BV Harthof 42

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T5-hom
Projekt Nr. 1-1000-0814-001 Karwendelstraße 39
Neubau zweier Wohngebäude mit
Kindertagesstätte und Tiefgarage
Zielekatalog
Vorabzug
1. Allgemein
Das Baugrundstück Karwendelstraße 39 mit der Flurstück-Nr. 9346/3 in München
grenzt im Osten an ein städtisches Grundstück mit denkmalgeschützten
Einzelgebäuden, die durch den Sportverein FT München Süd genutzt werden, im
Norden und Westen schließt größtenteils GWG-eigener Geschosswohnungsbau und
im Süden ein privates, teils denkmalgeschütztes, Gebäudeensemble an.
Das Wohnquartier ist grundsätzlich geprägt von einer dichten Bebauung in Form von
fünf-, sechs- und siebengeschossigen Mehrfamilienhäusern größtenteils in
geschlossener Blockrandbebauung. Mit dem Neubau werden zwei qualitativ
hochwertige Wohngebäude und eine moderne Kindertagesstätte für insgesamt 86
Kinder (3 Krippenräume; 2 Kita-Räume) und gleichzeitig eine städtebauliche Lücke im
Quartier geschlossen.
Die Karwendelstraße als Erschließungsstraße für den Neubau ist auf Höhe des
Baufeldes als Straße unterbrochen, lediglich ein Fahrrad- und Fußweg führt hier an
fünf großen, erhaltenswerten Kastanien entlang und bildet eine verkehrsberuhigte
Zone im Vorbereich der künftigen Kindertagesstätte. Das Grundstück ist frei von
Altbebauung.
2. Grundstück/Eigentumsverhältnisse

Derzeit im Eigentum der LH München, das Grundstück wird an die GWG verkauft, die
Kindertagesstätte als Teileigentum zurückgekauft.

Eine Abstandsflächenübernahme durch den Grundstücksnachbarn LH München ist
zwingend erforderlich und bereits zugesichert
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
Eine Verschiebung der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenzen ist ebenfalls
erforderlich und realisierbar
3. Finanzierung, Förderung

Die Gebäude werden im Energieeffizienzhaus 70 – Standard realisiert, eine
Förderung nach dem Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES) ist
vorgesehen

Die Wohnungen werden gemäß den EOF Förderrichtlinien Mietwohnungsbau erstellt

Die Kindertagesstätte wird nach Fertigstellung als Teileigentum von der LH München
zurück gekauft und das gesamte Gebäude in Form einer WEG bewirtschaftet
4. Kosten

Obergrenzen für Kostengruppe 300 + 400 gem. DIN 276 (brutto):

Wohnungen:

max. 1.900 €/m² Wohnfläche ohne Sonderkosten

Kindertagesstätte: 2.290 €/m²

Tiefgarage: 17.105 €/Stellplatz

Sonderkosten Verbau: max. 270.000 €

Sonderkosten Schallschutz: noch nicht definiert

Kostenverteilung Gesamtprojekt - KGR 300 / 400: 75% / 25%

Die Kosten werden getrennt nach Bereichen Wohnungen/Kita/Tiefgarage berechnet
und erfasst
5. Wohnungsschlüssel/Nutzungen

Zwei Mehrfamilienwohngebäude mit ca. 53 EOF-geförderten Wohneinheiten, eine im
Vordergebäude integrierte fünfgruppige Kindertagesstätte mit entsprechenden
Außenanlagen und eine Tiefgarage mit ca. 36 Stellplätzen im GWG-Standard und
Öko-Katalog der LH München


Gebäudetypologie / Wohn- und Nutzfläche

Geschosswohnungsbau in Massivbauweise mit zwei Gebäuden

Wohnfläche: ca. 3.565 m²

Kita/Gewerbefläche: ca. 807 m²
Wohnungsmischung und –größen (inklusive Balkon)
17 x 1-Zi. / 1 Person, von ca. 32 m²-45 m²
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12 x 2-Zi. / 2 Personen, von ca. 55 m²-60 m² (1x 72 m² rollstuhlgerecht nach DIN
18040-2)
13 x 3-Zi. / 3-4 Personen, von ca. 71 m²-80 m²
6 x 4-Zi. / 4-6 Personen, von ca. 95 m²-102 m²
5 x 5-Zi. / 6-7 Personen, von ca. 115 m²-127 m²

barrierefreie Erschließung der Wohnungen

barrierefreie Erreichbarkeit/Erschließung der Kinderkrippe
6. Geschossfläche

Geschossfläche GF ü, 0,00 gesamt: 5.794,58 m²

Geschossfläche Wohnen: 4784,30

Geschossfläche Kita: 1008,28

angestrebtes Ausbauverhältnis GF/Wohnfläche 0,745
7. Geschossigkeit

6 Vollgeschosse (inkl. Kita-Geschoss) Haus A+B; 3 Vollgeschosse Haus C

6.OG als Staffelgeschoss ca. 3,50 – 4 m nach Norden und Süden zurückgesetzt
8. Stellplätze
Gemäß Stellplatzrichtlinie der LH München

Stellplätze in Garagen / Tiefgaragen

36 Stellplätze in einer 1-geschossigen Tiefgarage in baurechtlich mittlerer Größe
(< 1.000 m²)

Stellplatzschlüssel Wohnen: 0,6 = 32 Stp

Stellplatzschlüssel Kita: 1 Stp/30 Kinder = 3 Stp

Zusätzlich 3 oberirdische Stellplätze für Hol- und Bringverkehr Kita
9. Planung Gebäude
Grundlage der Planung ist der Stadtratsbeschluss vom 05.03.2013 und der Vorbescheid der
LBK München vom 11.05.2016
Grundrissstruktur:

2 Treppenhäuser (beheizt) in Haus A+B und 1 Treppenhaus in Haus C mit
Kinderwagenabstellräume für Kita und Wohnen, 2 Aufzüge in Haus A+B (geeignet für
Liegend Transporte), 1 Aufzug in Haus C, geschlossener innenliegender Laubengang
ab 4.OG an der Westseite Gebäude A+B

Kellerabstellräume Wohnen im UG
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
Fahrradabstellräume, Hausmeisterraum, Putzraum, Trockenraum im UG,
oberirdische Fahrradstellplätze in den Zugangsbereichen

Kinderkrippengrundrisse und Aufteilung nach Vorgaben und Abstimmung mit Referat
für Bildung und Sport
Lichte Raumhöhen:

Wohnungen: min 2,45 m

Kita: mind. 2,75 m

Keller Regelfläche < 2,75 m
10. Baukonstruktion/Haustechnik
Bauweise und Fassadengestaltung:

Keller, Treppenhaus und Aufzug: Stahlbeton

Struktur: Massivbauweise

Tragende Wände/Stützen: Stützen und Wandscheiben aus Stahlbeton

Außenwände: Monolithische Bauweise mit Porenbetonsteinen und Wandputz für
Außen und Innen in den Obergeschossen, vorgehängte Fassade mit großflächigen
Fensterelementen in Holz im Erdgeschoss der Kita

nicht tragende Innenwände: Trockenbau (Gipskarton), Wohnungstrennwände in
Massivbauweise

Decken: Stahlbetonflachdecken; in den Wohnbereichen Oberfläche Stahlbeton
gespachtelt und gestrichen. In der Kita in Teilbereichen von unten abgehängte
Gipskartondecken mit Akustik-Anforderungen

Fassadenkonstruktion Eingänge: Holz/Alu-Glas Elemente

Fenster Kita: Holz-Alu; Fenster Wohnen: Kunststoff

Balkone als Stahlbeton- Kragplatten teilweise mit Überdachung, Dachterrassen ohne
Überdachung
Dachform:

Flachdach, extensiv begrünt

Entwässerung außen liegend
Sonnen-/Sichtschutz an Fenstern:

Wohnungen: Rolladenkästen mit Rolladenpanzer

Kita Sonnenschutz: Außenliegende, geführte Lamellen oder Textilbespannung
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Innenausbau:

Bodenbelag der Aufenthaltsräume: Parkett Eiche versiegelt, d=8-10 mm

Ansonsten: GWG-Standard nach Architektenrichtlinien

Kita: Linoleum oder vgl. bzw. Fliesen nach Vorgaben RBS
Haustechnik:

Im UG des Neubaus (Haus A+B) wird die Lüftungstechnik der Kita und Küche,
sämtliche Mieterkeller, Abstellräume, Fahrradräume sowie der allgemeine
Übergaberaum für Fernwärmeversorgung der gesamten auf dem Grundstück
befindlichen Wohnungen und der Kita eingebaut.

In den Wohnungen Profilheizkörper, Bäder mit Badheizkörper

Kita (Fußbodenheizung) gem. GUV-Richtlinien

Kontrollierte Wohnraumlüftung: Abluftanlage mit Einzellüfter-Abzug in den Bädern,
Außenwanddurchlässe bedarfsgesteuert über Fensterlüfter

Raumlufttechnische Anlagen sind im Bereich der Kita möglichst zu vermeiden, die
Küchenbelüftung ist mit dem Baureferat zu klären.

Dezentrale Warmwasserversorgung über Frischwasserstationen

Die Qualitätsvorgaben zur Haustechnik seitens des Referats für Bildung und Sport
bzw. der anderen zuständigen Referate sind einzuhalten
8.0 Außenanlagen
Die Außenanlagen sollen organisatorisch und gestalterisch mit den Vorgaben der
Anforderungen an eine Kinderkrippe/Kindertagesstätte mit zugeordnete Flächen angelegt
werden. Die Flächenvorgaben für Kita und Wohnen in den Außenanlagen werden auf Grund
der beengten städtebaulichen Situation und der angrenzenden Nachbargebäude
unterschritten. Durch eine nachbarschaftliche Vereinbarung zur Nutzung der Freiflächen wird
die erforderliche Größe dennoch eingehalten. Die Erschließung der Wohnungen und der Kita
findet im Westen von der Karwendelstraße aus statt. Die Freiflächen für die Kita befinden
sich im östlichen bzw. südöstlichen Teil, die Freiflächen mit Kinderspielplatz für die
Wohnungen im nordöstlichen Teil des Grundstücks. Die Lage der Müllhäuser und
Nebenräume liegen an den Stirnseiten nördlich und südlich des Gebäudes A+B, die
Fahrradabstellflächen liegen im Wesentlichen jeweils den Hauseingängen zugeordnet.
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9.0 Termine

Planungsbeginn:

Präsentation/Freigabe Vorentwurf: Februar 2017

Beschlussfassung Aufsichtsrat:
voraussichtlich Ende 1.Quartal 2017

Präsentation/ Freigabe Entwurf
Juni 2017

Einreichen Bauantrag:
Juli 2017

Baubeginn
August 2018

Nutzungsbeginn
Mai 2020
Juni 2016
T5/hom
Stand: Dezember 2016
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