Stadtbild Berlin Werbekonzept (Auszug)

Werbung
Zukunft
Handbuch
Stadtbild Berlin
Werbekonzept
(Auszug)
Stadtbild Berlin
Werbekonzept
Handbuch
(Auszug)
Werbekonzept für Berlin | Beschreibung der Raum- und Gebäudetypen
Beschreibung der Raum- und Gebäudetypen
Im Folgenden werden die 20 Raum- und Gebäudetypen in Zusammenhang mit Werbung
dargestellt. Die Darstellung umfasst dabei eine Charakterisierung des jeweiligen Raum-/
Gebäudetyps und dessen Sensibilität gegenüber Werbung einschl. der Zuordnung zu einer
bestimmten Klasse der Sensibilität des Raum-/Gebäudetyps gegenüber Werbung. Abschließend werden Ziele genannt, die im jeweiligen Raum-/Gebäudetyp in Bezug auf Werbung verfolgt werden sollen.
Es werden folgende Gruppen von Raum-/Gebäudetypen dargestellt:
A. Einzelbauten:
1Kirche
2 Stadtbildprägendes Gebäude
2a Denkmal
3Kultureinrichtung
4Hochhaus
5 Bahnhof besonderer Stadtbildprägung inkl. Bahnhofsvorplatz
6 Brücke besonderer Stadtbildprägung
B. Straßen und Bahntrasse:
7 Hauptstraße
8 Bahntrasse als Hochbahn
9 Boulevard
10 Einkaufsstraße
11 Straße am/im besonderen Grünraum
C. Plätze:
12 Quartiersplatz
13Verkehrsplatz
14Schmuckplatz
15 Stadtplatz
D. Stadtgeschichtlich bedeutende Räume:
16 Dorf
17 Historischer Siedlungskern
18 UNESCO-Welterbestätte
19 Ort des Mauergedenkens/Mauerverlauf
20 Sichtachse
Die den Überschriften zugeordneten Farben geben dabei die jeweilige Klasse der Sensibilität der Raum-/Gebäudetypen gegenüber Werbung an (zu den Klassen der Sensibilität vgl.
Ziffer 3.3).
geeignet
eingeschränkt geeignet
sensibel
hochsensibel
Karte 1 stellt die einzelnen Raum-/Gebäudetypen dar, so wie sie aus dem Lichtkonzept
(Gruppe Planwerk) übernommen wurden. Auf Karte 2 wird für die Raum-/Gebäudetypen
die jeweilige Klasse der Sensibilität dargestellt.
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A. Einzelbauten
Raum-/Gebäudetyp 1: Kirche
Charakterisierung
Nach wie vor haben Kirchen i. d. R. eine hohe Bedeutung für das Stadtbild. Insbesondere
Kirchtürme haben eine große Fernwirkung und sind bis heute – unabhängig von ihrer
Funktion und Bedeutung – wichtige Orientierungszeichen in der Stadt. Gerade aufgrund
der Fernwirkung sind sie aus Sicht von Werbetreibenden von besonderem Interesse. Der
kulturelle (religiöse) Kontext legt einen zurückhaltenden Umgang mit Werbung nahe. Dies
gilt für christliche Kirchen ebenso wie für Synagogen, Moscheen oder andere Gotteshäuser.
Zu berücksichtigen ist auch das direkte Umfeld, das je nach Standort und Lage sehr unterschiedlich sein kann (Werbeträger im öffentlichen Raum und an angrenzenden Gebäuden).
Marienkirche, Mitte
© SenStadtUm, Berlin
nemerB ocolorp ©
© SenStadtUm, Berlin
Dorfkirche Reinickendorf
Pauluskirche, Lichterfelde
Sensibilität: hochsensibel
Aufgrund ihrer Stadtbildbedeutung und Funktion haben Kirchen eine hohe Sensibilität gegenüber Werbung. Die hohe Sensibilität aufgrund der Funktion besteht bei Kirchen ebenso
wie bei Synagogen, Moscheen oder anderen Gotteshäusern.
Lichtsensibilität: hoch (2); siehe Seite 74
Ziele
Aufgrund ihrer Stadtbildbedeutung und Funktion soll Werbung an Kirchen nur in Ausnahmefällen, in begrenztem zeitlichem Umfang im Rahmen von Baumaßnahmen erfolgen.
Im direkten Umfeld einer Kirche, Synagoge oder Moschee und in Sichtachsen auf das Gebäude soll die Ausstattung mit Werbung im öffentlichen Raum insgesamt zurückhaltend
sein. Dies gilt auch für Werbung auf privaten Grundstücken.
Raum-/Gebäudetyp 2: Stadtbildprägendes Gebäude
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Brandenburger Tor, Mitte
© SenStadtUm, Berlin
Zeiss-Großplanetarium,
Prenzlauer Berg
© SenStadtUm, Berlin
© Berlin Partner/FTB-Werbefotografie
Charakterisierung
„Stadtbildprägende Gebäude“ sind sowohl international bekannte, touristisch relevante,
das Bild von Berlin prägende Gebäude (z. B. Brandenburger Tor) als auch andere stadbildprägende Bauten und Anlagen wie Industriebauten, Torgebäude oder Gasometer. Viele von
ihnen stehen unter Denkmalschutz. Allen Gebäuden gemeinsam sind eine hohe stadtbildprägende Bedeutung und eine große Bedeutung für das Image der Stadt oder eines Stadtteiles. Auch aufgrund aktueller oder früherer Nutzungen spielen diese Gebäude häufig eine
besondere Rolle (politische, kirchliche, kulturelle, wirtschaftliche Nutzung und Bedeutung).
Insbesondere die Berlin-Signet-Gebäude sind aufgrund der hohen Frequenzen an diesen
Standorten für Werbetreibende von Interesse. Zu berücksichtigen sind im direkten Umfeld,
auch Werbeträger im öffentlichen Raum, an angrenzenden Gebäuden und auf privaten
Grundstücken.
Rathaus Spandau
Werbekonzept für Berlin | Beschreibung der Raum- und Gebäudetypen
Sensibilität: sensibel
Aufgrund der hohen Bedeutung für das Stadtbild und die Orientierung in der Stadt, teilweise verstärkt durch die Bedeutung für das Image der Stadt, eines Stadtteiles oder Quartiers,
haben die Standorte eine besondere Sensibilität gegenüber Werbung. Einzelhandel und
Konsum spielen i. d. R. für das Gebäude keine funktionale Rolle, in der direkten Umgebung
kann dies je Standort unterschiedlich sein.
Lichtsensibilität: mittel (3); siehe Seite 74
Ziele
Aufgrund ihrer Stadtbildbedeutung und Funktion soll Werbung an stadtbildprägenden Gebäuden nur in Ausnahmefällen, in begrenztem zeitlichem Umfang im Rahmen von Baumaßnahmen erfolgen.
Großformatige Werbung an Baugerüsten ist möglich, wenn sie Gestalt und Bedeutung des
Gebäudes im Sichtfeld und Bewusstsein hält.
Im direkten Umfeld eines stadtbildprägenden Gebäudes und in Sichtachsen auf das Gebäude soll die Ausstattung mit Werbung im öffentlichen Raum insgesamt zurückhaltend sein.
Dies gilt auch für Werbung auf privaten Grundstücken.
Raum-/Gebäudetyp 2a: Denkmal
Charakterisierung
Denkmale (Baudenkmale, Denkmalbereiche, Gartendenkmale, Bodendenkmale) können in
allen Raum-/Gebäudetypen des Werbekonzeptes vertreten sein. Der Schutz von Denkmalen liegt aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit. Eigenart und Erscheinungsbild des
Denkmals dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Werbeanlagen am Denkmal oder
seiner unmittelbaren Umgebung bedürfen der Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde. Hierbei kann es sein, dass der Schutz des Denkmals im konkreten Einzelfall die Genehmigung einer Werbeanlage nicht zulässt, auch wenn im Werbekonzept, das aufgrund
von Raum- und Gebäudetypen (also nicht einzelfallbezogen) arbeitet, die Werbeanlage als
stadtbildverträglich oder bedingt stadtbildverträglich eingestuft wird.
Sensibilität
Da die Sensibilität des Denkmals gegenüber Werbung sich aus der Eigenart des jeweiligen
Denkmals ableitet, wird im Werbekonzept keine Einstufung der Sensibilität getroffen. Im
Regenfall ist davon auszugehen, dass die Sensibilität des Denkmals gegenüber Werbung
höher ist, als die Sensibilität des Raum-/Gebäudetyps nach Werbekonzept.
Ziele
Die Ziele im Umgang mit Denkmalen ergeben sich aus dem Denkmalschutzgesetz Berlin. In
jedem Fall ist für eine Werbeanlage an oder im direkten Umfeld eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung notwendig. Das Nähere regelt das Denkmalschutzgesetz Berlin.
ANMERKUNG: Aufgrund der Sonderstellung der Denkmale werden sie im Kartenteil des
Werbekonzeptes sowie in den Steckbriefen der Werbeträger nicht berücksichtigt. Die Denkmale können der Denkmalkarte Berlin (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/denkmal/
liste_karte_datenbank/de/denkmalkarte/index.shtml) oder der Denkmalliste (http://www.
stadtentwicklung.berlin.de/denkmal/denkmalliste/) entnommen werden.
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Raum-/Gebäudetyp 3: Kultureinrichtung
Charakterisierung
Zu den Kultureinrichtungen gehören u. a. Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen,
Galerien, Kinos. Einige Kultureinrichtungen sind stadtbildprägende Gebäude, einige stehen
unter Denkmalschutz. Im Rahmen des Konzeptes zum Umgang mit stadtbildprägender
Werbung sind sowohl Fragen der Werbung im direkten Umfeld der Kultureinrichtungen, als
auch Fragen der Eigenwerbung der jeweiligen Kultureinrichtungen von Interesse.
Das Werbekonzept unterscheidet zwischen kommerzieller Werbung im Stadtraum und Informationen der Kultureinrichtungen über kulturelle Veranstaltungen in ihren Häusern:
Kulturinformationen (Informationen über das kulturelle Angebot)
Diese unterliegen in der Frage der Zulässigkeit nicht den Regelungen des Werbekonzeptes –
d. h. sie sind weiterhin an den Kultureinrichtungen und in ihrem direkten Umfeld möglich,
damit Kultureinrichtungen auf ihr Angebot aufmerksam machen können.
„„Um Anträge für wechselnde Veranstaltungen zu vermeiden, sind individuelle Konzepte
mit den zuständigen Behörden zu vereinbaren. Diese betreffen insbesondere die Anpassung der Formate und Materialien an das Gebäude und die Hängezeiten.
„„Aufgrund der besonderen kulturellen Rolle der Kultureinrichtungen und ihrer Vorbildfunktion für Werbetreibende ist eine qualitativ hochwertige Gestaltung der Kulturinformation von besonderer Bedeutung.
„„Eine Kopplung von kultureller Information und kommerzieller Werbung (weder für die
Kultureinrichtung noch für Dritte) ist nicht möglich bzw. führt dazu, dass die ganze
Werbung als kommerzielle Werbung eingestuft wird.
„„Kommerzielle Werbung an Kultureinrichtungen unterliegt dem Werbekonzept und soll
aufgrund der Sensibilität von Kultureinrichtungen nicht an den Gebäuden oder in ihrem
direkten Umfeld installiert werden.
Konzerthaus Berlin, Mitte
© Land Berlin/Thie
Berliner Philharmonie, Tiergarten
© Land Berlin/Thie
© SenStadtUm, Berlin
Museum für Kommunikation, Mitte
Sensibilität: sensibel
Kultureinrichtungen sind in zweierlei Hinsicht gegenüber Werbung sensibel: Zum einen
aufgrund ihrer kulturellen Funktion und ihrer stadtbildprägenden Bedeutung, zum anderen als „Vorbild“ im Bereich der Eigenwerbung an privaten Gebäuden.
Erhöhte Sensibilität besteht bei Kultureinrichtungen, die stadtbildprägende Gebäude sind.
Lichtsensibilität: hoch (2); siehe Seite 74
Ziele
Im direkten Umfeld der Kultureinrichtung soll die Ausstattung mit Werbung im öffentlichen
Raum zurückhaltend sein. Ausnahmen können bei der Kombination mit kulturellen Informationen verhandelt werden. Dies gilt auch für Werbung auf privaten Grundstücksflächen.
Hinweisschilder und Leitsysteme (in Bauphasen, aber auch alltäglich) sind nicht Gegenstand des Werbekonzeptes.
Fremdwerbung an Kultureinrichtungen unterliegt dem Werbekonzept.
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Werbekonzept für Berlin | Beschreibung der Raum- und Gebäudetypen
Staatliche Museen zu Berlin: Beispiel für den Umgang mit Kulturinformationen in Abgrenzung zu Fremdwerbung
Unter den Gebäuden und Gebäudekomplexen der Staatlichen Museen zu Berlin sind
einige von herausragender und unverwechselbarer Stadtbildprägung. Um den Besucher/innen der Museen räumliche Orientierungshilfen zu bieten sowie über aktuelle
Ausstellungen zu informieren, werden an den Gebäuden oder in ihrem unmittelbaren
Umfeld stadtbildverträgliche Informationen angebracht. Dies geschieht aktuell anhand
folgender Installationen:
„„
Banner an Gebäuden (z. B. Kulturforum, Museumsinsel, Museum für Fotografie)
„„
Fahnen an Fahnenmasten vor den Gebäuden (z. B. Kulturforum, Sammlung ScharfGerstenberg)
„„
Informationsstelen im Rahmen des Orientierungs- und Leitsystems (z. B. Museumsinsel, Kulturforum)
„„
Informationskästen vor der Gebäuden (z. B. Sammlung Scharf-Gerstenberg, Schloss
Köpenick, Neue Nationalgalerie)
„„
Tastmodelle (z. B. Museumsinsel)
Der Informationsgehalt der verschiedenen Maßnahmen ist in der Regel wie folgt:
„„
auf Bannern und auf Fahnen: Bezeichnung des Standortes oder des Gebäudes; Hinweis
auf Titel und Dauer einer Ausstellung
„„
auf Informationsstelen: räumlicher Zusammenhang von Gebäude- oder Sammlungskomplexen
„„
in Informationskästen: Auskunft zu Öffnungszeiten, Ausstellungen, Veranstaltungen
„„
an Tastmodellen: barrierefreie Orientierung
Bei den oben beschriebenen Maßnahmen handelt es sich nicht um kommerzielle Werbung, sondern vielmehr um Kulturinformation, die auf das Angebot der Staatlichen
Museen zu Berlin aufmerksam macht. Sämtliche Medien sind anspruchsvoll und hochwertig zu gestalten und in die bauliche Situation vor Ort einzufügen.
Die Staatlichen Museen zu Berlin gestatten keine Fremdwerbung an ihren Gebäuden.
Raum-/Gebäudetyp 4: Hochhaus
Charakterisierung
Allein durch die Gebäudehöhe sind Hochhäuser markante und weithin sichtbare Orientierungspunkte in der Stadt. Aus Sicht der Werbetreibenden sind sie gerade aufgrund der
Fernwirkung interessant. I. d. R. wird an Geschäftshäusern geworben, in Großsiedlungen
manchmal auch an Wohnhäusern (Eigenwerbung der Wohnungsbaugesellschaften). Zu
berücksichtigen ist auch das direkte Umfeld, das je nach Standort und Lage sehr unterschiedlich sein kann (Werbeträger im öffentlichen Raum, an angrenzenden Gebäuden und
auf privaten Grundstücksflächen).
Charité, Mitte
Internationales Handelszentrum, Mitte
© proloco Bremen
© SenStadtUm, Berlin
© proloco Bremen
Treptowers, Treptow
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Sensibilität: eingeschränkt geeignet
Aufgrund der Fernwirkung besteht bei Hochhäusern u. U. eine hohe Sensibilität wegen der
Auswirkungen auf das Stadtbild und die Stadtsilhouette, insbesondere bei großflächiger
Fassadenwerbung, deshalb kommen sie für Werbung nur eingeschränkt in Betracht. Die
Einschränkungen betreffen dabei vor allem Werbung am Gebäude selber, weniger Werbung im direkten Umfeld des Gebäudes.
Lichtsensibilität: gering (4); siehe Seite 74
Ziele
Dachwerbung soll auf Logos und Einzelbuchstaben beschränkt werden. Großflächige Fassadenwerbung soll aufgrund der Fernwirkung nicht genehmigt werden.
Raum-/Gebäudetyp 5: Bahnhof besonderer Stadtbildprägung einschließlich Bahnhofsvorplatz
Charakterisierung
Größere Bahnhöfe mit zentraler Verkehrsbedeutung sind sowohl von der baulichen Anlage
her als auch von ihrer Nutzung besondere Orte in der Stadt. Bahnhofsvorplätze sind als
„Entrée“ in die Stadt eine ihrer Visitenkarten. I. d. R. sind es hoch frequentierte Standorte
und schon von daher für Werbetreibende von Interesse. Bahnhofsvorplätze haben häufig
eine hohe Werbedichte im öffentlichen Straßenraum (CLP, Säulen usw.).
Bei einer Bewertung von Werbung im direkten Umfeld der Bahnhöfe ist auch zu berücksichtigen, dass Bahnhöfe auch im Inneren des Gebäudes für zahlreiche Formen der Werbung genutzt werden. Angesichts der knappen Finanzmittel stellt Werbung eine zunehmend attraktive Einnahmequelle auch für die Betreiber der öffentlichen Verkehrsträger
dar. Zu beobachten ist eine deutliche Zunahme besonders auf hoch frequentierten Bahnhöfen der Berliner Innenstadt. Betroffen sind Fernbahnhöfe, Bahnhöfe der Stadtbahn und
U-Bahn.
Hauptbahnhof, Moabit
© SenStadtUm, Berlin
© SenStadtUm, Berlin
© proloco Bremen
Bahnhof Zoologischer Garten,
Charlottenburg
Sensibilität: eingeschränkt geeignet
Einerseits sind Bahnhöfe als „Entrée“ in die Stadt von hoher Sensibilität gegenüber Werbung, andererseits traditionell Orte mit viel Werbung. Zwar „vertragen“ Bahnhöfe als lebendige, hoch frequentierte Standorte auch Werbeträger, jedoch muss der Bahnhof als
Stadtraum und Verkehrsanlage erkennbar bleiben und darf nicht in erster Linie als Konsumort wirken.
Lichtsensibilität: mittel (3); siehe Seite 74
Ziele
Bahnhof und Bahnhofsumfeld sollen als „Entrée“ und Visitenkarte der Stadt gestaltet werden. Daraus leiten sich quantitative und qualitative Anforderungen an Werbeträger ab:
Qualitativ hochwertiges Design, guter Unterhaltungszustand und insgesamt ggf. eine Beschränkung auf bestimmte Arten von Werbeträgern. Die Gesamtausstattung des Bahnhofes einschl. Bahnhofsvorplatz und dem Inneren des Bahnhofes mit Werbung soll sich quantitativ und qualitativ der Funktion und Bedeutung des Bahnhofes in der Stadt anpassen.
Schnelle Orientierung für Ankommende und Informationen über den Verkehr müssen konkurrenzlos im Vordergrund stehen, Orientierung und Bewegungsfreiheit der Kund/innen
dürfen durch Werbung nicht gestört werden.
Sinnvolle Kombinationen von Stadt- und Verkehrsinformationen mit Werbung können insbesondere im direkten Bahnhofsumfeld eine Rolle spielen.
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Bahnhof Alexanderplatz, Mitte
Werbekonzept für Berlin | Beschreibung der Raum- und Gebäudetypen
Raum-/Gebäudetyp 6: Brücke besonderer Stadtbildprägung
Charakterisierung
Bahnbrücken (Stadtbahn, Fernbahn, Ringbahn) oder Straßenbrücken. Aus Werbesicht sind
zum einen die Flächen über der Straße, quer zur Fahrtrichtung (Unterzüge) zu berücksichtigen, die u. U. eine hohe Fernwirkung haben. Zum anderen werden die inneren Seitenwände von Brücken (Widerlager) für Werbezwecke genutzt. Zur Beurteilung der Ausstattung
mit Werbung ist hier auch die oft zahlreiche Werbung im Umfeld der Bahnhöfe zu berücksichtigen. Angesichts zunehmender Graffiti an Brücken wird das Anbringen großflächiger
Werbeträger in Bahn- und Straßenunterführungen einerseits gern als Vermeidungsstrategie gesehen. Andererseits werden damit wichtige öffentliche Räume zunehmend kommerzialisiert.
Oberbaumbrücke,
Friedrichshain-Kreuzberg
© SenStadtUm, Berlin
© proloco Bremen
© SenStadtUm, Berlin
Yorkbrücken, Schöneberg
Lichtensteinbrücke, Tiergarten
Sensibilität: hochsensibel
Die Architektur und das Erscheinungsbild der Brücken, aber auch das Stadtbild und Sichtbeziehungen (Werbung an Brückenflächen quer über der Straße) werden insbesondere
durch großflächige Werbung beeinträchtigt und verdeckt. Werbung an Brücken über Bundesautobahnen sind bereits fernstraßenrechtlich unzulässig.
Lichtsensibilität: mittel (3); siehe Seite 74
Ziele
Besonders bei stadtbildprägenden und denkmalgeschützten Brücken ist großflächige Werbung auszuschließen. Wenn bei Brückenneubauten Werbeflächen ermöglicht werden sollen, sind diese vorzugsweise in Unterführungen zu integrieren. Brückenköpfe- und -ansichten sollen bei allen Brücken werbefrei bleiben.
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B. Straßen und Bahntrasse
Raum-/Gebäudetyp 7: Hauptstraße besonderer Stadtbildprägung
Charakterisierung
Hauptstraßen sind gekennzeichnet durch die verkehrliche Funktion und haben von daher
eine große Bedeutung auch für die Orientierung in der Stadt. Sie sind aufgrund ihrer hohen
Frequenzen für Werbetreibende von großem Interesse, vor allem in innerstädtischen Lagen. Da Hauptstraßen in Berlin in innerstädtischen Lagen häufig auch Einkaufsstraßen
sind, ist bei einer Beurteilung von Werbeanlagen auch eine i. d. R. hohe Dichte von Eigenwerbung der ansässigen Geschäfte zu berücksichtigen. Sowohl die Dichte von Eigenwerbung als auch die Dichte weiterer Werbeanlagen auf Flächen in öffentlichem oder privatem
Eigentum nimmt i. d. R. mit steigender Entfernung von der Innenstadt oder von Stadtteilzentren deutlich ab.
Leipziger Straße – Spittelmarkt, Mitte
Wilhelmsruher Damm, Reinickendorf
© proloco Bremen
© proloco Bremen
© proloco Bremen
Wilhelmstraße, Mitte
Sensibilität: geeignet
Aufgrund der städtebaulichen Struktur, Funktion und Maßstäblichkeit sind Hauptstraßen
für Werbung grundsätzlich geeignet, Einschränkungen können u. a. notwendig werden
aufgrund der Verkehrssicherheit, aufgrund der Sensibilität angrenzender Gebäude oder
wenn die Hauptstraße gleichzeitig eine Sichtachse ist. Deshalb ist es möglich, dass trotz
der grundsätzlichen Eignung von Hauptverkehrsstraßen für Werbung in konkreten Fällen
Einschränkungen notwendig sind.
Lichtsensibilität: gering (4); siehe Seite 74
Ziele
Im Innenstadtbereich soll an Hauptverkehrsstraßen auf großflächige Werbeträger verzichtet werden, um den Blick auf Gebäude und in Sichtachsen freizuhalten. In denkmalgeschützten Bereichen an Hauptstraßen soll Werbung soweit wie möglich eingeschränkt werden.
Die Ablenkung des Kfz-Verkehrs soll gering gehalten werden, die Sicht- und Lesbarkeit von
Verkehrsschildern und Wegweisern soll erhalten bleiben, insbesondere im Umfeld größerer
Kreuzungen. Dies ist bei Anzahl, Größe und Positionierung von Werbeträgern auf Straßenland wie auch auf Grundstücken zu berücksichtigen.
Stadtautobahn
Aufgrund der städtebaulichen Struktur und Maßstäblichkeit erscheinen Stadtautobahnen
auf den ersten Blick gerade für großformatige Werbung stadtbildverträglich. Nach § 9
Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 FStrG sind Werbeanlagen in einem 40-m-Bereich entlang der Bundesautobahn jedoch fernstraßenrechtlich unzulässig, so dass sich eine weitere Untersuchung als
gesonderter Raum-/Gebäudetyp im Rahmen dieses Konzepts erübrigt.
Raum-/Gebäudetyp 8: Bahntrasse als Hochbahn
Charakterisierung
Bahntrassen in Hochlagen setzen eine deutliche Zäsur im Stadtraum durch die Breite der
Trasse und ihre Monofunktionalität. Werbung entlang der Trassen an den Bruchkanten
zum umgebenden Stadtraum ist deshalb zum einen von der Bahn selber aus zu sehen und
entfaltet zum anderen teilweise eine Fernwirkung in die angrenzenden Stadtgebiete hinein. Beides ist bei einer Beurteilung von Werbeanlagen entlang der Trasse zu berücksichti-
32
Werbekonzept für Berlin | Beschreibung der Raum- und Gebäudetypen
gen. Sowohl die Geschwindigkeit des Bahnverkehrs als auch die Fernwirkung machen
Bahntrassen insbesondere für großformatige Werbung interessant. Werbung tritt gehäuft
in Bahnhofsnähe auf.
Für Werbetreibende interessant sind darüber hinaus die Bahnbauwerke selber (Stadtbahn).
Etliche dieser Hochbahnanlagen stehen unter Denkmalschutz. Bei einem hohen Besatz mit
Eigen- und Fremdwerbung auf den angrenzenden Straßen (Beispiel: Schönhäuser Allee)
kann es zu Konflikten in der Umgebung von denkmalgeschützten Bahnbauwerken kommen.
S-Bahnhof Nähe Südkreuz, Schöneberg
© SenStadtUm, Berlin
© proloco Bremen
© proloco Bremen
Georgenstraße, Mitte
U-Bahntrasse am Gleisdreieck,
Kreuzberg
Sensibilität: eingeschränkt geeignet
Durch die Zäsur im Stadtraum, die die Bahntrassen – teilweise gemeinsam mit dem Stadtring – bilden, kann insbesondere großformatige Werbung starke Fernwirkung in die angrenzenden Stadtgebiete hinein entfalten.
Lichtsensibilität: gering (4); siehe Seite 74
Ziele
Quantität und Qualität der Werbeträger sollen insbesondere in Bahnhofsnähe gesteuert
werden. Die Bahntrassen und Bahnhofsbereiche sollen von Wechselwerbung (u. a. bei
CLB‘s, CLP‘s) freigehalten werden.
ANMERKUNG: Die Einschätzungen zur Eignung der verschiedenen Werbeträger in diesem
Raumtyp beziehen sich auf die Trassen, also auf die Flächen beidseits (nicht auf die Bahnbauwerke selber). Insbesondere bei Hochbahnviadukten sind die Regelungen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.
Raum-/Gebäudetyp 9: Boulevard
Charakterisierung
Bei Boulevards steht die repräsentative Funktion im Vordergrund – sowohl für Berliner/
innen als auch für Tourist/innen. In Berlin gehören mit der Schloßstraße in Charlottenburg,
dem Kurfürstendamm und Unter den Linden drei sehr unterschiedliche Straßen zu den
Boulevards, in denen Konsum und Werbung jeweils unterschiedliche Bedeutung haben: Am
stärksten zurückgenommen sind sie in der Schloßstraße in Charlottenburg, hier bestimmen die Achse auf das Schloss Charlottenburg und die angrenzenden Wohngebiete den
Charakter der Straße. Unter den Linden ist die zentrale historische Achse im Stadtzentrum
Ost mit vielen repräsentativen Gebäuden und hochpreisigem Einzelhandel. Wieder anders
ist der Kurfürstendamm, der als zentrale Achse des Stadtzentrums West deutlich vom Einzelhandel geprägt ist.
Kurfürstendamm, Charlottenburg
© proloco Bremen
Schloßstraße, Charlottenburg
© proloco Bremen
© SenStadtUm, Berlin
Unter den Linden, Mitte
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Sensibilität: unterschiedlich
Je nach dem Charakter des Boulevards und der unterschiedlichen Rolle von Konsum und
Werbung bei den einzelnen Boulevards ist die Sensibilität gegenüber Werbung unterschiedlich. Aufgrund des repräsentativen Charakters aller drei Boulevards sind die gestalterischen Anforderungen an Werbeträger in jedem Fall hoch.
Klasse der Sensibilität
„„Kurfürstendamm: geeignet (allerdings gleichzeitig als Sichtachse im östlichen Teilbereich: sensibel); Lichtsensibilität: mittel (3); siehe Seite 72
„„Unter den Linden: eingeschränkt geeignet (allerdings gleichzeitig als Sichtachse und
aufgrund der Lage im historischen Siedlungskern: sensibel); Lichtsensibilität: sehr hoch
(1); siehe Seite 72
„„Schloßstraße Charlottenburg: sensibel; Lichtsensibilität: hoch (2); siehe Seite 72
Ziele
Der repräsentative Charakter soll gestärkt und betont werden.
Werbeträger sollen standortangemessen qualifiziert werden. Hierzu kann bei Werbeträgern im öffentlichen Raum ein standortangemessenes Design mit Wiedererkennungswert
gehören.
Insgesamt sollen sowohl Qualität wie Quantität von Werbung gesteuert werden, dies betrifft sowohl Werbung auf privaten Grundstücksflächen (Fassadenwerbung, Dachwerbung
als Eigen- oder Fremdwerbung, weitere Werbeträger auf privatem Grund) als auch Werbung auf öffentlichem Straßenland.
Die Quantität kleinteiliger Werbung (Schaltkästen, Fahrradständer usw.) soll eingeschränkt
werden, insbesondere auf dem Kurfürstendamm, um den Eindruck von „billig“ und „beliebig“ zu verhindern.
Raum-/Gebäudetyp 10: Einkaufsstraße
Charakterisierung
Einkaufsstraßen – teilweise überschneidend mit Hauptverkehrsstraßen – sind vorwiegend
auf Einkauf, auf Konsum ausgerichtet. Ihr Bild wird in weiten Teilen von der Eigenwerbung
der Geschäfte in Schaufenstern, an Fassaden und in verschiedenen Formen auf dem Bürgersteig geprägt. Werbeträger im öffentlichen Raum kommen hinzu. Bei einer Beurteilung
einzelner Werbeanlagen ist die Gesamtausstattung des Raumes mit Werbung zu berücksichtigen.
© proloco Bremen
Wilmersdorfer Straße / Kantstraße,
Charlottenburg
© proloco Bremen
© SenStadtUm, Berlin
Tauentzienstraße, Charlottenburg und
Schöneberg
Sensibilität: geeignet
Zu der besonderen Ausrichtung einer Einkaufsstraße auf Konsum gehört Werbung, daher
werden Einkaufsstraßen als für Werbung geeignet eingestuft. Menge und Art der Werbeträger darf jedoch nicht dazu führen, dass die Straße „vermüllt“, verstellt und billig wirkt;
dies ist auch nicht im Interesse der ansässigen Geschäfte. Aufgrund eines vorausgesetzten
allgemein hohen Umfanges an Eigenwerbung der anliegenden Geschäfte sind etliche Werbeträger im öffentlichen Raum nur als „bedingt stadtbildverträglich“ eingestuft worden.
Lichtsensibilität: gering (4); siehe Seite 74
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Karl-Marx-Straße, Neukölln
Werbekonzept für Berlin | Beschreibung der Raum- und Gebäudetypen
Ziele
Arten und Formen der Werbeträger sollen qualifiziert werden. Dies gilt sowohl für Werbung
im öffentlichen Raum wie für die Eigenwerbung der Geschäfte. Quantität und Qualität der
Werbung auf öffentlichen Flächen sollen abgestimmt werden auf den hohen Besatz an Eigenwerbung, die standortprägend ist. Werbung auf öffentlichen Flächen soll auf Werbeträger mittlerer Größe (CLP, Säulen) konzentriert werden, kleinteilige Werbeträger (Uhren,
Schaltkästen, Fahnen, Fahrradständer usw.) sollen eingedämmt werden.
Einige Einkaufsstraßen wurden im Rahmen der Bezirksbeteiligung vorgeschlagen für eine
gezielte Entwicklung als Werbestandort (u. a. Müllerstraße, Hermannstraße) und/oder für
freiwillige Vereinbarungen mit Eigentümer/innen und Geschäftsinhaber/innen (u. a. Tauentzienstraße, Schloßstraße in Steglitz).
Raum-/Gebäudetyp 11: Straße am oder im Grünraum besonderer
Stadtbildprägung
Charakterisierung
Größere Grünräume in der Stadt haben große Bedeutung als Ruhezonen in vielerlei Hinsicht, auch visuell, u. a. durch die Abwesenheit von Werbung. Die Berliner Grünräume sind
i. d. R. werbefrei.
Zu berücksichtigen ist auch die Frage von Werbung entlang der umgebenden oder zerschneidenden Straßen (Beispiel: Straße des 17. Juni im Tiergarten). Je nach Verkehrsbelastung können diese Bereiche für Werbetreibende von Interesse sein, da am Rand von Grünräumen Werbung u. U. stärker ins Auge fällt als im bebauten Stadtraum.
Straße des 17. Juni, Tiergarten
© SenStadtUm, Berlin
© SenStadtUm, Berlin
© SenStadtUm, Berlin
Puschkinallee, Treptower Park
Saatwinkler Damm, Volkspark
Jungfernheide
Sensibilität: hochsensibel
Grünräume als Ruhezonen reagieren hoch sensibel auf Werbung. Innerhalb von Grünräumen gibt es von daher keine stadtbildverträglichen Werbeträger. Auch die Ausstattung der
Randbereiche (umgebende oder zerschneidende Straßen) mit Werbung kann Atmosphäre,
Außenwirkung und Image des Grünraumes beeinflussen, daher begründet die direkte
Nachbarschaft zum Grünraum bei diesen Straßen eine besondere Sensibilität gegenüber
Werbung.
Lichtsensibilität: sehr hoch (1); siehe Seite 74
Ziele
Grünräume sollen weiterhin von Werbung freigehalten werden, ggf. sind Regelungen für
Eigenwerbung kultureller oder gastronomischer Einrichtungen innerhalb der Grünräume
notwendig.
Umgebende oder zerschneidende Straßen sollen zurückhaltend mit Werbung ausgestattet
sein, damit der besondere Charakter des Grünraumes auch von außen her sicht- und spürbar bleibt; insbesondere großformatige Werbeträger sollen auf Straßen an oder in Grünräumen höchstens temporär eingesetzt werden.
ANMERKUNG: Die Einschätzungen zur Stadtbildverträglichkeit der verschiedenen Werbeträger in diesem Raumtyp beziehen sich auf die umgebenden oder zerschneidenden Straßen (nicht auf die Grünräume selber).
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C. Plätze
Raum-/Gebäudetyp 12: Quartiersplatz
Charakterisierung
Bei Quartiersplätzen stehen die Funktionen für die Bewohner/innen der angrenzenden
Wohnquartiere im Vordergrund: Treffpunkt, Aufenthaltsfläche, kleinteilige Nutzungsstrukturen, Einkaufen, Lokale. Dies gilt unabhängig von der Größe des Platzes. Die Plätze sind
auch ein Ort der Quartierskommunikation, die sich u. a. in einer Vielzahl von Klebezetteln
im öffentlichen Raum ausdrücken kann.
Helmholtzplatz, Prenzlauer Berg
© SenStadtUm, Berlin
© SenStadtUm, Berlin
© SenStadtUm, Berlin
Reuterplatz, Neukölln
Stuttgarter Platz, Charlottenburg
Sensibilität: sensibel
Quartiersplätze reagieren sensibel gegenüber Werbung, insbesondere gegenüber größeren
Formaten bei Werbeträgern. Konsum und Werbung spielen i. d. R. auf Quartiersplätzen
eine untergeordnete Rolle. Perfekt gestaltete und verglaste Werbeträger können stärker
als Fremdkörper wirken, als z. B. beklebte Säulen (Allgemeinanschlag), die in der Formensprache der Quartierskommunikation näher sind.
Auf die Beschränkungen der Zulässigkeit von Werbeanlagen nach § 10 Abs. 5 BauO Bln
wird besonders hingewiesen.
Lichtsensibilität: mittel (3); siehe Seite 74
Ziele
Werbeträger auf öffentlichem Straßenland und im unmittelbaren Bereich von Haltestellen
des ÖPNV müssen sich der Kleinteiligkeit der Nutzungsstrukturen anpassen.
Sie sollen auf einige Formen eingeschränkt werden, die Kombinationsmöglichkeiten mit
anderen Nutzungen bieten. Wechselanlagen oder bewegte Bilder sollen nicht zugelassen
werden.
Neben den Werbeträgern sollen die Möglichkeiten der informellen Quartierskommunikation offengehalten werden.
Raum-/Gebäudetyp 13: Verkehrsplatz
Charakterisierung
Prägend für die Plätze ist ihre verkehrliche Funktion. Als Knotenpunkte sind sie stark frequentiert und von daher für Werbetreibende von großem Interesse. Aufgrund ihrer Größe
setzen sie Zäsuren im Stadtraum. I. d. R. liegen sie in größeren Sichtachsen. Aus diesem
Grund und in Abhängigkeit von Höhe und Art der Randbebauung hat Werbung sowohl auf
öffentlichem wie auf privatem Grund an Verkehrsplätzen teilweise Fernwirkung und ist von
daher auch für großformatige Werbung von Interesse. Der Große Stern, der als Verkehrsplatz eingestuft wird, unterscheidet sich durch seine Lage im Tiergarten deutlich von den
anderen Verkehrsplätzen.
Strausberger Platz, Friedrichshain
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© SenStadtUm, Berlin
© SenStadtUm, Berlin
© SenStadtUm, Berlin
Großer Stern, Tiergarten
Ernst-Reuter-Platz, Charlottenburg
Werbekonzept für Berlin | Beschreibung der Raum- und Gebäudetypen
Sensibilität: geeignet
Aufgrund der städtebaulichen Struktur und Maßstäblichkeit sind Verkehrsplätze für Werbung auch in größeren Formaten zumindest grundsätzlich geeignet. Einschränkungen der
Stadtbildverträglichkeit können bei einigen Werbeträgern aufgrund der Fernwirkung (insbesondere bei Verkehrsplätzen, die in Sichtachsen liegen) oder dem Aspekt der Verkehrssicherheit notwendig werden.
Lichtsensibilität: gering (4); siehe Seite 74
Erhöhte Sensibilität kann bestehen, wenn der Verkehrsplatz auf einer Sichtachse liegt und/
oder – wie beim großen Stern im Tiergarten – der Verkehrsplatz in einem Grünraum liegt.
Ziele
Verkehrsschilder und -wegweiser sollen in jedem Fall Vorrang vor Werbung haben. Bei der
Ausstattung mit Werbung soll über die Einschätzung der Sensibilität des Raumtyps hinaus
die Lage in der Stadt und im Netz öffentlicher Räume (Lage im Grünraum, zentraler Punkt
auf einer Sichtachse) berücksichtigt werden.
Raum-/Gebäudetyp 14: Schmuckplatz
Charakterisierung
Bei Schmuckplätzen stehen die repräsentative Funktion und ihre Position im Netz öffentlicher Räume im Vordergrund. Die repräsentative Funktion besteht teilweise für Stadtteile
oder Quartiere (u. a. Petersburger Platz, Viktoria-Luise-Platz) teilweise gesamtstädtisch
(u. a. Gendarmenmarkt, Pariser Platz). Teilweise sind Schmuckplätze und Boulevards
räumlich benachbart oder gehören direkt zusammen (Pariser Platz/Unter den Linden).
Häufig stehen die umgebenden Gebäude unter Denkmalschutz. Die Rolle von Konsum und
Werbung ist auf den Schmuckplätzen – je nach ihrer Lage im Stadtgefüge – stark unterschiedlich. So ist z. B. der Wittenbergplatz neben seiner repräsentativen Funktion deutlich
von Konsum geprägt, während die stadtgeschichtlich älteren Schmuckplätze wie Gendarmenmarkt nahezu ausschließlich repräsentative Funktion haben (die gastronomische Angebote mit einschließt).
Für Werbetreibende sind insbesondere Schmuckplätze gesamtstädtischer Bedeutung aufgrund der hohen Frequenzen von Tourist/innen und bei einigen Plätzen Einkaufenden von
großem Interesse.
Gendarmenmarkt, Mitte
© SenStadtUm, Berlin
© SenStadtUm, Berlin
© SenStadtUm, Berlin
Viktoria-Luise-Platz, Schöneberg
Platz der Luftbrücke, Tempelhof
Sensibilität: hochsensibel
Aufgrund der repräsentativen Funktion, der städtebaulichen Gestaltung und der Bedeutung im Netz öffentlicher Räume besteht eine hohe Sensibilität gegenüber Werbung.
Je nach der Rolle von Einzelhandel und Konsum auf den Schmuckplätzen ist ihre Sensibilität gegenüber Werbung unterschiedlich, die Anforderungen an die gestalterische Qualität
der Werbeträger sind in jedem Fall hoch.
Lichtsensibilität: mittel (3); siehe Seite 74
Ziele
Werbung soll sich an diesen Standorten dem repräsentativen Charakter des Platzes in Quantität und Qualität anpassen, die repräsentative Funktion der Plätze soll gestärkt werden.
Werbeträger sollen standortangemessen qualifiziert werden. Hierzu kann bei Werbeträgern im öffentlichen Raum ein standortangemessenes Design mit Wiedererkennungswert
gehören.
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Insgesamt sollen sowohl Qualität wie Quantität von Werbung gesteuert werden, dies betrifft sowohl Werbung auf privaten Grundstücksflächen (Fassadenwerbung, Dachwerbung
als Eigen- oder Fremdwerbung, weitere Werbeträger auf privatem Grund) als auch Werbung auf öffentlichem Straßenland. Werbeträger im öffentlichen Raum sollen auf solche
„mittlerer Größe“ (CLP, Säulen) konzentriert werden, großformatige Werbeflächen und
zahlreiche Kleinstwerbeflächen (an Laternenmasten, Schaltkästen, Fahrradständern usw.)
sind zu vermeiden bzw. in der Menge einzuschränken.
Raum-/Gebäudetyp 15: Stadtplatz
Charakterisierung
Stadtplätze haben ähnlich wie Boulevards und Schmuckplätze einen repräsentativen Charakter und sind bedeutend für das Image der Gesamtstadt (lokal/national/international).
Gleichzeitig haben sie für die Bewohner/innen der Stadt einen hohen alltäglichen Gebrauchswert (Einkaufen, Verkehrsknotenpunkte). Sie spielen eine große Rolle für die Identifikation der Bewohner/innen mit ihrer Stadt (Alexanderplatz und Breitscheidplatz für
Innenstadt Ost und West).
Für Werbetreibende sind alle Stadtplätze Berlins aufgrund der hohen Frequenzen von Tourist/innen, Einkaufenden und Verkehrsteilnehmer/innen von besonderem Interesse. Die
Rolle von Konsum und Werbung ist auf den Stadtplätzen je nach ihrer Lage im Stadtgefüge
unterschiedlich: Alexanderplatz und Breitscheidplatz sind neben ihrer repräsentativen
Funktion deutlich von Konsum geprägt, während beim John-F.-Kennedy-Platz die repräsentative Funktion überwiegt.
Alexanderplatz, Mitte
Potsdamer Platz, Tiergarten
© proloco Bremen
© SenStadtUm, Berlin
© SenStadtUm, Berlin
Breitscheidplatz, Charlottenburg
Sensibilität: sensibel
Einzelhandel und Konsum sind i. d. R. funktionale Bestandteile der Stadtplätze. Gleichzeitig besteht aufgrund der Bedeutung für Image der Stadt und Identifikation der Bewohner/
innen eine hohe Sensibilität gegenüber Werbung. Hieraus leiten sich Qualitätsanforderungen an Werbeträger sowohl im öffentlichen Raum wie auch auf privaten Grundstücken ab.
Lichtsensibilität: gering (4); siehe Seite 74
Ziele
Quantität und Qualität der Werbeträger sollen standortangemessen entwickelt werden.
Insbesondere am Breitscheidplatz soll die Quantität von Werbung reduziert werden (sowohl Eigenwerbung der Geschäfte als auch Werbung im öffentlichen Raum). Werbeträger
im öffentlichen Raum sollen auf Stadtplätzen auf solche „mittlerer Größe“ (CLP, Säulen)
konzentriert werden, großformatige Werbeflächen und zahlreiche Kleinstwerbeflächen (an
Laternenmasten, Schaltkästen, Fahrradständern usw.) sind zu vermeiden bzw. einzuschränken.
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Werbekonzept für Berlin | Beschreibung der Raum- und Gebäudetypen
D. Stadtgeschichtlich bedeutende Räume
Raum-/Gebäudetyp 16: Dorf
Charakterisierung
Im innerstädtischen Bereich in Berlin sind Dörfer baulich-räumlich nur noch teilweise erkennbar anhand kleinteiligerer Bebauung und teilweise Dorfanger und Kirche. Aufgrund
der kleineren Maßstäblichkeit als in vielen anderen Raumtypen und Stadtgebieten fällt
auch kleinformatige Werbung eher auf.
Für Fremdwerbung sind die Dörfer aufgrund der eher geringen Frequenzen (Fußgängerund Autoverkehr) nur eingeschränkt interessant, es stellen sich eher Fragen im Bereich der
Eigenwerbung von ansässigen Geschäften.
Rixdorf
© proloco Bremen
Lübars
© proloco Bremen
© Axel Mauruszat, Wikipedia
Domäne Dahlem
Sensibilität: hochsensibel
Aufgrund der stadtgeschichtlichen Bedeutung und der Kleinteiligkeit haben die Dörfer eine
hohe Sensibilität gegenüber Werbung.
Auf die Beschränkungen der Zulässigkeit von Werbeanlagen nach § 11 Abs. 5 BauO Bln
wird besonders hingewiesen.
Lichtsensibilität: mittel (3); siehe Seite 74
Ziele
Werbeträger auf öffentlichem Straßenland und im unmittelbaren Bereich von Haltestellen
des ÖPNV müssen sich der Kleinteiligkeit der Nutzungsstrukturen anpassen.
Sie sollen auf einige Formen eingeschränkt werden, die Kombinationsmöglichkeiten mit
anderen Nutzungen bieten. Wechselanlagen oder bewegte Bilder sollen nicht zugelassen
werden.
Neben den Werbeträgern sollen die Möglichkeiten der informellen Quartierskommunikation offengehalten werden.
Größe und Umfang von Eigenwerbung ansässiger Geschäfte und Gewerbebetriebe soll ggf.
eingeschränkt werden, um die genannten Ziele zu erreichen.
Raum-/Gebäudetyp 17: Historischer Siedlungskern
Charakterisierung
Die drei alten Siedlungskerne Berlins – Mitte, Spandau, Köpenick – haben stadtgeschichtlich besondere Bedeutung. Sie umfassen verschiedene Raumtypen und sind in ganz unterschiedlichem Maße mit Werbung ausgestattet. Die Fußgängerzone in Spandau, die repräsentativen Straßen und Gebäude in Mitte und die dörflichen Strukturen in Köpenick sind
von Nutzungen, Funktionen und Gestaltung her deutlich unterschiedlich. Allen gemeinsam
ist, dass die Wahrung historischer Authentizität besondere Anforderungen an Quantität
und Qualität von Werbeträgern stellt.
Insbesondere Mitte ist für Werbetreibende aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung
und der hohen Frequenzen (Tourist/innen wie auch Berliner/innen) besonders interessant.
Die Spandauer Fußgängerzone und Teile der Altstadt Köpenick sind als Einkaufsbereiche
für Werbetreibende interessant.
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Altstadt Köpenick
Altstadt Spandau
© proloco Bremen
© SenStadtUm, Berlin
© proloco Bremen
Spandauer Vorstadt, Mitte
Sensibilität: sensibel
Einzelhandel und Konsum spielen in allen drei historischen Siedlungskernen eine Rolle und
sind von daher zumindest eingeschränkt für Werbung geeignet. Allerdings haben die historischen Siedlungskerne aufgrund ihrer stadtgeschichtlichen Bedeutung eine große Sensibilität gegenüber Werbung, die an dieser Stelle aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung
höher bewertet wird. Bei Bedingungen für einzelne Werbeträger kann es zwischen den drei
Siedlungskernen aufgrund ihrer unterschiedlichen Funktionen und städtebaulichen Strukturen Unterschiede geben.
Lichtsensibilität: hoch (2); siehe Seite 74
Ziele
Werbefreie Teilzonen sollen abgegrenzt werden.
Großformatige Werbung soll nur in Teilzonen der Siedlungskerne genehmigt werden, bzw.
sollen besondere Auflagen für großformatige Baugerüstwerbung eingehalten werden (Einschränkung der Größe, ggf. Fassadensimulation).
Raum-/Gebäudetyp 18: UNESCO-Welterbestätte
Museumsinsel, Mitte
Siemensstadt, Spandau
© SenStadtUm, Berlin
© SenStadtUm, Berlin, Wolfgang Bittner
© Land Berlin/Thie
Charakterisierung
Die UNESCO-Welterbestätten besitzen hohe Bedeutung für das Stadtbild und das Image
der Stadt. In Berlin sind die Welterbestätten nach Gestaltung und Funktion stark unterschiedlich (u. a. Wohnsiedlungen der 1920er Jahre, Museumsinsel Berlin, Pfaueninsel).
Durch den (z. T.) hohen Bekanntheitsgrad und touristische Frequentierung können sie für
Werbetreibende von besonderem Interesse sein.
Die Leitidee der UNESCO-Welterbekonvention ist die „Erwägung, dass Teile des Kulturoder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des
Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen“. Die Berliner Welterbestätten
erfüllen die von der UNESCO festgelegten Kriterien der „Einzigartigkeit“, der „Authentizität“ und der „Integrität“. Die Wahrung historischer Authentizität erlangt vor diesem Hintergrund besonderes Gewicht.
Zu berücksichtigen ist außerdem das direkte Umfeld der Welterbestätten, bei dem je nach
Standort und Lage die Ausstattung mit Werbung sehr unterschiedlich sein kann.
Sensibilität: hochsensibel
Aufgrund der weltweiten Bedeutung und der hochrangigen Wahrung historischer Authentizität sind UNESCO-Welterbestätten besonders sensibel gegenüber Werbung. Die Standorte sind für Werbung ungeeignet.
Lichtsensibilität: sehr hoch (1); siehe Seite 74
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Schloss Charlottenburg
Werbekonzept für Berlin | Beschreibung der Raum- und Gebäudetypen
Ziele
Die Gebiete des UNESCO-Welterbes sind weitgehend von Werbung frei zu halten. Zu diskutieren ist, ob bei anstehenden Sanierungen temporäre Riesenposter eingesetzt werden
können („bedingt stadtbildverträglich Werbeträger“) – hier steht das Interesse der finanziellen Unterstützung dem Ziel des weitgehenden Freihaltens von Werbung entgegen und
muss abgewogen werden.
Auch das direkte Umfeld und Sichtbeziehungen auf die Welterbestätten sollen von stadtbildprägender Werbung freigehalten werden.
Raum-/Gebäudetyp 19: Stätte des Mauergedenkens, Mauerverlauf
Charakterisierung
Orte des Mauergedenkens sind gegenüber Werbung besonders sensibel, da die Balance
zwischen Aufhebung der Trennung und dem Nicht-Vergessen gestalterisch gefunden werden soll.
Der gesellschaftlich-politische Hintergrund erfordert einen bewussten Umgang mit allen
weiteren Gestaltungselementen, die im öffentlichen Raum wirken.
Dies gilt sowohl für die größeren Gedenkstätten als auch für die direkte Umgebung der
kleineren Merkposten und Gedenktafeln im Mauerverlauf. Die kleineren Merkposten sind
dabei besonders sensibel, da sie leicht von anderen, auffälligeren visuellen Eindrücken im
öffentlichen Raum überdeckt werden.
East Side Gallery, Friedrichshain
© proloco Bremen
© proloco Bremen
© SenStadtUm, Berlin
Führungsstelle Schlesischer Busch,
Alt-Treptow
Niederkirchner Straße, Mitte
Sensibilität: hochsensibel
Aufgrund der historischen Bedeutung und des gesellschaftlich-politischen Hintergrundes
besteht eine besonders hohe Sensibilität an den Stätten des Mauergedenkens sowie im
Mauerverlauf.
Lichtsensibilität: sehr hoch (1); siehe Seite 74
Ziele
Die Stätten des Mauergedenkens und ihr direktes Umfeld sind von Werbung weitgehend
freizuhalten. Dies gilt auch für die kleineren Merkposten und Gedenktafeln im Mauerverlauf.
Auch Sichtbeziehungen auf die Stätten des Mauergedenkens sollen von stadtbildprägender Werbung freigehalten werden.
Werbung auf öffentlichen Flächen in der Umgebung soll freigehalten werden von beweglichen Werbeträgern (drehende CLP-Säulen oder City-Light-Säulen und CLP‘s/CLB‘s mit
Wechselanlagen sind stadtbildunverträglich).
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Raum-/Gebäudetyp 20: Sichtachse
Charakterisierung
Sichtachsen haben aufgrund ihrer räumlichen Struktur und Lage hohe Bedeutung für das
Stadtbild, die Gliederung der Stadt und die Orientierung in der Stadt. Wegen der teilweise
kilometerlangen Sichtbeziehungen sind Werbeanlagen – insbesondere quer zur Fahrtrichtung – von weithin zu sehen und von daher für Werbetreibende interessant, aufgrund der
Fernwirkung vor allem auch für großformatige Werbung.
Die Rolle von Einzelhandel und Konsum ist auf den Sichtachsen je nach Lage in der Stadt
sehr unterschiedlich (keine funktionale Rolle u. a. bei Sichtachsen im Grünraum, eine größere funktionale Rolle bei Sichtachsen, die in Einkaufsstraßen liegen, wie z. B. in der Friedrichstraße).
Straße des 17. Juni, Tiergarten
Karl-Marx-Allee, Friedrichshain
© Land Berlin/Thie
© SenStadtUm, Berlin
© SenStadtUm, Berlin
Friedrichstraße, Mitte, Kreuzberg
Sensibilität: sensibel
Aufgrund der hohen Bedeutung für das Stadtbild und die Orientierung sowie die Fernwirkung sind Sichtachsen gegenüber Werbung sehr sensibel. Werbung – insbesondere großformatige Werbung – in Sichtachsen entfaltet große Fernwirkung und kann dadurch die
Sichtachse und den umgebenden Stadtraum stark beeinträchtigen.
Lichtsensibilität: hoch (2); siehe Seite 74
Ziele
Freihalten der Sichtachsen von großformatiger Werbung (Riesenposter) und Werbung quer
zur Fahrtrichtung (u. a. CLB), die die Sichtbeziehungen verstellen.
Werbung im öffentlichen Raum soll auf mittlere Formate (CLP, Säulen) beschränkt werden,
um die Sichtbeziehung zu erhalten.
Werbung mit Fernwirkung (großformatige Werbung, Dachwerbung) soll nicht neu genehmigt werden, bei bestehenden Anlagen soll geprüft werden, ob eine Änderung möglich ist.
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