- bei der Friedrich-Fröbel

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Friedrich – Fröbel – Schule
Förderschule mit den Schwerpunkten
Lernen und Sprache
Freude am Lernen
Frieden im Miteinander
Stärken fürs Leben
Förderkonzept
Wiedervorlage, Aktualisierung und Beschluss bei der Gesamtkonferenz
am 23.01.2012
Inhaltsverzeichnis
1.
Ziele und Inhalte des Förderkonzeptes
2.
Zielgruppe
3.
Grundgedanken der Förderung
4.
Der individuelle Förderplan
5.
Unterricht ist Förderung – Schule ist Förderort
6.
5.1
Wahrnehmung
5.2.
Motorik
5.3.
Sprache
5.4.
Emotional-soziales Erleben und Verhalten
Zusätzliche Fördermaßnahmen
6.1.
Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund
6.2.
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Mutismus
6.3.
Förderung bei Autismus
7.
Fördermaterialien
8.
Räumliche und personelle Ressourcen
9.
Kontakte zu außerschulischen Einrichtungen
10.
Evaluation
Anhang: Förderplan, Lernbesonderheiten Autismus
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1.
Ziele und Inhalte des Förderkonzepts
Das Förderkonzept beinhaltet die unterrichtsimmanente Förderung in allen
Fachbereichen und die zusätzlichen Fördermaßnahmen für nichtdeutsche
Schülerinnen und Schüler und für Kinder und Jugendliche mit Mutismus oder
Autismus.
Für den Bereich Deutsch ist in ein eigenes Leseförderkonzept erstellt worden. Im
Fach Mathematik gibt es eine zusätzliche Förderung durch die Lehrkräfte des
Trainingsraumes, diese Förderung wird in Absprache mit den Klassen- bzw.
Fachlehrkräften im Trainingsraum durchgeführt.
2.
Zielgruppe
Unsere Schule wird von Schülerinnen und Schülern besucht, bei denen ein
sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen oder Sprache festgestellt
wurde. Ergeben sich bei Beginn der Schulpflicht oder beim Besuch der Regelschule
Hinweise, dass ein Kind eine sonderpädagogische Förderung benötigt, wird von der
Schule, die es besucht, das Verfahren auf Feststellung eines sonderpädagogischen
Förderbedarfs eingeleitet. Im Rahmen der Einschulung ist dies nur mit Einwilligung
der Eltern möglich. Ein Bericht der Regelschule und ein Beratungsgutachten der
Förderschullehrkraft bilden die Grundlage der Entscheidung über die Feststellung
eines sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie des Förderortes, die von der
Landesschulbehörde getroffen wird.
Im diagnostischen Verfahren der Förderschullehrkraft wird das Schulleistungsprofil
des Kindes detailliert ermittelt, vor allem sind aber die den Lernprozess tragenden
Fähigkeiten wie Abstraktions- und Transferfähigkeit, Merkfähigkeit, Problemlösendes
Denken, Ausdauer, Konzentration, Motivation zu überprüfen. Bei allen Kindern, bei
denen eine sprachliche Auffälligkeit, in der Regel eine Sprachentwicklungsverzögerung, im Vordergrund zu stehen scheint, wird eine spezielle
Diagnostik des Sprachstands durchgeführt. Auch die emotional-sozialen, motorischen
und perzeptiven Fähigkeiten werden betrachtet. Dazu gehören u.a.
Erscheinungsformen wie: Mutismus, AD(H)S und Autismus.
Für die Diagnostik werden schwerpunktmäßig Beobachtungen und informelle
Verfahren durchgeführt. Standardisierte Testverfahren werden eher untergeordnet
eingesetzt. Im Beratungsgutachten wird schließlich vor dem Hintergrund einer KindUmfeld-Analyse der individuelle Entwicklungsstand des Kindes genau beschrieben
und bewertet, die sich ergebenden notwendigen Förderschwerpunkte ermittelt und
die hieraus abgeleiteten Fördermaßnahmen dargestellt.
In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler deutlich
erhöht, die neben der sonderpädagogischen Förderung im Lernen oder Sprache
auch einer besonderen Förderung in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung
bedürfen. Bei einigen Schülerinnen und Schülern liegt zusätzlich ein festgestellter
sonder-pädagogischer Förderbedarf in diesem Bereich vor.
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3.
Grundgedanken der Förderung
Im Mittelpunkt unserer Förderung des einzelnen Kindes steht immer die Entwicklung
seiner Gesamtpersönlichkeit. Kernzielbereiche aller Förderschwerpunkte sind die
Entwicklung von Selbst-, Sach- und Sozialkompetenz. Da jede Förderung aus
unserer Sicht nur in einem entspannten Lernklima stattfinden kann, versuchen wir in
unserer Schule eine die Schülerinnen und Schüler annehmende und vertrauensvolle
Atmosphäre zu schaffen.
Jedes Kind ist einzigartig und lernt auf seine ihm eigene Art und Weise. Diese
pädagogische Erkenntnis ist Grundlage unseres Förderkonzeptes, in dem wir uns
bemühen, jedem Kind die ihm individuell angemessene Förderung zukommen zu
lassen. Lerninhalte und Lerntempo werden deshalb hinsichtlich der individuellen
Bedürfnisse, auch unter Berücksichtigung möglicher entwicklungshemmender
Gegebenheiten und den jeweiligen Lernvoraussetzungen (Stärken und Schwächen)
des Einzelnen abgestimmt. Versagenserlebnisse sollen dabei möglichst vermieden
werden. Damit wollen wir unserem Leitbild mit ,,Freude am Lernen’’ und ,,Stärken
fürs Leben’’ gerecht werden.
Im Unterricht werden je nach Leistungs- und Entwicklungsstand differenzierte
Aufgaben und handlungsorientierte Aufgabenstellungen bearbeitet. Unterschiedliche
Anschauungsmittel, die mehrere Sinne ansprechen, sollen den Lernprozess dabei
unterstützen. Besonders bei freien Arbeitsformen sind individuelle Hilfestellungen
durch die Lehrkraft möglich. Das Mitschüler-Helfer-Prinzip bindet leistungsstärkere
Schülerinnen und Schüler sinnvoll ein, leistungsschwächere profitieren davon.
Insbesondere in den ersten Schuljahrgängen bemühen wir uns, kleine Klassen
einzurichten oder bei größeren Lerngruppen die Klassen teilweise doppelt zu
besetzen, um den Kindern eine möglichst intensive individuelle Förderung
zukommen zu lassen. Es ist unser Ziel, die Schülerinnen und Schüler mit guten
Grundlagenkenntnissen in den Kernlernbereichen in die Mittelstufe zu führen.
Schülerinnen und Schüler, die noch keine ausreichenden Fähigkeiten in den
Bereichen Lesen/Schreiben/Rechnen erworben haben, erhalten zusätzliche
Förderung.
4.
Der individuelle Förderplan
Der individuelle Förderplan ist Grundlage und Evaluationsinstrument des
Förderkonzepts. Er wird in den Monaten Mai und November erarbeitet.
In regelmäßig stattfindenden Zeitabständen setzen sich die KlassenJahrgangsteams nach individueller Absprache zusammen, um die Lernentwicklung
zu erörtern und den individuellen Förderplan fortzuschreiben. In diesem Förderplan
werden individuelle Lernziele festgelegt, die durchzuführenden Fördermaßnahmen
und das Erreichen der Förderziele beschrieben.
Die dokumentierten Aussagen bilden ebenso die Grundlage für die Unterrichtung und
Beratung der Erziehungsberechtigten über die schulische Entwicklung ihrer Kinder.
Für die Gespräche mit den Erziehungsberechtigten werden der Elternsprechtag im
November und die regelmäßig individuell vereinbarten Gesprächstermine und
Hausbesuche genutzt.
Zudem sollen die Schülerinnen und Schüler selbst zunehmend ein Bewusstsein dafür
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entwickeln, dass und wie sich Lernfortschritte entwickeln. Gespräche zwischen
Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern dienen dazu, die Reflexion über das
eigene Lernen anzuregen und die Mitverantwortung für den eigenen Lernweg zu
übernehmen.
Die individuellen Förderpläne stehen im Schrank des Besprechungszimmers im
Verwaltungstrakt.
Im Anhang finden sich die Formulare für die Pläne.
5.
Unterricht ist Förderung, Schule ist Förderort
In der Planung des täglichen Unterrichts sind die folgenden Schwerpunkte
grundsätzlich enthalten.
5.1
Wahrnehmung
Gut ausgebildete Wahrnehmungsfähigkeiten sind Basisfähigkeiten für das schulische
Lernen. Viele unserer Schülerinnen und Schüler weisen jedoch erhebliche
Wahrnehmungsdefizite auf, die das Erlernen der Kulturtechniken sehr erschweren.
Vor allem in den Unterstufenklassen ist deshalb die Förderung aller
Wahrnehmungsbereiche (auditiv, visuell, sensorisch, vestibulär) schwerpunktmäßiger
Bestandteil des Anfangsunterrichts.
5.2
Motorik
Die Bedeutung von Bewegung für die Entwicklung eines gesunden Haltungs- und
Bewegungsapparates ist hinlänglich bekannt. Wissenschaftlich erwiesen ist deren
Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung, für den Aufbau eines gesunden
Selbstkonzeptes und auch für die Entwicklung sozialer Kompetenzen.
Vielen Kindern und Jugendlichen fehlt es im Alltag an ausreichender Bewegung.
Unser Ziel ist es, sie Freude an der Bewegung erleben zu lassen und ihre
Bewegungs- und Körpererfahrungen zu erweitern. Der natürliche Bewegungsdrang
soll nicht nur im Sportunterricht genutzt werden, sondern auch in anderen
Unterrichtsstunden Berücksichtigung finden. So lockern Bewegungsspiele vor allem
in der Unterstufe den Schulvormittag auf, Schleichdiktate ermöglichen
Bewegungszeiten. Auch im regulären Unterricht werden die Flure als Unterrichtsraum
einbezogen. In den Pausen bieten wir den Schülerinnen und Schülern durch unsere
Schulhofgestaltung vielfältige Bewegungsanreize (Fußballfeld, Beachvolleyballfeld,
Basketballkorb, Kletterwand, Klettergerüste, Schaukeln, Rutsche). Darüber hinaus
werden auch kleine Handgeräte wie Seile, Bälle, Reifen zur Verfügung gestellt. Laufoder Ballspiele werden durch die Aufsicht führende Lehrkraft beaufsichtigt.
In der Unter- und Mittelstufe erhalten alle Klassen entweder zwei wöchentliche
Sportstunden oder zwei Wochenstunden Schwimmen.
In der Oberstufe erhalten alle Klassen zwei Wochenstunden Sport. Auch einige
Arbeitsgemeinschaften bieten eine bewegungsorientierte Förderung, wie z.B.
Fußball, Schwimmen, Klettern, Yoga und Hip-Hop.
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5.3
Sprache
Sprachschwierigkeiten bedeuten in der Regel eine massive Beeinträchtigung
erfolgreichen Lernens. Unsere Schülerinnen und Schüler haben häufig einen hohen
Förderbedarf in ihrer Sprachkompetenz. Die Schwierigkeiten liegen oftmals auf der
morphologisch-syntaktischen, der semantisch-lexikalischen und der kommunikativen
Ebene. Auch phonologische Schwächen, Redeflussstörungen, eine näselnde
Aussprache oder Sprechangst treten bei einigen unserer Schülerinnen und Schüler
auf. Bei besonders starken Beeinträchtigungen empfehlen wir den Eltern die
Aufnahme einer ambulanten Therapie.
Eine Berücksichtigung der Sprachschwierigkeiten und eine entsprechende Förderung
erfolgen in unserer Schule unterrichtsimmanent, finden Berücksichtigung bei der
Auswahl des Arbeitsmaterials, bei der Erstellung von Arbeitsblättern und in der
Lehrersprache.
In der Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache erhalten die Kinder aufgrund der
zugeteilten Stundentafel zusätzlich eine additive Förderung. Allein, in Klein- oder
Partnergruppen werden Spiele und Übungen durch Sprachheillehrkräfte zu allen
förderungswürdigen Bereichen angeboten.
5.4. Emotional-soziales Verhalten und Erleben
Immer mehr Schülerinnen und Schüler sind emotional-sozial nicht gefestigt, haben
wenig Vertrauen zu sich selbst und anderen und Schwierigkeiten im alltäglichen
Umgang miteinander. Ein wichtiger Arbeitsbereich ist für uns Förderschullehrkräfte
daher der Aufbau und die Stärkung emotional-sozialer Kompetenzen.
Im erzieherischen Bereich sind ein vertrauensvolles Verhältnis und ein intensiver
Bezug zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften notwendig. Aus diesem
Grund bevorzugen wir das Klassenlehrerprinzip, was bedeutet, dass die
Klassenlehrkraft so viele Stunden wie möglich in ihrer eigenen Klasse unterrichtet
und so eher die Möglichkeit hat, das starre Stundenkonzept zu durchbrechen und bei
Bedarf den inhaltlichen Schwerpunkt auch in den erzieherischen Bereich zu
verlagern.
Der Aufbau und die Stärkung von Selbstvertrauen werden unterstützt durch die
Vermittlung von Erfolgserlebnissen und die Vermeidung von Überforderung. Es geht
darum, Schülerinnen und Schülern ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten bewusst zu
machen und sie gleichzeitig zu stärken, sich auch mit den eigenen Schwächen
auseinanderzusetzen. So kann eine angemessene Entwicklung der Eigen- und
Fremdwahrnehmung unterstützt werden.
Spezielle Unterrichts- und Handlungsformen, die die sozialen Fähigkeiten unserer
Schülerinnen und Schüler stärken können, sind Bestandteil des Schulalltages. Dazu
gehören u.a. gezielt eingesetzte Partner- und Gruppenarbeitsphasen, Tages- oder
Wochenplanarbeit, klassenübergreifender projektorientierter Unterricht, das
Aufsuchen außerschulischer Lernorte. Feste Regeln und Rituale wie Morgen- oder
Wochenabschlusskreis, Klassendienste, Konzentrationsübungen etc. gehören zum
Unterrichtsprinzip der jüngeren Schuljahrgänge. Mehrtägige Klassenfahrten,
Tagesfahrten
und
gemeinsame
Schulausflüge
fördern
das
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Zusammengehörigkeitsgefühl
Schulgemeinschaft.
und
beeinflussen
nachhaltig
positiv
die
Unsere Schule bietet ihren Schülerinnen und Schülern ein transparentes und
konsequent angewendetes Regelwerk in Form von beschlossenen Schulregeln und
deren Konsequenzen, sowie die Möglichkeit den Trainingsraum oder eine
Beratungssituation durch die Beratungslehrkräfte aufzusuchen.
6.
Zusätzliche Fördermaßnahmen
6.1
Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern mit
Migrationshintergrund
Allgemeines:
Kinder mit Migrationshintergrund gehören zum Alltag unserer Schule. Von daher ist
die Integration und Förderung dieser Schülerinnen und Schüler Aufgabe der Schule.
Diese Kinder sind häufig auf eine spezielle Deutschförderung angewiesen, um
gesellschaftliche Teilhabe erfahren zu können. Die unterschiedlichen kulturellen
Hintergründe, Lebensbedingungen und Wertvorstellungen der Kinder und ihrer
Familien stellen die Schule deshalb vor eine besondere Herausforderung. Die
Schülergruppe ist sehr heterogen, sie unterscheidet sich nach dem Aufenthaltsstatus
und der Aufenthaltsdauer, dem Vorwissen, den schulischen und außerschulischen
Lernerfahrungen und dem Stand der Entwicklung der Sprache der Eltern. Des
Weiteren bringen die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Voraussetzungen
bzgl. des Kenntnisstandes der deutschen Sprache mit, so gibt es Schülerinnen und
Schüler:
-
-
ohne Deutschkenntnisse
mit geringen bis sehr weit gehenden Deutschkenntnissen
mit sehr eingeschränktem mündlichen Wortschatz in Deutsch
ohne Deutschkenntnisse, die in der Erstsprache nicht alphabetisiert sind
die in anderen Schriftzeichen alphabetisiert sind
mit mündlichen Deutschkenntnissen, aber erheblichen Problemen im schriftlichen Sprachgebrauch
mit einem gut beherrschten deutschen Minimalwortschatz mit geringen
Grammatikkenntnissen und großen Verständnisschwierigkeiten bei komplexen
Fachtexten
mit sehr unterschiedlich entwickelten Lese- und Schreibkenntnissen in
Deutsch
Die Sprachfördermaßnahmen leiten sich dementsprechend aus der individuellen
Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler ab und müssen in den individuellen
Förderplänen Berücksichtigung finden.
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Ziele:
Ziel der Förderung ist die Befähigung zu Sprachhandlungsfähigkeit im mündlichen
und schriftlichen Bereich, um so den Schülerinnen und Schülern einen ihren
Fähigkeiten angemessenen Bildungsgang zu ermöglichen.
Sprachliche und kulturelle Vielfalt wird als bereichernd für Schule und Bildung
anerkannt. Sprachvermischungen sind Ausdruck von Kompetenzen der Schülerinnen
und Schüler. Daher sollten die Sprachen der Kinder innerhalb des Schulalltages
Wertschätzung erfahren und einbezogen werden.
Rahmenbedingungen:
Die Friedrich-Fröbel-Schule besuchen etwa 35% Schülerinnen und Schüler mit
Migrationshintergrund. In vielen Fällen handelt es sich um bereits in Deutschland
geborene Kinder, die zu Hause die Herkunftssprache der Eltern sprechen. Die Kinder
stammen zumeist aus bildungsfernen Familien und es sind dadurch häufig
umfassende Lernschwierigkeiten entstanden.
Die personellen Ressourcen an unserer Schule bieten zum einen die Fachlehrkräfte
aus dem Bereich Deutsch und die Sprachheilpädagogen mit ihren spezifischen
Arbeitsschwerpunkten.
Die neu gestaltete Schülerbücherei mit Leseecke und Arbeitsplatz, das Beratungszimmer mit Arbeitsplätzen und die Therapieräume des Sprachheilbereiches stehen
für die Förderung zur Verfügung.
Schwerpunkte der Förderung:
o Erweiterung des Wortschatzes
o Hören als Basiskompetenz (Das Entwickeln, Bewusstmachen und Trainieren
von Hörstrategien ist wichtig. Dabei erfahren die Schüler, dass sie nicht jedes
Wort verstehen müssen, um den Inhalt zu erfassen. Intonation, Mimik und
Gestik, Bilder, Geräusche und das eigene Weltwissen dienen dem Sprachverständnis.)
o Aussprache (Phonetische Übungen, Sprachmelodie, Sprechpausen)
o Schreiben (Schülerinnen und Schüler aus anderen Kulturkreisen müssen die
Grapheme und Phoneme des deutschen Alphabets lernen.)
o Sprachliche Regeln als Reflexionshilfe (Grammatik sollte so angeboten werden, dass sie für die Lernenden Hilfe bietet. Die Reflexion sprachlicher Formen und Normen soll den individuellen sprachlichen Ausdruck optimieren.)
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Organisationsrahmen:
Neben der unterrichtsimmanenten Förderung findet die Förderung der
nichtdeutschen Schülerinnen und Schüler im Rahmen unserer Leseförderung
Berücksichtigung (siehe Stunden des Leseförderkonzepts).
Beurteilung:
Nach dem Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen
Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen besteht für die
Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit im Rahmen der Beurteilung einen
Nachteilsausgleich zu erhalten, der in den zuständigen Klassenkonferenzen
beschlossen wird.
6.2
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Mutismus
Unterschieden wird zwischen dem totalen Mutismus und dem elektiven Mutismus.
Beim totalen Mutismus besteht eine völlige Verweigerung der Lautsprache bei erhaltenem Hörvermögen, die jedoch häufig als sekundäres Symptom, von psychotischen
Erkrankungen und schweren depressiven Störungen auftritt. Jegliches Sprechen gegenüber allen Personen wird vermieden.
Beim elektiven Mutismus handelt es sich um eine emotional bedingte Störung der
sprachlichen Kommunikation. Sie ist durch eine andauernde Unfähigkeit gekennzeichnet, in bestimmten Situationen zu sprechen, wobei in anderen Situationen das
Sprechen möglich ist. Diese Störung beruht nicht auf fehlenden Sprachfertigkeiten.
Artikulation, rezeptive und expressive Sprache der Betroffenen liegen in der Regel im
Durchschnittsbereich.
Eine direkte, singuläre Ursache für den Mutismus ist zurzeit nicht bekannt. Bei dem
Auftreten von Mutismus in der Schule können unterschiedliche Beweggründe dazu
geführt haben:
 Mutismus als Ausdruck einer massiven oder anhaltenden Überforderung in
der Schule
Das Kind ist in der Schule neuen kommunikativen, kognitiven und sozialen Anforderungen ausgesetzt, es kann dadurch zu Überforderungssituationen
kommen. Das Schweigen befreit es davon, die geforderten Leistungen erbringen zu müssen.
 Mutismus als Ausdruck einer massiven oder anhaltenden Überforderung außerhalb der Schule
In diesem Fall wird das Schweigen als Hilferuf des Schülers verstanden, z. B.
bei sozialer Vernachlässigung.
 Mutismus als Ausdruck einer allgemeinen Ablehnung der Schule
Es tritt z. B. in Verbindung mit Verlustängsten (enge Mutter-/Kindbeziehung)
auf. Eventuell wurde den Kindern Angst vor der Schule oder Lehrkräften gemacht.
 Mutismus als Mittel, um kommunikative Unzulänglichkeiten zu verbergen, z. B.
Sprach-, Sprech-, oder Stimmstörungen
 Mutismus als Mittel, um Erinnerungen zu verdrängen
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Dieser Bewegungsgrund wird vor allem bei Kindern mit traumatischen Erlebnissen vermutet. Meistens schweigen sie bei bestimmten Themen.
Folgende Anzeichen deuten auf einen vorliegenden Mutismus hin:
1. Andauernde Unfähigkeit, in bestimmten Situationen zu sprechen, wobei in
anderen Situationen Sprechfähigkeit besteht.
2. Die Störung behindert die schulischen oder beruflichen Leistungen oder die
soziale Kommunikation.
3. Die Störung dauert einen längeren Zeitraum an (mindestens einen Monat).
4. Die Störung kann nicht mit einer Kommunikationsstörung (z.B. Stottern) erklärt
werden und tritt nicht im ausschließlichen Zusammenhang mit einer tiefgreifenden Entwicklungsstörung auf.
Eine pädagogische Diagnostik sucht nach Förderhinweisen für die emotionale Entwicklung der Schülerin, des Schülers.
Der Aufbau einer angstfreien und ermutigenden Situation für das Kind und Abbau der
Außenseiterrolle setzt oft eine Einzel- und Kleingruppenförderung voraus.
Die Förderung setzt eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Lehrkräften und
ggf. mit den Schulbegleitungen voraus, die das jeweilige Kind unterrichten bzw. begleiten. Innerhalb der Förderplanbesprechungen werden Ziele und Maßnahmen gemeinsam festgelegt.
Eine enge Kooperation mit Eltern und Therapeuten ist notwendig, da das Erscheinungsbild Mutismus eine umfassende Entwicklungsstörung ist und eine systemische
Betrachtungsweise erfordert.
6.3
Förderung bei Autismus - Spektrum – Störungen
Allgemeines
In der Literatur wird zwischen folgenden Formen von Autismus unterschieden:
Frühkindlicher Autismus (Kanner - Autismus) ist eine tief greifende
Entwicklungsstörung, die sich bereits vor dem dritten Lebensjahr manifestiert und
sich vor allem durch eine Störung in der Wahrnehmungsverarbeitung und einer
verzögerten Sprachentwicklung zeigt.
Beim Atypischen Autismus treten jeweils nicht alle Merkmale des frühkindlichen
Autismus auf oder sind weniger ausgeprägt.
Das Asperger-Syndrom umfasst Teilaspekte des frühkindlichen Autismus, jedoch
fehlt die schwerwiegende Verzögerung der Sprache und/oder der kognitiven
Entwicklung.
Unser Ziel orientiert sich an den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz von
2000:
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„Sonderpädagogische Förderung hilft Kindern und Jugendlichen mit autistischem
Verhalten bei ihrer Bewältigung von Schul- und Alltagssituationen und strebt als
Bestandteil von umfassenden Eingliederungsmaßnahmen an, dass sie
Zurückgezogenheit überwinden und Bildungsangebote annehmen können.“
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit der Diagnose Autismus umfasst
unterschiedliche Aufgabenfelder und Organisationsformen. Übergeordnetes Ziel ist
eine erfolgreiche Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Schulalltag.
Organisationsformen der Förderung:

Integrierte Förderung im regulären Klassenunterricht
- Gestaltung der Lernumgebung
- Strukturierung der Handlungsabläufe
- 1:1-Betreuung über begrenzte Zeiträume

Spezielle Einzelförderung
- Gezieltes Training und Erweiterung verschiedener Kompetenzen

Förderung in klassenübergreifenden Kleingruppen
- Training und Erweiterung verschiedener Kompetenzbereiche
zuzüglich sozialer Kompetenzen
Konkrete Formen der Förderung:









Fokussierung auf den jeweiligen Unterrichtsgegenstand
Unterstützung in allen Phasen der Handlungsfähigkeit
(Handlungsorientierung, -planung, -durchführung, -kontrolle)
verbale Ermutigung zur aktiven Beteiligung und kontinuierlichen Mitarbeit
zusätzliche Motivation bei Nachlassen von Ausdauer und Konzentration
ruhige Ansprache bei aggressiven Verhalten
Begleitung bei „Auszeiten“ in Überforderungssituationen
Unterstützung beim Einrichten des Arbeitsplatzes
Sicherung der Arbeitsergebnisse
Begleitung und Hilfe bei der aktiven Einbindung ins Unterrichtsgeschehen
Inhalte der Förderung:
Im Anhang werden Lernbesonderheiten und Möglichkeiten in der Unterrichtsgestaltung sowie didaktische Konsequenzen dargestellt. Diese können individuell
eingesetzt werden und müssen abhängig von der jeweiligen Schülerin oder dem
jeweiligen Schüler betrachtet werden. Ihr Einsatz wird im individuellen Förderplan
festgelegt und damit auf die Schülerin/den Schüler abgestimmt.
Der Anhang wurde in einer Arbeitsgruppe aller Förderschulen des Landkreises
Nienburg im Januar 2010 in Loccum erarbeitet.
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Fortbildung:
Lehrkräfte, die in ihren Klassen mit Kindern mit Autismus arbeiten, nutzen die
Möglichkeit der Fortbildung in diesem Bereich (Autistenzentrum, Netzwerk Autismus
Niedersachen, Universität Dortmund) und arbeiten eng mit den Schulbegleitungen
zusammen, die zum Teil Zusatzausbildungen erlangt haben.
7. Fördermaterialien
In unserer Schule wird Fördermaterial eingesetzt, das den aktuellen Anforderungen
nach Anschaulichkeit, Handlungsorientierung, Zugang über verschiedene Sinne,
Motivationsförderung und Differenzierungsmöglichkeiten entspricht. Für alle
Fachbereiche stehen unterschiedliche, adäquate Fördermaterialien zur Verfügung.
Auf eine Auflistung aller Materialien wird an dieser Stelle verzichtet.
In Fachkonferenzen, schulstufenbezogenen Besprechungen und fächerübergreifenden Dienstbesprechungen wird neues Material gesichtet und über die
Anschaffung entschieden. Begrenzte finanzielle Mittel machen immer wieder eine
Prioritätensetzung notwendig.
8. Räumliche und personelle Ressourcen
Räumliche Gegebenheiten:
PC-Raum, Therapie- und Förderräume, Beratungsraum, Ruheraum, Schülerbücherei
mit gemütlicher Leseecke, Textil-, Kunst- und Musikraum, Sporthalle, Bauwagen
Personelle Ressourcen:
Förderschullehrkräfte
(Schwerpunkte
Lernen,
Sprache,
emotional-soziale
Entwicklung) mit Kompetenzen in unterschiedlichen Bereichen, Schulbegleitungen
verschiedener Träger und Vertreterinnen und Vertreter aller außerschulischen
Einrichtungen, mit denen wir zusammenarbeiten (Therapeuten, Jugendamt……..)
9. Evaluation
Wie bereits unter 4 beschrieben, bilden die Förderpläne die Grundlage für die
Planung der individuellen Förderung. Sie beschreiben den Förderprozess, benennen
Ziele und machen das Erreichen bzw. Nichterreichen von Zielen deutlich.
Anhang
Förderpläne, Lernbesonderheiten Autismus
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