Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin und des Berliner Denkmalschutzgesetzes Ingeborg Junge-Reyer Senatorin für Stadtentwicklung 1 Geltende Bauordnung a) verfahrensfrei, b) gilt als nicht verunstaltend, wenn gebaut wird, c) Sondernutzung Straßenland Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin und des Berliner Denkmalschutzgesetzes Ingeborg Junge-Reyer Senatorin für Stadtentwicklung 2 Finanzierung durch Werbung – Charlottenburger Tor Mittelteil nicht genehmigungsfähig nach geltender und künftiger BauO Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin und des Berliner Denkmalschutzgesetzes Ingeborg Junge-Reyer Senatorin für Stadtentwicklung 3 Neuer Rechtsrahmen • Werbeanlagen sollen einem bauaufsichtlichen Verfahren zugeführt werden, in dem die von Werbeanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen geprüft werden. • Werbeanlagen, die in den Stadtraum hineinwirken, werden dem Verunstaltungsgebot wieder zugänglich gemacht. • Berücksichtigt wurde hierbei, dass die Bauaufsichtsbehörden keiner Vorgangsflut ausgesetzt werden, die einerseits personell nicht zu bewältigen ist und andererseits dem liberalen Ansatz der Bauordnung konterkariert. Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin und des Berliner Denkmalschutzgesetzes Ingeborg Junge-Reyer Senatorin für Stadtentwicklung 4 Geltende Regelung Bauordnung Berlin (BauO Bln.) Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin und des Berliner Denkmalschutzgesetzes Ingeborg Junge-Reyer Senatorin für Stadtentwicklung 5 Änderung der Bauordnung Berlin (BauO Bln) verfahrensfrei neues vereinf. BG-Verfahren für Werbeanlagen Bestehendes Gebäude Baugerüst VV VV Verunstaltungsverbot gilt, Gründe des Denkmalschutzes können entgegen stehen (§ 11 (3) DSchG Bln) ! VV Sonderfall VV VV max. 6 Mon. max. 6 Mon. in Denkmalnähe VV max. 6 Mon. in Denkmalnähe Werbeanlage • Werbeinhalt verfolgt vorrangig im öffentlichen Interesse liegende Ziele • für höchstens 6 Monate angebracht entgegenstehende Gründe des Denkmalschutzes sind nicht anzunehmen (§ 11 (3) DSchG Bln) Bauzaun VV VV Ingeborg Junge-Reyer Senatorin für Stadtentwicklung VV 6