Handlungsmöglichkeiten der Verbraucher • Abwanderung und Widerspruch – Beispiele … – Wirksamkeit hängt ab von Glaubwürdigkeit und Sanktionsstärke – man kauft wegen Preis/Leistungsverhältnis oder anderer Aspekte (Ethik, Umwelt) nicht mehr bei einem Anbieter, sondern wechselt, z.B. Boykott (Shell) – Widerspruch: insbesondere, wenn keine Abwanderung möglich, z.B. bei Bahn • Marktstruktur und Wirkungspotenziale der Verbraucher – – – – Anzahl der Anbieter Markteintrittsbarrieren Flexibilität der Verbraucher Substitutionsgüter • Marktransparenz und Wirkungspotenziale der Verbraucher – erhöhte Wahlmöglichkeiten im Zuge von Wandlung zu Käufermärkten sinkende Markttransparenz steigendes Risiko von Fehlentscheidungen (Finanzierung, Qualität, Ökologie) – Steigerung der Markttransparenz durch • anbietertunabhängige Verbraucherinformationen (z.B. Stiftung Warentest) • Internet – Hersteller/Verkäufer haben kaum Interesse an Markttransparenz Grundzüge des Verbraucherrechts • Bedeutung des Verbraucherrechts – Einschränkung der Vertragsfreiheit – Ziel: Schutz der Verbraucher vor Anbietern – Ursachen: • geringere Organisationsfähigkeit (viele Akteure, heterogene Interessen, öffentliches Gut) • Marktintransparenz • Schutzbedürftigkeit (u.a. wegen geringeren Kenntnisstands) • Zentral: Kaufvertrag – relevante Stichworte: Willenserklärung, Geschäftsfähigkeit, Eigentum und Besitz, Pflichten der Vertragspartner, Mangel, Kaufvertragsstörungen, Formvorschriften, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Widerruf (Haustürgeschäfte, Fernabsatzgeschäfte), AGB, Garantie (vertraglich), Gewährleistung (gesetzlich, nicht einschränkbar, 2 Jahre Dauer, 6 Monate Beweislastumkehr, 6 Monate bei gebrauchten Gütern Grundzüge des Verbraucherrechts Insolvenzrecht • Definition: nach Auflösung der Reserven reicht das Einkommen nicht aus, um Zahlungsverpflichtungen nachzukommen • Ursachen – Arbeitslosigkeit – Scheidung – Unerfahrenheit bzgl. Konsum- und Kreditausgaben (z.B. Kreditkarten, Handykosten, …) • Problem bei lebenslanger Schuldenhaftung: geringe Arbeitsmotivation seit 1999 • Insolvenzordnung Verbraucherinsolvenzverfahren (6-jährige Wohlverhaltensperiode)