Leseprobe - Merkur Verlag

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Groh Sicher zur Kauffrau/
Schröer zum Kaufmann
für Büromanagement
Merkur
Verlag Rinteln
Wirtschaftswissenschaftliche Bücherei für Schule und Praxis
Begründet von Handelsschul-Direktor Dipl.-Hdl. Friedrich Hutkap †
Verfasser:
Dipl.-Kfm. Gisbert Groh, Oberstudiendirektor
Dipl.-Kfm. Volker Schröer, Oberstudienrat
E-Mail: [email protected]
Fast alle in diesem Buch erwähnten Hard- und Softwarebezeichnungen sind eingetragene
Warenzeichen.
Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als
den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des
Verlages. Hinweis zu § 52 a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine
solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für
Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.
*****
3. Auflage 2017
© 2015 by MERKUR VERLAG RINTELN
Gesamtherstellung:
Merkur Verlag Rinteln Hutkap GmbH & Co. KG, 31735 Rinteln
E-Mail:[email protected]
[email protected]
Internet: www.merkur-verlag.de
ISBN 978-3-8120-0481-7
Teil 1 der Abschlussprüfung
I. Informationstechnisches Büromanagement
1 Büroprozesse 1
Was versteht man unter
Büroprozessen?
1
Büroprozesse (administrative Prozesse) sind Unternehmensprozesse, die im Unterschied zu den kunden- und leistungsbezogenen Kernprozessen keinen direkten Bezug zum Kunden1
aufweisen. Sie zählen zu den unterstützenden Prozessen (siehe
Seite 412), welche dispositive Tätigkeiten, z. B. Planung und
Überwachung des gesamten betrieblichen Geschehens, und
ausführende Tätigkeiten, z. B. Beschaffungsprozesse, Prozesse
im Personalmanagement, Informationsprozesse, umfassen.
Büroprozesse fallen an im Zusammenhang mit:
●●
dem Informationsmanagement,
●●
der Informationsverarbeitung,
●●
den bürowirtschaftlichen Abläufen,
●●
Koordinations- und Organisationsaufgaben.
1.1 Informationsmanagement
2
Was ist Informationsmanagement?
Informationen stellen zielgerichtetes Wissen dar; sie sind von
zentraler Bedeutung für den optimalen Unternehmenserfolg.
Das Informationsmanagement muss dafür sorgen, dass die
Informationen aktuell, richtig und vollständig sind sowie zur
richtigen Zeit und dem richtigen Empfänger zur Verfügung
stehen.
Das Informationsmanagement hat folgende Aufgaben:
●●
Ermittlung des Informationsbedarfs sowie Planung und Organisation der Informationsquellen (Informationssystem);
●●
Planung und Organisation der Kommunikation, d. h. die
Übertragung bzw. der Austausch von Informationen und
der Zugriff auf die Informationen durch ein geeignetes
Kommunikationssystem; unterschieden wird die interne
Kommunikation (z. B. E-Mail, Intranet) und externe Kommunikation (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Internet);
●●
Integration der Informations- und Kommunikationssysteme
(IKS) in die Unternehmensorganisation; die Informationsund Kommunikationssysteme sind häufig Teil der IT-Organisation.
1 Aus Gründen der Sprachökonomie und der besseren Lesbarkeit wird hier und im Folgenden lediglich die männliche Form von
personenbezogenen Substantiven verwendet, wie z. B. „Mitarbeiter“; das schließt selbstverständlich auch die weibliche Form „Mitarbeiterin“ ein.
15
3
Was bedeutet IT?
IT bedeutet Informationstechnik oder Informationstechnologie (information technology). IT umfasst die Informations- und
Datenverarbeitung einschließlich der gesamten eingesetzten Hardware (z. B. Computer, Peripheriegeräte, wie Drucker,
Scanner) und Software (z. B. Betriebssystem, Anwenderprogramme). Der Begriff IT ist weiter gefasst als der Begriff der
Datenverarbeitung.
Häufig spricht man in diesem Zusammenhang auch von ITSystemen oder von Informations- und Kommunikationstechnik-Systemen (IuK-Systeme).
4
Nennen Sie die
Bestandteile einer
EDV-Anlage!
Bestandteile einer EDV-Anlage (Computersystem) sind:
1. Hardware, dazu zählen alle Geräte, wie z. B. PC mit Zentraleinheit (Systemeinheit) und internem Speicher (Arbeitsspeicher, Festplatte), Peripheriegeräte, z. B. Monitor, Tastatur, Maus, Drucker, externe Speichermedien (z. B. externe
Festplatte);
2. Firmware, sie ist eine Software (BIOS), die im Computersystem dauerhaft gespeichert ist und das Laden des Betriebssystems ermöglicht; die Firmware stellt die Verbindung zwischen der Hardware und der Systemsoftware her;
3. Software,
●● Betriebssystem (Systemsoftware, siehe Seite 38);
●● Anwendersoftware, Programme, die zur Lösung bestimmter Aufgaben eingesetzt werden;
●● Mobile App, Anwendersoftware, die auf mobilen Endgeräten (z. B. Smartphone, Tablet) eingesetzt wird; überwiegend wird nur die verkürzte Form verwendet, und
zwar App.
5
Nennen Sie Maßeinheiten
für die Speicherkapazität!
Maßeinheiten für die Messung der Kapazität von Speicher­
medien (z. B. Arbeitsspeicher, Festplatte) sind:
●● 1 Byte = 8 Bits,
●● 1 Kilobyte (KB, KByte) = 1 024 Bytes (die Vorsilbe Kilo bedeutet 1 000),
●● 1 Megabyte (MB, MByte) = 1 024 KB (Mega = Million),
●● 1 Gigabyte (GB, GByte) = 1 024 MB (Giga = Milliarde),
●● 1 Terabyte (TB, TByte) = 1 024 GB (Tera = Billion).
6
Was versteht man unter
Anwendersoftware?
Anwendersoftware wird unterschieden in
16
●●
Individualsoftware, vom Benutzer selbst erstellte oder für
ihn von einem Softwarehaus entwickelte, seinen speziellen
Wünschen angepasste Software (Nachteil: teuer);
●●
Standardsoftware, Programme, die für einen größeren
Kreis von Anwendern verwendbar sind (Nachteil: entspricht oft nicht voll den Anforderungen der Benutzer).
Bei der Standardsoftware unterscheidet man
1. Endbenutzerwerkzeuge (Tools, Softwaretools) als Einzelprogramme, wie z. B.
●● Textverarbeitungsprogramme (z. B. MS Word),
●● Tabellenkalkulationsprogramme (z. B. MS Excel),
●● Datenverwaltungsprogramme bzw. Datenbanksysteme
(z. B. MS Access, INFORMIX),
●● Geschäftsgrafikprogramme (z. B. MS Excel),
●● Präsentationsprogramme (z. B. MS PowerPoint),
●● Kommunikationsprogramme, Software zur Übertragung
von Daten nach festgelegten Regeln, vor allem innerhalb
von Computernetzwerken (z. B. Internetbrowser, E-Mail);
2. anwendungsorientierte (aufgabenbezogene) Software,
●● branchenspezifische Programme, z. B. für Steuerberater,
Architekten, Apotheker,
●● funktionsorientierte Programme, z. B. Finanzbuchhaltung, Fakturierung, Lagerhaltung, Produktionsplanung
und Produktionssteuerung;
3.Softwaretools als integrierte Programme (integrierte Anwendungspakete), enthalten i. d. R. Programme für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Geschäftsgrafik, Präsenta­
tion und Datenbanken (z. B. MS-Office, LibreOffice);
4. Standardsoftware-Systeme (z. B. ERP, Warenwirtschaftssystem).
7
Was versteht man
unter ERP?
Enterprise Resource Planning (ERP) ist ein Instrument zur
Steuerung der Geschäftsprozesse vom Einkauf über die Fertigung, die Lagerhaltung und den Verkauf bis hin zum Rechnungswesen. ERP wird angeboten in Form von modular
aufgebauten Standardsoftware-Systemen wie z. B. SAP Business Suite, Microsoft Dynamics NAV.
Module können z. B. sein:
●● Produktionsplanung,
●● Materialwirtschaft,
●● Verkauf,
●● Personalwesen,
●● Finanzwesen,
●● Controlling,
●● e-Business.
Die Module können auch folgendermaßen gegliedert sein:
●● Customer Relationship Management,
●● Supply Chain Management,
●● Finanzmanagement,
●● Personalmanagement.
17
8
Was versteht man unter
Customer Relationship
Management?
Customer Relationship Management (CRM) ist ein Modul
eines Standardsoftware-Systems, das sämtliche Geschäftsprozesse unterstützt, an denen Kunden und externe Geschäftspartner beteiligt sind. SAP bietet in diesem Modul z. B.
Lösungen an für Vertrieb, Service und Marketing; ermöglicht
wird z. B. auch der Einkauf zwischen Unternehmen und Geschäftspartnern per Internet.
9
Was versteht man
unter Supply Chain
Management?
Supply Chain Management (SCM) ist ein Modul eines Standardsoftware-Systems, das die aktive Abwicklung der gesamten Logistikkette (Supply Chain) vom Lieferanten bis zum Kunden unterstützt.
Unter Supply Chain Management versteht man auch allgemein die gesamte prozessorientierte Planung und Steuerung
der Güter-, Informations- und Geldflüsse entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Lieferanten bis zum Kunden.
10
Welche Bedeutung hat
ein Warenwirtschaftssystem?
Das Warenwirtschaftssystem dient der Planung, Steuerung
und Kontrolle der Warenwirtschaft im Handelsbetrieb.
Elemente (Module) eines Warenwirtschaftssystems sind z. B.:
1. Einkauf (siehe Seite 100), unterstützt werden z. B. folgende
Geschäftsprozesse:
●●
Überwachung der Warenbestände,
●●
Bedarfsermittlung (siehe Seite 102),
●●
Ermittlung der optimalen Bestellmenge und des optimalen Bestellzeitpunktes (siehe Seite 104),
●●
Bestellwesen,
●●
Zahlungsabwicklung;
2. Warenlogistik, unterstützt werden z. B. folgende Geschäftsprozesse:
●● Erfassung des Wareneingangs (siehe Seite 132),
●● Verwaltung der Warenbestände,
●● Durchführung der Inventur (siehe Seite 141),
●● Erfassung des Warenausgangs;
3.Verkauf, unterstützt werden z. B. folgende Geschäftspro­
zesse:
●● Abwicklung von Barverkäufen,
●● Auftragsabwicklung (siehe Seite 201),
●● Fakturierung (Rechnungserstellung, siehe Seite 243),
●● Überprüfung der Zahlungseingänge.
18
11
Welche Vorteile bieten
StandardsoftwareSysteme?
Vorteile von Standardsoftware-Systemen sind z. B.:
●●
Im Mittelpunkt steht ein Datenbanksystem, welches alle
erforderlichen betrieblichen Informationen (Stammdaten
­
und Bewegungsdaten) enthält, d. h., alle Module greifen auf
die Daten des gemeinsamen Datenbanksystems zu;
●●
durch den modularen Aufbau kann der betriebliche Einsatz
erweitert werden (z. B. Finanzbuchhaltung);
●●
Daten werden nur einmal erfasst, und zwar am Ort ihrer
Entstehung (Datenredundanzen werden vermieden);
●●
Daten werden sofort (zeitnah) und rationell erfasst, z. B. mit
mobilen Datenerfassungsgeräten (MDE);
●●
Daten sind stets aktuell (neue Daten stehen allen Nutzern
über die gemeinsame Datenbank zur Verfügung);
●●
Arbeitsprozesse (z. B. Wareneingang, Warenausgang, Auftragsbearbeitung, Inventur, Fakturierung) werden vereinfacht;
●●
im Rahmen der Arbeitsprozesse erforderliche Dokumente werden erstellt (z. B. Auftragsbestätigung, Lieferschein,
Rechnung, Mahnung);
●●
Auswirkungen eines betrieblichen Vorgangs auf andere
Bereiche werden automatisch und sofort berücksichtigt,
­
und zwar aufgrund der Verknüpfung aller Module des Warenwirtschaftssystems über die gemeinsame Datenbank
(z. B. führt ein Verkauf zur Verminderung des Lagerbestandes und zu einem Bestellvorschlag, wenn der Melde­
bestand erreicht ist);
●●
die Geschäftsführung hat alle für betriebliche Entscheidungen notwendigen Informationen zur Verfügung.
1.1.1 Betriebliche Kommunikationssysteme
12
Welche Kommunikationssysteme werden unterschieden?
Mithilfe eines Kommunikationssystems werden Informationen von einem Sender zu einem Empfänger übertragen.
Man unterscheidet
●●
Netze (Kommunikationsnetze), eingesetzt werden Computer (z. B. Client, Server) mit entsprechenden Kommunikationskanälen (z. B. Glasfaserkabel),
●●
Dienste (Sprach- und Datenkommunikation, z. B. in Form
von Telefon, E-Mail).
19
1.1.1.1 Netze
13
Welche Kommunikationsnetze werden unterschieden?
Ein Kommunikationsnetz (Netz, Computernetz) ist ein Verbund von mehreren Computern, welche sich Ressourcen teilen (z. B. Programme, Daten, Peripheriegeräte).
Netze können unterschieden werden in Abhängigkeit von:
1. der geografischen (räumlichen) Entfernung der Datenstatio­
nen,
●●
lokales Netz (LAN),
●●
Fernnetz (WLAN);
2. der Begrenzung,
●● internes (innerbetriebliches) Netz,
●● externes (zwischenbetriebliches) Netz;
3. dem Einsatz der Internet-Technologie,
●●
Internet,
●●
Intranet,
●●
Extranet;
4. der Art der Verbindung,
14
Was ist ein
lokales Computernetz?
20
●●
Kabelnetz (leitungsgebundenes Netz),
●●
Funknetz (WLAN).
Ein lokales Computernetz (Nahbereichsnetzwerk, Local Area
Network, LAN)
●●
ist ein (kleines) Netzwerk, welches PCs vernetzt und sich
als hausinternes Datennetz auf einen begrenzten örtlichen
Bereich beschränkt (z. B. Betriebsgebäude, Schule);
●●
benutzt keine öffentlichen Leitungen;
●●
ist üblicherweise im Besitz eines einzelnen Betriebes und
kann mit anderen lokalen Netzen im gleichen Privatbereich
verbunden werden (in beiden Fällen liegt ein internes Netz
vor);
●●
umfasst vor allem mehrere Arbeitsplatzrechner (Workstation), Netzwerkkarte (LAN-Karte) sowie ein besonderes
Betriebssystem, das sogenannte Netzwerk-Betriebssystem
(z. B. UNIX, Novell, Windows);
●●
kann eingerichtet werden als leitungsgebundenes Netz
oder als Funknetz (WLAN);
●●
arbeitet mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit und niedrigen Fehlerraten;
●●
arbeitet oft mit einem Server.
15
Unterscheiden Sie
Einzelarbeitsplatz und
Netzwerkarbeitsplatz!
Innerhalb der IT-Organisation eines Unternehmens unterscheidet man
●●
Einzelarbeitsplatz (PC-Einzelarbeitsplatz), ein einzelner
Bildschirmarbeitsplatz mit eigenem Betriebssystem und
eigenen Anwendungsprogrammen; nur die Daten dieses
Arbeitsplatzes werden verarbeitet, eine Kommunikation mit
anderen Arbeitsplätzen ist nicht möglich;
●●
Netzwerkarbeitsplatz (Client; Arbeitsstation), der PC-­
Arbeitsplatz ist Bestandteil eines Computernetzes, welches
i. d. R. von einem Netzwerkadministrator verwaltet wird; eine
Kommunikation mit anderen Arbeitsstationen ist möglich.
16
Was ist ein Server?
Ein Server ist ein spezieller leistungsfähiger Rechner, der innerhalb eines Computernetzes eingesetzt wird; er
●● stellt seine Leistungen (Ressourcen) allen Netzwerkteilnehmern zur Verfügung;
●● enthält die Netzwerksoftware (Netzwerkbetriebssystem)
und alle im Netz benötigten Anwendungsprogramme;
●● ist Back-up-Server, wenn er der Datensicherung dient;
●● ist Web-Server, wenn er den Zugriff der Arbeitsstationen
zum Internet regelt;
●● ist File-Server, wenn er die Dateien der Netzteilnehmer verwaltet;
●● ist Drucker-Server, wenn er das Drucken der Daten im Netz
steuert;
●● ist E-Mail-Server, wenn er den E-Mail-Verkehr der Netzteilnehmer steuert.
17
Was ist ein
Computerfernnetz?
Ein Computerfernnetz (Fernbereichsnetzwerk, Weitverkehrsnetz, Wide Area Network, WAN)
18
Was versteht man
unter dem Internet?
●●
ist ein Netzwerk, welches zahlreiche Rechner über große
Entfernungen vernetzt und sich z. B. über Landes- bzw.
Kontinentgrenzen ausdehnen kann (z. B. weltweites Netz
wie ­Internet);
●●
kann mehrere lokale Computernetze miteinander verbinden (LAN to LAN);
●●
benutzt Fernleitungen (z. B. Telefonleitung, Glasfaserkabel,
Satellitenübertragung) als Stand- oder Wählleitung.
Unter dem Internet versteht man einen weltweiten Verbund
von Computernetzwerken (internationale, nationale, regionale
und lokale Netze), welcher als einziges riesengroßes Kommunikationsnetz verstanden werden kann. Alle Rechner des Netzes können miteinander kommunizieren, und zwar über ein
einheitliches Adressierungsschema (URL) sowie das InternetProtokoll (IP).
21
II. Übungsaufgaben Informationstechnisches
Büromanagement
Sie sind Auszubildender in folgendem Unternehmen:
1.Firma
Geschäftsgegenstand
Geschäftssitz
Registergericht
di-tronic Elektro GmbH
Herstellung und Verkauf von Elektronikteilen
Bahnhofstr. 17, 66424 Homburg
Amtsgericht Saarbrücken HRB 2378
2.Bankverbindung
Kreissparkasse Saarpfalz
IBAN DE94 5945 0010 0010 2654 99
BIC SALADE51HOM
3.Mitarbeiter
61
4.Gesellschafter/Stammeinlage
Udo Fritzen
Max Schmitt
Peter Vogel
5.Geschäftsführer
Max Schmitt (gleichzeitig Gesellschafter)
Hans Morlock
beide Geschäftsführer haben Einzelvertretungsbefugnis
6.Prokuristin
Anna Grebel (Gesamtprokura)
130 000,00 EUR
175 000,00 EUR
95 000,00 EUR
Hinweise zu allen Aufgaben:
●●
Bei der Gestaltung der Geschäftsbriefe sind die Regeln der DIN 5008 anzuwenden.
●●
Berechnungen in der Tabellenkalkulation sind mit kopierfähigen Formeln und entsprechenden Zellbezügen vorzunehmen. (Häufig gibt es mehrere Lösungsmöglichkeiten.)
●●
Prozentzahlen sind grundsätzlich mit zwei Nachkommastellen darzustellen.
●●
Die dargestellten Übungsaufgaben können Gegenstand aller Prüfungsfächer sein.
1. Aufgabe
Situation:
Sie sind Auszubildender in der Verkaufsabteilung der di-tronic Elektro GmbH.
Zu Aufgabe 1.1:
Das Handelswarensortiment wird im Rahmen des Haustechnik-Angebots um die Artikelgruppe „Sicherheitstechnik“ erweitert. Frau Sandra Löhfelm bittet Sie in diesem Zusammenhang um Ihre Mitarbeit.
Zu Aufgabe 1.2:
Firma
Name
Straße
PLZOrt
Geschlecht
ELTRO GmbH
Marek KG
ASOL OHG
MBL GmbH
Frantzen
Grammel
Ast
Olbrich
Marienstr. 4
Saarstr. 45
Fabrikstr. 23
Gaustr. 6
66482
66111
66424
67655
m
w
w
m
Zweibrücken
Saarbrücken
Landstuhl
Kaiserslautern
Arbeitsanweisung:
1.1 Werbebrief erstellen
Formulieren Sie einen Werbebrief, in dem den Kunden die neue Artikelgruppe vorgestellt
wird.
157
1.2 Datenquelle erstellen und mit Hauptdokument verbinden
Erstellen Sie die Datenquelle für die oben genannten Datensätze der Kunden. Verbinden Sie
die Datenquelle mit dem Hauptdokument „Werbebrief“ zum entsprechenden Serienbrief.
Verwenden Sie für die Anrede „Frau“ bzw. „Herr“ die „Wenn. . .Dann. . .Sonst. . .-Regel“.
1.3 Formular für Telefonnotiz erstellen
Herr Grammel der Firma Marek KG ruft an, Sie nehmen das Telefongespräch entgegen.
Er teilt mit, dass seine Firma plant, Erzeugnisse der Artikelgruppe Sicherheitstechnik in
das Sortiment aufzunehmen und bittet um Rückruf der zuständigen Sachbearbeiterin Frau
Löhfelm. Im Zusammenhang mit dem Telefongespräch stellt sich heraus, dass kein geeignetes Formular für eine Telefonnotiz vorhanden ist. Sie erhalten den Auftrag, ein solches
Formular zu erstellen.
Lösung zu Aufgabe 1.1 und 1.2:
Hauptdokument
di-tronic Elektro GmbH
Homburg
di-tronic Elektro GmbH, Bahnhofstr. 17,·66424 Homburg
«Firma»
Frau «Name»
«Straße»
«Plz» «Ort»
Ansprechpartner:
Abteilung:
Sandra Löhfelm
Verkauf
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Internet:
06841 9288516-0
06841 9288516-25
s.lö[email protected]
www.di-tronic.de
Datum:
24.05.20..
Erweiterung unseres Handelswaren-Sortiments im Rahmen der Haustechnik um die Artikelgruppe
„Sicherheitstechnik“
Sehr geehrte Frau «Name»,
die Zahl der Einbrüche in Einfamilienhäuser hat im vergangenen Jahr wieder stark zugenommen. So
lautet eine Meldung einer großen Tageszeitung. Ein Grund für die Zunahme der Einbrüche liegt auch
darin, dass immer noch sehr viele Häuser schlecht gesichert sind und auch nicht über eine Alarmanlage
verfügen.
Aus diesem Grund haben wir - im Rahmen unseres Haustechnik-Angebotes - die Artikelgruppe
„Sicherheitstechnik“ neu in unser Handelswaren-Sortiment aufgenommen. Wir glauben, dass es auch
für Sie lohnenswert ist, wenn Sie Ihr Sortiment um Sicherheitsprodukte für Privathaushalte erweitern. Wir
bieten Ihnen leistungsfähige und preisgünstige Funkalarmanlagen und kabelgebundene Alarmanlagen
von verschiedenen Herstellern zu sehr günstigen Bedingungen an. Zu Ihrer raschen Information haben
wir diesem Schreiben einen Werbeprospekt beigelegt. Ausführliche Informationen erhalten Sie
selbstverständlich auf unserer Homepage.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Sandra Löhfelm in unserer
Verkaufsabteilung. Sie wird Ihnen sehr gerne behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
di-tronic Elektro GmbH
Sandra Löhfelm
Anlagen
Warenprospekt
158
di-tronic Elektro GmbH
Bahnhofstr. 17
66424 Homburg
Geschäftsführer:
Max Schmitt
Hans Morlock
Telefon 06841 9288516-0
Telefax 06841 9288516-25
[email protected]
www.di-tronic.de
Kreissparkasse Saarpfalz
IBAN DE94 5945 0010 0010 2654 99
BIC SALADE51HOM
Handelsregister
Amtsgericht
Saarbrücken
HRB 2378
Datenquelle
Firma
Name
Straße
PLZ
Ort
Geschlecht
ELTRO GmbH
Frantzen
Marienstr. 4
66482
Zweibrücken
m
Marek KG
Grammel
Saarstr. 45
66111
Saarbrücken
w
ASOL OHG
Ast
Fabrikstr. 23
66424
Landstuhl
w
MBL GmbH
Olbrich
Gaustr. 6
67655
Kaiserslautern
m
Lösung zu Aufgabe 1.3:
Telefonnotiz
Gesprächsdaten
Anruf am
Uhrzeit
Anrufer
Anruf für
Grund des Anrufs
Dringlichkeit
sehr dringlich
dringlich
weniger dringlich
Reaktion
Rückruf
Kenntnisnahme
Erledigung
Stellungnahme
Besuch
E-Mail-Nachricht
Bemerkung
159
2. Aufgabe
Situation:
Sie sind Auszubildender in der Verwaltungsabteilung der di-tronic Elektro GmbH. Ihr Unternehmen plant eine eintägige Tagung mit den A-Lieferanten.
Zu Aufgabe 2.1:
Herr Walter Hemmer bittet Sie, eine Lieferantenklassifizierung nach folgendem Schema für
die angegebenen Lieferanten vorzunehmen:
ab
ab
ab
0,00 EUR
20 000,00 EUR
50 000,00 EUR
Lieferant
ZG Hamm AG
Reffer GmbH
Ferber AG
H. Zenner e. K.
Eurotron GmbH
Resto GmbH & Co KG
Ludwig KG
Heger Elektro GmbH
Gebrüder Minn GmbH
HOG Gruppe
C-Lieferant
B-Lieferant
A-Lieferant
Einkaufsvolumen je Geschäftsjahr
75 000,00 EUR
15 000,00 EUR
89 000,00 EUR
2 000,00 EUR
3 000,00 EUR
1 000,00 EUR
20 000,00 EUR
23 000,00 EUR
2 500,00 EUR
21 000,00 EUR
Zu Aufgabe 2.4:
Herr Walter Hemmer bittet Sie, eine Checkliste, die für Besprechungen und Tagungen eingesetzt werden kann, anzufertigen.
Arbeitsanweisung:
2.1 ABC-Analyse durchführen
Erstellen Sie in Ihrem Tabellenkalkulationsprogramm in der Arbeitsmappe ABC-Ana­
lyse im Tabellenblatt ABC eine Tabelle mit den oben angegebenen Lieferanten und ihren
­jeweiligen Einkaufsvolumen. Übernehmen Sie in diese Tabelle die oben angegebenen
Klassifizierungsmerkmale.
Ermitteln Sie die Summe der Einkaufsvolumen und in der Spalte C die Klasse der Lieferanten. Verwenden Sie die Funktionen SUMME und SVERWEIS.
2.2 Mengen- und Wertanteile berechnen
Ermitteln Sie im Tabellenblatt Auswertung die Mengen- und Wertanteile für die A-Lieferanten, B-Lieferanten und C-Lieferanten. Verwenden Sie die Funktionen SUMME; ZÄHLENWENN, SUMMEWENN.
2.3 Beurteilung in einem Textfeld einfügen
Fügen Sie im Tabellenblatt Auswertung ein Textfeld ein, in dem Sie die Bedeutung von
A-Lieferanten beschreiben.
2.4 Checkliste erstellen
Erstellen Sie eine Checkliste für Besprechungen und Tagungen.
160
Lösung zu Aufgabe 2.1:
161
Lösung zu Aufgabe 2.2 und 2.3:
162
Teil 2 der Abschlussprüfung
I. Kundenbeziehungsprozesse
1 Kundenorientierte Auftragsabwicklung
1
Was bedeutet
Kundenorientierung?
Kundenorientierung bedeutet, dass der Kunde im Mittelpunkt
aller betrieblichen Aktivitäten steht; daraus leiten sich die
­absatzpolitischen Ziele und das Marketing des Unternehmens
ab.
Die Kundenorientierung ist neben der Geschäftsprozessorientierung der Leitgedanke vieler Unternehmen.
1.1 Marketing
2
Was ist Marketing?
Mit dem Wechsel von Verkäufermärkten zu Käufermärkten
(siehe Seite 429) haben die Absatzmärkte immer mehr an
­Bedeutung gewonnen.
Marketing (Absatzpolitik) ist marktorientierte Unternehmensführung, welche die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden bei
allen betrieblichen Entscheidungen in den Vordergrund stellt;
das Marketing zählt damit zu den wesentlichen Lenkungsprozessen in einem Unternehmen. Das Marketing hat einen wesentlichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.
Die langfristige Planung des Marketings wird als Marketingstrategie (Marketingkonzept) bezeichnet.
3
Welche absatzpolitischen
Ziele werden
unterschieden?
Es werden folgende absatzpolitische Ziele (Marketingziele)
unterschieden:
●● Absatzsteigerung (Erhöhung der Anzahl der verkauften
Produkte),
●● Umsatzsteigerung (Erhöhung des erzielten Umsatzes),
●● Sicherung bzw. Steigerung des Marktanteils,
●● Erschließung neuer Absatzmärkte (z. B. im Ausland),
●● Steigerung des Bekanntheitsgrades sowohl des Unternehmens als auch der Produkte,
●● Schaffung eines Alleinstellungsmerkmals (mit einem ganz
besonderen Leistungsmerkmal, das nach Möglichkeit einzigartig ist, hebt sich das Unternehmen oder das Produkt
von der Konkurrenz ab und erlangt damit einen Wettbewerbsvorteil),
●● Schaffung eines guten Images (Ansehen),
●● Kundenbindung (siehe Seite 237).
201
4
Welche absatzpolitischen
Instrumente gibt es?
Im Rahmen des Marketings stehen dem Unternehmen folgende absatzpolitische Instrumente (Marketinginstrumente) zur
Verfügung:
●● Produktpolitik,
●● Preispolitik,
●● Kommunikationspolitik,
●● Distributionspolitik, sie betrifft die Organisation des Absatzbereichs und umfasst alle Maßnahmen, die getroffen
werden, um ein Gut vom Hersteller bzw. vom Händler zum
Verwender zu bringen (Distribution = Verteilung). Zur Distributionspolitik zählen z. B. der Aufbau des Vertriebssystems in Form des zentralen Verkaufs über eine (zentrale)
Vertriebsabteilung oder des dezentralen Verkaufs, z. B. über
Verkaufsfilialen, Vertragshändler, Handelsbetriebe, Handelsvertreter, Handelsmakler.
Die Kombination und Koordination der einzelnen Marketinginstrumente stellt der Marketingmix dar.
5
Welche Wettbewerbsstrategien gibt es?
In Abhängigkeit von der jeweiligen Marktsituation kann ein
Unternehmen folgende Wettbewerbsstrategien wählen, um
sich auf dem Markt einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen:
●● Kostenführerschaft (Preis-Mengen-Strategie), das Unternehmen senkt seine Preise, um seine Konkurrenten aus
dem Markt zu verdrängen, wobei es darauf achtet, dass es
durch Kostensenkungen immer noch ohne Verluste bleibt;
Kostensenkungen werden erreicht durch entsprechende
Produktveränderungen, eine verbesserte Kapazitätsauslastung, Kostendegression durch hohe Stückzahlen sowie
durch Rationalisierungsmaßnahmen;
●● Differenzierung, das Unternehmen versucht, sich durch
seine Preise, sein Image, die Produktgestaltung, die Produktqualität, seinen Service sowie durch seine Lieferungsund Zahlungsbedingungen von seinen Konkurrenten zu
unterscheiden;
●● Nischenstrategie (Spezialisierung), das Unternehmen setzt
schwerpunktmäßig auf bestimmte Kundengruppen und
Kundensegmente (Marktsegmentierung) sowie auf regional abgegrenzte Märkte, wobei kundenfreundliche Preise
und Kundenorientierung von besonderer Bedeutung sind.
6
Welche Bedeutung
haben soziale Netzwerke
im Marketing?
Unternehmensauftritte in sozialen Netzwerken (siehe Seite
36) im Rahmen des Marketings dienen z. B. der Unternehmensprofilierung und der Erhöhung der Kundenzufriedenheit
(siehe Seite 224).
7
Welche Auswirkungen
hat das Marketing auf
die Gesellschaft?
Der allgegenwärtige Einsatz der Marketinginstrumente der
­Gesamtheit der Betriebe hat einen erheblichen Einfluss auf die
Gesellschaft, wobei die Werbung von besonderer Bedeutung
ist. Man unterscheidet folgende gesellschaftliche Auswirkungen der Werbung:
202
1. positive Auswirkungen, z. B.:
●● Information über Angebote von Firmen und über Waren;
●● Information über Produktneuheiten;
●● „Werbung als Unterhaltung“ (manche Werbespots ­haben
Kultcharakter);
●● „Werbung als Arbeitgeber“ (in der Werbebranche wie im
Marketing insgesamt werden sehr viele Menschen beschäftigt);
2. negative Auswirkungen, z. B.:
●● Manipulation des Menschen (Spezialisten wie Psychologen, Soziologen, Mediziner, Journalisten entwickeln
Konzepte, um die Konsumenten zu beeinflussen);
●● Wertebildung, es werden u. U. negative Leitbilder vermittelt (z. B. rauchen, sexy sein);
●● Bedürfnisweckung, es werden Bedürfnisse geweckt, deren Befriedigung u. U. sehr teuer ist (Luxusautos, Luxusreisen, Designer-Bekleidung usw.); oft werden Bedürfnisse geweckt, die von vielen wegen ihres begrenzten
Einkommens überhaupt nicht befriedigt werden können;
●● Neid, es entsteht Missgunst unter Mitarbeitern, Bekannten, Nachbarn (der eine kann sich etwas leisten und der
andere nicht);
●● Konsumdenken, die Orientierung der Gesellschaft am
Konsum wird immer stärker;
●● Allgegenwärtigkeit, der Mensch ist der Werbung immer
und überall ausgesetzt (z. B. Fernsehen, Radio, Printmedien, Internet, Plakatwände, Litfaßsäulen, Schaufenster,
Werbeprospekte);
●● Kinder und Jugendliche als Zielgruppe, sie sind aufgrund ihrer Unerfahrenheit besonders anfällig für Beeinflussungen;
●● gesundheitsgefährdende Produkte als Werbeobjekt (z. B.
Alkohol, Süßigkeiten);
●● Preissteigerungen (die Kosten der Werbung werden auf
die Produkte umgelegt);
●● Beeinflussung der Medien (z. B. durch die Marktmacht
der Unternehmen);
●● Beeinflussung der Politik (z. B. durch die Wahlwerbung).
1.1.1 Produktpolitik
8
Was ist Produktpolitik?
Die Produktpolitik umfasst alle Maßnahmen im Rahmen des
Marketings, welche sich auf das Produkt beziehen (marktgerechte Gestaltung des Leistungsangebots eines Unternehmens). Die Produktpolitik wird vor allem beeinflusst durch die
Ziele des Unternehmens, die Nachfrage und die Lebenszyklen der Produkte. Die Produktpolitik umfasst Produktstrategie,
Programmpolitik, Sortimentspolitik, Kundendienstpolitik und
Garantieleistungspolitik.
203
2.4.2 Arbeitsschutzrechte für besondere Personengruppen
252
Welche Bedeutung
hat das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Beschäftigung von
Kindern und Jugendlichen (siehe Seite 443).
253
Nennen Sie wichtige
Bestimmungen des
Mutterschutzgesetzes!
Das Mutterschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter) regelt z. B.:
254
Nennen Sie wesentliche
Bestimmungen des
Gesetzes zum Elterngeld
und zur Elternzeit!
●●
das Beschäftigungsverbot für werdende Mütter, sie dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht
­beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären;
●●
das Beschäftigungsverbot für Mütter, sie dürfen bis zum
Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden;
●●
das Mutterschaftsgeld, es wird Frauen für die Zeit der
Schutzfristen (sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der
Entbindung) von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt;
●●
den Kündigungsschutz, der für die Zeit während der
Schwangerschaft und für 4 Monate danach gilt;
●●
das Verbot schwerer körperlicher Arbeiten, der Akkordund Fließbandarbeit für werdende Mütter;
●●
das Verbot der Mehrarbeit, der Nachtarbeit und der Sonnund Feiertagsarbeit für werdende und stillende Mütter.
Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) regelt z. B.
1. für das Elterngeld und die Elternzeit,
●●
Berechtigte: Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern,
die mit ihrem Kind in einem Haushalt wohnen; das Kind
muss selbst betreut und erzogen werden und es darf keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt werden;
der Anspruch beginnt mit dem Tag der Geburt;
●●
Dauer des Anspruchs: Beide Elternteile haben grundsätzlich insgesamt Anspruch auf 12 
Monatsbeträge
­Elterngeld; sie haben Anspruch auf zwei weitere Monate, wenn ein Elternteil für mindestens zwei Monate seine
Erwerbstätigkeit reduziert und das Kind betreut;
●●
Höhe des Anspruchs: Elterngeld wird grundsätzlich in
Höhe von 67 Prozent des monatlichen Durchschnittseinkommens bis zu einem Höchstbetrag von 1 800,00 EUR
monatlich gezahlt. Das Mindestelterngeld beträgt
300,00 EUR monatlich;
295
Zeit: Beide Elternteile können 36 Monate unbezahlte
Auszeit von der Arbeit nehmen, davon können zwölf
Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag
des Kindes eingesetzt werden. Eine Zustimmung des
Arbeitgebers ist nicht erforderlich;
●● Kündigung: Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis
frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit und während der Elternzeit nicht kündigen;
●●
2. für das Elterngeld Plus
●● Kombination: Elternzeit und Teilzeitarbeit können mit­
einander kombiniert werden;
●● Bezugszeit: Bei Teilzeitarbeit können 24 (statt wie beim
Elterngeld 12) Monate zwischen dem dritten und achten
Geburtstag des Kindes eingesetzt werden;
●● Höhe des Anspruchs: Es kann bei Teilzeit zwar doppelt
so lang bezogen werden wie das Elterngeld, ist aber
höchstens halb so hoch wie dieses;
●● Partnerschaftsbonus: Zusätzlich erhalten die Eltern als
Partnerschaftsbonus auf Antrag vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus, wenn beide Elternteile in dieser Zeit
Teilzeit arbeiten. Die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes beträgt 28 Monate;
●● Zeitabschnitte: Die Elternzeit ist in drei Zeitabschnitte
pro Elternteil einteilbar. So haben Eltern die Chance, das
Kind auch zu einem späteren Zeitpunkt, etwa beim Eintritt in die Schule, intensiv zu betreuen;
3.für die Besteuerung: Das Elterngeld wird steuer- und
­abgabenfrei gewährt; allerdings wird das Elterngeld bei der
Ermittlung des persönlichen Steuersatzes als Einkommen
berücksichtigt;
4. Träger: Der Bund trägt die Ausgaben für das Elterngeld.
255
Nennen Sie wichtige
Bestimmungen des
Schwerbehindertenrechts!
296
Das Schwerbehindertenrecht ist Teil des Sozialgesetzbuches IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen).
Wichtige Bestimmungen sind z. B.:
●●
Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen haben i. d. R. auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen;
●●
solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl Schwer­
behinderter nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz jährlich eine Ausgleichsabgabe zu entrichten;
●●
die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwer­
behinderten durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen
Zustimmung des Integrationsamtes.
256
257
Nennen Sie wichtige
Bestimmungen des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes!
Nennen Sie wichtige
Bestimmungen des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes!
Wichtige Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) sind:
●●
Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht, wenn
dem Auszubildenden die erforderlichen Mittel für seinen
Lebensunterhalt und seine Ausbildung fehlen;
●●
gefördert wird z. B. der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Abendschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen und Hochschulen;
●●
Schüler erhalten den Förderungsbetrag als Zuschuss (wird
nicht zurückgezahlt), Studierende erhalten den Betrag zu
50 % als Zuschuss und den Rest als zinsloses Darlehen;
●●
die Förderungsausgaben trägt der Bund.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt z. B.:
●●
Zielsetzung, Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus
Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft,
des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen;
●●
Begriffe, eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn
eine Person eine weniger günstige Behandlung als eine
andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt;
­
eine Belästigung liegt z. B. vor, wenn die Würde der betreffenden Person verletzt wird;
●●
zulässige unterschiedliche Behandlung, sie ist z. B. zulässig,
wenn der Grund dafür wegen der Art der auszuübenden
Tätigkeit eine entscheidende berufliche Anforderung darstellt;
●●
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers, der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum
Schutz vor Benachteiligungen zu treffen;
●●
Rechte der Beschäftigten, z. B. Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht;
●●
Beweislast, wenn im Streitfall die eine Partei Indizien
­beweist, die eine Benachteiligung vermuten lassen, trägt
die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß
gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung
vorgelegen hat;
●●
Antidiskriminierungsstelle des Bundes, wer der Ansicht
ist, im Sinne des Gesetzes benachteiligt worden zu sein,
kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
wenden.
297
4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
217
Welche Bedeutung haben
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb?
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Arbeitsschutz im engeren Sinne) haben in allen Unternehmen eine
besondere Bedeutung. Jedes Unternehmen muss feststellen,
inwieweit Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am
Arbeitsplatz gefährdet sind. Es muss Maßnahmen zur Vermeidung möglicher Gefährdungen treffen.
In diesem Zusammenhang sind vor allem folgende Arbeitsschutzvorschriften zu beachten:
●● Arbeitsschutzgesetz,
●● Arbeitssicherheitsgesetz,
●● Arbeitsstättenverordnung (siehe Seite 149),
●● Bildschirmarbeitsverordnung (siehe Seite 151),
●● Sozialgesetzbuch (Krankenversicherung, siehe Seite 300),
●● Vorschriften der Berufsgenossenschaften.
218
Welche Bedeutung hat
Work-Life-Balance?
Ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften zur Gesundheit am Arbeitsplatz ist Work-Life-Balance als ausgewogene
­Lebenssituation mit einem Ausgleich von Arbeitsleben und
Privatleben von besonderer Bedeutung für die Arbeitnehmer
eines Betriebes (siehe Seite 155).
4.1 Gesetzliche Arbeitsschutzregelungen
219
Welche Bedeutung hat
das Arbeitsschutzgesetz?
Das Arbeitsschutzgesetz (Gesetz über die Durchführung
von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der
­Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei
der Arbeit) dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der
Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes
sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit
und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich
Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Wichtige Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes sind:
●● Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen;
●● die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für
­Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
●● spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;
447
220
Nennen Sie wichtige
Bestimmungen des
Arbeitssicherheitsgesetzes!
●●
die mit der Arbeit verbundene Gefährdung ist zu ermitteln
(eine Gefährdung kann sich z. B. ergeben durch die Einrichtung des Arbeitsplatzes, durch den Einsatz von Arbeitsmitteln und von Arbeitsstoffen wie z. B. Chemikalien);
●●
die erforderlichen Unterlagen über die Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind
­bereitzustellen;
●●
die Maßnahmen zur Ersten Hilfe, zur Brandbekämpfung
und zur Evakuierung der Beschäftigten sind zu treffen und
die dafür zuständigen Beschäftigten sind zu benennen;
●●
den Beschäftigten ist die Möglichkeit einzuräumen, sich
­arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen;
●●
die Beschäftigten sind über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen (während ihrer Arbeitszeit);
●●
die Beschäftigten haben Maschinen, Werkzeuge, Arbeitsstoffe sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß zu
verwenden.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (Gesetz über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeits­
­
sicherheit) beinhaltet folgende wichtige Regelungen:
●●
Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte und Fachkräfte für
­Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) zu bestellen;
●●
die Betriebsärzte haben den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen des
­Gesundheitsschutzes zu unterstützen;
●●
die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Arbeitgeber
beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen
Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen (Aufgaben
sind z. B. Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Untersuchung von Arbeitsunfällen).
221
Was sind
Sicherheitsbeauftragte?
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) hat ein Unternehmen
(mit mehr als 20 Beschäftigten) Sicherheitsbeauftragte zu
bestellen, die den Unternehmer in Zusammenarbeit mit den
sonstigen für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen
(nach dem Arbeitssicherheitsgesetz) bezüglich der Verhütung
von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen.
222
Welche Bedeutung
hat die Arbeitsstättenverordnung?
Die Arbeitsstättenverordnung (siehe Seite 149) dient dem
Schutz der Beschäftigten z. B. im Hinblick auf Arbeitsstätten,
Arbeitsplätze, Arbeitsräume, Gefährdungsbeurteilung, Fluchtwege, Arbeitsbedingungen, Erste-Hilfe-Räume.
448
223
Welche Bedeutung
hat die Bildschirmarbeitsverordnung?
Die Bildschirmarbeitsverordnung (siehe Seite 151) dient
der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Arbeit an
Bildschirmgeräten und regelt z. B. Arbeitszeit am Bildschirm,
Anforderungen an den Bildschirmarbeitsplatz, Anforderungen
an das Bildschirmgerät, Gestaltung der Arbeitsumgebung.
224
Welche Bedeutung hat
die Ergonomie?
Die Ergonomie (siehe Seite 154) befasst sich insbesondere
mit der Optimierung von Arbeitsplatz und Arbeitsmitteln und
umfasst auch die Hardware- und Software-Ergonomie.
4.2 Unfallverhütungsvorschriften
225
Nennen Sie wesentliche
Inhalte der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“!
Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift „Grundsätze der
Prävention“ enthält grundlegende Vorschriften zur Unfallverhütung, welche für Unternehmer und Versicherte gelten, z. B.:
1. Pflichten des Unternehmers,
● er hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von
Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste
Hilfe zu treffen;
● er hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer
Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen
zu ihrer Verhütung, entsprechend zu unterweisen (mindestens einmal jährlich);
● er hat den Versicherten die geltenden Unfallverhütungsvorschriften an geeigneter Stelle zugänglich zu machen;
● er hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und
Sicherheitsbeauftragte zu bestellen;
● er hat die zur Ersten Hilfe erforderlichen Einrichtungen
sowie das erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen;
●
er hat den Versicherten geeignete persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen.
2. Pflichten der Versicherten,
●
sie haben die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe
zu unterstützen und die entsprechenden Anweisungen
des Unternehmers zu befolgen;
●
sie dürfen sich selbst oder andere durch den Konsum
von Alkohol und Drogen nicht gefährden.
449
4.3 Verhalten bei Arbeitsunfällen
226
Welche Maßnahmen sind
bei einem Arbeitsunfall zu
ergreifen?
Bei einem Arbeitsunfall muss die Unfallstelle gesichert werden; der Arbeitsunfall ist durch die zuständigen Mitarbeiter zu
dokumentieren. In Abhängigkeit von der Art der Verletzung
sind beispielsweise folgende Maßnahmen zu ergreifen:
●●
Erste Hilfe leisten, Erste-Hilfe-Maßnahmen sind abhängig
von der Art der Verletzung (z. B. Druckverband bei einer
Blutung, Rückenlage mit hochgelegten Füßen bei einem
Schock, Herzdruckmassage und Atemspende bei Atemstillstand); Erste-Hilfe-Mittel sind z. B. Verbandstoffe, Lösch­
decken, Rettungstransportmittel, Meldeeinrichtungen;
●●
leichte Verletzungen, ein Arzt (Betriebsarzt) bzw. ein Facharzt sollte aufgesucht werden;
●●
mittelschwere Verletzungen, ist aufgrund der Verletzung
mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, ist ein Durchgangsarzt
einzuschalten; eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei
Tagen ist (binnen drei Tagen) dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzuzeigen (Unfallanzeige);
●●
schwere Verletzungen, der Notarzt ist unverzüglich zu
­rufen; eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist zu informieren; stirbt die verletzte Person, so ist die Polizeibehörde zu
benachrichtigen.
4.4 Brandschutz
227
Welche Bedeutung
hat der Brandschutz
im Betrieb?
Der Brandschutz im Betrieb umfasst folgende Bereiche:
1. Vorbeugender Brandschutz,
●● betriebliche Bauten müssen so beschaffen sein, dass
Bränden vorgebeugt wird und bei einem Brand Menschen gerettet sowie Löscharbeiten durchgeführt werden können,
●● zur Verhütung von Entstehungsbränden sind die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen;
2. Maßnahmen im Rahmen des Brandschutzes,
●● Benennung von Beschäftigten für die Aufgaben der
Brandbekämpfung,
●● Aufstellung eines Flucht- und Rettungsplans, welcher an
geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte auszulegen oder
auszuhängen ist,
●● Sicherung der Rettungswege,
●● Kennzeichnung von Räumen mit besonderer Brandoder Explosionsgefahr,
450
Einrichtung von Warnanlagen,
Bereithaltung von Feuerlöschgeräten,
●● Durchführung von Feueralarm-Übungen sowie von
praktischen Löschübungen;
●●
●●
3. Verhaltensweisen bei Bränden,
●● Situation einschätzen und Ruhe bewahren,
●● schnellstens Feueralarm auslösen,
●● Meldung des Feuers an die zuständige Stelle im Betrieb
(z. B. Zentrale) oder direkt an die Feuerwehr (Notruf 112)
mit genauer Beschreibung der Situation,
●● Fenster und Türen schließen,
●● bei kleinen Bränden Löschversuch unternehmen, z. B.
mithilfe eines Feuerlöschers,
●● Arbeitsplatz auf dem Fluchtweg verlassen,
●● am vorgesehenen Sammelplatz verbleiben und Anweisungen abwarten.
4.5 Förderung der Gesundheit
228
Nennen Sie Maßnahmen
zur Förderung
der Gesundheit!
Zu den Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit zählen:
●● Ernährung (z. B. Kurse zur Ernährungsberatung, gesunde
und abwechslungsreiche Kantinenkost),
●● Bewegung (z. B. Rückenkurse, Lauftreffs, gesundheitsfördernde Gestaltung des Arbeitsplatzes),
●● Stressregulation (z. B. Entspannungskurse, Yoga, Anti-Burnout-Programme, gesundheitsorientierte Personalführung),
●● Suchtprävention (z. B. Kurse zur Alkoholvorbeugung, Verhinderung von Mobbing, gutes Betriebsklima),
●● Ergonomie (siehe Seite 154).
Für die finanzielle Förderung der Gesundheit durch den ­Betrieb
gilt, dass bis zu 500,00 EUR je Mitarbeiter für qualitätsgeprüfte
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im und außerhalb des
Betriebes steuerfrei sind.
229
Nennen Sie die
Vorteile der
Gesundheitsförderung!
Die Vorteile der Gesundheitsförderung sind
1. für den Arbeitnehmer, z. B.:
●● Verbesserung des Gesundheitszustandes,
●● Senkung gesundheitlicher Risiken,
●● Verringerung der Arztbesuche,
●● Erhöhung der Lebensqualität,
●● Leistungssteigerung;
2. für den Arbeitgeber, z. B.:
●● hohe Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer,
●● Reduzierung der Krankheitsausfälle,
●● erhöhte Motivation der Arbeitnehmer.
451
III. Übungsaufgaben Kundenbeziehungsprozesse
Sie sind Auszubildender der di-tronic Elektro GmbH (siehe Seite 157).
1. Aufgabe
Kundenorientierte Auftragsabwicklung
Situation:
Die Marketingabteilung Ihres Ausbildungsbetriebes hat für das Produkt di-tro 21 eine
Marktforschungsuntersuchung durchgeführt und folgende Werte ermittelt.
Kostentabelle
Menge in Stück
Gesamtkosten in EUR
  0
100
200
300
400
500
  8 000
18 000
28 000
38 000
48 000
58 000
Angebots- und Nachfragetabelle
Preis je Stück in EUR
Nachfrage in Stück
Angebot in Stück
 80
100
120
140
160
500
400
300
200
100
100
200
300
400
500
Umsatzfunktion
Umsatz in EUR
70 000
60 000
50 000
EUR
40 000
30 000
20 000
10 000
0
0
100
200
300
Stück
400
500
600
Arbeitsanweisung:
1.1 Fixkosten und variable Kosten ermitteln
Ermitteln Sie aufgrund der Kostentabelle die Fixkosten insgesamt und die variablen Kosten
je Stück.
1.2 Gesamtkostenfunktion ermitteln
Ermitteln Sie die in der Kostentabelle zugrunde gelegte Gesamtkostenfunktion.
460
1.3 Marktpreis ermitteln
Stellen Sie aufgrund der Angebots- und Nachfragetabelle die entsprechenden Funktionen
grafisch dar (per Hand oder mittels Tabellenkalkulationsprogramm) und geben Sie den
Gleichgewichtspreis (Marktpreis) an.
1.4 Nachfrageüberhang bestimmen
Welcher Nachfrageüberhang ergibt sich für die vorgegebene Marktsituation bei einem
Preis von 100,00 EUR?
1.5 Angebotspreis ermitteln
Ermitteln Sie anhand der Umsatzfunktion den Preis, den das Unternehmen für das angebotene Produkt zugrunde legt.
1.6 Kritische Verkaufsmenge ermitteln
Stellen Sie die Kostenfunktion und die Umsatzfunktion des Unternehmens in einem
Schaubild grafisch dar und ermitteln Sie die Absatzmenge, ab der das Unternehmen einen
Gewinn erzielt.
Lösung zu Aufgabe 1.1:
Gesamte Fixkosten = 8 000,00 EUR (Kosten bei 0 Stück).
Variable Kosten je Stück = 100,00 EUR ([18 000 – 8 000] : 100).
Lösung zu Aufgabe 1.2:
Gesamtkostenfunktion = 100 · x + 8 000 (x = Stückzahl).
Lösung zu Aufgabe 1.3:
Marktsituation
Der Gleichgewichtspreis liegt bei 300 Stück und beträgt 120,00 EUR.
Lösung zu Aufgabe 1.4:
Nachfrageüberhang = 200 Stück (Nachfrage 400 Stück – Angebot 200 Stück).
Lösung zu Aufgabe 1.5:
Verkaufspreis = 120,00 EUR je Stück (60 000,00 EUR : 500 Stück).
461
Lösung zu Aufgabe 1.6:
Gewinnsituation
Ab einer Absatzmenge von 400 Stück erreicht das Unternehmen die Gewinnzone (Umsatz =
Kosten).
2. Aufgabe
Kundenbeziehungen und Kommunikation
Situation:
Sie sind gegenwärtig in der Abteilung Verkauf eingesetzt.
Zu Aufgabe 2.1:
Der Einkäufer der Firma Subtec hat eine am 02. 05. 20 . . eingekaufte Schaltanlage am
05. 06. 20 . . telefonisch reklamiert, da beim Einbau am 04. 06. 20 . . ein Fehler in der Anlage
festgestellt wurde. Die Aussagen des Mitarbeiters während des Telefongesprächs liegen
Ihnen vor.
Aussagen des Mitarbeiters
1. Sie hätten spätestens drei Tage nach dem Kauf reklamieren müssen.
2. Wahrscheinlich ist der Fehler aufgetreten, weil das Teil falsch montiert worden ist.
3. Rufen Sie morgen in der Produktionsabteilung an.
Zu Aufgabe 2.2:
Während eines Reklamationsgesprächs mit einem Kunden sind Ihnen folgende Aussagen
des Kunden aufgefallen:
Aussagen des Kunden
1. Sie würden mir einen großen Gefallen erweisen, wenn Sie die Angelegenheit im Rahmen der Kulanz regeln könnten.
2. Ich bin seit Jahren Kunde bei Ihnen und enttäuscht, wie Sie meine Reklamation bearbeiten.
3. Das Schaltelement, das ich bei Ihnen im letzten Jahr gekauft habe, hat immer wieder
Schwierigkeiten beim Einsatz bereitet.
4. Sie können sich überhaupt nicht vorstellen, wie ich mich in meiner Abteilung blamiert
habe, da ich das Schaltelement als besonders robust gepriesen habe.
462
Arbeitsanweisung:
2.1 Kundenorientiertes Verhalten bei Reklamationen
Formulieren Sie für die drei Aussagen des Mitarbeiters jeweils eine kundengerechte Aussage.
2.2 Ebenen des 4-Ohren-Modells erkennen
Ordnen Sie die Kundenaussagen den vier Ebenen des 4-Ohren-Modells zu.
2.3 Reklamation und Beschwerde unterscheiden
Stellen Sie den Unterschied zwischen Reklamation und Beschwerde dar.
2.4 Verhaltensregeln bei Beschwerden angeben
Nennen Sie fünf Regeln für das Verhalten bei Beschwerden.
Lösung zu Aufgabe 2.1:
Aussage des Mitarbeiters
Kundengerechter Formulierungsvorschlag
Sie hätten spätestens drei Tage nach dem Kauf
­reklamieren müssen.
Wir werden Ihnen umgehend ein neues Teil zusenden und bitten um Entschuldigung für den Fehler.
Wahrscheinlich ist der Fehler aufgetreten, weil das
Teil falsch montiert worden ist.
Senden Sie uns bitte die Schaltanlage zu, damit
wir den Fehler untersuchen und korrigieren können.
Rufen Sie morgen in der Produktionsabteilung an.
Wenn Sie Fragen zur Montage der Schaltanlage
haben, kann ich Sie gerne mit einem Mitarbeiter in
der Produktionsabteilung verbinden.
Lösung zu Aufgabe 2.2:
Aussagen des Kunden
Ebene des 4-Ohren-Modells
1
Appellebene
2
Beziehungsebene
3
Sachebene
4
Selbstoffenbarungsebene
Lösung zu Aufgabe 2.3:
Reklamationen liegen vor, wenn die Lieferung von mangelhaften Waren dem Verkäufer gegenüber gerügt wird.
Beschwerden liegen vor, wenn Kunden ihre allgemeine Unzufriedenheit über den Betrieb
­äußern, wie z. B. lange Wartezeiten, unfreundliches Personal.
Lösung zu Aufgabe 2.4:
Regeln für das richtige Verhalten bei Kundenbeschwerden sind:
●●
die vorgetragene Beschwerde objektiv und sachlich behandeln,
●●
denjenigen, der sich beschwert, ernst nehmen,
●●
ruhig und gelassen bleiben,
●●
sich nicht provozieren lassen,
●●
eine für beide Seiten tragbare Lösung herbeiführen.
463
6. Aufgabe
Geschäftsprozesse
Situation:
Sie haben sich im Rahmen Ihrer Ausbildung mit der Geschäftsprozessmodellierung befasst
und Ihnen liegen folgende Informationen vor:
Geschäftsprozess Auftragsbearbeitung
Kundenanfrage
eingetroffen
Kunde prüfen
Anfrage prüfen
Kunde ist
Neukunde
526
Erzeugnis
ist nicht im
Programm
Bonität
ist
gegeben
Bonität
ist nicht
gegeben
Kunde in
Kundendatei
aufnehmen
Absage
schreiben
Kundensatz ist
angelegt
Ende
Kundenanfrage
Erzeugnis
ist im
Programm
Geschäftsprozess Rechnungseingang (Auszug)
Ein Teil des Geschäftsprozesses Rechnungseingang läuft folgendermaßen ab:
●●
Wenn eine Lieferung von Teilen ordnungsgemäß erfolgt und die entsprechende Rechnung eingetroffen ist, werden Rechnung und Lieferschein kontrolliert.
●●
Wenn Rechnung und Lieferschein in Ordnung sind, wird die Rechnung beglichen,
­ansonsten wird die Rechnung nicht beglichen.
Arbeitsanweisung:
6.1 Konnektoren kennen
Geben Sie für den Geschäftsprozess Auftragsbearbeitung an, welche sechs Konnektoren
zu ergänzen sind.
6.2 Ereignis und Funktion kennen
Geben Sie für den Geschäftsprozess Auftragsbearbeitung an, welches Ereignis und welche Funktion noch zu ergänzen sind.
6.3 Verbindungslinien kennen
Geben Sie für den Geschäftsprozess Auftragsbearbeitung an, welche Verbindungslinie
noch fehlt.
6.4 Prozesswegweiser kennen
Geben Sie für den Geschäftsprozess Auftragsbearbeitung an, welcher Prozess im Prozesswegweiser einzutragen ist.
6.5 Ereignisgesteuerte Prozesskette aufstellen
Erstellen Sie für den Geschäftsprozess Rechnungseingang ausschnittweise die entsprechende EPK.
Lösung zu Aufgabe 6.1:
Nach dem Ereignis „Kundenanfrage ist eingetroffen“ und vor dem Prozesswegweiser am Ende
der Abbildung ist jeweils der UND-Konnektor einzutragen. Bei allen übrigen Konnektoren handelt es sich um XOR.
Lösung zu Aufgabe 6.2:
Einzutragen sind das Ereignis „Kunde ist Stammkunde“ und die Funktion „Bonität prüfen“.
Lösung zu Aufgabe 6.3:
Es fehlt die Verbindungslinie zwischen „Erzeugnis ist nicht im Programm“ und „Absage schreiben“.
Lösung zu Aufgabe 6.4:
Im Prozesswegweiser wird „Angebotserstellung“ eingetragen.
527
Lösung zu Aufgabe 6.5:
Geschäftsprozess Rechnungseingang (Auszug)
Lieferung ist
ordnungsgemäß
Rechnung ist
eingetroffen
Lieferschein und
Rechnung
kontrollieren
XOR
528
sind OK
sind nicht
OK
Rechnung
begleichen
Rechnung nicht
begleichen
6 Abschreibung auf Anlagen
6.1 Lineare Abschreibung
Beispiel:
Gegeben ist der folgende Auszug aus der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle „AV“):
Fundstelle
Anlagegüter
Nutzungsdauer i. J.
4
Fahrzeuge
4.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.2.7
4.2.8
4.2.8.1
4.2.8.2
4.2.9
4.2.10
4.3
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.3.4
4.4
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.5
Schienenfahrzeuge
Straßenfahrzeuge
Personenkraftwagen und Kombiwagen
Motorräder, Motorroller, Fahrräder u. Ä.
Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper
Traktoren und Schlepper
Kleintraktoren
Anhänger, Auflieger, Wechselaufbauten
Omnibusse
Sonderfahrzeuge
Feuerwehrfahrzeuge
Rettungsfahrzeuge und Krankentransportfahrzeuge
Wohnmobile, Wohnwagen
Bauwagen
Luftfahrzeuge
Flugzeuge unter 20 t höchstzulässigem Fluggewicht
Drehflügler (Hubschrauber)
Heißluftballone
Luftschiffe
Wasserfahrzeuge
Barkassen
Pontons
Segelyachten
sonstige Beförderungsmittel (Elektrokarren, Stapler, Hubwagen usw.)
25
6
7
9
12
8
11
9
10
6
8
12
21
19
5
8
20
30
20
8
a) Zum Beginn des Geschäftsjahres 20 . . wird ein Geschäfts-Pkw für 31 680,00 EUR netto auf
Ziel gekauft. Buchen Sie den Kauf lt. ER 452!
b) Erstellen Sie den Abschreibungsplan für den Geschäfts-Pkw, wenn der Pkw linear abgeschrieben und die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der AfA-Tabelle zugrunde gelegt
wird!
c) Bilden Sie die Buchungssätze am Ende des ersten Nutzungsjahres!
Lösung:
a) 084 Fuhrpark
260 Vorsteuer
an 440 Verbindlichkeiten a. L. u. L.
574
31 680,00
6 019,20
37 699,20
b)
Jahr
Buchwert am
Jahresanfang
Abschreibungsbetrag
pro Jahr
Buchwert am
Jahresende
1
31 680
5 280
26 400
2
26 400
5 280
21 120
3
21 120
5 280
15 840
4
15 840
5 280
10 560
5
10 560
5 280
  5 280
6
  5 280
5 280
     0
c) 652 Abschreibungen auf Sachanlagen
an 084 Fuhrpark
801 SBK
an 084 Fuhrpark
5280,00
5280,00
26 400,00
26 400,00
Merke:
●●
Abschreibungen erfassen die Wertminderung von Anlagegütern (z. B. Abnutzung durch
Gebrauch, natürlicher Verschleiß, Entwicklung neuer und verbesserter Anlagegüter auf­
grund des technischen Fortschritts).
●●
Bei der linearen Abschreibung werden die Abschreibungsbeträge durch die Division der
Anschaffungskosten eines Anlagegutes durch die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ermittelt.
Anschaffungswert
Abschreibungsbetrag = ______
​​    
     ​​
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
100
Abschreibungssatz = ​​ ______
  
     ​​
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Die jährlichen Abschreibungsbeträge sind gleich hoch; im letzten Abschreibungsjahr wird
der Restbuchwert von null erreicht.
●●
Nach dem Handelsgesetzbuch (handelsrechtlich) ist die lineare Abschreibung möglich. Nach
dem Einkommensteuergesetz (steuerrechtlich) ist die lineare Abschreibung grundsätzlich
vorgeschrieben. Abschreibungsgrundlage sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
(siehe Seite 564).
●●
Für die lineare Abschreibung hat die Finanzverwaltung einheitlich für bestimmte Wirtschaftsgüter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (in AfA-Tabellen) festgelegt, mit deren
Hilfe die linearen AfA-Sätze berechnet werden können. Die in den AfA-Tabellen angegebene
Nutzungsdauer dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit der steuer­
lichen Absetzungen für Abnutzung (AfA).
●●
Die planmäßige Abschreibung erfasst die normale Wertminderung eines Anlagegutes entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (in einem Abschreibungsplan) auf den
Konten 652 Abschreibungen auf Sachanlagen und 654 Abschreibungen auf geringwertige
Wirtschaftsgüter. Die außerplanmäßige (außerordentliche) Abschreibung erfasst unvorhergesehene Wertminderungen (z. B. ein Anlagegut ist aufgrund technischer Neuerungen überholt), und zwar auf 655 Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen.
●●
Der Buchwert bei der planmäßigen Abschreibung wird wie folgt berechnet:
Buchwert = Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten – Summe der Abschreibungen
575
●●
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vermindert sich im Jahr der
­Anschaffung oder Herstellung der Jahres-AfA-Betrag um jeweils ein Zwöftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht. (D. h., wenn ein
­Anlagegut im Monat März angeschafft wird, dürfen im Anschaffungsjahr nur 10/12 des JahresAfA-Betrages abgeschrieben werden; in den folgenden Jahren wird jeweils der Jahres-AfABetrag und im letzten Jahr werden die verbleibenden 2/12 abgeschrieben). Man spricht von
zeitanteiliger AfA.
●●
Wird ein Anlagegut nach vollständiger Abschreibung weiterhin im Betrieb genutzt, ist es mit
dem Erinnerungswert von 1,00 EUR zu aktivieren.
●●
Die bilanzmäßige Abschreibung berücksichtigt handelsrechtliche bzw. steuerrechtliche
­Gesichtspunkte. Die kalkulatorische Abschreibung versucht, die tatsächliche Wertminderung zu ermitteln; sie findet Anwendung in der Kosten- und Leistungsrechnung. Um die
betriebliche Substanz zu erhalten, kann von den (höheren) Wiederbeschaffungskosten abgeschrieben werden. Bei der kalkulatorischen Abschreibung wird i. d. R. linear abgeschrieben.
6.2 Geringwertige Wirtschaftsgüter
Beispiel:
Im Laufe des Geschäftsjahres 20 . . wurden ein Schreibtisch für 952,00  EUR, ein PC für 904,40  EUR
und ein Faxgerät für 690,20 EUR angeschafft, und zwar jeweils zu Preisen einschließlich 19 %
Mehrwertsteuer.
Wie lauten die Buchungssätze zum Jahresende (nach der Bildung eines Sammelpostens)?
Buchungssätze:
6541 Abschreibungen auf GWG-Sammelposten Jahr 1
an 0891 GWG-Sammelposten BGA Jahr 1
801
Schlussbilanzkonto
an 0891 GWG-Sammelposten BGA Jahr 1
428,00
428,00
1 712,00
1 712,00
Merke:
●●
Unter geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) versteht man abnutzbare bewegliche und
selbstständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten eine bestimmte Betragsgrenze nicht übersteigen. Für GWG gibt es ein Wahlrecht zwischen der Sofortabschreibung und der Bildung eines Sammelpostens.
●●
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind z. B. Einrichtungsgegenstände wie Stühle, Tische,
Leuchten und Kommunikationsmittel wie PC, Smartphone.
●●
GWG bis zu einem Betrag von 410,00 EUR (netto) können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden (Sofort­
abschreibung, z. B. 680 Büromaterial). Wirtschaftsgüter, deren Wert 150,00 EUR übersteigt,
sind in einem besonderen, laufend zu führenden Verzeichnis, sofern nicht aus der Buchführung ersichtlich, aufzunehmen. Bei Beträgen ab 410,01 EUR erfolgt die Abschreibung über
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
●●
Abweichend davon kann für GWG zwischen 150,01 EUR (netto) und 1 000,00 EUR (netto) ein
Sammelposten (Pool) gebildet werden. Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung
und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen (Poolabschreibung). Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus,
wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines
576
Wirtschaftsgutes bis zu 150,00 EUR (netto) sind bei der Bildung eines Sammelpostens in voller Höhe als Betriebsausgabe abzuziehen (Sofortabschreibung, z. B. 680 Büromaterial). GWG
werden erfasst auf den Unterkonten von 079 GWG-Sammelposten Anlagen und Maschinen
bzw. 089 GWG-Sammelposten BGA. Die Abschreibung des Sammelpostens erfolgt über die
Unterkonten von 654 Abschreibungen auf GWG-Sammelposten.
●●
Das Wahlrecht ist für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter einheitlich anzuwenden.1
7 Steuern
Beispiel:
Ein Unternehmen überweist Grundsteuer 4 500,00 EUR, Einkommensteuer 21 000,00 EUR,
Grunderwerbsteuer 28 000,00 EUR und Umsatzsteuerzahllast 34 700,00 EUR.
Buchungssatz:
702
3001
050
480
Grundsteuer
Privatkonto
Unbebaute Grundstücke
Umsatzsteuer
an 280 Bank
4 500,00
21 000,00
28 000,00
34 700,00
88 200,00
Merke:
●●
Nach dem Kontenrahmen werden Steuern erfasst als betriebliche Steuern (z. B. 702 Grundsteuer, 703 Kfz-Steuer) und als Steuern vom Einkommen und Ertrag (z. B. 770 Gewerbe­
ertragsteuer).
Darüber hinaus unterscheidet man aktivierungspflichtige Steuern, Aufwandsteuern, Personensteuern und Steuern als durchlaufende Posten.
●●
Aktivierungspflichtige Steuern sind als Anschaffungsnebenkosten auf den entsprechenden
Bestandskonten zu erfassen, z. B. Grunderwerbsteuer (auf dem Konto Grundstücke).
●●
Aufwandsteuern (Kostensteuern, Betriebssteuern) mindern den Gewinn; sie werden im
Steuerrecht als Betriebsausgaben (abzugsfähige Steuern) bezeichnet. Beispiele sind 702
Grundsteuer, 703 Kfz-Steuer, 707 Ausfuhrzölle, 770 Gewerbesteuer.
●●
Personensteuern stellen keinen Aufwand (keine abzugsfähigen Betriebsausgaben) dar; sie
werden aus dem Gewinn des Unternehmens gezahlt.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften erfassen Einkommen- und Kirchensteuer
über das entsprechende Privatkonto (Privatentnahme).
Kapitalgesellschaften erfassen die Körperschaftsteuer auf 771.
●●
Steuern als durchlaufende Posten sind durch das Unternehmen von Dritten einzuziehen
und an das Finanzamt abzuführen, z. B. 480 Umsatzsteuer, 483 Lohn- und Kirchensteuer, 708
Verbrauchsteuern (wie Mineralölsteuer).
●●
Außerordentlicher Steueraufwand ist periodenfremd, d. h., er betrifft frühere Geschäfts­
jahre; er wird erfasst auf 699 Periodenfremde Aufwendungen.
Steuererstattungen aus Aufwandsteuern, welche frühere Geschäftsjahre betreffen, werden
auf 549 Periodenfremde Erträge erfasst.
1 GWG können auch über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Wird diese Möglichkeit für ein Gut mit
einem Wert von mehr als 150,00 EUR bis zu 1 000,00 EUR gewählt, kann für andere Güter kein Sammelposten gebildet werden.
577
6 Deckungsbeitragsrechnung
6.1 Grundlagen der Deckungsbeitragsrechnung
Beispiel:
Ein Unternehmen produziert drei unterschiedliche Produkte. Folgende Daten sind g
­ egeben:
Absatz (Stück)
Verkaufspreis (pro Stück)
variable Kosten (gesamt)
Produkt A
Produkt B
3 000
3,50 EUR
6 000,00 EUR
2 000
5,00 EUR
8 000,00 EUR
Produkt C
4 000
11,50 EUR
28 000,00 EUR
Die gesamten fixen Kosten betragen 15 000,00 EUR.
Berechnen Sie
a) die Deckungsbeiträge pro Stück für die drei Produkte,
b) die Deckungsbeiträge pro Periode für die drei Produkte,
c) den gesamten Deckungsbeitrag der Periode,
d) den Gewinn der Periode!
Lösung:
Absatz (Stück)
Verkaufspreis (pro Stück)
Umsatzerlöse
variable Kosten (gesamt)
variable Kosten (pro Stück)
Deckungsbeitrag (pro Stück)
Deckungsbeitrag (gesamt)
fixe Kosten
Gewinn
Produkt A
Produkt B
Produkt C
3 000
3,50 EUR
10 500,00 EUR
6 000,00 EUR
2,00 EUR
1,50 EUR
4 500,00 EUR
2 000
5,00 EUR
10 000,00 EUR
8 000,00 EUR
4,00 EUR
1,00 EUR
2 000,00 EUR
4 000
11,50 EUR
46 000,00 EUR
28 000,00 EUR
7,00 EUR
4,50 EUR
18 000,00 EUR
Gesamt
66 500,00 EUR
42 000,00 EUR
24 500,00 EUR
15 000,00 EUR
9 500,00 EUR
1
2
3
4 5
6
Lösungsweg:
1 Erlöse = Absatzmenge · Verkaufspreis pro Stück.
2 Variable Kosten pro Stück = gesamte variable Kosten : Absatzmenge.
3 Deckungsbeitrag pro Stück = Verkaufspreis – variable Kosten pro Stück.
4 Produktbezogener Deckungsbeitrag der Periode = produktbezogene Erlöse – produktbezogene variable
Kosten.
5 Gesamter Deckungsbeitrag der Periode = Gesamterlöse – gesamte variable Kosten.
6 Gewinn = gesamter Deckungsbeitrag der Periode – fixe Kosten.
Merke:
●●
Die Deckungsbeitragsrechnung stellt eine Teilkostenrechnung dar; sie verzichtet im Gegensatz zur Vollkostenrechnung auf eine Verteilung der gesamten fixen Kosten auf die einzelnen
Kostenträger, da eine verursachungsgerechte Zurechnung der fixen Kosten nicht möglich ist.
●●
Die Anwendung der Deckungsbeitragsrechnung setzt die Aufteilung der Kosten in fixe und
variable Kosten voraus.
602
●●
Der Deckungsbeitrag ist der Betrag, um den die Erlöse eines Kostenträgers seine variablen
(direkt zurechenbaren) Kosten übersteigen; dieser Betrag wird zur Deckung der fixen Kosten
verwendet.
●●
Die Deckungsbeitragsrechnung kann durchgeführt werden als Stückrechnung und als
­Periodenrechnung.
Deckungsbeitrag pro Stück = Verkaufspreis pro Stück – variable Kosten pro Stück
Deckungsbeitrag der Periode = Verkaufserlöse der Periode – gesamte variable Kosten
Betriebsergebnis = Deckungsbeitrag pro Periode – fixe Kosten
●●
Die Deckungsbeitragsrechnung ist Entscheidungsgrundlage, z. B. für die Produktion bzw.
Nicht-Produktion von Erzeugnissen, für die Ermittlung der Preisuntergrenze, für die Berechnung der Gewinnschwelle, für die Annahme von Zusatzaufträgen.
6.2 Einstufige Deckungsbeitragsrechnung
6.2.1 Entscheidung über Produktion bzw. Nichtproduktion
von Erzeugnissen
Beispiel:
Für einen Industriebetrieb liegt für den Monat April 20 . . folgender Auszug aus dem Kostenträgerblatt auf Istkostenbasis vor:
Ergebnisrechnung
Gesamt
Produkt A
Produkt B
Produkt C
Selbstkosten des Umsatzes
Umsatzerlöse
760 000,00 EUR
970 000,00 EUR
320 000,00 EUR
470 000,00 EUR
140 000,00 EUR
120 000,00 EUR
300 000,00 EUR
380 000,00 EUR
Betriebsergebnis
210 000,00 EUR
150 000,00 EUR
– 20 000,00 EUR
80 000,00 EUR
Die Selbstkosten des Umsatzes enthalten fixe Kosten in Höhe von 450 000,00 EUR; die variablen
Selbstkosten des Umsatzes betragen für Produkt A 150 000,00 EUR, für Produkt B 60 000,00 EUR
und für Produkt C 100 000,00 EUR.
a) Welche Entscheidung bezüglich der Produktion der drei Produkte wird getroffen, wenn nur
die Informationen aus dem Kostenträgerblatt berücksichtigt werden?
b) Wie verändert sich das Betriebsergebnis, wenn Produkt B nicht mehr produziert wird?
c) Welche Entscheidung bezüglich der Produktion der drei Produkte wird getroffen, wenn mit
Deckungsbeiträgen gerechnet wird?
Lösung:
a) Entscheidung auf Vollkostenbasis
Produkt B wird nicht mehr produziert werden, da sein Beitrag zum Betriebsergebnis negativ
ist.
603
b) Betriebsergebnis ohne Produkt B
Umsatzerlöse Produkt A
Umsatzerlöse Produkt C
470 000,00 EUR
380 000,00 EUR
Umsatzerlöse insgesamt
variable Selbstkosten Produkt A
150 000,00 EUR
variable Selbstkosten Produkt C
100 000,00 EUR
850 000,00 EUR
– variable Selbstkosten insgesamt
– fixe Selbstkosten
250 000,00 EUR
450 000,00 EUR
= Betriebsergebnis
150 000,00 EUR
Wenn Produkt B nicht produziert wird, verringert sich das Betriebsergebnis um 60 000,00
EUR, d. h., die Entscheidung auf Vollkostenbasis ist falsch.
c) Entscheidung auf Teilkostenbasis
Ergebnisrechnung
Produkt A
Produkt B
Produkt C
Insgesamt
Umsatzerlöse
– variable Kosten
470 000,00 EUR
150 000,00 EUR
120 000,00 EUR
  60 000,00 EUR
380 000,00 EUR
100 000,00 EUR
970 000,00 EUR
310 000,00 EUR
Deckungsbeitrag
– fixe Kosten
320 000,00 EUR
  60 000,00 EUR
280 000,00 EUR
660 000,00 EUR
450 000,00 EUR
=Betriebsergebnis
210 000,00 EUR
Die drei Produkte werden produziert, da sie jeweils einen positiven Deckungsbeitrag erzielen.
Merke:
●●
Bei der einstufigen Deckungsbeitragsrechnung (Teilkostenrechnung) werden der Summe
der einzelnen Deckungsbeiträge die nicht zurechenbaren fixen Kosten insgesamt gegenübergestellt; die Differenz der beiden Größen stellt das Betriebsergebnis dar.
●●
Auf der Grundlage der Deckungsbeitragsrechnung wird entschieden, ob ein Produkt produziert werden soll oder nicht; der Deckungsbeitrag muss positiv sein.
●●
Wird auf der Grundlage der Vollkostenrechnung entschieden, ob ein Produkt produziert werden soll oder nicht, kann dies falsch sein; wird die Produktion eines Produktes eingestellt,
werden nur dessen variable Kosten abgebaut, die fixen Kosten werden nicht abgebaut. Fixe
Kosten können definitionsgemäß einem Kostenträger (gleichgültig welcher Verteilungsschlüssel angewandt wird) nicht richtig zugerechnet werden.
6.2.2 Gewinnschwelle
Beispiel:
Ein Ein-Produkt-Unternehmen produziert in einer Periode 12 000 Stück. In der Abrechnungs­
periode betragen die fixen Kosten 360 000,00 EUR und die variablen Kosten 480 000,00 EUR.
Der Marktpreis pro Stück beträgt 76,00 EUR.
Berechnen Sie die Menge, die das Unternehmen mindestens produzieren und absetzen muss,
damit es in die Gewinnzone gelangt!
604
Lösung:
Marktpreis
– variable Kosten/Stück
76,00 EUR
40,00 EUR
= Deckungsbeitrag/Stück
36,00 EUR
Gewinnschwellenmenge = __
​​  360 000
 ​​ 
 
= 10 000 Stück
36
Merke:
●●
Unter der Gewinnschwelle (Nutzenschwelle) versteht man die Produktions- bzw. Absatzmenge, ab der ein Unternehmen in die Gewinnzone kommt (Gewinnschwellenmenge, kritische Menge, Break-even-Point).
●●
Die Gewinnschwellen-Analyse ist nur für Ein-Produkt-Unternehmen möglich; für Mehr-­
Produkt-Unternehmen kann sie nicht angewandt werden, da sich die fixen Kosten nicht auf
die einzelnen Produktarten zurechnen lassen.
●●
Der Perioden-Deckungsbeitrag für ein Produkt muss gerade ausreichen, um die fixen Kosten
der Perioden zu decken; der Gewinn wäre in diesem Fall gleich null. Es gilt also:
Perioden-Deckungsbeitrag = gesamte fixe Kosten
Deckungsbeitrag pro Stück · produzierte Menge = gesamte fixe Kosten
gesamte fixe Kosten
Gewinnschwellenmenge = _____
​​    
    ​​
Deckungsbeitrag pro Stück
●●
Die Gewinnschwellenmenge kann auch grafisch ermittelt werden (siehe Seite 462).
6.2.3 Preisuntergrenze
Beispiel:
Ein Ein-Produkt-Unternehmen produziert in einer Periode 12 000 Stück. In der Abrechnungs­
periode betragen die fixen Kosten 360 000,00 EUR und die variablen Kosten 480 000,00 EUR.
Der Marktpreis pro Stück beträgt 76,00 EUR.
Berechnen Sie
a) den Deckungsbeitrag pro Stück,
b) die kurzfristige Preisuntergrenze,
c) die langfristige Preisuntergrenze!
Lösung:
a) Deckungsbeitrag pro Stück
Deckungsbeitrag = 76 – (480 000 : 12 000) = 36,00 EUR/Stück
b) Kurzfristige Preisuntergrenze
Kurzfristige Preisuntergrenze = 480 000 : 12 000 = 40,00 EUR/Stück
c) Langfristige Preisuntergrenze
Langfristige Preisuntergrenze = (480 000 + 360 000) : 12 000 = 70,00 EUR/Stück
605
Merke:
●●
Die Preisuntergrenze eines Produktes gibt an, wie hoch dessen Nettoverkaufspreis mindestens sein muss, damit der Betrieb kurzfristig bzw. langfristig produzieren kann, ohne in
finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
●●
Bei der kurzfristigen Preisuntergrenze muss der Nettoverkaufspreis gerade noch die variablen Kosten je Stück decken; der Deckungsbeitrag je Stück ist null. Der Preis darf auf keinen
Fall unter die kurzfristige Preisuntergrenze sinken, da dann noch nicht einmal die anfallenden
variablen Kosten gedeckt werden. Auf die Deckung der fixen Kosten wird ganz verzichtet.
Kurzfristige Preisuntergrenze = variable Kosten je Stück
●●
Bei der langfristigen Preisuntergrenze muss der Nettoverkaufspreis gerade noch die gesamten Kosten je Stück decken. In diesem Fall verzichtet das Unternehmen auf das Erzielen von
Gewinn, es deckt aber alle anfallenden Kosten (fixe und variable Kosten).
●●
Im Gegensatz zur kurzfristigen kann die langfristige Preisuntergrenze nur im Ein-Produkt­
Unternehmen ermittelt werden.
6.2.4 Zusatzaufträge
Beispiel:
Ein Ein-Produkt-Unternehmen produziert in einem Monat 12 000 Stück, die zu einem Nettoverkaufspreis pro Stück von 76,00 EUR verkauft werden. Die Kapazität des Unternehmens beträgt
pro Monat 15 000 Stück. In der Abrechnungsperiode betragen die fixen Kosten 360 000,00 EUR
und die variablen Kosten 480 000,00 EUR.
Entscheiden Sie, ob das Unternehmen einen Zusatzauftrag über 1 000 Stück zum Preis von
55,00 EUR annehmen soll!
Lösung:
Gewinn ohne Zusatzauftrag
Verkaufserlöse
– variable Kosten
12 000 · 76
912 000,00 EUR
480 000,00 EUR
Gewinn mit Zusatzauftrag
12 000 · 76 + 1 000 · 55
13 000 · 40
967 000,00 EUR
520 000,00 EUR
=Deckungsbeitrag
– fixe Kosten
432 000,00 EUR
360 000,00 EUR
447 000,00 EUR
360 000,00 EUR
=Gewinn
  72 000,00 EUR
  87 000,00 EUR
Der Zusatzauftrag ist trotz des niedrigeren Preises anzunehmen, da sich der Gewinn um
15 000,00 EUR erhöht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die fixen Kosten bereits durch die
ursprünglichen Verkäufe gedeckt sind; durch den Zusatzauftrag wird ein Deckungsbeitrag pro
Stück in Höhe von 15,00 EUR, d. h. ein Deckungsbeitrag pro Periode in Höhe von 15 000,00 EUR
erwirtschaftet.
Merke:
●●
Bei der Entscheidung über die Annahme von Zusatzaufträgen geht es darum, ob bei noch
ungenutzter Kapazität ein Auftrag angenommen werden soll, wenn der Stückpreis unter dem
derzeitigen Angebotspreis liegt.
●●
Die Entscheidung über die Annahme von Zusatzaufträgen ist auf der Grundlage der
­Deckungsbeitragsrechnung zu treffen. Ein Zusatzauftrag ist anzunehmen, wenn der Verkaufspreis über den variablen Kosten pro Stück liegt; es liegt ein positiver Deckungsbeitrag
pro Stück vor.
606
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