Empfehlungen zur Therapie von Tumorschmerzen

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Arzneiverordnung
in der Praxis
THERAPIEEMPFEHLUNGEN DER ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT
ARZNEIMITTELKOMMISSION
DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT
2. AUFLAGE 2000
Evidenz in der Medizin
Die Wirksamkeit eines Arzneimittels bzw. einer therapeutischen Maßnahme kann nur dann als nachgewiesen
gelten, wenn hierzu Belege, d. h. eine ausreichende
»Evidenz«, aus validen klinischen Prüfungen vorliegen.
In der Wertigkeit haben Nachweise zum Erreichen
bedeutender therapeutischer Ziele wie Reduktion von
Morbidität und Letalität Vorrang vor Surrogatparametern wie z. B. Senkung von LDL-Cholesterin oder Blutdruck. Der Wirksamkeitsnachweis sollte wichtigste
Grundlage für eine therapeutische Entscheidung sein.
Die Therapieempfehlungen versuchen daher, insbesondere mit den »Kategorien zur Evidenz« transpa-
rent zu machen, für welchen Wirkstoff und für welche
Indikation eine Wirksamkeit belegt ist. Ergebnisse epidemiologischer Untersuchungen können aber nur eine
Grundlage der ärztlichen Therapieentscheidung sein,
bei der eine Vielzahl individueller Gegebenheiten des
einzelnen Patienten berücksichtigt werden muss. Hinzu
kommt, dass es nicht für alle therapeutischen Maßnahmen Belege zur Wirksamkeit gibt bzw. geben kann.
Auch für diese Situation finden sich in den Therapieempfehlungen Hinweise. Letztlich ist der Arzt hier gefordert, auf der Basis bislang vorliegender Kenntnisse
und Erfahrungen das für den Patienten Richtige zu tun.
Kategorien zur Evidenz
Aussage (z. B. zur Wirksamkeit) wird gestützt durch mehrere adäquate, valide klinische
Studien (z. B. randomisierte klinische Studie) bzw. durch eine oder mehrere valide
Metaanalysen oder systematische Reviews. Positive Aussage gut belegt.
Aussage (z. B. zur Wirksamkeit) wird gestützt durch zumindest eine adäquate, valide
klinische Studie (z. B. randomisierte klinische Studie). Positive Aussage belegt.
Negative Aussage (z. B. zur Wirksamkeit) wird gestützt durch eine oder mehrere adäquate,
valide klinische Studien (z. B. randomisierte klinische Studie), durch eine oder mehrere
Metaanalysen bzw. systematische Reviews. Negative Aussage gut belegt.
Es liegen keine sicheren Studienergebnisse vor, die eine günstige oder schädigende
Wirkung belegen. Dies kann begründet sein durch das Fehlen adäquater Studien,
aber auch durch das Vorliegen mehrerer, aber widersprüchlicher Studienergebnisse.
I N H A LT
Empfehlungen zur Therapie
von Tumorschmerzen
Inhaltlich abgestimmt mit der Deutschen Gesellschaft zum Studium des
Schmerzes e.V. (DGSS) und der Deutschen Krebsgesellschaft e.V.
AVP-Sonderheft Therapieempfehlungen, 2. Auflage, April 2000
VORWORT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
GRUNDLAGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Epidemiologische Bedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Vorbemerkungen zur Pathologie, Pathophysiologie und Klassifikation . . . 5
Diagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
THERAPIE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Indikationsstellung zur Therapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Therapieziel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Nichtmedikamentöse Therapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Pharmakotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Unerwünschte Wirkungen und deren Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Weiterführende therapeutische Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
LITERATUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
ANHANG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Zur Methodik der Leitlinienerstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
VORWORT
Etwa 50–80 % aller Krebspatienten in fortgeschrittenem Stadium leiden an
Schmerzen. Bei optimaler Behandlung kann bei etwa 90 % dieser Patienten
eine Beseitigung oder zumindest eine Reduktion der Schmerzen auf ein
erträgliches Maß erreicht werden. Diese große therapeutische Aufgabe ist
trotz aller in den letzten Jahren erreichten Fortschritte durch spezialisierte
Schmerztherapeuten allein nicht zu leisten, sondern bedarf der Kooperation
mit dem Hausarzt. Die vorliegenden Therapieempfehlungen nach Nr. 14 der
Arzneimittel-Richtlinien sollen gerade dem niedergelassenen »Nicht-Spezialisten«
den aktuellen Wissensstand zur Tumorschmerztherapie vermitteln und Anleitung zu einer Schmerzbehandlung unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten,
insbesondere einer ausreichenden Opioidversorgung, geben.
4
Die 1. Auflage dieser Therapieempfehlungen beruhte im Wesentlichen auf
einem Leitlinienvorschlag (1), der von der »Arbeitsgruppe des Ärztlichen
Sachverständigenbeirates für die Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung« des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt wurde. Die
hier vorliegende 2. Auflage wurde aktualisiert und erheblich erweitert. Die
neu eingeführten »Kategorien zur Evidenz« schaffen Transparenz, für welche
pharmakotherapeutischen Maßnahmen die Wirksamkeit anhand klinischer
Studien nachgewiesen werden konnte und für welche nur unzureichende
Belege vorhanden sind. Gerade in der Tumorschmerztherapie zeigen sich
jedoch die Limitierungen einer evidenzbasierten Medizin im engeren Sinne.
Auch dort, wo stringente Nachweise der Wirksamkeit wünschenswert wären,
stehen einem aussagekräftigen Studiendesign oft berechtigte ethische
Einwände entgegen und erschweren die Klassifizierung der Evidenz (2).
Dennoch kann auch für solche therapeutischen Situationen eine Empfehlung
gegeben werden, da wir uns bewusst sind, dass die ärztliche Behandlung
letztlich mehr ist als die Beachtung der Ergebnisse klinischer Studien (s. a.
»Evidenz in der Medizin« 1. Umschlagseite). Dies entspricht auch dem
Sackett’schen Tenor von der »bestmöglichen Evidenz«. Stark erweitert und
konkretisiert wurden auch die Hinweise zur adjuvanten Therapie und der
Behandlung mit Koanalgetika.
Die Arzneimittelkommission verbindet mit der vorliegenden Publikation, wie
bereits in der 1. Auflage, den Wunsch und die Hoffnung, dass diese Empfehlung in der Ärzteschaft und insbesondere unter den hausärztlich tätigen
Kollegen weite Verbreitung und Akzeptanz finden und damit zu einer
Verbesserung der Schmerzbehandlung Tumorkranker in Deutschland beitragen. Diese Therapieempfehlungen repräsentieren den Konsens der entsprechenden Fachmitglieder und allgemeinmedizinischen Kommissionsmitglieder
und des Vorstandes der Arzneimittelkommission.
Prof. Dr. med. R. Lasek
Prof. Dr. med. B. Müller-Oerlinghausen (Vorsitzender)
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
1. Bundesministerium für Gesundheit: Therapeutische Versorgung von Patienten mit chronischen Kopf-, Rücken- und Tumorschmerzen – Vorschläge für Leitlinien, Bonn 1996.
2. Scottish Intercollegiate Guidelines Network: SIGN Guidelines – An introduction to SIGN
methodology for the development of evidence-based clinical guidelines. SIGN
Publication Number 39, 1999.
Tumorschmerz ~ 2. Auflage 2000
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
GRUNDLAGEN
Epidemiologische
Bedeutung
Der umfassendste Überblick über die Häufigkeit von Tumorschmerzen stammt von
Bonica1. 50 bis 70 % der Tumorpatienten
mit fortgeschrittenen Stadien geben
demnach Schmerzen an. Patienten mit
Knochen- oder Bauchspeicheldrüsentumoren leiden dabei häufiger unter
Schmerzen als Patienten mit Lymphomen
oder Leukämien1 (Abbildung 1). Für
Deutschland liegen derzeit weder Zahlen
zur Inzidenz und Prävalenz tumorbedingter Schmerzen vor, noch ist bekannt, welche Institutionen mit welchem
Erfolg Tumorschmerzen behandeln.
Schätzungen für Deutschland besagen,
dass an einem Stichtag etwa 220.000
Menschen einen tumorschmerzbedingten Behandlungsbedarf haben2.
Oberflächlich betrachtet scheint die
Therapie von Tumorschmerzen sehr einfach zu sein. In 90 % der Fälle, heißt es,
seien Schmerzen bei Tumorpatienten erfolgreich zu behandeln. Dieser hohe
Prozentsatz gilt allerdings nur für besonders spezialisierte Schmerzzentren3.
Aber auch mit einfachen Mitteln in der
Hausarztpraxis lässt sich den meisten
Tumorpatienten ausreichend durch Anwendung des WHO-Stufenschemas helfen. Die Erfolgsrate der Schmerztherapie
bei Tumorpatienten mit Hilfe des WHOStufenplans hängt dabei im Wesentlichen
von der Erfahrung der Therapeuten ab.
Tumorschmerz ist ein sehr komplexes
Problem, dessen Lösung durch eine spezifische kausale oder symptomatische
Schmerztherapie zunächst einer gründlichen Ursachenanalyse bedarf.
Vorbemerkungen zur
Pathologie, Pathophysiologie und Klassifikation
Durch Malignome hervorgerufene
Schmerzen sind das Ergebnis verschiedener Ursachen, die sowohl einzeln als
auch in Kombination auftreten. Grundsätzlich muss mit chronischen und akuten Schmerzen gerechnet werden.
»Tumorschmerz« kann unabhängig vom
Stadium des zugrundeliegenden Tumors
auftreten, wobei die Schmerzprävalenz
mit fortschreitender Erkrankung zunimmt. Man unterscheidet tumorbedingte, tumortherapiebedingte und tumorunabhängige Schmerzen (Tabelle 1).
Tumorbedingte Schmerzen
Schmerzen, die durch direkte Gewebeschädigung vom Tumor hervorgerufen
werden, nehmen den Hauptanteil (60–
90 %) therapiebedürftiger Schmerzen
Abbildung 1: Schmerzprävalenz (Mittelwerte) bei spezifischen Tumordiagnosen und Tumorlokalisationen (nach Bonica1)
Diagnose
Leukämie
Lymphom
Lunge
Brust
Leber/Galle
Pankreas
Knochenmetastase
Sarkom
Ösophagus
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Prävalenz in %
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
beim Erwachsenen ein (Tumorkompression, Tumorwachstum in Nerven, Freisetzung von Mediatoren, Veränderungen
des Mikromilieus etc.). Bei der Mehrzahl
der Tumorschmerzpatienten lassen sich
organisch begründete Schmerzursachen
feststellen4, jedoch werden bei vielen
Patienten die somatisch ausgelösten
Schmerzzustände durch psychologische
Faktoren verstärkt bzw. unterhalten3. In
einer Untersuchung an 276 Patienten
waren bei 64 % bislang nicht diagnostizierte Schmerzursachen, zumeist Metastasen, festzustellen. Neurologische Diagnosen zeigten 36 % der Patienten. Aufgrund neuer Befunde erhielten 18 % der
Patienten wieder eine kausale Therapie5.
Nach Topographie, Schmerzqualität
oder -mechanismus kann der tumorbedingte Schmerz weiter klassifiziert werden (Tabelle 2). In vielen Fällen ist der
genaue Schmerzmechanismus jedoch
nicht einzugrenzen.
Neben Dauerschmerzen können auch
schwer zu beherrschende einschießende
Schmerzen vorhanden sein. Portenoy
und Hagen6 charakterisieren diesen problematischen Schmerztyp beim Tumorpatienten als Durchbruchsschmerz
(»breakthrough pain«, zeitweise Exazerbation von Schmerzen, die über einen
stabilen Ruheschmerz bei einem Patienten auch unter dauernder Opioidtherapie auftreten können) oder als Belastungsschmerz (»incident pain«), der durch
eine Aktion des Patienten, z. B. durch
Bewegung, Schlucken, Wasserlassen,
Defäkation oder Husten, induziert wird.
Für diese Schmerzen sollte der Patient
ein schnell wirksames Opioid als
Bedarfsmedikation erhalten.
Daneben werden Schmerzen genannt, die in der Literatur häufig unter
»tumorassoziiert« aufgeführt werden.
Dabei handelt es sich um akute und
chronische Schmerzen, die oft im Zusammenhang mit Tumoren entstehen,
wie die Herpes-zoster-Infektion bzw. die
postzosterische Neuralgie. Durch Immobilisation können – gerade bei mangelnder Pflege – Dekubitalulzera auftreten,
die ebenfalls Schmerzen verursachen.
Tumortherapiebedingte
Schmerzen
Schmerzen durch die Tumortherapie,
sowohl chronisch als auch akut. Zum
Tumorschmerz ~ 2. Auflage 2000
5
GRUNDLAGEN
Beispiel hinterlassen chemotherapeutische Behandlungen mitunter schmerzhafte Polyneuropathien, aseptische Knochennekrosen oder Mukosaentzündungen. Aufgrund lokaler Bestrahlungen
kann es zu Fibrosierungen von Nervenplexus kommen, die sich erst längere Zeit
nach der Therapie bemerkbar machen.
Tumorunabhängige oder nicht
therapiebedingte Schmerzen
Diagnostik
Schmerzen, die unabhängig vom Tumor
bestehen, sowohl chronisch als auch akut.
Als behandlungsbedürftig einzustufen
ist z. B. ein primärer Kopfschmerz wie die
Migräne, die eine spezifische Therapie
benötigt.
Vor einer Diagnosestellung steht eine
sorgfältige Anamnese, Sichtung der Vorbefunde und körperliche Untersuchung
mit neurologischem Status. Inwieweit das
Symptom Schmerz durch das Malignom
selbst bedingt ist oder ob auch andere
Schmerzursachen in Frage kommen, die
nicht in direkter Beziehung mit dem
Tumor stehen, kann differentialdiagnostisch allein von der Schmerzanamnese
her nicht unterschieden werden. Das
Ausmaß einer weitergehenden Diagnostik (z. B. Sonographie, CT, NMR, Szintigraphie, Angiographie) richtet sich nach
dem Krankheitsstadium und dem Allgemeinzustand des Patienten.
Das Auftreten bzw. die Verstärkung
von Schmerzen bei einem bisher
schmerzfreien bzw. -kontrollierten Tumorpatienten erfordert eine erneute Überprüfung der Schmerzdiagnose und muss
immer an ein Fortschreiten des Tumorwachstums denken lassen.
Darüber hinaus sollte bei dem vielschichtigen Bild akuter wie chronischer
Tumorschmerzen eine psychosoziale
Schmerzanamnese miterhoben werden.
Dies ist vor allem dann zu berücksichtigen, wenn die somatische Erkrankung
nicht allein die Schmerzintensität oder
-qualität erklärt. Die Schmerzanamnese
beinhaltet körperliche, soziale, psychosoziale und glaubensbedingte Faktoren7.
Tabelle 1: Beispiele für Schmerzursachen und deren Häufigkeit (%) bei
Tumorpatienten
Tumorbedingt (60–90 %)
• Knochen-/Weichteilinfiltration
• Kompression und Infiltration von Nerven-, Blut- und Lymphgefäßen
• Tumornekrose an Schleimhäuten mit Ulzeration und Perforation
• Ausbildung eines Hirnödems
• zusätzlich in 5–20 % (früher verwendeter Begriff: „tumorassoziiert“)
• Paraneoplastisches Syndrom
• Zosterneuralgie, Pilzinfektion
• Venenthrombose
• Dekubitus
Therapiebedingt (10–25 %)
• Operation (Nervenläsion, Vernarbung, Ödem, Muskelverspannung)
• Radiatio (Fibrose, Neuropathie, Strahlenosteomyelitis, Mukositis)
• Chemotherapie (Entzündung, Paravasat, Mukositis, Neuropathie)
6
Tumorunabhängig (3–10 %)
• Migräne
• Spannungskopfschmerz
• Arthritis
Tabelle 2: Klassifikation tumorbedingter Schmerzen
Nozizeptorschmerz
Somatischer Schmerz
spitz, stechend, gut lokalisierbar, umschrieben
• Knochen- und Periostschmerz
helle, gut lokalisierbare Schmerzen, meist bei körperlicher Belastung und
bei bestimmten Bewegungen
• Weichteilschmerz
Dauerschmerzen brennenden bis bohrenden Charakters oder plötzlich
einschießende, blitzartige Schmerzattacken im Sinne einer Hyperästhesie;
Beteiligung des sympathischen Nervensystems möglich
• Ischämieschmerz
Schmerzverstärkung bei Bewegung; bläulich-livide Verfärbung der Haut
Viszeraler Schmerz
dumpf, schlecht lokalisierbar, kolikartig
Neuropathischer Schmerz
(Dysästhesie, Allodynie, Hypo- oder Hyperästhesie, Hyperalgesie)
• lanzinierender Schmerz
spitz, hell, einschießend, attackenweise
• brennender Dauerschmerz
schlecht lokalisiert
• sympathisch unterhaltener Schmerz
oftmals nicht einem speziellen Innervationsgebiet zuzuordnen,
vergesellschaftet mit trophischen Störungen
Tumorschmerz ~ 2. Auflage 2000
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
THERAPIE
Indikationsstellung
zur Therapie
Jeder tumorbedingte Schmerz verpflichtet zur therapeutischen Intervention. Eine unterlassene Schmerztherapie
erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung8.
Therapieziel
Therapieziel ist Schmerzausschaltung,
zumindest Schmerzreduktion, auf ein erträgliches Maß. Das ist bei etwa 90 %
der Patienten erreichbar9. Das Ziel einer
Schmerzfreiheit ist oft unrealistisch,
sodass in kleinen Schritten Schmerzlinderung erreicht werden sollte. Schmerzlinderung in der Nacht, während Ruhephasen und schließlich bei Bewegungen
sind einzelne Schritte. Bei schätzungsweise weniger als 50 % der Tumorpatienten dürfte heute dieses Therapieziel
aber tatsächlich erreicht sein. Dass dieser
Anteil nicht größer ist, liegt nicht allein
an der Missachtung von Ursachenanalyse, Therapiestandards und Notwendigkeit einer umfassenden Therapie, sondern auch an der latenten Unterversorgung durch eine zu geringe Zahl erfahrener Therapeuten10 (Tabelle 3). Weitere
Gründe für die unbefriedigende Situation sind:
Patienten und deren Angehörige haben die gleichen Vorurteile gegenüber
einer Schmerztherapie, speziell mit
Opioiden, wie viele Therapeuten11.
Dabei führen ärztliche Vorurteile und
Wissensdefizite vermutlich dazu, dass
auch Patienten Vorurteile gegenüber
der Schmerztherapie haben.
Es gibt Schmerzen, die trotz hochdosierter Medikamentengaben und anderer medizinischer wie z. B. chirurgischer Interventionen nicht auf ein
erträgliches Niveau gesenkt werden
können (z. B. einige Formen neuropathischer Schmerzen).
Nicht alle Schmerzen lassen sich medikamentös beherrschen, speziell solche nicht, die durch psychische Variablen, wie Gefühle von Hilflosigkeit,
Angst oder Depression, wesentlich
beeinflusst werden.
Im internationalen Vergleich nimmt die
Bundesrepublik Deutschland beim legalen Morphinverbrauch einen der letzten
Plätze ein12. Analysen aus dem Ausland
zeigen, dass die Opioidverschreibung ansteigen kann, ohne dass der Opioidabusus
zwangsläufig zunimmt13. Sinn des aus
dem Jahre 1929 stammenden deutschen
Betäubungsmittelgesetzes soll sein, die
Bevölkerung vor suchtgefährdenden Arzneimitteln (»Suchtgiften«) zu schützen.
Daneben soll gewährleistet werden, dass
Betäubungsmittel nicht übermäßig verwendet werden, Patienten nicht abhängig gemacht werden und eine Abhängigkeit nicht auf Dauer unterstützt wird.
Zusammen mit dem damit angestrebten Schutz der Bevölkerung wird offensichtlich auch ein vorurteilshaftes Denken aufgebaut, das die Versorgung der
betroffenen Patienten behindert.
Nichtmedikamentöse
Therapie
Allgemeine Maßnahmen
Wenngleich die Einhaltung festgelegter
Behandlungsstandards bei einer großen
Zahl von Tumorpatienten Schmerzfreiheit
oder zumindest Schmerzarmut erreicht,
so darf nicht außer acht gelassen werden,
dass Tumorpatienten darüber hinaus
supportiver, verstehender, tröstender
Begleitung auch im Glauben sowie
sozialer Hilfen und zum Teil auch psychotherapeutischer Krisenintervention
bedürfen. Dies gilt nicht allein für die
Finalphase ihrer Erkrankung, sondern für
den gesamten Verlauf des Tumorleidens.
Tabelle 3: Wesentliche Ursachen
der Unterversorgung von Tumorschmerzpatienten
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Schmerzdiagnose unkorrekt
Schmerzintensität unterschätzt
Dosierungsintervall zu lang
Dosierung zu niedrig
Bevorzugung schwacher Opioide
Angst vor Toleranz und Entzug
Angst vor Abhängigkeit
BtMVV
Kein Koanalgetikum eingesetzt
Spezielles Verfahren nicht bedacht
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Psychosoziale Maßnahmen
Neben psychoonkologischen Angeboten
(z. B. patientenzentrierte Gesprächstherapie; stützende Gespräche: Partner- bzw.
Familiengespräche) zur Krisenintervention
bei bestehender auffälliger Diagnoseund/oder Krankheitsverarbeitung können
gezielte Schmerzbewältigungstechniken,
verhaltenstherapeutische Maßnahmen
sowie Entspannungsverfahren eingesetzt
werden. Natürlich ersetzen diese Therapien nicht eine suffiziente medikamentöse Schmerztherapie, die bei Tumorpatienten absoluten Vorrang hat.
Pharmakotherapie
Kausale Schmerztherapie
Wo immer eine Beeinflussung des Tumors
bzw. seiner Metastasen erreicht werden
kann, ist dies in der Regel mit einer Minderung, im günstigsten Fall sogar dem
Verschwinden der Schmerzen verbunden (gilt nicht für therapiebedingte
Schmerzen). Dabei spielt das Ausmaß
der Remission häufig eine untergeordnete Rolle. Auch schon der Wachstumsstillstand kann eine Schmerzlinderung
bedingen.
Bei einer bekannten Tumordiagnose
müssen daher zunächst kausale Behandlungsmöglichkeiten wie Operation,
Chemo-, Hormon-, Radioisotopen- oder
Strahlentherapie in Betracht gezogen
werden, die zu einer Beseitigung oder
Verkleinerung des Tumors führen oder
zumindest zur palliativen Therapie eingesetzt werden können. Natürlich ist die
symptomatische Schmerztherapie nicht
erst dann angezeigt, wenn kausale Behandlungsmöglichkeiten komplett ausgeschöpft sind. Häufig ist auch ein paralleles Vorgehen nötig und sinnvoll. Dies
verpflichtet alle an der Therapie beteiligten Kollegen zu frühzeitigem interdisziplinären Zusammenarbeiten. So muss auch
der Schmerztherapeut onkologische
Therapiekonzepte überdenken.
Symptomatische
Schmerztherapie
Bei der medikamentösen Tumorschmerztherapie zeigen sich sowohl die Notwendigkeit als auch die Grenzen der Evidenzbasierten Medizin (s. a. S. 2 »Evidenz in
der Medizin«). Die Daten zur Evidenz,
Tumorschmerz ~ 2. Auflage 2000
7
THERAPIE
d. h. Belege zur Wirksamkeit der medikamentösen Therapie von tumorbedingten
Schmerzen anhand aussagefähiger klinischer Studien, sind im Vergleich zu anderen Gebieten der Arzneimitteltherapie
recht lückenhaft. Die Ursache hierfür
liegt an verständlichen ethischen Bedenken gegenüber Placebo-kontrollierten
Untersuchungen bei Tumorpatienten.
Andererseits sind pharmakologische
Wirkungen der zum Einsatz kommenden
Substanzen bekannt. Ergebnisse einzelner klinischer Studien zur Beeinflussung
des Tumorschmerzes (s. u.) und Metaanalysen zur Opioidtherapie bei anderen
chronischen Schmerzen14, 15 zeigen die
Effizienz der Therapie. Nicht zuletzt ist
die klinische Wirksamkeit für Arzt und
Patient gleichermaßen offensichtlich
(»evident«).
Empfehlungen der WHO16
8
Zusammengefasst empfiehlt die
WHO16, 17, 18 eine
orale Therapie
nach der Uhr
nach Stufenplan
individuell abgestimmt
auf den Patienten
Orale Therapie
Der Patient bewahrt durch nichtinvasive
Darreichungsformen wie die orale, aber
auch die transdermale Applikation seine
Unabhängigkeit, auch vom Therapeuten19. Die orale medikamentöse Applikationsform muss verlassen werden, wenn
der Patient z. B. an unstillbarem Erbrechen leidet oder andere nicht therapierbare gastrointestinale Nebenwirkungen
(Obstipation!) auftreten. Möglicherweise kann hier z. B. der Einsatz von
Fentanyl-Pflastern sinnvoll sein (s. u.).
»Nach der Uhr«
Voraussetzung für eine wirksame Therapie ist der konsequente Einsatz der Medikamente »nach der Uhr«, d. h. der
Applikationsrhythmus des verwendeten
Präparates richtet sich nach dessen Wirkungsdauer. Hierdurch wird ein gleichmäßiger wirksamer Dosisspiegel aufrechterhalten, der bei stabilem Schmerzniveau das Wiederauftreten von Schmerzen verhindert (»Schmerzprophylaxe«).
Retardierenden Präparaten ist in der
Langzeitbehandlung von Tumorschmer-
Tumorschmerz ~ 2. Auflage 2000
zen der Vorzug zu geben, weil eine zweioder dreimal tägliche Einnahme eines
Medikamentes für den Patienten natürlich
wesentlich einfacher ist als eine sechsmal
tägliche Einnahme eines nicht retardierten Präparates. Retardierte Präparate
stellen durch die geringere Einnahmefrequenz auch einen ungestörten Nachtschlaf sicher.
Stufenplan
Der Stufenplan der WHO schlägt eine
Aufeinanderfolge verschiedener Behandlungen vor, die im jeweiligen Fall den
individuellen Bedürfnissen und Begleiterkrankungen (s. a. Tabelle 6) des Patienten angepasst werden müssen.
Danach sind drei Stufen vorgesehen:
Stufe I
ein Nicht-Opioid-Analgetikum,
z. B. Acetylsalicylsäure, ± Adjuvans
Stufe II
ein schwach wirkendes Opioid (nicht
unter BtMVV), z. B. Codein, ± NichtOpioid-Analgetikum, ± Adjuvans
Stufe III
ein stark wirkendes Opioid (BtMVV),
z. B. Morphin, ± Nicht-Opioid-Analgetikum, ± Adjuvans
Mit diesem einfachen Schema, das im
Wesentlichen aus der effektiven Anwendung von nur drei Wirkstoffgruppen besteht, lassen sich die meisten Tumorschmerzen ausreichend behandeln (Abbildung 2).
Die Empfehlungen der WHO wurden
in mehreren, z. T. von der WHO geförder-
ten Untersuchungen validiert9, 10, 20, 21, 22.
Auch hier zeigen sich methodische Limitierungen23, auf die bereits oben im Zusammenhang mit der evidenzbasierten
Bewertung einzelner therapeutischer
Interventionen bei der Tumorschmerztherapie hingewiesen wurde. Dennoch
können die Studien zeigen, dass die
meisten Patienten bereits eine Woche
nach Behandlungsbeginn eine deutliche
Schmerzreduktion erfahren10, 21, 22 und bei
etwa 70–100 % aller Patienten ein ausreichender therapeutischer Erfolg erzielt
werden kann10, 20, 21, 22. In einer umfangreichen deutschen Studie22 wurde bei
76 % aller Patienten ein guter, bei 12 %
ein ausreichender, bei 12 % ein unzureichender Erfolg der analgetischen Therapie beschrieben.
Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erarbeiteten Grundregeln
zur Therapie von Tumorschmerzen16
werden daher zu Recht allgemein akzeptiert und empfohlen10, 24, 25, 26. Sie haben
wesentlich zur Akzeptanz und Verbreitung einer einfachen und wirksamen
Schmerztherapie beigetragen.
In wenigen ausgesuchten Krankheitsfällen sollte vor dem Einsatz des WHOStufenplans die Anwendung von Nervenblockaden (Regionalanästhesie, neurolytische Blockaden) durch einen Arzt mit
entsprechender schmerztherapeutischer
Ausbildung geprüft werden. Nach einer
erfolgreichen Probeblockade mit einem
Lokalanästhetikum kann nach eingehender Aufklärung des Patienten eine Neurolyse der entsprechenden Nerven oder
Abbildung 2: Stufenschema der WHO zur Tumorschmerztherapie
Stufe III:
stark wirksames Opioid
± Nicht-Opioid-Analgetikum
± Adjuvans
Stufe II:
schwach wirksames Opioid
± Nicht-Opioid-Analgetikum
± Adjuvans
Stufe I:
Nicht-Opioid-Analgetikum
± Adjuvans
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
THERAPIE
Tabelle 4: Beispiele für Analgetika (orale Darreichungsform), die sich zur Therapie nach Stufenplan eignen sowie
wichtige unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) und Arzneimittelinteraktionen (IA).
pk: pharmakokinetische IA, pd: pharmakodynamische IA.
Beachte: Die Verordnung der Stufe 1-Präparate sollte in fixen Dosierungen erfolgen. Die Opioide der Stufe 2 sollten nicht oberhalb der angegebenen Dosis eingesetzt werden. Opioide der Stufe 3 müssen individuell titriert werden und können im Einzelfall die angegebenen Dosierungen weit überschreiten.
Wirkstoff
Tagesdosierung (mg)
Wirkungsdauer (h) Wichtige UAW/IA
Stufe I nach WHO
Paracetamol
4–6 x 500–1.000
4–6
UAW: Bronchospasmus (»Analgetika-Asthma«),
toxische Hepatitis (bei Dosierung
von > 8–10 g/die)
IA:
Phenobarbital, Phenytoin, Carbamazepin,
Rifampicin, Alkoholmissbrauch: verstärkte
Leberschädigung (pk); Wirkungsverstärkung von oralen Antikoagulanzien
möglich (pk), Zidovudin: Neutropenie
Acetylsalicylsäure
Ibuprofen retard
Naproxen
Diclofenac retard
4–6 x 500–1.000
2 x 800
2 x 500
2 x 50–150
4–6
12
12
12
UAW: Übelkeit, Erbrechen, Magen-Darm-Ulzera,
Bronchospasmus und anaphylaktischer
Schock (Analgetika-Intoleranz),
Transaminasenanstieg, Kreatininanstieg,
Nierenversagen, Blutdruckanstieg,
Blutbildstörung, Ödeme
IA:
Antikoagulanzien: Wirkungsverstärkung (pd),
Kortikoide, Alkohol: erhöhtes Blutungsrisiko
(pd), Digoxin, Lithium, orale Antidiabetika,
Methotrexat, Valproinsäure: Wirkungsverstärkung (pk); Diuretika, Antihypertonika:
Wirkungsabschwächung (pd); Kombination mit ACE-Hemmern: erhöhte Gefahr
einer Nierenfunktionsstörung (pd)
Metamizol
4–6 x 500–1.000
4–6
UAW: Blutdruckabfall, Leukopenie, Agranulozytose, anaphylaktischer Schock (bei
schneller i. v.-Gabe, extrem selten bei
oraler Gabe)
IA:
Ciclosporin: Wirkungsabnahme (pk)
Stufe II nach WHO
Dihydrocodein retard
2–3 x 60–180
8–12
UAW: Obstipation, Übelkeit, Erbrechen, Sedie-
Tramadol retard
2–3 x 100–300
8–12
rung, Allergien, Blutdruckabfall,
Cave: Kumulation
Tilidin-Naloxon retard
2–3 x 100–200
(bezogen auf Tilidin)
8–12
IA:
Sedativa, Droperidol, Alkohol: verstärkte
Sedierung bzw. Atemdepression (pd);
Stufe III nach WHO
Morphin
Morphin retard
Morphin retard II
Buprenorphin
Fentanyl TTS
Oxycodon retard
Hydromorphon retard
SSRI, trizyklische Antidepressiva; MAO6 x 5–500
2–3 x 10–500
1–2 x 20–500
3–4 x 0,2–1,2
0,6–12 (transdermal!)
2–3 x 10–400
2–3 x 4–200
4
8–12
12–24
6–8
48–72
8–12
8–12
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Hemmer: Krämpfe, Halluzinationen,
Beeinträchtigung der Herz-Kreislauffunktion (pd), Carbamazepin: verringerte
Analgesie (pk), Muskelrelaxanzien:
Wirkungsverstärkung (pd)
Tumorschmerz ~ 2. Auflage 2000
9
THERAPIE
Nervenwurzeln erfolgen (geeignete Indikationen: z. B. Pankreaskopfkarzinom:
Neurolyse des Plexus coeliacus; Rektumkarzinom mit perianal begrenzten
Schmerzen: intrathekale Neurolyse S3-S5).
Sollte die Effektivität des WHOStufenschemas bei einigen wenigen
Patienten, z. B. aufgrund exazerbierender Schmerzen, an ihre Grenzen stoßen,
ist der Einsatz epiduraler, intrathekaler
oder intraventrikulärer Applikation von
Opioiden, ggf. in Kombination mit
Lokalanästhetika oder Adjuvanzien (z. B.
Clonidin), in Erwägung zu ziehen.
Stufe I nach WHO:
Nicht-Opioid-Analgetika
An der Basis des WHO-Stufenschemas
stehen Nicht-Opioid-Analgetika. Die WHO
nennt als Standardsubstanz Acetylsalicylsäure, als Alternativen kommen Paracetamol, Metamizol oder andere nichtsteroidale Antirheumatika/Antiphlogistika
(NSAR) in Frage. Die Tagesdosierungen
(Tabelle 4) sollten dabei auf 4–6 Einzelgaben nach Zeitschema verteilt werden.
10
Paracetamol
Paracetamol kann alternativ zur Acetylsalicylsäure eingesetzt werden. Es ist jedoch wegen der fehlenden antiphlogistischen Wirkung bei Knochen- und
Weichteilschmerzen kaum wirksam. Die
gefürchtete Lebertoxizität tritt erst bei
Dosierungen über 8–10 g/die auf. Bei
Alkoholabusus oder eingeschränkter
Leberfunktion (ausgeprägte Metastasen) ist jedoch schon bei niedrigeren
Dosierungen mit toxischen Leberreaktionen zu rechnen.
Für Paracetamol liegt bislang kein
hinreichender Nachweis der
Wirksamkeit bei Tumorschmerz aus
klinischen Studien vor27, 28.
Metamizol
Neben seiner analgetischen Wirkung
verfügt Metamizol über gute spasmolytische Effekte. Das Agranulozytoserisiko
von Metamizol unterliegt z. Zt. einer
erneuten Bewertung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Rahmen eines Stufenplanverfahrens nach Stufe I.
Eine doppelblinde randomisierte
Studie mit einem Vergleich von
Metamizol versus Morphin weist auf
die Wirksamkeit von Metamizol bei
Tumorschmerz hin29.
Nichtsteroidale Antirheumatika/
Antiphlogistika (NSAR)
NSAR sind bei Knochenmetastasen gut
wirksam, haben allerdings den Nachteil
gastrointestinaler Nebenwirkungen bei
Langzeittherapie.
Die Wirksamkeit nichtsteroidaler
Antirheumatika bei Tumorschmerzen kann anhand der Ergebnisse
mehrerer klinischer Prüfungen als belegt gelten25, 27, 30, 31, 32, 33, 34. Dabei lassen
sich wie auch bei Untersuchungen in
anderen Indikationen keine wesentlichen Unterschiede in der Wirksamkeit
zwischen den einzelnen NSAR erkennen27, 35.
Mehrere Untersuchungen zeigen
einen »Opioid-sparenden Effekt«
unter NSAR-Medikation30, 36, 37.
Tabelle 5: Patienten mit besonders hohem Risiko unter NSAR-Therapie46
gastrointestinale Komplikationen:
•
> 65/70 Jahre
•
bekannte Ulkuskrankheit
•
gastrointestinale Blutungen in der Anamnese
•
Corticosteroidtherapie
Störungen der Nierenfunktion:
•
> 65/70 Jahre
•
vorbestehende Nierenerkrankung
•
arterielle Hypertonie
•
Herzinsuffizienz
•
Komedikation mit Diuretika oder ACE-Hemmern
•
Flüssigkeitsdefizit
Tumorschmerz ~ 2. Auflage 2000
Dieser Effekt kann als Beleg der Wirksamkeit von NSAR in dieser Indikation
gedeutet werden. Die klinische Bedeutung eines »Opioid-sparenden Effektes«
erscheint jedoch eher gering, da Opioide
im Vergleich zu NSAR eine günstigere
Wirkungs-/Nebenwirkungsrelation bei
Langzeittherapie besitzen. NSAR können
Opioide nicht ersetzen.
Für die spezielle Wirksamkeit von
NSAR bei Knochenschmerzen
sind keine Belege aus kontrollierten
Untersuchungen vorhanden35.
Da gute klinische Erfahrungen zum Einsatz von NSAR bei Knochen- und Weichteilschmerzen vorliegen, können NSAR in
dieser Indikation jedoch trotz schlechter
Datenlage empfohlen werden.
Nichtsteroidale Antirheumatika verfügen über ein erhebliches Nebenwirkungs- und Interaktionspotential (Tabellen 4, 5 und 6). Zu beachten ist das
häufigere Auftreten von gastrointestinalen und renalen Nebenwirkungen der
NSAR im höheren Lebensalter38, 39, 40, 41, 42, 43.
Untersuchungen zeigen, dass bei über
65-Jährigen 20–30 % aller Krankenhausaufnahmen und Todesfälle durch peptische Ulzera auf eine Behandlung mit
NSAR zurückzuführen sind40, 43, 44.
Bei einer Therapie mit NSAR, aber ggf.
auch unter Paracetamolgabe45, ist die
Gefahr einer Wirkungsverstärkung von
gleichzeitig verordneten oralen Antikoagulanzien zu beachten.
Bei sonst weitgehend vergleichbaren Wirkungen und Nebenwirkungen von NSAR weisen aussagefähige
epidemiologische Untersuchungen
dennoch auf eine differentielle gastrointestinale Toxizität dieser Substanzen
hin. Bestimmte NSAR, wie z. B. Ibuprofen und Diclofenac, zeigen dabei ein
deutlich geringeres gastrointestinales
Blutungsrisiko als z. B. Azapropazon
oder Piroxicam47, 48, 49, 50, 51, 52, 53.
Neuere spezifische COX-2-Hemmer
(Rofecoxib, Celecoxib), die weniger gastrointestinale Nebenwirkungen als konventionelle NSAR aufweisen sollen, sind
lediglich für die Indikationen Arthrose
bzw. Arthrose und rheumatoide Arthritis
zugelassen.
Bei Patienten mit der Notwendigkeit
einer NSAR-Behandlung, aber einem
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
THERAPIE
hohen Risiko für gastrointestinale Komplikationen (Tabelle 5) kann die prophylaktische Gabe des Protonenpumpenhemmers Omeprazol (20 mg/die) oder die
von Misoprostol (4 x 200 µg/die) erwogen werden. Die Gabe von Misoprostol
führt häufig zu gastrointestinalen Nebenwirkungen wie Diarrhoe und Bauchschmerzen.
In der Prophylaxe des NSARinduzierten Ulcus ventriculi ist
Misoprostol genauso wirksam wie
Omeprazol, während Omeprazol in
der Prophylaxe des Duodenalulkus
sogar überlegen ist54, 55, 56.
Als eindeutig dem Omeprazol
unterlegen sowohl in der Heilung
von unter NSAR aufgetretenen Ulzera
als auch in der Prophylaxe gegen diese
Ulzerationen haben sich H2-Rezeptorenblocker wie z. B. Ranitidin gezeigt57.
Antazida eignen sich nicht zur
Ulkusprophylaxe bei NSARTherapie58, 59, 60.
Eine parenterale Gabe von NSAR
bringt keinerlei Vorteile61. Sie ist aber mit
potentiell gefährlichen Nebenwirkungen,
wie z. B. dem Auftreten eines anaphylaktischen Schocks, belastet62. Zubereitungen von NSAR in Form von Brausetabletten sind oft für die Patienten besser
einzunehmen als Tabletten und werden
vielfach auch besser resorbiert.
Stufe II nach WHO: Schwach
wirkende Opioid-Analgetika
Wenn durch Nicht-Opioid-Analgetika
allein keine ausreichende Schmerzreduktion erreicht wird, werden diese Analgetika mit schwachen Opioiden (s. Tabelle 4) kombiniert, d. h. die Substanzen
werden nicht gegeneinander ausgetauscht, sondern gemeinsam eingesetzt. Die schwach wirkenden OpioidAnalgetika unterliegen in Deutschland
nicht der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV). Für die
Langzeittherapie sind prinzipiell Retardpräparate zu bevorzugen.
Zu einigen schwach wirkenden
Opioid-Analgetika, wie z. B. für
Codein63, 64, 65, 66, 67 oder Tramadol68, 69, 70, 71,
liegen Untersuchungen in der Tumorschmerztherapie vor, die gemeinsam
mit Ergebnissen aus der Behandlung
anderer chronischer Schmerzzustände14
weitgehend als Beleg ihrer Wirksamkeit betrachtet werden können19.
Umfassende Vergleichsuntersuchungen, die Vorteile einzelner Substanzen
belegen, liegen nicht vor. Die Auswahl
des Opioids richtet sich daher nach den
individuellen Vorerkrankungen des Patienten. Ein Patient, der vor der Opioidtherapie bereits an Obstipation leidet,
sollte z. B. eher mit Tilidin-Naloxon
(retard) behandelt werden als mit
Dihydrocodein (retard), das eine starke
Verstopfung hervorruft. Allerdings fehlen auch hier vergleichende Studien mit
dem Zielkriterium »Obstipation«.
Schwache Opioide werden so lange
gegeben, wie die von ihnen bewirkte
Schmerzreduktion ausreicht. Allerdings
sind aus der Literatur keine verlässlichen
Angaben zu Übergangs- bzw. Maximaldosierungen beim Wechsel von schwachen auf starke Opioide oder Angaben
zu Langzeiteffekten bei höherer Dosierung schwacher Opioid-Analgetika zu
erhalten. Es ist aber zu vermuten, dass
der rechtzeitige Einsatz starker Opioide
bei diesen bestehenden Unsicherheiten
unnötig lange hinausgezögert wird. Da
Untersuchungen in Deutschland zeigten, dass 21 % der Patienten eine
Kombinationsbehandlung mit schwachen und starken Opioiden erhielten22,
erscheint es auch notwendig, darauf
hinzuweisen, dass sich eine derartige
Kombination weder pharmakologisch
noch durch Ergebnisse klinischer
Studien begründen lässt.
Die WHO nennt als wichtigen Vertreter aus der Gruppe der schwach wirksamen Opioide zuerst das Codein.
Dihydrocodein ist ein halbsynthetisches
Derivat des Codeins, ebenfalls nur kurz
wirksam, verfügt aber über etwa die
2–3fache Wirkungsstärke. In Deutschland
ist kein zur Schmerztherapie zugelassenes
retardiertes Codein-Monopräparat im
Handel, sodass nichtretardierte Darreichungsformen alle vier Stunden eingenommen werden müssen, um das o. a.
Prinzip der »Schmerzprophylaxe« einzuhalten. Daher erscheint der Einsatz von
Codein wenig sinnvoll. Retardierte Darreichungsformen von z. B. Dihydrocodein
(Wirkungsdauer von 8–12 Stunden) sind
deshalb schon aufgrund der besseren
Einnahmecompliance zu bevorzugen.
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Die Retardform von Tramadol erlaubt
eine Applikation alle 6–12 Stunden, obwohl für die Wirkungsdauer keine Belege
vorliegen. Wegen seiner überwiegend
renalen Elimination kann es im höheren
Lebensalter zur Akkumulation von Metaboliten kommen, die eine Dosisreduktion erforderlich macht72.
Die Kombination von Tilidin und
Naloxon liegt seit 1998 als retardierende
Darreichungsform vor, die eine 2–3-mal
tägliche Gabe gestattet.
Das ebenfalls von der WHO empfohlene Dextropropoxyphen erhielt im
Rahmen der Aufbereitung vom ehemaligen Bundesgesundheitsamt eine Negativmonographie, die sich allerdings
hauptsächlich auf Daten zur nichtretardierten Darreichungsform stützt. In
Deutschland ist Dextropropoxyphen nur
in einer Retardform erhältlich.
Stufe III nach WHO: Stark
wirkende Opioid-Analgetika
Für die starken Opioid-Analgetika, vor allem für Morphin, liegen
bei Tumorschmerzen klinische Prüfungen vor, die als Beleg der Wirksamkeit
akzeptiert werden können21, auch wenn
zumeist keine Vergleiche gegen Placebo,
sondern nur gegen andere Analgetika
bzw. andere Darreichungsformen zur
Verfügung stehen33, 71, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80,
81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88
. Diese Befunde werden
gestützt durch klinische, z. T. placebokontrollierte Studien zu anderen chronischen Schmerzen15, 89.
Stark wirkende Opioid-Analgetika sind
die Hauptstütze der Therapie mittelstarker
oder starker Tumorschmerzen. Sie unterliegen der BtMVV. Sollte der Schmerz
mit der Kombination von Nicht-OpioidAnalgetika und schwachen Opioiden
nicht ausreichend beherrschbar sein,
kombiniert man in der dritten Stufe des
WHO-Stufenschemas das Nicht-OpioidAnalgetikum mit einem starken
Opioid. Reine µ-Agonisten, wie z. B.
Morphin, Methadon, Oxycodon, Fentanyl, haben den Vorteil einer starken
analgetischen Wirkung, ohne dass ihre
Wirkung bei Dosissteigerung begrenzt
wird (»ceiling effect«). Von den Partialagonisten kann das Buprenorphin aufgrund seiner überwiegenden µ-agonistischen Wirkung in der Tumorschmerz-
Tumorschmerz ~ 2. Auflage 2000
11
THERAPIE
therapie eingesetzt werden, obwohl
auch hier mit einem »ceiling effect«
gerechnet werden muss.
Morphin als Referenzsubstanz ist in
einer Vielzahl von Darreichungsformen
verfügbar, pharmakodynamische und
pharmakokinetische Eigenschaften sind
gut bekannt, und zudem ist es kostengünstig. Es ist bei oraler Gabe wirksam
und sollte, wenn immer möglich, auch
oral appliziert werden.
Ergebnisse mehrerer vergleichender Untersuchungen zeigen, dass
mit retardierenden Darreichungsformen von Morphin oder anderen stark
wirkenden Opioiden eine vergleichbare
Wirksamkeit und Nebenwirkungshäufigkeit wie mit nichtretardierenden
Darreichungsformen erzielt werden
kann73, 74, 75, 76, 77, 80, 83, 84, 88, 90, 91, 92, 93.
12
Aufgrund der komfortableren Einnahmeintervalle, mit denen z. B. eine
Unterbrechung des Nachtschlafes wegen
Tabletteneinnahme verhindert werden
kann und der insbesondere bei ambulanten Patienten besseren Compliance94,
ist Morphin, wie auch alle anderen
Opioide, zur Behandlung des Dauerschmerzes bevorzugt in retardierter
Darreichungsform einzusetzen. Dabei
ist darauf zu achten, dass Retardpräparate nicht geteilt werden sollten. Lediglich bei Durchbruchsschmerzen oder in der initialen Titrationsphase
sind kurzwirksame Opioide indiziert. Für
Patienten mit Schluckstörungen oder
enteralen Sonden stehen auch Retardpräparate in Granulatform zur Verfügung. Falls Patienten nicht in der Lage
sind, Morphin in oraler Darreichungsform zu sich zu nehmen, stehen Alternativen zur Verfügung (s. Tabelle 7, s.
»Alternative Darreichungsformen«).
In der Regel lassen sich drei Viertel
aller Tumorschmerzpatienten mit Tagesdosierungen bis 250 mg Morphin ausreichend analgetisch behandeln; die notwendigen Dosierungen pro Tag können
aber auch weit höher liegen (bis 8 g/die).
In unterschiedlichen Studien fanden sich
mittlere Tagesdosierungen zwischen 80
und 400 mg.
Die WHO gibt als Alternative zum
Morphin z. B. Pethidin an, das jedoch
nur eine kurze Wirkungsdauer und
zudem einen toxischen Metaboliten
Tumorschmerz ~ 2. Auflage 2000
besitzt. Levomethadon hat den Nachteil einer sehr variablen Wirkungsdauer.
In der Praxis haben sich langwirkende
Opioide, wie retardierte Morphintabletten mit 8–12 Stunden Wirkungsdauer
oder Buprenorphin-Sublingualtabletten mit 6–8 Stunden Wirkungsdauer,
bewährt. Bei allen Opioiden können die
erforderlichen Tagesdosierungen individuell sehr unterschiedlich sein (Tabelle 4).
In Deutschland können jetzt alternativ
auch orales retardiertes Oxycodon oder
Hydromorphon eingesetzt werden.
Eine prinzipielle Überlegenheit dieser
Substanzen im Vergleich zu den bewährten Medikamenten besteht nicht.
Jedoch eröffnet die größere Palette von
für die Tumorschmerztherapie geeigneten starken Opioiden die Möglichkeit,
die orale Therapie weiterzuführen, wenn
bei Morphin einmal nicht beherrschbare
Nebenwirkungen auftreten sollten.
Transdermales Fentanyl wird in
Deutschland seit 1995 in der Tumorschmerztherapie eingesetzt. Die träge
Kinetik setzt jedoch einige Erfahrung mit
der Substanz und der Applikationsform
voraus95. Während sich die Häufigkeit
der typischen Opioid-Nebenwirkungen
wie Übelkeit, Erbrechen, Schwindel und
Müdigkeit meist nicht von der Therapie
mit anderen Opioiden unterscheidet,
finden sich Hinweise, dass die Obstipation unter transdermaler Therapie geringer ausgeprägt sein könnte78, 96. Die Einstellung auf das Pflaster kann jetzt
ambulant erfolgen. Eine effektive Langzeittherapie ist möglich. Bei der Umstel-
Tabelle 6: Empfehlungen zur Therapie mit Analgetika bei Leber- und
Niereninsuffizienz, ergänzt und vereinfacht nach Tegeder, Lötsch und
Geißlinger98
Wirkstoff
Leberinsuffizienz
Niereninsuffizienz
vermeiden
Ibuprofen retard
Naproxen
Diclofenac retard
Keine Gabe bei schwerer
Leberinsuffizienz
Normale Dosis
Dosisreduktion
NSAR
Analgetika
Paracetamol
anderes Analgetikum
Metamizol
Dosisreduktion
Dosisreduktion bei stark
reduzierter Nierenfunktion
Dosisreduktion
Stufe II nach WHO
Opioide, schwach wirkend
Codein
Dihydrocodein
Tramadol
Kombination:
Tilidin und Naloxon
vermeiden
Keine Daten!
Dosisreduktion
Dosisreduktion
Dosisreduktion
Dosisreduktion
bei schwerer
Leberinsuffizienz
anderes Analgetikum
Normale Dosis
Dosisreduktion
Keine Daten!
Normale Dosis
Dosisreduktion
Normale Dosis
Häufige Kontrollen,
Alternative erwägen!
Dosisreduktion
Dosisreduktion
Stufe I nach WHO
NSAR
Acetylsalicylsäure
Stufe III nach WHO
Opioide, stark wirkend
Morphin
Buprenorphin
Fentanyl
Oxycodon
Hydromorphon
Dosisreduktion
evtl. Dosisreduktion
bei schwerer Leberinsuffizienz
vermeiden
vermeiden
vermeiden
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
THERAPIE
lung auf transdermales Fentanyl hat sich
eine Umrechnung der Tagesdosis von
100 mg Morphin zu 1 mg Fentanyl
bewährt. Daneben sollten folgende
Punkte zur ambulanten Einstellung auf
transdermales Fentanyl beachtet werden97:
1. Aufkleben des Pflasters morgens
(nicht teilen!)
Letzte Einnahme des oralen Opioids
mit der 1. Pflasterapplikation
1. Applikation und 1. Pflasterwechsel
unter ärztlicher Anleitung
Pflasterwechsel alle 3 Tage
(nie unter 2 Tagen !)
Jeweiliger Wechsel der Applikationsstelle
Zusatzmedikation bei Schmerzspitzen: nichtretardiertes Opioid
Einsatz entsprechend der Leitlinien
der WHO (Stufe III) (also: Kombination mit Nicht-Opioid-Analgetikum bzw. Koanalgetika)
bei Überdosis: Entfernung des
Pflasters und Überwachung des
Patienten für 24 Stunden (Medikamentendepot in der Haut)
Unerwünschte Wirkungen
und deren Behandlung
Das Nebenwirkungsspektrum der Opioide
(Tabelle 4) ist weitgehend vergleichbar,
wobei jedoch einzelne Nebenwirkungen
unterschiedlich stark ausgeprägt sein
können, wie z. B. das stärkere Auftreten
von Übelkeit bei Tramadol oder Obstipation bei Dihydrocodein.
zinationen in einzelnen Fällen auch
Neuroleptika, angezeigt.
Kontrollierte klinische Studien
liegen hierzu nicht vor.
Adjuvanzien
(Laxanzien, Antiemetika)
Erste Daten zeigen, dass eine Opioidtherapie die sensomotorische Leistungsfähigkeit nicht bei jedem Patienten
beeinflussen muss und Patienten unter
stabiler Therapie und stabilem Allgemeinzustand fahrtüchtig sein können100, 101.
Die Leistungsfähigkeit ist jedoch für jeden
einzelnen Patienten individuell zu beurteilen. Zur weiteren Absicherung empfiehlt sich ein Vertrag, ggf. mit dem Zusatz »Fahrtüchtigkeit«, der vor der
Opioidtherapie abgeschlossen wird und
in dem sich Patient und Arzt zur Einhaltung der vereinbarten Regeln für eine
chronische Opioidtherapie verpflichten.
Die Atemdepression stellt keine Nebenwirkung bei regelrechter Tumorschmerztherapie mit Opioiden dar. Sie
ist ein nahezu ausschließliches Problem
der Akutschmerztherapie.
Eine sich unter der Opioidtherapie
entwickelnde physische Toleranz kann
sich auf der Basis genetischer, pharmakokinetischer, pharmakodynamischer
oder erlernter Mechanismen entwickeln
und ist nicht gleichbedeutend mit einer
psychischen Abhängigkeit. Eine physische Abhängigkeit, die durch Entzugssymptome bei Absetzen des Opioids
gekennzeichnet ist, kann unter Opioiden
wie auch bei vielen anderen Wirkstoffen
auftreten. Eine psychische Abhängigkeit
ist bei korrekter Therapie im Sinne einer
Schmerzprophylaxe eine ausgesprochene Rarität (0,03 %)102.
Mit einer Obstipation ist bei jeder
Opioidtherapie, ob mit schwachen oder
starken Opioiden, zu rechnen. Sie bleibt
über den gesamten Therapiezeitraum
erhalten und nimmt sogar eher noch zu.
Daher sind, obwohl leider hinreichende Belege aus klinischen
Prüfungen zu Auswahl und Dosierung
von Laxanzien fehlen99, mit Therapiebeginn prophylaktisch abführende
Maßnahmen angezeigt.
Diätetische Maßnahmen (ausreichend
Flüssigkeit) allein reichen häufig nicht aus,
sodass der regelmäßige Einsatz von Laxanzien indiziert ist (z. B. Natriumpicosulfat, Bisacodyl, Anthrachinone, Lactulose, Sennoside, ggf. in Kombination
mit Suppositorien oder Klistieren).
Bei einer Opioidtherapie lassen initial
auftretende Nebenwirkungen wie
Sedierung, Übelkeit und Erbrechen
unter stabiler Therapie meist innerhalb
weniger Tage oder Wochen von selbst
nach. Gegen meist passager auftretende
opioidbedingte Übelkeit und Erbrechen
sind Dopaminantagonisten, wie Metoclopramid oder Domperidon, bei starkem Erbrechen, Agitiertheit oder Hallu-
Tabelle 7: Äquivalenzdosierungen starker oraler Opioide (nach Stufe III WHO):
Morphin
Tagesdosis
Dosisbeispiel/Tag
60 mg
3 x 20 mg (retardiert I)
1 x 60 mg (retardiert II)
Alternativen zur oralen Verabreichungsform von Morphin:
rektal
60 mg
6 x 10 mg
s. c.
20 mg
6 x 3 mg
i. v.
20 mg
6 x 3 mg
epidural
6 mg
3 x 2 mg
intrathekal
0,6 mg
3 x 0,2 mg
Oxycodon
Hydromorphon
40–60 mg
8–12 mg
2–3 x 20 mg (retardiert)
2–3 x 4 mg (retardiert)
Äquivalenzdosierungen bei alternativen Applikationsformen:
Buprenorphin sublingual 1,2 mg
3 x 0,4 mg
Fentanyl transdermal
0,6 mg
25 µg/h für 48–72 Std.
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Zusätzliche Therapie:
Koanalgetika
Die WHO empfiehlt sog. adjuvante Medikamente bei speziellen Schmerzcharakteristika, bei Begleitsymptomen oder
Nebenwirkungen der Medikamente des
Stufenplans, wie sie Tumorpatienten
aufweisen können. Dabei ist ausdrücklich
zu berücksichtigen, dass es sich nicht um
Medikamente handelt, deren ursprünglicher Zweck die Schmerzreduktion darstellt. Die Bedeutung dieser Medikation
unterstreicht, dass bereits im Anfangsstadium bei 26 %, im Terminalstadium
bei 38 % aller Patienten adjuvante Wirkstoffe verordnet wurden22.
Tumorschmerz ~ 2. Auflage 2000
13
THERAPIE
Tabelle 8: Wirkstoffe zur Therapie neuropathischer Schmerzen oder Schmerzen durch Nervenkompression (Auswahl)
sowie wichtige unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) und Arzneimittelinteraktionen (IA),
pk: pharmakokinetische IA, pd: pharmakodynamische IA
Wirkstoff/-gruppe
Startdosis
Höchstdosis
(mg/Tag)
(mg/Tag)
Wichtige UAW/IA
Trizyklische Antidepressiva (neuropathische Schmerzen)
Amitriptylin
10–25 (zur Nacht)
selten > 150
UAW: Sedierung, anticholinerge Wirkung (Mund-
Doxepin
10–25 (zur Nacht)
selten > 150
trockenheit, Akkomodationsstörungen,
Clomipramin
2 x 10 (tagsüber)
selten > 150
Tachyarrhythmien, cave bei Glaukom und
Imipramin
2 x 10 (tagsüber)
selten > 150
Prostatahypertrophie), orthostatische Dysregulation, Senkung der Krampfschwelle
IA:
Wirkungsverstärkung von direkten
Sympathomimetika, MAO-Hemmern;
Verstärkung der anticholinergen Wirkung
von Atropin, Antihistaminika, Neuroleptika,
Parkinsontherapeutika und der sedierenden
Wirkung von Alkohol und anderen sedativhypnotischen Wirkstoffen. Abschwächung
der Wirkung von Clonidin
Antikonvulsiva (neuropathische Schmerzen)
14
Carbamazepin
100–200
1.200,
UAW: Sedierung, Schläfrigkeit, Ataxie, Verwirrung,
(ggf. retard)
Blutspiegelkontrolle
Appetitlosigkeit, Blutbildveränderungen,
(5–10 mg/l)
Leberfunktionsstörungen; bei Phenytoin,
Phenytoin
100–200
400, (5–20 mg/l)
Carbamazepin: Herzrhythmusstörungen,
Clonazepam
0,5–1 (zur Nacht)
4–8
Blutspiegelkontrolle
Gabapentin
3 x 100
2.400
IA:
siehe Fachinformation
Glucocorticosteroide (Nervenkompression, Hirndruck)
Dexamethason
3–10 (morgens)
Erhaltungsdosis:
UAW: Steigerungen des Augeninnendrucks,
0,5–4
Euphorie, Depression, Gereiztheit,
Appetit- und Antriebssteigerung, Erhöhung
von Blutzucker, Serumnatrium (Ödeme)
und Blutdruck, vermehrte Kaliumausscheidung, Erhöhung des Thromboserisikos
IA:
Herzglykoside: Glykosidwirkung durch
Kaliummangel verstärkt (pd), Saluretika:
zusätzliche Kaliumausscheidung (pd),
Antidiabetika: verminderte Blutzuckersenkung(pd), nichtsteroidale Antiphlogistika/Antirheumatika: erhöhte Ulkusgefahr (pd),
Cumarinderivate: verminderte Gerinnungshemmung (pd)
Tumorschmerz ~ 2. Auflage 2000
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
THERAPIE
Kontrollierte Studien bezüglich ihrer
Effektivität beim Tumorschmerz liegen vor
für Antidepressiva, Glucocorticosteroide
und Bisphosphonate (speziell bei Knochenschmerz). Antikonvulsiva können bei
neuropathischen Schmerzzuständen des
Tumorpatienten ebenfalls versucht werden. Die Gabe von Neuroleptika birgt
die Gefahr schwerer extrapyramidaler
Nebenwirkungen. Eine koanalgetische
Wirkung ist zudem für Neuroleptika
nicht hinreichend belegt103.
Antidepressiva
Nichtselektive Monoamin-RückaufnahmeInhibitoren (NSMRI, trizyklische Antidepressiva) werden seit längerer Zeit
erfolgreich bei chronischen neuropathischen Schmerzen eingesetzt.
Ihre Wirksamkeit konnte in mehreren klinischen Prüfungen und
metaanalytischen Auswertungen für
chronische Schmerzen nicht-tumorbedingter Genese104, 105 und tumorbedingter Genese106 belegt werden.
Nebenwirkungen der Antidepressiva
wie Mundtrockenheit, Obstipation, Müdigkeit oder Harnverhalt können dabei
Tumor- oder Tumortherapie-bedingte
Nebenwirkungen verstärken.
therapie vor allem zur Beeinflussung einschießender neuropathischer Schmerzen.
Strahlentherapie die Indikation für
Bisphosphonate überprüft werden.
Die Wirksamkeit von Antikonvulsiva bei verschiedenen chronischen Schmerzen ist nachgewiesen107.
Es existieren allerdings kaum Studien,
die eine Wirksamkeit von Antikonvulsiva bei neuropathischen Tumorschmerzen hinreichend belegen108, 114.
Mehrere Studien, insbesondere
zu Pamidronat, belegen, dass
mit der Gabe von Bisphosphonaten
eine Reduktion metastasenbedingter
Knochenschmerzen und Besserung
einer Hyperkalzämie erreichbar ist116,
117, 118, 119, 120, 121, 122
.
Glucocorticosteroide
Für neuere Bisphosphonate wie z. B.
Ibandronat sind bei evtl. besserer Verträglichkeit ähnliche analgetische Wirkungen zu erwarten. Hinreichende Belege
hierzu stehen jedoch noch aus116.
Schwerwiegende Nebenwirkungen sind
bei Beachtung der Kontraindikationen
(Niereninsuffizienz) bisher nicht beobachtet worden.
Glucocorticosteroide werden aufgrund
ihrer antiödematösen und antiphlogistischen Wirkung häufig als Adjuvans in
der Tumorschmerztherapie eingesetzt109.
Zusätzlich tragen sicher auch ihre allgemein roborierenden, stimmungsaufhellenden und appetitsteigernden Wirkungen zu einem günstigen Effekt bei. Als
besondere Indikationen gelten Schmerzen, die sich von einer Nerven- oder
Rückenmarkskompression herleiten oder
auch metastasenbedingte Knochenund Gelenkschmerzen und der Leberkapselspannungsschmerz.
Zum Nachweis ihrer Wirksamkeit für die Therapie von Tumorschmerzen liegen allerdings nur wenige
Ergebnisse entsprechender klinischer
Studien vor25, 110, 111, 112, 113, 114, 115.
Bisphosphonate
Antikonvulsiva
Die Anwendung von Antikonvulsiva erfolgt im Rahmen der Tumorschmerz-
Bei schweren bewegungsabhängigen
und metastasenbedingten Knochenschmerzen sollte neben einer palliativen
Abbildung 3: Beispiele zur Erfassung von Schmerzintensität und
Leistungsfähigkeit
unerträglicher
Schmerz
10
[cm]
10
extrem stark
9
sehr stark
60
stark
4
schwach
1
kein
Schmerz
VAS
0
0
NAS
50
40
3
2
80
70
6
5
gesund
90
8
7
100
30
20
10
kein Schmerz
VRS
Schmerzintensität
[%] 0
tot
Karnofsky
Leistungsfähigkeit
VAS: Visuelle Analogskala; NAS: Numerische Analogskala; VRS: Ratingskala
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Weiterführende
therapeutische Verfahren
Alternativen zur oralen
Medikation
In den Fällen, in denen die orale, transdermale oder sublinguale Therapieform
bei der Karzinomschmerztherapie an ihre
Grenzen stößt, kommen als Alternativen
die subkutane Opioid-Dauerinfusion
oder spezielle Techniken der rückenmarksnahen Medikamentenapplikation
(zumeist Opioide, in Einzelfällen kombiniert mit Lokalanästhetika oder AlphaAdrenozeptoragonisten, z. B. Clonidin)
in Frage. Bei der subkutanen Dauerinfusion können auch andere Präparate zusätzlich eingesetzt werden (Antiemetika,
Sedativa).
Bei Tumorerkrankungen z. B. im Bereich des Mund- und Rachenraumes treten im Laufe der Zeit Schluckstörungen
auf. Hier können eine Applikation über
Magensonde, eine transdermale Applikation (Fentanyl), die Gabe über PEGSonde oder die kontinuierliche subkutane Opioidinfusion zum Einsatz kommen123. Eine intravenöse Infusion sollte
wegen der Gefahr einer akzidentiellen
Überdosierung oder Diskonnektion der
Zuleitung nur durch geübtes Personal
angewendet werden. Wenn ein Opioid
epidural, subarachnoidal oder intraventrikulär injiziert wird, kommt es zu einer
lang anhaltenden und starken Schmerzdämpfung. Willkürmotorik, Temperatur-,
Tumorschmerz ~ 2. Auflage 2000
15
THERAPIE
Lage- und Druckempfindung bleiben
weitgehend unbeeinflusst. Eine Indikation zu dieser invasiven Schmerztherapie
besteht aber nur bei einem kleinen
Prozentsatz der Patienten (ungefähr 1 %).
Eine intramuskuläre Injektion sollte als
Schmerztherapie bei Tumorpatienten
nicht erfolgen.
Alternative zu den vorgenannten Verfahren ist die rektale Morphingabe. Bei
rektaler Morphinapplikation steht jedoch
derzeit kein retardiertes Präparat zur Verfügung. Zudem ist die Bioverfügbarkeit
unsicher und variabel, die Applikationsart im Alltag unbequem.
Einstellungsphase
Kontrollen von Schmerzen und Nebenwirkungen möglichst täglich, bis ein stabiles Analgesieniveau erreicht ist, danach
wöchentlich.
Dauertherapiephase
Einbestellung alle 14 Tage bis 4 Wochen, bei erneut auftretenden oder sich
verstärkenden Schmerzen kurzfristige
Kontrollen wie in der Einstellungsphase,
dabei Kontrolle von
Therapiekontrolle
16
Neben einer engmaschigen Überwachung und Einbestellung der ambulanten
Patienten in der Einstellungsphase auf
die jeweilige Therapiestufe beginnt die
Therapiekontrolle bereits vor Behandlungsbeginn mit einer Analyse der Vortherapie. Die Schmerztherapie muss sich
im Laufe der gesamten Therapie dem fortschreitenden und wandelnden Schmerzcharakter anpassen.
Zur Therapiekontrolle eignen sich folgende Angaben:
Status vor Therapiebeginn
Schmerzanamnese
(ggf. -fragebogen)
Vortherapie (kausal, symptomatisch)
Schmerzintensität, z. B. VAS, NRS
oder VRS (Abbildung 3)
Leistungsfähigkeit des Patienten,
z. B. Karnofsky (Abbildung 3)
Zufriedenheit des Patienten mit der
Therapie, z. B. VAS
Einschätzung aus der Sicht des
Arztes und weiterer Betreuer,
z. B. VAS
Verträglichkeit und Nebenwirkungen
Tumorschmerz ~ 2. Auflage 2000
Schmerzintensität, z. B. VAS, NRS
oder VRS
Leistungsfähigkeit des Patienten,
z. B. Karnofsky
Zufriedenheit des Patienten mit der
Therapie, z. B. VAS
Einschätzung aus der Sicht des
Arztes und weiterer Betreuer,
z. B. VAS
Verträglichkeit und Nebenwirkungen
Dosis, ggf. Anpassung
ggf. erneute Diagnostik
Rolle der nichtärztlichen Betreuer
Erfolgreich wird eine Tumorschmerzbehandlung besonders dann sein, wenn
Patient und Angehörige die Prinzipien
und den Sinn der Therapie verstehen.
Sie zu motivieren und zu unterstützen,
ist u. a. auch Aufgabe des Pflegepersonals. Dieses soll in enger Kooperation
mit dem behandelnden Arzt sowohl in
der Klinik wie in der ambulanten Pflege
erfolgen.
Die Palliativmedizin ist in Deutschland
im Vergleich zu anderen Ländern noch
unterrepräsentiert. Sie dient der ganzheitlichen Versorgung von Patienten mit
terminalen Erkrankungen (Tumor, AIDS,
Multiple Sklerose) und umfasst neben
der Schmerztherapie eine Symptomkontrolle (Übelkeit, Dekubitus, Obstipation)
sowie psychologische und soziale Hilfe
und ggf. geistlichen Beistand.
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
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123 Storey P, Hill HH Jr, St. Louis RH, Tarver EE:
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110 Ettinger AB, Portenoy RK: The use of corticosteroids in the treatment of symptoms associated with cancer. J Pain Symptom Manage
1988; 3: 99–103.
111 Tannock I, Gospodarowicz M, Meakin M,
Panzarella T, Stewart L, Rider W: Treatment
of metastatic prostate cancer with low dose
prednisone: evaluation of pain and quality of
life as pragmatic indices of response. J Clin
Oncol 1989; 7: 590–597.
112 Posner JB: Back pain and epidural spinal cord
compression. Med Clin North Am 1987; 71:
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113 Bruera E, Roca E, Cedaro, Carraro S, Chacon
R: Action of oral methylprednisolone in terminal cancer patients: a prospective randomized double-blind study. Cancer Treat Rep
1985; 69: 751–754.
19
114 The Steering Committee on Clinical Practice
Guidelines for the Care and Treatment of
Breast Cancer: Clinical practice guidelines
for the care and treatment of breast cancer,
10. The management of chronic pain in patients with breast cancer. Can Med Ass J,
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115 Mancini I, Body JJ: Traitement de la douleur
cancereuse: le role des coanalgesiques. Rev
Med Brux 1998: 19 (4): A319–A322.
116 Fulfaro F, Casuccio A, Ticozzi C, Ripamonti C:
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of painful metastatic bone disease: a review
of phase III trials. Pain 1998; 78 (3):
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117 Hortobagyi GN, Theriault RL, Porter L et al.
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reducing skeletal complications in patients
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118 Body JJ, Bartl R, Burckhardt P et al. for the
International Bone and Cancer Study Group:
Current Use of Biphosphonates in Oncology.
J Clin Oncol 1998; 16 (12): 3890–3899.
119 Berenson JR, Lichtenstein A, Porter L et al. for
the Myeloma Aredia Study Group: Efficacy of
pamidronate in reducing skeletal events in
patients with advanced multiple myeloma.
N Eng J Med 1996; 334: 488–493.
120 Koeberle D, Bacchus L, Thürlimann B, Senn
HJ: Pamidronate treatment in patients with
malignant osteolytic bone disease and pain:
a prospective randomized double-blind trial.
Support Caree Cancer 1999; 7 (1): 21–27.
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Tumorschmerz ~ 2. Auflage 2000
ANHANG
Kurzgefasster LeitlinienReport zur Methodik
Weitergehende Ausführungen s. (1).
Die Erarbeitung der Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft erfolgt unter
wesentlicher Berücksichtigung der »Beurteilungskriterien für Leitlinien in der
medizinischen Versorgung – Beschlüsse
der Vorstände von Bundesärztekammer
und Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Juni 1997« (2).
20
ges und verantwortliches ärztliches Handeln im Individualfall weder einschränken
noch ersetzen kann.
3. Adressaten
Die Empfehlungen/Leitlinien wurden,
entsprechend dem Geltungsbereich der
Arzneimittel-Richtlinien, vorrangig für
niedergelassene, hauptsächlich im allgemeinmedizinischen/hausärztlichen Bereich
tätige Ärzte konzipiert, können aber in
gleicher Weise auch dem in der Klinik
tätigen Arzt hilfreich sein.
1. Gründe
4. Autoren/Herausgeber
Formaler Anlass und Grundlage für die
Erarbeitung der Therapieempfehlungen
der Arzneimittelkommission sind die
Arzneimittel-Richtlinien, in deren Nr. 14
es heißt: »Es wird empfohlen, insbesondere die von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft erstellten
und in ›Arzneiverordnung in der Praxis‹
veröffentlichten Therapieempfehlungen
in der jeweils aktuellen Fassung zu berücksichtigen.« Inhaltlich entspricht es
zugleich der Grund- und Gründungsintention der Arzneimittelkommission, gesichertes Wissen der Pharmakotherapie
in die tägliche Verordnungspraxis zu
überführen, um bestehenden therapeutischen Defiziten zu begegnen.
Die Therapieempfehlungen/Leitlinien
werden herausgegeben von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Die bereits 1911 zur Förderung
einer rationalen Arzneimitteltherapie
gegründete Kommission ist heute ein
wissenschaftlicher Fachausschuss der
Bundesärztekammer und rekrutiert sich
aus Mitgliedern der verschiedensten
medizinischen Fachgebiete. Dies ist
wesentliche Grundlage für die interdisziplinäre Erstellung der Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission, in deren Arbeitsgruppen neben
den Vertretern der das Thema betreffenden Disziplinen immer auch Allgemeinmediziner, Pharmakologen und/oder klinische Pharmakologen, ggf. Biometriker, einbezogen sind. Mitglieder der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft unterzeichnen eine Erklärung
zur Unabhängigkeit von Interessenbindungen.
2. Ziele der Empfehlungen/
Leitlinien
Ziel der Empfehlungen/Leitlinien ist es,
soweit möglich, Transparenz zu schaffen,
welche therapeutischen »Endpunkte«
(Senkung von Letalität, Morbidität, symptomatische Besserung, Beeinflussung
von Surrogatparametern) mit den einzelnen Maßnahmen der Pharmakotherapie nach Aussage klinischer Studien zu
erreichen sind. Diese Transparenz ist
Voraussetzung für eine rationale und
wirtschaftliche Arzneitherapie und dient
dem grundlegenden Ziel aller Medizin,
nämlich der Sicherung und Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Patienten. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
ist sich dabei bewusst, dass derartige
Empfehlungen/Leitlinien niemals allen
Einzelfällen in der medizinischen Praxis
gerecht werden können. Sie sind als
eine solide Plattform der therapeutischen
Vernunft zu verstehen, die aber selbständi-
Tumorschmerz ~ 2. Auflage 2000
5. Träger/Finanzierung
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft wird finanziert von
Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.
6. Themenauswahl
Um eine willkürliche Themenwahl zu
vermeiden, stützt sich die Arzneimittelkommission grundlegend auf die EVaSStudie (3), die Auskunft darüber gibt, mit
welchen 20 Hauptanliegen oder Hauptdiagnosen Patienten den allgemeinmedizinisch tätigen Arzt aufsuchen. Weitere
Gesichtspunkte zur Erstellung von Therapieempfehlungen sind vermutete therapeutische Defizite (z. B. Tumorschmerzbehandlung), Gebiete mit größeren the-
rapeutischen Unsicherheiten bei gleichzeitig hoher Prävalenz (z. B. Behandlung
von Rückenschmerzen oder funktionellen
Magen-Darm-Störungen) und Gebiete,
wo nachgewiesen wurde, dass durch
konsequente Behandlung eine Reduktion von Morbidität und/oder Letalität
zu erreichen ist (z. B. Therapie von Fettstoffwechselstörungen und der arteriellen Hypertonie). Der Beschluss zur Erarbeitung einer Therapieempfehlung wird
vom Vorstand der Arzneimittelkommission gefasst.
7. Erstellung und
Konsensusprozess
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission werden von den entsprechenden Fach- und allgemeinmedizinischen Mitgliedern nach einem festgelegten Procedere erarbeitet (Abbildung 1).
Themenauswahl, Aufstellung der Arbeitsgruppe und Literaturaufarbeitung
erfolgen wie unter 4., 6. und 8. skizziert.
Ein vom federführenden Autor erstelltes
Erstmanuskript wird innerhalb der
Arbeitsgruppe konsentiert und danach
einem Panel vorwiegend allgemeinmedizinisch-hausärztlich arbeitender Kollegen zur Kritik insbesondere hinsichtlich
der Praxistauglichkeit vorgelegt. Dies ist
ein Prozess, der einen persönlichen,
schriftlichen, z. T. auch anonymisierten
Meinungsabgleich und in der Folge
zahl- und umfangreiche Textmodifikationen beinhaltet. Auf dem seit mehreren Jahren hierfür institutionalisierten
»Therapie-Symposium« der Arzneimittelkommission wird das noch vorläufige
Papier der Öffentlichkeit zur Diskussion
gestellt und nachfolgend nationalen
oder internationalen wissenschaftlichen
Fachgesellschaften zur Begutachtung
und Abstimmung übergeben. Letztlich
muss die Therapieempfehlung vom Vorstand der Kommission im Konsens als
publikationsreif verabschiedet werden.
8. Identifizierung und
Interpretation der Evidenz
Am Anfang aller Überlegungen zur Evidenzermittlung für eine Therapieempfehlung steht die klinische Fragestellung,
für welche therapeutisch relevanten
Aussagen die Darstellung des Belegtheitsgrades anhand der Literatur wünschenswert bzw. erforderlich erscheint. Es folgt
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
ANHANG
eine Literaturrecherche, die abhängig
vom Gegenstand einen extensiven oder
auch nur ergänzenden Charakter z. B.
dann trägt, wenn, wie bei den Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission üblich, ausgewiesene Spezialisten
bereits über einen hinreichenden Fundus
verfügen. Die Recherchen werden mit
Datenbanken, wie z. B. Medline,
Cochrane Library, Drugdex, durchgeführt, enthalten aber auch Suchen in
den Internetangeboten z. B. der AHCPR,
der Canadian Medical Association, des
Scottish Intercollegiate Guidelines Network, des New Zealand Guidelines
Project sowie in den Internetseiten der
nationalen und internationalen wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegenstand der Suche sind in der Regel publizierte randomisierte kontrollierte Studien,
Metaanalysen, systematische Reviews,
ggf. auch als Bestandteil bereits existierender Leitlinien. Die Rechercheergebnisse werden nach Ein- und Ausschlusskriterien selektiert, die sich von der speziellen Fragestellung ableiten. Die
Bewertung der Studien hat allgemein-
gültigen biometrischen Anforderungen,
wie z. B. Eignung der Hauptzielkriterien
für die Aussage, hinreichende Fallzahl,
Repräsentativität der Studienpopulation,
relevante Dosierungen, Signifikanz des
Ergebnisses, Rechnung zu tragen, muss
aber erforderlichenfalls auch den Besonderheiten der Arzneimittelprüfung bei
bestimmten Erkrankungen gerecht werden (s. z. B. Empfehlungen der CPMPGuidelines für die Demenz). Systematische Fehler sind prinzipiell auf der Ebene
der Informationsselektion und -bewertung möglich. Es wird versucht, ihr Auftreten durch Sorgfalt bei der Recherche
und interpersonellen Abgleich bei der
Bewertung zu minimieren. Der Belegtheitsgrad wird anhand von vier Stufen
kategorisiert (s. Seite 2: Kategorien zur
Evidenz). Die Aussagen zur Evidenz
müssen prioritär in die entsprechenden
therapeutischen Überlegungen einbezogen werden, sind aber nur ein – wenn
auch sehr bedeutsames – Instrument im
Konzert der therapeutischen Entscheidung (s. a. Punkt 2. und Seite 2
»Evidenz in der Medizin«). Die Limitie-
rung evidenzbasierter Klassifizierungen
zeigt sich in Situationen, in denen keine
oder nur unzureichende klinische
Studien vorhanden sind, z. T. weil der
Durchführung, wie beispielsweise bei
der Tumorschmerztherapie, verständliche ethische Bedenken entgegenstehen.
9. Pharmakoökonomische
Aspekte
Die Arzneimittelkommission erkennt die
Bedeutung von Kostenaspekten im Sinne
einer wirtschaftlichen Arzneimittelverordnung. Bei unumstrittener Priorität
der Qualitätssicherung wird sich die Arzneimittelkommission daher auch Fragen
der Wirtschaftlichkeit nicht verschließen,
sofern sie sich mit den Prinzipien einer
rationalen Pharmakotherapie zum Wohle
der Patienten in Einklang bringen lassen.
In den Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission sind Einsparpotentiale implizit, denn auf lange Sicht ist
eine rationale Pharmakotherapie zumeist
auch eine rationelle Therapie. Hinsichtlich der Implementierung von KostenNutzen-Analysen muss jedoch betont
21
Abbildung 1: Vorgehen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) bei der Erstellung von
Therapieempfehlungen
Öffentliche Präsentation und Diskussion
auf Therapie-Symposien der AkdÄ
Diskussion und Konsensusfindung
in der Arbeitsgruppe
Literaturaufarbeitung
und Erstellung
eines ersten Manuskripts
Abstimmung mit
Hausärztepanel
Erstellung einer
Arbeitgruppe
Abstimmung mit
wissenschaftlichen
Fachgesellschaften
Themenselektion
Vorstand der AkdÄ
Freigabe zur Publikation
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Tumorschmerz ~ 2. Auflage 2000
ANHANG
werden, dass es für die meisten therapeutischen Interventionen bislang nur
eine unzureichende Datenlage gibt, die
eine sichere Abschätzung ökonomischer
Konsequenzen kaum gestattet (4).
Zudem ist auf die Gefahr hinzuweisen,
dass »mit Kosten-Nutzen-Analysen« …
»soziale und moralische Entscheidungen
pseudorational verdeckt« werden, »die
eigentlich normativer Natur und daher
nur politisch zu lösen sind« (5).
10. Gestaltung
Ein sorgfältig erarbeiteter Inhalt verlangt
eine adäquate Form. Obwohl keine gesicherten Erkenntnisse über den Einfluss
der Gestaltung auf die Wirkung von Leitlinien vorliegen, geht die Arzneimittelkommission davon aus, dass eine übersichtliche druckgraphische Gestaltung,
eine für alle Therapieempfehlungen gleiche Gliederung und eine konzise, aber
dennoch klare Diktion, die Attraktivität
des Informationsangebots erhöhen und
damit auch die Bereitschaft fördern, sich
mit dem Thema auseinanderzusetzen.
22
die eigene therapeutische Praxis zugänglich zu machen. Diese Intention wird
unterstützt durch den bereits zitierten
Hinweis in Nr. 14 der ArzneimittelRichtlinien des Bundesausschusses der
Ärzte und Krankenkassen. Ärzte, die die
Therapieempfehlungen der AkdÄ nicht
kostenfrei über ihre kassenärztlichen
Vereinigungen zugestellt bekommen,
können die Therapieempfehlungen
gegen eine Gebühr erhalten (s. letzte
Umschlagseite).
Die Therapieempfehlungen sind im
Internet unter www.akdae.de frei zugänglich. Die für Arzneimittelfragen zuständigen Mitarbeiter in den KVen werden
als Multiplikatoren einer rationalen Arzneimitteltherapie regelmäßig über die
erscheinenden Therapieempfehlungen
informiert. Die Arzneimittelkommission
hat weiter in einer Information für alle
Lehrstuhlinhaber für Pharmakologie und
Klinische Pharmakologie angeregt, die
Therapieempfehlungen in der Lehre zu
nutzen, um so bereits Studenten eine
evidenzbasierte Sicht der Pharmakotherapie nahezubringen.
11. Aktualisierung
Eine zweijährliche Überarbeitung und
Herausgabe der Empfehlungen wird angestrebt.
12. Abstimmungsprozess
mit wissenschaftlichen
Fachgesellschaften
14. Evaluation
Die Evaluierung von Therapieempfehlungen hinsichtlich ihres Einflusses auf
Arzneiverordnung, Kosten und Beeinflussung verschiedener therapeutischer
Ziele wird zunächst im Rahmen von
Einzelprojekten angestrebt.
Die hier vorliegenden Therapieempfehlungen wurden inhaltlich abgestimmt
mit der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS) und
der Deutschen Krebsgesellschaft e.V.
1.
Lasek R, Müller-Oerlinghausen B: Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission
der deutschen Ärzteschaft – Ein Instrument zur
Qualitätssicherung in der Arzneimitteltherapie. Z Ärztl Fortbild Qualitätssich 1997;
91 (4): 375-383.
13. Implementierung und
Verbreitung
2.
Bundesärztekammer und Kassenärztliche
Bundesvereinigung: Beurteilungskriterien für
Leitlinien in der medizinischen Versorgung –
Beschlüsse der Vorstände von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Juni 1997, Deutsches Ärzteblatt 1997;
94: A-2154-2155.
3.
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland: Die
EvaS-Studie. Eine Erhebung über die ambulante medizinische Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Köln: Deutscher ÄrzteVerlag, 1989.
4.
Scottish Intercollegiate Guidelines Network:
SIGN Guidelines – An introduction to SIGN
methodology for the development of evidence-based clinical guidelines, SIGN Publication
Number 39, 1999.
5.
Arnold M: Solidarität 2000 – Die medizinische
Versorgung und ihre Finanzierung nach der
Jahrtausendwende. Stuttgart: F. Enke, 1993.
Auf der Grundlage der ausführlichen
Evidenz-gestützten Therapieempfehlung
werden eine Kurzfassung (Handlungsleitlinie) »für den Praxisschreibtisch«
und eine Patienteninformation erstellt.
Auf Anfrage können auch Inhalte der
Therapieempfehlungen (z. B. Abbildungen und Tabellen) als Overheadfolien
für Fort- und Weiterbildung bezogen
werden. Es ist zentrales Anliegen der
Arzneimittelkommission der deutschen
Ärzteschaft, die wissenschaftlich fundierten Therapieempfehlungen einem möglichst großen Ärztekreis als Leitfaden für
Tumorschmerz ~ 2. Auflage 2000
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
IMPRESSUM
23
Herausgeber
Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft
Redaktion
Arzneimittelkommission der deutschen
Ärzteschaft vertreten durch den Vorstand;
Prof. Dr. med. D. Höffler (v.i.S.d.P.),
Prof. Dr. med. R. Lasek,
J. D. Tiaden, Arzt und Apotheker
Anschrift der Redaktion
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Sie müssen dem einzelnen Patienten
und seinem Zustand angepasst
werden. Die angegebenen Dosierungen wurden sorgfältig überprüft.
Da wir jedoch für die Richtigkeit
dieser Angaben keine Gewähr übernehmen, bitten wir Sie dringend,
die Dosierungsempfehlungen der
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Tumorschmerz ~ 2. Auflage 2000
AUS DER LEITLINIENARBEIT
DER ARZNEIMITTELKOMMISSION
DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT
Weiterhin sind folgende Therapieempfehlungen erschienen:
Empfehlungen
zur Therapie
von Fettstoffwechselstörungen,
2. Auflage
Empfehlungen
zur Therapie
von Rückenschmerzen
Empfehlungen
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der peripheren
arteriellen
Verschlußkrankheit
Empfehlungen
zur Therapie
von Tumorschmerzen
Empfehlungen
zur Therapie
von chronischen
Kopf- und
Gesichtsschmerzen,
2. Auflage
Empfehlungen
zur Therapie
der Depression
Empfehlungen
zur Therapie
der Demenz
Empfehlungen
zur Therapie
der arteriellen
Hypertonie
Empfehlungen
zur Therapie
von degenerativen
Gelenkerkrankungen
Empfehlungen
zur Therapie
der chronischen
Herzinsuffizienz
Empfehlungen
zur Therapie von akuten
Atemwegsinfektionen
Empfehlungen zur Primärund Sekundärprävention
des ischämischen Insults
= Evidenz-basiert
Die Therapieempfehlungen können zusammen mit dem Arzneimittelbulletin Arzneiverordnung in der
Praxis (AVP) gegen eine jährliche Schutzgebühr von derzeit DM 58,– (AiP/Studenten: DM 35,–) bei der
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft abonniert werden. (Korrespondenzadresse siehe Impressum)
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