1/8 20/08/2013 | Savoyen S. hiess ab 1160 die Grafschaft bzw. ab 1416 das Herzogtum des im 11. Jh. entstandenen Hauses Savoyen. Der Name wurde auch später weiterverwendet: Nachdem Frankreich für seinen Beitrag zur ital. Einigung das ehem. S. erhalten hatte, schuf es auf diesem Gebiet 1860 die zwei Dep. S. und Hochsavoyen. 1 - Vom Mittelalter bis 1536 Das Gebiet von S. deckte sich nur teilweise mit der ab 443 burgund. Sapaudia, obwohl sich sein Name davon ableitet. Die Sapaudia wurde 534 annektiert und als Saboia ins merowing. Königreich eingegliedert. Ab 751 gehörte sie zum Karolingerreich, ab 888 zum Zweiten Königreich Burgund und ab 1032 zum Heiligen Römischen Reich . 1.1 - Von der Bildung der Grafschaft bis zur Errichtung des Herzogtums Das Geschlecht und die Herrschaft der Savoyer wurde zu Beginn des 11. Jh. von Gf. Humbert begründet. Als Vertrauter Rudolfs III. gereichte ihm die Anerkennung des Königtums der Rudolfinger durch die geistl. und weltl. Herren zum Vorteil. Das Territorium der Grafschaft entstand rund um die Ländereien der Fam., die vorwiegend im Bugey und im Grésivaudan lagen. Mitglieder von Humberts Fam. und jener seiner Frau besetzten zahlreiche wichtige Ämter wie jene des Bf. von Belley, des Ebf. von Vienne und Gf. des Viennois sowie des Bf. und Gf. des Aostatals. Humbert selbst verwaltete das Bugey und S., später erhielt er noch die Grafschaften Aosta und Maurienne. Sein Sohn Aimo war Bf. und Gf. des Wallis. Die Heirat eines weiteren Sohns, Odon, mit Adelheid, der Tochter des Markgf. von Turin, brachte ihm das Susatal sowie das Piemont ein, wodurch sich das Haus S. am südl. Alpenhang festsetzte und sich die Herrschaft über die Alpenpässe (Mont-Cenis, Gr. St. Bernhard) sicherte. Die Dynastie erwarb das Chablais und im 12. Jh. die Tarentaise. Thomas I. (1189-1233) begann, den savoy. Machtbereich ins Waadtland auszudehnen und den Einfluss im Wallis zu verstärken. Peter II. (1263-68) nahm diese Politik wieder auf. Bereits 1260 hatte er mit dem Vertrag von Conthey das gesamte Territorium bis zur Morge bei Conthey erhalten. Durch seine Heirat war er in den Besitz des Faucigny und damit einer Verbindung zwischen dem Chablais und der Tarentaise gelangt, verlor das Gebiet aber 1268 wieder. Er erwarb Rechte über das Pays de Gex und dehnte seinen Einfluss auf einen Teil des Genevois aus. Philipp I. (1268-85) konzentrierte sich ganz auf Italien, wo er das gesamte Erbe Adelheids zugesprochen bekam. Amadeus V. (1285-1323) erhielt durch seine Heirat die Bresse. Er gab jedoch dem Druck der jüngeren Zweige nach und trat ihnen das Waadtland und das Piemont als Apanage ab. Eduard (1323-29) und seinem Nachfolger Aymon (1329-43) gelang es, ihre Macht in der Maurienne und der Tarentaise zu stärken. Der Vertrag von Paris setzte 1355 dem Konflikt zwischen Amadeus VI. (1343-83) und dem Dauphin du Viennois ein Ende. Amadeus VI. verzichtete auf die Dauphiné, erhielt dafür aber das Faucigny und das Pays de Gex. Zudem integrierte er 1359 das Waadtland wieder in den gräfl. Herrschaftsbereich. Im Wallis, wo er Bf. Witschard Tavel unterstützte, war seine Politik weniger erfolgreich. Er verwickelte sich in einen Krieg gegen die Zenden, aus dem diese 1392 gestärkt hervorgingen. Unter Amadeus VII. (1383-91) erhielt das Haus S. 1388 durch die Angliederung Nizzas einen Zugang zum Mittelmeer. Amadeus VIII. (1391-1439) erwarb 1401 das Genevois und holte 1418 das Piemont zurück. 1416 erhob der Kaiser S. zum Herzogtum. Aufgrund der geogr. Lage der savoy. Staaten und der Verschwägerung ihrer Fürsten mit mehreren europ. Adelshäusern war Amadeus VIII. für die Rolle als Vermittler prädestiniert. Sein Ansehen stieg noch durch seine Wahl zum Papst (Felix V.). Autorin/Autor: Sandra Coram-Mekkey / AHB URL: http://www.hls-dhs-dss.chD6641.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 2/8 1.2 - Die Zersplitterung der savoyischen Territorien Die Schwäche der Nachfolger von Amadeus VIII., die Intrigen, das Fehlen einer kohärenten Politik, die Streitigkeiten zwischen der savoy. und der piemontes. Partei, die feudale Anarchie und der franz. Druck stürzten S. in eine Krise. Während der Burgunderkriege stellte sich die Regentin Jolanda 1475 auf die Seite Karls des Kühnen. Darauf besetzten die Berner das Waadtland und die Walliser das savoy. Wallis. 1476 musste Jolanda im Vertrag von Freiburg das Gouvernement Aigle an Bern und das Unterwallis bis Massongex an die Zenden abtreten. Jahrhundertelang verfolgte S. den Plan, Genf unter seine Herrschaft zu bringen (Löffelbund). Die Belagerung Genfs im Okt. 1530 führte zur Intervention Berns und Freiburgs. Als Karl II. 1536 versuchte, Genf einzunehmen, reagierte Bern mit einem erneuten Einmarsch ins Waadtland sowie ins Pays de Gex und das Genevois. Die Walliser taten es ihnen gleich und eroberten im Chablais bis zum östl. Ufer der Dranse alle übrigen Besitzungen S.s. Als der franz. König noch eine dritte Front eröffnete, verlor das Herzogtum auch S. und das Piemont. Im Frühjahr 1536 bestand das Herzogtum nur noch aus Nizza, Vercelli und dem Aostatal. Autorin/Autor: Sandra Coram-Mekkey / AHB 1.3 - Organisation und Verwaltung Der Erfolg und die Macht des Hauses S. beruhten auf zwei Gründen: Zum einen verloren die übrigen Territorialherren ihre Autonomie, v.a. weil sie zahlreichen Städten Freiheiten gewährten. Zum anderen ging mit der territorialen Ausdehnung S.s eine immer komplexere Organisation von Politik und Verwaltung einher. Auf lokaler Ebene vertraten Meier, in bestimmten Gebieten Pröpste, den Grafen im Polizei-, Fiskal- und Militärwesen. Ab Ende des 12. Jh. nahmen Kastlane den Platz der Meier bzw. Pröpste ein, die nun ihrerseits den Kastlanen unterstellt waren. Zwar hatten die absetzbaren Kastlane in erster Linie eine militär. Funktion sie inspizierten die Befestigungswerke und hoben die Truppen aus -, doch befassten sie sich auch mit Steuer-, Polizei- und Gerichtsangelegenheiten. In der 2. Hälfte des 13. Jh. entstanden neu das Amt des Vogts, der für mehrere Kastlaneien zuständig war, namentlich in der Waadt, im Chablais und im Pays de Gex, sowie jenes des juge mage, der einem Gerichtsbezirk vorstand. Der Graf war von einem Rat umgeben, der ihn auf seinen Reisen begleitete und ihm in Sachen Innen- und Aussenpolitik, Justiz und Finanzen zur Seite stand. In der 1. Hälfte des 14. Jh. teilte sich der Rat auf in einen umherziehenden Rat (Conseil itinérant) und einen Rat mit festem Sitz in Chambéry (Conseil résident). 1330 entstand das Amt des Kanzlers von S. Der Herzog konsultierte auch die savoy. Generalstände, die sich zwischen 1441 und 1449 mehrmals in Genf versammelten. Zur Verwaltung gehörte auch das Schatzamt, in dem die Einnahmen zusammenkamen, und die Ende des 13. Jh. in Chambéry eingerichtete Rechnungskammer, welche die Buchführung der Kastlane überprüfte. Die erste erhaltene Abrechnung wurde in Chillon erstellt. Vier Auditoren waren mit den Kontrollaufgaben betraut, und acht Schreiber übernahmen die Abfassung der Rödel und den Archivdienst. Eine wechselnde Zahl von Lehenkommissaren prüfte den Zustand der gräfl. Gebäude und trieb die Abgaben ein. Zahlreiche Genfer oder Waadtländer Adlige und Bürger übten in der savoy. Verwaltung ein Amt aus. 1.4 - Wirtschaftliche Beziehungen Der Genfersee spielte eine wichtige Rolle in der Politik des Hauses S. Ab der Mitte des 12. Jh. kontrollierten die Savoyer von ihrem Sitz Chillon aus den Handel über den Haut-Lac auf der Route von Italien in die Champagne. Thomas I. gründete 1214 Villeneuve (VD), eine wichtige Zollstation im europ. Verkehrsnetz, und Ludwig I. von S.-Waadt 1286 Morges. Die Orte am Südufer, Evian, Thonon, Le Bouveret, Meillerie, Nernier und Bellerive, waren weniger wichtig, die beiden Letztgenannten dienten als Umschlag- und Stapelplatz für die Güter aus dem Faucigny. Genf war das wirtschaftl. Zentrum S.s. Seine Waren- und Geldmessen erhielten Konkurrenz, als Kg. Ludwig XI. ab 1462 die Lyoner Messen protegierte. Der Herzog versuchte vergebens, die URL: http://www.hls-dhs-dss.chD6641.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 3/8 Handelsfreiheit wieder herzustellen. Im 14. und 15. Jh. gewährten reiche Bürger und ital. Bankiers von Genf dem Grafen, dann dem Herzog Darlehen. 1511-35 nahm Karl II. mit Freiburg, Bern und Solothurn als Bürgen mehr als 200'000 Kronen in der Eidgenossenschaft auf, namentlich in Basel und Luzern. Er setzte dafür mehrere Herrschaften und schliesslich 1530 das ganze Waadtland als Pfand ein, weshalb die Sieger von 1536 noch während Jahrzehnten herzogl. Schulden zurückzahlten. Die Untertanen des Herzogs, insbesondere die Adligen, liehen bis zum Ende des 16. Jh. ebenfalls Geld von den eidg. Städten aus. Autorin/Autor: Sandra Coram-Mekkey / AHB 2 - Von 1559 bis 1813 Karl II. erlebte die Wiederherstellung seiner Staaten nicht mehr. Erst 1559, in den Verträgen von CateauCambrésis, erreichte sein Sohn Emmanuel Philibert die Rückgabe der von Frankreich eroberten Provinzen. Die Wiederherstellung S.s war notwendig für das europ. Gleichgewicht. Als Emanuel Philibert, der 1554 von Ks. Karl V. wieder als Herzog eingesetzt worden war, 1563 auch das Piemont zurückerlangte, bestimmte er Turin zur Hauptstadt. Die Bindung an das Hl. Röm. Reich lockerte sich allmählich. 1648 gehörte S. nicht mehr dazu, auch wenn die Reichsmatrikel von 1755 das Herzogtum noch erwähnt. 2.1 - Die Wiederherstellung der savoyischen Staaten Durch den Lausanner Vertrag von 1564 und den Vertrag von Thonon von 1569 erhielt Emanuel Philibert das Südufer des Genfersees zurück, 1567 auch die bernischen und 1569 die Walliser Vogteien. Dafür trat er Bern das von diesem 1536 eroberte Waadtland und den Walliser Zenden das Vieux-Chablais ab. Der Rückzug Berns und des Wallis wurde durch das Defensivbündnis beschleunigt, das der Herzog 1560 mit den kath. Orten unterzeichnet hatte. Es wurde 1577 und 1581 erneuert. Freiburg, das befürchtete, seine Eroberungen von 1536 ebenfalls zurückgeben zu müssen, trat dem Bündnis erst 1578 bei, nachdem der Herzog formell auf Romont verzichtet hatte. Emanuel Philiberts Nachfolger Karl Emmanuel nutzte ab 1588 die Bürger- und Religionskriege in Frankreich zum Versuch, Genf und das Waadtland wieder an sich zu ziehen. Die Daux-Verschwörung flog zwar auf, doch schon 1589 sahen sich Bern und Genf gezwungen, der Expansionspolitik des Herzogs durch einen erneuten Einmarsch in Nordsavoyen Einhalt zu gebieten. Der Krieg zwischen Karl Emmanuel und Frankreich wurde 1601 mit dem Vertrag von Lyon beendet. Der Herzog verlor das Pays de Gex und besass nun nördlich der Alpen nur noch S. Die Escalade von 1602 rief eine Gegenreaktion Genfs und seiner Verbündeten hervor, die das Gebiet nördlich des Salève, das Chablais und das Bas-Faucigny überfielen. Im Frieden von Saint-Julien von 1603 anerkannte der Herzog schliesslich Genfs Unabhängigkeit. Der Vertrag von Utrecht von 1713 sprach dem Herzog die Krone Siziliens zu, die er 1720 gegen das Königreich Sardinien eintauschte, so dass S. fortan zu den sardin. Staaten gehörte. Autorin/Autor: Alain Becchia / AHB 2.2 - Religiöse Spannungen Nachdem der Bf. von Genf 1535 verjagt worden war, wurde der Bischofssitz nach Annecy verlegt. Dem Propst des Kapitels, Franz von Sales, gelang es zwischen 1594 und 1598 dank seiner Eloquenz und Ausstrahlung die ehemals bern. Vogteien mit Hilfe der Kapuzinermissionen wieder zum kath. Glauben zurückzuführen. Unter der Leitung pflichtbewusster Prälaten und mit kräftiger Unterstützung der herzogl. Behörden festigte S. seine Stellung als Bollwerk der Gegenreformation und der kath. Reform. Die calvinist. Untertanen des Hzg. von S., die Waldenser, erhielten 1561 eine gewisse Religionsfreiheit und liessen ihre Pfarrer in Genf, Lausanne und Basel ausbilden. Ihre Freiheiten wurden jedoch immer wieder eingeschränkt, und die Waldenser mehrmals unterdrückt. 1686 verbot Viktor Amadeus II. ihnen die URL: http://www.hls-dhs-dss.chD6641.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 4/8 Religionsausübung, 1687 wurden sie vertrieben. Sie liessen sich in Genf und anderen ref. Orten nieder. Nach diplomat. Bemühungen der Letzteren und dem polit. Umschwung von 1690 - der Herzog verbündete sich mit England und den Vereinigten Niederlanden gegen Frankreich - wurden die Waldenser ab 1694 wieder geduldet. Autorin/Autor: Alain Becchia / AHB 2.3 - Militärische Aspekte Ein weiterer Grund zur Beunruhigung für die ref. Orte stellten die zahlreichen span. Garnisonen dar, die im 16. Jh. fast permanent in Nordsavoyen stationiert waren und die strategisch wichtige Route von Genua und Mailand nach Flandern sicherten. Als S. 1601 das Bugey verlor, sahen die Spanier diese Verbindung bedroht. Sie schlossen ein Bündnis mit den kath. Orten, das ihnen das Durchgangsrecht durch deren Territorium verschaffte (Camino de Suizos). Die Spannungen in der 2. Hälfte des 17. Jh. bewogen Bern und Genf, bewaffnete Galeeren auf dem Genfersee bereitzustellen. Im Österr. Erbfolgekrieg versetzte die vollständige Okkupation des Herzogtums durch die bourbon. Truppen aus Madrid im Sept. 1742 Genf in Alarm. Der Truppenchef, Infant Don Felipe, beruhigte die Lage, indem er den freien Handel zwischen S. und Genf zuliess. Die Truppen zogen im Febr. 1749 wieder ab. Schweizer Söldnereinheiten dienten sowohl in der span. Armee (Regimenter Bavois, Dunant, Reding, Schwaller) als auch in der Armee des Kg. von Sardinien. Die ersten Kapitulationen zwischen S. und den kath. Orten waren 1582 unterzeichnet worden. Im 18. Jh. traten auch Reformierte (Berner, Waadtländer) in die Dienste Sardiniens. Die 1579 in Turin geschaffene Garde der Hundertschweizer wurde erst 1832 aufgelöst. Der Frieden von Aachen bestätigte 1748 den Vertrag von Worms, durch den der Kg. von Sardinien 1743 das Val d'Ossola erhalten hatte und so Nachbar der ital. Vogteien der Eidgenossen geworden war. Dagegen legte der Turiner Vertrag von 1754 eine neue, weiter vom Stadtrand entfernte Grenze zur Republik Genf fest und regelte die Konflikte, die im Zusammenhang mit der Gerichtsbarkeit in diesem Gebiet entstanden waren. Autorin/Autor: Alain Becchia / AHB 2.4 - Wirtschaftliche Beziehungen Zwischen S. und Genf bestanden zahlreiche wirtschaftl. Verbindungen, zwischen S. und der Waadt sowie dem Wallis dagegen nur wenige. Von Peccais (Languedoc) wurde Salz rhoneaufwärts bis nach Seyssel verschifft, gelangte von da auf dem Landweg nach Genf und erreichte dann wieder auf dem Wasserweg die Häfen am Nord- und Südufer des Genfersees. Der grösste Teil des Salzes war für das Wallis bestimmt. Die wichtigste Handelsroute vom mediterranen Südfrankreich nach Genf verlief über Chambéry und Grenoble. Auf dieser Strecke sowie weiteren Nebenrouten gelangten im 17. Jh. gebleichte Tuche aus der Dauphiné und dem Languedoc nach Genf, wo sie gefärbt und appretiert wurden. Nordsavoyen stellte weitgehend Genfs Versorgung mit Rindern und Schafen sicher, Getreide kam aus dem Faucigny, Wein aus dem Chablais und Käse vom Salève oder aus Thônes. In der Viehwirtschaft beschäftigten weltl. und geistl. Herren gerne Schweizer Hirten und Käser, darunter auch reformierte. Evian, später Carouge lieferte Lederwaren nach Genf, Annecy Messer und Klingen. Umgekehrt liessen reiche savoy. Familien und Geistliche hochwertige Stoffe, Luxuswaren oder Gewürze aus Genf kommen. Neben Gütern passierten auch Menschen die Grenze in beide Richtungen: Genfer Säuglinge wurden zur Amme aufs Land gebracht, reiche Kurgäste besuchten die Thermalbäder von Amphion (bei Evian) und Aix-lesBains, Trödler aus Genf oder Lausanne betrieben ihr Geschäft in den Dörfern und Marktflecken des Chablais, Hausierer aus S. deckten sich teilweise in Genf mit Waren ein. Savoy. Kaminfeger, Scherenschleifer oder Maurer traf man im Waadtland und in der ganzen Schweiz an. Eine starke Abwanderung aus S. in die Schweiz machte sich bemerkbar. URL: http://www.hls-dhs-dss.chD6641.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 5/8 Genfer investierten ihr Kapital in sayov. Betriebe, z.B. in Annecy zu Beginn des 17. Jh. in die Seidenzwirnerei oder Ende des 18. Jh. in die Zeugdruckerei. Die kleinen Uhrenateliers in der Umgebung von Cluses erstellten Halbfabrikate für Unternehmen in Genf, welche die Uhren zusammensetzten und verkauften. Um der wirtschaftl. Übermacht Genfs etwas entgegenzusetzen, versuchte der König, aus der neuen, 1772 am linken Ufer der Arve gegr. Stadt Carouge ein Handelszentrum zu machen, indem er ihr Freiheiten gewährte, das Marktrecht verlieh und die Niederlassung prot. Zuzüger gestattete. 1780 wurde Carouge Hauptort einer neuen Provinz und 1786 königl. Stadt. Autorin/Autor: Alain Becchia / AHB 2.5 - Das Departement Léman (1792-1813) Nach dem Einmarsch franz. Truppen in S. wurde aus dem Gebiet im Nov. 1792 das franz. Departement MontBlanc. Es umfasste sieben Distrikte, darunter Thonon und Carouge. 1798 annektierte Frankreich auch Genf und vereinigte die Stadt mit ihrem Hinterland, womit es den alten Plan des Hauses S. verwirklichte. Bis 1813 war Genf der Hauptort des neuen Dep. Léman, zu dem das Pays de Gex, der Norden des Genevois, das Faucigny und das Chablais gehörten. Das Departement entsprach also weitgehend jener Region S.s, die mit Genf in wirtschaftl. Austausch stand. Autorin/Autor: Alain Becchia / AHB 3 - Von 1814 bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts Zweimal (1814-15, 1860) wurde im 19. Jh. vergeblich versucht, S. der Eidgenossenschaft anzugliedern. 1860 wurde S. ein Teil Frankreichs. 3.1 - Die Verträge von Paris und Turin Nach der Niederlage der franz. Armee gab es auch das Dep. Léman nicht mehr. Über das weitere Schicksal S.s wurde nach dem Ende der napoleon. Herrschaft in den Verhandlungen in Wien (Wiener Kongress), Paris (Pariser Frieden) und Turin (Turiner Vertrag) entschieden. Im Vorfeld des 1. Pariser Friedens vom 30.5.1814 zeichnete sich eine Teilung Nordsavoyens ab: Chambéry, Annecy und Rumilly sollten Frankreich, der Rest Sardinien angegliedert werden. Gegen diesen Plan wehrten sich nahezu 600 savoy. Notabeln hauptsächlich aus dem Chablais, dem Faucigny und dem Genevois. In einem Manifest verlangten sie den Anschluss Nordsavoyens an die Eidgenossenschaft. Ausserdem sandten sie eine Abordnung an die Tagsatzung, um ihrer Bitte Nachdruck zu verleihen. Ein Teil der Kantone, angeführt von Zürich, stand dem Gesuch jedoch ablehnend gegenüber. Aus konfessionellen Gründen stellte sich auch in Genf eine Gruppierung dagegen. Der 2. Pariser Frieden vom 20.11.1815 teilte der Republik Genf die Stadt Carouge zu. Der Turiner Vertrag vom 16.3.1816 legte die Grenze zwischen Frankreich und der Eidgenossenschaft definitiv fest und sprach dem neuen Kt. Genf einige savoy. Landgemeinden zu, um auf der linken Rhoneseite die 1754 begonnene Verbindung zwischen der Stadt und ihren Exklaven durch die Schaffung eines geschlossenen Territoriums herzustellen (Communes réunies). Die zähen Verhandlungen über die Arrondierung des Genfer Territoriums kamen dank Viktor Emanuel I. zum Abschluss, der die Neutralität S.s vorschlug und damit eine alte Idee wieder aufnahm. Autorin/Autor: Dominique Zumkeller / AHB 3.2 - Die Neutralität Savoyens Am Wiener Kongress handelten die Genfer Gesandten Charles Pictet-de Rochemont und François d'Ivernois die neuen Grenzen ihrer Heimat aus, und die europ. Mächte beschlossen, die Provinzen Chablais, Faucigny URL: http://www.hls-dhs-dss.chD6641.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 6/8 sowie das ganze Territorium nördlich von Ugine in die Neutralität der Schweiz einzuschliessen. Dieser Entscheid wurde auch deshalb gut akzeptiert, weil die heftigen Kämpfe zwischen der österr. und der napoleon. Armee im Juni und Juli 1815 im Genevois S.s militär. Verletzlichkeit aufzeigten. Im 2. Pariser Frieden wurde die Neutralität teilweise auf die Arrondissements Annecy und Chambéry ausgedehnt, die Frankreich dem Kg. von Sardinien zurückgegeben hatte. Die Neutralität galt für das gesamte heutige Dep. Hochsavoyen und rund 20% des Dep. S. Die von den Alliierten auferlegte Neutralität stiess nicht überall auf Zustimmung. Die Tagsatzung war mit ihren neuen Verpflichtungen nicht einverstanden, und Turin hatte sich die Neutralität des gesamten ehem. Herzogtums gewünscht. Neutralität hiess nicht Entmilitarisierung. Das Piemont unterhielt in S. Garnisonen, deren Soldaten in die nationale Armee integriert waren. Im Fall von internat. Spannungen war vorgesehen, dass sich die in S. stationierten Truppen nötigenfalls über das Wallis ins Piemont zurückzogen. Keine Armee sollte in die neutralisierten Gebiete eindringen, sie durchqueren oder darin Truppen stationieren, nur die eidg. Truppen durften sich auf Sardiniens Ersuchen hin darin aufhalten. Doch besetzte die Eidgenossenschaft S. weder 1834, als Giuseppe Mazzinis republikan. Gruppen das Herzogtum von Genf aus aufzuwiegeln versuchten, noch 1848 beim Aufstand der voraces, der Lyoner Arbeiter savoy. Herkunft, die nach Chambéry kamen, um die Republik auszurufen und den Anschluss an Frankreich zu propagieren. Zwischen 1815 und 1860 vertrat Genf eine interventionist., die Eidgenossenschaft eine abwartende Haltung. Im April 1859 schritt Bern nicht ein, als franz. Truppen S. von Culoz nach Modane durchquerten und so die Neutralität verletzten, auch wenn ihr Durchmarsch nur dazu diente, ihren Verbündeten im Piemont, den Kg. von Sardinien, zu unterstützen. Gemäss einer geheimen Vereinbarung sollte Napoleon III. für seine Hilfe im ital. Einigungskrieg mit der Abtretung S.s. und Nizzas belohnt werden. Die savoy. und schweiz. Anhänger einer Angliederung S.s an die Eidgenossenschaft setzten sich im Savoyerhandel nicht durch. S. wurde französisch. Während des Dt.-Franz. Kriegs befürchtete der Bundesrat im Nov. 1870 eine Verletzung der savoy. Neutralität durch einen preuss. Angriff Richtung Lyon und Südfrankreich und beorderte eidg. Truppen nach Genf. Die republikan.-separatist. Bewegungen in Hochsavoyen nutzten die Gelegenheit und bereiteten sich auf eine Invasion der eidg. Truppen vor. Der Präfekt forderte die Schweiz vergeblich auf, von ihrem Besetzungsrecht Gebrauch zu machen. In diplomat. Noten wurde vorgeschlagen, im Fall einer Annexion des Elsasses und Mülhausens durch Deutschland das Chablais, das Faucigny und einen Teil des Genevois an die Schweiz anzugliedern. Die aus der Krise der Boulangismusbewegung 1887 entstandenen Spannungen in Europa bewogen Frankreich und die Eidgenossenschaft, das Statut der neutralen Zone zu überprüfen sowie das Gebiet und die Modalitäten einer eidg. Besetzung genau zu umschreiben. Doch nichts änderte sich. Im 1. Weltkrieg wandte sich Österreich, das den Transit von Verstärkungstruppen durch den Norden S.s befürchtete, beunruhigt an Bern. Der Bundesrat reagierte aber nicht. Mit Art. 435 des Vertrags von Versailles wurde die neutralisierte Zone von S. 1919 aufgehoben. Im 2. Weltkrieg wurde Genf zum Zufluchtsort für einige Savoyer, die vor dem obligator. Arbeitsdienst flohen. Bis Nov. 1942 gehörte Hochsavoyen zum unbesetzten Teil Frankreichs, der zone libre. Nach deren Einnahme war die Schweiz vollständig von den Achsenmächten umschlossen. Nachdem die Deutschen im Sept. 1943 die Italiener als Besatzungsmacht abgelöst hatten, wurde es für die Flüchtlinge insbesondere in Saint-Gingolph beinahe unmöglich, die Grenze zu passieren. Autorin/Autor: Dominique Zumkeller / AHB 3.3 - Die Freizonen Im Turiner Vertrag von 1816 wurden vierzehn savoy. Gemeinden ganz oder teilweise dem Kt. Genf angegliedert. Als Kompensation dafür und weil sie nun von ihrem traditionellen Wirtschaftsraum URL: http://www.hls-dhs-dss.chD6641.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 7/8 abgeschnitten waren, wurde ihnen eine Zollbefreiung gewährt. Die Schaffung der Freizonen erwies sich in der Zeit des Protektionismus als äusserst notwendig. Das gesamte Pays de Gex war schon 1815 Freihandelszone geworden. Die Grundeigentümer in den geteilten Gem. durften sich für die Bestellung ihrer Güter dies- und jenseits der polit. Grenze sowie die Einbringung der Ernte frei bewegen. Ausserdem war vorgesehen, die Zollgrenze von der polit. Grenze weg ins Landesinnere zu verschieben. Letztlich fiel die savoy. Freihandelszone, die den Höhenzug Les Voirons und den Mont Vuache, ein auf den Genfer Markt ausgerichetes Gebiet, umfassen sollte, viel kleiner aus, da Douvaine, Machilly, Annemasse, Le Châble und Valleiry nicht darin eingeschlossen waren. Sie erstreckte sich dennoch über eine Fläche von 190 km2. Die in Genf gekauften Waren aus diesem Raum waren von Zollabgaben befreit. 1829 gewährte Turin dem Gebiet um Saint-Gingolph ohne Gegenleistung der Schweiz ebenfalls den Status einer Freihandelszone, indem es den Fiskalzoll bis zum Weiler Locum aufhob. Nach der Angliederung S.s an Frankreich wurde das Zollwesen vereinheitlicht. Die Grande Zone genannte Freihandelszone erstreckte sich fortan über eine Fläche von 3'790 km2, d.h. 87,7% des Dep. Hochsavoyen. Die Eidgenossenschaft weigerte sich, die Angliederung S.s an Frankreich offiziell anzuerkennen, und erlaubte die Einfuhr von Produkten aus der Grande Zone erst 1870. Annecy, das seinen Bedeutungsverlust damit in Verbindung brachte, dass es nicht in die Freihandelszone einbezogen worden war, wünschte deren Abschaffung. Die Freihandelszone trug wesentlich zum wirtschaftl. Aufschwung Hochsavoyens bei. Nach 1918 wollte Frankreich sie entgegen dem Wunsch der Savoyer und Genfer aufheben. Schliesslich wurde die Grande Zone abgeschafft, die kleinen Zonen im Pays de Gex und in S. sowie jene von Saint-Gingolph 1932 jedoch wiederhergestellt. Die bilateralen Abkommen zwischen der Europ. Union und der Eidgenossenschaft tragen den Freihandelszonen Rechnung, obwohl ihre Bedeutung gering geworden ist. Autorin/Autor: Dominique Zumkeller / AHB 3.4 - Die Situation zu Beginn des 21. Jahrhunderts Das Genferseegebiet, das im 16. Jh. während einiger Jahrzehnte ganz zur Schweiz gehörte, ist ein Ort des Austauschs zwischen Hochsavoyen und den Anrainerkantonen geblieben. Bis 1914 wurden Steine aus den Steinbrüchen von Meillerie per Lastkahn in die schweiz. Häfen transportiert, und die Savoyerinnen fuhren noch in den 1950er Jahren über den See, um in den Rebbergen zu arbeiten. 1981 haben Frankreich und die Schweiz ein Fischereiabkommen unterzeichnet. Trotz der im 1. Kaiserreich erstellten Strasse und der Eisenbahnlinie aus den 1880er Jahren konnte das Südufer des Genfersees nicht mit der Entwicklung des Nordufers Schritt halten. Der Streckenabschnitt zwischen Evian und Saint-Gingolph wurde 1998 stillgelegt, die Transchablaisienne nicht verwirklicht. Dagegen stiess der 1910 entworfene Plan einer S-Bahnverbindung Genf-Annemasse 2009 auf Zustimmung. Die Charterflüge, v.a. für Wintertouristen, mit Reiseziel S. und Hochsavoyen werden auf dem Flughafen GenfCointrin abgewickelt. In der Privatwirtschaft arbeiten u.a. die Skiorte zusammen, z.B. im Wintersportgebiet Portes du Soleil das Val-d'Illiez mit Hochsavoyen. Wie aus dem Dep. Ain, so kommt auch aus Hochsavoyen eine beachtl. Zahl Grenzgänger nach Genf (1960 2'000; Ende der 1980er Jahre 22'000; 2009 51'213). Schweizer zieht es wegen der günstigeren Wohnungen nach Hochsavoyen. Migros France verfügt in Etrembières, Thoiry und Neydens über Niederlassungen. Die Grenzgänger, die in Lausanne arbeiten, überqueren den Genfersee mit den Schiffen der Compagnie générale de navigation. Hochsavoyen ist seit der Gründung des Comité régional franco-genevois 1973 und des Conseil du Léman 1987 Mitglied der beiden Gremien. Die zukünftige franz.-waadtländ.-genfer. Agglomeration wird gemäss dem Leitbild 2007 auch einen Teil des Dep. Hochsavoyen umfassen. Autorin/Autor: Dominique Zumkeller / AHB URL: http://www.hls-dhs-dss.chD6641.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 8/8 Quellen und Literatur Literatur Allgemeines – Histoire de la Savoie, hg. von P. Guichonnet, 1973 – Histoire de la Savoie, hg. von J.-P. Leguay, 4 Bde., 1983-86 – Die Schweiz und S.: das Walliser Chablais und die Neutralisierung S.s 1476-1932, hg. von G. Delaloye, 2003 (franz. 2002) Vom Mittelalter bis 1536 – B. Demotz, Le comté de Savoie du XIe au XVe siècle, 2000 – A. Barbero, Il ducato di Savoia, 2002 Von 1559 bis 1813 – A. Biel, Die Beziehungen zwischen S. und der Eidgenossenschaft z.Z. Emanuel Philiberts, 1559-1580, 1967 – J. Nicolas, La Savoie au XVIIIe siècle: noblesse et bourgeoisie, 22003 – A. Becchia, L'occupation espagnole de la Savoie: 1742-1749, 2007 Von 1814 bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts – P. Guichonnet, P. Waeber, Genève et les Communes réunies, 1991 – A. Palluel-Guillard, L'aigle et la croix: Genève et la Savoie 1798-1815, 1999 – P. Guichonnet, La Savoie du Nord et la Suisse: neutralisation, zones franches, 2001 URL: http://www.hls-dhs-dss.chD6641.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)