Singen und Tanzen

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Singen und Tanzen im ÖTB
(BTR-Beschluss Nr. xxxxxxxxxx)
Auswahl der Lieder und Tänze ................................. 3
Pflichtlieder und Pflichttänze ........................................3
Wettkampfmodus
3
Kommentar zu Variante II und III
4
Kürlied und Kürtanz......................................................5
1.1.1.
Eignung
Einreichunterlagen
5
5
Das Kampfgericht .................................................... 6
Meldung beim Kampfgericht .................................... 6
Bewertung................................................................ 6
Anzahl der zu vergebenden Punkte..............................6
Kleidung .......................................................................6
Grundpunkte ................................................................7
Zusatzpunkte ...............................................................7
Erläuterungen zum Singen ....................................... 7
Leiten der Mannschaft..................................................7
Pflicht-Grundpunkte .....................................................8
1.1.1.
System „1 aus 5“
System „1 aus 3“
8
8
Kür - Grundpunkte und Mehrstimmigkeit ......................8
Zusatzpunkte (Pflicht und Kür) .....................................9
Erläuterungen zum Tanzen .....................................10
Tanzmusik.................................................................. 10
Pflicht- Grundpunkte .................................................. 10
1.1.1.
System „1 aus 5“
System „1 aus 3“
10
10
Kür - Grundpunkte...................................................... 11
Zusatzpunkte ............................................................. 12
Berechnung der Endwertung ..................................12
Anhang - Wertungsunterlagen ................................14
Wertungsblatt Pflichtlied............................................. 14
Wertungsblatt Kürlied ................................................. 15
Wettkampfblatt Singen ............................................... 16
Wertungsblatt Pflichttanz............................................ 17
Wertungsblatt Kürtanz ................................................ 18
Wettkampfblatt Tanzen .............................................. 19
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Singen und Tanzen im ÖTB
Allgemeines
Der Pflege des Brauchtums wird im ÖTB ein hoher Stellenwert beigemessen. Das
Singen und Tanzen auf Turnfesten leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Esbietet
Jugendlichen und Erwachsenen im ÖTB ein Mehr, das im „Sportverein“ nicht zu
finden ist. Es soll jeder Verein die Vorbereitung auf das Singen und Tanzen nicht als
lästige Pflicht, sondern als Möglichkeit der Brauchtumspflege sehen. Vereine, welche
selbst niemanden haben, der das Einstudieren übernimmt, finden bei
Turngeschwistern aus Nachbarvereinen oder dem Landesverband sicher offene
Ohren.
Es ist aus oben genannten Gründen anzustreben, dass die Mannschaften nicht nur
das vorzutragende Lied und den vorzuzeigenden Tanz beherrschen, sondern alle in
der Ausschreibung aufgeführten Stücke erlernen. Alle ausgeschriebenen Lieder und
Tänze
werden
im
Rahmen
von
Turnfesten
zur
Gestaltung
von
Rahmenveranstaltungen verwendet.
Gerade beim Volkstanzfest freuen sich die Teilnehmer besonders, wenn sie den
nächsten Tanz „noch vom letzten Turnfest“ kennen.
Auswahl der Lieder und Tänze
Pflichtlieder und Pflichttänze
Wettkampfmodus
Die Modalitäten für einen Sing- und Tanzbewerb können vom Ausrichter
selbst festgelegt werden.
Es ist einer der folgenden Modi zu wählen:
I:
Es werden 5 Lieder und 5 Tänze mit aufsteigendem
Schwierigkeitsgrad als Pflicht ausgeschrieben. Aus diesen wählt die
Mannschaft selbst ein Lied bzw. einen Tanz und damit die
Grundpunkte aus. Die Auswahl ist dem Kampfgericht unmittelbar vor
der Darbietung bekannt zu geben.
II:
3 etwa gleich leichte Lieder A, B und C und 3 etwa gleich leichte
Tänze A, B und C werden als Pflicht ausgeschrieben. Pro Wettkampf
wird ein Lied und ein Tanz (MWK nur Lied) am ersten Turnfesttag
gelost.
III:
Gleich wie Variante II. Für WWS und MWK AK 15-19 wird jedoch nur
aus A und B gelost, für GWS und MWK AK 11-14 wird nur aus B und
C gelost.
Für die Auswahl der Lieder und Tänze durch den Veranstalter dient der Liedund Tanzkatalog als Hilfsunterlage. Mindestens ein Pflichtlied soll ein
Turnerlied sein.
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Singen und Tanzen im ÖTB
Das gewählte (Var. I) bzw. das geloste (Var. II/III) Pflichtlied ist - wenn nicht
anders angegeben - einstimmig gemäß der Ausschreibung zu singen, der
Pflichttanz gemäß der Ausschreibung zu tanzen.
Kommentar zu Variante II und III
Bei Auswahl der Variante II oder III durch den Veranstalter ist aufgrund der
Tatsache, dass verpflichtend wettkampfmäßig mehrere Lieder und Tänze
eingelernt werden, unbedingt darauf zu achten, dass die Schwierigkeit der
ausgewählten Stücke gleichsam an der unteren Schwierigkeitsskala
angesiedelt ist, um eine Überforderung vor allem jüngerer Mannschaften zu
vermeiden. Auf sehr anspruchsvolle Lieder und Tänze ist zu verzichten.
Hinsichtlich der Grundpunkte und der Bewertung sind die Punkte 5.2 und 6.2
zu beachten.
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Singen und Tanzen im ÖTB
Kürlied und Kürtanz
1.1.1. Eignung
Als Kürlied ist ein deutsches Volkslied, als Kürtanz ein alpenländischer Volkstanz zu
wählen. Lieder und Tänze aus deutschen Sprachinseln können von jeder Mannschaft
gebracht werden. Bevorzugt sollten Lieder und Tänze aus dem eigenen Bundesland
oder angrenzenden Landschaften gewählt werden. (Diesbezügliche Vorschläge,
insbesondere Richtwerte hinsichtlich der Wertigkeit finden sich im „Lied- und
Tanzkatalog des ÖTB“, erhältlich bei der Bundesgeschäftsstelle in der jeweils gültigen
Fassung.) Das Kürlied sollte zumindest zweistimmig gesungen werden. Kanons und
Jodler sind aufgrund der erschwerten Bewertbarkeit nur dann als Kürlied zulässig,
wenn sie Teil des Gesamtliedes, nicht aber das Lied selbst sind.
Das Volkslied zeichnet sich weniger durch seine Entstehungszeit als durch seine
regional einzigartige Melodieführung und Klangfarbe, durch seine Thematik und durch
seine beständige Verwurzelung in der Bevölkerung aus. Es ist in aller Regel dadurch
charakterisiert, dass es ohne Instrumentalbegleitung gefasst ist.
Austro-Pop, Schlager und dgl. sind bei der Jugend im ÖTB beliebt und werden auf
Lagern, bei Feiern und am Lagerfeuer gerne gesungen. Sie sind jedoch nicht für die
Wettkämpfe der Turnerjugend geeignet und daher nicht zulässig.
Einreichunterlagen
Zur Vereinfachung des Organisationsablaufes und zur Sicherstellung einer gleichen
und gerechten Bewertung sind Liedsatz, Tanzbeschreibung sowie eine digitale
Datei der beim Wettkampf eingesetzten Tanzmusik (gilt auch für Mannschaften,
die von einem Musikanten begleitet werden) sind zu dem in der Ausschreibung
vorgesehenen Zeitpunkt der Wettkampfleitung zu übermitteln. Beim Kürlied muss
auch die Anzahl der Strophen sowie die Ein- oder Mehrstimmigkeit bekannt gegeben
werden.
Binnen 14 Tagen nach Einlangen der Unterlagen hat die Wettkampfleitung dem
einreichenden Verein eine Auskunft darüber zu erteilen, ob das eingereichte
Stück/der eingereichte Tanz zum Wettkampf zugelassen wird. Eine Änderung bei
Ablehnung ist zulässig.
Die Wertigkeit der eingereichten Stücke wird zu einem in der Ausschreibung
festgelegten Termin verlautbart und ist bindend.
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Singen und Tanzen im ÖTB
Das Kampfgericht
Das Kampfgericht besteht beim Singen und Tanzen aus jeweils vier Kampfrichtern,
wobei eine der vier Personen den Vorsitz innehat (Vorsitzender).
Die Einberufung der Kampfrichter erfolgt durch den Wettkampfleiter.
Meldung beim Kampfgericht
Unmittelbar vor Beginn der Darbietung hat ein Paar (beim MWK der
Mannschaftsleiter) die Mannschaft als angetreten zu melden, wobei dem
Kampfgericht zur Vermeidung von Missverständnissen noch einmal die
darzubietenden Lieder/Tänze bekannt gegeben werden.
Mit der Meldung wünschen einander Wettkämpfer und Kampfrichter einen
erfolgreichen, gerechten und spannenden Wettkampf, wobei sie einander durch die
Form ihres Auftretens Respekt und turngeschwisterliche Wertschätzung
entgegenbringen.
Keine andere Begrüßung drückt diese gemeinsamen Werte so gut aus wie unser
Turnergruß „Gut Heil!“
Durch die Abmeldung beim Kampfgericht endet die Darbietung der teilnehmenden
Mannschaft.
Ein- und Auszug können mit oder ohne musikalische Begleitung erfolgen.
Bewertung
Anzahl der zu vergebenden Pu nkte
Es können in jedem Bewerb bis zu 20 Punkte erreicht werden.
Diese setzen sich zusammen aus
•
•
•
Kleidung (max. 1 Punkt)
Grundpunkte (max. 9 Punkte je nach System bzw. Auswahl)
Zusatzpunkte (max. 10 Punkte, je nach Vortrag)
Kleidung
Entspricht die Wettkampfkleidung den Bestimmungen, ist in jedem Bewerb die volle
Punkteanzahl von 1 Punkt zu vergeben. Werden die Bestimmungen nicht erfüllt, ist
dies mit 0 Punkten zu bewerten. Abstufungen in 0,25 Punkteschritten sind in der
Wertung zulässig.
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Singen und Tanzen im ÖTB
(Jung)Turner:
Lederhose (lang oder kurz) oder dunkle Hose (lang oder
Kniebundhose), weißes Hemd oder Pfoad, einfärbige Stutzen,
dazupassendes Schuhwerk (keine Turnschuhe)
(Jung)Turnerinnen: Dirndlkleid, Trachten- oder Leinenrock und Trachtenbluse,
einfärbige Strümpfe oder Stutzen, dazupassendes Schuhwerk
(keine Turnschuhe)
Die Einheitlichkeit der Kleidungsart (z.B.: alle in Lederhose oder alle im Dirndl)
innerhalb der Gruppe ist anzustreben, jedoch nicht verpflichtend.
Bei den Mannschaftswettkämpfen dürfen die Wettkämpfer zum Singen auch in der
ÖTB-Turnkleidung antreten.
Grundpu nkte
Die vorgesehenen Grundpunkte sind zu vergeben, wenn
•
•
•
beim Tanzen sämtliche Elemente des Tanzes von annähernd allen Paaren eindeutig
erkennbar ausgeführt werden,
beim Singen, wenn alle ausgeschriebenen Strophen und Stimmen erkennbar gesungen
werden und das Lied als solches eindeutig erkennbar ist,
die Einreichunterlagen fristgerecht und vollständig übermittelt wurden (nur Kür).
Wenn für die Bemessung der Schwierigkeit entscheidende Elemente beim Vortrag
nicht oder nur völlig unzureichend ausgeführt werden, so kann das Kampfgericht die
zu vergebenden Grundpunkte entsprechend anpassen.
Beispiele für das Tanzen: Walzer ist nicht erkennbar, Paschen wird ausgelassen,...
Beispiele für das Singen: Bassstimme ist nicht hörbar,...
Zusatzpunkte
In allen Bewerben können jeweils maximal 10 Zusatzpunkte (5 Kategorien zu je 2
Punkte) je nach Vortrag vergeben werden.
Erläuterungen zum Singen
Leiten der Mannschaft
Das Leiten der Mannschaft wird nicht gesondert bewertet, ist jedoch ein wesentlicher
Beitrag zum Gelingen des Vortrages und zur Wirkung der Mannschaft.
Das Singen muss von einem Mannschaftsteilnehmer ohne Benützung eines
Instrumentes geleitet werden. Das Anstimmen kann unter Zuhilfenahme eines
Instruments erfolgen. Dieses kann auch von einem Betreuer gespielt werden.
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Singen und Tanzen im ÖTB
Es sollte nicht allein der erste Ton angegeben werden, besser werden die ersten drei
bis vier Töne, ein Dreiklang oder eine passende Harmonie dazu verwendet.
Sollte der Mannschaftsführer merken, dass nach Beginn des Liedes die Harmonie
nicht stimmt, darf er, ohne Punkte einzubüßen, abwinken und neu anstimmen
(lassen).
Es ist besser, sich beim Anstimmen mehr Zeit zu lassen, als überhastet den falschen
Ton anzugeben.
Ein Mannschaftsführer ist kein vollendeter Dirigent. Eine entsprechende
Dirigentenleistung wird deshalb nicht verlangt. Sehr wohl aber kann er der
Mannschaft den Ton vorgeben, ihr das Zeichen zum gemeinsamen Liedbeginn und
ebenso zum Liedende geben.
Pflicht-Gru ndpun kte
1.1.1. System „1 aus 5“
Wird das System gemäß Punkt 1.1.1 – Variante I ausgeschrieben („ Wähle 1 aus 5“),
ist die Wertigkeit des Pflichtliedes von der gewählten Schwierigkeit abhängig.
Folgende Wertigkeiten sind vorgesehen:
einfachstes Lied
5,00 Punkte
6,00 Punkte
7,00 Punkte
8,00 Punkte
schwerstes Lied
9,00 Punkte
System „1 aus 3“
Wird das System gemäß Punkt 1.1.1 – Variante II oder III ausgeschrieben („Lose 1
aus 3“), ist die Grundpunkteanzahl für alle Lieder unabhängig von ihrer Schwierigkeit
gleich. Sie beträgt 5 Punkte (Der Mittelwert der Gesamtpunkte wird mit 1,25
multipliziert – sh. Punkt 7).
Kür-Gru ndpun kte un d Meh rstimmigkeit
Parallelbewegungen
der
einzelnen
Stimmen
(Terzen),
Akkorde
mit
Gegenbewegungen, voneinander unabhängige Stimmen und ähnliches werden dabei
berücksichtigt.
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Singen und Tanzen im ÖTB
Folgende Wertigkeiten sind vorgesehen:
sehr leicht
1,00 Punkte
leicht
2,00 Punkte
mittel
3,00 Punkte
schwierig
4,00 Punkte
sehr schwierig
5,00 Punkte
Bei Kürliedern erhöht sich die Punkteanzahl um max.4,00 Punkte, diese Punkte
werden für die Mehrstimmigkeit in den Stufen
einstimmig
1,00 Punkte
zweistimmig
2,00 Punkte
dreistimmig
3,00 Punkte
vier- und mehrstimmig
4,00 Punkte
je nach Vortrag vergeben.
Zusatzpunkte (Pflich t un d Kü r)
Grundsätzlich gilt: Jede Mannschaft soll / kann ihre eigene Interpretation vortragen.
Die Kampfrichter müssen diese Interpretationen unabhängig von ihrem persönlichen
Geschmack bzw. der eigenen Interpretation des Liedes bewerten.

Kenntnis des Liedes laut Ausschreibung bzw. laut eingereichter Unterlage
Die Kenntnis von Text und Melodie in ihren genau vorgeschriebenen Formen
sind Voraussetzung des Wettkampfes und bedürfen keiner näheren Erläuterung.

Klangreinheit und Aussprache
Klangreinheit: Damit ist die Reinheit der Töne und Harmonie gemeint. Ein Ton
muss in der Mannschaft ein Ton bleiben und darf nicht nach oben oder unten
verschwimmen.
Aussprache: Deutliche Aussprache erleichtert dem Zuhörer das Verstehen des
Textes. Besonderes Augenmerk muss auf die Mitlaute p, t und k gelegt werden.

Interpretation
Dynamik bedeutet Bewegung, die in dem Lied leben muss. Sie ist nichts
anderes als das „Erleben“ des Liedes durch die Mannschaft. Erst dadurch wird
das Lied für den Zuhörer glaubhaft!
Rhythmik bedeutet, die schwerpunktmäßige Gesetzmäßigkeit in der Melodie zu
erfassen und sie als das ordnende Prinzip im Lied erkennbar werden zu lassen.
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Singen und Tanzen im ÖTB
Dynamik und Rhythmik halten einander das Gleichgewicht und bringen z. B.
durch Wechsel der Lautstärke, im Tempo, usw. die Form des Liedes zum
Ausdruck! Es geht dabei darum, die eigene Auffassung des Liedes im Rahmen
der Möglichkeiten, welche die Ausschreibung zulässt, darzustellen.

Lebendigkeit und Natürlichkeit
Ein ehrliches Lachen wirkt besser als ein aufgesetztes.

Geschlossene, einheitliche Wirkung der Mannschaft
Erklärt sich von selbst!
Erläut erungen zum Tanzen
Tanzmusik
Die Tanzmusik für die ausgeschriebenen Pflichttänze wird vom Veranstalter zur
Verfügung gestellt.
Die Tanzmusik für den Kürtanz hat jede Mannschaft selbst zu organisieren. Prinzipiell
steht es sowohl beim Pflicht- als auch beim Kürtanz jeder Mannschaft frei, sich von
einem Musikanten begleiten zu lassen. Jedenfalls ist eine digitale Aufnahme der
Musik für den Kürtanz mit den Einreichunterlagen zu übermitteln.
Pflicht- G rundpunkte
1.1.1. System „1 aus 5“
Wird das System gemäß Punkt 1.1.1 – Variante I ausgeschrieben („Wähle 1 aus 5“),
ist die Wertigkeit des Pflichttanzes von der gewählten Schwierigkeit abhängig.
Folgende Wertigkeiten sind vorgesehen:
einfachster Tanz
5,00 Punkte
6,00 Punkte
7,00 Punkte
8,00 Punkte
schwierigster Tanz
9,00 Punkte
System „1 aus 3“
Wird das System gemäß Punkt 1.1.1 – Variante II oder III ausgeschrieben („Lose 1
aus 3“), ist die Grundpunkteanzahl für alle Tänze unabhängig von ihrer Schwierigkeit
gleich. Sie beträgt 5 Punkte(Der Mittelwert der Gesamtpunkte wird mit 1,25
multipliziert – sh. Punkt 7).
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Singen und Tanzen im ÖTB
Kür - Grundpunkte
Bei der Festlegung der Grundpunkte sind die nachfolgenden Richtlinien zu beachten,
die Tänze sind beispielhaft genannt und nicht als ausschließlich zugelassene Tänze
zu verstehen.
Einfachste Tänze mit mäßigem
Tempo
5,00 Punkte
Siebenbürger
Rheinländer,
Woaf,
Siebenschritt
Einfache Tänze mit rascherem
Tempo oder etwas
schwierigerer Orientierung zur
Tanzrichtung bzw. Tanzkreis ,
ohne Walzer
5,50 Punkte
Lunzer
Boarischer,
Kalser Masolka,
Ennstaler Polka
Einfache Figurenfolgen,
6,00 Punkte
Topporzer
Kreuzpolka,
Salzburger
Dreher, Fröhlicher
Kreis
Mehrteilige, einfache
Figurenfolgen ohne Walzer mit
Paschen oder Singen
6,50 Punkte
Eckerischer
Mehrteilige Figurenfolgen, mit
kurzem Walzer oder sehr
raschem Figurenwechsel,
7,00 Punkte
Linzer Polka,
Jägermarsch,
Rediwa, Sprötzer
Achterrühm
mehrteilige, komplexere
Figurenfolgen mit kurzem
Walzer oder Polka, mit oder
ohne Verstärkung durch
Singen, Paschen, usw.
7,50 Punkte
Waldhansl,
Saufarler
„Kleine“ Landlerformen,
8,00 Punkte
Kautzner Landler
Große Formen
8,50 Punkte
Untersteirer,
Agathtanz,
Feistritzer, Tiroler
Reiftanz, Meraner
Dreier
Besonders große und längere
Formen
9,00 Punkte
Altsteirer,
Kärntner
Figurentanz
allenfalls Taktwechsel,
Partnerwechsel in raschem
Tempo
mit oder ohne Verstärkung
durch Singen, Paschen, usw.
mehrteilige Figurenfolgen, die
durch Singen / Paschen
verstärkt werden,
mit Walzer (Landler),
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Singen und Tanzen im ÖTB
Zusatzpunkte
Grundsätzlich gilt: Jede Mannschaft soll / kann ihre eigene Interpretation vortragen.
Die Kampfrichter müssen diese Interpretationen unabhängig von ihrem persönlichen
Geschmack bzw. der eigenen Interpretation des Tanzes bewerten.

Ausführung laut Ausschreibung bzw. Quellenangabe
Die Voraussetzung für den Wettkampf schlechthin und bedürfen keiner näheren
Erläuterung.

Einhalten des Tanzkreises
So nicht anders vorgegeben, soll die Kreisform während des Tanzes ständig
beibehalten werden. Zu bewerten sind Häufigkeit und Ausmaß der
Abweichungen und gegebenenfalls deren Auswirkung auf den Gesamtablauf.

Tänzerischer Ausdruck
Im Tanz offenbart der Mensch ein Stück seiner Seele. Denken und Fühlen
bestimmen Gesetzmäßigkeit des Tuns, nicht umgekehrt. Stereotypes
„Herunterklopfen“ eines Tanzes, und sei es noch so exakt, geht genau an dem
vorbei, was er ausdrückt: Lebenslust und Freude. Unter diesem Punkt sind unter
anderem Körperhaltung, Blickkontakt und Partnerbezug sowie die Ausführung
der Tanzschritte zu bewerten.

Lebendigkeit und Natürlichkeit
Volkstanz ist keine Kunstform, sondern als Ausdruck von
Frohsinn in der Gesellschaft entstanden. Volkstanz ist
gezwungen, noch künstlerisch ausgeformt, sondern immer
Lebenslust. Diese Grundstimmung sollte dabei zu spüren
Darstellung ist zu vermeiden.

Lebensfreude und
weder steif noch
ein Ausdruck von
sein, übertriebene
Geschlossene, einheitliche Wirkung der Mannschaft
Tanz ist Ausdruck einer Gemeinschaft. Es ist nicht nur wichtig, sich in die Musik
einzufühlen oder sich auf einen Partner einzustellen, sondern auch die
Verbundenheit mit der gesamten Mannschaft spürbar werden zu lassen; die
„Eingespieltheit“ nicht jedoch einen „Drill“ untereinander.
Berechnung der Endwertung
Unmittelbar nach dem Ende der Darbietung tragen die Kampfrichter ihren
Ersteindruck der Mannschaft und des gebotenen Liedes / Tanzes in der Skala auf der
Fußzeile des Wertungsblattes ein.
Anschließend werden die einzelnen Bewertungsmerkmale entsprechend dem
Eindruck der Darbietung bewertet und die vergebenen Zusatzpunkte
zusammengezählt.
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Singen und Tanzen im ÖTB
Stimmt die Summe der Zusatzpunkte mit dem angekreuzten Punktebereich der
Erstbewertung in der Fußzeile (annähernd) überein, werden Grund-, Kleidungs und
Zusatzpunkte zusammengezählt und dem Vorsitzenden bekannt gegeben. Weichen
die beiden Bewertungen jedoch stark voneinander ab, hat der Kampfrichter seine
Wertung nochmals zu überdenken.
Der Vorsitzende hat die beste und die schlechteste Wertung zu streichen und aus den
beiden verbleibenden Wertungen den Mittelwert zu bilden.
Ist für den Wettkampf das System gemäß Punkt 1.1.1 – Var II / III („1 aus 3“)
ausgeschrieben, ist bei den Pflichtbewerben der Mittelwert mit 1,25 zu multiplizieren.
Das Produkt ergibt die Endwertung.
In allen anderen Fällen ergibt der Mittelwert schon die Endwertung.
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Singen und Tanzen im ÖTB
Anhang – Wertungsunterlagen
Wertungsblatt Pflichtlied
Pflichtlied: ......................................
Grundpunkte:
0,00
0,25
0,50
0,75
1,00
0,00
0,5
1
1,5
2,00
Kenntnis des Liedes laut Ausschreibung





Klangreinheit und Aussprache





Interpretation (Dynamik und Rhythmik)





Lebendigkeit und Natürlichkeit










Kleidung
Zusatzpunkte
geschlossene einheitliche Wirkung
der Mannschaft
Summe Zusatzpunkte
Gesamtpunkte Pflichtlied
Unterschrift Kampfrichter: .......................................................................................................
Ersteindruck
Eindruck
Zusatzpunkte
schlecht
mangelhaft
befriedigend
gut
sehr gut
0–2
2–4
4–6
6–8
8 – 10
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Singen und Tanzen im ÖTB
Wertun gsbl att Kü rlied
Kürlied: ...........................................
Grundpunkte:
0,00
0,25
0,50
0,75
1,00
Kleidung
Mehrstimmigkeit
1-st.
2-st.
3-st.
4-st.
1,00
2,00
3,00
4,00
Zusatzpunkte
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
Kenntnis des Liedes laut Ausschreibung





Klangreinheit und Aussprache





Interpretation (Dynamik und Rhythmik)





Lebendigkeit und Natürlichkeit





geschlossene einheitliche Wirkung
der Mannschaft





Summe Zusatzpunkte
Gesamtpunkte Kürlied
Unterschrift Kampfrichter: .......................................................................................................
Ersteindruck
Eindruck
Zusatzpunkte
schlecht
mangelhaft
befriedigend
gut
sehr gut
0–2
2–4
4–6
6–8
8 – 10
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Singen und Tanzen im ÖTB
Wettkampfbl att Singen
Gesamtpunkte Pflichtlied:
Gesamtpunkte Kürlied:
Unterschrift Vorsitzender: .......................................................................................................
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Singen und Tanzen im ÖTB
Wertun gsbl att Pflich ttanz
Pflichttanz: .....................................
Grundpunkte:
0,00
0,25
0,50
0,75
1,00
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
Ausführung laut Ausschreibung





Tanzkreis





Gestaltung, Tänzerischer Ausdruck





Lebendigkeit und Natürlichkeit





geschlossene einheitliche
Wirkung der Mannschaft





Kleidung
Zusatzpunkte
Summe Zusatzpunkte
Gesamtpunkte Pflichttanz
Unterschrift Kampfrichter: .......................................................................................................
Ersteindruck
Eindruck
Zusatzpunkte
schlecht
mangelhaft
befriedigend
gut
sehr gut
0–2
2–4
4–6
6–8
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Wertungsbl att Kürtanz
Kürtanz: ..........................................
Grundpunkte:
0,00
0,25
0,50
0,75
1,00
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
Kleidung
Zusatzpunkte
Ausführung laut Ausschreibung
Tanzkreis
Gestaltung, Tänzerischer Ausdruck
Lebendigkeit und Natürlichkeit
geschlossene einheitliche Wirkung
der Mannschaft
Summe Zusatzpunkte
Gesamtpunkte Kürtanz
Unterschrift Kampfrichter: .......................................................................................................
Ersteindruck
Eindruck
Zusatzpunkte
schlecht
mangelhaft
befriedigend
gut
sehr gut
0–2
2–4
4–6
6–8
8 – 10
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Wettkampfbl att Tanzen
Gesamtpunkte Pflichttanz:
Gesamtpunkte Kürtanz:
Unterschrift Vorsitzender: ........................................................................................................
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