Förderungen

Werbung
Kammer der Arbeiter und Angestellten
in der Land- und Forstwirtschaft für OÖ.
www.landarbeiterkammer.at/ooe
e-mail: [email protected]
4010 Linz, Scharitzerstraße 9, Postfach 178,
Tel 0732 / 656381- 0 Fax: 0732 / 656381-29
Förderungsübersicht
(Beschluss Vollversammlung 30.05.2014)
Beihilfen
Zinsenloses Darlehen
Fachbuchaktion
Ehrungen
Inhalt:
Seite
3-6
Thema
Beihilfen:
4
- wirtschaftliche oder soziale Unterstützung
5
- berufliche Aus- und Weiterbildung
6
- Lehrlingsförderung
6
- Schulbeihilfe
7-9
Darlehen
10
Fachbuchaktion
11
Dienstnehmer-Ehrung
30. Mai 2014
2
BEIHILFEN :
Allgemeine Voraussetzungen:

Mindestens 1-jährige LAK-Zugehörigkeit mit Umlagepflicht in den letzten 36 Monaten
(bei Lehrlingen und bei DienstnehmerInnen, die
sich in gesetzlichem Karenzurlaub befinden und
vorher umlagepflichtig beschäftigt waren, wird
von obiger Umlagepflicht abgesehen)

LAK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Dienstnehmereigenschaft und LAKMitgliedschaft bei Auszahlung *

Ansuchen anhand des jeweiligen vollständig
und korrekt ausgefüllten Antragsformulars

auf die Gewährung einer Förderung besteht kein
Rechtsanspruch!
* Ausnahme bei Unterstützungsbeihilfe
30. Mai 2014
3
1) Beihilfe zur wirtschaftlichen oder
sozialen Unterstützung







Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen
(siehe Seite 3)
Höhe kann unter Bedachtnahme auf die finanzielle
Leistungsfähigkeit je nach Schwere des Falles bis
max. € 1.000.- betragen
Unterstützungsbedarf bei einer wirtschaftlich oder
sozial schwierigen Situation insbesondere durch
Krankheit, Invalidität, Unfall oder sonstige Lebensumstände
=> bei dessen Beurteilung ist besonders auf Familien mit mehr als 2 Kindern und geringem Familieneinkommen Bedacht zu nehmen
ist bei Tod eines Kammermitgliedes auch an hinterbliebene Angehörige möglich, wenn diese dadurch
erheblichen finanziellen oder sozialen Belastungen
ausgesetzt sind
vollständige Angabe des Familieneinkommens ist
zwingend erforderlich
Entscheidung durch Präsidialausschuss (bei besonderer Dringlichkeit durch den Präsident)
wichtig: genaue Begründung und nach Möglichkeit
geeignete Nachweise
30. Mai 2014
4
2 ) Beihilfe zur beruflichen Aus- und
Weiterbildung









Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen
(siehe Seite 3)
Förderung und Unterstützung der beruflichen Weiterbildung (Kurskosten, Lehrmittel, Fahrtkosten) Sprachkurse werden nicht gefördert!
mögliche Zuschüsse von anderen Stellen werden
voll angerechnet, auch wenn darauf verzichtet wird
(zB. Oö. Bildungskonto)
Selbstbehalt: € 100.Höhe: Zuschuss im Ausmaß von 50 % der verbleibenden Aufwendungen
max. Förder-Obergrenze pro Jahr : € 700.Nachweise: Teilnahmebestätigung, Zeugnis, Zahlungsbestätigung, Fahrtkostenaufzeichnung
anerkannter Km-Satz für Fahrten mit privatem
PKW: € 0,16
Antragstellung muss innerhalb von 6 Monaten
nach Beendigung der Bildungsmaßnahme erfolgen!
30. Mai 2014
5
3) Beihilfe zur Lehrlingsförderung
Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen
(siehe Seite 3)
 Lehrlinge mit LAK-Zugehörigkeit erhalten nach positivem
Abschluss der 1. absolvierten Berufschulklasse einen
einmaligen Zuschuss in Höhe von € 100. Nachweis: Kopie des Abschlusszeugnisses oder Bestätigung des Dienstgebers über den positiven Abschluss der
ersten Berufsschulklasse

4) Beihilfe zur schulischen Ausbildung der Kinder






Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen
(siehe Seite 3)
Höhe: € 75.- bzw. € 110.- , wenn für den Schulbesuch
eine auswärtige Unterbringung notwendig ist
(ab 1.9.2014: € 100.- bzw. € 135,-)
Für Kinder, die ab dem 10. Schuljahr eine weiterführende Schule besuchen bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres, sofern eine gesetzliche Unterhaltspflicht
gegeben ist
der Antrag ist im Laufe des Schuljahres einzubringen
erhält der Schüler während des Schulbesuches ein laufendes Einkommen bis max. € 500.- aus einer angeschlossenen praktischen Tätigkeit ist eine Beilhilfe von
€ 75.- möglich
Unterlagen: Vorlage einer Schulbesuchs- bzw. einer
Inskriptionsbestätigung, schlüssiger Nachweis über notwendige auswärtige Unterbringung (zeitlicher Zusammenhang)
30. Mai 2014
6
Zinsenloses DARLEHEN :
Allgemeine Voraussetzungen:

Mindestens 1-jährige LAK-Zugehörigkeit mit Umlagepflicht in den letzten 36 Monaten
(bei Lehrlingen und bei DienstnehmerInnen, die sich
in gesetzlichem Karenzurlaub befinden und vorher
umlagepflichtig beschäftigt waren, wird von obiger
Umlagepflicht abgesehen)

LAK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung
sowie bei Auszahlung des Darlehens
=> minderjährige Kammermitglieder sind von der
Förderung ausgeschlossen

Ansuchen anhand des jeweiligen vollständig und korrekt ausgefüllten Antragsformulares

eine neuerliche Antragstellung ist erst nach vollständiger Rückzahlung eines bezogenen Darlehens möglich*

auf die Gewährung einer Förderung besteht kein
Rechtsanspruch!
* das neue Darlehen ab 1.1.2011 kann zu einem laufenden
"kleinen" Darlehen (bis 3.600.- Euro) gewährt werden, nicht jedoch zu einem laufenden "erhöhten" Darlehen (10.000.- Euro)
30. Mai 2014
7
Darlehens-Varianten:
Höhe
€
€
€
€
3.600.4.800.6.000.7.500.-
monatl. Rückzahlung
€ 75.€ 100.€ 125.€ 150.-
RatenAnzahl
48
48
48
50
Verwendungszweck:










Wohnraumbeschaffung (z.B. Kauf von Baugrund,
Eigenheimen und Eigentumswohnungen, Eigenheimbau incl. Außengestaltung, Baukostenzuschuss oder
Kaution für Mietwohnungen etc.)
Wohnungsverbesserung (insbesondere Energiesparmaßnahmen, Klimaschutz, gesundheitliche Verbesserung des Wohnraumes)
Infrastrukturmaßnahmen
Wohnungseinrichtung
Nachkauf von Versicherungszeiten
Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung
des eigenen Gesundheitszustandes oder seiner unterhaltsberechtigten Personen
KFZ-Ankauf (wenn das Fahrzeug für die Erhaltung des
Arbeitsplatzes notwendig ist)
Kosten der Absolvierung von Bildungsmaßnahmen
(Kurskosten, Unterbringung, Ausbildungsunterlagen,
Fahrtkosten)
Beseitigung von Schäden aus Naturkatastrophen
Rückzahlung von Krediten für og. Zwecke
=> andere Verwendungszwecke durch Hauptausschussbeschluss möglich.
30. Mai 2014
8
Sonstiges:







Sicherstellung durch geeignete Bürgen oder Mitkreditnehmer (=Ehepartner) mit pfändbarem Einkommen, eigenem Vermögen und/oder Einkommen =>
im Zweifelsfall entscheidet der Präsidialausschuss
als Sicherstellung werden auch andere geeignete Mittel akzeptiert (z.B. Bankgarantie etc.)
Der Mitkreditnehmer bzw. Bürge wird schriftlich über
die Tatsache und Folgen der Bürgschaft verständigt
Anträge, die nicht exakt den Richtlinien entsprechen,
sind dem Präsidialausschuss vorzulegen (Ausnahmemöglichkeit)
Darlehensanträge von Antragstellern, welche ein vorangegangenes Darlehen nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt haben, bedürfen einer gesonderten Beschlussfassung durch den Präsidialausschuss
Erledigung erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens
und nach Leistungsfähigkeit der LAK - (Ausnahmemöglichkeit durch Präsident)
entsprechende Nachweise sind auf Verlangen der LAK
vorzulegen
30. Mai 2014
9
Fachbuchaktion








LAK-Umlagepflicht bei Antragstellung (Ausnahmen:
Lehrlinge und karenzierte Mitglieder)
berufsbezogene Fachbücher bzw. Datenträger (keine Zeitschriften, Kalender, Terminplaner..), eBooks
Antragstellung mittels Antragsformular an die
Kammer
Bestellung der Bücher ausschließlich über die Kammer (selber angekaufte Bücher können nicht gefördert werden, ausgenommen eBooks)
Abwicklung ausschließlich über Buchhandlung
THALIA in Linz, ausgenommen eBooks
Für die Förderung von eBooks ist dem Antrag die
Rechnung über den Ankauf (download) beizulegen.
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen werden dem
Antragsteller 50% des Kaufpreises, bis max. € 50,refundiert.
Förderung pro Buch bzw. Datenträger: 50% des
Kaufpreises bis max. € 50.max. 5 Bücher oder Datenträger oder eBooks pro
Jahr
30. Mai 2014
10
Ehrungen wegen
langjähriger Berufszugehörigkeit
Dienstnehmer-Ehrung







für Arbeiter und Angestellte gleich
geehrt wird bei 25, 35 oder 45 Beschäftigungsjahren in der Land- und Forstwirtschaft
einmal jährlich findet eine Ehrungsfeier für einen
festzulegenden Landesteil statt
die Meldung kann mittels Formblatt vom Betrieb,
vom zu Ehrenden oder von einer dritten Person
erfolgen
die Jubilare erhalten im Rahmen einer feierlichen
Ehrungsfeier eine Ehrungsurkunde sowie ein Ehrungsgeschenk in Form von Geschenkmünzen
kein Rechtsanspruch
eingeladen und verköstigt wird neben den Jubilaren auch jeweils eine Begleitperson
30. Mai 2014
11
30. Mai 2014
12
Herunterladen