Handlungsmöglichkeiten der Verbraucher - arndt

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Handlungsmöglichkeiten der Verbraucher
• Abwanderung und Widerspruch
– Beispiele …
– Wirksamkeit hängt ab von Glaubwürdigkeit und Sanktionsstärke
– man kauft wegen Preis/Leistungsverhältnis oder anderer Aspekte (Ethik, Umwelt)
nicht mehr bei einem Anbieter, sondern wechselt, z.B. Boykott (Shell)
– Widerspruch: insbesondere, wenn keine Abwanderung möglich, z.B. bei Bahn
• Marktstruktur und Wirkungspotenziale der Verbraucher
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Anzahl der Anbieter
Markteintrittsbarrieren
Flexibilität der Verbraucher
Substitutionsgüter
• Marktransparenz und Wirkungspotenziale der Verbraucher
– erhöhte Wahlmöglichkeiten im Zuge von Wandlung zu Käufermärkten  sinkende
Markttransparenz  steigendes Risiko von Fehlentscheidungen (Finanzierung,
Qualität, Ökologie)
– Steigerung der Markttransparenz durch
• anbietertunabhängige Verbraucherinformationen (z.B. Stiftung Warentest)
• Internet
– Hersteller/Verkäufer haben kaum Interesse an Markttransparenz
Grundzüge des Verbraucherrechts
• Bedeutung des Verbraucherrechts
– Einschränkung der Vertragsfreiheit
– Ziel: Schutz der Verbraucher vor Anbietern
– Ursachen:
• geringere Organisationsfähigkeit (viele Akteure, heterogene
Interessen, öffentliches Gut)
• Marktintransparenz
• Schutzbedürftigkeit (u.a. wegen geringeren Kenntnisstands)
• Zentral: Kaufvertrag
– relevante Stichworte: Willenserklärung, Geschäftsfähigkeit, Eigentum und
Besitz, Pflichten der Vertragspartner, Mangel, Kaufvertragsstörungen,
Formvorschriften, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Widerruf
(Haustürgeschäfte, Fernabsatzgeschäfte), AGB, Garantie (vertraglich),
Gewährleistung (gesetzlich, nicht einschränkbar, 2 Jahre Dauer, 6 Monate
Beweislastumkehr, 6 Monate bei gebrauchten Gütern
Grundzüge des Verbraucherrechts Insolvenzrecht
• Definition: nach Auflösung der Reserven reicht
das Einkommen nicht aus, um
Zahlungsverpflichtungen nachzukommen
• Ursachen
– Arbeitslosigkeit
– Scheidung
– Unerfahrenheit bzgl. Konsum- und Kreditausgaben
(z.B. Kreditkarten, Handykosten, …)
• Problem bei lebenslanger Schuldenhaftung:
geringe Arbeitsmotivation  seit 1999
• Insolvenzordnung 
Verbraucherinsolvenzverfahren (6-jährige
Wohlverhaltensperiode)
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