Vergaberecht in der Praxis - Grundlagen für Beschaffungs

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Vergaberecht in der Praxis Grundlagen für Beschaffungs- und
Qualifizierungsunternehmen
27. Oktober 2011 in Köln
Dr. Martin Schellenberg
Rechtsanwalt
Agenda
Agenda
I.I.
Einführung
Einführung
II.
II.
Rechtsschutz
Rechtsschutz
III.
III.
Losaufteilung
Losaufteilung
IV.
IV.
ÖffentlicherAuftraggeber
Auftraggeber
Öffentlicher
V.
V.
ÖffentlicheAufträge
Aufträge
Öffentliche
VI.
VI.
Ausnahmenvon
vonder
derAusschreibungspflicht
Ausschreibungspflicht
Ausnahmen
VII. Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
VII.
VIII. Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung
VIII.
IX.
IX.
Nebenangebote
Nebenangebote
X.
X.
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften
XI.
XI.
Wertung
Wertung
XII. Eignung
Eignung
XII.
XIII. Angebot
Angebot
XIII.
XIV. Unterkostenprüfung
Unterkostenprüfung
XIV.
XV. Vergabeakte
Vergabeakte
XV.
2
Einführung
Einführung
3
Ziele des
des Vergaberechts
Vergaberechts
Ziele
Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftlichkeit
Wettbewerb
Wettbewerb
Marktöffnung
Marktöffnung
Umweltschutz
Umweltschutz
Gleichbehandlung
Gleichbehandlung
Mittelstandsförderung
Mittelstandsförderung
4
Soziales
Soziales
Innovation
Innovation
Gesetzliche vs.
vs. fakultative
fakultative Ziele
Ziele
Gesetzliche
gesetzlich:
••gesetzlich:
Wirtschaftlichkeit(§
(§77BHO/LHO)
BHO/LHO)
•• Wirtschaftlichkeit
Wettbewerb,Transparenz
Transparenzund
undGleichbehandlung
Gleichbehandlung(§
(§97
97Abs.
Abs.11und
und22GWB)
GWB)
•• Wettbewerb,
Mittelstandsschutz(§
(§97
97Abs.
Abs.33GWB)
GWB)
•• Mittelstandsschutz
fakultativ(§
(§97
97Abs.
Abs.44GWB):
GWB):
••fakultativ
Soziales
•• Soziales
Umwelt
•• Umwelt
Innovation
•• Innovation
5
Zuordnung der
der vergaberechtlichen
vergaberechtlichen RegelungsRegelungsZuordnung
gegenstände zu
zu den
den Zielen
Zielen
gegenstände
Wirtschaftlichkeit
1. Markterkundung / Bedarfsdefinition
2. Schwellenwertberechnung
3. Ausnahmetatbestände
4. Leistungsbeschreibung / Vertrag
5. Verfahrenswahl
6. Definition der Eignungskriterien
7. Definition der Zuschlagskriterien
8. Vergabevermerk
6
Wettbewerb,
Transparenz,
Diskriminierungsfreiheit
Mittelstands- Soziales/Umförderung
welt/Innovation
Wirtschaftlichkeit
9. Veröffentlichung
10. Bieterfragen / Verhandlungen
11. Angebotsabgabe / Submission
12. Eignungsprüfung
13. Angebotsprüfung
14. Bieterinformationen
15. Rügen
16. Nachprüfungsverfahren
17. Zuschlag
7
Wettbewerb, Mittelstands- Soziales/UmTransparenz,
förderung
welt/InnovaDiskriminietion
rungsfreiheit
Ausgangsfall
Ausgangsfall
Die Kommune
Kommune Entenhausen
Entenhausen hat
hat im
im Entenhausener
Entenhausener Tagblatt
Tagblatt eine
eine
Die
Ausschreibung für
für Berufsbildenden
Berufsbildenden Qualifizierungsmaßnahmen
Qualifizierungsmaßnahmen veröffentlicht.
veröffentlicht.
Ausschreibung
Der Vertrag
Vertrag ist
ist auf
auf 15
15 Jahre
Jahre ausgelegt.
ausgelegt. Es
Es handelt
handelt sich
sich um
um einen
einen
Der
Rahmenvertrag, für
für den
den ein
ein Preis
Preis pro
pro Teilnehmerplatz
Teilnehmerplatz und
und Monat
Monat (brutto)
(brutto)
Rahmenvertrag,
angeboten werden
werden soll.
soll. Hinzu
Hinzu kommt
kommt eine
eine erfolgsbezogene
erfolgsbezogene Pauschale
Pauschale von
von
angeboten
EUR 500,00.
500,00. Ein
Ein Anspruch
Anspruch auf
auf Erteilung
Erteilung von
von Einzelaufträgen
Einzelaufträgen wird
wird nicht
nicht
EUR
gewährt. Die
Die Laufzeit
Laufzeit des
des Vertrages
Vertrages beträgt
beträgt zwei
zwei Jahre.
Jahre. Der
Der Auftragnehmer
Auftragnehmer
gewährt.
darf nur
nur festangestelltes
festangestelltes Personal
Personal einsetzen
einsetzen und
und hat
hat die
die gesamte
gesamte Infrastruktur
Infrastruktur
darf
einschließlich Räume
Räume und
und Ausrüstung
Ausrüstung zu
zu stellen.
stellen.
einschließlich
Im Angebot
Angebot gefordert
gefordert ist
ist die
die Vorlage
Vorlage einer
einer Konzeption,
Konzeption, die
die mit
mit einer
einer Punktzahl
Punktzahl
Im
von 00 bis
bis 33 bewertet
bewertet wird.
wird. Während
Während 00 einem
einem Angebot
Angebot entspricht,
entspricht, das
das nicht
nicht den
den
von
Anforderungen genügt,
genügt, zeichnet
zeichnet die
die Vergabe
Vergabe von
von 11 Punkt
Punkt eine
eine eingeschränkte
eingeschränkte
Anforderungen
Verwendbarkeit, 22 Punkte
Punkte eine
eine Entsprechung
Entsprechung der
der Anforderungen
Anforderungen und
und 33 Punkte
Punkte
Verwendbarkeit,
eine der
der Zielerreichung
Zielerreichung besonders
besonders dienliche
dienliche Gestaltung.
Gestaltung.
eine
8
Ausgangsfall
Ausgangsfall
Die Entenhausener
Entenhausener QualiOffensive
QualiOffensive gGmbH
gGmbH will
will sich
sich bewerben,
bewerben, sieht
sieht jedoch
jedoch
Die
insbesondere durch
durch die
die lange
lange Laufzeit,
Laufzeit, den
den Festpreis
Festpreis und
und die
die mangelnde
mangelnde
insbesondere
Abnahmesicherheit durch
durch Teilnehmer
Teilnehmer keine
keine Möglichkeit,
Möglichkeit, einen
einen kaufmännisch
kaufmännisch
Abnahmesicherheit
sinnvollen Preis
Preis zu
zu kalkulieren.
kalkulieren.
sinnvollen
Was muss
muss sie
sie tun,
tun, um
um die
die Ausschreibung
Ausschreibung rechtlich
rechtlich überprüfen
überprüfen zu
zu lassen?
lassen?
Was
9
Ausgangsfall
Ausgangsfall
Die Vergabestelle
Vergabestelle der
der Gemeinde
Gemeinde Entenhausen
Entenhausen hat
hat die
die Rüge
Rüge zurückgewiesen.
zurückgewiesen.
Die
Was ist
ist nun
nun zu
zu tun?
tun?
Was
10
Ausgangsfall
Ausgangsfall
Der Nachprüfungsantrag
Nachprüfungsantrag ist
ist bei
bei der
der Vergabekammer
Vergabekammer Entenhausen
Entenhausen
Der
eingegangen. Wie
Wie geht
geht es
es dort
dort weiter?
weiter?
eingegangen.
11
Ausgangsfall
Ausgangsfall
Die Vergabekammer
Vergabekammer hat
hat für
für den
den 27.10.2011,
27.10.2011, 14:00
14:00 Uhr
Uhr zur
zur mündlichen
mündlichen
Die
Verhandlung geladen.
geladen. Die
Die Parteien
Parteien finden
finden sich
sich pünktlich
pünktlich ein
ein und
und erörtern
erörtern die
die
Verhandlung
Sach-und
und Rechtslage.
Rechtslage. Was
Was wird
wird besprochen?
besprochen?
Sach-
12
Ausgangsfall
Ausgangsfall
Noch am
am selben
selben Tag
Tag erhält
erhält die
die QualiOffensive
QualiOffensive einen
einen Anruf
Anruf aus
aus dem
dem Rathaus
Rathaus
Noch
Entenhausen, man
man solle
solle sich
sich zu
zu Vergleichsgesprächen
Vergleichsgesprächen zusammenfinden.
zusammenfinden. Es
Es
Entenhausen,
sei doch
doch nicht
nicht nötig,
nötig, dass
dass eine
eine Entscheidung
Entscheidung ergehe.
ergehe. Ist
Ist dies
dies zulässig?
zulässig?
sei
13
Ausgangsfall
Ausgangsfall
Die Vergabekammer
Vergabekammer entscheidet
entscheidet gegen
gegen die
die QualiOffensive.
QualiOffensive. Gibt
Gibt es
es ein
ein
Die
Rechtsmittel und
und wie
wie muss
muss es
es eingelegt
eingelegt werden?
werden?
Rechtsmittel
14
Rechtsschutz
Rechtsschutz
15
Unverzügliche Rüge
Rüge
Unverzügliche
107Abs.
Abs.33Satz
Satz11GWB
GWB
§§107
„unverzüglich“:unbestimmter
unbestimmterRechtsbegriff
Rechtsbegriff
„unverzüglich“:
••
••
16
Ohneschuldhaftes
schuldhaftesZögern
Zögern
Ohne
1-3Tage,
Tage,max.
max.11Woche
Woche
1-3
Unverzügliche Rüge
Rüge
Unverzügliche
107Abs.
Abs.33Satz
Satz11GWB
GWB
§§107
Regelunganwendbar
anwendbaroder
odereuroparechtswidrig?
europarechtswidrig?
Regelung
keineabschließende
abschließendeKlärung
Klärungfür
fürdeutsche
deutscheRegelung
Regelung
keine
6/08
0, C-40
1
0
2
.
1
v. 28.1
EuGH
17
Rechtsschutz Vergaberecht
Vergaberecht
Rechtsschutz
Oberhalb der
der Schwellenwerte
Schwellenwerte
Oberhalb
••
1.Instanz:
Instanz:Vergabekammer
Vergabekammer(§
(§102
102ff.
ff.GWB)
GWB)
1.
••
2.Instanz:
Instanz:OLG
OLG(§
(§116
116ff.
ff.GWB)
GWB)
2.
unterhalb der
der Schwellenwerte
Schwellenwerte
unterhalb
18
••
SchadenersatzZivilgerichte
Zivilgerichte
Schadenersatz
••
EinstweiligeVerfügungsverfahren
VerfügungsverfahrenLandgericht
Landgericht
Einstweilige
Eilverfahren
Eilverfahren
Vergabekammer
Vergabekammer
OLG
OLG
Unterhalbder
der
Unterhalb
Schwellenwerte
Schwellenwerte
19
Wochenab
abEingang
Eingangdes
desNachprüfungsantrages
Nachprüfungsantrages
55Wochen
WB
§ 113 G
Wochenab
abEinlegung
Einlegungder
dersofortigen
sofortigenBeschwerde
Beschwerde
55Wochen
bs.
§ 121 A B
W
3 S. 1 G
Antragauf
aufErlass
Erlasseiner
einereinstweiligen
einstweiligenVerfügung
Verfügungmuss
mussvor
vor
Antrag
Zuschlagerfolgen!
erfolgen!
Zuschlag
Zulässigkeit, Rechtsschutzinteresse
Rechtsschutzinteresse
Zulässigkeit,
BehaupteteRechtsschutzverletzung
Rechtsschutzverletzungberuht
beruhtauf
aufbieterschützender
bieterschützenderNorm
Norm
Behauptete
Zuschlagnoch
nochnicht
nicht(wirksam)
(wirksam)erteilt
erteilt
Zuschlag
Verfahrennicht
nicht(wirksam)
(wirksam)aufgehoben
aufgehoben
Verfahren
Objektivbelegbares
belegbaresInteresse
Interesseam
amAuftrag
Auftrag
Objektiv
Bieterdroht
drohtSchaden
Schaden
Bieter
RechtzeitigeRüge
Rüge
Rechtzeitige
20
Begründetheit
Begründetheit
Rechtsverletzung,z.z.B.
B.
Rechtsverletzung,
1. Defacto-Vergabe
Defacto-Vergabe
1.
Unrichtige und
und missbräuchliche
missbräuchliche Berechnung
Berechnung der
der Schwellenwerte.
Schwellenwerte.
•• Unrichtige
In-House-Fähigkeit zu
zu Unrecht
Unrecht angenommen.
angenommen.
•• In-House-Fähigkeit
Interkommunale Kooperation
Kooperation zu
zu Unrecht
Unrecht angenommen.
angenommen.
•• Interkommunale
Zu Unrecht
Unrecht Ausnahmetatbestand
Ausnahmetatbestand §§ 33 EG
EG VOL/A
VOL/A angenommen.
angenommen.
•• Zu
Zu Unrecht
Unrecht Ausnahmetatbestand
Ausnahmetatbestand §§ 100
100 Abs.
Abs. 22 GWB
GWB angenommen.
angenommen.
•• Zu
Unrichtige Annahme
Annahme kein
kein öffentlicher
öffentlicher Auftraggeber
Auftraggeber §§ 98
98 Nr.
Nr. 22 GWB.
GWB.
•• Unrichtige
Unrichtige Annahme
Annahme kein
kein öffentlicher
öffentlicher Auftrag
Auftrag §§ 99
99 GWB
GWB (Abgrenzung
(Abgrenzung
•• Unrichtige
Dienstleistungskonzession).
Dienstleistungskonzession).
21
Begründetheit
Begründetheit
Rechtsverletzung,z.z.B.
B.
Rechtsverletzung,
2. Aus
Aus der
der Veröffentlichung
Veröffentlichung erkennbare
erkennbare Fehler
Fehler
2.
FalscheVerfahrensart
Verfahrensart(z.
(z.B.
B.Verhandlungsverfahren
Verhandlungsverfahrenstatt
stattoffenes
offenesVerfahren
Verfahrenbei
beiEinkauf
Einkauf
•• Falsche
vonStandardprodukten).
Standardprodukten).
von
Keineoder
oderfalsche
falscheLosaufteilung
Losaufteilung(z.
(z.B.
B.Ein-Partnerrahmenvertrag
Ein-Partnerrahmenvertragfür
fürBundesgebiet
Bundesgebietbei
bei
•• Keine
Schulungen).
Schulungen).
Unzulässigeproduktspezifische
produktspezifischeBeschreibung
Beschreibungdes
desLeistungsgegenstandes
Leistungsgegenstandes(z.
(z.B.
B.
•• Unzulässige
„Schulungender
derDiakonie“).
Diakonie“).
„Schulungen
Falscheoder
oderunzulässige
unzulässigeEignungskriterien
Eignungskriterien(z.
(z.B.
B.Forderung
Forderungder
derOrtsansässigkeit).
Ortsansässigkeit).
•• Falsche
UngenügendeAngebotsfristen
Angebotsfristen(z.
(z.B.
B.Angebotsabgabefrist
Angebotsabgabefrist33Tage
Tagenach
nach
•• Ungenügende
Veröffentlichung).
Veröffentlichung).
Rahmenvertraglaufzeitzu
zulang
lang(z.
(z.B.
B.20
20Jahre).
Jahre).
•• Rahmenvertraglaufzeit
Rahmenvertragmit
mitunzulässigen
unzulässigenKonditionen
Konditionen(z.
(z.B.
B.mehrere
mehrereVertragspartner
Vertragspartnerohne
ohne
•• Rahmenvertrag
Zuteilungskriterien).
Zuteilungskriterien).
UnzulässigeZuschlagskriterien
Zuschlagskriterien(z.
(z.B.
B.Vermischung
Vermischungmit
mitEignungskriterien).
Eignungskriterien).
•• Unzulässige
Zulassungvon
vonNebenangeboten,
Nebenangeboten,wenn
wennPreis
Preiseinziges
einzigesZuschlagskriterium.
Zuschlagskriterium.
•• Zulassung
22
Begründetheit
Begründetheit
Rechtsverletzung,z.z.B.
B.
Rechtsverletzung,
3. Aus
Aus der
der Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung erkennbare
erkennbare Fehler
Fehler
3.
••
Ungewöhnliches Wagnis
Wagnis
Ungewöhnliches
------
AußerordentlichesKündigungsrecht
Kündigungsrechtbei
beiHaushaltsengpass.
Haushaltsengpass.
Außerordentliches
Keineausreichende
ausreichendeZusage
Zusagevon
vonTeilnehmern
Teilnehmernbei
beiZahlung
Zahlungnach
nachTeilnehmerzahl.
Teilnehmerzahl.
Keine
DreiJahre
JahreFestpreis
Festpreisohne
ohnePreisgleitklausel
Preisgleitklauselbei
beiSchülertransport.
Schülertransport.
Drei
Zuschlagsbedingungenbzgl.
bzgl.Los
Losfür
fürweiteren
weiterenZuschlag.
Zuschlag.
Zuschlagsbedingungen
Umsatzsteuerrisikobei
beiAuftragnehmer.
Auftragnehmer.
Umsatzsteuerrisiko
••
Leistungsverzeichnis passt
passt nur
nur auf
auf einen
einen Bieter
Bieter (z.
(z. B.
B. Übernahme
Übernahme von
von
Leistungsverzeichnis
Textteilen aus
aus Produktblatt
Produktblatt des
des Bieters).
Bieters).
Textteilen
Forderung der
der Ortsansässigkeit
Ortsansässigkeit (nicht
(nicht örtliche
örtliche Verfügbarkeit)!
Verfügbarkeit)!
Forderung
••
••
23
Fehlende Einsicht
Einsicht in
in Projektunterlagen
Projektunterlagen (z.
(z. B.
B. Studien
Studien von
von Projektanten).
Projektanten).
Fehlende
Begründetheit
Begründetheit
Rechtsverletzung,z.z.B.
B.
Rechtsverletzung,
Aus der
der Vergabeakte
Vergabeakte erkennbare
erkennbare Fehler
Fehler
Aus
Unzureichende Dokumentation.
Dokumentation.
•• Unzureichende
--------
Keinkontinuierliches
kontinuierlichesFühren
Führender
derVergabeakte.
Vergabeakte.
Kein
UnrichtigeBegründung
Begründungder
derVerfahrenswahl.
Verfahrenswahl.
Unrichtige
UnrichtigeBegründung
Begründungder
derLosaufteilung.
Losaufteilung.
Unrichtige
UnrichtigeBegründung
Begründungfür
fürproduktspezifische
produktspezifischeDefinition
DefinitionLeistungsgegenstand.
Leistungsgegenstand.
Unrichtige
AusgleichVorbefassung
Vorbefassungunzureichend
unzureichenddokumentiert.
dokumentiert.
Ausgleich
LaufzeitRahmenvertrag
Rahmenvertragnicht
nichtausreichend
ausreichendbegründet.
begründet.
Laufzeit
Wertungsentscheidungnicht
nichtausreichend
ausreichend(z.
(z.B.
B.88xxGremiensitzung
Gremiensitzungohne
ohne
Wertungsentscheidung
Dokumentation).
Dokumentation).
Bieterausschlussnicht
nichtausreichend
ausreichend..
-- Bieterausschluss
Verwendung von
von Unterkriterien.
Unterkriterien.
•• Verwendung
Ausschluss ungerechtfertigt.
ungerechtfertigt.
•• Ausschluss
Ermessensausfall (auf
(auf Nachforderung
Nachforderung verzichtet
verzichtet ohne
ohne Begründung).
Begründung).
•• Ermessensausfall
24
Ablauf Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsverfahren
Ablauf
UnverzüglicheRüge:
Rüge:Fehlerbenennung
Fehlerbenennungu.
u.Abhilfebitte
Abhilfebitte
Unverzügliche
Zurückweisungder
derRüge
Rüge
Zurückweisung
15-Tage-Fristfür
fürNachprüfungsantrag
Nachprüfungsantrag
15-Tage-Frist
InhaltNachprüfungsantrag:
Nachprüfungsantrag:
Inhalt
ZuständigeNachprüfungskammer
Nachprüfungskammer
 Zuständige
BestimmterAntrag,
Antrag,z.z.B.
B.Verfahren
Verfahrenzurückzuversetzen
zurückzuversetzenoder
oderRechtsverletzung
Rechtsverletzung
 Bestimmter
festzustellen
festzustellen
Sachverhalt(Parteien,
(Parteien,Verfahren,
Verfahren,rechtsverletzender
rechtsverletzenderVorgang)
Vorgang)
 Sachverhalt
rechtlicheHinweise,
Hinweise,z.z.B.
B.Verstoß
Verstoßgegen
gegenVerbot
Verbotungewöhnliche
ungewöhnlicheWagnisse
Wagnissezu
zu
 rechtliche
übertragen
übertragen
25
bs.
§ 107 A B
W
3 S. 4 G
Wie geht
geht die
die Vergabekammer
Vergabekammer vor?
vor?
Wie
Prüfungdes
desAntrags
Antragsauf
aufoffensichtliche
offensichtlicheUnzulässigkeit
Unzulässigkeit(Schutzschrift
(Schutzschriftzu
zuberücksichtigen)
berücksichtigen)
Prüfung
bs.
§ 110 A B
W
2 S. 2 G
Zuschlagsverbot
Zuschlagsverbot
bs.
§ 115 A
1 GW B
Zustellungan
anVergabestelle:
Vergabestelle:
Zustellung
Anforderungder
derAkten
Akten(„sofort“)
(„sofort“)(§
(§110
110Abs.
Abs.22S.
S.44GWB)
GWB)
 Anforderung
Zuschlagsverbot(§
(§115
115Abs.
Abs.11GWB)
GWB)
 Zuschlagsverbot
Akteneinsichtsrechtdes
desAntragstellers
Antragstellers(Geschäftsgeheimnisse
(Geschäftsgeheimnissemüssen
müssenbezeichnet
bezeichnet
 Akteneinsichtsrecht
werden)(§
(§111
111Abs.
Abs.22GWB)
GWB)
werden)
26
Antragserwiderungder
derVergabestelle
Vergabestelle
Antragserwiderung
Beiladungder
deranderen
anderenbetroffenen
betroffenenBieter
Bieter//Bewerber
Bewerber(§
(§109
109S.
S.11GWB)
GWB)
Beiladung
Aufklärungsverfügungder
derVergabekammer
Vergabekammer(§
(§110
110GWB
GWB––eingeschränkter
eingeschränkter
Aufklärungsverfügung
Untersuchungsgrundsatz)
Untersuchungsgrundsatz)
MündlicheVerhandlung
Verhandlungvor
vorder
derVergabekammer:
Vergabekammer:
Mündliche
Sachstandsbericht
 Sachstandsbericht
Stellungnahmender
derBeteiligten
Beteiligten
 Stellungnahmen
Diskussionder
derSachSach-und
undRechtslage
Rechtslage
 Diskussion
Zeugenvernehmung
 Zeugenvernehmung
Entscheidungsterminverkündung
 Entscheidungsterminverkündung
Schriftsatznachlass
 Schriftsatznachlass
EventuellVergleichsgespräche
Vergleichsgespräche
Eventuell
Entscheidungoder
oderErledigung
Erledigung
Entscheidung
27
Sofortige Beschwerde
Beschwerde OLG
OLG
Sofortige
Frist:Wochen
Wochennach
nachZustellung
Zustellungder
derEntscheidung
Entscheidung(§
(§117
117Abs.
Abs.11GWB)
GWB)
Frist:
AufschiebendeWirkung:
Wirkung:Zuschlag
Zuschlagdarf
darfnicht
nichterteilt
erteiltwerden
werden(§
(§118
118GWB)
GWB)
Aufschiebende
RA-Pflicht,bei
beijuristischen
juristischenPersonen
Personendes
desöffentlichen
öffentlichenRechts
Rechtsgenügt
genügtVolljurist
Volljurist
RA-Pflicht,
Antrag:
Antrag:
Verlängerungder
deraufschiebenden
aufschiebendenWirkung,
Wirkung,sonst
sonstentfällt
entfälltsie
siezwei
zweiWochen
Wochennach
nachAntrag
Antrag
 Verlängerung
MündlicheVerhandlung,
Verhandlung,ggf.
ggf.Zeugenvernehmung
Zeugenvernehmung
 Mündliche
Schriftsatzwechsel
 Schriftsatzwechsel
Entscheidungdurch
durchBeschluss:
Beschluss:Gericht
Gerichtkann
kanneigene
eigeneMaßnahmen
Maßnahmentreffen
treffen
 Entscheidung
Alternativ:Erledigung
Erledigungbei
beiVergleich
Vergleichoder
odergerichtlichen
gerichtlichenVergleich
Vergleich
 Alternativ:
28
Kosten des
des Nachprüfungsverfahrens
Nachprüfungsverfahrens
Kosten
Kammerkosten:i.i.d.
d.R.
R.2.500
2.500EUR
EUR(theoretisch
(theoretischmöglich:
möglich:bis
bis100.000
100.000EUR)
EUR)
Kammerkosten:
NachRücknahme
Rücknahmeoder
oderErledigung:
Erledigung:Reduktion
Reduktionum
um1/2
1/2
Nach
Rechtsanwaltskosten:erstattungsfähig,
erstattungsfähig,wenn
wennfür
fürnotwendig
notwendigerklärt,
erklärt,
Rechtsanwaltskosten:
Berechnungauf
aufder
derBasis
Basisvon
von5%
5%des
desBruttoauftragswerts
Bruttoauftragswerts
Berechnung
29
Losaufteilung
Losaufteilung
30
Losaufteilung
Losaufteilung
Rechtslage alt
alt
Rechtslage
97 Abs.
Abs. 33 GWB
GWB
§§ 97
Rechtslage neu
neu
Rechtslage
97 Abs.
Abs. 33 GWB
GWB
§§ 97
Angemessene
Angemessene
Berücksichtigung des
des
Berücksichtigung
Mittelstandes
Mittelstandes
Immer Aufteilung
Aufteilung in
in FachFach- und
und
Immer
Teillose
Teillose
Aufteilung in
in FachFach- und
und
Aufteilung
Teillose
Teillose
Verzicht auf
auf Lose:
Lose:
Verzicht
nurbei
beiwirtschaftlichen
wirtschaftlichen oder
oder
nur
technischen Gründen
Gründen
technischen
ÖPP-Klausel:
ÖPP-Klausel:
Losaufteilungspflicht muss
muss
Losaufteilungspflicht
auch vom
vom Auftragnehmer
Auftragnehmer
auch
beachtet werden
werden
beachtet
31
dert
G e s o n ungs
nd
b e g rü r f t i g
bed ü
Erläuterungen des
des DVAL
DVAL zur
zur VOL/A
VOL/A2010
2010
Erläuterungen
„Als Gründe,
Gründe, von
von einer
einer Losaufteilung
Losaufteilung abzusehen,
abzusehen, kommen
kommen in
in Betracht:
Betracht:
„Als
unverhältnismäßige Kostennachteile,
Kostennachteile,
unverhältnismäßige
die starke
starke Verzögerung
Verzögerung des
des Vorhabens,
Vorhabens,
die
verringerter Koordinierungsaufwand,
Koordinierungsaufwand,
verringerter
erleichterte Durchsetzung
Durchsetzung von
von GewährleistungsGewährleistungs-und
und
erleichterte
Garantieansprüchen sowie
sowie
Garantieansprüchen
eine unwirtschaftliche
unwirtschaftliche Zersplitterung
Zersplitterung infolge
infolge einer
einer Aufteilung.
Aufteilung.
eine
Letzteres liegt
liegt insbesondere
insbesondere auch
auch dann
dann vor,
vor, wenn
wenn der
der Auftragswert
Auftragswert so
so gering
gering
Letzteres
ist, dass
dass von
von vornherein
vornherein eine
eine Beteiligung
Beteiligung mittelständischer
mittelständischer Unternehmen
Unternehmen
ist,
möglich ist.“
ist.“
möglich
32
Rechtsprechung
Rechtsprechung
typische Nachteile
Nachteile der
der Losvergabe
Losvergabe rechtfertigen
rechtfertigen keine
keine GU-Vergabe
GU-Vergabe
typische
nicht beherrschte
beherrschte Schnittstellenprobleme
Schnittstellenprobleme rechtfertigen
rechtfertigen GU-Vergabe
GU-Vergabe
nicht
vergaberechtliche Kontrolle
Kontrolle nur
nur auf
auf Beurteilungsfehler
Beurteilungsfehler
vergaberechtliche
33
sseldorf
OLG Dü 1.2009,
1
vom 25. g 27/09
Az.: Ver
lle vom
OLG Ce 010,
26.04.2 4/10;
Verg
Az.: 13 burg vom
m
O L G H a .2010,
24.09
e r g 2/10
Az.: 1 V
sseldorf
OLG Dü 1.2009,
1
vom 25. g 27/09
Az.: Ver
Öffentlicher Auftraggeber
Auftraggeber
Öffentlicher
34
Wer ist
ist öffentlicher
öffentlicher Auftraggeber?
Auftraggeber?
Wer
••
••
••
••
••
••
35
Gebietskörperschaftenund
undderen
derenSondervermögen
Sondervermögen(Bund,
(Bund,Land,
Land,Kommunen...)
Kommunen...)
Gebietskörperschaften
anderejuristische
juristischePersonen
Personendes
desöffentlichen
öffentlichenund
undprivaten
privatenRechts
Rechts
andere
Gründungzu
zubesonderen
besonderenZweck
Zweck
•• Gründung
Aufgabenim
imAllgemeininteresse
Allgemeininteressenichtgewerblicher
nichtgewerblicherArt
Art
•• Aufgaben
(Eigenbetriebe,städtische
städtischeKliniken...)
Kliniken...)
(Eigenbetriebe,
Verbändederen
derenMitglieder
Mitgliederunter
unter11oder
oder22fallen
fallen(Zweckverbände...)
(Zweckverbände...)
Verbände
Natürlicheoder
oderjuristische
juristischePersonen
Personendes
desprivaten
privatenRechts,
Rechts,die
dieininden
denBereichen
Bereichen
Natürliche
Trinkwasser-,Energieversorgung
Energieversorgungoder
oderVerkehr
Verkehrtätig
tätigsind
sind(Sektorenauftraggeber,
(Sektorenauftraggeber,
Trinkwasser-,
Flughäfen...)
Flughäfen...)
Fördermittelempfänger,wenn
wennsie
siemit
mitmehr
mehrals
als50
50%
%öffentlich
öffentlichgefördert
gefördertwerden
werden
Fördermittelempfänger,
fürTiefbaumaßnahmen,
Tiefbaumaßnahmen,Errichtung
Errichtungvon
vonKrankenhäusern,
Krankenhäusern,Sport-,
Sport-,Erholungs-,
Erholungs-,
für
Freizeiteinr.,Schul-,
Schul-,HochschulHochschul-und
undVerwaltungsgebäuden
Verwaltungsgebäuden
Freizeiteinr.,
Natürlicheoder
oderjuristische
juristischePersonen
Personendes
desprivaten
privatenRechts,
Rechts,die
diemit
mitStellen
Stellen
Natürliche
unter11––33eine
eineBaukonzession
Baukonzessionabgeschlossen
abgeschlossenhaben
haben(Baukonzessionäre)
(Baukonzessionäre)
unter
Öffentliche Auftraggeber
Auftraggeber
Öffentliche
36
Rundfunkanstalten (EuGH v. 13.12.2007, Rs. C-337/06)
(+)
Gesetzliche Krankenversicherung (EuGH v. 11.06.2009)
(+)
Kirchen (VK Hessen v. 26.04.2006, 69 d VK 15/2006)
-> bei Zuwendungen: OLG Celle v. 25.08.2011, 13 Verg 5/11
(-)
(+)
IHK (VK Baden-Württemberg v. 17.12.2009, 1 VK 61/09)
(-)
Flughafenbetreiber, SektAG, klassischer AG (-) (?) (VK Brandenburg v.
22.09.2008, VK 27/08)
(+)
komm. Wohnungsbauunternehmen (OLG Karlsruhe v. 17.04.2008, 8 U
228/06)
(-)
Öffentliche Auftraggeber
Auftraggeber
Öffentliche
37
Gemischtwirtschaftliche Gesellschaft (EuGH v. 08.04.2008)
(+)
Post
(-)
An-Institut Universität (VK Düsseldorf v. 18.06.2007, VK-14/2007-L)
(-)
Messegesellschaft (OLG Hamburg v. 25.01.2007, 1 Verg 5/06)
(+)
Sparkassen (OLG Rostock v. 15.06.2005, 17 Verg 3/05)
(-)
Öffentliche Aufträge
Aufträge
Öffentliche
38
Definition Öffentliche
Öffentliche Aufträge
Aufträge
Definition
99Abs.
Abs.11GWB:
GWB:
§§99
„ÖffentlicheAufträge
Aufträgesind
sindentgeltliche
entgeltlicheVerträge
Verträgevon
vonöffentlichen
öffentlichenAuftraggebern
Auftraggebern
„Öffentliche
mitUnternehmen
Unternehmen
mit
überdie
dieBeschaffung
Beschaffungvon
vonLeistungen,
Leistungen,die
dieLiefer-,
Liefer-,BauBau-oder
oderDienstleistung
Dienstleistungzum
zum
über
Gegenstandhaben
haben...“
...“
Gegenstand
39
Abgrenzungsfragen
Abgrenzungsfragen
Veräußerung
••Veräußerung
In-House-Geschäft
•• In-House-Geschäft
Dienstleistungskonzession
•• Dienstleistungskonzession
40
In-House Kriterien
Kriterien
In-House
Alle Beteiligten
Beteiligten sind
sind Teil
Teil der
der öffentlichen
öffentlichen Hand
Hand
•• Alle
Keine private
private Beteiligung
Beteiligung (gar
(gar keine!)
keine!)
•• Keine
Kein wesentliches
wesentliches Drittgeschäft
Drittgeschäft des
des „AN“
„AN“
•• Kein
Dienststellenkriterium
•• Dienststellenkriterium
••
„Kontrolle wie
wie über
über eine
eine eigene
eigene Dienststelle“
Dienststelle“
„Kontrolle
Ständige Rechtsprechung
Rechtsprechung des
des EuGH:
EuGH:
•• Ständige
TeckalEuGH
EuGHv.v.18.11.1999,
18.11.1999,Az.:
Az.:C-107/98,
C-107/98,
Teckal
StadtHalle
HalleEuGH
EuGHv.v.11.01.2005,
11.01.2005,Az.:
Az.:C-26/03,
C-26/03,
Stadt
ParkingBrixen
BrixenEuGH
EuGHv.v.13.10.2005,
13.10.2005,Az.:
Az.:C-458/03,
C-458/03,
Parking
ASEMFOEuGH
EuGHv.v.19.04.2007,
19.04.2007,Az.:
Az.:C-295/05,
C-295/05,
ASEMFO
CoditelEuGH
EuGHv.v.18.03.1980,
18.03.1980,Az.:
Az.:C-62/79,
C-62/79,
Coditel
etc.
etc.
41
Dienstleistungskonzession §§ 11 IIII aa
Dienstleistungskonzession
Vergaberechtskoordinierungsrichtlinie 2004/17
2004/17
Vergaberechtskoordinierungsrichtlinie
Definition:
Definition:
„Verträge,
„Verträge,
die von
vonöffentlichen
öffentlichen Dienstleistungsaufträgen
Dienstleistungsaufträgennur
nurinsoweit
insoweit abweichen,
abweichen,
die
als die
die Gegenleistung
Gegenleistung für
für die
die Erbringung
Erbringung der
der Leistung
Leistung
als
ausschließlich in
in dem
dem Recht
Recht zur
zur Nutzung
Nutzung der
der Dienstleistung
Dienstleistung
ausschließlich
oder in
in diesem
diesem Recht
Recht zuzüglich
zuzüglich der
der Zahlung
Zahlung eines
eines Preises
Preises besteht.“
besteht.“
oder
42
Grundkonstellation Dienstleistungskonzession
Dienstleistungskonzession
Grundkonstellation
Dreiecksverhältnis
Dreiecksverhältnis
Recht
Öffentliche Hand
Konzessionär
Zuzahlung
Entgelt
?
Dritter
43
Ausnahmen von
von der
der
Ausnahmen
Ausschreibungspflicht
Ausschreibungspflicht
44
Ausnahmen von
von der
der Ausschreibungspflicht
Ausschreibungspflicht
Ausnahmen
Sachverhalt
Sachverhalt
DringenderBedarf
Bedarf
Dringender
Ausnahme?
Ausnahme?
I.d.R.nein,
nein,
I.d.R.
nurbei
beiNaturkatastrophen
Naturkatastrophen
nur
bs.
§ 3 EG A
/A
4 d VOL
Sonstselbst
selbstverschuldet
verschuldet
Sonst
Nach-Aufhebungeiner
einerAusschreibung
Ausschreibung
Nach-Aufhebung
wegenUnwirtschaftlichkeit
Unwirtschaftlichkeit
wegen
45
ja,aber
abernicht,
nicht,wenn
wennVergabegegenstand
Vergabegegenstand
ja,
s.
3 EG Ab
§
grundlegend
geändert
wird
grundlegend geändert wird
a VOL/A
4
Sachverhalt
Sachverhalt
Auftragkann
kannnur
nurvon
voneinem
einem
Auftrag
Marktteilnehmerausgeführt
ausgeführtwerden
werden
Marktteilnehmer
l:
B e i s p i e om
lle v
OLG Ce 007,
24.05.2 4 / 0 7
Verg
Az.: 13 onne“
„Kombit
ZusätzlicheLieferungen
Lieferungendes
des
Zusätzliche
ursprünglichenAuftragnehmers
Auftragnehmers
ursprünglichen
Ausnahme?
Ausnahme?
ja,aber
aberrestriktiv
restriktivzu
zubehandeln
behandeln
ja,
Beschaffungsautonomievs.
vs.
Beschaffungsautonomie
Produktneutralität(s.o.)
(s.o.)
Produktneutralität
SorgfältigeMarkterkundung
Markterkundung
Sorgfältige
erforderlich,wenn
wennAusschreibung
Ausschreibung
erforderlich,
vollständigunterbleiben
unterbleibensoll
soll
vollständig
nurzulässig,
zulässig,wenn
wennWechsel
Wechseldes
des
nur
Lieferantenzu
zu„unverhältnismäßig
„unverhältnismäßig
Lieferanten
technischerSchwierigkeit
Schwierigkeitführen
führen
technischer
würde“
würde“
d.R.
R.nicht
nichtder
derFall!
Fall!
i.i.d.
unterhalbder
derSchwellen
Schwellen20
20%
%
unterhalb
Auftragsvolumenzd.
zd.zulässig
zulässig
Auftragsvolumen
46
om
EuGH v 9 ,
0
1 5 . 1 0 . 2 0 /08
5
Rs. C-27
Abs.
§ 3 EG
4 lit. e
VOL/A
Sachverhalt
Sachverhalt
ZusätzlicheDienstleistungen
Dienstleistungen
Zusätzliche
Ausnahme?
Ausnahme?
ja,bei
beimax.
max.50
50%
%des
desHauptauftrages
Hauptauftrages
ja,
wenn
wenn
unvorhersehbaresEreignis
Ereignisund
und
unvorhersehbares
Untrennbarvom
vomHauptauftrag
Hauptauftragoder
oder
Untrennbar
Zwartrennbar
trennbaraber
aber„unbedingt“
„unbedingt“
Zwar
erforderlich
erforderlich
Wiederholungsauftrag
Wiederholungsauftrag
Auftragan
anBehindertenwerkstätten
Behindertenwerkstättenund
und
Auftrag
Justizvollzugsanstalten
Justizvollzugsanstalten
47
ja,
ja,
wennder
dererste
ersteAuftrag
Auftragim
imoffenen
offenen
wenn
odernicht
nichtoffenen
offenenVerfahren
Verfahren
oder
vergebenund
undWiederholung
Wiederholungdort
dort
vergeben
angekündigt
angekündigt
ja
ja
abernur
nurim
imUnterschwellenbereich
Unterschwellenbereich
aber
.4f
§ 3 Abs
/A
lit. f VOL
bs. 4
§ 3 E G A /A
lit.g VOL
5 lit.
§ 3 Abs. A
/
j, k VOL
Sachverhalt
Sachverhalt
Forschungs-und
undEntwicklungsaufträge
Entwicklungsaufträge
Forschungs-
Ausnahme?
Ausnahme?
ja
ja
abernur
nurim
imUnterschwellenbereich
Unterschwellenbereich
aber
ja
ja
beider
derBeschaffung
Beschaffungvon
von
bei
Prototypen
Prototypen
sonst:u.
u.U.
U.wenn
wennkein
keinExklusivExklusivsonst:
vermarktungsrechtdes
desAuftraggebers
Auftraggebers
vermarktungsrecht
Militäraufträge
Militäraufträge
nein
nein
Verteidigungsrichtlinie
Verteidigungsrichtlinie
StaatssicherheitsrelevanteAufträge
Aufträge
Staatssicherheitsrelevante
48
nein
nein
Verteidigungsrichtlinie
Verteidigungsrichtlinie
5
§ 3 Abs.
b VOL/A
5
§ 3 Abs.
c VOL/A
lit.
§ 100 II
n GW B
Sachverhalt
Sachverhalt
Ausnahme?
Ausnahme?
InternationaleOrganisationen
Organisationen
Internationale
ja
ja
Rundfunk
Rundfunk
ja,aber
abernur
nur
ja,
wennöffentlich-rechtlich
öffentlich-rechtlichund
und
wenn
unmittelbarprogrammbezogen
programmbezogen
unmittelbar
Schiedsrichter,Schlichter
Schlichterund
und
Schiedsrichter,
Rechtsanwälte
Rechtsanwälte
ja
ja
Geld-und
undKapitalbeschaffung
Kapitalbeschaffung
Geld-
ja
ja
abernicht,
nicht,wenn
wenn
aber
Beratungselementüberwiegt
überwiegt
Beratungselement
49
bs. 2
§ 100 A B
a - c GW
bs. 2
§ 100 A B
lit. j GW
bs. 2
§ 100 A
B
lit. l GW
bs. 1
§ 100 A B
lit. m GW
Sachverhalt
Sachverhalt
„InterkommunaleKooperation“
Kooperation“
„Interkommunale
Ausnahme?
Ausnahme?
ja
ja
wennkein
keinPrivater
Privaterbeteiligt
beteiligtist
istund
und
wenn
ÖffentlicheAufgabe
Aufgabeerfüllt
erfülltwird
wird
Öffentliche
undkein
keinwesentliches
wesentliches
und
Drittgeschäftbesteht
besteht
Drittgeschäft
Dienstleistungskonzession
Dienstleistungskonzession
ja
ja
aberWettbewerb
Wettbewerberforderlich
erforderlich
aber
Grundstücksveräußerung
Grundstücksveräußerung
ja
ja
außerwenn
wennwesentliche
wesentlicheVorgaben
Vorgaben
außer
zurAusführung
Ausführungdes
desBauwerks
Bauwerksvon
von
zur
deröffentlichen
öffentlichenHand
Handkommen
kommen
der
hleswig
OLG Sc . 2 0 1 0 ,
04
v o m 0 1 . r g 5/09
e
Az.: 1 V
50
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
51
Warum Leistungsbeschreibung?
Leistungsbeschreibung?
Warum
••
Bedarfsdefinitionder
derVergabestelle
Vergabestelle
Bedarfsdefinition
••
Transparenteund
unddiskriminierungsfreie
diskriminierungsfreieMitteilung
Mitteilungdes
desBedarfs
Bedarfsan
anBieter
Bieter
Transparente
••
Kalkulationsgrundlagefür
fürBieter
Bieter
Kalkulationsgrundlage
••
Rechteund
undPflichten
Pflichtender
derVertragspartner
Vertragspartnerbei
beiDurchführung
Durchführung
Rechte
52
Was ist
ist die
die Leistungsbeschreibung?
Leistungsbeschreibung?
Was
Darstellungder
derAnforderungen
Anforderungendes
desAuftraggebers
Auftraggebersan
andie
dieLeistung
Leistung
Darstellung
53
technisch
technisch
Leistungsmerkmale
Leistungsmerkmale
wirtschaftlich
wirtschaftlich
ZahlungsweiseEinzelpositionen
Einzelpositionen
Zahlungsweise
Pauschal
//Pauschal
rechtlich
rechtlich
Gewährleistung,Haftung,
Haftung,
Gewährleistung,
Beendigungetc.
etc.
Beendigung
Leistungsbeschreibung im
im System
System der
der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen
Leistungsbeschreibung
EGVOL/A
VOL/A
§§99EG
••
Veröffentlichung//Anschreiben
Anschreiben
Veröffentlichung
••
Verfahrensdarstellung,Zeitplan
Zeitplanetc.
etc.
Verfahrensdarstellung,
••
Leistungspositionen
Leistungspositionen
••
Preisblatt
Preisblatt
••
Vertrag
Vertrag
••
ZusätzlicheVertragsbedingungen
Vertragsbedingungen
Zusätzliche
••
Zuschlagskriterien,Eignungsanforderungen
Eignungsanforderungen
Zuschlagskriterien,
54
Leistungsbeschreibung im
im Ablauf
Ablauf des
des Vergabeverfahrens
Vergabeverfahrens
Leistungsbeschreibung
Bedarfsdefinition
Bedarfsdefinition
Erstellungder
der
Erstellung
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Veröffentlichung//Versendung
Versendung
Veröffentlichung
Leistungsbeschreibungmit
mitVU
VU
Leistungsbeschreibung
Angebotsverfahren
Angebotsverfahren
Angebotauf
auf
Angebot
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Bieterfragen
Bieterfragen
Verhandlungen
Verhandlungen
55
Bestätigungund/oder
und/oder
Bestätigung
Beschreibungder
der
Beschreibung
konkretenUmsetzung
Umsetzung
konkreten
Leistungsbeschreibung im
im Ablauf
Ablauf des
des Vergabeverfahrens
Vergabeverfahrens
Leistungsbeschreibung
Wertungder
derAngebote
Angebote
Wertung
AbgleichAngebotsinhalte
Angebotsinhaltemit
mit
Abgleich
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Zuschlagauf
aufdas
das
Zuschlag
wirtschaftlichsteAngebot
Angebot
wirtschaftlichste
Vertragund
undAnlagen
Anlagender
der
Vertrag
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Vertragsdurchführung//
Vertragsdurchführung
Erbringungder
derLeistung
Leistung
Erbringung
Sanktionierungvon
von
Sanktionierung
Abweichungen
Abweichungen
56
Verhältnis zwischen
zwischen Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen und
und Angebot
Angebot
Verhältnis
EGAbs.
Abs.55VOL/A
VOL/A
§§99EG
ImVergabeverfahren
Vergabeverfahren
Im
••
57
Angebotmuss
mussVU-konform
VU-konformsein
sein
Angebot
••
SonstAusschluss
Ausschluss
Sonst
••
Ausnahme:Nebenangebote
Nebenangebotezugelassen
zugelassen
Ausnahme:
Verhältnis zwischen
zwischen Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen und
und Angebot
Angebot
Verhältnis
BeiDurchführung
Durchführung
Bei
••
Leistungsbeschreibungsanforderungengelten,
gelten,wenn
wennHierarchieklausel
Hierarchieklauselim
im
Leistungsbeschreibungsanforderungen
Vertrag,sonst:
sonst:„Dissens“
„Dissens“
Vertrag,
••
Änderungendes
desVertrags
Vertragsnach
nachZuschlag
Zuschlag
Änderungen
58
••
Zulässig,wenn
wennnicht
nichtwesentlich
wesentlich
Zulässig,
••
Kriterium:Vergleich
Vergleichmit
mitder
derLeistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Kriterium:
••
Problem:Laufzeitverlängerung,
Laufzeitverlängerung,Leistungserweiterung
Leistungserweiterung
Problem:
••
Unproblematisch:Umschichtung
Umschichtungder
derLeistung,
Leistung,Wahrnehmung
Wahrnehmungvon
von
Unproblematisch:
Optionen
Optionen
Arten der
der Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Arten
EGVOL/A
VOL/A
§§88EG
Bezugauf
aufexterne
externetechnische
technischeSpezifikation
Spezifikation
Bezug
Durcheigenständige
eigenständigeLeistungsLeistungs-oder
oderFunktionsanforderungen
Funktionsanforderungen
Durch
Gleichwertigkeitsnachweismuss
musszugelassen
zugelassenwerden!
werden!
Gleichwertigkeitsnachweis
59
Konstruktiv vs.
vs. funktional
funktional
Konstruktiv
konstruktiv
konstruktiv
Stundenlohnabrechnungen
funktional
funktional
Produktnennung
Produktspezifisch
Leistungsanforderungen
durch technische
Spezifikationen mit
Bezug auf Normen
Reinfunktionale
funktionaleLeistungsbeschreibungen
Leistungsbeschreibungengibt
gibtes
esnicht!
nicht!
Rein
60
Grobe
Zielvorgabe
Rechtliche Grundlagen
Grundlagen
Rechtliche
97Abs.
Abs.11GWB
GWB
§§97
EGVOL/A
VOL/A
§§88EG
VOB/A
§§77VOB/A
VOF
§§66VOF
61
Vergaberechtliche Grundprinzipien,
Grundprinzipien, die
die relevant
relevant für
für die
die
Vergaberechtliche
Leistungsbeschreibung sind
sind
Leistungsbeschreibung
Transparenzprinzip
Transparenzprinzip
Diskriminierungsfreiheit
Diskriminierungsfreiheit
Wettbewerbsprinzip
Wettbewerbsprinzip
Mittelstandsförderungsgrundsatz
Mittelstandsförderungsgrundsatz
Wirtschaftlichkeitsgrundsatz
Wirtschaftlichkeitsgrundsatz
Innovation,Soziales,
Soziales,Umwelt
Umwelt
Innovation,
62
Grundregeln bei
bei der
der Erstellung
Erstellung von
von
Grundregeln
Leistungsbeschreibungen
Leistungsbeschreibungen
Vollständigkeitsgebot
Vollständigkeitsgebot
Nichtlückenhaft
lückenhaft
Nicht
Eindeutigkeitsgebot
Eindeutigkeitsgebot
Nichtmissverständlich
missverständlich
Nicht
Fairnessgebot
Fairnessgebot
Keineunzuverlässige
unzuverlässige
Keine
Risikoverteilung
Risikoverteilung
Neutralitätsgebot
Neutralitätsgebot
Nichtauf
aufeinzelne
einzelneAnbieter
Anbieter
Nicht
zugeschnitten
zugeschnitten
63
Grundsatz der
der Beschaffungsautonomie
Beschaffungsautonomie
Grundsatz
DerAuftraggeber
Auftraggeberbestimmt
bestimmtselbst,
selbst,was
waser
erbeschaffen
beschaffenmöchte,
möchte,nur
nurer
erkann
kannseinen
seinen
Der
Bedarfsinnvoll
sinnvollfestlegen.
festlegen.
Bedarf
VergaberechtlicheGrundsätze
Grundsätzekönnen
könnenkeinen
keinenbestimmten
bestimmtenBeschaffungsgegenstand
Beschaffungsgegenstand
Vergaberechtliche
vorschreiben.
vorschreiben.
Auchdann
dannnicht,
nicht,wenn
wenndadurch
dadurchder
derWettbewerb
Wettbewerbbeschräkt
beschräktwird!
wird!
Auch
OLGDüsseldorf
Düsseldorfvom
vom03.03.2010,
03.03.2010,Az.:
Az.:Verg
Verg46/09
46/09
OLG
OLG
Düsseldorf
vom
17.02.2010,
Az.:
Verg
42/09
OLG Düsseldorf vom 17.02.2010, Az.: Verg 42/09
OLGDüsseldorf
Düsseldorfvom
vom14.04.2005,
14.04.2005,Az.:
Az.:VII-Verg
VII-Verg93/04
93/04
OLG
64
Gebot der
der Produktneutralität
Produktneutralität
Gebot
EGVOL/A
VOL/AAbs.
Abs.77
§§88EG
••
65
Verbotin
inLeistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibungzu
zufordern,
fordern,dass
dassbestimmte
bestimmte
Verbot
Produkte
•• Produkte
Herkunft
•• Herkunft
Verfahren
•• Verfahren
Patente
•• Patente
Ursprung
•• Ursprung
Typen
•• Typen
Produkte
•• Produkte
vorgegebenwerden.
werden.
vorgegeben
Ausnahme:
Ausnahme:
1. Wenn
Wennnicht
nichtdiskriminierend
diskriminierend
1.
2. Wenn
Wennkeine
keineneutrale
neutraleBeschreibung
Beschreibungmöglich
möglich
2.
„odergleichwertig“
gleichwertig“erforderlich
erforderlich
„oder
66
Produktbezogene Ausschreibung
Ausschreibung
Produktbezogene
Ist die
die öffentliche
öffentliche Hand
Hand verpflichtet,
verpflichtet, so
so auszuschreiben,
auszuschreiben, dass
dass
Ist
möglichst viel
viel Wettbewerb
Wettbewerb entsteht?
entsteht?
möglichst
Wie viel
viel Spielraum
Spielraum hat
hat sie
sie bei
bei der
der Bestimmung
Bestimmung dessen,
dessen, was
wassie
siehaben
haben
Wie
will?
will?
67
Grundlagen des
des Gebots
Gebots der
der Produktneutralität
Produktneutralität
Grundlagen
Waren- und
und Dienstleistungsfreiheit
Dienstleistungsfreiheit
WarenArt. 26
26 AEUV
AEUV
Art.
Wirtschaftlichkeitsgebot
Wirtschaftlichkeitsgebot
BHO
§§ 77 BHO
Wettbewerbsgebot
Wettbewerbsgebot
97Abs.
Abs.11GWB
GWB
§§97
„ÖffentlicheAuftraggeber
Auftraggeber
„Öffentliche
beschaffen...
...im
imWettbewerb“
Wettbewerb“
beschaffen
AusschreibungsAusschreibungspflicht
pflicht
Vorrangdes
des
Vorrang
offenen
offenen
Verfahrens
Verfahrens
101Abs.
Abs.77GWB
GWB
§§101
68
Gebotder
der
Gebot
Produktneutralität
Produktneutralität
Abs.88VOB/A
VOB/A
§§77Abs.
EGAbs.
Abs.77
§§88EG
VOL/A
VOL/A
GeheimGeheimWettbewerb
Wettbewerb
14EG
EGVOL/A
VOL/A
§§14
11aaVOB/A
VOB/A
§§11
WertungsWertungsgrundsätze
grundsätze
z.B.
z.B.
VOB/A
§§66VOB/A
19EG
EGVOL/A
VOL/A
§§19
NachprüNachprüfungsverfahren
fungsverfahren
107ff.
ff.GWB
GWB
§§107
Grundlagen des
des Gebots
Gebots der
der Produktneutralität
Produktneutralität
Grundlagen
AusschreibungsAusschreibungspflicht
pflicht
Vorrangdes
des
Vorrang
offenen
offenen
Verfahrens
Verfahrens
101Abs.
Abs.77GWB
GWB
§§101
Gebotder
der
Gebot
Produktneutralität
Produktneutralität
Abs.88VOB/A
VOB/A
§§77Abs.
EGAbs.
Abs.77
§§88EG
VOL/A
VOL/A
GeheimGeheimWettbewerb
Wettbewerb
14EG
EGVOL/A
VOL/A
§§14
11aaVOB/A
VOB/A
§§11
imLV
LVunzulässig:
unzulässig:
im
Verweisauf
aufProduktion,
Produktion,Herkunft,
Herkunft,
Verweis
Verfahren,Marken,
Marken,Patente
PatenteTypen
Typen
Verfahren,
WertungsWertungsgrundsätze
grundsätze
z.B.
z.B.
VOB/A
§§66VOB/A
19EG
EGVOL/A
VOL/A
§§19
NachprüNachprüfungsverfahren
fungsverfahren
107ff.
ff.GWB
GWB
§§107
essei
seidenn:
denn:
es
durchden
denAuftragsgegenstand
Auftragsgegenstand
durch
gerechtfertigt
gerechtfertigt
Rechtfertigungsgründe:
Rechtfertigungsgründe:
Technische
Technische
Zwänge
Zwänge
69
Aufwandfür
für
Aufwand
Ersatzteilhaltung
Ersatzteilhaltung
UmweltUmweltgründe
gründe
SchulungsSchulungsaufwand
aufwand
WartungsWartungsarbeiten
arbeiten
SchnittstellenSchnittstellenrisiken
risiken
Beschaffungsphasen
Beschaffungsphasen
Markterkundung
Markterkundung
Wasgibt
gibtes?
es?
Was
KeinevergabevergabeKeine
rechtlichen
rechtlichen
Beschränkungen
Beschränkungen
70
BedarfsBedarfsfeststellung
feststellung
Waswollen
wollen
Was
wir?
wir?
??
LeistungsLeistungsbeschreibung
beschreibung
Sosoll
solles
es
So
sein!
sein!
Gebotder
der
Gebot
ProduktProduktneutralität
neutralität
Angebot
Angebot
Istes
esdas?
das?
Ist
VerfahrensVerfahrensbestimmungen
bestimmungen
Vertragsschluss
Vertragsschluss
Dasist
istes!
es!
Das
Vertragsrecht
Vertragsrecht
Beschaffungsphasen
Beschaffungsphasen
Markterkundung
Markterkundung
Wasgibt
gibtes?
es?
Was
KeinevergabevergabeKeine
rechtlichen
rechtlichen
Beschränkungen
Beschränkungen
LeistungsLeistungsbeschreibung
beschreibung
BedarfsBedarfsfeststellung
feststellung
Waswollen
wollen
Was
wir?
wir?
BeschaffungsBeschaffungsautonomie
autonomie
„Die
„Die
öffentliche
öffentliche
Handweiß
weiß
Hand
selbstam
am
selbst
besten,WAS
WAS
besten,
siebenötigt.“
benötigt.“
sie
Sosoll
solles
es
So
sein!
sein!
Gebotder
der
Gebot
ProduktProduktneutralität
neutralität
OLG om
orf v
Düsseld.2011,
17.01 g 3/11
Az.: Ver
71
Angebot
Angebot
Istes
esdas?
das?
Ist
VerfahrensVerfahrensbestimmungen
bestimmungen
Vertragsschluss
Vertragsschluss
Dasist
istes!
es!
Das
Vertragsrecht
Vertragsrecht
VK Arnsberg
Arnsberg vom
vom 10.08.2009,
10.08.2009, Az.:
Az.: VK
VK 17/09
17/09
VK
VK Lüneburg
Lüneburg vom
vom 12.05.2005,
12.05.2005, Az.:
Az.: VgK-15/2005
VgK-15/2005
VK
Markenausschreibung Storage
Storage abgelehnt
abgelehnt
Markenausschreibung
nicht ausreichend
ausreichend als
als Begründung:
Begründung:
nicht
Schnittstellenprobleme
Schnittstellenprobleme
Mehrkosten
Mehrkosten
72
VK Lüneburg
Lüneburg vom
vom 16.11.2009,
16.11.2009, Az.:
Az.: VgK
VgK62/2009
62/2009
VK
VK Hamburg
Hamburg vom
vom 10.10.2008,
10.10.2008, Az.:
Az.:VgK
VgK 8/08
8/08
VK
Anforderung: Schreiben
Schreiben ohne
ohne Spezialstift
Spezialstift
Anforderung:
Verengung des
des Bewerberkreises
Bewerberkreises durch
durch Anforderung,
Anforderung, die
die nur
nur von
von einem
einem
Verengung
Marktteilnehmer erfüllt
erfüllt werden
werdenkann
kann
Marktteilnehmer
zulässig
zulässig
73
VK Südbayern
Südbayern vom
vom 21.07.2008,
21.07.2008, Az.:
Az.: Z3-3-3194-1-23-06/08
Z3-3-3194-1-23-06/08
VK
Übernahme von
von Produktbeschreibungen
Produktbeschreibungen eines
eines Anbieters
Anbieters begründet
begründet die
die
Übernahme
Vermutung einer
einer Verletzung
Verletzung des
des Gebots
Gebots der
der Produktneutralität
Produktneutralität
Vermutung
Auf die
die Absicht
Absicht kommt
kommt es
es nicht
nicht an
an
Auf
74
Produktspezifikation
Produktspezifikation
zulässig
zulässig
Kauf statt
statt Miete
Miete
Kauf
Technologie
Technologie
z.B. ISM-Standard
ISM-Standard
-- z.B.
gestalterische Merkmale
Merkmale
gestalterische
z.B. Bauhaus-Drücker
Bauhaus-Drücker
-- z.B.
Open Source
Source Software
Software
Open
Produktmerkmal
Produktmerkmal
z.B. Whiteboard
Whiteboardohne
ohne
-- z.B.
Spezialstift
Spezialstift
z.B. Länge
Länge Anschlusskabel
Anschlusskabel
-- z.B.
75
unzulässig
unzulässig
Marke
Marke
z.B. Mercedes,
Mercedes, HP
HP
-- z.B.
bestimmter Händler
Händler mit
mit
bestimmter
bestimmtem Produkt
Produkt
bestimmtem
Refill-Kartuschen
Refill-Kartuschen
Übernahme von
von
Übernahme
Produktspezifikationen eines
eines
Produktspezifikationen
Bieters
Bieters
auch nicht
nicht zulässig
zulässigwenn
wenn
-- auch
neutralisiert
neutralisiert
OLG Düsseldorf
Düsseldorf 2010
2010
OLG
KeinZwang
Zwang zu
zu möglichst
möglichst wettbewerbsoffener
wettbewerbsoffener Ausschreibung
Ausschreibung
Kein
Öffentliche Hand
Hand genießt
genießt Beschaffungsautonomie
Beschaffungsautonomie
Öffentliche
Bedarf kann
kann zu
zu Verengung
Verengung des
des Wettbewerbs
Wettbewerbs bis
bis hin
hin auf
auf einen
einen
Bedarf
Anbieter führen
führen
Anbieter
sseldorf,
ü
D
G
L
O
02.2010
vom 17.rg 42/10;
Az.: Veüsseldorf
OLG D .03.2010,
vom 03 rg 46/09
Az.: Ve
76
Berücksichtigung von
von UmweltUmwelt- und
und Sozialaspekten
Sozialaspekten
Berücksichtigung
Beispiele
Beispiele
Grüner Strom
Strom
Grüner
dungs
n
e
w
n
A
le v o n
beispie s p e k t e n
lta
U m w e Praxis
für die
Zulässigkeit
Zulässigkeit
Beschaffungsautonomie
++ Beschaffungsautonomie
„was“ nicht
nicht „wie“
„wie“
„was“
Elektroautos
Elektroautos
Beschaffungsautonomie
++ Beschaffungsautonomie
„was“ nicht
nicht „wie“
„wie“
„was“
Ortsnähe
Ortsnähe
Verstößt gegen
gegen
--Verstößt
Binnenmarktgrundsatz
Binnenmarktgrundsatz
77
Vergabefremde Kriterien
Kriterien
Vergabefremde
Zusätzliche
Zusätzliche
Eignungskriterien
Eignungskriterien
97Abs.
Abs.44GWB
GWB
§§97
keine
g
Änderun
nurdurch
durchLandesLandes-oder
oder
nur
Bundesgesetze
Bundesgesetze
BehindertenwerkBehindertenwerkstätten
stätten
Blindenwerkstätten
Blindenwerkstätten
om
EuGH v 8 ,
0
0 3 . 0 4 . 2 0 /06
6
Rs. C-34
78
eue
Tariftr i g :
ä ss
unzul icht
n
wenn
ein
allgem h
dlic
verbin
Zusätzliche
Wertungskriterien
Zusätzliche
Wertungskriterien
Anforderungenan
andie
die
Anforderungen
Leistung
Leistung
e
97Abs.
Abs.44GWB
GWB redaktionellg
§§97
ellun
Klarst
Leistungsanforderungen
Leistungsanforderungen
fürdie
dieAusführung
Ausführungdes
des
für
Auftrages
Auftrages
VergabefremdeAspekte
Aspekte
Vergabefremde
dürfengewertet
gewertetwerden,
werden,
dürfen
wennsie
siezur
zurWirtschaftWirtschaftwenn
lichkeitbeitragen
beitragen
lichkeit
Verwendungvon
von
Reduzierung
Verwendung
Reduzierung
Recycling-Papier
Energieverbrauch
Recycling-Papier
Energieverbrauch
SchadstoffarmeKfz
Kfz
nachhaltigeQualität
Qualität
Schadstoffarme
nachhaltige
Einsatzvon
von
höhereHaltbarkeit
Haltbarkeit
Einsatz
höhere
Auszubildenden
Auszubildenden
Gleichberechtigung
Gleichberechtigung
ig:
Mannund
undFrau
Frau
Mann
Wicht ang
h
men
Zusam eistung
rL
mit de
Alternativausschreibung
Alternativausschreibung
••
Entscheidungmit
mitZuschlag
Zuschlag
Entscheidung
••
Abgrenzungzu
zuMarkterkundung
Markterkundung
Abgrenzung
Beispiel:Fahrzeugkauf
Fahrzeugkauf//Leasing
Leasing
Beispiel:
79
Bedarfspositionen
Bedarfspositionen
••
Entscheidungbei
beiDurchführung
Durchführung
Entscheidung
••
Rechtsprechung:limitiert
limitiertauf
auf10
10%
%
Rechtsprechung:
••
Abgrenzungzu
zuRahmenvereinbarungen
Rahmenvereinbarungen
Abgrenzung
Beispiel:Wartung
Wartung
Beispiel:
80
Ungewöhnliche Wagnisse
Wagnisse
Ungewöhnliche
Umstände und
und Ereignisse,
Ereignisse, auf
auf die
die der
der Auftragnehmer
Auftragnehmer keinen
keinen Einfluss
Einfluss hat
hat
Umstände
und deren
deren Auswirkung
Auswirkung auf
auf die
die Preise
Preise und
und Fristen
Fristen er
er nicht
nicht im
im Voraus
Voraus
und
absehenkann
kann
absehen
81
Zweck
Zweck
Begrenzung der
der Bestimmungsmacht
Bestimmungsmacht öffentlicher
öffentlicher Auftraggeber
Auftraggeber
Begrenzung
Schutz des
des Auftragnehmers
Auftragnehmers vor
vor unangemessenen
unangemessenen Vertragsbindungen
Vertragsbindungen
Schutz
Eine Art
Art „vergaberechtliche
„vergaberechtliche AGB-Kontrolle“
AGB-Kontrolle“
Eine
Grundsatz: Ungewöhnliche
Ungewöhnliche Wagnisse
Wagnisse dürfen
dürfen nicht
nicht auf
auf
Grundsatz:
Auftragnehmer abgewälzt
abgewälztwerden!
werden!
Auftragnehmer
82
Risikotragung durch
durch Auftragnehmer
Auftragnehmer ist
ist
Risikotragung
Zulässig
Zulässig
Kostensteigerungaufgrund
aufgrund
Kostensteigerung
veränderterrechtlicher/
rechtlicher/
veränderter
wirtschaftlicher
wirtschaftlicher
Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen
Haftungfür
fürtechnische
technische
Haftung
Schwierigkeitenbei
beider
der
Schwierigkeiten
Vertragsausführung
Vertragsausführung
VertragstypischeRisiken
Risiken
Vertragstypische
(Gefahrtragung)
(Gefahrtragung)
Unzulässig
Unzulässig
Verpflichtung,Personal
Personalbis
biszum
zum
Verpflichtung,
Ablaufder
derBindefrist
Bindefristvorzuhalten
vorzuhalten
Ablauf
TechnischesNiveau
Niveauder
derLeistung
Leistung
Technisches
bleibtunklar
unklar
bleibt
Schätzungenerforderlich,
erforderlich,für
fürdie
die
Schätzungen
eskeine
keinegesicherte
gesicherteGrundlage
Grundlage
es
gibt
gibt
->Einzelfallbetrachtung
Einzelfallbetrachtung
->
->Nur
Nurungewöhnliche
ungewöhnlicheWagnisse
Wagnissesind
sindunzulässig
unzulässig
->
83
Geltung
Geltung
Nr. 22 VOB/A
VOB/A 2006
2006
§§ 99 Nr.
Abs. 11 Nr.
Nr. 33
§§ 77 Abs.
VOB/A2009
2009
VOB/A
Nr. 11 Abs.
Abs. 33
§§ 88 Nr.
VOL/A2006
2006
VOL/A
??
Keine ausdrückliche
ausdrückliche
Keine
Regelung mehr
mehr
Regelung
Weggefallen?
Weggefallen?
84
Wegfallungewöhnlicher
ungewöhnlicherWagnisse
Wagnissein
inder
derVOL/A
VOL/A2009
2009
Wegfall
Dafür
Dafür
BewussterWegfall
Wegfallder
derRegelung
Regelung
Bewusster
Dagegen
Dagegen
Beibehaltungin
inder
derVOB/A
VOB/A
Beibehaltung
Geboteindeutiger
eindeutigerund
und
Gebot
erschöpfenderLeistungsLeistungserschöpfender
beschreibungbesteht
bestehtfort
fort
beschreibung
Vielgestaltigkeitmöglicher
möglicher
Vielgestaltigkeit
Leistungenin
inder
derVOL/A
VOL/A
Leistungen
Gebot,für
fürvergleichbare
vergleichbareAngebote
Angebote
Gebot,
zusorgen,
sorgen,besteht
bestehtfort
fort
zu
Verbotungewöhnlicher
ungewöhnlicherWagnisse
Wagnisse
Verbot
wirktmittelbar
mittelbarfort
fort
wirkt
->VK
VKBund.
Bund.B.
B.v.v.01.02.2011
01.02.2011
->
(VK3-126/10
3-126/10und
undVK
VK33––135/10)
135/10)
(VK
->OLG
OLGDüsseldorf:
Düsseldorf:Steht
Stehtaus,
aus,zuletzt
zuletztoffen
offengelassen
gelassenim
imB.
B.v.
v.17.01.2011
17.01.2011
->
(VII-Verg3/11)
3/11)
(VII-Verg
85
Praxistipps
Praxistipps
Bieter
Bieter
Istdie
dieLeistung
Leistungkalkulierbar?
kalkulierbar?
Ist
Istdas
dasRisiko
Risikountypisch?
untypisch?
Ist
FehlenErfahrungswerte?
Erfahrungswerte?
Fehlen
Auftraggeber
Auftraggeber
Istdie
dieLeistung
Leistungeindeutig
eindeutigund
und
Ist
erschöpfendbeschrieben?
beschrieben?
erschöpfend
Sindmiteinander
miteinanderververSind
gleichbareAngebote
Angebotezu
zu
gleichbare
erwarten/eingegangen?
erwarten/eingegangen?
Kannder
derBieter
Bieterauf
aufbelastbare
belastbare
Kann
Erfahrungswerteverwiesen
verwiesen
Erfahrungswerte
werden?
werden?
Wurdenrisikomindernde
risikomindernde
Wurden
Maßnahmenergriffen?
ergriffen?
Maßnahmen
Dannmit
mithoher
hoherWahrscheinWahrscheinDann
lichkeitungewöhnliches
ungewöhnlichesWagnis
Wagnis
lichkeit
gegeben
gegeben
86
Dannmit
mithoher
hoherWahrscheinWahrscheinDann
lichkeitkein
keinungewöhnliches
ungewöhnliches
lichkeit
Wagnis
Wagnis
Rahmenvereinbarungen
Rahmenvereinbarungen
87
Rahmenvereinbarungen
Rahmenvereinbarungen
Anwendungsbeispiele
Anwendungsbeispiele
88
••
Seminarleistungenfür
fürMitarbeiter
Mitarbeiter
Seminarleistungen
••
Lieferungvon
vonSoftSoft-und
undHardware
Hardware
Lieferung
••
Fahrzeugleasing
Fahrzeugleasing
••
FacilityManagement
Management
Facility
••
Umzüge,Kunsttransporte
Kunsttransporte
Umzüge,
••
Studien
Studien
••
Telekommunikation
Telekommunikation
••
Schulbücher
Schulbücher
••
Versicherungsleistungen
Versicherungsleistungen
Vorteile und
und Nachteile
Nachteile der
der Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung
Vorteile
Nachteile
Nachteile
Vorteile
Vorteile


89
Flexibilität:
Flexibilität:
Kostenersparnissewg.
wg.Skaleneffekt
Skaleneffekt
Kostenersparnisse


Risikozuschlägewegen
wegen
Risikozuschläge
Unwägbarkeiten
Unwägbarkeiten
GrößeresAuftragsvolumen
Auftragsvolumenwird
wirddem
dem
Größeres
Marktentzogen
entzogen
Markt
Regelung der
der Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung
Regelung
Jetztauch
auchunterhalb
unterhalbdes
desSchwellenwertes
Schwellenwertesausdrücklich
ausdrücklichgeregelt:
geregelt:
Jetzt
VOL/A
§§44VOL/A
Oberhalbdes
desSchwellenwertes:
Schwellenwertes:
Oberhalb
EGVOL/A
VOL/A
§§44EG
zusätzlicheBedingungen
Bedingungen
zusätzliche
insbesonderefür
fürAbruf
Abrufder
der
insbesondere
Einzelaufträge
Einzelaufträge
KeineRegelung
Regelungininder
derVOB/A
VOB/Aund
undininder
derVOF
VOF
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung
Keine
nichtmöglich
möglichfür
fürBauleistungen
Bauleistungenund
undfür
fürfreiberufliche,
freiberufliche,nicht
nichtabschließend
abschließend
nicht
beschreibbareDienstleistungen
Dienstleistungen
beschreibbare
90
Charakteristika der
der Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung
Charakteristika
Verfahrensstufen:
22Verfahrensstufen:
1. Vergabe
Vergabeder
derRahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung
1.
2. Beauftragung
Beauftragungder
derauf
aufder
derRahmenRahmen2.
vereinbarungberuhenden
beruhendenEinzelEinzelvereinbarung
aufträge
aufträge
91
- ausschreibungspflichtig!
- Nicht ausschreibungspflichtig!
Arten der
der Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung
Arten
Bedingungenfür
fürEinzelaufträge
Einzelaufträgeschon
schon
Bedingungen
in
Rahmenvereinbarung
festgelegt
in Rahmenvereinbarung festgelegt
Bedingungenfür
fürEinzelaufträge
Einzelaufträgenoch
noch
Bedingungen
nicht
in
Rahmenvereinbarung
festgelegt
nicht in Rahmenvereinbarung festgelegt
miteinem
einemUnternehmen
Unternehmen
mit
mitmehreren
mehrerenUnternehmen
Unternehmen
mit
einseitigverbindlich
verbindlich
einseitig
Rege
lfall
= Option zugunsten
Auftraggeber
92
beidseitigverbindlich
verbindlich
beidseitig
beidseitigunverbindlich
unverbindlich
beidseitig
Festlegung der
der wesentlichen
wesentlichen Bedingungen
Bedingungen
Festlegung
Preis
Preis


PreisbildendeKriterien,
Kriterien,„Preis
„Preispro
pro...“
...“
Preisbildende
ggf.
Preisgleitklausel
ggf. Preisgleitklausel
Laufzeit
Laufzeit



Mussfestgelegt
festgelegtwerden
werden
Muss
Grundsätzlich
maximal
Jahre
Grundsätzlich maximal 44Jahre
AusnahmebegründungininVergabeakte,
Vergabeakte,wenn
wennlänger
länger
Ausnahmebegründung
Volumen
Volumen
Schätzungder
derzu
zuerwartenden
erwartendenMenge
MengeininOberOber-und
undUntergrenze
Untergrenzeso
so
 Schätzung
genauwie
wiemöglich
möglich
genau

Angabe
von
Rahmen-und/oder
und/oderReferenzdaten
Referenzdatenerforderlich
erforderlichund
undausaus Angabe von Rahmenreichend
reichend

Sorgfaltspflichtdes
desAuftraggebers
Auftraggebersbei
beiBedarfsprognose
Bedarfsprognose
 Sorgfaltspflicht
Artder
derLeistung,
Leistung,
Art
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Soeindeutig
eindeutigund
underschöpfend,
erschöpfend,dass
dassBieter
Bietersich
sichBild
Bildvon
vonder
derLeistung
Leistung
 So
machenkann
kann––Kalkulationsgrundlage!
Kalkulationsgrundlage!
machen

Öffnungsklauseln
sindunzulässig
unzulässigbezüglich
bezüglichnicht
nichtnäher
näherbestimmter
bestimmter
 Öffnungsklauseln sind
Leistungen
Leistungen
Vertragspartner
Vertragspartner
der
Einzelaufträge
der Einzelaufträge
93
BeteiligteAuftraggeber
Auftraggebermüssen
müssenbereits
bereitsininder
derBekanntmachung
Bekanntmachungder
der
 Beteiligte
Vergabeder
derRahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarungaufgegeben
aufgegebenwerden.
werden.
Vergabe
Abruf der
der Einzelaufträge
Einzelaufträge (1)
(1)
Abruf
1.Bei
BeiRahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarungunterhalb
unterhalbdes
desSchwellenwertes
Schwellenwertes
1.
Formloserschriftlicher
schriftlicherAbruf
Abrufgenügt
genügt
Formloser
BeiRahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarungmit
mitmehreren
mehrerenUnternehmen:
Unternehmen:
Bei
transparenteAuswahl;
Auswahl;Auswahlentscheidung
Auswahlentscheidungdokumentieren
dokumentieren
transparente
94
Abruf der
der Einzelaufträge
Einzelaufträge (2)
(2)
Abruf
BeiRahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung
Bei
miteinem
einemUnternehmen
Unternehmen
mit
Einzelaufträgewerden
werdenentsprechend
entsprechendder
der
 Einzelaufträge
Rahmenvereinbarungvergeben
vergeben
Rahmenvereinbarung
Legtdie
dieRahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarungbereits
bereitsabschließend
abschließend
 Legt
sämtlicheBedingungen
Bedingungenfür
fürEinzelaufträge
Einzelaufträgefest:
fest:
sämtliche
direkterAbruf
Abrufder
derLeistungen
Leistungen
direkter
Legtdie
dieRahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarungnoch
nochnicht
nichtalle
alle
 Legt
Bedingungenfür
fürEinzelaufträge
Einzelaufträgefest:
fest:
Bedingungen
Aufrufdes
desAuftraggebers
AuftraggebersininTextform
Textformdas
dasAngebot
Angebot
Aufruf
zuvervollständigen
vervollständigen
zu
95
Abruf der
der Einzelaufträge
Einzelaufträge (3)
(3)
Abruf
BeiRahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung
Bei
mit
mehreren
Unternehmen
mit mehreren Unternehmen
Bedingungenfür
fürEinzelaufträge
Einzelaufträgebereits
bereitsabschließend
abschließend
Bedingungen
festgelegt
festgelegt
Keinerneuter
erneuterWettbewerb
Wettbewerb
Kein
InhaltlicheZuordnung
Zuordnung
Inhaltliche
96
Abruf der
der Einzelaufträge
Einzelaufträge (4)
(4)
Abruf
BeiRahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung
Bei
mit
mehreren
Unternehmen
mit mehreren Unternehmen
Bedingungenfür
fürEinzelaufträge
Einzelaufträgenoch
nochnicht
nichtfestgelegt
festgelegt
Bedingungen
ErneuterAufruf
Aufrufzum
zumWettbewerb
Wettbewerb
 Erneuter
Vergabedes
desEinzelauftrages
Einzelauftragesan
andas
dasUnternehmen,
Unternehmen,das
das
 Vergabe
aufder
derGrundlage
Grundlageder
derininder
derRahmenausschreibung
Rahmenausschreibung
auf
aufgestelltenZuschlagskriterien
Zuschlagskriteriendas
daswirtschaftlichste
wirtschaftlichste
aufgestellten
Angebotabgegeben
abgegebenhat
hat
Angebot
97
Nebenangebote
Nebenangebote
98
Nebenangebote
Nebenangebote
Nebenangebote==Vorschläge
Vorschlägeeines
einesBieters,
Bieters,die
dieeine
eineandere
andere(technische)
(technische)
Nebenangebote
Lösunganbieten,
anbieten,als
alsvom
vomAuftraggeber
Auftraggebervorgesehen.
vorgesehen.
Lösung
99
Sinn und
und Zweck:
Zweck:
Sinn
••
AG: mehr
mehr Wettbewerb,
Wettbewerb, Innovationspotenzial
Innovationspotenzial ausschöpfen
ausschöpfen
AG:
••
AN: kann
kann anbieten,
anbieten, auch
auch wenn
wennAbweichung
Abweichung vom
vom
AN:
Leistungsverzeichnis
Leistungsverzeichnis
100
Zulässigkeit
Zulässigkeit
VOB-Verfahren
VOB-Verfahren
VOL-Verfahren
VOL-Verfahren
AusdrücklicheBestimmung,
Bestimmung,wenn
wenn
Ausdrückliche
Nebenangebotenicht
nichtzugelassen
zugelassen
Nebenangebote
AusdrücklicheBestimmung,
Bestimmung,wenn
wenn
Ausdrückliche
Nebenangebotezugelassen
zugelassen
Nebenangebote
Problem: NA,
NA, wenn
wenn Preis
Preis einziges
einziges Wertungskriterium?
Wertungskriterium?
Problem:
101
Preis als
als einziges
einziges Wertungskriterium
Wertungskriterium
Preis
OLG Düsseldorf
Düsseldorf
OLG
vom 23.03.2010,
23.03.2010,
vom
Verg 61/09
61/09
Verg
Nebenangebot unzulässig
Wertung des
des reinen
reinen Preises
Preises
Wertung
nicht möglich,
möglich, da
da immer
immer auch
auch
nicht
Gleichwertigkeit geprüft
geprüft
Gleichwertigkeit
werdenmuss
muss
werden
OLG Schleswig
Schleswig
OLG
vom 16.04.2011,
16.04.2011,
vom
Verg 10/10
10/10
11 Verg
Nebenangebot zulässig
Gleichwertigkeitsprüfung
Gleichwertigkeitsprüfung
erfolgt nicht
nicht auf
auf der
der Ebene
Ebene der
der
erfolgt
Zuschlagsprüfung
Zuschlagsprüfung
Keine Vorlage an BGH
102
Mindestanforderungen
Mindestanforderungen
Vorschriften: Art.
Art. 24
24 Abs.
Abs. 33 VKR
VKR
Vorschriften:
Abs. 55 S.
S. 33 EG
EG VOL/A
VOL/A
§§ 99 Abs.
16a Abs.
Abs. 33 VOB/A
VOB/A
§§ 16a
Nebenangebotauszuschließen,
auszuschließen,wenn
wennes
esdie
dieMindestanforderungen
Mindestanforderungennicht
nichterfüllt.
erfüllt.
•• Nebenangebot
Nebenangebotenicht
nichtzugelassen,
zugelassen,wenn
wennkeine
keineMindestanforderungen
Mindestanforderungendefiniert.
definiert.
Nebenangebote
Formulierung?
•• Formulierung?
zu
zueng:
eng:Ausschöpfung
Ausschöpfungder
derSachSach-und
undFachkunde
Fachkundeder
derBieter
Bietergelingt
gelingtnicht.
nicht.

zu
zuweit:
weit:Verletzung
Verletzungdes
desTransparenzgebotes
Transparenzgebotesund
unddes
des

Gleichheitsgrundsatzes.
Gleichheitsgrundsatzes.
Auslegungnach
nachdem
demHorizont
Horizonteines
einesverständigen
verständigenBieters.
Bieters.
•• Auslegung
103
Gleichwertigkeit
Gleichwertigkeit
Nebenangebot muss
muss Vertragszweck
Vertragszweck unter
unter allen
allen technischen
technischen und
und
Nebenangebot
wirtschaftlichen Gesichtspunkten
Gesichtspunkten ebenso
ebenso erfüllen
erfüllen und
und für
für den
den
wirtschaftlichen
Bedarf geeignet
geeignet sein.
sein.
Bedarf
OL
G
vom Bran
d
Ve 17.05 enbur
rg W .20
g
1
1
16/
10 ,
Auch Nebenangebote,
Nebenangebote,
Auch
die die
die MindestanfordeMindestanfordedie
rungen erfüllen,
erfüllen, müssen
müssen
rungen
auf Gleichwertigkeit
Gleichwertigkeit
auf
geprüftwerden
werden
geprüft
104
O
vom LG Ko
ble
0
1 V 2.02.2 nz
erg
0
1/1 11,
1
Bieter muss
muss NebenNebenBieter
angebotso
so klar
klar und
und
angebot
deutlich fassen,
fassen, dass
dass AG
AG
deutlich
allein aufgrund
aufgrund dieser
dieser
allein
Angaben prüfen
prüfen kann
kann
Angaben
Weitere Wertung
Wertung // Prozessuales
Prozessuales
Weitere
Nebenangebotesind
sindwie
wie Hauptangebote
Hauptangebote zu
zu werten.
werten.
Nebenangebote


Wertung nach
nach Zuschlagskriterien.
Zuschlagskriterien. Wenn
Wenn das
das Nebenangebot
Nebenangebot das
das
Wertung
wirtschaftlichste Angebot
Angebot ist,
ist, muss
muss es
es bezuschlagt
bezuschlagt werden.
werden.
wirtschaftlichste
••
Vorschriften über
über den
den Ausschluss
Ausschluss und
und die
die Wertung
Wertung von
von Nebenangeboten
Nebenangeboten
Vorschriften
sind bieterschützend.
bieterschützend.
sind
••
Rügepflichten!
Rügepflichten!
105
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften
106
Hintergrund
Hintergrund
Fall
Fall
„Ein Unternehmen
Unternehmen kann
kann sich,
sich, auch
auch als
als Mitglied
Mitglied einer
einer Bietergemeinschaft,
Bietergemeinschaft,
•• „Ein
zum Nachweis
Nachweis der
der Leistungsfähigkeit
Leistungsfähigkeit und
und Fachkunde
Fachkunde der
der Fähigkeiten
Fähigkeiten
zum
anderer Unternehmen
Unternehmen bedienen....“
bedienen....“ (§
(§ 88 aa Nr.
Nr. 10
10 VOB/A
VOB/A u.
u. §§ 77 aa Nr.
Nr. 33
anderer
Abs. 66 VOL/A,
VOL/A, §§ 12
12 Abs.
Abs. 33 VOF).
VOF).
Abs.
Eigenanteil darf
darf nicht
nicht mehr
mehr gefordert
gefordert werden.
werden.
•• Eigenanteil
(EuGH v.
v. vom
vom 19.05.2009,
19.05.2009, Rs.
Rs. C-538/07).
C-538/07).
(EuGH
Defizite bei
bei der
der Fachkenntnis
Fachkenntnis und
und Leistungsfähigkeit
Leistungsfähigkeit eines
eines Mitglieds
Mitglieds der
der
•• Defizite
Bietergemeinschaft können
können durch
durch ein
ein anderes
anderes Mitglied
Mitglied ausgeglichen
ausgeglichen
Bietergemeinschaft
werden
werden
Vorlage Nachweis
Nachweis nicht
nicht erforderlich
erforderlich
Vorlage
(OLG Naumburg
Naumburg v.
v. 30.04.2007,
30.04.2007, Az.:
Az.: 11 Verg
Verg 1/07).
1/07).
(OLG
Defizite bei
bei der
der Zuverlässigkeit
Zuverlässigkeit können
können nicht
nicht ausgeglichen
ausgeglichen werden.
werden.
•• Defizite
Gilt auch
auch bei
bei unzuverlässigen
unzuverlässigen Nachunternehmern
Nachunternehmern
Gilt
(VK Münster
Münster v.
v. 13.02.2007,
13.02.2007, Az.:
Az.: VK
VK 17/06).
17/06).
(VK
107
Empfehlung
Empfehlung
Fall
Fall
Fachkunde und
und Leistungsfähigkeit
Leistungsfähigkeit für
für alle
alle Mitglieder
Mitglieder gemeinsam
gemeinsam
•• Fachkunde
prüfen.
prüfen.
Zuverlässigkeit für
für jedes
jedes Mitglied
Mitglied
•• Zuverlässigkeit
108
Doppelbewerbung Hintergrund
Hintergrund
Doppelbewerbung
Geheimwettbewerb ist
ist wesentliches
wesentliches vergaberechtliches
vergaberechtliches Prinzip
Prinzip
Geheimwettbewerb
Herleitung aus
aus Wettbewerbsgrundsatz
Wettbewerbsgrundsatz
Herleitung
Positive Kenntnis
Kenntnis == Absprache!
Absprache!
Positive
Mehrfachbewerbung ist
ist unzulässig
unzulässig
Mehrfachbewerbung
Ausschluss von
von Konzernunternehmen
Konzernunternehmen ohne
ohne zusätzliche
zusätzliche
Ausschluss
Indizien ist
ist unzulässig
unzulässig
Indizien
109
om
EuGH v 9 ,
0
0
1 9 . 0 5 . 2 /07
8
Rs. C-53
Doppelbewerbung bei
bei Mehrpartnerrahmenverträgen
Mehrpartnerrahmenverträgen
Doppelbewerbung
OLG Düsseldorf
Düsseldorf v.
v. 11.05.2011,
11.05.2011, Verg
Verg8/11
8/11
OLG
Besonders hohe
hohe Anforderungen
Anforderungen an
an Entlastungsbeweis
Entlastungsbeweis der
der Bieter
Bieter
Besonders
110
Bieterwechsel
Bieterwechsel
Fall
Fall
GbRist
ist„eine
„einejuristischen
juristischenPerson“
Person“
•• GbR
(BGH,v.v.29.901.2009)
29.901.2009)
(BGH,
Ausscheiden eines
eines Mitglieds
Mitglieds verändert
verändert nicht
nicht die
die rechtliche
rechtliche Identität
Identität der
der
•• Ausscheiden
Bietergemeinschaft,wenn
wennmind.
mind.Noch
Noch22Mitglieder
Mitgliederdabei
dabeisind.
sind.
Bietergemeinschaft,
(OLGCelle,
Celle,v.v.05.07.2007,
05.07.2007,Az.:
Az.:13
13Verg
Verg9/07)
9/07)
(OLG
Bei einer
einer Bietergemeinschaft
Bietergemeinschaft mit
mit zwei
zwei Mitgliedern
Mitgliedern führt
führt das
das Ausscheiden
Ausscheiden eines
eines
•• Bei
Mitgliedsdagegen
dagegenzum
zumErlöschen
Erlöschender
derGbR
GbR
Mitglieds
 Zurück
Zurückbleibt
bleibtein
einEinzelbieter,
Einzelbieter,der
dersich
sichjedoch
jedochnicht
nichtbeworben
beworbenhat,
hat,

 Ausschluss
Ausschluss––besser:
besser:Feststellung
Feststellungdes
desErlöschens
Erlöschensgeboten!
geboten!

Änderungder
derGesellschafterstruktur
Gesellschafterstruktur––hier
hierKapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaftist
istzulässig!
zulässig!
•• Änderung
111
Bieterwechsel
Bieterwechsel
Hintergrund
Hintergrund
112
Grds.keine
keineBeteiligung
Beteiligungan
anzwei
zweiBietergemeinschaften
Bietergemeinschaftenzulässig
zulässigoder
oder
•• Grds.
Beteiligungan
anBietergemeinschaft
Bietergemeinschaftbei
beizusätzlichem
zusätzlichemEinzelgebot
Einzelgebot
Beteiligung
Folge:Ausschluss
Ausschlussbeider
beiderAngebote
Angebote
•• Folge:
(OLGDüsseldorf
Düsseldorfv.v.16.09.2003,
16.09.2003,Az.:
Az.:Verg
Verg52/03;
52/03;
(OLG
OLGDüsseldorf
Düsseldorfv.v.14.09.2004,
14.09.2004,Az.:
Az.:W(Kart)
W(Kart)25/04;
25/04;
OLG
VKBrandenburg
Brandenburgvom
vom19.01.2006,
19.01.2006,22VK
VK76/05)
76/05)
VK
EineAusnahme
Ausnahmegilt,
gilt,wenn
wennder
derGeheimwettbewerb
Geheimwettbewerbausnahmsweise
ausnahmsweise
•• Eine
gewährleistetist.
ist.
gewährleistet
OLGMünchen
Münchenv.v.28.04.2006,
28.04.2006,Az.:
Az.: Verg
Verg6/06:
6/06:
•• OLG
ImBereich
Bereichder
derVOF,
VOF,wenn
wennsich
sichein
einBieter
Bieterin
ineiner
einerBietergemeinschaft
Bietergemeinschaftund
und
Im
alleineum
umein
einLos
Losbewirbt
bewirbt(Rechtsberatung)
(Rechtsberatung)und
undeine
eineklare
klare
alleine
Aufgabentrennungder
derLose
Losevorliegt,
vorliegt,so
sodass
dasskein
keinWettbewerb
Wettbewerbzwischen
zwischendem
dem
Aufgabentrennung
„doppeltenBewerber“
Bewerber“und
undden
denanderen
anderenMitgliedern
Mitgliedernder
derBietergemeinschaft
Bietergemeinschaft
„doppelten
vorliegt.
vorliegt.
VKSachsen
Sachsenv.v.19.07.2006,
19.07.2006,Az.:
Az.: 1/SVK/060-06
1/SVK/060-06und
und059-06:
059-06:
•• VK
Geheimwettbewerbist
istnicht
nichtbedroht,
bedroht,wenn
wennsich
sichein
einBieter
Bieterin
inzwei
zwei
Geheimwettbewerb
Bietergemeinschaftenbewirbt,
bewirbt,die
diefür
fürunterschiedliche
unterschiedlicheLose
Losebieten.
bieten.
Bietergemeinschaften
Einschlägiges Vergaberecht
Vergaberecht für
für den
den Arbeitsmarktbereich
Arbeitsmarktbereich
Einschlägiges
Oberhalbvon
vonEUR
EUR193.000
193.000EUR
EURAuftragsvolumen:
Auftragsvolumen:GWB,
GWB,VgV
VgV
 Oberhalb
(4.)VgV
VgVAnwendbarkeit
Anwendbarkeitfür
fürden
denArbeitsmarkt
Arbeitsmarkt(Anhang
(AnhangbbZif.
Zif.22
22und
und24:
24:
 §§44bb(4.)
EGVOL/A:
VOL/A:
Leistungsbeschreibung
 §§88EG
Leistungsbeschreibung
15EG
EGAbs.
Abs.10
10VOL/A:
VOL/A: Pflicht,
Pflicht,die
dieNachprüfungsstelle
Nachprüfungsstellezu
zubenennen
benennen
 §§15
23EG
EGVOL/A:
VOL/A:
Ex-Post-Transparenz
 §§23
Ex-Post-Transparenz
ImÜbrigen:
Übrigen:VOL/A
VOL/A(Basisparagraphen)
(Basisparagraphen)
 Im
113
Verfahrensarten (§
(§ 33 VOL/A)
VOL/A)
Verfahrensarten
ÖffentlicheAusschreibung
Ausschreibung
 Öffentliche
BeschränkteAusschreibung
Ausschreibung
 Beschränkte
FreihändigeVergabe
Vergabemit
mitTeilnahmewettbewerb
Teilnahmewettbewerb
 Freihändige
FreihändigeVergabe
Vergabeohne
ohneTeilnahmewettbewerb
Teilnahmewettbewerb
 Freihändige
114
Fristen (§
(§ 10
10 VOL/A)
VOL/A)
Fristen
Angemessen!
 Angemessen!
BeschränkteAusschreibung
Ausschreibung
 Beschränkte
FreihändigeVergabe
Vergabemit
mitTeilnahmewettbewerb
Teilnahmewettbewerb
 Freihändige
FreihändigeVergabe
Vergabeohne
ohneTeilnahmewettbewerb
Teilnahmewettbewerb
 Freihändige
115
Fristverkürzung für
für EU-Ausschreibungen
EU-Ausschreibungen
Fristverkürzung
in der
der Wirtschafskrise
Wirtschafskrise
in
Gemäß Mitteilung
Mitteilung KOM
KOM vom
vom 19.12.2008
19.12.2008 im
im „beschleunigten“
„beschleunigten“
Gemäß
nichtoffenen Verfahren
Verfahren
nichtoffenen
Verfahrensschritt
Verkürzung von
auf
Teilnahmewettbewerb
37 Tage
10 Tage
Angebotsfrist
40 Tage
10 Tage
Stillhaltefrist
15 Tage
10 Tage
93 Tage
30 Tage
116
Fristen in
in EU
EU Vergabeverfahren
Vergabeverfahren (ohne
(ohne Verkürzung)
Verkürzung)
Fristen
1. Offenes
Offenes Verfahren
Verfahren gemäß
gemäß §§ 12
12 IIII EG
EG VOL/A
VOL/A
1.
Erstellung der Angebote
T0
117
Absendung der
Veröffentlichung
Wertung
T52
Angebotsabgabe
Fristbeginn
Zuschlagsfrist
T62 T63
Information der
unterlegenen
Bieter § 101 a
GWB
T78
Zuschlag
Fristen in
in EU
EU Vergabeverfahren
Vergabeverfahren (ohne
(ohne Verkürzung)
Verkürzung)
Fristen
2. Nichtoffenes
Nichtoffenes Verfahren
Verfahren gemäß
gemäߧ§ 12
12 IV
IV EG
EG VOL/A
VOL/A
2.
Wertung
Erstellung der
Teilnahmeanträge
T0
Absendung der
Veröffentlichung
118
T37
Erstellung der
Angebote
T47
Fristbeginn Zuschlagsfrist
Wertung
T87
T97 T98
T113
Abgabe Aufforderung Angebots- Information der Zuschlag
Teilnahme- Angebotsababgabe
unterlegenen
gabe
anträge
Bieter
Wertung
Wertung
119
Die 44 Wertungsstufen
Wertungsstufen
Die
Stufe1:
1:formale
formaleund
undrechnerische
rechnerischePrüfung
Prüfungder
derAngebote
Angebote(§
(§21
21VOL/A)
VOL/A)
Stufe
Stufe2:
2:Prüfung
Prüfungund
undWertung
Wertungder
derEignung
Eignungder
derBieter
Bieter(§
(§25
25Nr.
Nr.22VOL/A)
VOL/A)
Stufe
Stufe3:
3:Prüfung
Prüfungund
undWertung
Wertungder
derAngemessenheit
Angemessenheitder
derPreise
Preise(§
(§25
25Nr.
Nr.33Abs.
Abs.11und
und
Stufe
VOL/A)
22VOL/A)
Stufe4:
4:Ermittlung
Ermittlungdes
deswirtschaftlichsten
wirtschaftlichstenAngebotes
Angebotes(§
(§25
25Nr.
Nr.33Abs.
Abs.33VOL/A)
VOL/A)
Stufe
120
Eignung
Eignung
121
Definition Eignung
Eignung
Definition
Ist Bieter
Bieter zur
zur Leistungserbringung
Leistungserbringung persönlich
persönlich und
und sachlich
sachlich geeignet?
geeignet?
Ist
Zuverlässigkeit
Zuverlässigkeit
Leistungsfähigkeit
Leistungsfähigkeit
Fachkunde
Fachkunde
PersönlicheGewähr
Gewährdes
des
Persönliche
Bietersfür
füreine
einesorgfältige
sorgfältige
Bieters
undordnungsgemäße
ordnungsgemäße
und
Vertragsdurchführung
Vertragsdurchführung
Ausreichendetechnische,
technische,
Ausreichende
finanzielleund
und
finanzielle
kaufmännische
kaufmännische
Kapazitäten//Mittel
Mittel
Kapazitäten
NotwendigeKenntnisse
Kenntnisse
Notwendige
zurfachgerechten
fachgerechten
zur
Vorbereitungund
und
Vorbereitung
Ausführung
personelle
personelle
Ausführung
Ausstattung,Know-how
Know-how
Ausstattung,
122
(+)
(+)
(-)
(-)
Aufforderungzur
zurAbgabe
Abgabe
Aufforderung
einesAngebots
Angebots
eines
Ausschlussaus
ausdem
dem
Ausschluss
Vergabeverfahren
Vergabeverfahren
Ausschluss wegen
wegen negativer
negativer Vorerfahrungen
Vorerfahrungen
Ausschluss
Fall
Fall
Auftragnehmer streitet
streitet sich
sich mit
mit Flughafengesellschaft
Flughafengesellschaft BerlinBerlinAuftragnehmer
Schönefeld über
über Herkunft
Herkunft der
der Steine
Steine für
für Terrazzoböden
Terrazzoböden
Schönefeld
Auftraggeber kündigt
kündigt den
den Vertrag
Vertrag und
und schreibt
schreibt neu
neu aus
aus
Auftraggeber
Bisheriger Auftragnehmer
Auftragnehmer wird
wird wegen
wegen„Unzuverlässigkeit“
„Unzuverlässigkeit“
Bisheriger
ausgeschlossen
ausgeschlossen
Zu Re
123
cht?
Lösung
Lösung
om
enburg v
d
n
a
r
B
OLG
10,
14.09.20 8/10;
gW
0,
Az.: Ver
6.12.201
1
m
o
v
r
ste
VK Mün z.: VK 9/10
A
Überprüft die
die Vergabekammer
Vergabekammer die
die Wirksamkeit
Wirksamkeit der
der Kündigung?
Kündigung?
Überprüft
Eilverfahren!
Eilverfahren!
Prüfung nur
nur auf
auf Überschreitung
Überschreitung des
des Beurteilungsspielraums
Beurteilungsspielraums
Prüfung
hier: Beurteilungsspielraum
Beurteilungsspielraum eingehalten
eingehalten
hier:
Ausschluss wirksam!
wirksam!
Ausschluss
124
Eigenerklärungen
Eigenerklärungen
Absatz 33 Nr.
Nr. 22
§§ 66 Absatz
Satz 33 VOB/A
VOB/A 2009:
2009:
Satz
Auftraggeberkann
kannEigenerklärung
Eigenerklärung
Auftraggeber
zulassen
zulassen
Absatz 33 Satz
Satz 22 ++ 33
§§ 66 Absatz
VOL/A 2009;
2009;
VOL/A
EG Absatz
Absatz 11 Satz
Satz 22
§§ 77 EG
VOL/A 2009:
2009:
++ 33 VOL/A
GrundsätzlichVorrang
Vorrangvon
von
 Grundsätzlich
Eigenerklärungen
Eigenerklärungen
Forderungvon
vonanderen
anderen
 Forderung
Nachweisenmuss
mussAuftraggeber
Auftraggeber
Nachweisen
dokumentiertbegründen
begründen
dokumentiert
Absatz 22 VOF
VOF
§§ 55 Absatz
2009:
2009:
GrundsätzlichVorrang
Vorrangvon
von
 Grundsätzlich
Eigenerklärungenfür
fürzahlreiche
zahlreiche
Eigenerklärungen
Nachweise
Nachweise
Forderungvon
vonanderen
anderen
 Forderung
Nachweisenmuss
mussAuftraggeber
Auftraggeber
Nachweisen
dokumentiertbegründen
begründen
dokumentiert
125
Präqualifikation
Präqualifikation
Rechtslage neu
neu
Rechtslage
Rechtslage alt
alt
Rechtslage
Präqualifizierungbereits
bereitsbisher
bisherzulässig
zulässig
Präqualifizierung
und
praktiziert
und praktiziert
Liefer-und
undDienstleistungsaufträge
Dienstleistungsaufträge
 Liefera.:Unternehmer-/LieferantenUnternehmer-/Lieferantenv.v.a.:
verzeichnisseexplizit:
explizit:
verzeichnisse
§
7b
Nr.
6
VOL/A
2006
§ 7b Nr. 6 VOL/A 2006
Bauaufträge:§§88Nr.
Nr.33Absatz
Absatz22
 Bauaufträge:
VOB/A2006
2006Stellen,
Stellen,die
dievom
vomVerein
Verein
VOB/A
fürdie
diePräqualifikation
Präqualifikationvon
von
für
Bauunternehmen
beauftragt
wurden
Bauunternehmen beauftragt wurden
126
97Absatz
Absatz4a
4aGWB
GWB
§§97
Klarstellung
im GWB
rift
Vorsch
GWB
neu im
Auftraggeberdürfen
dürfenals
alsEignungsEignungs Auftraggeber
nachweisPräqualifizierungssysteme
Präqualifizierungssysteme
nachweis
einrichten
oderexistierende
existierende
einrichten oder
Präqualifizierungssystemezulassen
zulassen
Präqualifizierungssysteme
Auftraggeberdürfen
dürfenauch
auchbei
bei
 Auftraggeber
Präqualifizierung
eines
Unternehmers
Präqualifizierung eines Unternehmers
zusätzliche,auftragsbezogene
auftragsbezogene
zusätzliche,
Nachweiseverlangen
verlangen
Nachweise
AlternativerNachweis
Nachweisder
derEignung
Eignung
 Alternativer
ohne
Präqualifizierung
muss
ohne Präqualifizierung muss
diskriminierungsfreimöglich
möglichsein
sein
diskriminierungsfrei
Präqualifikation
Präqualifikation
Absatz33Nr.
Nr.22VOB/A
VOB/A2009:
2009:
§§66Absatz
Eintragungininder
derListe
Listedes
des
Eintragung
Vereinsfür
fürdie
diePräqualifikation
Präqualifikation
Vereins
vonBauunternehmen
Bauunternehmene.
e.V.
V.gemäß
gemäß
von
LeitlinieBMVBS
BMVBS
Leitlinie



127
Absatz44VOL/A
VOL/A2009;
2009;§§77EG
EG
§§66Absatz
Absatz44VOL/A
VOL/A2009
2009
Absatz
Auftraggeberkönnen
können
Auftraggeber
Eignungsnachweisezulassen,
zulassen,die
die
Eignungsnachweise
durchPräqualifizierungsverfahren
Präqualifizierungsverfahren
durch
erworbenwurden
wurden
erworben
Giltauch
auchoberhalb
oberhalbder
derSchwellenwerte
Schwellenwerte
Gilt
ErsetztEignungsprüfung
Eignungsprüfungim
imEinzelfall
Einzelfall
Ersetzt
Vorteil:Kein
KeinAusschlusszwang
Ausschlusszwangwegen
wegenfehlender
fehlenderEinzelnachweise
Einzelnachweisemehr
mehr
Vorteil:
Referenzen
Referenzen
OLGKoblenz,
Koblenz,Beschluss
Beschlussvom
vom04.10.2010
04.10.2010(1
(1Verg
Verg9/10):
9/10):
OLG
tze:
Leitsä
DerAuftraggeber
Auftraggeberist
istgrundsätzlich
grundsätzlichberechtigt,
berechtigt,zum
zumNachweis
Nachweisder
derEignungskomponente
Eignungskomponente„Erfahrung“
„Erfahrung“
 Der
Angabenüber
überdie
dieAusführung
Ausführungvon
vonmit
mitder
derjetzt
jetztzu
zuvergebenden
vergebendenLeistung
Leistungvergleichbaren
vergleichbaren
Angaben
Tätigkeiten
zu
verlangen.
Tätigkeiten zu verlangen.
Gemeintsind
sinddamit
damitunternehmensbezogene
unternehmensbezogeneReferenzen,
Referenzen,d.
d.h.
h.es
eskommt
kommtdarauf
daraufan,
an,ob
obdie
die
 Gemeint
natürlicheoder
oderjuristische
juristischePerson,
Person,die
diesich
sichum
umden
denAuftrag
Auftragbewirbt,
bewirbt,selbst
selbstbereits
bereitsvergleichbare
vergleichbare
natürliche
Leistungenerbracht
erbrachthat.
hat.
Leistungen
Referenzenfür
für„verwandte“
„verwandte“oder
oderVorgängerunternehmen
Vorgängerunternehmenkönnten
könntenallenfalls
allenfallsdann
dannBerücksichtigung
Berücksichtigung
 Referenzen
finden,
wenn
eine
weitgehende
Personenidentität
besteht
und
dies
bereits
mit
dem
finden, wenn eine weitgehende Personenidentität besteht und dies bereits mit dem
Teilnahmeantragdargelegt
dargelegtwird.
wird.
Teilnahmeantrag
128
Nachforderungen von
von Erklärungen
Erklärungen und
und Nachweisen
Nachweisen
Nachforderungen
16 Absatz
Absatz 22 VOL/A;
VOL/A;
§§ 16
19 EG
EG Absatz
Absatz 22
§§ 19
VOL/A
VOL/A
16 Absatz
Absatz 11 Nr.
Nr. 33
§§ 16
VOB/A
VOB/A
Absatz 3;
3;
§§ 55 Absatz
11 Absatz
Absatz 33 VOF
VOF
§§ 11
fakultativeNachforderung
Nachforderung
 fakultative
obligatorischeNachNach obligatorische
forderung
forderung
fakultativeNachforderung
Nachforderung
 fakultative
angemesseneNachfrist
Nachfrist
 angemessene
Kalendertage
 66Kalendertage
angemesseneNachfrist
Nachfrist
 angemessene
Ausschlussdes
desAngebots
Angebots
 Ausschluss
nach
fruchtlosem
Vernach fruchtlosem Verstreichender
derNachfrist
Nachfrist
streichen
Ausschlussdes
desAngebots
Angebots
 Ausschluss
nach
fruchtlosem
nach fruchtlosem
Verstreichender
derNachfrist
Nachfrist
Verstreichen
Ausschlussdes
desAngebots
Angebots
 Ausschluss
nach
fruchtlosem
nach fruchtlosem
Verstreichender
derNachfrist
Nachfrist
Verstreichen
Einhaltungdes
des
 Einhaltung
GleichbehandlungsGleichbehandlungsgrundsatzes!
grundsatzes!
Einhaltungdes
des
 Einhaltung
GleichbehandlungsGleichbehandlungsgrundsatzes!
grundsatzes!
Einhaltungdes
des
 Einhaltung
GleichbehandlungsGleichbehandlungsgrundsatzes!
grundsatzes!
Anwendungauch
auchauf
aufEignungsnachweise?
Eignungsnachweise?
Anwendung
129

OLGDüsseldorf,
Düsseldorf,Beschluss
Beschlussvom
vom
OLG
22.12.2010
(VII-Verg
56/10)
(+)
22.12.2010 (VII-Verg 56/10) (+)
Referenzen
Referenzen
Verengung des
des Wettbewerbs
Wettbewerbsdurch
durchüberzogene
überzogene Anforderungen
Anforderungen an
an
Verengung
Referenzen
Referenzen
Beispiele
Beispiele
IT-Entwicklungsprojekte bei
bei Bundesbehörden
Bundesbehörden
55 IT-Entwicklungsprojekte
Machbarkeitsstudien für
für Hafenerweiterungen
Hafenerweiterungen
33 Machbarkeitsstudien
etc.
etc.
130
Anforderungen der
der Rechtsprechung
Rechtsprechung
Anforderungen
„vergleichbar“ ist
ist nicht
nicht „gleich“
„gleich“
„vergleichbar“
Sondern:
Sondern:
Gleich hoher
hoher oder
oder höherer
höherer
Gleich
Schwierigkeitsgrad
Schwierigkeitsgrad
„Newcomer“ müssen
müssen nicht
nicht berücksichtigt
berücksichtigt werden
werden
„Newcomer“
sseldorf
OLG Dü 1.2008,
1
vom 26. rg 54/08
e
Az.: VI V
sseldorf
OLG Dü .2010,
02
v o m 1 6 . e r g 7/10
V
Az.: VII
Referenzen von
von Konzernunternehmen
Konzernunternehmen nur
nur berücksichtigbar,
berücksichtigbar, wenn
wenn diese
diese
Referenzen
orf
Düsseld 0,
G
L
O
als Nachunternehmer
Nachunternehmer benannt
benannt
1
als
28.04.20
vom
g 1/10
Az.: Ver
Anforderungen müssen
müssen in
in der
der Veröffentlichung
Veröffentlichung benannt
benannt werden
werden
Anforderungen
131
mburg
OLG Ha . 2 0 1 0 ,
09
v o m 2 4 . r g 2/10
e
Az.: 1 V
Angebot
Angebot
132
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien
1.Grundlagen
Grundlagen
1.
••
DerZuschlag
Zuschlagsoll
sollauf
aufdas
daswirtschaftlichste
wirtschaftlichsteAngebot
Angeboterteilt
erteiltwerden
werden(vgl.
(vgl.§§21
21EG
EGAbs.
Abs.
Der
VOL/A).
11VOL/A).
••
DieKriterien,
Kriterien,nach
nachdenen
denendas
daswirtschaftliche
wirtschaftlicheAngebot
Angebotermittelt
ermitteltwird,
wird,werden
werdenals
als
Die
Zuschlagskriterienbezeichnet.
bezeichnet.
Zuschlagskriterien
••
AlsZuschlagskriterien
Zuschlagskriterienausgeschlossen:
ausgeschlossen:Kriterien,
Kriterien,
Als
dienicht
nichtder
derErmittlung
Ermittlungdes
deswirtschaftlich
wirtschaftlichgünstigsten
günstigstenAngebotes
Angebotesdienen,
dienen,
•• die
sondernder
derBeurteilung
Beurteilungder
derfachlichen
fachlichenEignung
Eignungdes
desBieters
Bietersdienen
dienen
•• sondern
133
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien
2.Auswahl
Auswahlvon
vonZuschlagskriterien
Zuschlagskriterien
2.
••
134
MöglicheZuschlagskriterien
Zuschlagskriteriensind
sind(Auswahl):
(Auswahl):
Mögliche
 Betriebskosten
Betriebskosten(Energie,
(Energie,Wartung
Wartungetc.)
etc.)

 Qualität/Technischer
Qualität/TechnischerWert
Wert

 Versorgungssicherheit
Versorgungssicherheit

 Preis
Preis

 Feinterminplan
Feinterminplan//Bauablaufplan
Bauablaufplan

 Konzepte
Konzepteetc.
etc.

Problematik der
der Vermischung
Vermischung
Problematik
von EignungsEignungs- und
und Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien
von
1.Rechtslage
Rechtslagein
inder
derVOB/A
VOB/Aund
undVOL/A
VOL/A
1.
••
EuGH,Urteil
Urteilvom
vom29.02.2008,
29.02.2008,Az.:
Az.:C-502/06;
C-502/06;Urteil
Urteilvom
vom12.11.2008,
12.11.2008,Az.:
Az.:C-199/07:
C-199/07:
EuGH,
 strikte
strikteTrennung
Trennungvon
vonEignungsEignungs-und
undZuschlagskriterien
Zuschlagskriterien(ständige
(ständigeRechtRecht
sprechung)
sprechung)
••
OLGDüsseldorf,
Düsseldorf,Beschluss
Beschlussvom
vom10.09.2009,
10.09.2009,Az.:
Az.:Verg.
Verg.12/09:
12/09:
OLG
 Erfahrung
Erfahrungmit
mitder
derProjektdurchführung/Mitarbeiterprofil
Projektdurchführung/Mitarbeiterprofil==Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien

sowieEignungskriterien
Eignungskriterien
sowie
••
Ausnahmen?(so
(sozumindest:
zumindest:OLG
OLGDüsseldorf,
Düsseldorf,Beschluss
Beschlussvom
vom05.05.2008,
05.05.2008,
Ausnahmen?
Az.:Verg.
Verg.05/08):
05/08):
Az.:
 Voraussetzung:
Voraussetzung:Bezug
Bezugzur
zurAuftragsausführung?
Auftragsausführung?

135
g!
Achtun tätigung
es
keine B H
g
n
a
l
s
Bi
EuG
durch
Problematik der
der Vermischung
Vermischung
Problematik
von EignungsEignungs- und
und Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien
von
2.Sonderfall
SonderfallVOF
VOF
2.
••
SonderfallVOF
VOF
Sonderfall
 Ist
Istdie
diestrikte
strikteTrennung
Trennungvon
vonEignungsEignungs-und
undZuschlagskriterien
Zuschlagskriterienininder
derVOF
VOF

aufgehoben?
aufgehoben?
 so
sonoch
nochOLG
OLGRostock,
Rostock,Beschluss
Beschlussvom
vom16.05.2001,
16.05.2001,Az.:
Az.:17
17W
W1/01
1/01

••
AktuelleRechtslage:
Rechtslage:
Aktuelle
 auch
auchfür
fürdie
dieVergabe
Vergabevon
vonfreiberuflichen
freiberuflichenLeistungen
Leistungengilt
giltdas
dasVerbot
Verbotder
der

Vermischungvon
vonEignungsEignungs-und
undZuschlagskriterien
Zuschlagskriterien
Vermischung
 so
sonun:
nun:OLG
OLGMünchen,
München,Beschluss
Beschlussvom
vom10.02.2011,
10.02.2011,Az.:
Az.:Verg.
Verg.24/10:
24/10:

 eindeutige
eindeutige––der
derEignungsprüfung
Eignungsprüfungunterliegende
unterliegendeAspekte
Aspekte–– dürfen
dürfennicht
nicht

zumGegenstand
Gegenstandder
derZuschlagswertung
Zuschlagswertunggemacht
gemachtwerden
werden
zum
 Argument
Argumentaus
aus§§11
11Absatz
Absatz55S.
S.22VOF
VOF

136
Unterkostenprüfung
Unterkostenprüfung
137
Aufklärung des
des Angebots
Angebots
I.I. Aufklärung
Gelegenheit zur
zur Stellungnahme
Stellungnahme für
für Bieter!
Bieter!
Gelegenheit
Beweislastumkehr!
Beweislastumkehr!
138
II. Auskömmlichkeitsprüfung
Auskömmlichkeitsprüfung
II.
Lässt das
das Angebot
Angebot befürchten,
befürchten, dass
dass Bieter
Bieter infolge
infolge wirtschaftlicher
wirtschaftlicher
Lässt
Schwierigkeiten leistungsunfähig
leistungsunfähig wird
wird oder
oder den
den Auftrag
Auftrag
Schwierigkeiten
mangelhaft ausführt?
ausführt?
mangelhaft
Verhältnis des
des Gesamtpreises
Gesamtpreises zum
zum Wert
Wert der
der Leistung
Leistung
Verhältnis
Dokumentation
Dokumentation
139
Lösung
Lösung
lle vom
OLG Ce 0, Az.:
1
30.09.20 10/10
13 V e r g
Eine Überprüfung
Überprüfung unter
unter Einbeziehung
Einbeziehung des
des betroffenen
betroffenen Bieters
Bieters ist
ist
Eine
allenfalls dann
dann entbehrlich,
entbehrlich, wenn
wenn der
der angebotene
angebotene Preis
Preis derart
derart eklatant
eklatant
allenfalls
vom angemessenen
angemessenen Preis
Preis abweicht,
abweicht, dass
dass es
es sofort
sofort ins
ins Auge
Auge fällt.
fällt.
vom
140
Vergabeakte
Vergabeakte
141
InhalteVergabeakte
Vergabeakte
Inhalte
142
Informationenüber
über
Informationen
Auftraggeberund
und
Auftraggeber
Auftragnehmer
Auftragnehmer
Gegenstandund
undWert
Wertdes
des
Gegenstand
Auftrages//Anteil
Anteilder
der
Auftrages
Unteraufträgean
anDritte
Dritte
Unteraufträge
Ausgewählteund
und
Ausgewählte
abgelehnteBewerber
Bewerber//
abgelehnte
Bieterund
undGründe
Gründe
Bieter
Gründezur
zurAblehnung
Ablehnung
Gründe
ungewöhnlichniedriger
niedriger
ungewöhnlich
Angebote
Angebote
Inhaltgemäß
gemäß
Inhalt
24EG
EGVOL/A
VOL/A
§§24
20VOB/A
VOB/A
§§20
12VOF
VOF
§§12
Gründefür
fürVerfahrensart
Verfahrensart
Gründe
undetwaigen
etwaigenVerzicht
Verzicht
und
aufVergabe
Vergabe
auf
Gründefür
fürdie
die
Gründe
gemeinsameVergabe
Vergabe
gemeinsame
mehrererLose
Lose
mehrerer
Gründeder
derNichtangabe
Nichtangabe
Gründe
derGewichtung
Gewichtungder
der
der
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien
Gründefür
fürEignungsEignungsGründe
nachweiseund
und
nachweise
Eigenerklärungen
Eigenerklärungen
Zwingende Inhalte
Inhalte
Zwingende
••
Vermerküber
übergewählte
gewählteVerfahrensart
Verfahrensart
Vermerk
••
Bekanntmachungdes
desAuftrags
Auftragsim
imAmtsblatt
Amtsblattder
derEuropäischen
EuropäischenUnion
Union
Bekanntmachung
••
Teilnahmewettbewerb(nicht
(nichtim
imOffenen
OffenenVerfahren)
Verfahren)
Teilnahmewettbewerb
 Teilnahmeanträge
Teilnahmeanträgeder
derBewerber
Bewerber

 Vergabevermerk
Vergabevermerkzur
zurZulässigkeit
Zulässigkeitund
undAuswertung
Auswertungder
derTeilnahmeanträge
Teilnahmeanträge

 ggf.
ggf.Vergabevermerk
Vergabevermerkzu
zubesonderen
besonderenProblemen
Problemen

 Absageschreiben
Absageschreibenan
annicht
nichtausgewählte
ausgewählteBewerber
Bewerber

143
••
Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen
••
Fragender
derBieter
Bieter//Antworten
Antwortender
derVergabestelle
Vergabestelle
Fragen
••
ggf.indikative
indikativeAngebote
Angebote
ggf.
 Vergabevermerk
Vergabevermerkzur
zurAuswertung
Auswertungder
derindikativen
indikativenAngebote
Angebote

 ggf.
ggf.Vergabevermerk
Vergabevermerkzu
zubesonderen
besonderenProblemen
Problemenund
undnotwendigen
notwendigen

Zwischenentscheidungen(z.
(z.B.
B.Einschränkung
Einschränkungdes
desBieterkreises)
Bieterkreises)
Zwischenentscheidungen
••
Protokolleund
undKorrespondenz
Korrespondenzmit
mitden
denBietern
Bieternwährend
währendVerhandlungsphase
Verhandlungsphase
Protokolle
(nurbeim
beimVerhandlungsverfahren)
Verhandlungsverfahren)
(nur
 Protokolle
Protokolleab
abVerhandlungsrunden
Verhandlungsrunden

 Bieterunterlagen
Bieterunterlagen(Präsentation
(Präsentationetc.)
etc.)

144
••
Aufforderungzur
zurAbgabe
Abgabeder
derletztverbindlichen
letztverbindlichenAngebote
Angebote
Aufforderung
••
Angeboteder
derBieter
Bieter
Angebote
••
Vergabevermerkzur
zurAuswertung
Auswertungder
derAngebote
Angebote
Vergabevermerk
••
etwaigeRügen
Rügender
derBieter
Bietermit
mitentsprechender
entsprechenderAntwort
Antwortder
derVergabestelle
Vergabestelle
etwaige
(Abhilfeschreiben//Nichtabhilfeschreiben)
Nichtabhilfeschreiben)
(Abhilfeschreiben
 ggf.
ggf.im
imFalle
Falleeines
einesNachprüfungsverfahrens
Nachprüfungsverfahrenssämtlicher
sämtlicherSchriftwechsel
Schriftwechsel

undKorrespondenz
Korrespondenz
und
••
Vergabevorschlag//Gremienbeschluss
Gremienbeschluss
Vergabevorschlag
••
Vorabinformationan
andie
dieBieter
Bieter(vgl.
(vgl.§§101
101aaGWB)
GWB)
Vorabinformation
••
Zuschlag//Vertragsdokument
Vertragsdokument
Zuschlag
145
1.Akteneinsichtsrecht
Akteneinsichtsrecht
1.
••
OLGMünchen,
München,Beschluss
Beschlussvom
vom08.11.2010,
08.11.2010,Az.:
Az.:Verg
Verg20/10
20/10
OLG
 Akteneinsicht
Akteneinsichtauch
auchbei
beiunzulässigen
unzulässigenoder
oderunbegründeten
unbegründetenNachprüfungsanträgen
Nachprüfungsanträgen

 Akteneinsicht
Akteneinsichtdient
dientGewährleistung
Gewährleistungdes
desAnspruchs
Anspruchsauf
aufrechtliches
rechtlichesGehör
Gehörsowie
sowie

derWahrung
Wahrungdes
desRechtsstaatsprinzips
Rechtsstaatsprinzips
der
 Grenze
Grenzebildet
bildetentsprechender
entsprechenderGeheimschutz
Geheimschutzanderer
andererBieter
Bieteroder
oderRüge
Rüge„ins
„insBlaue
Blaue

hinein“
hinein“
146
2.Urkundenfälschung
Urkundenfälschungan
anVergabeakte
Vergabeakte
2.
••
••
••
147
OLGJena,
Jena,Beschluss
Beschlussvom
vom23.06.2009,
23.06.2009,Az.:
Az.:11Ws
Ws222/09
222/09
OLG
Einschätzungder
derVergabeakte
Vergabeakteals
alsGanzes
Ganzesals
als(Gesamt-)
(Gesamt-)Urkunde
Urkundeist
ist
Einschätzung
einzelfallabhängig
einzelfallabhängig
Einfügenvon
vonrückdatierten
rückdatiertenSchriftstücken
Schriftstücken(„Aufpeppen“)
(„Aufpeppen“)grundsätzlich
grundsätzlichnicht
nichtstrafbar,
strafbar,
Einfügen
aber:
aber:
 nachträgliche
nachträglicheErgänzung
Ergänzungmit
mitunrichtigen
unrichtigenInhalten
Inhaltenkann
kannunter
unterUmständen
Umständenals
als

Tatbeitragzum
zumBetrug
Betruggegenüber
gegenüberDritten
Dritten(§
(§267
267StGB),
StGB),wettbewerbswidriger
wettbewerbswidriger
Tatbeitrag
Absprache(§
(§298
298StGB)
StGB)oder
oderKorruptionsdelikten
Korruptionsdeliktenetc.
etc.angesehen
angesehenwerden
werden
Absprache
 Ergänzung
Ergänzungab
abdem
demZeitpunkt
Zeitpunktnicht
nichtmehr
mehrmöglich,
möglich,ab
abdem
demdie
dieVergabeakte
Vergabeakteinin

vollständigerund
undabgeschlossener
abgeschlossenerForm
Formvorliegt
vorliegt
vollständiger
3.Mängel
Mängeldes
desVergabevermerks
Vergabevermerks
3.
••
BisherigeRechtsprechung
Rechtsprechung(z.B.
(z.B.OLG
OLGKarlsruhe
Karlsruhev.v.21.07.2010
21.07.2010––15
15Verg
Verg6/10
6/10––
Bisherige
VergabeR2011,
2011,87;
87;OLG
OLGCelle
Cellev.v.11.02.2010
11.02.2010––13
13Verg
Verg16/09
16/09––VergabeR
VergabeR2010,
2010,
VergabeR
669):
669):
Um Transparenz
Transparenz zu
zu gewährleisten
gewährleisten und
und Manipulationen
Manipulationen soweit
soweit wie
wie möglich
möglich vorzuvorzuUm
beugen, kommt
kommt eine
eine nachträgliche
nachträgliche Heilung
Heilung von
von Dokumentationsmängeln
Dokumentationsmängeln grundgrundbeugen,
sätzlich nicht
nicht inin Betracht.
Betracht. Das
Das Vergabeverfahren
Vergabeverfahren ist
ist vielmehr
vielmehr ab
ab dem
dem Zeitpunkt,
Zeitpunkt,
sätzlich
zudem
demdie
dieDokumentation
Dokumentationunzureichend
unzureichendist,
ist,fehlerhaft
fehlerhaftund
undzu
zuwiederholen.
wiederholen.
zu
••
148
Aber:Neue
NeueTendenz
Tendenzininder
derRechtsprechung
Rechtsprechungrelativiert
relativiertBedeutung
Bedeutungdes
des
Aber:
Vergabevermerks
Vergabevermerks
••
1.OLG
OLGKoblenz
Koblenzv.v.16.02.2011
16.02.2011––11Verg
Verg2/10
2/10(in
(ineinem
einemVOF-Verfahren):
VOF-Verfahren):
1.
Es ist
ist grundsätzlich
grundsätzlich unbedenklich,
unbedenklich, ein
ein während
während des
des Nachprüfungsverfahrens
Nachprüfungsverfahrens neu
neu
Es
gefasstesund
undergänztes
ergänztesProtokoll
Protokollüber
überdie
dieSitzung
Sitzungdes
desPreisgerichts
Preisgerichtsals
alsGrundlage
Grundlagefür
für
gefasstes
dieEntscheidung
Entscheidungüber
übereinen
einenNachprüfungsantrag
Nachprüfungsantragzu
zuberückberück- sichtigen.
sichtigen.
die
••
2. Neue
Neue Tendenz
Tendenz inin der
der Rechtsprechung:
Rechtsprechung: BGH
BGH v.v. 08.02.2011
08.02.2011 –– XX ZB
ZB 4/10
4/10 –– NZBau
NZBau
2.
2011,175
175
2011,
Es ist
ist nicht
nicht mit
mit dem
dem Beschleunigungsgebot
Beschleunigungsgebot inin Vergabesachen
Vergabesachen zu
zu vereinbaren,
vereinbaren, wenn
wenn
Es
bei Mängeln
Mängeln der
der Dokumentation
Dokumentation immer
immer eine
eine Wiederholung
Wiederholung des
des betroffenen
betroffenen Abschnitts
Abschnitts
bei
desVergabeverfahrens
Vergabeverfahrensangeordnet
angeordnetwird.
wird.
des
Nachträglich vorgetragene
vorgetragene Umstände
Umstände oder
oder Gesichtspunkte,
Gesichtspunkte, mit
mit denen
denen der
der
Nachträglich
Auftraggeber die
die sachliche
sachliche Richtigkeit
Richtigkeit einer
einer angefochtenen
angefochtenen Vergabeentscheidung
Vergabeentscheidung
Auftraggeber
verteidigt,sind
sinddeshalb
deshalbgrundsätzlich
grundsätzlichzu
zuberücksichtigen.
berücksichtigen.
verteidigt,
••
3.Mögliche
MöglicheKonsequenzen
Konsequenzenaus
ausder
der„Wende“:
„Wende“:
3.
Lässt der
der Vergabevermerk
Vergabevermerk offen,
offen, ob
ob eine
eine notwendige
notwendige Entscheidung
Entscheidung überhaupt
überhaupt
Lässt
getroffen wurde,
wurde, kann
kann dieser
dieser Mangel
Mangel nicht
nicht dadurch
dadurch geheilt
geheilt werden,
werden, dass
dass der
der
getroffen
Verfahrensbevollmächtigte des
des Auftraggebers
Auftraggebers im
im Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsverfahren vorträgt,
vorträgt, wie
wie
Verfahrensbevollmächtigte
die Entscheidung
Entscheidung hätte
hätte ausfallen
ausfallen können
können oder
oder müssen,
müssen, wenn
wenn sie
sie denn
denn getroffen
getroffen
die
worden wäre.
wäre. In
In einem
einem solchen
solchen Fall
Fall muss
muss der
der Auftraggeber
Auftraggeber selbst
selbst Versäumtes
Versäumtes
worden
nachholen.
nachholen.
149
Rechtsanwalt Dr. Martin Schellenberg
Sekretariat Anja Zipoll
Telefon + 49 (40) 355280-86
Telefax + 49 (40) 355280-80
E-Mail [email protected]
Neuer Wall 63
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