Mumps Informationen zur Infektion - Erkrankung – Vermeidung Mumps ist eine durch Tröpfcheninfektion z.B. beim Husten, Niesen etc. übertragene Viruserkrankung, die aufgrund der hohen Ansteckungsfähigkeit vor allem im Kindesalter vorkommt. Mumps zählt zu den Kinderkrankheiten. Außerdem tritt sie gehäuft in der kalten Jahreszeit auf. Ein umgangssprachlicher Name für Mumps ist "Ziegenpeter". Bei Mumps kommt es neben Abgeschlagenheit, Fieber und anderen allgemeinen Krankheitssymptomen in erster Linie zur Entzündung der Ohrspeicheldrüsen, wodurch die typischen "Hamsterbacken" entstehen. Im Kindesalter verläuft Mumps in der Regel harmlos und Komplikationen sind selten. Erreger Mumps (Parotitis epidemica) Symptome Etwa 30 bis 40 Prozent der Mumps-Infektionen (Parotitis epidemica) lösen keine Symptome aus. Verursacht die Kinderkrankheit Beschwerden, sind Fieber und eine Schwellung der Ohrspeicheldrüsen häufige Krankheitsanzeichen. Im Anfangsstadium verursacht Mumps Symptome wie Appetitlosigkeit, Unwohlsein und eventuell Kopf- und Gliederschmerzen. Nach ein bis zwei Tagen tritt eine schmerzhafte Schwellung der Ohrspeicheldrüse (Parotitis) auf und es entstehen die charakteristischen "Hamsterbacken" mit einer Anhebung des Ohrläppchens. In 20 Prozent aller Fälle tritt diese Schwellung nur einseitig auf und die zweite Seite schwillt erst nach weiteren zwei bis drei Tagen an. Die Übertragung erfolgt ausschließlich von Mensch zu Mensch, durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion. Übertragung Inkubationszeit Dauer der Ansteckungsfähigkeit Verhalten Seite 1 von 2 Von der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) dauert es durchschnittlich 14 bis 25 Tage. Eine Ansteckungsgefahr besteht 3 bis 7 Tage vor und bis zu 9 Tage nach Auftreten der ersten Symptome, zum Beispiel der Speicheldrüsenschwellung. Nach einer einmaligen Infektion ist man in der Regel lebenslang gegen Mumps geschützt (immun) – in seltenen Fällen können jedoch auch Zweitinfektionen auftreten. Höchste Infektionsgefahr besteht im Kernzeitraum von zwei Tagen vor bis vier Tagen nach Erkrankungsbeginn. Mit dem Abschwellen der Speicheldrüsen klingt dann auch die Virusausscheidung ab. Die wirksamste präventive Maßnahme ist die Schutzimpfung gegen Mumps, für die ein Lebendimpfstoff zur Verfügung steht. Von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut wird eine Erstelldatum: 18.11.2013 Schutzimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfstoff) empfohlen. Eine spezifische Therapie ist nicht möglich, aber symptomatische Maßnahmen sind sinnvoll. Hierzu gehören Bettruhe, Wadenwickel, Kühlung der Wangenregion und bei Fieber Flüssigkeitszufuhr und medikamentöse Therapie. Nach Abklingen der Symptome, frühestens nach 9 Tagen Wiederzulassung Hygienemaßnahmen Die wichtigste Maßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung ist die Impfung bisher ungeimpfter bzw. nur einmal geimpfter Kontaktpersonen. Meldung und Maßnahmen bei Ausbrüchen Gemäß §6 (1) Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod sowie gemäß §7 (1) der direkte oder indirekte Nachweis namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Gemeinschaftseinrichtungen i. S. des § 33 IfSG sind gemäß § 34 IfSG Abs. 6 verpflichtet, dem Gesundheitsamt Ausbrüche anzuzeigen. Wenn Sie Fragen mit Blick auf Hygiene und Infektionsschutz haben, können Sie sich gern an uns wenden Ihr Gesundheitsamt Leer Jahnstraße 4 26789 Leer Tel. 0491 - 926 – QR Code: Stadt Borkum – Gemeinde Westoverledingen Herr Kuikstra App. 1116 Samtgemeinde Hesel – Samtgemeinde Jümme – Gemeinde Uplengen Herr Kuper App. 1115 Stadt Leer – Gemeinde Moormerland Herr Fecht App. 1110 Stadt Weener – Gemeinde Bunde – Gemeinde Jemgum - Gemeinde Ostrhauderfehn – Gemeinde Rhauderfehn Herr Uilderks App. 1114 Homepage: E-Mail: Fax: www.landkreis-leer.de [email protected] 0491–926–1140 Seite 2 von 2 Erstelldatum: 18.11.2013