3. Materialien und Geräte für den Schutz in städtischen Räumen

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MINISTERIUM
FÜR
REGIONALE ENTWICKLUNG
RUMÄNISCHE REGIERUNG
UND TOURISMUS
www.mdrt.ro
1. ------IND- 2012 0514 RO- DE- ------ 20121001 --- --- PROJET
VERORDNUNG
Nr. ………. vom ………... 2012
zur Genehmigung der technischen Vorschrift
„Regelwerk über die Akustik in Bauwerken und städtischen Räumen.“
Code C 125–2012
Gemäß den Bestimmungen in Artikel 10 und Artikel 38 Absatz 2 des Gesetzes
Nr. 10/1995 über die Qualität im Bauwesen, mit nachträglichen Änderungen, in
Artikel 2 Absatz 3 und 4 der Verordnung über die Arten von technischen
Vorschriften
und
Kostenregelungen
im
Zusammenhang
mit
den
Regulierungstätigkeiten in den Bereichen Bauwesen, Stadtplanung, Raumordnung
und Wohnungswesen, genehmigt durch den Regierungsbeschluss Nr. 203/2003, mit
nachträglichen Änderungen und Ergänzungen, und im Regierungsbeschluss
Nr. 1016/2004 über die Maßnahmen zur Organisation und Durchführung des
Austauschs von Informationen im Bereich der Normen und technischen Vorschriften
sowie der Vorschriften zu den Diensten der Informationsgesellschaft zwischen
Rumänien und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Europäischen
Kommission, mit nachträglichen Änderungen,
auf Grund von Artikel 5 Absatz II Buchstabe e und Artikel 13 Absatz 6 des
Regierungsbeschlusses Nr. 1631/2009 über die Organisation und Funktion des
Ministeriums für Regionale Entwicklung und Tourismus, mit nachträglichen
Änderungen und Ergänzungen,
verabschiedet der Minister für regionale Entwicklung und Tourismus
die vorliegende
VERORDNUNG:
Art. 1 – Die technische Vorschrift „Regelwerk über die Akustik in Bauwerken
und städtischen Räumen. Code C 125-2012“ wird mit folgenden Teilen genehmigt:
a) „Teil I – Allgemeine Lärmschutzbestimmungen. Code C 125/1-2012“, in
Anhang Nr. 1;
b) „Teil II – Planung und Ausführung schalldämmender Maßnahmen und
akustischer Behandlungen bei Gebäuden (Überarbeitung C125-2005). Code C125/22012“, in Anhang Nr. 2;
c) „Teil III – Lärmschutzmaßnahmen bei Wohngebäuden, soziokulturellen
Gebäuden und technisch-administrativen Gebäuden (Überarbeitung und Ergänzung
P122/1989). Code C125/3-2012“, in Anhang Nr. 3;
d) „Teil IV– Lärmschutzmaßnahmen in städtischen Räumen (Überarbeitung
GP0001/1996). Code C125/4-2012“, in Anhang Nr. 4.
Art. 2 – Die Anhänge Nr. 1 bis 4 sind Bestandteil dieser Verordnung.
Art. 3 – Diese Verordnung*) wird im Amtsblatt Rumäniens, Teil I veröffentlicht
und tritt 30 Tage ab dem Datum der Veröffentlichung in Kraft.
Art. 4 – Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung sind die technischen
Vorschriften „Technische Anweisungen für die Planung schalldämmender
Maßnahmen bei zivilen soziokulturellen und technisch-administrativen Gebäuden.
Code P 122-1989“**) und „Lärmschutz. Leitfaden für die akustische Planung und
Ausführung städtischer Räume. Code GP 0001-96“ ***) nicht mehr gültig und die
technische Vorschrift „Regelwerk über die Planung und Ausführung
schalldämmender Maßnahmen und akustischer Behandlungen bei Gebäuden
(Überarbeitung C 125-1987). Code 125-05“ ****) wird aufgehoben.
Die durch diese Verordnung genehmigte technische Vorschrift wurde unter
Einhaltung des in der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 22. Juni 1998 zur Festlegung eines Informationsverfahrens auf dem
Gebiet
der
Normen
und
technischen
Vorschriften
aufgeführten
Notifizierungsverfahrens Nr. RO/......... vom ...................... verabschiedet, im
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 204 vom 21. Juli 1998 veröffentlicht,
durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Juli 1998 geändert und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 217
vom 5. August 1998 veröffentlicht.
MINISTER
Eduard HELLVIG
*) Die Verordnung und die Anhänge werden auch im Baublatt veröffentlicht, das vom Nationalen Institut für
Forschung und Entwicklung im Bereich Bauwesen, Stadtplanung und nachhaltige räumliche Entwicklung „URBANINCERC“, das dem Ministerium für regionale Entwicklung und Tourismus unterstellt ist, herausgegeben wird.
**) Die technische Vorschrift „Technische Anweisungen für die Planung schalldämmender Maßnahmen bei zivilen
sozial-kulturellen und technisch-administrativen Gebäuden. Code P 122-1989“ wurde durch den Beschluss Nr. 49/1989
des Zentralinstituts für Forschung, Planung und Reglementierung im Bauwesen genehmigt und im Baublatt Nr. 3 4/1991, herausgegeben vom Forschungsinstitut im Bauwesen – INCERC Bukarest, veröffentlicht.
***) Die technische Vorschrift „Lärmschutz. Leitfaden für die akustische Planung städtischer Räume. Code GP 000196“ wurde durch die Verordnung Nr. 22/N/03.04.1996 des Ministers für öffentliche Arbeiten und Geländeeinrichtung
genehmigt und im Baublatt Nr. 9/1996, herausgegeben vom Forschungsinstitut im Bauwesen und in der Bauwirtschaft
– INCERC Bukarest, veröffentlicht.
2
****) Die technische Vorschrift „Regelwerk über die Planung und Ausführung schalldämmender Maßnahmen und
akustischer Behandlungen bei Gebäuden (Überarbeitung C 125-1987). Code C 125-05“ wurde durch die Verordnung
Nr. 195/15.02.2005 des Ministers für Transport, Bau und Tourismus genehmigt und im Amtsblatt, Teil I, Nr. 460bis/
31.05.2005 und im Baublatt Nr. 15/2005, herausgegeben vom Nationalen Institut für Forschung und Entwicklung im
Bauwesen und in der Bauwirtschaft – INCERC Bukarest, veröffentlicht.
3
Anhang Nr. 4
zur Verordnung Nr. ................/2012 des Ministeriums für Regionale Entwicklung und Tourismus
REGELWERK ÜBER DIE AKUSTIK IN BAUWERKEN
UND IN STÄDTISCHEN RÄUMEN
Teil IV – Lärmschutzmaßnahmen in städtischen Räumen (Überarbeitung GP
0001/1996), Code C 125/4 – 2012
4
Inhalt
1. Allgemeines ................................................................................................................................. 7
1.1. Gegenstand und Anwendungsbereich .................................................................................... 7
1.2. Schutzmaßnahmen gegen Stadtlärm ...................................................................................... 7
1.2.1.
Städtebauliche Maßnahmen ................................................................................... 7
1.2.2.
Architektonische Maßnahmen ............................................................................... 8
1.2.3.
Administrative
Maßnahmen
zur
Lärmund/oder
Schwingungsbekämpfung ....................................................................................... 8
1.2.4.
Administrativ-gesetzliche Maßnahmen zur Lärmbekämpfung ............................. 8
1.2.5.
Aktive Maßnahmen zur Lärmbekämpfung ............................................................ 8
1.2.6.
Passive Maßnahmen zur Lärmbekämpfung .......................................................... 9
1.3. Analyse und Identifizierung der städtischen Lärm- und Schwingungsquellen ................. 10
1.3.1.
Quellen des Stadtlärms: ........................................................................................ 10
1.3.2.
Schwingungsquellen in städtischer Umgebung ................................................... 10
1.4. Technische Bezugsdokumente und Gesetze ......................................................................... 11
1.4.1.
Gesetze ................................................................................................................... 11
1.4.2.
Normen: ................................................................................................................. 11
1.5. Terminologie ......................................................................................................................... 12
2. Elemente für die Planung der Schutzmaßnahmen gegen Stadtlärm ..................................... 14
2.1. Eingangsdaten ....................................................................................................................... 14
2.2. Elemente für die Planung der Schutzmaßnahmen in städtischen Räumen: ...................... 14
2.2.1.
Städtebauliche Pläne PUG (allgemeiner städtebaulicher Plan), PUZ
(zonaler städtebaulicher Plan), PUD (detaillierter städtebaulicher Plan). ........ 15
2.2.2.
Anfängliche Kenndaten des städtischen Raums .................................................. 15
2.3. Optimierung der Daten und akustischen Parameter auf der Grundlage der
multikriteriellen Korrelation und der Einflussfaktoren. Elemente zur Berechnung
des Stadtlärmpegels. .............................................................................................................. 16
2.3.1.
Optimierung der Daten und akustischen Parameter auf der Grundlage der
multikriteriellen Korrelation und der Einflussfaktoren. ..................................... 16
2.3.2.
Elemente zur Berechnung des Stadtlärmpegels .................................................. 22
3.
Materialien und Geräte für den Schutz in städtischen Räumen (für Lärmschutzwände,
Gebäudefassaden, Bahnstrecken, verschiedene Arten von Verkehr) ..................................... 50
4. Operationelle experimentelle Bewertungen für die Festlegung der Lärmexpositionspegel .. 55
4.1. Ermittlung des Lärmpegels ................................................................................................... 55
4.1.1.
Ermittlungsmethode .............................................................................................. 55
4.1.2.
Messgeräte ............................................................................................................. 57
4.2. Ermittlung des Schwingungspegels ...................................................................................... 58
4.3. Spezifische spektrale Zusammensetzungen ......................................................................... 59
5.
Abnahme der Arbeiten .............................................................................................................. 62
Anhang 1
Liste der Parameter und Leistungsniveaus entsprechend der Anforderung
„Lärmschutz“ in städtischen Einheiten..................................................................... 63
Anhang 2
Rechenbeispiel für den aus dem Verkehr stammenden äquivalenten Lärmpegel ... 69
Anhang 3
Elemente für die Planung der Schutzmaßnahmen gegen den Lärm und die
Schwingungen aus dem Verkehr von U-Bahn-Triebwagen ..................................... 75
5
Anhang 4
Lärmspektren einiger Lärmquellen aus dem Straßenverkehr und
Schwingungsspektren einiger städtischer Schwingungsquellen .............................. 79
6
1. Allgemeines
1.1.
Gegenstand und Anwendungsbereich
(1) Teil IV, Code C125/4-2012 dieses Regelwerks bezieht sich auf die Schall- und
Schwingungsschutzmaßnahmen, die bei der Planung neuer städtischer Räume und neuer Orte in
ländlichen Räumen sowie für die Umgestaltung bestehender Räume, einschließlich der in diesen
Räumen befindlichen Gebäude, zu berücksichtigen sind, um die den Parametern, die die
Anforderungen hinsichtlich der akustischen Behaglichkeit der Benutzer sicherstellen,
entsprechenden Leistungsniveaus einzuhalten.
(2) Teil IV, Code C125/4-2012 dieses Regelwerks ist für Planer, Projektprüfer, anerkannte
technische Gutachter, Auftragnehmer, anerkannte Bauleiter, Eigentümer, Verwalter und Nutzer von
städtischen Bauwerken und Räumen, zentrale und lokale öffentliche Verwaltungsbehörden sowie
Prüf- und Kontrollorgane in diesem Bereich bestimmt.
(3) Die Bestimmungen dieses Teils des Regelwerks für die Planung werden für die
Ausführung der allgemeinen städtebaulichen Pläne (PUG), zonalen städtebaulichen Pläne (PUZ)
und detaillierten städtebaulichen Pläne (PUD) sowie der zugehörigen städtebaulichen Vorschriften
gemäß den geltenden Gesetzen verwendet.
(4) Teil IV, Code C125/4-2012 des Regelwerks bezieht sich nur auf Erdschwingungen, die
aus anthropogenen Quellen stammen, nicht aus natürlichen Quellen (Erdbeben, Wind usw.).
(5) Um den Schall- und/oder Schwingungspegel zu senken, müssen Schutzmaßnahmen an
folgenden Punkten gleichzeitig getroffen werden:
a) Schall- und/oder Schwingungsquelle;
b) Schall- und/oder Schwingungsübertragungswege;
c) Empfangsbereich.
1.2.
Schutzmaßnahmen gegen Stadtlärm
Klassifizierungen der Arten von Schutzmaßnahmen:
a) je nach Art der Entscheidung über diese Schutzmaßnahmen:
i) städtebauliche Maßnahmen;
ii) architektonische Maßnahmen;
iii) administrative Maßnahmen;
b) je nach Art der Anwendbarkeit:
i) administrativ-gesetzliche Maßnahmen zur Lärmbekämpfung;
ii) aktive Maßnahmen zur Lärmbekämpfung;
iii) passive Maßnahmen zur Lärmbekämpfung.
1.2.1. Städtebauliche Maßnahmen
Dazu gehören:
(1) Wahl einer entsprechenden Straßenkonfiguration unter Berücksichtigung folgender Punkte:
a) Art der Funktionszonen in den Orten, die von Verkehrsadern durchquert werden;
b) Längs- und Querprofile der Straßen;
c) Struktur und Verschleißbelag der Verkehrsader;
d) Lösung der Verkehrsknotenpunkte (Begrenzung der Anzahl der Straßen, die in eine
Kreuzung münden, Regelung der Kreuzungen, Einhalten der Abstände zwischen den
Kreuzungen usw.);
e) Komponente des Straßenverkehrs;
f) Regelung der Höhe der Gebäudefront, die die Verkehrsadern abgrenzt;
g) Platzierung der Gebäude in angemessenen Abständen zu den Lärm- und/oder
Schwingungsquellen;
h) Festlegung von Abständen für den akustischen Schutz vor dem Straßen-, Schienen-, Luft-,
7
Schiff-, U-Bahn-Verkehr.
(2) Platzierung der zu schützenden funktionellen Ausstattungen (Parks, Badestrände usw.) in
akustisch angemessenen Abständen zu potenziellen Lärm- und/oder Schwingungsquellen.
(3) Einrichten von natürlichen oder künstlichen Abschirmungen zwischen der Quelle und den
Empfangsbereichen.
(4) Wahl planimetrischer und volumetrischer Formen, die zur Reduzierung der Effekte des Lärms
im Innenbereich von Gebäuden führen sollen.
1.2.2. Architektonische Maßnahmen
Angewendet auf:
(1) Wahl von funktionellen Lösungen der Innenaufteilung der Gebäude, die Pufferzonen zur Lärmund/oder Schwingungsquelle vorsehen sollen;
(2) angemessene Auslegung der Trennelemente der Gebäude (Innenwände, Fassaden einschließlich
Fenster und Außentüren, Dächer).
1.2.3. Administrative Maßnahmen zur Lärm- und/oder Schwingungsbekämpfung
Diese beinhalten hauptsächlich Aktionen mit normativem Charakter, z. B.:
(1) Festlegung von maximal zulässigen Pegeln für verschiedene Lärm- und/oder
Schwingungsquellen in urbanen Einheiten durch Vorschreiben der Fahrzeugtypen, Einschränken
der Verkehrszeiten oder der Betriebszeiten von Einheiten, die potenzielle Lärmquellen darstellen;
(2) Festlegung von akustischen Schutzabständen zum Straßen-, Schienen-, Luft-, Schiff-, U-BahnVerkehr;
(3) Durchführung von Messungen für die Kontrolle der zulässigen Lärm- und/oder
Schwingungspegel, in Bezug auf die durch die Urbanismusvorschrift vorgeschriebenen
Grenzwerte, die unter der Führung der lokalen Verwaltungsorgane (Präfekturen,
Stadtverwaltungen und Polizeiorgane) festgelegt werden;
(5) Änderung oder Einschränkung des Verkehrs auf städtischen Verkehrsadern für die Einhaltung
der durch die Urbanismusvorschriften vorgeschriebenen Grenzwerte.
1.2.4. Administrativ-gesetzliche Maßnahmen zur Lärmbekämpfung
Diese beinhalten hauptsächlich Aktionen mit administrativ-gesetzlichem Charakter, die durch die
gemäß dem Gesetz genehmigten Einrichtungen festgelegt werden, z. B.:
(1) Festlegung von maximal zulässigen Pegeln für verschiedene Lärm- und/oder
Schwingungsquellen in städtischen Einheiten durch Vorschreiben von im Verkehr zugelassenen
Fahrzeugtypen, Einschränken der Verkehrszeiten oder der Betriebszeiten von Einheiten, die
pozentielle Lärm- und/oder Schwingungsquellen darstellen, usw.;
(2) Festlegung von Mindestabständen für den Lärmschutz zum Straßen-, Schienen-, Luft-, Schiff-,
U-Bahn-Verkehr durch Vorschriften.
(3) Durchführung von Messungen für die Kontrolle der zulässigen Lärm- und/oder
Schwingungspegel, in Bezug auf die durch die Urbanismusvorschrift vorgeschriebenen
Grenzwerte, die unter der Führung der lokalen Verwaltungsorgane (Präfekturen, Stadtverwaltungen
und Polizeiorgane) festgelegt werden.
(4) Änderung oder Einschränkung des Verkehrs auf städtischen Verkehrsadern für die Einhaltung
der durch die Urbanismusvorschriften vorgeschriebenen Grenzwerte, z. B.:
a) Vereinheitlichung des Straßenverkehrsflusses (grüne Welle bei Ampeln) und Reduzierung des
von den Fahrzeugen erzeugten Lärms auf ein Minimum;
b) Programmierung des Luftverkehrs usw.
1.2.5. Aktive Maßnahmen zur Lärmbekämpfung
Diese beinhalten Maßnahmen, die direkt an den Lärm- und/oder Schwingungsquellen getroffen
werden; für eine effiziente Anwendung der aktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des aus
verschiedenen städtischen Lärmverschmutzungsquellen stammenden Lärms ist eine gründliche
Kenntnis des Typs der Quelle erforderlich und jede Quelle muss einzeln behandelt werden. Das
8
Problem der Lärmverschmutzung muss in erster Linie in der Planungsphase folgender Elemente
berücksichtigt werden:
- Verkehrsmittel, die die mobilen Lärmquellen aus dem Verkehr darstellen;
- funktionelle städtische Ausstattungen, zu denen ortsfeste (in Geländen befindliche) Lärmquellen
zählen;
- Positionierung der verschiedenen funktionellen Ausstattungen der gebauten Einheiten im
städtischen Raum.
(1) Aktive Maßnahmen zur Bekämpfung des aus dem Straßenverkehr stammenden Lärms
Der Straßenlärm ist das Ergebnis der Zusammensetzung des Lärms, der von verschiedenen darauf
fahrenden Fahrzeugtypen erzeugt wird: Personenkraftwagen, Busse, Trolleybusse, Straßenbahnen,
Motorräder, Lastwagen usw. Die Kontrolle des Straßenlärms erfolgt durch die Kenntnis und die
Kontrolle jeder der Quellen, aus denen er sich zusammensetzt. Die Bekämpfung des von
Personenkraftwagen erzeugten Lärms erfolgt durch die Anwendung der Schutzmaßnahmen für alle
spezifischen Quellen eines Fahrzeugtyps.
(2) Aktive Maßnahmen zur Bekämpfung des aus dem Bahnverkehr (auf Schienen) stammenden
Lärms
Die Lösungen für die Bekämpfung des aus dem Bahnverkehr stammenden Lärms
(Schienenfahrzeuge: Straßenbahnen, U-Bahnen, Züge) beziehen sich sowohl auf das eigentliche
Fahrzeug als auch auf den Rollweg.
(3) Aktive Maßnahmen zur Bekämpfung des aus dem Luftverkehr stammenden Lärms
Hinsichtlich des Schutzes der gebauten Einheiten sind hauptsächlich der spezifische Lärm beim
Abheben und Landen, der Lärm, der während des Betriebs der Flugzeuge am Boden erzeugt wird,
und der Lärm, der von den Flugzeugen in relativ niedrigen Höhen (in denen die Flugzeuge über
bewohnte Gebiete fliegen) erzeugt wird, von Belang. Die Bekämpfungsmaßnahmen bestehen
hauptsächlich darin, dynamisch gut ausgewuchtete Motoren auszuführen und spezielle
Lärmdämpfer bei Ansaugung und Auspuff, die eine Dämpfung von bis zu 40 dB(A) sicherstellen
können, vorzusehen.
(4) Aktive Maßnahmen zur Bekämpfung des aus in Geländen befindlichen Quellen stammenden
Lärms
Funktionelle städtische Ausstattungen, z. B. Industrie, Märkte, Parkplätze, Schulen,
Gartenrestaurants, Stadien usw., können Lärmquellen unterschiedlicher Art generieren:
- mechanisch;
- elektromagnetisch;
- hydraulisch;
- aerodynamisch usw.
1.2.6. Passive Maßnahmen zur Lärmbekämpfung
Diese beinhalten Grundsätze für die Systematisierung und Optimierung städtischer Räume, d. h.
bauliche oder städtebauliche Maßnahmen, die in der Phase der Planung der städtischen Räume
gewählt werden mit dem Ziel, den Intensitätspegel des Lärms auf dem Übertragungsweg von der
Quelle zum Empfänger so zu reduzieren, dass der Lärmpegel beim Empfänger innerhalb der durch
die nationalen Gesetze und die geltenden technischen Vorschriften empfohlenen zulässigen
Grenzwerte liegt (gemäß Abschnitt 2.1.2.). Diese sind:
a) Festlegung eines hinsichtlich des Schallschutzes korrekt ausgelegten Straßenverlaufs;
b) Festlegung von akustischen Schutzabständen zum Schienen-, Luft-, Schiff-, U-Bahn-Verkehr;
c) vorschriftsmäßige Umsetzung des Innenraums hinsichtlich des Schallschutzes der
Funktionseinheiten im Rahmen der Innenaufteilung der Gebäude;
d) vorschriftsmäßige städtebauliche Umsetzung hinsichtlich des Schallschutzes der spezifischen
Funktionszonen, aus denen die Städte bestehen, bzw. deren Positionierung in Bezug auf die Zonen,
die Wohngebiete usw. umfassen;
e) angemessene Platzierung der städtischen Ausstattungen mit wesentlichen Auswirkungen auf
die Festlegung der akustischen Regelung in verschiedenen städtischen Funktionszonen: spezifische
Ausstattungen für den Verkehr (Parkplätze, Bahnhöfe, Busbahnhöfe, Flughäfen) und spezifische
9
funktionelle Ausstattungen für städtische Einheiten sowie Handelsmärkte, Bildungseinrichtungen
(Schulen, Kindergärten), Gartenrestaurants, Sportplätze und Stadions;
f) angemessene akustische Planung der Gebäudefassaden;
g) Einfluss des Straßenverlaufs auf die Bekämpfung des aus dem Straßenverkehr stammenden
Lärms;
h) Einfluss der bepflanzten Zonen als natürliche Schutzabschirmung und der natürlichen
Relieffaktoren bei der Bekämpfung des Stadtlärms.
1.3.
Analyse und Identifizierung der städtischen Lärm- und Schwingungsquellen
1.3.1.
Quellen des Stadtlärms:
(1) Stadtlärm ist ein Lärm mit einer aleatorischen zeitlichen Schwankung, der sich aus
unzähligen permanenten/temporären ortsfesten Lärmquellen und weiteren mobilen Lärmquellen
ergibt, und die Lösung der Probleme der Reduzierung des von einer städtischen Quelle
abgegebenen Lärmpegels hängt hauptsächlich von der Kenntnis der Eigenschaften dieser Quelle
und der städtischen Konfigurationssituationen, in denen der Lärm entsteht, ab.
(2) Im Kontext dieses Regelwerks können die hauptsächlichen städtischen Lärm- und/oder
Erdschwingungsquellen in großen städtischen Räumen wie folgt in zwei Typen klassifiziert
werden:
a. mobile Quellen aus dem Straßen-, Schienen-, Luft-, Schiff-, U-Bahn-Verkehr;
b. ortsfeste Quellen, die sich auf Geländen befinden, die verschiedene Aktivitätstypen
abgrenzen:
i) funktionelle städtische Ausstattungen: Schulen, Kindergärten, Parkplätze,
Stadions, Restaurants im Freien, Freiluftkinos, Landwirtschaftsmärkte usw.;
ii) Industrieeinheiten.
Jede Lärmquelle weist spezifische Eigenschaften insbesondere hinsichtlich des
maximalen/minimalen erzeugten Lärmpegels, des Frequenzspektrums usw. auf.
Die Lärmübertragungswege können über Luft, Wasser, Boden sein.
Die Empfangszone besteht aus den inneren oder äußeren Räumen, die für verschiedene
Aktivitäten verwendet werden.
Die Kontrolle der Lärmquellen, sowohl der ortsfesten als auch der mobilen (aus dem
Verkehr), setzt die Kenntnis der Eigenschaften der Quellen (im Fall der Quellen aus Straßen- und
Schienenverkehr - der Komponente des Verkehrs) voraus und die Anwendung der Methoden zur
Reduzierung des Intensitätspegels dieser Quellen setzt zunächst die Kenntnis der städtischen
Räume, die dem Lärm von diesem Quellentyp ausgesetzt sind, voraus.
1.3.2. Schwingungsquellen in städtischer Umgebung
Diese werden wie folgt charakterisiert:
(1) Typ der Quellen (je nach Natur der städtischen Schwingungsquellen):
a) Erdquellen:
i) städtische Quellen für Umgebungsschwingungen: Schwingungsquellen aus dem
Straßenverkehr, Schwingungsquellen aus dem Schienenverkehr (Straßenbahn, UBahn), Schwingungsquellen aus Explosionen (Abbrüchen), Quellen von
Schwingungen, die von industriellen Geräten (Schmiedehammer, Walzwerke, Kräne,
Kompressoren, Ventilatoren, weitere Industriegeräte mit rotierenden oder hin und her
bewegten Komponenten usw.) an die Gebäude in städtischer Umgebung übertragen
werden;
ii) städtische Quellen aus lokalen Mikroerdbeben;
b) Quellen in der Luft
i) Schwingungsquellen aus Flugzeugen;
ii) Schwingungsquellen aus Unwettern.
(2) Lokalisierung der städtischen Schwingungsquellen:
a) innerstädtisch;
10
b) außerstädtisch (in 10 bis 1500 m Abstand zu Bauwerken, je nach Natur der
Schwingungen und der Bauwerke).
(3) Eigenschaften der städtischen Schwingungsquellen:
a) Beschleunigungen, Geschwindigkeiten, Fortbewegungen;
b) Antwortspektren im Frequenzbereich, der durch die technischen Vorschriften und
Normen zugelassen ist, so dass die Dauerhaftigkeit der Bauwerke nicht beeinträchtigt
wird.
*
* *
In den Kapiteln 2, 3 und 4 dieses Regelwerks werden die spezifischen Eigenschaften, die
Bewertungsverfahren durch Messungen und/oder Berechnungen für die hauptsächlichen Lärm/Schwingungsquellen im städtischen Raum eingehend beschrieben.
1.4.
Technische Bezugsdokumente und Gesetze
1.4.1.
Nr.
Gesetze
Rechtsvorschriften
Veröffentlichung
Regierungsbeschluss Nr. 321/2005 über die Bewertung
und Bekämpfung von Umgebungslärm, Neufassung
1.
1.4.2.
Amtsblatt Rumäniens, Teil I,
Nr. 19 vom 10.01.2008
Normen:
1.
SR ISO 1996-1: 2008
2.
SR ISO 19961:2008/C91:2009
3.
SR 6161-1:2008
4.
SR 6161-1:2008/C91:2009
5.
STAS 6161/3- 82
6.
STAS 6156 - 86
7.
STAS 10183/1-75
8.
STAS 10183/2-75
9.
STAS 10183/3 -75
10. STAS 10183/4 -75
Akustik. Beschreibung, Messung und Beurteilung von
Umgebungslärm. Teil 1: Grundlegende Größen und
Beurteilungsverfahren
Akustik. Beschreibung, Messung und Beurteilung von
Umgebungslärm. Teil 1: Grundlegende Größen und
Beurteilungsverfahren
Akustik in Bauwerken. Teil 1: Messung des Lärmpegels in
zivilen Gebäuden. Messmethoden.
Akustik in Bauwerken. Teil 1: Messung des Lärmpegels in
zivilen Gebäuden. Messmethoden
Akustik in Bauwerken. Ermittlung des Lärmpegels in
städtischen Orten. Ermittlungsmethode
Akustik in Bauwerken. Lärmschutz in zivilen und
soziokulturellen Bauwerken. Zulässige Grenzwerte und
Parameter der Schalldämmung.
Akustik in Transporten. Überwachung des durch Flugzeuge in
Flughäfen und in deren Umgebung erzeugten Lärms.
Messmethode
Akustik in Transporten. Überwachung des durch Flugzeuge in
Flughäfen und in deren Umgebung erzeugten Lärms.
Berechnung des effektiven wahrgenommenen Lärmpegels
(EPNL)
Akustik in Transporten. Überwachung des durch Flugzeuge in
Flughäfen und in deren Umgebung erzeugten Lärms.
Berechnung des globalen Lärmpegels für die akustische
Einteilung in Zonen (WECPNL)
Akustik in Transporten. Überwachung des durch Flugzeuge in
11
11.
SR EN ISO 717-1:2000
12. SR EN ISO 7171:2000/A1:2007
13. SR 12025/2-1994
14. STAS 10144/1 – 90
Flughäfen und in deren Umgebung erzeugten Lärms.
Zulässige Grenzwerte der von Flugzeugen erzeugten
Lärmpegel
Akustik. Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und
von Bauteilen. Teil 1: Luftschalldämmung
Akustik. Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und
von Bauteilen. Teil 1: Luftschalldämmung. Änderung 1:
Rundungsregeln für Einzahlbewertungen und Einzahlangaben
geändert
Akustik in Bauwerken. Auswirkungen der Schwingungen auf
Gebäude oder Teile von Gebäuden. Zulässige Grenzwerte
Straßen. Querprofile. Auslegungsvorschriften
Hinweis:
1. Die datierten Referenzen wurden zum Erstellungsdatum der technischen Vorschrift
berücksichtigt.
2. Zum Zeitpunkt der Verwendung der technischen Vorschrift ist die letzte Ausgabe der Normen
und aller geltenden Änderungen dieser Normen zu benutzen.
1.5.
Terminologie
Die Symbole und Maßeinheiten der verwendeten Größen entsprechen den Definitionen aus
STAS 1957-1,3 „Akustik. Terminologie“.
12
Im Kontext dieses Regelwerks werden auch folgende Begriffe verwendet:
(1) Querprofil der Straße - allgemeiner Querschnitt durch die Straße (Verkehrsader), umfasst den
Bereich der Fahrbahn, die Bürgersteige, die Grünbereiche und die Gebäudefront, die die Straße
abgrenzt;
(2) Ausrichtung der Bauwerke - konventionelle Linie, die die Gebäudefront in Bezug auf die
Straße (Verkehrsader) abgrenzt;
(3) bebaute Front - zur Straße hin ausgerichtete äußere Grenze des Gebäudes (Weg,
Verkehrsader);
(4) städtische Einheit - Gruppe von Bauwerken, freien oder bepflanzten Räumen und zugehörige
Einrichtungen (Verkehrsräume für Fahrzeuge und Fußgänger), die in funktioneller, sozialer,
wirtschaftlicher und ästhetischer Hinsicht miteinander in Beziehung stehen;
(5) historische Einheit - städtische Einheit, die in früheren Epochen gebaut wurde und die durch
den Charakter ihrer Bestandteile ein historisches Zeugnis der Entwicklung des Ortes darstellt;
(6) Regelung der Ausrichtung - konventionelle, von den Behörden vorgeschriebene Linie, die den
Abstand der Bauwerke zur Straße (Weg, Verkehrsader) oder zu anderen Bauwerken festlegt;
(7) Regelung der Höhe - Anzahl der Stockwerke der Bauwerke, die von den Behörden in
Abhängigkeit von deren Zweckbestimmung, von der Umgebung usw. zugelassen sind;
(8) Urbanismus - Komponente der Maßnahme der Geländeeinrichtung, die auf Ebene der Orte
(Städte, Gemeinden, Dörfer) abgewickelt wird. Die städtebauliche Maßnahme hat zum Ziel, den
Lebens- und Wohnrahmen festzulegen, die Bedingungen für die Abwicklung der wirtschaftlichen
Aktivität und des sozialen Lebens sicherzustellen, je nach Bedürfnissen der Bewohner;
(9) Zone - ein Teil oder Summe von Teilen des Gebietes eines Ortes, gekennzeichnet durch eine
oder mehrere dominante Funktionen;
(10) geschützte Zone - abgegrenztes Gebiet im Umkreis von Bauwerken oder Einrichtungen mit
historischem, architektonischem, städtebaulichem oder landschaftlichen Wert, die Gegenstand von
Schutz-, Konservierungs- und Präsentierungsmaßnahmen sind. Die geschützten Zonen können im
Umkreis von architektonischen Monumenten, Werken der Bauwerkskunst, Bauwerken mit
historischem Wert oder Denkmalwert, städtischen Einheiten sowie außergewöhnlichen natürlichen
Elementen festgelegt werden;
(11) Schallabsorptionskoeffizient: Verhältnis zwischen dem nicht reflektierten (aufgenommenen)
Schallenergiefluss und dem auftreffenden Schallenergiefluss (gemäß STAS 1957-1);
(12) Lärmdefinitionskurve: Lärmkurve, die das Spektrum eines Lärms, der durch die Werte des
Lärmpegels, die sich infolge der Analyse in Bändern von einer Oktave ergeben, dargestellt wird,
nach oben begrenzt (gemäß STAS 1957-3);
(13) strategische Karte der Lärmimmission - strategische Lärmkarte, die für eine festgelegte
Referenzperiode erstellt wird und die Immission aus verschiedenen spezifischen Lärmquellen für
eine vorgegebene Zone zeigt, unter Verwendung von Wertintervallen von 5 dB(A) eines
Lärmindikators und deren Darstellung mit Hilfe von Farben gemäß Tabelle Nr. 1 aus SR ISO 19962:1995;
(14) strategische Lärmkarte - eine Karte, die für die globale Beurteilung der Lärmexposition in
einer gegebenen Zone aufgrund verschiedener Lärmquellen oder für die Festlegung allgemeiner
Vorhersagen für eine solche Zone erstellt wird;
(15) Lärmindikator - ein physikalischer Parameter für die Beschreibung des Umgebungslärms, der
mit einem schädlichen Effekt in Verbindung steht;
(16) Lnight - Lärmindikator für die Nacht - Lärmindikator, der der Störung des Schlafs in der
Nacht entspricht, gemäß dem Regierungsbeschluss Nr. 321/2005;
(17) Levening - Lärmindikator für den Abend - Lärmindikator, der der Unbehaglichkeit am Abend
entspricht, gemäß dem Regierungsbeschluss Nr. 321/2005;
(18) Lday - Lärmindikator für den Tag - Lärmindikator, der der Unbehaglichkeit am Tag
entspricht, gemäß dem Regierungsbeschluss Nr. 321/2005;
(19) Lden - Lärmindikator für Tag-Abend-Nacht - Lärmindikator, der der allgemeinen
Unbehaglichkeit entspricht, gemäß dem Regierungsbeschluss Nr. 321/2005;
(20) Schallexpositionspegel, in Dezibel: Zehnfaches des Logarithmus zur Basis 10 des
Verhältnisses zwischen der Schallexposition E und der Referenzexposition E0, wobei die
13
Schallexposition als Integral über die Zeit des Quadrats des zeitlich schwankenden, momentanen
frequenzbewerteten Schalldrucks in einem Zeitintervall T oder während der Dauer eines
Ereignisses berechnet wird (gemäß SR ISO 1996-1);
(21) Spitzenschalldruckpegel, in Dezibel: Zehnfaches des Logarithmus zur Basis 10 des
Verhältnisses zwischen dem Quadrat eines Spitzenschalldrucks und dem Quadrat des
Referenzschalldrucks, wobei der Spitzenschalldruck als absoluter Maximalwert des momentanen
Schalldrucks in einem gegebenen Zeitintervall mit einer Standardfrequenzbewertung oder einer
gegebenen Bandbreite für die Messung berechnet wird (gemäß SR ISO 1996-1);
(22) äquivalenter Lärmpegel: bewertetes Mittel der in einem bestimmten Zeitintervall
aufgezeichneten Lärmpegel (gemäß STAS 1957-3);
(23) in N Prozent überschrittener Pegel: zeitbewerteter und frequenzbewerteter Schalldruckpegel in
Dezibel, der in N % des betrachteten Zeitintervalls überschritten wird (gemäß SR ISO 1996-1);
(24) Aktionspläne - Pläne, die für die Behandlung der durch den Lärm verursachten Probleme und
Effekte bestimmt sind, einschließlich Maßnahmen zur Senkung, falls erforderlich;
(25) Grenzwert - ein Wert des Indikators Lden oder Lnight und ggf. des Indikators Lden oder
Levening, festgelegt gemäß dem Regierungsbeschluss Nr. 321/2005;
(26) Umgebungslärm - unerwünschter oder schädlicher Lärm aus der Umgebung, erzeugt durch
menschliche Aktivitäten; dazu gehören der Lärm, der von Verkehrsmitteln, vom Straßen-,
Schienen-, Luftverkehr erzeugt wird, und der Lärm von Standorten, wo industrielle Aktivitäten
abgewickelt werden;
(27) spezifischer Lärm - Komponente des Umgebungslärms, die spezifisch durch akustische Mittel
identifiziert werden kann und einer spezifischen nahen oder fernen Quelle zugeordnet werden kann
(gemäß der Definition aus SR ISO 1996-1:1995);
(28) Ruhezone im Freien - eine von den zuständigen Behörden abgegrenzte Zone, die nicht dem
Lärm aus Verkehr, Industrie oder Freizeitaktivitäten ausgesetzt ist;
(29) Ruhezone in einem Ballungsraum - von den zuständigen Behörden abgegrenzte Zone, die
nicht einem Wert des Indikators Lden oder eines anderen Lärmindikators ausgesetzt ist, der den
geltenden Grenzwert übersteigt, unabhängig von der Lärmquelle;
(30) beruhigte Wohnzone in einem Ballungsraum mit einer Bevölkerung von mehr als 100.000
Einwohnern – Zone, in der Lden einen maximal zulässigen Wert von 55 dB(A) hat und die eine
Mindestfläche von 4,5 ha hat.
2. Elemente für die Planung der Schutzmaßnahmen gegen Stadtlärm
2.1.
Eingangsdaten
(1) Bei der akustischen Planung von städtischen Einheiten müssen eine Reihe von
Schutzmaßnahmen gegen den Stadtlärm ergriffen werden, um das zulässige akustische Klima
herzustellen.
(2) Die allgemeinen, zonalen und detaillierten städtebaulichen Pläne sind so zu planen, dass
die in Anhang 1 dieses Regelwerks, bzw. in STAS 6156 aufgeführten zulässigen Bedingungen
sowie folgende Bedingung erfüllt werden:
LAF10 ≤ 70 dB(A)
mit:
LAF10 : Lärmpegel, der in einem Punkt A in einem Abstand von 2,00 m zur Gebäudefront und
in einer Höhe von 1,50 m innerhalb eines Zeitraums, der 10 % des betrachteten Zeitintervalls
entspricht, überschritten wird (ermittelt gemäß den Bestimmungen der geltenden Gesetze).
(3) Dieses Regelwerk ist vom Planer von Bauwerken bei der Festlegung der
architektonischen Lösung in Abhängigkeit von den akustischen Eigenschaften der Einheit zu
verwenden.
2.2.
Elemente für die Planung der Schutzmaßnahmen in städtischen Räumen:
14
2.2.1.
Städtebauliche Pläne PUG (allgemeiner städtebaulicher Plan), PUZ (zonaler
städtebaulicher Plan), PUD (detaillierter städtebaulicher Plan).
(1) Die Ausarbeitung der städtebaulichen Pläne erfolgt auf der Grundlage von Reihen von
Untersuchungen für die Beurteilung und wird mit der Erteilung der Genehmigungen durch die
betroffenen zentralen und territorialen Organismen abgeschlossen.
Von den Untersuchungen für die Beurteilung mit analytischem Charakter sind im Fall der
akustischen Planung jene von Interesse, die folgende Punkte betreffen:
a) Entwicklung des Ortes unter urbanistisch-architektonischem und historisch-kulturellem
Gesichtspunkt;
b) Organisation des Verkehrs und des Transports;
c) Eigenschaften des Baugrunds;
d) geotechnische Bedingungen;
e) Umweltschutz und -erhaltung;
f) Festlegung der geschützten Zonen mit außergewöhnlichem Wert.
(2) Bei der Festlegung des Inhalts der städtebaulichen Pläne PUG und PUZ
berücksichtigen folgende Vorschläge für eine städtebauliche Organisation die zulässigen
akustischen Bedingungen:
a) Organisation der Verläufe und Kenndaten des Verkehrs;
b) Einteilung in Zonen, je nach dominanten Funktionen;
c) Ausrichtung und Regelung der Höhe der Bauwerke;
d) Umweltschutz und -erhaltung;
e) Schutz des Kulturerbes.
(3) Die Verordnungen hinsichtlich PUG und PUZ erläutern und beschreiben diese Pläne in
Bezug auf folgende Punkte:
a) Zweckbestimmung des Geländes in Abhängigkeit von der Zone;
b) Platzierung der Bauwerke in Bezug auf die Hauptverkehrsadern;
c) Geländeeinrichtung für die Lösung der Hauptkreuzungen, unter den Bedingungen der
Verkehrsdichte und Verkehrssicherheit;
d) Zugang zu verschiedenen Bauwerken, Art und Weise der Organisation im Inneren der
Gelände, die für den Bau von Parkplätzen und Garagen, die zu diesen Zugängen gehören,
vorgesehen sind;
e) Einplanung von freien Räumen und bepflanzten Räumen;
f) Baumaterialien für die Fertigstellungsarbeiten im Außenbereich;
g) Regelung der Höhe der Bauwerke;
h) Umweltschutz für die bestehenden Bauwerke;
i) weitere spezifische Situationen.
(4) Die detaillierten städtebaulichen Pläne PUD müssen folgende Elemente enthalten, die
durch die akustischen Schutzmaßnahmen bedingt sind:
a) Hauptverkehr: Organisation des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs, der nötigen Zugänge
und Parkplätze;
b) vertikale Systematisierung;
c) vorgeschlagene Funktionen;
d) Regelung der Ausrichtung;
e) Regelung der Höhe;
f) Nutzungsquote des Geländes;
g) architektonische, volumetrische Plastik, Fertigstellungsmaterialien;
h) Einschränkungen in Bezug auf die Umgebung.
2.2.2.
Anfängliche Kenndaten des städtischen Raums
(1) Für die akustische Planung der PUG, PUZ und PUD — sowohl im Fall von neuen
Einheiten als auch im Fall der Errichtung neuer Bauwerke in einem bestehenden städtischen Raum
— sind folgende Schritte auszuführen:
15
a) Festlegung der festen Daten:
i. Kategorie der Straßenverkehrsadern;
ii. Typ der Funktionszone (oder des neuen Bauwerks, das in einer bestimmten
Funktionszone errichtet wird);
iii. Regelung der Höhe und der Ausrichtung in der Zone;
iv. Existenz geschützter Zonen;
v. Einschränkungen in Bezug auf die Umgebung;
vi. natürliche Umgebungsfaktoren (Wind, unebenes Gelände, Seen usw.);
vii. weitere besondere Situationen usw.;
b) Festlegung der Daten, die optimiert werden können:
i.
Regelung des Verkehrs;
ii. Querprofile (Abstände zwischen den Gebäudefronten, die die Verkehrsadern
abgrenzen);
iii. Regelung der Höhe der Gebäude, die die Straße abgrenzen;
iv. Zweckbestimmung der Gebäude, die die Straße abgrenzen;
v. Faktoren für die Verbesserung des Lärmpegels auf den Übertragungswegen von der
Quelle bis zu den Empfangszonen;
vi. Typ der Gebäudefassaden und der Fertigstellungsmaterialien;
vii. architektonische und volumetrische Plastik der Gebäude usw.;
viii. Platzierung der Funktionseinheiten im Inneren der Gebäude.
(2) Für die Planung von neuen städtischen Räumen erfolgt die Wahl der in akustischer
Hinsicht optimalen Lösung auf der Grundlage der Bestimmungen dieses Regelwerks.
(3) Für die Umgestaltung bestehender städtischer Räume sind die Bestimmungen dieses
Regelwerks je nach Möglichkeit anzuwenden, wobei entsprechende Lärmschutzmaßnahmen am
Empfänger, auf dem Übertragungsweg und/oder an der Quelle zu treffen sind, um die in den
Teilen dieses Regelwerks vorgesehenen zulässigen Werte sicherzustellen.
(4) Die Bestimmung des Lärmpegels für die in Absatz 2 und 3 vorgesehenen Situationen
erfolgt gemäß den Bestimmungen aus Kapitel 2.3.2 dieses Regelwerks und dem in Anhang 2 des
Regelwerks dargestellten Rechenbeispiel.
(5) Die hauptsächlichen Lärmverschmutzungsquellen in einem städtischen Raum, die für die
Bestimmung des Lärmpegels berücksichtigt werden, werden in Abhängigkeit des Typs der
Platzierung im städtischen Raum charakterisiert, wie folgt:
a) mobile Lärmquellen (Verkehr) – beschrieben in Kapitel 2.3.2 dieses Regelwerks;
b) ortsfeste, in Geländen befindliche Lärmquellen:
i) punktförmige Quellen – beschrieben in Kapitel 2.3.2 dieses Regelwerks;
ii) auf große Flächen verteilte Quellen – beschrieben in Kapitel 2.3.2 dieses Regelwerks.
2.3.
Optimierung der Daten und akustischen Parameter auf der Grundlage der
multikriteriellen Korrelation und der Einflussfaktoren. Elemente zur Berechnung des
Stadtlärmpegels.
2.3.1.
Optimierung der Daten und akustischen Parameter auf der Grundlage der
multikriteriellen Korrelation und der Einflussfaktoren.
Bei der Planung städtischer Einheiten sind folgende Schallschutzmaßnahmen zu
berücksichtigen:
a) im Fall von mobilen Lärmquellen (Straßenverkehr):
i. Korrelation der Regelung der Höhe der Gebäude, die die Straße abgrenzen, mit der
Breite der gewählten Straßenprofile und der Zusammensetzung des Verkehrs;
ii. Regelung und Optimierung des Verkehrs;
iii. Einplanung von Schutzabschirmungen zwischen der Quelle und den Empfangszonen;
16
b) im Fall von in Geländen befindlichen Lärmquellen (städtische Ausstattungen und
Industrien):
i. entsprechende Platzierung der städtischen Ausstattungen in Bezug auf und im Rahmen
der Wohnzonen oder der besonders geschützten Zonen;
ii. entsprechende Platzierung der Industrien in Bezug auf und im Rahmen der
verschiedenen Typen von städtischen Funktionszonen;
iii. Einplanung von Schutzabschirmungen zwischen der Quelle und den Empfangszonen;
Im Folgenden werden diese Schutzmaßnahmen genau beschrieben.
17
2.3.1.1
Korrelation der Regelung der Höhe der Gebäude, die die Straße abgrenzen, mit der
Breite der gewählten Straßenprofile und der Zusammensetzung des Verkehrs
(1) In Tabelle 1 wird der Mindestabstand zwischen den Gebäudefronten mit insbesondere für
Wohnungen bestimmten Gebäuden, der erforderlich ist, um die in Punkt 2.1 festgelegte Bedingung
für die akustische Behaglichkeit einzuhalten, je nach Regelung der Höhe der Gebäude, die die
Straße abgrenzen, für Straßen der Kategorie 1 (mit 5 bis 8 Fahrstreifen) aufgeführt.
Tabelle 1
Regelung der Höhe der Gebäude
Erforderliche Mindestbreite (Meter)
(Erdgeschoss + Anzahl der Stockwerke)
zwischen den Gebäudefronten
linke Seite
rechte Seite
a*)
b*)
E
E
50
30
E+4
E
70
40
E+4
E+4
85
50
**
E + (8 oder 9)
E+4
120 )
80**)
> E + (8 oder 9)
< E + (8 oder 9)
*)
100**)
E + (8 oder 9)
- ***)
65
45
a*) – ohne Einschränkungen in Verbindung mit dem Verkehr
b*) – ohne schweren Verkehr (Lastwagen, Traktoren), mit höchstens 2 Fahrbahnen für öffentliche
Verkehrsmittel wie Straßenbahnen oder Gelenkbusse.
*) – nicht empfohlen
**) Anmerkung: Falls sich die Verkehrsader im zentralen Teil des Profils befindet und im Abstand d (d ≥ 25 m)
zwischen der Verkehrsader und den Gebäudefronten Grünanlagen mit mindestens 3 Reihen von Bäumen mit
ineinander verschränkten Baumkronen vorgesehen sind, können die erforderlichen Mindestbreiten zwischen den
Gebäudefronten um etwa 25 % reduziert werden.
***) Der Abstand wird von der bestehenden Gebäudefront bis zu 10,00 m jenseits der Bordsteinkante des auf
der gegenüberliegenden Seite der Gebäudefront befindlichen Bürgersteigs betrachtet.
2.3.1.2 Regelung und Optimierung des Verkehrs
(1) Da der Verkehr die hauptsächliche Quelle des Stadtlärms ist, ergibt sich, dass die
wirksamste administrative Methode zur Reduzierung der Lärmverschmutzung die Regelung und
Optimierung des Verkehrs darstellt; diese Methode beruht auf folgenden Operationen und
Beschränkungen:
a) Vereinheitlichung des Straßenverkehrsflusses und Reduzierung des von den Fahrzeugen
erzeugten Lärms auf ein Minimum;
b) Programmierung des Luftverkehrs und des Schienenverkehrs, so dass sie die angrenzenden
städtischen Räume nicht mit Lärm verschmutzen.
(2) Die Regelung und Optimierung des Straßenverkehrs erfolgt gemäß den folgenden
Prinzipien:
a) Beseitigung des schweren Verkehrs (Lastwagen, Traktoren) auf Verkehrsadern mit
mindestens 5 Fahrstreifen;
b) Beseitigung der öffentlichen Verkehrsmittel auf Verkehrsadern mit 2 Fahrstreifen und
Beschränkung auf höchstens 2 Fahrbahnen für öffentliche Verkehrsmittel auf Straßen mit
3 bis 4 Fahrstreifen;
c) Platzierung des Verkehrsader symmetrisch zu den Gebäudefronten, die die Straße
abgrenzen;
d) Einplanen von Schutzräumen zwischen der Verkehrsader und den Gebäudefronten, die
eventuell natürliche (Grünzonen) oder künstliche Abschirmungen enthalten;
e) sinnvolle Platzierung der Funktionseinheiten in Gebäuden, siehe Abschnitt 2.3.2;
f) Umleitung des schweren Verkehrs wie folgt:
i. auf Umgehungsstraßen von städtischen Räumen (soweit möglich);
ii. auf eigens dafür ausgelegten Verkehrsadern, wobei in diesem Fall
18
Schallschutzmaßnahmen (gemäß Abschnitt 2.3.2.) zu den Vorderseiten der Gebäude,
die die betreffenden Verkehrsadern begrenzen, zu ergreifen sind;
iii. auf Einbahnstraßen, zusammen mit der Einrichtung einer „grünen Welle“ im Verkehr;
iv. gemäß einem bestimmten Verkehrszeitplan, der so auszuwählen ist, dass die
angrenzenden Wohnzonen möglichst wenig gestört werden, falls die ersten drei
Maßnahmen nicht anwendbar sind;
v. Nutzung geräuscharmer Fahrzeuge (mit einem Lärmpegel von weniger als 80 dB(A)).
2.3.1.3 Platzierung der Bauwerke auf den Verkehrsadern
(1) Die Platzierung der Bauwerke auf Verkehrsadern muss so erfolgen, dass
Unterbrechungen in der Gebäudefront ausgeführt werden, wobei die Bebauungsdichte einzuhalten
ist und zu vermeiden ist, dass Luftzüge entstehen, die den Fußgängerverkehr beeinträchtigen.
(2) Durch die Wahl von Zonen mit einer einzigen Gebäudefront entlang der Verkehrsadern
wird der in einem Punkt A, der sich neben der bestehenden Gebäudefront befindet, aufgezeichnete
Lärmpegel um etwa 10 dB in Bezug auf den Fall des Querprofils, der von zwei kontinuierlichen
Gebäudefronten begrenzt wird, reduziert.
(3) Die Unterbrechungen der Gebäudefronten auf beiden Seiten der Verkehrsader sind
versetzt auszuführen, so dass einer Gebäudelänge auf einer Seite eine Unterbrechung der Front auf
der anderen Seite entspricht.
2.3.1.4 Platzierung der Funktionseinheiten in Gebäuden
(1) Die Platzierung der Funktionseinheiten in Gebäuden muss so erfolgen, dass die Räume,
in denen die Ruhe in besonderer Weise notwendig ist, zur dem Verkehr entgegengesetzten Seite hin
untergebracht werden, falls dies aufgrund der Sonneneinstrahlung möglich ist.
Anmerkung: Die Bauelemente auf den Fassaden (Balkone, Loggien, vertikale Abschirmungen usw.) oder die
vertikalen Rückzüge der Gebäude tragen nicht merklich zur Schalldämmung bei.
Ein effektiver Anstieg des Schallschutzes gegen Stadtlärm wird durch eine entsprechende Lösung der Fenster,
die die hauptsächliche Quelle für die Lärmübertragung darstellen, oder durch Abschirmungen an den Balkonen
oder Loggien erreicht. Die Berechnung der Steigerung der Schalldämmung erfolgt auf der Grundlage der
geltenden Bestimmungen.
2.3.1.5 Einplanung von Schutzabschirmungen zwischen der Quelle und den Empfangszonen
(1) Um die Wohnzonen akustisch gegen die Verkehrsadern zu schützen, sind – soweit wie
möglich
–
natürliche
Abschirmungen
aus
Vegetation
oder
künstliche
Abschirmungen/Lärmschutzwände einzusetzen.
(2) Im Fall von Verkehr stellen Lärmschutzwände (Abschirmungen) die wirksamsten Mittel
für die Senkung des Lärms auf den Hauptverkehrsadern mit Gebäuden auf beiden Seiten dar.
(3) Die Effizienz der Lärmschutzwände (Abschirmungen) hinsichtlich der erzeugten
Dämpfung hängt von vielen Faktoren ab, darunter:
a) geometrische Maße (Höhe, Länge, Dicke);
b) relative
Positionen
der
Lärmquelle
und
des
Empfängers
zur
Lärmschutzwand/Abschirmung;
c) Wellenlänge des akustischen Signals;
d) akustische Transparenz der Lärmschutzwände (Abschirmungen), gegeben durch die
Materialien, aus denen sich deren Struktur zusammensetzt, und die Oberflächendichte
der Lärmschutzwände (Abschirmungen) (in kg/m2);
e) Absorption der Materialien, aus denen ihre Oberflächen ausgeführt sind;
f) Natur der Ränder der Lärmschutzwände/Abschirmungen für das Phänomen der
Schalldiffraktion (steife oder weiche Ränder);
g) Form der Lärmschutzwände (Abschirmungen);
h) Abstand der Lärmschutzwände (Abschirmungen) zur Quelle und zum Empfänger
usw.
19
(4) Die Effizienz der Abschirmungen/Lärmschutzwände ist auf die Reduzierung des
Lärmpegels mittels der erzeugten „akustischen Schattenzone“ zurückzuführen (gemäß
Abbildung 1).
(5) In einem Punkt, der sich in der akustischen Schattenzone befindet, kann die Reduzierung
des Lärmpegels L näherungsweise mit folgender Formel berechnet werden:
L = 10 lg (20N + 3)
(dB)
mit:
2
, mit:  = Wellenlänge des Schalls;  = (a + b) - c, gemäß Abbildung 1.

Dämpfung dB(a)
N=
Empfänge
Lärmsch
Quelle
u
r
t
z
w
Meter
a
n
d
Abb. 1.
Reduzierung des Verkehrslärms L10
im Fall einer sehr langen akustischen Abschirmung
(6) Die Reduzierung des Lärmpegels aufgrund der Abschirmung durch Lärmschutzwand
wird für verschiedene Komponenten des Spektrums berechnet (üblicherweise im Intervall 100 bis
5000 Hz); sie kann globale Werte zwischen 10 und 20 dB(A) haben.
(7) Es ist eine Einheitsmasse (Oberflächendichte) der Abschirmung von mindestens
10 kg/m2 zu wählen, so dass die Struktur eine Dämmung von mindestens 30 dB realisiert, wobei
die Lärmreduzierung durch den „akustischen Schatten“ von der Höhe und Länge der
Lärmschutzwand abhängt. Die Abschirmungen müssen ebenfalls Strukturen mit möglichst stabilen
physikalisch-mechanischen und akustischen Parametern während der gesamten Betriebszeit haben.
(8) Die Topographie des städtischen Geländes ist so sinnvoll wie möglich zu verwenden; in
Abbildung 2 werden zum Vergleich zwei Situationen des Verlaufs der Straßenverkehrsader in
Abhängigkeit von der Natur des Geländes im städtischen Raum dargestellt.
20
a) SITUATION DES VERLAUFS IM AUFTRAG
Wohnungszone
Straßenverkehrsader
Wohnungszone
 Nicht empfohlen unter akustischem Gesichtspunkt
b) SITUATION DES VERLAUFS IM EINSCHNITT
Akustische
Schattenzone
Wohnungszone
Akustische
Schattenzone
Straßenverkehrsader
Wohnungszone
 Empfohlen unter akustischem Gesichtspunkt
Abb. 2 – Verlauf der Straßenverkehrsader in den beiden möglichen Situationen: a) Auftrag;
b) Einschnitt, je nach Natur des Geländes in der betreffenden Zone
2.3.1.6 Angemessene Platzierung der städtischen funktionellen Ausstattungen
(1) Für eine möglichst ausgeprägte Dämpfung des Lärms, der aus den funktionellen
Ausstattungen in der städtischen Einheit (Handelsmärkte, Parkplätze, Schulen, Restaurants im
Freien, Sportplätze) stammt und sich in den Rest des städtischen Raums überträgt, sind folgende
Aspekte zu berücksichtigen:
a) Einrichten eines Pufferraums zwischen der funktionellen Ausstattung und den zu
schützenden Zonen, falls möglich;
b) Auswahl eines möglichst unwegsamen natürlichen Geländes in diesem Pufferraum;
c) Realisierung von künstlichen Hindernissen wie z. B. große Abschirmungen, Aufträge,
dicht bepflanzte Zonen;
und es sind die in Abschnitt 2.3.2 aufgeführten Bestimmungen dieses Regelwerks anzuwenden.
21
2.3.1.7 Angemessene Platzierung der Industrien
(1) Der Schutz gegen den Lärm aus Industrieeinheiten ist gemäß den Bestimmungen der
technischen Vorschrift über die Planung von Schall- und Schwingungsschutzmaßnahmen bei
Industriegebäuden auszuführen.
2.3.2.
Elemente zur Berechnung des Stadtlärmpegels
(1) Die in 2.1.1 vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen sind so miteinander zu korrelieren,
dass im Inneren der Empfangszone folgende Bedingung erfüllt werden kann:
Lint.ef (f) ≤ Lint.adm (f)
(dB)
mit:
Lint.ef (f): effektiver äquivalenter Lärmpegel im Inneren der geschützten Einheit, der von außen
eindringt und in Frequenzbändern von 1/1 (1/3) Oktave im Bereich 100 bis
3150 Hz, oder global, bestimmt wird, in dB(A);
Lint.adm (f) : zulässiger äquivalenter Lärmpegel im Inneren der geschützten Einheit, gemäß
STAS 6156.
(2) Im Fall von Straßenverkehr muss auf Straßen der technischen Kategorie II, III, IV
außerdem auch folgende Bedingung erfüllt werden:
Lext.ef (f) ≤ Lext.adm(f)
(dB)
mit:
Lext.ef(f): effektiver äquivalenter Lärmpegel im Außenbereich, auf Straßen (gemessen an der
Bordsteinkante, die die Verkehrsader säumt, in Frequenzbändern von 1/1 (1/3)
Oktave, im Bereich 100 bis 3150 Hz, oder global in dB(A));
Lext.adm(f) – zulässiger äquivalenter äußerer Lärmpegel, gemäß den Parametern aus Anhang 1
dieses Teils des Regelwerks.
2.3.2.1. Eine vereinfachte Berechnung des äußeren Lärmpegels Lext.(f) in einer ersten Variante
des Plans einer neuen Stadt oder eines neuen städtischen Raums wird mit der im Folgenden
beschriebenen vereinfachten Formel zur Orientierung ausgeführt, die nur die mobilen
Lärmquellen (Straßenverkehr) berücksichtigt:
Lext (f) = ( 34 + 10lg(n1+1+20n2) ) + k = Lext1(f) + k
mit:
n1 : Anzahl der Fahrzeuge mit einem Lärmpegel kleiner oder gleich 80 dB, die in einem
Zeitraum von 1 Stunde über die Verkehrsader fahren;
n2: Anzahl der Fahrzeuge mit einem Lärmpegel größer 80 dB, die im selben Zeitraum über
die Verkehrsader fahren;
k : Korrekturkoeffizient gemäß Tabelle 2.
Tabelle 2
Anzahl der
Abstand zwischen den
Gebäudefronten, die die Regelung der Höhe
Gebäudefronten
k
Verkehrsader säumen
(m)
1
E…E+8
– 3…-5
2
< E+4*)
> 50
0
2
< E+4*)
≤ 50
1…3
2
≥ E+4*)
> 50
2…5
2
≥ E+4*
≤ 50
5…8
*) – Bei der Beurteilung der Regelung der Höhe wird die maximale Regelung der Höhe jeder der beiden
Gebäudefronten betrachtet.
(1) Unter Fahrzeugen mit einem Lärmpegel kleiner oder gleich 80 dB versteht man die
Verkehrsmittel, deren charakteristischer Lärmpegel Tabelle 4 entspricht.
22
(2) Im Fall von in Tabelle 3 aufgeführten Verkehrsmitteln werden folgende als Fahrzeuge
mit einem Lärmpegel kleiner oder gleich 80 dB betrachtet:
i. auf asphaltierten Straßen: geräuscharme Straßenbahnen, Minibusse,
Personenkraftwagen und geräuscharme Autobusse;
ii. auf gepflasterten Straßen: geräuscharme Straßenbahnen, Personenkraftwagen und
geräuscharme Autobusse.
Alle anderen Verkehrsmittel sind Fahrzeuge mit einem Lärmpegel größer 80 dB.
(3) Die Werte für n1, n2 können unter Berücksichtigung der Anzahl der Fahrzeuge eines
bestimmten Typs ni pro Stunde, ni/h, aus Tabelle 3 ermittelt werden. Für die gemäß der
vereinfachten Formel zur Orientierung vorgesehene Berechnung sind die maximalen Werte der
Verkehrsintensität pro Stunde in Abhängigkeit von der Zweckbestimmung der Gebäude, von den
abgewickelten Aktivitäten und von der Aufenthaltsrate in den Gebäuden im Laufe des Tages zu
wählen.
(4) Falls sich ein Lärmpegel > 70 dB(A) ergibt, muss die Berechnung gemäß den
Bestimmungen der folgenden Absätze dieses Kapitels ausgeführt werden, um den Einfluss der
verschiedenen geometrischen und akustischen Parameter der Verkehrsader bei der Bestimmung des
sich ergebenden Wertes genauer zu bewerten.
2.3.2.2. Die Berechnung des äquivalenten internen Lärmpegels Lint.ef (f) aus der Formel Lint.ef (f)
≤ Lint.adm (f) wird mit folgenden Formeln ausgeführt:
a) im Fall einer ortsfesten Quelle, die so platziert ist, dass die Linie, die die geometrische Mitte der
Quelle mit der geometrischen Mitte des Fassadenelements verbindet, einen Winkel β mit der
Senkrechten zur Oberfläche des Fassadenelements bildet:
S
Lint .ef . ( f )  Lext ( f )  R ( f )  10 lg
A( f )
(dB)
b) im Fall von Verkehr:
Lint .ef . ( f )  Lext ( f )  R ( f )  10 lg
S
A( f )
(dB)
mit:
Lext(f) : äquivalenter äußerer Lärmpegel, der von der ortsfesten Quelle oder vom Verkehr
stammt und an der Grenze des Gebäudes vor der geschützten Funktionseinheit aufgezeichnet wird
(dB).
Anmerkung:
Lext ( f) kann auch ein besonderer Pegel sein, der einer bestimmten Aktion i entspricht;
R(f) – Schalldämpfungsindex, der dem Fassadenelement entspricht (dB);
S: Fläche des Fassadenelements (m2);
A: äquivalente Schallabsorptionsfläche, die dem Empfangsraum entspricht (m2 U.A.);
β: Winkel, der durch die Gerade, die die geometrische Mitte der Lärmquelle mit der
geometrischen Mitte des Fassadenelements verbindet, und die Senkrechte zur Oberfläche des
Fassadenelements gebildet wird, siehe Abbildung 3.
23
Gebäude
Fassadenelement
Abb. 3
24
Lärmquelle
2.3.2.3. Berechnung des äquivalenten äußeren Lärmpegels Lext(f) *)
*) Hinweis: Die im Folgenden in diesem Abschnitt beschriebene Methode für die Berechnung des
äquivalenten äußeren Lärmpegels muss periodisch überarbeitet werden, um sie an
den technischen Fortschritt und an die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften
anzupassen.
(1) Industrieeinheiten können die stärkste Lärmquelle in einer städtischen Einheit
darstellen: Der aus der Industrie stammende äquivalente äußere Lärmpegel Lext(f), der an der
Grenze von zivilen Gebäuden, vor einer Funktionseinheit (Empfangszone) aufgezeichnet wird,
muss folgende Bedingung erfüllen:
L ext (f) ≤ Lint.adm(f) +5
(dB)
mit:
Lint.adm.(f): gleiche Bedeutung wie in der Formel oben.
Anmerkung: Diese Situation tritt nachts ein, wenn der aus dem Verkehr oder anderen Aktivitäten stammende
Lärm aufhört und die Bewohner in der Zone durch den in Industrieeinheiten erzeugten Lärm gestört werden können.
(2) Der äquivalente äußere Lärmpegel Lext.(f) innerhalb eines charakteristischen Zeitraums,
in dem die akustischen Signale, die aus verschiedenen Aktionen stammen, aufgezeichnet werden,
wird in einem Punkt A mit folgender Formel berechnet:
LA 
1 n
Lext ( f )  10 lg   ti 10 10 
 T i 1


 (dB)
mit:
T: charakteristischer Zeitraum (s); (man kann z. B. 3600 s nehmen);
ti: Zeitdauer, die der Aktion i im betrachteten Punkt entspricht;
LiA
: Lärmpegel, der der Aktion i entspricht (dB);
A
Li
: wird differenziert berechnet, in Abhängigkeit von der Natur der Lärmquellen aus dem
Verkehr und/oder aus dem Inneren von Geländen.
(3) Die Zeitdauer ti, die der Aktion i entspricht, wird im Fall von Verkehr mit folgender
Formel berechnet:
ti = ni  i
(s)
mit:
ni: Anzahl der Verkehrsmittel eines bestimmten Typs i, die im charakteristischen Zeitraum T,
für den der äquivalente Lärmpegel bestimmt wird, fahren;
i: Zeit, in der das Fahrzeug eine Strecke L = 20 m zurücklegt (s), siehe Tabelle 4 (Spalte 6).
(4) Die Anzahl der Verkehrsmittel eines bestimmten Typs ni, die im charakteristischen
Zeitraum T fahren, ni/h, wird durch Messungen bestimmt oder durch statistische Berechnungen
gemäß Tabelle 3 ermittelt.
Tabelle 3
Verkehrsmittel
Betrachteter Zeitraum
(Uhrzeit)
I
II
III
IV
2
3
4
5
15 - 17
30
30
30
30
22 - 24
20
20
20
20
8 - 15
17 - 22
10
10
10
10
6-8
15 - 17
400
200
20
-
22 - 24
50*)
50
20
-
0
1
6-8
Straßenbahnlinien
Lastkraftwagen
Anzahl der Fahrzeuge pro Stunde ni/h in beiden Richtungen, in
Abhängigkeit von der technischen Klasse der Straße
25
8 - 15
17 - 22
200
200
30
-
6-8
15 - 17
50
50
-
-
22 - 24
30
30
-
-
8 - 15
17 - 22
10
10
-
-
6-8
15 - 17
50
50
50
50
22 - 24
30
30
30
30
8 - 15
17 - 22
10
10
10
10
6-8
15 - 17
100
100
50
30
22 - 24
50
50
50
50
8 - 15
17 - 22
100
100
50
30
6-8
15 - 17
1000
700
300
100
22 - 24
300
300
300
50
8 - 15
17 - 22
700
700
500
200
6-8
15 - 17
75
75
20
20
22 - 24
25
25
20
20
8 - 15
17 - 22
50
50
20
20
6-8
15 - 17
25
25
-
-
22 - 24
10
10
-
-
17 - 22
25
25
-
-
Buslinien
Trolleybuslinien
Minibusse
Personenkraftwagen
Motorräder
Traktoren
8 - 15
*) Auf den Verkehrsadern, die aus der Stadt herausführen, kann ein Wert von 200 Fahrzeugen/h erreicht werden.
(5) Häufig muss der äquivalente äußere Lärmpegel in folgenden Situationen berechnet
werden:
a. Lärmpegel im Außenbereich von Gebäuden Lext(f) (der Punkt A wird in einem Abstand von
2,00 m zur Gebäudefront und in einer Höhe von 1,50 m über dem Boden genommen);
b. äußerer Lärmpegel auf Straßen Lext.ef (f) (der Punkt A wird an der Bordsteinkante, die die
Verkehrsader säumt, in einer Höhe von 1,50 m über dem Boden genommen);
c. äußerer Lärmpegel an der Grenze verschiedener Zonen und funktioneller Ausstattungen in
städtischer Umgebung.
(6) Im Fall von Verkehr, auf geradlinigen Abschnitten der Verkehrsadern, bei denen die
Abstände zwischen den gegenüberliegenden Gebäudefronten kleiner oder gleich 120 m sind, wird
der Lärmpegel Li mit folgenden Formeln berechnet:
a)
auf Verkehrsadern, die beidseitig von Gebäudefronten gesäumt werden:




1
1

A
1
LI  LI  10 lg

k'
k






d
'

d


10
 d 10 c c


  d   s zv  d 0 
0







k'




 D 5
(1  1)(1   2 ) 

 


 d0 
csc zv

 1  1 



k
k
k'  
k'


  d '  10  D  d '  10  D  10   D 

5
 

       (1  1)(1   2 ) csc zv 

 d 0   d 0    d 0 
  d 0 





(dB)
26
auf Verkehrsadern, die von einer einzigen Gebäudefront gesäumt werden (α2 = 1):
b)



1
1

A
1
L I  L I  10 lg 


k
k'





d
d
'

d
10
10
  


  d 0 
 d0 







1  1 
1 


k  csc zv 

 d '  10 

  

 d 0  

(dB)
mit:
L1i
d, d', D
d0
cs
czv
k
k'
α1
α2
: charakteristischer Lärmpegel einer Lärmquelle i, die vor dem Messpunkt verläuft,
ermittelt in einem Abstand von 1,00 m zur Grenze der Quelle (dB) (gemäß der
Berechnung und Tabelle 4);
: siehe Abbildung 4;
: 1 m;
: Koeffizient, der die Eigenheiten der Geländeoberfläche berücksichtigt (siehe
Tabelle 5);
: Koeffizient, der die Existenz und die Eigenheiten von Grünzonen berücksichtigt
(siehe Tabelle 6);
: Koeffizient der Direktivität der Quelle, in senkrechter Richtung zur Gebäudefront
betrachtet; in der Formel wird k = 10 genommen;
: Koeffizient der Direktivität der reflektierten Wellen zwischen den Gebäudefronten;
: Schallabsorptionskoeffizient der Fassaden der Gebäude, die sich auf der gleichen
Seite der Verkehrsader wie der Messpunkt befinden;
: Schallabsorptionskoeffizient der Fassaden der Gebäude, die sich auf der dem
Messpunkt gegenüberliegenden Seite der Verkehrsader befinden.
27
GEOMETRISCHE ELEMENTE FÜR DIE
BESTIMMUNG DES LÄRMPEGELS LiA
Gebäudefront
Bürgersteig
Straßenverkehrsader
Bürgersteig
Gebäudefront
Gebäudefronten
Abb. 4
A – Messpunkt (üblicherweise in einem Abstand von 2,00 m zur Gebäudefront und in einer Höhe von
1,50 m über dem Boden)
d – Abstand von der Grenze der Quelle zum Messpunkt (m)
d' – Abstand von der Grenze der Quelle zur Gebäudefront, neben der die Messung durchgeführt wird (m)
D – Abstand zwischen den Gebäudefronten (m)
E1 – Lärmquelle
Anmerkung:
Bei der Berechnung des äquivalenten äußeren Lärmpegels Lext ist Folgendes zu beachten:
a) es wird angenommen, dass die Quelle i punktförmig ist und sich auf der Achse des
Verkehrsflusses, auf der Senkrechten zur konventionellen Oberfläche der Gebäudefront, die
durch den Punkt A geht, in dem der Lärmpegel LiA ermittelt wird, befindet;
b) falls die Daten aus Tabelle 3 verwendet werden, wird die Anzahl der charakteristischen
Verkehrsmittel einer bestimmten Verkehrsader gleichförmig auf alle Fahrstreifen verteilt, die
einer Fahrtrichtung entsprechen;
c) die Mindestzahl von Punkten, in denen die Berechnung für einen geradlinigen Abschnitt einer
Verkehrsader ausgeführt wird, ergibt sich aus der Aufteilung der Verkehrsader in Abschnitte mit
einer Länge von 20 m. Für jeden Abschnitt werden mindestens der Lärmpegel im Außenbereich
der Gebäude und der Lärmpegel an der Bordsteinkante, die die Verkehrsader säumt, ermittelt;
28
d) im Fall der Berechnung mit globalen Werten in dB(A) werden bei der Anwendung der Formeln
für die Berechnung von LiA für die Schallabsorptionskoeffizienten α1 und α2 Werte für die
Frequenz von 500 Hz genommen.
(7) Die charakteristischen Lärmpegel der betrachteten Quellen Li1 werden für die
Berechnung in fünf Lärmklassen gerundet: 70, 75, 80, 85, 90 dB(A); jeder Klasse werden
Fahrzeuge zugeordnet, deren charakteristischer Lärmpegel um höchstens ± 2 dB(A) vom
Definitionswert der Klasse abweicht.
(8) Die Lärmklassen, denen die geläufigen Verkehrsmittel zugeordnet werden, die auf den
Verkehrsadern in Städten fahren, sind in Tabelle 4 aufgeführt (Spalten 4, 41 und 5).
Verkehrsmittel
Lärmklasse (in dB(A)), entsprechend dem
Verkehr auf:
Mittlere Höhe h (m)
Nr.
Konventionelle mittlere
Geschwindigkeit (km/h)
Tabelle 4
τi
(s)
asphaltierter
Straße
Schienen
gepflasterter
Straße
4
41
5
-
70
-
0
1
2
1
Züge*)
20
2
Personenkraftwagen
60
1,50
3
Geräuscharme
Straßenbahnen
35
3,50
4
Minibusse
60
2,25
75●
80 •
1,2
5
Motorräder
40
0,80
85
90
1,8
6
Einfache Autobusse
und Trolleybusse
40
3,10
80
85
1,8
7
Gelenkbusse
40
3,10
90
95
1,8
8
Geräuscharme
Autobusse
40
3,10
75●
80 ●
1,8
9
Lastkraftwagen
60
2,80
90
95
1,2
35
3,50
-
-
2
20
2,75
90
95
3,6
60
4,00
90
95
1,2
10
11
12
Gewöhnliche
Straßenbahnen
Traktoren mit
Anhänger
Lastkraftwagen
3
70 ●
6
3,6
(n = Anz. der
Wagen)
75 ●
1,2
80●
2
90
*) Es sind nur Züge zu berücksichtigen, die parallel zu den Straßen und in Abständen von weniger als 25 m zum Punkt,
wo der Lärmpegel LiA bestimmt wird, verlaufen.
• ) Fahrzeuge mit einem Lärmpegel kleiner oder gleich 80 dB; alle anderen sind Fahrzeuge mit einem Lärmpegel
größer 80 dB.
(9) Die Werte des Koeffizienten cs sind in Tabelle 5 in Abhängigkeit von der Natur des
Straßenbelags oder der Oberfläche des Geländes aufgeführt.
Tabelle 5
Natur der
Oberfläche
Pflasterstein
Asphalt
Erde
29
Rasen
Sand
cs
0,85
0,90
1,0
1,10
1,20
(10) Die Werte des Koeffizienten czv sind in Tabelle 6 in Abhängigkeit vom Typ der Grünzone
aufgeführt.
Es wird nur die in städtischen Räumen am häufigsten angetroffene Situation betrachtet, in der sich
Grünzonen mit Bäumen nur zwischen dem Straßenrand und den Gebäudefronden befinden (nicht
auch der Fall von Grünzonen, die sich in dafür vorgesehen Räumen in der Mitte der Verkehrsader
befinden).
30
Tabelle 6
Type der Grünzone
n
Czv —für Nadelbaumpflanzungen
Bäume in n Reihen mit
ineinander verschränkten Bäume in n Reihen mit
nicht ineinander
Baumkronen, mit
verschränkten
Arboreten und Büschen,
Baumkronen
die zwischen den
[n = 1-3]
Sprossachsen gepflanzt
werden
1,4+0,4(n-1)
l,25+0,25(n-l)
[n = 1-3]
n=1
n=2
n=3
Czv —für
Laubbaumpflanzungen
●
Sommer
● Winter
Zone ohne
Bäume
[n = 0]
1,4
1,8
2,2
1,25
1,5
1,75
l,4+0,4(n-l)
1,25+0,25 (n-1)
1.4
1,8
2,2
1,25
1,5
1,75
1,1+0,1(n-1)
1,1+0,1(n-1)
1,1
1,2
1,3
1,1
1,2
1,3
1
-
-
1
n=1
n=2
n=3
n=1
n=2
n=3
Czv — Zone mit Gras Zone mit
oder Erde
Gras oder
usw.
Erde usw.
1
1
(11) Der Wert des Schallabsorptionskoeffizienten der Fassaden von Gebäuden, die sich auf
einer Seite der Verkehrsader befinden, α1, α2 (α1 für die Gebäudefront in einem Abstand von
2,00 m zum Messpunkt, α2 für die Gebäudefront auf der gegenüberliegenden Seite der
Verkehrsader), der für die Berechnung des Lärmpegels LiA verwendet wird, wird mit folgender
Formel berechnet:
n
 1, 2 
  ( i  S i )
i 1
SA
mit:
φ: Koeffizient, der die Art der Zusammensetzung der Fassaden berücksichtigt;
φ =1 – für volle Fassaden;
φ = 1,1 – für Fassaden mit kontinuierlichen Balkonen;
φ = 1,2 – für Fassaden mit kontinuierlichen Loggien;
αi: Schallabsorptionskoeffizient für die Fläche Si; wird aus Tabelle 7 gewählt.
Anmerkung: Im Fall der Berechnung mit globalen Werten in dB(A) erhält man die
Koeffizienten α1 und α2, indem in der vorhergehenden Formel für die Koeffizienten αi die
Werte für eine Frequenz von 500 Hz eingesetzt werden.
SA : Fläche der Gebäudefront, die dem Messpunkt A entspricht und sich aus n verschiedenen
Flächen zusammensetzt, unter akustischem Gesichtspunkt Si.
n
(S A   Si )
i 1
(12) Die Fläche der Gebäudefront SA, die dem Messpunkt A entspricht, wird als rechteckig
mit folgenden Werten für die charakteristischen Maße L und H betrachtet:
L = 20 m
H=2h
mit h: charakteristische Höhe des Verkehrsmittels i gemäß Tabelle 4 (Spalte 3).
31
In Abbildung 5 ist die Fläche (SA) der Gebäudefront, die dem Messpunkt A entspricht, grafisch
dargestellt.
Es wird angenommen, dass das Rechteck mit der Fläche S auf einer Ausrichtung liegt, die in
Abhängigkeit vom tatsächlichen Aussehen der Gebäudefront wie folgt ermittelt wird:
a) Auf der Darstellung der Verkehrsader im Plan (Abbildung 6 und 6') wird durch den Punkt
A eine Parallele zu deren Achse gezogen, auf der eine Strecke MN mit einer Länge L = 20 m
gekennzeichnet wird (der Punkt A befindet sich in der Mitte der Strecke). Anschließend werden die
Senkrechten zur Achse der Verkehrsader durch die Punkte M und N gezogen, wodurch die
betrachtete Zone markiert wird. Es wird ein System von rechtwinkligen Achsen mit Ursprung M
und Richtung x entlang der Strecke MN gezeichnet.
b) Jeder der reellen Abschnitte von Gebäudefronten, die es in dieser Zone gibt, wird durch
äquivalente Strecken ersetzt, die parallel zu MN verlaufen, die gleiche Länge haben wie die
Projektion der Abschnitte auf die Strecke MN und sich zu MN in einem Abstand y befinden, der mit
folgender Formel berechnet wird:
1
y
 f ( x)dx
0
1
( m)
mit:
f(x) : Kurve, die die reellen Abschnitte der Gebäude umrandet, projiziert auf die Strecke MN,
in einem Koordinatensystem, das als Achse Ox die Strecke MN und als Achse Oy die
Senkrechte auf Ox durch das Ende des Abschnitts, der projiziert wird, hat;
l
: Länge der Projektion der reellen Abschnitte auf die Strecke MN.
32
GRAFISCHE RÄUMLICHE BESTIMMUNG DER FLÄCHE
SA DER GEBÄUDEFRONT AM MESSPUNKT A
Gebäude
Bürgersteig
Achse der
Verkehrsader
Verkehrsader
Hohe des Fahrzeugs in Meter
mit
Abb. 5
GEOMETRISCHE ELEMENTE FÜR DIE BESTIMMUNG DER POSITION DER
ENDGÜLTIGEN AUSRICHTUNG DER FLÄCHE SA
33
Strecke, die dem Abschnitt
PQR entspricht
Strecke, die dem reellen
Abschnitt UV entspricht
Endgültige
Ausrichtung der
Fläche SA
Achse der
Verkehrsader
Abb. 6
GEOMETRISCHE ELEMENTE FÜR DIE BESTIMMUNG DER POSITION DER
ENDGÜLTIGEN AUSRICHTUNG DER FLÄCHE SA
Strecke, die dem reellen Abschnitt
PQR entspricht
Strecke, die dem reellen Abschnitt
UVWZ entspricht
Endgültige
Ausrichtung der
Fläche SA
Achse der
Verkehrsader
Abb. 6'
c) Die endgültige Ausrichtung erhält man durch Translation aller wie in Buchstabe b
konstruierten Strecken bis zur Ordinate yF, die mit folgender Formel bestimmt wird:
n
yF 
 (y l )
i i
i 1
n
l
i 1
mit:
34
i
yi : Abstand, ermittelt gemäß Buchstabe b, für jeden der Abschnitte i, die zur betrachteten
Zone gehören;
li : Länge des Abschnitts i.
Bei der Berechnung von yF werden nur die Strecken berücksichtigt, die den bebauten Zonen
entsprechen; falls 2 äquivalente, gemäß Buchstabe b in Abbildung 6’ konstruierte Strecken der
Abschnitte zusammenfallen, dann wird auf dem zusammenfallenden Teil nur die äquivalente
Strecke des am nächsten an der Straßenfront gelegenen Abschnitts berücksichtigt.
Vor dieser Ausrichtung werden die geometrischen Elemente für die Bestimmung des Pegels
LiA festgelegt, dargestellt in Abbildung 4.
(13) Die Werte der Absorptionskoeffizienten αi für ebene Fassaden, die den verschiedenen
Flächen Si entsprechen, die die Fläche der Gebäudefront SA am Messpunkt A bilden, sind in
Tabelle 7 aufgeführt.
Tabelle 7
Nr.
0
1
2
3
4
5
6
Typ des Fassadenelements
αi bei einer Frequenz
von 500 Hz:
1
Volle Oberflächen aus Stahlbeton oder Ziegeln, die verputzt und mit
Terasit fertiggestellt sind
Wie oben, furniert mit sichtbaren Ziegeln oder mit glasierten
Keramikplättchen
Einfach verglaste Flächen
2
0,03
0,02
0,04
Doppelt verglaste Flächen, mit Lufträumen mit einer Dicke zwischen 4
und 10 cm
Unbebaute Räume
Grünräume:
6.1. in unbebauten Zonen gemäß Spalte 1 aus Tabelle 6
6.2. in unbebauten Zonen gemäß Spalte 2 aus Tabelle 6
6.3. vor Gebäudefronten, gemäß Spalte 1 aus Tabelle 6
6.4. vor Gebäudefronten, gemäß Spalte 2 aus Tabelle 6
0,15
1
(1 – 0,02 n) *)
(1 – 0,015 n) *)
(α Fassade – 0,2 n) *)
(α Fassade + 0,15 n) *)
*) Die Formeln gelten in ähnlicher Weise auch für andere betrachtete Frequenzen.
Anmerkung: In Tabelle 7 gelten die Werte aus Punkt 6.1 bis 6.4, wo n = Anzahl der Reihen:
— für Nadelbäume – während des gesamten Jahres;
— für Laubbäume – nur während der Baum Laub trägt.
(14) Für den Koeffizienten der Direktivität der reflektierten Wellen zwischen den
Gebäudefronten k' nimmt man folgende Werte:
a) auf Verkehrsadern, die von einer einzigen Gebäudefront gesäumt werden: k' = 10;
b) auf Verkehrsadern, die beidseitig von Gebäudefronten gesäumt werden:
k' = 5 bei Gebäudefronten mit höchstens 4 Stockwerken;
k' = 3 bei Gebäudefronten mit höchstens 5 Stockwerken auf einer Seite der Verkehrsader und
4 bis 8 Stockwerken auf der anderen Seite;
k' = 3 bei Gebäudefronten mit höchstens 5 Stockwerken auf einer Seite der Verkehrsader und
4 bis 8 Stockwerken auf der anderen Seite;
k' = 0 bei Gebäudefronten mit mindestens 8 Stockwerken.
(15) Die Verteilung des Lärmpegels LiA auf der Vertikalen der Gebäudefront entspricht der
Darstellung auf Abbildung 7.
35
VERTEILUNG DES LÄRMPEGELS LiA AUF DER VERTIKALEN DER GEBÄUDEFRONT
a) – Verkehrsadern, die von einer einzigen Gebäudefront gesäumt werden
LiA – Lärmpegel auf der Außenseite der Fassade
h2  d 2
d
Li,hA = LiA – 20 lg
d – Abstand zwischen der Quelle und dem Messpunkt (m)
b) – Verkehrsadern, die beidseitig von Gebäudefronten gesäumt werden.
LAi – Lärmpegel auf der Außenseite der Fassade, berechnet mit den Formeln.
Anmerkung: In der Höhe h kann der Lärmpegel LAi um 2 bis 6 dB übersteigen.
LiA, h  LiA
A
i ,h
L
 L  20 lg
A
i
H  h 2  d 2
d
Abb. 7
(16) Falls es entlang der Verkehrsader Abschirmungen gibt, die parallel zur Achse der
Verkehrsader verlaufen und die sich durch einen Luftschalldämmungsindex R’w > 30 dB
auszeichnen, wird der Lärmpegel LAi hinter der Abschirmung mit folgender Formel berechnet:
LiA  L1i   Lh
(dB)
mit:
36
ΔLh: Dämpfung des Lärms aufgrund der Abschirmungen (dB), die mit Hilfe des Diagramms
in Abbildung 7 oder mit folgender Formel bestimmt werden kann:
ΔLh = 10 lg(20N +3)
(dB)
2
N
 gemäß Abbildung 8.
mit
DIAGRAMM FÜR DIE BESTIMMUNG DER MINDERUNG DES LÄRMPEGELS MIT HILFE
VON LINEAREN ABSCHIRMUNGEN, AUF PRAKTISCH UNENDLICHER LÄNGE

2

  
 
σ = (E1V + VA) - E1A = (a + b) – c N =  2 
E1 – Lärmquelle
A – Messpunkt
λ – Wellenlänge des Schalls
Für die Berechnung des globalen Pegels in dB(A) nimmt man den Wert von λ für die Frequenz
f = 500 Hz, (λ = 0,68 m).
Abb. 8
(17) Die Zeitdauer ti, die der Aktion i entspricht, wird im Fall von Verkehr mit folgender
Formel berechnet:
t i = n i . τi ( s )
mit:
ni : Anzahl der Verkehrsmittel eines bestimmten Typs i, die im charakteristischen Zeitraum T,
für den der äquivalente Lärmpegel bestimmt wird, fahren (–)
τi: Zeit, in der das Fahrzeug eine Strecke L = 20 m zurücklegt (s), siehe Tabelle 4 (Spalte 6).
(18) Die Anzahl der Verkehrsmittel eines bestimmten Typs ni, die im charakteristischen
Zeitraum T fahren, ni/h, wird durch Messungen bestimmt oder durch statistische Berechnungen
gemäß Tabelle 3 ermittelt.
(19) Die Werte τi für verschiedene Typen von Verkehrsmitteln, die mit charakteristischen
Geschwindigkeiten fahren, sind in Tabelle 4 (Spalte 6) dargestellt.
(20) Für die in den Abschnitten dieses Kapitels beschriebene Methode ist in Anhang 2 des
Regelwerks ein Beispiel für die Berechnung des Lärmpegels aus dem Straßenverkehr angegeben.
(21) Im Fall von Lärmquellen, die sich im Gelände befinden, das die Industrieeinheiten,
Märkte, Handelsräume, Schulen oder andere funktionelle Ausstattungen in städtischen Einheiten
37
abgrenzt, unterscheidet man zwei charakteristische Situationen: die Quellen können als praktisch
punktförmig angesehen werden (Maschinen und Aggregate, Gasableitungen, Alarmsysteme,
Lautsprecher bei Freiluftkinos usw.) und die Quellen sind auf große Oberflächen verteilt (z. B.
Menschenmenge).
A) Im Fall von punktförmigen Quellen wird der Lärmpegel LiA in einem Punkt A, der sich
im Schallfeld entfernt von der Quelle befindet, mit folgender Formel berechnet:
LiA =LWR – l0 lg S – ΔLh
(dB)
mit:
LwR : Schallleistungspegel der Quelle, in dB;
S: Fläche des Kugelausschnitts mit Radius r und Raumwinkel a, in dem die Ausbreitung des
Schalls stattfindet und auf dem sich der Punkt A befindet, in m2;
ΔLh – Minderung des Lärmpegels aufgrund der Hindernisse auf dem Übertragungsweg des
Lärms von der Quelle zum Punkt A, in dB.
A.1) Im Fall von Quellen, die im Freien wirken, entspricht die Größe LwR in der obigen
Formel genau dem Leistungspegel der eigentlichen Quelle (LwR).
A.2) Falls die punktförmigen Quellen aus A) in Gehäuse oder Isolationskabinen eingeführt
werden, dann wird der ausgestrahlte Leistungspegel mit folgender Formel ermittelt:
LWR = LW1 – R
(dB)
mit:
LW1 : Leistungspegel, der auf die Innenflächen des Gehäuses oder der Isolationskabine
auftrifft, in dB;
R : Schalldämpfungsindex des Gehäuses oder der Isolationskabine, in dB;
Der Pegel LWI wird mit folgender Formel ermittelt:
LWI = LWS – 10 lgαm
(dB)
mit:
LWS : Schallleistungspegel der Quelle, in dB;
αm: mittlerer Schallabsorptionskoeffizient der akustischen Behandlungen im Inneren des
Gehäuses oder der Isolationskabine.
A.3) Für den Fall von Quellen vom Typ „Gasstrahl“ muss der entsprechende Leistungspegel
LWS nach dem letzten Dämpfungsglied, der bei diesen Quellen angebracht ist, genommen werden.
A.4) Die Minderung des Lärmpegels ΔLh wird gemäß den Berechnungen aus Abbildung 7
ermittelt.
B) Im Fall von Quellen, die auf große Oberflächen verteilt sind, wird der Lärmpegel LiA
in einem Punkt A, der sich in einem Abstand d vom Rand der betrachteten Fläche befindet,
differenziert in Abhängigkeit von den Eigenschaften der betrachteten Quellen ermittelt:
B.1) Handelsmärkte
B.2) Parkplätze
B.3) Schulen
B.4) Restaurants im Freien (Gartenrestaurants)
B.5) Sportplätze
B.6) Bahnhöfe
B.7) Flughäfen
B.1) Handelsmärkte
B.1.1. Handelsmärkte werden üblicherweise in einer der folgenden baulichen Lösungen
ausgeführt:
—offene Märkte;
—teilweise abgedeckte Märkte (mit lokalen Abdeckungen über den Tischen);
—geschlossene Märkte.
38
B.1.2. Im Fall von offenen Märkten und von teilweise abgedeckten Märkten ist es zulässig,
dass in 1,00 m Abstand vom Rand des Markts ein äquivalenter Lärmpegel von 75 dB(A) gemessen
wird.
B.1.3. Die Minderung des Lärmpegels in Abhängigkeit von den Abständen und den
Koeffizienten czv, die die Existenz und die Besonderheiten eventueller Grünzonen berücksichtigen
(siehe Tabelle 6 dieses Regelwerks), wird mit den Diagrammen aus Abbildung 9 ermittelt.
In dieser Abbildung wird der Abstand d auf der Senkrechten durch den betrachteten
Messpunkt A bis zum Rand des Markts gemessen. Für Abstände von weniger als 10 m vom Rand
des Markts werden keine Minderungen des Lärmpegels in Bezug auf den Referenzwert von
75 dB(A) aufgezeichnet.
B.1.4. Falls neue Wohnungen in der Nähe von bestehenden Handelsmärkten gebaut
werden, wird empfohlen, dass diese in einem Abstand von mindestens 50 m vom Rand des Markts
gebaut werden; falls die Gebäude im empfohlenen Mindestabstand (50 m) oder in einem Abstand
von weniger als 50 m gebaut werden, müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen durch folgende Mittel
getroffen werden:
i.
natürliche Abschirmungen (bestehend aus Bäumen in mehreren Reihen mit
ineinander verschränkten Baumkronen) oder künstliche Abschirmungen zwischen den
Märkten und der Gebäudefront;
ii. Planung der Gebäude derart, dass die Zonen, die niedrige Lärmpegel erfordern, zur
dem Markt entgegengesetzten Seite hin ausgerichtet sind;
iii. zusätzliche Schalldämmung der Fassaden, die zur Marktzone hin ausgerichtet sind.
B.1.5. Falls neue Märkte in der Nähe von Zonen mit bestehenden Wohnungen platziert
werden, wird empfohlen, die Abstände (siehe Abbildung 8) mit der Existenz oder der Einplanung
von Grünzonen zwischen den Wohnungen und dem neuen Markt und mit der akustischen Planung
der Fassaden des Gebäudes des neuen Marktes zu korrelieren.
B.1.6. Als Information und zur Orientierung sind die charakteristischen Lärmpegel
gängiger Handelsaktivitäten, die in Märkten stattfinden, in Tabelle 8 aufgeführt.
39
ÄNDERUNG DER MINDERUNG DES
ÄQUIVALENTEN LÄRMPEGELS Δ L
Werte zur
Orientierung
Abb. 9
40
Tabelle 8
Charakteristischer Lärmpegel in dB(A), gemessen:
Gängige
Handelsaktivitäten im zentralen Teil
des Markts
Markttyp
Offen
Teilweise abgedeckt
Abgedeckt*)
Gängige Aktivität
(hauptsächlich
Lärm, der durch
eine
Menschenmenge
produziert wird)
Gängige Aktivität
(hauptsächlich
Lärm, der durch
eine
Menschenmenge
produziert wird)
Gängige Aktivität
(hauptsächlich
Lärm, der durch
eine
Menschenmenge
produziert wird)
im Abstand von
1.00 m zum Ort
der Aktivität
im Abstand von
1.00 m vom Rand
des Markts nach
außen
68 ... 74
68 ... 76
68 ... 72
71 ... 77
71 ... 78
71 ... 75
73 ... 79
73 ... 79
65 ... 70
*) Eine Erhöhung des Lärmpegels spiegelt nur den Beitrag der Oberflächen der Abdeckung wieder.
**) Je nach den spezifischen Aktivitäten dieser Markttypen – z. B. Transport von Waren mit Wagen, Ausladen von
Kisten und Transport dieser Kisten durch Ziehen, Handhabung von Kisten mit Flaschen usw. – kann der
charakteristische Lärmpegel Werte erreichen, die um 10 bis 15 dB höher sind als der in der Tabelle angegebene Wert
für die gängigen Aktivitäten.
B.2) Parkplätze
B.2.l. Parkplätze für Fahrzeuge werden in Abhängigkeit vom Typ des Fahrzeugs wie folgt
differenziert:
i. Parkplätze für Personenkraftwagen;
ii. Parkplätze für schweren Verkehr (Lastwagen, Traktoren) und öffentliche
Verkehrsmittel.
B.2.2. Parkplätze für Personenkraftwagen werden in einer der folgenden Varianten
ausgeführt:
i. offene (nicht abgedeckte) Parkplätze;
ii. teilweise abgedeckte Parkplätze;
iii. geschlossene (vollständig abgedeckte) Parkplätze unter oder über der Erde, die sich in
eigens dafür gebauten Gebäuden befinden.
In Abhängigkeit von der Anzahl der Personenkraftwagen, die gleichzeitig an einem Ort mit
dieser Zweckbestimmung geparkt werden können, werden die offenen Parkplätze und die teilweise
abgedeckten Parkplätze wie folgt klassifiziert:
a) kleine Parkplätze (für höchstens 30 Personenkraftwagen);
b) große Parkplätze (für mehr als 30 Personenkraftwagen).
B.2.3. Die charakteristischen Lärmpegel während der Zeiten mit stärkstem Betrieb*) in
solchen Parkplätzen sind in Tabelle 9 aufgeführt.
Tabelle 9
Parkplatztyp
Charakteristischer Lärmpegel während der Zeiten
mit stärkstem Betrieb *) dB(A)
41
•
•
klein
groß
80
85
*) Es wird angenommen, dass im Laufe einer Stunde mehr als 50 % der maximal möglichen Anzahl an
Personenkraftwagen in den oder aus dem Parkplatz fahren.
B.2.4. Im Fall von offenen Parkplätzen und von teilweise abgedeckten Parkplätzen, die
sich neben Einrichtungen oder Produktionseinheiten befinden, – in Zonen, wo keine Wohnungen
vorgesehen oder ausgeführt sind – wird der äquivalente Lärmpegel, der während der
charakteristischen (gemäß STAS 6156 definierten) Zeiträume produziert wird, gleich dem in
Tabelle 9 aufgeführten charakteristischen Lärmpegel gewählt.
Im Fall von Parkplätzen in Wohngebieten wird der in Tabelle 9 angegebene äquivalente
Lärmpegel (der den charakteristischen Tageszeiten entspricht) um 5 dB(A) gemindert.
B.2.5. Die Minderung des äquivalenten Lärmpegels (in Bezug auf die in Punkt b.4
vorgesehenen Werte) wird in Abhängigkeit vom Abstand mit Hilfe von Abbildung 9, wo d dem
Abstand vom Rand des Parkplatzes bis zum Messpunkt entspricht, annähernd ermittelt.
B.2.6. Bei der Realisierung neuer Wohnkomplexe, die kleine (offene und/oder teilweise
abgedeckte)
Parkplätze
für
Personenkraftwagen
enthalten,
werden
folgende
Schallschutzmaßnahmen empfohlen:
i. Grünzonen (bestehend aus Bäumen in mehreren Reihen mit ineinander verschränkten
Baumkronen) zwischen den Parkplätzen und den angrenzenden Gebäudefronten;
ii. Planung der Innenaufteilung der Gebäude derart, dass die Ruheräume im den
Parkplätzen entgegengesetzten Teil platziert werden;
iii. besondere Schalldämmung der Fassaden, die zu den Parkplätzen hin ausgerichtet sind.
Es wird empfohlen, eine Platzierung von großen (offenen und/oder teilweise abgedeckten)
Parkplätzen für Personenkraftwagen in der Nähe von Wohngebieten zu vermeiden.
B.2.7. Parkplätze für schweren Verkehr (Lastwagen, Traktoren) und öffentliche
Verkehrsmittel zeichnen sich durch Lärmpegel größer oder gleich 90 dB(A) aus, entsprechend den
Zeiträumen, in denen der stärkste Betrieb herrscht.
Es ist verboten, solche Parkplätze in offener oder teilweise abgedeckter Variante in
Wohngebieten auszuführen.
Falls dieser Parkplatztyp in der geschlossenen Variante (Garagen, Lager) ausgeführt wird,
wird empfohlen, den Zugang zum Inneren des Parkplatzes an einer Seite des Bauwerks, die sich in
der Nähe einer Zone befindet, in der sich keine Wohngebäude befinden, auszuführen.
B.3) Schulen, Kindergärten
B.3.l. Bei Kindergärten und Schulen gibt es hauptsächlich folgende Lärmquellen:
i. Aktivitäten der Schüler während der Pausen;
ii. Sportprogramme (die mit oder ohne Zuschauer stattfinden können).
B.3.2. Die charakteristischen Lärmpegel (während der Pausen), die in einem Abstand von
1,00 m vom Rand der Räume, die den Schülern für die Aktivitäten während der Pausen zur
Verfügung stehen, aufgezeichnet werden, schwanken zwischen 78 und 83 dB(A)1).
Anmerkung: Die oben angegebenen Lärmpegel können auch für Kindergärten und Spielplätze als
charakteristisch betrachtet werden.
)
Werte, die sich aus äquivalenten Messungen in Schulen von 8, 16, 24 Klassen sowie mit 44 Klassen ergeben; diese Werte geben
kein festes Gesetz für die Schwankung des Lärmpegels in Abhängigkeit von der Kapazität der Schule an.
Die charakteristischen Lärmpegel, die während der sportlichen Aktivitäten aufgezeichnet
werden (in einem Abstand von etwa 1,00 m vom Rand des dafür vorgesehenen Raums), schwanken
im Fall von Aktivitäten ohne Zuschauer zwischen 70 und 75 dB(A) (Beispiel: Sportunterricht unter
Aufsicht von Lehrern).
Im Fall von sportlichen Aktivitäten, bei denen höchstens 200 bis 300 Zuschauer teilnehmen
können, schwankt der charakteristische Lärmpegel (ermittelt als äquivalenter Lärmpegel während
der Dauer der Aktivität) zwischen 78 und 90 dB(A).
B.3.3. Wenn als Lärmquelle die Aktivität der Schüler während der Pausen oder die
Sportprogramme ohne Zuschauer betrachtet wird, ist es zulässig, dass der äquivalente Lärmpegel,
42
der (tagsüber) in einem Abstand von 1,00 m von der Grenze des Geländes, in denen sich die für
diese Aktivitäten bestimmten Räume befinden, 75 dB(A) beträgt.
Wenn als Lärmquelle die sportlichen Aktivitäten mit Zuschauern betrachtet werden, beträgt
der äquivalente Lärmpegel 85 dB(A).
B.3.4. Die Minderung des Lärmpegels in Abhängigkeit von den Abständen wird mit Hilfe
von Abbildung 9 annähernd ermittelt.
B.3.5. Um die Lärmbedingung an der Fassade eines Schulgebäudes, das sich entlang einer
Verkehrsader befindet, in Abhängigkeit von der Uhrzeit und vom Typ der in den verschiedenen
Räumen des Gebäudes ausgeführten Aktivitäten einzuhalten, ist auch die Überprüfung des
Lärmpegels L10 für die Uhrzeiten mit starkem Verkehr erforderlich.
B.3.6. Um gleichzeitig die Umgebung der Bildungseinrichtungen vor der
Lärmverschmutzung aus dem Schulgelände und die Bildungseinrichtungen vor der
Lärmverschmutzung aus der städtischen Umgebung zu schützen, wird empfohlen, eine Reihe von
Maßnahmen zu ergreifen, die hauptsächlich in Abbildung 10 dargestellt sind.
BEISPIEL FÜR EINEN GRUNDRISSPLAN
FÜR EINE BILDUNGSEINRICHTUNG
Gebäudefront (Wohnungen)
Nebenverkehrsader
Hauptverkehrsader
SCHULE
Gebäudefront
(Wohnungen)
Nebenverkehrsader
Gebäudefront (Wohnungen)
a, a1 – Grünzone, mit einer Mindestbreite von 2 bis 3 m, bestehend aus Bäumen in 1, 2 Reihen, mit ineinander
verschränkten Baumkronen;
b
– Grünzone, mit einer Mindestbreite von 6 bis 8 m, bestehend aus Bäumen in zwei oder mehreren
Reihen, mit ineinander verschränkten Baumkronen und mit Arboreten und Büschen, die zwischen
den Sprossachsen gepflanzt werden;
c
– Raum für die Aktivitäten der Schüler in der Pause;
d – Sportplatz;
e
– Korridor der Schule;
43
f
– Raum für die Klassenzimmer;
g – (unverglaste) Seite des Bauwerks (ohne Fenster oder andere Öffnungen);
–|–|– – Orte für den Eingang in die /Ausgang aus der Schule (der Haupteingang der Schule wird nicht zur
Hauptverkehrsader hin vorgesehen).
Abb. 10
44
Anmerkungen zu Abbildung 10:
1) Die Platzierung der Schule in Bezug auf die Hauptverkehrsader erfolgt derart, dass die Klassenzimmer
durch Pufferräume, Grünzonen (vom Typ b) und Zwischenkorridors vor dem Verkehrslärm geschützt
werden.
2) Die Inneneinteilung der Schule und der Grundrissplan sind so auszuführen, dass die Korridore zum
Sportplatz und zu den Räumen des Schulhofs, die für die Aktivitäten der Schüler in den Pausen bestimmt
sind, hin ausgerichtet sind.
3) Der Sportplatz ist von einer Grünzone (vom Typ a.1) zu umgeben, die die Aufgabe einer
Schallabschirmung und einer schallabsorbierenden Oberfläche (Oberfläche, die die Verstärkung des Lärms
vom Sportplatz durch die Minderung der Schallreflexionen von den Wänden der Schule verhindert)
übernimmt: solch eine Platzierung des Sportplatzes wird empfohlen, um einen Empfang des Lärms (der
während der sportlichen Aktivitäten erzeugt wird) in den Klassenzimmern zu verhindern.
4) Die Wohngebäudefronten sind in der Nähe der Seiten des Schulgeländes, neben den Räumen, die von
den Klassenzimmern eingenommen werden, zu platzieren.
B.4) Restaurants im Freien (Gartenrestaurants)
B.4.l. Gartenrestaurants werden üblicherweise in einer der folgenden baulichen Lösungen
ausgeführt:
i. in eigens eingerichteten Terrassen neben mehrstöckigen Gebäuden, die üblicherweise im
Erdgeschoss Restaurants haben;
ii. im Hof oder auf Geländen von Gebäuden, die nur als Restaurants dienen und sich an
Verkehrsadern oder in Parks befinden.
B.4.2. Die charakteristischen Lärmpegel von gängigen Aktivitäten in Gartenrestaurants sind
in Tabelle 10 aufgeführt.
Tabelle 10
Charakteristi
scher
Lärmpegel
Nr.
Aktivitätstyp
1
Gängige Aktivität zwischen 20 und 22
Uhr
72 ... 74
2
Elektronisch verstärkte Musik
96
3
Kleine Orchestergruppe, bestehend
aus Geige und Klavier oder
Akkordeon
80
Anmerkungen
Aufzeichnungen in unterschiedlichen
Positionen, neben Tischen, an denen
Verbraucher sitzen
Aufzeichnungen in einem Abstand von
1,00 m von den Boxen
Aufzeichnungen in einem Abstand von
1,00 m von der Orchestergruppe
B.4.3. Für die üblicherweise in einem Gartenrestaurant ausgeführte Aktivität ist ein
äquivalenter Lärmpegel von 70 dB(A) zulässig.
Für Gartenrestaurants, in denen Orchestergruppen tätig sind, ist als äquivalenter Lärmpegel
der in Tabelle 10 angegebene zulässig.
B.4.4. Im Fall von Gartenrestaurants, in denen keine Orchestergruppe tätig ist, wird die
Minderung des Lärmpegels in Abhängigkeit vom Abstand mit Hilfe von Abbildung 9 annähernd
ermittelt.
Im Fall von Gartenrestaurants, in denen Orchestergruppen tätig sind, wird die Minderung
des Lärmpegels in Abhängigkeit vom Abstand gemäß den Bestimmungen für die Berechnung im
Fall von punktförmigen Lärmquellen annähernd ermittelt.
B.4.5. Um die Ausbreitung des Lärms aus Gartenrestaurants zu begrenzen, werden
folgende Maßnahmen empfohlen:
a) Im Fall von Gartenrestaurants, die sich neben Wohnblöcken befinden, wird
empfohlen, sie ohne Orchestergruppen zu führen und nur unter der Bedingung, dass der
Dienstraum mit einer vollständigen Überdachung mit einem Luftschalldämmungsindex Rw ≥ 35 dB
abgedeckt ist.
b) Ausführung von Gartenrestaurants neben Hotels, mit Wahl von Lösungen für den
Schutz der Zimmer, wie in Abbildung 11 dargestellt.
45
Die Orchester sind in eigens geschützten Räumen unterzubringen, wobei sowohl die
Begrenzung des Lärmpegels im Gelände des Hotels als auch die Verhinderung der Ausbreitung des
Lärms auf eventuell in der Zone befindliche Wohnungen zu berücksichtigen sind; zwischen dem
Gartenrestaurant und den Wohngebäuden müssen entsprechende Pufferräume sowie natürliche oder
künstliche Abschirmungen vorgesehen werden.
c) Ausführung von Gartenrestaurants in Einheiten, die ausschließlich auf den
Gaststättenbetrieb spezialisiert sind, wobei obligatorisch Lösungen für den Schutz gegen die
Ausbreitung des Lärms auf eventuelle bewohnbare Gebäudefronten in der Umgebung zu treffen
sind. Diese Lösungen bestehen im Prinzip darin, entsprechende Pufferräume sowie natürliche oder
künstliche Abschirmungen vorzusehen.
a) Beispiel für die Platzierung von Gartenrestaurants im Fall von
Hotels mit seitlichem Korridor
Zimmer des Hotels
Korridor
des
Hotels
Gartenrestaurant
Grünzone
a) Beispiel für die Platzierung von Gartenrestaurants im Fall von
Hotels mit seitlichem Korridor
unverglaste Wand (ohne
Fenster oder andere
Öffnungen);
Zimmer des Hotels
Korridor
des
Hotels
Gartenrestaurant
Grünzone
Abb. 11
46
B.5) Sportplätze und Stadions
B.5.l. Dieser Abschnitt bezieht sich auf Sportplätze, die nicht mit Tribünen oder
Zuschauerräumen ausgestattet sind, und auf Stadions mit 1 bis 4 Tribünen, mit 500 bis 70 000
Zuschauerplätzen.
B.5.2. Die charakteristischen Lärmpegel von verschiedenen sportlichen Aktivitäten sind in
Tabelle 11 aufgeführt.
B.5.3. Im Fall von Sportplätzen, die nicht mit Tribünen oder Zuschauerräumen ausgestattet
sind, können als äquivalente Lärmpegel (entsprechend den charakteristischen Tagzeiten) die in
Tabelle 11 angegebenen genommen werden.
Tabelle 11
Typ der sportlichen Aktivität
Charakteristischer Lärmpegel*)
Tennis
Volleyball
Handball
Fußball, Rugby
Leichtathletik, Boxen
65... 68
68... 70
70...72
75
Gehört normalerweise zum Hintergrundlärm
*) Der Messpunkt befindet sich in einem Abstand von 1,00 m vom Rand des Geländes.
Die Minderung des äquivalenten Lärmpegels in Abhängigkeit vom Abstand wird mit Hilfe
von Abbildung 9 annähernd ermittelt.
B.5.4. Im Fall von Stadions liegt der maximale von den Zuschauern erzeugte Lärm
(ermittelt am oberen Rand des Geländes) zwischen 90 und 100 dB(A), je nach Anzahl der
Zuschauer, wie im Diagramm aus Abbildung 11 angegeben. Bei der Berechnung des Lärmpegels,
der in einem bestimmten Punkt A am Rand der Tribüne aufgezeichnet wird, ist die Anzahl der
Zuschauer, die sich in der Tribüne befinden, in einem Abstand von höchstens 125 m vom
betrachteten Punkt zu berücksichtigen.
B.5.5. Der von den Zuschauern erzeugte äquivalente Lärmpegel wird in Abhängigkeit von
den Werten aus dem Diagramm in Abbildung 12 ermittelt, wobei der Prozentanteil der Zeit, in der
sportliche Aktivitäten stattfinden, in Bezug auf den in STAS 6156 vorgesehenen charakteristischen
Zeitraum zu berücksichtigen ist.
B.5.6. Die Minderung des Lärmpegels in der Umgebung von Sportplätzen, die nicht mit
Tribünen oder Zuschauerräumen ausgestattet sind, in Abhängigkeit vom Abstand wird mit Hilfe
von Abbildung 9 annähernd ermittelt.
B.5.7. Die Platzierung von Stadions in städtischen Einheiten und die Einplanung von
Schallschutzmaßnahmen erfolgen nur unter Mitwirkung einer Facheinrichtung.
47
ÄNDERUNG DES MAXIMALEN VON DEN
ZUSCHAUERN ERZEUGTEN LÄRMPEGELS IN
EINEM STADION MIT EINER EINZIGEN
TRIBÜNE
(Lärmpegel)
(Anzahl der Zuschauer)
Abb. 12
48
B.6) Bahnhöfe
B.6.l. Da der von Schienenverkehrsmitteln erzeugte Lärmpegel Werte von mehr als
90 dB(A) hat, wird empfohlen, in der Planungsphase die Platzierung sowohl der
Hauptbahnstrecken als auch der Bahnhöfe in Stadtrandgebieten vorzusehen, um die Nähe zu
Wohngebieten zu vermeiden, indem möglichst große Abstände zwischen den Wohngebäuden und
der Bahnstrecke eingehalten werden.
B.6.2. Die Minderung des Lärmpegels in Abhängigkeit vom Abstand wird mit Hilfe der
Diagramme aus Abbildung 9 berechnet.
B.6.3. Um Raum einzusparen, wird empfohlen, künstliche Abschirmungen für den
Schallschutz entlang der Bahnstrecken auszuführen.
B.7) Flughäfen
B.7.l. Die Studien über die Platzierung von Wohngebäuden in der Nähe von Flughäfen oder
Hubschrauberflugplätzen sind auf der Grundlage der Lärmkarten auszuführen, wobei der durch
Flugzeuge am Boden und auf den Flugkorridoren erzeugte Lärm zu berücksichtigen ist.
Lärmkarten, die die Lärmpegel darstellen und sowohl bei der Planung von Flughäfen als
auch bei der Platzierung von Bauwerken verwendet werden, sind von Fachleuten im Bereich der
Stadtakustik zu erstellen.
B.7.2. Falls ein neuer Flughafen neben einem Ort gebaut wird, sind bei der Planung die
Bestimmungen der Normen STAS 10183/1, 2, 3 und 4 zu berücksichtigen. Da der von den
Aktivitäten in Flughäfen erzeugte Lärmpegel hohe Werte hat, ist die Minderung des Lärmpegels in
Bezug auf den Abstand mit Hilfe der Diagramme aus Abbildung 9 als Orientierung zu berechnen.
B.7.3. Bei der Platzierung von Flughäfen oder Hubschrauberflugplätzen wird Folgendes
empfohlen:
a) es soll vermieden werden, Flugkorridore über die Orte zu führen;
b) es sollten entsprechende Abstände zwischen den Flughäfen und den städtischen
Räumen eingehalten werden;
c) es sollten Grünzonen (Bäume, Sträucher) entlang der Abstände zwischen den
städtischen Räumen und den Flughäfen gepflanzt werden, unter der Bedingung, dass die Sicherheit
des Flugverkehrs sichergestellt wird;
d) die Wohngebiete sollten jenseits der Schallisobaren der Lärmkarten, die durch den
Lärmpegel von Cz 55 dB, bzw. 60 dB(A) gekennzeichnet sind, platziert werden;
e) die
administrativ-gesetzlichen
Maßnahmen
zum
Schutz
gegen
die
Lärmverschmutzung aus dem Flugverkehr sollten getroffen werden; die Methoden sind in
Abschnitt 1.2.4 dieses Teils des Regelwerks beschrieben.
*
*
*
(22) Es wird angenommen, dass der Hintergrundlärmpegel für das Zeitintervall im
charakteristischen Zeitraum, in dem keine der in Abschnitt 2.3.2 genannten Aktionen erfolgen, den
Wert 50 dB(A) bzw. Cz45 für Straßen der technischen Kategorie I und II und den Wert 40 dB(A)
bzw. Cz35 für Straßen der technischen Kategorie III und IV hat.
*
*
*
(23) Der Schalldämpfungsindex, der dem Fassadenelement entspricht, R(f), wird gemäß
den Bestimmungen aus Teil II, Code C 125/2 - 2012, berechnet, sowohl für homogene
Fassadenelemente als auch für Fassadenelemente, die aus Wand und Fenster (und/oder Tür)
bestehen.
Im Fall von Fassaden mit Balkonen, Loggien oder vertikalen Abschirmungen, die
senkrecht auf die Ebene der Fassade ausgerichtet sind (Rahmen, dekorative Elemente), wird
erachtet, dass diese Elemente keine echte Erhöhung der Dämmung in Bezug auf die akustischen
Eigenschaften der Außenwände des Gebäudes erbringen. Auf der Grundlage der berechneten Werte
des Schalldämpfungsindex R(f) erfolgt die globale Bewertung der Luftdämmungsfähigkeit eines
49
Fassadenelements unter Verwendung des Luftschalldämmungsindex Rw gemäß den Bestimmungen
aus SR EN ISO 717-1 und SR EN ISO 717-1/A1.
Im Fall von Gebäuden, die sich an Verkehrsadern der Kategorie II bis IV befinden, kann
eine einfachere Bedingung betrachtet werden:
Rwef ≥ Rwadm
(dB)
mit:
Rwef : effektiver Luftschalldämmungsindex des Fassadenelements, das die geschützte
Funktionseinheit begrenzt (dB);
Rwadm : zulässiger Luftschalldämmungsindex (dB).
Angesichts der Tatsache, dass die vom Verkehr auf Straßen der technischen Kategorie II
bis IV erzeugten Lärmpegel sowie die geometrischen und akustischen Eigenschaften dieser Straßen
bekannt
und,
im
Allgemeinen,
reproduzierbar
sind,
werden
die
zulässigen
Luftschalldämmungsindizes für Elemente zum Schließen der Öffnungen (Fenster, Türen) der
Fassade, die verschiedene Funktionseinheiten (die sich in Gebäuden an diesen Straßen befinden)
begrenzt, gemäß Tabelle A.1.5 aus Anhang 1 dieses Regelwerks genommen.
Für Berechnungen zur Orientierung, im Fall von Fassadenelementen von Wohngebäuden
(bei denen das Verhältnis zwischen der Gesamtfläche des Elements S und der Fläche der Öffnung
S1 die Werte S/S1= 2-2,5 hat), können die effektiven Luftschalldämmungsindizes mit folgender
Formel berechnet werden:
Rwef = Rwg + 5
(dB)
mit:
Rwg – Luftschalldämmungsindex, der dem Element zum Schließen der Öffnung (Fenster,
Tür) entspricht - (dB).
Im Fall von Fassadenelementen mit symmetrischen Doppelfenstern (Scheiben mit gleicher
Dicke) kann der Luftschalldämmungsindex Rwg vereinfacht mit Hilfe des Diagramms aus
Abbildung 13 bestimmt werden.
M : Masse einer Glasscheibe
dw : Dicke der Luftschicht
zwischen den Scheiben
Abb. 13 Bestimmung des Luftschalldämmungsindex Rwg von symmetrischen Doppelfenstern
3.
Materialien und Geräte für den Schutz in städtischen Räumen (für
Lärmschutzwände, Gebäudefassaden, Bahnstrecken, verschiedene Arten von
Verkehr)
50
(1) Wie in den Kapiteln 1 und 2 dieses Teils des Regelwerks aufgezeigt, haben die Typen
und akustischen Eigenschaften der Materialien und Geräte für den Schutz in städtischen Räumen für Gebäudefassaden, Lärmschutzwände, Bahnstrecken, Luftverkehr usw. - bei der Planung
städtischer Räume im Hinblick auf den Lärmschutz eine erhebliche Auswirkung auf die Regelung
des beim Empfänger wahrgenommenen Lärmpegels.
(2) Im Bereich der Akustik von Bauwerken werden die Lösungen für Trennelemente der
Bauwerke (Wände, Böden, Türen, Fenster usw.) in konkreten Fällen, die für die Planung,
Modernisierung usw. oder im Fall von bestehenden Gebäuden analysiert werden können, erst
gewählt, nachdem die Aktivitäten, die in den Funktionseinheiten der Gebäude abgewickelt werden,
die spezifischen Lärmpegel der Gebäude und deren Umgebung klar definiert wurden, und es
werden die Werte der Lärmpegel, die notwendig sind, um die von den Vorschriften empfohlenen
akustischen Parameter zu realisieren, mit den akustischen Eigenschaften der verschiedenen Typen
von Trennelementen im Außenbereich verglichen. Infolge dieser Analysen werden die optimalen
Lösungen definiert, die für die analysierten Fälle gewählt werden müssen.
(3) Die Platzierung von Gebäuden im städtischen Raum und die Platzierung auf
verschiedenen Kategorien von Straßen werden analysiert, in Abhängigkeit von diesen und von den
spezifischen Lärmpegel der verschiedenen Aktivitäten, die in den Funktionseinheiten abgewickelt
werden, und anschließend werden die akustischen Eigenschaften (Luftschalldämmungsindizes Rw ),
die für die Fassadenwände der verschiedenen Gebäudetypen notwendig sind, festgelegt.
(4) Die akustischen Eigenschaften, die Luftschalldämmungsindizes R’w, in dB, für die
Fassadenbauelemente, in Abhängigkeit von der technischen Kategorie der Straßen, an denen die
Gebäude platziert sind, sind in Tabelle A.1.6 aus Anhang 1 dieses Teils des Regelwerks aufgeführt.
(5) Die üblicherweise für die Ausführung der ebenen Fassaden von Gebäuden
verwendeten Materialien haben Werte der Absorptionskoeffizienten αi bei einer Frequenz von
500 Hz, die für die Berechnung des Lärmpegels Lext(f) in einem Punkt A an einer Verkehrsader
verwendet werden und die den verschiedenen Flächen Si, aus denen sich die Fläche der Vorderseite
des Gebäudes SA zusammensetzt, für den Messpunkt A entsprechen (gemäß Abschnitt 2.3.2.); sie
entsprechen den Werten aus Tabelle 12.
Tabelle 12
Nr.
1
2
3
Typ des Fassadenelements
Volle Oberflächen aus Elementen für Porenbetonmauerwerk oder
Elementen für Ziegelmauerwerk, verputzt und fertiggestellt
Volle Oberflächen aus Elementen für Porenbetonmauerwerk oder
Elementen für Ziegelmauerwerk, furniert mit Keramikplatten
Oberflächen von Betonbrüstungen, verputzt
αi bei einer Frequenz
von 500 Hz
0,03
0,02
0,03
4
Einfach verglaste Flächen
0,04
5
Doppelt verglaste Flächen, mit Lufträumen mit einer Dicke zwischen
4 und 10 cm
0,15
(6) Im Fall von unbebauten Räumen und von Grünräumen, die sich zwischen der
Lärmquelle und dem Empfänger befinden, sind die Werte der Absorptionskoeffizienten αi bei einer
Frequenz von 500 Hz in Tabelle 13 aufgeführt.
Tabelle 13
Nr.
1
Typ des Fassadenelements
Unbebaute Räume
αi bei einer Frequenz von
500 Hz
1
51
2
Grünräume:
2.1. in unbebauten Zonen gemäß Spalte 1 aus Tabelle 6
2.2. in unbebauten Zonen gemäß Spalte 2 aus Tabelle 6
2.3. vor Gebäudefronten, gemäß Spalte 1 aus Tabelle 6
2.4. vor Gebäudefronten, gemäß Spalte 2 aus Tabelle 6
(1 – 0,02 n) *
(1 – 0,015 n) *
(α Fassade – 0,2 n) *
(α Fassade + 0,15 n) *
* Die Formeln gelten in ähnlicher Weise auch für andere betrachtete Frequenzen.
Anmerkung: Die Werte aus Punkt 2.1 bis 2.4, mit n: Anzahl der Baumreihen, gelten für:
—Nadelbäume – während des gesamten Jahres;
—Laubbäume – nur während der Baum Laub trägt.
(7) Der Einfluss der verschiedenen Arten von Lärmschutzwänden (Abschirmungen) bei der
Bekämpfung des Stadtlärms wird durch die Analyse von deren Effizienz ermittelt, die sich auf den
Effekt der Reduzierung des Lärmpegels mittels der erzeugten „akustischen Schattenzone“
zurückführen lässt (gemäß Abbildung 1).
Künstliche Lärmschutzwände sind feste Hindernisse, die entlang der Straßen, üblicherweise
entlang der Autobahnen, angebracht werden, um die Gebäude in den benachbarten Wohngebieten
vor dem durch den Straßenverkehr erzeugten Lärm zu schützen.
Wenn Lärmschutzwände auf beiden Seiten einer Autobahn errichtet werden, wird empfohlen,
dass die Lärmschutzwand auf ihrer dem Verkehr zugewandten Seite aus schallabsorbierenden
Materialien hergestellt wird, um zu vermeiden, dass der Lärmpegel zwischen den beiden Seiten
durch Reflexion erhöht wird.
Aus tragwerkstechnischen und ästhetischen Gründen wird empfohlen, die Höhe der
Lärmschutzwände auf höchstens 8 Meter zu beschränken (Abbildung 14).
Abb. 14: Geneigte Lärmschutzwand
Lärmschutzwände sind so zu planen und zu bauen, dass sie ästhetisch angenehm aussehen.
52
Die Oberflächendichte der Lärmschutzwand/Abschirmung muss mindestens 10 kg/m2
betragen, damit die Struktur der Lärmschutzwand eine Luftschalldämmung Rw von mindestens
30 dB hat, wobei die Lärmminderung durch den „akustischen Schatten“ von der Höhe und Länge
der Lärmschutzwand abhängt. Lärmschutzwände (Schallabschirmungen) müssen Strukturen mit
möglichst stabilen physikalisch-mechanischen und akustischen Parametern während der gesamten
Betriebszeit haben.
Diese Lärmschutzwände können aus folgenden Materialien hergestellt werden:
a) undurchsichtige Materialien (Metallplatten, Holzwerkstoffe, Zementplatten,
Ziegelmauerwerk, Stahlbeton, Stahl, Aluminium, Beton usw.);
b) durchsichtige Materialien (Glasscheiben und Elemente aus Glas, Plexiglas usw.).
In den Abbildungen 15 bis 18 sind einige Beispiele für Lärmschutzwände/Abschirmungen
aus verschiedenen Materialien dargestellt.
Abb. 15: Lärmschutzwände aus Elementen mit zerstreuenden Oberflächen
Abb. 16: Lärmschutzwände aus keramischen Elementen
- Ansicht und Querschnitte -
53
dekoratives Element
Mineralfilz
Luftschicht
Plattenelement, sichtbar
- Gitter aus
absorbieren
den
Holzstäben
Abb. 17: Lärmschutzwand aus Holz - Ansicht und Querschnitte, Bausystem - Detailansicht -
54
Abb. 18: Lärmschutzwand aus Betonelementen - Ansicht und Querschnitte -
Es ist zu erwähnen, dass die wirksamsten Lärmschutzwände (Abschirmungen), die
verwendet werden können, Gebäude sind, die in Form von Gebäudefronten entlang der
Hauptverkehrsadern aufgestellt werden. Die Minderung des Lärmpegels durch Abschirmungen aus
Gebäuden kann 25 bis 30 dB(A) erreichen. Als Lärmschutzwände/Abschirmungen sind Gebäude
mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen (aber keine Wohngebäude) zu verwenden, die
entsprechend akustisch geplant und gedämmt werden.
(8) Für Bahnstrecken sind in Anhang 3 einige Typen von Schienensystemen, die bei der
Ausführung von U-Bahn-Tunneln verwendet werden, zur Veranschaulichung dargestellt.
4. Operationelle experimentelle Bewertungen für die Festlegung der
Lärmexpositionspegel
4.1. Ermittlung des Lärmpegels
4.2. Ermittlung des Schwingungspegels
4.3. Spezifische spektrale Zusammensetzungen
4.1.
Ermittlung des Lärmpegels
Für die Analyse des in städtischen Räumen erzeugen Lärms ist es notwendig, den globalen
äquivalenten Lärmpegel aus Quellen, die im Allgemeinen aleatorischen Charakter haben, und den
spezifischen Lärmpegel einer bestimmten mobilen oder ortsfesten Quelle zu bestimmen.
4.1.1.
Ermittlungsmethode
(1) Die Methoden für die Bestimmung des globalen äquivalenten Lärmpegels aus mobilen
oder ortsfesten Quellen sind in den Normen STAS 6161/3 und SR ISO 1996-1 zusammengefasst.
(2) Die Kenntnis des globalen äquivalenten Lärmpegels Läqu (der durch Messung erhalten
wird, global, in dB(A), oder pro Komponente in bestimmen Frequenzbändern, in dB) ist je nach
Zweck der Messung notwendig bei der Bestimmung:
a) des Lärmpegels im Außenbereich von Gebäuden;
b) des Lärmpegels an der Bordsteinkante;
c) des Lärmpegels in Unterführungen;
d) des Lärmpegels am Rand des Geländes;
55
e) des Lärmpegels im Inneren des Geländes.
(3) Im Fall von Verkehrslärm ist in bestimmten spezifischen Situationen die Analyse der
Werte mit statistischer Bedeutung, wie z. B. LAF10 (Spitzenlärmpegel, der nur in 10 % des
betrachteten Zeitraums überschritten wird), LAF50 (mittlerer Lärmpegel) und LAF90
(Hintergrundlärmpegel) von Belang. Aufgrund dieser Werte kann der Verkehrslärmindex TNI, der
die Unbehaglichkeitsrate, die durch einen aleatorischen Lärm hervorgerufen wird, in Abhängigkeit
von der statistischen Verteilung der Lärmpegel in charakteristischen Zeiträumen genauer ausdrückt,
ermittelt werden:
TNI = 4 (LAF10 - LAF90 ) + LAF90 – 30
(dB)
(4) Um den von einem Fahrzeug, das auf der Fahrbahn oder auf Schienen, die auf Straßen
verlegt sind, fährt, erzeugten Luftschallpegel zu charakterisieren, wird Folgendes ermittelt:
a) Lärmpegel, der dem üblichen Verkehrsaufkommen entspricht (LC);
b) Lärmpegel, der der Beschleunigung entspricht (LA);
c) Lärmpegel, der der Bremsung entspricht (LF);
d) Lärmpegel, der der Abfahrt aus dem Bahnhof entspricht (LPS);
e) Lärmpegel, der der Einfahrt in den Bahnhof entspricht (LSS);
f) Lärmpegel, der bei stationärem Betrieb erzeugt wird (LS);
g) Lärmpegel, der der Ableitung der Abgase entspricht (LEG);
h) Lärmpegel, der der akustischen Signalisierung entspricht (LCX).
(5) Um den von einer ortsfesten, in einem Gelände befindlichen Quelle erzeugten
Luftschallpegel zu charakterisieren, wird Folgendes ermittelt:
a) Lärmpegel am Rand des Geländes;
b) Lärmpegel im Inneren des Geländes.
(6) Für den Luftschall, der durch Flugzeuge auf Flughäfen erzeugt wird, enthalten die
Normen STAS 10183/1 und STAS 10183/4 folgende spezifischen allgemeinen Bestimmungen:
a) STAS 10183/1 bezieht sich auf die Überwachung des durch Flugzeuge in Flughäfen
und in deren Umgebung erzeugten Lärms und legt die Methode für die Messung der Lärmpegel
fest.
Unter Überwachung des Lärms versteht man die kontinuierliche Messung der durch Flugzeuge im
Rahmen der Aktivitäten eines Flughafens erzeugten Lärms. Für die Überwachung müssen täglich
eine große Anzahl von Messungen ausgeführt werden, um den Lärmpegel korrekt zu bewerten.
b) Der Zweck der Überwachung des durch Flugzeuge erzeugten Lärms ist es, eingreifen
zu können, damit die in der Norm STAS 10183/4 vorgesehenen zulässigen Grenzwerte der
Lärmpegel eingehalten werden.
(7) Die Methodologie für die Messung beinhaltet Folgendes:
a) Mit Hilfe von speziellen akustischen Geräten werden die momentanen
wahrgenommenen Lärmpegel (PLN) aufgezeichnet, die die Grundlage für die annähernde
Berechnung der effektiven wahrgenommenen Lärmpegel (EPNL), in dB (EPNdB), durch die
Anwendung von Korrekturen für die spektralen Unregelmäßigkeiten und für die Dauer des Lärms
bilden. Die Methode für die Berechnung des effektiven wahrgenommenen Lärmpegels (EPNL) ist
in STAS 10183/2 vorgesehen.
b) Die Eigenschaften des Messgerätes müssen den Empfehlungen aus Abschnitt 4.1.2
Messgeräte entsprechen. Die Mikrofone, die für die Überwachung der Lärmpegel verwendet
werden, müssen so platziert sein, dass ihre Sensibilitätsachse in die Richtung zeigt, die die
maximale Menge an Informationen liefern kann. Die Position der Mikrofone muss so gewählt
werden, dass es keine Hindernisse über einer horizontalen Ebene, die durch die Mitte des
Mikrofons geht, gibt, die das vom Flugzeug erzeugte Schallfeld beeinflussen würden.
c) Die Ergebnisse aus der Berechnung des effektiven wahrgenommenen Lärmpegels
(EPNL) werden in einem Diagramm mit der Zeit auf der Abszisse und dem EPNdB auf der
Ordinate eingetragen.
56
(8) Die Bestimmungen des Regierungsbeschlusses Nr. 321/2005 über die Ermittlung des
mittleren Schallpegels in einem langen Zeitintervall und des mittleren Bewertungspegels in einem
langen Zeitintervall zum Zweck der Erstellung der Lärmkarten für die wichtigsten Städte des
Landes beziehen sich auf folgende Punkte:
a) Festlegung des allgemeinen Rahmens für die Beurteilung der Maßnahmen für die
Reduzierung des Lärms, der von wichtigen Lärmquellen emittiert wird, insbesondere von
Straßenfahrzeugen, Schienenfahrzeugen und deren Infrastruktur, von Flugzeugen, industriellen
Geräten, Geräten, die für die Nutzung im Außenbereich von Gebäuden bestimmt sind, und mobilen
industriellen Maschinen;
b) Umgebungslärm, dem die Bevölkerung ausgesetzt ist, insbesondere in:
i. bebauten Zonen;
ii. Parks, öffentlichen Gärten oder anderen Ruhezonen in einem Ballungsraum;
iii. Ruhezonen im Freien;
iv. der Nähe von Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern und anderen lärmsensiblen
Gebäuden und Zonen;
c) Darstellung einer Reihe von Details über die Behörden, die sich um die Erstellung der
Lärmkarten kümmern müssen, und ihre Kompetenzen und Verpflichtungen;
d) die Lärmindikatoren, die auf nationaler Ebene für die Ausführung und Prüfung der
strategischen Lärmkarten verwendet werden, sind Lden und Lnight;
e) die Werte der Indikatoren Lden und Lnight werden durch Bewertungsmethoden,
Messungen am Bewertungspunkt und/oder Berechnungen bestimmt;
f) in folgenden Fällen werden zusätzlich zu Lden und Lnight und ggf. Lday und
Levening auch spezielle zusätzliche Lärmindikatoren und entsprechende Grenzwerte bestimmt:
i. wenn die betrachtete Lärmquelle kurzzeitig emittiert (z. B. weniger als 20 % der
Zeit, bezogen auf den Gesamtwert der Zeiträume am Tag in einem Jahr oder auf den Gesamtwert
der Zeiträume am Abend in einem Jahr oder auf den Gesamtwert der Zeiträume nachts in einem
Jahr);
ii. wenn der Mittelwert der Anzahl der akustischen Ereignisse im Laufe eines oder
mehrerer betrachteter Zeiträume sehr niedrig ist (z. B. weniger als ein akustisches Ereignis pro
Stunde);
iii. wenn die Komponenten des Lärms mit niedriger Frequenz wichtig sind;
iv. wenn ein zusätzlicher Schutz am Wochenende oder in einem besonderen Zeitraum
des Jahres in Erwägung gezogen wird;
v. wenn ein zusätzlicher Schutz während des Tages in Erwägung gezogen wird;
vi. wenn ein zusätzlicher Schutz während des Abends in Erwägung gezogen wird;
vii. wenn es eine Kombination von Lärm aus verschiedenen Quellen gibt;
viii. im Fall einer Ruhezone im Freien;
ix. im Fall von Lärm, der starke tonale Komponenten enthält;
x. im Fall von Lärm mit impulsivem Charakter;
xi. im Fall von hohen Spitzenlärmpegeln für den Schutz während der Nacht; in diesem
Fall ist der empfohlene zusätzliche Indikator LAmax oder der Lärmexpositionspegel.
4.1.2.
Messgeräte
(1) Für die Bestimmung der akustischen Größen, z. B. Läqu, LAF10, Lden, Lday, Levening,
Lnight usw., durch Messungen vor Ort hängt die verwendete Messtechnik, z. B. die Geräte, die
Anzahl der Positionen der Mikrofone, die Anzahl und Dauer der Messzeitintervalle, von der Natur
der Schallquellen und der Empfänger sowie von der Bedeutung der Ergebnisse für die Verwendung
des Geländes im analysierten städtischen Raum ab.
(2) Das verwendete System aus Messgeräten ist für die direkte oder indirekte Bestimmung
des kontinuierlichen, äquivalenten A-bewerteten Druckpegels in direkter Entsprechung mit dem
kontinuierlichen, äquivalenten A-bewerteten Schalldruckpegel bestimmt. Es werden nur Geräte der
Klasse 0 und 1 verwendet.
57
(3) Im Folgenden sind die hauptsächlichen Module, die beim Aufbau einer Montage für die
Bestimmung des äquivalenten Lärmpegels in städtischer Umgebung eingesetzt werden, aufgeführt:
1. Mikrofone mit großer Sensibilität, die an verschiedene Umgebungsbedingungen und
geometrische Eigenschaften der untersuchten Zonen angepasst sind.
2. Tragbare Frequenzanalysatoren, die auf digitalen Filtern für akustische Messungen und
Schwingungsmessungen vor Ort in Echtzeit und in Labors beruhen. Diese Analysatoren können auf
verschiedene Weise wie folgt verwendet werden:
a) Analysen von 1/1, 1/3, 1/12 und 1/24 Oktave;
b) Operationen in Echtzeit 1/3 Oktave, bis zu 2,4 kHz (einfacher Kanal) und 11,2 kHz
(bikanal);
c) Variabler dynamischer Bereich, je nach Bedarf (von 10 dB bis 80 dB);
d) Anzahl der Aufnahmen bis zu 1000 Spektren/Sekunde (ein einziger Kanal) und
500 Spektren/Sekunde (bikanal);
e) Äquivalente Speicherkapazität bei 512 oder 538 Spektren von 1/3 Oktave;
f) Hohe Verarbeitungsgeschwindigkeit.
3. Aufzeichnungssysteme:
a) statistische Analysatoren für die spezifischen Größen der Akustik der Bauwerke, die
verbunden mit tragbaren, vor Ort leicht handhabbaren Rechnern auf Mikroprozessorbasis
funktionieren;
b) Aufzeichnungsgeräte für den Schallintensitätspegel, die gleichzeitig Messungen der
Schallintensität und der Geschwindigkeit der Partikel ausführt, A-bewertete und lineare Analysen
vornimmt, die Schallleistung der gespeicherten Werte elektronisch anzeigt usw.
(4) Für schnelle Messungen werden integrierende Sonometer mit hoher Präzision der Klasse
0 und 1 verwendet, die die Leistungen hinsichtlich der Zeitbewertung, Frequenzbewertung, ABewertung und der spezifischen Toleranzen sowie die Messung der Schallexpositionspegel bei
diskreten Ereignissen ausführt.
Mit diesen Sonometern werden Messungen des Umgebungslärms ausgeführt und die
Ergebnisse werden auf Skalen oder Bildschirmen, die im Gerät enthalten sind, angezeigt.
Die Sonometer haben folgende hauptsächlichen Eigenschaften:
a) lineare Aufzeichnung;
b) Bewertung „A“, „B“, „C“ und „D“;
c) dynamische Reaktion „schnell“, „langsam“, „Impuls“ und „Spitze“;
d) Messbereich von 14 dB(A) bis 145 dB(A);
e) Möglichkeit der Bestimmung des Werts Läqu für einen Zeitraum, der von 60 Sekunden
bis etwa 3 Stunden festgelegt ist;
f) Anzeige des Lärmexpositionspegels;
g) Messung des momentanen Schalldruckpegels, der jede Sekunde gemessen wird, usw.
(5) In bestimmten Fällen können für die Aufzeichnung tragbare Magnetbandgeräte
verwendet werden, deren Ergebnisse im Labor verarbeitet werden.
4.2.
Ermittlung des Schwingungspegels
(1) In städtischer Umgebung ist der Schutz der Bauwerke gegen Schwingungen, die durch
die Erde übertragen werden, durch spezifische Maßnahmen für die Eliminierung, Minderung der
Schwingungsquellen auszuführen, wobei diese in den von den Normen vorgesehenen Grenzwerten
oder in besonderen Bedingungen (in denen die Quellen nicht eliminiert/kontrolliert werden können,
für Bauwerke unter Denkmalschutz oder historische Bauwerke) durch Einplanen von Lösungen mit
elastischen Dämpfgliedern gehalten werden müssen.
(2) Die Planung der städtischen Einheiten hinsichtlich des Schwingungsschutzes erfolgt
gemäß den geltenden Normen über die dynamische Reaktion von Bauwerken bei
Schwingungsbeanspruchungen und erfordert hauptsächlich das Ergreifen einer Reihe von
Maßnahmen für die Reduzierung des Pegels der durch die Erde übertragenen Schwingungen, die
von Schwingungsquellen erzeugt werden, und für die Verhinderung der Ausbreitung der
Schwingungen auf die angrenzenden Gebäude.
58
(3) Die Bestimmung des Schwingungspegels erfolgt auf der Grundlage von direkten
Messungen.
(4) Die Systeme für die Aufzeichnung der Schwingungen müssen folgende Anforderungen
erfüllen:
a) sie müssen mit den Signalen, die von den Aufnehmern oder von den
Signalverarbeitungsvorrichtungen geliefert werden, kompatibel sein;
b) sie müssen ein ausreichendes dynamisches Niveau haben, um die Aufzeichnung von
Signalen mit verschiedenen Amplituden zu ermöglichen;
c) sie müssen die digitale Aufzeichnung ermöglichen, so dass sie nach der Aufzeichnung
mit dem Programmpaket, das Gegenstand der Anwendung ist, verarbeitet werden kann;
d) ihre Abtastrate muss doppelt so groß sein wie die maximale Frequenz von Interesse
100 Hz, also mindestens 200 Hz;
e) sie müssen eventuell die kontinuierliche Aufzeichnung für mehrere Kanäle
ermöglichen, um eine Langzeitüberwachung sicherzustellen;
f) sie müssen die Ausgangsdaten in einem transparenten Format liefern.
(5) Die Messungen sind durch Fachleute mit den charakteristischen besonderen technischen
Geräten auszuführen.
(6) Die Interpretierung der Ergebnisse wird mit spezialisierten Programmen ausgeführt, um
Werte der Beschleunigungen, Geschwindigkeiten und Verschiebungen des Baugrunds/Bauwerks zu
erhalten.
(7) In städtischer Umgebung ist der Schutz der Bauwerke gegen Schwingungen, die durch
die Erde übertragen werden, durch spezifische Maßnahmen für die Eliminierung, Minderung der
Schwingungsquellen auszuführen, wobei diese in den von den Normen vorgesehenen Grenzwerten
oder in besonderen Bedingungen (in denen die Quellen nicht eliminiert/kontrolliert werden können,
für Bauwerke unter Denkmalschutz oder historische Bauwerke) durch Einplanen von Lösungen mit
elastischen Dämpfgliedern gehalten werden müssen.
(8) Um die Ausbreitung der Schwingungen von der Quelle zu den Gebäuden kontrollieren zu
können, wird empfohlen, bauliche Lösungen mit großer Schwingungsdämpfung zu wählen.
(9) Im Fall von Verkehrssystemen, die von wichtigen Gebäuden gesäumt werden, die gegen
die Schwingungen aus dem Verkehr geschützt werden müssen, sind von Fall zu Fall besondere
Maßnahmen zu ergreifen.
4.3.
Spezifische spektrale Zusammensetzungen
4.3.1. Die Lärmspektren einiger städtischer Lärmquellen sind im Folgenden zur
Veranschaulichung dargestellt:
(1) Den Lärm aus dem Straßenverkehr erhält man durch die Analyse der Lärmspektren, die
in Abbildung 19 als Beispiel für verschiedene Arten von Straßenverkehrsmitteln, die auf Reifen
fahren, und in Abbildung 20 für verschiedene Arten von Straßenverkehrsmitteln, die auf Schienen
fahren, dargestellt sind.
59
Schwere
Lastwagen
Busse
Trolleybusse
Leichte
Lastwagen
Autos
Abb. 19
Mittlere Lärmspektren
für Straßenfahrzeuge auf Reifen
Die mittleren charakteristischen Lärmspektren von Fahrzeugen enthalten insbesondere
Komponenten mit niedriger Frequenz im Fall von Personenkraftwagen und Trolleybussen und
Komponenten mit mittlerer und niedriger Frequenz im Fall von Bussen, Lastwagen, Motorrädern
und Straßenbahnen.
Die Lärmspektren einiger Lärmquellen aus dem Straßenverkehr auf einer Autobahn A2, an
der Ausfahrt aus einer Stadt, sind zur Veranschaulichung in Anhang 4 (zur Information) dargestellt.
(2) Eine Lärm- und Schwingungsquelle mechanischer, aerodynamischer, elektromagnetischer
Natur usw. stellen Züge und U-Bahnen dar, also Verkehrsmittel auf Eisenbahnschienen.
Der erzeugte Lärm ist auf die vorwiegend metallische Struktur, das Rollen der Räder auf
Schienen, die verschiedene Biegung der Rollwege, das Stoppen, Anfahren und die
Geschwindigkeitsänderungen während der Fahrt zurückzuführen. Die Lärm- und
Schwingungsquellen befinden sich sowohl außerhalb als auch innerhalb der betrachteten
Karosserien des Fahrzeugs.
Die Frequenzspektren des Lärms von Schienenverkehrsmitteln sind zur Veranschaulichung in
Abbildung 20 dargestellt.
60
U-Bahnen
Alte
Straßenbahnen
Züge
(Diesel)
Neue
Straßenbahnen
Elektrische
Züge
Abb. 20
Mittlere Lärmspektren für Schienenfahrzeuge
Die mittleren charakteristischen Lärmspektren des Bahnverkehrs enthalten hauptsächlich
Komponenten mit niedrigen und mittleren Frequenzen.
Der vom Bahnverkehr erzeugte Lärmpegel wird in Dezibel ermittelt, im Bereich der Bänder
von 1 Oktave oder 1/3 Oktave mit den zentralen Frequenzen 31,5; 63; 125; 250; 500; 1000; 2000;
4000 und 8000 Hz sowie durch die Verwendung des A-Bewertungsfilters, wenn dB(A) erhalten
werden.
Um die vom Bahnverkehr verursachte Unbehaglichkeit zu bewerten, ist zu erwähnen, dass
der Lärmpegel aus den Triebwagen 80 bis 85 dB(A) in einem Abstand von 7,5 m von der
Bahnstrecke (bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h) erreichen kann. In ungünstigen Situationen,
die spezifisch für U-Bahnen sind, kann der in Wohnungen ausgebreitete Lärm Werte von 40 bis 45
dB(A) erreichen.
(3) Eine weitere wichtige Lärmquelle, die für große Ballungsräume charakteristisch ist, ist
der Flugverkehr.
Bei Flugzeugen stellen der Betrieb des Motors und der Nebensysteme (Propeller, Abgas
usw.) die spezifische Lärmverschmutzungsquelle dar. Die Intensität und spektrale
Zusammensetzung des Lärms hängen vom Typ des Motors bzw. des Flugzeugs ab.
Im Allgemeinen erzeugen Flugzeuge Lärm mit Komponenten mit vorwiegend niedrigen
Frequenzen (im Bereich von 80 bis 200 Hz), zu denen eine Anzahl von Oberschwingungen
hinzukommen (die Frequenzen in der Größenordnung von einigen kHz haben können), mit einer
Amplitude, die mit steigender Frequenz sinkt.
(4) Im Fall von Lärmquellen, die sich im Gelände befinden, das die Industrieeinheiten,
Märkte, Handelsräume, Schulen oder andere funktionelle Ausstattungen in städtischen Einheiten
abgrenzt, unterscheidet man zwei charakteristische Situationen:
a) die Quellen können als praktisch punktförmig angesehen werden (Maschinen und
Aggregate, Gasableitungen, Alarmsysteme, Lautsprecher bei Freiluftkinos usw.);
b) die Quellen sind auf große Oberflächen verteilt (z. B. Menschenmenge).
Der Lärmpegel dieser Quellen wird so bestimmt und kontrolliert, dass in den Punkten, die
sich am Rand der Gelände befinden, die in den geltenden gesetzlichen Normen zugelassenen
Grenzpegel eingehalten werden können.
Die spezifischen spektralen Eigenschaften und Lärmeigenschaften der Lärmquellen, die sich
in städtischen Geländen befinden, sind in Abschnitt 2.3.2 dieses Teils des Regelwerks beschrieben.
61
4.3.2
Die Schwingungsspektren einiger städtischer Schwingungsquellen sind zur
Veranschaulichung in Anhang 4 (zur Information) dargestellt, und zwar:
a) für den Fall eines Standorts in einer Stadt, im Bereich einer Brücke zwischen einer
Straßenverkehrsader und dem Bahnverkehrsbereich, wo die Messungen der Schwingungen für
folgende kombinierten Verkehrsarten ausgeführt wurden: - Straßenverkehr; - Straßenbahnverkehr; Zugverkehr; - kombinierter Straßenbahn- und Zugverkehr;
b) für den Fall von Schwingungsquellen aus kontrollierten Explosionen.
5. Abnahme der Arbeiten
(1)Je nach Zweckbestimmung des Gebäudes und der städtischen Einrichtungen sowie je
nach den besonderen Bedingungen der Schalldämmung des Gebäudes werden durch die
Planungsdokumentation akustische Messungen in Bezug auf die Lärmschutzanforderung gefordert,
um zu prüfen, ob die Arbeiten in den von den geltenden technischen Vorschriften zugelassenen
Grenzwerten liegen, gleichzeitig mit der Abnahme bei Beendigung der Arbeiten.
(2)Die Arten von minimalen akustischen Messungen in Bezug auf die Lärm- und
Schwingungsdämmungsparameter, im Hinblick auf den Vergleich dieser Werte mit den in den
geltenden technischen Vorschriften enthaltenen Werten, sind hauptsächlich jene, die sich auf
folgende Punkte beziehen:
a) Überprüfung der Erfüllung der Luftschalldämmung zwischen dem Innenbereich und
dem Außenbereich eines Gebäudes;
b) Überprüfung der Einhaltung des in den geltenden technischen Vorschriften
empfohlenen Lärmpegels an der Fassade der Gebäude;
c) Überprüfung der Einhaltung des in den geltenden technischen Vorschriften
empfohlenen Lärmpegels am Rand der Gelände (industriell oder von einem anderen
Typ);
d) Überprüfung der Einhaltung des in den geltenden technischen Vorschriften
empfohlenen Lärmpegels im Inneren verschiedener städtischer Zonen und
Ausstattungen;
e) Überprüfung der Einhaltung des in den geltenden technischen Vorschriften
empfohlenen Lärmpegels im Fall von Verkehrsadern in städtischen Räumen.
62
ANHANG 1
Liste der Parameter und Leistungsniveaus entsprechend der Anforderung „Lärmschutz“ in
städtischen Einheiten
Die Planung der städtischen Einheiten hinsichtlich des Schallschutzes muss so ausgeführt
werden, dass der von den Benutzern des bebauten städtischen Raums wahrgenommene Störlärm
sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich der Bauwerke auf einem Pegel gehalten wird, der
die Gesundheit der Benutzer oder die Abwicklung der spezifischen Aktivitäten dieser Benutzer in
keiner Form beeinträchtigen kann. Es sind verschiedene Schutzmaßnahmen zu treffen, die der
Anzahl, dem Typ und den akustischen Eigenschaften der bestehenden Lärmquellen angemessen
sind, wobei die im Folgenden spezifizierten Parameter und Leistungsniveaus, die der grundlegenden
Anforderung der Benutzer – „Lärmschutz“ entsprechen, zu berücksichtigen sind:
PARAMETER UND LEISTUNGSNIVEAUS, DIE DER ANFORDERUNG „LÄRMSCHUTZ“
ENTSPRECHEN
Anmerkung: Die Werte der Leistungsniveaus stellen die zulässigen Grenzwerte der Lärmpegel dar, für die
die Messzeiten, die meteorologischen Korrekturen und die Art der Berechnung der in den geltenden Gesetzen,
Normen und technischen Vorschriften vorgesehenen Unsicherheit verwendet werden.
STÄDTISCHE EINHEIT:
Parameter 1: Lärmpegel im Außenbereich der Wohngebäude, die sich in Zonen von
Ballungsräumen mit einer Bevölkerung von weniger als 100.00 Einwohnern befinden, gemessen in
einem Abstand von 2,00 m zur Fassade des Gebäudes (gemäß SR 6161-1 und SR 6161-1/C91):
Läqu = 50 dB(A)
Parameter 2: Lärmpegel im Außenbereich der Wohngebäude, die sich in beruhigten
Wohnzonen in Zonen von Ballungsräumen mit einer Bevölkerung von mehr als 100.00 Einwohnern
befinden, gemessen in einem Abstand von 2,00 m zur Fassade des Gebäudes (gemäß SR 6161-1
und SR 6161-1/C91):
Läqu = 50 dB(A)
Parameter 3: Lärmpegel im Außenbereich der Wohngebäude, die sich neben folgenden
Elementen befinden:
- Hauptwege (Straßen, Wege und Autobahnen) mit einem Verkehr von mehr als 3.000.000
durchfahrenden Fahrzeugen/Jahr;
- Bahnstrecken mit einem Verkehr von mehr als 30.000 durchfahrenden Zügen/Jahr;
- zivile städtische Flughäfen;
und in einem Ballungsraum mit einer Bevölkerung von mehr als 100.00 Einwohnern, gemessen in
einem Abstand von 2,00 m zur Fassade des Gebäudes, die am meisten dem Lärm ausgesetzt ist
(gemäß SR 6161-1 und SR 6161-1/C91):
Läqu = 57 dB(A) tagsüber und abends; und Läqu = 50 dB(A) nachts.
Parameter 4: Der Lärmpegel im Außenbereich der Wohngebäude, gemessen in einem
Abstand von 2,00 m zur Fassade des Gebäudes (gemäß SR 6161-1 und SR 6161-1/C91) ist im Fall
von Gebäuden, die sich in Zonen befinden, wo der Hintergrundlärmpegel LAF90 kleiner als
50 dB(A) ist als der kleinste Wert von 50 dB(A) und Läqu, berechnet mit folgender Formel, zu
wählen:
63
Läqu = LAF90 + 5 dB(A)
Parameter 5: Im Fall der Planung von neuen Gebäuden beträgt der Lärmpegel im
Außenbereich der Wohngebäude, gemessen in einem Abstand von 2,00 m zur Fassade des
Gebäudes (gemäß SR 6161-1 und SR 6161-1/C91):
Läqu = 50 dB(A)
Parameter 6: Lärmpegel in verschiedenen Zonen von Unterführungen.
Die Werte sind in Tabelle A.1.2 angegeben.
Tabelle A.1.2.
Nr.
1
2
3
Unterführungen
Äquivalenter
Lärmpegel Läqu
in dB(A)
Wert der
Lärmkurve
Cz in dB(A)
Lärmpegel, der in 10 % des
betrachteten Zeitintervalls
überschritten wird, LAF10
in dB(A)
-
-
80
90
65
65
60
60
-
Fahrbahnen bei Unterführungen mit
einer Länge L ≤ 200 m:
- auf Straßen der technischen
Kategorie III
- auf Straßen der technischen
Kategorie II und I
Fußgängerunterführungen
U-Bahn-Stationen
Parameter 7: Äquivalenter Lärmpegel, gemessen an den Grenzen verschiedener Zonen und
funktioneller Ausstattungen in städtischer Umgebung.
Die Werte sind in Tabelle A.1.3 angegeben.
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Tabelle A.1.3.
Äquivalenter
Äquivalenter
Lärmpegel Läqu, Lärmpegel Läqu, der
der aus dem
von außerhalb der
Inneren der Zone
Zone stammt, in
stammt, in dB(A)
dB(A)
Betrachteter Raum
Erholungsparks 1), Erholungs- und
Ruhebereiche, Zonen für Balneo- und
Klimatherapie
Städtische Parks 2)
Krankenhauszonen
Gelände von Schulen, Krippen, Kindergärten,
Kinderspielplätzen
Stadions
Sportanlage
Freiluftkino und Freilufttheater
45
45
55
55
55
55
75
55
90*
70*
80*
70
55
Märkte, Handelszonen
65
65
Gaststätten und Räume für Unterhaltung
Industriegelände
70
65
65
65
65*
65
65
65
**
90
**
-
100
-
Autoparkplätze
Serviceräume, einschließlich
Autowäschen, Tankstellen
Bahnzonen**
Flughäfen ***
Genehmigte Zone für die Ausführung von
Unterhaltungsveranstaltungen (z. B.
Wettbewerbe/Spektakel mit Autos im Freien
mit Ton- und Verstärkeranlagen) ****
64
1
) Erholungsparks: Das sind Parks innerhalb eines Ortes, die durch spezifische Mittel gegen die Aggression
externer Lärmquellen geschützt sind und in denen keinerlei Handelsaktivitäten gestattet sind, sondern nur
Spaziergänge, Laufen zur Erholung, Radfahren oder z. B. Rollschuhfahren erlaubt sind.
2
) Städtische Parks: Das sind Parks innerhalb eines Ortes, die im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten gegen
die Aggression externer Lärmquellen geschützt sind und in denen die Abwicklung von Handelsaktivitäten
gestattet ist (Restaurant im Freien, Spazierfahrten mit Booten, verschiedene Arten von Kiosks).
*) In diesen Fällen ist die Zeit, die bei der Ermittlung des äquivalenten Lärmpegels betrachtet wird, die Zeit, die
tatsächlich der Dauer der spezifischen Aktivitäten entspricht. Im Fall von Lärm aus anderen Quellen als dem
Verkehr wird der Lärmpegel im Außenbereich von Wohngebäuden und soziokulturellen Gebäuden auf
50 dB(A) bzw. Cz 45 begrenzt.
**) Der Lärmpegel, der durch den Bahnverkehr erzeugt wird und sich bis an die Grenze der angrenzenden
Funktionszonen ausbreitet, muss den zulässigen Höchstwert an der Grenze der entsprechenden Zone
einhalten.
***) Der Grenzwert von Flughäfen wird gemäß STAS 10183/3 festgelegt.
****) Die maximale Anzahl von Unterhaltungsveranstaltungen in einer genehmigten Zone beträgt 4 jährlich,
wobei jede Veranstaltung eine Dauer von höchstens 4 Stunden haben darf.
Parameter 8: Äquivalenter Lärmpegel, gemessen im Inneren verschiedener Zonen und
funktioneller Ausstattungen in städtischer Umgebung. Die Werte sind in Tabelle A.1.4 angegeben.
Tabelle A.1.4.
Nr.
Betrachteter Raum
Äquivalenter
Lärmpegel Läqu in
dB(A)
Wert der Lärmkurve
Cz, in dB
1
Erholungsparks, Erholungs- und
Ruhebereiche, Zonen für Balneo- und
Klimatherapie
45
40
2
Städtische Parks
55
50
3
Krankenhauszonen
55
50
4
Gelände von Schulen, Krippen,
Kindergärten, Kinderspielplätzen
75
70
5
Märkte, Handelszonen
65
60
6
Autoparkplätze
65
60
Parameter 9: Zulässiger Schwingungspegel, spezifiziert für Gebäudetypen:
Gebäudetyp: historische Monumente;
Beschreibung: Geschwindigkeit am Tragwerk- Frequenzen:1-50 Hz < 8 mm/s;
50-90 Hz 8-12 mm/s;
Gebäudetyp: jeder Typ (außer Monumente);
Beschreibung: Geschwindigkeit am Tragwerk- Frequenzen:1-100 Hz < 12-20 mm/s;
Gebäudetyp: jeder Typ (außer Monumente);
Beschreibung: für verschiedene Abstände vom Explosionspunkt, Geschwindigkeit am
Tragwerk:
0-100 m 30 mm/s;
100-1500 20 mm/s
>1500 m 15 mm/s.
65
Parameter 10: Luftschalldämmungsindex Rw, in dB, für Elemente zum Schließen der
Öffnungen der Fassaden (Fenster, Türen) je nach technischer Kategorie der Straßen, an denen sich
die Gebäude befinden.*) Die Werte sind in Tabelle A.1.5 angegeben:
66
Tabelle A.1.5.
Zulässiger Wert des
inneren Lärmpegels, in:
Nr.
0
Gebäudetyp
1
Wohngebäud
e
1
Funktionseinheit
Nummer der
Kurve Cz
dB(A)
3
4
I**)
5
II
6
III
7
IV
8
30
35
min. 35
30
25
20
30
35
min. 35
30
25
20
30
35
min. 35
30
25
20
– Verwaltungsbüros
– Räume von
35
40
min. 30
25
20
20
Restaurants und
Gaststätten
45
50
min. 20
20
20
20
– Mehrzweckräume
– Räume für
30
35
min. 35
30
25
20
35
40
min. 30
25
20
20
25
30
min. 40
35
30
25
30
35
min. 35
30
25
20
30
35
min. 35
30
25
20
30
35
min. 35
30
25
20
30
35
min. 35
30
25
20
25
30
min. 40
35
30
20
40
45
min. 25
20
20
20
35
40
min. 30
25
20
20
40
45
min. 25
20
20
20
35
40
min. 30
25
20
20
30
35
min. 35
30
25
20
30
35
min. 35
30
25
20
35
35
30
35
25
35
40
40
35
40
30
40
min. 30
min. 30
min. 35
min. 30
min. 40
min. 30
25
25
30
25
35
25
20
20
25
20
30
20
20
20
20
20
25
20
35
40
min. 30
25
20
20
– Arztpraxen
30
35
min. 35
30
25
20
– Speiseräume
45
50
min. 20
20
20
20
2
– Wohnungen
– Zimmer und
Wohnung
– Lernsäle,
Bibliotheken
Heime,
Hotels,
Gästehäuser
2
sportliche
Aktivitäten
– Zimmer (Reserve)
1-2 Betten
– Zimmer mit mehr
als 3 Betten
3
Polikliniken
– Zimmer für
Intensivmedizin
– Operationssäle und
deren Nebenräume
– Arztpraxen
– Audiologiepraxen
– Verwaltungsbüros
– Hörsäle,
Konferenzräume
– Speiseräume
– Hörsäle
– Klassenzimmer
– Lernsäle,
4
Schulen
Bibliotheken
– Kanzleien
– Verwaltungsbüros
– Arztpraxen
– Laboratorien
– Schlafzimmer
– Klassenzimmer
– Verwaltungsbüros
Kindergärten,
Krippen
5
Zulässiger Wert des
Luftschalldämmungsindex Rw (dB) für
Elemente zum Schließen der Öffnungen der
Fassaden (Fenster, Türen) je nach technischer
Kategorie der Straßen, an denen sich die
Gebäude befinden*)
Fortsetzung Tabelle A.1.5.
0
6
1
2
Technisch—Büros mit
administrative intellektueller Aktivität
3
4
5
6
7
8
35
40
min. 30
25
20
20
67
Gebäude,
einschließlich
von
Produktionsh
allen
7
8
Rechenzentre
n
Handels- und
Lagergebäude
(einschließlic
h
Handelsräum
e, die sich im
Erdgeschoss
und in den
unteren
Etagen von
Wohngebäud
en befinden)
— Büros mit Zugang
der Öffentlichkeit
—technologische
Laboratorien (für
dringende Analysen in
der Produktion), die sich
unmittelbar neben
Produktionshallen
befinden
— Konferenzräume
— Rechnerräume
— Büros und andere
Verwaltungsräume
— Kurssäle
—
Einzelhandelseinheit
en:
• Räume für Aktivitäten
der operativen
Erfassung und soziale
Nebenräume
—Verkaufsräume und
deren Nebenräume
—Gaststätten:
• Räume für den
Verzehr (Restaurants,
Pubs, Cafés,
Konditoreien)
Dienstleistungseinheiten
:
• Räume, wo mit
Zugang der
Öffentlichkeit gearbeitet
wird (Reinigungen,
Post, Schneidereien,
Schuhreparaturen, TVReparaturen usw.)
40
45
min. 25
20
20
20
55
60
20
20
20
20
35
50
40
55
min. 30
20
25
20
20
20
20
20
40
45
min. 25
20
20
20
35
40
min. 30
25
20
20
40
45
min. 25
20
20
20
55
60
20
20
20
20
45
50
min. 20
20
20
20
45
50
min. 20
20
20
20
Anmerkungen:
*) Der Typ der Straße ist definiert gemäß STAS 10144/1 Straße der technischen Kategorie:
I — Hauptverkehrsader
II — Verbindungsstraße
III — Sammelstraße
IV — Ortsstraße
**) Bei Gebäuden, die sich an Straßen der technischen Kategorie I befinden, wird der zulässige
Luftschalldämmungsindex infolge der Angabe des reellen Werts des von der Straße stammenden
äquivalenten Lärmpegels bestimmt (durch Messungen gemäß STAS 6161/3 oder durch Berechnung
gemäß 2.3.2.3. Absatz 23 dieses Regelwerks).
Parameter 11: Luftschalldämmungsindex R’w, in dB, für Fassadenelemente
(zusammengesetzt aus dem vollen Teil und dem verglasten Teil), je nach Typ des Gebäudes und der
zu schützenden Funktionseinheit.
Die Werte sind in Tabelle A.1.6 angegeben.
68
Tabelle A.1.6.
Zulässiger
Mindestwert
Lärmstörpegel
Lärmpegel
des
im
gemäß
Luftschalldämmungsindex
Außenbereich
C125 /3
R’W
dB(A)
dB(A)
dB
2
3
4
Nr.
Funktionseinheit
0
1
1
Wohngebäude, Heime, Hotels
– Wohnräume, Schlafzimmer
Krankenhäuser, Polikliniken,
Spitalsambulanzen
– Zimmer (Reserve) mit 1-2 Betten
– Zimmer mit 3 oder mehr Betten, Zimmer
für Intensivmedizin, Operationssäle und
deren Nebenräume, Arztpraxen
Schulen
– Klassenzimmer, Kanzleien
Kindergärten, Krippen
– Schlafzimmer
Technisch-administrative Gebäude,
technisch-administrative Nebenräume von
Produktionsgebäuden
– Büros mit hohem Konzentrationsbedarf
– Büros mit normaler Aktivität,
Verwaltung
– Büros mit Zugang der Öffentlichkeit
2
3
4
5
35
50
31
30
45
31
35
45
31
40
55
31
30
50
36
35
40
45
65
65
65
41
36
31
ANHANG 2
Rechenbeispiel für den aus dem Verkehr stammenden äquivalenten Lärmpegel
Berechnung des äquivalenten Lärmpegels aus dem Verkehr auf einer Verkehrsader der
technischen Klasse 1, die von zwei Gebäudefronten gesäumt wird:
Die geometrischen Eigenschaften der Verkehrsader sind in Abbildung A.2.1, A.2.2 und Tabelle
A.2.1 dargestellt.
Tabelle A.2.1.
Abstände (m)
d
d’
D
S1
40,40
42,40
S2
36,40
38,40
Position der Lärmquellen
S3
T2
S4
T1
32,40 28,65 25,40 21,40
34,40 30,65 27,15 23,40
54,0
69
S5
S6
17,40
19,40
13,40
15,40
GEBÄUDE
E+10
PARKPLATZ
GEBÄUDE
E+10
PARKPLATZ
Abb. A.2.1.
70
QUERSCHNITT A-A
Abb. A.2.2.
FLÄCHE DER GEBÄUDEFRONT SA AM MESSPUNKT
A
Abb. A.2.3.
71
Die Fläche der Gebäudefront S am Messpunkt A entspricht Abbildung A.2.3 und
Tabelle A.2.2.
Tabelle A.2.2
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
SA (m2)
20 × 7,00 = 140
20 × 5,60 = 112
20 × 6,20 = 124
20 × 4,50 = 90
20 × 3,00 = 60
20 × 1,60 = 32
20 × 5,50 = 110
Verkehrsmittel
Straßenbahnen
Lastkraftwagen
Busse
Minibusse
Personenkraftwagen
Motorräder
Traktoren
Es wird die Berechnung des äquivalenten Lärmpegels aus dem Verkehr für einen
charakteristischen Zeitraum T = 3600 s (zwischen 14.00 und 15.00 Uhr) unter Berücksichtigung
von 4 Straßenbahnspuren und 2 Busspuren benötigt.
Rechenschritte:
1. Berechnung der verschiedenen Flächen in akustischer Hinsicht S im Fall der
verschiedenen Verkehrsmittel gemäß Tabelle A.2.3.
Tabelle A.2.3.
Bauelemente, aus denen sich
Nr. Verkehrsmittel die Gesamtfläche
zusammensetzt
1 Straßenbahnen Einfachverglasung
5
Betonbrüstung
Doppelverglasung (60 % der
Fassadenfläche)
ebene Fläche aus Stahlbeton,
verputzt und fertiggestellt (40 %
der Fassadenfläche)
Betonbrüstung
Lastkraftwage Einfachverglasung
Betonbrüstung
n
Doppelverglasung (60 % der
Fassadenfläche)
Ebene Fläche aus Stahlbeton,
verputzt und fertiggestellt (40 %
der Fassadenfläche).
Einfachverglasung
Busse
Betonbrüstung
Doppelverglasung (60 % der
Fassadenfläche)
Ebene Fläche aus Stahlbeton,
verputzt und fertiggestellt (40 %
der Fassadenfläche)
Einfachverglasung
Minibusse
Betonbrüstung
Personenkraft Einfachverglasung
6
7
wagen
Motorräder
Traktoren
2
3
4
Einfachverglasung
Einfachverglasung
Betonbrüstung
Doppelverglasung (60 % der
Fassadenfläche)
Ebene Fläche aus Stahlbeton,
72
2
FLÄCHE Si (m )
linke Seite
rechte Seite
20×4,00 = 80,00
20×1,00 = 20,00
16×4,00= 64,00
16×1,00 = 16,00
0,6×20×1,20 =14,40
0,6×16×1,20 = 11,52
0,4×20×1,20 = 9,60
20×0,8 = 16,00
20×4,00 = 80,00
20×1,00 = 20,00
0,4×16×1,20 = 7,68
16×0,8 = 12,80
16×4,00 = 64,00
16×1,00 = 16,00
0,6×20×0,60 = 7,20
0,6×16×0,60 = 5,76
0,4×20×0,60 = 4,80
20×4,00 = 80,00
20×1,00 = 20,00
0,4×16×0,60 = 3,84
16×4,00 = 64,00
16×1,00 = 16,00
0,6×20×1,20 =14,40
0,6×16×1,20 = 11,52
0,4×20×1,20 = 9,60
0,4×16×1,20 = 7,68
20×4,00 = 80,00
20×0,50 = 10,00
20×3,00 = 60,00
16×4,00 = 64,00
16×0,50 = 8,00
16×3,00 = 48,00
20×1,60 = 32,00
20×4,00 = 80,00
20×1,00 = 20,00
16×1,60 = 25,60
16×4,00 = 64,00
16 ×1,00 = 16,00
0,6×20×0,50=6,00
0,60×16×0,50=4,80
verputzt und fertiggestellt (40 %
der Fassadenfläche)
a)
b)
c)
d)
e)
0,4×20×0,50=4,00
0,4×16×0,50= 3,20
2. Bestimmung der akustischen Parameter
cs für Asphalt = 0,9 (gemäß Abschnitt 2.3.2)
czv für Räume ohne Bäume (n = 0) = 1,00 (gemäß Abschnitt 2.3.2)
φ Koeffizient, der die Art der Zusammensetzung der Fassaden berücksichtigt φ = 1,1 (gemäß
Abschnitt 2.3.2)
k = 10; k’ = 0 (gemäß Abschnitt 2.3.2)
Berechnung der mittleren Schallabsorptionskoeffizienten α1 und α2 gemäß Abschnitt 2.3.2
1
2
3
4
5
6
7
Verkehrsm
ittel
Charakteristische
Oberfläche der Fläche
SA
Einfachverglasung
Betonbrüstung
Straßenbah Doppelverglasung
nen
Oberfläche Stahlbeton
Betonbrüstung
Unbebaute Zone
Einfachverglasung
Betonbrüstung
Lastkraftw
Doppelverglasung
agen
Oberfläche Stahlbeton
Unbebaute Zone
Einfachverglasung
Betonbrüstung
Busse
Doppelverglasung
Oberfläche Stahlbeton
Unbebaute Zone
Einfachverglasung
Minibusse
Betonbrüstung
Unbebaute Zone
Personenkraf Einfachverglasung
twagen
Unbebaute Zone
Einfachverglasung
Motorräder
Unbebaute Zone
Einfachverglasung
Betonbrüstung
Traktoren
Doppelverglasung
Oberfläche Stahlbeton
Unbebaute Zone
Gesa
mtflä
che
SA
(m2)
140
112
124
90
60
32
110
Flächen Si
(m2)
Links
Rechts
80,00
20,00
14,40
9,60
16,00
80,0
20,0
7,20
4,80
80,0
20,0
14,40
9,60
80,0
10,0
60,0
32,00
80,00
20,00
6,00
4,00
-
64,00
16,00
11,52
7,68
12,80
28,00
64,0
16,00
5,76
3,84
22,40
64,00
16,00
11,52
7,68
24,80
64,0
8,00
18,00
48,00
12,00
25,60
6,40
64,00
16,00
4,80
3,20
22,00
Abs.-koeff. αi
entspr.
Bauelement
Tabelle A.2.4.
Nr.
0,04
0,03
0,15
0,03
0,03
1,00
0,04
0,03
0,15
0,03
1,00
0,04
0,03
0,15
0,03
1,00
0,04
0,03
1,00
0,04
1,00
0,04
1,00
0,04
0,03
0,15
0,03
1,00
α1
links
α2
rechts
0,0528
0,2623
0,0493
0,2594
0,0554
0,2643
0,0427
0,2542
0,0440
0,0440
0,0482
0,2552
0,2552
0,2585
3. Definition des Verkehrs
Die Anzahl der Verkehrsmittel in einem Zeitraum von einer Stunde ni / h und die Zeit, in
der das Fahrzeug den Abstand von 20 m zurücklegt, τi, sind in Tabelle A.2.5 angegeben.
Tabelle A.2.5.
Anzahl der Fahrzeuge ni / h an den Messpunkten:
Nr.
Verkehrsmittel
S3
T1
T2
S4
S5
S6
τi
S1
S2
1 Straßenbahn (1 Linie)
5
5
2
34
34
33
33
33
33
1,2
2 Lastkraftwagen
3 Busse (1 Linie)
5
5
1,8
4 Minibusse
16
16
17
17
17
17
1,2
5 Personenkraftwagen
116
116
117
117
117
117
1,2
6 Motorräder
9
9
8
8
8
8
1,8
7 Traktoren
4
4
4
4
4
5
3,6
73
4. Ermittlung des spezifischen Lärmpegels LiA für verschiedene Fahrzeugtypen, die über
die Verkehrsader fahren, und des äquivalenten Lärmpegels gemäß Tabelle 1.6, in der LiA und
Lext (f) gemäß Abschnitt 2.3.2 berechnet werden
Tabelle A.2.6.
Nr.
Lärmquelle
1
2
Geräuscharme
Straßenbahn
(2 Linien)
Normale Straßenbahn
(2 Linien)
Lastkraftwagen
Position der
Quelle
LiA(dB(A))
ti /h
T1
T2
T3
T4
74,39
74,45
84,40
84,45
10
10
10
10
S1
S2
S3
S4
S5
S6
85,62
84,93
84,59
84,77
85,22
85,92
40,8
40,8
39,6
39.6
39.6
39.6
3
Busse
(4 Linien)
S1
S6
75,45
75,78
9
9
4
Minibusse
S1
S2
S3
S4
S5
S6
70,80
70,11
69,76
69,93
70,37
71,06
19,2
19,2
20,4
20,4
20,4
20.4
5
Personenkraftwagen
S1
S2
S3
S4
S5
S6
65,77
65,08
64,73
64,90
65,34
66,03
139,2
139,2
140,4
140,4
140,4
140.4
6
Motorräder
S1
S2
S3
S4
S5
S6
80,77
80,08
79,73
79,90
80,34
81,03
16,2
16,2
14,4
14,4
14,4
14,4
7
Traktoren
S1
S2
S3
S4
S5
S6
86,65
84,96
84,62
84,80
85,24
85,94
14,4
14,4
14,4
14,4
14,4
18
Hintergrundlärm
50
Lext(f) = 76 dB(A)
Anmerkung: Wenn der äquivalente Lärmpegel mit der vereinfachten Formel zur
Orientierung aus Abschnitt 2.3.2 berechnet wird, ergibt sich Lext(f) = 74 dB(A); die Differenz
stammt daher, dass bei der Berechnung mit der exakten langen Formel die charakteristischen
Lärmpegel der verschiedenen Quellen LiA sowie die Reflexionen zwischen den Gebäudefronten
genauer berücksichtigt werden.
74
ANHANG 3
Elemente für die Planung der Schutzmaßnahmen gegen den Lärm und die Schwingungen aus
dem Verkehr von U-Bahn-Triebwagen
A.3.1. Dieser Anhang bezieht sich auf die allgemeinsten Aspekte hinsichtlich der Planung
der U-Bahn-Strecken und -Stationen, so dass folgende Punkte nicht durch den Verkehr von UBahn-Triebwagen beeinträchtigt werden:
a) Sicherheit und akustische Behaglichkeit der Wohnungen aus den an den betrachteten
Strecken angrenzenden Gebäuden;
b) Sicherheit und Behaglichkeit der Fahrgäste.
A.3.2. Die Planung erfolgt derart, dass während des Betriebs der U-Bahn Folgendes
eingehalten wird:
—zulässige Grenzwerte für den Normalbetrieb, in akustischer Hinsicht, der Gebäude, die
der Einwirkung der Schwingungen und des Lärms, die durch den Verkehr der U-Bahn erzeugt
werden, ausgesetzt sind (siehe Abschnitt A.3.5);
—Bedingungen für die Dauerhaftigkeit der Struktur der U-Bahn-Stollen und -Linien (siehe
Abschnitt A.3.5.).
Elemente für die Planung
A.3.3. Der Verkehr der Triebwagen im Fall von tief fahrenden U-Bahnen findet in
(einfachen oder übereinander verlegten) Stollen und Tunnels statt, wobei die Rollwege aus
verschiedenen Systemen ausgeführt werden, gemäß den geltenden technischen Vorschriften im
Transportwesen. Zur Veranschaulichung werden die folgenden zwei klassischen gebräuchlichen
Systeme dargestellt:
a) Schienen vom Typ „49“, die auf Holzbalken oder Betonblöcken montiert sind;
b) Schienen vom Typ „60“, die auf Holzbalken oder Betonblöcken montiert sind.
In Abbildung A.3.1 ist eine Detailansicht des Querprofils des U-Bahn-Stollens dargestellt,
bei dem die Schienen auf in Ballast eingelassenen Holzbalken angebracht sind.
In Abbildung A.3.2 ist der Fall von Schienen, die auf Betonblöcken angebracht sind,
dargestellt.
DETAILANSICHT MIT ANBRINGUNG DER U-BAHNSCHIENEN AUF IN BALLAST EINGELASSENEN
HOLZBALKEN
75
Abb. A.3.1.
Dämpfer aus Gummi mit einer
Härte von 60 Shore- Dicke 15
mm
Bodenplatt
e
Anz.
variabel
min 650
ETAILANSICHT MIT ANBRINGUNG DER U-BAHNSCHIENEN AUF BETONBLÖCKEN
Abb. A.3.2.
Elemente für die Berechnung
A.3.4. Die vorschriftsmäßige Planung der Querschnitte durch U-Bahn-Stollen unter
Berücksichtigung der in akustischer Hinsicht zulässigen Bedingungen erfolgt unter Abstimmung
der folgenden Maße:
a) Tiefe und Dicke des Stollens;
b) Dicke der Bodenplatte;
c) Dicke der Zwischenplatte, im Fall von übereinander verlegten Stollen;
mit dem gewählten Schienentyp und der Platzierung des Stollens in Bezug auf die an die Strecke
angrenzenden Gebäude, die bereits bestehen oder die gebaut werden könnten; siehe
Abbildung A.3.3.
76
bestehende Gebäude
bestehende Gebäude
QUERPROFIL DURCH EINEN U-BAHN-STOLLEN MIT
ÜBEREINANDER VERLEGTEN STRECKEN
Achse
Schiene
I
Achse
Schiene II
Bestehende befahrbare
Ebene
(variabel)
(variabel)
oberer
Stollen
unterer
Stollen
Anmerkung: l1 Abstand gemäß Formel A.3.1. im Fall eines Stollens
mit Bodenplatte in einer größeren Höhe als lReferenz
Abb. A.3.3.
In Tabelle A.3.1. sind Lärmpegel dargestellt, die bei der Durchfahrt eines U-BahnTriebwagens erzeugt werden, in Gebäuden, die sich in verschiedenen Abständen zur Wand eines
gemäß Abbildung A.3.3 ausgeführten Doppelstollens befinden.
Tabelle A 3.1.
Lärmpegel, die bei der Durchfahrt eines U-Bahn-Triebwagens erzeugt werden
Schienentyp
49/Blöcke
49/Holz
Ballast
60/Blöcke
Art der
Anbringung
Direkt am Boden
Auf Platte 90 cm
Auf Platte 80 cm
Auf Platte 70 cm
Auf Platte 60 cm
Direkt am Boden
Auf Platte 90 cm
Auf Platte 80 cm
Auf Platte 70 cm
Auf Platte 60 cm
Direkt am Boden
Auf Platte 90 cm
Auf Platte 80 cm
Auf Platte 70 cm
Auf Platte 60 cm
5
35,8
45,8
47,6
50,3
52,8
30,8
40.8
42,6
45,3
50,3
39,3
49,3
51,5
53,8
56,3
6
34,2
44,2
46
48,7
51,2
29,2
39,2
41
43,7
46,2
37,7
47,7
49,5
52,2
54,7
7
33
43
44,8
47,5
50
28
38
39,8
42,5
45
36,5
46,5
48,5
51
53,5
L (dB(A)) …für einen Abstand von … m
8
9
10
12
14
16
31,8 30,8 29,8
41,8 40,8 39,8 38,2 36,8 35,8
43,6 42,6 41,6 40
38,6 37,6
46,3 45,3 44,3 42,7 41,3 40,3
48,8 47,8 46,8 45,2 43,8 42,8
26,8 25,8 24,8
36,8 35,8 34,8 33,2 31,8 30,8
38,6 37,6 30,6 35
33,6 32,6
41,3 40,3 39,3 37,7 36,3 35,3
43,8 42,8 41,8 40,2 38,8 37,8
35,3 34,3 33,3
45,3 44,3 43,3 41,7 40,3 39,3
47,1 46,1 45,1 43,5 42,2 41,1
49,8 48,8 47,8 46,2 44,8 43,8
52,3 51,3 50,3 48,7 47,3 46,3
77
18
20
34,8
36,6
39,3
43,8
33,8
35,6
38,3
40,8
29,8
31,6
34,3
36,8
28,8
30,6
33,3
35,8
38,3
40,1
42,8
45,3
37,3
39,1
41,8
44,3
60/Holz
Ballast
Direkt am Boden
Auf Platte 90 cm
Auf Platte 80 cm
Auf Platte 70 cm
Auf Platte 60 cm
34,3
44,3
46,1
48,8
51,3
32,7
42,7
44,5
47,2
49,7
31,5
41,5
43,3
46
48,5
30,3
40,3
42,1
44,8
47,3
29,3
39,3
41,1
43,8
46,3
28,3
38,3
40,1
42,8
45,3
36,7
38,5
41,2
43,7
35,3
37,1
39,8
42,3
34,3
36,1
38,8
41,3
33,3
35,1
37,8
40,3
32,3
34,1
36,8
39,3
A.3.4.1. Im Fall von einfachen Stollen, deren Bodenplatte die Dicke des unteren Stollens in
Abbildung A.3.3 behält, wobei sie aber in einer größeren Höhe als die in der Abbildung
dargestellte (näher an der Geländeoberfläche) verlegt ist, wird in an der Strecke angrenzenden
Gebäuden ein Anstieg des Lärmpegels (bei Durchfahrt eines Triebwagens) ΔLh verzeichnet
(bezogen auf die Werte aus Tabelle A.3.1.), der annähernd mit folgender Formel ermittelt wird:
l
Lh  20 lg
l1
(A.3.1.)
mit: „ l : Referenzabstand (ermittelt gemäß Abbildung A.3.3);
l1 : reeller Abstand des Gebäudes zur betrachteten Strecke.
A.3.4.2. Im Fall von einfachen Stollen oder Tunnels mit einer Bodenplattendicke von
weniger als 100 cm wird in an der Strecke angrenzenden Gebäuden ein Anstieg des Lärmpegels,
bezogen auf die Werte aus Tabelle A.3.1, ΔLr verzeichnet, der annähernd mit folgender Formel
ermittelt wird:
d
Lr  40 lg
d0
(A.3.2.)
mit:
d0 : Referenzdicke 100 cm (ermittelt gemäß Abbildung A.3.3.);
d = reelle Dicke der Bodenplatte.
Anmerkung: Im Fall von Tunnels wird in der Formel A.3.2 die Mindestdicke des
Stützelements des Rollwegbettes einsetzt.
Zulässige Grenzwerte für Lärm und Schwingungen
A.3.5. Die zulässigen Grenzwerte für den Normalbetrieb, in akustischer Hinsicht, der
Gebäude, die der Einwirkung der Schwingungen und des Lärms, die durch den Verkehr der UBahn erzeugt werden, ausgesetzt sind, werden gemäß den Bestimmungen der Vorschriften STAS
6156 und SR 12025/2 festgelegt.
Die Schwingungen und der Lärm, die bei der Durchfahrt eines U-Bahn-Triebwagens
erzeugt werden, können als vereinzelte Einwirkungen angesehen werden (im Kontext des
gesamten Referenzzeitraums, für den der zulässige Pegel festgelegt wird).
Unter der Annahme, dass die maximale Dauer des bei der Durchfahrt eines U-BahnTriebwagens erzeugten Lärms bezogen auf die Referenzdauer in die Kategorie 3 eingeordnet
werden kann (siehe Tabelle 2 Abschnitt 2.3.1 aus STAS 6156 bzw. Tabelle 3 Abschnitt 2.8 aus
SR 12025/2), ergibt sich Folgendes:
a) Der zulässige Grenzwert des maximalen Lärmpegels, der in einer Funktionseinheit in
einem Gebäude aufgezeichnet wird, ist gleich dem in STAS 6156 Abschnitt 2.1 vorgesehenen
Wert, zu dem 10 dB(A) addiert werden.
Beispielsweise ist der zulässige Grenzwert des maximalen von der Durchfahrt einer UBahn erzeugten Lärmpegels der kleinste der beiden folgenden Werte:
i. 45 dB(A), bzw. Cz 40;
ii. Wert, der dem Hintergrundlärm LAF90 entspricht, zu dem 15 dB addiert werden.
b) Der zulässige Grenzwert des maximalen Schwingungspegels, der in einer
Funktionseinheit aufgezeichnet wird, ist gleich dem in STAS 12025/2 Abschnitt 2.5
vorgesehenen Wert, zu dem 12 Schwingungen addiert werden.
Beispielsweise ist der zulässige Grenzwert des maximalen von der Durchfahrt einer UBahn erzeugten Schwingungspegels Az92, bzw. Az 86.
Anmerkung: Die Einhaltung dieses Wertes führt gleichzeitig zur Erfüllung der
Anforderungen hinsichtlich der Behaglichkeit und der Dauerhaftigkeit.
78
A.3.6.Für die Einhaltung der in Abschnitt A.3.5 vorgesehenen Bedingungen sowie für die
Erfüllung der Bedingungen hinsichtlich der Dauerhaftigkeit der Struktur der Stollen oder der UBahn-Linien wird empfohlen, dass auf der Bodenplatte unter dem Rollweg die neben dem
vertikalen Element, das die Bodenplatte säumt, aufgezeichneten Schwingungen die Werte aus
Tabelle A.3.2 nicht übersteigen.
Tabelle A.3.2.
f (Hz)
1
2
4
8
16
31,5
63
125
Effektive Höchstwerte der
Beschleunigung (m/s2)
0,03
0,03
0.035
0,05
0,08
0,16
0,3
0,6
Anmerkung: Falls keine Messungen auf der Bodenplatte möglich sind, ist es zulässig, dass
die Überprüfung auf den vertikalen Betonelementen, die das Rollwegbett säumen (in Stationen,
auf dem Bahnsteig) vorgenommen wird.
ANHANG 4
(zur Information)
Lärmspektren einiger Lärmquellen aus dem Straßenverkehr und Schwingungsspektren
einiger städtischer Schwingungsquellen
A.4.1. Die Lärmspektren einiger Lärmquellen aus dem Straßenverkehr auf einer
Autobahn A2, an der Ausfahrt aus einer Stadt, sind zur Veranschaulichung im Folgenden in den
Abbildungen A.4.1, A.4.2 und A.4.3 dargestellt:
79
(ABENDS)
Cursor values
Ort: A2, Datum: 08.05.2007; Dauer: 20:00 - 20:30
Cursor values
Ort: A2, Datum: 08.05.2007; Dauer: 20:30 - 21:00
Abb. A.4.1
80
Cursor values
Ort: A2, Datum: 09.05.2007; Dauer: 14:00 - 14:30
Cursor values
Ort: A2, Datum: 09.05.2007; Dauer: 14:30 - 15:00
Abb. A.4.2
81
(ABENDS)
Cursor values
Ort: A2, Datum: 09.05.2007; Dauer: 20:00 - 20:30
Cursor values
Ort: A2, Datum: 09.05.2007; Dauer: 20:30 - 21:00
Abb. A.4.3
A.4.2. Die Schwingungsspektren einiger städtischer Lärmquellen sind im Folgenden zur
Veranschaulichung dargestellt:
A.4.2.a) für den Fall eines Standorts in einer Stadt, im Bereich einer Brücke zwischen
einer Straßenverkehrsader und dem Bahnverkehrsbereich, wo die Messungen der Schwingungen
82
für folgende kombinierten Verkehrsarten ausgeführt wurden: - Straßenverkehr; Straßenbahnverkehr; - Zugverkehr; - kombinierter Straßenbahn- und Zugverkehr.
Die Messpunkte wurden wie folgt gewählt: (1) auf Höhe des Geländes unterhalb der
beiden Brückenpfeiler, die der Öffnung entsprechen; (2) oberhalb der beiden Brückenpfeiler, die
der Öffnung an der Basis der Fahrbahnträger entsprechen; (3) in der Mitte der Öffnung der
beiden Fahrbahnträger.
Die Messrichtung der Schwingungen, für die die einachsigen Aufnehmer angebracht
wurden, war die vertikale Richtung.
Für die ausgewählten Positionen wurden für das Kurzzeit-Aufzeichnungssystem
Aufzeichnungsproben für folgende Verkehrsarten ausgeführt:
a) Autoverkehr;
b) Straßenbahnverkehr;
c) Zugverkehr;
d) kombinierter Zug- und Straßenbahnverkehr.
Aus allen erhaltenen Aufzeichnungen wurden einige Aufzeichnungen für die Verarbeitung
mit dem Programmpaket für die Trennung der Quellen ausgewählt. Die Eigenschaften der
Aufzeichnungen lauten wie folgt:
Aufzeichnung 1
Aufzeichnung 2
Aufzeichnung 3
Aufzeichnung 4
Aufzeichnung 5
Aufzeichnung 6
Aufzeichnung 7
Aufzeichnung 8
Aufzeichnung 9
Verkehrsquellen
Straßenbahn
Straßenbahn
Straßenbahn
Zug
Zug+Straßenbahn
Zug
U-Bahn (wahrscheinlich)
Autoverkehr
Autoverkehr
Zur Veranschaulichung werden einige Ergebnisse und experimentelle Verarbeitungen der
Spektren aus Abbildung A.4.4 dargestellt:
cm/s/s
cm/s/s
cm/s/s
cm/s/s
cm/s/s
cm/s/s
cm/s/s
cm/s/s
Experimentelle Verarbeitung, unverarbeitetes Signal, 8 Kanäle, vertikale Richtung
5
Acceleration
Acceleration
Beschleunigungen (cm/s2)
C1 (peak: 1.2 )
0
-5
5
C2 (peak: 2.2 )
0
-5
5
C3 (peak: 0.6 )
0
-5
5
C4 (peak: 2.9 )
0
-5
5
C5 (peak: 0.6 )
0
-5
5
C6 (peak: 0.4 )
0
-5
5
C7 (peak: 0.4 )
0
-5
5
C8 (peak:- 0.3 )
0
-5
5
10
Zeit (sec)
(s)
Timp
15
Geschwindigkeiten (cm/s)
83
20
cm/s
0.05
Velocity
Velocity
C1 (peak:- 0.02 )
0
-0.05
cm/s
0.05
C2 (peak: 0.03 )
0
-0.05
cm/s
0.05
C3 (peak:- 0.01 )
0
-0.05
cm/s
0.05
C4 (peak: 0.05 )
0
-0.05
cm/s
0.05
C5 (peak:- 0.01 )
0
-0.05
cm/s
0.05
C6 (peak: 0.00 )
0
-0.05
cm/s
0.05
C7 (peak: 0.01 )
0
-0.05
cm/s
0.05
C8 (peak: 0.00 )
0
-0.05
5
cm
0.001
10
Zeit (sec)
(s)
Timp
15
20
Verschiebungen (cm)
Displacement
Displacement
C1 (peak: 0.000 )
0
-0.001
cm
0.001
C2 (peak: 0.001 )
0
-0.001
cm
0.001
C3 (peak: 0.000 )
0
-0.001
cm
0.001
C4 (peak:- 0.001 )
0
-0.001
cm
0.001
C5 (peak: 0.000 )
0
-0.001
cm
0.001
C6 (peak: 0.000 )
0
-0.001
cm
0.001
C7 (peak: 0.000 )
0
-0.001
cm
0.001
C8 (peak: 0.000 )
0
-0.001
5
10
Zeit (s)
Timp
(sec)
15
20
cm/s/s
cm/s/s
cm/s/s
cm/s/s
cm/s/s
cm/s/s
cm/s/s
cm/s/s
Experimentelle Verarbeitung, unverarbeitetes Signal, Signale aufgrund der U-Bahn, ungefiltert,
8 Kanäle, vertikale Richtung
0.6
Beschleunigungen (cm/s2)
Acceleration
Acceleration
C1 (peak: 0.0 )
0
-0.6
0.6
C2 (peak: 0.0 )
0
-0.6
0.6
C3 (peak:- 0.1 )
0
-0.6
0.6
C4 (peak: 0.1 )
0
-0.6
0.6
C5 (peak:- 0.5 )
0
-0.6
0.6
C6 (peak: 0.2 )
0
-0.6
0.6
C7 (peak: 0.1 )
0
-0.6
0.6
C8 (peak:- 0.1 )
0
-0.6
10
20
Timp
Zeit (sec)
(s)
Geschwindigkeiten (cm/s)
84
30
cm/s
0.02
Velocity
Velocity
C1 (peak: 0.00 )
0
-0.02
cm/s
0.02
C2 (peak: 0.00 )
0
-0.02
cm/s
0.02
C3 (peak: 0.00 )
0
-0.02
cm/s
0.02
C4 (peak: 0.00 )
0
-0.02
cm/s
0.02
C5 (peak:- 0.01 )
0
-0.02
cm/s
0.02
C6 (peak: 0.00 )
0
-0.02
cm/s
0.02
C7 (peak: 0.00 )
0
-0.02
cm/s
0.02
C8 (peak: 0.00 )
0
-0.02
10
cm
0.0005
20
Timp
Zeit(sec)
(s)
30
Verschiebungen (cm)
Displacement
Displacement
C1 (peak: 0.000 )
0
-0.0005
cm
0.0005
C2 (peak: 0.000 )
0
-0.0005
cm
0.0005
C3 (peak: 0.000 )
0
-0.0005
cm
0.0005
C4 (peak: 0.000 )
0
-0.0005
cm
0.0005
C5 (peak: 0.000 )
0
-0.0005
cm
0.0005
C6 (peak: 0.000 )
0
-0.0005
cm
0.0005
C7 (peak: 0.000 )
0
-0.0005
cm
0.0005
C8 (peak: 0.000 )
0
-0.0005
10
20
Timp
(sec)
Zeit (s)
30
cm/s/s
cm/s/s
cm/s/s
cm/s/s
cm/s/s
cm/s/s
cm/s/s
cm/s/s
Experimentelle Verarbeitung, unverarbeitetes Signal, Signale aufgrund der U-Bahn, gefiltert
über 60 Hz
8 Kanäle, vertikale Richtung
0.3
Acceleration
Acceleration
Beschleunigungen (cm/s2)
C1 (peak: 0.0 )
0
-0.3
0.3
C2 (peak: 0.0 )
0
-0.3
0.3
C3 (peak: 0.0 )
0
-0.3
0.3
C4 (peak: 0.0 )
0
-0.3
0.3
C5 (peak:- 0.3 )
0
-0.3
0.3
C6 (peak: 0.1 )
0
-0.3
0.3
C7 (peak: 0.1 )
0
-0.3
0.3
C8 (peak: 0.0 )
0
-0.3
5
10
Zeit(sec)
(s)
Timp
15
Geschwindigkeiten (cm/s)
85
20
cm/s
0.002
Velocity
Velocity
C1 (peak: 0.00 )
0
-0.002
cm/s
0.002
C2 (peak: 0.00 )
0
-0.002
cm/s
0.002
C3 (peak: 0.00 )
0
-0.002
cm/s
0.002
C4 (peak: 0.00 )
0
-0.002
cm/s
0.002
C5 (peak: 0.00 )
0
-0.002
cm/s
0.002
C6 (peak: 0.00 )
0
-0.002
cm/s
0.002
C7 (peak: 0.00 )
0
-0.002
cm/s
0.002
C8 (peak: 0.00 )
0
-0.002
5
cm
0.0001
10
Displacement
Displacement
Zeit (sec)
(s)
Timp
15
20
Verschiebungen (cm)
C1 (peak: 0.000 )
0
-0.0001
cm
0.0001
C2 (peak: 0.000 )
0
-0.0001
cm
0.0001
C3 (peak: 0.000 )
0
-0.0001
cm
0.0001
C4 (peak: 0.000 )
0
-0.0001
cm
0.0001
C5 (peak: 0.000 )
0
-0.0001
cm
0.0001
C6 (peak: 0.000 )
0
-0.0001
cm
0.0001
C7 (peak: 0.000 )
0
-0.0001
cm
0.0001
C8 (peak: 0.000 )
0
-0.0001
5
10
Zeit (sec)
(s)
Timp
15
20
Abb. A.4.4
A.4.2.b) für den Fall einiger Schwingungsquellen aus kontrollierten Explosionen werden
im Folgenden in Abbildung A.4.5 zur Veranschaulichung einige Schwingungsspektren
dargestellt:
86
1- Darstellung im Bereich Zeit und Frequenz.
Datum der Explosion: 27.06.2005, Uhrzeit: 05:52:20
Acceleration
Acc.
Osten (peak: 84,6
cm/s/s
Acc.
Norden (peak: 54,6
cm/s/s
Acc.
Westen (peak: -13,0
cm/s/s
Zeit (s)
Velocity
Geschwi
ndigkeit
Osten (peak: 0,13
cm/s
Geschwi
ndigkeit
Norden (peak: 0,08
cm/s
Geschwi
ndigkeit
Westen (peak: 0,02
cm/s
Zeit (s)
Fourier Spectrum (Time: 0-10s, Parzen: 1 Hz)
Power Spectrum
Fourier Amplitude
Power Spectrum (Time: 0-10s, Parzen: 1 Hz)
Frequency (Hz)
Frequency (Hz)
Abb. A.4.5 – Typische Verarbeitungen im Bereich Zeit und Frequenz der
Aufzeichnungen
87
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