energieausweis

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ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 17.03.2023
Gebäude
Gebäude§p
Mehrfamilienhaus
Adresse
Hallesche Straße 32, 06618 Naumburg
Gebäudeteil
Baujahr Gebäude
1
890
1
994
1)
Baujahr Anlagentechnik
Anzahl Wohnungen
5
Gebäudenutzfläche (A*)
517,2m2
Erneuerbare Energien
Lüftung
freie Lüftung (Fensterlüftung)
Anlass der Ausstellung
des Energieausweises
n Neubau
fi Vermietung / Verkauf
n
Modernisierung
(Anderung / Enareiterung)
n
Sonstiges (freiwillig)
Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfes unter standardisierten
Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die
energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den allgemeinen Wohnflächenangaben
unterscheidet.
Die
angegebenen Vergleichswerte sollen überschlägige Vergleiche ermöglichen (Erläuterungen
siehe Seite 4).
tr Der
Energieausweis wurde
auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarls erstellt. Die
Ergebnisse
sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche lnformationen zum Verbrauch sind freiwillig.
!( Der Energieausweis
wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergeb-
nisse sind auf Seite 3 dargestellt.
Datenerhebung BedarfA/erbrauch durch
tr
!
Eigentümer
f
Aussteller
Dem Energieausweis sind zusätzliche lnformationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe).
Hinweise zur Vervvendung des Energieausweises
Der Energieausweis dient lediglich der lnformation. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das
gesamte Wohngebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht,
einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.
Aussteller:
Bezirksschornstei nfegermeister
Gebäudeenergieberater(HWK)
Schwedenring 1
06268 Steigra
1,
18.03.2013
HandY or?3/3
1) Mehrfachangaben möglich
Hottoenroth Sofrwa.e, HS Verbrauchspass
2.5.40
ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Adresse, Gebäudeteil
Hallesche Stra߀ 32, 06618 Naumburg
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
2
Energiebedarf
COr-Emissionen
100
150
1)
kg/(m'a)
200
i:§
Anforderunqen qemäß EnEV
2)
Primärenerqiebedarf
lst-Wert
kwh/(m'a)
k\
Anforderungswert
rhl(m2 a)
Enerqetische Qualität der Gebäudehülle H'r
lslwert
W(m2
K)
Sommerlicher Wärmeschuu
Anforderungswert W(m2 K)
(bei Neubau)
n eingehalten
n
n
E
Verfahren nach DIN V4108-6 und DIN V4701-10
Verfahren nach DIN V 18599
Vereinfachungen nach §
I
Abs. 2 EnEV
Endenergiebedarf
Jährlicher Endenergiebedarf in k\ /h/(m2a) für
Gesamt in klM/(m'a)
Energieträger
Warmwasser
ErsaEmaßnahmen
3)
Vergleichswerte Endenerg iebedarf
Anforderungen nach § 7 Nr. 2 EEWärmeG
-l
150 200 250
Die um 1 5% verschärften Anforderungswerte sind
eingehalten.
Anforderungen nach § 7 Nr. 2 i. V. m. § 8 EEWärmeG
Die Anforderungswerte
der EnEV sind um
% verschärft
Primärenerqiebedarf
Verschärft er Anforderungswert
Transmissionswärmeverlust
H'
kWh/(m'za)
r
,§
d -<" *d ."§
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W/(m'zK)
nu
c-*
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ot§
-(*
Verschärfter Anforderungswert
Erläuterungen zum Berech
s' §' '-q-"'
>o" +d .8.§
Ps
300
s
of-
o'§
.«* ol-
-O-
ngsverfahren
Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs zwei altemative Berechnungsverfahren zu, die im Einzelfall
zu
unterschiedlichen Ergebnissen führen können. lnsbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte
keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro
Quadratmeter Gebäudenutzfl äche (AN).
2) bei Neubau sowie bei Modernisierung im Falle des
1) freiwillige Angabe
Abs. 1 Satz 2 EnEV
3) nur bei Neubau im Falle der Anwendung von 7 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
a) ggf.§16
einschließlich Kühlung
§
5) EFH: Einfamilienhäuser, MFH: Mehrfamilienhäuser
Hottgenroth Soflware, HS Verbrauchspass
2.5.40
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für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Adressc, Gebäudetei!
Hallesche Slraße 32, 06618 Naumbufg
Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes
E ne
rg ieve rb ra
uc
hs ke
n
nwe
3
rt
Dieses Gebäudes
117,8
fi
Energieverbrauch für Warmwasser:
kWh/(m'za)
n
enthalten
nicht enthalten
Das Gebäude wird auch gekühlt; der §pische Energieverbrauch für Kühlung beträgt bei zeitgemäßen Geräten
etwa 6 kWh je m2 Gebäudenutzfläche und Jahr und ist im Energieverbrauchskennwert nicht enthalten.
Verbrauchserfassung - Heizung und Warmwasser
Zeitraum
Energieträger
Energie-
Anteil
Klima-
verbrauch
Warm-
faktor
lk\A/rtl
wasser
von
bis
Erdgas LL
01 .01.2009
31.12.2009
44856
Erdgas LL
01 01.2010
31.12.2010
5941
31.12.2011
74925
Erdgas LL
01 .01 .201
1
Heizung
tkvvhl
1
Energieverbrauchskennwert in k\ /hl(m'a)
(zeitlich bereinigt, klimabereinigt)
I
Warmwasser
Kennwert
15,6
90,3
8074
1,05
74,7
0694
0,91
85,7
20,7
106,4
130,7
26.1
156,7
1
1
3486
1,10
117,8
Durchschnitt
Vergleichswerte Endenerg iebedarf
ffiit,i,
0 50
ffi"i
*ns
'.l,i[m
100 150 200 250 300 350
.
.§ S" ".F
c *u$
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s-s
{§
s
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"-{ö "T
-s§ ^-{§
"§s f§
s:§ ,r;t
>400
Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich
Gebäude, in denen Wärme für Heizung und
auf
Warmwasser durch Heizkessel
im
Gebäude bereit
gestellt wird.
Soll ein
Energieverbrauchskennwert verglichen werden,
der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten,
dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20 - 40 k\Ml/(m'a) entfallen können.
Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder
Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist
zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 - 30 %
tl
geringerer Energieverbrauch
als bei
vergleichbaren
Gebäuden mit Kesselheizung zu eMarten ist.
E
rläuterungen zum Verfah ren
Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach der Energieeinsparverordnung. Der tatsächliche Verbrauch einer Wohnung oder
eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Wtterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegebenen
Energieverbrauchskennwert
1
)
ab.
EFH-Einfamilienhäuser, MFH-Mehrfamilienhäuser
HotBenroth Sotware, H§ VerbrauchsFEss 2.5.40
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für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
4
Erläuterungen
Enerqiebedarf
-
Seite
2
Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage
der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen
Der
(2.B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte lnnentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten
und der Wetterlage beurteilen. lnsbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen
Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch.
- Seite 2
Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeflizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte 'Vorkette" (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (2.B. Heizö|, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). KIeine Werte signalisieren einen geringen
Bedarf und damit eine hohe Energieelfizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung.
Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen COr-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben
Primärenerqiebedarf
werden.
Enerqetische Qualität der Gebäudehülle
Angegeben
-
Seite 2
ist der spezifische, auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärme-
verlust (Formelzeichen in der EnEV: H'.). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Außerdem stellt die EnEV Anforderungen an den sommerlichen
Wärmeschutz (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes.
- Seite 2
Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung,
Lüftung und Warmwasserbereitung an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet
und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die
Endenerqiebedarf
Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste
zugeführt werden muss, damit die standardisierte lnnentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendige
Lüftung sichergestellt werden können. Kleine We(e signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe
Energieeffizienz.
Die Vergleichswerte für den Energiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhaltspunkte für grobe Vergleiche der werte dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten ermöglichen. Es sind ungefähre Bereiche angegeben, in denen die Werte für die einzelnen Vergleichskategorien liegen. lm Einzelfall können diese Werte auch
außerhalb der angegebenen Bereiche liegen.
Enerqieverbrauchskennwert
- Seite
3
Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwe( wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnung von Heiz- und
ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und/oder auf Grund anderer geeigneter Verbrauchsdaten
ermittelt. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Wohn- oder
Nutzeinheiten zugrunde gelegt. über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich
deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. So führen beispielsweise
zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der
Heizungsanlage.
Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner
Verbrauch
erwartenden
zu
künftig
Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den
weil
differieren,
stark
Wohneinheiten
einzelner
Verbrauchsdaten
ist jedoch nicht möglich; insbesondere können die
der konkreten örilichen Wetterdaten auf einen
hohe Verbräuche in
einem einzelnen harten Winter nicht
sie von deren Lage im Gebäude, von der jeweiligen Nutzung und vom individuellen Verhalten abhängen.
Gemischt qenutzte Gebäude
Gebäuden enthält die Energieeinsparverordnung besondere Vorgaein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder
entweder
Fallgestaltung
nach
ben. Danach sind
die
übrigen Nutzungen auszustellen; dies ist auf Seite 1 der
und
wohnungen
für
getrennte
Energieausweise
zwei
Für
Energieausweise
bei gemischt genutzten
- je
Ausweise erkennbar (ggf. Angabe "Gebäudeteil").
Hottgenroth Soflware. HS Verbrauchspas 2.5.40
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