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Regine Kather
Person
Regine Kather
Person
Die Begründung menschlicher Identität
Einbandgestaltung: Peter Lohse, Büttelborn
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation
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detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über
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© 2007 by WBG (Wissenschaftliche Buchgesellschaft), Darmstadt
Die Herausgabe dieses Werkes wurde durch
die Vereinsmitglieder der WBG ermöglicht.
Gedruckt auf säurefreiem und alterungsbeständigem Papier
Printed in Germany
Besuchen Sie uns im Internet: www.wbg-darmstadt.de
ISBN-13: 978-3-534-17464-5
ISBN-10: 3-534-17464-X
Inhalt
I Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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II Zur Geschichte des Personbegriffs . . . . . . . . . . . . . .
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1. Von der Antike bis zur frühen Neuzeit . . . . . . . . . . . .
1.1 Persona – die Maske . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1.2 Augustinus: ‚Gott als ein Wesen und drei Personen‘ . . .
1.3 Boethius: ‚Person ist einer verständigen Natur unteilbare
Substanz‘ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1.4 Thomas von Aquin: Person als ‚Durch-sich-selbsteins-sein‘ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1.5 Nikolaus von Kues: Jeder Mensch ist einzigartig in seinem
Wesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1.5.1 Die Wirkungsgeschichte der Idee der Individualität .
1.5.1.1 Gottfried W. Leibniz: Nur Seele und Körper
zusammen bilden eine Person . . . . . . . . .
1.5.1.2 Johann Wolfgang v. Goethe: Jede Anlage soll
verwirklicht werden . . . . . . . . . . . . . .
1.5.1.3 Henri Bergson: Jeder Mensch hat seine Zeit .
1.5.1.4 Alfred N. Whitehead: Personen sind bipolare
Entitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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2. Die Entleiblichung der Person in der Neuzeit . . . . . . .
2.1 Die Vorgeschichte: Die Mathematisierung der Körper
durch die neuen experimentellen Wissenschaften . . .
2.2 John Locke: Die Differenz von Mensch- und Personsein
2.3 Immanuel Kant: Die Begründung von Autonomie und
Würde in der menschlichen Vernunft . . . . . . . . . .
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3. Exemplarische Positionen der Gegenwart . . . . . . . . .
3.1 Martin Buber: ‚Der Mensch wird erst am Du zum Ich‘ .
3.2 Max Scheler: Die Person als Einheit in der Vielfalt von
Akten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.3 Peter Singer: Nicht alle Menschen sind Personen –
nicht alle Personen sind Menschen . . . . . . . . . . .
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Inhalt
III Über die Bestimmungen von Personen . . . . . . . . . . .
1. Eine Einheit in der Vielfalt von Ausdrucksmöglichkeiten .
1.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1.2 Selbstbewusstsein und die Facetten menschlicher
Intelligenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1.2.1 Theoretisches Wissen . . . . . . . . . . . . . . .
1.2.2 Technische Intelligenz und Verfügungswissen . .
1.2.3 Ethisches Urteilsvermögen und soziale Intelligenz
1.2.4 Existenzielle Intelligenz . . . . . . . . . . . . . .
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2. Personalität und Leiblichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.1 Die Wiederentdeckung der biologischen Basis der Person:
der genetische Code und der funktionsfähige Körper . .
2.2 Die Person als Einheit von Leib und Geist:
Zur Differenzierung von Leib und Körper . . . . . . . .
2.2.1 Der Leib als Ausdruck der Person . . . . . . . . .
2.2.2 Der Leib als Medium qualifizierter Welterschließung
2.2.3 Die Bedeutung des Leibes für die Intersubjektivität.
2.3 Nicht-menschliche Personen . . . . . . . . . . . . . . .
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IV Religionsphilosophische Aspekte: Personalität im
Vergleich der Kulturen – Gemeinsamkeiten und
Unterschiede in der bioethischen Argumentation . . . . .
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1. Zur Einführung: Freiheit und Transzendenzbezug . . . . . .
182
2. Judentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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3. Islam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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4. Buddhismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
197
V Die Bedeutung des Personbegriffs in der modernen Ethik:
Eine abschließende Betrachtung . . . . . . . . . . . . . . . 204
Anmerkungen
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Literaturverzeichnis
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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I Einleitung
Von den antiken Philosophen bis zur Erklärung der Menschenrechte war
es nahezu selbstverständlich, Menschen vom Anfang bis zum Ende ihres
Lebens als Personen anzusehen. Doch nicht nur sie, auch Gott und die
Engel galten als Personen. Und schließlich, so spekulierten Nikolaus von
Kues und Giordano Bruno, könnten sogar auf anderen Sternen intelligente,
geistbegabte Wesen leben. Wären also nicht auch sie Personen? Doch trotz
dieser gut zwei Jahrtausende währenden Diskussion traten erst im 20. Jh.
die ethischen und rechtlichen Dimensionen explizit in den Blick. Das Unrecht in den Diktaturen in Ost und West und die Schrecken des Zweiten
Weltkrieges schärften das Bewusstsein für die Bedeutung einer weltumspannenden ethischen Norm. Sie soll vor Folter, unfreiwilligen medizinischen Versuchen und staatlicher Willkür schützen und ein selbst bestimmtes Leben auf der Grundlage gegenseitiger Achtung ermöglichen.
Die Würde und der Wert der Person sollen, so fordert die Präambel der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom
10. Dezember 1948 explizit, als ethisches Fundament von möglichst vielen
Völkern anerkannt werden: ‚Da die Anerkennung der allen Mitgliedern
der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des
Friedens in der Welt bildet, verkündet die Generalversammlung die vorliegende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal.‘ Jeder Mensch, davon waren die Verfasser überzeugt, hat jenseits kultureller Differenzen und
unabhängig von seinen Leistungen, seiner sozialen Funktion, von Geschlecht, Rasse und Religion einen Eigenwert, eine Würde. Sie gehört zur
‚Natur‘ des Menschen, sie lässt sich also aus seiner anthropologischen Verfasstheit ableiten, die, so deutet die Rede von der Familie an, die biologische Gattungszugehörigkeit ebenso wie die Einbindung in eine soziale Gemeinschaft umfasst. Würde kann daher einem Menschen nicht zu- oder
abgeschrieben werden, sie ist nichts, worauf man sich erst in einem mühsamen Prozess der Konsensfindung einigen müsste. Sie kann nicht erworben werden oder verloren gehen; man kann ihr lediglich gerecht werden
oder gegen sie verstoßen. Nur dadurch kann sie unabhängig von den Interessen bestimmter Gruppen eine ethische Orientierung verleihen, die die
positiven Rechtssetzungen ebenso wie ökonomische und wissenschaftlichtechnische Interessen kritisieren und korrigieren kann. Diese sollten ihrer-
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I Einleitung
seits mit der Menschenwürde vereinbar sein. Aus der Würde leitet sich das
Recht auf ein selbst bestimmtes Leben ab. Dieses beinhaltet allerdings
nicht nur die Freiheit, seinen Lebensweg eigenverantwortlich zu wählen;
als Glied der menschlichen Familie hat jeder auch Pflichten gegen sich
und andere. Da es die Freiheit zu einem selbst bestimmten Leben nur im
Zusammenleben mit anderen gibt, ist sie immer durch deren Freiheit begrenzt. Die Idee der Würde beinhaltet daher die Pflicht zu gegenseitiger
Achtung.
Erst in den letzten Jahren ist dieser Konsens zerbrochen. Die technischen
Möglichkeiten der modernen Medizin und der Biotechnologie haben die
Voraussetzungen für den Schutz des Lebens in einer Weise verändert, die
von keiner früheren Ethik bedacht werden konnte. Präimplantationsdiagnostik, genetische Therapien, Embryonenforschung und Klonen manipulieren den Beginn des Lebens; an dessen Ende können Geräte die Organfunktionen auch dann noch erhalten, wenn das Bewusstsein längst
unwiderruflich erloschen ist. Fast scheint es, als ob die Person, die man
gekannt hat und die sich für ihre Interessen eingesetzt hat, einen anderen
Tod stirbt als ihr Körper, dass sie schon gestorben ist, während dieser noch
funktioniert. Sollte sich also der Schutz des Lebens tatsächlich nach wie vor
auf die gesamte Lebensspanne erstrecken? Oder sollte man ihn auf die
Phasen beschränken, in denen Menschen ein selbst bestimmtes Leben führen, in denen sie ihre Interessen und Ziele vertreten können? Dann wären
freilich Menschen nicht immer Personen und manche Menschen wären es
nie. Doch ist der Körper, der zum Gegenstand wissenschaftlicher Forschung
und technischer Manipulationen wird, tatsächlich nicht mehr als die physiologische Basis selbstbewussten Erlebens, von Erinnerungen und Interessen? Schließlich wäre ein selbst bestimmtes Leben ohne zielgeleitetes Handeln und die Kommunikation mit anderen unmöglich. Sie vollziehen sich
jedoch nur vermittels des Leibes als Ausdruck der Person, ihrer Absichten,
Gefühle und Werte. Dadurch wird der Leib zu einem Teil der individuellen
Biographie.
Die Frage, ob Lebewesen als Personen anzusehen sind, ist folglich nicht
nur von theoretischem Interesse, sondern hat weit reichende medizinische,
ethische, pädagogische und juristische Konsequenzen: Denn nur als Person,
so kann man immer wieder lesen, hätten Menschen ein Recht auf den
Schutz ihres Lebens. Umgekehrt formuliert: Die Gesellschaft hat gegenüber Lebewesen, die keine Personen sind, keine Verpflichtungen. Die Bestimmung von Person ist daher heute ein Schlüsselbegriff für den Umgang
mit menschlichem und sogar mit nicht-menschlichem Leben.
Um die Entwicklung des Problems und die Prämissen, auf denen die
gegenwärtige Auseinandersetzung aufbaut, besser zu verstehen, wird im
ersten Teil des Buches zunächst ein historischer Rückblick über exemplari-
I Einleitung
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sche Positionen gegeben. Erst vor diesem Hintergrund wird erkennbar, warum und inwiefern sich in der Neuzeit das Verständnis von Person einschneidend verändert hat. Aus der Spannung, die dadurch zwischen unterschiedlichen Auffassungen von Person entstanden ist, erklären sich noch
die Verwerfungslinien in der aktuellen ethischen Debatte. Während in Antike und Mittelalter nicht nur Menschen, aber alle Menschen Personen waren, vollzog sich in der Neuzeit durch den Versuch, alle körperlichen Prozesse naturwissenschaftlich zu erklären, eine Trennung von Mensch- und
Personsein. Menschsein wurde an die biologischen Funktionen des Körpers
und Personalität ausschließlich an das aktuell vorhandene Bewusstsein von
sich selbst gebunden. Doch schon Leibniz und Kant vollzogen eine erste
Korrektur dieser erstmals von Locke entwickelten rein mentalistischen Bestimmung von Person: Während Leibniz auf die Bedeutung der Zeugenschaft durch andere Menschen hinweist, betont Kant, dass Personalität sich
im Handeln zeigt und so für die Ethik relevant ist.
Doch trotz dieser Kritik ist in der bioethischen Debatte die Bestimmung
von Locke vor allem für die derzeit stark favorisierte utilitaristische Ethik
maßgeblich. Ob jemand eine Person ist, zeigt sich, so die These, in seiner
Fähigkeit zur autonomen Artikulation von Interessen. Während für Kant
Autonomie auf der Unabhängigkeit des ethischen Urteils von Sozialisation
und Neigungen beruht, basiert sie im Utilitarismus auf der Identifikation
mit den eigenen Interessen. Diese Auffassung, die dem Lebensstil der modernen Gesellschaft entgegenkommt, prägt derzeit auch die Debatte um
die Frage, ob Menschen das Recht haben, das Ende ihres Lebens selbst zu
bestimmen und ob bei einem irreversiblen Verlust des Bewusstseins aktive
Euthanasie zulässig sei. Die vor allem von Peter Singer eingeforderte Ausweitung des Personbegriffs auf nichtmenschliche Lebewesen berührt außerdem die Tierethik.
Martin Buber und Max Scheler, deren Argumente in der gegenwärtigen
Debatte fast völlig übergangen werden, haben die Bestimmung von Person
um zwei wesentliche Aspekte ergänzt: Nicht das sich selbst erlebende Ich,
das sich nur durch Analogieschlüsse von der Gegenwart anderer Personen
überzeugen kann, ist für Buber der Ausgangspunkt. Es ist genau umgekehrt: Nur durch die Beziehung zu einem Du, einem personalen Gegenüber, kommt ein Mensch zum Bewusstsein seiner selbst. Für Scheler wiederum beruht die Person nicht nur auf bestimmten Eigenschaften wie
Rationalität und Zeitbewusstsein, sondern manifestiert sich in einer Vielfalt unterschiedlicher Akte, zu denen Gefühle, Urteile und sogar Leibbewusstsein gehören. Die Person entsteht nicht durch eine Bündelung verschiedener, aktuell vorhandener Eigenschaften; sie erzeugt ihrerseits die
innere Einheit in der Vielfalt von Ausdrucksmöglichkeiten. Mit den anthropologischen Grundannahmen ändern sich auch die ethischen Kon-
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I Einleitung
sequenzen für den Umgang mit dem Anfang und dem Ende des Lebens
sowie mit schwer geistig Behinderten.
Im zweiten, systematischen Hauptteil des Buches soll eine Bestimmung
von Person entwickelt werden, die die Einseitigkeiten eines mentalistischen Konzeptes überwindet, indem sie die Vielfalt an Ausdrucksmöglichkeiten, Leiblichkeit und Zwischenmenschlichkeit einbezieht. Gemäß dem
von der Bioethik geforderten interdisziplinären Zugang werden auch in
Hinblick auf die Anthropologie Erkenntnisse aus verschiedenen Disziplinen berücksichtigt. Thematisiert werden vor allem vier Aspekte:
1. Zu der spezifischen Form des menschlichen Bewusstseins gehören neben Selbst- und Zeitbewusstsein sowie Rationalität auch bestimmte Gefühle, ethische Urteilsakte, intuitive Einsichten, Sprachvermögen, die Fähigkeit zum Erfassen existenzieller Dimensionen und leiblicher Ausdruck.
Alle Facetten der Intelligenz sind entscheidend für das Verhältnis zu sich,
zu anderen und zur Welt; keine lässt sich vollständig von den anderen isolieren. Die Person ist daher eine Einheit in der Vielheit von Akten, durch
die sie sich zum Ausdruck bringt.
2. Durch die Differenzierung von Körper und Leib wird die derzeit herrschende erkenntnistheoretische Asymmetrie kritisiert, nach der der Körper
unter der Perspektive der dritten und nur der Geist unter der der ersten
Person betrachtet wird. Als Leib ist der Körper nicht nur Gattungsmerkmal
und ein in biologischer Hinsicht einmaliger Organismus, sondern zugleich
Ausdruck der Person, Medium qualifizierter Welterschließung und Medium der Kommunikation mit anderen. Im Körper als physiologisch funktionsfähigem Organismus manifestiert sich Sinn. Nur dadurch werden intentionale Akte wie Sprechen und Handeln möglich, die wiederum von
anderen in ihrer Bedeutung verstanden werden. Weder ist das Physische
mit den naturwissenschaftlich erklärbaren Prozessen des Körpers identisch, noch bleibt Sinn auf die Privatheit der je eigenen Innenwelt beschränkt. Als Ausdruck von Intentionalität ist auch der Leib ein Moment
der individuellen Biographie. Die Einheit physischer und geistiger Prozesse beginnt mit der Entwicklung des Menschen und löst sich erst im Sterbeprozess wieder auf. Obwohl die bewussten Erinnerungen eines Menschen
nicht weiter als bis etwa ins dritte Lebensjahr zurückreichen, beginnt die
individuelle Biographie nicht erst mit der Geburt oder gar dem zweiten
Lebensjahr, sondern bereits viel früher irgendwann im Mutterleib.
3. Zum Bewusstsein ihrer selbst kommt eine Person nie allein durch sich
selbst. Erst im Wechselspiel von Rede und Antwort erfasst sich ein Mensch
als diese unverwechselbare und von anderen unterschiedene Person. Die
dialogische Begründung personaler Identität beruht auf dem Gedanken,
dass der Perspektive der ersten die der zweiten, dem Ich das Du, nicht nur
das Er, Sie oder Es entspricht. Nicht allein die Begründung der Identität
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nur im sich selbst denkenden Ich, sondern auch ein rein funktional bestimmtes Verhältnis zu anderen ist daher unangemessen. Damit erschließt
sich die Möglichkeit glaubwürdiger Zeugenschaft ebenso wie die der Verantwortung für Menschen, die nicht selbständig sind wie Säuglinge, Kleinkinder und Komapatienten.
4. Da die Biotechnologie eine globale Dimension hat und nach wie vor
religionsphilosophische Aspekte in den meisten Ländern der Erde für das
Selbstverständnis des Menschen relevant sind, sollte auch die interkulturelle Perspektive nicht fehlen: Bestimmt man Person durch Ansprechbarkeit,
dann lässt sich zumindest zu dem Typ religiöser Erfahrung ein Brücke
schlagen, der für Judentum, Christentum, Islam und Sikhismus prägend
wurde: dass Gott zum Menschen spricht und ihn ‚beim Namen ruft‘. Doch
auch ohne den Begriff der Person lässt sich ein umfassender Lebensschutz
begründen, wie das Beispiel des Buddhismus zeigt. Seine Ethik ist sogar
noch umfassender als die am Begriff der Person orientierte, geht sie doch
von der Buddhanatur und damit der Heiligkeit alles Lebendigen aus.
Vor dem Hintergrund der theoretischen Darstellung werden die ethischen Konsequenzen abschließend noch einmal zusammenfassend skizziert.
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