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Saatkrähen in Soest
- Vergrämungsversuch in 2009 AUN 11.12.2008
HANSESTADT SOEST
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Saatkrähen - ganz allgemein
Die Saatkrähe ist ein typischer Brutvogel des Kreises
Soest.
Sie ernährt sich sowohl von Pflanzen als auch von Tieren,
vor allem von Regenwürmern und Insektenlarven.
Über lange Zeit wurden Saatkrähen intensiv verfolgt, ihre
Kolonien vernichtet - auch im Kreis Soest.
Als Folge dieser Verfolgung siedelten Saatkrähen
zunehmend in Städten. Hier waren sie vor direkten
Verfolgungen sicherer als im Umland.
Quelle: ABU Soest - www.abu-naturschutz.de
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Saatkrähen und Naturschutz
In Deutschland ist die Saatkrähe (Corvus frugilegus) eine
gesetzlich besonders geschützte Vogelart.
Es ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz und
Bundesartenschutzverordnung verboten, die Vögel zu
töten oder zu fangen, ihre Nester zu zerstören oder ihre
Eier zu entfernen und die Tiere während der Brut und
Jungenaufzucht zu stören.
Nur in wenigen begründeten Fällen kann die zuständige
Behörde Ausnahmen von diesen Verboten erteilen.
Quelle: ABU Soest - www.abu-naturschutz.de
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Bundesnaturschutzgesetz
§ 42 Abs. 1 BNatSchG
Es ist verboten,
1. …,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der
europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,
Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu
stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die
Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art
verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der
besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören,
4. ….
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Ausnahmen
§ 43 Abs. 8 BNatSchG
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden … können von den
Verboten des § 42 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen
1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder
sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden,
2. zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt,
3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung
oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder
künstlichen Vermehrung,
4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen
Sicherheit, einschließlich der Landesverteidigung und des
Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen
Auswirkungen auf die Umwelt oder
5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder
wirtschaftlicher Art.
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Verbreitungsgebiet NRW 2006
Kreis Soest gelb unterlegt
Quelle: ABU Soest www.abu-naturschutz.de
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Entwicklung in Kreis und Stadt Soest
2000 2007 2008
Saatkrähenpaare
595
1.309
1.656
+ 178 %
Kreis Soest insgesamt
543
1.053
1.174
+ 116 %
Stadt Soest insgesamt
485
541
883
+ 82 %
Soest – Stadtgebiet
(inkl. OGA-Wäldchen und Tierheim)
Quelle: ABU Soest - www.abu-naturschutz.de
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Verteilung in Soest
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Verteilung in Soest
Verteilung in Soest
rot = über 100 Paare
grün = 21 -100 Paare
gelb = bis 20 Paare
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Beratungsverlauf
11.02.2008
Ausnahmegenehmigung beim Kreis Soest beantragt
Gespräche mit Kreis Soest und ABU geführt
18.02.2008
Gespräch mit der ABU wegen geplanter Maßnahme
bis
15.03.2008
Entfernung der Nester inklusive flankierender Maßnahmen
29.05.2008
Besprechung möglicher Maßnahmen und deren Erfolgschancen mit
Kreis Soest, ABU und Vogelschutzwarte des LANuV
(Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)
- gemeinsame Presseerklärung
08.10.2008
Gespräch mit Kreis Soest wegen Ausnahmeregelung für 2009
21.10.2008
Gespräch mit Kreis Soest und ABU wegen Ausnahmeregelung und
weiterem Vorgehen
04.12.2008
Gespräch zu Vergrämungsversuchen 2009 mit Kreis Soest und ABU
11.12.2008
AUN
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Kolonien - Vergrämungsversuche 2009
In der Besprechung am 04.12.2008 wurde mit
dem Kreis Soest vereinbart, dass an
drei Standorten Vergrämungsversuche
beantragt werden.
1. Clarenbachpark
(nördlicher Bereich, ca. 40 Nester)
2. Riga Ring/Ecke Opmünder Weg
(in Richtung Coca Cola, 80 Nester)
3. Lübecker Ring
(70 Nester)
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Verteilung in Soest
Verteilung in Soest
rot = über 100 Paare
grün = 21 -100 Paare
gelb = bis 20 Paare
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beabsichtigte Vergrämungsmaßnahmen
1. Beseitigung aller Nester
(Clarenbachpark)
2. Teilentastung der Bäume
(Clarenbachpark)
3. Optische Reize
(alle drei Standorte)
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Flankierende Maßnahmen zu den
Vergrämungsversuchen
4. Entwicklung von Ausweichstandorten in
der Feldflur
(z.B.: Landesförderung für Alleenentwicklung)
5. Flankierende Maßnahmen in der Feldflur
(Kreis Soest)
6. Information und Aufklärung per Flyer
(Kreis Soest)
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Die weiteren Schritte
Antrag an den Kreis Soest
Organisation der Maßnahmen
Monitoring der Maßnahmen
Feststellung des Bestandes an Nestern
Evaluation mit Kreis Soest und ABU
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