Leitfaden für das Semester in Selbstständigkeit zum Herunterladen

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Leitfaden Anerkennung Semester in Selbständigkeit –
B.A. Betriebswirtschaft/ B.Sc. FACT/ B.Sc. Betriebsw. Logistik
Praxisbüro FB Wirtschaft
Fachhochschule Dortmund
Das obligatorische Praktikum ist dazu gedacht, die Studierenden an die berufliche
Tätigkeit des jeweiligen Berufsbildes heranzuführen und die im Studium erworbenen
Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden.
Unter Umständen ist es möglich eine selbständige Beschäftigung als dem Praktikum
gleichwertige Tätigkeit geltend und als Praxissemester anerkennen zu lassen. Eine
fachliche Verwandtschaft zum bestehenden Studiengang ist zwingend erforderlich
und muss nachgewiesen werden.
Studierende, die diese Möglichkeit wahrnehmen wollen, müssen folgende
Voraussetzungen und Nachweise erfüllen bzw. vorlegen.
Vor Antritt des Semesters in Selbständigkeit:

Nachweis über die Anmeldung des Betriebes
Jede selbständige Tätigkeit in Deutschland ist anzeigepflichtig und muss
daher angemeldet werden. Der Nachweis ist durch folgende Dokumente zu
erbringen:
- Gewerbeschein
- Handelsregister-Auszug
- falls vorhanden: Nachweis des Steuerberaters & Steuernummer

Detaillierter Businessplan
Für die Geschäftstätigkeit ist ein detaillierter Businessplan vorzulegen. Dieser
sollte die folgenden Elemente beinhalten:
-
Executive Summary (Übersicht Geschäftsidee, Strategie, Markt, etc.)
Organisation & Personal (Inhaber, Verantwortlichkeiten, etc.)
Marketing (Umsatz- & Absatzplanung, 4p, Budget, etc.)
Finanzierung (Kapital, Plan-GuV, Tragfähigkeit, Prognosen, etc.)
Sonstiges (Rechtsform, Standort, Genehmigungen, etc.)
Es kann auch auf einen bereits existierenden Businessplan zurückgegriffen
werden (z.B. aus der Unternehmensgründung).
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
Nachweis über signifikante Umsätze
Die Tätigkeit muss adäquate Umsätze generieren, die nachgewiesen werden
müssen (z. B. durch Betriebswirtschaftliche Auswertung, Gewinn- und
Verlustrechnung, Auftragseingänge, Rechnungen, etc.).

Nachweis einer Fremdfinanzierung
Besteht eine Fremdfinanzierung des Betriebes, so ist diese nachzuweisen.
Nachweise aus folgenden möglichen Fremdfinanzierungen sind möglich:
- Öffentliche Förderdarlehen (ERP Gründerkredit, Bund, EU)
- Kredite von Banken und Sparkassen
- Gründerzuschuss
- Crowdfinanzierung
- Privatkredite
- Sonstige Fremdfinanzierung (Nachweise zwingend erforderlich)
Handelt es sich um eine Neugründung zum Praxissemester, so sind Details
und Nachweise über die Form der Finanzierung vorzulegen.

Dauer des Geschäftsbetriebes
Die Geschäftstätigkeit muss bis mind. Zum Ende des Praxissemesters
fortgeführt werden. Wird die Geschäftstätigkeit vorzeitig beendet, kann diese
nicht mehr als Praxissemester geltend gemacht werden.

Unterschriebene Vereinbarung „Semester in Selbstständigkeit“
Die Vereinbarung beinhaltet alle Termine, Ziele, Maßnahmen und Dokumente,
die der Studierende im Rahmen des Semesters in Selbständigkeit erfüllen und
vorlegen muss. Bitte die Vereinbarung mit dem Praxisbüro abstimmen und
unterschreiben.
Grundlegender Bestandteil der Vereinbarung ist die Formulierung von Zielen,
beabsichtigten Maßnahmen sowie Projekte für das Semester in
Selbständigkeit.
So ist eine Auswahl von Zielen und Maßnahmen zu definieren, zu
operationalisieren und in der Vereinbarung festzuhalten.
Beispiele für Ziele sind:
- „Umsatzsteigerung von 20% (von Produkt A) innerhalb von 6 Monaten.“
- „Senkung der Gesamtkosten um 10% innerhalb von 3 Monaten.“
- „Einstellung neuer Mitarbeiter im zweiten Quartal.“
- „Einrichtung eines Ladenlokals innerhalb von 3 Monaten.“
- „Einrichtung einer Webpräsenz, inklusive Online-Shop.“
- „Erschließung neuer Kundengruppen durch Werbekampagne XY.“
- „Erhöhung der Reichweite durch Social-Media-Plattformen.“
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Bei der Formulierung von Zielen wird empfohlen, sich an die SMART-Regel zu
orientieren (Ziele müssen spezifisch, messbar, anspruchsvoll, realistisch und
terminiert sein), so dass ein Zielerreichungsgrad am Ende des Semesters
bestimmt und kritisch bewertet werden kann.
Idealerweise greifen die verwendeten Methoden und Instrumente auf
Kenntnisse aus dem bisherigen Studium zurück. Nachfolgend sind Beispiele
aus einzelnen Bereichen aufgeführt:
-
Marketing: z.B. Mediaplanung, Preisgestaltung, Absatzprognosen,
Marktforschung, etc.
Rechnungswesen: z.B. Deckungsbeitragsrechnung, Handelskalkulation,
Target-Costing, etc.
Finanzierung & Investition: z.B. Anwendung Kapitalwertmethode, CashFlow-Berechnung, Kennzahlen der Liquidität, etc.
Personal: z.B. Übersicht quantitative & qualitative Bedarfsplanung,
Personalbeschaffung & Personalentwicklung, etc.
Organisation: z.B. Erstellung Organisationsstruktur & Organigramm,
Prozessgestaltung, etc.
SCM: z.B. Darstellung Wertkette, Produktionsfaktoren, Stücklisten, etc.
Die Ziele, Maßnahmen und Projekte sind im Abschlussbericht ausführlich zu
dokumentieren und zu reflektieren.
Auf Basis der vorliegenden Dokumente und einem geführten Gespräch, wird
das Praxisbüro in Abstimmung mit der zuständigen Mentorin / dem
zuständigen Mentor über die Möglichkeit eines Semesters in Selbständigkeit
als Alternative zu einem Praktikum in einem Unternehmen entscheiden.
Während und nach Ende des Semesters in Selbständigkeit:
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Zwischenbericht
Nach der ersten Hälfte des Semesters in Selbständigkeit ist ein
Zwischenbericht vorzulegen, der sich an den Abschlussbericht orientiert und
diesen vorbereitet. Der Zwischenbericht ist daher kompakt gestaltet und
fokussiert auf eine allgemeine Dokumentation über die aktuelle Lage und
Entwicklung der Tätigkeit, sowie über den aktuellen Zielerreichungsgrad der
formulierten Ziele. Weitere Informationen und formale sowie inhaltliche
Vorgaben sind im Dokument „Vorgaben für den Abschlussbericht des
Semesters in Selbständigkeit“ zu finden. Der Abgabetermin für den
Zwischenbericht wird in der Vereinbarung festgelegt.
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
Abschlussbericht
Der umfassende Abschlussbericht muss nach dem Semester in
Selbstständigkeit vorgelegt werden und markiert das Ende des
Praxissemesters. Er baut auf dem Zwischenbericht auf. Formale und
inhaltliche Anforderungen sind klar definiert und müssen unbedingt beachtet
werden. Die Abgabefrist wird in der Vereinbarung bestimmt und muss
eingehalten werden! Ausführliche Informationen sind dem Dokument
„Vorgaben für den Abschlussbericht des Semesters in Selbständigkeit“ zu
entnehmen.
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