SOC/047 "Sozialpolitische Agenda" Brüssel, den 19. Oktober 2000 STELLUNGNAHME des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Sozialpolitische Agenda" (KOM(2000) 379 endg.) ____________________ CES 1189/2000 (FR) KL/DC/S/ug -1Mit Schreiben vom 26. Juli 2000 ersuchte die Vorsitzende des Rates Beschäftigung und Sozialpolitik, Frau AUBRY, den Wirtschafts- und Sozialausschuss um Stellungnahme zu folgender Vorlage: "Sozialpolitische Agenda" (KOM(2000) 379 endg.). Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 3. Oktober 2000 an. Berichterstatter war Herr BLOCH-LAINE. Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 376. Plenartagung (Sitzung vom 19. Oktober 2000) einstimmig folgende Stellungnahme: * * * Einleitung 1. Am 28. Juni 2000 übermittelte die Kommission dem Rat, dem Parlament, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen eine Mitteilung zur europäischen sozialpolitischen Agenda. Der französische Ratsvorsitz ersuchte den Ausschuss um Stellungnahme zu diesem Dokument. 2. Der Ausschuss ist über die Befassung sehr erfreut, weil dieser Text entscheidenden Einfluss auf wichtige Bereiche haben wird. Es geht darin um einen Schritt, der - sollte er unternommen werden - in zweierlei Hinsicht eine wichtige Etappe für das europäische Aufbauwerk darstellen würde: zum einen würde die Bedeutung der Sozialpolitik auf innovative Weise bestätigt, weil sie nicht mehr als ein der Wirtschaftspolitik angegliedertes oder untergeordnetes Tätigkeitsfeld betrachtet würde, sondern vielmehr als ein Faktor zur Steigerung der Effizienz und der Leistungsstärke der Produktion; zum anderen würden auf nicht minder innovative Weise Ziele, Methoden und ein Zeitplan festgelegt. Ein solches Vorhaben ist der Inbegriff der beratenden Aufgabe des Ausschusses, der im Übrigen nicht ungern bereits im Vorfeld zu der von der Kommission geleisteten Arbeit beigetragen hätte. 3. Der Ausschuss sieht die durch eine sozialpolitische Agenda eröffnete Perspektive als einen maßgeblichen und zwangsläufig schwierigen Weg an. Von Anfang an und über die gesamte Strecke wird es darauf ankommen, die richtigen Wege einzuschlagen, ein realistisches Tempo vorzulegen und Unklarheiten, Missverständnisse und Unstimmigkeiten zu vermeiden, die den Prozess behindern, auf längere Zeit unterbrechen oder ganz zum Scheitern bringen könnten. 4. In dieser Phase hält der Ausschuss es nicht angebracht, sich Punkt für Punkt zu den einzelnen Themen und Maßnahmen der Kommissionsmitteilung zu äußern: dazu ist später genug Zeit. CES 1189/2000 (FR) KL/DC/S/ug …/… -2Der Ausschuss hält es jetzt für sinnvoller, eine knappe Stellungnahme zu verfassen, die einerseits eine Gesamtbewertung und andererseits einige Empfehlungen enthält. Im vorliegenden Falle: • stellt diese Bewertung eine eindeutige Zustimmung dar und • zielen die Anregungen darauf ab, dem Dokument in einigen Punkten mehr Ausgewogenheit zu verleihen. * * * I. ZUSTIMMUNG 1. Allgemeine Bemerkungen 1.1 Das Dokument der Kommission ist deutlich von den Schlussfolgerungen des Gipfels von Lissabon geprägt. Seit langem bemüht sich der Ausschuss, die Rolle der Sozialpolitik als produktiver Faktor geltend zu machen und zu stärken. Er begrüßt also, dass der Text dieses "Leitprinzip" bestätigt und die gegenseitige Verstärkung wirtschafts- und sozialpolitischer Maßnahmen als Hauptziel anerkennt. Er billigt den Ansatz, nach dem der soziale Zusammenhalt, Investitionen in bessere Lebensbedingungen und das Arbeitskräftepotential die Effizienz und die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft nachhaltig stärken. Der Ausschuss begrüßt, dass der Schwerpunkt auf die Suche nach Qualität gelegt wurde, ein grundlegender Aspekt für die Zukunft und die Identität Europas. 2. OFFENE KOORDINIERUNGSMETHODE 2.1 Diese Vorgehensweise wird begrüßt. Sie hat sich insbesondere in der Beschäftigungspolitik (Prozess von Luxemburg) und bei den vorbereitenden Arbeiten für den Sozialschutzausschuss bereits bewährt. Es ist wichtig, dass diese Methode alle betroffenen Akteure in vernünftig strukturierter Weise einbindet und sie in die Verantwortung nimmt. Die Ausgestaltung der "offenen Koordinierungsmethode" darf nicht auf eine Expertenrunde beschränkt bleiben. Es muss versucht werden - wie in dem Dokument glücklicherweise angeraten - das Beitragspotential der Akteure der organisierten Zivilgesellschaft zu optimieren. Der Ausschuss ist bereit, sich in diesem Sinne einzusetzen, indem er z.B. zur Bewältigung der bereits in Angriff genommenen Aufgaben im Bereich des Sozialschutzes und der sozialen Ausgrenzung beiträgt. Was letztere angeht, so ist der Ausschuss der Ansicht, dass die Kommission sich mehr der Entwicklung innovativer und konkreter Initiativen und Ansätze vor Ort widmen könnte, die Beispielfunktion hätten und sich auf konzertierte Aktionen der verschiedenen betroffenen und in Netzwerken zusammengeschlossenen Akteure stützten.1 2.2 Der Ausschuss unterstützt die Ziele im Rahmen der Kapitel BESCHÄFTIGUNG und ARBEITSQUALITÄT uneingeschränkt. Zu ihrer Verwirklichung sind gegenseitig anerkannte 1 Siehe auch Stellungnahme des WSA "Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung" - Berichterstatterin: Frau CASSINA - Mitberichterstatterin: Gräfin zu EULENBURG (CES 1187/2000 vom 19. Oktober 2000) CES 1189/2000 (FR) KL/DC/S/ug …/… -3quantitative und qualitative Indikatoren erforderlich. Der Ausschuss hat sich bereits für eine wirkungsvollere Beteiligung der Sozialpartner an der Entwicklung der einzelstaatlichen Pläne ausgesprochen. Er begrüßt den diesbezüglichen Inhalt des Dokuments sowie die Betonung der regionalen und lokalen Dimension. 3. DER SOZIALE DIALOG 3.1 Der Ausschuss ist erfreut darüber, dass die Kommission dem "sozialen Dialog" als Verfahren zur Modernisierung der vertraglichen Beziehungen, zur Anpassung der Arbeitsorganisation und zur Herstellung eines angemessenen Gleichgewichts zwischen Flexibilität und Sicherheit einen hohen Stellenwert einräumt. (In diesem Zusammenhang begrüßt der Ausschuss die Absicht, eine Reflexionsgruppe zum Thema Zukunft der Arbeitsbeziehungen einzusetzen.) Dieser Aspekt ist mit Blick auf das Thema "Den Wandel voraussehen und bewältigen" von entscheidender Bedeutung. Der Ausschuss befindet den Gedanken für gut, die Sozialpartner zur Entwicklung völlig eigenständiger Initiativen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich aufzufordern. 4. LEGISLATIVE UND NICHTLEGISLATIVE ORGANISIERTEN ZIVILGESELLSCHAFT INSTRUMENTE: ROLLE DER 4.1 Der Ausschuss nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, wie ausgewogen die Frage der legislativen und nichtlegislativen Gemeinschaftsinstrumente behandelt wird. Er vermerkt positiv, dass die Kommission die Weiterentwicklung und die Achtung der sozialen Grundrechte garantiert sehen und dafür eng mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten möchte. Er stellt zu seiner Zufriedenheit fest, dass die Legislativvorschläge zur Bekämpfung der Diskriminierung hervorgehoben werden und Aussicht auf die baldige Annahme der CHARTA DER GRUNDRECHTE besteht. 4.2 Der Vorschlag, die Rechtsvorschriften zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu kodifizieren und zu vereinfachen und gleichzeitig eine Mitteilung zu einer neuen Gemeinschaftsstrategie hierzu anzunehmen, zeugt ebenfalls von einem durchdachten Ansatz. 4.3 Ein weiteres Beispiel für eine ausgewogene Betrachtungsweise ist das Thema Zusatzkrankenversicherung, das zudem eine große Herausforderung darstellet. 5. VORBEREITUNG AUF DIE ERWEITERUNG INTERNATIONALEN KOOPERATION UND FÖRDERUNG DER 5.1 Der Ausschuss schließt sich dem Anliegen der Kommission, die Erweiterung unter Bedingungen einer ausgewogenen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung vorzubereiten, in vollem Umfang an. Der von den Beitrittsländern seit Ende der achtziger Jahre geleistete Übergangs- und Reformprozess ging in den meisten Fällen mit einem hohen Anstieg der Arbeitslosigkeit und einer besorgniserregenden Verringerung des Sozial- und Gesundheitsschutzes einher. Das Niveau des gemeinschaftlichen Besitzstandes in der Sozialpolitik zu erreichen, stellt eine der hauptsächlichen Herausforderungen im Erweiterungsprozess dar. In diesem Zusammenhang begrüßt der Ausschuss das vom Rat Beschäftigung und Sozialpolitik am 9. März 1999 gegebene Versprechen, die Aspekte CES 1189/2000 (FR) KL/DC/S/ug …/… -4Beschäftigung und Sozialpolitik im Programm PHARE zu stärken. Es ist jedoch klar, dass der Übergang auf den Beitritt nur mit Hilfe der strukturierten und engagierten Mitwirkung der Sozialpartner und der gesamten organisierten Zivilgesellschaft in den Beitrittsländern auf erträgliche Weise zu bewältigen ist. Die Versuche der Kommission, den sozialen und zivilen Dialog in diesen Ländern zu fördern, müssen mit der Mobilisierung aller beteiligten Akteure einhergehen. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss kann hier auch weiterhin über die verschiedenen Gemischten Beratenden Ausschüsse und die Wirtschaftsund Sozialräte in den Beitrittsländern sowie auf der Grundlage der von ihm unterstützten Netzwerke für Austausch, Fachwissen und Begegnungen eine Schlüsselrolle spielen. Die in der sozialpolitischen Agenda vorgeschlagene Methodik sowie die vorgesehenen spezifischen Maßnahmen gehen genau in diese Richtung. Inzwischen sind die von der Kommission angeregte Förderung der internationalen Kooperation und die Bestärkung, die Übereinkommen der IAO zu ratifizieren, durch Entwicklungsstrategien und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Beitrittsländern und der Europäischen Union zu unterstützen. Gleichzeitig sollten die verfahrensrechtlichen Hindernisse innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, die der Ratifizierung mehrerer Übereinkommen der IAO (insbesondere des Übereinkommens Nr. 170 von 1990 über chemische Erzeugnisse), noch entgegenstehen, weil die Zuständigkeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Gemeinschaft aufgeteilt ist, beseitigt werden. II. ANREGUNGEN Eine der Hauptschwierigkeiten von Unterfangen wie demjenigen des Dokuments, mit dem der Wirtschafts- und Sozialausschuss befasst wurde, besteht darin, ein dynamisches Gleichgewicht herzustellen. In der Mitteilung der Kommission wird dieses Anliegen auf bemerkens- und begrüßenswerte Weise auf den Punkt gebracht. Der Ausschuss bringt in diesem Bemühen um eine ausgewogene Vorgehensweise folgende Anregungen vor: 1. Die Frage der Erweiterung könnte in einem Punkt etwas ausführlicher behandelt werden: Mehrere der neuen und künftigen Mitglieder der Gemeinschaft müssen ihre Systeme der sozialen Sicherheit in recht kurzer Zeit ausbauen. Wenn die Völker dieser Länder den Übergang zur Marktwirtschaft nicht als wirtschaftliche Investition auf Kosten sozialer Investitionen empfinden sollen, dann muss die Umstellung von erheblichen Ausbildungsanstrengungen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit begleitet werden. 2. Es sollte verstärkt auf das zu gewährleistende Gleichgewicht bei der gegenseitigen Stärkung des wirtschaftlichen und des sozialen Sektors eingegangen werden; dies beinhaltet - wie von der Kommission unterstrichen - "eine positive und dynamische Wechselwirkung von Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik […] und eine politische Einigung […], mit der es gelingt, alle Schlüsselakteure für ein gemeinsames Streben nach dem neuen strategischen Ziel zu mobilisieren"2, die kurz- und mittelfristig zu bewerten sind. 2 KOM (2000) 379 endg., Vorwort, 3. Absatz. CES 1189/2000 (FR) KL/DC/S/ug …/… -5- 3. Bei der Gesundheits- und Sicherheitsproblematik könnte die Bedeutung der Vorbeugung und der ständigen Fortbildung stärker hervorgehoben werden. 4. Es besteht Einigkeit darüber, dass Europa in naher Zukunft eine steigende Zahl von Migranten aufnehmen muss. Diese Aussicht birgt eine große Chance und eine große Herausforderung in sich. Die Chance liegt in der Steigerung der demographischen Vitalität und der Produktionskraft der europäischen Volkswirtschaften durch die Zuwanderung von Ausländern. Die Herausforderung besteht in der Fähigkeit, aus unterschiedlichen Kulturen kommende Menschen harmonisch in unsere Gesellschaft zu integrieren. Die Integration verschiedener Volksgruppen ist ihrem Wesen nach schwierig; sie ist im Bereich der Sozialpolitik rechtzeitig und sorgfältig vorzubereiten, insbesondere was den Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsausbildung und zu den Sozialschutzsystemen betrifft. Diesem die Vorausplanung betreffenden Punkt sollte mehr Platz eingeräumt werden. 5. Der Ausschuss nimmt erfreut zur Kenntnis, dass jetzt eine detailliertere, nachdrücklichere und das Verantwortungsbewusstsein stärkende Beschäftigungsleitlinie vorgesehen ist, um die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitnehmer zu fördern3, da das Ziel des Europäischen Rates von Lissabon, die allgemeine Beschäftigungsquote bis 2010 möglichst nah an 70% heranzuführen, sonst nicht zu erreichen ist. Dies erfordert auch einen Ansatz, der sowohl die Unternehmen als auch die Arbeitnehmer verstärkt einbindet, damit sich ihre Grundeinstellung ändert und sie sensibilisiert werden. Deshalb schlägt der Ausschuss der Kommission vor, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine breit angelegte Informations- und Aufklärungskampagne zu starten, um zu einem positiven Bild der Rolle älterer Arbeitnehmer in den Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen beizutragen. Mit dieser Kampagne könnte der Einsatz spezifischer Instrumente einhergehen, die die Behörden und Sozialpartner einbinden und die in mehreren Mitgliedstaaten bereits angewandt werden. 6. Der Ausschuss begrüßt, dass Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ebenfalls Gegenstand einer der Beschäftigungsleitlinien sind. Es wäre wichtig, dass eine solche Leitlinie entsprechend dem Benchmarking, auf das sich die derzeitigen Leitlinien stützen, durch Beispiele für vorbildliche Verfahrensweisen untermauert würde. Diese Leitlinie müsste nach Ansicht des Ausschusses von Informations-, Sensibilisierungs-, Schulungs- sowie Benchmarkingmaßnahmen auf der Grundlage der nachahmenswertesten Beispiele und insbesondere der von den Sozialpartnern angewandten Praktiken begleitet werden.4 Der Ausschuss bedauert allerdings, dass Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in der Agenda nicht stärker herausgestrichen werden. 7. Was die Funktionen der "organisierten Zivilgesellschaft" betrifft, so ist der Ausschuss der Meinung, dass den VERBÄNDEN in dem Dokument nicht genug Platz eingeräumt wird. Diese 3 4 Initiativstellungnahme des WSA zum Thema "Ältere Arbeitnehmer" - Berichterstatter: Herr DANTIN (CES 1185/2000 vom 19.10.2000). Initiativstellungnahme des WSA zum Thema "Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - Anwendung der Gemeinschaftsmaßnahmen und neue Risiken" - Berichterstatter: Herr BEIRNAERT - CES 1126/99 vom 08.12.1999 - ABl. C 51 vom 23.02.2000. Stellungnahme des WSA zum Thema "Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2001" - Berichterstatter: Herr BEIRNAERT - (CES 1188/2000 vom 19.10.2000). CES 1189/2000 (FR) KL/DC/S/ug …/… -6setzen sich häufig unter schwierigen Bedingungen und mit geringen Mitteln in hohem Maße für den sozialen Zusammenhalt und die soziale Eingliederung ein - insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene. Sie mobilisieren Energien und kreative Kräfte. Sie knüpfen über die Solidarität soziale Bande, die weder in die Zuständigkeit der Behörden noch in die der gewinnorientierten Unternehmen fallen. 8. Nach dem Dafürhalten des Ausschusses "darf sich [die Charta der Grundrechte] nicht in einer feierlichen Proklamation erschöpfen, sondern muss ein echtes politisches, soziales und bürgerschaftliches Engagement verkörpern". Vor allem muss die Charta einen Prozess der Öffnung und der Mitwirkung in Gang setzen, in dessen Rahmen sich die organisierte Zivilgesellschaft artikulieren und die uneingeschränkte Achtung und Durchsetzung der in der Charta aufgeführten Rechte und Pflichten gewährleisten kann. Der Ausschuss nimmt für sich in Anspruch, diejenige Institution zu sein, die auf europäischer Ebene die organisierte Zivilgesellschaft vertritt, und daher sollte er in einem solchen Integrations- und Revisionsverfahren formell Beraterstatus entsprechend seinen Aufgaben erhalten.5 III. SCHLUSSFOLGERUNG Es ist denkbar, ja wahrscheinlich, dass die Annahme einer "Sozialagenda" mehr als eine Etappe, das heißt eine Wende im europäischen Aufbauwerk darstellen wird. Diese ist im Kommissionsdokument vorgezeichnet. In dieser wie in allen künftigen Phasen ist es der Wunsch des Ausschusses, dabei mitzuhelfen, den neuen Weg so klar wie möglich aufzuzeigen und möglichst erfolgreich zu gestalten. Brüssel, den 19. Oktober 2000 Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Der Generalsekretär des Wirtschafts- und Sozialausschusses Göke FRERICHS Patrick VENTURINI ______________ 5 Stellungnahme des WSA "Für eine Charta der Grundrechte der Europäischen Union" - Berichterstatterin: Frau SIGMUND Mitberichterstatter: Herr BRIESCH - CES 1005/2000 vom 20.09.2000. CES 1189/2000 (FR) KL/DC/S/ug