Begründung und Umweltbericht

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STADT SCHWÄBISCH GMÜND
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
Nr. A 21 A "Emerland"
Gemarkung Straßdorf - Flur Straßdorf
Begründung und Umweltbericht
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift Nr. A 21 A „Emerland I“
Begründung gem. § 9 (8) BauGB
Entwurf
Inhaltsverzeichnis
Begründung
1. Erfordernis der Planaufstellung
2. Räumlicher Geltungsbereich
3. Einordnung in die übergeordnete Planung
4. Bestehende Rechtsverhältnisse
5. Bestand innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs
6. Erschließung, Ent- und Versorgung
7. Begründung der Planinhalte
8. Grünordnung / Landschaftspflegerische Belange
9. Kosten
Umweltbericht
1. Planbeschreibung und allgemeine Grundlagen
2. Bestandsanalyse und Status-Quo Prognose der Umwelt
3. Ziele des Umweltschutzes und Angaben zu deren Berücksichtigung
4. Geprüfte Alternativen
5. Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung des Planes
6. Vermeidung, Verminderung und Kompensationsmaßnahmen
7. Geplante Überwachungsmaßnahmen
8. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung erforderlicher Informationen
9. Allgemeinverständliche Zusammenfassung
10. Quellenverzeichnis
Anlage 1: Bestandsplan
Anlage 2: Grünordnungsplan
Anlage 3: Externe Maßnahmenfläche
Anlage 4: Artenschutzrechtliche Stellungnahme
Anlage 5: Geologisches Gutachten (ist beauftragt, liegt noch nicht vor)
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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift Nr. A 21 A „Emerland I“
Begründung gem. § 9 (8) BauGB
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Begründung
Abgrenzung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan Nr. A 21 A
1. Erfordernis zur Planaufstellung
1.1 Städtebauliche Begründung und Erforderlichkeit
Es besteht die Zielsetzung, in den Ortsteilen außerhalb der Kernstadt die Wohnflächen
nach dem Grundsatz des Eigenbedarfs zu entwickeln.
Die letzten Baugebiete in Straßdorf wurden im Jahr 2006 erschlossen. Die städtischen
Bauplätze im Baugebiet „Käppelesäcker II“ sind weitgehend vergeben und bebaut.
Mit der Erweiterung besteht die Möglichkeit an vorhandene Infrastruktur anzuschließen
und städtebaulich geordnet weiterzuentwickeln.
Durch die Verlagerung der Fa. Polynorm Grau entstand Handlungsbedarf für diesen
Bereich in Straßdorf. Die Fläche mit den Gewerbeimmobilien hat die Stadt erworben und
befristet vermietet. Längerfristig soll die Fläche zwischen dem nördlich bestehenden
Wohngebiet „Weidenäcker“ einschließlich der Gewerbefläche bis zur ehemaligen
Bahnlinie zu einem Wohngebiet entwickelt werden.
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1.2 Ordnung und Nachhaltigkeit der städtebaulichen Entwicklung
Der Ortsteil Straßdorf ist im neuen Flächennutzungsplan „Schwäbisch Gmünd –
Waldstetten“, der sich derzeit im Verfahren befindet, als Siedlungsschwerpunkt definiert,
da der Ortsteil über eine sehr gute Infrastruktur (Lebensmittelnahversorgung, Schule,
Kindergarten) verfügt. Dies und die Nähe zum Stadtzentrum macht Straßdorf als
Wohnstandort sehr interessant.
1.3 Statistik und Zahlenmaterial zur Erforderlichkeit
Das Mittelzentrum Schwäbisch Gmünd hat in den vergangenen 10 Jahren eine stetig
sinkende Einwohnerentwicklung zu verzeichnen. Im Zeitraum zwischen 1998 und 2008
sank die Zahl der Einwohner um 3,1% (bzw. 1.957 Einwohner), während im gleichen
Zeitraum in den umliegenden Gemeinden des Mittelbereichs ein stetiger
Einwohnerzuwachs zu verzeichnen ist.
Die Einwohnerzahl Straßdorf hat sich in den letzten Jahren ebenfalls verringert, eine
weitere Abwanderung sollte verhindert werden.
Einwohnerzahl Stand Dezember 2009: 3.674
Die Zahl der Bewerber für einen Bauplatz beträgt Stand Mai 2010: 192.
Allein diese Zahlen zeigen bereits deutlich den Bedarf an Wohnbauflächen. Sofern dem
kein entsprechendes Angebot gegenübergestellt werden kann, wird sich die
Abwanderungstendenz fortsetzen.
Wichtig ist es, den Anteil von jungen Familien mit Kindern wieder zu erhöhen, um den
bestehenden Kindergarten, die Grundschule und andere Infrastruktureinrichtungen zu
sichern.
1.4 Ziele und Zwecke der Planung
Oberstes Ziel ist eine am konkreten Bedarf ausgerichtete Schaffung von Bauflächen für
Wohngebäude und zwar hauptsächlich für Einzel- und Doppelhäuser.
1.5 Art der Planung
Es wird für den dargestellten Geltungsbereich ein qualifizierter Bebauungsplan erstellt.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 16.12.2009 vom Gemeinderat gefasst.
2. Räumlicher Geltungsbereich
2.1 Beschreibung des Geltungsbereichs
Das Plangebiet grenzt im Norden an die bestehende Bebauung des Wohngebietes
„Weidenäcker“ an. im Westen grenzt ebenfalls Bestandsbebauung in Form von
Wohnhäusern an.
Nach Osten schließen landwirtschaftlich genutzte Grün- und Wiesenflächen an.
Im Süden verläuft der Geltungsbereich entlang des bestehenden Lärmschutzwalles hinter
dem die noch vermieteten Gewerbeflächen liegen.
2.2 Lage innerhalb des Gemeinwesens
Schwäbisch Gmünd liegt als Mittelzentrum in der Entwicklungsachse Stuttgart –
Schorndorf – Schwäbisch Gmünd – Aalen und hat ca. 61.000 Einwohner.
Straßdorf ist der drittgrößte Teilort von Schwäbisch Gmünd und liegt südlich der
Kernstadt ca. 1,5 km entfernt auf der Albhochfläche am Fuß des Hohenrechbergs.
2.3 Größe des räumlichen Geltungsbereichs, einzelne Nutzungen
Gesamtgröße:
ca.
22.545 m²
----------------------------------------------------------------------------------Wohnbaufläche
ca.
11.411 m²
öffentliche Verkehrsfläche
ca.
3.513 m²
Verkehrsgrün
ca.
66 m²
Fläche für Landwirtschaft
ca.
7.555 m²
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2.4 Statistik Wohneinheiten, Einwohner
Das Plangebiet umfasst:
Bauplätze
5
Wohneinheiten
Einzelhäuser
Doppelhaushälften
18
4
18
8
Gesamt:
22
26
Bei einer angenommenen Belegung mit 3 Personen pro Wohneinheit ergibt das einen
Wohnraum für ca. 78 Bewohner.
3. Einordnung in die übergeordnete Planung
3.1 Regionalplan
Der Planbereich ist im Regionalplan 2010 schutzbedürftiger Bereich für Landwirtschaft
und Bodenschutz enthalten.
Ausschnitt aus dem Regionalplan 2010
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3.2 Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan „Schwäbisch Gmünd – Waldstetten“, der in Form seiner
2. Änderung seit dem 28.02.2002 wirksam ist, ist das Plangebiet als Fläche für
Landwirtschaft dargestellt.
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2020 befindet sich derzeit im Verfahren.
Die Fläche für das Plangebiet wird als Wohnbaufläche Planung dargestellt.
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 2. Änderung
4. Bestehende Rechtsverhältnisse
4.1 Vorhandene Bebauungspläne
Im Bereich der geplanten Zufahrt von der Weidenäckerstraße aus wird ein Teil des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. A 20 „Weidenäcker“ überplant. Ansonsten sind
keine rechtkräftigen Bebauungspläne im Geltungsbereich vorhanden.
4.2 Angrenzende Bebauungspläne
Im Norden grenzt der qualifizierte Bebauungsplan Nr. A 20 „Weidenäcker“
(RK:19.08.1976) an. Nach Westen und Süden angrenzend sind keine qualifizierten
Bebauungspläne vorhanden. Die Flächen südlich der Weidenäckerstraße sind als
Mischgebiet mit eingeschossiger Bebauung festgesetzt.
4.3 Rechtliche Bindungen
Für den Bebauungsplan ist keine UVP erforderlich.
4.4 Rechtliche Bindungen, die nicht planungsrechtlicher Art sind
Es sind keine Biotope im Bereich der Neuplanung kartiert.
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5. Bestand innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs
5.1 Allgemeine naturräumliche Gegebenheiten
Topographie
Die überplante Fläche liegt in einem Höhenbereich zwischen 413 m üNN und
410 m üNN und ist leicht in südlicher Richtung geneigt.
Oberflächenwasser
Im Plangebiet sind keine Gewässer oder Wasserläufe vorhanden.
Altlasten
Im Plangebiet sind keine Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen bekannt.
5.2 Bestand
Innerhalb
Es gibt keinen Gebäudebestand im Plangebiet, die gesamte Fläche wird als Grünland
genutzt.
Folgende Flurstücke liegen innerhalb des Geltungsbereichs:
gesamt:
teilweise:
666, 665, 664, 663, 49/3, 670/7
48, 659, 672
Außerhalb
Im Norden grenzt ein Wohngebiet mit 1-geschossigen Häusern an, im Westen mit ein- bis
zweigeschossigen Häusern.
Südlich schließt sich hinter einem Feldweg und einem Wall gewerblich genutzte
Bebauung an. Die Gewerbeimmobilie gehört der Stadt und ist befristet vermietet. Neben
der einer Spedition, die eine Halle als Zwischenlager nutzt ist auch ein Kindergarten dort
übergangsweise untergebracht. Bei den Mietern handelt es sich um kein störendes oder
produzierendes Gewerbe.
Im Osten grenzen freie landwirtschaftliche genutzte Flächen an.
5.3 Grundbesitzverhältnisse
Die Grundstücke im Plangebiet befindet sich bis auf die weiter landwirtschaftlich genutzte
Fläche im Eigentum der Stadt Schwäbisch Gmünd.
6. Erschließung, Ent- und Versorgung
6.1 Verkehrs- und Erschließungsgegebenheiten
Äußere Erschließung
Für die längerfristig geplante Überbauung des Gesamtbereiches vom Baugebiet
Weidenäcker bis zur ehemaligen Bahntrasse wurde ein Gesamtkonzept entwickelt. Die
äußere verkehrliche Anbindung erfolgt im Norden über einen Anschluss an die
Weidenäckerstraße und im Südwesten über einen Anschluss an die Alemannenstraße.
Fußläufig sind noch weitere Verbindungen zur Weidenäckerstraße und zur ehemaligen
Bahntrasse geplant. Über die Alemannenstraße (K 3275) nach Norden gelangt man direkt
in die Ortsmitte von Straßdorf und weiter nach Schwäbisch Gmünd. In Richtung Süden
gelangt man direkt nach Waldstetten und von da aus wieder nach Schwäbisch Gmünd
oder Unterbettringen.
Der Straßenanschluss an die Weidenäckerstraße wurde bereits im Bebauungsplan
„Weidenäcker“ 1976 vorgesehen und festgesetzt.
Der Planungsbereich für den ersten Bauabschnitt wird über diesen vorgeplanten
Anschluss erschlossen.
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ÖPNV
Bei der Umsetzung der durchgehenden Verbindung von Weidenäckerstraße zur
Alemannenstraße im geplanten Gesamtkonzept wird geprüft ob die Führung einer
Buslinie durch das Gebiet sinnvoll ist.
Für den ersten Bauabschnitt sind die Bushaltestellen in der Alemannenstraße
„Weidenäcker“ und „Am Bahndamm“ für die Linie 3 (Wißgoldingen – Heubach) in ca. 150
– 300m zu erreichen. Die nächsten Bushaltestellen der Linie 4 (Schwäbisch Gmünd –
Wißgoldingen) befinden sich in der Donzdorfer Straße („Scherrenbacher“) und in der
Einhornstraße (Adler/Apotheke) in ca. 500m Entfernung.
Innere Erschließung
Die Innere Erschließung des Gesamtkonzeptes erfolgt über zwei Wohnsammelstraßen,
die jeweils neben der Fahrspur einen Gehweg und teilweise einen Parksteifen mit
Längsparkern und Baumstandorten haben. Abgehend von den Sammelstraßen dienen
Wohnstraßen und Stichstraßen mit gemischt genutzten Verkehrsflächen der restlichen
Erschließung der Wohngebäude.
Der erste Bauabschnitt umfasst einen Teil der Wohnsammelstraße und 3 daran
anschließende Wohnstraßen. Auf Grund der geringen Größe des ersten Abschnittes
entstehen nur Stichstraßen und keine Schleifenverbindungen.
Da eine Fortführung der weiteren Bauabschnitte geplant ist, werden im ersten Abschnitt
keine Verkehrsflächen eingeplant, die dann später zurückgebaut werden müssten.
Wendemöglichkeiten sind durch die Straßenkreuzungen gegeben.
6.2 Entwässerung
Die Entwässerungsmöglichkeiten wurden für das Gesamtkonzept untersucht. Auf Grund
der Topographie und der Anschlussmöglichkeiten gibt es 2 unterschiedliche Bereiche für
die Entwässerung.
Im nördlichen Bereich kann die Fläche teilweise vollständig im Freispiegelgefälle
entwässert werden und teilweise können die Untergeschosse nur über Hebeanlagen
entwässert werden. Diese nördlichen Flächen werden im Mischsystem entwässert und
über einen vorhandenen Anschlusspunkt im Bereich Alemannenstraße 45
angeschlossen. Die Verbindung zu dem bestehenden Anschlusspunkt verläuft über den
in Bebauungsplan als landwirtschaftliche Fläche festgesetzten Bereich und wird durch ein
Leitungsrecht gesichert.
Der südliche Planungsbereich wird in Trennsystem entwässert, d.h. das anfallende
Schmutzwasser sowie das Oberflächenwasser der Straßen wird über ein Pumpwerk dem
Mischwasserkanal in der Alemannenstraße zugeführt. Das Oberflächenwasser aus den
Wohngrundstücken wird über ein noch zu planendes Regenrückhaltebecken dem
Vorfluter zugeführt.
Der erste Bauabschnitt liegt im nördlichen Bereich und wird im Mischsystem entwässert,
deshalb wird das Regenwasser der Dächer über Zisternen langsam abgewirtschaftet.
Eine Nutzung des Zisternenwassers zum Gießen oder als Brauchwasser ist erwünscht.
6.3 Versorgung
Wasserversorgung
Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH.
Stromversorgung
Die Stromversorgung erfolgt durch die NGO.
Wärmeversorgung
Eine Gasversorgung kann durch die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd erfolgen.
6.4 Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
Im Ortskern gibt es Bäcker, eine Metzgerei, eine Bank, eine Apotheke und einen
Drogeriemarkt.
Am nördlichen Ende von Straßdorf befindet sich ein großer Supermarkt und ein
Getränkemarkt.
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7. Begründung der Planungsinhalte
7.1 Gesamtkonzeption
Ein Gesamtkonzept für eine langfristige Wohnbebauung zwischen dem nördlich
bestehenden Wohngebiet „Weidenäcker“ über die Gewerbefläche (Abriss) bis zur
ehemaligen Bahntrasse im Süden wurde entwickelt. Das Gesamtkonzept schließt im
Westen an die bestehenden Gebäude an der Alemannenstraße an, im Osten wird ein
neuer Ortsrand als Übergang zur freien Landschaf gestaltet.
Wichtig für das Gesamtkonzept war, dass es möglichst flexibel in mehreren
Bauabschnitten entwickelt werden kann.
Eine verkehrstechnische Anbindung des neuen Quartiers kann nur über einen Anschluss
an die Weidenäckerstraße im Norden und über einen Anschluss and die
Alemannenstraße im Bereich des Bahndammes im Südwesten erfolgen.
Anknüpfungspunkte für Fuß- und Radverbindungen gibt es noch im Norden im von der
Rostocker Straße und im Süden zur Bahntrasse. Auch wenn der erste Bauabschnitt nur
von der Weidenäckerstraße aus erschlossen wird, so ist es doch ein Ziel der
Gesamtplanung, den Haupterschließungsverkehr über die Verbindung zur
Alemannenstraße im Südwesten abzuwickeln. Die Straße, die die kürzeste Verbindung
der beiden äußeren Anschlüsse darstellt, wird deshalb mit einem Versatz geplant. Damit
wird auch eine gewisse Verkehrsberuhigung erreicht und das neue Quartier erhält einen
kleinen Platz als Mittelpunkt.
Der Geltungsbereich des ersten Bauabschnitts umfasst im westlichen Bereich ein
landwirtschaftliches Grundstück mit Streuobstbäumen. Diese Fläche steht zwar noch
nicht für eine Bebauung zur Verfügung, aber der Anschluss der Entwässerung erfolgt
über diesen Bereich. Zur Sicherung der Anschlüsse wurde das Grundstück in den
Geltungsbereich mit einbezogen.
Gesamtkonzept Wohngebiet Emerland 8.6.10
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7.2 Einzelne Festsetzungen
Art der baulichen Nutzung
Das Baugebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt, da es hauptsächlich
dem Wohnen dienen soll, diese Nutzung entspricht auch dem Großteil der angrenzenden
Bebauung.
Schank- und Speisewirtschaften im Sinne des § 4 (2) Nr. 2 BauNVO werden nicht
zugelassen, da sie häufig zu Konflikten mit der Wohnnutzung führen.
Ausnahmen nach § 4 (3) BauNVO (z.B. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige
nicht störende Gewerbebetriebe, Tankstellen) sind nicht zulässig, um Nutzungskonflikte
zu vermeiden.
Maß der baulichen Nutzung/ Höhe baulicher Anlagen
Die Grundflächenzahl wird mit 0,4 festgesetzt.
Damit das geplante Wohngebiet einen strukturierten Straßenraum erhält, wird die Höhe
der baulichen Anlagen durch maximale Trauf- und Firsthöhen festgesetzt.
Die Traufhöhe wird gemessen von der zur Ausführung kommenden ErdgeschoßFußbodenhöhe bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut, die Firsthöhe
wird ebenfalls von der zur Ausführung kommenden EFH aus gemessen.
Bauweise
Im Plangebiet ist offene Bauweise festgesetzt, dies entspricht auch dem Charakter dieses
Teils von Straßdorf.
Überbaubare Grundstücksflächen
Mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen die
bebaubaren Bereiche der Grundstücke definiert und so die Verteilung der baulichen
Anlagen gemäß der städtebaulichen Gesamtidee geregelt.
Um für Realisierungsplanungen ausreichend Spielraum zu lassen, wurden die Baufenster
so weit gefasst wie es möglich erschien, ohne den späteren städtebaulich, räumlichen
Gesamteindruck zu beeinträchtigen.
Flächen für Garagen
Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und zur Erhaltung von Vorgärten und
rückseitigen Grünzonen, werden zusätzlich zu den Baufenstern Flächen für Garagen
festgesetzt.
Aus Gründen der wachsenden Zahl von Fahrzeugen pro Haushalt sind die
Garagenflächen wenn möglich so tief festgesetzt, dass ein Stellplatz vor der Garage
angelegt werden kann. So können genügend Stellplätze angelegt werden, damit die
öffentlichen Parkplätze für Besucher genutzt werden können.
Nicht überbaubare Grundstücksflächen
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind, soweit es sich um Gebäude im Sinne
des § 2 (2) der LBO Baden-Württemberg handelt, auf Grundstücksflächen zwischen der
Baugrenze und der öffentlichen Verkehrsfläche nicht zulässig, in den übrigen, nicht
überbaubaren Flächen sind Nebenanlagen nur zulässig, soweit der umbaute Raum
20cbm nicht überschreitet. Mit diesen Festsetzungen soll verhindert werden, daß
Vorgartenflächen zugebaut werden. Durch die Größenbeschränkung soll das Grün der
Gartenzone vorherrschend bleiben.
Höhenlage von Gebäuden
Die maximale Erdgeschoßrohfußbodenhöhe wird festgesetzt. Sie ist so gewählt, dass sie
zum einen oberhalb der Rückstauebene liegt, und zum anderen übermäßige
Geländemodellierungen vermieden werden. Durch die Festsetzung der maximalen EFH
wird eine dem Gelände angepasste Entwicklung der Bebauung erreicht.
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7.3 Örtliche Bauvorschriften
Dächer
Aus gestalterischen Gründen werden im gesamten Plangebiet geneigte Dächer
vorgeschrieben. Die Neigungswerte sind je nach Haustyp verschieden, für die
eingeschossige Bebauung WA 1 sind geneigte Dächer mit beidseitig gleicher Neigung
und eine Dachneigung von 30° - 45° festgesetzt, fü r die 2-geschossige Bebauung WA 2
sind Pultdächer mit einer Dachneigung von 10° - 30° festgesetzt.
Um Beeinträchtigungen der Nachbarn zu vermeiden, sind glänzende und reflektierende
Oberflächen nicht zulässig, mit Ausnahme für flächige Verglasungen der Dachhaut zur
Passivenergienutzung und für Solarkollektoren.
Stellung der baulichen Anlagen
Die Stellung der baulichen Anlagen wird durch die Festsetzung der Firstrichtung des
Hauptbaukörpers geregelt.
Die meisten Häuser sind nach Süden orientiert, an der geplanten Wohnsammelstraße, an
der die Erschließung der Grundstücke von Westen erfolgt ist eine Ost-West-Orientierung
festgesetzt, um eine bessere Nutzung der Grundstücke für Doppelhäuser und eine
Strukturierung des Straßenraumes zu erreichen.
Garagenzufahrten, Stellplätze
Private Zufahrten und Stellplatzflächen müssen zur Reduzierung der Versiegelung
wasserdurchlässig hergestellt werden.
Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser
Das anfallende Oberflächenwasser aus der Dachfläche muss zur zeitweiligen
Regenrückhaltung und langsamen Abwirtschaftung in Zisternen aufgefangen werden und
in den Kanal abgeleitet werden. Als Bemessungswert für das Rückhaltevolumen sind 3
cbm je 100 qm Dachfläche anzusetzen, davon sind 2/3 des Volumens zur Rückhaltung
vorzusehen. Die Zisterne muss einen permanent offenen Abfluss von 0,1 l/s /100qm
befestigter Fläche haben. Damit ist zugleich eine gewisse Speicherung und Nutzung des
Regenwassers (z.B. für Gießzwecke) zur Entlastung des Trinkwasserhaushaltes möglich.
8. Grünordnung / Landschaftspflegerische Belange
Das geplante Wohngebiet stellt gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und
Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg (LNatSchG BW) einen Eingriff in Natur und
Landschaft dar, der kompensationspflichtig ist. Als Eingriff gelten alle Veränderungen der
Gestaltung und Nutzung, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des
Landschaftsbildes erheblich und nachhaltig beeinträchtigen können. Zum vorliegenden
Bebauungsplan ist daher ein Grünordnungsplan erstellt worden. Wesentliche Ergebnisse
dieses Grünordnungsplanes wurden als verbindliche Festsetzungen in den Bebauungsplan
übernommen. Damit ist im Hinblick auf die allgemeinen Ziele von Naturschutz und
Landschaftspflege ein weitestgehender Ausgleich der durch das neue Baugebiet
verursachten Beeinträchtigungen erreicht.
Die Bestandserfassung und –bewertung sowie die Darstellung der Konflikte und die
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sind dem Umweltbericht zu entnehmen.
Aufgestellt:
Pedoth, Stadtplanungs- und Baurechtsamt Schwäbisch Gmünd, den 23.07.2010
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