Singen und Tanzen im ÖTB (BTR-Beschluss Nr. xxxxxxxxxx) Auswahl der Lieder und Tänze ................................. 3 Pflichtlieder und Pflichttänze ........................................3 Wettkampfmodus 3 Kommentar zu Variante II und III 4 Kürlied und Kürtanz......................................................5 1.1.1. Eignung Einreichunterlagen 5 5 Das Kampfgericht .................................................... 6 Meldung beim Kampfgericht .................................... 6 Bewertung................................................................ 6 Anzahl der zu vergebenden Punkte..............................6 Kleidung .......................................................................6 Grundpunkte ................................................................7 Zusatzpunkte ...............................................................7 Erläuterungen zum Singen ....................................... 7 Leiten der Mannschaft..................................................7 Pflicht-Grundpunkte .....................................................8 1.1.1. System „1 aus 5“ System „1 aus 3“ 8 8 Kür - Grundpunkte und Mehrstimmigkeit ......................8 Zusatzpunkte (Pflicht und Kür) .....................................9 Erläuterungen zum Tanzen .....................................10 Tanzmusik.................................................................. 10 Pflicht- Grundpunkte .................................................. 10 1.1.1. System „1 aus 5“ System „1 aus 3“ 10 10 Kür - Grundpunkte...................................................... 11 Zusatzpunkte ............................................................. 12 Berechnung der Endwertung ..................................12 Anhang - Wertungsunterlagen ................................14 Wertungsblatt Pflichtlied............................................. 14 Wertungsblatt Kürlied ................................................. 15 Wettkampfblatt Singen ............................................... 16 Wertungsblatt Pflichttanz............................................ 17 Wertungsblatt Kürtanz ................................................ 18 Wettkampfblatt Tanzen .............................................. 19 Seite 2 von 19 Singen und Tanzen im ÖTB Allgemeines Der Pflege des Brauchtums wird im ÖTB ein hoher Stellenwert beigemessen. Das Singen und Tanzen auf Turnfesten leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Esbietet Jugendlichen und Erwachsenen im ÖTB ein Mehr, das im „Sportverein“ nicht zu finden ist. Es soll jeder Verein die Vorbereitung auf das Singen und Tanzen nicht als lästige Pflicht, sondern als Möglichkeit der Brauchtumspflege sehen. Vereine, welche selbst niemanden haben, der das Einstudieren übernimmt, finden bei Turngeschwistern aus Nachbarvereinen oder dem Landesverband sicher offene Ohren. Es ist aus oben genannten Gründen anzustreben, dass die Mannschaften nicht nur das vorzutragende Lied und den vorzuzeigenden Tanz beherrschen, sondern alle in der Ausschreibung aufgeführten Stücke erlernen. Alle ausgeschriebenen Lieder und Tänze werden im Rahmen von Turnfesten zur Gestaltung von Rahmenveranstaltungen verwendet. Gerade beim Volkstanzfest freuen sich die Teilnehmer besonders, wenn sie den nächsten Tanz „noch vom letzten Turnfest“ kennen. Auswahl der Lieder und Tänze Pflichtlieder und Pflichttänze Wettkampfmodus Die Modalitäten für einen Sing- und Tanzbewerb können vom Ausrichter selbst festgelegt werden. Es ist einer der folgenden Modi zu wählen: I: Es werden 5 Lieder und 5 Tänze mit aufsteigendem Schwierigkeitsgrad als Pflicht ausgeschrieben. Aus diesen wählt die Mannschaft selbst ein Lied bzw. einen Tanz und damit die Grundpunkte aus. Die Auswahl ist dem Kampfgericht unmittelbar vor der Darbietung bekannt zu geben. II: 3 etwa gleich leichte Lieder A, B und C und 3 etwa gleich leichte Tänze A, B und C werden als Pflicht ausgeschrieben. Pro Wettkampf wird ein Lied und ein Tanz (MWK nur Lied) am ersten Turnfesttag gelost. III: Gleich wie Variante II. Für WWS und MWK AK 15-19 wird jedoch nur aus A und B gelost, für GWS und MWK AK 11-14 wird nur aus B und C gelost. Für die Auswahl der Lieder und Tänze durch den Veranstalter dient der Liedund Tanzkatalog als Hilfsunterlage. Mindestens ein Pflichtlied soll ein Turnerlied sein. Seite 3 von 19 Singen und Tanzen im ÖTB Das gewählte (Var. I) bzw. das geloste (Var. II/III) Pflichtlied ist - wenn nicht anders angegeben - einstimmig gemäß der Ausschreibung zu singen, der Pflichttanz gemäß der Ausschreibung zu tanzen. Kommentar zu Variante II und III Bei Auswahl der Variante II oder III durch den Veranstalter ist aufgrund der Tatsache, dass verpflichtend wettkampfmäßig mehrere Lieder und Tänze eingelernt werden, unbedingt darauf zu achten, dass die Schwierigkeit der ausgewählten Stücke gleichsam an der unteren Schwierigkeitsskala angesiedelt ist, um eine Überforderung vor allem jüngerer Mannschaften zu vermeiden. Auf sehr anspruchsvolle Lieder und Tänze ist zu verzichten. Hinsichtlich der Grundpunkte und der Bewertung sind die Punkte 5.2 und 6.2 zu beachten. Seite 4 von 19 Singen und Tanzen im ÖTB Kürlied und Kürtanz 1.1.1. Eignung Als Kürlied ist ein deutsches Volkslied, als Kürtanz ein alpenländischer Volkstanz zu wählen. Lieder und Tänze aus deutschen Sprachinseln können von jeder Mannschaft gebracht werden. Bevorzugt sollten Lieder und Tänze aus dem eigenen Bundesland oder angrenzenden Landschaften gewählt werden. (Diesbezügliche Vorschläge, insbesondere Richtwerte hinsichtlich der Wertigkeit finden sich im „Lied- und Tanzkatalog des ÖTB“, erhältlich bei der Bundesgeschäftsstelle in der jeweils gültigen Fassung.) Das Kürlied sollte zumindest zweistimmig gesungen werden. Kanons und Jodler sind aufgrund der erschwerten Bewertbarkeit nur dann als Kürlied zulässig, wenn sie Teil des Gesamtliedes, nicht aber das Lied selbst sind. Das Volkslied zeichnet sich weniger durch seine Entstehungszeit als durch seine regional einzigartige Melodieführung und Klangfarbe, durch seine Thematik und durch seine beständige Verwurzelung in der Bevölkerung aus. Es ist in aller Regel dadurch charakterisiert, dass es ohne Instrumentalbegleitung gefasst ist. Austro-Pop, Schlager und dgl. sind bei der Jugend im ÖTB beliebt und werden auf Lagern, bei Feiern und am Lagerfeuer gerne gesungen. Sie sind jedoch nicht für die Wettkämpfe der Turnerjugend geeignet und daher nicht zulässig. Einreichunterlagen Zur Vereinfachung des Organisationsablaufes und zur Sicherstellung einer gleichen und gerechten Bewertung sind Liedsatz, Tanzbeschreibung sowie eine digitale Datei der beim Wettkampf eingesetzten Tanzmusik (gilt auch für Mannschaften, die von einem Musikanten begleitet werden) sind zu dem in der Ausschreibung vorgesehenen Zeitpunkt der Wettkampfleitung zu übermitteln. Beim Kürlied muss auch die Anzahl der Strophen sowie die Ein- oder Mehrstimmigkeit bekannt gegeben werden. Binnen 14 Tagen nach Einlangen der Unterlagen hat die Wettkampfleitung dem einreichenden Verein eine Auskunft darüber zu erteilen, ob das eingereichte Stück/der eingereichte Tanz zum Wettkampf zugelassen wird. Eine Änderung bei Ablehnung ist zulässig. Die Wertigkeit der eingereichten Stücke wird zu einem in der Ausschreibung festgelegten Termin verlautbart und ist bindend. Seite 5 von 19 Singen und Tanzen im ÖTB Das Kampfgericht Das Kampfgericht besteht beim Singen und Tanzen aus jeweils vier Kampfrichtern, wobei eine der vier Personen den Vorsitz innehat (Vorsitzender). Die Einberufung der Kampfrichter erfolgt durch den Wettkampfleiter. Meldung beim Kampfgericht Unmittelbar vor Beginn der Darbietung hat ein Paar (beim MWK der Mannschaftsleiter) die Mannschaft als angetreten zu melden, wobei dem Kampfgericht zur Vermeidung von Missverständnissen noch einmal die darzubietenden Lieder/Tänze bekannt gegeben werden. Mit der Meldung wünschen einander Wettkämpfer und Kampfrichter einen erfolgreichen, gerechten und spannenden Wettkampf, wobei sie einander durch die Form ihres Auftretens Respekt und turngeschwisterliche Wertschätzung entgegenbringen. Keine andere Begrüßung drückt diese gemeinsamen Werte so gut aus wie unser Turnergruß „Gut Heil!“ Durch die Abmeldung beim Kampfgericht endet die Darbietung der teilnehmenden Mannschaft. Ein- und Auszug können mit oder ohne musikalische Begleitung erfolgen. Bewertung Anzahl der zu vergebenden Pu nkte Es können in jedem Bewerb bis zu 20 Punkte erreicht werden. Diese setzen sich zusammen aus • • • Kleidung (max. 1 Punkt) Grundpunkte (max. 9 Punkte je nach System bzw. Auswahl) Zusatzpunkte (max. 10 Punkte, je nach Vortrag) Kleidung Entspricht die Wettkampfkleidung den Bestimmungen, ist in jedem Bewerb die volle Punkteanzahl von 1 Punkt zu vergeben. Werden die Bestimmungen nicht erfüllt, ist dies mit 0 Punkten zu bewerten. Abstufungen in 0,25 Punkteschritten sind in der Wertung zulässig. Seite 6 von 19 Singen und Tanzen im ÖTB (Jung)Turner: Lederhose (lang oder kurz) oder dunkle Hose (lang oder Kniebundhose), weißes Hemd oder Pfoad, einfärbige Stutzen, dazupassendes Schuhwerk (keine Turnschuhe) (Jung)Turnerinnen: Dirndlkleid, Trachten- oder Leinenrock und Trachtenbluse, einfärbige Strümpfe oder Stutzen, dazupassendes Schuhwerk (keine Turnschuhe) Die Einheitlichkeit der Kleidungsart (z.B.: alle in Lederhose oder alle im Dirndl) innerhalb der Gruppe ist anzustreben, jedoch nicht verpflichtend. Bei den Mannschaftswettkämpfen dürfen die Wettkämpfer zum Singen auch in der ÖTB-Turnkleidung antreten. Grundpu nkte Die vorgesehenen Grundpunkte sind zu vergeben, wenn • • • beim Tanzen sämtliche Elemente des Tanzes von annähernd allen Paaren eindeutig erkennbar ausgeführt werden, beim Singen, wenn alle ausgeschriebenen Strophen und Stimmen erkennbar gesungen werden und das Lied als solches eindeutig erkennbar ist, die Einreichunterlagen fristgerecht und vollständig übermittelt wurden (nur Kür). Wenn für die Bemessung der Schwierigkeit entscheidende Elemente beim Vortrag nicht oder nur völlig unzureichend ausgeführt werden, so kann das Kampfgericht die zu vergebenden Grundpunkte entsprechend anpassen. Beispiele für das Tanzen: Walzer ist nicht erkennbar, Paschen wird ausgelassen,... Beispiele für das Singen: Bassstimme ist nicht hörbar,... Zusatzpunkte In allen Bewerben können jeweils maximal 10 Zusatzpunkte (5 Kategorien zu je 2 Punkte) je nach Vortrag vergeben werden. Erläuterungen zum Singen Leiten der Mannschaft Das Leiten der Mannschaft wird nicht gesondert bewertet, ist jedoch ein wesentlicher Beitrag zum Gelingen des Vortrages und zur Wirkung der Mannschaft. Das Singen muss von einem Mannschaftsteilnehmer ohne Benützung eines Instrumentes geleitet werden. Das Anstimmen kann unter Zuhilfenahme eines Instruments erfolgen. Dieses kann auch von einem Betreuer gespielt werden. Seite 7 von 19 Singen und Tanzen im ÖTB Es sollte nicht allein der erste Ton angegeben werden, besser werden die ersten drei bis vier Töne, ein Dreiklang oder eine passende Harmonie dazu verwendet. Sollte der Mannschaftsführer merken, dass nach Beginn des Liedes die Harmonie nicht stimmt, darf er, ohne Punkte einzubüßen, abwinken und neu anstimmen (lassen). Es ist besser, sich beim Anstimmen mehr Zeit zu lassen, als überhastet den falschen Ton anzugeben. Ein Mannschaftsführer ist kein vollendeter Dirigent. Eine entsprechende Dirigentenleistung wird deshalb nicht verlangt. Sehr wohl aber kann er der Mannschaft den Ton vorgeben, ihr das Zeichen zum gemeinsamen Liedbeginn und ebenso zum Liedende geben. Pflicht-Gru ndpun kte 1.1.1. System „1 aus 5“ Wird das System gemäß Punkt 1.1.1 – Variante I ausgeschrieben („ Wähle 1 aus 5“), ist die Wertigkeit des Pflichtliedes von der gewählten Schwierigkeit abhängig. Folgende Wertigkeiten sind vorgesehen: einfachstes Lied 5,00 Punkte 6,00 Punkte 7,00 Punkte 8,00 Punkte schwerstes Lied 9,00 Punkte System „1 aus 3“ Wird das System gemäß Punkt 1.1.1 – Variante II oder III ausgeschrieben („Lose 1 aus 3“), ist die Grundpunkteanzahl für alle Lieder unabhängig von ihrer Schwierigkeit gleich. Sie beträgt 5 Punkte (Der Mittelwert der Gesamtpunkte wird mit 1,25 multipliziert – sh. Punkt 7). Kür-Gru ndpun kte un d Meh rstimmigkeit Parallelbewegungen der einzelnen Stimmen (Terzen), Akkorde mit Gegenbewegungen, voneinander unabhängige Stimmen und ähnliches werden dabei berücksichtigt. Seite 8 von 19 Singen und Tanzen im ÖTB Folgende Wertigkeiten sind vorgesehen: sehr leicht 1,00 Punkte leicht 2,00 Punkte mittel 3,00 Punkte schwierig 4,00 Punkte sehr schwierig 5,00 Punkte Bei Kürliedern erhöht sich die Punkteanzahl um max.4,00 Punkte, diese Punkte werden für die Mehrstimmigkeit in den Stufen einstimmig 1,00 Punkte zweistimmig 2,00 Punkte dreistimmig 3,00 Punkte vier- und mehrstimmig 4,00 Punkte je nach Vortrag vergeben. Zusatzpunkte (Pflich t un d Kü r) Grundsätzlich gilt: Jede Mannschaft soll / kann ihre eigene Interpretation vortragen. Die Kampfrichter müssen diese Interpretationen unabhängig von ihrem persönlichen Geschmack bzw. der eigenen Interpretation des Liedes bewerten. Kenntnis des Liedes laut Ausschreibung bzw. laut eingereichter Unterlage Die Kenntnis von Text und Melodie in ihren genau vorgeschriebenen Formen sind Voraussetzung des Wettkampfes und bedürfen keiner näheren Erläuterung. Klangreinheit und Aussprache Klangreinheit: Damit ist die Reinheit der Töne und Harmonie gemeint. Ein Ton muss in der Mannschaft ein Ton bleiben und darf nicht nach oben oder unten verschwimmen. Aussprache: Deutliche Aussprache erleichtert dem Zuhörer das Verstehen des Textes. Besonderes Augenmerk muss auf die Mitlaute p, t und k gelegt werden. Interpretation Dynamik bedeutet Bewegung, die in dem Lied leben muss. Sie ist nichts anderes als das „Erleben“ des Liedes durch die Mannschaft. Erst dadurch wird das Lied für den Zuhörer glaubhaft! Rhythmik bedeutet, die schwerpunktmäßige Gesetzmäßigkeit in der Melodie zu erfassen und sie als das ordnende Prinzip im Lied erkennbar werden zu lassen. Seite 9 von 19 Singen und Tanzen im ÖTB Dynamik und Rhythmik halten einander das Gleichgewicht und bringen z. B. durch Wechsel der Lautstärke, im Tempo, usw. die Form des Liedes zum Ausdruck! Es geht dabei darum, die eigene Auffassung des Liedes im Rahmen der Möglichkeiten, welche die Ausschreibung zulässt, darzustellen. Lebendigkeit und Natürlichkeit Ein ehrliches Lachen wirkt besser als ein aufgesetztes. Geschlossene, einheitliche Wirkung der Mannschaft Erklärt sich von selbst! Erläut erungen zum Tanzen Tanzmusik Die Tanzmusik für die ausgeschriebenen Pflichttänze wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Die Tanzmusik für den Kürtanz hat jede Mannschaft selbst zu organisieren. Prinzipiell steht es sowohl beim Pflicht- als auch beim Kürtanz jeder Mannschaft frei, sich von einem Musikanten begleiten zu lassen. Jedenfalls ist eine digitale Aufnahme der Musik für den Kürtanz mit den Einreichunterlagen zu übermitteln. Pflicht- G rundpunkte 1.1.1. System „1 aus 5“ Wird das System gemäß Punkt 1.1.1 – Variante I ausgeschrieben („Wähle 1 aus 5“), ist die Wertigkeit des Pflichttanzes von der gewählten Schwierigkeit abhängig. Folgende Wertigkeiten sind vorgesehen: einfachster Tanz 5,00 Punkte 6,00 Punkte 7,00 Punkte 8,00 Punkte schwierigster Tanz 9,00 Punkte System „1 aus 3“ Wird das System gemäß Punkt 1.1.1 – Variante II oder III ausgeschrieben („Lose 1 aus 3“), ist die Grundpunkteanzahl für alle Tänze unabhängig von ihrer Schwierigkeit gleich. Sie beträgt 5 Punkte(Der Mittelwert der Gesamtpunkte wird mit 1,25 multipliziert – sh. Punkt 7). Seite 10 von 19 Singen und Tanzen im ÖTB Kür - Grundpunkte Bei der Festlegung der Grundpunkte sind die nachfolgenden Richtlinien zu beachten, die Tänze sind beispielhaft genannt und nicht als ausschließlich zugelassene Tänze zu verstehen. Einfachste Tänze mit mäßigem Tempo 5,00 Punkte Siebenbürger Rheinländer, Woaf, Siebenschritt Einfache Tänze mit rascherem Tempo oder etwas schwierigerer Orientierung zur Tanzrichtung bzw. Tanzkreis , ohne Walzer 5,50 Punkte Lunzer Boarischer, Kalser Masolka, Ennstaler Polka Einfache Figurenfolgen, 6,00 Punkte Topporzer Kreuzpolka, Salzburger Dreher, Fröhlicher Kreis Mehrteilige, einfache Figurenfolgen ohne Walzer mit Paschen oder Singen 6,50 Punkte Eckerischer Mehrteilige Figurenfolgen, mit kurzem Walzer oder sehr raschem Figurenwechsel, 7,00 Punkte Linzer Polka, Jägermarsch, Rediwa, Sprötzer Achterrühm mehrteilige, komplexere Figurenfolgen mit kurzem Walzer oder Polka, mit oder ohne Verstärkung durch Singen, Paschen, usw. 7,50 Punkte Waldhansl, Saufarler „Kleine“ Landlerformen, 8,00 Punkte Kautzner Landler Große Formen 8,50 Punkte Untersteirer, Agathtanz, Feistritzer, Tiroler Reiftanz, Meraner Dreier Besonders große und längere Formen 9,00 Punkte Altsteirer, Kärntner Figurentanz allenfalls Taktwechsel, Partnerwechsel in raschem Tempo mit oder ohne Verstärkung durch Singen, Paschen, usw. mehrteilige Figurenfolgen, die durch Singen / Paschen verstärkt werden, mit Walzer (Landler), Seite 11 von 19 Singen und Tanzen im ÖTB Zusatzpunkte Grundsätzlich gilt: Jede Mannschaft soll / kann ihre eigene Interpretation vortragen. Die Kampfrichter müssen diese Interpretationen unabhängig von ihrem persönlichen Geschmack bzw. der eigenen Interpretation des Tanzes bewerten. Ausführung laut Ausschreibung bzw. Quellenangabe Die Voraussetzung für den Wettkampf schlechthin und bedürfen keiner näheren Erläuterung. Einhalten des Tanzkreises So nicht anders vorgegeben, soll die Kreisform während des Tanzes ständig beibehalten werden. Zu bewerten sind Häufigkeit und Ausmaß der Abweichungen und gegebenenfalls deren Auswirkung auf den Gesamtablauf. Tänzerischer Ausdruck Im Tanz offenbart der Mensch ein Stück seiner Seele. Denken und Fühlen bestimmen Gesetzmäßigkeit des Tuns, nicht umgekehrt. Stereotypes „Herunterklopfen“ eines Tanzes, und sei es noch so exakt, geht genau an dem vorbei, was er ausdrückt: Lebenslust und Freude. Unter diesem Punkt sind unter anderem Körperhaltung, Blickkontakt und Partnerbezug sowie die Ausführung der Tanzschritte zu bewerten. Lebendigkeit und Natürlichkeit Volkstanz ist keine Kunstform, sondern als Ausdruck von Frohsinn in der Gesellschaft entstanden. Volkstanz ist gezwungen, noch künstlerisch ausgeformt, sondern immer Lebenslust. Diese Grundstimmung sollte dabei zu spüren Darstellung ist zu vermeiden. Lebensfreude und weder steif noch ein Ausdruck von sein, übertriebene Geschlossene, einheitliche Wirkung der Mannschaft Tanz ist Ausdruck einer Gemeinschaft. Es ist nicht nur wichtig, sich in die Musik einzufühlen oder sich auf einen Partner einzustellen, sondern auch die Verbundenheit mit der gesamten Mannschaft spürbar werden zu lassen; die „Eingespieltheit“ nicht jedoch einen „Drill“ untereinander. Berechnung der Endwertung Unmittelbar nach dem Ende der Darbietung tragen die Kampfrichter ihren Ersteindruck der Mannschaft und des gebotenen Liedes / Tanzes in der Skala auf der Fußzeile des Wertungsblattes ein. Anschließend werden die einzelnen Bewertungsmerkmale entsprechend dem Eindruck der Darbietung bewertet und die vergebenen Zusatzpunkte zusammengezählt. Seite 12 von 19 Singen und Tanzen im ÖTB Stimmt die Summe der Zusatzpunkte mit dem angekreuzten Punktebereich der Erstbewertung in der Fußzeile (annähernd) überein, werden Grund-, Kleidungs und Zusatzpunkte zusammengezählt und dem Vorsitzenden bekannt gegeben. Weichen die beiden Bewertungen jedoch stark voneinander ab, hat der Kampfrichter seine Wertung nochmals zu überdenken. Der Vorsitzende hat die beste und die schlechteste Wertung zu streichen und aus den beiden verbleibenden Wertungen den Mittelwert zu bilden. Ist für den Wettkampf das System gemäß Punkt 1.1.1 – Var II / III („1 aus 3“) ausgeschrieben, ist bei den Pflichtbewerben der Mittelwert mit 1,25 zu multiplizieren. Das Produkt ergibt die Endwertung. In allen anderen Fällen ergibt der Mittelwert schon die Endwertung. Seite 13 von 19 Singen und Tanzen im ÖTB Anhang – Wertungsunterlagen Wertungsblatt Pflichtlied Pflichtlied: ...................................... Grundpunkte: 0,00 0,25 0,50 0,75 1,00 0,00 0,5 1 1,5 2,00 Kenntnis des Liedes laut Ausschreibung Klangreinheit und Aussprache Interpretation (Dynamik und Rhythmik) Lebendigkeit und Natürlichkeit Kleidung Zusatzpunkte geschlossene einheitliche Wirkung der Mannschaft Summe Zusatzpunkte Gesamtpunkte Pflichtlied Unterschrift Kampfrichter: ....................................................................................................... Ersteindruck Eindruck Zusatzpunkte schlecht mangelhaft befriedigend gut sehr gut 0–2 2–4 4–6 6–8 8 – 10 Seite 14 von 19 Singen und Tanzen im ÖTB Wertun gsbl att Kü rlied Kürlied: ........................................... Grundpunkte: 0,00 0,25 0,50 0,75 1,00 Kleidung Mehrstimmigkeit 1-st. 2-st. 3-st. 4-st. 1,00 2,00 3,00 4,00 Zusatzpunkte 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 Kenntnis des Liedes laut Ausschreibung Klangreinheit und Aussprache Interpretation (Dynamik und Rhythmik) Lebendigkeit und Natürlichkeit geschlossene einheitliche Wirkung der Mannschaft Summe Zusatzpunkte Gesamtpunkte Kürlied Unterschrift Kampfrichter: ....................................................................................................... Ersteindruck Eindruck Zusatzpunkte schlecht mangelhaft befriedigend gut sehr gut 0–2 2–4 4–6 6–8 8 – 10 Seite 15 von 19 Singen und Tanzen im ÖTB Wettkampfbl att Singen Gesamtpunkte Pflichtlied: Gesamtpunkte Kürlied: Unterschrift Vorsitzender: ....................................................................................................... Seite 16 von 19 Singen und Tanzen im ÖTB Wertun gsbl att Pflich ttanz Pflichttanz: ..................................... Grundpunkte: 0,00 0,25 0,50 0,75 1,00 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 Ausführung laut Ausschreibung Tanzkreis Gestaltung, Tänzerischer Ausdruck Lebendigkeit und Natürlichkeit geschlossene einheitliche Wirkung der Mannschaft Kleidung Zusatzpunkte Summe Zusatzpunkte Gesamtpunkte Pflichttanz Unterschrift Kampfrichter: ....................................................................................................... Ersteindruck Eindruck Zusatzpunkte schlecht mangelhaft befriedigend gut sehr gut 0–2 2–4 4–6 6–8 8 – 10 Seite 17 von 19 Singen und Tanzen im ÖTB Wertungsbl att Kürtanz Kürtanz: .......................................... Grundpunkte: 0,00 0,25 0,50 0,75 1,00 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 Kleidung Zusatzpunkte Ausführung laut Ausschreibung Tanzkreis Gestaltung, Tänzerischer Ausdruck Lebendigkeit und Natürlichkeit geschlossene einheitliche Wirkung der Mannschaft Summe Zusatzpunkte Gesamtpunkte Kürtanz Unterschrift Kampfrichter: ....................................................................................................... Ersteindruck Eindruck Zusatzpunkte schlecht mangelhaft befriedigend gut sehr gut 0–2 2–4 4–6 6–8 8 – 10 Seite 18 von 19 Singen und Tanzen im ÖTB Wettkampfbl att Tanzen Gesamtpunkte Pflichttanz: Gesamtpunkte Kürtanz: Unterschrift Vorsitzender: ........................................................................................................ Seite 19 von 19