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Regionalwissenschaft III (Umweltpolitik)
1
EINFÜHRUNG.............................................................................................................1
2
ÖKONOMISCHE GRUNDLAGEN DER UMWELTPOLITIK ...............................4
2.1 EXTERNE EFFEKTE IM UMWELTBEREICH ......................................................................4
2.2 UMWELT ALS KOLLEKTIVGUT ......................................................................................5
2.3 MONETÄRE BEWERTUNG VON UMWELTSCHÄDEN.........................................................5
3
TEILE UND INSTRUMENTE DER UMWELTPOLITIK........................................7
3.1 UMWELTPOLITISCHE ZIELE UND PRINZIPIEN.................................................................7
3.2 UMWELTPOLITIK DURCH STAATLICHE REGULIERUNG ...................................................8
3.3 DAS ÖKONOMISCHE UMWELTOPTIMUM ALS ALLOKATIONSTHEORETISCHE ZIELSETZUNG
10
4
MARKTWIRTSCHAFTLICHE ANSÄTZE DER UMWELTPOLITIK................11
4.1
4.2
4.3
4.4
DER INTERNALISIERUNGSANSATZ VON PIGOU ............................................................11
DER PROPERTY-RIGHTS-ANSATZ VON COASE ............................................................12
UMWELTABGABE UND STANDARD-PREIS-ANSATZ......................................................14
UMWELTZERTIFIKATE ................................................................................................17
Regionalwissenschaft III (Umweltpolitik)
Seite 1
1 Einführung
Sustainable Development als Leitmaxime einer umweltgerechten Entwicklung
Seit der Veröffentlichung des Berichts der Brundtland Kommission (1987) und der
Umweltkonferenz in Rio (1992) wird intensiver über die Rahmenbedingungen eines
„Sustainable Development„ diskutiert.
Sustainable Development wird auch als dauerhaft – umweltgerechte Entwicklung bezeichnet.
Im Vorwort zum Brundtland Bericht werden die Ziele des Sustainable Development wie folgt
dargestellt:
„Unter dauerhafter Entwicklung“ verstehen wir eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der
heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden,
ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.
Der Ursprung ökonomischer Nachhaltigkeitserwägungen ist in der deutschen Forstwirtschaft
zu finden. Diese Erkenntnisse können generell auf den Abbau regenerativer Ressourcen
übertragen werden. Die Bestimmung der langfristigen ertragsmaximalen Erntemenge /
Abbaumenge einer regenerativen Ressource basiert auf der Annahme einer
Bestandsentwicklung mit logistischem Verlauf.
k
1 + e a −bt
t = Zeit
k = Sättigungsmenge (max. Bestand)
X = Ressourcenbestand
X=
Xm
Xm
2
w
k stellt die Sättigungsmenge dar, die
durch Xm gekennzeichnet ist.
t
Der Ressourcenbestand nähert sich damit der „carrying capacity“ des Ökosystems.
Will man auf Dauer eine möglichst hohe Ressourcenausbeute erzielen, ist zu berücksichtigen,
dass jede Entnahme den Ressourcenbestand vermindert. Langfristig sind daher nur
Ausbeutungsstrategien praktikabel, bei denen sich Entnahmen und Regenerationsmenge
ausgleichen.
X‘
X‘max
Die Abbildung zeigt die aus der
logistischen
Funktion
ableitbare
Regenerationsmenge X‘ in Abhängigkeit
vom jeweiligen Ressourcenbestand X
0
Xm
2
X
Von allen Ausbeutungsstrategien, bei denen sich Entnahmen und Regenerationsmenge auf
Dauer entsprechen, ermöglicht die Ausbeute e = X 'msy den höchsten Ertrag.
Regionalwissenschaft III (Umweltpolitik)
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Sie wird als Maximum – sustainable Yedel? (msy) bezeichnet.
Voraussetzung ist, dass der Ressourcen bestand die Menge X > Xm/2 aufweist. Bei einem
Bestand von X < Xm/2 und kontinuierlicher Entnahmen von e = X 'msy würden die Ressourcen
aussterben.
Bei einem Bestand....
Das Modell liefert erste Aufschlüsse über die Strategie der Umweltgüternutzung, die ein
„Sustainable Development” aus ökologischer Sicht bezweckt.
Das Problem der Nachhaltigkeit bei erschöpfbaren Ressourcen.
Betrachtet man das Problem erschöpfbarer Ressourcen, so entsteht zunächst ein
Definitionsproblem und in diesem Zusammenhang auch Differenzen über das Volumen
abbaubarer Ressourcen.
Erschöpfbare Ressourcen (Kohle, Erdgas, Kupfer, Eisenerz, etc.) werden in der Regel wie
folgt klassifiziert:
Förderkosten (c)
Marktp reis
(PM)
unrentabel,
gewinnbare
Ressourcen
PM > C
Ressourcen
bekannt
vermutete
(spekulative)
Ressourcen
vermutet
(spekulativ)
Bekanntheit
Es stellt sich die Frage nach einer Regel unter deren Befolgung nicht-regenerative Ressourcen
“nachhaltig” abgebaut werden können.
Hotelling stellte im Jahr 1931 eine ökonomische Regel auf, nach der (modellhaft) nichtregenerierbare Ressourcen abgebaut werden können.
Ausgangspunkt der Betrachtung ist die Investitionsalternative eines Eigentümers von
Ressourcen. Es besteht folgende Alternative.
Lasse die Ressource im Boden und warte
darauf, daß die Marktpreise dieser
Ressource
infolge
zurückgehender
Verfügbarkeit zukünftig ansteigt
Fördere Die Ressource und investiere den
Nettoertrag in alternative (Finanz-)
investitionen.
Das Modell von Hotelling, das die obige Fragestellung beantworten soll, beruht zunächst auf
folgenden Annahmen:
1. Die Rohstoffunternehmen wollen den Gegenwartswert ihres heutigen und zukünftigen
Gewinns maximieren.
2. Sie befinden sich auf einem Markt mit vollständiger Konkurrenz.
3. Jedes einzelne Unternehmen verfügt über die Förderrechte eines homogenen
Rohstofflagers, dessen gesamter Lagerstätteninhalt zu konstanten Stückkosten c abgebaut
werden kann.
Ausgehend von diesen Voraussetzungen beruht das Modell auf folgender Überlegung:
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Wenn zum Zeitpunkt t0 der Marktpreis dieses Rohstoffes P0 > c beträgt, fließt dem
Eigentümer des Rohstoffes eine Rente / Gewinn pro Einheit in Höhe von λ0 = P0 – c > 0 zu.
Diese Rente ist durch die physische Knappheit des Rohstoffes bedingt; man spricht deshalb
von Knappheitsrente.
Wenn nun der Eigentümer mit der Gewinnung (Förderung) des Rohstoffes eine Periode
wartet, kann er für die nächste Periode eine Knappheitsrente λ1 erwarten. Wird der Rohstoff
hingegen in der laufenden Periode gefördert und die dabei erzielbare Knappheitsrente am
Finanzmarkt zum Marktzins i angelegt, so ergibt dich ein Vermögen von λ0(1+i).
Sofern
λ1 < λ0(1+i)
ist, loht es sich für den Eigentümer den Rohstoff sofort zu gewinnen und die Knappheitsrente
auf dem Finanzmarkt anzulegen.
Ist umgekehrt
λ1 > λ0(1+i)
so vergrößert der Eigentümer sein Vermögen, wenn er auf die Förderung vorerst verzichtet.
Solange der Wert des Rohstoffes mit einer Rate wächst, die mindestens dem Marktzinssatz
entspricht, ist das Rohstofflager eine ausgezeichnete Form der Kapitalanlage. Im Grenzfall
des Gleichgewichts gilt:
λ1 = λ0(1+i)
Wenn die Knappheitsrente mit dem Marktzins wächst, ist der Eigentümer indifferent
gegenüber den oben angeführten Investitionsalternativen.
Aus der Gleichgewichtsbestimmung folgt ein Zeitpfad für die Entwicklung der
Knappheitsrente λt für jeden Zeitpunkt t > 0:
λ1 < λ0(1+i)t
Hotelling-Regel
Verhalten sich alle Eigentümer in dieser Weise optimal, d.h. streben sie einen möglichst
hohen Gegenwartswert ihres Vermögens an, so folgt unter den oben getroffenen Annahmen
eine mit dem Marktzins i exponentiell ansteigende Knappheitsrente des Rohstoffs.
Frage: Gibt die Hotelling-Regel eine Antwort auf die Nachhaltigkeit des Abbaus nicht—
regenerativer Ressourcen?
è Es gilt zunächst die Feststellung, dass steigende Knappheitsrenten zu einer Exploration
weitere Ressourcen führt.
è steigende Knappheitsrenten eines Rohstoffes ermöglicht ab einem kritischen Preis (Psubst)
die Markteinführung von Substituten, oder anderer Technologien. Man spricht in diesem
Fall von sogenannten „Backstop“ - Technologien.
Die Rolle der Backstop-Technologien
Nach der Hotelling-Regel steigt der Preis eines Rohstoffes kontinuierlich im Zeitablauf an.
Dies wird in der Realität voraussichtlich nicht eintreten, da der Rohstoff bei erreichen eines
kritischen Preisniveaus durch eine andere Lagerstätte, durch eine anderen Energieträger oder
durch eine andere Technologie substituiert wird.
Solche Substitutionsmöglichkeiten werden auch als „Backstop-Technologien“ bezeichnet.
Durch die Existenz einer Backstop-Technologie ist implizit ein Preis gegeben, bei dem die
Nachfrage nach dem aus einer erschöpfbaren Lagerstätte gewonnenen Rohstoff
zusammenbricht.
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Preis (r)
K‘ der Rohstoffförderung
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Preis (p)
P1
Psubst
Knappheitsrente
Psubst
K‘ der Backstop-Techn.
DTK der
Backstop-Techn.
DTK der Rohstoff.
Menge ( )
Menge ( )
Fazit:
Das heutige Niveau der Nutzung erschöpfbarer Energieträger braucht im Interesse zukünftiger
Generationen umso weniger reduziert werden, je mehr praktikables Know-how verfügbar
gemacht wird, um neue, vor allem regenerierbare Energieträger zu erschließen.
Das Potential, aus dem heraus neue Technologien entwickelt werden können, ist praktisch
unbeschränkt und wird durch seine Verwendung nicht aufgebraucht. Der kritische Engpass
erschöpfbarer Energieträger besteht somit in der Frage, ob die heutige Menschheit fähig ist im
Interesse zukünftiger Generationen einen ökologisch-technischen Innovationsprozess im
erforderlichen Umfang fortzusetzen.
2 Ökonomische Grundlagen der Umweltpolitik
2.1 Externe Effekte im Umweltbereich
Bei der Betrachtung der Produktions- und Konsumtätigkeit der Wirtschaftssubjekte haben wir
uns lange Zeit auf Güterwirtschaftliche Aspekte von Marktangebot und Marktnachfrage
beschränkt. Die mit der Produktions- und Konsumtätigkeit der Wirtschaftssubjekte
verbundenen „externen Effekte“ blieben (oder bleiben immer noch) ausgeblendet.
Unter externen Effekten verstehen wir Einflüsse, die durch Aktivitäten einer
Wirtschaftseinheit auf andere Wirtschaftseinheiten ausgeübt werden, ohne dass diese über den
Marktmechanismus gesteuert werden. Externalitäten sind vorhanden, wenn die
Produktionsfunktion bzw. Nutzenfunktion der HH geschrieben wird als
Y = f(x1, x2, …, xn, Z)
U = f(x1, x2, …, xn, Z)
Wobei Y der Output, xi die zur Produktion bereitgestellten Güter und Z die Externalität ist,
bzw. u der Nutzen und xi die konsumierten Güter darstellt. Z unterscheidet sich von xi
dadurch, dass es nicht unter direkter Kontrolle der Produzenten bzw. Konsumenten steht,
sondern einen exogenen Einflussfaktor darstellt.
Folgen:
Externe Effekte führen zu suboptimalen Allokation und somit zu Wohlfahrtsverlusten. Es
kann damit kein pareto-optimaler Zustand erreicht werden.
Im folgende soll das Auftreten externer Effekte anhand der Wirkungszusammenhänger
zwischen ökonomischen System und Umwelt näher dargestellt werden. Die Umwelt dient
dem ökonomischen System einerseits als Entnahmemedium, aus dem Inputs für die
Produktion und den Konsum in Form von
- Luft
- Wasser
- Boden
- Ressourcen
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entnommen werden. Andererseits dient die Umwelt als Aufnahmemedium für Outputs aus
Produktion und Konsum in Form von
- Ablauft
- Abwärme
- Lärm
- Abwasser
- Abfälle.
Sowohl bei der Entnahme als auch bei der Aufnahme können externe Effekte auftreten.
2.2 Umwelt als Kollektivgut
Eine der wichtigsten Ursachen für die Umweltzerstörung und Belastung ist der
Kollektivgutcharakter der Umwelt. Kollektivgüter bzw. öffentliche Güter können im
Gegensatz zu privaten Gütern nicht durch das Marktsystem zur Verfügung gestellt werden.
Die Ursachen dieses Marktversagens sind durch
- die Nichtrivalität und die
- Nichtanwendbarkeit des Ausschlussprinzips
gekennzeichnet.
Nicht-Rivalität bedeutet:
Ein öffentliches Gut steht allen Konsumenten, Produzenten gleichzeitig zur Verfügung. Die
Nutzung des Gutes durch den Konsumenten A beeinträchtigt in keiner Weise die Nutzung
durch den Konsumenten B.
Diese Güter können zur gleichen Zeit in die Nutzenfunktion mehrerer Individuen eingehen.
Die Inanspruchnahme der Leistung durch ein zusätzliches Individuum verursacht keine
zusätzlichen Kosten. Aber die Grenzkosten sind Null und wegen der Effizienzbedingung ist
auch der Preis Null.
Nichtanwendbarkeit des Ausschlussprinzips bedeutet:
Niemand kann vom Konsum ausgeschlossen werden, potentielle Konsumenten kann die
Nutzung dieser Güter nicht vorenthalten werden. Würden solche Güter von einem privaten
Anbieter bereitgestellt, so fände sich niemand, der freiwillig zahlt.
Ökonomische Folgen der Kollektivguteigenschaft sind:
- Es besteht kein Markt für öffentliche Güter,
- Es besteht das Problem des sogen. „free rider“ – Verhaltens. Jeder hofft individuell
und rationell darauf unentgeltlich in den Genuss dieser Güter zu kommen.
Dieses sogen. free rider – Verhalten entwickeln wir als
- als Individuum
- als Unternehmer
- als Nation
2.3 Monetäre Bewertung von Umweltschäden
Die mit der Problematik der externen Effekte und des Kollektivgutcharakters verbundenen
Aspekte einer Internalisierung der externen Effekte über den Markt, macht es erforderlich,
Umweltschäden monetär zu bewerten. Die Probleme einer Internalisierung externer Effekte
sind folgende:
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Emmission
Quelle eines externen Effekts
Zuordnungsproblem zum
Veru rsacher
Immission
Schadwirkung der externen Effekte
Bewertungsproblem
(Methodik)
Monetäre Bewertung der
Schadwirkung
Wirkungsproblem
Wahl des umweltökonomischen
Instruments zur Internalisierung
externer Effekte (Umweltsteuer,
Umwelltabgabe)
Veru rsachergerechte Anlastung der externen Effekte
Anlastungsproblem
Die Methodik der monetären Bewertung von Umweltschäden ist komplex und noch nicht
abschließend wissenschaftliche bearbeitet. Weiterhin bestehen Forschungslücken in der
empirischen Erfassung der Umweltschäden.
In der jüngsten Vergangenheit haben sich im wesentlichen folgende Methoden der Bewertung
von Umweltschäden durchgesetzt:
Methoden der Bewertung von Umweltschäden
1) Individualistische
Bewertungsansätze
2) Marktdatenorientierte
Bewertungsansätze
3) Schadensorientierte
Bewertungsansätze
Diese Methoden werden nicht nur isoliert, sondern auch kombiniert verwendet, um
Umweltschäden zu bewerten.
1.) Individualistische Bewertungsansätze
Die
individualistischen
Bewertungsansätze
basieren
auf
der
Norm
Konsumentensouveränität
unter
Zugrundelegung
der
Nutzenfunktionen
Wirtschaftssubjekte. Man unterscheidet zunächst die
a1) direkte Erfassung nach dem sogen. „Willingness-to-pay“-Ansatz. Hierbei erfolgt
Befragung der Wirtschaftssubjekte hinsichtlich ihrer Zahlungsbereitschaft für
verbesserte Umweltsituation.
Probleme:
• Informationsproblem über die Schadenwirkungen der Umweltbelastungen
• Bei unterschiedlichen Einkommens- und Vermögensverteilungen
unterschiedliche Zahlungsbereitschaften.
• Die Zahlungsbereitschaft ist u.a. auch abhängig vom Alter der Befragten
der
der
eine
eine
bestehen
a2) direkte Erfassung nach dem „Willingness-to-sale“-Ansatz. Hierbei erfolgt eine Befragung
hinsichtlich Entschädigungsforderungen für erlittene Umweltbelastungen bzw.
Umweltschädigungen.
Probleme:
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•
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wie bei „Willingness-to-pay“, zusätzlich aber besteht die Neigung bei
Entschädigungsforderungen die zugrundeliegende Nutzeneinbußen zu überschätzen.
b) indirekte Erfassung durch monetäre Bewertung des individuellen Anpassungsverhaltens
bei Vorhandensein von Umweltschäden.
• Prohibitivmaßnahmen
• Ausweichmaßnahmen
• Reparaturmaßnahmen
Probleme:
Schwierigkeiten hinsichtlich einer vollständigen empirischen Erfassung
Anpassungsmaßnahmen.
Die Anpassungsmaßnahmen sind ein Indiz für die Untergrenze des Umweltschadens
der
2) Marktdatenorientierte Bewertungsansätze
Bei diesem Bewertungsansatz erfolgt eine Bewertung von Marktdatendivergenzen, um ein
Umweltschaden monetär zu bewerten. Diese Methode wird insbesondere verwendet, um
durch Umweltschäden induzierte Wertverluste bei Grundstücken und Gebäuden zu ermitteln.
Beispielhaftes Problem:
Die Bewertung eines Grundstückes besteht aus einer Vielzahl von Komponenten, die nur sehr
schwierig oder gar nicht isoliert ermittelt werden kann.
3) Schadensorientierte Bewertungsansätze
Dieser
Bewertungsansatz
versucht
Umweltschäden
mit
Hilfe
technischnaturwissenschaftlicher Schadensfunktionen zu ermitteln (z.B. Korrosion von StahlBetonschäden). Weiterhin werden die Kosten der Wiederherstellung der geschädigten
Umweltgüter durch technisch-naturwissenschaftliche Gutachten bewertet.
Fazit:
Keine der oben dargestellten Methoden ist unangreifbar. Auch der kombinierte Einsatz der
Methoden führt zu keiner unfehlbaren Schadenermittlung und Bewertung. Die monetäre
Bewertung von Umweltschäden bleibt daher ein umstrittenes Feld der Umweltökonomie und
Umweltpolitik.
Wiche hat in einer Untersuchung in den 80er Jahren versucht, die Umweltschäden für die
BRD zu ermitteln. Er gelangte dabei zu einer Größenordnung von 103,5 Mrd. DM für das
1984.
6 % des BSP sind die zahlenmäßige Erfassung der Umweltschäden (è Wiche)
3 Teile und Instrumente der Umweltpolitik
3.1
Umweltpolitische Ziele und Prinzipien.
Erst im Jahre 1971 wurden in der BRD ein Umweltprogramm verabschiedet (BT-Drucksache
VI / 27-10)
In diesem Programm wurden erstmals Ziele der Umweltpolitik definiert. Umweltpolitik sollte
demzufolge betrieben werden, um
- den Menschen eine Umwelt zu sichern, wie er sie für seine Gesundheit und für ein
menschenwürdiges Dasein braucht.
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-
um Boden, Luft, Wasser, Pflanzen und Tierwelt vor nachteiligen Wirkungen meschlicher
Eingriffe zu schützen und
- um Schäden oder Nachteile aus menschlichen Eingriffen zu beseitigen.
Für die einzelnen Umweltbereiche wurden im Jahr 1974 vom Rat von Sachverständiigen für
Umweltfragen folgende Zielvorstellungen vorgegeben:
Zur Fortschreibung des Umweltprogramms von 1971 wurden umweltpolitische Leitlinien
(Prinzipien) zum Bestandteil der deutschen Umweltpolitik. Hierbei handelt es sich um
folgende Prinzipien:
• Vorsorgeprinzip
Es besagt, dass Umweltgefahren nach Möglichkeit von vornherein vermieden und
ökologische Aspekte bei allen Entscheidungen auf den unterschiedlichsten Gebieten
berücksichtigt werden müssen.
Dieses Prinzip wird durch folgende Gesetzeswerke der regulierenden Umweltpolitik
unterstützt.
1. Bundesnaturschutzgesetz vom 12.3.1987
2. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vom 12.2.1990
3. Baugesetzbuch è Eingriffsregelung gemäß § 8a Bundesnaturschutzgesetz
• Verursacherprinzip (VP)
Das VP besagt, dass dem Verursacher von Umweltschäden die dadurch verursachten
Kosten angelastet werden sollen.
Probleme:
1. Der bzw. die Verursacher sind nicht immer eindeutig festzustellen
2. Dadurch ist die Zurechenbarkeit schwierig oder gar unmöglich
3. Die Anlastung von Kosten erfordert eine monetäre Bewertung von Umweltschäden,
die mit methodischen Problemen behaftet sind.
• Gemeinschaftsprinzip
Ist eine Inanspruchnahme des Verursachers nicht möglich oder politisch nicht gewollt, so
muss die Finanzierung der Vermeidung oder Beseitigung aus öffentlichen Mitteln, also
über den Steuerzahler, erfolgen.
• Kooperationsprinzip
Es besagt, dass im Vorfeld Umweltpolitisch relevanter Entscheidungen in einem
Meinungsbildungsprozess Einzel- und Gruppeninteressen erörtert und entsprechend
berücksichtigt werden sollen
z.B.
• im raumordnungsverfahren
• bei der Umweltverträglichkeitsprüfung
• bei der Bauleitungsplanung
3.2
Umweltpolitik durch staatliche Regulierung
Der Staat versucht durch den Einsatz ordnungspolitischer Instrumente (Auflagen in Form von
Ge- und Verboten) die Einhaltung von Umweltstandards durch die Wirtschaftssubjekte
durchzusetzen.
Es handelt sich hierbei um ein klassisches Umweltpolitisches Instrument, welches die
Umweltpolitischen Ziele juristisch durchsetzt.
Die Wirkungsweisen von Umweltauflagen kann wie folgt aufgezeigt werden:
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Grenzkosten
der Umweltverbesserung
K‘UV.
Norm
0
durch Auflagen
keine
angestrebte
Umweltverbesserung . Umwelltvebesserung
Umweltverbesserung
100%
max.
Umweltverbesserung .
Das Instrumentarium der Umweltauflagen
Das Instrumentarium der Umweltauflagen ist sehr vielgestaltig. Es wird generell zwischen
- Emissionsauflagen
- Auflagen für Produktionsverfahren
- Produktionsauflagen
unterschieden.
Die verschiedenen Ansatzpunkte von Umweltauflagen
Umweltauflagen
(Ge- und Verbote)
Auflagen für
Produktionsverfahren
Emissionsauflagen
Produktnorm
Reduzierungs
verplichtung
bei Konsumgütern
bei
Investitionsgütern
Emissionsnormen
InputAuflagen
Umweltauflagen
(Ge- und Verbote)
Prozeßnormen
(anzuwendende
Technologien)
Mengenlimitierung
in bezug auf
angewendete
Produktionsprozesse
in bezug auf
angewendete
Beseitigungsund
Reduzierungsprozesse
als generelle
Norm
als EinzelNorm
Produktionseinstellung
Ansiedlungsverbot
Vor- und Nachteile von Umweltauflagen
Vorteile:
- schneller Wirksamkeit
- große Reaktionssicherhit
- hohe Praktikabilität
- hohe Durchsetzbarkeit
Nachteile:
- geringe wirtschaftliche Effizienz
- kein Anreiz zu höherer Umweltentlastung
- geringe Marktkonformität
- Tendenz zu Wettbewerbsverzerrung
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3.3
Das
ökonomische
Umweltoptimum
als
allokationstheoretische
Zielsetzung
Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sollte beim Einsatz umweltpolitischer Instrumente eine
allokationstheoretische Zielsetzung verfolgt werden, die als sogen. „ökonomisches
Umweltoptimum“ bezeichnet wird.
Die Erreichung des ökonomischen Umweltoptimum setzt voraus, dass die Gesamtkosteen
resultierend aus den
- Kosten der Umweltverbesserung und der
- (externen) Kosten der Umweltbelastung
minimiert werden.
S
Addierte Kostenfuntionen
Kosten
Kosten der Umweltverbesserung, KUV
Kosten der Umweltschäden
Umweltverbesserung
0
Akzeptierte
Umweltverbesserung
D
Akzeptierte Umweltbelastung
maximaler Betrag an Umweltschäden
T
0 - Betrag an Umweltschäden
D = ökonomisches Umweltoptimum
Dies kann auch mit Hilfe der Grenzkostenfunktion dargestellt werden:
Grenzkosten K
K‘UV
Umweltverbesserung
0
ökonomische
Umweltverbesserung
D
ökonomisch akzeptierte
Umweltverschmutzung
T
Die Lage des ökonomischen Umweltoptimums wird vom Verlauf der Kostenfunktionen
determiniert. Aus ökologischer Sicht ist die Bestimmung des ökonomischen
Umweltoptimums …, da nicht gewährleistet ist, dass ein ökologisch nachhaltiger
Mindestabstand an Umweltverbesserungen erreicht wird.
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4 Marktwirtschaftliche Ansätze der Umweltpolitik
4.1 Der Internalisierungsansatz von Pigou
Mit der Erweiterung der neoklassischen Mikroökonomie um die Theorie der externen Effekte
bringt Pigou einen neuen theoretischen Ansatz in die Marktwirtschaft. Er gelangt dabei zu der
Überzeugung, dass Marktdefekte in einer Marktwirtschaft mit entsprechenden Spielregeln
repariert werden können.
Konkret schlägt Pigout folgende Korrekturmaßnahmen vor:
Preis
A G = (K‘G)
N0
A B+t*
B
B1
P1
P0
A
t*
A0
AG
AB
externe Grenzkosten
A B = (K‘B )
C
N0
X1
Y1
X0
Y0
Menge x, y
ABAB – Angebotskurve eines Unternehmens aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Sie entspricht
der Grenzkostenkurve (K’B)
AGAG – Angebotskurve unter Einbeziehung der mit der Produktion verbundenen externen
Effekte.
è Gesamtwirtschaftliche Grenzkosten K’G. Es handelt sich somit um eine
korrigierte Angebotskurve
N0N0 – Nachfragefunktion
Bei herkömmlicher Betrachtung besteht ein Marktgleichgewicht bei A0 mit dem Preis P0 und
der Menge X0 / Y0.
Als Korrekturmaßnahmen fordert Pigou nun eine Mengenproportionale Steuer t*, womit der
Staat die externen Kosten dem sie veranlassenden Produzenten anlastet.
Als Folge dieser Maßnahmen entsteht ein neues Marktgleichgewicht in B1, was t* gleich der
Differenz zwischen K’B und K’G entspricht. Im neuem Marktgleichgewicht wird nunmehr die
reduzierte Menge X1 / Y1 zum Preis P1 angeboten und produziert.
Durch die Erhebung der sog. Pigou-Steuer werden nicht alle externen Effekte vermieden,
sondern lediglich im Ausmaß A0, B, B1, C.
Es verbleiben externe Effekte im Ausmaß A, C, B1.
Fazit:
Durch Ergebung der Pigou-Steuer können nicht alle externen Effekte vermieden werden.
Die noch verbleibenden Effekte könnten z.B. durch Umweltauflagen, Klär- und Filteranlagen,
reduziert werden. Hierdurch würden sich die Angebotskurve nach oben drehen. Es würde sich
ein neues Marktgleichgewicht mit reduzierten Mengen und erhöhten Preisen bilden.
Pigou hat mit seinem Ansatz einen theoretisch bestehenden einfachen Weg aufgezeigt, wie
externe Effekte internalisiert werden können.
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Die praktische Umsetzung des Pigou-Ansatzes stößt jedoch auf erhebliche Schwierigkeiten.
Die wichtigsten davon sind:
1. Informationsprobleme über das Ausmaß der externen Effekte
2. Schwierige Verursacheridentifikation
3. Bewertungsproblem der monetären Bewertung der externen Effekte
Dies Probleme machen es eigentlich unmöglich, den exakten Pigou-Steuerssatz
wissenschaftlich korrekt zu ermitteln. Das Pigou-Konzept ist damit praktisch nicht umsetzbar.
Dennoch waren die Arbeiten von Pigou Pionierarbeit für die weiteren Entwicklungen der
Umweltökonomie.
4.2 Der Property-Rights-Ansatz von Coase
Ronald Coase, ein Ökonom der sog, Chicago-Schule, kritisierte am Pigou-Konzept
insbesondere die vorbehaltslose Gleichsetzung des physischen Urhebers von externen
Effekten mit dem Verursacher der daraus resultierenden externen Effekte.
Er traf folgende Feststellung:
1. Externe Effekte verursachen nur dann volkswirtschaftliche Grenzkosten (bzw. –erträge),
wenn sie bei Dritten Wohlfahrtsänderungen auslösen.
2. Die Entstehung von externen Kosten setzt also nicht nur einen physischen Urheber
externer Effekte (z.B. einen Emittenten) sondern auch die Existenz eines oder mehrerer
Betroffener (Emmisions-Empfänger) voraus.
3. Externe Effekte haben einen reziproken Charakter
Der Ansatz von Coase soll im folgendem mit einem Beispiel verdeutlicht werden::
In einem unbewohnten Bergtal wird ein großes Bergwerk betrieben. Seine externen Effekte
(Lärm, Abgase, Staub) seien zwar erheblich, begrenzen sich aber auf das Bergtal. Da es nur
einen physischen Schadensurheber, jedoch keinen Betroffenen Schadensempfänger gibt,
entstehen keinen Wohlfahrtsverluste bei Dritten, also auch keine externen Kosten.
Angenommen, im gleichen Bergtal wird wegen der landschaftlichen Schönheit ein
Sanatorium angesiedelt, dessen Insassen unter dem Lärm und den Luftschadstoffen des
Bergwerkes zu leiden haben.
Nach herkömmlicher Auffassung i.S.v. Pigou sind die volkswirtschaftlichen Kosten dem
physischen Urheber, also dem Bergwerk, anzulasten
Coase unterscheidet nun hier zwischen physischer und wirtschaftlicher Verantwortung, was er
als sogen. Reziprozität des Externalitätenproblems bezeichnet. Wer im vorstehenden Beispiel
die externen Kosten verursacht und damit die wirtschaftliche Verantwortung zu tragen hat, ist
nach Coase nicht von vornherein klar.
Fest steht zunächst nur eins:
Die externen Kosten entstehen durch konkurrierende Ansprüche auf dieselbe natürliche
Ressource, nämlich als Folge der Nutzung des Luftraumes durch das Bergwerk und durch das
Sanatorium.
Wer nun für die Nutzung und Inanspruchnahme des Luftraumes zu bezahlen hat, hängt
letztlich von der jeweils geltenden Nutzungs- und Eigentumsordnung ab.
Beinhaltet die gesellschaftlichen institutionellen Rahmenbedingungen eine sogen.
1. Haftungsregel (Verursacherregel), so gilt folgendes: Es gilt ein generelles vorrangiges
Recht auf Ruhe und Luftreinheit, das jedoch handelbar ist. Das Bergwerk ist zugleich
physischer Urheber von Lärm und Luftbelastung und Verursacher der daraus
resultierenden volkswirtschaftlichen Kosten. Die Verhandlung über die Nutzung der
Luftressource mit dem Sanatorium führt beim Bergwerk zu folgenden Marginalkalkül
Regionalwissenschaft III (Umweltpolitik)
beim
Versuch
des
Aufkaufens
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von
Luftbelastungsrechten.
Sind
nun
die
Grenzkosten des Kaufs von Luftbelastungsrechten
größer
kleiner
als der Grenzerlös der dadurch ermöglichten Produktionsmenge
Produktion wird eingestellt
Produktion wird ausgeweitet
Beinhaltet die institutionellen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einen sogen.
2. Nicht-Haftungsregel (Laissez-faire-Regel), so vollziehen sich die Verhandlungen wie
folgt: Es gibt ein vorrangiges Recht auf Produktion das ebenfalls habdelbar ist. Das
Bergwerk ist zwar physischer Verursacher der Externalitäten, das Sanatorium gilt nun
aber als Verursacher der volkswirtschaftlichen Kosten, die aus dem Verzicht des
Bergwerkes auf Produktion und Arbeitsplätze resultieren. Die Verhandlungen des
Sanatoriums über die Fortsetzung seiner Tätigkeit, die mit dem Bergwerk geführt werden,
führen nun zu folgenden Marginalkalkül beim Sanatorium, wenn es Luftbelastungsrechte
aufkauft:
Grenzkosten des Kaufs von Lärm und Abgasen
unbelasteten bzw. weniger belasteten Luftraums
größer
kleiner
als der Grenzerlös der Fortführung / Erweiterung des Sanatoriumsbetriebs
Sanatoriumsbetrieb wird
nicht durchgeführt
Sanatoriumsbetrieb wird
durchgeführt bzw. erweitert
Fazit:
Je nach Ausgang des Marginalkalküls setzt sich die volkswirtschaftlich höhere Nutzungsart in
ihrem Standortanspruch durch oder es kommt zu Kompromisslösungen.
Schlussfolgerungen:
Unter beiden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen kommt es zu Verhandlungen, die es den
Parteien gestatten, sich Schritt für Schritt sowohl auf des Gemeinsame, als auch zu
individueller Gewinnmaximierung hinzubewegen.
In beiden Fällen kommt es letztlich zu einem Produktionsoptimum mit effizienter
Ressourcenallokation und effizienter Aufteilung von Umwelt- und Nicht-Umweltgütern auf
die Wirtschaftssubjekte. Es wird somit ein volkswirtschaftliches Pareto-Optimum erreicht.
Beide gesellschaftlichen Rahmenbedingungen führen zu identischen Allokationsergebnissen,
wenn
- vollständige Konkurrenz besteht (keine Verhandlungsmacht gegenüber anderen)
- die Transaktionskosten gleich Null sind.
Probleme der praktischen Umsetzung des Coase-Theorems:
- Teilweise entstehen sehr hohe Transaktionskosten
- Verhandlungspartner über Macht aus
- Mit zunehmender Zahl der Verhandlungspartner werden die Verhandlungsergebnisse
schwieriger bzw. gar nicht zu erreichen sein
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4.3
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Umweltabgabe und Standard-Preis-Ansatz
Zum Begriff der Umweltabgabe:
Die hier zu behandelnde Umweltabgabe werden auch als Umweltqualitätsabgabe bezeichnet.
Abgaben sind finanzwissenschaftlich definiert als Geldleistungen, die von der öffentlichen
Hand aufgrund gesetzlicher Regelungen erhoben werden. Wir unterscheiden hierbei:
Abgaben
Steuern
Steuren sind Abgaben,
die ohne inen direkkte
ökonomische
Gegenleistung erhoben
werden
Gebühren
Gebühren werden als
Gegenleistung für eine
Inanspruchnahme der
öffentlichen
Verwaltung erhoben.
Beiträge
Beiträge dienen zur
vollen oder teilweisen
Deckung des Aufwandes
einer bestimmten
öffentlichen Einrichtung
Bei Abgaben steht im traditionell Sinne die Finanzierungsfunktion des Staates im
Fordergrund. Wir sprechen daher auch von fiskalischen Abgaben. Im Bereich der
Umweltpolitik interessiert dagegen die Lenkungs- oder Anreizfunktion der Abgaben, die als
sogen. ökonomischer Hebel eine Rolle spielt. Diese Abgaben bezeichnen wir nach Wicke
dann als Abgaben im engeren Sinne.
Formen von Umweltabgaben:
Die Umweltabgaben im engeren Sinne können wie folgt klassifiziert werden:
1. Reine Emissionsabgabe
2. kombinierte Auflage / Abgabensysteme (Abwasserabgabe)
3. Produktabgabe (Mineralölsteuer)
Wirkungen von Umweltabgaben
Angebotsseite:
Grundsätzlich sollen die Produzenten umweltschädigender Produkte bzw. die mit der
Produktion verbundenen Umweltbelastungen durch die Erhebung von Umweltabgaben
veranlasst werden, die Schadstoffe zu verringern. Möglichkeiten zur Verringerung von
Emissionen bestehen in:
a) der Entwicklung und Anwendung neuer Produktionstechnologien
b) Substitution schadstoffintensiver Inputs (statt Braunkohle è Steinkohle)
c) Installation von Verfahren der Schadstoffbeseitigung bzw. –Minderung.
In seiner Entscheidung (z.B. Filter zu installieren) unterliegt ein Unternehmen dabei dem
sogen. Marginalkalkül. Dieses Marginalkalkül … … … Lenkungseffekt, d.h. dem
einzelwirtschaftlichen Nutzen, z.B. einer Emissionsabgabe.
Beispiel:
Marginalkalkül eines Unternehmens bei Erhebung einer Emissionsabgabe
Behandele ich die Umwelt weiter wie bisher?
Verbessere ich die Umwelt?
Dann ist je emittierter Schadstoffeinheit
(z.B. pro t SO2) eine Abgabe von DM 20,zu zahlen
Dann kostet die Umweltverbesserung in
Form einer Vermeidung von SO2 –
Emissionen je t DM 10,- wobei die
Grenzkosten zur Vermeidung ansteigen.
Regionalwissenschaft III (Umweltpolitik)
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K‘UV = Grenzkosten der
Umwelt verbesserung
K‘UV
K‘UV
A < K‘UV
Abgabensatz
pro t SO2
A > K‘UV
0
A = K‘UV
70%
Umweltverbesserung
maximale
Umweltverbesserung
Fazit: Was tun bei diesem Abgabensatz?
Es lohnt sich für das Unternehmen die Emissionen von SO2 – Schadstoffen zu vermeiden, so
lange die Höhe der Umweltabgabe A > K’UV den Grenzkosten der Umweltverbesserung durch
verbesserte Filtertechnik ist. Die betriebswirtschaftlich optimale Situation ist erreicht, wenn
A = K’UV. Bei A > K’UV macht das Unternehmen sogar noch Gewinn. A < K’UV ist zu teuer.
Aktionsparameter des Staates ist hierbei die Höhe des Abgabensatzes.
Aktionsparameter des Unternehmens sind:
- Einsatz von Filtertechniken
- Einsatz von Öl mit geringerem SO2 – Anteil
- Einsatz neuer Produktionstechniken.
Es ist festzuhalten, dass die Erhebung der Abgabe eine Kostenbelastung für das Unternehmen
darstellt.
Nachfrageseite:
Die Erhebung einer Umweltabgabe führt beim Nachfrager des von der Umweltabgabe
betroffenen Gutes zu Anpassungen je nach Preiselastizität der Nachfrage, da anzunehmen ist,
dass sich die Endprodukte Abgabenbelasteter Produkte verteuern, sofern die
Wettbewerbssituation die zulässt.
Unter „normalen“ Marktbedingungen müssen in Unternehmen bei Preiserhöhungen c.p. mit
einem Absatzrückgang rechnen.
Bemessensgrundlage
Voraussetzung für die Entfaltung der Lenkungsfunktion ist eine geeignete
Bemessensgrundlage. Mögliche Bemessensgrundlagen sind:
a) externe Kosten, wie Pigou sie vorschlug
b) der Produktionsinput (Mineralöl è pro t Öl 100,- è Versteuerung Input è
Lenkungseffekt è auf Gas umstellen usw.)
c) der Output (das Produkt. Es muss nicht das Produkt selbst sein, sondern deren Produktion)
d) die Emission (SO2 Ausstoß)
Festlegung des Abgabensatzes:
Die Festlegung des Abgabensatzes kann unter zwei Aspekten erfolgen:
1. Festlegung der Höhe des Abgabensatzes in der Weise, dass das sogen. ökonomische
Umweltoptimum erreicht wird.
2. Festlegung der Höhe des Abgabensatzes in der Weise, dass ein bestimmter
Umweltstandard realisiert wird.
Regionalwissenschaft III (Umweltpolitik)
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zu 1.) Abgabensatz und ökonomisches Umweltoptimum
Die Realisierung des ökonomischen Umweltoptimums stellt im Sinne der Wirtschaftstheorie
die optimale gesamtwirtschaftliche Allokation im Umweltbereich sicher.
K‘UV
K‘UV
K‘UB
K‘UB
0
ökonomisches
Umweltoptimu m
maximale
Umweltverbesserung
Theoretisch müsste ein Abgabensatz bestimmt werden, bei dem das ökonomische
Umweltoptimum realisiert würde. Da keine Informationen über die Lage des
Umweltoptimums besteht, kann die Höhe des Abgabensatzes praktisch auch nicht festgelegt
werden.
zu 2.) Abgabensatz und Umweltstandard
Um eine Umweltpolitik mit Umweltabgaben praktikabel zu gestalten, haben Baumol und
Oates in ihrem sogen. „Standard-Preis-Ansatz“ einen anderen Weg aufgezeigt. Dieser
vermeidet die Bewertungsprobleme einer optimalen Allokation und auch die Kenntnis der
marginalen Schäden bzw. Belastungen sind nicht erforderlich.
Der „Standard-Preis-Ansatz“ wird nun in der Weise realisiert, dass die öffentlichen
Umweltinstitutionen einen bestimmten Umweltstandard festlegen, der auch ökologisch
begründet ist. Um diesen Umweltstandard auch tatsächlich zu erreichen, muss ein
Abgabensatz festgelegt werden, gegebenenfalls durch mehrfache Korrektur (trial – and - error
– Verfahren ). Dies ist z.B. auch bei der Abwasserabgabe geschehen, um den Umweltstandard
kontinuierlich zu erhöhen.
K‘UV
TF - Technischer Fortschritt
A - Abgabensatz Umweltstandard
TF
A St1
A St0
A > K‘U V
0
festgelegter
Umweltstandard
100 %
Umweltverbesserung
Regionalwissenschaft III (Umweltpolitik)
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Fazit:
Der „Standard-Preis-Ansatz“ stellt damit eine Möglichkeit dar, eine angabenorientierte
Umweltpolitik praktikabel zu gestalten. Es kann gezeigt werden, dass eine Umweltabgabe
gegenüber einer Umweltauflage gesamtwirtschaftlich effizienter ist.
Beispiel:
Es soll die Wirkung einer Umweltabgabe versus einer Umweltauflage für zwei Unternehmen
aufgezeigt werden, die mit unterschiedlich hohen Grenzkosten der Umweltverbesserung
(K’UV) umweltverbesserdende Maßnahmen realisieren können.
Umweltauflage
K 'UV
je Einheit
A
K 'UV
F
F‘
Abgabe
C
G
D‘
D
D‘‘
B
K 'UV
0
Y
X
Z
Umweltverbesserung
vermiedene Emission
Umweltauflage
1. verminderte
Schadstoffmenge
für A: 0X
für B: 0X
2. Grenzkosten K‘UV
für A: XF
für B: XD
Umweltabgabe
1. verminderte
Schadstoffmenge
für A: 0Y
für B: 0Z
2. Grenzkosten K‘UV
für A: YF‘
für B: ZD‘
Vergleich Auflage / Abgabe
1. verminderte Schadstoffmenge (verminderter Emissionen)
für A: Rückgang um XY è Verschlechterung*
für B: Zuwachs um XZ è Verbesserung*
2. Grenzkosten K’UV
für A: Rückgang um FG**
für B: Zuwachs um D‘‘D**
* Da XZ besser ist als XY è bessere Umweltqualität
** Da FG > D‘‘D è geringere Grenzkostender Umweltverbesserung
Fazit:
Die Umweltabgabe ist damit als marktwirtschaftliche Lösung ökonomisch und ökologisch
effizienter als eine administrative Auflagenlösung in der Umweltpolitik.
4.4 Umweltzertifikate
Umweltpolitik mit Umweltzertifikaten besteht darin, dass marktfähige Rechte (Emissionsoder Immissionsrechte) auf Inanspruchnahme der Umwelt geschaffen werden.
Die Grundidee besteht darin, dass durch einen politischen Entscheidungsträger eine
Emissionshöchstgrenze eines bestimmten Schadstoffes (z.B. SO2) für eine definierten Raum
festgelegt wird un die Ausnutzung dieser Umweltkapazität auf die Umweltnutzer über einen
Markt geregelt wird.
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Region
max.
10.000 t SO2 /a
Y + p .a.
Z + p.a.
X + p .a.
Zur Emission einer bestimmten Menge eines Schafstoffes ist der Verursacher nur dann
berechtigt, wenn er im Besitz einer entsprechenden Menge von Zertifikaten ist. Grundsätzlich
gibt es zwei Möglichkeiten zur Ausstattung der Verursacher mit Zertifikaten:
a) Versteigerungen
b) frei Vergabe
Versteigerungen
Bei der Versteigerung muss sich der Verursacher sein Emissionsrecht meistbietend ersteigern.
Es ergibt sich dabei ein Marktkurs für Emissionsrechte. Diese können dann von den
Unternehmen untereinander gehandelt werden. Zur Verbesserung der Umweltqualität in der
Region gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Abwertung der Zertifikate in bestimmten Zeitabständen
2. Ankauf der Zertifikate durch den umweltpolitischen Entscheidungsträger
(Offenmarktpolitik) è Gemeinlastprinzip
3. Ankauf der Zertifikate durch Bewohner der Region è free – rider – Problem
4. Verkauf der Zertifikate auf befristete Zeit
Freie Vergabe
Die vorhandenen Emittenten, die genehmigte Anlagen betrieben, erhalten Zertifikate
zugeteilt. Hiermit wird jedem in der Region bereits ansässigem Verursacher sein Recht auf
Emission faktisch zugestanden und für übertragbar erklärt.
Wächst das Unternehmen jedoch oder wollen neue Unternehmen in der Region ansiedeln, so
müssen die Zertifikate zusätzlich gekauft werden.
Dies schließt zur Verbesserung der Umweltqualität nicht aus, dass die oben beschriebenen
Maßnahmen 1 – 4 zur Anwendung kommen.
Praktische Umsetzungsprobleme
Um nun anzusiedelnde Unternehmen vor Diskriminierung zu schützen, müssen „freie
Reserven“ für solche Unternehmen vorgehalten werden.
Variationsmöglichkeiten der Zertifikationspolitik
Das Glockenkonzept (Bubble)
In einer abgegrenzten Bereich (Region) eines Umweltmediums (SO2, NOX) soll ein staatlich
vorgegebenes Emissionsniveau bezüglich eines oder mehrer Schadstoffe von den in diesen
Raum bestehenden Emissionsquellen erreicht werden. Es muss also nicht der individuelle
Schornstein, sondern die Gesamtheit der dort ansässigen Firmen die Emissionshöchstgrenze
einhalten.
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Emittiert z.B. nur eine Firma (mit mehreren Anlagen) unter der Glocke, so muss sie mit der
Gesamtheit ihrer Emissionen die Höchstgrenze einhalten. Sie hat dann die Möglichkeit, der
Umweltbehörde die für sie kostenminimale Vermeidungsleistung auf ihre Anlagen
vorzuschlagen. Dieses Verfahren gilt analog auch für mehrer Firmen, die den selben
Schadstoff unter der Glocke emittieren. Es werden dann Emissionsrechte zwischen Anlagen
verschiedener Firmen übertragen. Zwei oder mehrere Firmen mit unterschiedlichen
Emissionsvermeidungskosten können dann über die Ausnutzung der ihnen zustehenden
Emissionsrechte verhandeln und sich über entsprechende Kompensationsleistungen einigen.
Ausgleichspolitik
Die Ausgleichspolitik überträgt den Grundgedanken handelbarer Emissionsrechte und
existierender Emissionsquellen auf neu einzurichtende. Der Sinn dieses Konzepts liegt in der
Entschärfung des Konflikts zwischen Umweltschutz und Wirtschaftswachstum auf regionaler
Ebene.
Umweltbanken
Da Emissionsreduktionsstrategien die Emissionen häufig nicht beliebig teilbar vermindern, ist
es oft schwer eine andere Firma zu finden, die gerade diese Emissionsmenge nachfragt. Die
Möglichkeit des Emissionshandels mit Hilfe von Umweltbanken bietet dann die Möglichkeit
von Gutschriften auf entsprechenden „Ökokonten“.
Praktische Erfahrungen in den USA
In den USA werden 70 % der SO2- und NOX – Emissionen von Kohle befeuerten
Kraftwerken verursacht. Mit der Novellierung des „Clean Air Bat“ im Jahre 1995 wurden als
Zielwert eine jährliche Mengenreduzierung von 10 Mio. Tonnen SO2 an dem Jahre 2000
vereinbart. Dies entspricht einer Reduzierung der SO2-Emission von 50% (Basis 1980). Die
erwartete Kosteneinsparung durch Einführung eines Zertifikatsystems gegenüber dem
konventionellen „Command and Central - System“ werden für den Gesamten Zeitraum bis
2010 auf 9,8 bis 13,8 Mrd. US-$ geschätzt.
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