WI SSE N 10 01-15 Nahrungsmittelallergie-Tests bei Kindern sinnvoll? Werden Nahrungsmittelallergien bei Kindern auf Basis der Ergebnisse eines Serum-IgETests diagnostiziert, ist das Risiko einer Fehldiagnose hoch. So lautete das Ergebnis einer Überprüfung der Erstbefunde von 284 jungen Patienten in einem US-amerikanischen Allergiezentrum. Zur Verbesserung der Diagnosestellung sollten Allergietests bei Kindern nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden. Bei immer mehr Menschen wird eine Nahrungsmittelallergie diagnostiziert, darunter sind auch viele Kinder. Mit der Häufigkeit der Diagnose steigt die Sensibilität für die Erkrankung in der Bevölkerung. Inzwischen glauben viele Menschen, allergisch auf bestimmte Lebensmittel zu reagieren und meiden diese daher vorsorglich. Häufig ohne Grund, wie sich mit einem Allergietest nachweisen ließe. Doch auch ein Serum-IgETest, der zumindest als erste Stufe in der Allergiediagnostik üblich ist, bringt keine Sicherheit. In den USA wurden 274 Kinder, die aufgrund eines auffälligen IgE-Tests an ein Allergiezentrum überwiesen wurden, eingehend untersucht. Nach weiteren Untersuchungen (Anamnese, wiederholter spezifischer SerumIgE-Test, Prick-Test, Lebensmittelprovokationen) bestätigte sich der Allergieverdacht bei lediglich jedem dritten Patienten (34 Prozent). Trotz der noch ausstehenden Diagnosesicherung hatten viele Familien bereits Empfehlungen erhalten, bestimmte Lebensmittel zu meiden. Von den 126 Kindern, die diese Ratschläge befolgt hatten, bestand bei 72 Kindern (57 Prozent) nach Ansicht der Experten überhaupt keine Notwendigkeit, die entsprechenden Lebensmittel zu meiden. Die verbliebenen 54 Kinder hatten zwar eine Nahrungsmittelallergie, die meisten von ihnen verzichteten aber auf mehr Lebensmittel als eigentlich erforderlich gewesen wäre. Die Wissenschaftler führen die Diskrepanz der Ergebnisse auf die mangelnde Aussagekraft verschiedener Testverfahren zurück. Bei Verwendung eines IgE-Tests lasse sich nicht unterscheiden, ob ein Kind lediglich sensibilisiert für ein bestimmtes Allergen ist oder tatsächlich allergisch (mit klinischen Symptomen) reagiert. Daher sollten solche Ergebnisse immer im Zusammenhang mit der Krankengeschichte betrachtet werden und gegebenenfalls durch eine gezielte, ärztlich begleitete Nahrungsmittelprovokation abgesichert werden. Um die Zahl der Fehldiagnosen zu reduzieren und unnötige Einschränkungen in der Lebensmittelauswahl zu vermeiden, sollten IgE-Tests nach Ansicht der Allergieexperten nur bei Patienten durchgeführt werden, die innerhalb von Minuten bis Stunden nach der Aufnahme eines Lebensmitteln mit allergischen Symptomen bis hin zur Anaphylaxie reagiert haben oder an einer mittelgradig bis stark ausgeprägten atopischen Dermatitis (Neurodermitis) erkrankt sind. Häufig werden jedoch auch Kinder mit geringer ausgeprägter atopischer Dermatitis, allergischem Schnupfen oder Urtikaria (Nesselsucht) unbekannter Ursache auf Nahrungsmittelallergien getestet. In der aktuellen Studie bestätigte sich der Allergieverdacht nur bei 4 der 184 Kinder dieser Gruppe (2,2 Prozent). Originalquelle: J. A. Bird. M. Crain, P. Varshney (2015): Food allergen panel testing often results in misdiagnosis of food allergy. The Journal of Pediatrics 166: Seite 97-100 Christina Bächle, debinet Blog 9. April 2015 Mit dem „Allergie-Risiko-Check“ können werdende Eltern das Allergierisiko ihres Kindes einschätzen. Der Flyer hilft ihnen, sinnvolle Maßnahmen zur Vorbeugung zu ergreifen und sich umfassend persönlich zu informieren. Mit Hilfe eines kurzen Fragenkatalogs können Eltern schon während der Schwangerschaft das individuelle Allergierisiko ihres Babys überprüfen. Der Flyer informiert kurz und verständlich darüber, wie Eltern in der Zeit vor und nach der Geburt das Allergierisiko ihres Kindes vermindern können. Im Mittelpunkt steht neben der richtigen Ernährung von Mutter und Kind ein gesundes Umfeld. Zahlreiche Hinweise auf geeignete Beratungs- und Informationsangebote sorgen dafür, dass keine Frage offen bleiben muss. Der 12-seitige Flyer steht zum kostenlosen Download zur Verfügung unter www.gesundinsleben.de > für Fachkräfte und unter http:// shop.aid.de/0326/allergie-risiko-check. Bis zu 100 Exemplare des Flyers können kostenlos gegen eine Versandkostenpauschale von 3 Euro über den Medienshop des aid infodienst angefordert werden. Größere Mengen sind nur auf gesonderte Anfrage erhältlich. Quelle: http://shop.aid.de WI SS EN 11 01-15 BfR: Keine Aromastoffe in Säuglingsnahrung Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht keinen Nutzen in der Verwendung von Aromastoffen in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung – weder zur Verbesserung der Geschmacksakzeptanz, noch zur Förderung der Geschmacksentwicklung. Aus Sicht des BfR sind Aromastoffe weder zur Verbesserung der Akzeptanz dieser Produkte noch zur Förderung der Geschmacksentwicklung notwendig. tanzprobleme. Dies gilt auch für extensiv hydrolysierte Nahrungen, die stets bittere oder saure Geschmackskomponenten aufweisen. Zahlreiche Studien zeigen, dass die Säuglinge sich an diesen Geschmack und sogar an das spezielle Geschmacksprofil des ihnen vertrauten Produkts gewöhnen. Auch diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass Geschmackspräferenzen im Säuglingsalter noch weniger ausgeprägt sind als im späteren Leben. Werden bilanzierte Diäten erst nach dem Alter von drei Monaten notwendig (wenn Indikationen für die Verwendung erst nach diesem Alter gestellt wurden), kann es zu Akzeptanzproblemen kommen. Die Akzeptanz lässt sich in diesen Fällen durch wiederholte Fütterung verbessern. Dem BfR sind keine Studien bekannt, in denen untersucht wurde, ob hydrolysierte Nahrung nach Zusatz von Aromastoffen besser akzeptiert wird. Aromavielfalt von Muttermilch unerreichbar (Martina Ehrentreich) Das BfR hat sich mit der Verwendung von Aromastoffen in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung sowie in bilanzierten Diäten für kranke Säuglinge und Kleinkinder befasst. Anlass war eine dem BfR vorgelegte Stellungnahme des europäischen Diätverbands (IDACE; seit 2013: SNE). Er vertrat die Auffassung, dass die Verwendung von Aromastoffen in Säuglings- und Kleinkindernahrung allgemein, aber insbesondere in bilanzierten Diäten für Säuglinge und Kleinkinder (Foods for Special Medical Purposes for infants and young children) erlaubt sein sollte, um die Akzeptanz solcher Lebensmittel bei Säuglingen bzw. Kleinkindern zu gewährleisten und die Entwicklung des Geschmacks- und Geruchssinns in der frühen Kindheit zu fördern. Keine Akzeptanzprobleme Doch wenn die Fütterung von Säuglingen mit Anfangsnahrung oder bilanzierten Diäten innerhalb der ersten drei Lebensmonate beginnt, gibt es in der Regel keine Akzep- Da Säuglingsnahrung ein standardisiertes Produkt ist, lässt sich auch durch den Zusatz von Aromen nicht die Geschmacksvielfalt erreichen, die Muttermilch gestillten Säuglingen bietet. Aromatisierte Säuglingsnahrung kann daher nach derzeitigem Kenntnisstand den Geschmacks- und Geruchssinn von Säuglingen nicht in ähnlicher Weise wie Muttermilch fördern. Daher ist es aus Sicht des BfR von besonderer Bedeutung, dass Säuglinge in den ersten Lebensmonaten gestillt werden und stillende Mütter sich abwechslungsreich ernähren. Auch das Netzwerk „Junge Familie“, in dem medizinische Fachgesellschaften, Berufsverbände und Institutionen mit Expertise auf dem Gebiet der Säuglings- und Kleinkindernährung vertreten sind, lehnt Zusätze von Salz oder Aromen oder einen starker Süßgeschmack in Beikost-Fertigprodukten ab. Säuglinge sind in den ersten Lebensmonaten besonders empfindlich: die Entgiftungsmechanismen des Körpers wie beispielsweise die Leber- und Nierenfunktionen und weitere Schutzmechanismen wie die Blut-HirnSchranke sind noch nicht voll ausgeprägt. Internationale Expertengremien betonen deshalb, dass die ADI-Werte, die für Lebensmittelzusatzstoffe abgeleitet wurden, nicht für Säuglinge bis zu einem Alter von 12 Wochen anwendbar sind. ADI steht für „Acceptable Daily Intake“ und gibt die Menge eines Stoffes an, die lebenslang bezogen auf das Körpergewicht täglich aufgenommen werden kann, ohne dass unerwünschte gesundheitliche Wirkungen zu erwarten sind. Das BfR ist der Auffassung, dass die Überlegungen für die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Säuglingsnahrung auch für die Verwendung von Aromastoffen in Säuglingsnahrung gelten. Empfehlung Aus Sicht des BfR sollten Aromastoffe grundsätzlich nicht zur Herstellung von Säuglingsanfangsnahrung und von bilanzierten Diäten für Säuglinge in den ersten drei Monaten verwendet werden. Sofern in Ausnahmefällen eine Verwendung dennoch für notwendig erachtet wird, bedarf das ebenso wie bei der Verwendung von Zusatzstoffen einer besonderen Einzelfallbewertung. Stellungnahme Nr. 034/2014 des BfR vom 27. Juni 2014, Download der 15-seitigen Publikation unter http://www.bfr.bund.de/ cm/343/aromastoffe-in-saeuglingsnahrung. pdf Diese Projekte werden gefördert durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Rahmen von „Komm in Form – der Initiative für clevere Ernährung in Baden-Württemberg“. WI SSE N 12 01-15 Schlechter Ruf des Weizens nicht begründbar Weizen zählt zu den Grundnahrungsmitteln der Erde. Der Fokus der Weizenzüchter liegt daher primär auf dem Ertrag und nicht auf den Inhaltsstoffen. Auch völlig neue Proteine könnten – entgegen anderslautender Behauptungen – durch klassische Züchtung nicht so einfach entstehen, denn Pflanzen können nur solche Proteine bilden, die in ihren Genen codiert sind. Gentechnische Züchtungsmethoden sind in Deutschland nicht zugelassen und auch weltweit wird bisher keine einzige gentechnisch veränderte Weizensorte angebaut. Zuchtprogramme für Entwicklungsländer versuchen den Gehalt an Zink und Eisen zu erhöhen. Einkorn, die Urform des Weizens, enthält mehr Zink, Eisen und das Carotinoid Lutein, hat jedoch einen deutlich geringeren Ertrag als Brotweizen. Dumm und dick soll er machen, und man sollte ihn gänzlich vom Speisezettel verbannen: Die Anti-Weizen-Welle aus den USA mit Bestsellern wie „Weizenwampe“ ist längst in Deutschland angekommen. Dr. Friedrich Longin, Weizen-Experte an der Universität Hohenheim dazu: „Viele Hypothesen werden in den Büchern als wissenschaftlich bewiesen dargestellt“, meint er, „und oft werden Kausalzusammenhänge hergestellt, die so nicht haltbar sind.“ Das sorge für massive Verunsicherung bei den Verbrauchern. Möglicherweise könnten neue Weizensorten sogar zukünftig dazu beitragen, den leider noch verbreiteten Mineralstoff-Mangel von Menschen vor allem in Entwicklungsländern in den Griff zu bekommen. Zur Weizenfamilie gehören rund ein Dutzend Weizen-Arten, doch nur Brotweizen und Hartweizen werden in großem Umfang angebaut, in Europa zusätzlich der Dinkel. Jede dieser Arten hat wiederum Hunderte von verschiedenen Sorten. Sie wurden nicht erst in neuer Zeit, sondern seit Beginn des Ackerbaus von Menschen gezüchtet. Der Begriff „Urweizen“ ist daher nur schwer definierbar. Auch alte Sorten wie Einkorn, Emmer und Dinkel weisen heute große genetische Unterschiede zu den Sorten vor 10.000 Jahren auf. Für ihre bessere Bekömmlichkeit gibt es bislang keinen wissenschaftlichen Beleg, so Longin. an den Glutengehalt gekoppelt. Dennoch müssen Menschen mit Weizensensitivität nicht generell auf das Getreide verzichten. „Nicht zutreffend ist die oft wiederholte Aussage, dass moderner Weizen mehr ATIs enthalte als alte Sorten“, betont Dr. Longin. „Es scheint eine große Varianz zwischen den Sorten und einen erheblichen Umwelteinfluss zu geben, was aber genauer untersucht werden muss.“ Eine weitere Ursache der Weizensensitivität könnte die veränderte Backtechnik im Vergleich zu früher sein. Teige werden heute weitaus schneller produziert ohne längere Teigruhezeiten, in denen im Brotteig Stoffumwandlungen stattfinden können. Darüber hinaus enthalten sie immer mehr Zusatzstoffe. Drei Krankheiten durch Weizen Weizenallergie und die durch Gluten ausgelöste Zöliakie sind eher selten und treten bei weniger als 1-2 Prozent der Bevölkerung auf. Die Zöliakie ist mittels Antikörpertest und Darmspiegelung eindeutig diagnostizierbar. Gluten kommt außer in Weizen, Roggen und Gerste auch in älteren Sorten wie Dinkel, Emmer und Einkorn vor. Auch die seltene Weizenallergie ist eindeutig diagnostizierbar, Man geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Die Symptome der Weizensensitivität, der dritten Erkrankung sind sehr weitläufig – von klassischen Magen-Darm-Beschwerden über Unwohlsein bis hin zu Müdigkeit. Bis zu 8 % der Weltbevölkerung sollen betroffen sein. Die Ursachen sind noch nicht geklärt, aber mehrere Hypothesen werden derzeit überprüft. Die Landessaatzuchtanstalt der Universität Hohenheim und der Gastroenterologe Prof. Dr. Detlef Schuppan von der Johannes-Gutenberg Universität Mainz untersuchen Amylase-Trypsin-Inhibitoren (ATIs), die in Weizen und anderen glutenhaltigen Getreiden als natürliche Abwehrstoffe gegen Parasiten und Krankheiten vorkommen, als mögliche Ursache. ATIs mobilisieren Abwehrkräfte, so dass es zu leichten Entzündungsreaktionen im Darm, aber auch im Rest des Körpers kommt. Relevant sind ATIs hauptsächlich bei Weizen, Gerste und Roggen. Ihr Vorhandensein ist ganz stark Für Gesunde Verzicht unnötig Der Irrglaube, eine gluten- oder weizenfreie Ernährung helfe beim Abnehmen, sei gesünder und erhalte ein jüngeres Aussehen, ist eine Modeerscheinung aus dem angloamerikanischen Raum, die keiner wissenschaftlichen Begründung standhält. Von den teuren glutenfreien Spezialprodukten profitieren bei unklarem Krankheitsbild vor allem die Hersteller. Ihr zunehmender Konsum erschwert zudem die Diagnose einer Zöliakie oder Weizenallergie. Denn bei Zöliakie schlagen die Antikörpertests nur an, wenn ausreichend Gluten im Essen vorhanden ist. Wer meint, Weizen oder Getreide nicht zu vertragen, sollte unbedingt zum Arzt gehen, um eine eventuelle Erkrankung diagnostisch abzusichern. Quellen: Universität Hohenheim, 3.3.2015 Julia Fischer, UGBforum 1/15, S. 10-12 13 01-15 Glutenfreie Ernährung ist teurer 97 Euro pro Monat: das sind die durchschnittlichen Mehrkosten für eine glutenfreie Ernährung. Auf diese Summe kommt eine neue Studie der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft e.V. (DZG) in Kooperation mit der Hochschule Fulda. Damit liegen die Mehrkosten ein Viertel über dem für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung bisher möglichen Zuschuss in Höhe von rund 75 Euro. Menschen mit Zöliakie können ihrer Unverträglichkeit gegenüber dem in Getreide enthaltenen Gluten als einzige Therapie nur durch eine strikte glutenfreie Ernährung begegnen. Glutenfreie Ernährung verursacht erhebliche Mehrkosten, da viele herkömmliche Lebensmittel durch glutenfreie Spezialprodukte ersetzt werden müssen. Die Festlegung des bisherigen Mehrbedarfs basiert noch auf wissenschaftlichen Daten aus dem Jahr 1992, die längst nicht mehr den Gegebenheiten entsprechen. Die DZG hat deshalb die monatlichen Mehrkosten zur Einhaltung einer glutenfreien Ernährung aus einer Gut backen mit Spezialprodukten Stichprobe ihrer Mitglieder neu berechnen lassen. Insgesamt wurden 395 Fragebögen und 4-Tage-Verzehrsprotokolle zur Erfassung der tatsächlichen Aufwendungen ausgewertet. Somit sind die Ergebnisse repräsentativ und realitätsnah. Die DZG fordert von der Bundesregierung deshalb eine höhere finanzielle Unterstützung für sozial schwächere Zöliakiebetroffene. Als langfristiges Ziel nennt Dan Kühnau, der DZG-Vorsitzende, die finanzielle Unterstützung aller Zöliakiebetroffenen. Möglich sei dies beispielsweise durch Zuschüsse der Krankenkassen. Schließlich ist eine glutenfreie Ernährung gelebte Prävention. Alternativ käme auch eine stärkere Berücksichtigung der Mehrkosten bei der Veranlagung der Einkommensteuer in Betracht. In vielen anderen europäischen Ländern wird die glutenfreie Ernährung Zöliakiebetroffener bereits staatlich bezuschusst oder aber es können die Mehrkosten bei der Veranlagung der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Mehrkosten fallen allerdings nicht nur in Form von Lebensmittelkosten an. Hinzu kommen evtl. Beschaffungskosten für die glutenfreien Produkte über einen OnlineShop Die Studie der DZG zeigt außerdem, dass Zöliakiepatienten auf Grund der Kontaminationsgefahr bei der Lebensmittelzubereitung zusätzliche Küchengeräte und -utensilien anschaffen. Fast alle Zöliakiepatienten kaufen einen zusätzlichen Toaster, einen neuen Brotbackautomaten leistet sich immerhin jeder Zweite. Und auch im Außer-Haus-Verzehr können Extrakosten anfallen: Änderungswünsche werden teilweise berechnet und die Auswahl von Natur aus glutenfreien Gerichten beschränkt sich häufig auf teure Fleisch- oder Fischgerichte. (Deutsche Zöliakie Gesellschaft e.V.) Um die Kosten für eine glutenfreie Ernährung zu senken, empfiehlt sich eine Kombination aus WI SS EN Ersetzungs- und Ausweichstrategie. Während bei der Ersetzungsstratgie glutenhaltige Produkte durch glutenfreie Äquivalenzprodukte ersetzt werden, stützt sich die Ausweichstrategie auf von Natur aus glutenfreie Produkte. Durch Kenntnis der von Natur aus glutenfreien Produkte und eine sorgfältige Auswahl der Lebensmittel kann zum Teil auf teure Diätprodukte verzichtet werden. Die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft (DZG) ist eine Solidargemeinschaft für Zöliakiebetroffene mit Hauptsitz in Stuttgart. 1974 gegründet, zählt der Verein inzwischen rund 42.000 Mitglieder. Jedes Jahr kommen rund 1000 neue Mitglieder hinzu. Ziel der Organisation ist es, Betroffenen das Leben mit Zöliakie zu erleichtern und das öffentliche Bewusstsein für Zöliakie zu stärken. Auf der Internetseite der DZG gibt es auch eine Liste empfehlenswerter Sach- und Kochbücher für verschiedene Altersgruppen. Nach neueren Untersuchungen leidet einer von 250 Menschen an Zöliakie. Viele Betroffene wissen oft nichts von ihrer Erkrankung, denn untypische Symptome führen dazu, dass die Diagnose häufig erst Jahre nach dem Auftreten der ersten Krankheitszeichen gestellt wird. Ein Ausbruch der Erkrankung ist in jedem Lebensalter möglich. weitere Informationen unter www.dzg-online.de Katrin Pfeiffer, Untersuchung zu den diätetisch bedingten Mehrkosten einer glutenfreien Ernährung bei Zöliakie unter Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen für glutenfreie diätetische Lebensmittel mittels 4-Tage-Verzehrsprotokoll, Fulda 2014 Pressemitteilung, 06.03.2015, WI SSE N 14 01-15 Lehren und lernen mit REVIS werden. Und das kann durchaus gesundheitsförderlich sein, das ist kein Widerspruch. Kinder und Jugendliche bringen ja ganz unterschiedliche Essbiografien mit in die Schule. Wie gehe ich damit um? Bildungsbereiche wie Ernährung und Konsum gehören in den Unterricht, darin sind sich Bildungsexperten einig. Das Forschungsprojekt REVIS (= Reform der Ernährungsund Verbraucherbildung in allgemein bildenden Schulen) will dazu auf unterschiedlichen Ebenen Hilfestellungen anbieten. Prof. Dr. Kirsten Schlegel-Matthies vom Institut für Ernährung, Konsum und Gesundheit an der Uni Paderborn erklärt, dass Fachwissen allein nicht ausreicht. Wie wird in der Schule heute gekocht? Was macht man anders? Eigentlich machen wir gar nicht so viel Neues. Die Nahrungszubereitung nach REVIS wird lediglich in einen sinnvollen Kontext eingeordnet. Es geht ja nicht darum, dass ich in der Schule lerne ein Schnitzel zu braten. Das kann nicht Aufgabe von Schule sein, wo ist da der Bildungswert? Aber es geht darum, Schülerinnen und Schülern deutlich zu machen, was ein Schnitzel überhaupt ist, also welches Teil vom Schwein oder Kalb, wenn ich ein Wiener Schnitzel habe. Warum wird das paniert oder eben nicht paniert? Wie kann ich bestimmte Teile verwerten, die vielleicht nicht so hochwertig sind? Sie sollen dahinkommen, Essen und Ernährung als ein zentrales Element der Gestaltung ihres Alltags zu begreifen, als etwas Positives, das Spaß machen kann und als einen Lebensbereich, in dem sich Kulturtechniken entwickelt haben und weitergegeben Wir können in der Schule nichts anbieten, was Schülerinnen und Schülern nicht schmeckt. Wir können ihnen aber ermöglichen, neue Geschmackserfahrungen zu machen und sich damit auseinanderzusetzen, wie sich ihr Geschmack herausgebildet hat. Zugleich erfahren sie etwas über die Küche, in der sie und ihre Mitschüler sozialisiert worden sind. In Deutschland haben wir traditionell eher eine Kartoffelküche und in anderen Teilen der Welt da isst man eben Reis, Nudeln oder Maniok. Küchen haben immer ein Nahrungsmittel, das Kohlenhydrate liefert, sie haben immer bestimmte Bestandteile, die Proteine liefern usw. Und daraus kann dann ein Verständnis entwickelt werden, dass auch klimatische oder religiöse Einflüsse eine Rolle spielen und dass über Essen und Trinken auch sozialer Status abgebildet wird. REVIS ist aber nicht nur für das Fach Hauswirtschaft konzipiert. Das ist ein wichtiges Bildungsanliegen, das wir verfolgen. In einer Gesellschaft, in der die Globalisierung den letzten privaten Bereich durchdringt, da müssen alle Menschen die Möglichkeit haben, sich für den Bereich der Ernährung, des Konsums, der Gesundheit zu bilden. Das hat auch etwas damit zu tun, dass Menschen mündig werden und selbstbestimmt agieren können sollen. Warum fällt es vielen Lehrkräften schwer, REVIS konkret im Unterricht umzusetzen? Im REVIS-Curriculum sind viele Schlüsselworte enthalten, bei denen viele zunächst denken: „Das mache ich ja schon!“. REVIS verfolgt aber nicht nur die Vermittlung von Fachwissen, sondern will darüber hinaus Kompetenzen anbahnen. Dazu gehört die entsprechende Motivationsentwicklung, die Schulung von Fertigkeiten, die Entwicklung von Fähigkeiten. Natürlich gehört auch Wissen dazu, aber das ist es nicht allein. Es müssen Reflexionsfähigkeiten und letzten Endes Entscheidungskompetenzen angebahnt werden und zwar idealerweise in der Ernährungsbildung, Verbraucherbildung und in der Gesundheitsbildung gleichzeitig. Das ist aber nicht immer möglich. Die Reichweite einer Thematik kann vom Individuum über die soziale Gruppe bis zur ganzen Gesellschaft, die berücksichtigt wird, ausgehen. Wenn ich zum Beispiel Lebensmittel einkaufe, achte ich drauf, dass die fair gehandelt sind? Welche Relevanz hat das Biosiegel, was sagt das überhaupt aus? Oder entscheide ich mich für ein weitergehendes Siegel wie Neuland oder Demeter? Mache ich auch andere darauf aufmerksam? Bei der Unterrichtsplanung sind außerdem salutogenetisches, kompetenzorientiertes und lebensbegleitendes Lernen zu berücksichtigen. Habe ich im Blick, dass es um mehr geht als nur um Vorratswissen? Sind alle Aspekte einer Kompetenzentwicklung berücksichtigt, so dass die Schülerinnen und Schüler Handlungskompetenzen entwickeln können? Arbeite ich salutogenetisch, motiviere ich sie also entsprechend und ermögliche ich Selbstwirksamkeitserfahrungen? Bearbeiten die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Fragen, die sie wiederfinden? Wo bekommen sie Informationen, wenn sie nicht mehr in der Schule sind? gekürzt aus www.aid.de/lernen/didaktik_ methodik_revis_curriculum.php; Silke Hoffmann Als Hilfe zur Umsetzung von REVIS: Ernährungs- und Verbraucherbildung im Unterricht Die Broschüre des aid erläutert das REVISKonzept und die Didaktik der Verbraucherbildung, nennt Themen und Unterrichtsbeispiele. Neben konkreten Hinweisen zur Didaktik werden Fragen beantwortet, wie sich die Lehre in Biologie, Erdkunde und anderen Fächern integrieren lässt. Hilfreich für Studierende und Lehrende ist die kommentierte Übersicht geeigneter Unterrichtsmaterialien. Auf dem beiliegenden Poster sind die neun REVIS-Bildungsziele zusammengefasst. www.aid.de, Bestell-Nr. 3925, Preis: 4,50 € 15 01-15 Doggy-Bags auch in Deutschland Künftig ist auch bei uns kein Hund als Begründung nötig, um sich die Reste des bestellten Essens ohne Scham einpacken zu lassen. Mit der Gastro-Aktion „Restlos genießen“ wollen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Greentable, das Infoportal für nachhaltige Gastronomieangebote, für blank geputzte Teller sorgen und das Wegwerfen von Resten verhindern. Bundesweit verteilen die BMEL-Initiative Zu gut für die Tonne! und Greentable insgesamt 15.000 kompostierbare „BesteReste-Boxen“. Wenn die Portionen zu groß oder der Hunger zu klein waren, sollte es zur Selbstverständlichkeit werden, dass die Reste nicht im Müll, sondern in einer Beste-ResteBox landen. In den USA, Großbritannien oder Schweden ist das längst üblich. Reste im Restaurant sind zu schade zum Wegwerfen (BMEL) 67 Prozent der Deutschen sind der Meinung, selbst etwas gegen Lebensmittelverschwendung unternehmen zu können. Das ergab eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag des BMEL. Die kostenfreien Beste-Reste-Boxen sollen Gastronomen animieren, Gästen das Einpacken von Resten aktiv anzubieten – und Gäste sollen ermuntert werden, dies aktiv wahrzunehmen. Denn in Restaurants, Großküchen und bei Veranstaltungen mit Catering wird viel Essen vorzeitig weggeworfen, pro Gast rund 23,6 Kilogramm im Jahr. Teilnehmende Restaurants, Großküchen oder Caterer erhalten kostenfrei jeweils 100 Boxen sowie zusätzlich 50 Speisekarteneinleger, die auf die Aktion aufmerksam machen. Als Unterstützer werden die Gastronomen auf www.greentable.de veröffentlicht. Über 200 Restaurants aus ganz Deutschland sind bereits aufgenommen. Marcus Ram- WI SS EN Chiasamen ster, Gründer und Inhaber von Greentable: „Gastronomiebetriebe wie Gäste können mit ihrem Verhalten eine Menge beeinflussen, damit nachhaltiges Essen mehr und mehr zum Alltag gehört und zu einem festen Bestandteil in der deutschen Gastronomie wird.“ Das Landhaus Scherrer in Hamburg verteilt die Boxen als erstes Restaurant. Sternekoch, Küchenchef und Inhaber Heinz O. Wehmann sieht sich als Wegbereiter. „Wir werfen nichts weg. Dabei geht es um den Gedanken der Nachhaltigkeit, nicht der Kostenreduzierung. Denn das fordert Fachwissen und Küchenhandwerk ganz anders. Selbst wer Reste mit nach Hause nimmt, erhält von uns noch Tipps, um daheim den vollen Genuss erleben zu können.“ Für die jetzt gestartete Aktion haben sich bereits weitere Restaurants vormerken lassen. Betriebe, die an der Aktion kostenfrei teilnehmen möchten, melden sich einfach auf der Website www.greentable.de oder schicken eine E-Mail mit dem Betreff ‚Teilnahme Restlos genießen‘ und den Kontaktdaten mit Versandanschrift an: [email protected]. Initiative Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): www.zugutfuerdietonne.de mit Tipps zu Lebensmittellagerung und -haltbarkeit, Fakten zur Lebensmittelverschwendung sowie Rezepte für beste Reste. Greentable: Die Infoplattform www. greentable.de stellt Gastronomiebetriebe vor, die in Produktauswahl, Angebot und Wirtschaftlichkeit vorbildlich nachhaltig handeln. Das Angebot wurde durch den von der Bundesregierung berufenen Rat für Nachhaltige Entwicklung mit dem Qualitätssiegel Werkstatt N Impulse 2015 ausgezeichnet. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 10.3.2015 Superfood, Heilsamen der Maya, Schlankmacher und veganes Ei – sind Chiasamen (ausgesprochen: „Tschiasamen“) wirklich kleine Wundermittel oder sind sie nur Novel Food (s.Kasten)? Ihren Ursprung haben die Samen in Mexiko und Guatemala. Dort wurden sie in präkolumbianischer Zeit von der indigenen Bevölkerung als Hauptnahrungsmittel verzehrt. Mittlerweile ist die Ölsaat auch bei uns angelangt: Chiasamen sind im Supermarkt erhältlich und auch der Bäcker um die Ecke bietet Chia-Brot an. Neben einem hohen Proteingehalt (20 %, ähnlich Lein- und Sesamsamen) enthalten Chiasamen 25-40 % Fett. Davon besteht 60 % aus Į-Linolensäure, einer Omega3-Fettsäure, und 20 % aus Linolsäure, einer Omega-6-Fettsäure. Daraus kann der Körper die biologisch wirksamen Omega-3-Fettsäuren Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA), bilden, die oft auch als „Fischfettsäuren“ bezeichnet werden. Humanstudien mit Chiasamen zeigen, dass der Verzehr unbedenklich ist. Sogar erste positive Tendenzen wurden festgestellt: Sowohl der Blutdruck als auch andere Risikofaktoren für kardiovaskuläre Erkrankungen konnten gesenkt werden. Trotz verlängertem Sättigungsgefühl war eine Reduktion des Körpergewichts allerdings nicht nachweisbar. Auch die erhoffte Veränderung von Entzündungsparametern kann nicht immer nachgewiesen werden. Vermutlich entscheidet auch der Grad der Aufschließung (ganze Körner, gemahlen, Öl) über die Wirksamkeit. Insgesamt herrscht noch großer Forschungsbedarf. Funktionelle Lebensmittelzutat Für die Lebensmittelproduktion gelten Chiasamen vor allem als funktionelle Zutat. Mit Chiamehl angereicherte Brote (10 % WI SSE N des Mehls) oder Kekse (10 bzw. 20 % des Mehls) enthalten größere Mengen Protein, unlöslicher Ballaststoffe, Mineralstoffe und n-3-Fettsäuren sowie ein niedrigeres Verhältnis von n-6- zu n-3-Fettsäuren als konventionelle Produkte. Lässt man die ballaststoffreichen Samen in Wasser quellen, entsteht ein Gel mit einer hohen Wasserund Fettbindungskapazität. Es eignet sich deshalb als Verdickungsmittel, Emulgator und Stabilisator, auch in Tiefkühlprodukten. Chiasamen im Haushalt Chiasamen haben kaum Eigengeschmack und sind mit 10 - 40 Euro pro kg auch nicht ganz billig. Insbesondere Veganer schätzen das Gel als Bindemittel und Ei-Ersatz. Ein Ei wird dabei durch einen Esslöffel Chiasamen, der in der dreifachen Menge Wasser 10 min gequollen ist, ersetzt. Auch in Müsli, Suppen, Jogurt und Salaten sind Chiasamen zur Ballaststoffanreicherung und als Zutat für ein „knuspriges“ Mundgefühl vielfältig einsetzbar. Bei Backwaren können 10 % des Mehls durch die Samen ersetzt werden. Das Brot wird dann besonders knusprig und elastisch. Gerade bei glutenfreien Backprodukten ist das von großem Vorteil. Zur Reduktion der Energiedichte eignen sich Chiasamen ebenfalls. Bis zu 50 % des Fettes in Dressings oder Backrezepten kann durch Chiagel ersetzt werden. „Novel Foods“ sind Lebensmittel und -zutaten, die vor dem Inkrafttreten der „Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten“ (Novel-Food-VO) am 15. Mai 1997 in der EU noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten müssen in der EU zugelassen werden, bevor sie auf den Markt kommen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden die Erzeugnisse einer umfassenden gesundheitlichen Bewertung unterzogen. Wenn die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Verzehrs eindeutig bewiesen ist, dürfen sie in Verkehr gebracht werden. gekürzt aus: Angela Bechthold, Chiasamen – Präkolumbisches Grundlebensmittel und modernes Novel Food, Ernährungs-Umschau, 3/2015, S. 9-12 16 01-15 Ab 1. April verpflichtend: Herkunftsangaben auf Fleisch sprung: Deutschland“). Zusätzliche freiwillige geografische Angaben sollen zulässig sein (z.B. Angabe einer Region). Was bisher nur für Rindfleisch galt, ist jetzt auch für unverarbeitetes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch – frisch, gekühlt oder gefroren – verpflichtend: Die Kennzeichnung von Aufzuchts- und Schlachtort des Tieres (jeweils Angabe des EU-Mitgliedstaats oder des nicht zur EU gehörenden Staates). Damit sind die wesentlichen Fleischarten erfasst. Die Vorgaben gelten nicht für verarbeitete Fleischerzeugnisse. Verbraucherinnen und Verbraucher werden jetzt besser informiert und die Transparenz über die gesamte Produktionskette deutlich verbessert. Die Regelung berücksichtigt insbesondere: Bei der Angabe des Aufzuchtsorts von Schweinen ist entscheidend, wo sie vor der Schlachtung zuletzt für mindestens vier Monate gehalten wurden. Sind die Tiere bei der Schlachtung jünger als sechs Monate, ist das Land maßgeblich, in dem die so genannte Endmast stattfindet. Bei Schafen und Ziegen kommt es auf die Aufzuchtphase von mindestens sechs Monaten an, sofern die Tiere früher geschlachtet werden, auf die gesamte Aufzuchtsperiode. Bei Geflügel wird auf die letzte Aufzuchtphase von mindestens einem Monat bzw. bei früherer Schlachtung auf die gesamte Aufzuchtsperiode abgestellt. Werden diese Kriterien in keinem Land erfüllt, muss das Fleisch mit der Angabe „Aufgezogen in mehreren Mitgliedstaaten der EU“ oder – sofern das Fleisch importiert wurde – „Aufgezogen in mehreren Nicht-EU-Ländern“ gekennzeichnet werden. Optional ist auch die konkrete Nennung der jeweiligen Länder vorgesehen. Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem nicht zur EU gehörenden Staat, darf auch nur eine Angabe gemacht werden (Beispiel: „Ur- Für Hackfleisch und Abschnitte (Trimmings), die gemischt werden, gibt es Sonderregelungen. Auch hier sind Angaben zu Aufzucht und Schlachtung zu machen, die wahlweise auch so ausgedrückt werden können, dass sie sich auf die EU und/oder ein Land bzw. Länder „außerhalb der EU“ beziehen. Die Vermischung von Fleisch unterschiedlicher Herkunft in der Produktionskette wird durch Vorgaben zur Partienbildung begrenzt. Es wird ein Rückverfolgbarkeits- und Überwachungssystem über die gesamte Produktionskette anhand eines Codes etabliert. Die Regelung konnte nicht vollständig an die bereits geltende Regelung zur Rindfleischetikettierung angelehnt werden, da es beispielsweise bei Schweinen und Geflügel keine vergleichbare Einzeltierkennzeichnung mit Datenbanksystem gibt. Es erfolgt aber die partienweise Kennzeichnung der Herkunft. Die Rückverfolgbarkeit des Fleisches wird über Codes gewährleistet. Fleisch, das vor dem 1. April 2015 etikettiert wurde, darf noch solange in den Verkauf, bis die Bestände erschöpft sind. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg begrüßt diese europaweite Regelung, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf bei verarbeiteten Fleischprodukten wie Wurst, Lasagne oder mariniertem, gewürzten Fleisch. Diese Erzeugnisse sind weiterhin von der Kennzeichnung ausgenommen. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich beim Einkauf für Fleisch, das ihren Wünschen, etwa nach regionaler Tierhaltung oder kurzen Transportwegen, entspricht. Sie wollen auf dem Etikett oder an der Fleischtheke erkennen, woher das Lebensmittel stammt und wo es weiterverarbeitet wurde. www.bmel.de > gesunde Ernährung, sichere Lebensmittel > Lebensmittel-Kennzeichnung www.lebensmittelklarheit.de > Kurzmeldungen (abgerufen 10.4.2015) www.vz-bawue.de Pressemitteilung vom 31.3.2015