Groh Sicher zur Kauffrau/ Schröer zum Kaufmann für Büromanagement Merkur Verlag Rinteln Wirtschaftswissenschaftliche Bücherei für Schule und Praxis Begründet von Handelsschul-Direktor Dipl.-Hdl. Friedrich Hutkap † Verfasser: Dipl.-Kfm. Gisbert Groh, Oberstudiendirektor Dipl.-Kfm. Volker Schröer, Oberstudienrat E-Mail: [email protected] Fast alle in diesem Buch erwähnten Hard- und Softwarebezeichnungen sind eingetragene Warenzeichen. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu § 52 a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen. ***** 3. Auflage 2017 © 2015 by MERKUR VERLAG RINTELN Gesamtherstellung: Merkur Verlag Rinteln Hutkap GmbH & Co. KG, 31735 Rinteln E-Mail:[email protected] [email protected] Internet: www.merkur-verlag.de ISBN 978-3-8120-0481-7 Teil 1 der Abschlussprüfung I. Informationstechnisches Büromanagement 1 Büroprozesse 1 Was versteht man unter Büroprozessen? 1 Büroprozesse (administrative Prozesse) sind Unternehmensprozesse, die im Unterschied zu den kunden- und leistungsbezogenen Kernprozessen keinen direkten Bezug zum Kunden1 aufweisen. Sie zählen zu den unterstützenden Prozessen (siehe Seite 412), welche dispositive Tätigkeiten, z. B. Planung und Überwachung des gesamten betrieblichen Geschehens, und ausführende Tätigkeiten, z. B. Beschaffungsprozesse, Prozesse im Personalmanagement, Informationsprozesse, umfassen. Büroprozesse fallen an im Zusammenhang mit: ●● dem Informationsmanagement, ●● der Informationsverarbeitung, ●● den bürowirtschaftlichen Abläufen, ●● Koordinations- und Organisationsaufgaben. 1.1 Informationsmanagement 2 Was ist Informationsmanagement? Informationen stellen zielgerichtetes Wissen dar; sie sind von zentraler Bedeutung für den optimalen Unternehmenserfolg. Das Informationsmanagement muss dafür sorgen, dass die Informationen aktuell, richtig und vollständig sind sowie zur richtigen Zeit und dem richtigen Empfänger zur Verfügung stehen. Das Informationsmanagement hat folgende Aufgaben: ●● Ermittlung des Informationsbedarfs sowie Planung und Organisation der Informationsquellen (Informationssystem); ●● Planung und Organisation der Kommunikation, d. h. die Übertragung bzw. der Austausch von Informationen und der Zugriff auf die Informationen durch ein geeignetes Kommunikationssystem; unterschieden wird die interne Kommunikation (z. B. E-Mail, Intranet) und externe Kommunikation (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Internet); ●● Integration der Informations- und Kommunikationssysteme (IKS) in die Unternehmensorganisation; die Informationsund Kommunikationssysteme sind häufig Teil der IT-Organisation. 1 Aus Gründen der Sprachökonomie und der besseren Lesbarkeit wird hier und im Folgenden lediglich die männliche Form von personenbezogenen Substantiven verwendet, wie z. B. „Mitarbeiter“; das schließt selbstverständlich auch die weibliche Form „Mitarbeiterin“ ein. 15 3 Was bedeutet IT? IT bedeutet Informationstechnik oder Informationstechnologie (information technology). IT umfasst die Informations- und Datenverarbeitung einschließlich der gesamten eingesetzten Hardware (z. B. Computer, Peripheriegeräte, wie Drucker, Scanner) und Software (z. B. Betriebssystem, Anwenderprogramme). Der Begriff IT ist weiter gefasst als der Begriff der Datenverarbeitung. Häufig spricht man in diesem Zusammenhang auch von ITSystemen oder von Informations- und Kommunikationstechnik-Systemen (IuK-Systeme). 4 Nennen Sie die Bestandteile einer EDV-Anlage! Bestandteile einer EDV-Anlage (Computersystem) sind: 1. Hardware, dazu zählen alle Geräte, wie z. B. PC mit Zentraleinheit (Systemeinheit) und internem Speicher (Arbeitsspeicher, Festplatte), Peripheriegeräte, z. B. Monitor, Tastatur, Maus, Drucker, externe Speichermedien (z. B. externe Festplatte); 2. Firmware, sie ist eine Software (BIOS), die im Computersystem dauerhaft gespeichert ist und das Laden des Betriebssystems ermöglicht; die Firmware stellt die Verbindung zwischen der Hardware und der Systemsoftware her; 3. Software, ●● Betriebssystem (Systemsoftware, siehe Seite 38); ●● Anwendersoftware, Programme, die zur Lösung bestimmter Aufgaben eingesetzt werden; ●● Mobile App, Anwendersoftware, die auf mobilen Endgeräten (z. B. Smartphone, Tablet) eingesetzt wird; überwiegend wird nur die verkürzte Form verwendet, und zwar App. 5 Nennen Sie Maßeinheiten für die Speicherkapazität! Maßeinheiten für die Messung der Kapazität von Speicher­ medien (z. B. Arbeitsspeicher, Festplatte) sind: ●● 1 Byte = 8 Bits, ●● 1 Kilobyte (KB, KByte) = 1 024 Bytes (die Vorsilbe Kilo bedeutet 1 000), ●● 1 Megabyte (MB, MByte) = 1 024 KB (Mega = Million), ●● 1 Gigabyte (GB, GByte) = 1 024 MB (Giga = Milliarde), ●● 1 Terabyte (TB, TByte) = 1 024 GB (Tera = Billion). 6 Was versteht man unter Anwendersoftware? Anwendersoftware wird unterschieden in 16 ●● Individualsoftware, vom Benutzer selbst erstellte oder für ihn von einem Softwarehaus entwickelte, seinen speziellen Wünschen angepasste Software (Nachteil: teuer); ●● Standardsoftware, Programme, die für einen größeren Kreis von Anwendern verwendbar sind (Nachteil: entspricht oft nicht voll den Anforderungen der Benutzer). Bei der Standardsoftware unterscheidet man 1. Endbenutzerwerkzeuge (Tools, Softwaretools) als Einzelprogramme, wie z. B. ●● Textverarbeitungsprogramme (z. B. MS Word), ●● Tabellenkalkulationsprogramme (z. B. MS Excel), ●● Datenverwaltungsprogramme bzw. Datenbanksysteme (z. B. MS Access, INFORMIX), ●● Geschäftsgrafikprogramme (z. B. MS Excel), ●● Präsentationsprogramme (z. B. MS PowerPoint), ●● Kommunikationsprogramme, Software zur Übertragung von Daten nach festgelegten Regeln, vor allem innerhalb von Computernetzwerken (z. B. Internetbrowser, E-Mail); 2. anwendungsorientierte (aufgabenbezogene) Software, ●● branchenspezifische Programme, z. B. für Steuerberater, Architekten, Apotheker, ●● funktionsorientierte Programme, z. B. Finanzbuchhaltung, Fakturierung, Lagerhaltung, Produktionsplanung und Produktionssteuerung; 3.Softwaretools als integrierte Programme (integrierte Anwendungspakete), enthalten i. d. R. Programme für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Geschäftsgrafik, Präsenta­ tion und Datenbanken (z. B. MS-Office, LibreOffice); 4. Standardsoftware-Systeme (z. B. ERP, Warenwirtschaftssystem). 7 Was versteht man unter ERP? Enterprise Resource Planning (ERP) ist ein Instrument zur Steuerung der Geschäftsprozesse vom Einkauf über die Fertigung, die Lagerhaltung und den Verkauf bis hin zum Rechnungswesen. ERP wird angeboten in Form von modular aufgebauten Standardsoftware-Systemen wie z. B. SAP Business Suite, Microsoft Dynamics NAV. Module können z. B. sein: ●● Produktionsplanung, ●● Materialwirtschaft, ●● Verkauf, ●● Personalwesen, ●● Finanzwesen, ●● Controlling, ●● e-Business. Die Module können auch folgendermaßen gegliedert sein: ●● Customer Relationship Management, ●● Supply Chain Management, ●● Finanzmanagement, ●● Personalmanagement. 17 8 Was versteht man unter Customer Relationship Management? Customer Relationship Management (CRM) ist ein Modul eines Standardsoftware-Systems, das sämtliche Geschäftsprozesse unterstützt, an denen Kunden und externe Geschäftspartner beteiligt sind. SAP bietet in diesem Modul z. B. Lösungen an für Vertrieb, Service und Marketing; ermöglicht wird z. B. auch der Einkauf zwischen Unternehmen und Geschäftspartnern per Internet. 9 Was versteht man unter Supply Chain Management? Supply Chain Management (SCM) ist ein Modul eines Standardsoftware-Systems, das die aktive Abwicklung der gesamten Logistikkette (Supply Chain) vom Lieferanten bis zum Kunden unterstützt. Unter Supply Chain Management versteht man auch allgemein die gesamte prozessorientierte Planung und Steuerung der Güter-, Informations- und Geldflüsse entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Lieferanten bis zum Kunden. 10 Welche Bedeutung hat ein Warenwirtschaftssystem? Das Warenwirtschaftssystem dient der Planung, Steuerung und Kontrolle der Warenwirtschaft im Handelsbetrieb. Elemente (Module) eines Warenwirtschaftssystems sind z. B.: 1. Einkauf (siehe Seite 100), unterstützt werden z. B. folgende Geschäftsprozesse: ●● Überwachung der Warenbestände, ●● Bedarfsermittlung (siehe Seite 102), ●● Ermittlung der optimalen Bestellmenge und des optimalen Bestellzeitpunktes (siehe Seite 104), ●● Bestellwesen, ●● Zahlungsabwicklung; 2. Warenlogistik, unterstützt werden z. B. folgende Geschäftsprozesse: ●● Erfassung des Wareneingangs (siehe Seite 132), ●● Verwaltung der Warenbestände, ●● Durchführung der Inventur (siehe Seite 141), ●● Erfassung des Warenausgangs; 3.Verkauf, unterstützt werden z. B. folgende Geschäftspro­ zesse: ●● Abwicklung von Barverkäufen, ●● Auftragsabwicklung (siehe Seite 201), ●● Fakturierung (Rechnungserstellung, siehe Seite 243), ●● Überprüfung der Zahlungseingänge. 18 11 Welche Vorteile bieten StandardsoftwareSysteme? Vorteile von Standardsoftware-Systemen sind z. B.: ●● Im Mittelpunkt steht ein Datenbanksystem, welches alle erforderlichen betrieblichen Informationen (Stammdaten ­ und Bewegungsdaten) enthält, d. h., alle Module greifen auf die Daten des gemeinsamen Datenbanksystems zu; ●● durch den modularen Aufbau kann der betriebliche Einsatz erweitert werden (z. B. Finanzbuchhaltung); ●● Daten werden nur einmal erfasst, und zwar am Ort ihrer Entstehung (Datenredundanzen werden vermieden); ●● Daten werden sofort (zeitnah) und rationell erfasst, z. B. mit mobilen Datenerfassungsgeräten (MDE); ●● Daten sind stets aktuell (neue Daten stehen allen Nutzern über die gemeinsame Datenbank zur Verfügung); ●● Arbeitsprozesse (z. B. Wareneingang, Warenausgang, Auftragsbearbeitung, Inventur, Fakturierung) werden vereinfacht; ●● im Rahmen der Arbeitsprozesse erforderliche Dokumente werden erstellt (z. B. Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung, Mahnung); ●● Auswirkungen eines betrieblichen Vorgangs auf andere Bereiche werden automatisch und sofort berücksichtigt, ­ und zwar aufgrund der Verknüpfung aller Module des Warenwirtschaftssystems über die gemeinsame Datenbank (z. B. führt ein Verkauf zur Verminderung des Lagerbestandes und zu einem Bestellvorschlag, wenn der Melde­ bestand erreicht ist); ●● die Geschäftsführung hat alle für betriebliche Entscheidungen notwendigen Informationen zur Verfügung. 1.1.1 Betriebliche Kommunikationssysteme 12 Welche Kommunikationssysteme werden unterschieden? Mithilfe eines Kommunikationssystems werden Informationen von einem Sender zu einem Empfänger übertragen. Man unterscheidet ●● Netze (Kommunikationsnetze), eingesetzt werden Computer (z. B. Client, Server) mit entsprechenden Kommunikationskanälen (z. B. Glasfaserkabel), ●● Dienste (Sprach- und Datenkommunikation, z. B. in Form von Telefon, E-Mail). 19 1.1.1.1 Netze 13 Welche Kommunikationsnetze werden unterschieden? Ein Kommunikationsnetz (Netz, Computernetz) ist ein Verbund von mehreren Computern, welche sich Ressourcen teilen (z. B. Programme, Daten, Peripheriegeräte). Netze können unterschieden werden in Abhängigkeit von: 1. der geografischen (räumlichen) Entfernung der Datenstatio­ nen, ●● lokales Netz (LAN), ●● Fernnetz (WLAN); 2. der Begrenzung, ●● internes (innerbetriebliches) Netz, ●● externes (zwischenbetriebliches) Netz; 3. dem Einsatz der Internet-Technologie, ●● Internet, ●● Intranet, ●● Extranet; 4. der Art der Verbindung, 14 Was ist ein lokales Computernetz? 20 ●● Kabelnetz (leitungsgebundenes Netz), ●● Funknetz (WLAN). Ein lokales Computernetz (Nahbereichsnetzwerk, Local Area Network, LAN) ●● ist ein (kleines) Netzwerk, welches PCs vernetzt und sich als hausinternes Datennetz auf einen begrenzten örtlichen Bereich beschränkt (z. B. Betriebsgebäude, Schule); ●● benutzt keine öffentlichen Leitungen; ●● ist üblicherweise im Besitz eines einzelnen Betriebes und kann mit anderen lokalen Netzen im gleichen Privatbereich verbunden werden (in beiden Fällen liegt ein internes Netz vor); ●● umfasst vor allem mehrere Arbeitsplatzrechner (Workstation), Netzwerkkarte (LAN-Karte) sowie ein besonderes Betriebssystem, das sogenannte Netzwerk-Betriebssystem (z. B. UNIX, Novell, Windows); ●● kann eingerichtet werden als leitungsgebundenes Netz oder als Funknetz (WLAN); ●● arbeitet mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit und niedrigen Fehlerraten; ●● arbeitet oft mit einem Server. 15 Unterscheiden Sie Einzelarbeitsplatz und Netzwerkarbeitsplatz! Innerhalb der IT-Organisation eines Unternehmens unterscheidet man ●● Einzelarbeitsplatz (PC-Einzelarbeitsplatz), ein einzelner Bildschirmarbeitsplatz mit eigenem Betriebssystem und eigenen Anwendungsprogrammen; nur die Daten dieses Arbeitsplatzes werden verarbeitet, eine Kommunikation mit anderen Arbeitsplätzen ist nicht möglich; ●● Netzwerkarbeitsplatz (Client; Arbeitsstation), der PC-­ Arbeitsplatz ist Bestandteil eines Computernetzes, welches i. d. R. von einem Netzwerkadministrator verwaltet wird; eine Kommunikation mit anderen Arbeitsstationen ist möglich. 16 Was ist ein Server? Ein Server ist ein spezieller leistungsfähiger Rechner, der innerhalb eines Computernetzes eingesetzt wird; er ●● stellt seine Leistungen (Ressourcen) allen Netzwerkteilnehmern zur Verfügung; ●● enthält die Netzwerksoftware (Netzwerkbetriebssystem) und alle im Netz benötigten Anwendungsprogramme; ●● ist Back-up-Server, wenn er der Datensicherung dient; ●● ist Web-Server, wenn er den Zugriff der Arbeitsstationen zum Internet regelt; ●● ist File-Server, wenn er die Dateien der Netzteilnehmer verwaltet; ●● ist Drucker-Server, wenn er das Drucken der Daten im Netz steuert; ●● ist E-Mail-Server, wenn er den E-Mail-Verkehr der Netzteilnehmer steuert. 17 Was ist ein Computerfernnetz? Ein Computerfernnetz (Fernbereichsnetzwerk, Weitverkehrsnetz, Wide Area Network, WAN) 18 Was versteht man unter dem Internet? ●● ist ein Netzwerk, welches zahlreiche Rechner über große Entfernungen vernetzt und sich z. B. über Landes- bzw. Kontinentgrenzen ausdehnen kann (z. B. weltweites Netz wie ­Internet); ●● kann mehrere lokale Computernetze miteinander verbinden (LAN to LAN); ●● benutzt Fernleitungen (z. B. Telefonleitung, Glasfaserkabel, Satellitenübertragung) als Stand- oder Wählleitung. Unter dem Internet versteht man einen weltweiten Verbund von Computernetzwerken (internationale, nationale, regionale und lokale Netze), welcher als einziges riesengroßes Kommunikationsnetz verstanden werden kann. Alle Rechner des Netzes können miteinander kommunizieren, und zwar über ein einheitliches Adressierungsschema (URL) sowie das InternetProtokoll (IP). 21 II. Übungsaufgaben Informationstechnisches Büromanagement Sie sind Auszubildender in folgendem Unternehmen: 1.Firma Geschäftsgegenstand Geschäftssitz Registergericht di-tronic Elektro GmbH Herstellung und Verkauf von Elektronikteilen Bahnhofstr. 17, 66424 Homburg Amtsgericht Saarbrücken HRB 2378 2.Bankverbindung Kreissparkasse Saarpfalz IBAN DE94 5945 0010 0010 2654 99 BIC SALADE51HOM 3.Mitarbeiter 61 4.Gesellschafter/Stammeinlage Udo Fritzen Max Schmitt Peter Vogel 5.Geschäftsführer Max Schmitt (gleichzeitig Gesellschafter) Hans Morlock beide Geschäftsführer haben Einzelvertretungsbefugnis 6.Prokuristin Anna Grebel (Gesamtprokura) 130 000,00 EUR 175 000,00 EUR 95 000,00 EUR Hinweise zu allen Aufgaben: ●● Bei der Gestaltung der Geschäftsbriefe sind die Regeln der DIN 5008 anzuwenden. ●● Berechnungen in der Tabellenkalkulation sind mit kopierfähigen Formeln und entsprechenden Zellbezügen vorzunehmen. (Häufig gibt es mehrere Lösungsmöglichkeiten.) ●● Prozentzahlen sind grundsätzlich mit zwei Nachkommastellen darzustellen. ●● Die dargestellten Übungsaufgaben können Gegenstand aller Prüfungsfächer sein. 1. Aufgabe Situation: Sie sind Auszubildender in der Verkaufsabteilung der di-tronic Elektro GmbH. Zu Aufgabe 1.1: Das Handelswarensortiment wird im Rahmen des Haustechnik-Angebots um die Artikelgruppe „Sicherheitstechnik“ erweitert. Frau Sandra Löhfelm bittet Sie in diesem Zusammenhang um Ihre Mitarbeit. Zu Aufgabe 1.2: Firma Name Straße PLZOrt Geschlecht ELTRO GmbH Marek KG ASOL OHG MBL GmbH Frantzen Grammel Ast Olbrich Marienstr. 4 Saarstr. 45 Fabrikstr. 23 Gaustr. 6 66482 66111 66424 67655 m w w m Zweibrücken Saarbrücken Landstuhl Kaiserslautern Arbeitsanweisung: 1.1 Werbebrief erstellen Formulieren Sie einen Werbebrief, in dem den Kunden die neue Artikelgruppe vorgestellt wird. 157 1.2 Datenquelle erstellen und mit Hauptdokument verbinden Erstellen Sie die Datenquelle für die oben genannten Datensätze der Kunden. Verbinden Sie die Datenquelle mit dem Hauptdokument „Werbebrief“ zum entsprechenden Serienbrief. Verwenden Sie für die Anrede „Frau“ bzw. „Herr“ die „Wenn. . .Dann. . .Sonst. . .-Regel“. 1.3 Formular für Telefonnotiz erstellen Herr Grammel der Firma Marek KG ruft an, Sie nehmen das Telefongespräch entgegen. Er teilt mit, dass seine Firma plant, Erzeugnisse der Artikelgruppe Sicherheitstechnik in das Sortiment aufzunehmen und bittet um Rückruf der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Löhfelm. Im Zusammenhang mit dem Telefongespräch stellt sich heraus, dass kein geeignetes Formular für eine Telefonnotiz vorhanden ist. Sie erhalten den Auftrag, ein solches Formular zu erstellen. Lösung zu Aufgabe 1.1 und 1.2: Hauptdokument di-tronic Elektro GmbH Homburg di-tronic Elektro GmbH, Bahnhofstr. 17,·66424 Homburg «Firma» Frau «Name» «Straße» «Plz» «Ort» Ansprechpartner: Abteilung: Sandra Löhfelm Verkauf Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: 06841 9288516-0 06841 9288516-25 s.lö[email protected] www.di-tronic.de Datum: 24.05.20.. Erweiterung unseres Handelswaren-Sortiments im Rahmen der Haustechnik um die Artikelgruppe „Sicherheitstechnik“ Sehr geehrte Frau «Name», die Zahl der Einbrüche in Einfamilienhäuser hat im vergangenen Jahr wieder stark zugenommen. So lautet eine Meldung einer großen Tageszeitung. Ein Grund für die Zunahme der Einbrüche liegt auch darin, dass immer noch sehr viele Häuser schlecht gesichert sind und auch nicht über eine Alarmanlage verfügen. Aus diesem Grund haben wir - im Rahmen unseres Haustechnik-Angebotes - die Artikelgruppe „Sicherheitstechnik“ neu in unser Handelswaren-Sortiment aufgenommen. Wir glauben, dass es auch für Sie lohnenswert ist, wenn Sie Ihr Sortiment um Sicherheitsprodukte für Privathaushalte erweitern. Wir bieten Ihnen leistungsfähige und preisgünstige Funkalarmanlagen und kabelgebundene Alarmanlagen von verschiedenen Herstellern zu sehr günstigen Bedingungen an. Zu Ihrer raschen Information haben wir diesem Schreiben einen Werbeprospekt beigelegt. Ausführliche Informationen erhalten Sie selbstverständlich auf unserer Homepage. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Sandra Löhfelm in unserer Verkaufsabteilung. Sie wird Ihnen sehr gerne behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen di-tronic Elektro GmbH Sandra Löhfelm Anlagen Warenprospekt 158 di-tronic Elektro GmbH Bahnhofstr. 17 66424 Homburg Geschäftsführer: Max Schmitt Hans Morlock Telefon 06841 9288516-0 Telefax 06841 9288516-25 [email protected] www.di-tronic.de Kreissparkasse Saarpfalz IBAN DE94 5945 0010 0010 2654 99 BIC SALADE51HOM Handelsregister Amtsgericht Saarbrücken HRB 2378 Datenquelle Firma Name Straße PLZ Ort Geschlecht ELTRO GmbH Frantzen Marienstr. 4 66482 Zweibrücken m Marek KG Grammel Saarstr. 45 66111 Saarbrücken w ASOL OHG Ast Fabrikstr. 23 66424 Landstuhl w MBL GmbH Olbrich Gaustr. 6 67655 Kaiserslautern m Lösung zu Aufgabe 1.3: Telefonnotiz Gesprächsdaten Anruf am Uhrzeit Anrufer Anruf für Grund des Anrufs Dringlichkeit sehr dringlich dringlich weniger dringlich Reaktion Rückruf Kenntnisnahme Erledigung Stellungnahme Besuch E-Mail-Nachricht Bemerkung 159 2. Aufgabe Situation: Sie sind Auszubildender in der Verwaltungsabteilung der di-tronic Elektro GmbH. Ihr Unternehmen plant eine eintägige Tagung mit den A-Lieferanten. Zu Aufgabe 2.1: Herr Walter Hemmer bittet Sie, eine Lieferantenklassifizierung nach folgendem Schema für die angegebenen Lieferanten vorzunehmen: ab ab ab 0,00 EUR 20 000,00 EUR 50 000,00 EUR Lieferant ZG Hamm AG Reffer GmbH Ferber AG H. Zenner e. K. Eurotron GmbH Resto GmbH & Co KG Ludwig KG Heger Elektro GmbH Gebrüder Minn GmbH HOG Gruppe C-Lieferant B-Lieferant A-Lieferant Einkaufsvolumen je Geschäftsjahr 75 000,00 EUR 15 000,00 EUR 89 000,00 EUR 2 000,00 EUR 3 000,00 EUR 1 000,00 EUR 20 000,00 EUR 23 000,00 EUR 2 500,00 EUR 21 000,00 EUR Zu Aufgabe 2.4: Herr Walter Hemmer bittet Sie, eine Checkliste, die für Besprechungen und Tagungen eingesetzt werden kann, anzufertigen. Arbeitsanweisung: 2.1 ABC-Analyse durchführen Erstellen Sie in Ihrem Tabellenkalkulationsprogramm in der Arbeitsmappe ABC-Ana­ lyse im Tabellenblatt ABC eine Tabelle mit den oben angegebenen Lieferanten und ihren ­jeweiligen Einkaufsvolumen. Übernehmen Sie in diese Tabelle die oben angegebenen Klassifizierungsmerkmale. Ermitteln Sie die Summe der Einkaufsvolumen und in der Spalte C die Klasse der Lieferanten. Verwenden Sie die Funktionen SUMME und SVERWEIS. 2.2 Mengen- und Wertanteile berechnen Ermitteln Sie im Tabellenblatt Auswertung die Mengen- und Wertanteile für die A-Lieferanten, B-Lieferanten und C-Lieferanten. Verwenden Sie die Funktionen SUMME; ZÄHLENWENN, SUMMEWENN. 2.3 Beurteilung in einem Textfeld einfügen Fügen Sie im Tabellenblatt Auswertung ein Textfeld ein, in dem Sie die Bedeutung von A-Lieferanten beschreiben. 2.4 Checkliste erstellen Erstellen Sie eine Checkliste für Besprechungen und Tagungen. 160 Lösung zu Aufgabe 2.1: 161 Lösung zu Aufgabe 2.2 und 2.3: 162 Teil 2 der Abschlussprüfung I. Kundenbeziehungsprozesse 1 Kundenorientierte Auftragsabwicklung 1 Was bedeutet Kundenorientierung? Kundenorientierung bedeutet, dass der Kunde im Mittelpunkt aller betrieblichen Aktivitäten steht; daraus leiten sich die ­absatzpolitischen Ziele und das Marketing des Unternehmens ab. Die Kundenorientierung ist neben der Geschäftsprozessorientierung der Leitgedanke vieler Unternehmen. 1.1 Marketing 2 Was ist Marketing? Mit dem Wechsel von Verkäufermärkten zu Käufermärkten (siehe Seite 429) haben die Absatzmärkte immer mehr an ­Bedeutung gewonnen. Marketing (Absatzpolitik) ist marktorientierte Unternehmensführung, welche die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden bei allen betrieblichen Entscheidungen in den Vordergrund stellt; das Marketing zählt damit zu den wesentlichen Lenkungsprozessen in einem Unternehmen. Das Marketing hat einen wesentlichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Die langfristige Planung des Marketings wird als Marketingstrategie (Marketingkonzept) bezeichnet. 3 Welche absatzpolitischen Ziele werden unterschieden? Es werden folgende absatzpolitische Ziele (Marketingziele) unterschieden: ●● Absatzsteigerung (Erhöhung der Anzahl der verkauften Produkte), ●● Umsatzsteigerung (Erhöhung des erzielten Umsatzes), ●● Sicherung bzw. Steigerung des Marktanteils, ●● Erschließung neuer Absatzmärkte (z. B. im Ausland), ●● Steigerung des Bekanntheitsgrades sowohl des Unternehmens als auch der Produkte, ●● Schaffung eines Alleinstellungsmerkmals (mit einem ganz besonderen Leistungsmerkmal, das nach Möglichkeit einzigartig ist, hebt sich das Unternehmen oder das Produkt von der Konkurrenz ab und erlangt damit einen Wettbewerbsvorteil), ●● Schaffung eines guten Images (Ansehen), ●● Kundenbindung (siehe Seite 237). 201 4 Welche absatzpolitischen Instrumente gibt es? Im Rahmen des Marketings stehen dem Unternehmen folgende absatzpolitische Instrumente (Marketinginstrumente) zur Verfügung: ●● Produktpolitik, ●● Preispolitik, ●● Kommunikationspolitik, ●● Distributionspolitik, sie betrifft die Organisation des Absatzbereichs und umfasst alle Maßnahmen, die getroffen werden, um ein Gut vom Hersteller bzw. vom Händler zum Verwender zu bringen (Distribution = Verteilung). Zur Distributionspolitik zählen z. B. der Aufbau des Vertriebssystems in Form des zentralen Verkaufs über eine (zentrale) Vertriebsabteilung oder des dezentralen Verkaufs, z. B. über Verkaufsfilialen, Vertragshändler, Handelsbetriebe, Handelsvertreter, Handelsmakler. Die Kombination und Koordination der einzelnen Marketinginstrumente stellt der Marketingmix dar. 5 Welche Wettbewerbsstrategien gibt es? In Abhängigkeit von der jeweiligen Marktsituation kann ein Unternehmen folgende Wettbewerbsstrategien wählen, um sich auf dem Markt einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen: ●● Kostenführerschaft (Preis-Mengen-Strategie), das Unternehmen senkt seine Preise, um seine Konkurrenten aus dem Markt zu verdrängen, wobei es darauf achtet, dass es durch Kostensenkungen immer noch ohne Verluste bleibt; Kostensenkungen werden erreicht durch entsprechende Produktveränderungen, eine verbesserte Kapazitätsauslastung, Kostendegression durch hohe Stückzahlen sowie durch Rationalisierungsmaßnahmen; ●● Differenzierung, das Unternehmen versucht, sich durch seine Preise, sein Image, die Produktgestaltung, die Produktqualität, seinen Service sowie durch seine Lieferungsund Zahlungsbedingungen von seinen Konkurrenten zu unterscheiden; ●● Nischenstrategie (Spezialisierung), das Unternehmen setzt schwerpunktmäßig auf bestimmte Kundengruppen und Kundensegmente (Marktsegmentierung) sowie auf regional abgegrenzte Märkte, wobei kundenfreundliche Preise und Kundenorientierung von besonderer Bedeutung sind. 6 Welche Bedeutung haben soziale Netzwerke im Marketing? Unternehmensauftritte in sozialen Netzwerken (siehe Seite 36) im Rahmen des Marketings dienen z. B. der Unternehmensprofilierung und der Erhöhung der Kundenzufriedenheit (siehe Seite 224). 7 Welche Auswirkungen hat das Marketing auf die Gesellschaft? Der allgegenwärtige Einsatz der Marketinginstrumente der ­Gesamtheit der Betriebe hat einen erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft, wobei die Werbung von besonderer Bedeutung ist. Man unterscheidet folgende gesellschaftliche Auswirkungen der Werbung: 202 1. positive Auswirkungen, z. B.: ●● Information über Angebote von Firmen und über Waren; ●● Information über Produktneuheiten; ●● „Werbung als Unterhaltung“ (manche Werbespots ­haben Kultcharakter); ●● „Werbung als Arbeitgeber“ (in der Werbebranche wie im Marketing insgesamt werden sehr viele Menschen beschäftigt); 2. negative Auswirkungen, z. B.: ●● Manipulation des Menschen (Spezialisten wie Psychologen, Soziologen, Mediziner, Journalisten entwickeln Konzepte, um die Konsumenten zu beeinflussen); ●● Wertebildung, es werden u. U. negative Leitbilder vermittelt (z. B. rauchen, sexy sein); ●● Bedürfnisweckung, es werden Bedürfnisse geweckt, deren Befriedigung u. U. sehr teuer ist (Luxusautos, Luxusreisen, Designer-Bekleidung usw.); oft werden Bedürfnisse geweckt, die von vielen wegen ihres begrenzten Einkommens überhaupt nicht befriedigt werden können; ●● Neid, es entsteht Missgunst unter Mitarbeitern, Bekannten, Nachbarn (der eine kann sich etwas leisten und der andere nicht); ●● Konsumdenken, die Orientierung der Gesellschaft am Konsum wird immer stärker; ●● Allgegenwärtigkeit, der Mensch ist der Werbung immer und überall ausgesetzt (z. B. Fernsehen, Radio, Printmedien, Internet, Plakatwände, Litfaßsäulen, Schaufenster, Werbeprospekte); ●● Kinder und Jugendliche als Zielgruppe, sie sind aufgrund ihrer Unerfahrenheit besonders anfällig für Beeinflussungen; ●● gesundheitsgefährdende Produkte als Werbeobjekt (z. B. Alkohol, Süßigkeiten); ●● Preissteigerungen (die Kosten der Werbung werden auf die Produkte umgelegt); ●● Beeinflussung der Medien (z. B. durch die Marktmacht der Unternehmen); ●● Beeinflussung der Politik (z. B. durch die Wahlwerbung). 1.1.1 Produktpolitik 8 Was ist Produktpolitik? Die Produktpolitik umfasst alle Maßnahmen im Rahmen des Marketings, welche sich auf das Produkt beziehen (marktgerechte Gestaltung des Leistungsangebots eines Unternehmens). Die Produktpolitik wird vor allem beeinflusst durch die Ziele des Unternehmens, die Nachfrage und die Lebenszyklen der Produkte. Die Produktpolitik umfasst Produktstrategie, Programmpolitik, Sortimentspolitik, Kundendienstpolitik und Garantieleistungspolitik. 203 2.4.2 Arbeitsschutzrechte für besondere Personengruppen 252 Welche Bedeutung hat das Jugendarbeitsschutzgesetz? Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (siehe Seite 443). 253 Nennen Sie wichtige Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes! Das Mutterschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter) regelt z. B.: 254 Nennen Sie wesentliche Bestimmungen des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit! ●● das Beschäftigungsverbot für werdende Mütter, sie dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht ­beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; ●● das Beschäftigungsverbot für Mütter, sie dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden; ●● das Mutterschaftsgeld, es wird Frauen für die Zeit der Schutzfristen (sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung) von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt; ●● den Kündigungsschutz, der für die Zeit während der Schwangerschaft und für 4 Monate danach gilt; ●● das Verbot schwerer körperlicher Arbeiten, der Akkordund Fließbandarbeit für werdende Mütter; ●● das Verbot der Mehrarbeit, der Nachtarbeit und der Sonnund Feiertagsarbeit für werdende und stillende Mütter. Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) regelt z. B. 1. für das Elterngeld und die Elternzeit, ●● Berechtigte: Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die mit ihrem Kind in einem Haushalt wohnen; das Kind muss selbst betreut und erzogen werden und es darf keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt werden; der Anspruch beginnt mit dem Tag der Geburt; ●● Dauer des Anspruchs: Beide Elternteile haben grundsätzlich insgesamt Anspruch auf 12 Monatsbeträge ­Elterngeld; sie haben Anspruch auf zwei weitere Monate, wenn ein Elternteil für mindestens zwei Monate seine Erwerbstätigkeit reduziert und das Kind betreut; ●● Höhe des Anspruchs: Elterngeld wird grundsätzlich in Höhe von 67 Prozent des monatlichen Durchschnittseinkommens bis zu einem Höchstbetrag von 1 800,00 EUR monatlich gezahlt. Das Mindestelterngeld beträgt 300,00 EUR monatlich; 295 Zeit: Beide Elternteile können 36 Monate unbezahlte Auszeit von der Arbeit nehmen, davon können zwölf Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich; ●● Kündigung: Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit und während der Elternzeit nicht kündigen; ●● 2. für das Elterngeld Plus ●● Kombination: Elternzeit und Teilzeitarbeit können mit­ einander kombiniert werden; ●● Bezugszeit: Bei Teilzeitarbeit können 24 (statt wie beim Elterngeld 12) Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden; ●● Höhe des Anspruchs: Es kann bei Teilzeit zwar doppelt so lang bezogen werden wie das Elterngeld, ist aber höchstens halb so hoch wie dieses; ●● Partnerschaftsbonus: Zusätzlich erhalten die Eltern als Partnerschaftsbonus auf Antrag vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus, wenn beide Elternteile in dieser Zeit Teilzeit arbeiten. Die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes beträgt 28 Monate; ●● Zeitabschnitte: Die Elternzeit ist in drei Zeitabschnitte pro Elternteil einteilbar. So haben Eltern die Chance, das Kind auch zu einem späteren Zeitpunkt, etwa beim Eintritt in die Schule, intensiv zu betreuen; 3.für die Besteuerung: Das Elterngeld wird steuer- und ­abgabenfrei gewährt; allerdings wird das Elterngeld bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes als Einkommen berücksichtigt; 4. Träger: Der Bund trägt die Ausgaben für das Elterngeld. 255 Nennen Sie wichtige Bestimmungen des Schwerbehindertenrechts! 296 Das Schwerbehindertenrecht ist Teil des Sozialgesetzbuches IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen). Wichtige Bestimmungen sind z. B.: ●● Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen haben i. d. R. auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen; ●● solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl Schwer­ behinderter nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz jährlich eine Ausgleichsabgabe zu entrichten; ●● die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwer­ behinderten durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. 256 257 Nennen Sie wichtige Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes! Nennen Sie wichtige Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes! Wichtige Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) sind: ●● Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht, wenn dem Auszubildenden die erforderlichen Mittel für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung fehlen; ●● gefördert wird z. B. der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Abendschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen und Hochschulen; ●● Schüler erhalten den Förderungsbetrag als Zuschuss (wird nicht zurückgezahlt), Studierende erhalten den Betrag zu 50 % als Zuschuss und den Rest als zinsloses Darlehen; ●● die Förderungsausgaben trägt der Bund. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt z. B.: ●● Zielsetzung, Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen; ●● Begriffe, eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt; ­ eine Belästigung liegt z. B. vor, wenn die Würde der betreffenden Person verletzt wird; ●● zulässige unterschiedliche Behandlung, sie ist z. B. zulässig, wenn der Grund dafür wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit eine entscheidende berufliche Anforderung darstellt; ●● Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers, der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen; ●● Rechte der Beschäftigten, z. B. Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht; ●● Beweislast, wenn im Streitfall die eine Partei Indizien ­beweist, die eine Benachteiligung vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat; ●● Antidiskriminierungsstelle des Bundes, wer der Ansicht ist, im Sinne des Gesetzes benachteiligt worden zu sein, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. 297 4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 217 Welche Bedeutung haben Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb? Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Arbeitsschutz im engeren Sinne) haben in allen Unternehmen eine besondere Bedeutung. Jedes Unternehmen muss feststellen, inwieweit Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gefährdet sind. Es muss Maßnahmen zur Vermeidung möglicher Gefährdungen treffen. In diesem Zusammenhang sind vor allem folgende Arbeitsschutzvorschriften zu beachten: ●● Arbeitsschutzgesetz, ●● Arbeitssicherheitsgesetz, ●● Arbeitsstättenverordnung (siehe Seite 149), ●● Bildschirmarbeitsverordnung (siehe Seite 151), ●● Sozialgesetzbuch (Krankenversicherung, siehe Seite 300), ●● Vorschriften der Berufsgenossenschaften. 218 Welche Bedeutung hat Work-Life-Balance? Ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften zur Gesundheit am Arbeitsplatz ist Work-Life-Balance als ausgewogene ­Lebenssituation mit einem Ausgleich von Arbeitsleben und Privatleben von besonderer Bedeutung für die Arbeitnehmer eines Betriebes (siehe Seite 155). 4.1 Gesetzliche Arbeitsschutzregelungen 219 Welche Bedeutung hat das Arbeitsschutzgesetz? Das Arbeitsschutzgesetz (Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der ­Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit) dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Wichtige Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes sind: ●● Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen; ●● die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für ­Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; ●● spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen; 447 220 Nennen Sie wichtige Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes! ●● die mit der Arbeit verbundene Gefährdung ist zu ermitteln (eine Gefährdung kann sich z. B. ergeben durch die Einrichtung des Arbeitsplatzes, durch den Einsatz von Arbeitsmitteln und von Arbeitsstoffen wie z. B. Chemikalien); ●● die erforderlichen Unterlagen über die Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind ­bereitzustellen; ●● die Maßnahmen zur Ersten Hilfe, zur Brandbekämpfung und zur Evakuierung der Beschäftigten sind zu treffen und die dafür zuständigen Beschäftigten sind zu benennen; ●● den Beschäftigten ist die Möglichkeit einzuräumen, sich ­arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen; ●● die Beschäftigten sind über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen (während ihrer Arbeitszeit); ●● die Beschäftigten haben Maschinen, Werkzeuge, Arbeitsstoffe sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß zu verwenden. Das Arbeitssicherheitsgesetz (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeits­ ­ sicherheit) beinhaltet folgende wichtige Regelungen: ●● Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte und Fachkräfte für ­Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) zu bestellen; ●● die Betriebsärzte haben den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen des ­Gesundheitsschutzes zu unterstützen; ●● die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen (Aufgaben sind z. B. Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Untersuchung von Arbeitsunfällen). 221 Was sind Sicherheitsbeauftragte? Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) hat ein Unternehmen (mit mehr als 20 Beschäftigten) Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, die den Unternehmer in Zusammenarbeit mit den sonstigen für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen (nach dem Arbeitssicherheitsgesetz) bezüglich der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen. 222 Welche Bedeutung hat die Arbeitsstättenverordnung? Die Arbeitsstättenverordnung (siehe Seite 149) dient dem Schutz der Beschäftigten z. B. im Hinblick auf Arbeitsstätten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume, Gefährdungsbeurteilung, Fluchtwege, Arbeitsbedingungen, Erste-Hilfe-Räume. 448 223 Welche Bedeutung hat die Bildschirmarbeitsverordnung? Die Bildschirmarbeitsverordnung (siehe Seite 151) dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten und regelt z. B. Arbeitszeit am Bildschirm, Anforderungen an den Bildschirmarbeitsplatz, Anforderungen an das Bildschirmgerät, Gestaltung der Arbeitsumgebung. 224 Welche Bedeutung hat die Ergonomie? Die Ergonomie (siehe Seite 154) befasst sich insbesondere mit der Optimierung von Arbeitsplatz und Arbeitsmitteln und umfasst auch die Hardware- und Software-Ergonomie. 4.2 Unfallverhütungsvorschriften 225 Nennen Sie wesentliche Inhalte der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“! Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ enthält grundlegende Vorschriften zur Unfallverhütung, welche für Unternehmer und Versicherte gelten, z. B.: 1. Pflichten des Unternehmers, ● er hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen; ● er hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend zu unterweisen (mindestens einmal jährlich); ● er hat den Versicherten die geltenden Unfallverhütungsvorschriften an geeigneter Stelle zugänglich zu machen; ● er hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragte zu bestellen; ● er hat die zur Ersten Hilfe erforderlichen Einrichtungen sowie das erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen; ● er hat den Versicherten geeignete persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen. 2. Pflichten der Versicherten, ● sie haben die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen und die entsprechenden Anweisungen des Unternehmers zu befolgen; ● sie dürfen sich selbst oder andere durch den Konsum von Alkohol und Drogen nicht gefährden. 449 4.3 Verhalten bei Arbeitsunfällen 226 Welche Maßnahmen sind bei einem Arbeitsunfall zu ergreifen? Bei einem Arbeitsunfall muss die Unfallstelle gesichert werden; der Arbeitsunfall ist durch die zuständigen Mitarbeiter zu dokumentieren. In Abhängigkeit von der Art der Verletzung sind beispielsweise folgende Maßnahmen zu ergreifen: ●● Erste Hilfe leisten, Erste-Hilfe-Maßnahmen sind abhängig von der Art der Verletzung (z. B. Druckverband bei einer Blutung, Rückenlage mit hochgelegten Füßen bei einem Schock, Herzdruckmassage und Atemspende bei Atemstillstand); Erste-Hilfe-Mittel sind z. B. Verbandstoffe, Lösch­ decken, Rettungstransportmittel, Meldeeinrichtungen; ●● leichte Verletzungen, ein Arzt (Betriebsarzt) bzw. ein Facharzt sollte aufgesucht werden; ●● mittelschwere Verletzungen, ist aufgrund der Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, ist ein Durchgangsarzt einzuschalten; eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen ist (binnen drei Tagen) dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzuzeigen (Unfallanzeige); ●● schwere Verletzungen, der Notarzt ist unverzüglich zu ­rufen; eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist zu informieren; stirbt die verletzte Person, so ist die Polizeibehörde zu benachrichtigen. 4.4 Brandschutz 227 Welche Bedeutung hat der Brandschutz im Betrieb? Der Brandschutz im Betrieb umfasst folgende Bereiche: 1. Vorbeugender Brandschutz, ●● betriebliche Bauten müssen so beschaffen sein, dass Bränden vorgebeugt wird und bei einem Brand Menschen gerettet sowie Löscharbeiten durchgeführt werden können, ●● zur Verhütung von Entstehungsbränden sind die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen; 2. Maßnahmen im Rahmen des Brandschutzes, ●● Benennung von Beschäftigten für die Aufgaben der Brandbekämpfung, ●● Aufstellung eines Flucht- und Rettungsplans, welcher an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen ist, ●● Sicherung der Rettungswege, ●● Kennzeichnung von Räumen mit besonderer Brandoder Explosionsgefahr, 450 Einrichtung von Warnanlagen, Bereithaltung von Feuerlöschgeräten, ●● Durchführung von Feueralarm-Übungen sowie von praktischen Löschübungen; ●● ●● 3. Verhaltensweisen bei Bränden, ●● Situation einschätzen und Ruhe bewahren, ●● schnellstens Feueralarm auslösen, ●● Meldung des Feuers an die zuständige Stelle im Betrieb (z. B. Zentrale) oder direkt an die Feuerwehr (Notruf 112) mit genauer Beschreibung der Situation, ●● Fenster und Türen schließen, ●● bei kleinen Bränden Löschversuch unternehmen, z. B. mithilfe eines Feuerlöschers, ●● Arbeitsplatz auf dem Fluchtweg verlassen, ●● am vorgesehenen Sammelplatz verbleiben und Anweisungen abwarten. 4.5 Förderung der Gesundheit 228 Nennen Sie Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit! Zu den Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit zählen: ●● Ernährung (z. B. Kurse zur Ernährungsberatung, gesunde und abwechslungsreiche Kantinenkost), ●● Bewegung (z. B. Rückenkurse, Lauftreffs, gesundheitsfördernde Gestaltung des Arbeitsplatzes), ●● Stressregulation (z. B. Entspannungskurse, Yoga, Anti-Burnout-Programme, gesundheitsorientierte Personalführung), ●● Suchtprävention (z. B. Kurse zur Alkoholvorbeugung, Verhinderung von Mobbing, gutes Betriebsklima), ●● Ergonomie (siehe Seite 154). Für die finanzielle Förderung der Gesundheit durch den ­Betrieb gilt, dass bis zu 500,00 EUR je Mitarbeiter für qualitätsgeprüfte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im und außerhalb des Betriebes steuerfrei sind. 229 Nennen Sie die Vorteile der Gesundheitsförderung! Die Vorteile der Gesundheitsförderung sind 1. für den Arbeitnehmer, z. B.: ●● Verbesserung des Gesundheitszustandes, ●● Senkung gesundheitlicher Risiken, ●● Verringerung der Arztbesuche, ●● Erhöhung der Lebensqualität, ●● Leistungssteigerung; 2. für den Arbeitgeber, z. B.: ●● hohe Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer, ●● Reduzierung der Krankheitsausfälle, ●● erhöhte Motivation der Arbeitnehmer. 451 III. Übungsaufgaben Kundenbeziehungsprozesse Sie sind Auszubildender der di-tronic Elektro GmbH (siehe Seite 157). 1. Aufgabe Kundenorientierte Auftragsabwicklung Situation: Die Marketingabteilung Ihres Ausbildungsbetriebes hat für das Produkt di-tro 21 eine Marktforschungsuntersuchung durchgeführt und folgende Werte ermittelt. Kostentabelle Menge in Stück Gesamtkosten in EUR 0 100 200 300 400 500 8 000 18 000 28 000 38 000 48 000 58 000 Angebots- und Nachfragetabelle Preis je Stück in EUR Nachfrage in Stück Angebot in Stück 80 100 120 140 160 500 400 300 200 100 100 200 300 400 500 Umsatzfunktion Umsatz in EUR 70 000 60 000 50 000 EUR 40 000 30 000 20 000 10 000 0 0 100 200 300 Stück 400 500 600 Arbeitsanweisung: 1.1 Fixkosten und variable Kosten ermitteln Ermitteln Sie aufgrund der Kostentabelle die Fixkosten insgesamt und die variablen Kosten je Stück. 1.2 Gesamtkostenfunktion ermitteln Ermitteln Sie die in der Kostentabelle zugrunde gelegte Gesamtkostenfunktion. 460 1.3 Marktpreis ermitteln Stellen Sie aufgrund der Angebots- und Nachfragetabelle die entsprechenden Funktionen grafisch dar (per Hand oder mittels Tabellenkalkulationsprogramm) und geben Sie den Gleichgewichtspreis (Marktpreis) an. 1.4 Nachfrageüberhang bestimmen Welcher Nachfrageüberhang ergibt sich für die vorgegebene Marktsituation bei einem Preis von 100,00 EUR? 1.5 Angebotspreis ermitteln Ermitteln Sie anhand der Umsatzfunktion den Preis, den das Unternehmen für das angebotene Produkt zugrunde legt. 1.6 Kritische Verkaufsmenge ermitteln Stellen Sie die Kostenfunktion und die Umsatzfunktion des Unternehmens in einem Schaubild grafisch dar und ermitteln Sie die Absatzmenge, ab der das Unternehmen einen Gewinn erzielt. Lösung zu Aufgabe 1.1: Gesamte Fixkosten = 8 000,00 EUR (Kosten bei 0 Stück). Variable Kosten je Stück = 100,00 EUR ([18 000 – 8 000] : 100). Lösung zu Aufgabe 1.2: Gesamtkostenfunktion = 100 · x + 8 000 (x = Stückzahl). Lösung zu Aufgabe 1.3: Marktsituation Der Gleichgewichtspreis liegt bei 300 Stück und beträgt 120,00 EUR. Lösung zu Aufgabe 1.4: Nachfrageüberhang = 200 Stück (Nachfrage 400 Stück – Angebot 200 Stück). Lösung zu Aufgabe 1.5: Verkaufspreis = 120,00 EUR je Stück (60 000,00 EUR : 500 Stück). 461 Lösung zu Aufgabe 1.6: Gewinnsituation Ab einer Absatzmenge von 400 Stück erreicht das Unternehmen die Gewinnzone (Umsatz = Kosten). 2. Aufgabe Kundenbeziehungen und Kommunikation Situation: Sie sind gegenwärtig in der Abteilung Verkauf eingesetzt. Zu Aufgabe 2.1: Der Einkäufer der Firma Subtec hat eine am 02. 05. 20 . . eingekaufte Schaltanlage am 05. 06. 20 . . telefonisch reklamiert, da beim Einbau am 04. 06. 20 . . ein Fehler in der Anlage festgestellt wurde. Die Aussagen des Mitarbeiters während des Telefongesprächs liegen Ihnen vor. Aussagen des Mitarbeiters 1. Sie hätten spätestens drei Tage nach dem Kauf reklamieren müssen. 2. Wahrscheinlich ist der Fehler aufgetreten, weil das Teil falsch montiert worden ist. 3. Rufen Sie morgen in der Produktionsabteilung an. Zu Aufgabe 2.2: Während eines Reklamationsgesprächs mit einem Kunden sind Ihnen folgende Aussagen des Kunden aufgefallen: Aussagen des Kunden 1. Sie würden mir einen großen Gefallen erweisen, wenn Sie die Angelegenheit im Rahmen der Kulanz regeln könnten. 2. Ich bin seit Jahren Kunde bei Ihnen und enttäuscht, wie Sie meine Reklamation bearbeiten. 3. Das Schaltelement, das ich bei Ihnen im letzten Jahr gekauft habe, hat immer wieder Schwierigkeiten beim Einsatz bereitet. 4. Sie können sich überhaupt nicht vorstellen, wie ich mich in meiner Abteilung blamiert habe, da ich das Schaltelement als besonders robust gepriesen habe. 462 Arbeitsanweisung: 2.1 Kundenorientiertes Verhalten bei Reklamationen Formulieren Sie für die drei Aussagen des Mitarbeiters jeweils eine kundengerechte Aussage. 2.2 Ebenen des 4-Ohren-Modells erkennen Ordnen Sie die Kundenaussagen den vier Ebenen des 4-Ohren-Modells zu. 2.3 Reklamation und Beschwerde unterscheiden Stellen Sie den Unterschied zwischen Reklamation und Beschwerde dar. 2.4 Verhaltensregeln bei Beschwerden angeben Nennen Sie fünf Regeln für das Verhalten bei Beschwerden. Lösung zu Aufgabe 2.1: Aussage des Mitarbeiters Kundengerechter Formulierungsvorschlag Sie hätten spätestens drei Tage nach dem Kauf ­reklamieren müssen. Wir werden Ihnen umgehend ein neues Teil zusenden und bitten um Entschuldigung für den Fehler. Wahrscheinlich ist der Fehler aufgetreten, weil das Teil falsch montiert worden ist. Senden Sie uns bitte die Schaltanlage zu, damit wir den Fehler untersuchen und korrigieren können. Rufen Sie morgen in der Produktionsabteilung an. Wenn Sie Fragen zur Montage der Schaltanlage haben, kann ich Sie gerne mit einem Mitarbeiter in der Produktionsabteilung verbinden. Lösung zu Aufgabe 2.2: Aussagen des Kunden Ebene des 4-Ohren-Modells 1 Appellebene 2 Beziehungsebene 3 Sachebene 4 Selbstoffenbarungsebene Lösung zu Aufgabe 2.3: Reklamationen liegen vor, wenn die Lieferung von mangelhaften Waren dem Verkäufer gegenüber gerügt wird. Beschwerden liegen vor, wenn Kunden ihre allgemeine Unzufriedenheit über den Betrieb ­äußern, wie z. B. lange Wartezeiten, unfreundliches Personal. Lösung zu Aufgabe 2.4: Regeln für das richtige Verhalten bei Kundenbeschwerden sind: ●● die vorgetragene Beschwerde objektiv und sachlich behandeln, ●● denjenigen, der sich beschwert, ernst nehmen, ●● ruhig und gelassen bleiben, ●● sich nicht provozieren lassen, ●● eine für beide Seiten tragbare Lösung herbeiführen. 463 6. Aufgabe Geschäftsprozesse Situation: Sie haben sich im Rahmen Ihrer Ausbildung mit der Geschäftsprozessmodellierung befasst und Ihnen liegen folgende Informationen vor: Geschäftsprozess Auftragsbearbeitung Kundenanfrage eingetroffen Kunde prüfen Anfrage prüfen Kunde ist Neukunde 526 Erzeugnis ist nicht im Programm Bonität ist gegeben Bonität ist nicht gegeben Kunde in Kundendatei aufnehmen Absage schreiben Kundensatz ist angelegt Ende Kundenanfrage Erzeugnis ist im Programm Geschäftsprozess Rechnungseingang (Auszug) Ein Teil des Geschäftsprozesses Rechnungseingang läuft folgendermaßen ab: ●● Wenn eine Lieferung von Teilen ordnungsgemäß erfolgt und die entsprechende Rechnung eingetroffen ist, werden Rechnung und Lieferschein kontrolliert. ●● Wenn Rechnung und Lieferschein in Ordnung sind, wird die Rechnung beglichen, ­ansonsten wird die Rechnung nicht beglichen. Arbeitsanweisung: 6.1 Konnektoren kennen Geben Sie für den Geschäftsprozess Auftragsbearbeitung an, welche sechs Konnektoren zu ergänzen sind. 6.2 Ereignis und Funktion kennen Geben Sie für den Geschäftsprozess Auftragsbearbeitung an, welches Ereignis und welche Funktion noch zu ergänzen sind. 6.3 Verbindungslinien kennen Geben Sie für den Geschäftsprozess Auftragsbearbeitung an, welche Verbindungslinie noch fehlt. 6.4 Prozesswegweiser kennen Geben Sie für den Geschäftsprozess Auftragsbearbeitung an, welcher Prozess im Prozesswegweiser einzutragen ist. 6.5 Ereignisgesteuerte Prozesskette aufstellen Erstellen Sie für den Geschäftsprozess Rechnungseingang ausschnittweise die entsprechende EPK. Lösung zu Aufgabe 6.1: Nach dem Ereignis „Kundenanfrage ist eingetroffen“ und vor dem Prozesswegweiser am Ende der Abbildung ist jeweils der UND-Konnektor einzutragen. Bei allen übrigen Konnektoren handelt es sich um XOR. Lösung zu Aufgabe 6.2: Einzutragen sind das Ereignis „Kunde ist Stammkunde“ und die Funktion „Bonität prüfen“. Lösung zu Aufgabe 6.3: Es fehlt die Verbindungslinie zwischen „Erzeugnis ist nicht im Programm“ und „Absage schreiben“. Lösung zu Aufgabe 6.4: Im Prozesswegweiser wird „Angebotserstellung“ eingetragen. 527 Lösung zu Aufgabe 6.5: Geschäftsprozess Rechnungseingang (Auszug) Lieferung ist ordnungsgemäß Rechnung ist eingetroffen Lieferschein und Rechnung kontrollieren XOR 528 sind OK sind nicht OK Rechnung begleichen Rechnung nicht begleichen 6 Abschreibung auf Anlagen 6.1 Lineare Abschreibung Beispiel: Gegeben ist der folgende Auszug aus der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle „AV“): Fundstelle Anlagegüter Nutzungsdauer i. J. 4 Fahrzeuge 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.2.7 4.2.8 4.2.8.1 4.2.8.2 4.2.9 4.2.10 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.5 Schienenfahrzeuge Straßenfahrzeuge Personenkraftwagen und Kombiwagen Motorräder, Motorroller, Fahrräder u. Ä. Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper Traktoren und Schlepper Kleintraktoren Anhänger, Auflieger, Wechselaufbauten Omnibusse Sonderfahrzeuge Feuerwehrfahrzeuge Rettungsfahrzeuge und Krankentransportfahrzeuge Wohnmobile, Wohnwagen Bauwagen Luftfahrzeuge Flugzeuge unter 20 t höchstzulässigem Fluggewicht Drehflügler (Hubschrauber) Heißluftballone Luftschiffe Wasserfahrzeuge Barkassen Pontons Segelyachten sonstige Beförderungsmittel (Elektrokarren, Stapler, Hubwagen usw.) 25 6 7 9 12 8 11 9 10 6 8 12 21 19 5 8 20 30 20 8 a) Zum Beginn des Geschäftsjahres 20 . . wird ein Geschäfts-Pkw für 31 680,00 EUR netto auf Ziel gekauft. Buchen Sie den Kauf lt. ER 452! b) Erstellen Sie den Abschreibungsplan für den Geschäfts-Pkw, wenn der Pkw linear abgeschrieben und die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der AfA-Tabelle zugrunde gelegt wird! c) Bilden Sie die Buchungssätze am Ende des ersten Nutzungsjahres! Lösung: a) 084 Fuhrpark 260 Vorsteuer an 440 Verbindlichkeiten a. L. u. L. 574 31 680,00 6 019,20 37 699,20 b) Jahr Buchwert am Jahresanfang Abschreibungsbetrag pro Jahr Buchwert am Jahresende 1 31 680 5 280 26 400 2 26 400 5 280 21 120 3 21 120 5 280 15 840 4 15 840 5 280 10 560 5 10 560 5 280 5 280 6 5 280 5 280 0 c) 652 Abschreibungen auf Sachanlagen an 084 Fuhrpark 801 SBK an 084 Fuhrpark 5280,00 5280,00 26 400,00 26 400,00 Merke: ●● Abschreibungen erfassen die Wertminderung von Anlagegütern (z. B. Abnutzung durch Gebrauch, natürlicher Verschleiß, Entwicklung neuer und verbesserter Anlagegüter auf­ grund des technischen Fortschritts). ●● Bei der linearen Abschreibung werden die Abschreibungsbeträge durch die Division der Anschaffungskosten eines Anlagegutes durch die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ermittelt. Anschaffungswert Abschreibungsbetrag = ______ betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 100 Abschreibungssatz = ______ betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Die jährlichen Abschreibungsbeträge sind gleich hoch; im letzten Abschreibungsjahr wird der Restbuchwert von null erreicht. ●● Nach dem Handelsgesetzbuch (handelsrechtlich) ist die lineare Abschreibung möglich. Nach dem Einkommensteuergesetz (steuerrechtlich) ist die lineare Abschreibung grundsätzlich vorgeschrieben. Abschreibungsgrundlage sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (siehe Seite 564). ●● Für die lineare Abschreibung hat die Finanzverwaltung einheitlich für bestimmte Wirtschaftsgüter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (in AfA-Tabellen) festgelegt, mit deren Hilfe die linearen AfA-Sätze berechnet werden können. Die in den AfA-Tabellen angegebene Nutzungsdauer dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit der steuer­ lichen Absetzungen für Abnutzung (AfA). ●● Die planmäßige Abschreibung erfasst die normale Wertminderung eines Anlagegutes entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (in einem Abschreibungsplan) auf den Konten 652 Abschreibungen auf Sachanlagen und 654 Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter. Die außerplanmäßige (außerordentliche) Abschreibung erfasst unvorhergesehene Wertminderungen (z. B. ein Anlagegut ist aufgrund technischer Neuerungen überholt), und zwar auf 655 Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen. ●● Der Buchwert bei der planmäßigen Abschreibung wird wie folgt berechnet: Buchwert = Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten – Summe der Abschreibungen 575 ●● Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vermindert sich im Jahr der ­Anschaffung oder Herstellung der Jahres-AfA-Betrag um jeweils ein Zwöftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht. (D. h., wenn ein ­Anlagegut im Monat März angeschafft wird, dürfen im Anschaffungsjahr nur 10/12 des JahresAfA-Betrages abgeschrieben werden; in den folgenden Jahren wird jeweils der Jahres-AfABetrag und im letzten Jahr werden die verbleibenden 2/12 abgeschrieben). Man spricht von zeitanteiliger AfA. ●● Wird ein Anlagegut nach vollständiger Abschreibung weiterhin im Betrieb genutzt, ist es mit dem Erinnerungswert von 1,00 EUR zu aktivieren. ●● Die bilanzmäßige Abschreibung berücksichtigt handelsrechtliche bzw. steuerrechtliche ­Gesichtspunkte. Die kalkulatorische Abschreibung versucht, die tatsächliche Wertminderung zu ermitteln; sie findet Anwendung in der Kosten- und Leistungsrechnung. Um die betriebliche Substanz zu erhalten, kann von den (höheren) Wiederbeschaffungskosten abgeschrieben werden. Bei der kalkulatorischen Abschreibung wird i. d. R. linear abgeschrieben. 6.2 Geringwertige Wirtschaftsgüter Beispiel: Im Laufe des Geschäftsjahres 20 . . wurden ein Schreibtisch für 952,00 EUR, ein PC für 904,40 EUR und ein Faxgerät für 690,20 EUR angeschafft, und zwar jeweils zu Preisen einschließlich 19 % Mehrwertsteuer. Wie lauten die Buchungssätze zum Jahresende (nach der Bildung eines Sammelpostens)? Buchungssätze: 6541 Abschreibungen auf GWG-Sammelposten Jahr 1 an 0891 GWG-Sammelposten BGA Jahr 1 801 Schlussbilanzkonto an 0891 GWG-Sammelposten BGA Jahr 1 428,00 428,00 1 712,00 1 712,00 Merke: ●● Unter geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) versteht man abnutzbare bewegliche und selbstständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten eine bestimmte Betragsgrenze nicht übersteigen. Für GWG gibt es ein Wahlrecht zwischen der Sofortabschreibung und der Bildung eines Sammelpostens. ●● Geringwertige Wirtschaftsgüter sind z. B. Einrichtungsgegenstände wie Stühle, Tische, Leuchten und Kommunikationsmittel wie PC, Smartphone. ●● GWG bis zu einem Betrag von 410,00 EUR (netto) können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden (Sofort­ abschreibung, z. B. 680 Büromaterial). Wirtschaftsgüter, deren Wert 150,00 EUR übersteigt, sind in einem besonderen, laufend zu führenden Verzeichnis, sofern nicht aus der Buchführung ersichtlich, aufzunehmen. Bei Beträgen ab 410,01 EUR erfolgt die Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. ●● Abweichend davon kann für GWG zwischen 150,01 EUR (netto) und 1 000,00 EUR (netto) ein Sammelposten (Pool) gebildet werden. Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen (Poolabschreibung). Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines 576 Wirtschaftsgutes bis zu 150,00 EUR (netto) sind bei der Bildung eines Sammelpostens in voller Höhe als Betriebsausgabe abzuziehen (Sofortabschreibung, z. B. 680 Büromaterial). GWG werden erfasst auf den Unterkonten von 079 GWG-Sammelposten Anlagen und Maschinen bzw. 089 GWG-Sammelposten BGA. Die Abschreibung des Sammelpostens erfolgt über die Unterkonten von 654 Abschreibungen auf GWG-Sammelposten. ●● Das Wahlrecht ist für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter einheitlich anzuwenden.1 7 Steuern Beispiel: Ein Unternehmen überweist Grundsteuer 4 500,00 EUR, Einkommensteuer 21 000,00 EUR, Grunderwerbsteuer 28 000,00 EUR und Umsatzsteuerzahllast 34 700,00 EUR. Buchungssatz: 702 3001 050 480 Grundsteuer Privatkonto Unbebaute Grundstücke Umsatzsteuer an 280 Bank 4 500,00 21 000,00 28 000,00 34 700,00 88 200,00 Merke: ●● Nach dem Kontenrahmen werden Steuern erfasst als betriebliche Steuern (z. B. 702 Grundsteuer, 703 Kfz-Steuer) und als Steuern vom Einkommen und Ertrag (z. B. 770 Gewerbe­ ertragsteuer). Darüber hinaus unterscheidet man aktivierungspflichtige Steuern, Aufwandsteuern, Personensteuern und Steuern als durchlaufende Posten. ●● Aktivierungspflichtige Steuern sind als Anschaffungsnebenkosten auf den entsprechenden Bestandskonten zu erfassen, z. B. Grunderwerbsteuer (auf dem Konto Grundstücke). ●● Aufwandsteuern (Kostensteuern, Betriebssteuern) mindern den Gewinn; sie werden im Steuerrecht als Betriebsausgaben (abzugsfähige Steuern) bezeichnet. Beispiele sind 702 Grundsteuer, 703 Kfz-Steuer, 707 Ausfuhrzölle, 770 Gewerbesteuer. ●● Personensteuern stellen keinen Aufwand (keine abzugsfähigen Betriebsausgaben) dar; sie werden aus dem Gewinn des Unternehmens gezahlt. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erfassen Einkommen- und Kirchensteuer über das entsprechende Privatkonto (Privatentnahme). Kapitalgesellschaften erfassen die Körperschaftsteuer auf 771. ●● Steuern als durchlaufende Posten sind durch das Unternehmen von Dritten einzuziehen und an das Finanzamt abzuführen, z. B. 480 Umsatzsteuer, 483 Lohn- und Kirchensteuer, 708 Verbrauchsteuern (wie Mineralölsteuer). ●● Außerordentlicher Steueraufwand ist periodenfremd, d. h., er betrifft frühere Geschäfts­ jahre; er wird erfasst auf 699 Periodenfremde Aufwendungen. Steuererstattungen aus Aufwandsteuern, welche frühere Geschäftsjahre betreffen, werden auf 549 Periodenfremde Erträge erfasst. 1 GWG können auch über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Wird diese Möglichkeit für ein Gut mit einem Wert von mehr als 150,00 EUR bis zu 1 000,00 EUR gewählt, kann für andere Güter kein Sammelposten gebildet werden. 577 6 Deckungsbeitragsrechnung 6.1 Grundlagen der Deckungsbeitragsrechnung Beispiel: Ein Unternehmen produziert drei unterschiedliche Produkte. Folgende Daten sind g ­ egeben: Absatz (Stück) Verkaufspreis (pro Stück) variable Kosten (gesamt) Produkt A Produkt B 3 000 3,50 EUR 6 000,00 EUR 2 000 5,00 EUR 8 000,00 EUR Produkt C 4 000 11,50 EUR 28 000,00 EUR Die gesamten fixen Kosten betragen 15 000,00 EUR. Berechnen Sie a) die Deckungsbeiträge pro Stück für die drei Produkte, b) die Deckungsbeiträge pro Periode für die drei Produkte, c) den gesamten Deckungsbeitrag der Periode, d) den Gewinn der Periode! Lösung: Absatz (Stück) Verkaufspreis (pro Stück) Umsatzerlöse variable Kosten (gesamt) variable Kosten (pro Stück) Deckungsbeitrag (pro Stück) Deckungsbeitrag (gesamt) fixe Kosten Gewinn Produkt A Produkt B Produkt C 3 000 3,50 EUR 10 500,00 EUR 6 000,00 EUR 2,00 EUR 1,50 EUR 4 500,00 EUR 2 000 5,00 EUR 10 000,00 EUR 8 000,00 EUR 4,00 EUR 1,00 EUR 2 000,00 EUR 4 000 11,50 EUR 46 000,00 EUR 28 000,00 EUR 7,00 EUR 4,50 EUR 18 000,00 EUR Gesamt 66 500,00 EUR 42 000,00 EUR 24 500,00 EUR 15 000,00 EUR 9 500,00 EUR 1 2 3 4 5 6 Lösungsweg: 1 Erlöse = Absatzmenge · Verkaufspreis pro Stück. 2 Variable Kosten pro Stück = gesamte variable Kosten : Absatzmenge. 3 Deckungsbeitrag pro Stück = Verkaufspreis – variable Kosten pro Stück. 4 Produktbezogener Deckungsbeitrag der Periode = produktbezogene Erlöse – produktbezogene variable Kosten. 5 Gesamter Deckungsbeitrag der Periode = Gesamterlöse – gesamte variable Kosten. 6 Gewinn = gesamter Deckungsbeitrag der Periode – fixe Kosten. Merke: ●● Die Deckungsbeitragsrechnung stellt eine Teilkostenrechnung dar; sie verzichtet im Gegensatz zur Vollkostenrechnung auf eine Verteilung der gesamten fixen Kosten auf die einzelnen Kostenträger, da eine verursachungsgerechte Zurechnung der fixen Kosten nicht möglich ist. ●● Die Anwendung der Deckungsbeitragsrechnung setzt die Aufteilung der Kosten in fixe und variable Kosten voraus. 602 ●● Der Deckungsbeitrag ist der Betrag, um den die Erlöse eines Kostenträgers seine variablen (direkt zurechenbaren) Kosten übersteigen; dieser Betrag wird zur Deckung der fixen Kosten verwendet. ●● Die Deckungsbeitragsrechnung kann durchgeführt werden als Stückrechnung und als ­Periodenrechnung. Deckungsbeitrag pro Stück = Verkaufspreis pro Stück – variable Kosten pro Stück Deckungsbeitrag der Periode = Verkaufserlöse der Periode – gesamte variable Kosten Betriebsergebnis = Deckungsbeitrag pro Periode – fixe Kosten ●● Die Deckungsbeitragsrechnung ist Entscheidungsgrundlage, z. B. für die Produktion bzw. Nicht-Produktion von Erzeugnissen, für die Ermittlung der Preisuntergrenze, für die Berechnung der Gewinnschwelle, für die Annahme von Zusatzaufträgen. 6.2 Einstufige Deckungsbeitragsrechnung 6.2.1 Entscheidung über Produktion bzw. Nichtproduktion von Erzeugnissen Beispiel: Für einen Industriebetrieb liegt für den Monat April 20 . . folgender Auszug aus dem Kostenträgerblatt auf Istkostenbasis vor: Ergebnisrechnung Gesamt Produkt A Produkt B Produkt C Selbstkosten des Umsatzes Umsatzerlöse 760 000,00 EUR 970 000,00 EUR 320 000,00 EUR 470 000,00 EUR 140 000,00 EUR 120 000,00 EUR 300 000,00 EUR 380 000,00 EUR Betriebsergebnis 210 000,00 EUR 150 000,00 EUR – 20 000,00 EUR 80 000,00 EUR Die Selbstkosten des Umsatzes enthalten fixe Kosten in Höhe von 450 000,00 EUR; die variablen Selbstkosten des Umsatzes betragen für Produkt A 150 000,00 EUR, für Produkt B 60 000,00 EUR und für Produkt C 100 000,00 EUR. a) Welche Entscheidung bezüglich der Produktion der drei Produkte wird getroffen, wenn nur die Informationen aus dem Kostenträgerblatt berücksichtigt werden? b) Wie verändert sich das Betriebsergebnis, wenn Produkt B nicht mehr produziert wird? c) Welche Entscheidung bezüglich der Produktion der drei Produkte wird getroffen, wenn mit Deckungsbeiträgen gerechnet wird? Lösung: a) Entscheidung auf Vollkostenbasis Produkt B wird nicht mehr produziert werden, da sein Beitrag zum Betriebsergebnis negativ ist. 603 b) Betriebsergebnis ohne Produkt B Umsatzerlöse Produkt A Umsatzerlöse Produkt C 470 000,00 EUR 380 000,00 EUR Umsatzerlöse insgesamt variable Selbstkosten Produkt A 150 000,00 EUR variable Selbstkosten Produkt C 100 000,00 EUR 850 000,00 EUR – variable Selbstkosten insgesamt – fixe Selbstkosten 250 000,00 EUR 450 000,00 EUR = Betriebsergebnis 150 000,00 EUR Wenn Produkt B nicht produziert wird, verringert sich das Betriebsergebnis um 60 000,00 EUR, d. h., die Entscheidung auf Vollkostenbasis ist falsch. c) Entscheidung auf Teilkostenbasis Ergebnisrechnung Produkt A Produkt B Produkt C Insgesamt Umsatzerlöse – variable Kosten 470 000,00 EUR 150 000,00 EUR 120 000,00 EUR 60 000,00 EUR 380 000,00 EUR 100 000,00 EUR 970 000,00 EUR 310 000,00 EUR Deckungsbeitrag – fixe Kosten 320 000,00 EUR 60 000,00 EUR 280 000,00 EUR 660 000,00 EUR 450 000,00 EUR =Betriebsergebnis 210 000,00 EUR Die drei Produkte werden produziert, da sie jeweils einen positiven Deckungsbeitrag erzielen. Merke: ●● Bei der einstufigen Deckungsbeitragsrechnung (Teilkostenrechnung) werden der Summe der einzelnen Deckungsbeiträge die nicht zurechenbaren fixen Kosten insgesamt gegenübergestellt; die Differenz der beiden Größen stellt das Betriebsergebnis dar. ●● Auf der Grundlage der Deckungsbeitragsrechnung wird entschieden, ob ein Produkt produziert werden soll oder nicht; der Deckungsbeitrag muss positiv sein. ●● Wird auf der Grundlage der Vollkostenrechnung entschieden, ob ein Produkt produziert werden soll oder nicht, kann dies falsch sein; wird die Produktion eines Produktes eingestellt, werden nur dessen variable Kosten abgebaut, die fixen Kosten werden nicht abgebaut. Fixe Kosten können definitionsgemäß einem Kostenträger (gleichgültig welcher Verteilungsschlüssel angewandt wird) nicht richtig zugerechnet werden. 6.2.2 Gewinnschwelle Beispiel: Ein Ein-Produkt-Unternehmen produziert in einer Periode 12 000 Stück. In der Abrechnungs­ periode betragen die fixen Kosten 360 000,00 EUR und die variablen Kosten 480 000,00 EUR. Der Marktpreis pro Stück beträgt 76,00 EUR. Berechnen Sie die Menge, die das Unternehmen mindestens produzieren und absetzen muss, damit es in die Gewinnzone gelangt! 604 Lösung: Marktpreis – variable Kosten/Stück 76,00 EUR 40,00 EUR = Deckungsbeitrag/Stück 36,00 EUR Gewinnschwellenmenge = __ 360 000 = 10 000 Stück 36 Merke: ●● Unter der Gewinnschwelle (Nutzenschwelle) versteht man die Produktions- bzw. Absatzmenge, ab der ein Unternehmen in die Gewinnzone kommt (Gewinnschwellenmenge, kritische Menge, Break-even-Point). ●● Die Gewinnschwellen-Analyse ist nur für Ein-Produkt-Unternehmen möglich; für Mehr-­ Produkt-Unternehmen kann sie nicht angewandt werden, da sich die fixen Kosten nicht auf die einzelnen Produktarten zurechnen lassen. ●● Der Perioden-Deckungsbeitrag für ein Produkt muss gerade ausreichen, um die fixen Kosten der Perioden zu decken; der Gewinn wäre in diesem Fall gleich null. Es gilt also: Perioden-Deckungsbeitrag = gesamte fixe Kosten Deckungsbeitrag pro Stück · produzierte Menge = gesamte fixe Kosten gesamte fixe Kosten Gewinnschwellenmenge = _____ Deckungsbeitrag pro Stück ●● Die Gewinnschwellenmenge kann auch grafisch ermittelt werden (siehe Seite 462). 6.2.3 Preisuntergrenze Beispiel: Ein Ein-Produkt-Unternehmen produziert in einer Periode 12 000 Stück. In der Abrechnungs­ periode betragen die fixen Kosten 360 000,00 EUR und die variablen Kosten 480 000,00 EUR. Der Marktpreis pro Stück beträgt 76,00 EUR. Berechnen Sie a) den Deckungsbeitrag pro Stück, b) die kurzfristige Preisuntergrenze, c) die langfristige Preisuntergrenze! Lösung: a) Deckungsbeitrag pro Stück Deckungsbeitrag = 76 – (480 000 : 12 000) = 36,00 EUR/Stück b) Kurzfristige Preisuntergrenze Kurzfristige Preisuntergrenze = 480 000 : 12 000 = 40,00 EUR/Stück c) Langfristige Preisuntergrenze Langfristige Preisuntergrenze = (480 000 + 360 000) : 12 000 = 70,00 EUR/Stück 605 Merke: ●● Die Preisuntergrenze eines Produktes gibt an, wie hoch dessen Nettoverkaufspreis mindestens sein muss, damit der Betrieb kurzfristig bzw. langfristig produzieren kann, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. ●● Bei der kurzfristigen Preisuntergrenze muss der Nettoverkaufspreis gerade noch die variablen Kosten je Stück decken; der Deckungsbeitrag je Stück ist null. Der Preis darf auf keinen Fall unter die kurzfristige Preisuntergrenze sinken, da dann noch nicht einmal die anfallenden variablen Kosten gedeckt werden. Auf die Deckung der fixen Kosten wird ganz verzichtet. Kurzfristige Preisuntergrenze = variable Kosten je Stück ●● Bei der langfristigen Preisuntergrenze muss der Nettoverkaufspreis gerade noch die gesamten Kosten je Stück decken. In diesem Fall verzichtet das Unternehmen auf das Erzielen von Gewinn, es deckt aber alle anfallenden Kosten (fixe und variable Kosten). ●● Im Gegensatz zur kurzfristigen kann die langfristige Preisuntergrenze nur im Ein-Produkt­ Unternehmen ermittelt werden. 6.2.4 Zusatzaufträge Beispiel: Ein Ein-Produkt-Unternehmen produziert in einem Monat 12 000 Stück, die zu einem Nettoverkaufspreis pro Stück von 76,00 EUR verkauft werden. Die Kapazität des Unternehmens beträgt pro Monat 15 000 Stück. In der Abrechnungsperiode betragen die fixen Kosten 360 000,00 EUR und die variablen Kosten 480 000,00 EUR. Entscheiden Sie, ob das Unternehmen einen Zusatzauftrag über 1 000 Stück zum Preis von 55,00 EUR annehmen soll! Lösung: Gewinn ohne Zusatzauftrag Verkaufserlöse – variable Kosten 12 000 · 76 912 000,00 EUR 480 000,00 EUR Gewinn mit Zusatzauftrag 12 000 · 76 + 1 000 · 55 13 000 · 40 967 000,00 EUR 520 000,00 EUR =Deckungsbeitrag – fixe Kosten 432 000,00 EUR 360 000,00 EUR 447 000,00 EUR 360 000,00 EUR =Gewinn 72 000,00 EUR 87 000,00 EUR Der Zusatzauftrag ist trotz des niedrigeren Preises anzunehmen, da sich der Gewinn um 15 000,00 EUR erhöht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die fixen Kosten bereits durch die ursprünglichen Verkäufe gedeckt sind; durch den Zusatzauftrag wird ein Deckungsbeitrag pro Stück in Höhe von 15,00 EUR, d. h. ein Deckungsbeitrag pro Periode in Höhe von 15 000,00 EUR erwirtschaftet. Merke: ●● Bei der Entscheidung über die Annahme von Zusatzaufträgen geht es darum, ob bei noch ungenutzter Kapazität ein Auftrag angenommen werden soll, wenn der Stückpreis unter dem derzeitigen Angebotspreis liegt. ●● Die Entscheidung über die Annahme von Zusatzaufträgen ist auf der Grundlage der ­Deckungsbeitragsrechnung zu treffen. Ein Zusatzauftrag ist anzunehmen, wenn der Verkaufspreis über den variablen Kosten pro Stück liegt; es liegt ein positiver Deckungsbeitrag pro Stück vor. 606