1. Europäische Union EU steht für: "keine Grenzen" keine Kriege 1 Währung einheitliche Regeln Ziele der EU: Frieden und Freiheit in Europa durch Zusammenschluss der Wirtschaftskräfte Abbau der trennenden Schranken gemeinsamer Handeln wirtschaftlichen und sozialen Fortschritten sichern Aufforderungen an die anderen europäischen Völker, sich an die Ziele der EU anzuschließen Derzeit 28 demokratischen europäischen Staaten. Die EU ist eine internationale, supranationale Organisation, die ein politisches System hat. Fakten über die EU Gründung 1993 mit 12 Staaten und mittlerweile 28 Staaten. Auf Platz 3 mit 500 Millionen Einwohnern der bevölkerungsreichsten Volkswirtschaften der Welt. Vor der USA und Russland. Die EU hat 24 Amtssprachen. Mehr als ein Viertel des globalen Bruttonationaleinkommens. Verpflichtung eine Marktwirtschaft zu führen - ist von der EU eine vorgegebene Wirtschaftsordnung Kopenhagener Kriterien: Jedes europäische Land muss diese Kriterien erfüllen, um die Mitgliedschaft in der EU zu beantragen können. stabile rechtssachliche Ordnung funktionierende Marktwirtschaft Fähigkeit die Verpflichtungen der EU zu erfüllen 1967 Österreich Beitritt zu EWG 1973 Beitritt Großbritannien 1981 Beitritt Griechenland 1986 Beitritt Spanien und Portugal 1989 Österreich gibt Beitrittsansuchen ab; Fall der Berliner Mauer 2. Europäische Integration Durch die Gründung der EGKS entwickelte sich die EU zu einer politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen (Werte-) Gemeinschaft. Gründungsstaaten: Belgien Deutschland Frankreich Italien Luxemburg Niederlande Vertrag von Maastricht (1993) Bedeutet die Gründung der Europäischen Union Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU oder EWWU) wurde eingeführt WWU: gemeinsame Währung, hohe Preisniveaustabilität Ziele: Stärkung der demokratischen Organe Bessere Funktionsfähigkeiten der Organe Wirtschafts- und Währungsunion Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik 3 Säulen: 1. Europäische Gemeinschaft 4 Freiheiten, steht für die Zusammenarbeit in wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten 2. GASP Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik, Schengen Abkommen Grenzkontrollen sind aufgehoben worden 3. Innen und Justizpolitik Die EU arbeitet grenzüberschreitend zusammen Kriterien ( Konvergenzkriterien): Sind „fiskalische und monetäre Regeln“ der EWWU beizutreten die EU-Staaten sollen sich ähnlich sein 1. Preisstabilität Inflationsrate nur max. 1,5%Punkte höher sein darf, als die der 3 preisstabilsten Länder, alle EU-Staaten so ähnlich wie möglich 2. Neuverschuldung in % des BIP bedeutet die Haushaltslage max. Neuverschuldung pro Jahr max. 3 % vom nationalen BIP 3. Nationaler Staatsschuldenstand EU bestimmt den Schuldenberg max. 60% vom (nationalen) BIP 4. Wechselkursstabilität Sanktionen bei Verstoß gegen die Kriterien: a. „Blauer Brief“ (=Warnung) b. Geldstrafen 0,2 bis 0,5 % des jeweiligen BIPs c. unverzinste Geldeinlage in Brüssel hinterlegen 3. Europäischer Binnenmarkt 4 Grundfreiheiten: 1. Freier Warenverkehr Produktion in Österreich, muss aber auch für Italien und andere EU Staaten zugänglich sein, sprich man muss keinen Zoll oder andere Kosten zahlen, dadurch erleichtert es jeden Unternehmen den Handel mit andere Staaten 2. Freier Personenverkehr wurde durch das Schengen Abkommen vollzogen keine Grenzkontrollen mit Pass mehr 3. Freier Dienstleistungsverkehr Unternehmer müssen in jedem EU-Land die gleichen Arbeitsbedingungen bieten; 4. Freier Kapitalverkehr Kapitalmarktgeschäfte alle Länder unter gleichen Bedingungen z.B.: In anderen EU-Ländern Investitionen tätigen z.B.: in Griechenland ein Haus kaufen usw. Bei Verstoß gegen das Prinzip des Binnenmarktes, leitet die EU-Kommission ein Verfahren ein, bei welchen Strafen ausgehängt werden, schlimmstenfalls kann es zum Ausschluss der EU kommen. „Aufpasser der EU bzw. Hüterin der Verträge“ ist die EU-Kommission, passt auf, dass die Gesetze eingehalten werden Bei Vertragsverletzung wird ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet 1995 Beitritt von Österreich, Finnland, Schweden 1999 Euro wurde eingeführt als Buchgeld 2002 Euro wurde Zahlungsmittel 2004 10 neue Länder treten bei: Estland, Lettland, Litauen, Slowenien, Ungarn, Polen, Malta, Slowakei, Tschechien,…) 2007 Bulgarien und Rumänien, Slowenien tritt dem Euroraum bei (EWWU) 2008 Malta, Zypern – Beitritt Euroraum (Zuwachs in den Osten) 4. Europäische Institutionen EU-Kommission Aufgaben: Vertritt und wahrt die Interessen der EU - „Hüterin“ der Verträge (Kontrolle-Führen) - Wahrt die 4 Grundfreiheiten und die freie Marktwirtschaft Setzt EU-Haushalt fest in Abstimmung mit dem EU-Parlament und Rat Führt beschlossene Förderprogramme durch Schlägt Rechtsvorschriften vor - Welche Gesetze machen Sinn Repräsentieren die EU nach Außen Sitz: in Brüssel Zusammensetzung: Präsident und Kommissaren (jeder Mitgliedstaat entsendet einen Kommissar) Europäisches Parlament Aufgaben: Demokratische Kontrolle Haushaltskontrolle Verabschiedung der EU-Rechtsvorschriften (Verordnungen, Richtlinien, Rechtsvorschriften) Vertreter der EU-Bürger Sitz: In Straßburg Europäische Zentralbank Aufgaben: Euro verwalten Preisstabilität in der EU …. Sitz: In Frankfurt = Geldpolitik