Begründung - Stadt Schwäbisch Gmünd

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STADT SCHWÄBISCH GMÜND
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
Nr.172 BII "Junges Wohnen II"
Gemarkung Schwäbisch Gmünd
Begründung
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift Nr. 172 BII „Junges Wohnen II“
Begründung gem. § 9 (8) BauGB
Inhaltsverzeichnis
Begründung
1. Erfordernis der Planaufstellung
2. Räumlicher Geltungsbereich
3. Einordnung in die übergeordnete Planung
4. Bestehende Rechtsverhältnisse
5. Bestand innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs
6. Erschließung, Ent- und Versorgung
7. Begründung der Planinhalte
8. Grünordnung / Landschaftspflegerische Belange
Anlage 1: Gesamtkonzept ehemalige Hardt-Kaserne
Anlage 2: Lärmgutachten Büro Gerlinger
Vorentwurf
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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift Nr. 172 BII „Junges Wohnen II“
Begründung gem. § 9 (8) BauGB
Vorentwurf
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Begründung
Abgrenzung des Geltungsbereichs
1. Erfordernis zur Planaufstellung
1.1 Städtebauliche Begründung und Erforderlichkeit
Bereits im Jahr 2004 erwarb die Stadt Schwäbisch Gmünd vom Bund die
Restbestände der Hardt-Kaserne (Flst. 793/2, 793/27), die vom Landkreis als
Unterkünfte für Asylbewerber genutzt wurden. Eine Fläche östlich dieses Bereichs ist
mit dem Städtischen Bauhof belegt, in den Gebäuden westlich des Areals sind
Landwirtschaftszentrum und Landratsamt untergebracht.
Einer der für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzten Wohnblöcke und die
Sporthalle wurden bereits abgebrochen.
Die guten Versorgungsmöglichkeiten auf dem Hardt und in Oberbettringen sowie die
vorhandene Erschließung schaffen beste Voraussetzungen für eine Wohnnutzung. Im
Sinne eines effektiven Brachflächenrecyclings und aufgrund der städtebaulichen
Eignung des Areals sowie der geringen ökologischen Beeinträchtigung wird dem
Vorhaben hohe Priorität eingeräumt.
Die Stadt Schwäbisch Gmünd hat gemeinsam mit der VGW und dem Büro AIP aus
Aalen eine Bedarfserhebung „Junges Wohnen“ beauftragt, um ein möglichst genaues
Bild der aktuellen und der zukünftigen Wohnsituation der Zielgruppe Schüler und
Studenten zu erhalten. Die Zielgruppe (derzeit ca. 3.300) umfasst die Studenten der
Pädagogischen Hochschule und der Fachhochschule für Gestaltung sowie die Schüler
der beruflichen Schulen in Schwäbisch Gmünd.
Durch den Doppelabiturjahrgang 2012 ist bis zum Jahr 2020 mit steigenden
Studentenzahlen zu rechnen.
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Die Untersuchung hat gezeigt, dass das vorhandene Angebot an Wohnraum für diese
Zielgruppe nur als eingeschränkt bezeichnet werden kann, ein weiterer Bedarf ist
vorhanden.
Das Gelände auf dem Hardt ist der ideale Standort, um Wohnraum für PH-Studenten
anzubieten. Die PH liegt Luftlinie ca. 500 m entfernt in östlicher Richtung.
Bereits im ersten Bauabschnitt mit dem Bebauungsplan „Junges Wohnen – ehemalige
Hardt-Kaserne“ wurde ein Studentenwohnheim umgesetzt. Da es eine anhaltend hohe
Nachfrage gibt soll nun mit dem zweiten Bauabschnitt neben Mehrfamilienhäusern
noch ein zweites Projekt mit studentischem Wohnen umgesetzt werden.
Für den gesamten Bereich für den bereits am 7.5.2008 ein Aufstellungsbeschluss
erfolgte, wurde ein neues Gesamtkonzept entwickelt (Anlage 1). In diesem neuen
Gesamtkonzept wird der Bedarf an Wohnraum für Studenten mit berücksichtigt. Das
Konzept wurde in Abstimmung mit dem Landkreis entwickelt, der mit einer Zweigstellte
des Landratsamts und dem Landwirtschaftszentrum große Einrichtungen mit viel
Publikumsverkehr auf dem ehemaligen Kasernen Gelände unterhält.
Die Umsetzung des Gesamtkonzeptes erfolgt in zwei Abschnitten. Der
Bebauungsplan zum ersten Abschnitt des Gesamtkonzeptes umfasste den südlichen
Bereich und trat am 8.6.2012 in Kraft. Das Projekt mit Wohnungen für junges und
studentisches Wohnen soll im Sommer 2013 fertig gestellt werden.
Im zweiten Abschnitt, dem Planungsbereich dieses Bebauungsplanes, sollen erneut
Mehrfamilienhäuser bzw. Geschoßwohnungsbau für Wohnprojekte verschiedener
Interessensgruppen (z.B. Studenten, Senioren) ermöglicht werden.
Der Geltungsbereich des 2. Abschnittes umfasst neben bisher nicht überplanten
Flächen einen Teilbereich für Mehrfamilienhäuser des 1.Bauabschnittes, für den
aufgrund konkreter Interessenten ein Überarbeitungsbedarf besteht.
Im Planungsbereich liegt unter anderem das Gebäude, in dem Asylbewerber vom
Land untergebracht sind. Längerfristig ist der Abbruch des Gebäudes und eine
Verlegung der Bewohner in andere Unterkünfte geplant.
Ebenfalls im Geltungsbereich liegen die Gebäude 174 und 176, die derzeit für
Verwaltung und Versorgung der Asylbewerberunterkunft mit genutzt werden.
Das Gebäude 176 soll längerfristig ebenfalls abgebrochen werden. Das Gebäude 174
ist erhaltenswert und könnte ähnlich dem Landratsamt und LEL als Geschäfts- oder
Bürogebäude weitergenutzt werden.
1.2 Ordnung und Nachhaltigkeit der städtebaulichen Entwicklung
Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist es notwendig, die für den
bestehenden Bedarf erforderliche Fläche auszuweisen. Mit der Bebauung der
innerörtlichen Baulücke besteht die Möglichkeit an vorhandene Infrastruktur
anzuschließen und städtebaulich geordnet weiterzuentwickeln.
1.3 Statistik und Zahlenmaterial zur Erforderlichkeit
Das Mittelzentrum Schwäbisch Gmünd hat in den vergangenen 10 Jahren eine stetig
sinkende Einwohnerentwicklung zu verzeichnen. Im Zeitraum zwischen 2000 und
2010 sank die Zahl der Einwohner um 3,7% (bzw. 2.292 Einwohner). Trotz insgesamt
rückläufiger Einwohnerzahlen im Ostalbkreis konnten einzelne Gemeinden durch
großzügige Baulandausweisungen im gleichen Zeitraum einen Einwohnerzuwachs
erreichen.
Einwohnerzahl Stand Dezember 2012: 59.173
Allein diese Zahlen zeigen bereits deutlich den Bedarf an Wohnbauflächen. Sofern
dem kein entsprechendes Angebot gegenübergestellt werden kann, wird sich die
Abwanderungstendenz fortsetzen.
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1.4 Ziele und Zwecke der Planung
Oberstes Ziel ist eine am Bedarf ausgerichtete Schaffung von Bauflächen für
Wohngebäude und Wohnprojekte verschiedener Interessengruppen. Deshalb werden
Bauflächen in erster Linie für Mehrfamilienhäuser und größere Projekte umgesetzt.
1.5 Art der Planung
Es wird für den dargestellten Geltungsbereich ein qualifizierter Bebauungsplan erstellt.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20.03.2013 vom Gemeinderat gefasst.
Die Änderung des Baugesetzbuches vom 21.12.2006 sieht für Maßnahmen der
Innenentwicklung, wie sie im vorliegenden Fall gegeben ist, die Möglichkeit eines
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB vor. Dieses Verfahren hat das Ziel, die
Inanspruchnahme von Flächen zu vermindern und Planungsvorhaben im Innenbereich
zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Wohnungen und Infrastruktureinrichtungen zu
vereinfachen und zu beschleunigen. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung kann
hier verzichtet werden, da durch die Maßnahme der Innenentwicklung zusätzliche
Flächenansprüche, also ein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft, vermieden
werden. Auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung kann nach § 13a
(3) BauGB verzichtet werden.
2. Räumlicher Geltungsbereich
2.1 Beschreibung des Geltungsbereichs
Das Plangebiet grenzt im Süden an die Straße Am Sonnenhügel und das Grundstück
mit dem im Bau befindlichen Projekt für studentisches Wohnen an.
Südwestlich liegt die Außenstelle Hardt des Landratsamtes Ostalbkreis mit den
davorliegenden Stellplätzen. In der Außenstelle sind die Geschäftsbereiche Baurecht
und Naturschutz, Bildungsbüro, Führerscheinstelle, Gesundheit, Kreismedienzentrum,
Landwirtschaft, Umwelt und Gewerbeaufsicht, Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung und die Zulassungsbehörde untergebracht. Nordwestlich
schließt die Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen
Räume an.
Im Norden verläuft der Geltungsbereich an der Oberbettringer Straße und im
Nordosten und Osten grenzt das städtische Bauhofgelände an.
2.2 Lage innerhalb des Gemeinwesens
Schwäbisch Gmünd liegt als Mittelzentrum in der Entwicklungsachse Stuttgart –
Schorndorf – Schwäbisch Gmünd – Aalen und hat ca. 60.000 Einwohner.
Der Stadtteil Hardt liegt südöstlich der Kernstadt auf der Hochfläche zwischen den
Talhängen des Rems- und des Strümpfelbachtals.
2.3 Größe des räumlichen Geltungsbereichs, einzelne Nutzungen
Gesamtgröße:
2,37 ha
--------------------------------------------------------Allgemeines Wohngebiet
10.508 m²
Mischgebiet
3.946 m²
Öffentliche Verkehrsfläche
5.206 m²
Private Verkehrsfläche
1.684 m²
Öffentliche Grünfläche
1.391 m²
Private Grünfläche
993 m²
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2.4 Statistik Wohneinheiten, Einwohner
Das Plangebiet umfasst ca. 10 Bauplätze für Mehrfamilienhäuser und zwei für eine
mögliche Mischgebietsnutzung. Einer der Bauplätze für Mehrfamilienhäuser wird für
das geplante studentische Wohnheim genutzt.
Für die Mehrfamilienhäuser sind je ca. 8 bis 16 Wohneinheiten möglich (insgesamt
ca.120 WE).
Das Wohnheim ist für ca. 100 Einheiten geplant.
Bei einer angenommenen Belegung mit 2,5 Personen pro Wohneinheit bei den
Wohnhäusern ergibt das einen Wohnraum für ca. 300 Bewohner plus ca. 100
Wohnheimbewohner.
3. Einordnung in die übergeordnete Planung
3.1 Regionalplan
Der Planbereich ist im Regionalplan 2010 als bestehende Wohnfläche nachrichtlich
enthalten.
Ausschnitt aus dem Regionalplan 2010
3.2 Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan 2022 „Schwäbisch Gmünd – Waldstetten“, der seit dem
22.12.2011 wirksam ist, ist das Plangebiet zum größten Teil als Mischgebiet
dargestellt, eine kleinere Teilfläche im östlichen Bereich als Fläche für Gemeinbedarf
Bauhof.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt kann der
Flächennutzungsplan redaktionell berichtigt werden, eine förmliche Änderung ist nicht
notwendig.
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Ausschnitt Flächennutzungsplan 2022
4. Bestehende Rechtsverhältnisse
4.1 Vorhandene Bebauungspläne
Für die Fläche der Neuplanung wird im südlichen Bereich eine Teilfläche des
Bebauungsplanes Nr. 172 BI „Junges Wohnen – ehemalige Hardt-Kaserne“
(Rechtskraft 8.6.2012) überplant. Für die anderen Flächen bestehen keine
rechtskräftigen Bebauungspläne.
4.2 Angrenzende Bebauungspläne
Im südlichen Bereich grenzt der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 172 BI „Junges
Wohnen – ehemalige Hardt-Kaserne“ (Rechtskraft 8.6.2012) an. Hier ist ein WA mit
zweigeschossiger Bebauung festgesetzt.
4.3 Rechtliche Bindungen
Für den Bebauungsplan ist keine UVP erforderlich.
4.4 Rechtliche Bindungen, die nicht planungsrechtlicher Art sind
Es sind keine Biotope im Bereich der Neuplanung kartiert.
Artenschutz
Bei dem für Wohnbebauung vorgesehenen Planungsbereich handelt es sich um ein
ehemaliges militärisches Gelände mit großem Gebäudebestand. In der Nachnutzung
nach Abzug der Amerikaner wurde der jetzt überplante Bereich zum größten Teil als
Asylbewerberunterkunft genutzt (Wohnheime, Sporthalle, Freiflächen) ein kleinerer
östlicher Teil vom städtischen Bauhof als Lagerfläche. Zur Entwicklung eines
Wohnquartiers hat die Stadt die Flächen der Asylbewerberunterkünfte aufgekauft,
nachdem die Zahl der Asylbewerber zurückging, wurden die südlichen Gebäude frei.
Die freigewordenen Gebäude wurden abgebrochen.
Es wurde ein Scopingtermin bezüglich der Nachnutzung der Fläche zu Wohnzwecken
durchgeführt.
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Wegen der intensiven Vornutzung der Fläche wurde weder von unserem Fachamt
noch von Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit von
artenschutzrechtlichen Konflikten gesehen.
Es ist nicht zu erwarten, dass geschützte Arten durch die Planung betroffen sind.
5. Bestand innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs
5.1 Allgemeine naturräumliche Gegebenheiten
Topographie
Die überplante Fläche liegt in einem Höhenbereich um 428m NN und ist so gut wie
eben.
Klimapotential
Derzeit wirkt sich die große Rasenfläche ausgleichend auf das Mikroklima aus. Im
Falle einer Bebauung sind die Baukörper auf klimatische Aspekte abzustimmen und
es sind ausreichend Grünflächen vorzusehen.
Oberflächenwasser
Innerhalb des Planungsgebiets sind keine Oberflächengewässer vorhanden.
Geologie
Das Gebiet ist als Bestandteil der Albvorebene der Lias-Verebnung zuzuordnen. Die
Hauptböden in diesem Bereich sind Pseudogley-Parabraunerde aus Lias-Decklehm.
Altlasten
Bei den im Plangebiet vorliegenden Grundstücken handelt es sich um Flächen
innerhalb des Altstandorts „Hardt-Kaserne“. Dieser Altstandort ist im Altlasten- und
Bodenschutzkataster in die Kategorie „B-Entsorgungsrelevanz“ eingestuft. Dies
bedeutet, dass auf dem Grundstück kein konkreter Altlastenverdacht mehr besteht,
jedoch aus abfallrechtlicher Sicht nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei
Aushubarbeiten entsorgungsrelevantes Aushubmaterial anfällt.
Daher dürfen sämtliche Aushubarbeiten im betreffenden Plangebiet nur unter
gutachterlicher Begleitung stattfinden.
Sollten bei der weiteren Planung oder bei der späteren Ausführung bisher unbekannte
Verunreinigungen des Bodens mit umweltgefährdenden Stoffen im bekannt werden,
so ist das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht,
hinzuzuziehen.
5.2 Bestand
Innerhalb
Die Gebäude 174, 176 und 172 liegen innerhalb des Geltungsbereichs sowie das
bereits länger nicht mehr genutzte Kindergartengebäude.
Das Gebäude 172 wird derzeit noch vom Ostalbkreis als Flüchtlingsunterkunft genutzt,
es ist aber vorgesehen die Unterkunft zu schließen und das Gebäude abzubrechen.
Neue Unterkünfte werden derzeit bereits gesucht. Die Gebäude 174 und 176 werden
ebenfalls im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterkunft für Verwaltung, Lager und
ähnliches genutzt. Das Gebäude 176 ist für eine Nachnutzung nicht geeignet und ist
deshalb ebenso wie das ehemalige Kindergartengebäude für den Abbruch
vorgesehen. Das Gebäude 174 kann längerfristig erhalten bleiben und umgenutzt
werden.
Die Fläche des Geltungsbereichs liegt auf der Gemarkung Schwäbisch Gmünd.
Der Geltungsbereich umfasst einen Großteil der Fläche des Flurstücks 793/2.
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Außerhalb
Im Süden grenzt das Plangebiet an die bestehende Straße Am Sonnenhügel und im
südöstlichen Bereich an den ersten Baustein Junges Wohnen an.
Der Bebauungsplan „Junges Wohnen – ehemalige Hardt-Kaserne“ setzt südlich der
Straße Am Sonnenhügel ein Allgemeines Wohngebiet mit zweigeschossiger
Bebauung und südwestlich ein Allgemeines Wohngebiet mit maximal viergeschossiger
Bebauung fest.
Im Osten grenzt das Plangebiet an das Gelände des städtischen Bauhofes mit
eingeschossigen Betriebsgebäuden an.
Westlich schließt sich an das Plangebiet die Stellplatzanlage des Landratsamtes und
des LEL mit den entsprechenden Gebäuden an.
Im Norden nördlich der Oberbettringer Straße liegt ein Wohngebiet mit
mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern.
5.3 Grundbesitzverhältnisse
Die Grundstücke im Plangebiet befinden sich im Eigentum der Stadt Schwäbisch
Gmünd, bis auf die Fläche für das Projekt studentisches Wohnen.
6. Erschließung, Ent- und Versorgung
6.1 Verkehrs- und Erschließungsgegebenheiten
Äußere Erschließung
Das geplante Wohngebiet ist über die Oberbettringer Straßen nach Westen direkt an
die Innenstadt angeschlossen. Nach Osten kommt man nach Bettringen. Über die
Heidenheimer Straße und die Buchauffahrt besteht eine gute Verbindung zur B 29
nach Aalen. Über die L 1161 nach Osten gelangt man durch Bettringen über Bargau
weiter nach Heubach.
ÖPNV
Ca. 50 bis 200m Luftlinie vom Plangebiet, westlich der Zufahrt zum Plangebiet,
befindet sich in der Oberbettringer Straße eine Bushaltestelle Richtung Stadtmitte /
Bahnhof und auf der gegenüberliegenden Seite eine Bushaltestelle Richtung
Bettringen.
Die Bushaltestellen werden von der sehr gut bedienten Buslinie 1 des Stadtbus
Gmünd bedient, die vom Bahnhof bis nach Heubach über Bettringen und Bargau fährt.
Beide Bushaltestellen befinden sich fußläufig in sehr guter Erreichbarkeit des
Plangebietes.
6.2 Innere Erschließung
Die innere Erschließung erfolgt über eine geplante Straße im nördlichen Bereich, die
mit der neuen Straße im ersten Bauabschnitt einen Erschließungsring bildet (siehe
Gesamtkonzept Anlage 1). Dieser Erschließungsring ist jeweils mit zumindest einem
einseitigen Gehweg geplant.
Im nordöstlichen Bereich ist eine untergeordnete Erschließungsstraße als gemischt
genutzte Verkehrsfläche zur Anbindung der geplanten Stellplatzanlagen vorgesehen,
über diese Straße wird auch die angrenzende Garagenanlage des SEG und DRK
erschlossen.
Die Straßen sind als Zone 30 geplant, so dass in Bereichen ohne Zufahrten auf den
öffentlichen Flächen geparkt werden kann. Dadurch wird eine weitere
Verkehrsberuhigung erreicht und eine maximale Möglichkeit von öffentlichen
Stellplätzen gewährleistet.
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6.3 Entwässerung
Oberflächenwasser
Eine Versickerung des gesammelten Oberflächenwassers ist auf Grund der
schlechten Bodendurchlässigkeit nur schwer möglich, deshalb wird das Regenwasser
über Zisternen langsam abgewirtschaftet. Eine Nutzung des Zisternenwassers zum
Gießen oder als Brauchwasser ist erwünscht.
Schmutzwasser
Ein Anschluss des Plangebiets an den Hauptsammler in der Oberbettringer Straße ist
problemlos möglich. Im Plangebiet liegen die Kanalanschlüsse des Bauhofs, diese
werden im Zuge der neuen Erschließung umgelegt.
6.4 Versorgung
Wasserversorgung
Wasserleitungen der Stadtwerke sind im Plangebiet vorhanden. Das Plangebiet kann
problemlos an die Wasserversorgung angeschlossen werden.
Stromversorgung
Zur Stromversorgung des Bauhofes und des Landratsamtes sind bereits einige
Leitungen im Plangebiet vorhanden, die stellenweise in die Baufenster fallen würden.
Hier müssen die Niederspannungskabel verlegt werden. In unmittelbarer Nähe zum
Baugebiet befinden sich die Trafostationen im Gebäude Oberbettringer Straße 162
sowie auf dem Gelände des Bauhofs. Für das Plangebiet besteht daher eine gute
Versorgungsmöglichkeit mit Strom.
Wärmeversorgung
In Gebäude Oberbettringer Straße 160 ist die Fernwärme FHW 3 der Stadtwerke
untergebracht. Der städtische Bauhof wird durch die Fernwärme versorgt.
Fernwärmeleitungen sind im Plangebiet vorhanden, die Versorgungsleitung des
Bauhofes verläuft im Bereich des geplanten Studentenwohnheims. Es wird geprüft, ob
neue Wohnanlagen an das Fernwärmenetz angeschlossen werden können. Die
bestehende Leitung muss verlegt werden.
Gasversorgung
Eine Gasversorgungsmöglichkeit des Plangebietes ist derzeit noch nicht vorhanden.
Der Anschluss der Gasversorgung müsste über die Wegeverbindung von der
Hardtstraße her erfolgen, wodurch sich wieder ein Ringschluss des Leitungsnetzes
ergeben würde. Das Plangebiet wäre daher problemlos für die Gasversorgung zu
erschließen.
6.5 Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
In der Falkenbergstraße Luftlinie 400m Richtung Nordwesten gibt es einen „nah und
frisch“ mit Lebensmitteln und Backwaren sowie einer integrierten Postfiliale.
Nördlich im Bereich des neuen Hardt, der ehemaligen Wohnsiedlung der Amerikaner
gibt es einen türkischen Supermarkt.
Etwas weiter östlich in Bettringen gibt es einen größeren Vollsortimenter, der erst vor
ein paar Jahren neu gebaut wurde.
In nur 200m und 300m Luftlinie Entfernung gibt es jeweils einen Kindergarten, neben
dem Kindergarten im neuen Hardt ist auch die Grundschule untergebracht.
6.6 Immissionen
Bezüglich der Lärmeinwirkungen wurden für den ersten und zweiten Bauabschnitt
Schalltechnische Gutachten beauftragt. Das Gutachten des Büros Gerlinger und
Merkle liegt als Anlage 2 der Begründung bei.
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Der Besucherparkplatz des Landratsamtes und der Landesanstalt für Entwicklung der
Landwirtschaft und der ländlichen Räume wird hauptsächlich während der
Öffnungszeiten montags bis freitags zwischen 7.30 und 18.00 Uhr genutzt, diese
Nutzung findet damit ausschließlich im Beurteilungszeitraum tags statt. Nach der
Berechnung des Lärmgutachters wird der Immissionsrichtwert hier tags um 1dB
überschritten, wenn alle Parkplätze auch die öffentlichen vor den geplanten
Wohngebäuden, zur Berechnung mit herangezogen werden. Aktive
Schallschutzmaßnahmen sind hier nicht möglich.
Die Einhaltung der geforderten Innenschallpegel von 30 dB1(A) für Schlafräume und
von 35 dB(A) für Wohnräume werden hier durch den „normalen“ Energieeinsparenden
Neubaustandart erreicht. Die geringe Überschreitung von 1dB kann für die Nutzung
der Außenwohnbereiche toleriert werden, zumal gerade am Wochenende und abends
mit keinen Belastungen zu rechnen ist.
Bei normalem Arbeitsbetrieb des städtischen Bauhofs der tagsüber und unter der
Woche stattfindet sind keine Lärmbeeinträchtigungen zu erwarten.
Nur im Winter, wenn Winterdienst stattfindet, ist insbesondere nachts mit
Beeinträchtigungen zu rechnen. Aufgrund dieser nächtlichen Einsätze mit deutlich
kritischeren Verhältnissen gegenüber dem Tagbetrieb, kommt es zu Überschreitungen
der Immissionsrichtwerte von bis zu 18 dB. In den letzten 30 Jahren wurde
durchschnittlich an 33 Tagen im Winter Winterdienst gefahren.
Aktive Schallschutzmaßnahmen sind hier kaum möglich, auch eine Schallschutzwand
würde nur die untersten Geschosse schützen. Da die Überschreitungen durch den
Gewerbelärm nur im Winter und hauptsächlich nachts stattfinden sind hier passive
Schallschutzmaßnahmen, die nur bei geschlossenen Fenstern wirken vertretbar.
Es werden daher passive Schallschutzmaßnahmen zur Einhaltung der geforderten
Innenschallpegel von 30 dB(A) für Schlafräume und von 35 dB(A) für Wohnräume
festgesetzt. Schlafräume, die nicht zur lärmabgewandten Seite lüften können, sollten
zusätzlich mit Schalldämmlüftern ausgerüstet sein.
Nördlich des Plangebietes verläuft die Oberbettringer Straße, eine innerörtliche
Landesstraße mit recht hoher Verkehrsbelastung. Aktive Schallschutzmaßnahmen
sind hier nicht möglich, da auch eine Schallschutzwand nur das unterste Geschoss
schützen würde oder so hoch wie das Gebäude sein müsste. Es werden daher
passive Schallschutzmaßnahmen zur Einhaltung der geforderten Innenschallpegel
von 30 dB(A) für Schlafräume und von 35 dB(A) für Wohnräume festgesetzt.
Schlafräume, die nicht zur lärmabgewandten Seite lüften können, sollten zusätzlich
mit Schalldämmlüftern ausgerüstet sein.
7. Begründung der Planungsinhalte
7.1 Gesamtkonzeption
Für den mittleren Bereich der ehemaligen Hardt-Kaserne, der sich im Eigentum der
Stadt Schwäbisch Gmünd befindet, wurde ein neues dem aktuellen Bedarf
angepasstes Gesamtkonzept entwickelt (Anlage 1).
Im zweiten Abschnitt, der Planungsbereich dieses Bebauungsplanes, sollen daher
erneut Mehrfamilienhäuser bzw. Geschoßwohnungsbau für Wohnprojekte
verschiedener Interessensgruppen (z.B. Studenten, Senioren) ermöglicht werden.
Diesem Bedarf entsprechend und unter Berücksichtigung der bestehenden
Gegebenheiten wurde ein Konzept für eine Wohnbebauung für verschiedene
Bedürfnisse an Wohnformen entwickelt.
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Im Süden im ersten Bauabschnitt wurde eine Ergänzung der Bebauung an der
Hardtstraße (Baugebiet Panoramaweg) mit Ein- bis Zweifamilienhäusern geplant, die
durch den Geländesprung an dieser Stelle von zwei bis zweieinhalb Metern und der
offenen Einzelhausbebauung eine gute Aussichtslage mit Fernblick haben.
Im westliche an den städtischen Bauhof angrenzenden Bereich sind sowohl im ersten
als auch im zweiten Bauabschnitt große Baugrundstücke für Sonderbauformen wie z.
B. ein Studentenwohnheim geplant. Diese Baukörper unterscheiden sich auch in der
Höhenentwicklung von Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Höhe orientiert sich an der
bestehenden Bebauung im östlichen Bereich der ehemaligen Kaserne den Gebäuden
des Landratsamtes. Durch diese Gebäude entsteht der Rahmen für das neue
Wohnquartier auf dem Hardt.
Im mittleren Bereich ist eine Bebauung mit Mehrfamilienzeilen- oder Punkthäusern
geplant, die von einem großzügigen Grünbereich durchzogen sind.
Damit dieser Bereich auch bei verschiedenen Investoren und Wohnnutzungen einen
zusammengehörigen Eindruck und eine klare Raumkante entwickelt, wird auf den
äußeren Blockseiten eine Baulinie festgesetzt und die Gebäudehöhe nicht nur nach
oben sondern auch nach unten beschränkt.
Richtung Westen vor den Gebäuden des Landratsamtes und der LEL ist eine
Vergrößerung bzw. Neuordnung der bestehenden Parkierungsanlagen geplant. Die
Besucher dieser Einrichtungen müssen so nicht durch das neue Wohnquartier fahren
und ein Parksuchverkehr wird ebenfalls vermieden. Da diese Einrichtungen abends
und an den Wochenende geschlossen sind ist nicht mit einem Konflikt mit der
Wohnnutzung gerechnet.
Ganz im Norden angrenzend an die Oberbettringer Straße wird ein Mischgebiet
festgesetzt. Neben Wohnen ist hier auch z.B. durch die Umnutzung des Gebäudes
174 eine gewerbliche Nutzung vorstellbar. Dieser Bereich wird als Ergänzung zu den
angrenzenden Nutzungen des Landratsamtes, der LEL und der PH gesehen.
7.2 Einzelne Festsetzungen
Art der baulichen Nutzung
Das Baugebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt, da es hauptsächlich
dem Wohnen dienen soll, diese Nutzung entspricht auch der im Süden angrenzenden
Bebauung.
Schank- und Speisewirtschaften im Sinne des § 4 (2) Nr. 2 BauNVO werden nur
ausnahmsweise zugelassen, da sie häufig zu Konflikten mit der Wohnnutzung führen.
Ausnahmen nach § 4 (3) BauNVO (z.B. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige
nicht störende Gewerbebetriebe, Tankstellen) sind nicht zulässig, um Nutzungskonflikte zu
vermeiden.
Im Bereich direkt an der Oberbettringer Straße wird ein Mischgebiet festgesetzt. Um auch
hier Nutzungskonflikte mit der direkt angrenzenden Wohnnutzung auszuschließen werden
Schank- und Speisewirtschaften i. S. v. § 6 (2) Nr. 2 BauNVO nur ausnahmsweise
zugelassen, sind Tankstellen und Vergnügungsstätten i. S. v. § 6 (2) Nr. 2 BauNVO nicht
zulässig. Ebenso sind Vergnügungsstätten i.S.v. § 6 (3) nicht zulässig.
Gewerbliche Fremdwerbung ist im Mischgebiet nicht zulässig. Das stadtgestalterische Ziel
ist die Schaffung eines positiven, begrünten, ortsgerechten und nicht mit Informationen
überladenen Ortsbild. Zur außenräumlichen Qualitätssicherung sind deshalb
Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung zulässig und Fremdwerbung nicht zulässig,
da sie meist negative Auswirkungen auf das Erscheinungsbild haben.
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Maß der baulichen Nutzung/ Höhe baulicher Anlagen
Die Grundflächenzahl wird mit 0,4 festgesetzt.
Damit das geplante Wohngebiet einen klar strukturierten Straßenraum erhält, wird die
Höhe der baulichen Anlagen nach oben und nach unten beschränkt festgesetzt.
Der festgesetzte Spielraum der Gebäudehöhe von 9 bis 12 m in Verbindung mit der
festgesetzten maximalen EFH ermöglicht eine Bebauung mit 3 bis 4 Geschossen, die
allerdings nicht höher als die Gebäude des Landratsamtes wird.
Bauweise
Im Plangebiet wird offene Bauweise festgesetzt, dies entspricht auch dem Charakter
des Stadtteils.
Überbaubare Grundstücksflächen
Mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baulinien
und Baugrenzen die bebaubaren Bereiche der Grundstücke definiert und so die
Verteilung der baulichen Anlagen gemäß der städtebaulichen Gesamtidee geregelt.
Um für Realisierungsplanungen ausreichend Spielraum zu lassen, wurden die
Baufenster so weit gefasst wie es möglich erschien, ohne den späteren städtebaulich,
räumlichen Gesamteindruck zu beeinträchtigen.
Nicht überbaubare Grundstücksflächen
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind, soweit es sich um Gebäude im Sinne
des § 2 (2) der LBO Baden-Württemberg handelt, auf Grundstücksflächen zwischen
der Baugrenze und der öffentlichen Verkehrsfläche nicht zulässig, in den übrigen,
nicht überbaubaren Flächen sind Nebenanlagen nur zulässig, soweit der umbaute
Raum 20cbm nicht überschreitet. Mit diesen Festsetzungen soll verhindert werden,
dass Vorgartenflächen zugebaut wird. Durch die Größenbeschränkung soll das Grün
der Gartenzone vorherrschend bleiben.
Höhenlage von Gebäuden
Die maximale Erdgeschoß-Rohfußbodenhöhe wird festgesetzt. Sie ist so gewählt,
dass sie zum einen oberhalb der Rückstauebene liegt, und zum anderen übermäßige
Geländemodellierungen vermieden werden. Durch die Festsetzung der maximalen
EFH wird eine dem Gelände angepasste Entwicklung der Bebauung erreicht.
Pflanzbindung
Einige größere Bäume werden durch die Festsetzung einer Pflanzbindung im Bestand
erhalten. Entlang der Oberbettringer Straße und der neuen inneren
Erschließungsstraße sollen größere markante und straßenbildprägende Bäume
erhalten bleiben. Der Erhalt älterer Bäume dient auch dem Artenschutz.
Zum Teil wurde bei der inneren Erschließung auf einen beidseitigen Gehweg
verzichtet um den Erhalt der Bestandsbäume zu sichern.
7.3 Örtliche Bauvorschriften
Dächer
Da es sich bei dem Baugebiet um eine Innenentwicklung handelt und kein neuer Ortsrand
ausgebildet wird, werden keine Festsetzungen bezüglich der Dachformen getroffen, um
unterschiedlichen Gestaltungsvorstellungen der zukünftigen Bauherren gegenüber offen
zu sein.
Um Beeinträchtigungen der Nachbarn zu vermeiden, sind glänzende und reflektierende
Oberflächen nicht zulässig, mit Ausnahme für flächige Verglasungen der Dachhaut zur
Passivenergienutzung und für Solarkollektoren.
Flach- und flach geneigte Dächer sind extensiv zu begrünen.
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Vorentwurf
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Garagenzufahrten und Stellplätze
Private Zufahrten und Stellplatzflächen müssen zur Reduzierung der Versiegelung
wasserdurchlässig hergestellt werden.
Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser
Das anfallende Oberflächenwasser muss zur zeitweiligen Regenrückhaltung und
langsamen Abwirtschaftung in Zisternen aufgefangen werden und in den Kanal
abgeleitet werden. Als Bemessungswert für das Rückhaltevolumen sind 3 cbm je 100
qm Dachfläche anzusetzen, davon sind 2/3 des Volumens zur Rückhaltung
vorzusehen. Die Zisterne muss einen permanent offenen Abfluss von 0,1 l/s /100qm
befestigter Fläche haben. Damit ist zugleich eine gewisse Speicherung und Nutzung
des Regenwassers (z.B. für Gießzwecke) zur Entlastung des Trinkwasserhaushaltes
möglich.
8. Grünordnung / Landschaftspflegerische Belange
Nach § 13 a Abs.2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild,
die im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens erfolgen, als zulässig. Ein Ausgleich
ist nicht erforderlich. Nichtsdestotrotz wird durch die Festsetzungen von Pflanzgeboten
und wasserdurchlässigen Belägen sowie Zisternen der Eingriff begrenzt.
Bestehende Bäume wurden soweit als möglich mit einer Pflanzbindung gesichert.
Aufgestellt:
Stadtplanungs- und Baurechtsamt Schwäbisch Gmünd, den 02.04.2013
Pedoth
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