Referat für Stadtplanung und Bauordnung

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Referat
Stadtplanung
und Bauordnung
Telefon: 0 233-24398
0 233-23195
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Telefax: 0 233-24217
Stadtplanung
PLAN-HAII-43 P
PLAN-HAII-54-3
PLAN-HAII-43 V
Lipperheidestraße (östlich)
zwischen Greinzstraße
und Bassermannstraße
Bekanntgabe des Plangutachtens
und weiteres Vorgehen
(Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1507a)
Stadtbezirk 21 - Pasing-Obermenzing
Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/V 14307
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 26.03.2014 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage
Anlass
Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens, um eine fundierte Basis für
das weitere Bebauungsplanverfahren zu erhalten
Inhalt
Bekanntgabe der Ergebnisse des Plangutachtens und weiteres Vorgehen
(Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1507a)
Entscheidungsvorschlag
–
–
–
Kenntnisnahme vom Ergebnis des Plangutachtens
zeitnahe Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1507a
entsprechend der Empfehlung des Preisgerichtes vom 05.11.2013
und den Ergänzungen zum Erschließungskonzept auf der Grundlage des Konzeptes von Köstelbacher Miczka Architektur Urbanistik
mit Wamsler Rohloff Wirzmüller Freiraumarchitekten
keine Beschlussvollzugskontrolle
Gesucht werden Bassermannstraße, Bebauungsplan, Greinzstraße, Lipperheidestraße,
Plangutachten
kann im RIS
auch nach
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Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HA II/43 P
PLAN-HA II/54-3
PLAN-HA II/43 V
Lipperheidestraße (östlich)
zwischen Greinzstraße
und Bassermannstraße
Bekanntgabe des Plangutachtens
und weiteres Vorgehen
(Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1507a)
Stadtbezirk 21 - Pasing-Obermenzing
Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/V 14307
Vorblatt zur Beschlussvorlage des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 26.03.2014 (SB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis
I.
Vortrag der Referentin
1
A) Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses
1
1. Anlass
1
2. Wettbewerbsverfahren
2
3. Wettbewerbsergebnis
3
4. Empfehlung des Preisgerichtes
II.
Seite
10
B) Weiteres Vorgehen
10
C) Beteiligung des Bezirksausschusses/ der Bezirksausschüsse
11
Antrag der Referentin
12
III. Beschluss
12
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Referat
für
Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII-43 P
PLAN-HAII-54-3
PLAN-HAII-43 V
Lipperheidestraße (östlich)
zwischen Greinzstraße
und Bassermannstraße
Bekanntgabe des Plangutachtens
und weiteres Vorgehen
(Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1507a)
Stadtbezirk 21 - Pasing-Obermenzing
Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/V 14307
Anlagen:
1. Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 1507a
2. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 26.03.2014 (SB)
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag der Referentin
A)
Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses
1.
Anlass
Der Planungsbereich liegt im Umgriff des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 1507 vom 19.12.1984, der den Bereich der weitgehend unbebauten Flächen beiderseits der Pippinger Straße zwischen dem Kreisel Obermenzing am Ende
der Autobahn A 8 und der Theodor-Storm-Straße umfasst.
Ziel des Aufstellungsbeschlusses ist unter anderem die Abrundung der Bauflächen
westlich der Würm. Hier ist östlich der Lipperheidestraße ein größerer unbebauter Bereich im Flächennutzungsplan als Reines Wohngebiet dargestellt. Für diese bislang
landwirtschaftlich genutzten Flächen östlich der Lipperheidestraße soll Baurecht für
Wohn- und Gemeinbedarfsnutzung geschaffen werden.
Der nun zunächst zu entwickelnde Teilbebauungsplan Nr. 1507a zum Stand des Verfahrens der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch stellte die
Planung lediglich in groben Zügen dar mit verkehrlicher Anbindung über die bestehenden Straßenstiche an die Lipperheidestraße. Eine öffentliche Erörterung fand am
24.01.2011 statt.
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Um eine fundierte Basis für den dafür notwendigen Bebauungsplan zu schaffen, sollten für den betreffenden Teilbereich über einen Wettbewerb qualifizierte Konzepte für
eine verträgliche Bebauung und Neuordnung der Flächen gefunden werden. Ziel ist
dabei die Konzeption eines hochwertigen Wohnquartiers, das einerseits die Identität
dieser spezifischen Lage zwischen bestehender Bebauung und Landschaftsraum respektiert bzw. weiterentwickelt und gleichzeitig der Ausloberin eine angemessene wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht.
2.
Wettbewerbsverfahren
Die Auslobung erfolgte durch die PG Projektierungsgesellschaft GmbH, vertreten
durch Frau Veronika Graml, die Auslobungsunterlagen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung erarbeitet. Das Plangutachten
wurde als einstufiger Ideenwettbewerb im kooperativen Verfahren gemäß Richtlinien
für Planungswettbewerbe RPW § 3(5) mit sechs eingeladenen Teams aus Architekten
ausgelobt.
Schwerpunkt der Planungsaufgabe war dabei die Konzeption von hochwertigem Wohnungsbau mit dazugehörigen Freiflächen sowie einer Kindertagesstätte.
Ebenfalls Thema war die Untersuchung von zwei Lösungsmöglichkeiten zur Verkehrserschließung (s. auch Buchstabe B des Vortrags).
Die Planungsteams stellten ihre Konzepte in einem Zwischenkolloquium der Jury zur
Diskussion vor. Dabei wurde eine verbindliche Auswahl eines Erschließungskonzeptes
- Haupterschließung von der Bassermannstraße, dazu eine untergeordnete Anbindung
an die Polkostraße - getroffen.
Eingeladen wurden und teilgenommen haben hierbei 6 Architekturbüros:
–
–
–
–
–
–
Helmut Breunig Architekt und Stadtplanung, München mit liebald + aufermann
Landschaftsarchitekten, München
delaossa Architekten, München mit NRT Narr Rist Türk Landschaftsarchitekten,
Marzling
dressler mayerhofer rössler Architekten, München mit terra.nova Landschaftsarchitekten, München
Köstelbacher Miczka Architektur Urbanistik, Regensburg mit Wamsler Rohloff
Wirzmüller Freiraumarchitekten, Regensburg
Planungsgemeinschaft MMS Maisinger Murr Schopf, München mit Patrizia Ott
Landschaftsarchitektin, München
rebouskos + störkle Architekten und Stadtplaner, München mit Keller Damm Roser
Landschaftsarchitekten, München
Die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekturbüros war verpflichtend, die Hinzuziehung eines Verkehrsplaners wurde empfohlen.
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Das Preisgericht setzte sich wie folgt zusammen:
Fachpreisrichter/innen
Prof. Dr.(I) Elisabeth Merk, Stadtbaurätin, München
Prof. Ulrich Holzscheiter (Vorsitz), Architekt, München
Wolfgang Brune, Architekt, München
Johannes Ernst, Steidle Architekten, München
Peter Krieger, Architekt, Samerberg
Karin Schmid, 03 Architekten, München
Rolf Lynen, Landschaftsarchitekt, München
Sachpreisrichter/innen
Dr. Constanze Söllner-Schaar, Fraktion der SPD
Josef Schmid, Fraktion der CSU
Herbert Danner, Fraktion von Bündnis 90/ die Grünen
Ursula Sabathil, Fraktion der Bürgerliche Mitte
Veronika Graml, PG Projektierungsgesellschaft
Christian Müller, Stadtrat, Vorsitzender BA 21
Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter/innen
Thomas Rehn, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II/4
Robert Meyer, Architekt, München
Peter Scheller, Palais Mai Architekten, München
Elke Berger, Landschaftsarchitektin, München
Ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter/innen
Ingo Mittermaier, Fraktion der SPD
Mechthilde Wittmann, Fraktion der CSU
Christa Stock, Fraktion der FDP
3.
Wettbewerbsergebnis
Die Preisgerichtssitzung am 05.11.2013 vergab zwei Preise:
1. Preis:
Köstelbacher Miczka Architekten mit Wamsler Rohloff Wirzmüller
Freiraumarchitekten
2. Preis:
dressler mayerhofer rössler Architekten mit terra.nova
Landschaftsarchitekten
Eine Arbeit blieb in der Engeren Wahl:
Breunig Architekt mit liebald + aufermann Landschaftsarchitekten
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1. Preis
Köstelbacher Miczka Architekten mit Wamsler Rohloff Wirzmüller Freiraumarchitekten, Regensburg
Lageplan
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Modellfoto 1. Preis
Auszug aus dem Protokoll der Preisgerichtssitzung
Beurteilungstext 1. Preis:
„Die strukturell eigenständige Arbeit überzeugt mit einer klaren Abfolge von Angerund Hofräumen, die sich großzügig zum Landschaftsraum öffnen, somit der besonderen Qualität des Ortes Rechnung tragen und vor allem eine geringstmögliche Beeinträchtigung des Ausblicks aus den Bestandsgebäuden an der Lipperheidestraße zum
Landschaftsraum hin gewährleisten.
Zwischen subtil geknickten dreigeschossigen Zeilen bilden sich aufweitende Angerräume, an denen folgerichtig die Adressen und Eingänge für die Wohnnutzung angeordnet sind und die in deutlichem Kontrast zu den grünen Gartenhöfen stehen. Kontrovers
diskutiert wird die Länge der Zeilen, die dem Preisgericht jedoch wegen ihren niedrigen Bauhöhen und ihren lebendigen Abweichungen von der starren Geradlinigkeit
mehrheitlich als unproblematisch erscheint. Dennoch wären etwas stärkere Brechungen in der Grundrisskontur der Zeilen und in ihren Silhouetten vorstellbar.
Die Zeilen sind darüber hinaus für vielfältige Bau- und Wohnformen ideal flexible Konfigurationstypen. Sie eignen sich gleichermaßen für Geschosswohnungsbau in attraktiver Südausrichtung, wie für gereihte Stadthäuser mit individuellen Gartenhöfen. Nicht
nachvollziehbar allerdings ist der typologische Wechsel an der Polkostraße, da der Angerraum hier an Eindeutigkeit verliert.
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Die südlich gelegene EOF-Nutzung ist deutlich dichter, aber so durchaus vorstellbar
und typologisch vom Wohnungsbau zu lösen (leichte Unterschreitung der Abstandsflächen).
Die Kita ist hinsichtlich Lage und Orientierung nicht unproblematisch, da die Nordlage
der Freifläche bei der üblichen Orientierung der Gruppenräume nach Süden Zuordnungserfordernisse missachtet.
Die rhythmisch differenzierte Abfolge von Erschließungsangern und Gartenzonen ist
sehr überzeugend. Sie ermöglicht neben einer klaren Adressbildung ein hohe Vielfalt
an Nutzungstypen.
Der Grünzug im Osten gibt Raum für eine abwechslungsreiche Freiraumnutzung.
Die Verwendung des Versickerungswassers wird an sich begrüßt, die Nutzung als
Spielbach erscheint unrealistisch. Für das öffentliche Grün am Landschaftsraum wäre
eine deutlichere Ausprägung, die auch Platz für Jugendspiel böte, wünschenswert gewesen. Die Dominanz der Sickermulden – auch im Bereich der Angerräume – erscheint bedenklich. Die Anger bergen jedoch in ihrer verkehrsfreien Ausbildung großes
Potenzial als Spiel- und Kommunikationsräume und vernetzen beinahe beiläufig mit
dem bestehenden Quartier.
Die verkehrliche Erschließung ist grundsätzlich tragfähig, allerdings fehlen eine präzise
Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen, sowie die Wendeanlagen jeweils am
Ende der verlängerten Polkostraße und an der geplanten Nord-Süd verlaufenden Erschließungsstraße.
Die Aufnahme des vorhandenen Wegenetzes und dessen Fortführung im Planungsgebiet für Fußgänger und Radfahrer fügt sich wie selbstverständlich in das Konzept ein.
Die Zufahrt der für die EOF-Gebäude von der Lipperheidestraße im Süden ist ebenso
problematisch wie die Lage Tiefgaragenrampen an den östlichen Zeilenstirnseiten.
Die Arbeit ist hinsichtlich der erzielten Geschossfläche eher im unteren Bereich anzusiedeln. Da die Tiefe der Baukörper mit nur 11 m aber eher gering ist, sind hier durchaus Spielräume nach oben erkennbar, ohne die Gesamtqualität des Konzepts zu
schmälern und ohne die positiv bewertete Dreigeschossigkeit in Frage stellen zu müssen.
Insgesamt stellt die Arbeit eine der besonderen Qualität des Ortes gerecht werdende
Lösung dar und bietet eine sehr gute Basis für die Entwicklung eines eigenständigen
und qualitätvollen Wohnquartiers.“
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2. Preis
dressler mayerhofer rössler Architekten mit terra.nova Landschaftsarchitekten,
München
Lageplan
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Modellfoto 2. Preis
Auszug aus dem Protokoll der Preisgerichtssitzung
Beurteilungstext 2. Preis:
„Die Arbeit 3303 nimmt die historische Villenbebauung der engeren und weiteren
Nachbarschaft als Impulsgeber für eine städtebauliche Neuentwicklung auf. Hierbei
wird jedoch in Maßstab und Körnung stärker auf die jüngere Bebauung entlang der
Lipperheidestraße Bezug genommen als auf die Siedlungsstruktur der August-Exter-Villenkolonie.
Im Mittelteil des Areals werden drei differenziert ausgeformte, freistehende Gebäude in
leicht zueinander versetzter Form um einen inneren Anger angeordnet; dieser Anger
übernimmt auch die Erschließungsfunktion.
Die angebotenen Gebäudetypologien zeigen in ihrer Anordnung ein nur schwach ausgeprägtes Gruppierungsprinzip und schaffen so eine räumlich eher gleichförmige Konfiguration. Die nördlich der Polkostraße angebotenen Baukörper fügen sich im Maßstab in die Quartiersbebauung ein; unverständlich ist jedoch, dass über die versetzte
Anordnung abweichend vom Anordnungsprinzip der Nachbarschaft eine rückwärtige
Bebauung ermöglicht und hierdurch das städtebauliche Gesamtkonzept gestört wird.
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Die im südlichen Baugebiet vorgeschlagenen L-förmigen Gebäude für den geförderten
Wohnungsbau vermitteln auf positive Weise zwischen dem Feuerwehrareal und der
neuen Bebauungsstruktur. Die Anlage der Kindertagesstätte samt Freispielfläche zum
offenem Landschaftsraum wird positiv gesehen, ebenso die konfliktfreie Erschließung
über die Bassermannstraße.
Die tendenziell eher gleichartig ausgeprägte Clusterstruktur der offenen Stadtvillenbebauung erzeugt in ihrer Gesamtheit keine abwechslungsreichen Raumbildungen; auf
die spezifischen örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. die Stadtrandsituation, wird wenig
Bezug genommen. Der Verzicht auf eine Differenzierung der Gebäudehöhen, z.B.
durch zusätzliche Voll- oder Terrassengeschosse, verstärkt den Eindruck der Einförmigkeit.
Die zu erwartende Qualität der Wohnungen ist durch die beim Punkthaus mögliche
vierseitige Orientierung der Wohnungen grundsätzlich gut, die großen Bautiefen lassen aber Zweifel zu, ob sich für alle Wohnungen attraktive Außenraumbezüge herstellen ließen.
Trotz der spannungsarmen Anordnung der Gebäude gelingt ein außerordentlich differenziertes Freiraumgefüge. Die Erschließungshöfe sind angenehm dimensioniert und
vielfältig nutzbar.
Die Zuordnung der Spielbereiche zu den Gebäudeclustern ist sehr gelungen. Der
Obsthain im Westen bildet einen angenehm freundlichen Übergang zwischen Bestand
und neuem Quartier.
Die öffentliche Grünfläche als Insel im Gerstenfeld ist ein interessanter und reizvoller
Beitrag und vermeidet Konflikte durch lärmintensive Spiele. Es bestehen jedoch Bedenken bezüglich der Umsetzbarkeit, da die Nutzbarkeit der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche erheblich beeinträchtigt wäre.
Die verkehrliche Erschließung sowohl von Süden als auch von Norden ist gut gelöst,
jedoch fehlt im südlichen Bereich die notwendige Wendeanlage.
Die im Inneren des Quartiers vorgesehene Shared-Space-Fläche zur Fuß-/Rad-/PKWErschließung wird im Grunde ebenfalls positiv gesehen und lässt eine vielseitige und
lebendige Nutzung erwarten.
Die Realisierbarkeit in Abschnitten erscheint unproblematisch. Die im Entwurf angelegte Wirtschaftlichkeit liegt durch die durchgängig geringen Gebäudehöhen im unteren
Bereich.
Insgesamt stellt diese Arbeit einen positiven Beitrag zur Entwicklung des Planungsgebietes dar.“
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4.
Empfehlung des Preisgerichtes
Das Preisgericht empfahl der Ausloberin mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, den
1. Preis der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen; dabei ist den im Protokoll festgehaltenen Bedenken Rechnung zu tragen.
Zusätzlich wurde empfohlen:
–
wirkungsvolle Gliederungsmöglichkeiten der langgestreckten Zeilen zu untersuchen, möglicherweise durch Baufluchtunterbrechungen und/ oder partiell viergeschossige Zeilenabschnitte
–
mit einer größeren Bautiefe und/ oder partiell viergeschossigen Gebäudepartien
eine höhere Dichte zu erzielen und
–
für die Erschließungskonzeption und die Zufahrten zu den Tiefgaragen im Zuge
der nachbarlichen Beteiligung Alternativen aufzuzeigen.
B)
Weiteres Vorgehen
Entsprechend der Empfehlung des Preisgerichtes am 05.11.2013 soll das Bebauungsplanverfahren Nr. 1507a für den Wettbewerbsumgriff auf der Grundlage des Planungskonzeptes von Köstelbacher Miczka Architekten mit Wamsler Rohloff Wirzmüller Freiraumarchitekten weitergeführt werden.
Entsprechend der Empfehlung des Preisgerichtes wurden in Abstimmung mit den Preisträgern und der Verkehrsplanung Erschließungsalternativen aufgezeigt und geprüft.
Die im Wettbewerbsentwurf vorgesehene Tiefgaragenzu- und -ausfahrt zur Lipperheidestraße im südlichen Bereich soll verlegt werden zum internen Erschließungssystem, um
die Lipperheidestraße nicht zu belasten.
Eine Erschließung der Siedlung von den vorhandenen Straßenanschlüssen der Lipperheidestraße widerspricht dem Entwurfsgedanken der ost-west-gerichteten Anger, die keinen
Fahrverkehr vorsehen.
Schon im Wettbewerbsverfahren wurden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zwei
grundsätzliche Erschließungsalternativen im Rahmen eines Zwischenkolloquiums untersucht:
erstens eine Erschließung von der Bassermannstraße aus über eine nord-süd-gerichtete
Stichstraße sowie in untergeordnetem Umfang eine Erschließung über eine Stichstraße in
Verlängerung der Polkostraße,
zweitens als Alternative die Erschließung ausschließlich über eine nord-süd-gerichtete
Stichstraße.
Das Preisgericht war der Überzeugung, dass die erste Erschließungsalternative bessere
Möglichkeiten für die Gestaltung des Siedlungsrandes bietet.
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Der Entwurf der Preisträger nimmt dieses Konzept auf.
Ein Verzicht auf die verlängerte Polkostraße bzw. die Erschließung ausschließlich von der
nord-süd-gerichteten Straße würde zu einer überlangen internen Erschließungsstraße
führen.
Durch die jetzt geplanten zwei Stichstraßen wird Durchgangsverkehr vermieden, und zwischen den Wendeanlagen kann am nördlichen Siedlungsrand ein autofreier Bereich entstehen, der auch die gute Zugänglichkeit zu der östlich angrenzenden, öffentlichen Grünfläche gewährleistet.
Die Wendeanlagen am Ende der verlängerten Polkostraße und an der nord-süd-verlaufenden Erschließungsstraße können den funktionalen Erfordernissen entsprechend ausgeformt werden.
Die Gestaltung der Straßenräume im Planungsgebiet wird im Zuge des weiteren Verfahrens konkretisiert werden.
Das Erschließungskonzept wird also wie folgt geändert werden : keine Tiefgaragen-Zufahrten von der Lipperheidestraße, qualitätvolle Ausformung der Wendeanlagen und der
Straßenräume im Inneren der Siedlung.
Mit diesem modifizierten Erschließungskonzept soll das weitere Bebauungsplanverfahren
durchgeführt werden.
Es ist vorgesehen, das Verfahren nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.
Weitere Anregungen des Preisgerichtes werden im Zusammenhang mit den Ergebnissen
der o.g. Verfahren berücksichtigt. Bei der weiteren Entwicklung des Konzeptes soll die
zentrale Idee einer subtil geknickten Zeilenbebauung mit einer klaren Abfolge von Angerund Hofräumen, die sich großzügig zum Landschaftsraum öffnen, mit geeigneten planungsrechtlichen und vertraglichen Regelungen gesichert werden.
Für die Planung finden die Verfahrensgrundsätze zur Sozialgerechten Bodennutzung Anwendung. Eine Grundzustimmung der betroffenen Grundeigentümer liegt vor.
C)
Beteiligung des Bezirksausschusses/ der Bezirksausschüsse
Die Bezirksausschuss-Satzung sieht in vorliegender Angelegenheit keine Beteiligung von
Bezirksausschüssen vor. Der Bezirksausschuss-Vorsitzende des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing, Herr Müller, war zudem im Preisgericht als Sachpreisrichter vertreten.
Der Bezirksausschuss des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing hat Abdrucke der Vorlage erhalten.
Seite 12 von 13
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat der
Hauptabteilung II, Herrn Stadtrat Amlong, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
II.
Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1.
Vom Ergebnis des Plangutachtens Lipperheidestraße wird Kenntnis genommen.
2.
Entsprechend der Empfehlung des Preisgerichtes am 05.11.2013 und den unter
Buchstabe B des Vortrages genannten Ergänzungen zum Erschließungskonzept soll
das Bebauungsplanverfahren Nr. 1507a für den Wettbewerbsumgriff auf der Grundlage des Konzeptes von Köstelbacher Miczka Architektur Urbanistik mit Wamsler
Rohloff Wirzmüller Freiraumarchitekten weitergeführt werden.
3.
Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende
Die Referentin
Ober-/Bürgermeister
Prof. Dr.(I) Merk
Stadtbaurätin
Seite 13 von 13
IV. Abdruck von I. mit III.
über den Stenographischen Sitzungsdienst
an das Direktorium Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V.
Wv. Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/43 V
zur weiteren Veranlassung.
Zu V.:
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
2. An den Bezirksausschuss 21
3. An Stadtwerke München GmbH
4. An das Baureferat
5. An das Baureferat VV EO
6. An das Kommunalreferat
7. An das Kommunalreferat - Vermessungsamt
8. An das Kreisverwaltungsreferat
9. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft
10. An das Referat für Bildung und Sport
11. An das Referat für Gesundheit und Umwelt
12. An das Sozialreferat
13. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
14. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I
15. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/42
16. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II
17. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/01
18. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/43 P
19. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/44 B
20. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/543
21. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III
22. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV
23. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/43 T
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Am
Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/43 V
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GEM. BESCHLUSSVORLAGE
ZUM BEBAUUNGSPLAN
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
BEREICH:
LIPPERHEIDESTRASSE
IN KRAFT GETRETENER
BEBAUUNGSPLAN
GREINZSTRASSE UND
BASSERMANNSTRASSE
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BAUORDNUNG HA II / 43 P
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LEGENDE
LAGE DES BEB.PL. GEM.
BESCHLUSSVORLAGE
IM STADTBEZIRK
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Sendling, Westpark
LAGEPLAN
21. STADTBEZIRK
PASING-OBERMENZING
BEREICH:
LIPPERHEIDESTRASSE
GREINZSTRASSE UND
BASSERMANNSTRASSE
BAUORDNUNG HA II / 43 P
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