Bundespräsident und Bundeskanzler: Konsens, Konflikt oder

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d av i d w i n e ro i t h e r
Bundespräsident und Bundeskanzler:
Konsens, Konflikt oder Neutralität?
Im vorliegenden Beitrag wird die Frage gestellt, ob das bisherige, im „Rollenverzicht“
konkretisierte Muster der Dominanz von Konsens und Neutralität über den Konflikt
von der „Präsidentialisierung“ der Funktion des Kanzlers und der „Entaustrifizierung“ (Anton Pelinka) des politischen Systems, einem Rückgang an Parteienstaatlichkeit, eines teilweisen Funktionsverlustes der „Sozialpartnerschaft“ und Stärkung
wettbewerbsdemokratischer Elemente (Regierungswechsel 1999/00) herausgefordert
wird? Aus Aktualitätsgründen wird die „Präsidentialisierungsthese“ anhand des
Regierungs- und Parteivorsitzes von Wolfgang Schüssel überprüft. Die Ausführungen
über die Beeinflussung des „Rollenverzichts“ widmen sich der Amtsauffassung und
Amtsführung durch den amtierenden Bundespräsidenten Heinz Fischer. Beide stehen
auch im Zentrum des gesamten Beitrages, ergänzt in erster Linie von den während
der Präsidentschaft Thomas Klestils ausgetragenen Konflikten innerhalb der politischen Exekutive.
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Österreichs „doppelköpfige“ Exekutive
In Österreich wird der Bundespräsident für sechs Jahre direkt vom Volk
gewählt. Der Bundeskanzler der Republik führt eine Regierung, die dem
Parlament (genau: der Mehrheit seiner Mitglieder) verantwortlich ist und
sich spätestens nach vier Jahren einer Nationalratswahl zu stellen hat. Unser
Land fällt damit – rein formal betrachtet – in die Kategorie „semi-präsidentieller“ Regierungssysteme.1 Dem Bundespräsidenten stehen laut Verfassung
Kompetenzen zu, die ihn theoretisch in die Lage eines (dauerhaft) wichtigen Akteurs in der Außen- und Innenpolitik versetzen. In der politischen
Praxis übten sich alle Bundespräsidenten jedoch – mehr oder weniger strikt
– im „Rollenverzicht“: Sie nahmen Abstand vom Einsatz der wichtigsten
Kompetenzen gegenüber den politischen Parteien und der Bundesregierung. Der „Rollenverzicht“ stellt deshalb einen guten Ausgangspunkt für
eine Analyse der Beziehung von Bundespräsident und Bundeskanzler dar.
Eine „Präsidentialisierung“ des Bundeskanzlers?
„Präsidentialisierung“ (die hier exklusiv auf die Person des Regierungschefs
projiziert wird) lässt sich in drei Dimensionen begreifen, die miteinander in
Wechselwirkung stehen: die Ebene der politischen Exekutive und der Parteien sowie eine wahlpolitische Komponente.2 In allen drei Dimensionen
spielen Parteien (Aufbau und Struktur; Parteiensystem und Parteienwettbewerb) eine wesentliche Rolle. Das trifft im Besonderen auf Österreich mit
seiner – im Rückgang befindlichen – parteienstaatlichen Prägung zu:
Die politische Exekutive
Neben Existenz und Umfang traditioneller Machtressourcen (Mitarbeiterstab, Finanzen, Richtlinienkompetenz im Kabinett etc.) tritt die Beeinflus-
1
Vgl. ROBERT ELGIE (ed.), Semi-Presidentialism in Europe, Oxford 1999, darin den Beitrag von
WOLFGANG C. MÜLLER (Austria: The ‚Authority in Reserve’ Presidency, S. 22–47).
2
Vgl. THOMAS POGUNTKE / PAUL WEBB, The Presidentialization of Politics in Democratic
Societies: A Framework for Analysis, in: THOMAS POGUNTKE / PAUL WEBB (ed.), The Presidentialization of Politics. A Comparative Study of Modern Democracies, Oxford 2005, S. 1–25.
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sung der politischen Themenlandschaft und monopolartige Kommunikation
der Regierungspolitik nach innen und außen durch den Regierungsvorsitzenden. Wesentliche Elemente der „Präsidentialisierung“ wurden unter
Kanzler Schüssel nicht verwirklicht:
· Themensetzung und Reforminhalte orientierten sich nicht primär an
Umfragedaten.
· Der häufige Austausch von Ministern und die Aufnahme von Experten
ohne Parteiverankerung zählte nicht zum Repertoire der Politikgestaltung
des Kanzlers.
· Der Tony Blair in Großbritannien gemachte Vorwurf einer systematischen
Ausschaltung von „Cabinet Government“ durch spontanes Agenda-„Setting“ und teilweise willkürliche Änderungen von Reformvorhaben war
2000–2007 in Österreich nicht zu beobachten.
· Die dichten Vetospieler-Strukturen ließen Schüssel eher unter Ausschluss
der „Sozialpartner“ als gegen sein eigenes Kabinett regieren.
· Er präsentierte sich kaum im Gewand des Moderators einer alle politischen Akteure umfassenden Kommission (wie rund um die Pensionsreform erfolgt).
· Der „präsidentielle“ Stil punktueller, mitunter demonstrativer Konsensoder Mehrheitssuche über die eigene Parlamentsfraktion (bzw. jene der
Regierungsparteien) hinweg blieb Schüssel fremd: Es dominierte im Parlament wie außerhalb ein rigider mehrheitsdemokratischer Kurs.
Die Wahlarena
Drei Phänomene werden hier gebündelt:
· „media coverage“, das heißt die Konzentration der Medien auf die Spitzenkandidaten;
· „campaign orientation“, das bedeutet die Fokussierung des Spitzenkandidaten in der Wahlwerbung der Partei;
· „electoral impact“: der Einfluss des Spitzenkandidaten auf den Wahlausgang.
Die Bedeutung der Wählerattraktivität eines Politikers für die individuelle
Wahlentscheidung wird oft überschätzt, wie neuere internationale Studien
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belegen.3 „Präsidentialisierung“ in der Wahlarena findet ihren Ausdruck vielmehr in der Überzeugung von Parteifunktionären, in ihrem unerschütterlichen
Glauben an die Führungskraft ihres politischen Idols (oft in Personalunion von
Regierungschef und Parteivorsitzendem ausübt). Mit einem immer exklusiver
auf die Zugkraft des Regierungschefs zugeschnittenen Wahlkampf steigt aber
sein Risiko, den Wahlabend im Falle einer Niederlage politisch nicht zu überleben. 2002 stand Wolfgang Schüssel („Wer, wenn nicht er“) im Mittelpunkt der
Wahlkampagne seiner Partei – und gewann triumphal (nicht zuletzt aufgrund
des Grasser-Coups).Vier Jahre später war die rigorose Personalisierungsstrategie
jedoch maßgeblich an der Niederlage der ÖVP beteiligt. Der Aspekt der gestiegenen innerparteilichen Verwundbarkeit in der Wahlarena war allerdings nicht
zu beobachten: Der Einfluss des nunmehrigen Klubobmanns im Nationalrat in
seiner Partei ist noch erstaunlich groß, der Verlust der Führungsposition in den
Landtagen der Steiermark (2005) und Salzburgs bzw. die Wahl des Sozialdemokraten Fischer zum Bundespräsidenten (beides 2004) hatte Schüssels innerparteiliche Autorität nicht oder zumindest nicht nachhaltig beschädigt.
Die Partei des Regierungsvorsitzenden
Beruht das Erfolgskonzept des Regierungschefs in der „Kanzlerdemokratie“
auf enger Kontrolle der eigenen Partei, beschreibt „Präsidentialisierung“ eher
den gegenteiligen Aspekt einer steigenden Unabhängigkeit. In diesem Sinne
wäre die Beziehung von Schüssel zu seiner Partei im ersten Konzept zu verorten: Umfassende Organisationsreformen unterblieben, die Partei weist trotz
der Neuausrichtung der Parteizentrale auf „permanent campaigning“ klassische Züge einer Mitgliederpartei auf, der engste Führungskreis (Schüssel, Khol,
Molterer) kontrollierte die Parlamentsfraktion. Der schon Anfang der 1980er
Jahre erprobte Versuch, direktdemokratische Elemente (Urabstimmungen, Vorwahlen) einzuführen, spiegelte primär die Kräfteverhältnisse der Bünde wider.4
3
Siehe FRANK BRETTSCHNEIDER, Spitzenkandidaten und Wählerverhalten – Reiz, Last und
Lohn länder- und zeitvergleichender Untersuchungen, in: SABINE KROPP / MICHAEL MINKENBERG (Hg.), Vergleichen in der Politikwissenschaft, Wiesbaden 2005, S. 255–286.
4
Das gilt auch für Schüssels Wahl zum Bundesparteiobmann im April 1995. Der Wahl des
SPD-Vorsitzenden 1993 (Rudolf Scharping) durch die Bundesdelegierten war hingegen eine Mitgliederabstimmung vorausgegangen.
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Dem „präsidentialistischen“ häufigen Austausch des Regierungspersonals unter
Rückgriff auch auf externe (parteilose) Experten setzte Schüssel das Beharren
auf einem erfahrenen Regierungsteam entgegen, ergänzt von politischen Quereinsteigern (Ursula Plassnik 2004, Ursula Stenzel auf EU-Ebene 1996) und dem
Parteilosen Karl-Heinz Grasser (2002).
Schüssel gelang rasch, vor allem nach seiner Angelobung als Bundeskanzler, ein innerparteilicher Autoritätsgewinn, der sich in einer nach außen
selten gekannten Geschlossenheit im Auftreten der ÖVP manifestierte.
Warum er nach Wahlniederlagen weitgehend unumstrittener Parteiführer blieb, dürfte sich primär mit seinem Renommee als guter Wahlkämpfer und brillanter Verhandlungsführer erklären lassen. Dadurch gelang ihm
im Februar 2000 die Wiedererringung der Kanzler-Position und 2002 des
Status der größten Parlamentspartei. Gestiegener Wettbewerbsdruck gegenüber der Ära der „alten“ (1947–1966) und „neuen“ (1987–2000) „Großen
Koalition“ hielt dabei die Parteiführung bzw. obersten Bünde- und Ländervertreter von einer die Autorität des Bundeskanzlers und Parteiobmanns
beschädigenden Debatte über den Regierungskurs ab.
Der „Rollenverzicht“ des Bundespräsidenten
Die Tendenzen der „Präsidentialisierung“ der Kanzlerfunktion sind im politischen System Österreich vergleichsweise schwach ausgeprägt. Dynamik
und Struktur des Parteienwettbewerbs nehmen dafür eine Schlüsselrolle ein
– wie auch für die Stabilität und Robustheit des Phänomens „Rollenverzicht“ bis in die Gegenwart. Dieser ist für „semi-präsidentielle“ Systeme
nicht ungewöhnlich. Er äußerst sich einerseits in Distanz zur Involvierung
in die Tagespolitik, in der Vermittlung strenger Überparteilichkeit und in
Konfliktscheue gegenüber Regierung und Parteien. Unter Wahrung dieser
Prämissen machten die Bundespräsidenten von ihren verfassungsmäßig verankerten Rechten und Kompetenzen Gebrauch – indem sie auf den Einsatz
mancher grundsätzlich verzichteten. Das gilt für die Absetzung der Regierung und des Kanzlers ebenso wie für das Auflösungsrecht gegenüber dem
Nationalrat, um nur zwei der wichtigsten zu nennen. Welche Konfliktpotenziale ergeben sich nun aus den Tendenzen zunehmender „Präsidentialisierung“ und welchen Effekt könnten sie auf den „Rollenverzicht“ haben?
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Der internationale Vergleich
Um den (potenziellen) Einfluss von „Präsidentialisierung“ und Personalisierung auf die zukünftige Fortsetzung des „Rollenverzichts“ zu illustrieren,
braucht es den Blick auf Veränderungen in anderen Ländern. Zur Ländergruppe mit nur einem Modus der Machtaufteilung (traditionelles und stabiles Übergewicht entweder des Präsidenten oder des Regierungschefs bzw.
geteilter Führungsanspruch) gehören fast ausschließlich Staaten mit einem
(realpolitisch) schwachen Präsidenten. Österreich zählt zu diesen Ländern,
in denen der ursprüngliche Entstehungskontext der „dualen Exekutive“,
die Tradition der Amtsführung und die Erwartungshaltung der Bevölkerung
gemeinsam in Richtung einer „parlamentarischen“ Regierungsweise wirken.
Beispiele einer Umkehrung der Kräfteverhältnisse sind rar, doch es
gibt sie: Finnland erlebt seit der zweiten Hälfte der 1980er Jahre (Verfassungsreform 1988) eine Umwandlung von einem System mit „präsidialer“
Dominanz in Richtung „Parlamentarisierung“. Die Fundamente einer starken Präsidentschaft verschwanden: Die Amtszeit des nunmehr (seit 1994)
direkt gewählten Staatsoberhauptes wurde auf zwei aufeinander folgende
Perioden beschränkt; seine formalen Rechte wurden erheblich verringert;
der Zusammenbruch der Sowjetunion und die EU-Mitgliedschaft erforderten eine Neustrukturierung der Außenpolitik, die dem „präsidentiellen“ Primat ein Ende bereitete (wie in Österreich führte der EU-Beitritt zu
Konflikten über die Vertretung des Landes im „Rat der Staats- und Regierungschefs“, die von Staatsoberhaupt und Ministerpräsident beansprucht
wurde).
Finnland gleicht sich in der politischen Praxis den Verhältnissen in
Österreich an: Obwohl direkt gewählt und mit den Rechten der Ernennung des Ministerpräsidenten, der Auflösung des Parlaments und des Vetos
gegenüber Gesetzesbeschlüssen ausgestattet, mangelt es dem Staatspräsidenten an signifikantem Einfluss auf Regierungsinhalte. Es setzt sich eine der
österreichischen Praxis ähnliche Machtverteilung innerhalb der politischen
Exekutive durch (mit einem etwas einflussreicheren finnischen Staatsoberhaupt) – im Kontrast zu einer lediglich in Teilen der Bevölkerung favorisierten „Parlamentarisierung“ und trotz der Einführung der Direktwahl,
die vor dem Hintergrund des allgemeinen Trends der „Präsidentialisierung“
auch den Staatspräsidenten begünstigte.
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„divided government“
Möglichkeiten einer Intensivierung des Konflikts ergäben sich aus
einer gestiegenen Neigung zum „divided government“ (Präsident und
Regierungschef gehören unterschiedlichen Parteien an) wie im Fall
der französischen Cohabitation oder in den USA, dem Prototyp eines
„präsidentiellen“ Regierungssystems. Dafür spräche der Aspekt gestiegener wahlpolitischer Verwundbarkeit des Kanzlers im Sinne der These der
„Präsidentialisierung“, falls sie sich in Zukunft stärker durchsetzen sollte.
Historisch belegt sind jedenfalls – wenigstens atmosphärische – Wechselwirkungen zwischen dem Ausgang von Präsidentschaftswahlen und der
Beeinträchtigung der Führungsautorität mehrerer Kanzler: innerparteilich (Leopold Figl 1951) und gegenüber der Öffentlichkeit (Fred Sinowatz
1986). Wahrscheinlicher als eine Konfliktintensivierung wäre aber entweder
eine die erhöhte Bereitschaft der Wähler zu „divided government“ antizipierende Reaktion der Parteien (Rudolf Kirchschläger während der SPÖAlleinregierung) oder eine Instrumentalisierung der Präsidentschaftswahl
durch die Kanzlerpartei (Kandidaturen Alfons Gorbachs 1965 und Benita
Ferrero-Waldners 2004).
Die Direktwahl des Ministerpräsidenten (Bundeskanzlers)
Ein durch „Präsidentialisierung“ noch weiter gestärkter Kanzler und politische Konflikte zwischen ihm und dem Staatsoberhaupt könnten innerhalb der politischen Elite und der Bevölkerung (erneut) Debatten über den
Sinn einer Verminderung der konstitutionellen Kompetenzen des Bundespräsidenten hervorrufen. Der politische Legitimitätsgewinn des Präsidenten
durch die Direktwahl reicht – in Österreich wie in anderen Ländern – nicht
für eine Teilhabe am Parteienwettbewerb und an der Regierungsmacht. Bei
einer im Gegenzug für ihre Abschaffung eingeführten Direktwahl des Bundeskanzlers wäre eine weiter ausholende Neuordnung der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung in der politischen Exekutive unvermeidbar. In
Ländern mit einem schwachen Regierungschef und einem fragmentierten
bis zersplitterten Parteiensystem (Italien und Japan bzw. Israel) wurde dies
diskutiert bzw. umgesetzt, doch beides trifft auf Österreich nicht zu. Wahlrechtsdebatten kreisten hierzulande bevorzugt um das Thema der Einfüh-
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rung des Mehrheitswahlrechts. Die Direktwahl des Kanzlers spielte keine
Rolle: Jene Elemente aus der von den Koalitionspartnern eingebrachten
Wahlrechtsreform 1992, die zu einer Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts
beitragen sollten, bestanden im Ausbau des „Vorzugsstimmensystems“ und
der Stärkung der Bindung von Abgeordneten und Wählern durch kleinere
Wahlkreise.
Die Praxis des „Rollenverzichts“ zeigt sich angesichts der eindeutigen
Dominanz des Kanzlers weitgehend unberührt von „Präsidentialisierung“.
Für seine Beibehaltung spielen Parteienwettbewerb und Parteiensystem eine
entscheidende Rolle.
Parteiensystem und Parteienwettbewerb
Warum sich der „Rollenverzicht“ als „ehernes Gesetz“ des österreichischen
„Semi-Präsidentialismus“ durch- und festgesetzt hat und weshalb er auch
von strukturellen Veränderungen im politischen System (Personalisierung,
„Präsidentialisierung“, Konfliktdemokratie) unberührt blieb, kann zumindest teilweise mit einem Blick auf die Entwicklung von Parteiensystem und
Parteienwettbewerb erklärt werden:
Personalisierung und Populismus
Ausgebauter Parteienstaatlichkeit, Konkordanz und Korporatismus sowie
Parteienproporz wird bei gleichzeitiger unterentwickelter Direktdemokratie
eine Schlüsselfunktion für den Erfolg vor allem rechtspopulistischer Bewegungen mit ausgeprägtem Führungsprofil zugeschrieben. Dieser Mehrbedarf
an direkter Demokratie wurde als Kritik am Parteienstaat und Proporzwesen formuliert: Er verhalf der FPÖ Jörg Haiders zu europaweit herausragenden Wahlerfolgen dieses Parteientyps, während der Einfluss des direkt
vom Wahlvolk in die Hofburg entsandten Bundespräsidenten bestenfalls
unberührt blieb. Plausibel erscheint seine sogar erhöhte Verwundbarkeit für
(rechts-)populistische Kritik, wie das Beispiel von Präsident Klestil zu belegen scheint: Aufgrund seiner Präferenz für eine „Große Koalition“ (etwa
1995) und trotz seines überraschenden Wahltriumphes von 1992 unter dem
Leitmotiv der relativen Parteiendistanz („Macht braucht Kontrolle“) konnte
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dieser das Kritikbedürfnis an den beiden „Volksparteien“ SPÖ und ÖVP
nicht glaubhaft genug artikulieren. Die FPÖ-Erfolge machten ihn empfindlich für den Anschein der Nähe zu den „Alt-Parteien“ (Haider).
Konkordanzdemokratie und pluralistische Institutionenstruktur (hohe
Anzahl von Vetospielern) erzeug(t)en durchaus ein Personalisierungsbedürfnis der Wählerschaft in Richtung der politischen Exekutive, das sich aber an
der Funktion des Bundespräsidenten vorbei in den Bahnen des Parteienwettbewerbs kanalisierte. Anders als in der Schweiz (Direktorialregierung)
konnte der österreichische Regierungschef dem Bedürfnis nach Personalisierung entsprechen – gerade auch im Parteienstaat und als Vorsitzender einer „Großen Koalition“. Haider wiederum fand seinen persönlichen
Gegenspieler im Kanzler (vor allem Vranitzky) und nicht im Präsidenten.
Als Meister im strategischen Umgang mit zunehmender Personalisierung
und politischem Partizipationsbedarf der Bevölkerung erwies sich Bruno
Kreisky: Die Nominierung seines parteilosen und beliebten Außenministers
Kirchschläger zum Präsidentschaftskandidaten zielte auf die Vereitelung von
„divided government“ und reduzierte gleichzeitig, gestützt auf eine absolute Mehrheit im Nationalrat, sein persönliches Charisma und den gekonnten Umgang mit den Medien, den Einfluss des Präsidenten Kirchschlägers
weitgehend auf jenen einer moralischen Autorität: „Die Nationalratswahlen
waren praktisch Kanzlerplebiszite geworden. Die personalplebiszitäre Legitimation des Kanzlers und seine Persönlichkeit bewirkten, daß Österreich
bis in die achtziger Jahre eine Kanzlerdemokratie war.“5
Thomas Klestil: Keine Abkehr vom „Rollenverzicht“
Seit 11. Jänner 2007 wird Österreich erneut (wie bereits 1945–1966 und
1987–2000) von der „Großen Koalition“ regiert. Die von Bundespräsident Fischer bevorzugte Regierungsvariante erzeugt spezifische Einschrän-
5
MANFRIED WELAN, Das österreichische Staatsoberhaupt. Aufwertung oder Abwertung? 3. Auflage, Wien 1997, S. 71–72.
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kungen der Wahrnehmung einer außenpolitischen und Europa-zentrierten
Führungsrolle durch das Staatsoberhaupt. Das lässt sich gut am Beispiel der
1990er Jahre illustrieren: Die beiden Koalitionspartner kämpften um Prestigeerfolge speziell in der Europapolitik, zusätzlich demonstrierte Fischers
Vorgänger Klestil (seit 1992) seine Absicht, eine Führungsrolle auf diesem
Politikfeld einzunehmen. Klestils Ambition einer „aktiven“ Amtsführung
fand ihren Höhepunkt im Konflikt um die Vertretung Österreichs im europäischen „Rat der Staats- und Regierungschefs“ und in der Kontroverse, ob
der Bundespräsident den EU-Beitrittsvertrag am 24. Juni 1994 auf Korfu,
wo der EU-Ratsgipfel stattfand, (mit-)unterzeichnen sollte. Seine Vorstöße
fanden in seiner Partei (VP), die ja den Außenminister stellte (zuerst Mock,
später Schüssel), wenig Unterstützung. Die Ambitionen Klestils wurden
indirekt genährt von einem strategischen Zeitfenster: Zwar verfügte die
ÖVP über das Amt des Außenministers, doch die bis 1989 existente Koppelung an das Vizekanzleramt und die Funktion des Parteiobmanns (Alois
Mock) wurde unter Josef Riegler (Landwirtschaft, 1989–1991) und Erhard
Busek (Wissenschaft bzw. Unterricht, 1991–1995) nicht fortgesetzt. Erst
Wolfgang Schüssel vereinigte diese drei Positionen ab dem Frühjahr 1995
erneut.
Die Autorität des Bundespräsidenten reagiert ausgesprochen sensibel
auf die Involvierung in tagespolitische, parteipolitische und ideologische
Konflikte sowie Kompetenzstreitigkeiten. Eine Mehrheit der Österreicher
verweigerte Klestils Ansprüchen die Zustimmung: Das Vertrauen in die
Institution des Bundespräsidenten nahm – von einem hohen Niveau ausgehend – rapid ab.6 Solche Kompetenzstreitigkeiten waren in der Europapolitik ohnehin vorhanden: Die Vorbereitung und inhaltliche Koordinierung der Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 1998 erfolgte
zweigeteilt zwischen Bundeskanzleramt (SPÖ) und Außenministerium
(ÖVP). Die an sich nebulose Frage, wer sich während dieser Monate als
„Ratspräsident“ bezeichnen darf (Vranitzky oder Schüssel), gehörte zu
6
Von 69 Prozent 1994 auf 51 Prozent 1996 (1997: 47 Prozent; 2001: 49 Prozent). Daten entnommen aus: FRITZ PLASSER / PETER ULRAM, Das österreichische Politikverständnis – Von der
Konsens- zur Konfliktkultur? Wien 2002, S. 109 (Tab. 4.21).
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den „hinter den Kulissen“ ausgefochtenen, „teilweise skurrilen Konflikten“ jener Zeit.7
Mitte der 1990er Jahre hatte sich eine „Ampelkoalition“ (SPÖ,
Grüne und Liberales Forum) gebildet, die sich für eine Verringerung der
verfassungsmäßigen Kompetenzen des Präsidenten einsetzte, während die
„bürgerlichen“ Parteien die Fortschreibung des Status quo (VP) bzw. eine
deutliche Aufwertung (FPÖ) des Amtes unterstützten. Die Übermacht der
„Großen Koalition“ ließ Klestil auf seiner Suche nach Verbündeten widersprüchliche Signale vor allem an die FPÖ aussenden: Nach der Nationalratswahl 1995 und Anfang 1997 (Verkauf der CA an die Bank Austria) machte
er sich gegen einen Wechsel der ÖVP zu einem Koalitionspartner FPÖ
stark. In der Beurteilung des aggressiven politischen Stils der „Freiheitlichen“ gab er sich betont zurückhaltend und trat sogar als Festredner zur
40-jährigen Bestehensfeier der FPÖ im Frühjahr 1996 auf. Klestils Konzilianz stand sehr im Gegensatz zur rigiden Haltung des Kanzlers, der die FPÖ
scharf kritisierte und jede weiterführende Zusammenarbeit strikt ablehnte.
Klestil bekundete, gegen die „Ausgrenzungspolitik“ Vranitzkys gerichtet,
„niemand in Österreich [habe] das Monopol auf Wahrheit, Anständigkeit
oder Mitmenschlichkeit“.8 Zu Beginn des Bundespräsidentschaftswahljahres
1998 hielt das Staatsoberhaupt in der ORF-„Pressestunde“ eine Koalition
von ÖVP und FPÖ in einer vagen Einschätzung für „theoretisch möglich“.
Zwei Jahre später stemmte sich Klestil vehement gegen diese Variante. Der
Versuch eines zusätzlichen Autoritätsgewinns durch eine (Wieder-)Wahl auf
breitester Basis war 1998 angesichts der maximalen Verbreiterung des Parteienspektrums zur Mitte und am Ende der 1990er Jahre ins Leere gegangen.
Es gelang ihm mit Unterstützung von etwas über 60 Prozent der Stimmen
in Anbetracht des Fehlens eines SPÖ- und FPÖ-Kandidaten kein überragender Wahlerfolg.
Der Aktionsradius des Präsidenten – das betrifft eine etwaige Zurückdrängung des „Rollenverzichts“ – wird primär von der Reichweite des
7
PAUL LUIF, Österreich, in: WERNER WEIDENFELD / WOLFGANG WESSELS (Hg.), Jahrbuch
der Europäischen Integration 1997/98, Bonn 1998, S. 361–366, S. 362.
8
Der Standard 13./14. April 1996.
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Parteienstaates (bzw. seiner „populären“ Kritik) direkt oder indirekt und
zudem in eher restriktiver Weise reguliert: lange Jahre in Form einer übermächtigen „Großen Koalition“ und im Vorliegen gleich mehrerer politischer Machtzentren (Bundesregierung, Parteiführungen, Gewerkschaften/
Kammern bzw. „Sozialpartnerschaft“), später durch das rechtspopulistische
Ventil ihrer Kritik mit negativen Konsequenzen für die Wettbewerbsfähigkeit von SPÖ und ÖVP, die diese schließlich zu strategischen Anpassungen
nötigte (Koalitionswechsel im Jahr 2000, Annäherungsversuche der SPÖ an
die FPÖ und gemeinsame EU-Kritik in den Oppositionsjahren der Sozialdemokraten, die Diskussion um Karl-Heinz Grasser als ÖVP-Vizekanzler in
der neugebildeten „Großen Koalition“).
Eine neue Wettbewerbslogik? Die Bundespräsidentenwahl 2004
Präsidentschaftswahlkämpfe werden in Österreich in erster Linie über eine
authentische Verkörperung des am „Rollenverzicht“ orientierten Amtsverständnisses gewonnen. Seit 1974 (Kirchschläger) gewinnt immer der Kandidat mit weniger „Parteigeruch“. Die Wahl 2004 fand unter geänderten
Rahmenbedingungen statt: Die „Große Koalition“ war im Februar 2000
von einer FPÖ-ÖVP-Regierung abgelöst worden. Damit verbunden war
eine stärkere Orientierung an einer wettbewerbsorientierten Konkurrenzdemokratie, die aber nicht zwangsläufig zu einer Abkehr vom „Rollenverzicht“ beiträgt. Anhand des Wahlkampfes zwischen Ferrero-Waldner und
Fischer wird deutlich, dass die seit 2000 eingetretene Polarisierung zwischen
ÖVP und SPÖ sogar Potenzial für eine Verfestigung des „Rollenverzichts“
aufweist.
Nicht alle Indikatoren der Analyse dieser Wahl sprechen für einen
Bedeutungsgewinn der Präsidentschaftswahl im wettbewerbsdemokratischen Kontext: Der langjährige Nationalratspräsident und vormalige SPÖMinister und Klubobmann Fischer wurde am 25. April mit 52,4 Prozent der
Stimmen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug lediglich 71,6 Prozent und
wurde mit der Vielzahl an Wahlgängen im Jahr 2004 erklärt, demonstriert
dabei aber allgemein den Charakter „zweiter Ordnung“ (Anton Pelinka) der
Bedeutung von Präsidentschaftswahlen. Fischers deutliches Neutralitätsbekenntnis trug – wohl über Mobilisierungseffekte – entscheidend zu seinem
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Wahlerfolg bei. Das Thema hatte den Gipfel seiner innenpolitischen Brisanz
bereits Ende der 1990er Jahre erreicht. Doch sind auch Elemente der Polarisierung im Verhältnis von Regierung und Opposition erkennbar: FerreroWaldner wurde nach ihrem Auftritt beim FPÖ-„Hearing“ explizit von Jörg
Haider unterstützt. Ein davon ausgehender gesamtösterreichischer Vorteil
war für Ferrero-Waldner zwar zweifelhaft, allerdings errang die Kandidatin
im jahrzehntelang von der SPÖ und seit 1999 von Haider regierten Kärnten
eine deutliche Stimmenmehrheit (52,3 Prozent). Fischer schnitt lediglich in
den drei westlichen Bundesländern schlechter ab. Er lag im organisatorisch
und in Bundes- und Landeswahlen traditionell schwächsten SP-Land Vorarlberg nur 1,1 Prozent hinter seinem Kärntner Ergebnis. Parteienstaatliche
und politisch-kulturelle Faktoren zeichnen ein widersprüchliches Bild des
wettbewerbsdemokratischen Einflusses auf die Wahl 2004. Dem zu Beginn
des Wahlkampfes als unabhängiger dritter Kandidat kolportierten (ehemaligen) Rechnungshofpräsidenten Franz Fiedler wurden in Umfragen 10 Prozent der Stimmen prognostiziert, doch erreichte der ebenfalls unabhängige
Europaparlamentarier Hans-Peter Martin mit seiner Liste bei den Wahlen
zum Europäischen Parlament wenig später ein noch besseres Ergebnis.
Bezogen auf mögliche Veränderungen in der Praxis des „Rollenverzichts“, liegt eine eindeutigere Einschätzung nahe: Anders als seine Vorgänger Waldheim und Klestil trat der amtierende Bundespräsident in geringerem Maße mit dem Versprechen einer „aktiven“ Amtsführung an. Die
Stärkung konfliktdemokratischer Elemente beeinflusste die Logik der Wahlkampfführung: Ferrero-Waldner war in ihrer Funktion als Außenministerin
und frühere Diplomatin (UNO), aufgrund ihres konsequent vermarkteten Images der wie eine Löwin (letztlich erfolgreich) gegen die Sanktionen der 14 anderen EU-Mitgliedsländer im Jahr 2000 ankämpfenden Politikerin und nicht zuletzt als weibliche Spitzenpolitikerin prädestiniert für
eine Bewerbung. Ob bewusst kalkuliert und als Entscheidungshilfe dienend
oder nicht – die Kandidatur eines prominenten Regierungsmitglieds bot
die Gelegenheit zu einer erneuten Aktivierung jener „bürgerlichen“ Mehrheit (VP-FP), die im Nationalrat bereits seit 1983 bestanden hatte. Mögen
Ferrero-Waldner und mit ihr die ÖVP die Wahl 2004 auch verloren haben
– die bipolare Wettbewerbslogik konturierte den Wahlkampf im Zeichen
des „Rollenverzichts“: Der siegreiche Kandidat Fischer positionierte sich
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zwar wenig überraschend als der die Regierungspolitik ablehnende Kandidat der Sozialdemokratie, noch wichtiger aber war das durch die Wettbewerbskonstellation forcierte Kalkül entscheidender Stimmengewinne durch
das Versprechen demonstrativer Überparteilichkeit. Fischer fasste im direkten Fernsehduell mit seiner Mitbewerberin seine Amtsauffassung und damit
in einem Zug ein Herzstück des Wahlprogramms in einer einzigen Zielbestimmung zusammen: Am Ende seines ersten Amtsjahres, so der nunmehrige
Bundespräsident, wolle er eine Zustimmungsrate von 80 Prozent erreicht
haben. Das zu erreichen, war im Rückblick auf die Vergangenheit durchaus
realistisch im Sinne eines Anknüpfens an die „gute alte Zeit“. Fischer sollte
es gelingen, seine Vorstellung sogar zu übertreffen und konstant über diesem
Wert zu liegen.9 Seine erste Auslandsreise führte Fischer mit Ferrero-Waldner (die damit nach einer vierjährigen Pause erstmals wieder das Staatsoberhaupt auf einer Auslandsreise begleitete) nach Ungarn. Am ersten Tag seiner
Amtsperiode hatte der neu gewählte Präsident bereits ein Wahlversprechen
eingelöst: Er begrüßte Vertreter karitativer Einrichtungen in der Hofburg,
die damals wegen der Asylgesetzgebung einen aktuellen Konflikt mit der
Bundesregierung auszutragen hatten. Später an diesem Tag empfing er seine
ersten Politikergäste: die befreundeten „Großkoalitionäre“ Michael Häupl
(„roter“ Bürgermeister von Wien) und Erwin Pröll („schwarzer“ Landeshauptmann von Niederösterreich).
Die Regierungsbildung 2006/2007
Der Regierungsbildungsprozess 2006/2007 verweist auf Indizien, die für
Geltung bzw. Relevanz einiger der zuvor getroffenen Hypothesen sprechen.
Hintergrund sind die Involvierung des Bundespräsidenten in die Regierungsbildung und die personelle Neuaufstellung der vormaligen Kanzlerpartei ÖVP:
9
Im APA/OGM-Vertrauensindex erreichte Fischer etwa in der Dezember-Erhebung 2004 einen
Plus-Wert (Vertrauensüberhang) von 76 Punkten.
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Konflikt-Konsens-Neutralität
Einmal mehr zeigte sich, dass der Bundespräsident ein schwaches Glied in
der Vetospieler-Kette darstellt (zumindest als solches von den Parteien wahrgenommen), das sich leicht – vorsorglich – neutralisieren lässt. Am 6. Oktober versandte der damalige Verteidigungsminister Platter (VP) den kaufmännischen Teil der Verträge zwischen der Firma „Eurofighter GesmbH“
und der Republik Österreich an den Präsidenten. Publik gemacht wurde
der Vorgang aber erst in der ORF-Fernsehsendung „Report“ durch ÖVPKlubobmann Molterer am 10. Oktober – einen Tag vor der Erteilung des
Regierungsbildungsauftrags durch Präsident Fischer an den SPÖ-Vorsitzenden Gusenbauer. Zeitlich parallel verliefen die Vorbereitungen zur Einsetzung der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse über „Banken/
Finanzmarktaufsicht“ bzw. den Beschaffungsvorgang der „Eurofighter“Abfangjäger, deren Einrichtung schließlich von SPÖ, Grünen und FPÖ
beschlossen wurde.
Fischer war während dieser Wochen mehrmals teils heftiger Kritik
aus der ÖVP ausgesetzt.10 Die ÖVP erwartete eine Stellungnahme Fischers
aufgrund seiner Funktion als Oberbefehlshaber des Bundesheeres. Molterer sagte in einem Interview für die Tiroler Tageszeitung: „Fischer hat
den Nachweis zu führen, dass er über den Parteien steht. Diese ‚Prüfung‘
muss er auch bestehen. Jetzt steht Fischer vor seiner größten Bewährungsprobe. Die Rolle jedenfalls, die Heinz Fischer früher einmal hatte, nämlich
der heimliche Parteichef der SPÖ zu sein, die hat er jetzt nicht mehr.“11
Der Bundespräsident lehnte einen inhaltlichen Kommentar ab und retournierte den Vertragsauszug. Die strategische Bedeutung und der Nutzen dieser Intervention für die ÖVP seien dahingestellt. Das Ereignis selbst spricht
aber für die Einschätzung der Führung der Volkspartei, dass Attacken auf
den Bundespräsidenten, gemessen am potenziellen Profit, ein vernachlässigbares Risiko bergen, zumal die öffentliche Meinung ohnehin ungünstig für
sie gewesen war.
10 Begründet wurde diese öffentliche Schelte aus ÖVP-Sicht auch durch die Nicht-Thematisierung eines möglichen Regierungsbildungsauftrags an Schüssel im Anschluss an ein mögliches
Scheitern der Mehrheitsbildung durch Gusenbauer.
11 Samstagsausgabe der Tiroler Tageszeitung 21. Oktober 2006.
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„Präsidentialisierung“
Interessante Einblicke gewährt auch der Rückzug Karl-Heinz Grassers aus
der Politik. Bekanntlich wurde der ehemalige Finanzminister vom damaligen
Kanzler Schüssel vom Verbleib im Amt überzeugt. Grasser wollte zugleich das
Amt des Vizekanzlers übernehmen. Das Scheitern der gemeinsamen Konzeption von Schüssel und Grasser, die mit dem im April 2007 neu gewählten, zuvor geschäftsführenden Parteiobmann, Vizekanzler und Finanzminister Molterer akkordiert war, verweist auf zwei Facetten der „Präsidentialisierungsthese“: eine wahlpolitische und eine die internen Parteistrukturen
und -hierarchien betreffende. Grassers regierungs- und parteiinternem Aufstieg dürften sowohl personalpolitische als auch weltanschauliche Gründe
im Weg gestanden sein. Die dagegen auftretende Interessenkoalition bestand
aus hochrangigen Bünde- und Ländervertretern.12 Trotz und gerade ob des
noch immer erstaunlich großen innerparteilichen Gewichts von Schüssel zeigt dies die fehlende „Präsidentialisierung“ in der Parteiendimension.
Schüssels finale personalpolitische Niederlage beschreibt die Quadratur des
Kreises seines eigenen Aufstiegs an die Parteispitze: Er war auf dem Parteitag im April 1995 als Vorschlag einer Kommission gewählt worden, die von
Länder- und Bündeobleuten dominiert war. Die Verfechter der Idee eines
Vizekanzlers Grasser wurden von den Erinnerungen an das bittere Schicksal des langjährigen Juniorpartners in der „Großen Koalition“ inspiriert, in
der die Sozialdemokratie unter Ausnützung des Kanzlerbonus ihre Position
als Nummer eins zu festigen wusste. Doch auch in der Variante „Grasser“
wäre der Aspekt der „Präsidentialisierung“ (Auswahl des höchsten Vertreters
in der Regierung und zukünftigen Kanzlerkandidaten aus wahlpolitischen
Motiven) in die „traditionelle“ Lösung einer Aufgabenteilung mit Molterer
an der Parteispitze eingebettet worden. Gusenbauer soll einen Verbleib Grassers in der Bundesregierung jedenfalls akzeptiert gehabt haben und entging,
so der Politikberater Thomas Hofer, nur wegen der innerparteilichen Ablehnung von Grasser einer „totale[n] Demütigung“13 durch Wolfgang Schüssel.
12 Beide Interessenlagen überkreuzten sich in einer Personalrochade: Ein Finanzminister Grasser und ein Innenminister Molterer hätten den damaligen Verteidigungsminister Platter, einen
Vertreter Tirols bzw. Westösterreichs und des ÖAAB, aus der Regierungsmannschaft gedrängt.
13 Die Presse, Gastkommentar 11. Jänner 2007.
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„Rollenverzicht“
Der Bundespräsident hatte seine handlungsleitende Priorität bald nach dem
Wahltag unmissverständlich dargelegt: Er wünsche sich eine stabile Regierung. Fischer war es gleichzeitig wichtig zu betonen, dass er einer „Großen
Koalition“ nicht automatisch den Vorzug gäbe, und er verwies (Rede am
Nationalfeiertag; ORF-Neujahrsansprache) auf „sehr dezidierte[r] Festlegungen“ von FP und Grünen und das Wahlergebnis, wodurch „eine stabile
Mehrheitsbildung im Parlament – die ich für wünschenswert halte – wohl
nur möglich ist, wenn die beiden größten Parteien, also SP und VP zusammenarbeiten“ (Neujahrsansprache). Neuwahlen lehnte er kategorisch ab.
Der Weg zur „Großen Koalition“ war mühevoll: Nach der zwischenzeitlichen Aussetzung der Koalitionsgespräche durch die ÖVP (als Reaktion auf
die Einsetzung der beiden Untersuchungsausschüsse) arrangierte Fischer
schließlich ein „Geheimtreffen“ zu Allerheiligen: In der Privatwohnung des
Staatsoberhauptes trafen einander die Kontrahenten Schüssel und Gusenbauer. „Die Atmosphäre des Gespräches zwischen dem Bundespräsidenten
und den beiden Parteivorsitzenden war sehr gut und konstruktiv“, verlautbarte die Präsidentschaftskanzlei knapp über erste Erfolge der „stillen“ Hintergrund-Bemühungen Fischers. Nachdem die Koalitionsgespräche erneut
ins Stocken geraten waren, bestellte der Präsident die Parteivorsitzenden zu
sich und diktierte ihnen seinen Verhandlungsplan: letzte Verhandlungsrunde
am 8. Jänner, Angelobung am 11. Jänner 2007.
Gusenbauer wurde am 11. Jänner tatsächlich zehnter Bundeskanzler
der „Zweiten Republik“. Das präsentierte Verhandlungsergebnis empörte
allerdings weite Teile seiner eigenen Partei. Betrachtet man die isolierte
Rolle des Bundespräsidenten, ist es plausibel zu sagen, dass Fischers Vorgehensweise, vor allem seine „Fristsetzung“, eher Nachteile für den Verhandlungserfolg der SPÖ gehabt hat: „So hat Fischer seinen Parteifreund
– das hört der offiziell parteifreie Präsident freilich nicht so gerne – Alfred
Gusenbauer in den Kanzler-Sessel gehievt. Mit dem starren Zeit-Korsett hat
er ihn allerdings am Verhandlungstisch auch unter Druck gesetzt. Und Wolfgang Schüssel damit noch einen furiosen Abschieds-Erfolg beschert.“14
14
OLIVER PINK, in: Die Presse 12. Jänner 2007.
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Fischer verleugnete zwar eigene Anliegen nicht, die er gerne im
Regierungsprogramm verwirklicht sehen wollte. Die damit verbundene
Anzeige einer thematischen Nähe mit den Vorstellungen der Verhandlungsführer auf SPÖ-Seite („soziale Symmetrie“, „Vorrang für Bildung“) blieb
allerdings dem Ziel der Koalitionsbildung untergeordnet, was sich gerade
auch in der für die SPÖ eminenten Frage der – (ersatzlosen) Streichung der
– Studiengebühren dokumentierte: In der ORF-Pressestunde am 14. Jänner
2007 bekannte sich Fischer einmal mehr zu seinem Wunsch einer Abschaffung, lehnte aus der SPÖ kommende Forderungen einer Nachverhandlung
jedoch ab („Was man unterschrieben hat, das hält man ein“).
Konsens, Konflikt oder Neutralität? Gegenwart und Zukunft
Die beschriebenen Veränderungen im politischen System Österreichs
(„Entaustrifizierung“ bzw. „Präsidentialisierung“) hatten bis heute lediglich
marginale Auswirkungen auf das traditionelle Beziehungsmuster zwischen
Bundespräsident und Bundeskanzler. Verantwortlich sind dafür sowohl personale als auch strukturelle Faktoren und in geringem Ausmaß situative Einflüsse:
a. „Präsidentialisierung“: Sie führt in „semi-präsidentiellen“ Systemen mit
einem dominanten Ministerpräsidenten eher zu einer Verfestigung der
machtpolitischen Asymmetrien.
b. „Entaustrifizierung“: Der gestiegene Wettbewerbsdruck für die beiden
– derzeit – potenziellen Kanzler-Parteien SPÖ und ÖVP zwang beide
zu strategischen und inhaltlichen Anpassungen, die ebenfalls zu einer
Zementierung des „Rollenverzichts“ beitrugen.
c. Amtsverständnis und Erwartungshaltung: Die Ansprüche der Bevölkerung an die Amtsführung des Bundespräsidenten zeigen sich weitgehend
unbeeindruckt von den veränderten Rahmenbedingungen (“Wettbewerbsdemokratie” 2000/2007) der Regierungspolitik. Die Amtsführung
von Präsident Fischer entspricht diesen Wünschen fast idealtypisch: über
den Parteien stehend und zurückhaltend kommentierend; selten aktiv im
Konfliktfall zwischen den Parteien und Interessenverbänden moderierend (Pensionsreform); konfliktbereit in ihm wichtigen Anliegen (Kürzung der Arbeiterkammerumlage Ende 2004).
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bundespräsident und bundeskanzler
Österreichs Politik kennt keinen Mangel an repräsentativen Führungsfiguren, kein Machtvakuum, sondern im Gegenteil eher zu viele Machtzentren
– besonders im Bereich der Exekutive zu Zeiten einer „Großen Koalition“
(Beispiel Klestil): „Führungskonkurrenzen von Kanzler, Vizekanzler und
Bundespräsident sind im BVG angelegt.“15 Jede Teilhabe im Wettbewerb um
die politische Führungsrolle würde zwangsläufig die überparteiliche Aura
und moralische Autorität des Präsidentenamtes beschädigen.
Die handlungstheoretische Quintessenz des „Rollenverzichts“ besteht
darin, weder den Eindruck der Parteilichkeit zu erwecken noch einen Führungsanspruch in der Regierungspolitik zu verkörpern. Bundespräsidenten
sehen sich mitunter zu einer Demonstration oder Symbolisierung des „Rollenverzichts“ veranlasst:
a. Zu Zeiten der ÖVP-Alleinregierung von 1966 bis 1970 war das sozialistische Staatsoberhaupt Franz Jonas ihr gegenüber „ein unbequemer
Bundespräsident“, aber „[I]n der Außenpolitik, wo der Bundespräsident
im policy-Bereich aufgrund von Artikel 65 (1) (‚Der Bundespräsident
vertritt die Republik nach außen ...‘) potentiell den größten Handlungsspielraum hat, gab es – so Außenminister Lujo Toncic-Sorinj auf
der Salzburger Tagung – ‚ein vollkommen harmonisches Verhältnis‘ zwischen ihm und der Regierung“.16
b. Die minimale Strukturierung des Regierungsbildungsprozesses in der
österreichischen Verfassung und seine ihm darin zugewiesenen Kompetenzen erlauben dem Präsidenten Einfluss in der Phase der Parteienverhandlungen, der mit Verbreiterung des Parteienspektrums (Anzahl der
Parlamentsparteien) und der prinzipiellen Koalitionsbereitschaft unter
den Parteien (abseits der „Großen Koalition“) – in Abhängigkeit vom
Wahlergebnis – tendenziell wächst. Im zurückliegenden Regierungsbildungsprozess war Präsident Fischer umso bedachter, seine Bemühungen
15 MANFRIED WELAN, Präsidialismus oder Parlamentarismus? Demokratiepolitische Perspektiven, in: David F. J. Campbell et al. (Hg.), Die Qualität der österreichischen Demokratie. Versuche
einer Annäherung, Wien 1996, S. 59–84, hier S. 69.
16 WOLFGANG C. MÜLLER, Das Regierungssystem 1966–70: politische Kräfteverhältnisse,
Dynamik und Konsequenzen, in: ROBERT KRIECHBAUMER / FRANZ SCHAUSBERGER / HUBERT
WEINBERGER (Hg.), Die Transformation der österreichischen Gesellschaft und die Alleinregierung
von Bundeskanzler Dr. Josef Klaus, Salzburg 1995, S. 119–138, hier S. 129.
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österreichisches jahrbuch für politik 2006
im Dienste der Etablierung einer „Großen Koalition“ als alternativlos
aufgrund des Wahlergebnisses und der Parteienfestlegungen darzustellen.
In einem Zeitungsinterview Mitte Dezember 2006 brachte er hingegen
seine Überzeugung zum Ausdruck, dass „es dem Bedürfnis nach unterschiedlichen Konstellationen und nach dem Ausschöpfen der Potenziale
[entspricht], die in unterschiedlichen Regierungskonstellationen stecken,
wenn es jetzt wieder eine oder einige Legislaturperioden eine Zusammenarbeit der beiden größten Parteien gibt“.17 Setzt sich diese Kompensationslogik fort, die wesentlich von Koalitionsform und Wettbewerbsintensität zwischen ÖVP und SPÖ (Wahl 2004) geprägt ist, dann
wird Fischer in Zukunft öfter und deutlicher Kritik an der „Großen
Koalition“ üben – ohne natürlich den Anschein parteipolitischer Unterstützung erkennen zu lassen.
Bleiben fundamentale Veränderungen im politischen System (Verfassungsreformen; Zusammenbruch des Parteiensystems) aus, ist die Emanzipation
des Bundespräsidentenamtes in Richtung eines systematischen, permanenten Gegenspielers der Regierung höchst unwahrscheinlich – weder durch
seine parteipolitische Aktivierung (der Präsident als Parteivorsitzender und
Kanzlerkandidat) noch in Distanz zum Establishment der Parteien (ein mehr
oder weniger von den Parteien unabhängiger Kandidat Marke „Fiedler“).
Wer mehr Konfliktbereitschaft des Bundespräsidenten wünscht, sollte – wie
das Beispiel des deutschen Staatsoberhauptes Horst Köhler nahe legt – der
Reduktion seiner Kompetenzen (und dem Ende der Direktwahl) zustimmen, um ihn vom Ballast „Rollenverzicht“ und Kompensationslogiken zu
befreien. Ohne diese Entlastung ließe sich allenfalls prognostizieren, dass die
fehlende Neutralität des Bundespräsidenten in der Wahrnehmung von Koalitionsvarianten auch in Zukunft die äußerste Strapazierung des „Rollenverzichts“ beschreiben wird. Schließlich liegt vor Heinz Fischer vermutlich
noch ein Jahrzehnt der Residenz in der Hofburg.
17
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OÖN 16. Dezember 2006.
david wineroither
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(Weiterführende) Literatur
FRANK BRETTSCHNEIDER, Spitzenkandidaten und Wählerverhalten – Reiz, Last und Lohn länder- und zeitvergleichender
Untersuchungen, in: SABINE KROPP / MICHAEL MINKENBERG (Hg.), Vergleichen in der Politikwissenschaft, Wiesbaden 2005,
S. 255–286.
ROBERT ELGIE (ed.), Semi-Presidentialism in Europe, Oxford 1999
PAUL LUIF, Österreich, in: WERNER WEIDENFELD / WOLFGANG WESSELS (Hg.), Jahrbuch der Europäischen Integration 1997/98,
Bonn 1998, S. 361–366
WOLFGANG C. MÜLLER, Das Regierungssystem 1966–70: politische Kräfteverhältnisse, Dynamik und Konsequenzen, in: ROBERT
KRIECHBAUMER / FRANZ SCHAUSBERGER / HUBERT WEINBERGER (Hg.), Die Transformation der österreichischen Gesellschaft
und die Alleinregierung von Bundeskanzler Dr. Josef Klaus, Salzburg 1995, S. 119–138
WOLFGANG C. MÜLLER/ FRANZ FALLEND, Changing Patterns of Party Competition in Austria: From Multipolar to Bipolar System,
in: West European Politics (27) 5/2004, 801–835
ANTON PELINKA, Die Entaustrifizierung Österreichs. Zum Wandel des politischen Systems 1945–1995, in: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft 1/1995, S. 5–16
FRITZ PLASSER / PETER ULRAM, Das österreichische Politikverständnis – Von der Konsens- zur Konfliktkultur?, Wien 2002
THOMAS POGUNTKE, Präsidiale Regierungschefs: Verändern sich die parlamentarischen Demokratien? in: OSKAR NIEDERMAYER /
BETTINA WESTLE (Hg.), Demokratie und Partizipation. Festschrift für Max Kaase, Wiesbaden 2000, S. 356–371
THOMAS POGUNTKE / PAUL WEBB (ed.), The Presidentialization of Politics. A Comparative Study of Modern Democracies, Oxford
2005
EMMERICH TALOS (Hg .), Schwarz-Blau. Eine Bilanz des „Neu-Regierens“, Wien 2006
MANFRIED WELAN, Präsidialismus oder Parlamentarismus? Demokratiepolitische Perspektiven, in: DAVID F. J. CAMPBELL et al.,
(Hg.), Die Qualität der österreichischen Demokratie. Versuche einer Annäherung, Wien 1996, S. 59–84
MANFRIED WELAN, Das österreichische Staatsoberhaupt. Aufwertung oder Abwertung?, 3. Auflage, Wien 1997
623
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