Lungenkrebs durch Radon Der Radon-Messdienst der GSF-Auswertungsstelle Thomas Haninger Was ist Radon? Wo kommt es her? Die Erdkruste enthält die natürlichen Radionuklide Uran-238, Uran-235, Thorium-232 und Kalium-40. Als Zwischenprodukt der Zerfallsreihe von Uran-238 entsteht über Radium-226 das radioaktive Edelgas Radon222 (Rn-222), das eine Halbwertszeit von 3,8 Tagen besitzt. Radon geht mit anderen Elementen keine chemischen Verbindungen ein und ist deshalb besonders mobil. Es kann sich im Erdboden ausbreiten, in Gebäude eindringen und sich dort in der Raumluft anreichern. Dies geschieht vor allem im Winter. Hauptursache für hohe Radonkonzentrationen ist die geologische Beschaffenheit des Bauuntergrundes. Erhöhte Konzentrationen treten insbesondere in älteren Gebäuden auf, da diese manchmal Risse und undichte Stellen im Kellerbereich aufweisen und oft keinen Betonboden besitzen. Die Baumaterialien selbst sind nur in seltenen Fällen für überhöhte Radonwerte verantwortlich. Im Mittel liegt die Radonkonzentration in Gebäuden in Deutschland bei 50 Bq/m3 Raumluft. Eine Besonderheit stellen wasserwirtschaftliche Anlagen dar. Hier können Werte von über 100.000 Bq/m3 Raumluft erreicht werden. Die Ursache dafür ist das Grundwasser, in dem Radon gelöst ist und beim Austritt an die Oberfläche in die Raumluft übertritt. Hohe Radonkonzentrationen findet man vor allem in Sammelbehältern, die schlecht belüftet sind, allerdings auch nur selten betreten werden. Im Trinkwasser beim Endverbraucher ist Radon aber kein Problem. Gesetzliche Regelungen Gesetzliche Regelungen zur Beschränkung der Radonkonzentrationen in Wohnungen sind zur Zeit in Vorbereitung. Arbeitsplätze mit erhöhter Exposition durch natürliche Radionuklide unterliegen der Strahlenschutzverordnung. Eine Radonexposition von über 2 x 106 Bq/m3 mal Anzahl der Stunden muss der zuständigen Aufsichtsbehörde – in der Regel das Landesamt für Umweltschutz – gemeldet werden. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Senkung der Exposition einzuleiten. Die Radonexposition berechnet sich aus der mittleren 44 mensch+umwelt spezial 18. Ausgabe 2006 Radonkonzentration multipliziert mit der Aufenthaltsdauer an diesem Arbeitsplatz in Stunden pro Jahr. Wie wird Radon gemessen? Die GSF-Auswertungsstelle für Strahlendosimeter ist als amtliche Messstelle gemäß ISO/IEC-Norm 17025 akkreditiert und bietet Radonmessungen in der Raumluft nach dem Kernspurmessverfahren gemäß DIN 25706-1 an. Ein passives Radon-Messgerät (auch Radonexposimeter oder Radondosimeter genannt) besteht aus einer kleinen Diffusionskammer mit einem Durchmesser von 58 Millimetern und einer Höhe von 24 Millimetern. Das Gehäuse besteht aus schwarzem, elektrisch leitenden Kunststoff zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen. Das Edelgas Radon kann durch einen kleinen Schlitz zwischen Gehäusedeckel und Boden in das Innere eindringen und zerfällt dort unter Aussendung von Alpha-Strahlung. Diese erzeugt in einem speziellen Kunststoffchip kleine, latente Spuren. Nach Beendigung der Messung wird das Dosimeter an die Auswertungsstelle zurückgeschickt. Dort wird der Plastikchip in Natronlauge bei 94 °C vier Stunden lang geätzt. Die latenten Spuren werden durch die Ätzung so stark vergrößert, dass sie mit einem lichtmikroskopischen Verfahren gezählt werden können. Die Anzahl der Spuren ist ein Maß für die Radonexposition, das heißt für die Radonkonzentration summiert über die Zeit. Messungen in Wohnungen Radonkonzentrationen in Gebäuden unterliegen starken zeitlichen Schwankungen. Aus meteorologischen Gründen treten hohe Ra- Passives Radonmessgerät mit Kernspurdetektor. Fotos: Michael van den Heuvel Auswertegerät für Kernspurdetektoren: Die Anzahl der Spuren ist ein Maß für die Radonexposition. Fotos: Bernd Müller donkonzentrationen eher im Winter auf. Um diese Schwankungen auszugleichen, wird eine Messdauer von mindestens drei Monaten empfohlen, die in der Heizperiode liegen sollten. Die Messungen können aber auch bis auf ein Jahr ausgedehnt werden. Um einen möglichst repräsentativen Wert der mittleren Radonbelastung zu erhalten, sollte in Räumen gemessen werden, in denen sich die Bewohner am häufigsten aufhalten, wie zum Beispiel im Wohn-, Kinder- und Schlafzimmer. Da Radon hauptsächlich aus dem Bauuntergrund kommt, sollte mindestens ein Messort im Erdgeschoss liegen. Eine Messung im Keller empfiehlt sich nur dann, wenn sich die Bewohner regelmäßig dort aufhalten, zum Beispiel wenn der Keller als Büro oder Hobbyraum genutzt wird. Radondosimeter sollten an gut zugänglichen Stellen platziert werden, beispielsweise in einem Bücherregal. Zugige Plätze wie Fensterbänke oder Stellen, an denen die Luft schlecht zirkuliert, sind zu vermeiden, ebenso eine direkte Sonnenbestrahlung oder Erwärmung der Dosimeter auf über 35 °C. Passive Radonmessgeräte können beim RadonMessdienst der GSF - Auswertungsstelle oder einer anderen akkreditierten Messstelle bestellt werden. Der Kunde erhält dann die Messgeräte mit einer ausführlichen Gebrauchsanweisung per Post zugeschickt und kann sie nach dem Ende der Messung zusammen mit einem kurzen Protokoll zurücksenden. Die Auswertung und die Erstellung eines Ergebnisberichtes erfolgt innerhalb von vier Wochen. Die Kosten einer Radonmessung in der Wohnung betragen üblicherweise 30 bis 50 Euro. Messungen in wasserwirtschaftlichen Anlagen In wasserwirtschaftlichen Anlagen beträgt die Messdauer wegen der dort vorkommenden höheren Radonkonzentration nur 14 Tage, um ein Überschreiten der oberen Messgrenze zu vermeiden. Bei einer geringen Anzahl von Hochbehältern und einem Aufenthalt von weniger als 20 Stunden pro Jahr in den Anlagen sind in der Regel Ortsmessungen zur Abschätzung der Radonexposition des Personals ausreichend. Ansonsten muss ein personengebundenes Radonexposimeter getragen werden, das vor dem Betreten einer Anlage angelegt werden muss und danach in frischer Luft gelagert werden sollte. Die Überwachungsperiode bei personengebundenen Messungen beträgt normalerweise drei Monate. Weitere Informationen Radonmessungen können unter folgender Adresse angefordert werden: GSF-Auswertungsstelle Radon-Messdienst Ingolstädter Landstraße 1 85764 Neuherberg Telefon (089) 3187-2220 Internet: http://awst.gsf.de E-Mail: [email protected] Internet: Bundesamt für Strahlenschutz: www.bfs.de/ion/radon www.bfs.de/ion/radon/radon_in_haeusern.html • • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: www.bmu.de/strahlenschutz • Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: www.bayern.de/lfu/strahlen • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz: www.stmugv.bayern.de/de/strahl/radon • Strahlenschutzkommission: www.ssk.de 45