Ingeborg Junge-Reyer Senatorin für Stadtentwicklung Gesetz zur

Werbung
Gesetz zur Änderung der
Bauordnung für Berlin
und des Berliner
Denkmalschutzgesetzes
Ingeborg Junge-Reyer
Senatorin für Stadtentwicklung
1
Geltende Bauordnung
a)
verfahrensfrei, b) gilt als nicht verunstaltend, wenn gebaut wird, c) Sondernutzung Straßenland
Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin und des Berliner Denkmalschutzgesetzes
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2
Finanzierung durch Werbung – Charlottenburger Tor
Mittelteil nicht genehmigungsfähig nach geltender und künftiger BauO
Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin und des Berliner Denkmalschutzgesetzes
Ingeborg Junge-Reyer
Senatorin für Stadtentwicklung
3
Neuer Rechtsrahmen
• Werbeanlagen sollen einem bauaufsichtlichen Verfahren
zugeführt werden, in dem die von Werbeanlagen ausgehenden
Beeinträchtigungen geprüft werden.
• Werbeanlagen, die in den Stadtraum hineinwirken, werden dem
Verunstaltungsgebot wieder zugänglich gemacht.
• Berücksichtigt wurde hierbei, dass die Bauaufsichtsbehörden
keiner Vorgangsflut ausgesetzt werden, die einerseits personell
nicht zu bewältigen ist und andererseits dem liberalen Ansatz
der Bauordnung konterkariert.
Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin und des Berliner Denkmalschutzgesetzes
Ingeborg Junge-Reyer
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4
Geltende Regelung Bauordnung Berlin (BauO Bln.)
Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin und des Berliner Denkmalschutzgesetzes
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5
Änderung der Bauordnung Berlin (BauO Bln)
verfahrensfrei
neues vereinf. BG-Verfahren
für Werbeanlagen
Bestehendes Gebäude
Baugerüst
VV
VV
Verunstaltungsverbot gilt,
Gründe des Denkmalschutzes
können entgegen stehen
(§ 11 (3) DSchG Bln)
!
VV
Sonderfall
VV
VV
max.
6 Mon.
max.
6 Mon.
in
Denkmalnähe
VV
max.
6 Mon.
in
Denkmalnähe
Werbeanlage
• Werbeinhalt verfolgt
vorrangig im öffentlichen
Interesse liegende Ziele
• für höchstens
6 Monate angebracht
entgegenstehende Gründe des
Denkmalschutzes sind nicht
anzunehmen
(§ 11 (3) DSchG Bln)
Bauzaun
VV
VV
Ingeborg Junge-Reyer
Senatorin für Stadtentwicklung
VV
6
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