Risikobeurteilung - Juristischen Fakultät Basel

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Forensische Psychiatrie
für Juristinnen und Juristen
Prognose, Risikobeurteilung
Basel, 9. April 2014
PD Dr. med. Marc Graf
Forensisch Psychiatrische Klinik
Universitäre Psychiatrische Kliniken
Basel
Forensisch-psychiatrische Prognose
• Gefährlichkeit
= juristischer Begriff
= Rechtsgüterabwägung
Gefährlichkeit
Art
ƒ
=
• politische Verantwortung
• individuelle Risikobereitschaft des
Entscheidungsträgers
• dessen Arbeitsumfeld
• gesellschaftliche Stimmungslage
• mediale Faktoren etc.
Abwägung der Rechtsgüter durch
behördlichen Entscheidungsträger
Häufigkeit
ƒ
ƒ
Wahrscheinlichkeit
1
Mindestanforderungen für
Prognosegutachten (Boetticher BGH et al.) I.
•
Untersuchungsmethode: Gutacher ist vorbehaltlich der richterlichen
Sachleitungsbefugnis frei in der Wahl der Untersuchungsmethode und des
Entscheides, welche Gesichtspunkte er für seine Bewertung für relevant sind.
•
Das Gutachten muss nachvollziehbar und transparent sein.
•
Die gutachterlichen Anknüpfungstatsachen (Daten, aus denen eine Hypothese
•
Der Gutachter hilft mit seinen erfahrungswissenschaftlichen Erkenntnismöglichkeiten
abgeleitet wird) müssen deutlich werden.
dem Gericht bei Feststellung der für die Prognose notwendigen Tatsachen. Die
darauf aufbauende rechtliche Entscheidung ist allein Sache des Gerichtes.
•
Bei rechtskräftiger Verurteilung muss der Gutachter von den Urteilsfeststellungen
ausgehen.
•
Für Prognosegutachten sind die Eignung und Validität psychologischer Tests von
besonderer Bedeutung und müssen im Gutachten dargelegt werden.
Boetticher et al., NStZ 2006, Heft 10
Mindestanforderungen für
Prognosegutachten (Boetticher BGH et al.) II.
•
•
•
Mehrdimensionale Analyse:
a) deliktspezifisch
b) krankheits- oder störungsspezifisch
c) persönlichkeitsspezifisch
Aus dieser Analyse: Individuelle Theorie herleiten, wodurch die Straffälligkeit dieser
Person bislang gefördert wurde.
Anhaltspunkte und grobe Risikoeinschätzungen können dazu die standardisierten
Instrumente liefern (Mindestanforderungen: standardisiert, Manual, Daten zur
Reliabilität und Validität). Gutachter muss darin ausgebildet sein.
Prognoseinstrumente ersetzen die hermeneutische oder hypothesengeleitete
Individualprognose nicht, helfen aber, empirisches Wissen für die Prognose nutzbar
zu machen und die internationalen Prognosestandards einzuhalten.
Boetticher et al., NStZ 2006, Heft 10
2
Mindestanforderungen für
Prognosegutachten (Boetticher BGH et al.)
III.
•
•
•
Abgleich mit dem empirischen Wissen über das Rückfallrisiko möglichst
vergleichbarer Tätergruppen („Basisraten“).
Aus der Zusammenführung von individuelle Analyse der ursprünglichen
Gefährlichkeit, der seitherigen Entwicklung gerade der Risikofaktoren, des erreichten
Standes und der objektiven wie subjektiven Zukunftsperspektive ergibt sich dann die
Rückfallprognose, also die Beantwortung der Frage, ob die Gefahr besteht, dass die
ursprüngliche Gefährlichkeit in relevantem Umfang fortbesteht.
Eingrenzung der Umstände, für welche die Prognose gelten soll und Angaben zu
Massnahmen zur Sicherung oder Verbesserung der Prognose (Risikomanagement).
Boetticher et al., NStZ 2006, Heft 10
Rückfallwahrscheinlichkeit 30%
oder
3
Wissenschaftstheoretische
Aspekte
•
•
„(Jedes)…System, das zur Erklärung bestimmter Arten von
Vorgängen geeignet ist, kann grundsätzlich auch zu ihrer
Vorhersage verwendet werden“ (Albert 1971)
Erkenntnisse aus:
–
–
–
–
–
–
Kriminologie
Psychologie
Psychiatrie
Soziologie
Rechtsmedizin
etc.
Zuverlässigkeit der Vorhersage hängt ab von:
Güte der zugrunde liegenden Theorie
Qualität der Erfassung der Merkmale
„garbage in, garbage out…“
•
Probleme der Datenerhebung:
– Vollständigkeit der Akten
• Jugendstrafen
• Löschung im Strafregister
– Untersuchungssetting und –dauer
– Unabhängigkeit des Untersuchers (in alle Richtungen!)
– Gerichtetes Aussageverhalten des Probanden
• Lüge
• Strategie, Manipulation
• Psychopathologie
– Übertragbarkeit von Realkennzeichen und anderen Kriterien der
Glaubhaftigkeitsbegutachtung?
– Gerichtete Untersuchung durch Experten (Bias):
4
Expertenbias
– Untersucher sammelt Informationen und Befunde,
welche a-priori die Annahme der Vorabhypothese
stützen, dass ein bestimmtes Ereignis tatsächlich
eintreten wird
– Konfirmatorische Beurteilungsprozesse begünstigt
durch:
• Überschätzung der a-priori-Wahrscheinlichkeit der
Hypothese
• Selektive Speicherung und selektiver Abruf
hypothesenkonformen Materials
• Hypothesenkonsistente Interpretation uneindeutiger Evidenz
• „affirmation bias“ bei Unsicherheit über Konsequenzen bei
Ausbleiben von Evidenz
Tatrekonstruktion
•
•
•
Liefert Daten zu:
– Tatmotiv
– Psychischem und physischem Zustand des Täters (und Opfers)
– Vor-, Tat- und Nachtatverhalten
– Umgebungsvariablen
Ist damit zentrales Element bei der Beurteilung des Rückfallrisikos
Bestimmt damit auch den Untersuchungsgang bei der
Prognosebeurteilung
5
Prognosen
Wetter / Lawinen
• 5 Tage
• 50 Variablen
• messbare Variablen
• Physik
• Modelle
• Validierung
Psychiatrie
• 5 Jahre (?)
• 500+ Variablen
• „soft“ Variablen
• Psychologie
• keine Modelle
• kaum Validierung
4-Felder Tafel
Realität
Summe
-
+
-
60
5
65
+
20
15
35
80
20
100
Gutachter
Summe
Basisrückfallrate 20 %, Trefferquote Gutachter 75 %
6
4-Felder Tafel
Realität
Summe
-
+
-
60 (12)
5 (1)
65
+
20 (68)
15 (19)
35
80
20
100
Gutachter
Summe
Sens. erhöhen, damit nur 1 Fehlprognose zu Lasten Allgemeinheit:
Bsp. Drogenschnelltest
Autolenker unter
Drogen
Summe
-
+
-
40
5
55
+
10
45
45
50
50
100
Test
Summe
7
Bsp. Drogenschnelltest
Autolenker unter
Drogen
Summe
-
+
-
72
1
73
+
18
9
27
90
10
100
Test
Summe
Rückfall-Basisraten
Rezidivraten > 50 %
SVG, Drogen, homosexuelle Pädophilie
Rezidivraten 25 – 50 %
Körperverletzung, Eigentum, Exhibitionismus, heterosexuelle
Pädophilie
Rezidivraten 10 – 25 %
Raub, Brandstiftung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung
Rezidivraten 3 – 10 %
Inzest, Gewaltdelikte bei Pädophilie
Rezidivraten < 3 %
Mord und Totschlag
8
PCL-SV =0,887
HCR-20+3 =0,919
SVR-20 =0,888
Zahlen für VRAG
(Rossegger et al. 2009, Review):
0.54 bis 0.86 für Gewalttäter
Forensisch-psychiatrische Prognose
› Anzustreben ist immer eine Individualprognose, die
delikt- und persönlichkeitsspezifisch sein muss.
› Die Prognose gilt nur für bestimmte Bedingungen und
einen bestimmten Zeitraum
9
Raster: Einordnung eines Probanden im
Vergleich zu…
statistische Aussagekraft
Gesamtbevölkerung
männlich
18- bis 40jährig
vorbestraft
Gewaltdelikt
Sexualdelikt
Dissoziale Persönlichkeitsmerkmale
Schulabbruch
Kokainkonsum
Alkoholkonsum
Konsum devianter gewalttätiger Pornographie
Therapieabbruch
Entweichungen
Einschlägiger Rückfall whrd. probeweiser Entlassung
Individualprognose
Prognosemethoden
- intuitiv
- statistisch (aktuarisch)
- integrativ, kriterienbasiert
- Risikomanagement
10
Static-99
1. Junges Alter: 18 ≤ Jahre < 25
2. Keine eheähnliche Partnerschaft (mind. 2 J.)
3. Index: nicht-sexuelle Gewalt
4. Früher: nicht-sexuelle Gewalt
5. Frühere Sexualdelikte (3 points)
6. 4+ Verurteilungen
7. „Non-Contact“-Sexualstraftaten
8. Männliches Opfer
9. Verwandtes Opfer
10. Fremdes Opfer
Auswertung Risikolevel und Rückfallwahrscheinlichkeiten für Sexualdelinquenz
Risikolevel
Score
Rückfallw.keit
5 Jahre
Rückfallw.keit
10 Jahre
Rückfallw.keit
15 Jahre
1
0
5%
11%
13%
1
1
6%
7%
7%
2
2
9%
13%
16%
2
3
12%
14%
19%
3
4
26%
31%
36%
3
5
33%
38%
40%
4
≥6
39%
45%
52%
22
11
Rückfälle: Psychopathy Checklist PCL
Korrelation (2-seitig) = 0.192
P = 0.039*
| 24
12
Basler Kriterienkatalog
Kriterienkatalog zur Beurteilung des Rückfallrisikos
besonders gefährlicher Straftäter
- Toolbox, kein Messinstrument
- Zusammenstellung etablierter Kriterien
- 12 Kriterienbereiche, 84 Items
- Zusatzmodule Sexualität, Dissozialität
- Systematische, einheitliche Bearbeitung aller Fälle
- Dynamische und statische Faktoren
- Günstige und ungünstige Faktoren
- Integrale Gesamtbeurteilung
13
Kriterienkatalog zur Beurteilung des
Rückfallrisikos besonders gefährlicher
Straftäter
12 Kriterienbereiche
1. Analyse der Anlasstaten
2. bisherige Kriminalitätsentwicklung
3. Persönlichkeit, vorhandene psychische Störung
4. Einsicht des Täters in seine Krankheit oder Störung
5. soziale Kompetenz
6. spezifisches Konfliktverhalten
7. Auseinandersetzung mit der Tat
8. allgemeine Therapiemöglichkeiten
9. reale Therapiemöglichkeiten
10. Therapiebereitschaft
11. sozialer Empfangsraum bei Lockerung, Urlaub,
Entlassung
12. bisheriger Verlauf nach der (den) Tat(en)
Kriterienkatalog zur Beurteilung des
Rückfallrisikos besonders gefährlicher
Straftäter
1. Analyse der Anlasstaten
günstig
ungünstig
› Einzeldelikt ohne
übermässige
Gewaltanwendung
› hochspezifische Täter-Opfer
Beziehung
› Mittäterschaft unter
Gruppendruck
› besonders grausame Tat(en)
› übermässige
Gewaltanwendung
› Deliktserie
› Opferwahl zufällig
› Delikt mit hoher statistischer
Rückfallwahrscheinlichkeit
14
Kriterienkatalog zur Beurteilung des
Rückfallrisikos besonders gefährlicher
Straftäter
2. Bisherige Kriminalitätsentwicklung
günstig
ungünstig
›
›
Kriminalität als Ausdruck
lebensphasischer
Veränderungen, eines
schicksalhaften Konfliktes oder
einer besonderen aktuellen
Situation
›
›
›
Kriminalität als eingeschliffenes
Verhaltensmuster in der Biographie
erkennbar, Delinquenzbeginn in Kindheit
oder Jugend, Herkunft aus dissozialem
Milieu
in der Vorgeschichte gewalttätige Delikte,
besonders grausame Taten mit
übermässiger Gewaltanwendung
(„overkill“)
Deliktserie in der Vorgeschichte
Lockerungs- oder Bewährungsversagen
in der Vorgeschichte
Kriterienkatalog zur Beurteilung
des Rückfallrisikos besonders
gefährlicher Straftäter
Gesamtbeurteilung
sehr günstig – günstig – indifferent – ungünstig – sehr ungünstig
15
FOTRES
Forensisches Operationalisiertes Therapie Risiko
Evaluations System
Delinquenznahe
Persönlichkeitsdisposition
Spezifische Problembereiche mit
Tatrelevanz
Strukturelles Rückfallrisiko
Tatmuster
Allgemeine Erfolgsaussicht
Beeinflussbarkeit
Ressourcen
Therapieverlauf
Dynamische Risikominderung
evt. dominierender Einzelfaktor
Labile eigenständige
risikorelevante Faktoren
Aktuell wirksame Faktoren
Korrekturfaktor
Urbaniok 2004
FOTRES
Forensisches Operationalisiertes Therapie Risiko
Evaluations System
Delinquenznahe Persönlichkeitsdisposition
Identifizierung mit delinquenter Kultur und krimineller Sozialisationsgrad
Polymorphe Kriminalität
Jugendliche Delinquenz
Grenzverletzung gegenüber Fremden
Mangelndes Einfühlungsvermögen
Allgemeine Rücksichtslosigkeit / Grausamkeit
Instrumentalisierung von Beziehungen
Taten mit überproportionaler Gewaltanwendung
Persönlichkeitsstörung
Dissoziale Persönlichkeitsstörung
Suchtmittelgebrauch
Urbaniok 2004
16
FOTRES
Identifizierung mit delinquenter Kultur und krimineller Sozialisationsgrad
Identifizierung mit delinquenter Kultur:
Ausmass einer positiv bejahenden Einstellung gegenüber delinquenten
Erscheinungsformen und/oder delinquenznahen subkulturellen
Phänomenen.
Krimineller Sozialisationsgrad:
Ausmass einer stattgefundenen Sozialisation im kriminellen Kontext.
Beim Grad der „Kriminellen Sozialisation“ ist auf Aussehen, Auftreten
und Verhaltensweisen zu achten.
FOTRES
Identifizierung mit delinquenter Kultur und krimineller Sozialisationsgrad
 Hohe Ausprägung: Ein pädosexueller Täter, der neben dem übergriffigen
Verhalten gegenüber Kindern selbst kinderpornographisches Material herstellt,
die Kinder an andere Pädosexuelle vermittelt und auch noch in anderen
Delinquenzbereichen wie Eigentumskriminalität oder Betrugsdelikten in
Erscheinung tritt.
 Moderate Ausprägung: Ein pädosexueller Täter, der Kontakt zu anderen
Pädosexuellen pflegt und sich subkulturell in diesem Bereich (Chats,
Austausch von Kinderpornographie, Kampf gegen die repressiven Regeln des
Staates) stark identifiziert. Sofern sich die delinquenznahe Identifizierung in
keinem anderen Bereich zeigt (Eigentumskriminalität, Bejahung anderer
Delinquenzformen, andere delinquenznahe Freizeitaktivitäten bzw. soziale
Kontakte etc.), wäre die Wertung 2 (=moderat) angemessen.
 Geringe Ausprägung: Demgegenüber würde ein nicht in dem hier
beschriebenen Sinne gedanklich oder personell vernetzter Pädosexueller, der
sich lediglich mit seiner eigenen Pädosexualität identifiziert, aber sich
beispielsweise gegen andere Täter oder Phänomene (Kinderpornografie etc.)
abgrenzt, nur aufgrund seiner Pädosexualität nicht aber bei dem Merkmal der
„Identifikation mit delinquenter Kultur“ gewertet.
17
„structured professional judgement“
•
Prof. Christopher Webster (PCL, HCR, SARA…) und John Gunn,
Prof. em. Kings College, London University
•
structured:
– Vollständigkeit
– Nachvollziehbarkeit
•
professional:
– Ausbildung
– Erfahrung
•
judgement:
– Integration durch Experten
Prognosemethoden und -Instrumente
arithmetisch
integrativ
RRASOR
Psychopathy Checklist
HCR-20
SVR
SONAR
Static-99
Dynamic-2006
Kriterienkatalog
SARA
ILRV
Fotres
18
Vergleich verschiedener Prognosemethoden
/-instrumente
☺
☺
☺
☺
☺
arithmethische Vergleichbarkeit
i.d.R. gut operationalisiert
einfach
wissenschaftliche Zwecke
statistischer Vergleich
Triage?
keine Individualprognose
☺
☺
liefert keine Zahlenwerte > nicht (schwer)
vergleichbar
gar nicht bis wenig operationalisiert
> anspruchsvoll
wissenschaftlich schwierig zu evaluieren
„structured professional judgement“
Individualprognose
arithmetisch
integrativ
RRASOR
Psychopathy Checklist
HCR-20
SVR
SONAR
Static-99
Dynamic-2006
Kriterienkatalog
SARA
ILRV
Fotres
Rückfälligkeit in Abhängigkeit von
Verurteilung
80
70
60
50
keine Verurteilung
(n=18)
Verurteilung (n=410)
40
30
20
10
0
jeglicher Rückfall
schwerer Rückfall
Basler Kohortenstudie
19
Risikovariablen Wiederverhaftung und Alter
Risikovariable Disziplinarverfahren in Haft
Nedopil 2005
20
Rückfallraten in Abhängigkeit von Diagnosen
Rückfallraten in Abhängigkeit von psychiatrischer Diagnose
Rückfälle nach Cluster Persönlichkeitsstörung
(Basler Kohortenstudie)
jeglicher Rückfall
A
B
C
0
10
20
30
%
40
50
60
schwerer Rückfall
A
B
C
0
10
20
30
42
%
40
50
60
M. Walter et al. 2011
21
Disinhibitoren
Schwächung der kognitiven Verhaltenskontrolle
- psychotrope Substanzen:
Alkohol, Kokain, Cannabis
- Anonymität
- Stress
- Angst
- sexuelle Erregung, Pornographie
Kurzgutachten?
•
•
•
•
i.d.R. nur ungünstige Risiken darstellbar, protektive Faktoren nicht
mit hinreichender Sicherheit abzubilden
nur negative Prognosen hinreichend valide zu stellen
(sog. β- Fehler oder Fehler 2. Ordnung)
sehr selten kurzfristige Intervention legalprognostisch rasch wirksam
(z.B. Wiedereinstellung auf Depot-Neuroleptika, ev.
Suchtmittelentzug…)
Nur in Ausnahmefällen angezeigt: z.B. Untersuchungshaft bei
häuslicher Gewalt oder Drohung
22
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