AA ANLAGE 1 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte V o t en des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 AMG 71. Sitzung, 14.01.2014 zu Positionen, über deren Änderung abgestimmt wurde. 4. Chinin Empfehlung des Sachverständigenausschusses: Der Sachverständigenausschuss empfiehlt mehrheitlich, Chinin - zur Anwendung bei Menschen ausnahmslos der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG zu unterstellen. Begründung: Einleitung Chinin ist ein Alkaloid aus der Rinde des Chinarindenbaums, das zur Behandlung der Malaria eingesetzt wird. In dieser Indikation ist Chinin in Deutschland seit 1997 der Verschreibungspflicht unterstellt. Wegen seiner peripher muskelrelaxierenden Wirkung wird Chinin in einer niedrigeren Dosierung auch gegen nächtliche Wadenkrämpfe eingesetzt. Es ist in Deutschland als Limptar N® in der Indikation „Zur Prophylaxe und Therapie nächtlicher Wadenkrämpfe“ in einer Dosis von 1 bis 2 Filmtabletten zu 200mg pro Tag seit 1978 zugelassen. Darüber hinaus wurden für Chinin fiebersenkende, schmerzstillende sowie lokal betäubende Wirkungen beschrieben. Chinin wird in der Leber metabolisiert. Bei chronischer Verabreichung einer täglichen Gesamtdosis von 1 g liegt die mittlere Plasmakonzentration bei etwa 7 µg/ml, die Plasmahalbwertszeit bei 4 - 15 Stunden. Therapeutische Dosen werden mit 1 – 7 µg/ml, toxische Dosen ab etwa 10 µg/ml angegeben 1. Die Ausscheidung erfolgt vorwiegend renal. Bei saurem Harn-pH ist die Exkretion beschleunigt, bei alkalischem pH verlangsamt. Letzteres kann zu erhöhten Plasmakonzentrationen von Chinin führen und mögliche toxische Wirkungen verstärken 2,3,4,5. Chinin passiert die Plazentaschranke und geht in fötales Gewebe über. 1 Schulz et al. Therapeutische und toxische Plasmakonzentrationen, sowie Eliminationshalbwertzeiten gebräuchlicher Arzneistoffe. Anästhesiolog. Intensivmed. Notfallmed. Schmerzther. 26, 1991, 37-43 2 Forth et al. 2001. Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie, 8. Auflage, Verlag Urban & Fischer. 3 Goodman & Gilman‘s, 1996. The Pharmacological Basis of Therapeutics, 9. Edition, Verlag McGrawHill. 1 AA Aktuelle Verkaufsabgrenzung Die aktuelle Formulierung in der Liste der Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nr. 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung lautet: Chinin - zur Anwendung bei Malaria Damit ist Chinin derzeit nur zur Anwendung bei Malaria der Verschreibungspflicht unterstellt, zur Anwendung in der Indikation “Prophylaxe und Therapie nächtlicher Wadenkrämpfe“ unterliegt es jedoch nicht der Verschreibungspflicht. Wissenschaftliche Diskussion Wirksamkeit Die Wirksamkeit von Chinin in der Indikation „Zur Prophylaxe und Therapie nächtlicher Wadenkrämpfe“ gilt als belegt. Allerdings ist das Ausmaß der Wirkung im Vergleich zu Placebo moderat. In einem Cochrane Review zeigte sich über eine Anwendungsdauer von 2 Wochen gegenüber Placebo eine statistisch signifikante Reduktion der Anzahl der Krämpfe um 28 % (entsprechend 2,4 Krämpfen). Die Intensität der Krämpfe und damit der Schmerzen nahm lediglich um 10 % ab. 6 In Deutschland existieren keine zugelassenen medikamentösen Alternativen zu Chinin in der genannten Indikation. Die 2012 aktualisierte AMWF Leitlinie (S1) „Crampi/Muskelkrampf“ empfiehlt Chininpräparate dennoch nur bei Wirkungslosigkeit physiotherapeutischer Maßnahmen sowie sehr schmerzhaften oder häufigen Muskelkrämpfen und bei regelmäßiger Störung des Nachtschlafes durch Krämpfe. 7 Nebenwirkungen Thrombozytopenien und andere unerwünschte Arzneimittelwirkungen Chinin kann auf Basis eines immunologisch vermittelten Mechanismus zu schweren Blutbildveränderungen, insbesondere einer Thrombozytopenie führen. Das Risiko für diese schwerwiegende Nebenwirkung ist nicht dosisabhängig, kann mithin auch bei Einnahme einer sehr niedrigen Dosis auftreten. Schwere und fatale Verläufe sowie Fälle von hämolytisch-urämischem Syndrom/thrombotisch-thrombozytopenischem Syndrom (HUS/TTP) wurden berichtet. In der UAW-Datenbank des BfArM liegen insgesamt 215 Fallmeldungen zu Chinin als arzneilich wirksamer Bestandteil vor, davon 57 Fallmeldungen zu Limptar N® seit 1978. Seit 1981 wurden zehn Nebenwirkungsmeldungen zu Thrombozytopenien berichtet. Darunter befindet sich ein Todesfall, bei dem der Kausalzusammenhang mit Chinin als möglich zu bewerten ist. 4 v. Bruchhausen et al.1993 Hagers Handbuch der Pharmazeutischen Praxis, 5. Auflage, Springer Verlag. 5 Sweetman 2002 Martindale – The complete drug reference, thirty-third edition, Pharmaceutical Press. 6 El-Tawil S, Al Musa T, Valli H, Lunn MPT, El-Tawil T, Weber M. Quinine for muscle cramps. Cochrane Database of Systematic Reviews 2010, Issue 12. Art. No.: CD005044. DOI: 10.1002/14651858.CD005044.pub2. 7 http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/030-037l_S1_Crampi_Muskelkrampf_2012.pdf 2 AA Für die trotz hoher Exposition im internationalen Vergleich niedrige Zahl aus Deutschland gemeldeter Verdachtsfälle könnten die Anwendung von Limptar N® aufgrund der Selbstmedikation - ohne Kenntnis des Arztes sowie die aus der Apothekenpflicht resultierende Wahrnehmung als harmloses Arzneimittel ursächlich sein. In diesem Fall dürfte eine Unterstellung unter die Verschreibungspflicht zu einem Anstieg der Melderate führen. Die Anwendung von Chinin kann zu weiteren unerwünschten Arzneimittelwirkungen führen. So wurden u.a. Überempfindlichkeitsreaktionen mit z.T. schwerem Verlauf, immunologisch vermittelte Hepatitis oder Nephritis, kardiale Reizleitungsstörungen einschließlich QT-Verlängerung, zentralnervöse und Hör- und Sehstörungen beschrieben. Insbesondere QT-Verlängerungen stellen für den Patienten ein ernstes Risiko dar, weil sie zu schweren, potenziell tödlich verlaufenden Herzrhythmusstörungen (Torsades des pointes) führen können. Der Patient selbst hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob dieses Risiko bei ihm besteht: Hypokaliämien, vorbestehende QTVerlängerungen im EKG und die gleichzeitige Anwendung anderer, ebenfalls QTverlängernder Arzneimittel sind Gegenanzeigen für die Anwendung von Chinin, die nur ein Arzt durch entsprechende Untersuchungen ausschließen kann. Regulatorische Maßnahmen International Chininsulfat zur Prophylaxe und Therapie nächtlicher Wadenkrämpfe ist in Australien 8 seit 2004 und in Neuseeland 9 seit 2007 nicht mehr zugelassen. Zu diesen Zeitpunkten waren in Neuseeland 45 Fälle von Thrombozytopenie beobachtet worden, darunter zwei Todesfälle und in Australien 228 Fälle von Thrombozytopenie, darunter sechs Todesfälle. Die amerikanische Arzneimittelbehörde hat 2009 ausführliche Warnhinweise in Form eines „boxed warning“ 10 und 2010 eine „Risk Evaluation and Mitigation Strategy“ (REMS) 11 veranlasst. Zudem hat sie zuletzt 2012 12, nach 2006 13 und 2010 14 vor einer Off-Label Anwendung in dieser in den USA nicht zugelassenen Indikation gewarnt, nachdem dort zwischen 2005 und 2008 22 Fälle von hämatologischen Nebenwirkungen, darunter zwei Todesfälle, beobachtet worden waren. Ähnliche Warnungen vor Off-Label Gebrauch gab es auch 2011 in Australien 15 und Kanada 16. In den USA und in Neuseeland wurde zudem die Wirksamkeit als nicht ausreichend belegt angesehen. 8 http://www.tga.gov.au/pdf/aadrb-0410.pdf http://www.medsafe.govt.nz/profs/PUArticles/pdf/PrescriberUpdate_Nov07.pdf 10 http://www.fda.gov/safety/medwatch/safetyinformation/ucm194391.htm 11 http://www.fda.gov/NewsEvents/Newsroom/PressAnnouncements/ucm218383.htm 12 http://www.fda.gov/forhealthprofessionals/articlesofinterest/ucm317811.htm 13 http://www.fda.gov/NewsEvents/Newsroom/PressAnnouncements/2006/ucm108799.htm 9 14 http://www.fda.gov/safety/medwatch/safetyinformation/safetyalertsforhumanmedicalproducts/ucm2184 24.htm 15 http://www.tga.gov.au/pdf/msu-2011-04.pdf 16 http://www.hc-sc.gc.ca/dhp-mps/alt_formats/pdf/medeff/bulletin/carn-bcei_v21n2-eng.pdf 3 AA Die englische Arzneimittelbehörde hat 2010 in einer Veröffentlichung darauf hingewiesen, dass Chinin nicht zur Routinebehandlung von nächtlichen Wadenkrämpfen angewendet werden soll und nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und unter regelmäßiger Beurteilung des Nutzens eingesetzt werden sollte 17. Frankreich schränkte 2012 auf ähnliche Weise die Anwendung von Chinin ein 18. In Frankreich und Großbritannien ist Chinin zur Behandlung von nächtlichen Wadenkrämpfen verschreibungspflichtig. Deutschland Aufgrund des Risikos für schwere Blutbildveränderungen leitete das BfArM ein Stufenplanverfahren ein und forderte vom Zulassungsinhaber verschiedene Dokumentationen an. Die Auswertung der Daten ergab u.a. seit 1995 insgesamt 57 Meldungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) unter Limptar N®. Darunter waren 27 Meldungen von Thrombozytopenien, zwei davon schwerwiegend. Cinchonismus Bei chronischer Anwendung in therapeutischen Dosen sowie bei hoher Dosierung bzw. Überdosierung, kann es zum Krankheitsbild des Cinchonismus kommen. Zu den Symptomen gehören Hör- und Gleichgewichtsstörungen (Tinnitus, Hörverlust, Schwindel), Sehstörungen (Photophobie, Diplopie, Gesichtsfeldausfälle), zentralnervöse Störungen (Kopfschmerz, Verwirrtheit, Delirium) und kardiale Reizleitungsstörungen (QT-Verlängerung). Todesfälle wurden mit Einzeldosen von 2 bis 8 g berichtet. Schwangerschaft und Stillzeit Limptar N® ist in der gesamten Schwangerschaft kontraindiziert. Chinin ist plazentagängig und in hohen Dosen wehenfördernd, embryotoxisch und teratogen. Da Chinin in die Muttermilch übergeht, darf es auch während der Stillzeit nicht angewendet werden. Zusammenfassung • Chinin kann dosisunabhängig zu schweren Blutbildveränderungen, insbesondere Thrombozytopenien führen. • Außerdem sind u.a. Überempfindlichkeitsreaktionen mit z.T. schwerem Verlauf, immunologisch vermittelte Hepatitis oder Nephritis, kardiale Reizleitungsstörungen einschließlich QT-Verlängerung, zentralnervöse und Hör- und Sehstörungen beschrieben. • Insbesondere QT-Verlängerungen stellen für den Patienten ein ernstes Risiko dar, weil sie zu schweren, potenziell tödlich verlaufenden Herzrhythmusstörungen (Torsades des pointes) führen können. Der Patient selbst hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob dieses Risiko bei ihm besteht: Hypokaliämien, vorbestehende QT-Verlängerungen im EKG und die gleichzeitige Anwendung anderer, ebenfalls QT-verlängernder Arzneimittel 17 http://www.mhra.gov.uk/Safetyinformation/DrugSafetyUpdate/CON085085 http://ansm.sante.fr/S-informer/Informations-de-securite-Lettres-aux-professionnels-desante/Quinine-indiquee-dans-le-traitement-des-crampes-idiopathiques-restriction-de-l-indication-etmise-a-jour-des-donnees-de-securite-des-specialites-concernees-Lettre-aux-professionnels-de-sante 18 4 AA sind Gegenanzeigen für die Anwendung von Chinin, die nur ein Arzt durch entsprechende Untersuchungen ausschließen kann. Der Ausschluss von Kontraindikationen und Wechselwirkungen sowie das Potenzial von Nebenwirkungen auch im niedrigen Dosisbereich erfordern eine Verordnung und Überwachung der Anwendung durch den Arzt. 5. Ketotifen Empfehlung des Sachverständigenausschusses: Der Sachverständigenausschuss empfiehlt einstimmig, Ketotifen - zur Anwendung am Auge in einer Konzentration von bis zu 0,025% aus der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG zu entlassen. Begründung: Anwendungsgebiet Ketotifen ist ein Histamin-H 1 -Rezeptorantagonist. Tierversuche sowie In-vitro-Studien lassen darauf schließen, dass zusätzlich die Stabilisierung von Mastzellen und die Inhibierung der Einwanderung, Aktivierung und Degranulation von Eosinophilen eine Rolle spielen. Bei lokaler Applikation am Auge führt Ketotifen zu einer Linderung der Symptome der allergischen Konjunktivitis. In ophthalmologischer Indikation ist der Stoff in Deutschland für die symptomatische Behandlung einer jahreszeitlich bedingten allergischen Konjunktivitis zugelassen. Die Anwendung erfolgt zweimal täglich und ist für Kinder ab dem dritten Lebensjahr vorgesehen. Die Selbstdiagnose der saisonalen allergischen Konjunktivitis beruht primär auf der typischen Anamnese und dem charakteristischen klinischen Erscheinungsbild der Erkrankung. Nach einer initialen Diagnose durch einen Arzt und dem Ansprechen auf die verordnete Behandlung können die Patienten das erneute Auftreten der Symptome leicht erkennen. In der Regel erfordern die Symptome der saisonalen allergischen Konjunktivitis deshalb keinen Arztbesuch. Die Verfügbarkeit und häufige Anwendung verschiedener Antihistaminika und Mastzellstabilisatoren im Rahmen der Selbstmedikation zeigen, dass die Selbstdiagnose der saisonalen allergischen Konjunktivitis durch den Patienten möglich und die Arzneimittelanwendung ohne direkte Überwachung durch einen Arzt sicher ist. Zulassungsstatus und Verkaufsabgrenzung Ketotifenhaltige Augentropfen wurden in Deutschland erstmals im Jahr 2001 zugelassen. Entsprechende Produkte unterliegen in Dänemark, Norwegen, Schweden und Italien nicht der Verschreibungspflicht. 5 AA Zur lokalen medikamentösen Behandlung der allergischen Konjunktivitis stehen in Deutschland seit vielen Jahren topische Antihistaminika und topische Mastzellstabilisatoren zur Verfügung. Arzneimittel mit den Wirkstoffen Cromoglicinsäure, Nedocromil, Lodoxamid, Antazolin, Levocabastin und Azelastin tragen dazu bei, dass in Deutschland langjährige Erfahrungen mit der Anwendung dieser Substanzen unter den Bedingungen der Apothekenpflicht vorliegen. Sicherheitsprofil und Patientenexposition Bei Anwendung von ketotifenhaltigen Ophthalmika treten in erster Linie lokale Nebenwirkungen auf. Dies belegen auch die Daten von Arzneimittelsicherheitsberichten (PSURs). Am häufigsten treten demnach Augenirritationen sowie Rötungen und Juckreiz im Augenbereich auf. Meldungen zu systemischen Nebenwirkungen betreffen überwiegend Überempfindlichkeitsreaktionen, Geschmacksstörungen und Kopfschmerzen. Schwerwiegende systemische Nebenwirkungen sind aufgrund der sehr geringen systemischen Verfügbarkeit nach lokaler Applikation am Auge unwahrscheinlich. In der nationalen Datenbank zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen sind für Ketotifen in der ophthalmologischen Anwendung lediglich zwei Fallberichte verzeichnet. Es gibt keine Hinweise darauf, dass von der Selbstmedikation mit diesem Wirkstoff bei bestimmungsgemäßer Anwendung direkte oder indirekte Gefahren für den Patienten ausgehen oder dass eine nicht bestimmungsgemäße Anwendung in größerem Umfang erfolgt. Produktinformationen Hinsichtlich der Gestaltung der Produktinformationen hat der Antragsteller eine Absichtserklärung eingereicht, in der er Ergänzungen und Anpassungen seiner Produktinformationen für die Verwendung im Rahmen der Selbstmedikation zusichert. Die Fach- und Gebrauchsinformationen sollen an den informativen Texten der Produkte Vividrin akut Azelastin Augentropfen und Livocab-Augentropfen (Wirkstoff: Levocabastin), die bereits OTC-Status haben, ausgerichtet werden. 6. Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption Empfehlung des Sachverständigenausschusses: Der Sachverständigenausschuss empfiehlt mehrheitlich, Levonorgestrel in Zubereitungen zur Notfallkontrazeption ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile zur einmaligen oralen Anwendung in einer Einzeldosis von bis zu 1,5 mg und in einer Gesamtmenge von 1,5 mg je Packung aus der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG zu entlassen. 6 AA Begründung: Hintergrund: Das BfArM hat bereits 2003 eine Stellungnahme zur Entlassung des Wirkstoffes Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption in Zubereitungen von 0,75 mg/Tablette aus der Verschreibungspflicht für den Sachverständigenausschuss abgegeben und sich darin gegen die Entlassung aus der Verschreibungspflicht ausgesprochen. Als Hindernis für eine Entlassung wurden die unzureichende Adressierung des Anwendungsrisikos einer extrauterinen Gravidität in den Produktinformationen und die mögliche Fetotoxizität angeführt. Der Ausschuss hingegen empfahl eine Freistellung von der Verschreibungspflicht, da er davon ausging, dass beide Risikoaspekte in den zu aktualisierenden Fach- und Gebrauchsinformationen der betroffenen Arzneimittel adäquat adressiert werden können. Wirkstoff und Wirkmechanismus Levonorgestrel (LNG) stellt ein aktives Isomer von Norgestrel dar, besitzt eine potente gestagene Wirkung und wird zusammen mit Östrogenen vielfach als Inhaltsstoff kombinierter oraler Kontrazeptiva (KOK) verwendet (0,03 - 0,125 mg). LNG als Bestandteil von reinen Gestagenpillen zur hormonalen Empfängnisverhütung (Minipille) wird täglich z.B. in einer Dosierung von 0,03 - 0,075 mg gegeben. Dahingegen wird LNG zur postkoitalen Notfallkontrazeption in einer deutlich höheren Dosierung von 1,5 mg eingenommen und ist damit bis zu 50 mal höher dosiert als eine LNG-haltige Minipille. Die einmalige Dosierung hat - bei vergleichbarer Verträglichkeit, Wirksamkeit und günstigerer Compliance - das früher übliche zweiteilige Dosierungsschema (zweimal 0,75 mg innerhalb von 12 h) abgelöst 19. Es wird davon ausgegangen, dass der primäre Wirkmechanismus eine Ovulationsblockade und/oder die verspätete Ovulation durch die Unterdrückung des Luteinisierenden Hormon (LH) Peaks ist 20. Entsprechend kann Levonorgestrel nur wirken, wenn es vor dem Anstieg des LH-Spiegels angewendet wird 21. Hinweise auf eine Beeinflussung der Implantation durch LNG 22 treten in der neueren wissenschaftlichen Literatur in den Hintergrund. LNG führt nicht zum Abbruch einer bestehenden Schwangerschaft. Es gibt keine Erkenntnisse, dass eine Einnahme trotz bestehender Schwangerschaft zu einer Schädigung des Fötus führt. Wirksamkeit Levonorgestrel verhindert, in Abhängigkeit vom Einnahmezeitpunkt, 52% bis 94% der erwarteten Schwangerschaften. Die Wirksamkeit nimmt mit der seit dem 19 http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs244/en/ http://www.who.int/reproductivehealth/topics/family_planning/ec/en/ 21 Best Practice and Research - Clinical and Endocrinological Metabolism, Bd. 27, S. 91, 2013 22 Kristina Gemzell-Danielsson, Cecilia Berger, P.G.L. Lalitkumar: Contraception 87 (2013) 300-308: Review: Emergency contraception – mechanisms of action 20 7 AA Geschlechtsverkehr vergangenen Zeit ab 23. Idealerweise sollte die Einnahme innerhalb von 12 Stunden erfolgen. Aufgrund unzureichender Wirkung nach dieser Zeitspanne ist LNG nur zur Anwendung innerhalb von 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr bzw. im Fall des Versagens einer Kontrazeptionsmethode zugelassen. Studien weisen darauf hin, dass die kontrazeptive Wirkung von LNG bei Frauen mit einem Gewicht von mehr als 75 kg reduziert ist. Die Hinweise auf eine möglicherweise eingeschränkte Wirksamkeit bei höherem Körpergewicht der Anwenderin werden im Rahmen eines europäischen Verfahrens untersucht, das alle zur Notfallkontrazeption eingesetzten Wirkstoffe einbeziehen wird. Da die Anwendung von LNG zur Notfallkontrazeption zu keiner Schädigung der Anwenderin oder eines Feten führt, ist der bislang unzureichend geklärte Aspekt einer möglichen Wirkungsminderung bei einer Untergruppe von Anwenderinnen aus fachlicher Sicht nicht relevant für die Frage der Entlassung in die Apothekenpflicht. Zulassungs-Status, Ulipristalacetat Während zum Zeitpunkt der BfArM-Stellungnahme von 2003 nur ein Arzneimittel mit 0,75 mg LNG je Tablette zur Verfügung stand, von dem zwei Tabletten im Abstand von 12 Stunden einzunehmen waren, stehen heute auch LNG-haltige Notfallkontrazeptiva mit 1,5 mg LNG je Tablette zur Verfügung, die nur einmal eingenommen werden. Derzeit sind in Deutschland folgende LNG-haltigen Arzneimittel zur Notfallkontrazeption zugelassen: • PiDaNa 1,5 mg Tablette®: nationale Zulassung • Postinor 1500 Mikrogramm Tablette®: dezentrale Zulassung • Quenz 750 Mikrogramm Tablette®: dezentrale Zulassung, Einzeldosis 2 x 0,75 mg, nicht im Handel • Unofem 1,5 mg Tablette®: dezentrale Zulassung, verkehrsfähig bis 6/2015, nach Kenntnis des BfArM nicht im Handel Es ist anzumerken, dass in Deutschland seit 2009 mit Ulipristalacetat ein weiterer Wirkstoff zur Notfallkontrazeption zugelassen ist. Das Arzneimittel (EllaOne 30 mg Tablette®) wurde im zentralen Zulassungsverfahren zugelassen. Exposition, Verkaufsabgrenzung international Von PiDaNa 1,5 mg Tablette® wurden in Deutschland im letzten Jahr ca. 50.000 Einzeldosen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen verschrieben (Ulipristal, EllaOne ca. 30.000 24). Insgesamt werden in Deutschland jährlich rund 400.000 Verordnungen 25 mit der Diagnose Notfallkontrazeption ausgeführt, hiervon sind ca. 300.000 dem LNG zuzuordnen. In ca. 80 Ländern weltweit (inkl. USA und der Mehrzahl der europäischen Nachbarländer) ist LNG zur Anwendung in der Notfallkontrazeption rezeptfrei erhältlich. 23 www.who.int/mediacentre/factsheets/fs244/en/ index.html; Arzneiverordnungsreport 2013 25 Rabe, Albring, Notfallkontrazeption - ein Update, 2013 24 8 AA Die WHO empfiehlt LNG als Arzneimittel zu Notfallkontrazeption und betont die hohe Sicherheit des Wirkstoffs und das Fehlen von Kontraindikationen. Die WHO ist der Ansicht, dass die Anwendung von LNG einfach und eine medizinische Überwachung für eine korrekte Anwendung nicht notwendig ist 26. Risiken, Nebenwirkungen, Gegenanzeigen Die folgenden beiden Risiken waren nach Auffassung des BfArM 2003 noch nicht ausreichend in den Produktinformationen abgebildet oder untersucht: • Risiko einer Extrauteringravidität Nach dem aktuellen Erkenntnisstand ist das Risiko einer Extrauteringravidität bei Eintritt einer Schwangerschaft trotz Anwendung von LNG nicht erhöht 27. In der aktuellen Produktinformation wird der Aspekt ausreichend berücksichtigt: Abschnitt 2 der Produktinformation von PiDaNa 1,5 mg Tablette® lautet: Eine vorangegangene ektope Schwangerschaft oder eine frühere Eileiterentzündung erhöht das Risiko einer erneuten ektopen Schwangerschaft. Wenn Sie eine ektope Schwangerschaft oder eine Eileiterentzündung hatten, sollten Sie daher vor der Einnahme von PiDaNa 1,5 mg Ihren Arzt aufsuchen(…). Wenn Sie nach der Einnahme von PiDaNa 1,5 mg schwanger werden, sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen. Ihr Arzt wird sich vergewissern wollen, dass keine ektope Schwangerschaft vorliegt (das Kind entwickelt sich außerhalb der Gebärmutter). Dies ist besonders wichtig, wenn nach der Einnahme von PiDaNa 1,5 mg starke Bauchschmerzen einsetzen oder wenn Sie bereits eine ektope Schwangerschaft, eine Operation der Eileiter oder eine Beckenentzündung hatten. • Risiko der Fetotoxizität Daneben galt 2003 das Fetotoxizitätsrisiko durch LNG als noch nicht abschließend geklärt. Nach aktuellem Kenntnisstand führt die Einnahme von LNG nicht zu einer Schädigung des Fötus, falls LNG trotz bestehender Frühschwangerschaft eingenommen wird oder es trotz Anwendung zu einer Schwangerschaft kommt 28. Risiko für Thromboembolien Die Einnahme von kombinierten oralen Kontrazeptiva ist mit einem erhöhten Risiko für venöse Thromboembolien verbunden. Nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand ist hierfür im Wesentlichen der Östrogenanteil verantwortlich, das thrombogene Potential von Gestagenen wird als geringer angesehen. Unter den Gestagenen wiederum weist LNG eine niedrigere Thrombogenität auf 29 als andere Gestagene. Daher ist das Thromboembolie-Risiko für Gestagen-Monopräparate gegenüber den kombinierten Medikamenten deutlich niedriger anzusetzen 30. Für die 26 WHO, 2010, http://whqlibdoc.who.int/hq/2010/WHO_RHR_HRP_10.06_eng.pdf Glasier A. Emergency contraception: clinical outcomes. Contraception. 2013 Mar;87(3):309-13 28 Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie, http://www.embryotox.de/levonorgestrel.html 29 Mitteilung des PRAC vom 11. Oktober 2013, 30 Vasilakis C et al. Risk of idiopathic venous thromboembolism in users of progestagens alone. Lancet 1999;354:1610 27 9 AA Einmalanwendung zur postkoitalen Kontrazeption scheint sich dieses Risiko noch einmal weiter zu reduzieren 31. Seit 1998 wurden dem BfArM lediglich zwei Verdachtsfälle von Thromboembolien nach Notfallkontrazeption mit LNG gemeldet. Beide Patientinnen nahmen zum Zeitpunkt des Ereignisses zusätzlich orale Kontrazeptiva ein. Bei einer dieser beiden Patientinnen wurde außerdem anlässlich der aufgetretenen Lungenembolie ein vorbestehender Gerinnungsdefekt mit resultierender Hyperkoagulabilität erstmalig diagnostiziert. In beiden Verdachtsfällen wird aber ein kausaler Zusammenhang mit der Anwendung der LNG-Notfallkontrazeption wegen des Vorliegens anderer Risikofaktoren (Begleitmedikation und Gerinnungsstörung) als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. Die relative Häufigkeit thromboembolischer Ereignisse seit Markteinführung der LNG-Notfallkontrazeption in Deutschland liegt bei 1/5.000.000 exponierte Frauen. Diese Berichtsrate liegt deutlich unterhalb der Inzidenz für entsprechende Fälle in der Normalbevölkerung (5-10 Fälle / 100.000 Frauen, 15-44 Jahre). Vor diesem Hintergrund wird das tatsächliche Risiko angemessen in den Produktinformationen dargestellt. Abschnitt 2 der Produktinformation von PiDaNa 1,5 mg lautet: Die Anwendung von PiDaNa 1,5 mg wird in den folgenden Fällen nicht empfohlen: (…) - wenn Sie selbst oder jemand aus Ihrer Familie einen bekannten Risikofaktor für Thrombosen (Blutgerinnung) haben... Daneben sind Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Schmerzen im Unterbauch, Gebärmutterschmerzen, Spannungsgefühl in der Brust, Menstruationsstörungen und Müdigkeit in klinischen Studien als sehr häufige Nebenwirkungen von LNG in der Notfallkontrazeption beschrieben worden. Diese Nebenwirkungen sind von vorübergehender Natur und als nicht schwerwiegend einzuordnen. Abgesehen von einer bekannten Überempfindlichkeit gegenüber LNG sind keine Kontraindikationen für die Anwendung von LNG als Notfallkontrazeptivum bekannt und in den Produktinformationen aufgeführt. Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch, weitere Risiken Es stellt sich abschließend die Frage, inwieweit eine Entlassung von LNG aus der Rezeptpflicht zu einem häufigen, in erheblichem Umfang nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch führen kann, und dadurch die Gesundheit von Patientinnen gefährdet werden könnte. Als mögliche Folge der einfachen Verfügbarkeit wird u.a. angeführt, dass es zu einer regelmäßigen Anwendung von Notfallkontrazeptiva, zu einer Abnahme der Anwendung regulärer Kontrazeptiva oder einer Zunahme riskanten Sexualverhaltens kommen könnte. In dieser Hinsicht liegen Publikationen zu Erfahrungen in Frankreich 32 und Großbritannien 33 nach Entlassung 31 Vasilakis C et al. The risk of venous thromboembolism in users of postcoital contraceptive pills. Contraception 1999b;59:79-83. 32 Moreau C, Bajos N, Trussell J. The impact of pharmacy access to emergency contraceptive pills in France. Contraception. 2006 Jun;73(6):602-8 10 AA von LNG zur Notfallkontrazeption aus der Verschreibungspflicht (Frankreich 1999, Großbritannien 2001) vor. Hier zeigte sich keine Änderung im Sexualverhalten, insbesondere keine Zunahme von ungeschütztem Verkehr. Auch zeigten sich keine negative Veränderung im Verhütungsverhalten, insbesondere keine Abnahme des Gebrauchs von Verhütungsmitteln insgesamt und keine Abnahme des Gebrauchs von Verhütungsmitteln mit hoher Wirksamkeit. Da eine in kurzem zeitlichen Abstand wiederholte Anwendung von LNG 1,5 mg Zyklus- und damit Blutungsstörungen auslösen würde, ist nicht von einer über die vorgesehene Notfallkontrazeption hinausgehenden Anwendung auszugehen. Zusammenfassung Anwendungssicherheit Seit der Markteinführung in Deutschland im Jahr 1998 wurden keine schwerwiegenden Nebenwirkungen gemeldet, die ursächlich auf die Anwendung von LNG zur Notfallkontrazeption zurückzuführen waren. Die Sicherheit von LNG in der Notfallkontrazeption ist insgesamt hoch, nicht schwerwiegende Nebenwirkungen sind vorübergehender Natur. Anders als z.B. bei dem Wirkstoff Ulipristal (ellaOne®) liegen zu LNG langjährige Erfahrungen mit großen Anwenderzahlen vor. Alle Risiken und Vorsichtsmaßnahmen sind in den Produktinformationen ausreichend adressiert. Eine ärztliche Überwachung der Anwendung ist nicht erforderlich. Die Einnahme von LNG führt nicht zu einer Schädigung des Fötus, falls LNG trotz bestehender Frühschwangerschaft eingenommen wird oder es trotz seiner Anwendung zu einer Schwangerschaft kommt 34. Nach dem aktuellen Erkenntnisstand ist auch das Risiko einer Extrauteringravidität bei Eintritt einer Schwangerschaft trotz Anwendung von LNG nicht erhöht 35. Off-Label-Gebrauch Da eine in kurzem zeitlichen Abstand wiederholte Anwendung von LNG 1,5 mg Zyklus- und damit Blutungsstörungen auslösen würde, ist nicht von einer über die vorgesehene Notfallkontrazeption hinausgehenden Anwendung auszugehen. Wirksamkeit Die Hinweise auf eine möglicherweise eingeschränkte Wirksamkeit bei höherem Körpergewicht der Anwenderin werden im Rahmen eines europäischen Verfahrens untersucht, das alle zur Notfallkontrazeption eingesetzten Wirkstoffe einbeziehen wird. Da die Anwendung von LNG zur Notfallkontrazeption zu keiner Schädigung der Anwenderin oder eines Feten führt, ist der bislang ungeklärte Aspekt einer möglichen Wirkungsminderung bei einer Untergruppe von Anwenderinnen aus fachlicher Sicht nicht relevant für die Frage der Entlassung in die Apothekenpflicht. 33 Marston C, Meltzer H, Majeed A. Impact on contraceptive practice of making emergency hormonal contraception available over the counter in Great Britain: repeated cross sectional surveys. BMJ. 2005 Jul 30;331(7511):271 34 Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie, http://www.embryotox.de/levonorgestrel.html 35 Glasier A. Emergency contraception: clinical outcomes. Contraception. 2013 Mar;87(3):309-13 11 AA Da andererseits gesichert ist, dass die Wirksamkeit von LNG mit der seit dem ungeschützten Verkehr bzw. seit dem Versagen einer Kontrazeptionsmethode vergangenen Zeit abnimmt, führt ein vereinfachter Zugang zu LNG durch Entlassung aus der Verschreibungspflicht zu einer früheren Einnahme und somit zu einer optimierten Wirksamkeit. Internationaler Vergleich In ca. 80 Ländern weltweit (inkl. USA und der Mehrzahl der europäischen Nachbarländer) ist LNG zur Anwendung in der Notfallkontrazeption bereits rezeptfrei erhältlich. Die WHO empfiehlt LNG als Arzneimittel zu Notfallkontrazeption und betont die hohe Sicherheit des Wirkstoffs und das Fehlen von Kontraindikationen. Sie ist der Ansicht, dass die Anwendung von LNG einfach und eine medizinische Überwachung für eine korrekte Anwendung nicht notwendig ist 36. Die Erfahrungen anderer Europäischer Mitgliedstaaten mit der Entlassung aus der Verschreibungspflicht sind positiv, negative Auswirkungen auf Sexual- oder Verhütungsverhalten wurden nicht beobachtet. 7. Dosierungsangaben auf dem Rezept Empfehlung des Sachverständigenausschusses: Der Sachverständigenausschuss empfiehlt mehrheitlich die Aufnahme folgender Ergänzung in die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV): Bei Arzneimitteln, die zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind, sind Dosierungsangaben auf in Deutschland ausgestellten und eingelösten Rezepten verpflichtend einzutragen, es sei denn, es liegt dem Patienten ein Medikationsplan, der das verordnete Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung der ärztlichen Person vor. Begründung: Im Rahmen der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und insbesondere der entsprechenden Durchführungsrichtlinie 2012/52/EU vom 20. Dezember 2012 mit Maßnahmen zur Erleichterung der Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten ärztlichen Verschreibungen wird bestimmt, dass auf Verschreibungen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Behandlungsmitgliedstaat eingelöst werden (Cross-border-Verschreibungen), die Dosierung anzugeben ist. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Sachverständigenausschuss, im Rahmen der Arzneimittelverschreibungsverordnung Angaben zur Dosierung auch für solche 36 WHO, 2010, http://whqlibdoc.who.int/hq/2010/WHO_RHR_HRP_10.06_eng.pdf 12 AA Rezepte vorzuschreiben, die in Deutschland ausgestellt und eingelöst werden, falls dem Patienten keine andere Dosierungsanweisung vorliegt. 13