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1. Europäische Union
EU steht für:
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"keine Grenzen"
keine Kriege
1 Währung
einheitliche Regeln
Ziele der EU:
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Frieden und Freiheit in Europa durch Zusammenschluss der Wirtschaftskräfte
Abbau der trennenden Schranken
gemeinsamer Handeln wirtschaftlichen und sozialen Fortschritten sichern
Aufforderungen an die anderen europäischen Völker, sich an die Ziele der EU anzuschließen
Derzeit 28 demokratischen europäischen Staaten.
Die EU ist eine internationale, supranationale Organisation, die ein politisches System hat.
Fakten über die EU
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Gründung 1993 mit 12 Staaten und mittlerweile 28 Staaten.
Auf Platz 3 mit 500 Millionen Einwohnern der bevölkerungsreichsten Volkswirtschaften der
Welt. Vor der USA und Russland.
Die EU hat 24 Amtssprachen.
Mehr als ein Viertel des globalen Bruttonationaleinkommens.
Verpflichtung eine Marktwirtschaft zu führen - ist von der EU eine vorgegebene
Wirtschaftsordnung
Kopenhagener Kriterien:
Jedes europäische Land muss diese Kriterien erfüllen, um die Mitgliedschaft in der EU zu beantragen
können.
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stabile rechtssachliche Ordnung
funktionierende Marktwirtschaft
Fähigkeit die Verpflichtungen der EU zu erfüllen
1967 Österreich Beitritt zu EWG
1973 Beitritt Großbritannien
1981 Beitritt Griechenland
1986 Beitritt Spanien und Portugal
1989 Österreich gibt Beitrittsansuchen ab; Fall der Berliner Mauer
2. Europäische Integration
Durch die Gründung der EGKS entwickelte sich die EU zu einer politischen, wirtschaftlichen und
rechtlichen (Werte-) Gemeinschaft.
Gründungsstaaten:
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Belgien
Deutschland
Frankreich
Italien
Luxemburg
Niederlande
Vertrag von Maastricht (1993)
Bedeutet die Gründung der Europäischen Union
Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU oder EWWU) wurde eingeführt
WWU: gemeinsame Währung, hohe Preisniveaustabilität
Ziele:
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Stärkung der demokratischen Organe
Bessere Funktionsfähigkeiten der Organe
Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
3 Säulen:
1. Europäische Gemeinschaft
4 Freiheiten, steht für die Zusammenarbeit in wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten
2. GASP
Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik, Schengen Abkommen  Grenzkontrollen sind
aufgehoben worden
3. Innen und Justizpolitik
Die EU arbeitet grenzüberschreitend zusammen
Kriterien ( Konvergenzkriterien):
Sind „fiskalische und monetäre Regeln“ der EWWU beizutreten  die EU-Staaten sollen sich ähnlich
sein
1. Preisstabilität
Inflationsrate  nur max. 1,5%Punkte höher sein darf, als die der 3 preisstabilsten Länder,
alle EU-Staaten so ähnlich wie möglich
2. Neuverschuldung in % des BIP
bedeutet die Haushaltslage  max. Neuverschuldung pro Jahr max. 3 % vom nationalen BIP
3. Nationaler Staatsschuldenstand
EU bestimmt den Schuldenberg  max. 60% vom (nationalen) BIP
4. Wechselkursstabilität
Sanktionen bei Verstoß gegen die Kriterien:
a. „Blauer Brief“ (=Warnung)
b. Geldstrafen 0,2 bis 0,5 % des jeweiligen BIPs
c. unverzinste Geldeinlage in Brüssel hinterlegen
3. Europäischer Binnenmarkt
4 Grundfreiheiten:
1. Freier Warenverkehr
Produktion in Österreich, muss aber auch für Italien und andere EU Staaten zugänglich
sein, sprich man muss keinen Zoll oder andere Kosten zahlen, dadurch erleichtert es
jeden Unternehmen den Handel mit andere Staaten
2. Freier Personenverkehr
wurde durch das Schengen Abkommen vollzogen  keine Grenzkontrollen mit Pass
mehr
3. Freier Dienstleistungsverkehr
Unternehmer müssen in jedem EU-Land die gleichen Arbeitsbedingungen bieten;
4. Freier Kapitalverkehr
Kapitalmarktgeschäfte alle Länder unter gleichen Bedingungen
z.B.: In anderen EU-Ländern Investitionen tätigen  z.B.: in Griechenland ein Haus
kaufen usw.
 Bei Verstoß gegen das Prinzip des Binnenmarktes, leitet die EU-Kommission ein
Verfahren ein, bei welchen Strafen ausgehängt werden, schlimmstenfalls kann es
zum Ausschluss der EU kommen.
 „Aufpasser der EU bzw. Hüterin der Verträge“ ist die EU-Kommission, passt auf, dass
die Gesetze eingehalten werden
 Bei Vertragsverletzung wird ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet
1995 Beitritt von Österreich, Finnland, Schweden
1999 Euro wurde eingeführt als Buchgeld
2002 Euro wurde Zahlungsmittel
2004 10 neue Länder treten bei: Estland, Lettland, Litauen, Slowenien, Ungarn, Polen, Malta,
Slowakei, Tschechien,…)
2007 Bulgarien und Rumänien, Slowenien tritt dem Euroraum bei (EWWU)
2008 Malta, Zypern – Beitritt Euroraum (Zuwachs in den Osten)
4. Europäische Institutionen
EU-Kommission
Aufgaben:
 Vertritt und wahrt die Interessen der EU - „Hüterin“ der Verträge (Kontrolle-Führen) - Wahrt
die 4 Grundfreiheiten und die freie Marktwirtschaft
 Setzt EU-Haushalt fest in Abstimmung mit dem EU-Parlament und Rat
 Führt beschlossene Förderprogramme durch
 Schlägt Rechtsvorschriften vor - Welche Gesetze machen Sinn
 Repräsentieren die EU nach Außen
Sitz:
in Brüssel
Zusammensetzung: Präsident und Kommissaren (jeder Mitgliedstaat entsendet einen Kommissar)
Europäisches Parlament
Aufgaben:
 Demokratische Kontrolle
 Haushaltskontrolle
 Verabschiedung der EU-Rechtsvorschriften (Verordnungen, Richtlinien, Rechtsvorschriften)
 Vertreter der EU-Bürger
Sitz:
In Straßburg
Europäische Zentralbank
Aufgaben:
 Euro verwalten
 Preisstabilität in der EU
 ….
Sitz:
In Frankfurt
= Geldpolitik
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