STADT SCHWÄBISCH GMÜND Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. A 21 A "Emerland" Gemarkung Straßdorf - Flur Straßdorf Begründung und Umweltbericht Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift Nr. A 21 A „Emerland I“ Begründung gem. § 9 (8) BauGB Entwurf Inhaltsverzeichnis Begründung 1. Erfordernis der Planaufstellung 2. Räumlicher Geltungsbereich 3. Einordnung in die übergeordnete Planung 4. Bestehende Rechtsverhältnisse 5. Bestand innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs 6. Erschließung, Ent- und Versorgung 7. Begründung der Planinhalte 8. Grünordnung / Landschaftspflegerische Belange 9. Kosten Umweltbericht 1. Planbeschreibung und allgemeine Grundlagen 2. Bestandsanalyse und Status-Quo Prognose der Umwelt 3. Ziele des Umweltschutzes und Angaben zu deren Berücksichtigung 4. Geprüfte Alternativen 5. Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung des Planes 6. Vermeidung, Verminderung und Kompensationsmaßnahmen 7. Geplante Überwachungsmaßnahmen 8. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung erforderlicher Informationen 9. Allgemeinverständliche Zusammenfassung 10. Quellenverzeichnis Anlage 1: Bestandsplan Anlage 2: Grünordnungsplan Anlage 3: Externe Maßnahmenfläche Anlage 4: Artenschutzrechtliche Stellungnahme Anlage 5: Geologisches Gutachten (ist beauftragt, liegt noch nicht vor) 2 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift Nr. A 21 A „Emerland I“ Begründung gem. § 9 (8) BauGB Entwurf 3 Begründung Abgrenzung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan Nr. A 21 A 1. Erfordernis zur Planaufstellung 1.1 Städtebauliche Begründung und Erforderlichkeit Es besteht die Zielsetzung, in den Ortsteilen außerhalb der Kernstadt die Wohnflächen nach dem Grundsatz des Eigenbedarfs zu entwickeln. Die letzten Baugebiete in Straßdorf wurden im Jahr 2006 erschlossen. Die städtischen Bauplätze im Baugebiet „Käppelesäcker II“ sind weitgehend vergeben und bebaut. Mit der Erweiterung besteht die Möglichkeit an vorhandene Infrastruktur anzuschließen und städtebaulich geordnet weiterzuentwickeln. Durch die Verlagerung der Fa. Polynorm Grau entstand Handlungsbedarf für diesen Bereich in Straßdorf. Die Fläche mit den Gewerbeimmobilien hat die Stadt erworben und befristet vermietet. Längerfristig soll die Fläche zwischen dem nördlich bestehenden Wohngebiet „Weidenäcker“ einschließlich der Gewerbefläche bis zur ehemaligen Bahnlinie zu einem Wohngebiet entwickelt werden. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift Nr. A 21 A „Emerland I“ Begründung gem. § 9 (8) BauGB Entwurf 4 1.2 Ordnung und Nachhaltigkeit der städtebaulichen Entwicklung Der Ortsteil Straßdorf ist im neuen Flächennutzungsplan „Schwäbisch Gmünd – Waldstetten“, der sich derzeit im Verfahren befindet, als Siedlungsschwerpunkt definiert, da der Ortsteil über eine sehr gute Infrastruktur (Lebensmittelnahversorgung, Schule, Kindergarten) verfügt. Dies und die Nähe zum Stadtzentrum macht Straßdorf als Wohnstandort sehr interessant. 1.3 Statistik und Zahlenmaterial zur Erforderlichkeit Das Mittelzentrum Schwäbisch Gmünd hat in den vergangenen 10 Jahren eine stetig sinkende Einwohnerentwicklung zu verzeichnen. Im Zeitraum zwischen 1998 und 2008 sank die Zahl der Einwohner um 3,1% (bzw. 1.957 Einwohner), während im gleichen Zeitraum in den umliegenden Gemeinden des Mittelbereichs ein stetiger Einwohnerzuwachs zu verzeichnen ist. Die Einwohnerzahl Straßdorf hat sich in den letzten Jahren ebenfalls verringert, eine weitere Abwanderung sollte verhindert werden. Einwohnerzahl Stand Dezember 2009: 3.674 Die Zahl der Bewerber für einen Bauplatz beträgt Stand Mai 2010: 192. Allein diese Zahlen zeigen bereits deutlich den Bedarf an Wohnbauflächen. Sofern dem kein entsprechendes Angebot gegenübergestellt werden kann, wird sich die Abwanderungstendenz fortsetzen. Wichtig ist es, den Anteil von jungen Familien mit Kindern wieder zu erhöhen, um den bestehenden Kindergarten, die Grundschule und andere Infrastruktureinrichtungen zu sichern. 1.4 Ziele und Zwecke der Planung Oberstes Ziel ist eine am konkreten Bedarf ausgerichtete Schaffung von Bauflächen für Wohngebäude und zwar hauptsächlich für Einzel- und Doppelhäuser. 1.5 Art der Planung Es wird für den dargestellten Geltungsbereich ein qualifizierter Bebauungsplan erstellt. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 16.12.2009 vom Gemeinderat gefasst. 2. Räumlicher Geltungsbereich 2.1 Beschreibung des Geltungsbereichs Das Plangebiet grenzt im Norden an die bestehende Bebauung des Wohngebietes „Weidenäcker“ an. im Westen grenzt ebenfalls Bestandsbebauung in Form von Wohnhäusern an. Nach Osten schließen landwirtschaftlich genutzte Grün- und Wiesenflächen an. Im Süden verläuft der Geltungsbereich entlang des bestehenden Lärmschutzwalles hinter dem die noch vermieteten Gewerbeflächen liegen. 2.2 Lage innerhalb des Gemeinwesens Schwäbisch Gmünd liegt als Mittelzentrum in der Entwicklungsachse Stuttgart – Schorndorf – Schwäbisch Gmünd – Aalen und hat ca. 61.000 Einwohner. Straßdorf ist der drittgrößte Teilort von Schwäbisch Gmünd und liegt südlich der Kernstadt ca. 1,5 km entfernt auf der Albhochfläche am Fuß des Hohenrechbergs. 2.3 Größe des räumlichen Geltungsbereichs, einzelne Nutzungen Gesamtgröße: ca. 22.545 m² ----------------------------------------------------------------------------------Wohnbaufläche ca. 11.411 m² öffentliche Verkehrsfläche ca. 3.513 m² Verkehrsgrün ca. 66 m² Fläche für Landwirtschaft ca. 7.555 m² Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift Nr. A 21 A „Emerland I“ Begründung gem. § 9 (8) BauGB Entwurf 2.4 Statistik Wohneinheiten, Einwohner Das Plangebiet umfasst: Bauplätze 5 Wohneinheiten Einzelhäuser Doppelhaushälften 18 4 18 8 Gesamt: 22 26 Bei einer angenommenen Belegung mit 3 Personen pro Wohneinheit ergibt das einen Wohnraum für ca. 78 Bewohner. 3. Einordnung in die übergeordnete Planung 3.1 Regionalplan Der Planbereich ist im Regionalplan 2010 schutzbedürftiger Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz enthalten. Ausschnitt aus dem Regionalplan 2010 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift Nr. A 21 A „Emerland I“ Begründung gem. § 9 (8) BauGB Entwurf 6 3.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan „Schwäbisch Gmünd – Waldstetten“, der in Form seiner 2. Änderung seit dem 28.02.2002 wirksam ist, ist das Plangebiet als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2020 befindet sich derzeit im Verfahren. Die Fläche für das Plangebiet wird als Wohnbaufläche Planung dargestellt. Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 2. Änderung 4. Bestehende Rechtsverhältnisse 4.1 Vorhandene Bebauungspläne Im Bereich der geplanten Zufahrt von der Weidenäckerstraße aus wird ein Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. A 20 „Weidenäcker“ überplant. Ansonsten sind keine rechtkräftigen Bebauungspläne im Geltungsbereich vorhanden. 4.2 Angrenzende Bebauungspläne Im Norden grenzt der qualifizierte Bebauungsplan Nr. A 20 „Weidenäcker“ (RK:19.08.1976) an. Nach Westen und Süden angrenzend sind keine qualifizierten Bebauungspläne vorhanden. Die Flächen südlich der Weidenäckerstraße sind als Mischgebiet mit eingeschossiger Bebauung festgesetzt. 4.3 Rechtliche Bindungen Für den Bebauungsplan ist keine UVP erforderlich. 4.4 Rechtliche Bindungen, die nicht planungsrechtlicher Art sind Es sind keine Biotope im Bereich der Neuplanung kartiert. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift Nr. A 21 A „Emerland I“ Begründung gem. § 9 (8) BauGB Entwurf 7 5. Bestand innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs 5.1 Allgemeine naturräumliche Gegebenheiten Topographie Die überplante Fläche liegt in einem Höhenbereich zwischen 413 m üNN und 410 m üNN und ist leicht in südlicher Richtung geneigt. Oberflächenwasser Im Plangebiet sind keine Gewässer oder Wasserläufe vorhanden. Altlasten Im Plangebiet sind keine Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen bekannt. 5.2 Bestand Innerhalb Es gibt keinen Gebäudebestand im Plangebiet, die gesamte Fläche wird als Grünland genutzt. Folgende Flurstücke liegen innerhalb des Geltungsbereichs: gesamt: teilweise: 666, 665, 664, 663, 49/3, 670/7 48, 659, 672 Außerhalb Im Norden grenzt ein Wohngebiet mit 1-geschossigen Häusern an, im Westen mit ein- bis zweigeschossigen Häusern. Südlich schließt sich hinter einem Feldweg und einem Wall gewerblich genutzte Bebauung an. Die Gewerbeimmobilie gehört der Stadt und ist befristet vermietet. Neben der einer Spedition, die eine Halle als Zwischenlager nutzt ist auch ein Kindergarten dort übergangsweise untergebracht. Bei den Mietern handelt es sich um kein störendes oder produzierendes Gewerbe. Im Osten grenzen freie landwirtschaftliche genutzte Flächen an. 5.3 Grundbesitzverhältnisse Die Grundstücke im Plangebiet befindet sich bis auf die weiter landwirtschaftlich genutzte Fläche im Eigentum der Stadt Schwäbisch Gmünd. 6. Erschließung, Ent- und Versorgung 6.1 Verkehrs- und Erschließungsgegebenheiten Äußere Erschließung Für die längerfristig geplante Überbauung des Gesamtbereiches vom Baugebiet Weidenäcker bis zur ehemaligen Bahntrasse wurde ein Gesamtkonzept entwickelt. Die äußere verkehrliche Anbindung erfolgt im Norden über einen Anschluss an die Weidenäckerstraße und im Südwesten über einen Anschluss an die Alemannenstraße. Fußläufig sind noch weitere Verbindungen zur Weidenäckerstraße und zur ehemaligen Bahntrasse geplant. Über die Alemannenstraße (K 3275) nach Norden gelangt man direkt in die Ortsmitte von Straßdorf und weiter nach Schwäbisch Gmünd. In Richtung Süden gelangt man direkt nach Waldstetten und von da aus wieder nach Schwäbisch Gmünd oder Unterbettringen. Der Straßenanschluss an die Weidenäckerstraße wurde bereits im Bebauungsplan „Weidenäcker“ 1976 vorgesehen und festgesetzt. Der Planungsbereich für den ersten Bauabschnitt wird über diesen vorgeplanten Anschluss erschlossen. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift Nr. A 21 A „Emerland I“ Begründung gem. § 9 (8) BauGB Entwurf 8 ÖPNV Bei der Umsetzung der durchgehenden Verbindung von Weidenäckerstraße zur Alemannenstraße im geplanten Gesamtkonzept wird geprüft ob die Führung einer Buslinie durch das Gebiet sinnvoll ist. Für den ersten Bauabschnitt sind die Bushaltestellen in der Alemannenstraße „Weidenäcker“ und „Am Bahndamm“ für die Linie 3 (Wißgoldingen – Heubach) in ca. 150 – 300m zu erreichen. Die nächsten Bushaltestellen der Linie 4 (Schwäbisch Gmünd – Wißgoldingen) befinden sich in der Donzdorfer Straße („Scherrenbacher“) und in der Einhornstraße (Adler/Apotheke) in ca. 500m Entfernung. Innere Erschließung Die Innere Erschließung des Gesamtkonzeptes erfolgt über zwei Wohnsammelstraßen, die jeweils neben der Fahrspur einen Gehweg und teilweise einen Parksteifen mit Längsparkern und Baumstandorten haben. Abgehend von den Sammelstraßen dienen Wohnstraßen und Stichstraßen mit gemischt genutzten Verkehrsflächen der restlichen Erschließung der Wohngebäude. Der erste Bauabschnitt umfasst einen Teil der Wohnsammelstraße und 3 daran anschließende Wohnstraßen. Auf Grund der geringen Größe des ersten Abschnittes entstehen nur Stichstraßen und keine Schleifenverbindungen. Da eine Fortführung der weiteren Bauabschnitte geplant ist, werden im ersten Abschnitt keine Verkehrsflächen eingeplant, die dann später zurückgebaut werden müssten. Wendemöglichkeiten sind durch die Straßenkreuzungen gegeben. 6.2 Entwässerung Die Entwässerungsmöglichkeiten wurden für das Gesamtkonzept untersucht. Auf Grund der Topographie und der Anschlussmöglichkeiten gibt es 2 unterschiedliche Bereiche für die Entwässerung. Im nördlichen Bereich kann die Fläche teilweise vollständig im Freispiegelgefälle entwässert werden und teilweise können die Untergeschosse nur über Hebeanlagen entwässert werden. Diese nördlichen Flächen werden im Mischsystem entwässert und über einen vorhandenen Anschlusspunkt im Bereich Alemannenstraße 45 angeschlossen. Die Verbindung zu dem bestehenden Anschlusspunkt verläuft über den in Bebauungsplan als landwirtschaftliche Fläche festgesetzten Bereich und wird durch ein Leitungsrecht gesichert. Der südliche Planungsbereich wird in Trennsystem entwässert, d.h. das anfallende Schmutzwasser sowie das Oberflächenwasser der Straßen wird über ein Pumpwerk dem Mischwasserkanal in der Alemannenstraße zugeführt. Das Oberflächenwasser aus den Wohngrundstücken wird über ein noch zu planendes Regenrückhaltebecken dem Vorfluter zugeführt. Der erste Bauabschnitt liegt im nördlichen Bereich und wird im Mischsystem entwässert, deshalb wird das Regenwasser der Dächer über Zisternen langsam abgewirtschaftet. Eine Nutzung des Zisternenwassers zum Gießen oder als Brauchwasser ist erwünscht. 6.3 Versorgung Wasserversorgung Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH. Stromversorgung Die Stromversorgung erfolgt durch die NGO. Wärmeversorgung Eine Gasversorgung kann durch die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd erfolgen. 6.4 Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs Im Ortskern gibt es Bäcker, eine Metzgerei, eine Bank, eine Apotheke und einen Drogeriemarkt. Am nördlichen Ende von Straßdorf befindet sich ein großer Supermarkt und ein Getränkemarkt. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift Nr. A 21 A „Emerland I“ Begründung gem. § 9 (8) BauGB Entwurf 9 7. Begründung der Planungsinhalte 7.1 Gesamtkonzeption Ein Gesamtkonzept für eine langfristige Wohnbebauung zwischen dem nördlich bestehenden Wohngebiet „Weidenäcker“ über die Gewerbefläche (Abriss) bis zur ehemaligen Bahntrasse im Süden wurde entwickelt. Das Gesamtkonzept schließt im Westen an die bestehenden Gebäude an der Alemannenstraße an, im Osten wird ein neuer Ortsrand als Übergang zur freien Landschaf gestaltet. Wichtig für das Gesamtkonzept war, dass es möglichst flexibel in mehreren Bauabschnitten entwickelt werden kann. Eine verkehrstechnische Anbindung des neuen Quartiers kann nur über einen Anschluss an die Weidenäckerstraße im Norden und über einen Anschluss and die Alemannenstraße im Bereich des Bahndammes im Südwesten erfolgen. Anknüpfungspunkte für Fuß- und Radverbindungen gibt es noch im Norden im von der Rostocker Straße und im Süden zur Bahntrasse. Auch wenn der erste Bauabschnitt nur von der Weidenäckerstraße aus erschlossen wird, so ist es doch ein Ziel der Gesamtplanung, den Haupterschließungsverkehr über die Verbindung zur Alemannenstraße im Südwesten abzuwickeln. Die Straße, die die kürzeste Verbindung der beiden äußeren Anschlüsse darstellt, wird deshalb mit einem Versatz geplant. Damit wird auch eine gewisse Verkehrsberuhigung erreicht und das neue Quartier erhält einen kleinen Platz als Mittelpunkt. Der Geltungsbereich des ersten Bauabschnitts umfasst im westlichen Bereich ein landwirtschaftliches Grundstück mit Streuobstbäumen. Diese Fläche steht zwar noch nicht für eine Bebauung zur Verfügung, aber der Anschluss der Entwässerung erfolgt über diesen Bereich. Zur Sicherung der Anschlüsse wurde das Grundstück in den Geltungsbereich mit einbezogen. Gesamtkonzept Wohngebiet Emerland 8.6.10 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift Nr. A 21 A „Emerland I“ Begründung gem. § 9 (8) BauGB Entwurf 10 7.2 Einzelne Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Das Baugebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt, da es hauptsächlich dem Wohnen dienen soll, diese Nutzung entspricht auch dem Großteil der angrenzenden Bebauung. Schank- und Speisewirtschaften im Sinne des § 4 (2) Nr. 2 BauNVO werden nicht zugelassen, da sie häufig zu Konflikten mit der Wohnnutzung führen. Ausnahmen nach § 4 (3) BauNVO (z.B. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Tankstellen) sind nicht zulässig, um Nutzungskonflikte zu vermeiden. Maß der baulichen Nutzung/ Höhe baulicher Anlagen Die Grundflächenzahl wird mit 0,4 festgesetzt. Damit das geplante Wohngebiet einen strukturierten Straßenraum erhält, wird die Höhe der baulichen Anlagen durch maximale Trauf- und Firsthöhen festgesetzt. Die Traufhöhe wird gemessen von der zur Ausführung kommenden ErdgeschoßFußbodenhöhe bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut, die Firsthöhe wird ebenfalls von der zur Ausführung kommenden EFH aus gemessen. Bauweise Im Plangebiet ist offene Bauweise festgesetzt, dies entspricht auch dem Charakter dieses Teils von Straßdorf. Überbaubare Grundstücksflächen Mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen die bebaubaren Bereiche der Grundstücke definiert und so die Verteilung der baulichen Anlagen gemäß der städtebaulichen Gesamtidee geregelt. Um für Realisierungsplanungen ausreichend Spielraum zu lassen, wurden die Baufenster so weit gefasst wie es möglich erschien, ohne den späteren städtebaulich, räumlichen Gesamteindruck zu beeinträchtigen. Flächen für Garagen Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und zur Erhaltung von Vorgärten und rückseitigen Grünzonen, werden zusätzlich zu den Baufenstern Flächen für Garagen festgesetzt. Aus Gründen der wachsenden Zahl von Fahrzeugen pro Haushalt sind die Garagenflächen wenn möglich so tief festgesetzt, dass ein Stellplatz vor der Garage angelegt werden kann. So können genügend Stellplätze angelegt werden, damit die öffentlichen Parkplätze für Besucher genutzt werden können. Nicht überbaubare Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind, soweit es sich um Gebäude im Sinne des § 2 (2) der LBO Baden-Württemberg handelt, auf Grundstücksflächen zwischen der Baugrenze und der öffentlichen Verkehrsfläche nicht zulässig, in den übrigen, nicht überbaubaren Flächen sind Nebenanlagen nur zulässig, soweit der umbaute Raum 20cbm nicht überschreitet. Mit diesen Festsetzungen soll verhindert werden, daß Vorgartenflächen zugebaut werden. Durch die Größenbeschränkung soll das Grün der Gartenzone vorherrschend bleiben. Höhenlage von Gebäuden Die maximale Erdgeschoßrohfußbodenhöhe wird festgesetzt. Sie ist so gewählt, dass sie zum einen oberhalb der Rückstauebene liegt, und zum anderen übermäßige Geländemodellierungen vermieden werden. Durch die Festsetzung der maximalen EFH wird eine dem Gelände angepasste Entwicklung der Bebauung erreicht. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift Nr. A 21 A „Emerland I“ Begründung gem. § 9 (8) BauGB Entwurf 11 7.3 Örtliche Bauvorschriften Dächer Aus gestalterischen Gründen werden im gesamten Plangebiet geneigte Dächer vorgeschrieben. Die Neigungswerte sind je nach Haustyp verschieden, für die eingeschossige Bebauung WA 1 sind geneigte Dächer mit beidseitig gleicher Neigung und eine Dachneigung von 30° - 45° festgesetzt, fü r die 2-geschossige Bebauung WA 2 sind Pultdächer mit einer Dachneigung von 10° - 30° festgesetzt. Um Beeinträchtigungen der Nachbarn zu vermeiden, sind glänzende und reflektierende Oberflächen nicht zulässig, mit Ausnahme für flächige Verglasungen der Dachhaut zur Passivenergienutzung und für Solarkollektoren. Stellung der baulichen Anlagen Die Stellung der baulichen Anlagen wird durch die Festsetzung der Firstrichtung des Hauptbaukörpers geregelt. Die meisten Häuser sind nach Süden orientiert, an der geplanten Wohnsammelstraße, an der die Erschließung der Grundstücke von Westen erfolgt ist eine Ost-West-Orientierung festgesetzt, um eine bessere Nutzung der Grundstücke für Doppelhäuser und eine Strukturierung des Straßenraumes zu erreichen. Garagenzufahrten, Stellplätze Private Zufahrten und Stellplatzflächen müssen zur Reduzierung der Versiegelung wasserdurchlässig hergestellt werden. Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser Das anfallende Oberflächenwasser aus der Dachfläche muss zur zeitweiligen Regenrückhaltung und langsamen Abwirtschaftung in Zisternen aufgefangen werden und in den Kanal abgeleitet werden. Als Bemessungswert für das Rückhaltevolumen sind 3 cbm je 100 qm Dachfläche anzusetzen, davon sind 2/3 des Volumens zur Rückhaltung vorzusehen. Die Zisterne muss einen permanent offenen Abfluss von 0,1 l/s /100qm befestigter Fläche haben. Damit ist zugleich eine gewisse Speicherung und Nutzung des Regenwassers (z.B. für Gießzwecke) zur Entlastung des Trinkwasserhaushaltes möglich. 8. Grünordnung / Landschaftspflegerische Belange Das geplante Wohngebiet stellt gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg (LNatSchG BW) einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der kompensationspflichtig ist. Als Eingriff gelten alle Veränderungen der Gestaltung und Nutzung, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes erheblich und nachhaltig beeinträchtigen können. Zum vorliegenden Bebauungsplan ist daher ein Grünordnungsplan erstellt worden. Wesentliche Ergebnisse dieses Grünordnungsplanes wurden als verbindliche Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen. Damit ist im Hinblick auf die allgemeinen Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege ein weitestgehender Ausgleich der durch das neue Baugebiet verursachten Beeinträchtigungen erreicht. Die Bestandserfassung und –bewertung sowie die Darstellung der Konflikte und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sind dem Umweltbericht zu entnehmen. Aufgestellt: Pedoth, Stadtplanungs- und Baurechtsamt Schwäbisch Gmünd, den 23.07.2010