215. STELLUNGNAHME

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DGGG
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215. STELLUNGNAHME
Stellungnahme des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF),
der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und
Fortpflanzungsmedizin (DGGEF) und der Deutschen Gesellschaft für
Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) zu
1. Curriculum Notfallkontrazeptiva
2. Handlungsempfehlungen Notfallkontrazeptiva
3. Anhang 1 – Notfallkontrazeptiva im Vergleich
4. Anhang 2 – Informationsquellen zur Notfallkontrazeption der
BAK und der ABDA
1. Curriculum
Notfallkontrazeptiva
▼
Für die Themen
1. Physiologie des weiblichen Zyklus
2. Übersicht der Verhütungsmethoden
3. Orale Notfallkontrazeptiva inklusive
Pharmakologie, Entscheidungskritierien, Nebenwirkungen etc. von Levonorgestrel und Ulipristalacetat
ist der geplante Zeitrahmen von insgesamt 45-60 Minuten Vortrag bei weitem
nicht ausreichend. Für diesen Themen-
Tab.1
komplex sollte ein Zeitrahmen von 4 Stunden vorgesehen werden.
Für die Themen
4. Allgemeine Hinweise zur Beratung
5. Verwendung der Checkliste und
Handlungsempfehlungen der Bundesapothekerkammer
6. LNG und UPA
7. Hinweise zur Kommunikation
8. Zusätzliche Informationsangebote
ist der geplante Zeitrahmen von insgesamt 45-60 Minuten Vortrag bei weitem
nicht ausreichend. Auch für diesen Themenkomplex sollte ein Zeitrahmen von
vier Stunden vorgesehen werden.
ad VII LNG und UPA
▶ Einnahmehinweise (Zeitpunkt, nach
dem Essen) streichen und durch: „so
bald wie möglich“ ersetzen
2. Handlungsempfehlungen
▼
qTab 1.
Handlungsempfehlungen
Seite
Textpassage
2
I Voraussetzungen für die Abgabe
Kommentare BVF, DGGG und DGGEF
2
ad • Beratung der Frau
„Empfohlen wird die Beratung und Abgabe an
die Frau persönlich.“
Eine Abgabe an Dritte sollte ausgeschlossen werden. Die Beratung sollte ausschließlich
durch approbierte Apothekerinnen und Apotheker stattfinden (die eine Schulung durchlaufen haben). Eine Abgabe durch Apothekenhelfer/innen sollte ausgeschlossen werden.
2
ad • Abgabe an Minderjährige
Es ist zu beachten, dass es sich hier nicht um eine Abgabe von nebenwirkungsarmen OTCArzneimitteln handelt, sondern um hochdosierte Arzneimittel, die nur deswegen rezeptfrei sind, um einer Notsituation gerecht zu werden. An die Beratung von Minderjährigen
sollten deshalb dieselben Maßstäbe angelegt werden wie an jede ärztliche Beratung und
Behandlung von Minderjährigen. Dazu sollte Einwilligungsfähigkeit bestehen; bei unter
16jährigen sollte sich der Arzt respkt. Apotheker besonders von der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit des Mädchens überzeugen. Grundsätzlich sollte jede Frau und jedes Mädchen unter 20 Jahren darauf hingewiesen werden, dass das Arzneimittel kostenlos abgegeben wird, wenn ein ärztliches Rezept mitgebracht wird. Dieser Hinweis sollte in den Handlungsempfehlungen möglichst prominent eingearbeitet werden.
3
ad • Potenziell relevante Interaktionen
Hier sollte in die Handlungsanweisung ein Hinweis auf die Kupferspirale eingearbeitet werden. Sie ist indiziert, wenn Interaktionen mit vital notwendigen Arzneimitteln befürchtet
werden müssen.
Geburtsh Frauenheilk 2015; 75
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Berlin, 30. April 2015
DGGG
Seite
Textpassage
Kommentare BVF, DGGG und DGGEF
II Anwendungshinweise und Beratungsinhalte bei der Abgabe oraler Notfallkontrazeptiva (LNG, UPA)
4
ad • Aufklärung über Eigenschaften, Wirkungen
und Bedeutung der frühzeitigen Einnahme der
oralen Notfallkontrazeptiva („Pille danach“)
„Der Eisprung findet im Mittel etwa 14 Tage vor
Einsetzen der nächsten Regelblutung statt, unterliegt individuellen Schwankungen und ist
nicht exakt vorhersagbar.“
Es gibt keine „sicheren“ Zeiten, in denen nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eine
Konzeption ausgeschlossen ist. Der Zeitpunkt des Eisprungs lässt sich nur dann vorhersagen, wenn die Frau über einen längeren Zeitraum einen Menstruationskalender führt und
regelmäßige Temperaturmessungen sichergestellt sind. Ansonsten ist ein Eisprung jederzeit möglich, sowohl kurz nach der Menstruationsblutung als auch mehrere Wochen danach.
Nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr ohne hormonelle Antikonzeption (bzw.
Kupferkette/-spirale) muss daher immer mit einer Schwangerschaft gerechnet werden.
4
ad • Levonorgestrel
„Levonorgestrel (LNG)… wird zur Notfallverhütung, unabhängig vom Körpergewicht oder dem
Body-Mass-Index …. eingenommen…“
Diese Position ist unverantwortlich gegenüber Mädchen und Frauen, die nach einem ungeschützten Sex eine Schwangerschaft dringend vermeiden wollen. Es gibt aus aktuellen Studien Hinweise auf eine nachlassende Wirksamkeit von LNG bei einem Körpergewicht über
75 kg, die man nicht außer Acht lassen sollte. Die Studien, auf die sich die EMA gestützt
hat, als sie im Jahr 2014 eine Abhängigkeit der LNG-Wirkung vom BMI verneint hat, stammen aus China und Nigeria, haben erhebliche methodische Schwächen und sind für
Deutschland ungeeignet.
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ad • Ulipristalacetat
„Ulipristalacetat (UPA)… muss ebenfalls möglichst schnell… nach dem ungeschütztem Geschlechtsverkehr bzw. Versagen der Kontrazeption … werden, unabhängig vom Körpergewicht
oder dem BMI ...“
Auch für UPA gibt es aus aktuellen Studien deutliche Hinweise auf einen Verlust der Wirksamkeit bei einem Körpergewicht über 90 kg. Diesen Mädchen und Frauen sollte unbedingt das Legen einer Kupferspirale durch die Frauenärztin/den Frauenarzt empfohlen werden, um eine ungewünschte Schwangerschaft sicher zu vermeiden.
7
ad • Häufige bzw. relevante Nebenwirkungen
„Belege für ein gesteigertes Thromboserisiko bei
gesunden Frauen durch die sporadische einnahme dieser Notfallkontrazeptiva liegen derzeit
nicht vor.“
Für niedrig dosiertes LNG im Rahmen der Antikonzeption ist eine Steigerung des Thromboserisikos bekannt und belegt. Ein solches Risiko kann auch bei einer einmaligen, hoch dosierten Einnahme von LNG im Rahmen der Notfallkontrazeption nicht ausgeschlossen
werden, wenn eine Frau bereits ein Thromboserisiko bzw. eine Faktor-Leiden-Mutation
mitbringt. Ein solches Risiko lässt sich durch eine kurze Anamnese – Thrombosen in der
eigenen Vorgeschichte oder in der Vorgeschichte der Familie – erfragen.
Dieser Hinweis sollte in die Handlungempfehlung aufgenommen werden.
8
ad • Informationsmaterialien und weitere Beratungsangebote
An erster Stelle müsste hier der Hinweis darauf stehen, dass die Beratung bei der niedergelassenen Frauenärztin oder dem Frauenarzt zu allen Fragen der Verhütung und Schwangerschaft eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und damit kostenlos ist. Wenn noch
kein geregeltes Verhütungskonzept vorhanden ist, dann sollte unbedingt ein Arztbesuch
empfohlen werden. Das Netz an niedergelassenen Frauenärztinnen und -ärzten ist deutlich
engmaschiger als das an Schwangerschaftsberatungs-Stellen.
„Hinweis auf die Möglichkeit einer ano-nymen
und kostenfreien Beratung in einer anerkannten
Schwangerschaftsberatungsstelle zu Fragen von
Schwangerschaft und Verhütung (Datenbank u.
a. auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ….) und Mitgabe von Informationsmaterialien der BZgA, die
dort bestellbar sind.“
8
„Bei weitergehenden Fragen, bei bestehender
Unsicherheit über die Eigendiagnose oder Angemessenheit der Selbstbehandlung als auch bei
über die Arzneimittelabgabe hinausgehenden
Fragen (beispielsweise zur Kupferspirale, Kontrazeption, Sexualität oder sexuell übertragbaren
Krankheiten) sollte sich die Frau durch einen
Arzt/eine Ärztin beraten lassen. (ebenso unter
IIIb, letzter Absatz)“
Die Frau sollte sich durch eine Frauenärztin/einen Frauenarzt beraten lassen. Allgemeinärzte, Internisten etc. sind nicht die richtigen Ansprechpartner zu Fragen der Kupferspirale,
Kontrazeption und zu sexuell übertragbaren Krankheiten.
9
ad • IIb. Kriterien für Grenzen der Selbstmedikation und Verweis an einen Arzt/eine Ärztin
Hier müsste noch zusätzlich aufgenommen werden, dass immer dann, wenn kein geregeltes oder geeignetes Verhütungskonzept existiert, eine Beratung bei der Frauenärztin/dem
Frauenarzt dringend angeraten ist.
Außerdem sollte der schnellstmögliche Besuch bei einer Frauenärztin/einem Frauenarzt
empfohlen werden, wenn für das Mädchen/ die Frau eine Kupferspirale die geeignete Maßnahme zur Notfallverhütung ist.
10
ad • IIc. Abgabe an Minderjährige
Minderjährige und Frauen bis 20 Jahre sollten obligatorisch darauf hingewiesen werden,
dass sie das Arzneimittel kostenlos bekommen, wenn sie ein Arztrezept vorweisen können.
Dieser Hinweis sollte in die Handlungsempfehlungen aufgenommen werden.
Außerdem empfehlen wir, die medizinrechtlichen Besonderheiten bei der ärztlichen Beratung und Behandlung von Minderjährigen zu beachten. LNG und UPA sind hochdosierte
Arzneimittel, die ausschließlich aus Erwägungen der Notfallversorgung aus der Rezeptpflicht entlassen wurden. Apothekerinnen und Apotheker übernehmen in der Beratung
und Arzneiabgabe hier eine zusätzliche Verantwortung.
Geburtsh Frauenheilk 2015; 75
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ad • Checkliste für die Abgabe von Notfallkontrazeptiva
3. Anhang 1 – Notfallkontrazeptiva im Vergleich
▼
Es fehlt in dem Dokument „Vergleich Notfallkontrazeptiva“ ein leicht verständlicher Hinweis auf die grundlegend unterschiedliche Wirkung und den unterschiedlichen Zeitpunkt des Wirk-Eintritts
von LNG und UPA.
LNG kann einen Eisprung nur verhindern,
wenn es spätestens 48 Stunden vor dem
Eisprung eingenommen wird. UPA kann
einen Eisprung verhindern, wenn es bis zu
6 Stunden vor dem Eisprung eingenommen wird.
Anders formuliert:
▶ LNG verschiebt Eisprünge nicht, die
sich zwischen dem Moment der Einnahme und dem Ablauf von 48 Stunden ereignen.
Tab. 2
In diese Checkliste sollten aufgenommen werden
▶ Körpergewicht
▶ Punkt 6 Krankheitsanamnese: Thrombosen bei dem Mädchen/der Frau oder in der Familie (dann keine Abgabe von LNG)
▶ Punkt 8 Arzneimittel: Hier kurzer Hinweis darauf, dass in diesem Fall eine Kupferspirale
angeraten werden sollte.
▶ UPA verschiebt Eisprünge nicht, die
sich zwischen dem Moment der Einnahme und dem Ablauf von 6 Stunden
ereignen.
▶ Für das Zeitfenster von 6 Stunden nach
der Einnahme bis 2 Tage nach der Einnahme bietet UPA einen antikonzeptiven Schutz, LNG nicht.
Dies lässt sich auf die Kurzformel bringen
„LNG braucht 2 Tage, bis es wirkt, UPA
braucht 6 Stunden, bis es wirkt.“
Wir bitten im Hinblick auf einen möglichst hohen Schutz vor unerwünschten
Schwangerschaften darum, dass diese Informationen plakativ und verständlich in
die Unterlagen aufgenommen werden,
und zwar sowohl in dem Dokument „Vergleich der Notfallkontrazeptiva“ als auch
in dem Dokument „Handlungsempfehlungen“.
Unbedingt sollte auch die Kupferspirale in
den „Vergleich Notfallkontrazeptiva“ aufgenommen werden als die dritte und wirkungsvollste Methode der Notfallkontrazeption. Denn die Mädchen und Frauen
wünschen und erwarten in der Apotheke
keine reine Beratung zur Arzneimittelsicherheit im pharmakologischen Sinn,
sondern eine Beratung zu einer möglichst
sicheren und zuverlässigen Notfallkontrazeption nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr. Eine solche Beratung
sollte alle Methoden gleichwertig in Betracht ziehen.
In qTab 2 sind die Kommentare des Berufsverbandes der Frauenärzte, der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und
Geburtshilfe und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie
und Fortpflanzungsmedizin im Einzelnen
aufgelistet.
Kommentare Notfallkontrazeptiva im Vergleich
Seite
Textpassage
Kommentare BVF, DGGG und DGGEF
1
ad • Wirkmechanismus
Da der LH-Anstieg 48 Stunden vor dem Eisprung stattfindet, könnte man verständlicher formulieren:
„LNG verhindert den Eisprung bei Einnahme bis zu 48 Stunden vor dem Eisprung“.
Der ovulationshemmende Effekt von UPA ist bis 6 Stunden vor dem Eisprung nachweisbar. Deshalb
z.B. folgende Formulierung „UPA verhindert den Eisprung bei Einnahme bis zu 6 Stunden vor dem Eisprung.“
„LNG: Verhinderung des LH-Anstiegs
und somit des Eisprungs.“
„UPA: Verhinderung oder Verzögerung des Eisprungs, auch wenn LHAnstieg bereits erfolgte.“
1
ad • Nebenwirkungen
„UPA: Zusätzlich häufig affektive Störungen“
„Affektive Störungen“, als häufige Nebenwirkung in der UPA-Fachinformation genannt, sind eine unglückliche Übersetzung des Begriffes „mood disorders“ aus den englischsprachigen Zulassungsdokumenten. Unter affektiven Störungen werden im deutschen Sprachgebrauch bipolare Störungen und
andere Erkrankungen aus dem psychiatrischen Formenkreis verstanden. Solche Symptome treten
nach der Einnahme von UPA nicht auf. Es würde dem tatsächlichen Nebenwirkungsprofil von UPA besser entsprechen, hier den auch in der Gebrauchsinformation verwendeten Begriff „Stimmungsschwankungen“ zu verwenden.
1
ad • Interaktionen
„Die gleichzeitige Gabe von CYP3A4Induktoren (z. B. Rifampicin, Phenytoin, Phenobarbital, Carbamazepin, Johanniskraut/Hypericin; auch
Ritonavir) kann zu einer verringerten
Wirksamkeit führen und wird deshalb
nicht empfohlen.“
Ungünstig formuliert. Es kann davon ausgegangen werden, dass Antiepileptika, Antidepressiva, HIVTherapeutika Tuberkulostatika aus dringender medizinischer Indikation verordnet wurden. Sie sollten
nicht abgesetzt werden. Deshalb besser:
„CYP3A4-Induktoren (Arzneimittel zur Behandlung von Epilepsie, Depressionen, HIV, Tuberkulose)
können zu einer verminderten Wirksamkeit der medikamentösen Notfallkontrazeption führen. In diesen Fällen sollte eine Kupferspirale zur Notfallverhütung gelegt werden, um Interaktionen zu vermeiden.“
ad • Kontraindikationen
Es wäre wünschenswert, wenn hier im Interesse der Sicherheit der beratenen Mädchen und Frauen
eine zusätzliche Zeile eingefügt würde „Weitere Vorsichtsmaßnahmen“
Hier sollten folgende Informationen eingefügt werden:
LNG: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einnahme eines hochdosierten LNG-Präparats das
Risiko für eine Thrombose erhöht, wenn Thrombosen in der eigenen Anamnese oder in der Familienanamnese bekannt sind. Auch ist die Wirksamkeit einer medikamen-tösen Notfallkontrazeption bei
gleichzeitiger Ga-be von CYP3A4-Induktoren (s.o.) herabgesetzt, also bei einer Therapie von EpilepsieErkrankungen, Depressionen, HIV und Tuberkulose.
Außerdem stellen schwere asthmatische Erkrankungen und schwere Leberfunktionsstörungen Kontraindikationen für eine medikamentöse Notfallkontrazeption dar.
In all diesen Fällen sollte eine Kupferspirale gelegt werden.
Für UPA wird dringend empfohlen, eine wiederholte Einnahme im gleichen Zyklus zu vermeiden.
„Überempfindlichkeit gegen den
Wirkstoff.“
Geburtsh Frauenheilk 2015; 75
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Seite
Textpassage
Kommentare BVF, DGGG und DGGEF
2
ad • Hinweise
Diese Passage sollte ergänzt werden durch folgende Anmerkung:
„Für LNG liegen umfangreiche und
langjährige Erfahrungen bezüglich
Wirksamkeit und Sicherheit als Notfallkontrazeptivum („Pille danach“;
„morning after pill“) im Rahmen der
Selbstmedikation vor.“
„Für UPA liegen langjährige Erfahrungen im Rahmen der ärztlichen Verordnung vor.“
„Ob UPA innerhalb von 72 Std. nach
ungeschütztem Geschlechtsverkehr
bzw. Versagen der Kontrazeption
wirksamer als LNG in Bezug auf die
Schwangerschaftsraten ist, ist nicht
eindeutig belegt. Relatives Risiko UPA
vs. LNG: 0,63 ….“
Die hier zitierte Cochrane Analyse von 2012 bezieht sich im Vergleich von UPA und LNG lediglich auf
zwei Studien von 2006 und 2010. Dieselbe Autorin schreibt im Jahr 2013 (Gynecol Endocrinol. 2013
Mar; 29 Suppl 1:1-14. doi: 0.3109/09513590.2013. 774591.): The most recent development is the approval
of the selective progesterone receptor modulator ulipristal acetate (UPA) in the dosage of 30 mg for EC up to
5 days after UPSI, combining the safe and easy application of the single dose LNG pill with an even higher
­efficacy.­It­has­shown­to­be­more­efficacious­than­LNG­and­can­be­used­for­up­to­120­hours­after­UPSI;­the­
difference­in­efficacy­is­highest­for­0-24­hours,­followed­by­0-72­hours­following­UPSI.­
Dieselben Autoren – Cheng et al – betonen zudem in einer anderen Studie zur gleichen Zeit „Because
they­are­safe­for­the­majority­of­women,­highly­effective­and­cost-effective­when­left­in­place­as­ongoing­
contraception, whenever clinically feasible IUDs should be included in the range of emergency contraception
options­offered­to­patients­presenting­after­unprotected­intercourse.“­(Hum.­Reprod.­(2012)­27­(7):­19942000. doi: 10.1093/humrep/des140)
Zudem merken wir an, dass L. Chen in der Cochrane-Analyse eine ebenfalls 2010 erschienene Arbeit
mit 1241 Teilnehmerinnen (Fine, P. Obstet Gynecol. 2010 Feb;115 (2 Pt 1):257-63. doi: 10.1097/
AOG.0b013e3181c8e2aa.) nicht berücksichtigt hat, in der die Wirkunterschiede zwischen LNG und UPA
signifikant waren.
Diese Passage sollte deshalb besser folgendermaßen lauten:
Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass UPA zu jedem Zeitpunkt der Einnahme LNG überlegen ist im
Hinblick auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit bei der Verhütung unerwünschter Schwangerschaften
nach ungeschütztem Sexualkontakt.
Die beste Sicherheit in der Notfallverhütung hat die Kupferspirale. Sie muss bis 5 Tage postkoital durch
eine Frauenärztin/einen Frauenarzt gelegt werden.
4. Anhang 2 – Informationsquellen
zur Notfallkontrazeption
▼
Hier sollte an erster Stelle das persönliche
Gespräch mit der Frauenärztin/dem Frauenarzt genannt werden.
Niedergelassene/r Frauenärztin/arzt
Vorrangige/r Ansprechpartner/in zu allen
Fragen der Verhütung und der Notfallverhütung ist die/der niedergelassene Frauenärztin/arzt. Der Besuch in der Praxis
Geburtsh Frauenheilk 2015; 75
sollte unbedingt empfohlen werden, vor
allem wenn kein geeignetes oder geregeltes Verhütungskonzept existiert, oder
wenn nach dem ungeschützter Sexualkontakt eine Infektion mit einer sexuell
übertragbaren Krankheit nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
Dieser Besuch ist sinnvoll, auch wenn die
Pille danach bereits eingenommen wurde.
Die Beratung zu Verhütung, Notfallverhütung, Schwangerschaft und die Untersuchung auf sexuell übertragbare Krankheiten ist in keinem Fall mit Honorarforderungen verbunden.
Prof. Dr. Diethelm Wallwiener,
Präsident der DGGG e. V.
Prof. Dr. Matthias W. Beckmann,
Leitlinienbeauftragter der DGGG e.V.
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