Beschlussentwurf

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Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII-22P
PLAN-HAII-22V
PLAN-HAII-523
Umstrukturierung des Areals der Tierärztlichen
Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität
zwischen Veterinärstraße, Königinstraße und
Englischem Garten
Entwicklungscampus Königinstraße mit Neubau
Nano-Institut LMU München
a) Ergebnis des Realisierungswettbewerbs mit städtebaulichem und
landschaftsplanerischem Ideenteil
b) Weiteres Vorgehen
Stadtbezirk 3 – Maxvorstadt
Sitzungsvorlagen Nr. 08-14 / V 13835
Anlagen:
1. Plan Lage im Stadtgebiet
2. Übersichtsplan M 1:5000
3. Dokumentation des Realisierungswettbewerbs mit städtebaulichem und
landschaftsplanerischem Ideenteil
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 29.01.2014 (SB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis
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I. Vortrag der Referentin...................................................................................................2
1. Anlass........................................................................................................................... 2
2. Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem und landschaftsplanerischem Ideenteil 3
2.1. Verfahren...................................................................................................................... 3
2.2. Zusammensetzung des Preisgerichts............................................................................3
2.3. Ergebnis des Wettbewerbs............................................................................................4
3. Weiteres Vorgehen........................................................................................................6
4. Beteiligung des Bezirksausschusses ............................................................................7
II. Antrag der Referentin....................................................................................................8
III. Beschluss ...................................................................................................................... 8
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I.
Vortrag der Referentin
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung ergibt sich aus
§ 7 Abs. 1 Ziffer 10 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München.
1.
Anlass
Der Wissenschafts- und Hochschulstandort München soll im internationalen Wettbewerb
langfristig gesichert und positiv weiterentwickelt werden. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK) beabsichtigt, im Rahmen des Programms zur Energiewende in Bayern sowie im Rahmen der Exzellenzinitiative für das von
Bund und Ländern eingerichtete Forschungscluster „Nanosystems Initiative Munich
(NIM)“, ein neues Institutsgebäude auf dem Gelände der Tierärztlichen Fakultät an der
Königinstraße zu errichten. Das Vorhaben wird vom StMWFK mit höchster Priorität verfolgt.
Die Standortsuche für das neue Gebäude und die derzeit unzureichende Unterbringung
der Fakultät für Physik an verschiedenen Standorten hat zu der Entscheidung geführt,
einen „Entwicklungscampus Königinstraße“ auf dem Gelände der heutigen Tierärztlichen
Fakultät, unmittelbar westlich des Englischen Gartens anzustreben, auf dem schwerpunktmäßig die Physik-Fakultät konzentriert wird. Langfristig sollen auf diesem Standort auch
weitere Fakultäten untergebracht werden. Ein aufzustellendes Gesamtkonzept als Masterplan soll die Entwicklungspotenziale hierfür aufzeigen.
Auf Grundlage des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München vom 27.06.2012 (Vorlagen Nr. 08-14 / V 09287) wurde ein Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem und landschaftsplanerischem Ideenteil für das Areal an
der Königinstraße im Stadtbezirk 3 Maxvorstadt durchgeführt.
Der Wettbewerb wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kunst, vertreten durch das Staatliche Bauamt München 2, und der Ludwig-Maximilians-Universität München ausgelobt und koordiniert. Der Beschluss sah vor, bei diesem
Wettbewerb die angemessene Beteiligung der Landeshauptstadt München im Preisgericht sicher zu stellen durch die Teilnahme von Mitgliedern der Stadtratsfraktionen, durch
den Vorsitzenden des Bezirksausschusses 3 Maxvorstadt, Herrn Dr. Holl, und durch die
Stadtbaurätin Frau Prof. Dr.(I) Merk.
Weiter wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung durch den Beschluss beauftragt, dem Stadtrat zu gegebener Zeit über das Ergebnis des Wettbewerbs und das weitere Vorgehen zu berichten. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt diesen
Auftrag nun zum Anlass, die Ergebnisse des durchgeführten Wettbewerbs und das weitere Vorgehen darzustellen.
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2.
Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem und landschaftsplanerischem
Ideenteil
2.1. Verfahren
Der Wettbewerb wurde vom Freistaat Bayern ausgelobt als nichtoffener, einphasiger Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2008. Dem Wettbewerb war ein Teilnahmewettbewerb im Rahmen eines VOF-Verfahrens vorgeschaltet, bei dem 38 Büros/Arbeitsgemeinschaften EU-weit
ausgewählt wurden. Es wurden 33 Wettbewerbsbeiträge eingereicht und geprüft.
Aufgabe des Wettbewerbs war eine städtebauliche Planung als übergeordnetes städtebauliches und landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept für die sukzessive Umnutzung des bisherigen Stammgeländes der Tiermedizin am Englischen Garten sowie als
erster Baustein eine Bauwerksplanung für ein Institutsgebäude der Fakultät für Physik.
Die Fakultät für Physik soll langfristig in mehreren Bauabschnitten auf diesem Areal neu
angesiedelt und gebündelt werden.
Das Wettbewerbsverfahren fand vom 27.08.2012 (Versenden der Auslobung) bis zur
Preisgerichtssitzung am 24. und 25. Januar 2013 statt. Im Anschluss wurden die Wettbewerbsbeiträge vom 28. Januar bis zum 08. Februar 2013 im 1. Obergeschoss der LudwigMaximilians-Universität München ausgestellt. Die offizielle Ausstellungseröffnung fand am
29. Januar 2013 statt.
2.2. Zusammensetzung des Preisgerichts
Das Preisgericht setzte sich zusammen aus Fachpreis- und Sachpreisrichterinnen und
-richtern sowie sachverständigen Beraterinnen und Beratern.
Stimmberechtigte Fachpreisrichterinnen und -richter:
- Prof. Fritz Auer, Architekt, Stuttgart
- Prof. Ingrid Burgstaller, Architektin, München
- Andrea Gebhard, Landschaftsarchitektin, München
- Friedrich Geiger, MDirig. Oberste Baubehörde, München
- Prof. Ulrich Holzscheiter, Architekt, München
- Prof. Hilde Léon, Architektin, Berlin
- Prof. Dr.(I) Elisabeth Merk, Stadtbaurätin der Landeshauptstadt München
- Alfred Nieuwenhuizen, Architekt Berlin
- Reinhold Pfeufer, Ltd. BD Staatliches Bauamt München 2
- Aslan Tschaidse, Architekt, München
Stimmberechtigte Sachpreisrichterinnen und -richter:
- Michael Greiner, MR Staatsministerium Wissenschaft, Forschung und Kunst, München
- Dr. Oskar Holl, Vorsitzender des Bezirksausschusses 3
- Prof. Bernd Huber, Präsident der LMU München
- Hans-Dieter Kaplan, Fraktion SPD
- Sabine Krieger, Fraktion Grüne
- Dr. Michael Mattar, Fraktion FDP
- Michael Schreiner, vertritt Robert Saliter, MR Staatsministerium der Finanzen, München
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- Georg Schlagbauer, Fraktion CSU
- Prof. Dr. Axel Schenzle, Dekan der Fakultät der Physik, LMU München
Zum Vorsitzenden des Preisgerichts wurde Herr Prof. Ulrich Holzscheiter gewählt.
2.3. Ergebnis des Wettbewerbs
Das Preisgericht hat unter Vorsitz von Herrn Prof. Holzscheiter am 24. und 25. Januar
2013 über die 33 eingereichten Entwürfe beraten und folgende Preise und Anerkennungen für die Teilaufgabe städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenteil und für die
Teilaufgabe Realisierungswettbewerb Nano-Institut vergeben:
Preise und Anerkennungen
1. Preis Städtebau und 1. Preis Nano-Institut
kleyer.koblitz.letzel.freivogel.architekten, Berlin mit Landespflege AW Faust, Berlin
2. Preis Städtebau und Anerkennung Nano-Institut
JSWD Architekten GmbH & Co.KG, Köln mit Club L94, Köln
2. Preis Nano-Institut
Obermeyer Planen + Beraten GmbH, München mit POLA Landschaftsarchitekten, Berlin
3. Preis Städtebau und 4. Preis Nano-Institut
03 Architekten GmbH mit PLAN 4 Architekten GmbH, München und ver.de Landschaftsarchitektur gbr, Freising
3. Preis Nano-Institut
bizer architekten, Stuttgart mit koeber landschaftsarchitektur, Stuttgart
Weitere Anerkennungen Nano-Institut:
Schultes Frank Architekten, Berlin mit Lützow 7, Berlin
harris + kurrle architekten bda, Stuttgart mit Glück Landschaftsarchitektur, Stuttgart
Burger Rudacs Architekten, München mit el.ch landschaftsarchitekten, München
Das Preisgericht hat folgende Empfehlung ausgesprochen (Auszug Protokoll des Preisgerichts vom 24. und 25.01.2013):
„Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, den mit dem 1. Preis für die Teilaufgabe städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenteil sowie den mit dem 1. Preis für
die Teilaufgabe Realisierungswettbewerb - Nano-Institut ausgezeichneten Entwurf der
weiteren Planung zugrunde zu legen. Die kritischen Anmerkungen im Beurteilungstext
sind dabei in der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen.
Wenn es zur Beauftragung des mit dem ersten Preis prämierten Wettbewerbsteilnehmers
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kommen sollte, empfiehlt das Preisgericht mit 17: 2 Stimmen die Überarbeitung der
Fassadenkonzeption.“
Der Entwurf 1. Preis Städtebau und 1. Preis Nano-Institut wurde wie folgt beurteilt (Auszug Protokoll des Preisgerichts vom 24. und 25.01.2013):
Städtebau
„Der Entwurf schafft auf überzeugende Weise eine Gestaltung, die es versteht auf den
Kontext der Königinstraße mittels klug gesetzter Baukörper zu reagieren. Gleichzeitig gelingt das Kunststück, die Isarhangkante erlebbar und großzügig neu zu interpretieren und
so den großen grünen Freiraum des Englischen Gartens spürbar zu machen.
Den Auftakt markiert ein an der Königinstraße situierter Baukörper, der die öffentlichen
Nutzungen, wie Cafeteria und Bibliothek, beherbergt. Dazwischen bis zum neuen NanoGebäude spannen sich grüne Terrassenstufen, die sich durch die klar gesetzten Freiräume der darunter liegenden Bebauung auch visuell mit dem Englischen Garten verbinden.
Diese größere Durchlässigkeit wird durch einen knapp bemessenen Abstand zum Englischen Garten im unteren Bereich erreicht. Das Nano-Gebäude artikuliert sich zur Königinstraße mit einem eigenen Platz, dem Belvedere, der mittels einer größeren Freitreppe
zum unteren Niveau des Campus vermittelt. Dort befindet sich auch eine Öffnung zum
Park in Form von grünen Sitzinseln zum Schwabinger Bach. An der Königinstraße entsteht so ein durchaus urbanes Vorfeld, welches sich mit dem unteren Niveau des Campus
und des Parks vernetzt. Die Kindertagesstätte ergänzt städtebaulich sinnvoll das Grenzgebäude und erhält ein eigenes Vorfeld. Die komplette Erschließung erfolgt über die Veterinärstraße, die so auch zur zentralen inneren Erschließung und zum öffentlichen Raum
des Campus führt. Die weiteren Institutsgebäude sind unspektakulär, aber schön und präzise gesetzt. Sie öffnen sich mit den jeweiligen Foyers zum öffentlichen Raum und lassen
so auch Kommunikation erwarten. Das Seminargebäude an der Königinstraße reagiert sowohl auf den Schlangenbrunnenplatz als auch auf den inneren Campusplatz. Die Anordnung der viergeschossigen Baukörper ist klar und so dimensioniert, dass sie im Sinne eines Gesamtkonzeptes flexibel auf neue Anforderungen der Institute reagieren kann. Insgesamt ist hier ein Konzept entwickelt, das zurückhaltend und differenziert auf die besonderen Bedingungen des Ortes reagiert, die Blickbeziehung zur Ludwigskirche erhält und
dennoch mit eigenständigen, schönen gestalterischen Interventionen arbeitet. Lediglich
auf das historische Eingangsportal wird kein Bezug genommen. Die gewünschte Geschossfläche wird nicht ganz erreicht, erscheint aber im Gesamtkonzept möglich. Gleiches gilt für den barrierefreien Zugang des Gesamtareals.
Nano-Institut
Das Nano-Gebäude fügt sich in die Perspektive der Königinstraße auch im ersten Bauabschnitt gut ein. Allerdings stellt sich die Frage, wie das Motiv des Belvederes und die visuelle Öffnung zum Park in dieser Bauphase erlebbar gemacht werden kann. Das Gebäude
selbst tritt in moderner Formensprache als Institutsgebäude auf und vermittelt dies sowohl
durch die nach oben hin schmäler werdenden, horizontalen Öffnungen und die Gliederung
der Fassade mittels eines sich auch auf Fußgängerniveau teils öffnenden, transparenten
Sockels. Die Materialität der Fassadenkonzeption überzeugt nicht. Die Organisation der
Funktionsbereiche ist gut organisiert und erfüllt die technischen Vorgaben. Das untere
und das obere Foyer nehmen jeweils Bezug zum Belvedere und zum Park. Die Anord-
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nung des Konferenzsaales mit Bezug zur Königinstraße wird positiv beurteilt. Dies unterstreicht auch den kommunikativen Charakter des Gebäudeentwurfs. Das neue Institut erhält eine klare Adresse an der Königinstraße. Insgesamt liegt eine schlüssige Arbeit vor,
die durch einen klaren Städtebau und ein kompaktes, gut organisiertes Institutsgebäude
überzeugt.
Energie
Ein kompakter Baukörper und optimierter Fensterflächenanteil ergänzen das innovative
Energiekonzept. Dieses umfasst das gesamte Areal und sieht das Nano-Institut als ersten
Baustein eines auf regenerativen Energien und innovativen Technologien basierenden,
energetischen Gesamtkonzeptes. Die vertikale technische Erschließung und Anbindung
der Laborflächen an die Technikflächen im 4. OG ist durch eine beidseitige Anbindung gut
gelöst. Die Tageslichtnutzung über die Fassade ist durch tief sitzende Fenster nicht optimal, jedoch wird die innenliegende Kommunikationszone mit angeschlossenen Treppen
über ein Oberlicht natürlich belichtet.“
Die Wettbewerbsbeiträge, die durch das Preisgericht mit einem Preis oder einer Anerkennung gewürdigt worden sind, sind in der Anlage 3 kurz dargestellt.
3.
Weiteres Vorgehen
Für das Gelände besteht Baurecht durch einen einfachen übergeleiteten Bebauungsplan
gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), in dem Straßenbegrenzungslinien, Baulinien und Baugrenzen festgesetzt sind. Im Übrigen müssen sich Gebäude entsprechend
§ 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen.
Wie im Grundsatzbeschluss vom 27.06.2012 unter Ziffer 5 dargestellt, enthielt die Auslobung die Vorgabe, dass der Realisierungsteil für den ersten Bauabschnitt Nano-Institut
dem vorhandenen Baurecht entsprechen muss, da der Freistaat plant, den 1. Bauabschnitt kurzfristig zu realisieren, um diesen bis Ende 2015 beziehen zu können. Als Bauvorhaben des Freistaates bedarf das Nano-Institutsgebäude gemäß Art. 73 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) der Zustimmung der Regierung von Oberbayern (Zustimmungsverfahren). Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Landeshauptstadt München im
Falle möglicher Abweichungen gehört werden. Weiter ist für die Baumfällungen die Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München einzuhalten sowie im Landschaftsschutzgebiet eine landschaftsschutzrechtliche Erlaubnis zu erteilen.
Durch den Bau des Nano-Instituts wird es zunächst zwischenzeitlich zu einer baulichen
Verdichtung auf dem Areal kommen. Allerdings sieht das städtebauliche und landschaftsplanerische Gesamtkonzept des 1. Preisträgers langfristig vor, das Gelände der Tierärztlichen Fakultät an der Königinstraße zu öffnen und mittels einer direkt an der Königinstraße
platzierten öffentlichen, landschaftlichen Terrasse die Isarhangkante für die Öffentlichkeit
erlebbar zu machen, indem der grüne Freiraum des Englischen Gartens mit der Königinstraße verbunden wird. Es wird eine Querungsmöglichkeit als Fuß-und Radwegverbindung für die Allgemeinheit durch das Gelände geben mit Anschluss an die Schackstraße
und an das bestehende Wegenetz des Englischen Gartens. Ziel dieses Beschlusses ist
es daher, das städtebauliche und landschaftsplanerische Gesamtkonzept des 1. Preisträ-
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gers als Masterplan bzw. als Grundgerüst für die langfristige Entwicklung zu sichern.
Das vorliegende Konzept wird es dem Freistaat ermöglichen, die Umstrukturierung des
Areals sukzessive in einzelnen Bauabschnitten vorzunehmen. Möglicherweise können neben dem Nano-Institutsgebäude weitere Gebäude im Rahmen des bestehenden Baurechts realisiert werden, sofern ein Abbruch von Bestandsgebäuden erfolgt. Für die Komplettumsetzung des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Gesamtkonzeptes des
1. Preisträgers wird jedoch voraussichtlich ein Bebauungsplanverfahren erforderlich sein.
Da der Planungshorizont vom Freistaat derzeit nicht über den 1. Bauabschnitt hinaus konkretisiert werden kann und die zeitliche Umsetzung des Gesamtkonzeptes auch abhängig
von der Bereitstellung von Finanzierungsmitteln ist, wird von den Vertreterinnen und Vertretern des Freistaates ein Zeithorizont von 15 - 20 Jahren angegeben. Ein Beschluss
über die Aufstellung eines Bebauungsplans ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend.
Bei Bedarf kann zu gegebener Zeit zur Sicherung des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Gesamtkonzeptes des Wettbewerbs ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan herbeigeführt werden.
4.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der betroffene Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt wurde gemäß § 9 Abs.
2 und Abs. 3 der Satzung für die Bezirksausschüsse in Verbindung mit dem „Katalog der
Fälle der Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung der Bezirksausschüsse (Anlage 1
der Bezirksausschuss-Satzung), Abschnitt Referat für Stadtplanung und Bauordnung,
Ziffer 2, mit Schreiben vom 19.11.2013 zu dieser Sitzungsvorlage angehört. Die
Angelegenheit wurde am 10.12.2013 in der Sitzung des Bezirksausschusses 3 behandelt.
Der Bezirksausschuss hat mit Schreiben vom 13.12.2013 folgende Stellungnahme
abgegeben:
„ Der BA 3 stimmt einstimmig zu, dass das städtebauliche Gesamtkonzept die Grundlage
für die langfristige (15 bis 20 Jahre) Entwicklung bilden soll. Für die Komplettumsetzung
des Gesamtkonzeptes wird ein Bebauungsplan erforderlich sein.“
Hierzu ist festzustellen, dass auch aus Sicht des Referates für Stadtplanung und
Bauordnung für die Komplettumsetzung des Gesamtkonzeptes voraussichtlich ein
Bebauungsplanverfahren erforderlich sein wird. Der Stellungnahme des BA 3 wird mit
dem unter Nr. 3 im Vortrag der Referentin dargestellten weiteren Vorgehen entsprochen.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt hat Abdruck der Vorlage erhalten.
Die Bezirksausschüsse 1 und 12 wurden gemäß § 9 Abs. 2 und Abs. 3 der
Bezirksausschuss-Satzung (Katalog des Referates für Stadtplanung und Bauordnung,
Ziffer 1.1) durch Übermittlung von Abdrucken der Vorlage unterrichtet.
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn
Stadtrat Amlong, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
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II.
Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1.
Der Stadtrat nimmt das Ergebnis des Realisierungswettbewerbs mit städtebaulichem
und landschaftsplanerischem Ideenteil für den Entwicklungscampus Königinstraße
mit Neubau Nano-Institut LMU München zur Kenntnis.
2.
Der Stadtrat stimmt zu, dass das städtebauliche und landschaftsplanerische
Gesamtkonzept des 1. Preisträgers im Sinne eines Masterplans die Grundlage für die
langfristige Entwicklung des Campus bilden soll.
3.
Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende
Die Referentin
Ober-/Bürgermeister
Prof. Dr.(I) Merk
Stadtbaurätin
IV. Abdruck von I. - III.
Über den Stenographischen Sitzungsdienst
an das Direktorium Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
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V.
WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/22 V
zur weiteren Veranlassung.
Zu V.:
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
2. An den Bezirksausschuss 1
3. An den Bezirksausschuss 3
4. An den Bezirksausschuss 12
5. An das Baureferat
6. An das Baureferat VV EO
7. An das Kommunalreferat
8. An das Kreisverwaltungsreferat
9. An das Kulturreferat
10. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft
11. An das Referat für Gesundheit und Umwelt
12. An das Referat für Bildung und Sport
13. An das Sozialreferat
14. An die Stadtwerke München GmbH
15. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG 3
16. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA I
17. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/01
18. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/21 P
19. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/22 P
20. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/24 B
21. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/522
22. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/41 P
23. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA III
24. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV
25. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV/2
26. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV/6
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Am
Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/22 V
….............
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