Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss REX/453 Erweiterungsstrategie der EU Brüssel, den 8. Februar 2016 Informationsvermerk (514. Plenartagung) Stellungnahme des Europäischen Erweiterungsstrategie der EU Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der STELLUNGNAHME: EESC-2016-00255-00-00-AC-TRA 1. Verfahren Befassung Kommission: durch die 10. November 2015 Rechtsgrundlage: Artikel 304 AEUV Beschluss des Präsidiums: 15. September 2015 Zuständig: Fachgruppe Außenbeziehungen Vorsitzende der Fachgruppe: Dilyana Slavova (BG-III) Regelung der Fachgruppe: Arbeiten der 22. Oktober 2015 (im schriftlichen Verfahren) Studiengruppe: Erweiterungsstrategie der EU Vorsitzender: Andrej Zorko (SI-II) Berichterstatter: Ionuț Sibian (RO-III) Mitglieder: die Damen und Herren Dell'Alba (IT-I) Joó (HU-III) Martinović Džamonja (HR-I) Slavova (BG-III) Weltner (HU-II) STELLUNGNAHME von der Fachgruppe mit 92 gegen 2 Stimmen bei 7 Enthaltungen ANGENOMMEN EESC-2016-00255-00-00-NISP-TRA (EN) 1/3 Rue Belliard/Belliardstraat 99 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË Tel.: +32 25469011 — Fax: +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu DE 2. Hintergrund Die derzeitige Erweiterungsagenda betrifft die Westbalkanländer und die Türkei. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wurden bereits 2005 aufgenommen, kommen aber nur langsam voran. Mit Montenegro wurden 2012, mit Serbien 2014 Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Im Falle der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien – Kandidatenland seit 2005 – steckt der EU-Beitrittsprozess nach wie vor in einer Sackgasse. Albanien erhielt 2014 den Status als Kandidatenland und muss erst eine Reihe von Schlüsselprioritäten in Angriff nehmen, bevor die Kommission die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen empfehlen kann. Ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit Bosnien und Herzegowina trat im Juni in Kraft trat. Auch mit dem Kosovo wurde im Oktober 2015 ein SAA unterzeichnet. Am 10. November 2015 nahm die Europäische Kommission die Mitteilung "Erweiterungsstrategie der EU" (COM(2015) 611 final) an und hat ebenfalls in diesem Jahr ein verstärktes Konzept für ihre Bewertungen der grundlegenden Punkte und der entsprechenden Kapitel des Besitzstands eingeführt. Die übergeordnete Erweiterungsstrategie erstreckt sich nun über mehrere Jahre und umfasst die gesamte Amtszeit der Kommission. Neben der Berichterstattung über die Fortschritte wird viel mehr Gewicht auf den aktuellen Stand der Vorbereitungen im Hinblick auf die Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen gelegt. In ihrer Erweiterungsstrategie bekräftigt die Kommission, dass der Schwerpunkt des Erweiterungsprozesses weiter auf dem Grundsatz "Wesentliches zuerst" liegen muss. Wesentliche Punkte wie Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte, Stärkung der demokratischen Institutionen, einschließlich der Reform der öffentlichen Verwaltung, sowie wirtschaftliche Entwicklung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sind nach wie vor wichtige Prioritäten. Im Rahmen des Erweiterungspakets 2015 und als Bestandteil der Mitteilung bewertet die Kommission in einer Reihe von Jahresberichten den Stand der Vorbereitungen der Westbalkanländer und der Türkei im Hinblick auf die Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und legt dar, was zur Bewältigung der noch anstehenden Herausforderungen zu tun bleibt. 3. Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme des Ausschusses Der EWSA unterstützt, dass die Kommission besonderen Nachdruck auf das "Wesentliche" im Beitrittsprozess legt und betont, dass die Beitrittsländer gefordert sind, den Schwerpunkt bei ihren Reformen auf die Rechtsstaatlichkeit, die Grundrechte, die Arbeitsweise demokratischer Institutionen (einschließlich der Reform des Wahlsystems und der öffentlichen Verwaltung), die wirtschaftliche Entwicklung und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu legen. Bei der Beobachtung der Fortschritte sollte besonderes Augenmerk auf die Warnungen der Zivilgesellschaft vor politischen Maßnahmen und Entwicklungen gelegt werden, durch die Rechtsstaatlichkeit und demokratische Standards ausgehöhlt werden. Der EWSA bestärkt die Kommission nachdrücklich darin, die Qualität der partizipativen Demokratie auch weiterhin als eines der grundlegenden politischen Bewertungskriterien zu betrachten. Es sollte weiterhin entschlossen darauf hingearbeitet werden, einen systematischen Aufbau wirksamer und uneingeschränkt funktionsfähiger Institutionen mit einer echten Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Organisationen zu gewährleisten. Dies wird hilfreich sein, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass der Staat zum Spielball politischer Interessen wird, und das Bewusstsein dafür schärfen, dass alle Beteiligen rechenschaftspflichtig sind. Zudem wird sichergestellt, dass die Reform- und Verhandlungsprozesse insgesamt inklusiver und transparenter verlaufen. EESC-2016-00255-00-00-NISP-TRA (EN) 2/3 Die für die Berichterstattung eingesetzte harmonisierte Bewertungsskala sowie die Tatsache, dass das Hauptaugenmerk sowohl auf den aktuellen Stand als auch auf die Fortschritte in den einzelnen Ländern gelegt wird, führen zu mehr Transparenz, ermöglichen die gezielte Schwerpunktsetzung auf prioritäre Bereiche und dürften dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für den Beitrittsprozess zu steigern. Sie bilden zudem mit Blick auf das breite Spektrum der zu prüfenden Themen den Rahmen für eine engere Zusammenarbeit mit jedem Land. Der EWSA begrüßt die klare Botschaft der Kommission, dass eine starke Zivilgesellschaft eine wesentliche Komponente jedes demokratischen Systems ist, und würdigt ihre politische Unterstützung für die Stärkung der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen und die Schaffung eines für deren Entwicklung förderlichen Umfelds, einschließlich echter Konsultationen der Zivilgesellschaft im Rahmen der Politikgestaltung. Dies ist eine entscheidende Komponente für die zufriedenstellende Erfüllung der politischen Kriterien und könnte auch ein Gradmesser bei den Beitrittsverhandlungen sein. Der EWSA plädiert für eine Stärkung der Rolle der Gemischten Beratenden Ausschüsse der Zivilgesellschaft (GBA). Die GBA sollten Nischen, die nicht von anderen Verhandlungsgremien besetzt sind, einnehmen und sich auf einige ausgewählte Bereiche konzentrieren. In diesem Zusammenhang fordert der EWSA einen besseren Austausch von Informationen zwischen den GBA und der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament. _____________ EESC-2016-00255-00-00-NISP-TRA (EN) 3/3