Lungenkrebs durch Radon

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Lungenkrebs
durch Radon
Der Radon-Messdienst der GSF-Auswertungsstelle
Thomas Haninger
Was ist Radon? Wo kommt es her?
Die Erdkruste enthält die natürlichen Radionuklide
Uran-238, Uran-235, Thorium-232 und Kalium-40. Als
Zwischenprodukt der Zerfallsreihe von Uran-238 entsteht über Radium-226 das radioaktive Edelgas Radon222 (Rn-222), das eine Halbwertszeit von 3,8 Tagen
besitzt. Radon geht mit anderen Elementen keine chemischen Verbindungen ein und ist deshalb besonders
mobil. Es kann sich im Erdboden ausbreiten, in Gebäude eindringen und sich dort in der Raumluft anreichern. Dies geschieht vor allem im Winter.
Hauptursache für hohe Radonkonzentrationen ist
die geologische Beschaffenheit des Bauuntergrundes.
Erhöhte Konzentrationen treten insbesondere in älteren
Gebäuden auf, da diese manchmal Risse und undichte
Stellen im Kellerbereich aufweisen und oft keinen
Betonboden besitzen. Die Baumaterialien selbst sind
nur in seltenen Fällen für überhöhte Radonwerte verantwortlich. Im Mittel liegt die Radonkonzentration
in Gebäuden in Deutschland bei 50 Bq/m3 Raumluft.
Eine Besonderheit stellen wasserwirtschaftliche Anlagen dar. Hier können Werte von über 100.000 Bq/m3
Raumluft erreicht werden. Die Ursache dafür ist das
Grundwasser, in dem Radon gelöst ist und beim Austritt an die Oberfläche in die Raumluft übertritt. Hohe
Radonkonzentrationen findet man vor allem in Sammelbehältern, die schlecht belüftet sind, allerdings
auch nur selten betreten werden. Im Trinkwasser beim
Endverbraucher ist Radon aber kein Problem.
Gesetzliche Regelungen
Gesetzliche Regelungen zur Beschränkung der Radonkonzentrationen in Wohnungen sind zur Zeit in Vorbereitung.
Arbeitsplätze mit erhöhter Exposition durch natürliche Radionuklide unterliegen der Strahlenschutzverordnung. Eine Radonexposition von über 2 x 106 Bq/m3
mal Anzahl der Stunden muss der zuständigen Aufsichtsbehörde – in der Regel das Landesamt für Umweltschutz – gemeldet werden. Darüber hinaus sind
Maßnahmen zur Senkung der Exposition einzuleiten.
Die Radonexposition berechnet sich aus der mittleren
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mensch+umwelt spezial 18. Ausgabe 2006
Radonkonzentration multipliziert mit der Aufenthaltsdauer an diesem Arbeitsplatz in Stunden pro Jahr.
Wie wird Radon gemessen?
Die GSF-Auswertungsstelle für Strahlendosimeter ist als
amtliche Messstelle gemäß ISO/IEC-Norm 17025 akkreditiert und bietet Radonmessungen in der Raumluft nach
dem Kernspurmessverfahren gemäß DIN 25706-1 an.
Ein passives Radon-Messgerät (auch Radonexposimeter oder Radondosimeter genannt) besteht aus einer
kleinen Diffusionskammer mit einem Durchmesser von
58 Millimetern und einer Höhe von 24 Millimetern. Das
Gehäuse besteht aus schwarzem, elektrisch leitenden
Kunststoff zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen. Das Edelgas Radon kann durch einen kleinen
Schlitz zwischen Gehäusedeckel und Boden in das Innere eindringen und zerfällt dort unter Aussendung
von Alpha-Strahlung. Diese erzeugt in einem speziellen
Kunststoffchip kleine, latente Spuren. Nach Beendigung der Messung wird
das Dosimeter an die Auswertungsstelle zurückgeschickt. Dort wird der Plastikchip in Natronlauge bei
94 °C vier Stunden lang
geätzt. Die latenten Spuren
werden durch die Ätzung
so stark vergrößert, dass
sie mit einem lichtmikroskopischen Verfahren gezählt werden können. Die
Anzahl der Spuren ist ein
Maß für die Radonexposition, das heißt für die
Radonkonzentration summiert über die Zeit.
Messungen in Wohnungen
Radonkonzentrationen in
Gebäuden unterliegen starken zeitlichen Schwankungen. Aus meteorologischen
Gründen treten hohe Ra-
Passives Radonmessgerät
mit Kernspurdetektor.
Fotos: Michael van den Heuvel
Auswertegerät für Kernspurdetektoren: Die Anzahl der Spuren ist ein
Maß für die Radonexposition.
Fotos: Bernd Müller
donkonzentrationen eher im
Winter auf. Um diese
Schwankungen auszugleichen, wird eine Messdauer
von mindestens drei Monaten empfohlen, die in der
Heizperiode liegen sollten.
Die Messungen können
aber auch bis auf ein Jahr
ausgedehnt werden. Um einen möglichst repräsentativen Wert der mittleren Radonbelastung zu erhalten,
sollte in Räumen gemessen
werden, in denen sich die
Bewohner am häufigsten aufhalten, wie zum Beispiel im
Wohn-, Kinder- und Schlafzimmer. Da Radon hauptsächlich aus dem Bauuntergrund kommt, sollte mindestens
ein Messort im Erdgeschoss liegen. Eine Messung im
Keller empfiehlt sich nur dann, wenn sich die Bewohner
regelmäßig dort aufhalten, zum Beispiel wenn der Keller
als Büro oder Hobbyraum genutzt wird.
Radondosimeter sollten an gut zugänglichen Stellen platziert werden, beispielsweise in einem Bücherregal. Zugige Plätze wie Fensterbänke oder Stellen, an
denen die Luft schlecht zirkuliert, sind zu vermeiden,
ebenso eine direkte Sonnenbestrahlung oder Erwärmung der Dosimeter auf über 35 °C.
Passive Radonmessgeräte können beim RadonMessdienst der GSF - Auswertungsstelle oder einer anderen akkreditierten Messstelle bestellt werden. Der
Kunde erhält dann die Messgeräte mit einer ausführlichen Gebrauchsanweisung per Post zugeschickt und
kann sie nach dem Ende der Messung zusammen mit einem kurzen Protokoll zurücksenden. Die Auswertung
und die Erstellung eines Ergebnisberichtes erfolgt innerhalb von vier Wochen. Die Kosten einer Radonmessung
in der Wohnung betragen üblicherweise 30 bis 50 Euro.
Messungen in wasserwirtschaftlichen Anlagen
In wasserwirtschaftlichen Anlagen beträgt die Messdauer wegen der dort vorkommenden höheren Radonkonzentration nur 14 Tage, um ein Überschreiten der
oberen Messgrenze zu vermeiden. Bei einer geringen
Anzahl von Hochbehältern und einem Aufenthalt von
weniger als 20 Stunden pro Jahr in den Anlagen sind in
der Regel Ortsmessungen zur Abschätzung der Radonexposition des Personals ausreichend. Ansonsten muss
ein personengebundenes Radonexposimeter getragen
werden, das vor dem Betreten einer Anlage angelegt
werden muss und danach in frischer Luft gelagert werden sollte. Die Überwachungsperiode bei personengebundenen Messungen beträgt normalerweise drei Monate.
Weitere Informationen
Radonmessungen können unter folgender Adresse
angefordert werden:
GSF-Auswertungsstelle
Radon-Messdienst
Ingolstädter Landstraße 1
85764 Neuherberg
Telefon (089) 3187-2220
Internet: http://awst.gsf.de
E-Mail: [email protected]
Internet:
Bundesamt für Strahlenschutz:
www.bfs.de/ion/radon
www.bfs.de/ion/radon/radon_in_haeusern.html
•
•
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit:
www.bmu.de/strahlenschutz
•
Bayerisches Landesamt für Umweltschutz:
www.bayern.de/lfu/strahlen
•
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz:
www.stmugv.bayern.de/de/strahl/radon
•
Strahlenschutzkommission:
www.ssk.de
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