Pflegevortrag VHS Demenz 09 2013

Werbung
[ Pflegestützpunkt ]
e
s
s
a
k
e
g
e
l
f
P
r
e
d
n
e
g
n
Leistu
z
n
e
m
e
D
i
be
r
e
u
a
h
in
e
t
S
ja
n
Moderatoren: TPflaegeberaterin zertifiziert
r
e
id
e
n
h
c
S
s
u
k
r
Ma
zertifizie
Pflegeberaterin
rt
[ Pflegestützpunkt ]
Leistungen bei Demenz
1.
Einleitung - Demenz im Alltag
aus Sicht aller Betroffenen
2.
Verschiedene Kostenträger
Leistungen der Krankenversicherung
Leistungen der Sozialhilfe
Sonstige Leistungen
3.
Leistungen der Pflegeversicherung
Anspruch
Antrag
Leistungen incl. PNG Neuerungen
4.
Fallbeispiele aus der Praxis
zu Hause – im KHS – im Heim
2
[ Pflegestützpunkt ]
1. Demenz im Alltag aus Sicht des Betroffenen
plötzlich, oder allmählich und schleichend
Behinderung
chronische Krankheit
akutes Krankheitsgeschehen
ständig schwerwiegende,
zunehmende Alterserscheinungen
die Sicht des Kostenträgers beginnt
erst mit der Antragstellung bei der
Pflegekasse (nicht Krankenkasse !)
Die Sicht des Kostenträgers beginnt
bei persönlicher Betroffenheit (LISA)
3
[ Pflegestützpunkt ]
1. Pflege(n) zu Hause
Die Entscheidung einen Menschen zu Hause zu
pflegen, ihn zu versorgen, ihn zu unterstützen
und ihn immer wieder zu ermutigen, verdient
Respekt und Anerkennung
Die Entscheidung sollte mit allen Beteiligten
gut überdacht werden
Veränderung der Lebenssituation für alle
Von alledem wissen wir zu wenig (nichts)
Wollen wir etwas wissen und ist das unsere
Aufgabe ?
4
[ Pflegestützpunkt]
1. Pflege zu Hause setzt voraus …
Situationsgerechtes Einrichten - So
wenig Veränderung wie möglich, so viel
Veränderung wie nötig!
Schlafplatz, Erreichbarkeit Bad, Aufenthalt,
Platz (Möblierung), Stolperfallen, Orientierung
das könnte die Aufgabe des Kostenträgers
sein (zumindest Hilfestellung !!)
Besonderheiten der Kommunikation
langsam und deutlich; einfache und kurze Sätze; Korrekturen unterlassen
nur eine Mitteilung auf einmal; für Antworten ausreichend Zeit einräumen
Gefahrenvermeidung
Küchenherd !!; heißes Wasser !!; Absperrgitter !!; Elektrogeräte !!;
Medikamente !!; Chemikalien !! etc.
5
[ Pflegestützpunkt]
2. Leistungen der Krankenversicherung
Krankenkassen übernehmen Kosten für Behandlung von Krankheiten
+ Vor-/Nachsorgeuntersuchungen + Hilfs-/Heilmittel + temporäre
Pflegeleistungen, aber immer unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit
§ 1 SGB V:
§ 32 SGB V:
§ 33 SGB V:
§ 37 SGB V:
§ 40 SGB V:
§ 43 SGB V:
§ 62 SGB V:
Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherung
Heilmittel
Hilfsmittel
Häusliche Krankenpflege (z.B.: Medikamente !!!)
Rehabilitationsmaßnahmen
Patientenschulungsmaßnahmen
Berechnung der Belastungsgrenze
Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung
HKP nur, wenn keine im HH lebende Person pflegen/versorgen kann
ggf. geringere Zuzahlungspflicht bei Demenz Quittungen sammeln
6
[ Pflegestützpunkt]
2. Leistungen der Sozialhilfe - Grundsicherung
Grundsicherung im Alter für Ernährung, Körperpflege,
Kleidung, Hausrat, persönliche Bedürfnisse
Antrag an das zuständige Sozialamt, wenn eigene Mittel und
die (Teilkasko) Leistungen der Pflegeversicherung nicht
ausreichen für menschenwürdiges Leben
Ø 382 € ab 65 Jahre oder bei Erwerbsminderung, sofern
Bedürftigkeit (Einkommensprüfung + Vermögensprüfung)
Elternunterhalt: Unterhaltsanspruch wenn > 100.000 € netto
Evtl. auf Antrag Pflegewohngeld für Heim Investitionskosten
Ø 250 € abhängig v. Vermögen + Einkommen der Eltern
Pflegekosten fallen nicht unter Grundsicherung
7
[ Pflegestützpunkt]
2. Leistungen der Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege
Antrag an das zuständige Sozialamt für Pflegekosten
Einkommens- und Vermögensprüfung Elternunterhalt
6 Monate bedürftig (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, HWV)
keine Pflegestufe notwendig
Sozialhilfe immer nachrangig Pflegekasse, Elternunterhalt
§ 1601 BGB - Unterhaltsverpflichtete
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren
§ 1602 BGB - Bedürftigkeit
(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten
§ 1603 BGB - Leistungsfähigkeit
(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen
Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen
Unterhalts den Unterhalt zu gewähren
8
[ Pflegestützpunkt]
2. sonstige Leistungen
Demenzkranke können ab einem gewissen Schweregrad einen
Schwerbehindertenausweis beantragen
Formulare sind beim Versorgungsamt, bei den Kommunen und
vielen Beratungsstellen für Behinderte erhältlich
Antrag mit Lichtbild, ärztlichem Gutachten (Behinderung
beschrieben), Kontaktdaten Ärzte, Reha Einrichtungen, KHS
Der Schwerbehindertenausweis bietet zahlreiche Ermäßigungen
im öffentlichen Leben sowie Steuererleichterungen
z.B.: bis zu 924 € für eine Haushaltshilfe
z.B.: zwischen 310 € und 1.420 € für Ausgaben rund um die Pflege
9
[ Pflegestützpunkt]
3. Leistungen der Pflegeversicherung - Anspruch
Wenn länger als 6 Monate erheblicher Hilfebedarf im Bereich
Körperpflege, Ernährung, Mobilität (GP) + Hauswirtschaft (HWV)
Pflegestufe 1- Erhebliche Pflegebedürftigkeit: Ø tgl. 90 Minuten
1 x Hilfebedarf bei 2 Verrichtungen der GP (GP > 45 Min.) + HWV
Pflegestufe 2- Schwerpflegebedürftigkeit: Ø tgl. 180 Minuten
3 x Hilfebedarf bei 2 Verrichtungen der GP (GP > 120 Min.) + HWV
Pflegestufe 3- Schwerstpflegebedürftigkeit: Ø tgl. 300 Minuten
(immer) jederzeit Hilfebedarf bei der GP (GP > 240 Minuten) + HWV
Pflegestufe 3 + (Härtefallregelung)
Pflegestufe 0 - Eingeschränkte Alltagskompetenz: bei GP + HWV
ohne Pflegestufe aber Anspruch auf: * Pflegegeld * - sachleistung
* Verhinderungspflege * Pflegehilfsmittel *
Wohnumfeldmaßnahme
10
[ Pflegeversicherung ]
Eingeschränkte Alltagskompetenz § 45a SGB XI
1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnraumes (Weglauftendenz)
2. Verkennen / Verursachen gefährlicher Situationen (Straßenverkehr /
unangemessene Kleidung)
3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen (verdorbene Lebensmittel
essen, Herd anlassen etc.)
4. Tätlich oder verbal aggressiv (beißen, schlagen, beschimpfen, beschuldigen,)
5. Inadäquartes Verhalten (oft schreien, mit Essen/Kot schmieren, Dinge verstecken)
6. Unfähig eigene Gefühle / Bedürfnisse wahrzunehmen (Hunger, Durst, Schmerzen)
7. Unfähigkeit Kooperation bei therapeutischen/schützenden Maßnahmen
(Nahrungsverweigerung, nicht aktivieren lassen, apathisch im Bett liegen)
8. Störungen der höheren Hirnfunktion = Probleme im Alltag (Personen nicht
erkennen, Wege nicht mehr finden, Umgang mit Geld)
9. Störung des Tag-/ Nacht-Rhythmus (Nachts stark unruhig, Angehörige wecken)
10. Unfähig Tagesablauf zu planen und strukturieren (Pflege, Ernährung, Freizeit)
11. Verkennen / inadäquates Verhalten in Alltagssituationen (Angst vorm Spiegelbild,
Vergiftungswahn, Halluzinationen)
12. ausgeprägtes labiles Verhalten (unmotiviert, plötzliche weinen, Distanzlosigkeit)
13. therapieresistente Depression (jammernd , klagend, Sinnlosigkeit des Lebens)
11
[ Pflegeversicherung ]
Eingeschränkte Alltagskompetenz
erhebliche eingeschränkt:
• wenigstens 2 Fragen zutreffend, davon mindestens einmal aus Frage 1 – 9
im erhöhtem Maße eingeschränkt:
• Voraussetzungen erheblich eingeschränkt + zusätzlich 1 x aus 1 bis 5, 9 od. 11
zusätzliche Betreuungsleistungen
• Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen: 100 €, 200 € / Monat
• Für Aufwand im Zshg. mit der Inanspruchnahme folgender Leistungen:
Tages- oder Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Besonderen Angeboten der allgemeinen Betreuung oder
Niedrigschwelligen Betreuungsangeboten z.B. Demenzcafé
12
[ Pflegestützpunkt]
3. Leistungen der Pflegeversicherung - Antrag
Formloser Antrag (schriftlich) bei der zuständigen Pflegekasse
Hausbesuch Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Vorbereitung auf den MDK Hausbesuch (* Ankündigung 1 Woche
vorher * Kopien von Attesten * Pflegetagebuch * Unterstützung)
Pflegetagebuch
Der Hausbesuch – „falsche Scham - ich kann alles“
5 Wochen Frist der Bearbeitung durch die Pflegekasse
Der Bescheid – Recht auf Gutachten
Das Widerspruchsverfahren
Der Klageweg beim Sozialgericht
13
[ Pflegestützpunkt]
3. Leistungen der Pflegeversicherung – Leistungen (1)
Pflegestufen
PS 0 / PS 1 / PS 1+ / PS 2 / PS 2+ / PS 3 / PS 3+ / HärteF
§ 7a Pflegeberatung
es besteht ein Rechtsanspruch
§ 36 Pflegesachleistung PS0 = 225 € / PS1 = 450 € / PS1+ = 665 € / PS2=1.100 € /
PS2+ = 1.250 € / PS3 =1.550 € / PS3+ = 1.550 € / HF = 1.918 €
§ 37 Pflegegeld
PS0 = 120 € / PS1 = 235 € / PS1+ = 305 € / PS2 = 440 € /
PS2+ = 525 € / PS3 = 700 € / PS3+ = 700 € / HF = 700 €
§ 38 Kombinationsleistung
grundsätzlich möglich
§ 38a ambulanter WG Zuschlag
200 € pauschal je Monat
§ 39 Verhinderungspflege
1.550 € im Jahr für max. 4 Wochen
§ 40 Verbrauchs-Pflegehilfsmittel 31 € monatlich
§ 40 Wohnumfeldmaßnahme
2.557 € / in Wohngruppe bis 10.228 €
§ 45e WG Umbau
2.500 € / in Wohngruppe bis 10.000 €
14
[ Pflegestützpunkt]
3. Leistungen der Pflegeversicherung – Leistungen (2)
§ 41 Tages- /Nachtpflege PS0 = xxx € / PS1 = 450 € / PS1+ = 450 € / PS2=1.100 €
/ PS2+ = 1.100 € / PS3 =1.550 € / PS3+ = 1.550 € / HF = 1.918 €
§ 42 Kurzzeitpflege
PS0 = xxx € / 1.550 € p.a. für max. 4 Wochen
§43 stationäre Pflege
PS0 = xxx € / PS1 & PS1+ = 1.023 € /
/ PS2 & PS2+ = 1.279 € / PS3 & PS3+ = 1.550 € / HF = 1.918 €
§ 43a stationär für Behinderte
PS0 = xx € / Abgeltung monatlich 256 €
§ 44 soz. Sicherung der Pflegeperson PS0 = xx € / Beiträge RV/UV
§ 44a zus. Lstg. bei Pflegezeit
PS0 = xx € / Beiträge KV/PV/Arbeitsförd.
§ 45 Pflegekurse
PS0 = xx € / kostenfreier Anspruch
§ 45b Betreuung Demenz
100 € Grundbetrag oder 200 € monatlich
§ 35a persönliches Budget für Pflegegeld / -sachleistung / Kombilstg. / WuM
§ 37 Beratungsbesuch
PS0 = 21 € HJ / 21 € HJ PS1+2 / 31 € ¼ Jahr PS3
15
Pflegestützpunkt
Pflegezeit
Freistellung von der Arbeit für die Dauer von bis zu 6 Monaten ohne
Lohn- oder Gehaltszahlung.
Kurzzeitige Pflegezeit für die Dauer von 10 Arbeitstagen für den Fall,
dass ein unerwarteter Pflegefall eintritt
vollstationäre Pflege
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
1.023,00 €
1.279,00 €
1.510,00 €
Je nach Einkommen / Vermögen weitere Zuschüsse vom Amt für Soziales
ELTERNUNTERHALT
16
Pflegestützpunkt
Zusammenfassung der Neuerungen im PNG
• Bessere Leistungen für Menschen mit Demenz
• Zusätzliches Geld in der Pflegestufe 0
• Höhere Leistungen in der Pflegestufe I und II
• Betreuung als Pflegesachleistung
• Alternative Vergütung für Pflegedienste
• Förderung von Wohngruppen
• Anteiliges Pflegegeld bei Kurz- und Verhinderungspflege
• Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff bzw. Übergangsregelung
• Stärkung der Selbsthilfe
• Bessere medizinische Versorgung in Pflegeheimen
• Mehr Transparenz in der stationären Pflege
• Einstufungsbegutachtung schneller und besser
17
[ Pflegestützpunkt
Umgang mit sich selbst
Solange Sie glauben, es allein schaffen zu müssen,
werden Sie mit der Situation allein gelassen.
Nur wer klar und bestimmt
um Hilfe bittet,
wird auch welche bekommen!
Auszeiten schaffen
Sozialkontakte pflegen
Hilfsangebote wahrnehmen
fremde Hilfe zulassen
18
[ Pflegestützpunkt
Pflegeberatung & Pflegestützpunkte
PflegeberaterInnen kümmern sich um die Formalien
und beraten Betroffene und Angehörige
auf Wunsch auch Hausbesuche möglich
Unabhängige, umfassende und kostenlose Beratung
Pflegestützpunkte dienen als zentrale Anlaufstelle
für alle Bürgerinnen und Bürger
In Pflegestützpunkten erhalten alle Ratsuchenden
eine gemeinsame Beratung durch die kommunalen
PflegeberaterInnen der Stadt sowie durch die
PflegeberaterInnen der Krankenkassen
Gemeinsame Beratung jeden Dienstag, Mittwoch
und Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr hier im Pflegecafé
19
[ Pflegestützpunkt
4. Fallbeispiel aus der Praxis – zu Hause
Walter Meier leidet an Alzheimer im
Anfangsstadium.
Der 76-Jährige lebt zu Hause und ist körperlich
noch recht rüstig.
Aber er vergisst immer häufiger, was er eben
getan hat. Außerdem fällt es ihm schwer, sich auf
Gespräche zu konzentrieren, neue Informationen
zu behalten und Personen zu erkennen.
Seine Ehefrau Annegret, 72, muss den
fortschreitenden Gedächtnisverlust ausgleichen.
20
[ Pflegestützpunkt
4. Fallbeispiel aus der Praxis – im Krankenhaus
Die an Demenz erkrankte Ilse Schneider muss
vorübergehend ins Krankenhaus, weil sie sich
den Oberschenkelhals gebrochen hat.
Tochter Karin will der 80-Jährigen den Aufenthalt
so angenehm wie möglich machen.
Gleichzeitig beschäftigt sie die Frage, was nach
der Rückkehr der pflegebedürftigen Mutter zu tun
ist.
Möglicherweise ist die bislang mobile Frau nun
dauerhaft gehbehindert.
21
[ Pflegestützpunkt
4. Fallbeispiel aus der Praxis – im Pflegeheim
Martha Dittrich ist wegen ihrer
fortgeschrittenen Demenz in Pflegestufe II.
Ihrem Ehemann Peter, mit dem sie eine
Mietwohnung teilt, geht es gesundheitlich
selbst nicht so gut.
Ein ambulanter Pflegedienst hilft der 75Jährigen morgens und abends beim Waschen
und Anziehen.
Weil sich Martha Dittrichs Zustand
verschlechtert hat, steht jetzt der Umzug in ein
Pflegeheim an.
22
[ Pflegestützpunkt]
4. Gedicht für Alle (auch Mitarbeiter der Kostenträger )
Wenn ich einmal dement werde…
Soll mein Leben einfach und überschaubar sein. Es soll so sein, dass ich jeden
Tag das gleiche mache – jeden Tag zur gleichen Zeit.
Musst Du ruhig zu mir sprechen, damit ich keine Angst bekomme und nicht das
Gefühl entsteht, dass Du böse mit mir bist. Du sollst mir erklären, was Du tust.
Bin ich meistens leicht zu beruhigen; nicht mit Worten, sondern indem Du ganz
ruhig neben mir sitzt und meine Hand ganz fest hältst.
Habe ich das Gefühl, dass andere mich schwer verstehen, und genauso schwer
ist es für mich, andere zu verstehen.
Mach nur wenige Worte und sprich ganz leise.
Sieh mich an und berühre mich, bevor Du mit mir sprichst.
Denke daran, dass ich nicht alles verstehe, doch mehr als Du manchmal
denkst.
23
Pflegestützpunkt
Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
24
Herunterladen