Stadtverwaltung Schwentinental

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Stadt Schwentinental
Der Bürgermeister
Beratung erfolgt voraussichtlich:
Beratungsart:
x
öffentlich
Beschlussvorlage
Nr.:
nicht öffentlich
009/2016 Datum:
20.01.2016
Beratungsfolge:
Nr. - Stadtvertretung/ Fachausschuss
1
Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales
2
Ausschuss für Schule, Kultur, Paten- und Partnerschaften
3
X Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öff. Sicherheit u. Kleingartenwesen
4
Ausschuss für Bauwesen
5
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Finanzen
6
X Hauptausschuss
7 X Stadtvertretung
Sitzungstag
11.02.2016
18.02.2016
22.02.2016
Schluss- und Mitzeichnungen:
1.
gez. Stremlau
gez. Conrad
gez. Uhde
Bürgermeister
Amtsleiter/in
Sachbearbeiter/in
TOP: 4 Tierfütterung im Schwentinepark durch Besucher
hier: allgemeines Tierfütterungsverbot von mitgebrachtem Futter
2. Sachverhalt und Problemdarstellung:
Der Schwentinepark ist eine öffentliche Einrichtung, die seit über 40 Jahren
Besuchern die Möglichkeit bietet, kostenlos Wild- und Haustiere zu erleben. Der
Park wird aus öffentlichen Mitteln finanziert und ist auf Spenden angewiesen, um
finanziell größere Projekte umsetzen zu können. Vor allem die jüngeren Besucher
haben Freude am Streicheln und Füttern der Tiere. Dazu sind im gesamten Park an
den einzelnen Gehegen Futterautomaten aufgestellt, die mit ausgewogenem
Kraftfutter bestückt sind, welches alle Tiere vertragen. Jeder Besucher kann für
„kleines Geld“ dort das richtige Futter erwerben. Zurzeit werden die Futterschachteln
á 100 g bzw. 200 g Packung zu einem Preis von 0,50 / 1,00 Euro verkauft. Der
Tierfutterverkauf ist neben den Tierverkäufen die einzige Einnahmequelle für den
Schwentinepark.
Im Verlauf der letzten Jahre konnte immer wieder ein Fehlfütterungsverhalten
seitens einiger Besucher beobachtet werden. Mitgebrachtes wie Brötchen mit
Analog-Käse, Laugen-Brezeln / Laugen-Stangen mit Salz, Nudeln, Reiswaffeln,
Wurstbrote, aber auch Obst, zum Teil gammelig, Möhren und schimmelige
Kastanien und Eicheln führten zu Problemen bei den Tieren. Der
bestandsbetreuende Tierarzt Dr. Halbrock weist in einem Schreiben vom 18.08.2015
1
darauf hin, dass nach allgemeiner Sorgfalt und tierschutzrechtlichen Bestimmungen
Fremdfütterung (angebotenes Automatenfutter ausgenommen) durch Besucher zu
vermehrten Krankheitsbildern bei Wiederkäuern und Equiden (Pferde/Esel) geführt
hat.
Unkontrolliertes Füttern durch die Besucher - in unbekannten Mengen - führt
permanent zu Erkrankungen und zu Tierverlusten.
Die Mitarbeiter können auf die verkauften Mengen des Automatenfutters bei ihren
regelmäßigen Fütterungsrunden Bezug nehmen und im Einzelfall weniger zufüttern.
Unkontrolliertes Füttern durch die Besucher setzt dieses Regulativ im
Fütterungsmanagement außer Kraft.
Im letzten Jahr sind durch Fremdfütterung durch Besucher folgende Mehrkosten
(Tierbehandlung und Tierverluste) zu verzeichnen gewesen:
Mehrkosten (Tierbehandlung):
Im Zeitraum vom 18.02.2014 bis zum 21.07.2015 sind vier Tiere verstorben und
diverse Behandlungen durch Fremdfütterungen waren erforderlich.
Die vier verstorbenen Tiere lösten Tierarztkosten in Höhe von 722,46 € aus. Darüber
hinaus wurden an diversen Schafen und Ziegen tierärztliche Folgebehandlungen in
Höhe von 1078,42 € notwendig, die durch Fremdfütterung durch Besucher
verursacht wurden.
Das Haushalts-Budget des Wildparkes wurde in eineinhalb Jahren mit insgesamt
1800.88 € netto extra belastet. Derartige Kosten sollten künftig vermieden werden.
Tierverluste:
•
Pony (Kolik 2014)
•
2x Highland Rind (Apfel und Stock in Schlundröhre)1
•
2x Ziege (1x Vierhorn)
•
Schaf div. Durchfallerkrankungen
Nicht nur aufgrund finanzieller und wirtschaftlicher Verluste, die bei einer
Fremdfütterung durch Besucher im Schwentinepark ausgelöst werden, sondern auch
aus ethisch-moralischen Gründen und aus tierschutzrechtlicher Sicht empfiehlt die
Verwaltung
im gesamten Schwentinepark ein Fremdfütterungsverbot
(ausgenommen angebotenes Automatenfutter der Stadt Schwentinental) für alle
Besucher auszusprechen.
Ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Schwentinepark macht eine
Bekanntmachung in Form von Hinweistafeln im Park und einer amtlichen
Veröffentlichung (Parkordnung, Stadtmagazin) erforderlich. Hierfür stehen die
Haushaltsmittel für einfach einlaminierte Schilder zur Verfügung.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden die Besucher zusätzlich im direkten
Gespräch informiert und aufgeklärt.
3. Lösungsvorschlag
1
Die Todesursache der zwei Highland Rinder ist auf einen Apfel und einen Stock in der Schlundröhre
zurückzuführen. Hierbei ist nicht eindeutig, ob der Exitus durch Fremdfütterung der Besucher indiziert
worden ist.
2
siehe Beschlussempfehlung
4. Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Es werden Einsparungen im Bereich der Tierarztkosten und Mehreinnahmen im
Bereich des Tierfutterverkaufs erwartet.
5. Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhängung eines Fremdfütterungsverbotes im
gesamten Schwentinepark zu veranlassen und, soweit unter den gegebenen
Kapazitäten möglich, dessen Einhaltung zu überwachen.
Dafür:
Abstimmung:
Dagegen:
Enthaltungen:
Kenntnis genommen:
Vertagung:
Keine Abstimmung:
3
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