im Namen der Union

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Europäisches Parlament
2014-2019
Plenarsitzungsdokument
A8-0362/2016
1.12.2016
***
EMPFEHLUNG
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen
der Union – des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der
Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und
Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors
(07620/2016 – C8-0463/2016 – 2016/0092(NLE))
Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Helmut Scholz
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DE
PE589.212v02-00
In Vielfalt geeint
DE
PR_NLE-AP_Agreement
Erklärung der benutzten Zeichen
*
***
***I
***II
***III
Anhörungsverfahren
Zustimmungsverfahren
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (erste Lesung)
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (zweite Lesung)
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (dritte Lesung)
(Die Angabe des Verfahrens beruht auf der im Rahmen des Entwurfs eines
Rechtsakts vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.)
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INHALT
Seite
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS ......................................................................................................................... 5
KURZE BEGRÜNDUNG.......................................................................................................... 6
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN 8
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES ............................................... 11
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ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der
Union – des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der
Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru
andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors
(07620/2016 – C8-0463/2016 – 2016/0092(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
–
unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (07620/2016),
–
unter Hinweis auf den Entwurf des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen
zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie
Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors (07621/2016),
–
unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 91, Artikel 100 Absatz 2, Artikel 207
Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um
Zustimmung (C8-0463/2016),
–
gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf
Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
–
unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel sowie
die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0362/2016),
1.
gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;
2.
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der
Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie
Kolumbiens, Ecuadors und Perus zu übermitteln.
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KURZE BEGRÜNDUNG
Das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten
einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits wurde am 26. Juni 2012 in Brüssel
unterzeichnet, und einige seiner Bestimmungen wurden gemäß seinem Artikel 330 seit dem
1. März 2013 zwischen der Europäischen Union und Peru und seit dem 1. August 2013
zwischen der Europäischen Union und Kolumbien angewandt.
Das Europäische Parlament nahm am 11. Dezember 2012 eine legislative Entschließung an,
in der es dem Abschluss dieses Abkommens zustimmte.
In Artikel 329 des Handelsübereinkommens ist die Möglichkeit eines Beitritts von weiteren
Mitgliedstaaten der Andengemeinschaft zu dem Abkommen vorgesehen. Die Europäische
Union und Ecuador haben am 17. Juli 2014 die Verhandlungen über einen solchen Beitritt
abgeschlossen.
Am 20. November 2015 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zum Beitritt
Ecuadors zu dem Handelsübereinkommen (2015/2656(RSP)) an, in der es den Abschluss der
Verhandlungen mit Ecuador begrüßte und die zügige und uneingeschränkte Inkraftsetzung
und Durchführung dieses Übereinkommens forderte, wodurch es Ecuador ermöglicht würde,
seinen neuen Ansatz, Maßnahmen für die wirtschaftlich und sozial nachhaltige Entwicklung
des Landes anzuregen, unter den auf regionaler wie internationaler Ebene schwierigen
Rahmenbedingungen weiterzuverfolgen. Daher forderte das Europäische Parlament in seiner
Entschließung vom 20. November 2015 zum Beitritt Ecuadors zu dem
Handelsübereinkommen (2015/2656(RSP)) die Regierung Ecuadors zudem nachdrücklich
auf, die von Kolumbien und Peru übermittelten Aktionspläne zur Kenntnis zu nehmen und
ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, die vor der Abstimmung des Europäischen Parlaments
über den Beitritt Ecuadors zu dem Handelsübereinkommen vorgelegt werden sollten.
Nachdem die Entschließung angenommen worden war, leitete der Berichterstatter vom 21. bis
zum 23. März 2016 die Reise einer offiziellen Delegation des Europäischen Parlaments nach
Ecuador. Die Reise der Delegation fand auf Einladung des Präsidenten Ecuadors, Rafael
Correa, statt und bot die Gelegenheit, sich mit der ecuadorianischen Regierung, mit Vertretern
des Kongresses und der Zivilgesellschaft sowie mit weiteren Interessenträgern über den
Beitritt Ecuadors zu dem Handelsübereinkommen auszutauschen. Die Reise der Delegation
fand zu einem entscheidenden Zeitpunkt statt und war für die Arbeit des INTA-Ausschusses
höchst zweckdienlich, da dadurch eine Weiterbehandlung der Entschließung des
Europäischen Parlaments ermöglicht wurde, die Mitglieder die Möglichkeit erhielten, sich vor
Ort einen Eindruck zu verschaffen, und dazu beigetragen wurde, die Abstimmung im
Zustimmungsverfahren vorzubereiten.
Die wirtschaftliche Lage Ecuadors ist derzeit aufgrund des Einbruchs der Ölpreise um mehr
als 60 % (2015) sowie der Aufwertung des US-Dollars und der Abwertung anderer
Währungen (Kolumbien) schwierig. 2015 sind die Gesamtausfuhren Ecuadors um 29 %
zurückgegangen – hauptsächlich aufgrund des Rückgangs der Ölexporte um 50 %, während
die Nichtölexporte ebenfalls um 6,1 % zurückgingen, was zur Folge hatte, dass die Regierung
nicht ausreichend Einnahmen zur Verfügung hatte, um ihren Finanzbedarf zu decken.
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Am 16. April wurde das Land von einem Erdbeben der Stärke 7,8 erschüttert. Mindestens
673 Menschen starben und weitere 27 732 Menschen wurden verletzt. Die ecuadorianische
Regierung schätzt die Wiederaufbaukosten auf etwa 3 Mrd. USD – das entspricht etwa 3 %
des BIP.
Ecuador wird infolge von Änderungen in der betreffenden EU-Verordnung am 31. Dezember
2016 seinen APS+-Status verlieren. Wenn das Land weder den APS+-Status innehat noch die
Vorteile nutzen kann, die sich aus dem Handelsübereinkommen ergeben, könnte das
nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschaft Ecuadors haben.
Der Beitritt Ecuadors zum Handelsübereinkommen mit Kolumbien und Peru sowie dessen
schrittweise, flexible Umsetzung durch die Kommission auf der Grundlage eines Ansatzes der
Heranführung und unter Berücksichtigung der regelmäßigen Bewertungen nach Anhörung
sowohl der ecuadorianischen Regierung als auch der Zivilgesellschaft sollten einen Fortschritt
für die Beziehungen mit bedeutenden, gleichgesinnten und wachstumsstarken Ländern in
einer Region darstellen, die sich immer mehr dem asiatischen und pazifischen Raum
zuwendet.
Ecuador reagierte auf die Aufforderung des Europäischen Parlaments und übermittelte diesem
am 21. Juni 2016 ein Dokument mit dem Titel „Panorama of Policies, Achievement and
Actions of Ecuador aimed at the Good Living (Buen Vivir)“.
In Anbetracht der obigen Ausführungen empfiehlt der Berichterstatter dem Parlament, dem
Beitritt Ecuadors zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren
Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits seine Zustimmung zu
geben. Allerdings möchte er auch darauf hinweisen, dass Kontrolle, Auswertung und
Nachbereitung bestehender Abkommen wesentliche Prioritäten im Rahmen der gemeinsamen
Handelspolitik darstellen müssen und dass die Kommission verpflichtet ist, das Parlament
über ihre Aktivitäten in Bezug auf Umsetzung, Kontrolle und Nachbereitung dieses
Abkommens zu unterrichten, insbesondere in Bezug auf die in der Entschließung des
Europäischen Parlaments vom 20. November 2015 dargelegten Verpflichtungen auf dem
Gebiet der nachhaltigen Entwicklung.
Die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu diesem Beschluss des Rates ist ein
verbindlicher Bestandteil des Prozesses zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls.
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26.10.2016
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE
ANGELEGENHEITEN
für den Ausschuss für internationalen Handel
über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Beitrittsprotokolls
zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten
einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors
(COM(2016)0174 – C8-0000/2016 – 2016/0092(NLE))
Verfasser der Stellungnahme: Elmar Brok
KURZE BEGRÜNDUNG
Der Beitritt Ecuadors zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und
ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits ist ein Meilenstein in
der Entwicklung der Beziehungen der EU zu Ecuador, das zu einem wichtigen und
gleichgesinnten Partner in der Region geworden ist.
Die Verhandlungen über ein Handelsübereinkommen mit den Andenstaaten begannen 2009.
Während Ecuador und Bolivien früh aus den Verhandlungsgesprächen ausschieden, wurde im
Juni 2012 ein Übereinkommen mit Kolumbien und Peru geschlossen. Da die Ratifizierung
durch alle Parteien noch aussteht, wird das Übereinkommen mit Peru seit dem 1. März 2013
und mit Kolumbien seit dem 1. August 2013 vorläufig angewandt. Ecuador beschloss zu
Beginn des Jahres 2013, die Verhandlungen mit der EU wieder aufzunehmen. Die
Verhandlungen wurden am 17. Juli 2014 abgeschlossen, und der vereinbarte Wortlaut wurde
am 12. Dezember 2014 paraphiert.
Im Rahmen des Übereinkommens ist die progressive Öffnung des Marktes für Waren,
Dienstleistungen, die Vergabe öffentlicher Aufträge und Investitionen vorgesehen, was auch
die Abschaffung der meisten Zölle beinhaltet. Dadurch kann Ecuador weiterhin von dem
bevorzugten Zugang zum EU-Markt profitieren, obwohl das Land nicht mehr unter die
Sonderregelung APS+ fällt, seit die Weltbank es wieder als Land mit oberem mittlerem
Einkommen eingestuft hat. Außerdem enthält das Übereinkommen ein Kapitel über Handel
und nachhaltige Entwicklung, das ehrgeizige Bestimmungen zu Arbeits- und Umweltschutz
umfasst und mit dem verlässliche und stabile Umweltbedingungen für Investoren und
Marktteilnehmer auf beiden Seiten gewährleistet werden sollen.
Mit dem Übereikommen können beide Parteien noch engere bilaterale Beziehungen aufbauen
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und die wirtschaftliche und politische Integration in der Andenregion weiter vorantreiben. Es
bietet sich außerdem die Möglichkeit, den politischen Dialog zwischen der EU und Ecuador
auf der Grundlage der Wahrung der demokratischen Grundsätze und der Achtung der
Grundrechte zu intensivieren. Im Rahmen dieses Dialogs sollten auch sensible Themen wie
die freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit angesprochen werden, die mit der
Verabschiedung des Kommunikationsgesetzes im Juni 2013 erheblich eingeschränkt wurden.
In den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes wurden fast 900 Verfahren gegen
kritische Journalisten und Medieneinrichtungen eingeleitet.
Der Verfasser fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Kommission auf, dafür
Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen zu einer nachhaltigen Entwicklung umgesetzt
werden, und die Lage im Land in Hinblick auf die politischen Rechte und Grundrechte genau
zu beobachten sowie dem Europäischen Parlament regelmäßig über die Umsetzung des
Übereinkommens zu berichten.
Angesichts der zu erwartenden wirtschaftlichen und politischen Vorteile im Zusammenhang
mit dem Beitritt Ecuadors zum Freihandelsabkommen EU–Kolumbien/Peru und der
Aufnahme eines ehrgeizigen Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung, das die
Entschlossenheit der Parteien, internationale Verträge und Abkommen im Bereich der
Arbeitnehmerrechte und des Umweltschutzes zu achten, einzuhalten und durchzusetzen,
widerspiegelt, schlägt der Verfasser dem AFET-Ausschuss vor, die Billigung dieses
Abkommens zu empfehlen.
*******
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für
internationalen Handel, die Zustimmung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates
über den Abschluss des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der
Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru
andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors zu empfehlen.
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VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES
Titel
Beitritt zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union
und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru
andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors
Bezugsdokumente
COM(2016)0174 – 2016/0092(NLE)
Federführender Ausschuss
INTA
Verfasser(in) der Stellungnahme
Datum der Benennung
Elmar Brok
24.5.2016
Datum der Annahme
24.10.2016
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Mitglieder
Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Nikos Androulakis, Francisco
Assis, Petras Auštrevičius, Amjad Bashir, Elmar Brok, Klaus Buchner,
James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Javier Couso Permuy, Andi
Cristea, Georgios Epitideios, Anna Elżbieta Fotyga, Michael Gahler,
Sandra Kalniete, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Eduard
Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Sabine
Lösing, Ulrike Lunacek, Andrejs Mamikins, Ramona Nicole Mănescu,
Tamás Meszerics, Javier Nart, Ioan Mircea Paşcu, Vincent Peillon,
Alojz Peterle, Kati Piri, Cristian Dan Preda, Jaromír Štětina, Dubravka
Šuica, Charles Tannock, László Tőkés, Johannes Cornelis van Baalen,
Geoffrey Van Orden
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellvertreter
Ana Gomes, Javi López, Juan Fernando López Aguilar, Antonio LópezIstúriz White, Urmas Paet, Jean-Luc Schaffhauser, Helmut Scholz,
Bodil Valero
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)
Karoline Graswander-Hainz, Marijana Petir, Ivan Štefanec
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VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel
Beitritt zum Handelsübereinkommen zwischen der EU und ihren
Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
betreffend den Beitritt Ecuadors
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer
07620/2016 – C8-0463/2016 – COM(2016)0174 – 2016/0092(NLE)
Datum der Anhörung / des Ersuchens
um Zustimmung
14.11.2016
Federführender Ausschuss
Datum der Bekanntgabe im Plenum
INTA
24.11.2016
Mitberatende Ausschüsse
Datum der Bekanntgabe im Plenum
AFET
24.11.2016
Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
Datum des Beschlusses
DEVE
20.4.2016
Berichterstatter
Datum der Benennung
Helmut Scholz
20.4.2016
Prüfung im Ausschuss
26.9.2016
Datum der Annahme
29.11.2016
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Mitglieder
William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, David
Campbell Bannerman, Salvatore Cicu, Marielle de Sarnez, Eleonora
Forenza, Karoline Graswander-Hainz, Ska Keller, Bernd Lange, David
Martin, Emmanuel Maurel, Sorin Moisă, Alessia Maria Mosca, Franz
Obermayr, Artis Pabriks, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl,
Marietje Schaake, Helmut Scholz, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellvertreter
Klaus Buchner, Sergio Gutiérrez Prieto, Agnes Jongerius, Syed Kamall,
Costas Mavrides, Fernando Ruas, Wim van de Camp, Jarosław Wałęsa
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)
Rosa D’Amato, Bernd Kölmel
Datum der Einreichung
1.12.2016
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24.11.2016
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