Seite 1 von 1für Referat Stadtplanung und Bauordnung Telefon: 0 233-24398 0 233-23195 0 233-21694 Telefax: 0 233-24217 Stadtplanung PLAN-HAII-43 P PLAN-HAII-54-3 PLAN-HAII-43 V Lipperheidestraße (östlich) zwischen Greinzstraße und Bassermannstraße Bekanntgabe des Plangutachtens und weiteres Vorgehen (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1507a) Stadtbezirk 21 - Pasing-Obermenzing Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/V 14307 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 26.03.2014 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens, um eine fundierte Basis für das weitere Bebauungsplanverfahren zu erhalten Inhalt Bekanntgabe der Ergebnisse des Plangutachtens und weiteres Vorgehen (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1507a) Entscheidungsvorschlag – – – Kenntnisnahme vom Ergebnis des Plangutachtens zeitnahe Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1507a entsprechend der Empfehlung des Preisgerichtes vom 05.11.2013 und den Ergänzungen zum Erschließungskonzept auf der Grundlage des Konzeptes von Köstelbacher Miczka Architektur Urbanistik mit Wamsler Rohloff Wirzmüller Freiraumarchitekten keine Beschlussvollzugskontrolle Gesucht werden Bassermannstraße, Bebauungsplan, Greinzstraße, Lipperheidestraße, Plangutachten kann im RIS auch nach Telefon: 0 233-24398 0 233-23195 0 233-21694 Telefax: 0 233-24217 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HA II/43 P PLAN-HA II/54-3 PLAN-HA II/43 V Lipperheidestraße (östlich) zwischen Greinzstraße und Bassermannstraße Bekanntgabe des Plangutachtens und weiteres Vorgehen (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1507a) Stadtbezirk 21 - Pasing-Obermenzing Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/V 14307 Vorblatt zur Beschlussvorlage des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 26.03.2014 (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis I. Vortrag der Referentin 1 A) Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses 1 1. Anlass 1 2. Wettbewerbsverfahren 2 3. Wettbewerbsergebnis 3 4. Empfehlung des Preisgerichtes II. Seite 10 B) Weiteres Vorgehen 10 C) Beteiligung des Bezirksausschusses/ der Bezirksausschüsse 11 Antrag der Referentin 12 III. Beschluss 12 Telefon: 0 233-24398 0 233-23195 0 233-21694 Telefax: 0 233-24217 Seite 1 von 13 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII-43 P PLAN-HAII-54-3 PLAN-HAII-43 V Lipperheidestraße (östlich) zwischen Greinzstraße und Bassermannstraße Bekanntgabe des Plangutachtens und weiteres Vorgehen (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1507a) Stadtbezirk 21 - Pasing-Obermenzing Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/V 14307 Anlagen: 1. Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 1507a 2. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 26.03.2014 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin A) Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses 1. Anlass Der Planungsbereich liegt im Umgriff des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 1507 vom 19.12.1984, der den Bereich der weitgehend unbebauten Flächen beiderseits der Pippinger Straße zwischen dem Kreisel Obermenzing am Ende der Autobahn A 8 und der Theodor-Storm-Straße umfasst. Ziel des Aufstellungsbeschlusses ist unter anderem die Abrundung der Bauflächen westlich der Würm. Hier ist östlich der Lipperheidestraße ein größerer unbebauter Bereich im Flächennutzungsplan als Reines Wohngebiet dargestellt. Für diese bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen östlich der Lipperheidestraße soll Baurecht für Wohn- und Gemeinbedarfsnutzung geschaffen werden. Der nun zunächst zu entwickelnde Teilbebauungsplan Nr. 1507a zum Stand des Verfahrens der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch stellte die Planung lediglich in groben Zügen dar mit verkehrlicher Anbindung über die bestehenden Straßenstiche an die Lipperheidestraße. Eine öffentliche Erörterung fand am 24.01.2011 statt. Seite 2 von 13 Um eine fundierte Basis für den dafür notwendigen Bebauungsplan zu schaffen, sollten für den betreffenden Teilbereich über einen Wettbewerb qualifizierte Konzepte für eine verträgliche Bebauung und Neuordnung der Flächen gefunden werden. Ziel ist dabei die Konzeption eines hochwertigen Wohnquartiers, das einerseits die Identität dieser spezifischen Lage zwischen bestehender Bebauung und Landschaftsraum respektiert bzw. weiterentwickelt und gleichzeitig der Ausloberin eine angemessene wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht. 2. Wettbewerbsverfahren Die Auslobung erfolgte durch die PG Projektierungsgesellschaft GmbH, vertreten durch Frau Veronika Graml, die Auslobungsunterlagen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung erarbeitet. Das Plangutachten wurde als einstufiger Ideenwettbewerb im kooperativen Verfahren gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW § 3(5) mit sechs eingeladenen Teams aus Architekten ausgelobt. Schwerpunkt der Planungsaufgabe war dabei die Konzeption von hochwertigem Wohnungsbau mit dazugehörigen Freiflächen sowie einer Kindertagesstätte. Ebenfalls Thema war die Untersuchung von zwei Lösungsmöglichkeiten zur Verkehrserschließung (s. auch Buchstabe B des Vortrags). Die Planungsteams stellten ihre Konzepte in einem Zwischenkolloquium der Jury zur Diskussion vor. Dabei wurde eine verbindliche Auswahl eines Erschließungskonzeptes - Haupterschließung von der Bassermannstraße, dazu eine untergeordnete Anbindung an die Polkostraße - getroffen. Eingeladen wurden und teilgenommen haben hierbei 6 Architekturbüros: – – – – – – Helmut Breunig Architekt und Stadtplanung, München mit liebald + aufermann Landschaftsarchitekten, München delaossa Architekten, München mit NRT Narr Rist Türk Landschaftsarchitekten, Marzling dressler mayerhofer rössler Architekten, München mit terra.nova Landschaftsarchitekten, München Köstelbacher Miczka Architektur Urbanistik, Regensburg mit Wamsler Rohloff Wirzmüller Freiraumarchitekten, Regensburg Planungsgemeinschaft MMS Maisinger Murr Schopf, München mit Patrizia Ott Landschaftsarchitektin, München rebouskos + störkle Architekten und Stadtplaner, München mit Keller Damm Roser Landschaftsarchitekten, München Die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekturbüros war verpflichtend, die Hinzuziehung eines Verkehrsplaners wurde empfohlen. Seite 3 von 13 Das Preisgericht setzte sich wie folgt zusammen: Fachpreisrichter/innen Prof. Dr.(I) Elisabeth Merk, Stadtbaurätin, München Prof. Ulrich Holzscheiter (Vorsitz), Architekt, München Wolfgang Brune, Architekt, München Johannes Ernst, Steidle Architekten, München Peter Krieger, Architekt, Samerberg Karin Schmid, 03 Architekten, München Rolf Lynen, Landschaftsarchitekt, München Sachpreisrichter/innen Dr. Constanze Söllner-Schaar, Fraktion der SPD Josef Schmid, Fraktion der CSU Herbert Danner, Fraktion von Bündnis 90/ die Grünen Ursula Sabathil, Fraktion der Bürgerliche Mitte Veronika Graml, PG Projektierungsgesellschaft Christian Müller, Stadtrat, Vorsitzender BA 21 Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter/innen Thomas Rehn, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II/4 Robert Meyer, Architekt, München Peter Scheller, Palais Mai Architekten, München Elke Berger, Landschaftsarchitektin, München Ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter/innen Ingo Mittermaier, Fraktion der SPD Mechthilde Wittmann, Fraktion der CSU Christa Stock, Fraktion der FDP 3. Wettbewerbsergebnis Die Preisgerichtssitzung am 05.11.2013 vergab zwei Preise: 1. Preis: Köstelbacher Miczka Architekten mit Wamsler Rohloff Wirzmüller Freiraumarchitekten 2. Preis: dressler mayerhofer rössler Architekten mit terra.nova Landschaftsarchitekten Eine Arbeit blieb in der Engeren Wahl: Breunig Architekt mit liebald + aufermann Landschaftsarchitekten Seite 4 von 13 1. Preis Köstelbacher Miczka Architekten mit Wamsler Rohloff Wirzmüller Freiraumarchitekten, Regensburg Lageplan Seite 5 von 13 Modellfoto 1. Preis Auszug aus dem Protokoll der Preisgerichtssitzung Beurteilungstext 1. Preis: „Die strukturell eigenständige Arbeit überzeugt mit einer klaren Abfolge von Angerund Hofräumen, die sich großzügig zum Landschaftsraum öffnen, somit der besonderen Qualität des Ortes Rechnung tragen und vor allem eine geringstmögliche Beeinträchtigung des Ausblicks aus den Bestandsgebäuden an der Lipperheidestraße zum Landschaftsraum hin gewährleisten. Zwischen subtil geknickten dreigeschossigen Zeilen bilden sich aufweitende Angerräume, an denen folgerichtig die Adressen und Eingänge für die Wohnnutzung angeordnet sind und die in deutlichem Kontrast zu den grünen Gartenhöfen stehen. Kontrovers diskutiert wird die Länge der Zeilen, die dem Preisgericht jedoch wegen ihren niedrigen Bauhöhen und ihren lebendigen Abweichungen von der starren Geradlinigkeit mehrheitlich als unproblematisch erscheint. Dennoch wären etwas stärkere Brechungen in der Grundrisskontur der Zeilen und in ihren Silhouetten vorstellbar. Die Zeilen sind darüber hinaus für vielfältige Bau- und Wohnformen ideal flexible Konfigurationstypen. Sie eignen sich gleichermaßen für Geschosswohnungsbau in attraktiver Südausrichtung, wie für gereihte Stadthäuser mit individuellen Gartenhöfen. Nicht nachvollziehbar allerdings ist der typologische Wechsel an der Polkostraße, da der Angerraum hier an Eindeutigkeit verliert. Seite 6 von 13 Die südlich gelegene EOF-Nutzung ist deutlich dichter, aber so durchaus vorstellbar und typologisch vom Wohnungsbau zu lösen (leichte Unterschreitung der Abstandsflächen). Die Kita ist hinsichtlich Lage und Orientierung nicht unproblematisch, da die Nordlage der Freifläche bei der üblichen Orientierung der Gruppenräume nach Süden Zuordnungserfordernisse missachtet. Die rhythmisch differenzierte Abfolge von Erschließungsangern und Gartenzonen ist sehr überzeugend. Sie ermöglicht neben einer klaren Adressbildung ein hohe Vielfalt an Nutzungstypen. Der Grünzug im Osten gibt Raum für eine abwechslungsreiche Freiraumnutzung. Die Verwendung des Versickerungswassers wird an sich begrüßt, die Nutzung als Spielbach erscheint unrealistisch. Für das öffentliche Grün am Landschaftsraum wäre eine deutlichere Ausprägung, die auch Platz für Jugendspiel böte, wünschenswert gewesen. Die Dominanz der Sickermulden – auch im Bereich der Angerräume – erscheint bedenklich. Die Anger bergen jedoch in ihrer verkehrsfreien Ausbildung großes Potenzial als Spiel- und Kommunikationsräume und vernetzen beinahe beiläufig mit dem bestehenden Quartier. Die verkehrliche Erschließung ist grundsätzlich tragfähig, allerdings fehlen eine präzise Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen, sowie die Wendeanlagen jeweils am Ende der verlängerten Polkostraße und an der geplanten Nord-Süd verlaufenden Erschließungsstraße. Die Aufnahme des vorhandenen Wegenetzes und dessen Fortführung im Planungsgebiet für Fußgänger und Radfahrer fügt sich wie selbstverständlich in das Konzept ein. Die Zufahrt der für die EOF-Gebäude von der Lipperheidestraße im Süden ist ebenso problematisch wie die Lage Tiefgaragenrampen an den östlichen Zeilenstirnseiten. Die Arbeit ist hinsichtlich der erzielten Geschossfläche eher im unteren Bereich anzusiedeln. Da die Tiefe der Baukörper mit nur 11 m aber eher gering ist, sind hier durchaus Spielräume nach oben erkennbar, ohne die Gesamtqualität des Konzepts zu schmälern und ohne die positiv bewertete Dreigeschossigkeit in Frage stellen zu müssen. Insgesamt stellt die Arbeit eine der besonderen Qualität des Ortes gerecht werdende Lösung dar und bietet eine sehr gute Basis für die Entwicklung eines eigenständigen und qualitätvollen Wohnquartiers.“ Seite 7 von 13 2. Preis dressler mayerhofer rössler Architekten mit terra.nova Landschaftsarchitekten, München Lageplan Seite 8 von 13 Modellfoto 2. Preis Auszug aus dem Protokoll der Preisgerichtssitzung Beurteilungstext 2. Preis: „Die Arbeit 3303 nimmt die historische Villenbebauung der engeren und weiteren Nachbarschaft als Impulsgeber für eine städtebauliche Neuentwicklung auf. Hierbei wird jedoch in Maßstab und Körnung stärker auf die jüngere Bebauung entlang der Lipperheidestraße Bezug genommen als auf die Siedlungsstruktur der August-Exter-Villenkolonie. Im Mittelteil des Areals werden drei differenziert ausgeformte, freistehende Gebäude in leicht zueinander versetzter Form um einen inneren Anger angeordnet; dieser Anger übernimmt auch die Erschließungsfunktion. Die angebotenen Gebäudetypologien zeigen in ihrer Anordnung ein nur schwach ausgeprägtes Gruppierungsprinzip und schaffen so eine räumlich eher gleichförmige Konfiguration. Die nördlich der Polkostraße angebotenen Baukörper fügen sich im Maßstab in die Quartiersbebauung ein; unverständlich ist jedoch, dass über die versetzte Anordnung abweichend vom Anordnungsprinzip der Nachbarschaft eine rückwärtige Bebauung ermöglicht und hierdurch das städtebauliche Gesamtkonzept gestört wird. Seite 9 von 13 Die im südlichen Baugebiet vorgeschlagenen L-förmigen Gebäude für den geförderten Wohnungsbau vermitteln auf positive Weise zwischen dem Feuerwehrareal und der neuen Bebauungsstruktur. Die Anlage der Kindertagesstätte samt Freispielfläche zum offenem Landschaftsraum wird positiv gesehen, ebenso die konfliktfreie Erschließung über die Bassermannstraße. Die tendenziell eher gleichartig ausgeprägte Clusterstruktur der offenen Stadtvillenbebauung erzeugt in ihrer Gesamtheit keine abwechslungsreichen Raumbildungen; auf die spezifischen örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. die Stadtrandsituation, wird wenig Bezug genommen. Der Verzicht auf eine Differenzierung der Gebäudehöhen, z.B. durch zusätzliche Voll- oder Terrassengeschosse, verstärkt den Eindruck der Einförmigkeit. Die zu erwartende Qualität der Wohnungen ist durch die beim Punkthaus mögliche vierseitige Orientierung der Wohnungen grundsätzlich gut, die großen Bautiefen lassen aber Zweifel zu, ob sich für alle Wohnungen attraktive Außenraumbezüge herstellen ließen. Trotz der spannungsarmen Anordnung der Gebäude gelingt ein außerordentlich differenziertes Freiraumgefüge. Die Erschließungshöfe sind angenehm dimensioniert und vielfältig nutzbar. Die Zuordnung der Spielbereiche zu den Gebäudeclustern ist sehr gelungen. Der Obsthain im Westen bildet einen angenehm freundlichen Übergang zwischen Bestand und neuem Quartier. Die öffentliche Grünfläche als Insel im Gerstenfeld ist ein interessanter und reizvoller Beitrag und vermeidet Konflikte durch lärmintensive Spiele. Es bestehen jedoch Bedenken bezüglich der Umsetzbarkeit, da die Nutzbarkeit der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche erheblich beeinträchtigt wäre. Die verkehrliche Erschließung sowohl von Süden als auch von Norden ist gut gelöst, jedoch fehlt im südlichen Bereich die notwendige Wendeanlage. Die im Inneren des Quartiers vorgesehene Shared-Space-Fläche zur Fuß-/Rad-/PKWErschließung wird im Grunde ebenfalls positiv gesehen und lässt eine vielseitige und lebendige Nutzung erwarten. Die Realisierbarkeit in Abschnitten erscheint unproblematisch. Die im Entwurf angelegte Wirtschaftlichkeit liegt durch die durchgängig geringen Gebäudehöhen im unteren Bereich. Insgesamt stellt diese Arbeit einen positiven Beitrag zur Entwicklung des Planungsgebietes dar.“ Seite 10 von 13 4. Empfehlung des Preisgerichtes Das Preisgericht empfahl der Ausloberin mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, den 1. Preis der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen; dabei ist den im Protokoll festgehaltenen Bedenken Rechnung zu tragen. Zusätzlich wurde empfohlen: – wirkungsvolle Gliederungsmöglichkeiten der langgestreckten Zeilen zu untersuchen, möglicherweise durch Baufluchtunterbrechungen und/ oder partiell viergeschossige Zeilenabschnitte – mit einer größeren Bautiefe und/ oder partiell viergeschossigen Gebäudepartien eine höhere Dichte zu erzielen und – für die Erschließungskonzeption und die Zufahrten zu den Tiefgaragen im Zuge der nachbarlichen Beteiligung Alternativen aufzuzeigen. B) Weiteres Vorgehen Entsprechend der Empfehlung des Preisgerichtes am 05.11.2013 soll das Bebauungsplanverfahren Nr. 1507a für den Wettbewerbsumgriff auf der Grundlage des Planungskonzeptes von Köstelbacher Miczka Architekten mit Wamsler Rohloff Wirzmüller Freiraumarchitekten weitergeführt werden. Entsprechend der Empfehlung des Preisgerichtes wurden in Abstimmung mit den Preisträgern und der Verkehrsplanung Erschließungsalternativen aufgezeigt und geprüft. Die im Wettbewerbsentwurf vorgesehene Tiefgaragenzu- und -ausfahrt zur Lipperheidestraße im südlichen Bereich soll verlegt werden zum internen Erschließungssystem, um die Lipperheidestraße nicht zu belasten. Eine Erschließung der Siedlung von den vorhandenen Straßenanschlüssen der Lipperheidestraße widerspricht dem Entwurfsgedanken der ost-west-gerichteten Anger, die keinen Fahrverkehr vorsehen. Schon im Wettbewerbsverfahren wurden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zwei grundsätzliche Erschließungsalternativen im Rahmen eines Zwischenkolloquiums untersucht: erstens eine Erschließung von der Bassermannstraße aus über eine nord-süd-gerichtete Stichstraße sowie in untergeordnetem Umfang eine Erschließung über eine Stichstraße in Verlängerung der Polkostraße, zweitens als Alternative die Erschließung ausschließlich über eine nord-süd-gerichtete Stichstraße. Das Preisgericht war der Überzeugung, dass die erste Erschließungsalternative bessere Möglichkeiten für die Gestaltung des Siedlungsrandes bietet. Seite 11 von 13 Der Entwurf der Preisträger nimmt dieses Konzept auf. Ein Verzicht auf die verlängerte Polkostraße bzw. die Erschließung ausschließlich von der nord-süd-gerichteten Straße würde zu einer überlangen internen Erschließungsstraße führen. Durch die jetzt geplanten zwei Stichstraßen wird Durchgangsverkehr vermieden, und zwischen den Wendeanlagen kann am nördlichen Siedlungsrand ein autofreier Bereich entstehen, der auch die gute Zugänglichkeit zu der östlich angrenzenden, öffentlichen Grünfläche gewährleistet. Die Wendeanlagen am Ende der verlängerten Polkostraße und an der nord-süd-verlaufenden Erschließungsstraße können den funktionalen Erfordernissen entsprechend ausgeformt werden. Die Gestaltung der Straßenräume im Planungsgebiet wird im Zuge des weiteren Verfahrens konkretisiert werden. Das Erschließungskonzept wird also wie folgt geändert werden : keine Tiefgaragen-Zufahrten von der Lipperheidestraße, qualitätvolle Ausformung der Wendeanlagen und der Straßenräume im Inneren der Siedlung. Mit diesem modifizierten Erschließungskonzept soll das weitere Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, das Verfahren nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchzuführen. Weitere Anregungen des Preisgerichtes werden im Zusammenhang mit den Ergebnissen der o.g. Verfahren berücksichtigt. Bei der weiteren Entwicklung des Konzeptes soll die zentrale Idee einer subtil geknickten Zeilenbebauung mit einer klaren Abfolge von Angerund Hofräumen, die sich großzügig zum Landschaftsraum öffnen, mit geeigneten planungsrechtlichen und vertraglichen Regelungen gesichert werden. Für die Planung finden die Verfahrensgrundsätze zur Sozialgerechten Bodennutzung Anwendung. Eine Grundzustimmung der betroffenen Grundeigentümer liegt vor. C) Beteiligung des Bezirksausschusses/ der Bezirksausschüsse Die Bezirksausschuss-Satzung sieht in vorliegender Angelegenheit keine Beteiligung von Bezirksausschüssen vor. Der Bezirksausschuss-Vorsitzende des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing, Herr Müller, war zudem im Preisgericht als Sachpreisrichter vertreten. Der Bezirksausschuss des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing hat Abdrucke der Vorlage erhalten. Seite 12 von 13 Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung II, Herrn Stadtrat Amlong, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Vom Ergebnis des Plangutachtens Lipperheidestraße wird Kenntnis genommen. 2. Entsprechend der Empfehlung des Preisgerichtes am 05.11.2013 und den unter Buchstabe B des Vortrages genannten Ergänzungen zum Erschließungskonzept soll das Bebauungsplanverfahren Nr. 1507a für den Wettbewerbsumgriff auf der Grundlage des Konzeptes von Köstelbacher Miczka Architektur Urbanistik mit Wamsler Rohloff Wirzmüller Freiraumarchitekten weitergeführt werden. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Prof. Dr.(I) Merk Stadtbaurätin Seite 13 von 13 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv. Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/43 V zur weiteren Veranlassung. Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An den Bezirksausschuss 21 3. An Stadtwerke München GmbH 4. An das Baureferat 5. An das Baureferat VV EO 6. An das Kommunalreferat 7. An das Kommunalreferat - Vermessungsamt 8. An das Kreisverwaltungsreferat 9. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 10. An das Referat für Bildung und Sport 11. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 12. An das Sozialreferat 13. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 14. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I 15. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/42 16. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II 17. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/01 18. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/43 P 19. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/44 B 20. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/543 21. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III 22. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV 23. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/43 T mit der Bitte um Kenntnisnahme. Am Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/43 V Sc Seldweg hir me rwe g Be rth a-v Petz etstr . nstr. o Bergs ANLAGE 1 on -S utt . t-Str hlich ef-Sc artstr. ne r- W Jos BEB. NR. 1439 h Eisen eg tstr. m-Str. BEB. NR. 24 A weg Eisenhar . olm-Str Korfiz-H . nstr iste sion Pas Seld Korfiz-Hol Greinzstr. . Keys artstr h Eisen str. Gerlic gstr. erlin nhart Eise Blutenburg hstr. Julius- BEB. NR. 1848 tr. Kreis-S AB NR. 1507 Pe ud Da tze tst r. AB NR. 164 . Str st et srei s-K liu ostr. Polk r. Ju BEB. NR. 45 C BEB. NR. 45 C r. st et AB NR. 1507 . g Pipp e le en-Str. ng Albert-La Str. Al r inge te lko estr. Al -Str. h Blaic Dr.- r st Keyserlingstr. tr. . str lko Po e merw ts de id Lipperhe u Da Schne Schir iderstr tz Pe Sedelho Po tr. e le Al Schirmerweg ts ude Da te Al . ger Str Pippin Keyserlingstr. Nu m be e rg e rs le Al tr. te Al Numbergerstr. fstr. Feuerwache BEB. NR. 584 Gustav-Meyr Feichthofstr. ink-Str. Bassermannstr. Lipperheidestr. M Hofmillerstr. ar AB NR. 1849 BEB. NR. 105 Mark-Twain-Str. BEB. NR. 140 Schirmerweg Segantiniweg Rubensstr. Rubensstr. Barystr. Bassermannstr. Hofmillerstr. sc h le Al e M ar sc hn er Barystr. te Al ne rs tr. st r. Alte Allee Segantiniweg Glasenb LEGENDE GELTUNGSBEREICH DES BEB.PL. GEM. BESCHLUSSVORLAGE ZUM BEBAUUNGSPLAN AUFSTELLUNGSBESCHLUSS BEREICH: LIPPERHEIDESTRASSE IN KRAFT GETRETENER BEBAUUNGSPLAN GREINZSTRASSE UND BASSERMANNSTRASSE M 1:5000 0 50 100 150 200 BAUORDNUNG HA II / 43 P artlstr. ANLAGE 2 23 Allach, Untermenzing 10 22 Moosach Aubing, Lochhausen, Langwied 9 Neuhausen, Nymphenburg 21 Pasing, Obermenzing 25 Laim 20 Hadern LEGENDE LAGE DES BEB.PL. GEM. BESCHLUSSVORLAGE IM STADTBEZIRK 7 Sendling, Westpark LAGEPLAN 21. STADTBEZIRK PASING-OBERMENZING BEREICH: LIPPERHEIDESTRASSE GREINZSTRASSE UND BASSERMANNSTRASSE BAUORDNUNG HA II / 43 P