Vollerhebungsgrenze Sie beschreibt eine Preisobergrenze. Alle

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Glossar
Vollerhebungsgrenze
Sie beschreibt eine Preisobergrenze. Alle Artikel, die diese Grenze überschreiten, müssen
aussortiert und durch eine Vollaufnahme erfasst werden. Eine Vollaufnahmegrenze von 100,00
€ bedeutet, alle Artikel größer/gleich 100,00 Euro müssen vor der Inventur aussortiert und auf
einem separaten Beleg (Vollerhebungsbeleg) aufgenommen werden. Sollte während der
Stichprobeninventur noch ein Artikel mit einem Verkaufspreis über 100,00 Euro gefunden
werden, muss dieses Teil aussortiert und auf dem Vollerhebungsbogen mit Menge und Preis
eingetragen werden. Diese Erhebungsgrenze ist so ermittelt, dass möglichst wenig Artikel
aussortiert werden müssen. Erst nach Abschluss der gesamten Inventur dürfen diese Artikel
wieder eingeräumt werden.
Massenzählung
Sind von einem Artikel große Mengen vorhanden, kann eine Massenzählung vorgenommen
werden.
Eine Massenzählung ist vom Verfahren her mit einer Vollaufnahme zu vergleichen.
Der Unterschied: Eine Massenzählung kann während der Stichprobenaufnahme durchgeführt
werden.
Die Menge "1" auf dem Protokoll wird bei der Massenzählung durch die gezählte
Menge des jeweiligen Artikels
ersetzt (überschrieben). Das Intervall wird von einer Massenzählung nicht berührt. Beispiel:
Der 10. Artikel ist in großer Menge vorhanden, dann wird der Block mit der tatsächlichen
Anzahl der Artikel z.B. 87 eingetragen. Zur Gedächtnisstütze sollte das letzte Stück vor der
Massenzählung mit einem Klebepunkt, auf dem die Anzahl der bisher gezählten Artikel notiert
wird, gekennzeichnet werden.
Restmenge
Am Ende einer Stichprobenaufnahme bleibt meistens eine Restmenge übrig. Diese Restmenge
darf den Wert des Intervalls nicht übersteigen. Die Anzahl der übrig gebliebenen Stücke wird im
Aufnahme­
protokoll in Pos. "RESTMENGE" eingetragen.
Was ist eine Stichprobeninventur?
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Glossar
Bei der Stichprobeninventur handelt es sich um ein statistisch/mathematisches
Inventurverfahren, das im Ergebnis einer vollständigen Aufnahme entspricht. Dieses Verfahren
ist gesetzlich
aner
kannt und auch für die
Jahresinventur zugelassen.
Zu den Vorteilen der Stichprobeninventur gehören u. a. enorme Zeit- und Personaleinsparung
sowie der weitaus
ge
ringere Datenerfassungs- und Verarbeitungsaufwand. Durch das vereinfachte Verfahren lassen
sich Aufnahmefelder vermeiden. Die Inventurergebnisse liegen durch den geringen
Verarbeitungsaufwand früher vor.
Wie wird eine Stichprobeninventur durchgeführt?
Der Unterschied zur üblichen Vollaufnahmeinventur liegt ausschließlich im Aufnahmeverfahren.
Es werden nicht mehr
alle Artikel mit Menge und Verkaufspreis, sondern nur noch Stichproben mit dem jeweiligen
Verkaufspreis erfasst.
Alle weiteren Inventurarbeiten, wie z. B. das Ausfüllen der Abgrenzungsblätter, werden nach
wie vor entsprechend
der Inventuranweisung durchgeführt. Die Stichprobengröße wird als Zählintervall vorgegeben.
Es wird z. B. der Preis
jedes 10. vorhandenen Stückes
unabhängig von der Artikelzugehörigkeit aufgenommen.
Was ist ein Intervall?
Intervall bedeutet, dass jedes Stück gezählt, aber nur der Preis eines jeden z. B. 10. Stückes im
Aufnahmeprotokoll eingetragen wird. Beispiel: Aufnahme mit einem Intervall von 10. Das Team
beginnt im obersten Regal links.
Gezählt wird wie man ein Buch liest, von links nach rechts, von oben nach unten und von
vorne nach hinten. Das Aufnahme-Team zählt vom ersten bis zum 10. Stück. Der Verkaufspreis
dieses Stücks wird in das Aufnahmeprotokoll eingetragen. Beginnend mit dem nachfolgenden
Stück wird wieder von 1 - 10 abgezählt
usw. Dieser Vorgang wird solange
wiederholt, bis der gesamte Warenbestand durchgezählt ist.
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