SportsEconAustria Institut für Sportökonomie, Wien Sport und Glücksspielmonopol in Österreich Studie im Auftrag der Österreichischen Lotterien Günther Grohall, Christian Helmenstein, Anna Kleissner und Bernhard Moser Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 1 Kontakt: Günther Grohall SportsEconAustria (SpEA) Schottenfeldgasse 29, 1070 Wien (: +43/1/59991-246 E-Mail: gü[email protected] Christian Helmenstein SportsEconAustria (SpEA) Schottenfeldgasse 29, 1070 Wien (:+43/67684/8048-401 E-Mail: [email protected] Anna Kleissner SportsEconAustria (SpEA) Schottenfeldgasse 29, 1070 Wien (: +43/67684/8048-600 E-Mail: [email protected] Bernhard Moser SportsEconAustria (SpEA) Schottenfeldgasse 29, 1070 Wien (:+43/67684/8048-602 E-Mail: [email protected] SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 2 Inhaltsverzeichnis 1 Executive Summary...................................................................................................................5 2 Einleitung..................................................................................................................................10 3 Zur Geschichte des Glücksspiels...........................................................................................11 3.1 Definition der verwendeten Begriffe....................................................................................11 3.2 Der Ursprung des Glücksspiels...........................................................................................13 3.3 Die Entwicklung des Glücksspiels in Österreich..................................................................13 3.4 Das Glücksspiel und die Sportförderung.............................................................................15 3.4.1 Der Ursprung einer Partnerschaft................................................................................15 3.4.2 Die gesetzliche Grundlage der Sportförderung durch das Glücksspiel........................16 3.4.3 Die Entwicklung der Sportförderung durch die Österreichischen Lotterien..................17 3.4.3.1 Die Unternehmensentwicklung der Österreichischen Lotterien............................18 3.4.3.2 Die Entwicklung der Sportförderung durch die Österreichischen Lotterien..........20 3.4.3.3 Die Struktur der Besonderen Bundessportförderung...........................................23 4 Aspekte einer Deregulierung des Glücksspielmarktes........................................................26 4.1 Zielsetzungen eines Glücksspielmonopols........................................................................26 4.1.1 Ordnungspolitische Zielsetzungen...............................................................................26 4.1.2 Fiskalpolitische Zielsetzungen.....................................................................................28 4.1.3 Sozialpolitische Zielsetzungen....................................................................................28 4.2 Zielfunktionen verschiedener Glücksspielanbieter..............................................................29 4.2.1 Unterschiede in der Zielfunktion einzelkonzessionierter und nicht-konzessionierter Anbieter des Glücksspiels.....................................................................................................29 4.2.2 Eine Verdeutlichung der Andersstellung Österreichs am Beispiel Gibraltars...............30 4.3 Glücksspielbesteuerung aus theoretischer Sicht.................................................................31 4.3.1 Vorbemerkungen.........................................................................................................31 4.3.1.1 Kontrafaktische Analyse.......................................................................................31 SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 3 4.3.1.2 Der Preis des Glücksspiels..................................................................................32 4.3.2 Märkte ohne Steuer.....................................................................................................32 4.3.2.1 Monopolist...........................................................................................................33 4.3.2.2 Vollkommene Konkurrenz....................................................................................40 4.3.3 Besteuerung................................................................................................................44 4.3.3.1 Das besteuerte Monopol......................................................................................46 4.3.3.2 Der besteuerte freie Wettbewerb.........................................................................49 4.3.4 Echtdaten....................................................................................................................51 4.3.5 Zwischenfazit ..............................................................................................................53 5 Ökonomische Aspekte einer Deregulierung des Glücksspielmarktes.................................54 5.1 Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Ausgaben österreichischer Sportvereine...............54 5.1.1 Methodik......................................................................................................................54 5.1.1.1 Berechnung von Wertschöpfungseffekten............................................................56 5.1.1.2 Berechnung von Kaufkrafteffekten.......................................................................56 5.1.1.3 Berechnung von Beschäftigungseffekten.............................................................57 5.1.2 Datenbasis .................................................................................................................57 5.1.2.1 Sportförderung der Österreichischen Lotterien....................................................58 5.1.2.2 Ausgaben österreichischer Sportvereine..............................................................59 5.1.3 Wertschöpfung............................................................................................................59 5.1.4 Kaufkrafteffekte...........................................................................................................60 5.1.5 Beschäftigungseffekte.................................................................................................60 5.2 Die Besondere Bundessportförderung und die österreichische Sportvereinslandschaft.....61 5.2.1 Primärdatenerhebung..................................................................................................61 5.2.2 Studienrelevante Ergebnisse der Primärdatenerhebung.............................................63 5.3 Ökonomische Effekte eines Entfalls von Mitteln der Besonderen Bundessportförderung. . .64 5.3.1 Entwicklung der Vereinsausgaben...............................................................................65 5.3.2 Wertschöpfungseffekte................................................................................................65 SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 4 5.3.3 Kaufkrafteffekte...........................................................................................................67 5.3.4 Beschäftigungseffekte.................................................................................................67 5.4 Weitere Effekte eines Entfalls von Mitteln der Besonderen Bundessportförderung.............69 5.4.1 Strukturpolitische Dimension.......................................................................................69 5.4.2 Gesundheitspolitische Dimension................................................................................69 6 Abbildungsverzeichnis............................................................................................................72 7 Tabellenverzeichnis..................................................................................................................74 8 Literaturverzeichnis.................................................................................................................75 9 Anhang......................................................................................................................................78 9.1 Gesetzestext zur Besonderen Bundessport-förderung in Österreich..................................78 9.2 Ergänzung historischer Formulierungen des § 20 des Glücksspielgesetzes.......................80 9.2.1 Formulierung § 20 des Glücksspielgesetzes - Stand März 2003.................................80 9.2.2 Formulierung § 20 des Glücksspielgesetzes - Stand 1.1.2005....................................80 SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 5 1 Executive Summary Die Geschichte des Glücksspiels Das Spiel ist Teil der Kultur und des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Als solches verkörpert es weitaus mehr als eine rein physiologische Tätigkeit. Das Glücksspiel, als eine besondere Form des Spiels, welches sich in unterschiedlichen Ausprägungen darstellt, ist dadurch gekennzeichnet, dass Vermögen auf Basis von beabsichtigtem Risiko neu verteilt wird. Man unterscheidet zwischen sogenannten „Spielen mit dem Zufall“, „Wetten“, „Lotterien“ (beziehungsweise der Vergabe eines Preises durch Losentscheid) sowie „Spekulationen“. Der Ursprung des Glücksspiels reicht sehr weit in die Vergangenheit zurück; es lässt sich behaupten, dass das Spiel im Allgemeinen und das Glücksspiel im Besonderen seit vielen Jahrtausenden fixer Bestandteil der menschlichen Kultur – und praktisch so alt wie die Geschichte der Menschen selbst – ist. Doch nicht nur das Glücksspiel an sich, auch der Versuch, dieses zu reglementieren und zu kontrollieren lässt sich weit zurück verfolgen. So wurde in Österreich bereits zur Zeit Maria Theresias eine offizielle Verbindung des Staates mit dem Glücksspiel vollzogen. Ein wesentliches Motiv war fiskalischer Natur, indem hierdurch eine Einnahmequelle für den Staatshaushalt generiert und der Abfluss von Devisen in das Ausland verringert wurde. 1751 wurde das „Zahlenlotto“ eingeführt, es folgten die Gründung der Klassenlotterie 1913 und die Begründung der offiziellen Dienststelle für Staatslotterien 1924. Im Jahr 1948 wurde schließlich das „Sporttoto“ im Zuge des Sporttotogesetzes etabliert, ein erster Schritt einer Partnerschaft zwischen dem Glücksspiel und dem Sport beziehungsweise der Sportförderung in Österreich. Das Sporttotogesetz legte mit der Auflage, dass 83 % des generierten Reingewinns in den österreichischen Sport zurück fließen mussten, den Grundstein für die Sportförderung durch das österreichische Glücksspiel. Anfänglich dienten diese Mittel vor allem der Wiedererrichtung der durch den Zweiten Weltkrieg zerstörten Sportinfrastruktur. Die nachfolgenden Gesetzes-Novellen der Jahre 1970 (der gesamte Reingewinn aus dem Sporttoto wurde dem Sportfördersystem gewidmet) und 1986 (die Einnahmen aus Toto und Lotto werden als Berechnungsgrundlage für die österreichische Sportförderung herangezogen) verbesserten die finanzielle Ausstattung des Sports laufend und mündeten schließlich in der Verabschiedung des § 20 Glücksspielgesetz, welcher unter der Bezeichnung „Besondere Bundessportfördermittel“ eine SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 6 (finanziell) gesicherte Planung der weiteren Entwicklung der Sportlandschaft in Österreich ermöglichte. Im Zeitraum von 1949 bis 2007 wurde dem österreichischen Sport auf dieser Grundlage durch die Einnahmen aus dem Glücksspiel insgesamt rund 1 Mrd. € an finanziellen Mitteln zur Verfügung gestellt. Ordnungs-, fiskal- und sozialpolitische Aspekte einer Deregulierung des Glücksspielmarktes in Österreich In Bezug auf die jeweilige Zielfunktion unterscheiden sich „einzelkonzessionierte“ Anbieter des Glücksspiels – und damit die Österreichischen Lotterien – von „nicht-konzessionierten“ Anbietern. Die Zielsetzungen eines Glücksspielmonopols (einzelkonzessionierter Anbieter) sind vielfältig und lassen sich grundsätzlich in drei verschiedene Dimensionen unterteilen - das ordnungspolitische Zielbündel, das fiskalpolitische Zielbündel und das sozialpolitische Zielbündel. Zu den ordnungspolitischen Zielen zählen unter anderem ● die Eindämmung von Betrug und anderen deliktischen Handlungen im Glücksspielmarkt, wie zum Beispiel die Nutzung des Glücksspiels zur Geldwäsche; ● die Vermeidung von negativen persönlichen und sozialen Folgen für die glücksspielnachfragenden Personen; ● die Verringerung des Risikos der Entstehung und Ausnutzung von Spielsucht; ● die Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes. Der Übergang zu den sozialpolitischen Zielen ist teilweise fließend, vor allem, wenn es um die Vermeidung von Spielsucht und deren Folgen beziehungsweise um den Schutz von Jugendlichen und Konsumenten geht. „Nicht-konzessionierte“ Anbieter hingegen verfolgen in der Regel im Wesentlichen das Ziel der Gewinnmaximierung als singulärer Zielgröße. Inwieweit sich ein Glücksspielmonopol positiv auf die Erreichung der angestrebten Ziele auswirken kann, ob und inwieweit diese Ziele auch unter den Bedingungen vollkommener Konkurrenz erreichbar wären beziehungsweise wie stark (positiv und/oder negativ) sich konzessionierte Konkur- SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 7 renz am Glücksspielmarkt auf die Erreichung der Ziele auswirkt, ist Inhalt der theoretischen, mikroökonomischen Modellanalyse im Rahmen der vorliegenden Studie. Bei oberflächlicher Betrachtung könnte man – bezogen auf die fiskalpolitische Zielsetzung eines Monopols – zu der Annahme neigen, dass vollkommener Wettbewerb zu steuerlichen Abgaben in mindestens derselben Höhe führen müsste wie ein Monopol. Die Preise würden zwar sinken, aber die gestiegene Absatzmenge könnte diese Umsatz- (und damit Steuer-)Ausfälle kompensieren. Die vorliegende Studie untersucht diese naheliegende Vermutung hinsichtlich ihres empirischen Gehaltes. Die Modellanalyse zeigt, dass der Punkt der höchsten Steuerleistung zwischen den Preis/MengenKombinationen des Monopolisten (der gewinnmaximierende Monopolist verlangt zu hohe Preise bei einem zu geringen Produktionsvolumen) und der Unternehmen bei vollkommener Konkurrenz (welche auf einem zu geringen Preisniveau operieren) zu finden ist. Die Differenz zum Abgabenmaximum lässt sich im Fall des Monopolisten exakt bestimmen und hängt von den Grenzkosten, das heißt jenen Kosten, die für die Produktion genau einer weiteren Einheit des Produktes anfallen, ab. Je geringer die Grenzkosten sind, desto geringer fällt der Unterschied zwischen dem Monopolpreis und dem abgabenmaximierenden Preis aus. In Grohall, Berger, Berrer (2006) wurde gezeigt, dass der Preis des Online-Glücksspiels – mittlerweile ist dies die umsatzstärkste Sparte im österreichischen Glücksspiel – deutlich unter dem des Gewinnmaximums eines Monopolisten liegt, welcher – laut Schätzung – das bis zu Vierfache des verlangten Preises betragen könnte. Noch dazu fallen Grenzkosten fast nur in Form von Provisionen an, die mit weniger als einem halben Prozent des Lospreises zu Buche schlagen. Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass ➔ der durch die Österreichischen Lotterien (als Monopolist) tatsächlich verlangte Preis (deutlich) unter dem des Abgabenmaximums liegt; ➔ ein – im Gegensatz zu der in Österreich aktuell bestehenden Lage – gewinn-maximierender Monopolist deutlich näher am Abgabenmaximum produzieren würde, ➔ hingegen eine Deregulierung des Glücksspielmarktes zu einem geringeren Preisniveau und dadurch erhöhter Glücksspielnachfrage bei einem dennoch niedrigeren Abgabenaufkommen für die öffentliche Hand führte. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 8 Sportökonomische Aspekte einer Deregulierung des Glücksspielmarktes in Österreich Mit einem Anteil von rund 18,27 % an den Gesamtausgaben der österreichischen Sportvereine tragen die Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung wesentlich zu der Finanzierung der Tätigkeit derselben bei. Der Großteil dieser Mittel fließt in die Förderung von Wettkämpfen und Lehrgängen, in Trainerkosten, in die allgemeine Verwaltung und die Zahlung von Gehältern sowie in Investitionen in Sportstätten und Ausgaben für Sportgeräte. Eine Deregulierung des Glücksspiels und ein damit verbundener Mittelentfall aus der Besonderen Bundessportförderung hätte weitreichende Konsequenzen für die österreichische Sportlandschaft. Zum einen handelt es sich dabei um in volkswirtschaftlicher Hinsicht nicht unmittelbar quantifizierbare, langfristige Auswirkungen. Diese erwachsen zum Beispiel aus einem Verlust an Ausbildungsqualität oder aus verringerten Trainingsmöglichkeiten mangels entsprechender Sportstätteninfrastruktur. Zum anderen werden quantifizierbare volkswirtschaftliche Effekte infolge eines Rückgangs bei den Vereinsausgaben und insbesondere bei den Investitionen in Sportstätten und -geräte ausgelöst. Gegenstand der vorliegenden Studie ist die Quantifizierung der ökonomischen Effekte – ausgedrückt in Wertschöpfungs-, Kaufkraft- und Beschäftigungseffekten –, die ein Entfall von Mitteln aus der Besonderen Bundessportförderung zur Folge hätte. Um dem Problem Rechnung zu tragen, dass die Investitionsaktivität der Sportvereine im Periodenvergleich erheblichen Schwankungen unterliegt, erfolgte die Analyse für einen 10-Jahres-Zeitraum (1999-2008). Die Berechnungen führen zu folgenden Ergebnissen: ➔ die Gesamtausgaben der Vereine fielen ohne Mittel aus der Besonderen Bundes-sportförderung (diese Sportfördermittel weisen durchschnittlich einen Anteil von 18,27 % am Gesamtbudget der Sportvereine auf) im Schnitt um 21,4 % niedriger aus; ➔ der Rückgang der Gesamtausgaben trifft vor allem nicht oder nur in geringerem Maße durchgeführte Investitionsvorhaben, da Vereine ohne eine entsprechende Kofinanzierung durch Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung ganz oder teilweise auf diese Investitionen verzichteten; ➔ der totale Wertschöpfungseffekt österreichischer Sportvereine im Zeitraum von 1999-2008 beläuft sich (mit Mitteln aus der Besonderen Bundessportförderung) auf 2.129 Mio. €. Bei einem Entfall der „Toto-Mittel“ und einem damit verbundenen Rückgang der Ausgaben ist SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 9 mit einem Wertschöpfungsrückgang in Höhe von 446 Mio. € zu rechnen – dies entspricht einem Minus von 20,9 %; ➔ auch bei den Kaufkrafteffekten wäre mit Einbußen zu rechnen: so wäre ohne die Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung in Summe ein in Österreich wirksamer Kaufkraftentzug in Höhe von 1.636 Mio. € zu erwarten, was einem Rückgang von 372 Mio. € beziehungsweise 18,5 % – verglichen mit dem Status-quo der Sportförderung – entspricht; ➔ am prozentual stärksten würde sich ein Entfall der Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung auf den österreichischen Arbeitsmarkt auswirken: insgesamt wäre mit einem Minus von 22,8 % (Jahresbeschäftigungsplätze in Köpfen) beziehungsweise 23,0 % (Jahresbeschäftigungsplätze in Vollzeitäquivalenten) zu rechnen. Dies entspricht 950 Arbeitsplätzen beziehungsweise 841 Vollzeitäquivalenten. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 10 2 Einleitung Das Glücksspiel unterliegt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union einer signifikanten, ordnenden Einflussnahme durch die Mitgliedstaaten, welche zu einer Beschränkung bis hin zu einer Unterbindung des Wettbewerbs führt. Begründet wird die öffentliche Einflussnahme mit ordnungs-, sozial- und fiskalpolitischen Zielsetzungen. Die im Februar 2006 vom Europäischen Parlament verabschiedete Dienstleistungsrichtlinie thematisierte den Wettbewerb im Bereich des Glücksspiels erneut. Aus der Maxime einer evidenzbasierten Entscheidungsfindung leitet sich vor diesem Hintergrund ein erheblicher Rechtfertigungsbedarf sowohl theoretischer als auch empirischer Natur ab. Da das Glücksspiel in Form der Besonderen Bundessportförderung seit der Mitte des 20. Jahrhunderts eine bedeutsame Finanzierungsquelle des österreichischen Sports darstellt, hätten Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen des Glücksspiels auch unmittelbare Folgen für den Sport und dessen Finanzierung. Deren qualitativen und quantitativen Impakt arbeitet die Studie explizit heraus. Zunächst erfolgt in Kapitel 3 ein kurzer, historischer Abriss über die Entwicklung des Glücksspiels. Der engen Verbindung zwischen dem Glücksspiel und dem Sport wird in diesem Rahmen bereits Beachtung geschenkt. Die theoretischen Aspekte einer Deregulierung des Glücksspielmarktes in Österreich sind Gegenstand der Analyse in Kapitel 4. Auf einem mikroökonomischen Modellrahmen basierend werden sowohl die Zielfunktionen eines Glücksspielanbieters unter Monopolbedingungen (in ihren ordnungs-, fiskal- und sozialpolitischen Dimensionen) als auch eines unter vollkommener Konkurrenz agierenden Glücksspielanbieters untersucht. Darauf aufbauend werden die Implikationen einer Deregulierung für die Erreichung der fiskalpolitischen Zielsetzungen dargestellt. Den ökonomischen Effekten einer Deregulierung des Glücksspielmarktes auf die österreichische Sportlandschaft widmet sich Kapitel 5. Berechnet werden insbesondere die ökonomischen Effekte (ausgedrückt in Wertschöpfungs-, Beschäftigungs- und Kaufkrafteffekten), welche bei einem Entfall der Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung zu erwarten wären. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 11 3 Zur Geschichte des Glücksspiels Die Frage, warum Menschen (gerne) spielen, ist kaum in einem Satz zu beantworten – vielmehr war und ist das Spiel seit jeher fixer Bestandteil des täglichen Lebens.1 Das Spiel ist mehr als eine physiologische Tätigkeit, es ist Teil der menschlichen Kultur und des Zusammenlebens an sich. Eine besondere Ausformung des Spiels ist das sogenannte Glücksspiel, das „Spielen mit dem Glück“ oder, besser gesagt, das „Spielen um das Glück“. Im Rahmen dieser Studie soll zunächst näher auf die verwendeten Begriffe (Kapitel 3.1) eingegangen werden. Anschließend werden sowohl die historische Entwicklung des Glücksspiels im Allgemeinen (Kapitel 3.2) als auch die Österreich-spezifische Entwicklung des Glücksspiels (Kapitel 3.3) im Detail dargestellt. Sodann folgt in Kapitel 3.4 eine detaillierte Darstellung der Entwicklung der Partnerschaft zwischen dem Glücksspiel und dem Sport, welcher in Österreich zu nicht unbeachtlichen Teilen aus den Mitteln der sogenannten „Besonderen Bundessportförderung“ (auch als „TotoMittel“ bezeichnet) finanziert wird. 3.1 Definition der verwendeten Begriffe Spiel Der allgemeine Begriff des „Spiels“ wird in der Literatur als freie und ungezwungene Aktivität definiert.2 Charakteristisch ist dabei vor allem die Unsicherheit über den Ablauf und den Ausgang der Aktivität sowie der Eindruck, dass diese Handlung außerhalb des „gewöhnlichen“ Lebens angesiedelt ist. Glücksspiel Das Glücksspiel ist eine besondere Form des Spiels. Die zuvor angeführten allgemeinen Aussagen über das Spiel treffen demzufolge auch auf diesen Teilbereich zu. Es gibt unterschiedliche Ausprägungen des Glücksspiels, welchen jedoch gemeinsam ist, dass Vermögen auf der Basis von beabsichtigtem Risiko neu verteilt wird, wodurch wechselseitige Verluste und Gewinne eintreten – normalerweise unter Ausschluss einer wertschöpfenden Arbeit auf beiden Seiten bei gleichzeitiger bewusster Nutzung eines Elements des Zufalls oder des reinen Zufalls.3 Wird eines dieser Elemente nicht erfüllt, so ist die Verwendung 1 Kropp, 1990. 2 Kopecek, 2000. 3 Kopecek, 2000. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 12 des Begriffs „Glücksspiel“ nicht zulässig.4 Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Glücksspiel hauptsächlich dem Motiv des Einkommenserwerbs dient (Berufsspieler, Hasardspieler, etc.). Arten des Glücksspiels5 ● Spiel mit dem Zufall – es handelt sich um ein Spiel, für dessen Ergebnis der Zufall eine Hauptrolle spielt (zum Beispiel Roulette). ● Wetten – darunter ist das Setzen von zum Beispiel Geld auf ein Ereignis in der Zukunft (Ausgang eines Fußballspieles, eines Pferderennens, etc.) zu verstehen, dessen Ergebnis im Vorhinein nicht bekannt ist. ● Lotterien beziehungsweise das Vergeben eines Preises durch Losentscheid. ● Spekulationen, wobei hier das eigentliche Spiel nicht im Vordergrund steht beziehungsweise durch andere Aktivitäten „verschleiert“ wird (zum Beispiel Aktienspekulationen) Phasen des Glücksspielgeschäfts Insgesamt durchlaufen Glücksspiele beziehungsweise Geschäfte mit dem Glücksspiel vier verschiedene Phasen:6 ● „Squaring-off phase“: Dieser Begriff beschreibt die Bereitschaft, Risiko einzugehen sowie in weiterer Folge im Rahmen eines Spieles eine Entscheidung über den Einsatz zu treffen (zum Beispiel das Setzen auf eine Zahl beim Roulette). ● „Determination phase“: Darunter versteht man die Beschreibung der verschiedenen auf das Ergebnis des Spiels einwirkenden Kräfte (zum Beispiel das Drehen des Roulette-Rades). ● „Disclosive phase“: In dieser Phase erfolgt die „Enthüllung“ des Ergebnisses eines Spieles (zum Beispiel die Ansage der erschienenen Zahl der jeweiligen Roulette-Runde). ● „Settlement phase“: Nach Maßgabe des Spielergebnisses erfolgt ein Abgleich von Gewinnen und Verlusten der beteiligten Spieler. 4 Poltolzky, 1990. 5 Kopecek, 2000. 6 Kopecek, 2000. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 13 3.2 Der Ursprung des Glücksspiels Das Glücksspiel lässt sich weit in die Vergangenheit der Menschheit zurückverfolgen, wie verschiedenste archäologische und kunsthistorische Funde sowie geschichtliche Aufzeichnungen belegen.7 Es wird vermutet, dass sich das Glücksspiel ursprünglich zum einen aus Wettkämpfen mit nicht vorhersehbarem Ausgang, zum anderen aus religiösen Ritualen heraus entwickelt hat. So diente das Glücksspiel unter anderem dazu, das Eintreffen und/oder den Ausgang zukünftiger Ereignisse (Naturkatastrophen, Kriege, etc.) unter Rückgriff auf „göttliche Entscheidungshilfen“ vorherzusagen. Auch kamen Elemente des Glücksspiels als Entscheidungshilfe bei rechtlichen Streitfragen zur Anwendung. Bereits in der Steinzeit wurden einfache Würfelspiele durchgeführt beziehungsweise Wettkämpfe veranstaltet, um so zum Beispiel den Stärksten (oder den Glücklichsten) einer Stammesgruppe zu ermitteln. Im Raum des heutigen Ägyptens war vor 5000 Jahren das Werfen von Knochenwürfeln ein weit verbreitetes Wahrsageinstrument, ebenso in Indien, Japan oder China. In Europa war das Würfelspiel bis in das 14. Jahrhundert hinein die vorherrschende Variante des Glücksspiels. Die Welt der Mythologie führt das Glücksspiel sogar an den Ursprung der Welt zurück – so würfelten Zeus, Poseidon und Hades um nichts weniger als um die Aufteilung des Universums. Auch in der Sprache findet man zahlreiche Hinweise auf eine frühe Existenz des Glücksspiels – so zählt das Wort „spielen“ in vielen Sprachen zu den ältesten bekannten Vokabeln. Auch in alltäglichen und bekannten Redewendungen („alea iacta est“ - der Würfel ist gefallen) wird oft unbewusst auf das Glücksspiel hingewiesen.8 Das Spiel im Allgemeinen und das Glücksspiel im Besonderen ist seit vielen Jahrtausenden fixer Bestandteil der menschlichen Kultur und damit praktisch so alt wie die Geschichte der Menschheit selbst. Doch nicht nur das Glücksspiel an sich, auch der Versuch seiner Reglementierung und Kontrolle reicht weit in die Vergangenheit der Menschheit zurück. So ordnete man im Mittelalter das Recht zur Abhaltung von Geld- und Glücksspielen dem jeweiligen Fürsten zu und entwickelte damit ein Glücksspielmonopol.9 3.3 Die Entwicklung des Glücksspiels in Österreich In Österreich wurde zur Zeit Maria Theresias nach italienischem Vorbild eine offizielle Verbindung des Staates mit dem Glücksspiel vollzogen. Die staatlichen Aktivitäten waren von dem Bestreben 7 Kopecek, 2000. 8 Kopecek, 2000. 9 Kurz, 1998. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 14 motiviert, Einnahmen für den Staatshaushalt zu generieren und den Abfluss von Devisen in das Ausland zu verhindern.10 Die Meilensteine der historischen Entwicklung des österreichischen Glücksspielmarktes enthält der nachstehende Überblick:11 ● 1751: Einführung des sogenannten „Zahlenlottos“ unter Kaiserin Maria Theresia, wobei bereits damals das alleinige Betriebsrecht dem Staat zustand, dieses jedoch an Privatpersonen verpachtet werden konnte. ● 1787: Gründungsjahr der „k. k. Lottogefälligkeitsdirektion“ in Wien und damit verbunden die Totalverstaatlichung des Glücksspiels, da ab diesem Zeitpunkt eine Verpachtung des Betriebsrechts nicht mehr möglich war. ● 1861: Gründung der „Sektion der Staatslotterien für gemeinnützige Wohltätigkeitszwecke“. ● 1913: Gründung der sogenannten „Klassenlotterie“ unter Kaiser Franz Joseph I., um der verstärkt auftretenden Glücksspielkonkurrenz in den Ländern der ungarischen Krone entgegenzuwirken. ● 1924: Begründung der offiziellen Dienststelle für Staatslotterien. ● 1932: Die sogenannte „Ausspielungsverordnung“ regelt erstmals den Betrieb von Glücksspielautomaten in Österreich. ● 1933: Das Recht, Spielbanken und Kursaalspiele zu betreiben, wird in der Spielbankenverordnung geregelt; es liegt ausschließlich bei dem Bund und wird der Österreichischen Casino AG als Konzessionsträger übertragen. ● 1934: Eröffnung des ersten Ganzjahrescasinos in Baden. ● 1948: Einführung des sogenannten „Sporttotos“ durch den Beschluss des Sporttotogesetzes. 10 Kurz, 1998. 11 Kopecek, 2000. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 15 Die Einführung des Sporttotos war ein erster Schritt einer bis in die Gegenwart andauernden Partnerschaft zwischen Glücksspiel und Sport in Österreich. Beide Aktivitätsbereiche bieten einander wechselseitig zahlreiche Anknüpfungspunkte. Die am Glücksspielmarkt generierten finanziellen Mittel und die sich daraus ableitende umfangreiche Förderung des Sports in Österreich werden in weiterer Folge im Detail dargestellt. 3.4 Das Glücksspiel und die Sportförderung 3.4.1 Der Ursprung einer Partnerschaft Das Glücksspiel und der Sport blicken in Österreich auf eine langjährige und historisch gewachsene Partnerschaft zurück. Wie im vorangegangenen Abschnitt bereits erwähnt, wurde im Jahr 1948 vom österreichischen Nationalrat das sogenannte „Sporttoto-Gesetz“ beschlossen. Zum einen bot dieses Gesetz die legale Grundlage für das Toto-Gewinnspiel in Österreich, zum anderen wurde damit in der Nachkriegszeit der finanzielle Grundstein für den Neubeginn und in weiterer Folge den Wiederaufbau der zum Großteil zerstörten Sportinfrastruktur und -landschaft in Österreich gelegt.12 Die europaweiten Anfänge der Partnerschaft von Glücksspiel und Sport beziehungs des Sporttotos liegen jedoch noch weiter zurück. Wenig verwunderlich sind die Wurzeln des Toto in England, dem Ursprungsland des Fußballs, zu finden. Von dort ausgehend fasste das Sporttoto zu Beginn der Zwanzigerjahre des 20. Jahrhunderts in Kontinentaleuropa Fuß, um sich schließlich nach Ende des Zweiten Weltkrieges auch in Österreich zu etablieren.13 Wurde das Toto-Gewinnspiel zunächst von der Dienststelle für Staatslotterien und der österreichischen Glücksspielmonopolverwaltung angeboten und durchgeführt, so wechselte diese Aufgabe im Jahr 1986 an die „Österreichische Lotto Toto Gesellschaft m.b.H.“, welche im Jahr 1991 in die „Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H.“ umbenannt wurde.14 12 Österreichische Lotterien, 2000. 13 Österreichische Lotterien, 1995. 14 Österreichische Lotterien, 2000. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 3.4.2 16 Die gesetzliche Grundlage der Sportförderung durch das Glücksspiel Inwieweit profitierte und profitiert der Sport von den Aktivitäten rund um das Glücksspiel in Österreich? So mussten ab der ersten Toto-Runde im Jahr 1949 insgesamt 83 % des Reingewinns aus dem Sporttoto in den österreichischen Sport zurückfließen.15 Parallel zu dieser Förderung des Sports durch das Glücksspiel blieben die Sportfördermaßnahmen des Bundes bestehen, sodass es in diesem Zeitraum zu einer erheblichen Steigerung der insgesamt zur Verfügung stehenden Geldmittel für den österreichischen Sport kam. Ein weiterer Meilenstein in der österreichischen Sportförderung wurde im Jahr 1970 erreicht, als durch eine Novelle des Sporttoto-Gesetzes festgelegt wurde, dass ab dem Jahr 1971 nicht nur der zuvor geltende Anteil von 83 %, sondern vielmehr der gesamte Reingewinn des Sporttotos in das Sportfördersystem fließen muss. In den 80er-Jahren erfuhr das Sporttoto-System – und damit verbunden auch die für den österreichischen Sport generierten finanziellen Mittel – zunehmend Konkurrenz aus dem in den angrenzenden Nachbarländern bereits bestehenden Glücksspiel „Lotto“. Spielkapital (und damit verbunden auch potenzielle Sportfördermittel) floss vermehrt in das Ausland ab, weshalb man sich im Jahr 1986 auch in Österreich zur Einführung des Lottos, bekannt als „6 aus 45“, entschloss. Dadurch (verbunden mit einer dementsprechenden Novellierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen) sollte dem Sinken der Umsätze beim Toto und der daraus resultierenden Erosion der finanziellen Basis für die österreichische Sportförderung entgegengewirkt werden. Die Änderungen am Glücksspielmarkt in Österreich forderten daher eine Novellierung der bestehenden Gesetzeslage und mündeten in der Verabschiedung des § 20 des Glücksspielgesetzes (BGBl. Nr. 292/1986).16 Dies ermöglichte die Bereitstellung von jährlichen Sportfördermitteln aus den Steuereinnahmen des Toto- und Lotto-Spieles in der Höhe von (wertgesicherten) 311 Mio. Schilling (ca. 22,6 Mio. €). Diese Sportfördermittel, auch unter der Bezeichnung „Besondere Bundessportfördermittel“ bekannt, ermöglichten eine (finanziell) verlässliche Planung der künftigen Entwicklung der Sportlandschaft in Österreich und schlossen Schwankungen bei dem Fördermittelaufkommen, wie sie in der Vergangenheit möglich waren, aus. Eine weitere Novellierung des § 20 des Glücksspielgesetzes im Jahr 1996 erhöhte die garantierte Mindestsportförderung aus den Glücksspieleinnahmen auf mindestens 400 Mio. Schilling (rund 29 Mio. €). 15 Österreichische Lotterien, 2000. 16 Österreichische Lotterien, 2000. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 17 Im nächsten Entwicklungsschritt wurde 1998 – neben einer prozentuellen Festlegung der Geldmittel für den Sport (drei Prozent des Gesamtumsatzes der Österreichischen Lotterien) – auch eine absolute Ober- (420 Mio. Schilling beziehungsweise rund 30,5 Mio.€) und Untergrenze (380 Mio. Schilling beziehungsweise 27,6 Mio. €) definiert. Im Jahr 1999 wurde die gesetzliche Obergrenze auf 440 Mio. Schilling (knapp 32 Mio. €), die Untergrenze auf 360 Mio. Schilling (26,2 Mio.€) festgelegt. Ab dem Jahr 2000 standen dem Sport in Österreich jährliche Fördermittel in Höhe von 3,5 % des Gesamtumsatzes der Österreichischen Lotterien zur Verfügung, die jeweiligen Obergrenzen lagen bei 460 Mio. Schilling (33,4 Mio. €, im Jahr 2000), 480 Mio. Schilling (34,9 Mio. €, im Jahr 2001) sowie 500 Mio. Schilling (36,3 Mio.€, im Jahr 2002).17 Zusätzlich zu diesen Mitteln der Besonderen Bundessportförderung schlossen die Österreichischen Lotterien auch diverse Förderkooperationen mit Institutionen des österreichischen Sports ab, wie zum Beispiel mit der „Österreichischen Sporthilfe“ oder dem „Österreichischen Olympischen Comité“. Im Zeitraum von 1949 bis 2000 flossen dem österreichischen Sport somit Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt mehr als 8,6 Mrd. Schilling beziehungsweise rund 625 Mio. € zu – wobei ein Drittel dieser Mittel auf den österreichischen Fußball entfiel.18 Die jüngste Novelle des österreichischen Glücksspielgesetzes führte zu einer weiteren Erhöhung der jährlichen Sportförderung, die aus den Mitteln des Glücksspiels bezogen wird. Das mit 1.1.2005 in Kraft getretene Gesetz setzt die Besondere Bundessportförderung mit drei Prozent des Gesamtumsatzes der Österreichischen Lotterien fest, definiert die Untergrenze mit einem Betrag von jährlich mindestens 40 Millionen Euro und streicht die bis dahin bestehende Obergrenze.19 Den aktuellen Gesetzestext zur „Besonderen Bundessportförderung“ in Österreich enthält der Anhang dieser Studie.20 3.4.3 Die Entwicklung der Sportförderung durch die Österreichischen Lotterien Aufgrund der gesetzlichen Regelung in Österreich ist die Höhe der jährlichen Sportfördermittel eng mit dem Erfolg (Umsatz, Gewinn) der Österreichischen Lotterien verbunden. Dieser Abschnitt ver17 Österreichische Lotterien, 2000. 18 Österreichische Lotterien, 2000. 19 Österreichische Lotterien, 2007. 20 BSFG, 2006. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 18 mittelt einen Überblick über die Entwicklung des Unternehmens (Umsatz, Gewinn, Steuerleistung) (Kapitel 3.4.3.1) und die daraus resultierenden finanziellen Mittel für den österreichischen Sport (Kapitel 3.4.3.2). 3.4.3.1 Die Unternehmensentwicklung der Österreichischen Lotterien Abbildung 1 zeigt die Entwicklung des jährlichen Umsatzes der Österreichischen Lotterien für den Zeitraum von 1986 bis 2007. Verbuchte das Unternehmen im Jahr 1986 einen Umsatz in Höhe von knapp 120 Mio. € , erreichte selbiger im Jahr 1995 bereits deutlich mehr als 1 Mrd. €. Im Jahr 2006 wurde die 2 Mrd. € Umsatzgrenze überschritten. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 19 Abbildung 1: Entwicklung des jährlichen Umsatzes der Österreichischen Lotterien, 1986-2007, in Mio. €. 2.500 in Mio. € 2.000 1.500 1.000 500 19 86 19 87 19 88 19 89 19 90 19 91 19 92 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 0 Quelle: Österreichische Lotterien, 2008. Dieser erhebliche und weit über der Inflationsrate angesiedelte Anstieg der durchschnittlichen Jahresumsätze zog einen deutlichen Anstieg der jährlichen Steuerleistung (Abbildung 2) nach sich. Diese erhöhte sich von rund 35 Mio. € im Jahr 1986 auf rund 400 Mio. € im Jahr 2000, verharrte bis in das Jahr 2004 auf diesem Niveau und sank seitdem im Zeitraum bis 2007 auf jährlich knapp 350 Mio. € ab. Insgesamt wurden mehr als 6,8 Mrd. € im Zeitraum von 1986 bis 2007 an Steuerleistungen an den Staat abgeführt. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 20 Abbildung 2: Entwicklung der jährlichen Steuerleistung der Österreichischen Lotterien, 1986-2007, in Mio.€. 450 400 350 in Mio. € 300 250 200 150 100 50 19 86 19 87 19 88 19 89 19 90 19 91 19 92 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 0 Quelle: Österreichische Lotterien, 2008. Die jährliche Steuerleistung der Österreichischen Lotterien setzt sich aus den spielabhängigen Abgaben sowie Steuern vom Einkommen und sonstige Steuern und Abgaben zusammen. Die in den letzten Jahren zu beobachtende abnehmende Steuerleistung erwächst aus verschiedenen Änderungen der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. So ist ein Rückgang der jährlichen Konzessionsabgaben als Teil der spielabhängigen Abgaben zu verzeichnen. Weiters wurde in den vergangenen Jahren ein zunehmender Anteil des Unternehmensumsatzes durch die Online-Spielplattform „win2day“ generiert – mit dieser Verlagerung des Umsatzes auf eine geringer besteuerte Bemessungsgrundlage geht eine niedrigere Steuerleistung einher. Darüber hinaus wurde im Zuge einer umfassenden Novellierung der Unternehmensbesteuerung in Österreich ab dem Jahr 2005 der Körperschaftsteuersatz von 34 % auf 25 % gesenkt. Schließlich werden infolge einer abgrenzungstechnischen Änderung die für die mediale Unterstützung des Sports durch die Österreichischen Lotterien aufgewandten Mittel ab dem Jahr 2006 nicht mehr als in der Steuerleistung inkludiert geführt. Der von den Österreichischen Lotterien erwirtschaftete Jahresüberschuss (beziehungsweise der ausgeschüttete Bilanzgewinn) liegt in einer Größenordnung von 25 bis 30 Mio. € pro Jahr (Abbildung 3). SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 21 Abbildung 3: Entwicklung des Jahresüberschusses beziehungsweise des Bilanzgewinns (Ausschüttung) von 1997-2007, in Mio. €. 35 30 in Mio. € 25 20 15 10 5 0 1997 1998 1999 2000 2001 Jahresüberschuss 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Bilanzgew inn (Ausschüttung) Quelle: Österreichische Lotterien, 2008. Der folgende Abschnitt stellt nunmehr dar, wie sich die Unternehmensentwicklung der Österreichischen Lotterien auf den Verlauf der Sportförderung in Österreich ausgewirkt hat. 3.4.3.2 Die Entwicklung der Sportförderung durch die Österreichischen Lotterien Wie bereits im vorangegangenen Abschnitt dargestellt, unterlag die Gesetzeslage in Österreich betreffend die Besondere Bundessportförderung in den vergangenen Jahren laufend Veränderungen. Diese Gesetzesnovellen hatten einen unmittelbaren Einfluss auf die jährlich für Zwecke der Sportförderung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Im Zeitraum von 1949 bis 1986 wurden insgesamt mehr als 270 Mio. € an die österreichische Sportförderung abgeführt. Abbildung 4 zeigt die jährlich generierten Mittel der Sportförderung der Österreichischen Lotterien für den anschließenden Zeitraum von 1987 bis 2007. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 22 Abbildung 4: Mittelaufkommen der Besonderen Bundessportförderung, 1987-2007. 70 60 in Mio. € 50 40 30 20 10 0 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 Quelle: Österreichische Lotterien, 2008. Im Jahr 1987 flossen mehr als 23 Mio. € von den Österreichischen Lotterien an den österreichischen Sport. Diese finanziellen Mittel stiegen im Zeitverlauf weiter an und erreichten im Jahr 2007 ihren vorläufigen Höhepunkt – rund 61 Mio. € wurden dem Sport in Österreich zugeführt. Für das Jahr 2008 werden Sportfördermittel in Höhe von insgesamt 62 Mio. € prognostiziert. Die Steigerungsraten der jährlichen Sportförderung der Österreichischen Lotterien in den letzten Jahren sind zum Großteil durch die Etablierung der elektronischen Lotterien („win2day“) und deren enorme Wachstumsraten sowie mit der Streichung der gesetzlichen Deckelung (Entfall der Obergrenze) des jährlichen Förderbeitrages der Österreichischen Lotterien zu erklären. Die folgende Abbildung 5 weist die Entwicklung der jährlichen Mittel der Besonderen Bundessportförderung absolut und als Anteil an den gesamten jährlichen Bundessportförderungen aus. Die gesamten Bundessportförderungen enthalten (neben der Besonderen Bundessportförderung) unter anderem auch die Mittel der Allgemeinen Bundessportförderung sowie die Sonderfinanzierung zur Errichtung der Stadien zur UEFA EURO 2008. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie 23 Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie 24 Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 25 Abbildung 5: Jährliche Mittel der Besonderen Bundessportförderung (BBSF) in Relation zur gesamten Bundessportförderung in Österreich, 2005-2007, in Mio. € und in % 200 60% 56,6% 150 55,1% 55% 99,5 100 50 108,1 in % in Mio. € 53,0% 88,2 61,2 54,9 46,7 50% 0 45% 2005 Besondere Bundessportförderung 2006 Gesamte Bundessportförderung 2007 Anteil der BBSF in % Quelle: BKA, Sektion Sport, 2007. Diese Abbildung zeigt, dass die Besondere Bundessportförderung im betrachteten Zeitraum von 2005 bis 2007 nicht nur gemessen in absoluten Zahlen, sondern auch anteilsmäßig zugelegt hat. Ausgehend von einem Niveau von 53% im Jahr 2005 waren somit im Jahr 2007 rund 56,6% der gesamten Bundessportförderungen der Besonderen Bundessportförderung zuzurechnen. Die exakte Aufteilung beziehungsweise der Verteilungsschlüssel der Besonderen Bundessportförderung wird im nächsten Abschnitt (Kapitel 3.4.3.3) im Detail dargestellt. Neben diesen Mitteln fließen von Seiten der Österreichischen Lotterien jedoch noch zusätzliche Mittel in beträchtlicher Höhe in das Sportsponsoring (Abbildung 6). SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 26 Abbildung 6: Jährliche Sportsponsoringbeiträge der Österreichischen Lotterien, 19962007. 1,20 1,00 in Mio. € 0,80 0,60 0,40 0,20 0,00 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Quelle: Österreichische Lotterien, 2008. Im betrachteten Zeitraum von 1949 bis 2007 wurde der österreichischen Sportlandschaft in Summe somit insgesamt rund 1 Mrd. € an zusätzlichen finanziellen Mitteln von Seiten der Österreichischen Lotterien zur Verfügung gestellt. 3.4.3.3 Die Struktur der Besonderen Bundessportförderung Insgesamt flossen im Jahr 2006 knapp 55 Mio. € an Mitteln der Besonderen Bundessportförderung an österreichische Sporteinrichtungen.21 Die exakte Aufteilung dieser finanziellen Mittel auf die verschiedenen Institutionen des österreichischen Sports wird im Folgenden – der gesetzlichen Vorlage entsprechend – dargestellt: Gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 sind 10 % entsprechend Tabelle 1 aufzuteilen: 21 BKA, 2007. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 27 Tabelle 1: Aufteilung der Mittel der Besonderen Bundessportförderung gemäß §10 Abs. 1 Z 1 1,4 vH an den Österreichischen Behindertensportverband 0,1 vH an das Österreichische Paralympische Committee 0,1 vH an Special Olympics Österreich 3,0 vH für Zwecke nach Abs. 4 1,5 vH an die BSO (Koordinationsaufgaben/Kostenersatz) 2,6 vH an den Verband alpiner Vereine Österreichs 1,3 vH an das ÖOC zur Beschickung von Olympischen Spielen Gesamt: 767.915 54.851 54.851 1.645.533 822.766 1.426.128 713.064 5.485.107 Quelle: BKA, 2007. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 wird der Betrag von 36.322.560 nach den Regeln von Ziffer 3 (Tabelle 2) und Ziffer 4 (Tabelle 3) aufgeteilt: Tabelle 2: Aufteilung der Mittel der Besonderen Bundessportförderung gemäß §10 Abs. 1 Z 3 BSO-FV ÖFB ASKÖ ASVÖ UNION Gesamt: 50% 13% 13% 13% 13% 3.026.880 756.720 756.720 756.720 756.720 6.053.760 Quelle: BKA, 2007. Tabelle 3: Aufteilung der Mittel der Besonderen Bundessportförderung gemäß §10 Abs. 1 Z 4 ASKÖ ASVÖ UNION ÖFB BSO-FV ÖOC Gesamt: 14% 14% 14% 38% 16% 4% 4.237.632 4.237.632 4.237.632 11.502.144 4.843.008 1.210.752 30.268.800 Quelle: BKA, 2007. Die Aufteilung des Differenzbetrages erfolgt nach den Vorgaben des § 10 Abs. 1 Z 5. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 28 Tabelle 4: Aufteilung der Mittel der Besonderen Bundessportförderung gemäß §10 Abs. 1 Z 5 55 vH für die Unterstützung neu anzuerkennender und ab dem 1. 7.173.868 Jänner 2005 anerkannter Fachverbände und für innovative Strukturreformen und -projekte anerkannter Fachverbände (ausgenommen ÖFB) 14 vH für Strukturreformen und Maßnahmen im Nachwuchsbereich 1.826.075 des ÖFB 22 vH für Bewegungsprogramme, Schulkooperationsprojekte und 2.869.547 Strukturmaßnahmen der Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und UNION 9 vH für die Umsetzung der bundesweiten Bewegungsinitiativen 1.173.906 des Bundeskanzleramtes "Fit für Österreich" Differenzbetrag von Z2 auf 90 vH 13.043.396 Quelle: BKA, 2007. Diese Detaildarstellung zeigt die breit gefächerte Förderstruktur, wodurch im Rahmen der Besonderen Bundessportförderung finanzielle Mittel an zahlreiche österreichische Sporteinrichtungen fließen. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 29 4 Aspekte einer Deregulierung des Glücksspielmarktes 4.1 Zielsetzungen eines Glücksspielmonopols Die Veranstaltung von Glücksspielen im Rahmen eines Monopols ist seit jeher umstritten. In der öffentlichen Diskussion wird zuvorderst auf die reduzierende Wirkung staatlicher Interventionen bezüglich des Risikos der Existenzgefährdung durch übermäßige Spielaufwendungen hingewiesen.22 Die Zielsetzungen eines Glücksspielmonopols (darunter versteht man einen Glücksspielmarkt mit lediglich einem einzelkonzessionierten Marktteilnehmer) sind jedoch vielfältig und lassen sich grundsätzlich in drei verschiedene Bereiche unterteilen:23 ● ordnungspolitische (Kapitel 4.1.1), ● fiskalpolitische (Kapitel 4.1.2) und ● sozialpolitische Zielsetzungen (Kapitel 4.1.3). Allerdings stehen diese Ziele im Bereich des Glücksspielmarktes regelmäßig zueinander in Konflikt. Um beispielsweise den unerwünschten Auswirkungen eines Glücksspielverbotes (einem illegalen Angebot von Glücksspiel oder dem Abfließen der Spieleinsätze ins Ausland) entgegenzuwirken, sind legale Wege zu schaffen, ein solches Angebot auch tatsächlich zu ermöglichen. Dies führt jedoch dazu, dass anderen Zielen (wie zum Beispiel der Reduktion der Spielaufwendungen) entgegengewirkt wird. Nachstehend werden zunächst die verschiedenen Zielsetzungen eines regulierten Glücksspielangebotes im Detail beschrieben. 4.1.1 Ordnungspolitische Zielsetzungen Würde man den ordnungspolitischen Zielen in einer idealtypischen Welt alle anderen Ziele unterordnen, ließen sich diese durch ein allumfassendes Verbot des Glücksspiels optimal erreichen. Die Beobachtung, dass sich menschlicher Spieltrieb jedoch zu allen Zeiten ordnungspolitischen Vorbehalten zum Trotz zu materialisieren anschickte, legt die Überlegung nahe, zumindest ein 22 Strebinger, 1991. 23 Sadleder, 1991. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 30 reguliertes Angebot von Glücksspiel vorzusehen.24 Diese Regelung führt zum einen dazu, das bei einem Verbot entstehende illegale Glücksspielangebot hintanzuhalten, zum anderen wahrt der Staat die Möglichkeit, das legale Glücksspielangebot zu beaufsichtigen. Die neben der fiskalischen Zielsetzung vielfältigen ordnungspolitischen Zielsetzungen können so besser wahrgenommen werden. Dadurch soll vor allem der Schutz der Spieler vor übermäßig hohen Einsätzen und übertriebenen Spielaktivitäten, die im Extremfall bis zur pathologischen Spielsucht führen können, gewährleistet werden. Darüber hinaus wird in der aktuellen politischen Diskussion eine Reihe weiterer Argumente mit der Intention vorgebracht, eine Regulierung des Glücksspiels zu begründen:25 ● Eindämmung von Betrug und anderen strafrechtlich relevanten Handlungen im Glücksspielmarkt, beispielsweise in Form der Nutzung des Glücksspiels zur Geldwäsche, zur Terrorismusfinanzierung oder als Einnahmequelle für kriminelle Syndikate; Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes. ● Berücksichtigung sittlicher, religiöser und kultureller Überlegungen; der Schutz der sozialen Ordnung der Gesellschaft. ● Verringerung der Gefahr der Ausnutzung von Spielleidenschaft und in weiterer Folge die Reduktion von pathologischer Spielsucht (Jugend- und Konsumentenschutz). Vermeidung von negativen persönlichen und sozialen Folgen für die betroffenen Nachfrager. 24 Sadleder, 1991. 25 Kopecek, 2000; Felderer, Kleissner, Schnabl, Schuh, 2006. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 4.1.2 31 Fiskalpolitische Zielsetzungen Der österreichische Fiskus ist bestrebt, eine möglichst hohe steuerliche Leistung aus dem Glücksspielmarkt zu lukrieren. Fiskalpolitische Zielsetzungen sind demnach:26 ● Optimierung des Abgabenertrages für den Bund durch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen (Vorschriften für die Konzessionsabgaben, Wettgebühr, usw.). ● Minimierung der Kosten für die Einhebung ebendieser Abgaben. ● Verhinderung von Steuerabflüssen in sogenannte Niedrigsteuerländer (zum Beispiel durch ein breiteres Angebot beziehungsweise bessere Quoten) und damit verbunden die Gewährleistung eines funktionierenden nationalen Glücksspielmarktes. 4.1.3 Sozialpolitische Zielsetzungen Neben den fiskal- und ordnungspolitischen Zielsetzungen ist im Rahmen einer umfassenden Analyse der gesellschaftspolitischen Aspekte eines Glücksspielmarktes auch die Berücksichtigung der sozialpolitischen Zielsetzungen relevant: ● Sicherung von Arbeitsplätzen in einer Volkswirtschaft durch den effizienzoptimierten Betrieb eines konzessionierten Glücksspielunternehmens, unterstützt durch den Aufbau adäquater und stabiler Vertriebsnetze. ● Nationale (finanzielle) Förderung von Breitensport, Kultur, Umwelt sowie gemeinnützigen Aktivitäten durch gesetzlich festgelegte Abgaben aus dem Glücksspielmarkt. ● Unterstützung von sozial Bedürftigen und gesellschaftlich Benachteiligten.27 Im folgenden Abschnitt erfolgt eine Detailanalyse der Unterschiede in der Präferenz dieser Zielsetzungen zwischen sogenannten „einzelkonzessionierten“ (darunter fallen Unternehmen wie die Österreichischen Lotterien) und „nicht-konzessionierten“ Glücksspielanbietern. Allerdings bedürfen die vorstehend angeführten Argumente pro Erhalt des österreichischen Glücksspielmonopols ebenfalls einer kritischen Betrachtung.28 Aus ökonomischer Perspektive ist zu fragen, ob die Erreichung der gesellschaftspolitischen Zielsetzungen nicht weniger von der 26 Felderer, Kleissner, Schnabl, Schuh, 2006. 27 Felderer, Kleissner, Schnabl, Schuh, 2006. 28 Kurz, 1998. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 32 Marktform (nämlich der des Monopols) als vielmehr von der jeweiligen Eigentümerstruktur des betreffenden Anbieters, der damit korrespondierenden Governance-Struktur und der daraus abgeleiteten Zielvorgabe an das Unternehmen abhängt. Weiters dürfte die Effektivität bei der Bekämpfung von Geldwäsche oder anderen deliktischen Handlungen im Glücksspielmarkt von den faktischen Möglichkeiten eines Eingreifens sowie den zu erwartenden Sanktionen bei Unterlassung mitgeprägt werden. Inwieweit ein einzelkonzessionierter Glücksspielanbieter diese breit gefächerten Zielsetzungen überhaupt zu erreichen vermag und inwieweit ein (positiver und negativer) Effekt des Auftretens nicht-konzessionierter Konkurrenz für die Zielerreichung von Relevanz ist, ist Gegenstand von Kapitel 4.3, welches sich im Detail mit der theoretischen Analyse der Auswirkungen einer Deregulierung des Glücksspielmarktes in Österreich befasst. 4.2 Zielfunktionen verschiedener Glücksspielanbieter 4.2.1 Unterschiede in der Zielfunktion einzelkonzessionierter und nicht-konzessionierter Anbieter des Glücksspiels Das mit geschäftlichen Aktivitäten im Glücksspielmarkt verfolgte Ziel(bündel) fällt – auch wenn partiell Gemeinsamkeiten bestehen – für „nicht-konzessionierte“ und „einzelkonzessionierte“ Anbieter durchaus unterschiedlich aus: ● Einzelkonzessionierte Anbieter: Beim einzelkonzessionierten Anbieter finden sich, wie im vorangegangenen Abschnitt bereits ausgeführt, neben der Gewinnerzielung als Oberziel noch weitere gleichrangige Zielgrößen, welche sich aus verschiedenen Zielfunktionen ableiten, nämlich aus der fiskalpolitischen Zielfunktion (zum Beispiel die Optimierung der Steuereinnahmen), der ordnungspolitischen Zielfunktion (zum Beispiel die Verhinderung von Spielsucht) und der sozialpolitischen Zielfunktion (zum Beispiel die Sport- und Kulturförderung). ● Nicht-konzessionierte Anbieter: Diese weisen in Form der Gewinnmaximierung im Allgemeinen lediglich ein Oberziel auf. In dynamischer Betrachtung werden darüber hinaus Zwischenziele verfolgt, die dazu beitragen, dieses Oberziel abzusichern oder auszubauen, etwa durch Erweiterung der Marktposition. Abbildung 7 stellt diese Unterschiede im Zielsystem nicht-konzessionierter und einzelkozessionierter Anbieter am Glücksspielmarkt grafisch dar. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 33 Diese Abbildung zeigt die „Andersstellung“ einzelkonzessionierter Anbieter (und somit auch der Österreichischen Lotterien) in Bezug auf das unterschiedliche Zielsystem im Vergleich mit nichtkonzessionierten Anbietern des Glücksspiels. Abbildung 7: Unterschiede in den Zielfunktionen nicht-konzessionierter und einzelkonzessionierter Anbieter am Glücksspielmarkt Quelle: Felderer, Kleissner, Schnabl, Schuh, 2006. SpEA, 2008. 4.2.2 Eine Verdeutlichung der Andersstellung Österreichs am Beispiel Gibraltars Zur Verdeutlichung dieser „Andersstellung“ der Regelungen am österreichischen Glücksspielmarkt werden in weiterer Folge die mit einer vollständig liberalisierten Regelung des Glücksspielmarktes einhergehenden Implikationen anhand des Glücksspielmarktes in Gibraltar dargestellt. Mit Stand SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 34 Februar 2007 hatte Gibraltar insgesamt 15 Glücksspiellizenzen an verschiedene Unternehmen ausgereicht, die dadurch im europäischen Glücksspielmarkt tätig werden konnten.29 Vergleicht man die gesetzlich festgelegten Regelungen die ordnungspolitischen Ziele betreffend, werden erhebliche Unterschiede zwischen den Rahmenbedingungen in Österreich und in Gibraltar erkennbar. So bestehen in Gibraltar die Maßnahmen des Spielerschutzes im Glücksspielmarkt in einem Verweis auf eine Spielerschutzorganisation, der auf der betreffenden Website anzubringen ist. Weiters wird die Einhaltung der Vorschriften zum Spielermindestalter in die Verantwortung der Spielteilnehmer selbst gelegt. Regelungen, die eine besondere Kapitalausstattung von Glücksspielanbietern fordern, fehlen – es genügt die Angabe des Namens und der Adresse des Spielbetreibers beziehungsweise des Lizenznehmers. Dies impliziert eine weitere Reduktion des Spielerschutzes, da die in anderen Ländern vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung bestimmter spielbezogener Mindestbedingungen (diese beinhalten zum Beispiel Angaben über die Höhe der Gewinndotation oder über die Verwendung nicht-behobener Gewinne) in Gibraltar nicht existiert. Als fiskalpolitischer Unterschied sei an dieser Stelle die Höhe der Glücksspielsteuer in Gibraltar erwähnt. Diese beträgt lediglich 1% der Summe der vom Spielteilnehmer vorgenommenen Einzahlungen. Daraus resultiert hinsichtlich des Glücksspielsteueraufkommens eine im Vergleich zu Österreich (nahezu) vernachlässigbare Größe, da der Steuersatz nur einen Bruchteil der in Österreich geltenden Regelung (40% des Bruttospielertrages bei Spielen laut §12a GSpG) ausmacht. 4.3 Glücksspielbesteuerung aus theoretischer Sicht 4.3.1 4.3.1.1 Vorbemerkungen Kontrafaktische Analyse In diesem Teil der Studie wird anhand mikroökonomischer Modelle hergeleitet, unter welcher Marktordnung die größten Umsatzbesteuerungen zu erwarten sind, das heißt, ob die Besteuerung des Umsatzes eines Monopolisten höhere Einnahmen als die Besteuerung einer Vielzahl von zueinander in Konkurrenz stehenden Unternehmen erbringt. 29 Österreichische Lotterien, 2008. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 35 Diese Frage ist von erheblicher fiskalischer und gesellschaftlicher Relevanz, da regelmäßig argumentiert wird, dass infolge einer Deregulierung des Glücksspielmarktes die Besteuerung der miteinander konkurrierenden Unternehmen mindestens ebenso hohe Erträge für die Sportförderung erbringen könnte wie die prozentuell gleich hohe Besteuerung des Monopolisten zuvor. Darüber hinaus lassen sich in einem adäquaten Modellrahmen auch die quantitativen Auswirkungen einer Besteuerung des Glücksspielmarktes darstellen. Zunächst werden in Kapitel 4.3.2 die unbesteuerten Märkte mit einem Monopolisten sowie bei vollkommenem Wettbewerb erläutert. Anschließend folgt in Kapitel 4.3.3 zuerst eine allgemeine Erläuterung zur Wirkung von Steuern und danach die Analyse eines besteuerten Monopols und des besteuerten Wettbewerbs. Die Übertragung dieser theoretischen Ergebnisse auf die Realität folgt in Kapitel 4.3.4 auf Seite 58 unter Heranziehung von Echtdaten. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse dieser theoretischen Überlegungen folgt in Kapitel 4.3.5. 4.3.1.2 Der Preis des Glücksspiels Auf den folgenden Seiten wird wiederholt von Preisen die Rede sein. Diese sind im Glücksspiel jedoch anders definiert als für „normale“ Güter und Dienstleistungen. Umgangssprachlich wird oft der Einsatz des Spiels beziehungsweise das Entgelt für ein Los als Preis bezeichnet, was aber ökonomisch gesehen unzutreffend ist, da die erwartbaren Gewinne das gehandelte Gut darstellen und von Spiel zu Spiel sehr unterschiedlich sein können.30 Erst über den prozentuellen Vergleich von Einsatz mit erwartetem Gewinn, als Take Out bezeichnet, gelangt man zum wahren Preis eines Glücksspiels. Rechnet man (1 / (1-TakeOut)), erhält man den zu zahlenden Geldbetrag, mit dem man einen auf 1 normierten Gewinn erwarten kann. Oft wird annäherungsweise (1+ TakeOut) oder nur der Take Out als Preis bezeichnet. 4.3.2 Märkte ohne Steuer Um die grundlegenden Mechanismen analysieren zu können, ist zunächst von einem unbesteuerten Markt auszugehen. Ist dieser erste Schritt getan, kann man eine Besteuerung in das Modell einführen (Kapitel 4.3.3) und deren Höhe sowie die Effekte auf Preis und Menge untersuchen (im Kapitel 4.3.3.1 für das Monopol und im Kapitel 4.3.3.2 für Konkurrenzmärkte). 30 Man vergleiche etwa die Lospreise und Gewinnverteilungen eines vollen Klassenloses und eines Rubbelloses.. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 4.3.2.1 36 Monopolist Der Fall des Monopolisten soll hier beispielhaft genau durchgearbeitet werden. Da die nachfolgenden Modelle auf denselben Argumenten aufbauen, ist in weiterer Folge nur noch auf die Unterschiede näher einzugehen. Ein Unternehmen ist mit verschiedenen Kosten konfrontiert. Zunächst gibt es die Fixkosten (FC, Fix Costs), die immer anfallen, unabhängig davon, wie viel oder ob überhaupt produziert wird. Mit steigender Produktionsmenge können diese Kosten immer leichter auf die Outputmenge verteilt werden. Wird ein einziges (zusätzliches) Stück oder eine (zusätzliche) Einheit eines Gutes produziert, so fallen Kosten an, die genau diesem Stück beziehungsweise dieser Einheit zurechenbar sind, wie das notwendige Material, die darin investierte Arbeitszeit, Energiekosten u.v.m. Diese Kosten für eine genau bestimmbare Einheit eines Gutes bezeichnet man als die Grenzkosten (MC, Marginal Costs) dieses Gutes. Üblicherweise werden die Grenzkosten zunächst sinken, da mit jedem zusätzlich produzierten Gut (y, Yield) der Produktionsprozess effizienter abläuft. Bei weiter wachsender Produktionsmenge stoßen die Kapazitäten allerdings an ihre Grenzen und/oder die Komplexität des Produktionsprozesses nimmt so weit zu, dass die Grenzkosten zu steigen beginnen. Die Summe aller Grenzkosten bis zu einem gewissen Stück sind die variablen Kosten (VC, Variable Costs) dieser Güter. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie 37 Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie 38 Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 39 Abbildung 8: Verschiedene Kostenkurven einer Unternehmung: Durchschnittskosten (AC), Grenzkosten (MC), durchschnittliche variable Kosten (AVC) und durchschnittliche Fixkosten (AVC), abhängig von der Produktion y. Quelle: SpEA, 2008 (nach Varian, 1991). Die Summe aus fixen und variablen Kosten ergibt die gesamten Kosten. Dividiert man diese durch die Anzahl der produzierten Güter, erhält man die durchschnittlichen Kosten (AC, Average Costs). Abbildung 8 zeigt beispielhaft diese Kostenkurven. Die Fixkosten sind als Konstante nicht eingetragen. Da sie auf jedes produziertes Stück gleichmäßig aufgeteilt werden, sinken die durchschnittlichen Fixkosten AFC in der Form 1/y ab. Die Grenzkosten MC nehmen zu Beginn ab, steigen dann allerdings an. Man kann zeigen, dass die Grenzkosten sowohl die durchschnittlichen variablen Kosten als auch die durchschnittlichen Kosten AC in deren Minimum schneiden. Wichtig sind vor allem die Grenzkosten MC (schwarz) und die Durchschnittskosten AC (grün). Über die Grenzkosten kann das Unternehmen die optimale Produktionsmenge ermitteln. Solange die Kosten für ein weiteres Stück (= Grenzkosten) unter den Erlösen liegen, die mit diesem einen Stück erwirtschaftet werden können – der sogenannte Grenzerlös – wird dieses eine zusätzliche Stück auch produziert werden. Wie setzen sich nun diese Grenzerlöse zusammen? SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 40 Abbildung 9: Umsatz (Preis P mal Menge y) und Änderung desselben bei einer Mengenänderung ∆y. Quelle: SpEA, 2008. Abbildung 9 zeigt eine Nachfragekurve (D, Demand) in blau. Die Nachfrage wird umso größer sein, je geringer der Preis ist. Daher verläuft sie von links oben (hoher Preis P, geringe Menge y) nach rechts unten (geringer Preis, hohe Menge). Liest man sie entgegengesetzt und geht von der nachgefragten Menge y aus, ergibt sich ein Preis als Funktion der Menge. Beide Interpretationen sind gleichwertig, da mit einem bestimmten Preis nur eine bestimmte nachgefragte Menge einhergeht und umgekehrt. Der Monopolist kann seine Produktionsmenge (y1) wählen. Über die Marktnachfrage wird dann der Preis P1 bestimmt, um den die gegebene Menge verkauft werden kann. Der erwirtschaftete Umsatz beträgt in diesem Punkt y1 x P1. Ändert der Anbieter nun die angebotene Menge von y1 um ∆y (um einen sehr kleinen Betrag!) auf y2, erhöht sich zwar die Menge und damit der Umsatz. Die mengeninduzierte Umsatzsteigerung beträgt P2 x ∆y und ist als grüne Fläche dargestellt. Andererseits muss der Preis um ∆P auf P2 verringert werden, da ansonsten die zusätzliche Ausbringung nicht abgesetzt werden kann, was den Umsatz wiederum verringert. Diese Reduktion beträgt ∆P x y1 und wird durch die rot unterlegte Fläche repräsentiert. Die gesamte Umsatzänderung beträgt daher SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 41 R=P 2⋅ y P⋅y 1 (1) Da die Änderungen zwar sehr gering sind, aber nicht unbedingt den Änderungen um genau ein Stück entsprechen, muss man beide Seiten durch ∆y dividieren und erhält MR=P P ⋅y y (2) Mathematisch ist das die erste Ableitung des Umsatzes nach der Menge, grafisch die Differenz der Flächen des grünen minus des roten Rechtecks. Ökonomisch gesehen entspricht der Grenzerlös der Umsatzsteigerung, die man mit einem zusätzlich produzierten Stück erzielen kann. Hier ist vor allem wichtig, dass sich eine Preissenkung nicht nur auf das eine zusätzliche Stück auswirkt, sondern auf alle anderen, ebenfalls produzierten Stücke! Ein Monopolist sieht sich mit der Aufgabe konfrontiert, die Differenz Umsatz – Kosten = Gewinn zu maximieren. Wenn er mit einem zusätzlichen Stück einen Grenzumsatz von 20 Euro erwirtschaftet, aber Grenzkosten in der Höhe von 15 Euro anfallen, wird er einen zusätzlichen Gewinn von 5 Euro erzielen und daher seine Produktion ausweiten. Da aber die Grenzkosten zunehmen und die Grenzerlöse abnehmen, wird diese Spanne immer geringer. Irgendwann erzielt er einen Grenzumsatz von 18 Euro bei Grenzkosten von 17,99 Euro. Auch an diesem Punkt lässt sich durch Ausbringung einer weiteren Einheit der Gewinn noch – und zwar um 0,01 Euro – ausbauen. Bei absolut gleich hohen Grenzkosten und Grenzerlösen – spätestens aber bei höheren Grenzkosten als Grenzerlösen – wird der Monopolist keine Ausweitung der Produktion mehr vornehmen. Das Optimum der Produktion liegt daher – nicht nur für den Monopolisten – dort, wo Grenzkosten dem Grenzerlös entsprechen: max Gewinn MR=MC (3) Um die nachfolgenden Analysen zu erleichtern, soll an dieser Stelle eine lineare Nachfragefunktion unterstellt werden. Eine solche ist blau in Abbildung 10 eingezeichnet. Die Vorteile einer solchen Geraden als Nachfragefunktion liegen in den wenigen Annahmen, die zu treffen sind, und der vergleichsweise einfachen mathematischen Handhabung. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie 42 Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 43 Abbildung 10: Gewinnoptimum des Monopolisten bei linearer Nachfrage. Entlang der Nachfrage D wird der Punkt gesucht, an dem der Gewinnaufschlag (Preis P minus Durchschnittskosten AC) mal der Menge y maximiert wird. Dieser Punkt liegt im Schnittpunkt von Grenzkosten MC und Grenzerlösen MR. Die Maximierung des grau unterlegten Gewinnrechtecks ist die Zielfunktion eines rein gewinnmaximierenden Monopolisten. Quelle: SpEA, 2008 (nach Varian, 1991). Erinnert man sich an die Gleichheit von Nachfrage- und Preisfunktion und bezeichnet man den Schnittpunkt der Nachfragefunktion D mit der Preisachse (senkrecht) als i (intercept) und die Steigung mit k, so erhält man als Geradengleichung P y =i−k⋅y (4) wobei das Minuszeichen das Gefälle der Nachfragefunktion aufnimmt und der Wert von k nur noch den Absolutwert beinhaltet. Der Wert von i wird auch als Vorbehaltspreis bezeichnet und entspricht dem Preis, ab dem nichts mehr nachgefragt wird. Der Preis kann daher einfach als Funktion der Menge dargestellt werden. Die Formel für den Umsatz lautet daher SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 44 R=P y ⋅y =i−k⋅y ⋅y =i⋅y −k⋅y 2 (5) was man nach der Menge ableiten kann, um so die Grenzerlösfunktion zu erhalten: MR=i −2⋅k⋅y (6) Man erkennt: diese Funktion ist fast ident mit der Preisfunktion (4), nur ist ihr Gefälle doppelt so groß. In Abbildung 10 ist die Grenzerlösfunktion als rote Gerade eingezeichnet, die vom gleichen Punkt wie die Nachfragefunktion ausgeht, aber doppelt so steil nach unten verläuft. Das Gewinnoptimum lässt sich nun einfach ermitteln, indem man die Grenzerlöse gleich den Grenzkosten setzt, was graphisch durch das Schneiden der beiden Funktionen geschieht. Durch den mit einem roten Kreis markierten Schnittpunkt wird die gewinnmaximierende Menge y* angegeben. Der Preis, zu dem man diese Menge verkaufen kann, wird auf der Nachfragefunktion abgelesen und mit P* bezeichnet. Dadurch ergibt sich auch der Umsatz, P* x y* – er entspricht in der Grafik der Fläche des Rechtecks mit der Höhe P* und der Breite y*. Die hier wesentliche Größe aber ist der Gewinn. Um diesen zu bestimmen, müssen noch die Kosten abgezogen werden. Die durchschnittlichen Kosten sind bekannt, sie belaufen sich auf AC*. Diese muss man nur noch mit y* multiplizieren, um auf die gesamten Kosten zu kommen. Es gilt Gesamtkosten / Menge = Durchschnittskosten und daher Gesamtkosten = Durchschnittskosten x Menge. Das Rechteck mit der Höhe AC* und der Breite y* stellt daher die gesamten Kosten dar. Zieht man dieses vom Umsatzrechteck ab, so verbleibt das Gewinnrechteck, welches in Abbildung 10 grau unterlegt wurde. Es stellt sich nun die Frage, wo das Umsatzmaximum in Bezug zum Gewinnmaximum liegt. Um das Umsatzmaximum zu bestimmen, bedarf es der Lösung eines einfachen geometrischen Problems, nämlich der Maximierung des Flächeninhaltes eines Rechtecks mit dem linken unteren Eckpunkt im Ursprung von Abbildung 10 und dem rechten oberen Eckpunkt, der irgendwo auf der Geraden D liegt. Wählt man einen Punkt sehr weit links in der Grafik, so geht ein hoher Preis P mit einer geringen Menge y einher. Geht man dann weiter nach rechts, wird das Rechteck etwas niedriger und breiter, wodurch die Fläche insgesamt größer wird. Beginnt man hingegen sehr weit rechts und wandert dann nach links, gelten dieselben Überlegungen, jedoch umgekehrt. Das Maximum muss daher dazwischen liegen. Geht man analytisch vor, um den Umsatz zu maximieren, dann ist die erste Ableitung des Umsatzes (6) gleich Null zu setzen und die optimale Menge zu berechnen. Es gilt: SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 45 MR=i −2⋅k⋅y :=0 i −2⋅k⋅y R =0 2⋅k⋅y R =i i yR= 2⋅k (7) wobei yR die maximierende Menge bezeichnet. Das bedeutet, dass das Rechteck mit der maximalen Größe (dem größten Umsatz) immer die halbe, größtmögliche Breite aufweist. In Abbildung 10 entspricht das dem halben Weg vom Ursprung zum Punkt des maximalen D, genannt Dmax. Wie aber bereits mit Gleichung (6) gezeigt wurde, hat die Grenzerlösgerade MR die doppelte Steigung von D und schneidet daher die Produktionsachse auf halbem Weg. Der niedrigste (und damit ganz rechts liegende) Punkt auf der MR-Geraden gibt daher die umsatzmaximierende Outputmenge yR an. Der Gewinn Π errechnet sich aus dem Maximum von Umsatz minus Kosten: =R y −C y =i−k⋅y ⋅y −C y (8) Um das Maximum zu finden, ist wieder abzuleiten und gleich Null zu setzen: ∂ =i−2⋅k⋅y −MC y =0 ∂y i−2⋅k⋅y *−MC y *=0 −2⋅k⋅y *=−i MC y * i−MC y * y *= 2⋅k (9) was den Resultaten von weiter oben entspricht. Da die Grenzkosten stets positiv sind, gilt y*<yR, was wiederum bedeutet, dass im Umsatzmaximum mehr produziert wird als im Gewinnmaximum. Die Differenz zwischen den beiden Maxima hängt von der Höhe der Grenzkosten im Vergleich zu den Parametern der Nachfragefunktion ab. Je größer i und k bei gleich gehaltenen MC ausfallen, desto geringer ist die Differenz. Ein Unternehmen, welches bei yR produziert, würde daher den auf diesem Markt maximal möglichen Umsatz erwirtschaften. Wie man erkennt, liegt das Gewinnoptimum des Monopolisten mit y* links davon – ein gewinnmaximierender Monopolist würde daher weniger produzieren und diesen Output zu einem höheren Preis verkaufen. Die beiden Maxima sind einander umso näher, je geringer die Grenzkosten MC sind. Lägen die Grenzkosten im Vergleich zum Umsatz unwesentlich über Null31, fielen auch die beiden Optima ununterscheidbar eng zusammen. 31 Grenzkosten gleich Null wären für jeden Produzenten sehr willkommen, da dann zusätzliche Outputeinheiten ohne zusätzliche Kosten produzieren werden könnten. In der realen Wirtschaft wird das aber nur sehr selten und in einem Gleichgewichtszustand gar SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 4.3.2.2 46 Vollkommene Konkurrenz Die ökonomische Definition vollkommener Konkurrenz lautet etwas anders, als man sie im alltäglichen Leben verwendet. Ein Produzent operiert unter Bedingungen vollkommener Konkurrenz, wenn von dem eigenen Angebot kein Einfluss auf die Höhe des Marktpreises ausgeht. Typischerweise liegt diese Situation vor, wenn es derart viele Anbieter gibt, dass das Angebot eines einzelnen Produzenten im Vergleich dazu verschwindend gering ist. Eines der wenigen guten Beispiele hierfür ist der amerikanische Weizenmarkt. Hier gibt es derart viele landwirtschaftliche Betriebe, dass jeder einzelne Anbieter für sich nur die Möglichkeit hat, zum gegebenen Preis zu verkaufen. Zu diesem Preis kann er seine gesamte Ernte verkaufen. Verlangte er nur einen Cent pro Tonne mehr, gäbe es schon tausende andere Anbieter, die günstiger wären und er würde nichts verkaufen können. Obwohl die Marktnachfrage noch immer vom Preis abhängt, ist die Produktion eines jeden Unternehmens im Vergleich zur Marktgröße derart gering, dass sich jeder Anbieter einer waagrechten Nachfragefunktion – einer Konstanten – gegenübersieht. Für den einzelnen Anbieter ist daher die Nachfragefunktion keine Funktion des Preises. Wie beim Monopolisten gilt aber, dass die Grenzkosten im Optimum gleich den Grenzerlösen sein müssen. Wären die Grenzerlöse höher, ließen sich durch eine Ausweitung der Produktion höhere Erlöse erzielen als Kosten zu tragen wären – der Gewinn würde steigen. Wären die Grenzerlöse hingegen niedriger als die Grenzkosten, würde eine Verringerung der Produktion zwar eine Abnahme der Erlöse bedeuten, die eingesparten Kosten lägen betragsmäßig aber noch darüber, sodass dies die gewinnoptimale Strategie repräsentierte. Nur bei einem Ausgleich von Grenzkosten mit Grenzerlösen besteht kein Handlungsbedarf: max Gewinn MR=MC (10) wobei in diesem Fall die Nachfrage – und damit der Preis – eine Konstante ist. Dadurch errechnet sich der Umsatz einfach als (zuvor galt P=P(y)) R=P⋅y (11) Sämtliche Anwendungen der Kettenregel können entfallen: MR= ∂R =P ∂y (12) Der Grenzerlös entspricht daher dem Preis. Intuitiv ist das einfach zu erklären: Für jede zusätzlich verkaufte Einheit erhält der Produzent den Preis für ebendiese Einheit. Da dieser Preis – für den nicht möglich sein. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 47 Produzenten – konstant ist, ist das Problem einer allfälligen Preisänderung durch die von ihm selbst herbeigeführte Mengenänderung irrelevant. Da im Gewinnmaximum MC=MR gilt und MR=P, gilt entsprechend auch MC=P. Das heißt, der Anbieter wird soviel produzieren, bis die Grenzkosten dem erzielbaren Preis entsprechen. Abbildung 11 zeigt die entsprechende Grafik mit der konstanten Preis-/Nachfragefunktion, die mit den Grenzerlösen zusammenfällt. Beim Schnittpunkt mit den Grenzkosten wird die produzierte Menge ermittelt und die Differenz von Preis und Durchschnittskosten ergibt den Gewinn. Man sollte stets im Gedächtnis behalten, dass die Preis-/Nachfragefunktion nur deswegen so flach ist, weil sie nur einen verschwindend kleinen Teil der gesamten Funktion darstellt. Wollte man die gesamte Gerade darstellen, wie etwa in Abbildung 10, so wären die Kostenkurven extrem schmale, u-förmige Kurven, die kaum breiter als der Bruchteil eines Millimeters wären. Was würde geschehen, gäbe es eine eintrittsbarrierefreie32 Branche mit Gewinnen33? In diesem Fall wird es Neueinstiege von branchenfremden Unternehmen in der Erwartung geben, dass auf das von ihnen investierte Kapital eine überdurchschnittlich hohe Verzinsung erzielt werden kann. Auch wenn für den Einzelnen nicht beobachtbar, werden diese Produktionsausweitungen in Summe zu einem erhöhten Angebot und somit zu einem niedrigeren Marktpreis führen. Wie Abbildung 11 zu entnehmen ist, führt das zu einer Senkung des Preises, was wiederum ein Weniger an Produktion in den einzelnen Betrieben – in Summe aber dennoch mehr als zuvor – und etwas geringere Durchschnittskosten induziert. Da der Preis schneller sinkt als die Durchschnittskosten zurückgehen und die Produktion eingeschränkt wird, kommt es zu einer Verringerung des Gewinnes. Solange aber noch Gewinne möglich sind, werden Nachahmer angezogen und die angebotene Gesamtmenge entsprechend erhöht. Letztlich wird der Preis soweit sinken, dass keine Gewinne mehr möglich sind. Die Produzenten werden je am niedrigsten Punkt der Durchschnittskostenkurve eine Menge von y*1 herstellen und diese zu einem Preis von P* verkaufen. 32 Eintrittsbarrieren sind Hindernisse, die neue Unternehmen daran hindern, einen Markt zu betreten. Dazu gehören u.a. regulatorische Barrieren (Qualifizierungen bei den Freien Berufen, Zulassungsverfahren in der Pharmaindustrie, Hygienebestimmungen im Lebensmittelhandel, usw.), ökonomische Barrieren (prohibitive Höhe von Erstinvestitionen, dass sie einen rentablen Betrieb nicht zulassen (Pipelines, Bahnstrecken)) und illegale Barrieren (Regionalkartelle usw.). 33 Als Gewinne werden in der Mikroökonomie (Human-)Kapitalverzinsungen verstanden, die über den Vergleichswerten anderer Branchen oder Betriebe liegen. Dazu zählen auch höhere Unternehmerlöhne als Entgelt für die Arbeitskraft der Eigentümer. Diese Definition des Gewinnes ist nicht mit der buchhalterischen oder betriebswirtschaftlichen Definition identisch. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 48 Abbildung 11: Gewinne, wenn der Preis unbeeinflussbar ist. Bei konstantem Preis P wird die Menge y so gewählt, dass sie am Schnittpunkt von Preis und Grenzkosten MC liegt. Die Maximierung des grün unterlegten Gewinnrechtecks ist die Zielfunktion eines rein gewinnmaximierenden Produzenten, welcher den Preis nicht beeinflussen kann . Quelle: SpEA, 2008 (nach Varian, 1991). Abbildung 12 zeigt die dazugehörige Grafik. Viele, im Vergleich zur gesamten Nachfrage sehr schmale, Durchschnittskostenkurven werden aneinandergereiht. Jedes einzelne Unternehmen produziert nur einen kleinen Anteil (y1* ist beispielhaft eingezeichnet), in Summe wird jedoch y* hergestellt und verkauft. Der Verkaufspreis wird durch den Schnittpunkt von Angebot und Nachfrage mit P* festgelegt, was gerade reicht, um selbige am niedrigsten Punkt der Durchschnittskosten zu decken. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie 49 Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 50 Abbildung 12: Preis- und Mengenbildung bei vollkommener Konkurrenz. Sind die Durchschnittskosten AC im Vergleich zur nachgefragten Menge sehr klein, müssen viele Anbieter am Markt auftreten, um die Nachfrage zu decken. Durch die Gleichheit von Preis und Durchschnittskosten werden die Gewinne der Anbieter (deren Zielfunktion) Richtung Null gedrängt. Quelle: SpEA, 2008. Bei exakter Inaugenscheinnahme ist zu erkennen, dass am Markt sogar ein Anbieter zu viel vorhanden ist. Das Angebot der ganz rechts liegenden Kurve reicht über den Schnittpunkt von P* und y* hinaus. Entweder verzichtet dieser Anbieter auf den Verkauf seiner Produktion und verliert fixe und variable Kosten oder er verkauft sie unter den Durchschnittskosten. Letztere Variante ist kurzfristig zwar besser, da ein Großteil der Kosten gedeckt wird. Langfristig ist ein Überleben bei einem Preis unterhalb der Durchschnittskosten ohne Subvention jedoch nicht möglich, sodass zumindest einer der Anbieter den Markt wieder verlassen muss. Langfristig wird sich daher y* und P* als Mengen-Preis-Kombination einstellen. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 51 Vergleicht man diese Situation mit jener in Abbildung 10, kann man erkennen, dass bei vollkommener Konkurrenz der Preis niedriger und die verkaufte Menge höher ist als im Monopol. Würde ein Unternehmen alle anderen Unternehmen (Abbildung 12) aufkaufen und sie zu einem Monopol mit denselben minimalen Durchschnittskosten wie zuvor verschmelzen (ACmin sind in beiden Abbildungen gleich groß!), ergäben sich dennoch zwei völlig unterschiedliche Mengen-PreisKombinationen. Da das Umsatzmaximum bei der halben Menge der maximalen Nachfrage (der halben Distanz zwischen dem Ursprung links unten und dem Schnittpunkt der Nachfragefunktion und der Produktionsachse rechts unten) liegt, ist die Outputmenge im Konkurrenzfall meist deutlich höher. Dies gilt vor allem dann, wenn niedrige Durchschnittskosten vorliegen, die sehr niedrige Preise und damit sehr hohe Verkaufsmengen erlauben. Die Produktionsmenge bei vollkommener Konkurrenz ist dann mit der umsatzmaximierenden Menge ident, wenn die Durchschnittskosten so hoch liegen wie der halbe Vorbehaltspreis (die Hälfte jenes Preises, der die Nachfrage auf Null reduzieren würde). 4.3.3 Besteuerung Oberflächlich betrachtet könnte man eine Umsatzsteuer als eine Form der variablen Kosten interpretieren. Bei genauer Betrachtung ist jedoch anders zu verfahren, da die Umsatzsteuer nicht nur von der verkauften Menge abhängt (wie die variablen Kosten), sondern auch vom Preis. Für einen Konsumenten kostet ein besteuertes Gut einen gewissen Preis PD. Der Produzent erhält jedoch weniger, PS; die Differenz entspricht der Steuer. Im Fall einer Umsatzsteuer verhalten sich die beiden Preise wie P D =P S⋅1 (13) wobei τ der prozentuale Steuersatz ist (zum Beispiel beträgt die österreichische Mehrwertsteuer für fast alle Produkte τ = 0,2). Hieraus folgt, dass die Nachfragefunktion nicht mehr der Preisfunktion entspricht, was die Analyse um einige Schritte verlängert. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 52 Abbildung 13: Die Wirkung einer Umsatzsteuer auf die Nachfrage. Die Konsumenten zahlen einen höheren Preis PD als der Produzent erhält (PS), wodurch die Nachfrage auf Dτ sinkt. Quelle: SpEA, 2008. Abbildung 13 zeigt die Konstruktion der nun getrennten Preis- und Nachfragefunktion. Den Ausgangspunkt bildet die mittlere, mit D=PS bezeichnete, ursprüngliche Nachfragefunktion. Diese zeigt die Menge y an, die bei einem gewissen Preis P nachgefragt wird. Da aber eine für den Konsumenten preiserhöhend wirkende Steuer eingeführt wird, wird der ursprüngliche Preis – der, den der Produzent erhält – mit PS bezeichnet. Die Funktion PS muss daher an jedem Punkt um diesen Faktor (1+τ) höher liegen, um auf PD zu kommen. Dies entspricht einer „Drehung“ um den Punkt rechts unten nach oben. Bekannt sind nun die Nachfragfunktion (D), die Preisfunktion für den Anbieter (PS) und die Funktion, die aus dem Anbieterpreis den Nachfragerpreis (PD) macht. Was noch fehlt, ist die Nachfragefunktion gegeben den besteuerten Nachfragepreis (Dτ). SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 53 Da die Preise multiplikativ erhöht werden und die Nachfrage eine lineare Funktion des Preises ist, muss sie entsprechend niedriger liegen. Daher gilt: D= D 1 (14) was einer Reduktion der Nachfrage auf jedem Punkt der Gerade um den gegebenen Faktor entspricht. Das Verhältnis der Preise der Punkte c zu e entspricht daher dem Verhältnis der Preise der Punkte b zu c: c P bP = eP cP (15) Konnte ein Produzent ohne Steuern eine Menge y0 zum Preis cP verkaufen (Punkt c), so wird der Preis für den Konsumenten durch die Steuer angehoben (Punkt b). Bei einem Preis in dieser Höhe wird jedoch exakt nichts nachgefragt. Das kann man ablesen, indem man entweder vom besteuerten Preis horizontal nach Punkt a verbindet oder vom unbesteuerten Preis zu Punkt d. In beiden Punkten herrscht keine Nachfrage. Um weiterhin eine Menge von y0 verkaufen zu können, muss der Produzent den Preis senken (Punkt e). Er erhält dadurch nur noch eP und die Kunden müssen cP zahlen (in Umkehrung von Gleichung (15)), wodurch sie weiterhin y0 nachfragen. Aufgrund der Symmetrien und des Strahlensatzes können verschiedenste weitere Interpretationen entwickelt werden. In weiterer Folge werden jedoch nur die PS -Gerade für die Erlöse des Produzenten und die Dτ -Gerade für die Nachfrage benötigt. 4.3.3.1 Das besteuerte Monopol Abbildung 14 zeigt, wie sich eine Besteuerung auf Preise und Mengen auswirkt. Aus Gründen der Übersicht ist die Preisfunktion für den besteuerten Preis nicht eingezeichnet. Mit Dτ ist die Nachfragefunktion nach dem besteuerten Gut Dτ eingetragen. Da die verringerte Nachfrage auch ebenso verringerte Umsätze mit sich bringt, ist auch diese Funktion eingezeichnet (MRτ ). SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 54 Abbildung 14: Die Auswirkung einer Besteuerung auf Absatz und Preise im Monopol. Durch die Besteuerung sinken Nachfrage (von Pσ auf Dτ) und Grenzerlöse (von MR auf MRτ ), wodurch weniger produziert wird (y*). Quelle: SpEA, 2008. Die gewinnmaximierende Outputmenge des Monopolisten liegt noch immer im Schnittpunkt von Grenzkosten und Grenzumsatz. Aufgrund der verringerten Nachfrage muss jedoch auch die verringerte Grenzumsatzfunktion MRτ = MC / (1+τ) verwendet werden, um den Schnittpunkt zu definieren. In der Grafik liegt dieser Punkt ein kleines Stück links des vorigen Schnittpunktes. Um diese Menge y* verkaufen zu kaufen, muss der Preis für die Nachfrager P* betragen, was für den Anbieter einen Preis nach Steuern von P*τ ermöglicht. Das Gewinnrechteck ist daher etwas schmäler als zuvor, da y* nach links gewandert ist. Was mit den Durchschnittskosten passiert, kann im Allgemeinen nicht gesagt werden. In diesem Beispiel steigen sie ein wenig, was aber nicht sein muss, da der Schnittpunkt MRτ = MC ja auch rechts des Minimums von AC liegen kann. Dort würde eine Besteuerung zu einer Verringerung der Durch- SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 55 schnittskosten führen. Das Gewinnrechteck ist aber vor allem wesentlich niedriger, da durch die Besteuerung die Nachfrage zurückgeht und der dem Produzenten verbleibende Preis gesenkt werden muss, um dasselbe Outputniveau zu erreichen. Der Umsatz errechnet sich hier als i −k⋅y y⋅i−k⋅y 2 R=y⋅D =y⋅ = 1 1 (16) wobei i wiederum der Vorbehaltspreis ist, zu dem nichts mehr gekauft wird. Diese Formel gleicht (5) bis auf den Faktor 1 / (1+τ). Der Gewinn errechnet sich parallel wie folgt: 2 y⋅i −k⋅y =R y −C y = −C y 1 (17) Um das Maximum des Gewinnes zu finden, muss wieder abgeleitet und gleich Null gesetzt werden: ∂ i −2⋅k⋅y = −MC y =0 ∂y 1 i −2⋅k⋅y * MC y *= 1 MC y *⋅1=i−2⋅k⋅y * i −MC y *⋅1 =y * 2⋅k (18) Das Outputniveau y* wird vom Monopolisten angestrebt. Die Outputmenge des größten Umsatzes – und daher der höchsten Abgabe – wird berechnet, indem man die Umsatzgleichung (16) nach der Menge ableitet und gleich Null setzt, was ident zu (7) abläuft: MR= ∂R i −2⋅k⋅y = =0 ∂y 1 R i=2⋅k⋅y i =y R 2⋅k (19) Der Faktor 1 / (1+τ) beeinflusst interessanterweise das Ergebnis nicht, weshalb die umsatzmaximierenden Mengen mit und ohne Besteuerung ident sind. In Abbildung 14 erkennt man auch die geometrische Erklärung dafür: Da die Nachfrage- und Grenzkostengeraden um ihren jeweiligen Schnittpunkt mit der Produktionsachse gedreht werden und Letzterer das Umsatzmaximum angibt, bleibt dieses von der Besteuerung unberührt. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 56 Im Vergleich zum Fall ohne Steuer hat sich somit nicht viel verändert. Der Monopolist versucht wiederum, etwas weniger zu verkaufen als im Umsatzmaximum. Die Differenz beträgt aber mit Steuer MC(y*)(1+τ) / 2k und ist somit etwas größer als im steuerfreien Fall mit τ=0. Wiederum aber ist zu erkennen, dass bei geringer werdenden Grenzkosten die Maxima von Gewinn und Umsatz einander immer näher kommen, bis sie schließlich nicht mehr voneinander zu unterscheiden sind. 4.3.3.2 Der besteuerte freie Wettbewerb Die Besteuerung unter freiem Wettbewerb folgt denselben Prinzipien wie zuvor im Monopol. Durch die Steuer ergibt sich eine Differenz zwischen dem von den Kunden zu zahlenden Preis und den Erlösen, welche die Produzenten lukrieren. Wie im Abschnitt zum unbesteuerten Wettbewerb bereits erläutert wird durch den Konkurrenzdruck der Preis auf den niedrigsten Punkt der Kostenkurven der Anbieter gedrückt (vgl. Abbildung 12). Mittelfristig kann der Preis nicht weiter sinken, da die Unternehmen sonst nur mit Subventionen (interne Quersubventionen, staatliche Subventionen,...) überleben könnten. Eine Besteuerung ändert nichts an der Tatsache, dass die Produzenten zumindest ACmin erhalten müssen, um kostendeckend arbeiten zu können. Diesen Preis konnten sie aber auch ohne Steuer schon nicht überschreiten, da sie sonst ihren Absatz an die Mitbewerber verloren hätten. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 57 Abbildung 15: Besteuerung bei vollkommener Konkurrenz. Aufgrund der durch die Steuer erhöhten Preise sinkt die Nachfrage von y* auf y*τ, wodurch einige Anbieter den Markt verlassen müssen. Quelle: SpEA, 2008. Da der Preis fix ist, wird die steuerliche Belastung unter vollkommener Konkurrenz zur Gänze von den Konsumenten getragen – im Gegensatz zum Monopol, wo aufgrund der steigenden Angebotskurve (MC) auch der Produzent einen entsprechenden Anteil übernimmt. Abbildung 15 zeigt, wie die Preiserhöhung aus Konsumentensicht zur Reduktion der Nachfrage von y* auf y*τ führt, da der Preis vor Steuer bei P*=P*τ=ACmin bleiben muss. Durch den Nachfragerückgang ist aber auch weniger Platz für die bisherige Anzahl an Anbietern, sodass einige Unternehmen – hier in rot eingezeichnet – den Markt zu verlassen gezwungen sind. Bei linearer Nachfragefunktion kann man mit Hilfe des Strahlensatzes zeigen, dass das Verhältnis der nachgefragten Mengen vor und nach der Besteuerung wie folgt zusammenhängt: SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 58 i−AC min y* = y * i−AC min⋅1 (20) wobei mit i wiederum der Vorbehaltspreis bezeichnet wird, das heißt der Preis, bei dem die Nachfrage auf Null sinkt. Je kleiner der Steuersatz τ, desto geringer wird der Unterschied zwischen den beiden Mengen sein. Es reicht aber bereits ein endlich großer Steuersatz, um die Nachfrage auf Null zu senken. Analytisch gesehen ist das jenes τ, das groß genug ist, um den Nenner auf der rechten Seite Null werden zu lassen. Abbildung 15 kann man entnehmen, dass ein Steuersatz von etwa 80% reicht, um selbst den höchsten Punkt von Dτ unter ACmin zu drücken. Aufgrund von (20) wird auch erkennbar, dass sich eine Steuer nur wenig auswirkt, wenn der Vorbehaltspreis i gegenüber dem niedrigsten Punkt der Nachfragefunktion ACmin sehr hoch liegt. Der Term (1+τ) wirkt dann nur auf einen kleinen Faktor. Liegen die Durchschnittskosten hingegen sehr hoch, fallen die Effekte der Besteuerung wesentlich höher aus. 4.3.4 Echtdaten In Grohall, Berger, Berrer (2006) wurde unter anderem eine Schätzung der Nachfrage nach Online-Glücksspielen in Österreich auf der Plattform win2day vorgenommen. Darauf aufbauend wurde im Rahmen der gegenständlichen Studie ein Großteil der hier verwendeten Funktionen geschätzt. Dadurch konnte die Lage des gewinnmaxierenden Preises ermittelt werden, um einen Vergleich mit dem tatsächlichen Preis durchzuführen. Während es sich beim Online-Glücksspiel nur um ein Teilgebiet des gesamten österreichischen Glücksspielmarktes handelt, wächst dessen Anteil jedoch sehr rasch. Belief sich die Umsatzhöhe Mitte 2003 erst auf etwa eine Million Euro pro Woche, lag derselbe Wert Anfang 2005 bereits bei über sechs Millionen Euro. Laut Jahresbericht der Österreichischen Lotterien 2006 wurden mit Online-Glücksspielen bereits mehr als 37% des Gesamtumsatzes erwirtschaftet, sodass Lotto als zweitgrößtes Teilsegment mit 26% bereits deutlich kleiner ausfällt. Die Nummer drei – EuroMillionen – bringt es nur noch auf etwas mehr als 9% Umsatzanteil. Die für die Berechnungen herangezogene Datenbasis bezieht sich mithin auf gut ein Drittel der damaligen Geschäftstätigkeit der Österreichischen Lotterien, wobei der Trend als nach wie vor steigend unterstellt werden kann. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 59 Die Kalibrierung obiger Funktionen mit Echtdaten liefert sodann die folgenden Hauptergebnisse: ● Die Preise (in Form der Differenz von Einsatz und zu erwartendem Gewinn) des InternetWettanbieters win2day liegen deutlich unter jenen eines gewinnmaximierenden Monopolisten. Bei Linearisierung (wie oben) läge dieser Preis etwa viermal so hoch wie der tatsächlich verlangte. ● Die Grenzkosten sind verschwindend gering. Hinsichtlich der Kosten werden vor allem Wettgebühr und Konzessionsabgaben schlagend, die jedoch ökonomisch betrachtet als Steuer wirksam werden. („Echte“) Grenzkosten liegen nur bei den Zahlungsprovisionen vor, die weniger als ein halbes Prozent des Lospreises ausmachen.34 Der erste Punkt zeigt, dass die Österreichischen Lotterien als Produzent ein weit höheres Angebotsniveau (eine weit höhere Ausbringungsmenge) als ein gewinnmaximierender Monopolist aufweisen – Letzterer würde einen wesentlich geringeren Output wählen. Der zweite Punkt bedeutet, dass in dem österreichischen Monopolregime das Gewinn- und das Umsatzmaximum sehr nahe beieinander liegen. Kombiniert man den numerischen Gehalt beider Aussagen, so folgt, dass der tatsächlich geforderte Preis nur ein Viertel bis ein Drittel des umsatzmaximierenden Preises beträgt. Durch eine Preiserhöhung könnte daher trotz eines Nachfragerückgangs eine Zunahme des Umsatzes erreicht werden. Eine Deregulierung des Marktes hingegen würde zu einer weiteren Senkung des Preises mit der Folge geringerer Umsätze und geringerer umsatzbezogener Abgaben führen. Eine Öffnung des Glücksspielmarktes in Österreich bewirkt bei einem identen Besteuerungsregime mithin ein geringeres Abgabenaufkommen. Unter fiskalischen Gesichtspunkten wäre das Verhalten eines tatsächlich gewinnmaximierenden Monopolanbieters optimal, da dessen Preis nur geringfügig vom Abgabenmaximum angesiedelt wäre. In diesem Fall wäre allerdings mutmaßlich mit einer erheblichen Abwanderung von Nachfrage zugunsten von ausländischen Anbietern zu rechnen. 34 Das Verhältnis zum echten Preis in Form des Take-Outs ist natürlich größer, beläuft sich aber noch immer auf nur einstellige Prozentbeträge.. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 4.3.5 60 Zwischenfazit Die Ergebnisse des Kapitels 4.3 lassen sich wie folgt zusammenfassen: ● Bei Gewinnmaximierung als einzigem Oberziel wird das Maximum einer umsatzbezogenen Steuer weder vom Monopolisten noch von Unternehmen in vollkommener Konkurrenz erreicht. Die optimale Preis-/Mengenkombination liegt zwischen diesen beiden Extremkonstellationen. ● Je geringer die Grenzkosten im Vergleich zu den Grenzerlösen ausfallen, desto näher liegt das Abgabenmaximum bei der Preis-/Mengenkombination des Monopolisten. ● Im österreichischen Online-Glücksspiel fallen die Grenzkosten im Verhältnis zu den Grenzerlösen sehr gering aus. Daher liegen die verlangten Preise deutlich unter dem Gewinnmaximum eines Monopolisten. ● Eine Deregulierung des österreichischen Glücksspielmarktes würde durch noch niedrigere Preise zu geringeren Einnahmen für die Besondere Bundessportförderung führen. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 61 5 Ökonomische Aspekte einer Deregulierung des Glücksspielmarktes Um die makroökonomischen Einbußen zu bestimmen, die beim Entfall der Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung in Österreich zu erwarten wären, ist zunächst die Höhe der von den Ausgaben der österreichischen Sportvereine ausgehenden Wertschöpfungs-, Kaufkraft- und Beschäftigungseffekte zu berechnen (Kapitel 5.1). Weiters bedarf es einer möglichst exakten Abschätzung, wie sich Investitionen und Ausgaben der Vereine verändern würden, müssten sie auf die Mittel der Besonderen Bundessportförderung verzichten. Um eine solche Abschätzung durchführen zu können, wurden die österreichischen Sportvereine im Rahmen einer umfassenden Primärdatenerhebung zu ihrem Investitionsverhalten, den ihnen zur Verfügung stehenden Mittelherkünften sowie ganz konkret dazu befragt, ob die getätigten Investitionen und Ausgaben auch ohne Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung durchgeführt worden wären. Die einschlägigen Ergebnisse finden sich in Kapitel 5.2. Auf Grundlage der Berechnung der ursprünglich ausgelösten ökonomischen Effekte können im Zuge eines zweiten Rechenganges auf Grundlage der Informationen aus der Primärdatenerhebung schließlich jene ökonomischen Effekte, die durch einen Entfall der Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung aufträten, quantifiziert werden (Kapitel 5.3). 5.1 Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Ausgaben österreichischer Sportvereine 5.1.1 Methodik Die Input-Output-Analyse (IOA) ist das methodische Instrument der Wahl, wenn es darum geht, die wechselseitig verknüpften Liefer- und Bezugsstrukturen der Sektoren einer Wirtschaft zu erfassen und den multiplikativ verstärkten gesamtwirtschaftlichen Effekt zu bestimmen. Sie ermöglicht die Berechnung von direkten, indirekten und induzierten Wertschöpfungs-, Kaufkraft- und Beschäftigungseffekten, wie sie sich im Rahmen der Investitionen und Ausgaben aus Mitteln der Besonderen Bundessportförderung darstellen.35 35 Dieses ökonomische Analyseinstrument wendete SpEA in zahlreichen Studien zuvor an, vgl. Helmenstein et al. (2005), Dimitrov et al. (2006a), Dimitrov et al. (2006b), Felderer, Helmenstein, Kleissner, Moser, Schindler, Treitler (2006), Helmenstein et al. (2006a), SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 62 Die Input-Output-Analyse basiert auf Input-Output-Tabellen36, welche ergänzend zur VGR von der Statistik Österreich erstellt werden. Diese Tabellen stellen die Verflechtung der einzelnen Produktionsbereiche in einer Volkswirtschaft sowie deren Beiträge zur Wertschöpfung dar. Die Gliederung erfolgt nicht wie in der VGR nach institutionellen Aspekten (Unternehmen, private und öffentliche Haushalte), sondern nach funktionellen Gesichtspunkten, wodurch die Ströme einzelner Güter und Gütergruppen von der Produktion bis hin zur Verwendung deutlich gemacht werden können. Insbesondere werden sämtliche Vorleistungsströme exakt dargestellt. Abgeleitet aus den Vorleistungsverflechtungen und der spezifischen Input-Struktur der einzelnen Wirtschaftssektoren können Wertschöpfungs- und Beschäftigungsmultiplikatoren berechnet werden, welche die Beziehung zwischen Endnachfrage und Gesamtgüterproduktion abbilden. Eine vereinfachte Struktur der Untersuchung im zentralen Bereich der Input-Output-Analyse bildet schematisch das folgende Schaubild (Abbildung 16) ab: Von den ursprünglich getätigten Ausgaben werden Folgerunden- beziehungsweise Multiplikatoreffekte induziert, da jeder Betrieb für die Herstellung seiner Produkte beziehungsweise Dienstleistungen Halbfabrikate sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von anderen Wirtschaftssektoren benötigt. Um von den Erstrundeneffekten auf die Höhe dieser Folgerundeneffekte zu schließen, verwendet man Branchenmultiplikatoren, welche aus der Input-OutputTabelle abgeleitet werden. Die Höhe der Multiplikatoren hängt in erster Linie von der Struktur der wirtschaftlichen Verflechtungen der primär angeregten Sektoren mit den übrigen Sektoren ab, das heißt vor allem davon, an wen die Personal- und Sachausgaben fließen und wie diese in Folgeaufträgen weitergegeben werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Vorleistungen sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland bezogen werden. Effekte für Österreich gehen aber nur von jenem Teil der laufenden Ausgaben und Investitionen aus, der nicht durch Importe ins Ausland abfließt. Helmenstein et al. (2006b), Helmenstein et al. (2007). 36 Die aktuelle Input-Output-Tabelle für Österreich stammt aus dem Jahr 2000. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 63 Abbildung 16: Darstellung von Wertschöpfungs-, Beschäftigungs- und Kaufkraftwirkungen am Beispiel einer Investition in Sportstätteninfrastruktur Quelle: SpEA, 2007. Im Ergebnis quantifizieren die Berechnungen den volkswirtschaftlichen Impakt der Ausgaben der österreichischen Sportvereine – insoweit dieser im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bestimmbar ist. 5.1.1.1 Berechnung von Wertschöpfungseffekten Die Wertschöpfung eines Sektors entspricht der Produktion dieses Sektors abzüglich der bezogenen Vorleistungen. Zieht man von den Einnahmen die für Vorleistungen aufgewendeten Ausgaben ab, erhält man den direkten Bruttowertschöpfungseffekt. Durch Multiplikation mit dem entsprechenden (Branchen-)Multiplikator erhält man die Summe der direkten und multiplikativen Wertschöpfungseffekte. 5.1.1.2 Berechnung von Kaufkrafteffekten Kaufkrafteffekte werden zum einen durch die (im Inland getätigten) Sachausgaben, zum anderen durch die Nettoeinkommen, die von den in den Unternehmen Beschäftigten erwirtschaftet und in weiterer Folge in der betrachteten Region nachfragewirksam werden, ausgelöst. Zur Quantifizierung der direkten Kaufkrafteffekte benötigt man Angaben zu den Investitionsausgaben und den laufenden Betriebsaufwendungen sowie zum nachfragewirksamen Nettoeinkommen. Das nachfragewirksame Nettoeinkommen berechnet sich nach dem folgenden Schema (Tabelle 5): SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 64 Tabelle 5: Berechnungsschema für das nachfragewirksame Nettoeinkommen Personalausgaben - Aufwendungen (Steuern, Sozialversicherungsabgaben) 48 % Gesamtnettoeinkommen - Ersparnisse (8,5 %) - Einkaufstourismus (20 %) Nachfragewirksames Nettoeinkommen Quelle: SpEA, 2007. 5.1.1.3 Berechnung von Beschäftigungseffekten Die Bestimmung der direkten Beschäftigungseffekte erfolgt, abhängig vom verfügbaren Datenmaterial, mit Hilfe von zwei unterschiedlichen Verfahren: Verfahren 1 berechnet die Effekte auf der Basis des durchschnittlichen Personalaufwands pro Person und Jahr. Verfahren 2 hingegen geht von der allgemein üblichen Beschäftigungsstruktur des jeweiligen Wirtschaftssektors im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung aus. Darüber hinaus sind noch weitere Faktoren wie die Beschäftigungsstruktur beziehungsweise Beschäftigungselastizitäten der jeweiligen Wirtschaftskategorie in die Analyse miteinzubeziehen. Ein weiterer, nicht zu vernachlässigender Faktor ist der bestehende Auslastungsgrad der Kapazitäten in den entsprechenden Sektoren. Der volle Beschäftigungseffekt wird sich nur bei Vollauslastung und einer entsprechenden Kapazitätserweiterung entfalten, in allen anderen Fällen ist zumindest mit einer Absicherung bereits vorhandener Arbeitsplätze und einer verbesserten Auslastung der Kapazitäten (und entsprechenden Rentabilitätseffekten) zu rechnen. Darüber hinaus besteht bei nicht permanent anfallender Nachfrage im Allgemeinen die Tendenz, dieser eher in Form von Überstundenleistungen sowie durch Leiharbeitskräfte als durch die Neueinstellung von Arbeitskräften Rechnung zu tragen. 5.1.2 Datenbasis Da nennenswerte Investitionen in einem (insbesondere kleinen oder mittelgroßen) Verein nur unregelmäßig anfallen, gleichzeitig jedoch ein möglichst umfassender Eindruck über die Ausgabenstruktur und -höhe sowie die Investitionstätigkeit der österreichischen Sportvereine erreicht werden SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 65 sollte, erfolgte die Datenerhebung für einen 10-Jahres-Zeitraum statt eines einzelnen Geschäftsjahres. 5.1.2.1 Sportförderung der Österreichischen Lotterien Im betrachteten Zeitraum von 1999-2008 wurden von den Österreichischen Lotterien insgesamt 437,08 Mio. € für den Sport aufgewendet, wobei die Beiträge zur Sportförderung jährlich angestiegen sind. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie 66 Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie 67 Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie 68 Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie 69 Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 70 Tabelle 6: Mittel der Österreichischen Lotterien zur Sportförderung (1999 - 2008; in Mio. €) Sportförderung 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 31,98 33,43 34,88 36,34 37,84 37,84 46,70 54,85 61,23 62,00 Gesamt 437,08 Quelle: Österreichische Lotterien, 2008. Mit knapp über 60 % fließt ein Großteil dieser Mittel in die Förderung von Wettkämpfen und Lehrgängen, in Trainerkosten, die allgemeine Verwaltung und die Zahlung von Löhnen und Gehältern. Danach folgen Investitionen in Sportstätten (22,33 %) und in Sportgeräte (10,79 %). Die Förderung von Mieten bindet 3,21 % der Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung (Abbildung 17). SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 71 Abbildung 17: Verwendung der Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung Diverse Projekte 0,17% Wettkämpfe, Lehrgänge, Trainerkosten, Verwaltung Gehälter 60,83% Sportstätten 22,33% Mieten 3,21% Sportgeräte 10,79% Tagungen, Fortbildungen 1,83% Sportärztliche Betreuung 0,83% Quelle: SpEA, 2008. 5.1.2.2 Ausgaben österreichischer Sportvereine Laut Primärdatenerhebung unter Österreichs Sportvereinen (vgl. Kapitel 5.2) belaufen sich die Gesamtausgaben derselben während der betrachteten 10 Jahre auf kumulativ rund 2,4 Mrd. €. Der Anteil der Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung an den Gesamtausgaben beträgt somit rund 18,27 %. Zirka 28,52 % dieser Gesamtausgaben werden für Investitionszwecke aufgewandt (Sportanlagen, sonstige Gebäude, Maschinen und technische Anlagen, Ausrüstung). 5.1.3 Wertschöpfung Zieht man den Anteil der Vorleistungen und der Importe von den Gesamtaufwendungen in Höhe von rund 2.392 Mio. € ab, erhält man den direkten Wertschöpfungseffekt, welcher in Österreich wirksam wird. Dieser beträgt in Summe 1.402 Mio. €. Mit 844 Mio. € wird der größte Anteil der SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 72 Wertschöpfung im Bereich „Betrieb von Sportanlagen und Erbringung sonstiger Dienstleitungen des Sports“ erwirtschaftet. Danach folgen die Baubranche (285 Mio. €) und der Einzelhandel mit 167 Mio. € Bruttowertschöpfung. Aufgrund der Verflechtung der einzelnen Wirtschaftssektoren kommt es wegen der Ausgaben der Sportvereine und dem daraus folgenden Anstieg der Endnachfrage in den vorgenannten Sektoren auch in den zuliefernden Sektoren zu multiplikativen Effekten. Diese Branchen sind wiederum mit anderen verbunden, sodass in Summe eine Vielzahl von Branchen und Sektoren vom Primärimpuls profitiert. An multiplikativen Wertschöpfungseffekten werden in Österreich 727 Mio. € erwirtschaftet, weitere rund 423 Mio. € an multiplikativen Wertschöpfungseffekten werden über Importverflechtungen im Ausland wirksam. Der gesamte Wertschöpfungseffekt (1999-2008) beträgt demnach 2.552 Mio. €, davon in Österreich 2.129 Mio. €. Der direkte Wertschöpfungseffekt aus Investitionen in Sportstätten und -geräte beläuft sich auf rund 400 Mio. €, inklusive der multiplikativen Effekte erreicht der gesamte Beitrag zur Wertschöpfung sogar 728 Mio. €. 5.1.4 Kaufkrafteffekte Von den direkten Effekten werden rund 1.369 Mio. € in Österreich kaufkraftwirksam, von den multiplikativen Effekten in Höhe von 1.150 Mio. € verbleiben rund 719 Mio. € im Inland, während die übrigen 431 Mio. in das Ausland abfließen. Der Gesamteffekt der in Österreich ausgelösten Kaufkrafteffekte entspricht demnach 2.088 Mio. €. 5.1.5 Beschäftigungseffekte Die Berechnung der direkten Beschäftigungseffekte erfolgt mittels der beiden in Kapitel 5.1.1.3 beschriebenen Verfahren, sodass sich eine Bandbreite ergibt, innerhalb derer sich der tatsächliche Effekt bewegen sollte. Infolge der Ausgabenaktivität der österreichischen Sportvereine werden rund 2.783 Personen direkt beschäftigt. Dieser Wert entspricht einem Vollzeitäquivalent in Höhe von 2.483 Jahresbeschäftigungsplätzen. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 73 Die multiplikativen Beschäftigungseffekte setzen sich aus den indirekten und induzierten Beschäftigungseffekten zusammen. Die indirekten Beschäftigungseffekte resultieren daraus, dass ein Unternehmen Vorleistungen von Lieferanten bezieht, sodass infolge dieser Leistungsbeziehung weitere Arbeitsplätze geschaffen beziehungsweise gesichert werden. Analog dazu entsteht der induzierte Beschäftigungseffekt durch die Konsumtätigkeit der (ausgehend vom primären Beschäftigungseffekt ermittelten) Beschäftigten sowie im Zuge der durch Investitionstätigkeit generierten Beschäftigung. Aus den Daten der Leistungs- und Strukturerhebung 2004, der Input-Output-Tabelle, den Daten aus der Förderabrechnung der Besonderen Bundessportfördermittel, der durchgeführten Primärdatenerhebung sowie den vorangegangenen Berechnungen zur Wertschöpfung lassen sich somit folgende Effekte berechnen: indirekte Beschäftigungseffekte: Beschäftigte (in Köpfen): 1.000 Beschäftigte (in VZÄ): 837 induzierte Beschäftigungseffekte: Beschäftigte (in Köpfen): 384 Beschäftigte (in VZÄ): 321 Die Gesamtanzahl der direkt, indirekt und induziert Beschäftigten beträgt demnach 4.167 Beschäftigte, dies entspricht einem Vollzeitäquivalent in Höhe von 3.641. Damit ergibt sich ein Beschäftigungsmultiplikator für die sportvereinsinduzierten Ausgaben in Höhe von rund 1,537. 5.2 Die Besondere Bundessportförderung und die österreichische Sportvereinslandschaft 5.2.1 Primärdatenerhebung Um Aussagen zur Bedeutung der Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung für Österreichs Sportvereine tätigen zu können, bedarf es zunächst umfassender Informationen zur Einnahmenund Ausgabenstruktur der Sportvereine, zu deren Investitionstätigkeit sowie deren Finanzierung. 37 Berechnet als Totaler Beschäftigungseffekt / Direkter Beschäftigungseffekt. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 74 Eine entsprechende Primärdatenerhebung38 wurde im Zeitraum von November 2007 bis Februar 2008 durchgeführt. Die Versendung der Fragebögen erfolgte in Kooperation mit den Landes-Dachverbänden von ASKÖ, ASVÖ und UNION an alle ihnen zugehörigen Vereine. Dies sind derzeit insgesamt 14.211 Vereine mit insgesamt über 3,3 Mio. Mitgliedern – entsprechend einem Anteil von 85,5 % an allen österreichischen Sportvereinen. Mit Hilfe des Fragebogens wurden Strukturdaten der österreichischen Sportvereine in folgenden Bereichen erhoben: ● Leistungsspektrum (Vereinsgegenstand, Vereinsziele, Angebot), ● Mitgliederstruktur, ● Mitarbeiterstruktur , ● Vereins- und Abteilungsstruktur, ● Angaben zur Finanzierung (Einnahmen, Ausgaben, Investitionen) und ● Angaben zu Förderungen (Bund, Länder, Gemeinden, Private) Weiters wurde die sportliche Performance der Sportvereine anhand diverser Indikatoren (u.a. Erfolge im Spitzensport: nationale und internationale Erfolge) erhoben und mit Hilfe eines Wertungssystems vergleichbar gemacht. 38 In die Auswertung gingen insgesamt 158 Fragebögen vollständig beantwortete Fragebögen ein. Dies entspricht einer Rücklaufquote von rund 5 %. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 5.2.2 75 Studienrelevante Ergebnisse der Primärdatenerhebung Nachstehend werden zunächst einige für die Beantwortung der vorliegenden Fragestellung erforderliche Ergebnisse der Primärdatenerhebung ausgewiesen. Die Ausgaben des durchschnittlichen österreichischen Sportvereins betragen jährlich 14.390 Euro, wobei der Anteil der Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung 18,27 % erreicht. Im Durchschnitt wurden im Zeitraum von 1999 bis 2008 pro Verein rund 41.000 Euro in Sportanlagen, sonstige Gebäude, Maschinen, technische Anlagen und Sonstiges (insbesondere Geräte und Ausstattung) investiert, wobei der Großteil durch Eigenmittel finanziert wurde. Auch den Förderungen von Ländern und Gemeinden kommt diesbezüglich eine erhebliche Bedeutung zu. Tabelle 7: Investitionen der letzten 10 Jahre pro Verein (in Euro, nach Vereinsgröße) < 20 Mitglieder 20 - 50 Mitglieder 50 - 100 Mitglieder 100 - 200 Mitglieder > 200 Mitglieder 2.132 2.257 7.262 20.531 77.162 Investitionen in sonstige Gebäude 789 429 3.231 17.478 33.886 Investitionen in Maschinen und techn. Anlagen 884 671 15.911 4.628 12.432 Sonstige Investitionen 1.161 1.648 2.682 13.638 6.897 TOTAL 4.966 5.005 29.086 56.275 130.377 < 20 Mitglieder 20 - 50 Mitglieder 50 - 100 Mitglieder 100 - 200 Mitglieder > 200 Mitglieder Eigenmittel 66,00% 55,95% 56,87% 54,20% 55,68% Förderungen des Bundes 5,50% 2,27% 0,00% 2,69% 2,95% Förderungen des Landes 6,50% 8,86% 10,31% 12,33% 12,26% Förderungen der Gemeinden 7,00% 9,23% 15,62% 12,45% 17,18% sonstige Förderungen 11,50% 11,14% 4,60% 9,41% 4,98% Sonstige Mittel 3,50% 12,55% 12,60% 8,92% 6,95% Investitionen in Sportanlagen/Sportstätten Quelle: SpEA, 2008. Tabelle 8: Finanzierung der Investitionen (in %) Quelle: SpEA, 2008. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 76 Inwieweit sich ein Entfall der Mittel der Besonderen Bundessportförderung nachteilig auf die Finanzierung der Sportvereine und damit auf die Volkswirtschaft auswirken würde, hängt insbesondere von deren Wirkung auf die Investitionsvorhaben ab. Diesbezüglich geben rund 31 % der Vereine an, dass die betreffenden Investitionen ohne die Fördermittel nicht getätigt worden wären, wobei sich ein Entfall der Fördermittel umso stärker auswirkt, je kleiner der betreffende Verein ist. Weitere 30 % der Vereine geben an, dass die Investitionen in verringertem Umfang getätigt worden wären. Hingegen hätte sich ein Entfall der Fördermittel bei rund 28 % der Vereine nicht auf die Investitionsvorhaben ausgewirkt. Rund 8 % der Vereine geben an, dass die Investitionen zwar getätigt worden wären, sich der Zeitpunkt derselben jedoch verschoben hätte. Tabelle 9: Auswirkungen eines Entfalls von Besonderen Bundessportfördermitteln auf die Investitionen der Sportvereine (in %) < 20 Diese Investitionen wären ohne Förderungen: Mitglieder 20 - 50 Mitglieder 50 - 100 Mitglieder 100 - 200 Mitglieder > 200 Mitglieder nicht getätigt worden 54,55% 31,82% 32,14% 20,83% 29,63% später getätigt worden 0,00% 13,64% 3,57% 8,33% 7,41% in geringerem Ausmaß getätigt worden 0,00% 13,64% 35,71% 45,83% 37,04% trotzdem getätigt worden 45,45% 36,36% 25,00% 25,00% 22,22% später und geringer getätigt worden 0,00% 4,55% 0,00% 0,00% 0,00% teils nicht, teils geringer getätigt worden 0,00% 0,00% 3,57% 0,00% 3,70% Quelle: SpEA, 2008. 5.3 Ökonomische Effekte eines Entfalls von Mitteln der Besonderen Bundessportförderung Ausgehend von und aufbauend auf den Ergebnissen der beiden vorangegangenen Kapitel lässt sich nunmehr die Höhe der zu erwartenden volkswirtschaftlichen Einbußen berechnen, wenn die Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung aufgrund einer Deregulierung des Glücksspielmarktes nicht mehr zur Verfügung stünden. Dabei bleiben mögliche, vorwiegend langfristig eintretende nachteilige Auswirkungen für den Sport außer Betracht – hierzu zählen unter anderem Qualitätsverluste bei der Aus- und Fortbildung, der medizinischen Betreuung und der Sportinfrastruktur. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 5.3.1 77 Entwicklung der Vereinsausgaben Ohne Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung stünde zu erwarten, dass die Gesamtausgaben der Vereine im betrachteten Zeitraum (1999-2008) um rund 21,4 % niedriger ausgefallen wären. Dieser Rückgang lässt sich vor allem auf nicht oder nur in geringerem Ausmaß durchgeführte Investitionsvorhaben zurückführen. Abbildung 18: Vereinsausgaben mit und ohne Mittel der Besonderen Bundessportförderung (19992008, in Mio. €) 1600 1400 1200 1000 Mio. € 800 600 400 200 0 Sportstätten Mieten Sportgeräte Sportärztliche Betreuung Tagungen, Fortbildungen Wettkämpfe, Lehrgänge, Trainerkosten, Verwaltung, Gehälter Vereinsausgaben (inkl. Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung) Vereinsausgaben (ohne Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung) Quelle: SpEA, 2008. Darüber hinaus müsste vor allem in den Bereichen „Wettkämpfe“, „Lehrgänge“, „sportärztliche Betreuung“ und „Trainerkosten“ infolge eines Entfalls von Mitteln der Besonderen Bundessportförderung mit Ausgabenrückgängen gerechnet werden. Diese würden aber – ceteris paribus – zum Teil durch Mittel, die aufgrund nicht durchgeführter Investitionsvorhaben frei würden sowie durch eine teilkompensierende Zusatzfinanzierung über Sponsoren abgefedert werden können. 5.3.2 Wertschöpfungseffekte Im Falle eines Entfalls der Mittel der Besonderen Bundessportförderung würde sich der direkte Wertschöpfungseffekt im Zeitraum von 1999 bis 2008 auf 1.107 Mio. € belaufen. Hinzu kommen SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 78 multiplikative Wertschöpfungseffekte in Höhe von 895 Mio. €, wovon rund 576 Mio. € in Österreich und 319 Mio. € im Ausland wirksam werden würden. In Summe entspricht dies einem totalen Wertschöpfungseffekt in Höhe von 2.002 Mio. €, wovon 1.683 Mio. € auf das Inland entfielen. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 79 Abbildung 19: Wertschöpfungseffekte mit und ohne Mittel der Besonderen Bundessportförderung (1999-2008, in Mio. €). 3.000 2.500 423 2.000 727 319 576 Mio. € 1.500 1.000 1.402 1.107 500 0 MIT Mitteln der Besonderen Bundessportförderung direkter Wertschöpfungseffekt OHNE Mittel der Besonderen Bundessportförderung multiplikativer Wertschöpfungseffekt Effekt im Ausland Quelle: SpEA, 2008. Verglichen mit den Ergebnissen aus Kapitel 5.1.3 würde dies bedeuten, dass in Österreich mit einer verminderten Wertschöpfung in Höhe von insgesamt 446 Mio. € (Minus 20,9 %) gerechnet werden müsste. 5.3.3 Kaufkrafteffekte Mutatis mutandis wäre auch bei den Kaufkrafteffekten mit entsprechenden Einbußen zu rechnen. So wäre ein direkter Kaufkrafteffekt in Höhe von 1.369 Mio. € und ein multiplikativer, in Österreich wirksamer Effekt in Höhe von 719 Mio. €, in Summe demnach 1.636 Mio. €, zu erwarten. Dies entspricht einem Rückgang von 372 Mio. € beziehungsweise 18,5 % verglichen mit dem Ursprungsszenario (Gesamtausgaben mit Mitteln der Besonderen Bundessportförderung). SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 80 Abbildung 20: Kaufkrafteffekte mit und ohne Mittel der Besonderen Bundessportförderung (19992008, in Mio. €) 3000 431 2500 2000 321 719 565 Mio. € 1500 1000 1369 1071 500 0 MIT Mitteln der Besonderen Bundessportförderung direkter KK-Effekt OHNE Mittel der Besonderen Bundessportförderung multiplikativer KK-Effekt Effekt im Ausland Quelle: SpEA, 2008. 5.3.4 Beschäftigungseffekte Ein prozentual noch stärkerer Rückgang wäre im Bereich der Beschäftigung zu verzeichnen: hier käme es bei einem Entfall der Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung zu einem Rückgang in Höhe von 22,8 % (Jahresbeschäftigungsplätze in Köpfen) beziehungsweise 23 % (Jahresbeschäftigungsplätze in Vollzeitäquivalenten). So müsste damit gerechnet werden, dass insgesamt 950 Jahresarbeitsplätze (841 Vollzeitäquivalente) eingebüßt würden. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 81 Abbildung 21: Beschäftigungseffekte mit und ohne Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung (in Beschäftigten und VZÄ) 4.500 4.000 3.500 384 321 1.000 301 837 3.000 252 781 2.500 654 Beschäftigte / VZÄ 2.000 1.500 2.783 2.483 2.135 1.894 1.000 500 0 mit Mitteln der Besonderen Bundessportförderung ohne Mittel der Besonderen Bundessportförderung mit Mitteln der Besonderen Bundessportförderung in Beschäftigten direkter Beschäftigungseffekt ohne Mittel der Besonderen Bundessportförderung in VZÄ indirekter Beschäftigungseffekt induzierter Beschäftigungseffekt Quelle: SpEA, 2007. Die detaillierten Berechnungsergebnisse finden sich in Tabelle 10. Tabelle 10: Beschäftigungseffekte (ohne Mittel der Besonderen Bundessportförderung) in Beschäftigten in VZÄ 2.135 2483 indirekter Beschäftigungseffekt 781 837 induzierter Beschäftigungseffekt 301 321 direkter Beschäftigungseffekt Quelle: SpEA, 2008. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 82 5.4 Weitere Effekte eines Entfalls von Mitteln der Besonderen Bundessportförderung 5.4.1 Strukturpolitische Dimension Ein Entfall von Mitteln der Besonderen Bundessportförderung würde eine erhebliche Beeinträchtigung der bestehenden Sportvereinsstruktur nach sich ziehen. Die österreichischen Sportvereine verlören einen Teil ihrer Finanzierungsgrundlage – mittelfristig würde daher ein Totalumbau des Systems notwendig werden, um seine Leistungsfähigkeit auf dann geringerem Niveau zu gewährleisten. Die Herausbildung allfälliger neuer Finanzierungs- und Förderstrukturen wird dadurch erschwert, dass aufgrund von Änderungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen ein kompensierend wirkendes, verstärktes Engagement privater Sponsoren aus derzeitiger Sicht äußerst unwahrscheinlich erscheint – im Gegenteil, derzeit ist vielmehr eine Rücknahme entsprechender Engagements zu beobachten. Zugleich zeichnen sich bezüglich der öffentlichen Haushalte enorme Konsolidierungserfordernisse ab, welche bis in die Mitte des kommenden Jahrzehnts reichen könnten. Daher ist von dieser Seite ebenfalls kein nennenswert erhöhtes Mittelaufkommen zu erwarten. Vor diesem Hintergrund wäre bei einem Entfall von Mitteln der Besonderen Sportförderung eine massive Ausdünnung des Angebotes sowie eine Konzentrationswelle in der österreichischen Sportvereinslandschaft zu erwarten. Davon betroffen wären insbesondere kleinere Vereine, deren Zukunftsfähigkeit – reflektiert durch adäquate Investitionsbudgets – von der Verfügbarkeit von Mitteln aus der Besonderen Sportförderung in kritischer Weise abhängt. Würde dieser Teil der Sportvereinslandschaft geschwächt, träfe dies das Rückgrat subsidiär und ehrenamtlich organisierter Sportvereinsarbeit in Österreich. 5.4.2 Gesundheitspolitische Dimension Die Lebensgewohnheiten der Menschen in modernen Gesellschaften sind durch Bewegungsmangel und monotone Bewegungsabläufe gekennzeichnet – mit entsprechenden gesundheitlichen Risken. Gezielter körperlicher Aktivität und den damit verbundenen Präventionspotenzialen wird dementsprechend eine verstärkte Aufmerksamkeit zuteil. Regelmäßige Bewegung gehört zu den wichtigsten Einflussfaktoren auf die Lebensqualität und leistet einen Beitrag zur Aufrechterhaltung von Gesundheit und Wohlbefinden – unabhängig vom Lebensalter. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 83 Ein Entfall von Mitteln der Besonderen Sportförderung und eine daraus resultierende Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die österreichische Vereinslandschaft im Sport ginge möglicherweise mit einer langfristigen Reduktion der allgemeinen sportlichen Aktivitäten einher. Gesundheitlich betrachtet ist ein bewegungsferner Lebensstil ein Risikofaktor. Eine Vielzahl an Erkrankungen wird durch körperliche Inaktivität begünstigt. Eine Auswertung von 44 Studien führte zu dem Ergebnis, dass Personen, die ein vernünftiges Maß an körperlicher Aktivität pflegen, speziell in den mittleren und späteren Lebensjahren – verglichen mit Vergleichspersonen mit vorwiegend sitzender Lebensweise – voraussichtlich die doppelte Chance haben, einen frühen Tod oder eine schwere Krankheit zu vermeiden:39 ● Körperliche Aktivität kann sich positiv auf die Lebenserwartung, auf das allgemeine Wohlbefinden und die Lebensqualität auswirken. Die Alltagsbewältigung im Alter fällt körperlich aktiven Personen leichter als inaktiven Personen. Auch im Rahmen der Gewichtskontrolle kommt körperlicher Aktivität eine zentrale Bedeutung zu. ● Wer einen aktiven Lebensstil aufrecht erhält, kann das Risiko, sich eine Herzkrankheit zuzuziehen, halbieren. Die Vorteile körperlicher Aktivität für die Gesundheit des Herzens werden bereits bei einem mäßigen Aktivitätsniveau erkennbar, wobei die größten Vorteile dann zu erwarten sind, wenn Personen mit einer sitzenden Beschäftigung aktiv werden. Regelmäßiges Gehen, Radfahren oder vier Stunden aktive Freizeitgestaltung pro Woche haben einen messbaren Effekt. ● Weiters weisen aktive Personen durchschnittlich ein 30 bis 50 % niedrigeres Risiko auf, Diabetes zu entwickeln, als Altersgenossen mit einer vorwiegend sitzenden Lebensweise. ● Sport reduziert das Risiko einer Krebserkrankung. Moderate bis energische Aktivitäten scheinen dem Menschen diesbezüglich den größten Schutz vor einer Erkrankung zu bieten. Beispielsweise wird das Risiko, an Dickdarm- oder Mastdarmkrebs zu erkranken, durch körperliche Aktivität um 40 bis 50 % verringert. ● Durch regelmäßige Bewegung können Krankheiten, welche Muskeln und Knochen betreffen (zum Beispiel Osteoporose, Rückenschmerzen, Knochen- und Gelenkentzündungen) positiv beeinflusst werden. Sport fördert die Bildung stärkerer Muskeln, Sehnen, Bänder und Knochen. Als Folge einer regelmäßigen sportlichen Betätigung können Schmerzen und Gelenksteife gelindert und die Lebensqualität durch bessere Kraftentwicklung verbessert werden. Bereits im jugendlichen Alter kann durch Bewegung die Knochenmineraldichte und Knochengröße gesteigert werden beziehungsweise bei Erwachsenen helfen, diese zu erhalten und im Alter einen Abbau zu verlangsamen. Durch regelmäßige sportliche Aktivität 39 Felderer, Helmenstein, Kleissner, Moser, Schindler, Treitler, 2006. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 84 kann Osteoporose vorgebeugt beziehungsweise deren Beginn verzögert werden. ● Zahlreiche Studien belegen, dass körperliche Aktivität das Risiko klinischer Depressionen reduziert und im Hinblick auf die Effektivität ebenso wirksam sein kann wie traditionelle Behandlungen (zum Beispiel Psychotherapie). Auch bei Personen, die nicht unter seelischen Störungen leiden, trägt körperliche Aktivität zu einer Verbesserung des psychischen Wohlbefindens bei. Es kommt zu einer Verbesserung des subjektiven Wohlbefindens, der Stimmung, der Emotion sowie der Selbstwahrnehmung in Bezug auf Körperbild und Selbstachtung. Positive Effekte können auch bezüglich des Umgangs mit Stress sowie der Qualität des Schlafes verzeichnet werden. ● Durch körperliche Bewegung werden gewisse Gehirnfunktionen – wie zum Beispiel das Planen, das Kurzzeitgedächtnis und die Entscheidungsfindung – verbessert. Auch gibt es Hinweise, dass das Risiko, an Demenz zu erkranken, reduziert wird.40 Vorstehende Synopsis zu den positiven Effekten regelmäßiger körperlicher Aktivität auf die menschliche Gesundheit zeigt die Relevanz adäquater Rahmenbedingungen für die Sportausübung in Österreich. Damit unterstreicht sie die Bedeutung der Besonderen Bundessportförderung nicht nur unter volkswirtschaftlichen, sondern auch unter gesundheitspolitischen Aspekten. 40 Vgl. die in Felderer, Helmenstein, Kleissner, Moser, Schindler, Treitler, 2006 zitierte Literatur. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 85 6 Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Entwicklung des jährlichen Umsatzes der Österreichischen Lotterien, 1986-2007, in Mio. €.............................................................................................................................................18 Abbildung 2: Entwicklung der jährlichen Steuerleistung der Österreichischen Lotterien, 1986-2007, in Mio.€...........................................................................................................................................19 Abbildung 3: Entwicklung des Jahresüberschusses beziehungsweise des Bilanzgewinns (Ausschüttung) von 1997-2007, in Mio. €.......................................................................................20 Abbildung 4: Mittelaufkommen der Besonderen Bundessportförderung, 1987-2007......................21 Abbildung 5: Jährliche Mittel der Besonderen Bundessportförderung (BBSF) in Relation zur gesamten Bundessportförderung in Österreich, 2005-2007, in Mio. € und in %.............................22 Abbildung 6: Jährliche Sportsponsoringbeiträge der Österreichischen Lotterien, 1996-2007.........23 Abbildung 7: Unterschiede in den Zielfunktionen nicht-konzessionierter und einzelkonzessionierter Anbieter am Glücksspielmarkt........................................................................................................30 Abbildung 8: Verschiedene Kostenkurven einer Unternehmung: Durchschnittskosten (AC), Grenzkosten (MC), durchschnittliche variable Kosten (AVC) und durchschnittliche Fixkosten (AVC), abhängig von der Produktion y.......................................................................................................34 Abbildung 9: Umsatz (Preis P mal Menge y) und Änderung desselben bei einer Mengenänderung ∆y...................................................................................................................................................35 Abbildung 10: Gewinnoptimum des Monopolisten bei linearer Nachfrage. Entlang der Nachfrage D wird der Punkt gesucht, an dem der Gewinnaufschlag (Preis P minus Durchschnittskosten AC) mal der Menge y maximiert wird. Dieser Punkt liegt im Schnittpunkt von Grenzkosten MC und Grenzerlösen MR. Die Maximierung des grau unterlegten Gewinnrechtecks ist die Zielfunktion eines rein gewinnmaximierenden Monopolisten.............................................................................37 Abbildung 11: Gewinne, wenn der Preis unbeeinflussbar ist. Bei konstantem Preis P wird die Menge y so gewählt, dass sie am Schnittpunkt von Preis und Grenzkosten MC liegt. Die Maximierung des grün unterlegten SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Gewinnrechtecks ist die Zielfunktion eines rein Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 86 gewinnmaximierenden Produzenten, welcher den Preis nicht beeinflussen kann .........................42 Abbildung 12: Preis- und Mengenbildung bei vollkommener Konkurrenz. Sind die Durchschnittskosten AC im Vergleich zur nachgefragten Menge sehr klein, müssen viele Anbieter am Markt auftreten, um die Nachfrage zu decken. Durch die Gleichheit von Preis und Durchschnittskosten werden die Gewinne der Anbieter (deren Zielfunktion) Richtung Null gedrängt. .......................................................................................................................................................43 Abbildung 13: Die Wirkung einer Umsatzsteuer auf die Nachfrage. Die Konsumenten zahlen einen höheren Preis PD als der Produzent erhält (PS), wodurch die Nachfrage auf Dt sinkt...................45 Abbildung 14: Die Auswirkung einer Besteuerung auf Absatz und Preise im Monopol. Durch die Besteuerung sinken Nachfrage (von Ps auf Dt) und Grenzerlöse (von MR auf MRt ), wodurch weniger produziert wird (y*)............................................................................................................47 Abbildung 15: Besteuerung bei vollkommener Konkurrenz. Aufgrund der durch die Steuer erhöhten Preise sinkt die Nachfrage von y* auf y*τ, wodurch einige Anbieter den Markt verlassen müssen. 50 Abbildung 16: Darstellung von Wertschöpfungs-, Beschäftigungs- und Kaufkraftwirkungen am Beispiel einer Investition in Sportstätteninfrastruktur...........................................................................56 Abbildung 17: Verwendung der Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung........................59 Abbildung 18: Vereinsausgaben mit und ohne Mittel der Besonderen Bundessportförderung (19992008, in Mio. €)...............................................................................................................................65 Abbildung 19: Wertschöpfungseffekte mit und ohne Mittel der Besonderen Bundessportförderung (1999-2008, in Mio. €)....................................................................................................................66 Abbildung 20: Kaufkrafteffekte mit und ohne Mittel der Besonderen Bundessportförderung (19992008, in Mio. €)...............................................................................................................................67 Abbildung 21: Beschäftigungseffekte mit und ohne Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung (in Beschäftigten und VZÄ)....................................................................................................68 SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 87 7 Tabellenverzeichnis Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Aufteilung der Mittel der Besonderen Bundessportförderung gemäß §10 Abs. 1 Z 1.......................................................................................................................................24 Tabelle 2: Aufteilung der Mittel der Besonderen Bundessportförderung gemäß §10 Abs. 1 Z 3.....24 Tabelle 3: Aufteilung der Mittel der Besonderen Bundessportförderung gemäß §10 Abs. 1 Z 4.....24 Tabelle 4: Aufteilung der Mittel der Besonderen Bundessportförderung gemäß §10 Abs. 1 Z 5.....25 Tabelle 5: Berechnungsschema für das nachfragewirksame Nettoeinkommen..............................57 Tabelle 6: Mittel der Österreichischen Lotterien zur Sportförderung (1999 - 2008; in Mio. €)..........58 Tabelle 7: Investitionen der letzten 10 Jahre pro Verein (in Euro, nach Vereinsgröße)...................63 Tabelle 8: Finanzierung der Investitionen (in %).............................................................................63 Tabelle 9: Auswirkungen eines Entfalls von Besonderen Bundessportfördermitteln auf die Investitionen der Sportvereine (in %)..............................................................................................64 Tabelle 10: Beschäftigungseffekte (ohne Mittel der Besonderen Bundessportförderung)...............68 SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 88 8 Literaturverzeichnis Badelt C., Hollerweger E. (2001) Das Volumen ehrenamtlicher Arbeit in Österreich, Wien BKA, Sektion Sport (2007) Evaluierungsbericht 2007, Wien BSFG (2006) Bundes-Sportförderungsgesetz, Fassung BGBl. I Nr. 64/2006, In Kraft getreten mit 1. Juli 2006, Wien Dimitrov D., Helmenstein C., Kleissner A., Moser B., Schindler J. (2006a) Die makroökonomischen Effekte des Sports in Europa, Wien Dimitrov D., Felderer B., Kleissner A., Moser B., Schnabl A., Weissteiner T. (2006b) Ökonomische Bedeutung des Sports in Österreich, Erfassung des Sports in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und der Wirtschaftsstatistik, Wien Felderer B., Kleissner A., Schnabl A., Schuh U. (2006) Glücksspielmonopol und Sport - Die Bedeutung der Lotterie-Zweckzuwendungen für den Sport in Österreich und Europa, Wien Felderer B., Helmenstein C., Kleissner A., Moser B., Schindler J., Treitler R. (2006) Sport und Ökonomie in Europa – Ein Tour d` Horizon, Wien Grohall G., Berger J., Berrer H. (2005) Mikroökonomische Untersuchung der Kooperation der Österreichischen Lotterien GmbH und der Casinos Austria AG, Wien. Helmenstein C., Kleissner A., Moser B. (2005) Ökonomische Wirkung von Sportgroßveranstaltungen – Destination Salzburg, Wien Helmenstein C., Kleissner A., Moser B. (2006a) Sportwirtschaft in Österreich – Eine Analyse der wirtschaftlichen Bedeutung des Sports in Österreich, Wien Helmenstein C., Henning M., Kleissner A., Moser B. (2006b) Kultur und Wirtschaft in Salzburg, Eine Analyse der wirtschaftlichen Bedeutung der Kultur in Österreich mit Schwerpunkt Salzburg, Salzburg SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 89 Helmenstein C., Kleissner A., Moser B. (2007) Makroökonomische und sektorale Effekte der UEFA EURO 2008 in Österreich, Wien Holub H. (1994) Input-Output-Rechnung: Input-Output-Analyse, Oldenbourg Verlag, München Kropp M. (1990) Eine Untersuchung über das Geschäft mit dem legalen Glücksspiel in Österreich, Wien Österreichische Lotterien (1995) TOTO Jahrbuch 1994, Wien Österreichische Lotterien (2000) TOTO Jahrbuch 1999, Wien Österreichische Lotterien (2005) Jahresbericht 2004, Wien Österreichische Lotterien (2007) Jahresbericht 2006, Wien Potolzky T. (1990) Das Glücksspiel in der Gesellschaft und dessen ökonomische Bedeutung in Österreich am Beispiel der Casinos Austria AG, Wien Sadleder H. (1991) Ethische Betrachtung des Glücksspiels in Österreich am Beispiel der Casinos Austria AG, Diplomarbeit, Wirtschaftsuniversität Wien Schumann J. (1968) Input-Output-Analyse, Ökonometrie und Unternehmensforschung X, Springer Verlag, Berlin Statistik Austria (2003) Systematik der Wirtschaftstätigkeiten ÖNACE 2003, Wien Statistik Austria (2004) Input-Output-Tabelle 2000, Wien Statistik Austria (2005) Ein Tourismus-Satellitenkonto für Österreich, Methodik, Ergebnisse und Prognosen für die Jahre 2000-2006, Wien Statistik Austria (2006) Leistungs- und Strukturstatistik 2004 Produktion und Dienstleistungen, Wien Statistik Austria (2007) Statistisches Jahrbuch 2007, Wien SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 90 Statistik Austria (2008) Pressemitteilung, Freiwilligenarbeit in Österreich, Wien Varian H (1991) Grundzüge der Mikroökonomik, R. Oldenbourg Verlag, München, Wien Internetquellen: BKA (2007) Besondere Sportförderung 2006, http://www.sport.austria.gv.at SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 91 9 Anhang 9.1 Gesetzestext zur Besonderen förderung in Österreich Bundessport- Bundes-Sportförderungsgesetz (Fassung BGBl. I Nr. 64/2006, in Kraft getreten mit 1. Juli 2006) 2. Abschnitt - Besondere Bundes-Sportförderung Ziel der Besonderen Bundes-Sportförderung §9.(1) Der Bund fördert aus den im §20 des Glücksspielgesetzes, BGBl. Nr. 620/1989 genannten Mitteln die Tätigkeiten von Vereinigungen im Rahmen internationaler oder gesamtösterreichischer Sportanliegen sowie Sportanliegen regionaler Natur, letztere jedoch nur auf Grund gesamtösterreichischer Vorgaben. Diese Mittel dürfen nur zur Förderung des österreichischen Sports zur Verfügung gestellt werden, soweit dieser nicht von Berufssportvereinigungen betrieben wird. Sie dienen insbesondere zur Errichtung und Erhaltung von Sportstätten aller Art sowie für die Beschickung und Durchführung von Wettkämpfen und Lehrgängen. (2) Förderungen im Sinne des Abs.1 sind Geldzuwendungen privatrechtlicher Art. (3) Vereinigungen im Sinne des Abs.1 sind insbesondere: 1. die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO); 2. die Dachverbände Allgemeiner Sportverband Österreichs (ASVÖ), Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich (ASKÖ) und Sportunion Österreich (UNION); 3. die von der BSO anerkannten Fachverbände; 4. das Österreichische Olympische Comite (ÖOC); 5. der Österreichische Behindertensportverband; 6. das Österreichische Paralympische Committee; 7. die Special Olympics Österreich; 8. der Verband Alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ). Aufteilung der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel §10. (1) Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin hat die Förderungsmittel gemäß §9 Abs.1 entsprechend den Z1 bis 5 aufzuteilen: 1. 10 vH sind wie folgt aufzuteilen: a) 1,4 vH an den Österreichischen Behindertensportverband, b) 0,1 vH an das Österreichische Paralympische Committee, c) 0,1 vH an Special Olympics Österreich, d) 3 vH für Zwecke nach Abs.4, e) 1,5 vH an die BSO zur Wahrnehmung ihrer zentralen Koordinationsaufgaben, für die Kosten der Unabhängigen Schiedskommission gemäß § 23 und als Kostenersatz für die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 11, f) 2,6 vH an den Verband Alpiner Vereine Österreichs, g) 1,3 vH an das Österreichische Olympische Comite zur Beschickung von Olympischen Spielen; 2. von den verbleibenden 90 vH sind 36 322 560Euro nach den Regelungen der Z3 und 4 aufzuteilen; 3. ein Sechstel an die BSO, welches schwerpunktmäßig im Sinne dieses Bundesgesetzes je zur Hälfte der Errichtung und Erhaltung von Sportstätten und dem Leistungs- und Spitzensport zu widmen ist; 4. fünf Sechstel im Ausmaß von SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 92 a) 42 vH zu gleichen Teilen an die in § 9 Abs.3 Z2 angeführten Dachverbände, b) 38 vH an den Österreichischen Fußballbund (ÖFB), c) 16 vH an die BSO zur Verteilung an österreichische Fachverbände (ausgenommen ÖFB), d) 4 vH an das Österreichische Olympische Comite; 5. Die 36 322 560 Euro gemäß Z2 übersteigenden Förderungsmittel sind zu verwenden: a) 55 vH für die Unterstützung aa) neu anzuerkennender und ab 1. Jänner 2005 anerkannter Fachverbände und bb) innovativer Strukturreformen und -projekte sowie von Maßnahmen zur Dopingprävention gemäß §15 anerkannter Fachverbände (ausgenommen ÖFB), b) 14 vH für Strukturreformen und Maßnahmen im Nachwuchsbereich sowie zur Doping-prävention gemäß §15 des ÖFB, c) 22 vH für Bewegungsprogramme, Schulkooperationsprojekte und Strukturmaßnahmen sowie für Maßnahmen zur Dopingprävention gemäß §15 der im §9 Abs.3 Z2 genannten Dachverbände, d) 9 vH für die Umsetzung der bundesweiten Bewegungsinitiativen des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin. (2) Die gemäß Abs.1 Z2 bis Z4 und Z5 lit.a bis c zu überweisenden Beträge sind im Ausmaß von je einem Zwölftel auf Basis der in der Bilanz des Vorvorjahres der Österreichischen Lotterien ausgewiesenen 3%igen Umsätze bis zum Ende jedes Kalendermonats zu leisten. Nach dem Vorliegen der Bilanz des Vorjahres der Österreichischen Lotterien sind die monatlichen gleich bleibenden Raten neu zu berechnen und zu leisten. (3) Bei der Gewährung der Besonderen Bundes-Sportförderung finden §5 Abs.2 und §8 Abs.1 Z1 bis 3 und Abs.2 Anwendung. (4) Die Mittel gemäß Abs.1 Z1 lit.d sind für innovative Sportprojekte, für die Förderung des Mädchen- und Frauensports und für gesundheitsfördernde Bewegungsmaßnahmen im Kindergarten- und Volksschulalter zu verwenden. Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin hat für die Vergabe dieser Mittel Richtlinien zu erlassen. Abwicklung, Kontrolle und Evaluierung der Besonderen Bundes-Sportförderung §11. (1) Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin ist ermächtigt, mit der BSO einen Vertrag abzuschließen, nach dem dieser die Abwicklung und Kontrolle der Förderung gemäß §10 Abs.1 Z2 bis Z4 und Z5 lit.a bis c im Namen und für Rechnung des Bundes übertragen wird. In diesem Vertrag sind insbesondere die Art der Durchführung der Kontrolle und die Berichtspflicht an den für Sport zuständigen Bundesminister/die für Sport zuständige Bundesministerin festzulegen. Der Kostenersatz für die Abwicklung und Kontrolle der Förderung ist aus den im §10 Abs.1 Z1 lit.e genannten Mitteln zu bestreiten. (2) Der gemäß Abs.1 abzuschließende Vertrag hat jedenfalls Regelungen hinsichtlich der Fördervoraussetzungen, der Förderkriterien sowie Richtlinien für die Kontrolle und Abrechnung der Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln zu enthalten. (3) Die Förderung gemäß §10 Abs.1 Z5 lit.a bis c darf nur gewährt werden, wenn der Förderungswerber für das zu fördernde Vorhaben eine zahlenmäßige Gesamtdarstellung hinsichtlich Einnahmen und Ausgaben, sowie die Eigenmitteln, Sponsoreinnahmen und allfällige Förderungen von Dritten vorlegt. (4) Die Verwendung der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel hat nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen. (5) Der Bericht gemäß Abs.1 ist bis 31. August des Folgejahres dem Bundeskanzler/der Bundeskanzlerin zu erstatten. (6) Für die Evaluierung der gemäß §10 Abs.1 Z5 lit.a bis c durch die BSO abzuwickelnden und zu kontrollierenden Fördermittel ist eine Evaluierungskommission einzurichten, die bis 31. August des Folgejahres an den Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin Bericht zu erstatten hat. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008 Sport und Glücksspielmonopol in Österreich 93 9.2 Ergänzung historischer Formulierungen des § 20 des Glücksspielgesetzes 9.2.1 Formulierung § 20 des Glücksspielgesetzes - Stand März 2003 § 20. (1)Der Bund stellt für Zwecke der besonderen Sportförderung nach den §§ 8 bis 10 des Bundes-Sportförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 2/1970, in der Fassung des Art. II des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 292/1986, jährlich einen Grundbetrag in Höhe von 31.976.000,Euro zur Verfügung. (2) Ab dem 1. Jänner 2000 verändert sich der Grundbetrag jährlich in jenem Maße, in dem sich die vom Österreichischen Statistischen Zentralamt im Jänner 1999 verlautbarte Indexzahl der Verbraucherpreise zu jenen des Monats Jänner in den Folgejahren verändert. (3) Die Mittel nach Abs. 1 und 2 erhöhen sich um jenen Betrag, um den der dem Toto nach dem Verhältnis der Wetteinsätze des Totos zu den gesamten Wetteinsätzen der vom Konzessionär nach den §§ 6 bis 8 durchgeführten Ausspielungen zuzurechnende Anteil am jährlichen Abgabenertrag des Bundes die Mittel nach Abs. 1 und 2 übersteigt. (4) Abweichend von den Regelungen der Abs. 1 bis 3 stellt der Bund für die Jahre 2000 bis 2003 für Zwecke der besonderen Sportförderung nach den §§ 8 bis 10 des Bundes-Sportförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 2/1970, in der Fassung des Art. I des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 43/2002 jährlich einen Betrag in der Höhe von 3,5 vH der Umsatzerlöse (§ 232 Abs. 1 HGB) der Österreichischen Lotterien aus den Ausspielungen gemäß den §§ 6 bis 12b zur Verfügung. Dieser Betrag darf in den Jahren 2000 bis 2003 jeweils 31.976.074,-- Euro (440 Millionen Schilling) nicht unterschreiten und im Jahre 2000 33.429.504,-- Euro (460 Millionen Schilling), im Jahre 2001 34.882.960,-- Euro (480 Millionen Schilling) und in den Jahren 2002, 2003 36.336.400,-- Euro nicht überschreiten.41 Als Umsatzerlöse sind jeweils die in der Bilanz des Vorjahres der Österreichischen Lotterien ausgewiesenen Umsätze heranzuziehen. Bis zum Vorliegen der jeweiligen Vorjahresbilanz wird der Betrag des Vorjahres (das sind für das Jahr 2000 31.976.074,-- Euro (440 Millionen Schilling)) monatlich in gleichbleibenden Raten an die Subventionsempfänger akontiert. Danach erhöht/verringert sich die monatliche Zuteilung umgehend um den neu errechneten Betrag. 9.2.2 Formulierung § 20 des Glücksspielgesetzes - Stand 1.1.2005 § 20. Der Bund stellt für Zwecke der besonderen Sportförderung nach den §§ 8 bis 10 des Bundes-Sportförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 2/1970, in der jeweils geltenden Fassung, jährlich einen Betrag in der Höhe von 3 vH der Umsatzerlöse (§ 232 Abs. 1 HGB) der Österreichischen Lotterien aus den Ausspielungen gemäß den §§ 6 bis 12b zur Verfügung. Dieser Betrag darf jährlich 40 Millionen Euro nicht unterschreiten. Als Umsatzerlöse sind jeweils die in der Bilanz des Vorjahres der Österreichischen Lotterien ausgewiesenen Umsätze heranzuziehen. Bis zum Vorliegen der jeweiligen Vorjahresbilanz wird als Basis der Betrag der jeweiligen Vorvorjahresbilanz in monatlich gleich bleibenden Raten an die Subventionsempfänger akontiert. Nach dem Vorliegen der Bilanz des Vorjahres der Österreichischen Lotterien sind die monatlichen gleich bleibenden Raten neu zu berechnen und festzulegen. 41 Für die Jahre 2003 und 2004 wurde in weiterer Folge die gesetzliche Obergrenze auf EUR 37.836.400,- angehoben. SpEA SportsEconAustria – Institut für Sportökonomie Dezember 2008