PowerPoint-Präsentation

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Wesentliche Neuerungen auf August 2015
1.
Prüfen und Bewerten
2.
Disziplinarisches und Verbindlichkeiten (inkl. Absenzenwesen)
3.
Urlaubswesen
4.
Informatik
Die Grundlagen zu den Punkten 1 - 3 sind in der Dateiablage
im schulNetz abgelegt. Das Konzept D&V liegt ausgedruckt vor,
den Informatikzugang haben die Schülerinnen und Schüler bereits
erhalten, eine Zusammenfassung der Anpassungen liegt ebenfalls vor.
1. Prüfen und Bewerten - Änderungen
 Anpassungen mit Bezug auf schulNetz
•Planung und Eintragen der Prüfungen im schulNetz
•Eintragen der Noten im schulNetz
•Freigabe der Einsicht nach der Rückgabe
1. Prüfen und Bewerten - Änderungen
 Mündliche Beteiligung und Mitarbeit im Unterricht
Ein allfälliger Einbezug der Noten für die mündliche Beteiligung
und die Mitarbeit im Unterricht in die Gesamtbewertung ist den
Studierenden anfangs Semester oder mindestens eine Woche vor
dem Beginn des Einbezugs in die Bewertung mitzuteilen.
Dabei sind die Kriterien, die Gewichtung und die Art der Erhebung
bekannt zu geben.
Eine Zwischenbeurteilung ist mindestens einmal,
in der Mitte der Promotionsperiode, bekannt zu geben.
1. Prüfen und Bewerten - Änderungen
 Unterrichtsvorbereitung bzw. Hausaufgaben
Ein allfälliger Einbezug der Noten für die Unterrichtsvorbereitung
und die Hausaufgaben in die Gesamtbewertung ist den Studierenden
anfangs Semester oder mindestens eine Woche vor dem Beginn
des Einbezugs in die Bewertung mitzuteilen.
Dabei sind die Kriterien, die Gewichtung und die Art der Erhebung
bekannt zu geben.
Hausaufgaben, welche die Studierenden in der Lektion nicht
vorweisen können, gelten als nicht gemacht. Vergessen von
weiterem Unterrichtsmaterial wird nicht in die Leistungsbewertung
einbezogen, sondern gegebenenfalls mit einer pädagogischen
Massnahme sanktioniert.
1. Prüfen und Bewerten - Änderungen
 Unterrichtsvorbereitung bzw. Hausaufgaben, Fortsetzung
Eine Zwischenbeurteilung ist mindestens einmal, in der Mitte
der Promotionsperiode, bekannt zu geben.
Wird eine Note für mündliche Beteiligung und Mitarbeit erteilt,
so hat dies bei allen Studierenden einer Abteilung oder Kursgruppe
zu erfolgen.
2. Konzept Disziplinarisches &Verbindlichkeiten
 Konzept D&V
 Weitere Änderungen in
•Reglement Prüfen und Bewerten
•Reglement Absenzenwesen
•Wegleitung Absenzenwesen
•Aufgaben Abteilungslehrpersonen
•Papier Promotionskonferenzen
 Umsetzungspapiere
• Abteilungslehrpersonen (mit Powerpoint für obere Klassen)
• Fachlehrpersonen
• Schülerinnen und Schüler
2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte
 Grundsätzliches
• Disziplin und Verbindlichkeit erleichtern das Leben und den Erfolg
• Herausfordernde Ereignisse im disziplinarischen Bereich gehören
zum Schulalltag
• Regeln müssen von den Fachlehrpersonen, den Abteilungslehrpersonen
und der Schulleitung im vorgegebenen Rahmen mit Augenmass
und Konsequenz umgesetzt werden
2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte
 Aufgaben und Kompetenzen
• Es gilt das Subsidiaritätsprinzip:
Das Problem ist möglichst nahe und direkt zu lösen.
Ergänzend gelten die konkreten Abgrenzungen im Konzept.
2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte
 Prävention, Früherkennung, Information
• Tool «Unterricht»
schulNetz-Tool wird für Bemerkungen eingesetzt
• Fachlehrpersonen:
Nehmen Meldungen vor, führen Gespräche
mit SuS
• Abteilungslehrpersonen:
Beobachten das Verhalten
Überprüfen Einträge im schulNetz regelmässig
Halten den Informationsaustausch unter LP aktiv
Führen individ. Gespräche mit betroffenen SuS
Besprechen der Zeugnisse, nicht blosse Abgabe
Besprechen der S&S-Kompetenzen (WMS/IMS)
Kontakt mit Eltern bei Problemen
Information der Eltern bei Androhung der Wegw.
• Schulleitung Hat Einsicht in Informationsaustausch, wird
in gravierenderen Fällen einbezogen
2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte
 Information
• schulNetz - Tool «Unterricht» mit Bemerkungen erlaubt eine umfassende
Information und Früherkennung
• Einsicht:
Schülerinnen und Schüler
Fachlehrpersonen
Abteilungslehrpersonen
Schulleitung
• Einträge:
Verstösse
Versäumnisse
Unzuverlässigkeiten
Unredlichkeiten
• Datenablage: Regelungen Hospitien, chronische Krankheiten etc.
Disziplinarmassnahmen, allgemein Unterlagen,
welche die SuS schon kennen
2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte
 Beurteilung Selbst- und Sozialkompetenzen
•
•
•
•
In WMS und IMS nach neuem System
Kriterien gemäss separatem Papier
ALP nimmt Bewertung mit Zustimmung der anderen Fachlehrpersonen vor
Durchführung
– 1. Klasse, Ende 1. Semester
– 1. Klasse, Ende 2. Semester
– 2. Klasse, Ende 2. Semester
2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte
 Austausch unter Lehrpersonen
• Zwischenbeurteilung Nov. 1. Klasse:
Gespräch ALP / Prorektor
• Promotionskonferenz Jan. 1. Klasse:
Zeit für pädagogische Besprechunge
• Abteilungskonferenz wird bei Problemen umgehend
einberufen
• Aktive Information der FLP durch
- Abteilungslehrperson
- Schulleitung
• Kollegiales Feedback der FLP
• Klassenbegleitung durch FLP
2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte
 Chronische Krankheiten
•
•
•
•
Vorgaben in Wegleitung zum Absenzenwesen
Arztzeugnis / Befristung
Sonderregelung durch Schulleitung
Schularzt kann vor Bewilligung oder bei Verdacht auf Missbrauch
eingeschaltet werden
2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte
2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte
 Absenzenregelung
• Ziel: Weniger Verweise und Androhungen aufgrund von Absenzen
• Verweis neu bei Überschreiten von 10 Absenzpunkten, ab 11. Punkt
• Kontinuierliches Nachführen und schriftliche Anzeige bei
Überschreitung des Kontingents durch ALP
• Jeder Absenzpunkt ab 11 Punkten wird bis Semesterschluss Absenzen
mit einer Einheit (45 Min.) VIA sanktioniert
2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte
 Verordnete Individuelle Arbeitszeit VIA
• SuS, welche die Unterrichts- oder Arbeitszeit nicht eingehalten haben,
sollen dies auf Anordnung hin tun können
• Eine Einheit VIA entspricht 45 Minuten
• Zeitgefässe: Freitagabend
Samstagmorgen, Daten von SL festgelegt
• SuS haben VIA innerhalb eines Monats zu erledigen
• SuS können ihre Zeit sinnvoll (v.a. für Hausaufgaben) nutzen,
Einschränkung: keine Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln
• Erledigung von VIA wird überprüft durch
- Fachlehrperson bei mangelnder Aufgabenerledigung bzw. Störung
- ALP bei Überziehen des Kontingents
3. Urlaubswesen
 Grundsatz
•Urlaub bis 3 Tage wird bei der Abteilungslehrperson beantragt und von
ihr behandelt
•Urlaub ab 4 Tagen wird bei der Schulleitung beantragt und von ihr
behandelt
•Kriterien:
Leistungen / Verhalten
Bereits gewährte Urlaube
Absenzenstand
Möglichkeit von Angeboten in Ferien
Ausrichtung des Angebots
Einschränkung im ersten und letzten Semester
•Anlässe gemäss Wegleitung zum Absenzenwesen (dort ausgeführt)
•Einheitliche Handhabung wird mit einer internen Handreichung zum
Urlaubswesen sichergestellt
3. Urlaubswesen / Absenzen Sport
 Neuerung auf Schuljahr 2015/16
•ab 2 Wochen gesundheitsbedingter Absenz ist ein ärztliches Zeugnis
zur individuellen Sportunterrichtsgestaltung notwendig
•Nach Absprache mit Sportlehrperson ist Alternativprogramm möglich
•Entscheid über Alternativprogramm liegt bei Sportlehrperson
•SuS kann Absenzenpauschale von 10 Punkten beim ALP beantragen
•ALP nimmt Rücksprache mit Sportlehrperson vor Bewilligung der Absenzenpauschale
3. Urlaubswesen / Absenzen Sport
4. Informatik
 Neuerung auf Schuljahr 2015/16
•Neue Mail-Adresse «@altekanti.ch» bwz. «@stud.altekanti.ch»
•Umstellung auf Office 365 mit
– Mail
– Kalender / Adressbuch
– Onedrive-Datenspeicher
– Office-Anwendungen
•WLAN «AKSA»
•Drucken mit FollowMe
•Support für Anpassung der Schülernotebooks nach Absprache mit der
IT-Abteilung
Schlussbemerkung
Alle erwähnten Neuerungen haben das gleiche Ziel:
Wir wollen die Voraussetzungen für einen guten Unterricht und
für eine gute Zeit an der Alten Kanti Aarau für alle Beteiligten verbessern.
Die Schulleitung wünscht allen einen gelungenen Start ins neue Schuljahr.
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