Regine Kather Person Regine Kather Person Die Begründung menschlicher Identität Einbandgestaltung: Peter Lohse, Büttelborn Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Das Werk ist in allen seinen Teilen urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung in und Verarbeitung durch elektronische Systeme. © 2007 by WBG (Wissenschaftliche Buchgesellschaft), Darmstadt Die Herausgabe dieses Werkes wurde durch die Vereinsmitglieder der WBG ermöglicht. Gedruckt auf säurefreiem und alterungsbeständigem Papier Printed in Germany Besuchen Sie uns im Internet: www.wbg-darmstadt.de ISBN-13: 978-3-534-17464-5 ISBN-10: 3-534-17464-X Inhalt I Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 II Zur Geschichte des Personbegriffs . . . . . . . . . . . . . . 12 1. Von der Antike bis zur frühen Neuzeit . . . . . . . . . . . . 1.1 Persona – die Maske . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2 Augustinus: ‚Gott als ein Wesen und drei Personen‘ . . . 1.3 Boethius: ‚Person ist einer verständigen Natur unteilbare Substanz‘ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.4 Thomas von Aquin: Person als ‚Durch-sich-selbsteins-sein‘ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.5 Nikolaus von Kues: Jeder Mensch ist einzigartig in seinem Wesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.5.1 Die Wirkungsgeschichte der Idee der Individualität . 1.5.1.1 Gottfried W. Leibniz: Nur Seele und Körper zusammen bilden eine Person . . . . . . . . . 1.5.1.2 Johann Wolfgang v. Goethe: Jede Anlage soll verwirklicht werden . . . . . . . . . . . . . . 1.5.1.3 Henri Bergson: Jeder Mensch hat seine Zeit . 1.5.1.4 Alfred N. Whitehead: Personen sind bipolare Entitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 12 16 2. Die Entleiblichung der Person in der Neuzeit . . . . . . . 2.1 Die Vorgeschichte: Die Mathematisierung der Körper durch die neuen experimentellen Wissenschaften . . . 2.2 John Locke: Die Differenz von Mensch- und Personsein 2.3 Immanuel Kant: Die Begründung von Autonomie und Würde in der menschlichen Vernunft . . . . . . . . . . . 47 . . 47 50 . 58 . . 67 67 . 79 . 95 3. Exemplarische Positionen der Gegenwart . . . . . . . . . 3.1 Martin Buber: ‚Der Mensch wird erst am Du zum Ich‘ . 3.2 Max Scheler: Die Person als Einheit in der Vielfalt von Akten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.3 Peter Singer: Nicht alle Menschen sind Personen – nicht alle Personen sind Menschen . . . . . . . . . . . 21 24 29 35 36 40 41 44 6 Inhalt III Über die Bestimmungen von Personen . . . . . . . . . . . 1. Eine Einheit in der Vielfalt von Ausdrucksmöglichkeiten . 1.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2 Selbstbewusstsein und die Facetten menschlicher Intelligenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2.1 Theoretisches Wissen . . . . . . . . . . . . . . . 1.2.2 Technische Intelligenz und Verfügungswissen . . 1.2.3 Ethisches Urteilsvermögen und soziale Intelligenz 1.2.4 Existenzielle Intelligenz . . . . . . . . . . . . . . 106 . . 106 106 . . . . . 107 109 112 115 121 2. Personalität und Leiblichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1 Die Wiederentdeckung der biologischen Basis der Person: der genetische Code und der funktionsfähige Körper . . 2.2 Die Person als Einheit von Leib und Geist: Zur Differenzierung von Leib und Körper . . . . . . . . 2.2.1 Der Leib als Ausdruck der Person . . . . . . . . . 2.2.2 Der Leib als Medium qualifizierter Welterschließung 2.2.3 Die Bedeutung des Leibes für die Intersubjektivität. 2.3 Nicht-menschliche Personen . . . . . . . . . . . . . . . 124 124 136 142 153 169 179 IV Religionsphilosophische Aspekte: Personalität im Vergleich der Kulturen – Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der bioethischen Argumentation . . . . . 182 1. Zur Einführung: Freiheit und Transzendenzbezug . . . . . . 182 2. Judentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 3. Islam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 4. Buddhismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 V Die Bedeutung des Personbegriffs in der modernen Ethik: Eine abschließende Betrachtung . . . . . . . . . . . . . . . 204 Anmerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 228 I Einleitung Von den antiken Philosophen bis zur Erklärung der Menschenrechte war es nahezu selbstverständlich, Menschen vom Anfang bis zum Ende ihres Lebens als Personen anzusehen. Doch nicht nur sie, auch Gott und die Engel galten als Personen. Und schließlich, so spekulierten Nikolaus von Kues und Giordano Bruno, könnten sogar auf anderen Sternen intelligente, geistbegabte Wesen leben. Wären also nicht auch sie Personen? Doch trotz dieser gut zwei Jahrtausende währenden Diskussion traten erst im 20. Jh. die ethischen und rechtlichen Dimensionen explizit in den Blick. Das Unrecht in den Diktaturen in Ost und West und die Schrecken des Zweiten Weltkrieges schärften das Bewusstsein für die Bedeutung einer weltumspannenden ethischen Norm. Sie soll vor Folter, unfreiwilligen medizinischen Versuchen und staatlicher Willkür schützen und ein selbst bestimmtes Leben auf der Grundlage gegenseitiger Achtung ermöglichen. Die Würde und der Wert der Person sollen, so fordert die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 explizit, als ethisches Fundament von möglichst vielen Völkern anerkannt werden: ‚Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bildet, verkündet die Generalversammlung die vorliegende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal.‘ Jeder Mensch, davon waren die Verfasser überzeugt, hat jenseits kultureller Differenzen und unabhängig von seinen Leistungen, seiner sozialen Funktion, von Geschlecht, Rasse und Religion einen Eigenwert, eine Würde. Sie gehört zur ‚Natur‘ des Menschen, sie lässt sich also aus seiner anthropologischen Verfasstheit ableiten, die, so deutet die Rede von der Familie an, die biologische Gattungszugehörigkeit ebenso wie die Einbindung in eine soziale Gemeinschaft umfasst. Würde kann daher einem Menschen nicht zu- oder abgeschrieben werden, sie ist nichts, worauf man sich erst in einem mühsamen Prozess der Konsensfindung einigen müsste. Sie kann nicht erworben werden oder verloren gehen; man kann ihr lediglich gerecht werden oder gegen sie verstoßen. Nur dadurch kann sie unabhängig von den Interessen bestimmter Gruppen eine ethische Orientierung verleihen, die die positiven Rechtssetzungen ebenso wie ökonomische und wissenschaftlichtechnische Interessen kritisieren und korrigieren kann. Diese sollten ihrer- 8 I Einleitung seits mit der Menschenwürde vereinbar sein. Aus der Würde leitet sich das Recht auf ein selbst bestimmtes Leben ab. Dieses beinhaltet allerdings nicht nur die Freiheit, seinen Lebensweg eigenverantwortlich zu wählen; als Glied der menschlichen Familie hat jeder auch Pflichten gegen sich und andere. Da es die Freiheit zu einem selbst bestimmten Leben nur im Zusammenleben mit anderen gibt, ist sie immer durch deren Freiheit begrenzt. Die Idee der Würde beinhaltet daher die Pflicht zu gegenseitiger Achtung. Erst in den letzten Jahren ist dieser Konsens zerbrochen. Die technischen Möglichkeiten der modernen Medizin und der Biotechnologie haben die Voraussetzungen für den Schutz des Lebens in einer Weise verändert, die von keiner früheren Ethik bedacht werden konnte. Präimplantationsdiagnostik, genetische Therapien, Embryonenforschung und Klonen manipulieren den Beginn des Lebens; an dessen Ende können Geräte die Organfunktionen auch dann noch erhalten, wenn das Bewusstsein längst unwiderruflich erloschen ist. Fast scheint es, als ob die Person, die man gekannt hat und die sich für ihre Interessen eingesetzt hat, einen anderen Tod stirbt als ihr Körper, dass sie schon gestorben ist, während dieser noch funktioniert. Sollte sich also der Schutz des Lebens tatsächlich nach wie vor auf die gesamte Lebensspanne erstrecken? Oder sollte man ihn auf die Phasen beschränken, in denen Menschen ein selbst bestimmtes Leben führen, in denen sie ihre Interessen und Ziele vertreten können? Dann wären freilich Menschen nicht immer Personen und manche Menschen wären es nie. Doch ist der Körper, der zum Gegenstand wissenschaftlicher Forschung und technischer Manipulationen wird, tatsächlich nicht mehr als die physiologische Basis selbstbewussten Erlebens, von Erinnerungen und Interessen? Schließlich wäre ein selbst bestimmtes Leben ohne zielgeleitetes Handeln und die Kommunikation mit anderen unmöglich. Sie vollziehen sich jedoch nur vermittels des Leibes als Ausdruck der Person, ihrer Absichten, Gefühle und Werte. Dadurch wird der Leib zu einem Teil der individuellen Biographie. Die Frage, ob Lebewesen als Personen anzusehen sind, ist folglich nicht nur von theoretischem Interesse, sondern hat weit reichende medizinische, ethische, pädagogische und juristische Konsequenzen: Denn nur als Person, so kann man immer wieder lesen, hätten Menschen ein Recht auf den Schutz ihres Lebens. Umgekehrt formuliert: Die Gesellschaft hat gegenüber Lebewesen, die keine Personen sind, keine Verpflichtungen. Die Bestimmung von Person ist daher heute ein Schlüsselbegriff für den Umgang mit menschlichem und sogar mit nicht-menschlichem Leben. Um die Entwicklung des Problems und die Prämissen, auf denen die gegenwärtige Auseinandersetzung aufbaut, besser zu verstehen, wird im ersten Teil des Buches zunächst ein historischer Rückblick über exemplari- I Einleitung 9 sche Positionen gegeben. Erst vor diesem Hintergrund wird erkennbar, warum und inwiefern sich in der Neuzeit das Verständnis von Person einschneidend verändert hat. Aus der Spannung, die dadurch zwischen unterschiedlichen Auffassungen von Person entstanden ist, erklären sich noch die Verwerfungslinien in der aktuellen ethischen Debatte. Während in Antike und Mittelalter nicht nur Menschen, aber alle Menschen Personen waren, vollzog sich in der Neuzeit durch den Versuch, alle körperlichen Prozesse naturwissenschaftlich zu erklären, eine Trennung von Mensch- und Personsein. Menschsein wurde an die biologischen Funktionen des Körpers und Personalität ausschließlich an das aktuell vorhandene Bewusstsein von sich selbst gebunden. Doch schon Leibniz und Kant vollzogen eine erste Korrektur dieser erstmals von Locke entwickelten rein mentalistischen Bestimmung von Person: Während Leibniz auf die Bedeutung der Zeugenschaft durch andere Menschen hinweist, betont Kant, dass Personalität sich im Handeln zeigt und so für die Ethik relevant ist. Doch trotz dieser Kritik ist in der bioethischen Debatte die Bestimmung von Locke vor allem für die derzeit stark favorisierte utilitaristische Ethik maßgeblich. Ob jemand eine Person ist, zeigt sich, so die These, in seiner Fähigkeit zur autonomen Artikulation von Interessen. Während für Kant Autonomie auf der Unabhängigkeit des ethischen Urteils von Sozialisation und Neigungen beruht, basiert sie im Utilitarismus auf der Identifikation mit den eigenen Interessen. Diese Auffassung, die dem Lebensstil der modernen Gesellschaft entgegenkommt, prägt derzeit auch die Debatte um die Frage, ob Menschen das Recht haben, das Ende ihres Lebens selbst zu bestimmen und ob bei einem irreversiblen Verlust des Bewusstseins aktive Euthanasie zulässig sei. Die vor allem von Peter Singer eingeforderte Ausweitung des Personbegriffs auf nichtmenschliche Lebewesen berührt außerdem die Tierethik. Martin Buber und Max Scheler, deren Argumente in der gegenwärtigen Debatte fast völlig übergangen werden, haben die Bestimmung von Person um zwei wesentliche Aspekte ergänzt: Nicht das sich selbst erlebende Ich, das sich nur durch Analogieschlüsse von der Gegenwart anderer Personen überzeugen kann, ist für Buber der Ausgangspunkt. Es ist genau umgekehrt: Nur durch die Beziehung zu einem Du, einem personalen Gegenüber, kommt ein Mensch zum Bewusstsein seiner selbst. Für Scheler wiederum beruht die Person nicht nur auf bestimmten Eigenschaften wie Rationalität und Zeitbewusstsein, sondern manifestiert sich in einer Vielfalt unterschiedlicher Akte, zu denen Gefühle, Urteile und sogar Leibbewusstsein gehören. Die Person entsteht nicht durch eine Bündelung verschiedener, aktuell vorhandener Eigenschaften; sie erzeugt ihrerseits die innere Einheit in der Vielfalt von Ausdrucksmöglichkeiten. Mit den anthropologischen Grundannahmen ändern sich auch die ethischen Kon- 10 I Einleitung sequenzen für den Umgang mit dem Anfang und dem Ende des Lebens sowie mit schwer geistig Behinderten. Im zweiten, systematischen Hauptteil des Buches soll eine Bestimmung von Person entwickelt werden, die die Einseitigkeiten eines mentalistischen Konzeptes überwindet, indem sie die Vielfalt an Ausdrucksmöglichkeiten, Leiblichkeit und Zwischenmenschlichkeit einbezieht. Gemäß dem von der Bioethik geforderten interdisziplinären Zugang werden auch in Hinblick auf die Anthropologie Erkenntnisse aus verschiedenen Disziplinen berücksichtigt. Thematisiert werden vor allem vier Aspekte: 1. Zu der spezifischen Form des menschlichen Bewusstseins gehören neben Selbst- und Zeitbewusstsein sowie Rationalität auch bestimmte Gefühle, ethische Urteilsakte, intuitive Einsichten, Sprachvermögen, die Fähigkeit zum Erfassen existenzieller Dimensionen und leiblicher Ausdruck. Alle Facetten der Intelligenz sind entscheidend für das Verhältnis zu sich, zu anderen und zur Welt; keine lässt sich vollständig von den anderen isolieren. Die Person ist daher eine Einheit in der Vielheit von Akten, durch die sie sich zum Ausdruck bringt. 2. Durch die Differenzierung von Körper und Leib wird die derzeit herrschende erkenntnistheoretische Asymmetrie kritisiert, nach der der Körper unter der Perspektive der dritten und nur der Geist unter der der ersten Person betrachtet wird. Als Leib ist der Körper nicht nur Gattungsmerkmal und ein in biologischer Hinsicht einmaliger Organismus, sondern zugleich Ausdruck der Person, Medium qualifizierter Welterschließung und Medium der Kommunikation mit anderen. Im Körper als physiologisch funktionsfähigem Organismus manifestiert sich Sinn. Nur dadurch werden intentionale Akte wie Sprechen und Handeln möglich, die wiederum von anderen in ihrer Bedeutung verstanden werden. Weder ist das Physische mit den naturwissenschaftlich erklärbaren Prozessen des Körpers identisch, noch bleibt Sinn auf die Privatheit der je eigenen Innenwelt beschränkt. Als Ausdruck von Intentionalität ist auch der Leib ein Moment der individuellen Biographie. Die Einheit physischer und geistiger Prozesse beginnt mit der Entwicklung des Menschen und löst sich erst im Sterbeprozess wieder auf. Obwohl die bewussten Erinnerungen eines Menschen nicht weiter als bis etwa ins dritte Lebensjahr zurückreichen, beginnt die individuelle Biographie nicht erst mit der Geburt oder gar dem zweiten Lebensjahr, sondern bereits viel früher irgendwann im Mutterleib. 3. Zum Bewusstsein ihrer selbst kommt eine Person nie allein durch sich selbst. Erst im Wechselspiel von Rede und Antwort erfasst sich ein Mensch als diese unverwechselbare und von anderen unterschiedene Person. Die dialogische Begründung personaler Identität beruht auf dem Gedanken, dass der Perspektive der ersten die der zweiten, dem Ich das Du, nicht nur das Er, Sie oder Es entspricht. Nicht allein die Begründung der Identität I Einleitung 11 nur im sich selbst denkenden Ich, sondern auch ein rein funktional bestimmtes Verhältnis zu anderen ist daher unangemessen. Damit erschließt sich die Möglichkeit glaubwürdiger Zeugenschaft ebenso wie die der Verantwortung für Menschen, die nicht selbständig sind wie Säuglinge, Kleinkinder und Komapatienten. 4. Da die Biotechnologie eine globale Dimension hat und nach wie vor religionsphilosophische Aspekte in den meisten Ländern der Erde für das Selbstverständnis des Menschen relevant sind, sollte auch die interkulturelle Perspektive nicht fehlen: Bestimmt man Person durch Ansprechbarkeit, dann lässt sich zumindest zu dem Typ religiöser Erfahrung ein Brücke schlagen, der für Judentum, Christentum, Islam und Sikhismus prägend wurde: dass Gott zum Menschen spricht und ihn ‚beim Namen ruft‘. Doch auch ohne den Begriff der Person lässt sich ein umfassender Lebensschutz begründen, wie das Beispiel des Buddhismus zeigt. Seine Ethik ist sogar noch umfassender als die am Begriff der Person orientierte, geht sie doch von der Buddhanatur und damit der Heiligkeit alles Lebendigen aus. Vor dem Hintergrund der theoretischen Darstellung werden die ethischen Konsequenzen abschließend noch einmal zusammenfassend skizziert.