Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss ADDENDUM ZUM PROTOKOLL ÜBER DIE MODALITÄTEN DER ZUSAMMENAREIT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION UND DEM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS 1. Alle europäischen Organe und Einrichtungen müssen gemeinsam Anstrengungen unternehmen, um die Europäische Union dem europäischen Bürger nahezubringen. Diese Aufgabe ist deshalb wichtig, weil die EU-Institutionen glaubwürdig, transparent, offen und verantwortungsbewusst sein müssen, wenn sie in den Augen der Unionsbürger nicht nur legitim bleiben, sondern weiter an Legitimität gewinnen wollen. Eine effiziente Kommunikation der Europäischen Union ist daher in erster Linie als ein Dienst an der Öffentlichkeit zu sehen, der darauf abstellt, die Bürger voll in die europapolitische Debatte und den demokratischen Prozess einzubinden, mit dem die Entscheidungen und Maßnahmen der Gemeinschaft gestaltet werden. Sie ist gleichzeitig eine gemeinsame Aufgabe, zu der alle EU-Institutionen mit ihren besonderen Stärken und Spezialisierungen so weit irgend möglich beitragen sollten. 2. Nach Auffassung der Kommission und des Ausschusses liegt die Stärkung ihrer interinstitutionellen Beziehungen im Bereich der Kommunikation sowie eine enge Zusammenarbeit auf diesem Gebiet sowohl auf zentraler als auch dezentraler Ebene im allgemeinen Interesse der Europäischen Union und der EU-Bürger. Diese Zusammenarbeit wird auf klaren Kommunikationsprioritäten basieren. 3. Das von der Europäischen Kommission im Februar 2006 angenommene Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik1 bildet den Ausgangspunkt für einen langfristigen Prozess struktureller Reformen und kulturellen Umdenkens, der darauf ausgerichtet ist, die Kommunikation in die Beschlussfassung zu integrieren. Die Kommission hat die diesbezügliche Stellungnahme des Ausschusses vom 6. Juli 20062, die eine Reihe operativer Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen ihr und dem Ausschuss auf dem Gebiet der Kommunikation enthält, zur Kenntnis genommen. 4. Die Kommission anerkennt das besondere Wesen des Ausschusses und den durch ihn bewirkten zusätzlichen Nutzen, denn als institutioneller Mittler zwischen der 1 2 KOM (2006) 35 endgültig. SC/027 – CESE 83/2006 fin – CESE 972/2006 – ABl. C 309 vom 16.12.2006, PJ 26. organisierten Zivilgesellschaft und den EU-Organen und –Einrichtungen spielt er eine Schlüsselrolle bei der Schaffung eines echten europäischen öffentlichen Raums des Dialogs und der Diskussion über diejenigen Angelegenheiten, die den Bürgern am meisten am Herzen liegen und die für die Zukunft des europäischen Projekts entscheidend sein werden. Der Ausschuss und die Kommission werden gemeinsam an der Gestaltung der dezentralen Information und Kommunikation mit den Unionsbürgern arbeiten. 5. Ausdruck der Rolle und des Engagements des Ausschusses in diesem Bereich sind die Stakeholder-Foren, die der Ausschuss bereits mit großem Erfolg ausgerichtet hat. Die Europäische Kommission wird in Zukunft derartige Foren unterstützen und nach Möglichkeit auf angemessener Ebene daran teilnehmen. Die Europäische Kommission und der Ausschuss kommen überein, dass im Rahmen der engeren interinstitutionellen Zusammenarbeit die Erfahrungen und die Kommunikationsnetze des Ausschusses genutzt werden, in die insbesondere die zivilgesellschaftlichen Organisationen über die Ausschussmitglieder sowie die nationalen Wirtschafts- und Sozialräte und ähnliche Einrichtungen in den Mitgliedstaaten eingebunden sind. 6. Die Kommission plant eine enge Zusammenarbeit mit dem Ausschuss bei der Organisation offener Foren und Veranstaltungen zu Themen, die die Zukunft der Europäischen Union und den Alltag der Unionsbürger berühren, z. B. Beschäftigung, Mobilität, Energie, Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Einwanderungspolitik, bessere Rechtsetzung, Verbraucherpolitik, nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz. Auf diese Weise soll verdeutlicht werden, welchen Mehrwert gemeinschaftliches Handeln schafft und wie sehr der Bürger im Zentrum der Politik steht. 7. Die Kommission und der Ausschuss unterstützen gemeinsam und gegenseitig die Medienarbeit für ihre Veranstaltungen. Die Europäische Kommission verpflichtet sich, bei ihren Kommunikationsmaßnahmen nach Möglichkeit die Rolle des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und seiner Mitglieder herauszustellen. Der Ausschuss wird seinerseits in seinen Beziehungen zur organisierten Zivilgesellschaft seine Zusammenarbeit mit der Kommission herausstellen. 8. Mit Blick auf die Umsetzung besonderer Kommunikationsaktivitäten nach dieser Vereinbarung werden beide Institutionen jeweils einen Ansprechpartner pro Land benennen. Außerdem werden sich die Kommissionsvertretungen in den Mitgliedstaaten sowie eine vom Ausschuss für jeden Mitgliedstaat zu benennende Kontaktstelle gegenseitig über ihre Kommunikationsabsichten unterrichten und bestrebt sein, an den jeweils von ihnen organisierten Veranstaltungen teilzunehmen. 9. Der EWSA bildet mit seinen Mitgliedern, den Organisationen der Zivilgesellschaft, und den nationalen Wirtschafts- und Sozialräten und ähnlichen Einrichtungen ein potenziell mächtiges Kommunikationsnetz. Die Kommission wird nach Möglichkeit und auf geeigneter Ebene an den vom EWSA mit den nationalen Wirtschafts- und Sozialräten und ähnlichen Einrichtungen organisierten Arbeitssitzungen teilnehmen. 10. Die Kommission und der Ausschuss können vereinbaren, dieses Addendum insbesondere entsprechend der weiteren Entwicklungen im Nachgang zum Weißbuch und zu der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu aktualisieren. Brüssel, den 31.Mai 2007 Für die Europäische Kommission Margot WALLSTRÖM Vize-Präsidentin Für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss Dimitris DIMITRIADIS Präsident