Aufgabenzuteilung

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GESCHÄFTSVERTEILUNG
für die Mitglieder des Stadtsenates der Stadt Villach (Verordnung des Gemeinderates
vom 25.09.2002).
Auf Grund des § 63 Villacher Stadtrecht 1998, LGBl. Nr. 69/1998, wird verordnet:
§1
Aufgabenzuteilung
Die Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Villach werden auf die
Mitglieder des Stadtsenates wie folgt aufgeteilt:
Bürgermeister Helmut Manzenreiter:
Aufgaben der Magistratsdirektion (MD);
der Grundverkehrsangelegenheiten (Grundverkehrskommission); der
Grundstücksteilungsangelegenheiten; der Berufungsverfahren in Bausachen; der Rechtsangelegenheiten der umfassenden Landesverteidigung; von Angelegenheiten der wirtschaftlichen Landesverteidigung
aus der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 1 - Behördenverwaltung (GG 1);
der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 3 – Finanzen und Wirtschaft (GG 3);
des Zivilrechts; bei Ablöseverfahren nach dem Kärntner Straßengesetz
und dem Eisenbahnenteignungsgesetz; der Interessenbescheide gemäß
Mietrechtsgesetz; der Berufungsverfahren ausgenommen Personal-,
Bau- und Abgabenverfahren; Personenstandsangelegenheiten der Bezirksverwaltungsbehörde; der rechtlichen Belange des Auskunftspflichtgesetzes; bei Rechtsangelegenheiten des Denkmalschutzgesetzes;
der Grundbuchsangelegenheiten sowie der Anbringen an das Vermessungsamt und an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern;
der Erhebungen und Überprüfungen nach diversen Bundes- und Landesgesetzen (z. B. Preis- und Preisauszeichnungsgesetz, Produktsicherheitsgesetz); der Zentralen Subventionskartei; bei rechtlichen Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens aus dem Bereich der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 4 – Soziales, Bildung, Kultur;
der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 5 – Organisation, Personal, Controlling (GG 5);
des Klimabündnisses aus dem Bereich der Geschäftsgruppenleitung der
Geschäftsgruppe 6 - Betriebe und Unternehmen (GG 6)
des Kontrollamtes (KA);
der Krankenfürsorgeanstalt der Beamten der Stadt Villach (KFA);
der Stadtentwicklung (GG 2);
des Feuerwehrwesens (2/BFK);
der Abgabenverwaltung (3/A);
der Bezugsverrechnung (3/B);
der Buchhaltung und Einhebung (3/BE);
des Congress Center Villach (4/CCV);
des Melde- und Standesamtes (4/MS);
des Büros des Bürgermeisters (5/B);
des Hauptbüros (5/H);
der Informationstechnologie (5/I);
der Öffentlichkeitsarbeit (5/Ö)
des Personalwesens (5/P);
sowie alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich einem anderen Mitglied des Stadtsenates zugeteilt sind.
Erster Vizebürgermeister Richard Pfeiler:
Aufgaben der Allgemeinen Angelegenheiten des Bauwesens; der regionalen, überregionalen und strategischen Fragen der Bauverwaltung; der graphischen Informationssysteme; des Stadtentwicklungskonzeptes; der
Querschnittsmaterien in der GG 2; der Projektleitung für besondere
Projekte und Bauvorhaben; der statischen Betreuung städtischer Bauwerke; der Sachverständigentätigkeit für Bautechnik und Statik; der
Brückenkontrolle; des Vergabewesens der Stadt Villach; der öffentlichen Angebotsöffnung; des Erwerbes und der Veräußerung von
Grundstücken der Stadt; des Grundstückspreiskatasters; der Abwicklung von städtebaulichen und baukünstlerischen Wettbewerben; der
Handhabe des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes; bei fachspezifischen
Grundsatzstudien; bei Stellungnahmen zu überregionalen Projekten
aus dem Bereich der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 2 - Bau
(GG 2);
des strategischen Managementes der Betriebe der Stadt Villach; der
Evaluierung der wirtschaftlichen und technischen Maßnahmen; der
Liquiditäts- und Finanzplanung; des Controllings ; der Koordination
und Endredaktion der Budgets der einzelnen Betriebe der GG 6; aus
der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 6 – Betriebe und Unternehmen (GG 6);
der Bau- und Feuerpolizei (1/BF);
des Hochbaues (2/H);
der Liegenschaften und Wohnungen (2/LW);
der Stadt- und Verkehrsplanung (2/SV);
des Tiefbaues (2/T);
der Vermessung (2/V);
des Sportes und der Freizeitanlagen (4/SF);
der Entsorgung (6/E);
des Stadtgartens (6/S);
des Wirtschaftshofes (6/W).
Zweiter Vizebürgermeister Walter Lang:
Aufgaben der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren; der Schifffahrtsbehörde; der Landwirtschaftsförderung und Tierzuchtförderung; des Zivilschutzes; Straßenrechtsbehörde; des Kraftfahrgesetzes; des Luftfahrtgesetzes; des Eisenbahngesetzes; des Containersicherheitsgesetzes;
der Verwaltungsvollstreckung aus dem Bereich der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 1 – Behördenverwaltung (GG 1);
der Energiekoordination, der Sachverständigentätigkeit für Nachbarschaftsschutz, Bauakustik, Brand- und Strahlenschutz, der Umwelt- und Sicherheitstechnik, des Aufbaues der Messtechnik, der Durchführung von Messungen, betreffend Lärmkataster und Luftmessungen, der Förderung von
Lärmschutzmaßnahmen an Gemeindestraßen, des Warn- und Alarmdienstes
im Krisen- und Katastrophenfall, der Einsatzplanung nach dem Krisenmanagement und dem Katastrophenplan, der Organisation des Zivilschutzes,
der Stellung des Flüchtlingsbeauftragten nach dem Flüchtlingsplan und der
Strahlenfachbeamten nach dem Strahlenalarmplan aus der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 2 – Bau (GG 2);
des Gesundheitswesens (1/G);
des Gewerbes und der Veranstaltungen (1/GV);
der Lebensmittel- und Veterinärpolizei (1/LV);
des Natur- und Umweltschutzes (1/NU);
des Strafamtes (1/S).
Stadträtin Mag. Gerda Sandriesser:
Aufgaben des Frauenreferates und der frauenbezogenen Projekte aus dem Bereich der
Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 4 – Soziales, Bildung, Kultur
(GG 4);
des Jugendamtes (4/J);
der Kultur (4/K);
des Museums und Archives (4/MA);
der Schulen (4/S);
betreffend Soziales und Kindergärten (4/SK);
Stadtrat Walter Ladstätter:
Aufgaben des strategisches Managements der Unternehmungen der Stadt Villach;
der Evaluierung der wirtschaftlichen und technischen Maßnahmen;
der Liquiditäts- und Finanzplanung; des Controllings; der Koordination und Endredaktion der Wirtschaftspläne und Budgets sowie der Geschäftsberichte der einzelnen Unternehmensbereiche der GG 6; der
Leitung der Plakatierung; der Bewirtschaftung der Bäder Drobollach,
Egg und Ossiacher See; der Abwicklung des Pachtvertrages Stadtkino
und Gaswerk aus der Geschäftsgruppenleitung der Geschäftsgruppe 6 –
Betriebe und Unternehmen (GG 6);
des Tourismus (3/T);
der Bestattung und der Friedhöfe (6/BF);
des Wasserwerkes (6/WW).
§2
Berichte und Anträge
Die Mitglieder des Stadtsenates haben in den ihnen nach § 1 zugeteilten Aufgaben im
Stadtsenat zu berichten und die Anträge zu stellen.
§3
Festsetzung von Ausschüssen
Folgende Ausschüsse werden festgesetzt:
-
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für Kultur
Ausschuss für Vergabewesen
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Betriebe
Ausschuss für Sportangelegenheiten
Ausschuss für Soziales und Familie
Ausschuss für das Gewerbe und das Marktwesen
Ausschuss für Personalangelegenheiten
Wohnungskommission
Kontrollausschuss
Ausschuss für Angelegenheiten des Tourismus
Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Naturschutz
Ausschuss für die städtischen Unternehmungen, die Friedhofsverwaltung und die
städtischen Bäder
Ausschuss für Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft
-
Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung
Ausschuss für Frauen, Jugend und Schule
§4
Wirksamkeitsbeginn
(1) Diese Verordnung tritt mit 01.10.2002 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 27.02.2002 außer Kraft.
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