Zinsloses Darlehen zwischen Schwester-GmbH als gem. § 8b Abs. 1 KStG steuerfreie verdeckte Gewinnausschüttung bei der Mutter-GmbH StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse Finanzamt Musterstadt Musterstraße 13 13131313 Musterstadt Ort, Datum Mandant: Vor- und Nachname, Adresse Steuernummer: Geänderter Bescheid vom ............................über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2002 Zinsloses Darlehen zwischen Schwester-GmbH als gem. § 8b Abs. 1 KStG steuerfreie verdeckte Gewinnausschüttung bei der Mutter-GmbH - Bei Weitergewährung des Darlehens an dritte Tochter-GmbH Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen aus dem Verbrauch der Vorteile hinsichtlich der ersten Darlehensgewährung gem. § 3c Abs. 1 EStG? Einspruch Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege(n) ich/wir Einspruch gegen den o.g. Bescheid vom …………… ein. Begründung 1. Die Vergabe eines zinslosen Darlehens durch eine Tochtergesellschaft mbH an ihre Schwestergesellschaft mbH ist eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) an die Mutterkapitalgesellschaft, welcher mangels Einlagefähigkeit der Nutzungsvorteile aus dem Darlehen ein gleich hoher Aufwand aus Nutzungsverbrauch gegenübersteht (Anschluss an BFH-Beschluss vom 26.10.1987 GrS 2/86, BStBl II 1988, 348; Fortgeltung der Rechtsprechungsgrundsätze hinsichtlich der Annahme einer vGA auch nach der Unternehmensteuerreform). 2. Die vGA an die Mutterkapitalgesellschaft ist gem. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei. 3. Gewährt die darlehensbegünstigte Tochtergesellschaft ihrerseits ein zinsloses Darlehen an eine weitere Tochtergesellschaft mbH, dann erzielt die Mutterkapitalgesellschaft aus derselben Beteiligung einerseits einen Ertrag aus einer steuerfreien vGA (von der Tochter 2 gewährtes Darlehen 2) und andererseits einen Aufwand in Gestalt eines Nutzungsverbrauchs (von der Tochter 2 empfangenes Darlehen 1). Zwischen dem Ertrag und dem Aufwand besteht in der vorgenannten Konstellation allerdings kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang i.S. des § 3c Abs. 1 EStG. NWB Datenbank Seite 1 von 2 Z.T. a.A. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 22.03.2012, 1 K 264/08. Ich/Wir beantrage/n mithin, den strittigen Bescheid aufzuheben, mit der Folge, dass der festgestellte Verlust lt. Verlustfeststellungs-Bescheid 31.12.2002 vom…...wieder wirksam wird. Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (I R 32/12). Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte Verfahren beantrage(n) ich/wir daher außerdem, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen. Der strittige Verwaltungsakt ist im Übrigen nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3 und 4 AO insoweit vorläufig ergangen. Mit freundlichen Grüßen …………………………… Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten (eigenhändige Unterschrift) Anlagen: …... …… …… NWB Datenbank Seite 2 von 2