E-Stoffe in Lebensmitteln

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Exxx - STOFFE
(LEXIKON)
Lebensmittel-Zusatzstoffe (E xxx)
Heute gibt es rund 5.000 Zusatzstoffe. Etliche davon schaden uns.
CHANCEN fordert das Verbot der gefährlichsten.
In dieser Zusammenstellung finden sie die wichtigsten Stoffe und ihre Nebenwirkungen.
Zusammengestellt von Udo Pollmer
Gegen die mit einem Doppelsternchen ( ** ) gekenzeichneten Zusatzstoffe liegen so viele Verdachtsmomente vor, daß sie vom Markt genommen werden sollten.
SÄUERUNGSMITTEL, SÄUREREGULATOREN
Säuerungsmittel sollen Lebensmitteln nicht nur einen angenehmen sauren Geschmack verleihen, sie
dienen auch als Konservierungsmittel. Manche Säuerungsmittel wirken als Stabilisatoren oder als
Backtriebsmittel, andere als Geliermittel, wieder andere als Wirkungsverstärker von Anti-Oxidantien
oder gar als Emulgatoren. Säureregulatoren erlauben es, den Säuregrad eines Lebensmittels auf einen
exakten Wert einzustellen. Hierzu zählen vor allem sogenannte Puffersubstanzen (Phosphate, Citrate),
aber auch Laugen und Säuren.
Eine namentliche Kennzeichnung der Stoffe ist laut Lebensmittel
nur
erforderlich.
E 260 Essigsäure
E 261 Kaliumacetat
E 262 Natriumacetat
E 263 Calciumacetat
Naturessig ist ein uraltes und völlig harmloses Konservierungsmittel. Die Essigsäure (E 260) und ihre
Salze (Acetate) werden heute aber synthetisch erzeugt, zum Beispiel durch Oxidation von Leichtbenzin. Wichtig für die Herstellung von Kunstsauer. Damit läßt sich ein wertgemindertes “Sauerteig” Brot fabrizieren, das oft nicht eimal deklariert werden muß. Natürliche Essigsäure wird im Unterschied zur synthetischen meist als “Weinessig” oder “Obstessig” deklariert.
E 270 Milchsäure
E 325 Natriumlactat
E 326 Kaliumlactat
E 327 Calciumactat
Die Zusatzstoffe Milchsäure und ihre Salze (Lacata) werden mikrobiologisch aus Stärke gewonnen.
Dabei entstehen zwei verschiedene Arten von Milchsäure: die L-Form und die D-Form. Das Lebensmittelrecht erlaubt beide Formen ohne entsprechende Einschränkung, obwohl Kleinkindern die Fähigkeit zum Abbau der D-Milchsäure fehlt. Dadurch kann es zur Übersäuerung des Blutes (Acidose)
kommen.
E 290 Kohlendioxid
Treibgas, Aufschäummittel und Konservierungsstoff. Harmlos, auch in der Atemluft enthalten.
E 296 Apfelsäure
E 350 Natriummalat
E 351 Kaliummalat
E 352 Calciummalat
Die Apfelsäure kommt in vielen Früchten vor. Auch hier giebt es eine L- und eine D-Form. Für Lebensmittel darf sowohl die natürliche L-Form als auch die synthetische D-Form verwendet werden.
Die Apfelsäure und ihre Salze (Malate) wird auf chemischem Weg aus Fumarsäure (E 297) gewonnen.
E 297 Fumarsäure
Natürliches Stoffwechselprodukt vieler Lebewesen, das jedoch industriell in großen Mengen synthetisiert wird. Zugleich ein begehrter Rohstoff zur Kunststoffherstellung.
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E 330 Zitronensäure
E 331 Natriumcitrat
E 332 Kaliumcitrat
E 333 Calciumcitrat
Die Zitronensäure kommt in vielen Früchten vor (u.a. im Zitronensaft) und ist in geringerer Koncentration sogar ein natürlicher Bestandteil jeder menschlichen Zelle. Bei Zufuhr grösserer Mengen von E
330 vermag jedoch der Darm mehr Schwermetalle und Radionuklide aufzunehmen. Als Zusatzstoff
wird E 330 und seine Salze (Citrate) von Mikroben aus Zucker erzeugt oder durch Behandeln von Dichlor-Aceton mit Blausäure und Zyankali.
E 334 Weinsäure
E 335 Natriumtartrat
E 336 Kaliumtartrat
E 337 Natrium-Kaliumtartrat
E 353 Metaweinsäure
E 354 Calciumtartrat
Weinsäure ist ein natürlicher Stoff, der meist aus Weinrückständen gewonnen wird, indem man Weinstein (E 336) mit Kalkmilch (E 526) und anschließend mit Schwefelsäure (E 513) versetzt. Im Gegensatz zu E 270 und E 296 ist Weinsäure nur in der harmlosen und natürlichen L-Form erlaubt.
E 338 Ortophosphorsäure
E 339 Natrium-Orthophosphate
E 340 Kalium-Orthophosphate
E 341 Calcium-Orthophosphate
E 343 Magnesium-Orthophosphate
E 450a Natrium-Kalium-Diphosphate
E 450b Natrium-Kalium-Triphosphate
** E 450c Natrium-Kalium-Polyphosphate
E 540 Calcium-Diphosphate
** E 543 Natrium-Calcium-Polyphosphate
** E 544 Calcium-Polyphosphate
Die Verbindungsklasse der Lebensmittel-Phosphate umfasst Stoffe mit höchst unterschiedlichen Eigenschaften. Sie gehören zu den umstrittensten Zusatzstoffen, obwohl sie nicht die bedenklisten sind.
Zwar gelten sie alle “von Amts wegen” als völlig harmlos, aber bereits der Tatbestand, daß sich E 341
in
Konzentration als wirksames Schädlingsbekämpfungsmittel gegen Kornkäfer und Motten
bewährt hat, wiederlegt diese Behauptung.
Bislang ist noch umstritten, ob Phosphate bei empfindlichen Kindern impulsives Verhalten (Hyperaktivität) auslösen können.
Polyphosphate können den Calciumstoffwechsel des Menschen nachteilig verändern. In Kombination
mit anderen Zusatzstoffen – den “modifizierten Stärken” (siehe Verdickungsmittel) – treten bei der
Ratte Verkalkungen des Beckens auf. Sie erhöhen die Schädlichkeit von Schwermetallen, indem sie
deren Aufnahme durch den Darm erleichtern.
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Phosphate können zahlreiche Verunreinigungen enthalten.
In Japan vergifteten sich in den fünfziger Jahren mehrere tausend Kleinkinder durch erhöhte Arsenrückstände in einem Phosphatzusatz. Zur Zeit wird die Wirtschaftlichkeit einer Urangewinnung aus
Phosphaten geprüft. Dazu müßte allerdings zuvor das enthaltene Cadmium entfernt werden. Bisher ist
neben dem Arsengehalt (max. 3 mg/kg) aber nur der Fluorrückstand (max. 50 mg/kg) gesetzlich begrenzt.
E 500 Natriumcarbonate
Soda, Natron; Verwendung in Backpulver und Brausepulver, als Säureregulator für Sauglingskost und
Sauermilchkäse.
Für den Erwachsenen harmlos. Für Kleinkinder sollte die zusätzliche Natriumfracht (Natrium ist der
problematische Bestandteil des Kochsalzes) mit berücksichtigt werden.
E 501 Kaliumcarbonate
Pottasche; traditionelles Treibmittel für Lebkuchen. Zugelassen zur Behandlung von Kakao und als
“Säureregulator” bei der Gewinnung von “Würze” mittels E 507. Daneben wird es zur Schnelltrocknung von Rousinen verwendet, indem man damit die natürliche Wachsschicht
der Trauben entfernt.
Bei Beschränkung der Anwendung als Triebmittel für für Backwaren unbedenklich.
E 503 Ammoniumcarbonate
Hirschhornsalz; zur Herstellung von Lebkuchen und Amerikanern gebräuchlich. Es ist das Ammoniaksalz der Kohlensäure (E 290). Freies Ammoniak ist ein Zellgift, in chemisch gebundener Form jedoch unschädlich. Wärend beim unmittelbaren Verzehr schätlich, wird das Ammoniak beim Backen
weitgehend ausgetrieben. Sofern die Anwendung auf Lebkuchen beschränkt wird, kann dieser traditionelle Zusatzstoff akzeptiert werden.
E 504 Magnesiumcarbonate
Magnesiumcarbonat wird zum Aufschluss von Kakao und zur Trinkwasseraufbereitung verwendet.
Daneben ist es als Füllstoff für Kaugummi und als und als Antiklumpmittel für Speisesalz zugelassen.
E 507 Salzsäure
Vor allem für die Zuckergewinnung bestimmt, aber auch zur Gewinnung von “Würze” durch das chemische Auflösen (Säurehydrolyse) von Eiweiß. Da in der fertigen “Würze” keine Säurekonzentrationen vorliegen, die Verächtzungen möglich erscheinen lassen, ist eine unmittelbare Gefährdung
auszuschließen. Jedoch ist durch chemische Reaktionen mit den Inhaltsstoffen der “Würze” die Bildung unbekannter Stoffe möglich.
E 508 Kaliumchlorid
Härter für bestimmte Geliermittel, Kochsalzersatz.
E 509 Calciumchlorid
Härter für bestimmte Geliermittel, Enthärter von Brauwasser zur Bierherstellung. Als Zusatz zur Käsereimilch wird die Eiweißausbeute erhöht.
E 510 Ammoniumchlorid
Salmiak; problematischer Zusatzstoff.
Sowohl am Tier wie auch am Menschen wurden zahlreiche Nebenwirkungen beobachtet: Knochenschäden und Veränderungen von Blutbild, Nebenschilddrüsen und Nebennierenrinde. Menschenversuche mit Schwangeren(!) ergaben Gewichtsverlust, Erbrechen, Appetitlosigkeit und als bedenkliches
Krankheitsbild Hyperventilation. Neben “Salmiakpillen” auch zur Trinkwasseraufbereitung zugelassen.
Bei Trinkwasser wurde der Ammoniakrückstand auf 0,6 mg/l Wasser begrenzt.
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E 513 Schwefelsäure
Nur zur Aufbereitung von Trinkwasser und zur Zuckerherstellung zugelassen. Nebenwirkungen sind
eine reine Dosisfrage: Erst bei hoher Konzentration können Verächzungen auftreten. Dies ist aber in
der Praxis so gut wie ausgeschlossen.
E 514 Natriumsulfat
Glaubersalz. In der Medizin wird Natriumsulfat als starkes Abführmittel eingesetzt, bei Lebensmitteln
dient es zur Einstellung von Farbstoffen.
E 516 Calciumsulfat
Gips; Stabilisator für Brot und eingesetzt zur Steürung der Geliereigenschaften von bestimmten Verdickungsmitteln. Daneben auch als Farbstoff geeignet und zur Behandlung von Brauwasser zugelassen.
SÄUERUNGSMITTEL, SÄUREREGULATOREN
Säuerungsmittel sollen Lebensmitteln nicht nur einen angenehmen sauren Geschmack verleihen, sie
dienen auch als Konservierungsmittel. Manche Säuerungsmittel wirken als Stabilisatoren oder als
Backtriebsmittel, andere als Geliermittel, wieder andere als Wirkungsverstärker von Anti-Oxidantien
oder gar als Emulgatoren. Säureregulatoren erlauben es, den Säuregrad eines Lebensmittels auf einen
exakten Wert einzustellen. Hierzu zählen vor allem sogenannte Puffersubstanzen (Phosphate, Citrate),
aber auch Laugen und Säuren. Eine namentliche Kennzeichnung der Stoffe ist laut Lebensmittel
nur
erforderlich.
E 524 NATRIUMHYDROXID
Natronlauge; wird speziell zum Eintauchen von Brezeln verwendet (daher auch der Name “Laugen” Gebäck), wird zusätzlich zum Aufschließen von Kakau, zur Trinkwasseraufbereitung und zum Entbittern von Olieven eingesetzt. Auch die Gewinnung von “Würze” durch Auflösen von Eiweiß mit Natronlauge ist möglich und zulässig.
E 525 KALIUMHYDROXID
Kalilauge; erforderlich zur Herstellung von Instant-Tee. Gelegentliche Verwendung beim Aufschluss
von Kakao und zur Gewinnung von “Würze” aus Eiweißrückständen.
E 526 CALCIUMHYDROXID
Gelöschter Kalk, Kalkmilch; vorgesehen zum Einlegen und Konservieren von Eiern, zur Herstellung
von künstlichem “Eier” - Eiweiß aus Milch, zum Kalken von Muskatnüssen, zur Wässerung von
Stockfisch und zur Behandlung von Brauwasser bzw. Bier.
E 527 AMMONIUM
Ammoniak; darf zur Behandlung von Kakao und Trinkwasser verwendet werden. Als freier Stoff ausgesprochenes Zellgift. Siehe unter E 503.
E 529 CALIUMOXID
Gebrannter Kalk; zur Trinkwasseraufbereitung.
E 530 MAGNESIUMOXID
Bittererde; Trennmittel für Waffelblätter, Rieselhilfsstoff für pulverförmige Lebensmittel und Zusatz
zum Tabak zur Verbesserung der Glimmfähigkeit.
E 674 GLUCONSAURE
Der Zusatzstoff Gluconsäure ist lebensmittelrechtlich gar kein “Zusatzstoff”. Gluconsäure kommt in
geringer natürlich im Honig vor. Sie dient neben ihrer Verwendung als Rostschutzmittel in Spraydosen auch als Säuerungsmittel für Limonaden.
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E 675 GLOCONO-DELTA-LACTON
In Backpulver als Triebmittel, in Wurst als Umrötebeschleuniger (siehe E 250), in Backfüllungen,
Fischhalbkonserven und Pudingpulver als Säureregulator verwendet. In geringer Menge sicherlich
harmlos.
E 678 CALCIUMGLUCONAT
Salz der Gluconsäure (E 675); Rieselhilfsstoff.
VERSCHIEDENE ZUSATZSTOFFE
*
E 250 NATRIUMNITRIT
*
E 251 NATRIUMNITRAT
* E 252 KALIUMNITRAT
Nitrate und Nitrite sind weitverbreitete Umweltgifte. Dennoch darf dem Schinken zur Umrötung, also
zur Erzielung einer kochstabilen roten Pökelfarbe, etwa zehnmal soviel Nitrat zugesetzt werden, wie
im Trinkwasser maximal als Rückstand erlaubt ist. Das giftige Nitrit, das zur Umrötung von Wurstwaren verwendet wird, darf nur mit Salz vermischt (Nitritgehalt: 5 Prozent) gehandelt werden. Nitrate (E
251, E 252) werden ausserdem als Konservierungsmittel für Schnittkäse und zur Reifung von Anochsen (spezielle Fischprodukte) eingesetzt. Im Körper können Nitrate in Nitrit umgewandelt werden. In
der Folge kann das Nitrit zusammen mit anderen Lebensmittelbestandteilen im Magensaft und im
Darm zu krebserzeugenden Nitrosaminen reagieren. Akut schädlich sind Nitrite für Kleinkinder. Sie
blockieren deren Sauerstofftransport im Blut, so das Blausucht
E 420 SORBIT
Für Diabetiker geeigneter Zuckeraustauschstoff und Weichhaltemittel für Süßwaren. Ab etwa 50
Gramm pro Tag kann Durchfall auftreten. Sorbit wird als “zahngesunde” Süße vermarktet. Dies ist unzutreffend, denn auch Sorbit kann Karies verursachen, nur nicht so stark wie Zucker.
E 535 NATRIUMHEXACYANOFERRAT
E 536 KALIUMHEXACYANOFERRAT
Gelbes Blutaugensalz; verbessert die Rieselfähigkeit von pulverförmigen Lebensmitteln wie Speisesalz. Die darin gebundene Blausäure kann nur in Gegenwahrt starker Säuren freigesetzt werden. Die
Magensäure oder Essiggurken sind dafür zu schwach.
“E 605" PARATHION
Zusatzstoff. “E 605" ist der alte Handelsnahme für das Insektenvernichtungsmittel Parathion.
Es hat nichts mit den E-Nummern für Lebensmittel-Zusatzstoffe zu tun.
E 920 CYSTEIN
E 921 CYSTIN
Mehlbehandlungsmittel. Als “Antischnurrmittel” für Keks-Teige erlaubt es eine präzise Einstellung
von Form und Grösse von Keksen und somit eine schnellere automatische Verpackung. Dem Bäcker
ermöglicht Cystein/Cystin die Aufarbeitung überalterter Teige. Daneben ist Cystin/Cystein ein
Grundstoff zur Aromärzeugung (vor allem für Röstaromen). Cystein /Cystin wird aus Schweineborsten oder Menschenhaaren gewonnen.
FARBSTOFFE
.. werden zum Färben und Verschönern von Lebensmitteln und deren Oberflächen verwendet. Sie sollen für ein “appetitanregendes” und somit verkaufsförderndes Aussehen sorgen. Sie können den Verbraucher täuschen, indem sie z. B. den Eindruck “Frucht” erwecken.
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Einsatzgebiete: vor allem Süßwaren, Limonaden, Puddings, Eis, Liköre, aber auch Magarine, Käse
und Fischerzeugnisse.
E 100 KURKUMIN
Natürlicher Farbstoff der Gelbwurzel; traditioneller Bestandteil von
Currypulver. Wird auch synthetisch hergestellt.
E 101 LACTOFLAVIN
E 101a RIBOFLAVIN-5-PHOSPHAT
Vitamin B2; natürliche Bestandteile vieler Lebensmittel, werden aber fast nur synthetisch hergestellt.
Unbedenklich.
* E 102 TARTRAZIN
Künstlicher Stoff; gehört unter den Zusatzstoffen zu den häufigsten Allergieauslösern.
Seine Verwendung ist in vielen europäischen Staaten stark eingeschrenkt, nur mit ausdrücklichem
Warnhinweis erlaubt oder generell verboten.
E 104 CHINOLINGELB
Künstlicher Stoff; chemisch nahezu identlisch mit “Solvent Yelow 33", das für Kriegszwecke (Nebelkerzen, Rauchbomben) verwendet wird.
E 110 GELBORANGE
Künstlicher Stoff; lösst gelegentlich Allergien aus und gilt als vergleichsweise harmlos.
E 120 COCHENILLE
Auch “Echtes Karmin” genannt. Extrakt aus den befruchteten und getrockneten Weibchen der Scharlach-Schildlaus. Chemisch nahe verwandt mit der hochgiftigen Antikrebsdroge Doxorubizin. Natürliches Cochenille besitzt ebenfalls eine schwache Antikrebswirkung, weist aber auch in geringem
Umfang einige Nebenwirkungen des Doxorubizins auf.
E 122 AZORUBIN
Risikopotenzial nicht abschließend geklährt. Im Tierversuch wurden in höherer Dosierung zahlreiche
verschiedene Nebenwirkungen (Blutbild, Lungenfunktion, Lymphsystem, Bauchspeicheldrüse) beobachtet.
* E 123 AMARANT
Künstlicher Stoff; relativ oft an Alergien beteiligt. Erhöht im Tierversuch die Anfälligkeit gegenüber
Virusinfekten. (Der synthetische Farbstoff Amarant hat nichts mit dem gleichnamigen “Inkakorn”,
dem essbaren Samen einer Meldenart, zu tun.)
E 124 COCHENILLEROT A
Künstlicher Stoff, der relativ selten Allergien verursacht. Färbte das Fell von Versuchstieren bei Dauergabe rosa.
* E 127 ERYTHROSIN
Künstlicher Stoff; verursacht im Tierversuch Störung der Nervenfunktion. Wird bei hyperkinetischen
Kindern als eine Ursache für deren unkontrollierte Impulsivität diskutiert. Verdachtsmomente für eine
Beeinflussung der Schilddrüse erhärten sich.
E 131 PATENTBLAU V
E 132 INDIGOTIN I
Der frühere Krebsverdacht für beide Stoffe hat sich als gegenstandslos erwiesen. Sie gelten als relativ
harmlos.
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E 140 CHLOROPHYLLE A UND B
Natürliche Farbstoffe des Blattgrüns; werden durch Extration von Luzerne, Brennesel oder Gras gewonnen.
E 141 KUPFERKOMPLEXE DER CHLOROPHYLLE
Aus Chlorophyll hergestellt, wobei das Magnesium durch Kupfer ersetzt wird. Risikofaktor für Patienten mit Wilson-Syndrom. Eine Erhöhung der Kupferzufuhr erscheint allgemein nicht wünschenswert.
E 142 BRILLIANTSAUREGRUEN
Künstlicher Stoff. Versuche an Nagetieren weisen relative Harmlosigkeit aus.
E 150 ZUCKERCOULEUR
Wird durch Erhizung von Zucker mit Ammoniak oder Schwefeldioxid gewonnen. Dabei entsteht in
geringer Menge bedenkliches Methylimidazol.
E 151 BRILLIANTSCHWARZ BN
Künstlicher Stoff; schränkt die Aktivität der Verdauungsenzyme ein.
Die wenigen Tierversuche geben jedoch keinen Hinweis auf gravierende Nebenwirkungen.
E 153 CARBO MEDICINALIS VEGETABILIS
Medicinische Kohle bzw. Russ; durch Verkokung von Pflanzenabfällen gewonnen. Durch einen speziellen Herstellungsprozess ist es möglich, die Bildung von Benzypren und verwanter Substanzen
praktisch vollständig zu vermeiden. Nur dann unbedenklich.
E 160a CAROTIN
Natürlicher Farbstoff aus Karotten oder Palmöl. Wird industriell synthetisch hergestellt. Kann im Körper in Vitamin A umgewandelt werden. Unbedenklich.
E 160b BIXIN, NORBIXIN, ANNATO, ORLEAN
Natürlicher Farbstoff, der aus den Samenkrusten des Annattostrauches gewonnen wird. Unbedenklich.
E 160c CAPSANTHIN / CAPSORUBIN
Natürlicher Farbstoff aus der Paprikaschote. Unbedenklich.
E 160d LYCOPIN
Farbstoff der roten Tomate. Wird sowohl als Tomatenpulver eingesetzt als auch synthetisch hergestellt. Unbedenklich.
E 160e APO-8-CAROTINAL
E 160f APO-8-CAROTINSAUREETHYLESTER
Kommen in Gemüse, Obst und Leber vor; sie werden jedoch industriell synthetisch hergestellt.
E 160a-f XANTHOPHYLLE
Natürliche Farbstoffe; kommen in zahlreichen Pflanzen vor. Können auch synthetisch hergestellt werden. Unbedenklich.
* E 160g CANTHAXANTHIN
Vorkommen in den Organen des Flamingos. Wird synthetisch hergestellt.
Verwendung in Braunungspillen wegen Augenschäden verboten. Vom Bundesgesundheitsamt als
“riskanter Wirkstoff” bezeichnet.
E 162 BEETENROT BETANIN
Natürlicher Farbstoff aus der Wurzel der roten Rübe.
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E 163 ANTHOCYANE
Natürliche Farbstoffe aus den Schalen der roten Weintrauben, Holunder oder Preisselbeeren.
E 170 CALCIUMCARBONAT
Kreide; unbedenklich. Füllstoff für Kaugummi und Säureregulator für Quark.
E 171 TITANDIOXID
Mineralisches Picment; auf eventülle Nebenwirkungen hin kaum untersucht.
E 172 EISENOXIDE UND HYDROXIDE
E 579 EISENGLUCONAT
Es werden offiziell keine Nebenwirkungen erwartet. Aussagefähige Untersuchungen liegen jedoch
nicht vor.
E 173 ALUMINIUM
Bei der Alzheimer-Krankheit vermeidbares Risiko.
E 174 SILBER
E 175 GOLD
Silber gild in hoher Dosis als schädlich. Gesundheitliche Nachteile sind jedoch nicht zu erwarten, da
der hohe Preis die Anwendung auf ein Minimum beschränkt.
E 180 RUBINPIGMENT BK
Kunstlicher Azofarbstoff. Mangels ausreichender Untersuchungen ist kein abschließendes Urteil
möglich.
KONSERVIERUNGSSTOFFE
Verlängern die Haltbarkeit von Lebensmitteln, indem sie den mikrobiellen Verderb (z. B. Schimmelbildung) hinauszögern. Sie erleichtern damit gleichzeitig eine hygienisch nachlässige Verarbeitung.
Einsatzgebiete: Fischprodukte aller Art, Schnittbrot, Fruchtsaftgetränke, Limonaden, Backwaren, Salate, Magarine, Salatsossen, Wein, Trockenfrüchte, Bananen, Zitrusfrücte, Trockengemüse, Zucker u.
a.
E 200 Sorbinsäure
E 201 Natriumsorbat
E 202 Kaliumsorbat
E 203 Calciumsorbat
Die Sorbinsäure und ihre Salze gelten als unbedenklich, da sie im gesunden Körper wie Fettsäuren abgebaut werden. Sie können den Eigengeschmack z. B. von Brot beeinträchtigen.
** E 210 Benzösäure
** E 211 Natriumbenzoat
** E 212 Kaliumbenzoat
** E 213 Calciumbenzoat
Die Benzösäure und ihre Salze verursachen relativ haufig Allergien (Asthma , Nesselsucht). Benzösäurehaltige Lebensmittel wie Fischsalat nicht an Katzen verfüttern, da für diese schon 5 Promille tötlich sein können.
In Kombination mit E 220 - e 2O7 zeigen sich verstärkte Nebenwirkungen.
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** E 214 Parahydroxybenzösäureethylester
** E 215 PHB-Ethylester, Natriumsalz
** E 217 PHB-Propylester, Natriumsalz
** E 218 PHB-Methylester
** E 219 PHB-Methylester, Natriumsalz
PHB-Ester sind haufig Verursacher von Allergien. Sie wirken gefäßerweiternd und wurden von Wissenschaftlern als wirksames Betaubungsmittel für Frösche vorgeschlagen. Ihre krampflösende Wirkung übertrifft die des Natriumsalzes der Benzösäure um mehr als das Hundertfache. Bei höherer
Dosis verlangsamt sich das Wachstum von Ratten.
** E 220 Schwefeldioxid
** E 221 Natriumsulfit
** E 222 Natriumhydrogensulfit
** E 223 Natriumdisulfit
** E 224 Kaliumdisulfit
** E 226 Calciumsulfit
** E 227 Calciumhydrogensulfit
Schwefeldioxid und Sulfite, die Schwefeldioxid freisetzen, können zu Kopfschmerzen und Übelkeit
führen (besonders nach Weinkonsum). Sie zerstören Vitamin B und können bei empfindlichen Personen Asthmaanfälle auslösen. Schwefeldioxid ist ein typisches Umweltgift, das ursächlich am Waldsterben und an der Entstehung von Pseudokrupp mitbeteiligt ist.
** E 230 Biphenyl
** E 231 Orthophenylphenol
** E 232 Natriumorthophenylphenolat
** E 233 Thiabendazol
Pilztötende Substanzen bei Zitrusfrüchten und Bananen. Fördern im Tierversuch Blasenkrebs, vor allem im Zusammenwirken von E 232 und E 233. E 233 ist ein Arzneimittel, das gleichzeitig in der
Landwirtschaft als Pestizid eingesetzt wird. Oft sind nur die Einwickelpapierchen von Zitrusfrüchten
mit diesem Mittel imprägniert.
E 236 Ameisensäure
E 237 Natriumformiat
E 238 Calciumformiat
Die Ameisensäure und ihre Salze können im Körper abgebaut werden; sie sind erst in grösseren Dosen
bedenklich.
** E 280 PropionsauYA
** E 281 Natriumpropionat
** E 282 Calciumpropionat
** E 283 Kaliumpropionat
Die Propionsäure ist in Spuren natürlicher Bestandteil von Lebensmitteln. Sie verursacht schon in relativ geringer Mänge bei Ratten Krebs des Vormagens.
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Für den Menschen angeblich ohne Belang, da dieser keinen Vormagen besitzt (Auffassung des Bundesgesundheitsamtes).
** Hexamethylentetramin
Arzneimittel gegen Gicht und Harnwegsinfektionen; Vulkanisationsbeschleuniger und Grundstoff zur
Sprengstoff-Herstellung.
Wirkt im Lebensmittel als Formaldehyd-Abspalter; dient daneben zur Scenung. Anwendung auf besstimmte Käsesorten beschränkt.
** Natamycin
Bewährtes Antibiotikum gegen Mundfaule, Fußpilz und Geschlechtskrankheiten.
Wird als Arzneimittel relativ gut vertragen. Durch seinen Einsatz in der Lebensmittelindustrie zur Behandlung von Käserinde muß eine Resistensbildung und damit eine zunehmende Wirkungslosigkeit
bei der Krankheitsbekämpfung befürchtet werden.
ANTIOXIDANTIEN
..erhöhen die Haltbarkeit. Sie blockieren die Reaktion von Luftsauerstoff mit Lebensmittelbestandteilen und zögern so den chemischen Verderb hinaus. Sie ergänzen damit die Wirkung von Konservierungsmitteln die den mikrobiellen Verderb unterdrücken.
Einsatzgebiete: Trockensuppen, Pulversossen, Kartoffelerzeugnisse, Kaugummi, Magarine, Öle,
Backwaren, Eis, Marzipanmasse u. a.
E 300 L-Ascorbinsäure
Auch als “Vitamin C” bekannt. Das syntetisch hergestellte Vitamin wird in der Regel nicht zur Vitaminierung zugesetzt, sondern für technologische Zwecke, wie die Verlängerung der Haltbarkeit, oder um
die Wasseraufnahme von Brotteig zu erhöhen. Als Zusatz zu Mehl umstritten: Bei sehr hohen Temperaturen, z. B. beim Backen, zersetzt sich Ascorbinsäure zu Threonsäure, die Vitamin-C -Mangel verursachen kann.
E 301 Natrium-L-Askorbat
E 302 Calcium-L-Askorbat
Salze der Ascorbinsäure (E 300). E 301 fördert im Gegensatz zum natürlichen Vitamin-C experimentell erzeugten Blasenkrebs.
Bei starker Erhitzung auch Threonsäurebildung möglich.
Deklaration: “Ascorbinsäure”.
E 304 6-Palmitoyl-L-Ascorbinsäure
Durch chemische Reaktion von E 300 mit Palmitinsäure hergestellt. In dieser Verbindung kann die ansonsten nur wasserlösliche Ascorbinsäure auch Fetten zur Erhöhung der Haltbarkeit beigemengt werden.
Deklaration: “Ascorbinsäure”.
E 306 Tocopherole
Natürlicher Vitamin-E -Extrakt; soll vor allem die Haltbarkeit von Speiseölen und Mcgarienen erhöhen. Ein Übermass (Vitaminpräparate) verursacht gelegentlich Fissuren an den Lippen, fördert die
Thromboseneigung und trägt zu Fruchtbarkeitsstörungen bei.
E 307 Alpha-Tocopherol
E 308 Gamma-Tocopherol
E 309 Delta-Tocopherol
Naturidentische, also labormässig hergestellte Vitamin-E -Komponenten. Beurteilung wie E 306.
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** E 310 Propylgallat
** E 311 Octylgallat
** E 312 Dodecylgallat
Propylgallat erwies sich für Sauglinge als lebensbedrohlich (Blausucht). Im Tierversucd beeinträchtigen Gallate die Infektabwehr. Typische Allergene, insbesondere E 311.
** E 320 Butylhydroxyanisol (BHA)
** E 321 Butylhydroxytoluol (BHT)
Synthetische Stoffe; können Überempfindlichkeit und Allergien hervorrufen. Eine krebsfördernde,
aber nicht krebsauslösende Wirkung wird diskutiert. Im Tierversuch traten Veränderungen der Infektabwehr auf.
VERDICKUNGSMITTEL
..müssen in der Regel nicht namentlich gekennzeichnet werden. Auch die Angabe der E-Nummer ist
nicht erforderlich. Meist genügt die Bezeichnung “Verdickungsmittel” oder “Stabilisator”. Einige
Verdickungsmittel gelten juristisch nicht als Zusatzstoffe, andere wiederum dürfen nicht “Verdickungsmittel” gekennzeichnet werden. Eine Erkennung der tatsächlich eingesetzten Verdickungsmittel
ist für den Verbraucher kaum möglich. Diese Stoffe werden nicht nur zum Verdicken und Gelieren
verwendet, sondern dienen vorzugsweise zum Strukturieren von Lebensmitteln, also der prätziesen
Einstellung eines bestimmten “Mundgefühls” bzw. “Kaueindrucks” beim Verzehr.
Einsatzgebiete: Gelees, Puddinge, Konfitüren, Käsezubereitungen, Fleischzubereitungen, Mischgetränke, Diätprodukte, Eis und Süßwaren aller Art.
E 400 Alginsaure
E 401 Natriumalginat
E 402 Kaliumalginat
E 403 Ammoniumalginat
E 404 Calciumalginat
Wird aus Braunalgen gewonnen. Alginate können sich mit den Spurenelementen verbinden, so das deren Aufnahme durch den Darm behindert wird. Zusätzlich kann die Eiweisverdauung beeinträchtigt
werden.
E 405 Propylenglykolaginat
Alginsaure (E 400) die mit Propylenglykol gekoppelt wurde. Propylenglykol ist eine wichtige Ausgangssubstanz zur Herstellung von Kunstharzen und wird auch als Desinfektionsmittel verwendet. Im
Körper entsteht wieder freies Propylenglykol und Alginsäure.
E 406 Ager Ager
Wird aus Rotalgen durch Heißwasserextraktion gewonnen. Im Tierversuch wurde eine Verschlimmerung von bereits bestehenden Darmkrebsen beobachtet. Eine fettreiche Ernährung hob diese Wirkung
wieder auf.
Beurteilung unsicher.
E 407 Carragen
Wird aus Rotalgen durch Behandlung mit Alkoholen, wie z B. Methanol gewonnen. Diese Alkohole
sind im Carragen auf 1% begrenzt. Bei Darmbeschwerden wird zur Vorsicht geraten: Bei Ratten,
Meerschweinchen und Kaninchen wurden Entzündungen und Geschwüre im Darm festgestellt.
Verschiedentliche Veränderungen im Immunsytem.
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E 410 Johannisbrotkernmehl
Gemahlene Samen der Früchte des Johannisbrotbaumes, die entweder einer Behandlung mit Schwefelsäure oder einer Röstung unterzogen wurden. Senkt den Cholesterinspiegel und kann die Eiweißausnutzung etwas verringern. Altbewährtes Abfürmittel.
E 412 Guarkernmehl
Extrakt aus dem Samen der giftigen Guarpflanze. Die Kerne enthalten an schädlichen Stoffen Blausäure, Fluoressigsäure, Trypsininhibitoren und toxische Globuline.
Nach Angaben der Hersteller wäre eine vollständige Reinigung des Guargummis unwirtschaftlich.
Das Lebensmittelrecht erlaubt im fertigen Gummi über 10% sonstige Bestandteile der Guarpflanze.
E 413 Traganth
Getrocknete Gummiabsonderung einer asiatischen Pflanze namens Astragalus. Bei Dauerkonsum
kann die Entgiftungsfähigkeit der Leber beeinträchtigt werden.
E 414 Gummi arabicum
Getrocknete Gummiabsonderung verschiedener Akazien. Schädigte im Tierversuch das Herz (Entkoppelung der oxidativen Phosphorylierung).
Beim Menschen werden gelegentlich Allergien beobachtet.
E 415 Xanthan
Von Mikroorganismen (Xanthomonas) aus Zuckern produzierter Gummi, der mit Isopropanol ausgewaschen wird. Es dürfen keine lebensfähigen Bakterien von Xanthomonas im Endprodukt vorliegen.
Als problematisch gelten jedoch jene Nährstoffe, die zur “Fütterung” der Bakterien dienen und die bis
ins fertige Xanthan verschleppt werden.
E 460 Cellulose
Wird aus verholzten Pflanzenteilen gewonnen, indem die Cellulose durch Enzyme aufgespalten wird.
Als Unbedenklich eingestuft.
Modifizierte Stärke:
Lebensmittelrechtlich sind enzymatisch modifizierte Stärken und physikalisch modifizierte keine
“modififiezierten Stärken”, sondern lediglich “Stärke”. Das Verdikungsmittel Stärke darf seinerseits
nicht als “Verdickungsmittel” deklariert werden. Als “modifizierte Stärken” dürfen und müssen nur
die chemisch modifizierten Stärken deklariert werden.
In Verbindung mit einer phosphatreichen Ernährung (z. B. E 339 - E 343, E 450) erzeugen sie im Tierversuch Kalkablagerungen im Becken.
EMULGATOREN
.. sind Stoffe, die mit Wasser und Öl mischbar machen oder Luft mit Eiweiß. Sie erhöhen die maschinelle Belastbarkeit von Rohstoffen und erlauben als Konstinenzbildner die Einstellung geschmaklicher Eigenschaften wie Sämigkeit, Schaumigkeit oder Cremigkeit. Ihre Zusammensetzung und
Funktion ähnelt denen der Waschmittel. Als Deklaration genügt die Angabe “Emulgator” oder “Stabilisator” ohne Nennung des tatsächlich verwendeten Stoffes. Bäckereien und Konditoreien, die regelmässig von Emulgatoren Gebrauch machen, sind auch von dieser Deklarations-"Pflicht"
ausgenommen.
Einsatzgebiete: Backwaren, Süßwaren, Desert- und Cremespeisen, Magarine, Brötchen, Suppen,
Wurst u. a.
E 322 Lecithine
Natürlicher Stoff; aus Soja- oder Rapsöl gewonnen. Er darf jedoch enzymatisch (Hydrolyse) verändert
werden.
Exxx-Stoffe
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E 422 Ammoniumphosphatide
Werden in der Regel aus teilweise hydriertem Rüböl gewonnen, das mit Ammoniak behandelt wurde.
E 470 Natrium-, Kalium- und Calciumsalze der Speisefettsäuren
Speisefettsäuren sind natürliche Bestandteile der Fette. Sie werden mit Laugen versetzt, um ihnen die
Eigenschaften von Seifen zu verleihen.
E 471 Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren
In Fetten, insbesondere in verdorbenen Ölen, natürlich vorkommende Fettspaltprodukte. Die Grundbausteine sind in jedem Falle natürlichen Ursprungs.
E 472 a-f Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren, verestert mit organischen
Säuren
Ausgangsstoffe sind E 471, die man beispielsweise mit Weinsäure, Essigsäure oder Milchsaure reagieren läßt.
Nicht ganz lupenrein, da z. B. nicht nur die völlig unbedenkliche L-Milchsaure (E 270) verwendet
werden darf, sondern auch die für Kleinkinder unerwünschte D-Milchsaure.
E 475 Polyglycerinester von Speisefettsauren
Künstlich zusammengesetzter Stoff aus ursprünglich natürlichen Ausgangssubstanzen.
Emulgatoren, auch natürliche, sind sehr wirksame Substanzen für biologische Systeme.
Sie sollten deshalb nicht wahllos Lebensmitteln zugesetzt werden. Die toxikologischen Prüffungen
von Emulgatoren sind recht dürftig, stammen haufig vom Hersteller selbst, und sind nicht selten unveröffentlicht. Bei den üblichen Tests (wie Sterblichkeit, Krebshaufigkeit, Organgewichte, Fortpflanzug) wurden meist keine auffälligen Nebenwirkungen beobachtet. Emulgatoren sollen aber bei
Darmerkrankungen und bei Allergien eine Schlüsselrolle spielen: Sie verändern die Oberfläche der
Darmschleimhaut, können in etwas erhöhter Konzentration Zellen auflösen und machen so den Darm
durchlässig für allergieauslösende Narungsbestandteile, Rückstände oder Zusatzstoffe (sogenannte
Persorption). Der Umfang dieses Prozesses ist noch unerforscht, ebenso seine Bedeutung für Darmkranke. Die Zulassungspolitik bei den Emugatoren erfolgte in der Bundesrepublik vergleichsweise
zurückhaltend.
Leider sind über Ausnahmegenehmigungen verbotene Stoffe in Einzelfällen ganz legal im Verkehr.
VITAMINE
.. sind lebensnotwendige Stoffe, die schon in Spuren ausserordentlich wirksam sind.
Deshalb ist nicht nur ein Mangel nachteilig, auch eine masslos übertriebene Zufuhr durch Vitaminprodukte kann unerwartete Nebenwirkungen zeigen.
Obwohl in Deutschland kein Vitaminmangel herrscht, der nicht durch eine vernünftige Ernährung
ohne weiteres ausgeglichen werden könnte, dürfen die meisten Vitamine (bis auf Vitamin A und D) in
beliebiger Menge zugesetzt werden.
Provitamin A (Carotin)
Der Körper wandelt Carotin in Vitamin A um.
Eine erhöhte Zufuhr ist jedoch unproblematisch, da nicht mehr Vitamin A gebildet wird als erforderlich. Im übrigen siehe unter Farbstoffe E 160 a-g.
Vitamin B1
Eine überhöhte Aufnahme kann Nervosität und Kopfschmerzen zur Folge haben.
Vitamin B2
Auch bei völlig überzogenem Konsum keine Nebenwirkungen bekanntgeworden. Siehe unter Farbstoffe E 101 und E 101a.
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Exxx-Stoffe
Vitamin B6
Bei einer völlig überhöhten Zufuhr traten beim Menschen Bewegungsstörungen, Taubheitsgefühl in
den Gliedmassen und pyschische Beschwerden auf. Daneben werden intensiv Beobachtungen diskutiert, denen zufolge der Verzähr von Vitamin-B2-Präparaten durch Schwangere conterganähnliche
Mißbildungen verursacht haben soll.
Vitamin B12
Bei Überkonsum nur geringe Nebenwirkungen beobachtet.
Eine Förderung der Thromboseneigung wird für möglich gehalten.
** Niacin
Niacin-Vergiftungen durch unsachgemäss vitaminierte Lebensmittel sind dokumentiert. Die Symptome waren vor allem Gelbsucht, schwere Leberschäden und Hautausschläge mit brennenden Rötungen.
Vitamin C
Siehe unter Antioxidantien E 300 - E 304.
Vitamin E
Siehe unter Antioxidantien E 306 - E 309
AROMASTOFFE, GESCHMACKSVERSTAERKER, SUESS-STOFFE
.. geben den Nahrungsmitteln Geruch und Geschmak, unterdrücken Geschmacksfehler und lassen sie
immer gleich schmecken.
Sie können den Genusswert erhöhen, aber auch zu übermässigem Verzehr anregen.
Unverzichtbar sind diese Substanzen vor allem bei Produckten, die aus geschmacklich schlechten
Rohstoffen oder mit aromaschädigenden Verfahren hergestellt wurden.
Einsatzgebiete: praktisch alle verarbeiteten Lebensmittel.
Natürliche Aromastoffe
Werden aus natürlichen Ausgangsstoffen extrahiert; zum Beispiel: Vanilleextrackt, Orangenschalenessenz, Zedernöl.
Naturidentische Aromastoffe
sind natürlichen Aromastoffen chemisch gleich; werden aber künstlich hergestellt; zum Beispiel: Vannilin, Menthol, Zitral.
Sie unterscheiden sich dennoch von natürlichen Aromen: Ein natürliches Aroma besteht aus einer
vielfältigen Mischung unterschiedlichster Aromastoffe, naturidentische Aromen sind Einzelsubstanzen.
Künstliche Aromastoffe
Kommen in der Natur nicht vor, werden künstlich hergestellt; zum Beispiel: Aethylvanilin, Methylcoumarin, Resorcindimethyläther.
** E 620 Glutaminsaure
** E 621 Natriumglutamat
** E 622 Kaliumglutamat
** E 623 Calciumglutamat
** E 625 Magnesiumglutamat
Geschmacksverstärker; können bei empfindlichen Menschen das “China-Restaurat-Syndrom” auslösen: Schläfendruck, Kopfschmerzen, Steifheit im Nacken. Bei Ratten Fortpflanzungsstörungen und
Lernschwierigkeiten bei den Nachkommen. Erhöhen zusätzlich die Freßlust. Sie unterdrücken Fehlgeschmack und tauschen den Verbraucher über die tatsächliche Qualität der Lebensmittel.
Exxx-Stoffe
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E 627 Natriumguanylat
E 628 Kaliumguanylat
E 631 Natriumninosinat
E 632 Kaliumninosinat
Geschmacksverstärker; werden vom Menschen zu unerwünschter Harnsaure umgewandelt. Im Tierversuch jedoch harmlos, da es Ratten und Mause -im Gegensatz zum Menschen- zum unbedenklichen
Allantonin umwandeln können.
** Aethylmaltol
Künstlicher Geschmacksverstärker, speziell für gesüßte Produkte (Schokowaren, Kuchen, Desserts
etc.).
Die wenigen durchgeführten Tierversuche lassen ein Risiko bei bestimmten Blut-Erkrankungen (Thalassämie) möglich erscheinen.
Cyclamat
Künstlicher Süß-Stoff, ursprünglich als Rostschutzmittel verwendet.
Wird von manchen Menschen zu Cyclohexylamin umgewandelt. Dieses ist auch als Schädlingsbekämpfungsmittel bekannt.
Im Tierversuch schädigt Cyclohexylamin Hoden und Spermien.
Saccharin
Künstlicher Süß-Stoff; Vorsicht bei Blasenerkrankungen oder bei Arzneimitteleinnahme. Saccharin
schädigt im Zusammenhang mit bestimmten Medikamenten bzw. einigen Umweltgiften die Blasenschleimhaut. Problematisch für Übergewichtige. Saccharin fördert eine Gewichtszunahme stärker als
Zucker! Deshalb für Abnehmwillige ungeeignet.
** Aspartame
Süß-Stoff aus zwei synthetisch hergestellten Aminosauren.
Problematisch für PKU-Patienten (angeborener Enzymdefekt). Setzt beim Gesunden geringe Mengen
an Methanol frei. Aspartame steht in dringendem Verdacht, vor allem bei gleichzeitigem Süßwarenkonsum, das Nervensystem zu beeinträchtigen, indem es zum Beispiel bei empfindlichen Personen ein
verstärktes Angstgefühl hervorruft.
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