Wirtschaft | Abrechnungstipps Erörterungen mit Bezugspersonen ohne Beisein des Patienten: Für Hausärzte stehen zwei Positionen zur Verfügung Hausärzte werden häufiger als andere Gebietsärzte von Bezugspersonen ohne Beisein des Patienten in Anspruch genommen. der niedergelassene arzt gibt Hinweise zur Abrechnung von Kontakten mit Bezugspersonen ohne Beisein des Patienten. ontakte mit Bezugspersonen ergeben sich sowohl in Quartalen, in denen die Patienten selbst schon in der Praxis waren, als auch in Folgequartalen, in denen die Patienten nicht in die Praxis kommen. Daraus resultieren unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten. chertenpauschale berechnet hat, von einem Patienten angerufen oder hat dieser andere Arzt Kontakt mit einer Bezugsperson, kann dieser Arzt die 01435 abrechnen. Weiterer Nachteil: Auch bei mehreren telefonischen Konsultationen oder mittelbaren Kontakten mit Bezugspersonen in demselben Quartal ist die 01435 bei demselben Patienten nur einmal berechnungsfähig. Und: Erfolgen zunächst telefonische Kontakte beziehungsweise mittelbare Beratungen, dann kommt der Patient aber in demselben Quartal in die Praxis mit Abrechnung einer Versichertenpauschale, entfällt die zuvor abgerechnete 01435. Minuten kann jeweils die 03230 berechnet werden. Zum Ende des Quartals wird eine Versichertenpauschale abgerechnet, die zuvor abgerechneten 03230 bleiben erhalten. Hausärzte sollten somit bei alleinigen Kontakten mit Bezugspersonen von mehr als zehn Minuten Dauer grundsätzlich die 03230 abrechnen. Die 01435 sollte nur wenn in Folgequartalen ausschließlich telefonische oder mittelbare Kontakte erfolgen und keine Versichertenpauschale berechnet wird oder in Fällen, in denen die Kontakte in Folgequartalen keine zehn Minuten dauern, abgerechnet werden. Bereitschaftspauschale 01435 EBM Gesprächsleistung 03230 EBM Wichtig Die 01435 ist für alleinige telefonische Arzt-Patienten-Kontakte oder für alleinige mittelbare Patientenkontakte im Quartal berechnungsfähig. Definition „mittelbare Kontakte“: Der Patient selbst ist nicht zugegen, der Kontakt erfolgt nur mit einer Bezugsperson. Ruft somit ein Patient den Arzt an oder berät der Arzt eine Bezugsperson, ist die 01435 (88 Punkte / 9,04 Euro) berechnungsfähig. Aber: Wird bei demselben Patienten von demselben Arzt in demselben Quartal eine Versichertenpauschale abgerechnet, entfällt die 01435. Diese Konstellation dürfte in der Mehrzahl der Fälle zutreffen, da telefonische Konsultationen beziehungsweise mittelbare Beratungen von Bezugspersonen überwiegend bei Patienten erbracht werden, die in demselben Quartal in die Praxis kommen und bei denen eine Versichertenpauschale abgerechnet wird. Ausnahme für Gemeinschaftspraxen: Die 01435 ist nur für denselben Arzt in demselben Quartal von der Berechnung neben einer Versichertenpauschale ausgeschlossen. Wird in einer Gemeinschaftspraxis ein anderer Arzt als derjenige, der die Versi- Mit der 03230 wurde erstmalig eine ­Position in den EBM aufgenommen, die für Erörterungen mit Bezugspersonen ohne Beisein des Patienten berechnungsfähig ist. Erörterungen mit Bezugspersonen sind je vollendete zehn Minuten Gesprächsdauer nach 03230 zu berechnen. Vorteile der 03230 gegenüber der 01435: Erörterungen nach 03230 können bei demselben Patienten mehrfach im Quartatal und mehrfach nebeneinander im Rahmen einer Konsultation abgerechnet werden. Und: Kommt es in demselben Quartal doch noch zu einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt mit Berechnung einer Versichertenpauschale, werden die zuvor abgerechneten 03230 im Gegensatz zur 01435 nicht gestrichen. Nachteil der 03230: Für telefonische Erörterungen, weder mit den Patienten noch mit Bezugspersonen, ist die 03230 nicht berechnungsfähig. Beispiel für die Hausarztpraxis: Zu ­Beginn eines Quartals, gegebenenfalls auch mehrfach in demselben Quartal, kommt die Bezugsperson eines Patienten in die Praxis. Bei einer Gesprächsdauer von zehn K 36 — der niedergelassene arzt 11/2015 Mittelbare Kontakte • 03230: Immer abrechnen, wenn Kontakte mit Bezugspersonen ohne Beisein des Patienten länger als zehn Minuten dauern • Die 03230 wird nicht gestrichen wenn bei demselben Patienten eine Versichertenpauschale berechnet wird • 01435: Nur bei alleinigen telefonischen oder mittelbaren Kontakten unter zehn Minuten in Folgequartalen abrechnen • 01435 wird gestrichen, wenn eine Versichertenpauschale bei demselben Patienten berechnet wird • Bei alleinigen Kontakten mit ­Bezugspersonen die Versichertenkarte des Patienten vorlegen lassen, damit nach deren Einlesen die 01435 beziehungsweise 03230 berechnet werden kann Alle Tipps mit Stichwort-Suchfunktion und Archiv finden Sie auch unter www.abrechnungstipps.de – kostenlos!