Wesentliche Neuerungen auf August 2015 1. Prüfen und Bewerten 2. Disziplinarisches und Verbindlichkeiten (inkl. Absenzenwesen) 3. Urlaubswesen 4. Informatik Die Grundlagen zu den Punkten 1 - 3 sind in der Dateiablage im schulNetz abgelegt. Das Konzept D&V liegt ausgedruckt vor, den Informatikzugang haben die Schülerinnen und Schüler bereits erhalten, eine Zusammenfassung der Anpassungen liegt ebenfalls vor. 1. Prüfen und Bewerten - Änderungen Anpassungen mit Bezug auf schulNetz •Planung und Eintragen der Prüfungen im schulNetz •Eintragen der Noten im schulNetz •Freigabe der Einsicht nach der Rückgabe 1. Prüfen und Bewerten - Änderungen Mündliche Beteiligung und Mitarbeit im Unterricht Ein allfälliger Einbezug der Noten für die mündliche Beteiligung und die Mitarbeit im Unterricht in die Gesamtbewertung ist den Studierenden anfangs Semester oder mindestens eine Woche vor dem Beginn des Einbezugs in die Bewertung mitzuteilen. Dabei sind die Kriterien, die Gewichtung und die Art der Erhebung bekannt zu geben. Eine Zwischenbeurteilung ist mindestens einmal, in der Mitte der Promotionsperiode, bekannt zu geben. 1. Prüfen und Bewerten - Änderungen Unterrichtsvorbereitung bzw. Hausaufgaben Ein allfälliger Einbezug der Noten für die Unterrichtsvorbereitung und die Hausaufgaben in die Gesamtbewertung ist den Studierenden anfangs Semester oder mindestens eine Woche vor dem Beginn des Einbezugs in die Bewertung mitzuteilen. Dabei sind die Kriterien, die Gewichtung und die Art der Erhebung bekannt zu geben. Hausaufgaben, welche die Studierenden in der Lektion nicht vorweisen können, gelten als nicht gemacht. Vergessen von weiterem Unterrichtsmaterial wird nicht in die Leistungsbewertung einbezogen, sondern gegebenenfalls mit einer pädagogischen Massnahme sanktioniert. 1. Prüfen und Bewerten - Änderungen Unterrichtsvorbereitung bzw. Hausaufgaben, Fortsetzung Eine Zwischenbeurteilung ist mindestens einmal, in der Mitte der Promotionsperiode, bekannt zu geben. Wird eine Note für mündliche Beteiligung und Mitarbeit erteilt, so hat dies bei allen Studierenden einer Abteilung oder Kursgruppe zu erfolgen. 2. Konzept Disziplinarisches &Verbindlichkeiten Konzept D&V Weitere Änderungen in •Reglement Prüfen und Bewerten •Reglement Absenzenwesen •Wegleitung Absenzenwesen •Aufgaben Abteilungslehrpersonen •Papier Promotionskonferenzen Umsetzungspapiere • Abteilungslehrpersonen (mit Powerpoint für obere Klassen) • Fachlehrpersonen • Schülerinnen und Schüler 2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte Grundsätzliches • Disziplin und Verbindlichkeit erleichtern das Leben und den Erfolg • Herausfordernde Ereignisse im disziplinarischen Bereich gehören zum Schulalltag • Regeln müssen von den Fachlehrpersonen, den Abteilungslehrpersonen und der Schulleitung im vorgegebenen Rahmen mit Augenmass und Konsequenz umgesetzt werden 2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte Aufgaben und Kompetenzen • Es gilt das Subsidiaritätsprinzip: Das Problem ist möglichst nahe und direkt zu lösen. Ergänzend gelten die konkreten Abgrenzungen im Konzept. 2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte Prävention, Früherkennung, Information • Tool «Unterricht» schulNetz-Tool wird für Bemerkungen eingesetzt • Fachlehrpersonen: Nehmen Meldungen vor, führen Gespräche mit SuS • Abteilungslehrpersonen: Beobachten das Verhalten Überprüfen Einträge im schulNetz regelmässig Halten den Informationsaustausch unter LP aktiv Führen individ. Gespräche mit betroffenen SuS Besprechen der Zeugnisse, nicht blosse Abgabe Besprechen der S&S-Kompetenzen (WMS/IMS) Kontakt mit Eltern bei Problemen Information der Eltern bei Androhung der Wegw. • Schulleitung Hat Einsicht in Informationsaustausch, wird in gravierenderen Fällen einbezogen 2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte Information • schulNetz - Tool «Unterricht» mit Bemerkungen erlaubt eine umfassende Information und Früherkennung • Einsicht: Schülerinnen und Schüler Fachlehrpersonen Abteilungslehrpersonen Schulleitung • Einträge: Verstösse Versäumnisse Unzuverlässigkeiten Unredlichkeiten • Datenablage: Regelungen Hospitien, chronische Krankheiten etc. Disziplinarmassnahmen, allgemein Unterlagen, welche die SuS schon kennen 2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte Beurteilung Selbst- und Sozialkompetenzen • • • • In WMS und IMS nach neuem System Kriterien gemäss separatem Papier ALP nimmt Bewertung mit Zustimmung der anderen Fachlehrpersonen vor Durchführung – 1. Klasse, Ende 1. Semester – 1. Klasse, Ende 2. Semester – 2. Klasse, Ende 2. Semester 2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte Austausch unter Lehrpersonen • Zwischenbeurteilung Nov. 1. Klasse: Gespräch ALP / Prorektor • Promotionskonferenz Jan. 1. Klasse: Zeit für pädagogische Besprechunge • Abteilungskonferenz wird bei Problemen umgehend einberufen • Aktive Information der FLP durch - Abteilungslehrperson - Schulleitung • Kollegiales Feedback der FLP • Klassenbegleitung durch FLP 2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte Chronische Krankheiten • • • • Vorgaben in Wegleitung zum Absenzenwesen Arztzeugnis / Befristung Sonderregelung durch Schulleitung Schularzt kann vor Bewilligung oder bei Verdacht auf Missbrauch eingeschaltet werden 2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte 2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte Absenzenregelung • Ziel: Weniger Verweise und Androhungen aufgrund von Absenzen • Verweis neu bei Überschreiten von 10 Absenzpunkten, ab 11. Punkt • Kontinuierliches Nachführen und schriftliche Anzeige bei Überschreitung des Kontingents durch ALP • Jeder Absenzpunkt ab 11 Punkten wird bis Semesterschluss Absenzen mit einer Einheit (45 Min.) VIA sanktioniert 2. Konzept D&V – Wesentliche Punkte Verordnete Individuelle Arbeitszeit VIA • SuS, welche die Unterrichts- oder Arbeitszeit nicht eingehalten haben, sollen dies auf Anordnung hin tun können • Eine Einheit VIA entspricht 45 Minuten • Zeitgefässe: Freitagabend Samstagmorgen, Daten von SL festgelegt • SuS haben VIA innerhalb eines Monats zu erledigen • SuS können ihre Zeit sinnvoll (v.a. für Hausaufgaben) nutzen, Einschränkung: keine Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln • Erledigung von VIA wird überprüft durch - Fachlehrperson bei mangelnder Aufgabenerledigung bzw. Störung - ALP bei Überziehen des Kontingents 3. Urlaubswesen Grundsatz •Urlaub bis 3 Tage wird bei der Abteilungslehrperson beantragt und von ihr behandelt •Urlaub ab 4 Tagen wird bei der Schulleitung beantragt und von ihr behandelt •Kriterien: Leistungen / Verhalten Bereits gewährte Urlaube Absenzenstand Möglichkeit von Angeboten in Ferien Ausrichtung des Angebots Einschränkung im ersten und letzten Semester •Anlässe gemäss Wegleitung zum Absenzenwesen (dort ausgeführt) •Einheitliche Handhabung wird mit einer internen Handreichung zum Urlaubswesen sichergestellt 3. Urlaubswesen / Absenzen Sport Neuerung auf Schuljahr 2015/16 •ab 2 Wochen gesundheitsbedingter Absenz ist ein ärztliches Zeugnis zur individuellen Sportunterrichtsgestaltung notwendig •Nach Absprache mit Sportlehrperson ist Alternativprogramm möglich •Entscheid über Alternativprogramm liegt bei Sportlehrperson •SuS kann Absenzenpauschale von 10 Punkten beim ALP beantragen •ALP nimmt Rücksprache mit Sportlehrperson vor Bewilligung der Absenzenpauschale 3. Urlaubswesen / Absenzen Sport 4. Informatik Neuerung auf Schuljahr 2015/16 •Neue Mail-Adresse «@altekanti.ch» bwz. «@stud.altekanti.ch» •Umstellung auf Office 365 mit – Mail – Kalender / Adressbuch – Onedrive-Datenspeicher – Office-Anwendungen •WLAN «AKSA» •Drucken mit FollowMe •Support für Anpassung der Schülernotebooks nach Absprache mit der IT-Abteilung Schlussbemerkung Alle erwähnten Neuerungen haben das gleiche Ziel: Wir wollen die Voraussetzungen für einen guten Unterricht und für eine gute Zeit an der Alten Kanti Aarau für alle Beteiligten verbessern. Die Schulleitung wünscht allen einen gelungenen Start ins neue Schuljahr.