Erweiterungsstrategie der EU

Werbung
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
REX/453
Erweiterungsstrategie
der EU
Brüssel, den 8. Februar 2016
Informationsvermerk
(514. Plenartagung)
Stellungnahme
des Europäischen
Erweiterungsstrategie der EU
Wirtschafts-
und
Sozialausschusses
zu
der
STELLUNGNAHME: EESC-2016-00255-00-00-AC-TRA
1.
Verfahren
Befassung
Kommission:
durch
die 10. November 2015
Rechtsgrundlage:
Artikel 304 AEUV
Beschluss des Präsidiums:
15. September 2015
Zuständig:
Fachgruppe Außenbeziehungen
Vorsitzende der Fachgruppe:
Dilyana Slavova (BG-III)
Regelung der
Fachgruppe:
Arbeiten der 22. Oktober 2015 (im schriftlichen Verfahren)
Studiengruppe:
Erweiterungsstrategie der EU
Vorsitzender:
Andrej Zorko (SI-II)
Berichterstatter:
Ionuț Sibian (RO-III)
Mitglieder:
die Damen und Herren
Dell'Alba (IT-I)
Joó (HU-III)
Martinović Džamonja (HR-I)
Slavova (BG-III)
Weltner (HU-II)
STELLUNGNAHME von der Fachgruppe mit 92 gegen 2 Stimmen bei 7 Enthaltungen
ANGENOMMEN
EESC-2016-00255-00-00-NISP-TRA (EN) 1/3
Rue Belliard/Belliardstraat 99 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË
Tel.: +32 25469011 — Fax: +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu
DE
2.
Hintergrund
Die derzeitige Erweiterungsagenda betrifft die Westbalkanländer und die Türkei. Die
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wurden bereits 2005 aufgenommen, kommen aber nur langsam
voran. Mit Montenegro wurden 2012, mit Serbien 2014 Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Im
Falle der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien – Kandidatenland seit 2005 – steckt der
EU-Beitrittsprozess nach wie vor in einer Sackgasse. Albanien erhielt 2014 den Status als
Kandidatenland und muss erst eine Reihe von Schlüsselprioritäten in Angriff nehmen, bevor die
Kommission die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen empfehlen kann. Ein Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen (SAA) mit Bosnien und Herzegowina trat im Juni in Kraft trat. Auch mit
dem Kosovo wurde im Oktober 2015 ein SAA unterzeichnet.
Am 10. November 2015 nahm die Europäische Kommission die Mitteilung "Erweiterungsstrategie
der EU" (COM(2015) 611 final) an und hat ebenfalls in diesem Jahr ein verstärktes Konzept für ihre
Bewertungen der grundlegenden Punkte und der entsprechenden Kapitel des Besitzstands eingeführt.
Die übergeordnete Erweiterungsstrategie erstreckt sich nun über mehrere Jahre und umfasst die
gesamte Amtszeit der Kommission. Neben der Berichterstattung über die Fortschritte wird viel mehr
Gewicht auf den aktuellen Stand der Vorbereitungen im Hinblick auf die Übernahme der aus der
Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen gelegt. In ihrer Erweiterungsstrategie bekräftigt die
Kommission, dass der Schwerpunkt des Erweiterungsprozesses weiter auf dem Grundsatz
"Wesentliches zuerst" liegen muss. Wesentliche Punkte wie Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte,
Stärkung der demokratischen Institutionen, einschließlich der Reform der öffentlichen Verwaltung,
sowie wirtschaftliche Entwicklung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sind nach wie vor
wichtige Prioritäten.
Im Rahmen des Erweiterungspakets 2015 und als Bestandteil der Mitteilung bewertet die
Kommission in einer Reihe von Jahresberichten den Stand der Vorbereitungen der Westbalkanländer
und der Türkei im Hinblick auf die Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden
Verpflichtungen und legt dar, was zur Bewältigung der noch anstehenden Herausforderungen zu tun
bleibt.
3.
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme des Ausschusses
Der EWSA unterstützt, dass die Kommission besonderen Nachdruck auf das "Wesentliche" im
Beitrittsprozess legt und betont, dass die Beitrittsländer gefordert sind, den Schwerpunkt bei ihren
Reformen auf die Rechtsstaatlichkeit, die Grundrechte, die Arbeitsweise demokratischer Institutionen
(einschließlich der Reform des Wahlsystems und der öffentlichen Verwaltung), die wirtschaftliche
Entwicklung und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu legen. Bei der Beobachtung der
Fortschritte sollte besonderes Augenmerk auf die Warnungen der Zivilgesellschaft vor politischen
Maßnahmen und Entwicklungen gelegt werden, durch die Rechtsstaatlichkeit und demokratische
Standards ausgehöhlt werden.
Der EWSA bestärkt die Kommission nachdrücklich darin, die Qualität der partizipativen Demokratie
auch weiterhin als eines der grundlegenden politischen Bewertungskriterien zu betrachten. Es sollte
weiterhin entschlossen darauf hingearbeitet werden, einen systematischen Aufbau wirksamer und
uneingeschränkt
funktionsfähiger
Institutionen
mit
einer
echten
Beteiligung
der
zivilgesellschaftlichen Organisationen zu gewährleisten. Dies wird hilfreich sein, um der Gefahr
entgegenzuwirken, dass der Staat zum Spielball politischer Interessen wird, und das Bewusstsein
dafür schärfen, dass alle Beteiligen rechenschaftspflichtig sind. Zudem wird sichergestellt, dass die
Reform- und Verhandlungsprozesse insgesamt inklusiver und transparenter verlaufen.
EESC-2016-00255-00-00-NISP-TRA (EN) 2/3
Die für die Berichterstattung eingesetzte harmonisierte Bewertungsskala sowie die Tatsache, dass das
Hauptaugenmerk sowohl auf den aktuellen Stand als auch auf die Fortschritte in den einzelnen
Ländern gelegt wird, führen zu mehr Transparenz, ermöglichen die gezielte Schwerpunktsetzung auf
prioritäre Bereiche und dürften dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für den Beitrittsprozess zu
steigern. Sie bilden zudem mit Blick auf das breite Spektrum der zu prüfenden Themen den Rahmen
für eine engere Zusammenarbeit mit jedem Land.
Der EWSA begrüßt die klare Botschaft der Kommission, dass eine starke Zivilgesellschaft eine
wesentliche Komponente jedes demokratischen Systems ist, und würdigt ihre politische Unterstützung
für die Stärkung der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen und die Schaffung eines für deren
Entwicklung förderlichen Umfelds, einschließlich echter Konsultationen der Zivilgesellschaft im
Rahmen der Politikgestaltung. Dies ist eine entscheidende Komponente für die zufriedenstellende
Erfüllung der politischen Kriterien und könnte auch ein Gradmesser bei den Beitrittsverhandlungen
sein.
Der EWSA plädiert für eine Stärkung der Rolle der Gemischten Beratenden Ausschüsse der
Zivilgesellschaft (GBA). Die GBA sollten Nischen, die nicht von anderen Verhandlungsgremien
besetzt sind, einnehmen und sich auf einige ausgewählte Bereiche konzentrieren. In diesem
Zusammenhang fordert der EWSA einen besseren Austausch von Informationen zwischen den GBA
und der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament.
_____________
EESC-2016-00255-00-00-NISP-TRA (EN) 3/3
Herunterladen