[ Pflegestützpunkt ] e s s a k e g e l f P r e d n e g n Leistu z n e m e D i be r e u a h in e t S ja n Moderatoren: TPflaegeberaterin zertifiziert r e id e n h c S s u k r Ma zertifizie Pflegeberaterin rt [ Pflegestützpunkt ] Leistungen bei Demenz 1. Einleitung - Demenz im Alltag aus Sicht aller Betroffenen 2. Verschiedene Kostenträger Leistungen der Krankenversicherung Leistungen der Sozialhilfe Sonstige Leistungen 3. Leistungen der Pflegeversicherung Anspruch Antrag Leistungen incl. PNG Neuerungen 4. Fallbeispiele aus der Praxis zu Hause – im KHS – im Heim 2 [ Pflegestützpunkt ] 1. Demenz im Alltag aus Sicht des Betroffenen plötzlich, oder allmählich und schleichend Behinderung chronische Krankheit akutes Krankheitsgeschehen ständig schwerwiegende, zunehmende Alterserscheinungen die Sicht des Kostenträgers beginnt erst mit der Antragstellung bei der Pflegekasse (nicht Krankenkasse !) Die Sicht des Kostenträgers beginnt bei persönlicher Betroffenheit (LISA) 3 [ Pflegestützpunkt ] 1. Pflege(n) zu Hause Die Entscheidung einen Menschen zu Hause zu pflegen, ihn zu versorgen, ihn zu unterstützen und ihn immer wieder zu ermutigen, verdient Respekt und Anerkennung Die Entscheidung sollte mit allen Beteiligten gut überdacht werden Veränderung der Lebenssituation für alle Von alledem wissen wir zu wenig (nichts) Wollen wir etwas wissen und ist das unsere Aufgabe ? 4 [ Pflegestützpunkt] 1. Pflege zu Hause setzt voraus … Situationsgerechtes Einrichten - So wenig Veränderung wie möglich, so viel Veränderung wie nötig! Schlafplatz, Erreichbarkeit Bad, Aufenthalt, Platz (Möblierung), Stolperfallen, Orientierung das könnte die Aufgabe des Kostenträgers sein (zumindest Hilfestellung !!) Besonderheiten der Kommunikation langsam und deutlich; einfache und kurze Sätze; Korrekturen unterlassen nur eine Mitteilung auf einmal; für Antworten ausreichend Zeit einräumen Gefahrenvermeidung Küchenherd !!; heißes Wasser !!; Absperrgitter !!; Elektrogeräte !!; Medikamente !!; Chemikalien !! etc. 5 [ Pflegestützpunkt] 2. Leistungen der Krankenversicherung Krankenkassen übernehmen Kosten für Behandlung von Krankheiten + Vor-/Nachsorgeuntersuchungen + Hilfs-/Heilmittel + temporäre Pflegeleistungen, aber immer unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit § 1 SGB V: § 32 SGB V: § 33 SGB V: § 37 SGB V: § 40 SGB V: § 43 SGB V: § 62 SGB V: Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherung Heilmittel Hilfsmittel Häusliche Krankenpflege (z.B.: Medikamente !!!) Rehabilitationsmaßnahmen Patientenschulungsmaßnahmen Berechnung der Belastungsgrenze Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung HKP nur, wenn keine im HH lebende Person pflegen/versorgen kann ggf. geringere Zuzahlungspflicht bei Demenz Quittungen sammeln 6 [ Pflegestützpunkt] 2. Leistungen der Sozialhilfe - Grundsicherung Grundsicherung im Alter für Ernährung, Körperpflege, Kleidung, Hausrat, persönliche Bedürfnisse Antrag an das zuständige Sozialamt, wenn eigene Mittel und die (Teilkasko) Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen für menschenwürdiges Leben Ø 382 € ab 65 Jahre oder bei Erwerbsminderung, sofern Bedürftigkeit (Einkommensprüfung + Vermögensprüfung) Elternunterhalt: Unterhaltsanspruch wenn > 100.000 € netto Evtl. auf Antrag Pflegewohngeld für Heim Investitionskosten Ø 250 € abhängig v. Vermögen + Einkommen der Eltern Pflegekosten fallen nicht unter Grundsicherung 7 [ Pflegestützpunkt] 2. Leistungen der Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege Antrag an das zuständige Sozialamt für Pflegekosten Einkommens- und Vermögensprüfung Elternunterhalt 6 Monate bedürftig (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, HWV) keine Pflegestufe notwendig Sozialhilfe immer nachrangig Pflegekasse, Elternunterhalt § 1601 BGB - Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren § 1602 BGB - Bedürftigkeit (1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten § 1603 BGB - Leistungsfähigkeit (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren 8 [ Pflegestützpunkt] 2. sonstige Leistungen Demenzkranke können ab einem gewissen Schweregrad einen Schwerbehindertenausweis beantragen Formulare sind beim Versorgungsamt, bei den Kommunen und vielen Beratungsstellen für Behinderte erhältlich Antrag mit Lichtbild, ärztlichem Gutachten (Behinderung beschrieben), Kontaktdaten Ärzte, Reha Einrichtungen, KHS Der Schwerbehindertenausweis bietet zahlreiche Ermäßigungen im öffentlichen Leben sowie Steuererleichterungen z.B.: bis zu 924 € für eine Haushaltshilfe z.B.: zwischen 310 € und 1.420 € für Ausgaben rund um die Pflege 9 [ Pflegestützpunkt] 3. Leistungen der Pflegeversicherung - Anspruch Wenn länger als 6 Monate erheblicher Hilfebedarf im Bereich Körperpflege, Ernährung, Mobilität (GP) + Hauswirtschaft (HWV) Pflegestufe 1- Erhebliche Pflegebedürftigkeit: Ø tgl. 90 Minuten 1 x Hilfebedarf bei 2 Verrichtungen der GP (GP > 45 Min.) + HWV Pflegestufe 2- Schwerpflegebedürftigkeit: Ø tgl. 180 Minuten 3 x Hilfebedarf bei 2 Verrichtungen der GP (GP > 120 Min.) + HWV Pflegestufe 3- Schwerstpflegebedürftigkeit: Ø tgl. 300 Minuten (immer) jederzeit Hilfebedarf bei der GP (GP > 240 Minuten) + HWV Pflegestufe 3 + (Härtefallregelung) Pflegestufe 0 - Eingeschränkte Alltagskompetenz: bei GP + HWV ohne Pflegestufe aber Anspruch auf: * Pflegegeld * - sachleistung * Verhinderungspflege * Pflegehilfsmittel * Wohnumfeldmaßnahme 10 [ Pflegeversicherung ] Eingeschränkte Alltagskompetenz § 45a SGB XI 1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnraumes (Weglauftendenz) 2. Verkennen / Verursachen gefährlicher Situationen (Straßenverkehr / unangemessene Kleidung) 3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen (verdorbene Lebensmittel essen, Herd anlassen etc.) 4. Tätlich oder verbal aggressiv (beißen, schlagen, beschimpfen, beschuldigen,) 5. Inadäquartes Verhalten (oft schreien, mit Essen/Kot schmieren, Dinge verstecken) 6. Unfähig eigene Gefühle / Bedürfnisse wahrzunehmen (Hunger, Durst, Schmerzen) 7. Unfähigkeit Kooperation bei therapeutischen/schützenden Maßnahmen (Nahrungsverweigerung, nicht aktivieren lassen, apathisch im Bett liegen) 8. Störungen der höheren Hirnfunktion = Probleme im Alltag (Personen nicht erkennen, Wege nicht mehr finden, Umgang mit Geld) 9. Störung des Tag-/ Nacht-Rhythmus (Nachts stark unruhig, Angehörige wecken) 10. Unfähig Tagesablauf zu planen und strukturieren (Pflege, Ernährung, Freizeit) 11. Verkennen / inadäquates Verhalten in Alltagssituationen (Angst vorm Spiegelbild, Vergiftungswahn, Halluzinationen) 12. ausgeprägtes labiles Verhalten (unmotiviert, plötzliche weinen, Distanzlosigkeit) 13. therapieresistente Depression (jammernd , klagend, Sinnlosigkeit des Lebens) 11 [ Pflegeversicherung ] Eingeschränkte Alltagskompetenz erhebliche eingeschränkt: • wenigstens 2 Fragen zutreffend, davon mindestens einmal aus Frage 1 – 9 im erhöhtem Maße eingeschränkt: • Voraussetzungen erheblich eingeschränkt + zusätzlich 1 x aus 1 bis 5, 9 od. 11 zusätzliche Betreuungsleistungen • Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen: 100 €, 200 € / Monat • Für Aufwand im Zshg. mit der Inanspruchnahme folgender Leistungen: Tages- oder Nachtpflege Kurzzeitpflege Besonderen Angeboten der allgemeinen Betreuung oder Niedrigschwelligen Betreuungsangeboten z.B. Demenzcafé 12 [ Pflegestützpunkt] 3. Leistungen der Pflegeversicherung - Antrag Formloser Antrag (schriftlich) bei der zuständigen Pflegekasse Hausbesuch Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Vorbereitung auf den MDK Hausbesuch (* Ankündigung 1 Woche vorher * Kopien von Attesten * Pflegetagebuch * Unterstützung) Pflegetagebuch Der Hausbesuch – „falsche Scham - ich kann alles“ 5 Wochen Frist der Bearbeitung durch die Pflegekasse Der Bescheid – Recht auf Gutachten Das Widerspruchsverfahren Der Klageweg beim Sozialgericht 13 [ Pflegestützpunkt] 3. Leistungen der Pflegeversicherung – Leistungen (1) Pflegestufen PS 0 / PS 1 / PS 1+ / PS 2 / PS 2+ / PS 3 / PS 3+ / HärteF § 7a Pflegeberatung es besteht ein Rechtsanspruch § 36 Pflegesachleistung PS0 = 225 € / PS1 = 450 € / PS1+ = 665 € / PS2=1.100 € / PS2+ = 1.250 € / PS3 =1.550 € / PS3+ = 1.550 € / HF = 1.918 € § 37 Pflegegeld PS0 = 120 € / PS1 = 235 € / PS1+ = 305 € / PS2 = 440 € / PS2+ = 525 € / PS3 = 700 € / PS3+ = 700 € / HF = 700 € § 38 Kombinationsleistung grundsätzlich möglich § 38a ambulanter WG Zuschlag 200 € pauschal je Monat § 39 Verhinderungspflege 1.550 € im Jahr für max. 4 Wochen § 40 Verbrauchs-Pflegehilfsmittel 31 € monatlich § 40 Wohnumfeldmaßnahme 2.557 € / in Wohngruppe bis 10.228 € § 45e WG Umbau 2.500 € / in Wohngruppe bis 10.000 € 14 [ Pflegestützpunkt] 3. Leistungen der Pflegeversicherung – Leistungen (2) § 41 Tages- /Nachtpflege PS0 = xxx € / PS1 = 450 € / PS1+ = 450 € / PS2=1.100 € / PS2+ = 1.100 € / PS3 =1.550 € / PS3+ = 1.550 € / HF = 1.918 € § 42 Kurzzeitpflege PS0 = xxx € / 1.550 € p.a. für max. 4 Wochen §43 stationäre Pflege PS0 = xxx € / PS1 & PS1+ = 1.023 € / / PS2 & PS2+ = 1.279 € / PS3 & PS3+ = 1.550 € / HF = 1.918 € § 43a stationär für Behinderte PS0 = xx € / Abgeltung monatlich 256 € § 44 soz. Sicherung der Pflegeperson PS0 = xx € / Beiträge RV/UV § 44a zus. Lstg. bei Pflegezeit PS0 = xx € / Beiträge KV/PV/Arbeitsförd. § 45 Pflegekurse PS0 = xx € / kostenfreier Anspruch § 45b Betreuung Demenz 100 € Grundbetrag oder 200 € monatlich § 35a persönliches Budget für Pflegegeld / -sachleistung / Kombilstg. / WuM § 37 Beratungsbesuch PS0 = 21 € HJ / 21 € HJ PS1+2 / 31 € ¼ Jahr PS3 15 Pflegestützpunkt Pflegezeit Freistellung von der Arbeit für die Dauer von bis zu 6 Monaten ohne Lohn- oder Gehaltszahlung. Kurzzeitige Pflegezeit für die Dauer von 10 Arbeitstagen für den Fall, dass ein unerwarteter Pflegefall eintritt vollstationäre Pflege Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III 1.023,00 € 1.279,00 € 1.510,00 € Je nach Einkommen / Vermögen weitere Zuschüsse vom Amt für Soziales ELTERNUNTERHALT 16 Pflegestützpunkt Zusammenfassung der Neuerungen im PNG • Bessere Leistungen für Menschen mit Demenz • Zusätzliches Geld in der Pflegestufe 0 • Höhere Leistungen in der Pflegestufe I und II • Betreuung als Pflegesachleistung • Alternative Vergütung für Pflegedienste • Förderung von Wohngruppen • Anteiliges Pflegegeld bei Kurz- und Verhinderungspflege • Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff bzw. Übergangsregelung • Stärkung der Selbsthilfe • Bessere medizinische Versorgung in Pflegeheimen • Mehr Transparenz in der stationären Pflege • Einstufungsbegutachtung schneller und besser 17 [ Pflegestützpunkt Umgang mit sich selbst Solange Sie glauben, es allein schaffen zu müssen, werden Sie mit der Situation allein gelassen. Nur wer klar und bestimmt um Hilfe bittet, wird auch welche bekommen! Auszeiten schaffen Sozialkontakte pflegen Hilfsangebote wahrnehmen fremde Hilfe zulassen 18 [ Pflegestützpunkt Pflegeberatung & Pflegestützpunkte PflegeberaterInnen kümmern sich um die Formalien und beraten Betroffene und Angehörige auf Wunsch auch Hausbesuche möglich Unabhängige, umfassende und kostenlose Beratung Pflegestützpunkte dienen als zentrale Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger In Pflegestützpunkten erhalten alle Ratsuchenden eine gemeinsame Beratung durch die kommunalen PflegeberaterInnen der Stadt sowie durch die PflegeberaterInnen der Krankenkassen Gemeinsame Beratung jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr hier im Pflegecafé 19 [ Pflegestützpunkt 4. Fallbeispiel aus der Praxis – zu Hause Walter Meier leidet an Alzheimer im Anfangsstadium. Der 76-Jährige lebt zu Hause und ist körperlich noch recht rüstig. Aber er vergisst immer häufiger, was er eben getan hat. Außerdem fällt es ihm schwer, sich auf Gespräche zu konzentrieren, neue Informationen zu behalten und Personen zu erkennen. Seine Ehefrau Annegret, 72, muss den fortschreitenden Gedächtnisverlust ausgleichen. 20 [ Pflegestützpunkt 4. Fallbeispiel aus der Praxis – im Krankenhaus Die an Demenz erkrankte Ilse Schneider muss vorübergehend ins Krankenhaus, weil sie sich den Oberschenkelhals gebrochen hat. Tochter Karin will der 80-Jährigen den Aufenthalt so angenehm wie möglich machen. Gleichzeitig beschäftigt sie die Frage, was nach der Rückkehr der pflegebedürftigen Mutter zu tun ist. Möglicherweise ist die bislang mobile Frau nun dauerhaft gehbehindert. 21 [ Pflegestützpunkt 4. Fallbeispiel aus der Praxis – im Pflegeheim Martha Dittrich ist wegen ihrer fortgeschrittenen Demenz in Pflegestufe II. Ihrem Ehemann Peter, mit dem sie eine Mietwohnung teilt, geht es gesundheitlich selbst nicht so gut. Ein ambulanter Pflegedienst hilft der 75Jährigen morgens und abends beim Waschen und Anziehen. Weil sich Martha Dittrichs Zustand verschlechtert hat, steht jetzt der Umzug in ein Pflegeheim an. 22 [ Pflegestützpunkt] 4. Gedicht für Alle (auch Mitarbeiter der Kostenträger ) Wenn ich einmal dement werde… Soll mein Leben einfach und überschaubar sein. Es soll so sein, dass ich jeden Tag das gleiche mache – jeden Tag zur gleichen Zeit. Musst Du ruhig zu mir sprechen, damit ich keine Angst bekomme und nicht das Gefühl entsteht, dass Du böse mit mir bist. Du sollst mir erklären, was Du tust. Bin ich meistens leicht zu beruhigen; nicht mit Worten, sondern indem Du ganz ruhig neben mir sitzt und meine Hand ganz fest hältst. Habe ich das Gefühl, dass andere mich schwer verstehen, und genauso schwer ist es für mich, andere zu verstehen. Mach nur wenige Worte und sprich ganz leise. Sieh mich an und berühre mich, bevor Du mit mir sprichst. Denke daran, dass ich nicht alles verstehe, doch mehr als Du manchmal denkst. 23 Pflegestützpunkt Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 24