Gruppe Arbeitnehmer Brüssel, den 24. Juni 2015 ARBEITNEHMER

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Gruppe Arbeitnehmer
Brüssel, den 24. Juni 2015
ARBEITNEHMER WOLLEN GUTE EUROPÄISCHE GESETZE
Am 19. Mai 2015 hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge für eine ,,Bessere
Rechtsetzung“ veröffentlicht, um zu einer besseren, einfacheren und wirksameren
Rechtsetzung in der EU zu gelangen. Die drei EU-Organe – Rat, Parlament und Kommission
– werden eine Liste von Vorschlägen vorstellen, die zur ,,Überprüfung, Vereinfachung und
Verbesserung“ vorgesehen sind. Hauptsächliches Ziel ist die Stimulierung der
Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts und die Unterstützung der KMU. Eine Überprüfung
des Programms wird jedes Jahr erfolgen.
In den kommenden Wochen wird der EWSA eine Stellungnahme zu dem gesamten
Paket verabschieden, nachdem er mehrfach darauf hingewiesen hat, dass seine in den EUVerträgen verankerte Rolle als beratende Einrichtung der Union zu respektieren ist. Bislang
bewertet der EWSA in seinen Berichten und Stellungnahmen die soziale und wirtschaftliche
Lage und unterbreitet Vorschläge für Gesetzgebungsinitiativen.
Der EWSA könnte, wie von der Kommission gefordert, die entsprechenden
Tätigkeiten im Rahmen seiner Aufgaben im institutionellen Gefüge der Union noch
ausweiten.
In ihrer Sitzung vom 24. Juni 2015 hat die Arbeitnehmergruppe des EWSA einen
Dialog mit den Vertretern der wichtigsten politischen Parteien des Europäischen Parlaments
geführt.
Zwar teilt die Gruppe, wie sie bereits mehrfach betont hat, das Ziel einer guten
Gesetzgebung, meldet aber nach einer Analyse der von der Kommission vorgelegten Texte
erhebliche Vorbehalte an.
Gemäß Artikel 151 des Vertrags ,,verfolgen die Union und die Mitgliedstaaten
folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu
ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz …“
Die Kommission schlägt vor, für alle Initiativen, die bedeutende Folgen für
Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt haben könnten, eine Folgenabschätzung vorzunehmen.
Die Arbeitnehmergruppe des EWSA ist der Auffassung, dass keine Folgenabschätzung völlig
neutral oder rein technischer Natur sein kann. Im Gegenteil: die Gefahr einer politischen
Manipulation ist sehr groß.
Beispielsweise verhindern die Folgenabschätzungen der Kommission die Fortführung
weder der Austeritätspolitik noch einer wirtschaftlichen Steuerung und struktureller
Reformen, die die Ursachen eines grundlegenden sozialen Rückschritts sind. Außerdem sind
die öffentlichen Konsultationen im Internet niemals ein echtes demokratisches Instrument
gewesen und keineswegs repräsentativ für die Zivilgesellschaft oder die auf nationaler,
regionaler oder kommunaler Ebene ansässigen sozialen Organisationen.
Die Folgenabschätzungen, die Internet-Plattformen und die ,,unabhängigen“
Expertengruppen verbessern vielleicht das technokratische Verfahren, können aber die
legislative Funktion des demokratisch gewählten Europäischen Parlaments oder der
Konsultativorgane der Union, d.h. des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und
des Ausschusses der Regionen, keinesfalls ersetzen.
Zudem stellt der Vorschlag, die Vereinbarungen zwischen Sozialpartnern,
insbesondere zur tatsächlichen Vertretung der Beteiligten, einer Folgenabschätzung zu
unterziehen, einen groben Verstoß gegen den Vertrag dar.
Schon immer haben sich die Vertreter der europäischen Gewerkschaften für ein
stärkeres und solidarischeres Europa eingesetzt und in diesem Zusammenhang eine
Begrenzung der bürokratischen Regeln zur Verwirklichung dieses Ziels gefordert. Aber
gerade in diesen unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten schwierigen Jahren
brauchen die Bürger/Bürgerinnen und die Arbeiter/Arbeiterrinnen Europas dringender denn
je gemeinsame Regeln zur Sicherung der Rechte, des Schutzes und des Wohlergehens der
Menschen, die den wirtschaftlichen und finanziellen Interessen nicht geopfert werden dürfen.
Demgegenüber besteht die Gefahr, dass dem freien Markt durch ein geschwächtes und ein
,,vereinfachtes“ EU-Recht eine Form von Selbstregulierung zugestanden wird, die die Lage
für die Mehrheit der Bürger erschwert, indem sie die Diskriminierungen und soziale
Ungleichheit zusätzlich verschärft.
Die Vertreter der Gewerkschaften, die Mitglieder der Arbeitnehmergruppe sind,
werden daher besonders wachsam sein, wenn sie die Texte über eine ,,Bessere Rechtsetzung“
in den nächsten Wochen in Zusammenarbeit mit den beiden anderen Gruppen des EWSA,
mit allen demokratischen Parteien des Europäischen Parlaments, mit dem Europäischen
Gewerkschaftsbund und mit anderen Organisationen der Zivilgesellschaft analysieren
werden.
Es ist paradox, dass die Kommission angeblich die Gesetzestexte vereinfachen und
verbessern und die Bürokratie und die Kosten bekämpfen will, gleichzeitig aber Verfahren
vorschlägt, mit denen sehr wahrscheinlich das genaue Gegenteil erreicht wird.
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