ENERGIEAUSWEIS gemäß den §~ für Wohngebäude 16ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 1 Gültig bis: 16.07.2023 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamilienreiheneckhaus Adresse Gebäude 019/020, 54294 Trier Gebäudetell Turmhaus West Baujahr Gebäude 1920 Baujahr Anlagentechnik 1) Pelletanlage ml Gasbrennwerttechnik Anzahl Wohnungen 8 Gebäudenutztläche (An) 1.115,4 m2 Emeuetbare Energien Pelletskesselanlage Lüftung Abluftanlage Anlass der Ausstellung des Energleauswelses Neubau Vermietung Verkauf * i 1 l•I liii ~ Sonstiges (freiwillig) Modernisierung (Anderung / Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qua ität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energlebedarfes unter standardisierten Randbedingungen oder durch de Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. As Bezugsfläche d‘ent die energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den a Igemeinen Wohnflächenangaben unterscheidet. Die angegebenen Vergleichswerte sollen überschlägige Vergleiche ermöglichen (Erläuterungen siehe SeIte 4). % Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedaris erstellt. Die Ergebnisse sind auf SeIte 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des EnergIeverbrauchs erstellt. Die Ergeb nisse sind auf SeIte 3 dargeste lt. Datenerhebung BedarfNerbrauch durch Eigentümer * Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energet‘schen Qua ität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Di Angaben m Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Wohngebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Aussteller: Berens & Friedrich Planungsbüro für Versorgungstechn‘k Trierer Landstraße 9 D- 54516 Wittlich 1 Mehrfachangaben möglich Hoflge,woui Sana,o Ene.giöo‘ale‘ 18595 7.4.2 Pianungsb. Versorg 17.07.2013 tut ENERGIEAUSWEIS gemäß den §~ 16ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 0 Adresse, GebSudetell Gebäude 019/020,54294 Tner Tum,haus West Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf CO Emissionen 5,8 kg/(m2a) Endenergiebedarf dieses Gebäudes 88,4 0 50 100 27,1 kWh/(m2 a) 150 200 250 300 350 >400 kWh/(m2 a) Primärenergiebedarf dieses Gebäudes (“Gesamtenergieetfizienz“) Anfaderuricen oemäß EnEV21 Für Eneraiebedarfsberechnunoen verwendehs Vedalvei, Pdm&aieroiebe&1 Ist-Wert 27,1 kWW(m2 a) Anforderungswert 86,9 kWtV(m2 a) Enemetisct,e Qualität da G~ätxSehüIie ist-Wert 0,43 W/(m2 K) Anforderungswert Scmrnalicher W~-rnesdiutz bei Nettau) 0,70 W/(mt K % Verfahren nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701 10 Verfahren nach DIN V 18599 Vereinfachungen nach § 9 Abs 2 EnEV 0 eingehalten Endenergiebedarf Energieträger Jährlicher Endenergiebedarf in kwh/(m‘a) tür Heizung Wamiwasser Holzpellets 61,4 20,0 Erdgas E 4,9 81,4 4,9 Strom-Mix Ersatzmaßnahmen 3) Anforderungen nach 57 Nr.2 EEWärmeG 0 Die um 15% verschärften Anforderungswerte sind eingehalten. Gesamt in kWft/(m‘a) H Ifsgeräte4 2,1 2,1 Vergleichswerte Endenergiebedarf 0 50 100 150 200 250 300 350 ≥400 Anforderungen nach 57 Nr.21. V.m § 8 EEW8rmeG Die Anforderungswerte der EnEV sind um % verschärft Prirnärenerpi~dai1 Verschärfter Anforderungswert kWh/(m2 a) Trararnissionswärmeve,lus* H Verschärfter Anforderungswert W K Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Die Energiecinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs zwei alternative Berechnungsverfahren zu, die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A,j. 31 51 freiwil ge Angabe bei Neubau sowie bei Modernisierung Im Falle des §16 Abs. 1 Satz 2 EnEV nur bei Neubau im Falle der Anwendung von § 7 Nr. 2 Emeuerbare-Energien Wärmegesetz ggt. einschließlich Kühtung EFH: Einfamilienhäuser, MFH: Mehrtamilienhäuser Hoti9ewofli 5oiMn Enwgieönier 18599 742 ENERGIEAUSWEIS gemäß den §~ 16ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 0 Adresse, Gebäudetell Gebäude 019,t20, 54294 TrIer Turmhaus West Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Energieverbrauchskennwert 50 100 150 Energieverbrauch für Warmwasser: 200 250 300 350 >400 D nicht enthalten enthalten Das Gebäude wird auch gekühlt; der typische Energieverbrauch für Kühlung beträgt bei zeitgemäßen Geräten etwa 6 kWh je m2 Gebäudenutzfläche und Jahr und st im Energieverbrauchskennwert nicht enthalten. Verbrauchserfassung Heizung und Warmwasser - Energieträger Zeitraum Energie verbrauch LkWhl von bis Anteil Klima- Warmwasser lkWhl faktor Energieverbrauchskennwert in kWh‘(m2a) (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung Warmwasser Kennwert Durchschnitt Vergleichswerte Endenergiebedarf 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Die niodellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich Gebäude in denen Wärme für Heizung und ~axmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereit gestellt wird. Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden, der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten, dass aul die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20-40 kWhl(m‘a) entfallen können. Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fem- oder Nabwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten dass hier normalerweise ein um 15 - 30 % genngerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist. Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifi sehe Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A,~ nach der Energieeinsparverordnung Der tatsächliche Verbrauch einer Wohnung oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzeiverhaltens vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. EFH-Einfamilienhäuser, MFH-Mehrtamilienhäuser H089en,om soiraa,o En,giete,aier 18599 74.2 ENERGIEAUSWEIS gemäß den §~ 16ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) () Erläuterungen Eneralebedart SeIte 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergie bedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. — Primäreneralebedarf SeIte 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieetlizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der End energie auch die so genannte “Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetz ten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen C02-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. — Eneraetlsche ~jaIItät dar Gebäudehülle SeIte 2 Angegeben st der spezifische, auf die wärrneübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmisslonswärme verlust (Formelzeichen in der EnEV: NT). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signali sieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Außerdem stellt die EnEV Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes. — Endeneralebedarf SeIte 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbed‘ngungen errechnet und Ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnlk. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Die Vergleichswerte für den Energiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhallspunkte für grobe Ver gleiche der Werte dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten ermöglichen. Es sind ungefähre Bereche ange geben, n denen die Werte für die einzelnen Vergleichskategorien legen Im Einzelfall können diese Werte auch außerhalb der angegebenen Bereiche liegen. — Eneraleverbrauchskennwert — Seite 3 Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnung von Heiz- und ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und/oder auf Grund anderer geeigneter Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Wohn- oder Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich der konkreten örtlichen Welterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. So führen beispielsweise hohe Verbräuche in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbesondere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten stark differieren, weil sie von deren Lage im Gebäude, von der jeweiligen Nutzung und vom individuellen Verhalten abhängen. Gemischt aenutzte Gebäude Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden enthält die Energieeinsparverordnung besondere Vorga ben. Danach sind je nach Fallgestaltung entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder zwei gelrennle Energieausweise für Wohnungen und die übrigen Nutzungen auszustellen; dies ist auf Se‘te 1 der Ausweise erkennbar (ggf. Angabe “Gebäudeteil‘). . H0998flr001 Soltwun, Ene,g~b,rat,r 18599 74.2