1. Alle europäischen Organe und Einrichtungen müssen

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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
ADDENDUM ZUM PROTOKOLL ÜBER DIE MODALITÄTEN DER ZUSAMMENAREIT
ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION UND DEM EUROPÄISCHEN
WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS
1. Alle europäischen Organe und Einrichtungen müssen gemeinsam Anstrengungen
unternehmen, um die Europäische Union dem europäischen Bürger nahezubringen.
Diese Aufgabe ist deshalb wichtig, weil die EU-Institutionen glaubwürdig,
transparent, offen und verantwortungsbewusst sein müssen, wenn sie in den Augen
der Unionsbürger nicht nur legitim bleiben, sondern weiter an Legitimität gewinnen
wollen. Eine effiziente Kommunikation der Europäischen Union ist daher in erster
Linie als ein Dienst an der Öffentlichkeit zu sehen, der darauf abstellt, die Bürger
voll in die europapolitische Debatte und den demokratischen Prozess einzubinden,
mit dem die Entscheidungen und Maßnahmen der Gemeinschaft gestaltet werden.
Sie ist gleichzeitig eine gemeinsame Aufgabe, zu der alle EU-Institutionen mit ihren
besonderen Stärken und Spezialisierungen so weit irgend möglich beitragen sollten.
2. Nach Auffassung der Kommission und des Ausschusses liegt die Stärkung ihrer
interinstitutionellen Beziehungen im Bereich der Kommunikation sowie eine enge
Zusammenarbeit auf diesem Gebiet sowohl auf zentraler als auch dezentraler Ebene
im allgemeinen Interesse der Europäischen Union und der EU-Bürger. Diese
Zusammenarbeit wird auf klaren Kommunikationsprioritäten basieren.
3. Das von der Europäischen Kommission im Februar 2006 angenommene Weißbuch
über eine europäische Kommunikationspolitik1 bildet den Ausgangspunkt für einen
langfristigen Prozess struktureller Reformen und kulturellen Umdenkens, der darauf
ausgerichtet ist, die Kommunikation in die Beschlussfassung zu integrieren. Die
Kommission hat die diesbezügliche Stellungnahme des Ausschusses vom
6. Juli 20062, die eine Reihe operativer Empfehlungen für die Zusammenarbeit
zwischen ihr und dem Ausschuss auf dem Gebiet der Kommunikation enthält, zur
Kenntnis genommen.
4. Die Kommission anerkennt das besondere Wesen des Ausschusses und den durch ihn
bewirkten zusätzlichen Nutzen, denn als institutioneller Mittler zwischen der
1
2
KOM (2006) 35 endgültig.
SC/027 – CESE 83/2006 fin – CESE 972/2006 – ABl. C 309 vom 16.12.2006, PJ 26.
organisierten Zivilgesellschaft und den EU-Organen und –Einrichtungen spielt er
eine Schlüsselrolle bei der Schaffung eines echten europäischen öffentlichen Raums
des Dialogs und der Diskussion über diejenigen Angelegenheiten, die den Bürgern
am meisten am Herzen liegen und die für die Zukunft des europäischen Projekts
entscheidend sein werden. Der Ausschuss und die Kommission werden gemeinsam
an der Gestaltung der dezentralen Information und Kommunikation mit den
Unionsbürgern arbeiten.
5. Ausdruck der Rolle und des Engagements des Ausschusses in diesem Bereich sind
die Stakeholder-Foren, die der Ausschuss bereits mit großem Erfolg ausgerichtet hat.
Die Europäische Kommission wird in Zukunft derartige Foren unterstützen und nach
Möglichkeit auf angemessener Ebene daran teilnehmen. Die Europäische
Kommission und der Ausschuss kommen überein, dass im Rahmen der engeren
interinstitutionellen Zusammenarbeit die Erfahrungen und die Kommunikationsnetze
des Ausschusses genutzt werden, in die insbesondere die zivilgesellschaftlichen
Organisationen über die Ausschussmitglieder sowie die nationalen Wirtschafts- und
Sozialräte und ähnliche Einrichtungen in den Mitgliedstaaten eingebunden sind.
6. Die Kommission plant eine enge Zusammenarbeit mit dem Ausschuss bei der
Organisation offener Foren und Veranstaltungen zu Themen, die die Zukunft der
Europäischen Union und den Alltag der Unionsbürger berühren, z. B. Beschäftigung,
Mobilität, Energie, Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts,
Einwanderungspolitik, bessere Rechtsetzung, Verbraucherpolitik, nachhaltige
Entwicklung und Umweltschutz. Auf diese Weise soll verdeutlicht werden, welchen
Mehrwert gemeinschaftliches Handeln schafft und wie sehr der Bürger im Zentrum
der Politik steht.
7. Die Kommission und der Ausschuss unterstützen gemeinsam und gegenseitig die
Medienarbeit für ihre Veranstaltungen. Die Europäische Kommission verpflichtet
sich, bei ihren Kommunikationsmaßnahmen nach Möglichkeit die Rolle des
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und seiner Mitglieder
herauszustellen. Der Ausschuss wird seinerseits in seinen Beziehungen zur
organisierten Zivilgesellschaft seine Zusammenarbeit mit der Kommission
herausstellen.
8. Mit Blick auf die Umsetzung besonderer Kommunikationsaktivitäten nach dieser
Vereinbarung werden beide Institutionen jeweils einen Ansprechpartner pro Land
benennen. Außerdem werden sich die Kommissionsvertretungen in den
Mitgliedstaaten sowie eine vom Ausschuss für jeden Mitgliedstaat zu benennende
Kontaktstelle gegenseitig über ihre Kommunikationsabsichten unterrichten und
bestrebt sein, an den jeweils von ihnen organisierten Veranstaltungen teilzunehmen.
9. Der EWSA bildet mit seinen Mitgliedern, den Organisationen der Zivilgesellschaft,
und den nationalen Wirtschafts- und Sozialräten und ähnlichen Einrichtungen ein
potenziell mächtiges Kommunikationsnetz. Die Kommission wird nach Möglichkeit
und auf geeigneter Ebene an den vom EWSA mit den nationalen Wirtschafts- und
Sozialräten und ähnlichen Einrichtungen organisierten Arbeitssitzungen teilnehmen.
10. Die Kommission und der Ausschuss können vereinbaren, dieses Addendum
insbesondere entsprechend der weiteren Entwicklungen im Nachgang zum Weißbuch
und zu der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu
aktualisieren.
Brüssel, den 31.Mai 2007
Für die Europäische Kommission
Margot WALLSTRÖM
Vize-Präsidentin
Für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
Dimitris DIMITRIADIS
Präsident
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