reklamationsordnung - Penzion CENTRAL PARK

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REKLAMATIONSORDNUNG
(gemäß § 18 des Gesetzes 250/2007 GBI. über den Verbraucherschutz in der geänderten Fassung)
I. Einleitende Bestimmungen
1. Verkaufte Nahrungsmittel, Getränke und Waren müssen über die erforderliche Qualität, Quantität, Größe oder Gewicht verfügen
und frei von Mängeln, nach erstellten Rezepten und Berechnungen und durch richtige technologische Prozesse zubereitet und im
Einklang mit den Prinzipien des SVP sein.
2. Die Bedienung haftet für eventuelle Mängel, die die verkauften Lebensmittel oder Getränke bei Übernahme
durch den Verbraucher haben. Werden die Nahrungsmittel oder Getränke zu einem niedrigeren Preis (Rabatt) verkauft, haftet die
Bedienung für den Mangel, wegen dessen ein niedrigerer Preis angeboten und verhandelt wurde, nicht.
3. Das Eigentumsrecht an die verkaufte Lebensmittel, Getränke und Waren geht im Zeitpunkt der Zahlung auf den Käufer über.
4. In Folge des Erwerbs vom Eigentumsrecht geht die Gefahr der zufälligen Verderbnis, Ruinierung und Beschädigung
der Lebensmitteln, Getränke oder Waren auf den Käufer über.
5. Ist auf der verkauften Ware oder deren Verpackung die Garantiezeit markiert, endet sie mit dem
Ablauf dieser Frist und nach dieser Frist ist es verboten die Ware zu verkaufen.
II. Fristen zur Geltendmachung einer Reklamation
1. Auf der Betriebstelle muss der Verbraucher die Mängel unverzüglich nach der Entdeckung des Fehlers von Speisen
oder Getränken (geringes Gewicht, schlecht gemessenes Getränk verglichen mit der Speisekarte und Getränkeliste, bzw.
viel zu gekühltes oder wenig gekühltes Getränk ohne richtige Temperatur, kaltes Essen, usw.) reklamieren.
2. Das gleiche gilt für Reklamationen im Zusammenhang mit Nichtbeachtung der Vorschriften über persönliche
und Betriebshygiene - schmutziges Tuch, verschmutzte Arbeitskleidung usw.
3. Die Reklamation bringt der Verbraucher bei dem bedienenden Kellner oder Manager der Pension zur Geltung.
III. Ort zur Geltendmachung einer Reklamation
1. Der Verbraucher ist verpflichtet das Reklamationsrecht unverzüglich auszuüben. Falls der Verbraucher die Nahrungsmittel,
Getränke oder Waren mit einem Defekt weiter verwendet und der Defekt daher nichtkorrigierbar wird,
wird der Reklamationsanspruch vom Verkäufer nicht anerkannt.
2. Ein Defizit muss sofort angewendet werden, nicht nachdem der Verbraucher die Lebensmittel,
Getränke oder Waren bereits verbraucht hat. In diesem Fall wird der Reklamationsanspruch vom Verkäufer nicht anerkannt.
IV. Entfernbare Defekte
1. Falls der Mangel beseitigt werden kann, hat der Verbraucher Recht auf kostenlose, pünktliche und korrekte
Entfernung des Mangels und die Bedienung ist verpflichtet diesen Mangel unverzüglich zu entfernen.
2. Als entfernbare Mängel gelten Mängel, deren Beseitigung die Qualität und Eigenschaften von Lebensmitteln,
Getränken und Waren nicht beschädigt.
3. Im Falle, dass die reklamierten Nahrungsmittel, Getränke und Waren gar nicht eingewendet wurden,
darf der Käufer deren Ersetzung verlangen.
V. Nichtkorrigierbare Defekte
1. Falls man den Mangel nicht beseitigen kann und er verhindert, dass man die Lebensmittel, Getränke und Waren richtig und
ohne Fehl verwenden kann, hat der Verbraucher das Recht vom Kauf zurückzutreten, auch nachdem er die Ware schon
bezahlt hat und das Geld wird ihm zurückgegeben.
In Kraft seit 01.07.2007
Betrieb: Penzión Central Park, Sad SNP 663/18, 010 01 Žilina
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