Glossar Vollerhebungsgrenze Sie beschreibt eine Preisobergrenze. Alle Artikel, die diese Grenze überschreiten, müssen aussortiert und durch eine Vollaufnahme erfasst werden. Eine Vollaufnahmegrenze von 100,00 € bedeutet, alle Artikel größer/gleich 100,00 Euro müssen vor der Inventur aussortiert und auf einem separaten Beleg (Vollerhebungsbeleg) aufgenommen werden. Sollte während der Stichprobeninventur noch ein Artikel mit einem Verkaufspreis über 100,00 Euro gefunden werden, muss dieses Teil aussortiert und auf dem Vollerhebungsbogen mit Menge und Preis eingetragen werden. Diese Erhebungsgrenze ist so ermittelt, dass möglichst wenig Artikel aussortiert werden müssen. Erst nach Abschluss der gesamten Inventur dürfen diese Artikel wieder eingeräumt werden. Massenzählung Sind von einem Artikel große Mengen vorhanden, kann eine Massenzählung vorgenommen werden. Eine Massenzählung ist vom Verfahren her mit einer Vollaufnahme zu vergleichen. Der Unterschied: Eine Massenzählung kann während der Stichprobenaufnahme durchgeführt werden. Die Menge "1" auf dem Protokoll wird bei der Massenzählung durch die gezählte Menge des jeweiligen Artikels ersetzt (überschrieben). Das Intervall wird von einer Massenzählung nicht berührt. Beispiel: Der 10. Artikel ist in großer Menge vorhanden, dann wird der Block mit der tatsächlichen Anzahl der Artikel z.B. 87 eingetragen. Zur Gedächtnisstütze sollte das letzte Stück vor der Massenzählung mit einem Klebepunkt, auf dem die Anzahl der bisher gezählten Artikel notiert wird, gekennzeichnet werden. Restmenge Am Ende einer Stichprobenaufnahme bleibt meistens eine Restmenge übrig. Diese Restmenge darf den Wert des Intervalls nicht übersteigen. Die Anzahl der übrig gebliebenen Stücke wird im Aufnahme­ protokoll in Pos. "RESTMENGE" eingetragen. Was ist eine Stichprobeninventur? 1/3 Glossar Bei der Stichprobeninventur handelt es sich um ein statistisch/mathematisches Inventurverfahren, das im Ergebnis einer vollständigen Aufnahme entspricht. Dieses Verfahren ist gesetzlich aner kannt und auch für die Jahresinventur zugelassen. Zu den Vorteilen der Stichprobeninventur gehören u. a. enorme Zeit- und Personaleinsparung sowie der weitaus ge ringere Datenerfassungs- und Verarbeitungsaufwand. Durch das vereinfachte Verfahren lassen sich Aufnahmefelder vermeiden. Die Inventurergebnisse liegen durch den geringen Verarbeitungsaufwand früher vor. Wie wird eine Stichprobeninventur durchgeführt? Der Unterschied zur üblichen Vollaufnahmeinventur liegt ausschließlich im Aufnahmeverfahren. Es werden nicht mehr alle Artikel mit Menge und Verkaufspreis, sondern nur noch Stichproben mit dem jeweiligen Verkaufspreis erfasst. Alle weiteren Inventurarbeiten, wie z. B. das Ausfüllen der Abgrenzungsblätter, werden nach wie vor entsprechend der Inventuranweisung durchgeführt. Die Stichprobengröße wird als Zählintervall vorgegeben. Es wird z. B. der Preis jedes 10. vorhandenen Stückes unabhängig von der Artikelzugehörigkeit aufgenommen. Was ist ein Intervall? Intervall bedeutet, dass jedes Stück gezählt, aber nur der Preis eines jeden z. B. 10. Stückes im Aufnahmeprotokoll eingetragen wird. Beispiel: Aufnahme mit einem Intervall von 10. Das Team beginnt im obersten Regal links. Gezählt wird wie man ein Buch liest, von links nach rechts, von oben nach unten und von vorne nach hinten. Das Aufnahme-Team zählt vom ersten bis zum 10. Stück. Der Verkaufspreis dieses Stücks wird in das Aufnahmeprotokoll eingetragen. Beginnend mit dem nachfolgenden Stück wird wieder von 1 - 10 abgezählt usw. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis der gesamte Warenbestand durchgezählt ist. 2/3 Glossar 3/3