BGK / SSPR Postfach 3360 Herzogenbuchsee Fax: 062 956 68 79 [email protected] www.caprovis.ch 062 956 68 56 Romandie 062 956 68 57 062 956 68 50 062 956 68 66 062 956 68 55 062 956 68 58 Hirsche Milchschafe Neuweltkameliden Schafe Ziegen Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramm für Ziegen Ziel des Programms Das Programm soll es mit Pseudotuberkulose befallenen Betrieben ermöglichen, den Betrieb zu sanieren und danach frei von Pseudotuberkulose zu bleiben. Bedingungen für die Teilnahme Das Programm steht Betrieben zur Verfügung, die sich verpflichten, die im Labor als positiv befundenen Tiere zu schlachten. Ein Weiterverkauf ist nur zur Schlachtung erlaubt. Im Weiteren verpflichten sich die Betriebe, den Tierverkehr auf das wesentliche zu begrenzen. Erlaubt bleibt der Kauf von Böcken. Nicht erlaubt ist das Weiden oder die Alpung der Tiere zusammen mit nicht sanierten Tieren. Beginn des Programms Wer sich für das Programm interessiert, meldet sein Interesse der Sektion Ziegen. Diese entscheidet, ob eine Sanierung aus der Sicht des BGK erfolgversprechend ist. Bei Bedarf wird sie die notwendigen Abklärungen anordnen. Darauf sendet sie dem interessierten Betrieb einen Pseudotuberkulose-Sanierungsvertrag, der die Rechte und Pflichten beider Seiten regelt. Ist der unterzeichnete Vertrag beim BGK eingetroffen, kann die Sanierung beginnen. Sanierung Der Betrieb lässt von seinem Tierarzt allen Tieren Blut nehmen. Dieses Blut muss frisch an den BGK gesandt werden, der es verarbeitet und ins Labor sendet. Liegt das Laborresultat vor, bespricht der BGK mit dem Betrieb das weitere Vorgehen (sofortige Ausmerzung der positiven Tiere oder sofortige Separierung und Ausmerzung zu einem späteren Zeitpunkt). 1 Jahr nach der Ausmerzung der positiven Tiere findet eine zweite Blutuntersuchung statt. Sind alle Tiere negativ, gilt der Bestand als saniert. Andernfalls muss über das weitere Vorgehen entschieden werden. Normalerweise bedeutet dies die sofortige Schlachtung der positiven Tiere und eine erneute Blutuntersuchung nach einem Jahr. Sobald alle Tiere im Bluttest ein negatives Resultat aufweisen, erhält der Betrieb den Status „serologisch Pseudotuberkulose-frei“. Um diesen Status zu bewahren, kann der Betrieb dem BGK in den folgenden zwei Jahren den Tierverkehr mittels Fragebogen melden und jeweils im dritten Jahr wieder eine Blutuntersuchung durchführen. Kosten der Sanierung Die Blutentnahmen durch den Tierarzt und das Einsenden der Blutproben an den BGK gehen zu Lasten des Betriebes. Der BGK übernimmt die Kosten der Verarbeitung, der Spedition ins Labor und den grössten Teil der Laborkosten. Der BGK stellt dem Betrieb pro Jahr Fr.10.00 für das Programm sowie einen Selbstbehalt von Fr. 4.00 pro Blutprobe in Rechnung. Betriebe, die sich nicht an die Bedingungen des Pseudotuberkulose-Sanierungsvertrages halten, müssen den vom BGK während der Sanierung bezahlten Laborkostenanteil zurückerstatten. Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer BGK Service consultatif et sanitaire pour petits ruminants SSPR Servicio consultativo e sanitario per Piccolo ruminanti SSPR Servetsch consultativ e sanitar da pitschens remagliaders SSPR