Europäisches Parlament 2014-2019 Plenarsitzungsdokument A8-0362/2016 1.12.2016 *** EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors (07620/2016 – C8-0463/2016 – 2016/0092(NLE)) Ausschuss für internationalen Handel Berichterstatter: Helmut Scholz RR\1111562DE.docx DE PE589.212v02-00 In Vielfalt geeint DE PR_NLE-AP_Agreement Erklärung der benutzten Zeichen * *** ***I ***II ***III Anhörungsverfahren Zustimmungsverfahren Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (erste Lesung) Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (zweite Lesung) Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (dritte Lesung) (Die Angabe des Verfahrens beruht auf der im Rahmen des Entwurfs eines Rechtsakts vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.) PE589.212v02-00 DE 2/11 RR\1111562DE.docx INHALT Seite ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ......................................................................................................................... 5 KURZE BEGRÜNDUNG.......................................................................................................... 6 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN 8 VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES ............................................... 11 RR\1111562DE.docx 3/11 PE589.212v02-00 DE PE589.212v02-00 DE 4/11 RR\1111562DE.docx ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors (07620/2016 – C8-0463/2016 – 2016/0092(NLE)) (Zustimmung) Das Europäische Parlament, – unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (07620/2016), – unter Hinweis auf den Entwurf des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors (07621/2016), – unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 91, Artikel 100 Absatz 2, Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0463/2016), – gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung, – unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel sowie die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0362/2016), 1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls; 2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie Kolumbiens, Ecuadors und Perus zu übermitteln. RR\1111562DE.docx 5/11 PE589.212v02-00 DE KURZE BEGRÜNDUNG Das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits wurde am 26. Juni 2012 in Brüssel unterzeichnet, und einige seiner Bestimmungen wurden gemäß seinem Artikel 330 seit dem 1. März 2013 zwischen der Europäischen Union und Peru und seit dem 1. August 2013 zwischen der Europäischen Union und Kolumbien angewandt. Das Europäische Parlament nahm am 11. Dezember 2012 eine legislative Entschließung an, in der es dem Abschluss dieses Abkommens zustimmte. In Artikel 329 des Handelsübereinkommens ist die Möglichkeit eines Beitritts von weiteren Mitgliedstaaten der Andengemeinschaft zu dem Abkommen vorgesehen. Die Europäische Union und Ecuador haben am 17. Juli 2014 die Verhandlungen über einen solchen Beitritt abgeschlossen. Am 20. November 2015 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zum Beitritt Ecuadors zu dem Handelsübereinkommen (2015/2656(RSP)) an, in der es den Abschluss der Verhandlungen mit Ecuador begrüßte und die zügige und uneingeschränkte Inkraftsetzung und Durchführung dieses Übereinkommens forderte, wodurch es Ecuador ermöglicht würde, seinen neuen Ansatz, Maßnahmen für die wirtschaftlich und sozial nachhaltige Entwicklung des Landes anzuregen, unter den auf regionaler wie internationaler Ebene schwierigen Rahmenbedingungen weiterzuverfolgen. Daher forderte das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 20. November 2015 zum Beitritt Ecuadors zu dem Handelsübereinkommen (2015/2656(RSP)) die Regierung Ecuadors zudem nachdrücklich auf, die von Kolumbien und Peru übermittelten Aktionspläne zur Kenntnis zu nehmen und ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, die vor der Abstimmung des Europäischen Parlaments über den Beitritt Ecuadors zu dem Handelsübereinkommen vorgelegt werden sollten. Nachdem die Entschließung angenommen worden war, leitete der Berichterstatter vom 21. bis zum 23. März 2016 die Reise einer offiziellen Delegation des Europäischen Parlaments nach Ecuador. Die Reise der Delegation fand auf Einladung des Präsidenten Ecuadors, Rafael Correa, statt und bot die Gelegenheit, sich mit der ecuadorianischen Regierung, mit Vertretern des Kongresses und der Zivilgesellschaft sowie mit weiteren Interessenträgern über den Beitritt Ecuadors zu dem Handelsübereinkommen auszutauschen. Die Reise der Delegation fand zu einem entscheidenden Zeitpunkt statt und war für die Arbeit des INTA-Ausschusses höchst zweckdienlich, da dadurch eine Weiterbehandlung der Entschließung des Europäischen Parlaments ermöglicht wurde, die Mitglieder die Möglichkeit erhielten, sich vor Ort einen Eindruck zu verschaffen, und dazu beigetragen wurde, die Abstimmung im Zustimmungsverfahren vorzubereiten. Die wirtschaftliche Lage Ecuadors ist derzeit aufgrund des Einbruchs der Ölpreise um mehr als 60 % (2015) sowie der Aufwertung des US-Dollars und der Abwertung anderer Währungen (Kolumbien) schwierig. 2015 sind die Gesamtausfuhren Ecuadors um 29 % zurückgegangen – hauptsächlich aufgrund des Rückgangs der Ölexporte um 50 %, während die Nichtölexporte ebenfalls um 6,1 % zurückgingen, was zur Folge hatte, dass die Regierung nicht ausreichend Einnahmen zur Verfügung hatte, um ihren Finanzbedarf zu decken. PE589.212v02-00 DE 6/11 RR\1111562DE.docx Am 16. April wurde das Land von einem Erdbeben der Stärke 7,8 erschüttert. Mindestens 673 Menschen starben und weitere 27 732 Menschen wurden verletzt. Die ecuadorianische Regierung schätzt die Wiederaufbaukosten auf etwa 3 Mrd. USD – das entspricht etwa 3 % des BIP. Ecuador wird infolge von Änderungen in der betreffenden EU-Verordnung am 31. Dezember 2016 seinen APS+-Status verlieren. Wenn das Land weder den APS+-Status innehat noch die Vorteile nutzen kann, die sich aus dem Handelsübereinkommen ergeben, könnte das nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschaft Ecuadors haben. Der Beitritt Ecuadors zum Handelsübereinkommen mit Kolumbien und Peru sowie dessen schrittweise, flexible Umsetzung durch die Kommission auf der Grundlage eines Ansatzes der Heranführung und unter Berücksichtigung der regelmäßigen Bewertungen nach Anhörung sowohl der ecuadorianischen Regierung als auch der Zivilgesellschaft sollten einen Fortschritt für die Beziehungen mit bedeutenden, gleichgesinnten und wachstumsstarken Ländern in einer Region darstellen, die sich immer mehr dem asiatischen und pazifischen Raum zuwendet. Ecuador reagierte auf die Aufforderung des Europäischen Parlaments und übermittelte diesem am 21. Juni 2016 ein Dokument mit dem Titel „Panorama of Policies, Achievement and Actions of Ecuador aimed at the Good Living (Buen Vivir)“. In Anbetracht der obigen Ausführungen empfiehlt der Berichterstatter dem Parlament, dem Beitritt Ecuadors zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits seine Zustimmung zu geben. Allerdings möchte er auch darauf hinweisen, dass Kontrolle, Auswertung und Nachbereitung bestehender Abkommen wesentliche Prioritäten im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik darstellen müssen und dass die Kommission verpflichtet ist, das Parlament über ihre Aktivitäten in Bezug auf Umsetzung, Kontrolle und Nachbereitung dieses Abkommens zu unterrichten, insbesondere in Bezug auf die in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2015 dargelegten Verpflichtungen auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu diesem Beschluss des Rates ist ein verbindlicher Bestandteil des Prozesses zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls. RR\1111562DE.docx 7/11 PE589.212v02-00 DE 26.10.2016 STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN für den Ausschuss für internationalen Handel über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors (COM(2016)0174 – C8-0000/2016 – 2016/0092(NLE)) Verfasser der Stellungnahme: Elmar Brok KURZE BEGRÜNDUNG Der Beitritt Ecuadors zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits ist ein Meilenstein in der Entwicklung der Beziehungen der EU zu Ecuador, das zu einem wichtigen und gleichgesinnten Partner in der Region geworden ist. Die Verhandlungen über ein Handelsübereinkommen mit den Andenstaaten begannen 2009. Während Ecuador und Bolivien früh aus den Verhandlungsgesprächen ausschieden, wurde im Juni 2012 ein Übereinkommen mit Kolumbien und Peru geschlossen. Da die Ratifizierung durch alle Parteien noch aussteht, wird das Übereinkommen mit Peru seit dem 1. März 2013 und mit Kolumbien seit dem 1. August 2013 vorläufig angewandt. Ecuador beschloss zu Beginn des Jahres 2013, die Verhandlungen mit der EU wieder aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden am 17. Juli 2014 abgeschlossen, und der vereinbarte Wortlaut wurde am 12. Dezember 2014 paraphiert. Im Rahmen des Übereinkommens ist die progressive Öffnung des Marktes für Waren, Dienstleistungen, die Vergabe öffentlicher Aufträge und Investitionen vorgesehen, was auch die Abschaffung der meisten Zölle beinhaltet. Dadurch kann Ecuador weiterhin von dem bevorzugten Zugang zum EU-Markt profitieren, obwohl das Land nicht mehr unter die Sonderregelung APS+ fällt, seit die Weltbank es wieder als Land mit oberem mittlerem Einkommen eingestuft hat. Außerdem enthält das Übereinkommen ein Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung, das ehrgeizige Bestimmungen zu Arbeits- und Umweltschutz umfasst und mit dem verlässliche und stabile Umweltbedingungen für Investoren und Marktteilnehmer auf beiden Seiten gewährleistet werden sollen. Mit dem Übereikommen können beide Parteien noch engere bilaterale Beziehungen aufbauen PE589.212v02-00 DE 8/11 RR\1111562DE.docx und die wirtschaftliche und politische Integration in der Andenregion weiter vorantreiben. Es bietet sich außerdem die Möglichkeit, den politischen Dialog zwischen der EU und Ecuador auf der Grundlage der Wahrung der demokratischen Grundsätze und der Achtung der Grundrechte zu intensivieren. Im Rahmen dieses Dialogs sollten auch sensible Themen wie die freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit angesprochen werden, die mit der Verabschiedung des Kommunikationsgesetzes im Juni 2013 erheblich eingeschränkt wurden. In den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes wurden fast 900 Verfahren gegen kritische Journalisten und Medieneinrichtungen eingeleitet. Der Verfasser fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen zu einer nachhaltigen Entwicklung umgesetzt werden, und die Lage im Land in Hinblick auf die politischen Rechte und Grundrechte genau zu beobachten sowie dem Europäischen Parlament regelmäßig über die Umsetzung des Übereinkommens zu berichten. Angesichts der zu erwartenden wirtschaftlichen und politischen Vorteile im Zusammenhang mit dem Beitritt Ecuadors zum Freihandelsabkommen EU–Kolumbien/Peru und der Aufnahme eines ehrgeizigen Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung, das die Entschlossenheit der Parteien, internationale Verträge und Abkommen im Bereich der Arbeitnehmerrechte und des Umweltschutzes zu achten, einzuhalten und durchzusetzen, widerspiegelt, schlägt der Verfasser dem AFET-Ausschuss vor, die Billigung dieses Abkommens zu empfehlen. ******* Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, die Zustimmung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors zu empfehlen. RR\1111562DE.docx 9/11 PE589.212v02-00 DE VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES Titel Beitritt zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors Bezugsdokumente COM(2016)0174 – 2016/0092(NLE) Federführender Ausschuss INTA Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung Elmar Brok 24.5.2016 Datum der Annahme 24.10.2016 Ergebnis der Schlussabstimmung +: –: 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Nikos Androulakis, Francisco Assis, Petras Auštrevičius, Amjad Bashir, Elmar Brok, Klaus Buchner, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Javier Couso Permuy, Andi Cristea, Georgios Epitideios, Anna Elżbieta Fotyga, Michael Gahler, Sandra Kalniete, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Sabine Lösing, Ulrike Lunacek, Andrejs Mamikins, Ramona Nicole Mănescu, Tamás Meszerics, Javier Nart, Ioan Mircea Paşcu, Vincent Peillon, Alojz Peterle, Kati Piri, Cristian Dan Preda, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, Charles Tannock, László Tőkés, Johannes Cornelis van Baalen, Geoffrey Van Orden Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Ana Gomes, Javi López, Juan Fernando López Aguilar, Antonio LópezIstúriz White, Urmas Paet, Jean-Luc Schaffhauser, Helmut Scholz, Bodil Valero Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) Karoline Graswander-Hainz, Marijana Petir, Ivan Štefanec PE589.212v02-00 DE 39 8 3 10/11 RR\1111562DE.docx VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES Titel Beitritt zum Handelsübereinkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors Bezugsdokumente - Verfahrensnummer 07620/2016 – C8-0463/2016 – COM(2016)0174 – 2016/0092(NLE) Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung 14.11.2016 Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum INTA 24.11.2016 Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum AFET 24.11.2016 Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses DEVE 20.4.2016 Berichterstatter Datum der Benennung Helmut Scholz 20.4.2016 Prüfung im Ausschuss 26.9.2016 Datum der Annahme 29.11.2016 Ergebnis der Schlussabstimmung +: –: 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, David Campbell Bannerman, Salvatore Cicu, Marielle de Sarnez, Eleonora Forenza, Karoline Graswander-Hainz, Ska Keller, Bernd Lange, David Martin, Emmanuel Maurel, Sorin Moisă, Alessia Maria Mosca, Franz Obermayr, Artis Pabriks, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Klaus Buchner, Sergio Gutiérrez Prieto, Agnes Jongerius, Syed Kamall, Costas Mavrides, Fernando Ruas, Wim van de Camp, Jarosław Wałęsa Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) Rosa D’Amato, Bernd Kölmel Datum der Einreichung 1.12.2016 RR\1111562DE.docx DEVE 24.11.2016 12.10.2016 25 4 2 11/11 PE589.212v02-00 DE