GESCHÄFTSVERTEILUNG für die Mitglieder des Stadtsenates der Stadt Villach (Verordnung des Gemeinderates vom 25.09.2002). Auf Grund des § 63 Villacher Stadtrecht 1998, LGBl. Nr. 69/1998, wird verordnet: §1 Aufgabenzuteilung Die Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Villach werden auf die Mitglieder des Stadtsenates wie folgt aufgeteilt: Bürgermeister Helmut Manzenreiter: Aufgaben der Magistratsdirektion (MD); der Grundverkehrsangelegenheiten (Grundverkehrskommission); der Grundstücksteilungsangelegenheiten; der Berufungsverfahren in Bausachen; der Rechtsangelegenheiten der umfassenden Landesverteidigung; von Angelegenheiten der wirtschaftlichen Landesverteidigung aus der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 1 - Behördenverwaltung (GG 1); der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 3 – Finanzen und Wirtschaft (GG 3); des Zivilrechts; bei Ablöseverfahren nach dem Kärntner Straßengesetz und dem Eisenbahnenteignungsgesetz; der Interessenbescheide gemäß Mietrechtsgesetz; der Berufungsverfahren ausgenommen Personal-, Bau- und Abgabenverfahren; Personenstandsangelegenheiten der Bezirksverwaltungsbehörde; der rechtlichen Belange des Auskunftspflichtgesetzes; bei Rechtsangelegenheiten des Denkmalschutzgesetzes; der Grundbuchsangelegenheiten sowie der Anbringen an das Vermessungsamt und an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern; der Erhebungen und Überprüfungen nach diversen Bundes- und Landesgesetzen (z. B. Preis- und Preisauszeichnungsgesetz, Produktsicherheitsgesetz); der Zentralen Subventionskartei; bei rechtlichen Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens aus dem Bereich der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 4 – Soziales, Bildung, Kultur; der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 5 – Organisation, Personal, Controlling (GG 5); des Klimabündnisses aus dem Bereich der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 6 - Betriebe und Unternehmen (GG 6) des Kontrollamtes (KA); der Krankenfürsorgeanstalt der Beamten der Stadt Villach (KFA); der Stadtentwicklung (GG 2); des Feuerwehrwesens (2/BFK); der Abgabenverwaltung (3/A); der Bezugsverrechnung (3/B); der Buchhaltung und Einhebung (3/BE); des Congress Center Villach (4/CCV); des Melde- und Standesamtes (4/MS); des Büros des Bürgermeisters (5/B); des Hauptbüros (5/H); der Informationstechnologie (5/I); der Öffentlichkeitsarbeit (5/Ö) des Personalwesens (5/P); sowie alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich einem anderen Mitglied des Stadtsenates zugeteilt sind. Erster Vizebürgermeister Richard Pfeiler: Aufgaben der Allgemeinen Angelegenheiten des Bauwesens; der regionalen, überregionalen und strategischen Fragen der Bauverwaltung; der graphischen Informationssysteme; des Stadtentwicklungskonzeptes; der Querschnittsmaterien in der GG 2; der Projektleitung für besondere Projekte und Bauvorhaben; der statischen Betreuung städtischer Bauwerke; der Sachverständigentätigkeit für Bautechnik und Statik; der Brückenkontrolle; des Vergabewesens der Stadt Villach; der öffentlichen Angebotsöffnung; des Erwerbes und der Veräußerung von Grundstücken der Stadt; des Grundstückspreiskatasters; der Abwicklung von städtebaulichen und baukünstlerischen Wettbewerben; der Handhabe des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes; bei fachspezifischen Grundsatzstudien; bei Stellungnahmen zu überregionalen Projekten aus dem Bereich der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 2 - Bau (GG 2); des strategischen Managementes der Betriebe der Stadt Villach; der Evaluierung der wirtschaftlichen und technischen Maßnahmen; der Liquiditäts- und Finanzplanung; des Controllings ; der Koordination und Endredaktion der Budgets der einzelnen Betriebe der GG 6; aus der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 6 – Betriebe und Unternehmen (GG 6); der Bau- und Feuerpolizei (1/BF); des Hochbaues (2/H); der Liegenschaften und Wohnungen (2/LW); der Stadt- und Verkehrsplanung (2/SV); des Tiefbaues (2/T); der Vermessung (2/V); des Sportes und der Freizeitanlagen (4/SF); der Entsorgung (6/E); des Stadtgartens (6/S); des Wirtschaftshofes (6/W). Zweiter Vizebürgermeister Walter Lang: Aufgaben der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren; der Schifffahrtsbehörde; der Landwirtschaftsförderung und Tierzuchtförderung; des Zivilschutzes; Straßenrechtsbehörde; des Kraftfahrgesetzes; des Luftfahrtgesetzes; des Eisenbahngesetzes; des Containersicherheitsgesetzes; der Verwaltungsvollstreckung aus dem Bereich der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 1 – Behördenverwaltung (GG 1); der Energiekoordination, der Sachverständigentätigkeit für Nachbarschaftsschutz, Bauakustik, Brand- und Strahlenschutz, der Umwelt- und Sicherheitstechnik, des Aufbaues der Messtechnik, der Durchführung von Messungen, betreffend Lärmkataster und Luftmessungen, der Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an Gemeindestraßen, des Warn- und Alarmdienstes im Krisen- und Katastrophenfall, der Einsatzplanung nach dem Krisenmanagement und dem Katastrophenplan, der Organisation des Zivilschutzes, der Stellung des Flüchtlingsbeauftragten nach dem Flüchtlingsplan und der Strahlenfachbeamten nach dem Strahlenalarmplan aus der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 2 – Bau (GG 2); des Gesundheitswesens (1/G); des Gewerbes und der Veranstaltungen (1/GV); der Lebensmittel- und Veterinärpolizei (1/LV); des Natur- und Umweltschutzes (1/NU); des Strafamtes (1/S). Stadträtin Mag. Gerda Sandriesser: Aufgaben des Frauenreferates und der frauenbezogenen Projekte aus dem Bereich der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 4 – Soziales, Bildung, Kultur (GG 4); des Jugendamtes (4/J); der Kultur (4/K); des Museums und Archives (4/MA); der Schulen (4/S); betreffend Soziales und Kindergärten (4/SK); Stadtrat Walter Ladstätter: Aufgaben des strategisches Managements der Unternehmungen der Stadt Villach; der Evaluierung der wirtschaftlichen und technischen Maßnahmen; der Liquiditäts- und Finanzplanung; des Controllings; der Koordination und Endredaktion der Wirtschaftspläne und Budgets sowie der Geschäftsberichte der einzelnen Unternehmensbereiche der GG 6; der Leitung der Plakatierung; der Bewirtschaftung der Bäder Drobollach, Egg und Ossiacher See; der Abwicklung des Pachtvertrages Stadtkino und Gaswerk aus der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 6 – Betriebe und Unternehmen (GG 6); des Tourismus (3/T); der Bestattung und der Friedhöfe (6/BF); des Wasserwerkes (6/WW). §2 Berichte und Anträge Die Mitglieder des Stadtsenates haben in den ihnen nach § 1 zugeteilten Aufgaben im Stadtsenat zu berichten und die Anträge zu stellen. §3 Festsetzung von Ausschüssen Folgende Ausschüsse werden festgesetzt: - Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur Ausschuss für Vergabewesen Ausschuss für Bauangelegenheiten und Betriebe Ausschuss für Sportangelegenheiten Ausschuss für Soziales und Familie Ausschuss für das Gewerbe und das Marktwesen Ausschuss für Personalangelegenheiten Wohnungskommission Kontrollausschuss Ausschuss für Angelegenheiten des Tourismus Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Naturschutz Ausschuss für die städtischen Unternehmungen, die Friedhofsverwaltung und die städtischen Bäder Ausschuss für Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft - Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung Ausschuss für Frauen, Jugend und Schule §4 Wirksamkeitsbeginn (1) Diese Verordnung tritt mit 01.10.2002 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 27.02.2002 außer Kraft.