Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für OÖ. www.landarbeiterkammer.at/ooe e-mail: [email protected] 4010 Linz, Scharitzerstraße 9, Postfach 178, Tel 0732 / 656381- 0 Fax: 0732 / 656381-29 Förderungsübersicht (Beschluss Vollversammlung 30.05.2014) Beihilfen Zinsenloses Darlehen Fachbuchaktion Ehrungen Inhalt: Seite 3-6 Thema Beihilfen: 4 - wirtschaftliche oder soziale Unterstützung 5 - berufliche Aus- und Weiterbildung 6 - Lehrlingsförderung 6 - Schulbeihilfe 7-9 Darlehen 10 Fachbuchaktion 11 Dienstnehmer-Ehrung 30. Mai 2014 2 BEIHILFEN : Allgemeine Voraussetzungen: Mindestens 1-jährige LAK-Zugehörigkeit mit Umlagepflicht in den letzten 36 Monaten (bei Lehrlingen und bei DienstnehmerInnen, die sich in gesetzlichem Karenzurlaub befinden und vorher umlagepflichtig beschäftigt waren, wird von obiger Umlagepflicht abgesehen) LAK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Dienstnehmereigenschaft und LAKMitgliedschaft bei Auszahlung * Ansuchen anhand des jeweiligen vollständig und korrekt ausgefüllten Antragsformulars auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch! * Ausnahme bei Unterstützungsbeihilfe 30. Mai 2014 3 1) Beihilfe zur wirtschaftlichen oder sozialen Unterstützung Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen (siehe Seite 3) Höhe kann unter Bedachtnahme auf die finanzielle Leistungsfähigkeit je nach Schwere des Falles bis max. € 1.000.- betragen Unterstützungsbedarf bei einer wirtschaftlich oder sozial schwierigen Situation insbesondere durch Krankheit, Invalidität, Unfall oder sonstige Lebensumstände => bei dessen Beurteilung ist besonders auf Familien mit mehr als 2 Kindern und geringem Familieneinkommen Bedacht zu nehmen ist bei Tod eines Kammermitgliedes auch an hinterbliebene Angehörige möglich, wenn diese dadurch erheblichen finanziellen oder sozialen Belastungen ausgesetzt sind vollständige Angabe des Familieneinkommens ist zwingend erforderlich Entscheidung durch Präsidialausschuss (bei besonderer Dringlichkeit durch den Präsident) wichtig: genaue Begründung und nach Möglichkeit geeignete Nachweise 30. Mai 2014 4 2 ) Beihilfe zur beruflichen Aus- und Weiterbildung Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen (siehe Seite 3) Förderung und Unterstützung der beruflichen Weiterbildung (Kurskosten, Lehrmittel, Fahrtkosten) Sprachkurse werden nicht gefördert! mögliche Zuschüsse von anderen Stellen werden voll angerechnet, auch wenn darauf verzichtet wird (zB. Oö. Bildungskonto) Selbstbehalt: € 100.Höhe: Zuschuss im Ausmaß von 50 % der verbleibenden Aufwendungen max. Förder-Obergrenze pro Jahr : € 700.Nachweise: Teilnahmebestätigung, Zeugnis, Zahlungsbestätigung, Fahrtkostenaufzeichnung anerkannter Km-Satz für Fahrten mit privatem PKW: € 0,16 Antragstellung muss innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Bildungsmaßnahme erfolgen! 30. Mai 2014 5 3) Beihilfe zur Lehrlingsförderung Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen (siehe Seite 3) Lehrlinge mit LAK-Zugehörigkeit erhalten nach positivem Abschluss der 1. absolvierten Berufschulklasse einen einmaligen Zuschuss in Höhe von € 100. Nachweis: Kopie des Abschlusszeugnisses oder Bestätigung des Dienstgebers über den positiven Abschluss der ersten Berufsschulklasse 4) Beihilfe zur schulischen Ausbildung der Kinder Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen (siehe Seite 3) Höhe: € 75.- bzw. € 110.- , wenn für den Schulbesuch eine auswärtige Unterbringung notwendig ist (ab 1.9.2014: € 100.- bzw. € 135,-) Für Kinder, die ab dem 10. Schuljahr eine weiterführende Schule besuchen bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres, sofern eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegeben ist der Antrag ist im Laufe des Schuljahres einzubringen erhält der Schüler während des Schulbesuches ein laufendes Einkommen bis max. € 500.- aus einer angeschlossenen praktischen Tätigkeit ist eine Beilhilfe von € 75.- möglich Unterlagen: Vorlage einer Schulbesuchs- bzw. einer Inskriptionsbestätigung, schlüssiger Nachweis über notwendige auswärtige Unterbringung (zeitlicher Zusammenhang) 30. Mai 2014 6 Zinsenloses DARLEHEN : Allgemeine Voraussetzungen: Mindestens 1-jährige LAK-Zugehörigkeit mit Umlagepflicht in den letzten 36 Monaten (bei Lehrlingen und bei DienstnehmerInnen, die sich in gesetzlichem Karenzurlaub befinden und vorher umlagepflichtig beschäftigt waren, wird von obiger Umlagepflicht abgesehen) LAK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie bei Auszahlung des Darlehens => minderjährige Kammermitglieder sind von der Förderung ausgeschlossen Ansuchen anhand des jeweiligen vollständig und korrekt ausgefüllten Antragsformulares eine neuerliche Antragstellung ist erst nach vollständiger Rückzahlung eines bezogenen Darlehens möglich* auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch! * das neue Darlehen ab 1.1.2011 kann zu einem laufenden "kleinen" Darlehen (bis 3.600.- Euro) gewährt werden, nicht jedoch zu einem laufenden "erhöhten" Darlehen (10.000.- Euro) 30. Mai 2014 7 Darlehens-Varianten: Höhe € € € € 3.600.4.800.6.000.7.500.- monatl. Rückzahlung € 75.€ 100.€ 125.€ 150.- RatenAnzahl 48 48 48 50 Verwendungszweck: Wohnraumbeschaffung (z.B. Kauf von Baugrund, Eigenheimen und Eigentumswohnungen, Eigenheimbau incl. Außengestaltung, Baukostenzuschuss oder Kaution für Mietwohnungen etc.) Wohnungsverbesserung (insbesondere Energiesparmaßnahmen, Klimaschutz, gesundheitliche Verbesserung des Wohnraumes) Infrastrukturmaßnahmen Wohnungseinrichtung Nachkauf von Versicherungszeiten Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung des eigenen Gesundheitszustandes oder seiner unterhaltsberechtigten Personen KFZ-Ankauf (wenn das Fahrzeug für die Erhaltung des Arbeitsplatzes notwendig ist) Kosten der Absolvierung von Bildungsmaßnahmen (Kurskosten, Unterbringung, Ausbildungsunterlagen, Fahrtkosten) Beseitigung von Schäden aus Naturkatastrophen Rückzahlung von Krediten für og. Zwecke => andere Verwendungszwecke durch Hauptausschussbeschluss möglich. 30. Mai 2014 8 Sonstiges: Sicherstellung durch geeignete Bürgen oder Mitkreditnehmer (=Ehepartner) mit pfändbarem Einkommen, eigenem Vermögen und/oder Einkommen => im Zweifelsfall entscheidet der Präsidialausschuss als Sicherstellung werden auch andere geeignete Mittel akzeptiert (z.B. Bankgarantie etc.) Der Mitkreditnehmer bzw. Bürge wird schriftlich über die Tatsache und Folgen der Bürgschaft verständigt Anträge, die nicht exakt den Richtlinien entsprechen, sind dem Präsidialausschuss vorzulegen (Ausnahmemöglichkeit) Darlehensanträge von Antragstellern, welche ein vorangegangenes Darlehen nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt haben, bedürfen einer gesonderten Beschlussfassung durch den Präsidialausschuss Erledigung erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens und nach Leistungsfähigkeit der LAK - (Ausnahmemöglichkeit durch Präsident) entsprechende Nachweise sind auf Verlangen der LAK vorzulegen 30. Mai 2014 9 Fachbuchaktion LAK-Umlagepflicht bei Antragstellung (Ausnahmen: Lehrlinge und karenzierte Mitglieder) berufsbezogene Fachbücher bzw. Datenträger (keine Zeitschriften, Kalender, Terminplaner..), eBooks Antragstellung mittels Antragsformular an die Kammer Bestellung der Bücher ausschließlich über die Kammer (selber angekaufte Bücher können nicht gefördert werden, ausgenommen eBooks) Abwicklung ausschließlich über Buchhandlung THALIA in Linz, ausgenommen eBooks Für die Förderung von eBooks ist dem Antrag die Rechnung über den Ankauf (download) beizulegen. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen werden dem Antragsteller 50% des Kaufpreises, bis max. € 50,refundiert. Förderung pro Buch bzw. Datenträger: 50% des Kaufpreises bis max. € 50.max. 5 Bücher oder Datenträger oder eBooks pro Jahr 30. Mai 2014 10 Ehrungen wegen langjähriger Berufszugehörigkeit Dienstnehmer-Ehrung für Arbeiter und Angestellte gleich geehrt wird bei 25, 35 oder 45 Beschäftigungsjahren in der Land- und Forstwirtschaft einmal jährlich findet eine Ehrungsfeier für einen festzulegenden Landesteil statt die Meldung kann mittels Formblatt vom Betrieb, vom zu Ehrenden oder von einer dritten Person erfolgen die Jubilare erhalten im Rahmen einer feierlichen Ehrungsfeier eine Ehrungsurkunde sowie ein Ehrungsgeschenk in Form von Geschenkmünzen kein Rechtsanspruch eingeladen und verköstigt wird neben den Jubilaren auch jeweils eine Begleitperson 30. Mai 2014 11 30. Mai 2014 12