Studienauftrag Areal Oberbüel, 6353 Weggis Jurybericht

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Studienauftrag Areal Oberbüel, 6353 Weggis
Auftraggeberin Einfache Gesellschaft Amrein-Tellenbach-Widmer
Jurybericht
August 2014
Ma s s werk Architekten www.masswerk.com
Studienauftrag Areal Oberbüel, 6353 Weggis: Jurybericht
1
Inhalt
1
Einleitung ................................................................................................. 3
1.1
Ausgangslage......................................................................................... 3
1.2
Aufgabenstellung .................................................................................... 3
2
Studienauftragsverfahren ............................................................................ 4
2.1
Auftraggeberin und Organisation ................................................................ 4
2.2
Verfahren und Entschädigung .................................................................... 4
2.3
Termine ................................................................................................. 4
2.4
Teilnehmer ............................................................................................. 4
2.5
Beurteilungsgremium................................................................................ 5
2.6
Beurteilungskriterien ................................................................................ 5
2.7
Abgabe der Projekte / Präsentation Stufe 1 (16.4.2014) ................................ 5
2.8
Beurteilung und Entscheid Stufe 1 (16.4.2014) ............................................. 5
2.9
Empfehlungen für Stufe 2 ......................................................................... 6
2.10
Abgabe der Projekte Stufe 2 (20.6.2014) ................................................... 6
2.11
Abgabe der Modelle Stufe 2 (27.6.2014).................................................... 6
2.12
Vorprüfung ........................................................................................... 6
2.13
Präsentation Stufe 2 (4.7.2014) ............................................................... 6
2.14
Beurteilung und Entscheid Stufe 2 (4.7.2014) ............................................. 6
2.15
Dank und Würdigung ............................................................................. 6
2.16
Empfehlung der Jury............................................................................... 7
3
Projekte Stufe 2 ........................................................................................ 9
3.1
HHF Architekten (Siegerprojekt) ................................................................. 9
3.2
Lengacher Emmenegger Partner AG .......................................................... 13
3.3
Spillmann Echsle Architekten ................................................................... 17
4
Projekte Stufe 1 ....................................................................................... 21
4.1
Schärli Architekten AG (ausgeschieden in Stufe 1) ...................................... 21
4.2
Lengacher Emmenegger Partner AG (Empfehlung für Stufe 2) ........................ 22
4.3
HHF Architekten (Empfehlung für Stufe 2)................................................... 24
4.4
Hosoya Schaefer Architekten AG (ausgeschieden in Stufe 1) ........................ 26
4.5
Spillmann Echsle Architekten (Empfehlung für Stufe 2) ................................. 27
5
Genehmigung ........................................................................................... 30
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2
1
1.1
Einleitung
Ausgangslage
Die einfache Gesellschaft Amrein-Tellenbach-Widmer, bestehend aus den drei Geschwistern Rony Amrein, Werner Tellenbach und Barbara Widmer-Amrein, ist Eigentümerin der Parzelle Nr. 831 (Oberbüel, ca. 5’600 m2) in der Gemeinde Weggis. Sie hat
auf freiwilliger Basis mittels Studienauftragsverfahren ein Planungsteam und ein Konzept für die Weiterbearbeitung gesucht. Gegenstand des Studienauftrags auf Einladung
war die Ausarbeitung eines städtebaulichen, architektonischen und wirtschaftlichen
Konzeptes für eine Neubebauung des Areals. Auf der Grundlage des Projektergebnisses sollen die baurechtlichen Rahmenbedingungen mittels Gestaltungsplan geschaffen
werden, welche es ermöglichen, das Grundstück Nr. 831 zu bebauen.
1.2
Aufgabenstellung
Die Eigentümerin verfolgte mit dem Studienauftrag das Ziel, auf der Parzelle Nr. 831
eine ortsbaulich und architektonisch überzeugende Neuüberbauung entstehen zu lassen, welche auch in technischer und konstruktiver Hinsicht überzeugt. Innovative Ideen
in den Grundrisskonzepten sowie im Ausdruck der Bebauung waren erwünscht.
Das Planungsgebiet wurde neben dem eigentlichen Projektperimeter um den Ideenperimeter für den öffentlichen Raum erweitert. Dieser Ideenperimeter beinhaltete den umliegenden Strassenraum mit den bestehenden Bushaltestellen (Haltestelle «Dörfli»),
sowie den Aussenbereich des Einkaufzentrums Neubühl auf dem Nachbargrundstück
(Parz.18). Mit dem Ideenperimeter sollten Lösungsideen für den öffentlichen Raum
aufgezeigt werden, die langfristig der Gemeinde Weggis im Sinne eines «Masterplan
Luzernerstrasse Oberbüel» dienen könnten. Für den Projektperimeter wurden Wohnund Gewerbenutzung (80%/20%) gefordert.
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2
Studienauftragsverfahren
2.1
Auftraggeberin und Organisation
2.1.1
Auftraggeberin
Auftraggeberin ist die Eigentümerin, die einfache Gesellschaft Amrein-TellenbachWidmer, bestehend aus den Geschwistern Rony Amrein, Werner Tellenbach und Barbara Widmer.
Einfache Gesellschaft Amrein-Tellenbach-Widmer
c/o Rony Amrein
Steinacheri 7
6353 Weggis
2.1.2
Organisation/ Wettbewerbssekretariat
Das Büro Masswerk Architekten Kriens LU/Zürich war mit der Organisation, Durchführung und Vorprüfung des Studienauftrags beauftragt.
Masswerk Architekten AG
Architekten ETH HTL SIA BSA
René Bosshard / Nadine Reif
Hafnerstrasse 60
8005 Zürich
2.2
Verfahren und Entschädigung
Der eingeladene Studienauftrag wurde als zweistufiges, nicht anonymes Verfahren
durchgeführt. Das Verfahren war weder den Vorschriften des öffentlichen Beschaffungswesens noch den Bestimmungen des SIA unterstellt. Jedoch wurde das Wettbewerbsprogramm in enger Abstimmung und unter Mitwirkung der Gemeinde Weggis verfasst. Das Verfahren und die Geschäftsabwicklung erfolgten in deutscher Sprache.
In der ersten Stufe wurden 5 Teams eingeladen. Jedes Team gab Ende der Stufe 1 ein
Projekt ab und präsentierte dies der Jury. Für die zweite Stufe wurden anhand der
eingereichten Projektvorschläge 3 Teams ausgewählt. Die zweite Stufe endete ebenfalls mit einer Schlusspräsentation.
In der Stufe 1 des Verfahrens wurden die teilnehmenden Teams mit je CHF 10’000.(inkl. Nebenkosten, inkl. MWST) entschädigt.
In Stufe 2 hat jedes der drei weiterbeauftragten Teams bei vollständiger und fristgerechter Abgabe des Projektes eine pauschale Entschädigung von CHF 20’000.- (inkl.
Nebenkosten, inkl. MWST) erhalten.
2.3
Termine
•
Arealbesichtigung und Modellausgabe
12.2.2014
•
Abgabe und Präsentation Projekte Stufe 1
16.4.2014
schriftliches Feedback an Teams / Bekanntgabe
30.4.2014
•
Teilnehmer Stufe 2
•
Schlussabgabe der Planunterlagen Stufe 2
20.6.2014
•
Schlussabgabe Modelle Stufe 2
27.6.2014
•
Präsentation und Jurierung Stufe 2
4.7.2014
2.4
Teilnehmer
Es wurden insgesamt 5 Planerteams eingeladen, bestehend aus:
•
Architekt (Federführung)
•
folgenden Fachplanern (für Stufe 1 nicht zwingend):
Holzbauingenieur,
Landschaftsarchitekt/Verkehrsplaner
Eine Mehrfachteilnahme der Fachplaner war zulässig.
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Folgende Architekturbüros haben am Verfahren teilgenommen:
•
Hosoya Schäfer Architekten AG, Zürich
•
Lengacher Emmenegger Partner AG, Luzern
•
Schärli Architekten AG, Luzern
•
Spillmann Echsle Architekten, Zürich
•
HHF Architekten, Basel
2.5
Beurteilungsgremium
Zur Beurteilung des Studienauftrags hat die Eigentümerin folgendes Gremium eingesetzt:
2.5.1
Sachpreisrichter
•
Rony Amrein (Vertreter Eigentümerin)
•
Ersatz: Werner Tellenbach (Vertreter Eigentümerin)
2.5.2
Fachpreisrichter
•
Marco Graber, Graber Pulver Architekten AG (Jurypräsident)
•
Sibylle Bucher, b.e.r.g.Architekten GmbH
2.5.3
•
Experten mit beratender Stimme
Baptist Lottenbach Gemeindammann Weggis
•
Ernst Mattmann, Dipl. Architekt ETH/SIA, Leiter Bauverwaltung Weggis
•
René Bosshard, Masswerk Architekten AG, Wirtschaftlichkeit (Ersatz Fachpreisrichter)
•
Marc Schneiter, Dipl.Ing.FH in Raumplanung/FSU, Verkehrsplaner SVI/SIA
•
Rolf Bachofner, Holzbauingenieur FH, Bachofner GmbH
Yves Meyer, Dipl.Ing. FH in Raumplanung/FSU, Metron AG, Verkehrsplanung
2.5.4
Fachliche Begleitung und Vorprüfung
Die Organisation, fachliche Begleitung sowie die Vorprüfung des Studienauftrags erfolgte durch Masswerk Architekten.
2.6
Beurteilungskriterien
Das Beurteilungsgremium hat sein Urteil massgeblich aus der Qualität aller Arbeiten
gebildet. Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere die nachfolgend aufgeführten
Beurteilungskriterien. Die Reihenfolge entspricht keiner Gewichtung.
•
Städtebau (Projekte A und B)
•
Architektur
•
Aussenraum
•
Wirtschaftlichkeit
•
Nachhaltigkeit
2.7
Abgabe der Projekte / Präsentation Stufe 1 (16.4.2014)
Alle fünf Teilnehmer präsentierten ihre Projektvorschläge. Jedem Team wurde ein Zeitfenster von 40 Minuten eingeräumt. Den ca. 20-minütigen Präsentationen folgten Fragestellung und Diskussion mit dem Beurteilungsgremium.
2.8
Beurteilung und Entscheid Stufe 1 (16.4.2014)
Im Anschluss an die Präsentationen wurden die fünf Projekte im Beurteilungsgremium
diskutiert. Aufgrund der Bewertung des Beurteilungsgremiums hatten sich folgende
Teilnehmer für die Stufe 2 qualifiziert:
•
Lengacher Emmenegger Partner AG
•
HHF Architekten
•
Spillmann Echsle Architekten
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Aufgrund der städtebaulichen Disposition schieden folgende beiden Teilnehmer aus
dem Verfahren aus:
•
Schärli Architekten AG
•
Hosoya Schaefer Architekten AG
2.9
Empfehlungen für Stufe 2
Für die drei verbleibenden Teams wurden für die Weiterbearbeitung in Stufe 2 vom Beurteilungsgremium Empfehlungen ausgesprochen.
2.10
Abgabe der Projekte Stufe 2 (20.6.2014)
Alle drei Projekte wurden fristgerecht und vollständig beim Wettbewerbssekretariat
abgegeben.
2.11
Abgabe der Modelle Stufe 2 (27.6.2014)
Alle drei Modelle wurden fristgerecht beim Wettbewerbssekretariat abgegeben.
2.12
Vorprüfung
Die eingereichten Projekte wurden unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Studienauftragsprogramms und der Fragenbeantwortung nach folgenden Kriterien geprüft:
•
Formelle Prüfung: Termingerechte Abgabe und Vollständigkeit der Unterlagen
•
Prüfung von Baurecht und Erfüllung von Rahmenbedingungen
•
Prüfung Raumprogramm
Das Ergebnis der Prüfung ist im Vorprüfungsbericht detailliert dokumentiert. Alle Projekte erfüllen im Wesentlichen die Programmpunkte. Einzelne Projektvorschläge erfüllen
jedoch nicht alle baurechtlichen Rahmenbedingungen. Die Vorprüfung empfiehlt der
Jury dennoch, aufgrund der Formulierungen im Wettbewerbsprogramm, alle Projektvorschläge zur Jurierung zuzulassen.
2.13
Präsentation Stufe 2 (4.7.2014)
Bevor die Teams ihre Projektvorschläge präsentierten, wurde dem Beurteilungsgremium
das Resultat der Vorprüfung durch das Wettbewerbssekretariat erläutert. Das Beurteilungsgremium schloss sich der Meinung der Vorprüfung an, alle Projekte zur Jurierung
zuzulassen. Im Anschluss präsentierten alle drei Teilnehmer ihre Projektvorschläge.
Jedem Team wurde ein Zeitfenster von 45 Minuten eingeräumt. Den Präsentationen
folgten Fragestellung und Diskussion mit dem Beurteilungsgremium.
2.14
Beurteilung und Entscheid Stufe 2 (4.7.2014)
Das vollzählige und beschlussfähige Beurteilungsgremium hat im Anschluss an die
Präsentationen Stufe 2 die Projekte diskutiert und bewertet. Aufgrund einer vielversprechenden, neuen aber aus dem Kontext heraus entwickelten städtebaulichen Interpretation, welche diesem Ort in Zukunft eine Identität verleiht, wurde der Projektvorschlag von HHF Architekten einstimmig zum Sieger erklärt.
2.15
Dank und Würdigung
Das Preisgericht und die Ausloberin schätzen die spannenden Projektbeiträge und
bedanken sich für das grosse Engagement aller beteiligten Planerteams.
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2.16
Empfehlung der Jury
Die Jury empfiehlt der Ausloberin, den Projektvorschlag auf der Basis der Juryempfehlungen überarbeiten zu lassen. Die Projektverfasser müssen im Rahmen der Überarbeitung nachweisen, dass Ihre Projektidee nach geltendem Baurecht ohne Ausnahmebedingungen realisierbar ist.
Empfehlungen der Jury zur Überarbeitung:
•
Überprüfung und Klärung der Ausnützungsziffer (max. AZ 0.7, Zuschlag für
energiesparendes Bauen 0.05; daraus resultiert eine max. AZ von 0.735
•
Annahme anrechenbare Grundstücksfläche (aGF): gem. Vorprüfungsabklärung
5’429m2
•
Resultierende aGF: 5’429m2 x AZ 0.735 = 3’990m2 aGF
•
Überprüfung, Klärung und Bereinigung der Grenzabstände, insbesondere unter
dem Aspekt des Mehrlängenzuschlags (zusätzlich zum Grundgrenzabstand von
1/2 der Fassadenhöhe muss der Mehrlängenzuschlag hinzugerechnet werden (
1/4 der Mehrlänge über 20m)
•
Überprüfung und allfällige Reduktion der sichtbaren Geschosse: Es gilt die
Regel, dass in der Zone WG 3 nicht mehr als 3 sichtbare Geschosse (Untergeschosse und Vollgeschosse) talseits in Erscheinung treten dürfen. Zusätzlich darf noch ein Attikageschoss in Erscheinung treten (Regel: Nicht grösser
als 2/3 des darunter liegenden Vollgeschosses und 2 m talseits von der Fassade zurück versetzt). Ansonsten gilt es als sichtbares Geschoss.
•
Unbedingte Rücksichtnahme zur Nachbarschaft überprüfen: Höhenentwicklung
in Bezug auf Aussicht; sorgsame Ausarbeitung der Silhouette, dabei die Kompaktheit der Gebäude nicht ausser Acht lassen; dennoch Höhenunterschiede
mit vielfältiger Dachlandschaft nicht verlieren
•
Verhältnis öffentliche Luzernerstrasse zum privaten Hof prüfen, evtl. „Privatheit umkehren“, d.h. der untere Hofbereich ist öffentlich, die Privatheit
nimmt in der Abstufung nach oben zu.
•
Überprüfen und präzisieren der Fassadengestaltung
•
Einstellhallenerschliessung über Riedmattstrasse: Einfahrtsradien etc. beachten
•
Anzahl Parkplätze ist überschritten, soll deshalb überprüft und auf die nach
Gesetz und Programm geforderten Parkplätze reduziert werden
•
Faktenblatt Verkehr und Lärmgutachten beachten
•
Überprüfen der Grundrisskonzepte Attikawohnung. In den Attikageschossen
wünscht man sich attraktivere/lukrativere Wohnungsgrundrisse; ebenso den
Aussenraumbezug überdenken (Terrassen)
•
Der Wohnungsspiegel ist anhand der Reduktion der aGF gem. den Studienauftragsvorgaben zu überprüfen.
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•
Klärung und Präzisierung der Tragstruktur; südorientierte Raumzonen der Geschosse (Wohnräume) müssen in Einklang mit den tragstrukturellen Gegebenheiten des Holzbaus in Einklang gebracht werden
•
Die Strukturen des Tragwerkes sind nicht in allen Geschossen dargestellt,
resp. sie führen vermutlich zu Nutzungseinschränkungen
•
Im Kopfbau Ost war die Tragstruktur nicht erkennbar, im Kopfbau West wurden die relevanten Aussagen im Umgang mit versetzten Wänden und Treppenauswechslungen nicht gemacht
•
Die unterschiedlichen Spannweiten und die Punktlasten aus den Decken der
darüber liegenden Geschossen sind nicht sehr holzbaugerecht und effizient
•
Die Raumhöhen unter den nicht dargestellten Unterzügen bei den beiden inneren Tragachsen und bei der südseitigen Aussenwand werden in Frage gestellt
•
Das zweite Untergeschoss wird durch die erforderliche grosse Baugrube bei
geringer Nutzung hohe Kosten verursachen
•
Die Wirtschaftlichkeit ist noch nicht gegeben. Insbesondere das Verhältnis
von HNF/GF von 0.4 muss überprüft und verbessert werden; zum Beispiel,
durch weglassen eines Untergeschosses
•
Auch sind die Empfehlungen bezüglich Tragkonstruktion und Holzbau in Bezug
auf die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
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3
3.1
Projekte Stufe 2
HHF Architekten (Siegerprojekt)
Der Projektvorschlag aus Stufe 1, eine Grossform, die als dichte und u-förmig terrassierte Hofbebauung mit innen liegendem Landschaftsraum, den gesamten Projektperimeter bespielt, wird in Stufe 2 präzisiert.
Der «Weggis-Hof», wie die Projektverfasser Ihren Vorschlag sinnigerweise in Ahnlehnung an die Grossformen der Hotelkomplexe nennen, wird als bewusster Gegenpol zum
benachbarten Hotel Alpenblick verstanden. Er entwickelt sich mehrgeschossig gestaffelt, entlang der westlichen, östlichen und nördlichen Parzellengrenze; ein leicht geknickter Mittelbau wird seitlich von zwei unterschiedlichen Kopfbauten ergänzt. Nach
Süden zur Luzernerstrasse hin öffnet sich der «Weggis-Hof» mit einem eingeschossigen Sockel und rahmt damit den parkartigen baumbestandenen Aussenraum. Mit dieser städtebaulichen Setzung gelingt es den Projektverfassern, im Gegensatz zu allen
anderen Vorschlägen, die Freifläche des Areals in die Bebauung zu integrieren. Der
eingeschossige Sockelbau bildet aber gleichzeitig auch die Fassade zur langrechteckigen platzartigen Strassenraumerweiterung, welche durch den südöstlichen Kopfbau, an
der Ecke Luzernerstrasse – Oberbüelstrasse, abgeschlossen wird.
Im Sockelbau entlang der Luzernerstrasse befinden sich folgerichtig die Dienstleistungsflächen (Café, Retail, Polizei). Die Wohnungen werden durch den Hof und entlang des parkartigen Aussenraums über eine den Wohnbauten vorgelagerte Fusswegterrasse erschlossen. Dieser Fussweg verbindet die beiden Hofzugänge ab der Riedmatt- und Oberbüelstrasse. Um die hinter dieser Erschliessungsterrasse befindlichen
Wohnungen nicht zu beeinträchtigen, sind diese auf einem um 90cm erhöhten Sockelgeschoss angeordnet und weisen einen ebenso vorgelagerten auf gleichem Niveau
befindlichen Aussenraum auf.
Durch die Konzeption mit mittig liegendem Winkelbau und seitlich unterschiedlich ausformulierten Kopfbauten, entsteht ein vielfältiges Angebot an zweiseitig ausgerichteten
Wohnungstypen. Die Wohnräume werden dabei folgerichtig auf den südlich gelegenen
Hofraum orientiert. Die im Programm formulierten Anforderungen hinsichtlich unterschiedlicher Wohnungstypen und Wohnungsgrössen werden auf vielschichtige Weise
mehr als erfüllt.
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Sind die Entwurfsentscheide in Bezug auf die städtebauliche Konzeption und Grundrisstypologie logisch und klar, vermisst man diese Haltung in der Umsetzung der konstruktiven Vorgaben des Holzbaus. Unklar sind diese hinsichtlich vertikaler Lastabtragung und Aussteifung und erinnern mehr an Massivbaukonzeptionen.
Für die Materialisierung fokussieren die Projektverfasser auf den Rohstoff Lärche,
sowohl für die konstruktive Materialisierung, wie auch für die Ausgestaltung der verschiedenen Oberflächenmaterialien.
Wird die Gestaltung der südseitigen Fassade mittels Balkonen und sie verbindenden
laubengangartigen Verbindungen strukturiert, prägen die Metallprofile der Brüstungen
ganz wesentlich den Ausdruck der Gebäude. Diese vermögen auch den notwendigen
Schutz der in Holz verkleideten Fassade zu gewährleisten. Unklar ist die Gestaltung
und Konstruktion der «hofaussenseitigen» Fassade.
Leider weist der Projektvorschlag diverse baurechtliche Mängel auf. So sind die Grenzabstände entlang der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenzen infolge der Mehrlängenzuschläge nicht eingehalten und die Anzahl der zulässigen sichtbaren Geschosse beim Kopfbau Ecke Luzernerstrasse - Oberbüelstrasse ist überschritten. Ebenso ist
die anrechenbare Geschossfläche mit diesem Projektvorschlag massiv überschritten.
Der mittlere Teil des Gebäudes weist eine angemessene vierachsige Tragstruktur auf,
die mit der Decke über dem Sockel aufwendig abgefangen werden muss. Fraglich bleiben die Auswirkungen der freistehenden Stützen in den Wohnungen, die der nicht dargestellten Unterzüge auf allen vier Tragachsen und die des im Erdgeschoss nur beschränkt dargestellten Tragwerkes. Die Tragwerke in den beiden Kopfbauten sind nicht
aussagekräftig erkennbar. Die Stabilisierung des Gebäudes kann über die Ortbetonkerne und die Wohnungstrennwände erfolgen. Mit den aufgeführten Deckenaufbauten
können die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz erfüllt werden, obwohl beim
Bodenaufbau sehr wenig Installationsraum zur Verfügung steht.
Die verkehrliche Erschliessung der Parkierungsanlage sowie der Tiefgarage erfolgt
gebündelt und direkt ab der Riedmattstrasse, was eine logische Konsequenz darstellt
und platzsparend wirkt. Eine Baumreihe trennt den lang gezogenen Vorplatzbereich von
der Fahrbahn optisch ab. Das Einsetzen von Bushaltestellen für beide Richtungen lässt
sich einfach und in Varianten bewerkstelligen. Durch die klare hofartige Positionierung
der Bauten entsteht ein introvertierter halb-öffentlicher Innenhof, der ungezwungene
Gemeinschaft mit einer eigenen Identität verspricht - Menschen treffen sich, können
sich aber ebenso gut zurückziehen. Der Aussenraum kann effizient für die Siedlung mit
differenzierten Nutzungen bespielt werden. Da der Freiraum nicht unterkellert sein wird,
kann eine nachhaltige Begrünung heranwachsen, was einen wichtigen Beitrag für das
Mikroklima liefert.
Der Projektvorschlag zeichnet sich in dieser schwierigen städtebaulichen Situation
durch seine gelungene spezifische Lösungsfindung aus mit welcher es gelingt, den
Grünraum in die Siedlung zu integrieren und der platzartigen Strassenraumerweiterung
entlang der Luzernerstrasse ein ortsspezifisches Gesicht zu geben. Es entstehen dadurch auch Aussenräume unterschiedlicher Öffentlichkeit. Mittels gestaffelter Baukörper ermöglicht diese Idee, auf die Hanglage und die umliegenden Nachbargebäude
reagieren zu können. Durch die unterschiedlichen Gebäudehöhen entstehen Durchblicke auf den See und es entstehen wertvolle Querbezüge zu Nachbarschaft und Topographie.
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3.2
Lengacher Emmenegger Partner AG
Das Projekt generiert sich auch nach der Weiterbearbeitung aus dem bestehenden
städtebaulichen Kontext. In präziser Referenz zum Einkaufszentrum Neubühl wird der
bestehende Platz nach Osten erweitert und von einem zweigeschossig wirkenden Sockelbau und einem bergwärts zurückversetzten Längsbau begrenzt. Der um ein Geschoss höhere Punktbau funktioniert als Abschluss des neuen grösseren Dorfplatzes.
Die nach der Zwischenpräsentation angeregte Überprüfung der baurechtlich möglichen
Geschosszahl des Punktgebäudes ist bedauerlicherweise nicht berücksichtigt worden.
Das 5 geschossig in Erscheinung tretende Gebäude ist in der vorgeschlagenen Ausbildung nicht bewilligbar.
Die in der ersten Stufe vorgeschlagene städtebauliche Konzeption erfährt in einigen
Punkten jedoch eine Schwächung. Der Bezug der Gebäude zur Topographie sowie die
Gestaltung der Umgebung wirken dispergiert. Das Punkthaus folgt nicht mehr der auf
die südliche Fassadenflucht des Langhauses gesetzten, markanten Hangkante, sondern gräbt sich durch die bergwärtige Verschiebung teilweise in die Böschung ein. In
den Erdgeschossgrundrissen ist die neue Belichtungssituation vernachlässigt worden.
Die Familiengärten und der mit Nagelfluh-Sitzstützmauern gesäumte Spielrasen folgen
in ihrer neuen Anordnung präzise den Gebäudefluchten des Langhauses, welches mit
dieser geometrischen Zuordnung der Umgebung als terrassierte Böschungsinsel übermässig inszeniert wird. Der bestehende strassenseitige Niveauunterschied wird in der
Darstellung der Platzfassade ausgeklammert. Die Anordnung der Bushaltestelle wird
bezüglich Befahrbarkeit und Sichtverhältnissen als eher schwierig beurteilt. Die Gewerbenutzungen sind mit Ausnahme der Kita auf dem Platzniveau angeordnet, was die
Belebung des Aussenraumes unterstützt. Die Zufahrt zur Tiefgarage in der eigentlichen
Platzmitte stärkt die schon bestehende Zäsur bei der Riedmattstrasse empfindlich.
Der angestrebte Wohnungsspiegel wird erreicht.
Der Zugang von allen Wohnungen erfolgt ausschliesslich hangseitig. Die Wohnungen
im Langhaus funktionieren alle nach demselben Prinzip. Die Individualräume der eher
grösseren Wohnungen sind hangseitig orientiert, die Wohnräume und die im Volumen
eingeschriebenen Loggien profitieren von der optimalen Südwestorientierung.
Schematisch wird derselbe Wohnungsgrundriss in allen Geschossen vorgeschlagen,
obwohl die Wohnungen im Eingangsgeschoss nordseitig unter der Einsichtbarkeit in die
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Individualräume leiden dürften. Trotz der strassenseitigen grosszügigen Aussenräume
auf dem Sockelgeschoss wird auch hier eine zusätzliche Loggia vorgeschlagen, was zu
überdenken wäre.
Die Wohnungen im vierspännig organisierten Punkthaus sind mehrheitlich gut nutzbar.
Etwas schematisch wirkt jedoch die gespiegelte Grundrissdisposition, welche die unterschiedlichen Belichtungssituationen wenig thematisiert. Die räumliche Qualität der
stirnseitigen Familienwohnungen, mit den über einen langen schmalen Korridor verbundenen Wohn- und Essbereichen, wurde kritisch beurteilt. Die mögliche Anordnung der
Kita im 1. Obergeschoss des Punkthauses ist denkbar.
Im Gegensatz zur städtebaulichen Strategie verzichten die Verfasser bei der architektonischen Gestaltung der Gebäude auf eine formale oder konstruktive Auseinandersetzung mit dem Kontext. Die einheitliche vertikale Holzschalung wird bis über den Sockel
gestülpt, der dann selbst als Betonkonstruktion über die Holzsschalungsstruktur in die
Einheit des Gebäudeensembles gezwungen wird.
Auf eine Akzentuierung der äusserlichen Erscheinung des städtebaulich exponierten
Punkthauses wird bedauerlicherweise verzichtet.
Die Holzbetonverbunddecken werden von den Aussen- und den Innenwänden getragen,
so dass ein unterzugsloses Tragwerk entsteht. Die Tragstrukturen sind bei beiden
Gebäuden vom 1.- bis zum 3. Obergeschoss vertikal durchgehend und versprechen
eine effiziente Lastabtragung. Das Attikageschoss beim Punkthaus reagiert auf die
vorhandenen Strukturen nur noch teilweise, was eine Überspannung mit (nicht dargestellten) zusätzlichen Bauteilen erforderlich machen wird. Über dem Erdgeschoss ist
eine kräftige Decke notwendig, die die Lasten der zahlreichen Innenwände der Obergeschosse abzutragen vermag. Die Stabilisierung des Gebäudes kann über die Wände
der Treppenhäuser und die Innenwände erfolgen. Die in der Präsentation aufgezeigten
Wand- und Deckenaufbauten entsprechen dem heutigen Stand der Technik, obwohl
beim Bodenaufbau sehr wenig Installationsraum zur Verfügung steht. Die Anforderungen des Brandschutzes können mit den vorgeschlagenen Konstruktionen erfüllt werden.
Der aufgespannte Platz innerhalb des Strassenraumes mit integrierter Parkierungsanlage und Baumgruppen wirkt städtisch. Die schräge Anordnung der Parkplätze lässt
keine flexible Befahrbarkeit zu sowie keine eindeutige Zufahrt erkennen, was für die
Orientierung nicht förderlich scheint. Ebenfalls ein rückwärtiges Ausfahren von Parkplätzen auf eine gut befahrene Strasse mit Zweirichtungsverkehr lässt bei schlechten
Sichtverhältnissen die Verkehrssicherheit schmälern und Konflikte vermuten. Auch
scheint die Dimensionierung der Tiefgaragen-Zu- und Ausfahrt knapp bemessen. Zudem wird die Lage der Bushaltestelle hinsichtlich der Machbarkeit und deren Befahrbarkeit aufgrund der topografischen Gegebenheiten bezweifelt. Der dahinter liegende
Freiraum ist als Gartenanlage mit differenzierten Funktionen angemessen und sorgfältig
gestaltet.
Die radikale städtebauliche Haltung findet sich auch nach der Weiterbearbeitung nicht
angemessen in der architektonischen Umsetzung wieder. Das Projekt ist in vielen Bereichen noch zu schematisch und rigide.
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16
3.3
Spillmann Echsle Architekten
Die Projektverfasser haben das Projekt nach der Zwischenpräsentation in einem eher
urbanen Sinne weiter entwickelt. Das mittlere Gebäude wurde zum Platz an die Luzernerstrasse gerückt und so stehen die drei Bauten nun sehr nahe beieinander aufgereiht und weisen eine konsequent auf diesen öffentlichen Platz ausgerichtete Adressierung auf. In dieser dichten Aufreihung verliert der südöstliche Bau von seiner Präsenz
in die Tiefe des langgezogenen Platzes und somit auch sein Potential, diesen räumlich
aufzuspannen.
Der städtebauliche Ansatz ist geprägt von einer einseitigen Massenverteilung in den
Bereich entlang der Luzernerstrasse. Der daraus resultierende grosse Freiraum im
hangoberen Bereich kann zwar als Obstgarten durchaus eine Qualität darstellen, es
entsteht jedoch eine Zäsur innerhalb des Quartiers, welche in diesem Ausmass auch
hinterfragt werden muss. Im Gegensatz dazu leiden etliche Wohnungen in den drei
aufgereihten Bauten an den zu engen Zwischenräumen, auf welche sie teilweise ausgerichtet sind.
Die drei quasi identischen Gebäudetypen werden alternierend jeweils um 90 Grad zueinander verdreht angeordnet. Dadurch entsteht eine räumlich etwas irritierende Beziehung der einzelnen Bauten zum übergeordneten städtebaulichen Kontext wie auch zueinander selber. Der Entscheid, diese Konstellation mit einem einzelnen Gebäudetypen
zu entwickeln, wirkt trotz der an sich schönen räumlichen Abstaffelung im rückwärtigen
Bereich etwas angestrengt.
Die Situierung des Kindergartens im Erdgeschoss des mittleren Gebäudes erscheint in
Bezug auf die Distanz zum Spielplatz sowie aufgrund möglicher Lärmemissionen nicht
ganz optimal.
Die vorgeschlagenen Wohnungstypen basieren auf einem einfachen aber klaren räumlichen Prinzip. Sie vermögen durchaus in dieser Form eine in diesem Kontext adäquate
Antwort darzustellen, sind aber allgemein in ihrer Grösse eher zu knapp bemessen. Die
innerhalb eines Geschosses spiegelsymmetrische Anordnung der Wohnungen steht in
einem Widerspruch zu den räumlichen kontextuellen Gegebenheiten und der jeweiligen
Orientierung.
Architektonisch weist das Projekt eine sehr sorgfältige Bearbeitung auf. Die Ausformulierung des Sockels irritiert jedoch insofern, als dass er zur Strasse hin das Gebäude
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in seiner Gliederung und seinem Aufbau – ja überhaupt in seinem Verständnis - massgeblich prägt, zur hangoberen Seite aber gänzlich verschwindet. Im anspruchsvollen
Übergang dazwischen entlang der Gebäudeseiten vermag überdies der Umgang mit dem
Terrain nicht zu überzeugen.
Das Tragwerk in ringförmiger Anordnung zum zentralen Treppenhauskern weist kurze
und ausgeglichene Deckenspannweiten auf, die eine kostengünstige Erstellung erlauben. Die konsequente vertikale Lastableitung unterstützt diese These. Die radial angeordneten nichttragenden Innenwände erlauben eine gewisse flexible Raumeinteilung.
Die das Attika bildende Aussenwand steht ausserhalb des Tragsystems und bedarf
entsprechender Massnahmen in der obersten Decke. Die Aussteifung erfolgt hauptsächlich über die Innenwände. Eventuell kann auch der Treppenhauskern beigezogen
werden. Bei den Konstruktionsaufbauten wird der Stand der Technik bezüglich Bauphysik und Brandschutz erreicht werden können.
Die Platzierung der Bushaltestelle in einer Haltebucht stellt eine adäquate Lösung
hinsichtlich Lage und Zugänglichkeit sowie betrieblicher Flexibilität bei der Querschnittsdimensionierung von der Luzernerstrasse dar. Die Erschliessung der Tiefgarage
direkt über den grosszügig gestalteten Vorplatz erscheint städtebaulich suboptimal.
Hingegen kann die senkrechte Anordnung der Parkfelder hinsichtlich Befahrbarkeit von
beiden Seiten her in Kombination mit einer Baumreihe als funktional gelungen und gestalterisch stimmig beurteilt werden. Mit dem grosszügig angelegten Freiraum hinter
den drei Gebäuden, entsteht ein ansprechender, öffentlich zugänglicher Garten.
Das Projekt stellt einen wertvollen Beitrag dar in der städtebaulichen Auseinandersetzung in diesem Kontext. Letztendlich führt die sehr einseitige Anordnung der Baumasse
innerhalb der Parzelle zu einer zu grossen Einschränkung der räumlichen Qualität etlicher Wohnungen.
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20
4
4.1
Projekte Stufe 1
Schärli Architekten AG (ausgeschieden in Stufe 1)
Schärli Architekten schlagen drei rechteckige viergeschossige Gebäudevolumen vor,
die einen grossen hofartigen Platz umschliessen, der sich zur privaten Riedmattstrasse
öffnet. Damit spannt das Projekt einen inneren Raum auf, der sich vom öffentlichen
Strassenraum der Luzernerstrasse abschottet. Durch diese Massnahme wird die
Chance, entlang der Luzernerstrasse einen grosszügigen Aussenraum zu schaffen,
verunmöglicht. Das Projekt verengt gar die räumliche Situation, indem sie die Gebäudeflucht des Einkaufszentrums Neubühl negiert. Die Chance, einen öffentlichen Platzraum entlang und mit der Luzernerstrasse zu definieren, wird verpasst.
Im längsorientierten Gebäude an der Luzernerstrasse sind auf zwei Geschossen Gewerbeflächen geplant, darüberliegend Wohnungen. Das kopfseitig zur Luzernerstrasse
stehende Gebäude (Ecke Oberbüelstrasse) beherbergt neben Wohnungen auch den
Polizeiposten und das Kinderhaus. Das dritte, rückwärtige Gebäude, ist ein reines
Wohngebäude. Nur das oberste Geschoss dieses Gebäudes verfügt über einen Ausblick auf die Berge; die Anordnung der Baukörper und die gleiche Geschossigkeit lassen keine anderen Aus- bzw. Weitblicke zu.
Der Aussenraum gliedert sich in zwei Bereiche. Ein Bereich besteht aus Parkplatzflächen entlang der Luzernerstrasse, diese sind nachvollziehbar vor Polizeiposten und
Gewerbeflächen angeordnet. Von dort erreicht man über eine Treppe den höher gelegenen begrünten Platz, auf dem auch grosse Bäume vorgeschlagen werden, dabei
muss aber berücksichtigt werden, dass sich unter der gesamten Platzfläche die Einstellhalle befindet.
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4.2
Lengacher Emmenegger Partner AG (Empfehlung für Stufe 2)
Der Projektvorschlag von Lengacher Emmenegger ist ein selbstverständlicher städtebaulicher Ansatz, welcher sich am Kontext orientiert. Mit dem Vorschlag aus dem Bestand in der Nachbarschaft (Einkaufszentrum Neubühl) eine Idee weiterzuentwickeln
wird der bestehende Platzraum weitergeführt und soll zum Begegnungsraum werden.
Die Verfasser schlagen analog dem Einkaufszentrum einen Sockelbau mit aufgesetztem Langbau entlang der Luzernerstrasse vor. Der in der Art fortgeführte Platzraums
wird durch einen Punktbau abgeschlossen. Dieser Punktbau artikuliert sich städtebaulich auch als «Gegengewicht» zum benachbarten Hotel Alpenblick.
Der Langbau ist viergeschossig mit einer allgemein zugänglichen Dachterrasse. Der
Sockelbau wird durch einen Pergola Aufbau zweigeschossig, und stärkt die Raumbildung entlang des platzartigen Strassenraums. Dieser Idee muss aber auch eine adäquate architektonische Ausformulierung des Sockelbaus folgen.
Die Nutzung im erdgeschossigen Sockelbau sieht Gewerbe vor, in den weiteren drei
Geschossen Wohnen. Durch die Konzentration der Nutzung zur Strasse entsteht eine
klare Adressbildung. Der Langbau ist ein Zweispänner mit Nord-Süd-Ausrichtung.
Das Punkthaus wird als fünfgeschossiges Gebäude mit Ost-West-Ausrichtung vorgeschlagen. Auch hier soll ein allgemeiner Dachzugang möglich sein. Baurechtlich ist der
Vorschlag bezüglich Geschossigkeit zu überprüfen, da mit Gestaltungsplan maximal
vier Vollgeschosse erlaubt sind. Auch hier ist im Sockelbereich Gewerbenutzung (Polizeiposten) vorgesehen, das Kinderhaus ist im 1.Obergeschoss untergebracht.
Bei beiden Gebäuden erscheinen die Grundrisse sehr kompakt und die Forderung der
effizienten Grundrisse scheinen erfüllt. Die Volumetrie erscheint im Vergleich mit anderen Projekten eher klein. Diesbezüglich ist sicher zu überprüfen, ob die mögliche Ausnützung erreicht ist.
Durch die dichte Anordnung der Gebäude entlang und direkt zum Strassenraum entsteht auf dem hangseitigen Parzellenteil ein grosszügiger Freiraum, der, gemäss Projektvorschlag, als Familiengärten genutzt werden kann. In wiefern ein zu stark privatisierte Nutzung dieses Aussenraums diese zusammenhängende, grosszügige Freiraumfläche beeinträchtigt, bleibt zu prüfen und die noch schematische Freiraumkonzeption
ist gestalterisch weiter zu entwickeln.
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Unklar erscheint die aussenräumliche Haltung der Planverfasser entlang der Riedmattstrasse. Sie bedarf einer präziseren Ausformulierung und sollte nicht als «Distanzgrün»
aufgefasst werden dürfen.
Die Erschliessung der Einstellhalle erfolgt via Luzernerstrasse und platzartigem Aussenraum. Die Lage der Zufahrt parallel und direkt neben der Riedmattstrasse erscheint nicht unproblematisch; insbesondere gekoppelt mit der Variante der Bushaltestelle quer zur Riedmattstrasse gelegen, ist der Ansatz infolge der Konzentration der
Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle fraglich.
Empfehlungen zur Weiterbearbeitung:
•
Hochwertige /klare Ausformulierung Sockelausbildung bezüglich Terrain und
städtebaulichem Konzept
•
Präzisierung des Landschaftsraums (Qualitäten und Nutzungen):
Aussenraum (privat/halböffentlich/öffentlich);
Platz (Nutzung mit Varianten Bushalte);
Gartengestaltung (Familiengärten? Obsthain?
Allgemeingültige Empfehlungen
•
Es sollte ein ausgewogenes, möglichst gleichwertiges Angebot an Wohnungsgrundrissen geben (ausgewogene Qualitäten in Bezug Raumbedarf, Orientierung etc.)
•
Die Qualität der Zimmer definiert sich nicht primär über die Grösse. Zimmergrössen mit ca. 12 m2 sind anzustreben, jedoch sind auch kleinere Zimmer
möglich. Bei Mindestgrössen von 10 m2 soll die Nutzungsqualität dieser Zimmer mit entsprechender Möblierung nachgewiesen werden.
•
Die Bedürfnisse der umliegenden Nachbarschaft (Nähe, Aussicht, Durchblicke, Fassadenausformulierung) sollen berücksichtigt werden
•
•
Vertiefte Betrachtungen sind gefordert bei
o
Einstellhalleneinfahrt (Lage und Ausführung)
o
Bushaltestellen
o
Schleppkurven / Radien
o
Sichtweiten Einfahrt Oberbühlstrasse (Anhaltelängen Tempo 30/50)
o
Lärm / Schallschutz in Bezug auf Tempo 30/50
Bebauungen dürfen im Bereich des Projektperimeters Teilprojekts A2 den
Ideenperimeter überschreiten
•
Wirtschaftlichkeit beachten
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4.3
HHF Architekten (Empfehlung für Stufe 2)
HHF Architekten schlagen an dieser Lage in Weggis und in diesem Kontext eine Grossform als städtisches Element vor, als bewusster Gegenpol zum benachbarten Gebäude
Hotel Alpenblick. Eine dichte Hofbebauung – der «Weggis-Hof» – mit innenliegendem
Landschaftsraum, bespielt den gesamten Projektperimeter. Der Gebäudekomplex ist
entlang der östlichen, westlichen und nördlichen Parzellengrenze mehrgeschossig, und
öffnet sich südseitig zur Luzernerstrasse hin mit einem eingeschossigen Sockelbau.
Dieser orientiert sich zum neuen platzartigen Strassenraum, der durch die Erweiterung
der Luzernerstrasse geschaffen wird und begrenzt aber ebenso den durch die «Weggis-Hof» Bebauung gebildeten, hangverlaufend erkennbaren, «bewaldeten» Aussenraum. Die platzartige Strassenraumerweiterung ist in zwei Etappen angedacht und kann
auf der Nachbarparzelle des Einkaufzentrums Neubühl zu einem späteren Zeitpunkt
weitergeführt werden.
Der Aussenraum der Grossform sieht viele verschiedene Niveaus vor, ist aber momentan noch zu undifferenziert; insbesondere besteht Unklarheit über Erschliessung und
Privatheit im Sockelbereich.
Durch unterschiedliche Geschossigkeit entsteht eine Staffelung der Baukörper, welche
auf die Hanglage und die umliegenden Nachbargebäude reagieren kann. Der «WeggisHof» ermöglicht durch die unterschiedlichen Gebäudehöhen Durchblicke auf den See,
schafft Querbezüge zu Nachbarschaft und Topographie und lässt eine spannende
Dachvielfalt erwarten. Die städtebauliche Disposition ermöglichte eine grosszügige
Freispielung von qualitätsvollen Aussenräumen mit unterschiedlicher Öffentlichkeit. Die
dadurch aber entstehende Nähe zu den hangseitigen Nachbarbauten gilt es zu überprüfen. Eine «wandartige» Wirkung auf die Nachbargrundstücke sollte vermieden werden.
Die von den Planverfassern vorgeschlagene Nutzungsverteilung ist denkbar. Zusätzlich
zu Polizeiposten und Gewerbenutzung ist im Sockelgeschoss am Platz auch ein Café
untergebracht. Das Kinderhaus befindet sich im 1. Obergeschoss an der Luzernerstrasse mit Bezug zum Landschaftsraum im Innenhof; der dem Kinderhaus zugeordnete
Aussenraum auf der Dachfläche des eingeschossigen Sockelbaus erscheint jedoch
fraglich.
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Alle weiteren Flächen dienen dem Wohnen, mit vielfältigem Grundrissangebot. Die Orientierung der Wohnungen zum grünen Innenhof folgt der Logik der Gebäudetypologie.
Jedoch sind die vielfältigen und damit auch nicht ganz eindeutigen Erschliessungsmöglichkeiten zu überprüfen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die am Laubengang gelegenen Wohnungen entlang des Innenhofes und auf die grundsätzliche Frage der eindeutigen und logischen Adressierung der Wohnungen (Hofraum?).
Inwiefern diese Vielfältigkeit in der volumetrischen Ausbildung und in der Grundrissstruktur den wirtschaftlichen Kriterien, bezogen auf die Erstellungskosten für das mittlere bis günstige Mietpreissegement, genügen mag, gilt es von den Projektverfassern
zu klären. In diesem Zusammenhang gilt es auch die Machbarkeit in Bezug auf die
Vorgabe des Holzbaus mit zu berücksichtigen.
Empfehlungen zur Weiterbearbeitung
•
Klärung und Präzisierung der Erschliessungssysteme und Ausgestaltung der
verschiedenen Aussenraumniveaus; Verhältnis private zu öffentliche Aussenräume im Sockelbereich prüfen
•
Unbedingte Rücksichtnahme zur Nachbarschaft überprüfen: Höhenentwicklung
in Bezug auf Aussicht; sorgsame Ausarbeitung der Silhouette, dabei die Kompaktheit der Gebäude nicht ausser acht lassen; dennoch Höhenunterschiede
mit vielfältiger Dachlandschaft nicht verlieren
•
Geschossigkeit in Bezug auf Baureglementierung überprüfen
•
Klärung der Orientierung; Anbindung und Adressierung der Gebäude an die
Strasse prüfen
•
Einstellhallenerschliessung über Riedmattstrasse: Einfahrtsradien etc. beachten
Allgemeingültige Empfehlungen
•
Es sollte ein ausgewogenes, möglichst gleichwertiges Angebot an Wohnungsgrundrissen geben (ausgewogene Qualitäten in Bezug Raumbedarf, Orientierung etc.)
•
Die Qualität der Zimmer definiert sich nicht primär über die Grösse. Zimmergrössen mit ca. 12 m2 sind anzustreben, jedoch sind auch kleinere Zimmer
möglich. Bei Mindestgrössen von 10 m2 soll die Nutzungsqualität dieser Zimmer mit entsprechender Möblierung nachgewiesen werden.
•
Die Bedürfnisse der umliegenden Nachbarschaft (Nähe, Aussicht, Durchblicke, Fassadenausformulierung) sollen berücksichtigt werden
•
Vertiefte Betrachtungen sind gefordert bei
o
Einstellhalleneinfahrt (Lage und Ausführung)
o
Bushaltestellen
o
Schleppkurven / Radien
o
Sichtweiten Einfahrt Oberbühlstrasse (Anhaltelängen Tempo 30/50)
o
Lärm / Schallschutz in Bezug auf Tempo 30/50
•
Bebauungen dürfen im Bereich des Projektperimeters Teilprojekts A2 den
•
Wirtschaftlichkeit beachten
Ideenperimeter überschreiten
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4.4
Hosoya Schaefer Architekten AG (ausgeschieden in Stufe 1)
Der Projektvorschlag der Architekten zeigt drei unterschiedliche Baukörper, die sich
um eine Grünfläche anordnen, die hauptsächlich als Erschliessungfläche dient und
nicht nutzbar ist. Der städtebauliche Ansatz ist eher fragmentiert und die Setzung der
Baukörper, vor allem die des Hintersten, nicht verständlich. Die Gebäude bilden rückwärtig eine innere Mitte, die das Projekt vom öffentlichen Raum abkoppelt. Generell ist
die Idee nicht nachvollziehbar, eine übergeordnete Idee wird vermisst.
Entlang der Luzernerstrasse wird ein gestufter, dreigeschossiger Gebäuderiegel vorgeschlagen, worin im Erdgeschoss Gewerbeflächen und der Polizeiposten untergebracht
sind. Diese Nutzungen orientieren sich zu kleinen Platzflächen auf unterschiedlichen
Niveaus zwischen dem Gebäude und dem Strassenraum. Die Flächen unterbrechen
das vorgesehene Parkplatzband entlang der Strasse, das vom Einkaufszentrum Neubüel bis zum Einmünder Oberbüelstrasse aufgespannt wird. Leider haben auch diese
Flächen wenig Aufenthaltsqualitäten. In den oberen Geschossen sind Maisonettewohnungen geplant, deren Lage entlang der Strasse nicht als ideal zu bezeichnen ist.
Das Kinderhaus ist im Erdgeschoss des benachbarten Wohngebäudes geplant und
wird von der vorgelagerten Parkplatzfläche über eine Rampe erschlossen.
Durch das Parken entlang der Luzernerstrasse, wird die Möglichkeit, einen öffentlichen
Platz zu schaffen, vergeben. Eine Vision für den Raum entlang der Strasse, für den
Ideenperimeter, ist nicht erkennbar.
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4.5
Spillmann Echsle Architekten (Empfehlung für Stufe 2)
Spillmann Echsle Architekten zeigen zwei städtebauliche Ansätze auf. Mit einem Gebäudetypus, in jeweils dreifacher und versetzter Anordnung, werden zwei unterschiedliche städtebauliche Situationen gebildet: Eine eher «städtische» (Variante 1) und einer
eher «ländliche» Setzung (Variante 2).
Variante 1 («städtische» Setzung)
Beim urbanen Ansatz der Variante 1 wird durch die Rückversetzung des Baukörpers an
der Riedmattstrasse, hinter die Gebäudeflucht der Sockelbebauung auf Parzelle 18, ein
grosszügiger Quartierplatz gebildet. Dieser wird durch einen zweiten Baukörper begrenzt. Dazwischen erschliesst sich das hangseitig gelegene Wohnhaus. Die Unterscheidung der beiden Varianten zeigt sich auch in der volumetrischen Ausformulierung:
Die Baukörper der Variante 1 weisen, im Gegensatz zu jener der Variante 2, keine
Attikageschosse auf.
Die vorgeschlagenen Nutzungen am Platz, ein Gesundheitszentrum und der Polizeiposten sind jedoch wenig belebende Nutzungen für den angedachten Platzraum. Das
Kinderhaus ist im Erdgeschoss des rückwärtigen und damit höherliegenden Baukörpers
untergebracht. Die Wohnungen liegen jeweils in den darüber liegenden Geschossen.
Während die beiden am Platz situierten Gebäude eine eindeutige und klare Adressierung haben, vermisst man diese für den zurückliegenden Baukörper. Die schmale vom
Platz ausgehende Treppe vermag auch den Anforderungen einer behindertengerechten
Erschliessung nicht genügen; diese müsste wohl über die Nachbarbauten erfolgen, was
nicht wünschenswert wäre.
Die durch diesen städtebaulichen Vorschlag entstehende «Verkürzung» der Riedmattstrasse ist aufgrund der topografischen Verhältnisse technisch, aber auch rechtlich
kaum umsetzbar.
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Variante 2 («ländliche» Setzung)
Variante 2, der «ländliche» Ansatz, mit seinen allseitig zurückversetzten Attikageschossen, formiert drei Baukörper innerhalb des Projektperimeters. Dabei wird eine viel
kleinere Fläche als Platzraum ausgeschieden, welche auf ihrer Südostseite nicht gefasst ist. Ein Baukörper erschliesst sich direkt von dieser Platzfläche aus, die beiden
zurückliegenden Bauten sind über den höher gelegenen Wohnplatz ab Luzerner- und
Riedmattstrasse erschlossen.
Im Erdgeschoss, am Quartierplatz, befindet sich der Polizeiposten, das Kinderhaus ist
im hangseitigen Gebäude an der Riedmattstrasse gelegen.
Die Projektvorschläge sind im Ansatz noch etwas schematisch angedacht und müssen
klarer ausformuliert werden. Beispielsweise nimmt die Konzeption der Grundrisse noch
wenig Bezug auf Topographie und benachbarte Gebäude. Eine Differenzierung wäre
wünschenswert. Die in Variante 2 vorgeschlagene Attikalösung ist denkbar und darf
sich auch den topografischen Gegebenheiten (Hanglage) anpassen.
Der bei beiden Varianten angedachte Gebäudetyp ist als 4-Spänner konzipiert, mit
mittigem Treppenkern und radial angeordneten Wohnungen. Damit werden sehr effiziente und wirtschaftliche Grundrisse vorgeschlagen, die aber eher im unteren Flächenlimitbereich liegen. Zimmergrössen von lediglich 10m2 sind zu überprüfen, deren Qualität
und Möblierbarkeit ist darzustellen.
Die grünen Aussenräume umspülen die Gebäudekörper, die Gebäudenutzungen stehen
momentan in keinem ersichtlichen Bezug zu den angrenzenden Aussenräumen. Die
Geländeanschlüsse der Häuser sind zu präzisieren und in dem Zusammenhang auch
die Anbindung an den öffentlichen Raum. Es stellt sich auch die Frage, ob die Grundrisstypologie mit ihrer allseitigen Ausrichtung des Baukörpers passend für diesen Ort
ist.
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28
Empfehlungen zur Weiterbearbeitung
•
Variante 1 „Städtischer Ansatz“ z. B. mit kleinerem Platz durch Übernahme
der Flucht von Sockel Parzelle 18, erster Baukörper mit Stirnseite zur Luzernerstrasse, der zweite Körper längs statt quer zur Luzernerstrasse und der
dritte Baukörper, welcher den Platzraum nach Südosten hin abschliesst etwas
weiter Richtung Oberbühlstrasse rücken
•
Die Stellung/Nähe der Baukörper zueinander ist zu prüfen
•
Zugang zu allen drei Gebäuden als Gebäudesockel andenken
•
Die räumliche Qualität des Platzes ist zu überdenken
•
Die differenzierte architektonische Gestaltung der drei Gebäude ist zu prüfen
•
Neigungsänderung bei der Riedmattstrasse ist technisch und rechtlich nicht
umsetzbar
•
In beiden Varianten wird die Oberbühlstrasse/Einmünder Luzernerstrasse verändert und ist zu überprüfen.
Allgemeingültige Empfehlungen
•
Es sollte ein ausgewogenes, möglichst gleichwertiges Angebot an Wohnungsgrundrissen geben (ausgewogene Qualitäten in Bezug Raumbedarf, Orientierung etc.)
•
Die Qualität der Zimmer definiert sich nicht primär über die Grösse. Zimmergrössen mit ca. 12 m2 sind anzustreben, jedoch sind auch kleinere Zimmer
möglich. Bei Mindestgrössen von 10 m2 soll die Nutzungsqualität dieser Zimmer mit entsprechender Möblierung nachgewiesen werden.
•
Die Bedürfnisse der umliegenden Nachbarschaft (Nähe, Aussicht, Durchblicke, Fassadenausformulierung) sollen berücksichtigt werden
•
•
Vertiefte Betrachtungen sind gefordert bei
o
Einstellhalleneinfahrt (Lage und Ausführung)
o
Bushaltestellen
o
Schleppkurven / Radien
o
Sichtweiten Einfahrt Oberbühlstrasse (Anhaltelängen Tempo 30/50)
o
Lärm / Schallschutz in Bezug auf Tempo 30/50
Bebauungen dürfen im Bereich des Projektperimeters Teilprojekts A2 den
Ideenperimeter überschreiten
•
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5
Genehmigung
Der vorliegende Jurybericht wurde durch das Beurteilungsgremium am 9.9.2014 genehmigt.
Sachpreisrichter
_________________
Rony Amrein
Fachpreisrichter
_________________
Marco Graber
_________________
Sibylle Bucher
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Studienauftrag Areal Oberbüel, 6353 Weggis: Jurybericht
30
Impressum
Projektnummer
C3_380
Besteller
Einfache Gesellschaft Amrein - Tellenbach - Widmer
c/o Fam. R. Amrein
Steinacheri 7
6353 Weggis
Erstellen
Masswerk AG
Architekten und Bauökonomen
Hafnerstrasse 60
8005 Zürich
T 044 421 15 00
F 044 421 15 01
René Bosshard, dipl. Arch. HTL ETH SIA BSA
mail
[email protected]
Nadine Reif, Dipl.-Ing. Arch.
mail
Zeitraum
[email protected]
August/September 2014
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