Psychotherapeutische Praxis Dr.Christian Gaedt

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Christian Gaedt
Psychopharmakotherapie bei
Menschen
mit geistiger Behinderung
Evangelische Stiftung Neuerkerode
Oktober 1995
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
1
Neuerkeröder Beiträge Heft 10
Zu beziehen über: Evangelische Stiftung Neuerkerode,
Krankenhaussekretariat, 38173 Neuerkerode,
Tel.: 05305 201 280
Fax: 05305 201 321
Veröffentlich in: Anton Dosen "Psychische Erkrankungen und
psychische Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung", S.267-354, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart (1997)
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
2
Inhaltsverzeichnis
Vorwort S.4
Einleitung S. 5
Besonderheiten der Psychopharmakotherapiebei Menschen
mit geistiger Behinderung S. 6
"Nicht krankheitsbedingte" psychische Störungen? S. 12
Anwendungsgebiete, Wirkungen und Nebenwirkungen der
wichtigsten Medikamentengruppen S.14
Neuroleptika S.14
Antidepressiva S.42
Stimmungsstabilisierende Medikamente S.46
Tranquilizer S.57
Andere Medikamente S.58
Empfehlungen zum Umgang mit Psychopharmaka S.63
Auflistung der chemischen Kurzbezeichnungen
im Text erwähnter Präparate Anhang
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
3
Vorwort
Über den Einfluß organischer Vorschädigungen bei Menschen mit
einer geistigen Behinderung auf die Wirkung von Psychopharmaka
ist noch wenig bekannt. Es ist ein Faktor, den man besonders auch in
Hinblick auf Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten schwer
einschätzen kann. Diese Unsicherheit wird noch durch viele
Besonderheiten der Psychopharmakotherapie bei Menschen mit
geistiger Behinderung verstärkt. Ein geistig behinderter Patient kann
oft wenig über seine Befindlichkeit mitteilen und die
Kommunikation über Verhaltensweisen ist of schwer zu
interpretieren. Die Qualität von Diagnostik und Verlaufskontrollen
hängen
dann
vom
betreuenden
Personal
oder
von
Familienangehörigen ab. Das macht Therapie und Diagnostik in
starken Maße abhängig von gruppendynamischen Faktoren.
Psychopharmakotherapie bei Menschen mit geistiger Behinderung
erfordert daher nicht nur eine gute Kenntnis der Wirkungen und
Nebenwirkungen der einzelnen Pharmaka, sondern auch die
Bereitschaft, sich auf die individuelle Situation der Patienten mit
ihren psychischen, somatischen und sozialen Besonderheiten
einzulassen. Das vorliegende Heft will daher nicht nur über Fakten
und Erfahrungen informieren, sondern auch Anregungen für ein
besseres Verständnis dieser speziellen Probleme vermitteln und so
einen
Beitrag
zu
einer
ganzheitlich
orientierten
Psychopharmakotherapie leisten.
Mein besonderes Anliegen ist es darüberhinaus, mit diesem Heft für
die besondere Verantwortlichkeit hinzuweisen, die sich aus der
schwierigen Abgrenzung von psychischen Erkrankungen und nichtkrankheitsbedingten Verhaltenstörungen ergibt.
Neuerkerode, den 10.10.1995
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
4
Christian Gaedt
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
5
Psychopharmakotherapie bei Menschen mit
geistiger Behinderung
Einleitung
Anton Dosen hat bei der Darstellung der verschiedenen
klinischen Bilder und deren Behandlung auch die jeweiligen
Möglichkeiten und Grenzen der Psychopharmaka aufgezeigt.
Im Folgenden geht es in Ergänzung dazu um eine
überblicksartige
Zusammenfassung
der
wichtigsten
Medikamentengruppen und deren Anwendungsgebiete sowie
um eine Einschätzung der Erfolgsaussichten. Unser Wissen
über die Wirkungsweise der verschiedenen Psychopharmaka
ist trotz guter Detailkenntnisse noch äußerst beschränkt.
Insbesondere können wir im Einzelfall nur sehr vage
Antworten auf die Frage nach dem "richtigen" Medikament
geben. Die methodischen Schwierigkeiten bei der
wissenschaftlichen
Erforschung
klinisch
relevanter
Fragestellungen sind so groß, daß die Hoffnung auf eine
"maßgeschneiderte",
wissenschaftlich
abgesicherte
Pharmakotherapie sich in nächster Zeit höchstens für einige
gut erforschte Sonderfälle erfüllen wird. Die Pharmakotherapie
bei Menschen mit geistiger Behinderung wird auch weiterhin
eher eine auf Praxiserfahrung beruhende "Kunst" (Crabbe,
1994, S.184) und weniger eine wissenschaftlich fundierte
Behandlungstechnik sein. Das liegt sicherlich nicht nur an der
Vielfältigkeit der pharmakologischen Probleme, sondern auch
an den Besonderheiten der Rahmenbedingungen, unter
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
6
denen die Psychopharmakotherapie durchgeführt werden
muß.
Bevor ich die einzelnen Medikamentengruppen und ihre
Anwendungsgebiete
zusammenfassend
darstelle,
soll
zunächst
auf
diese
Besonderheiten
der
Psychopharmakotherapie bei Menschen mit geistiger
Behinderung hingewiesen werden. Weil die Ausdehnung der
Indikation auf nicht krankheitsbedingte Störungen eine große
Bedeutung für die klinische Praxis hat, wird dieser
Besonderheit ein spezieller Abschnitt gewidmet. Schließlich
werde
ich
auf
den
gesetzlichen
Rahmen
der
Psychopharmakotherapie in Deutschland eingehen und einige
zusammenfassende Empfehlungen zum Umgang mit
Psychopharmaka geben.
Besonderheiten
der
Psychopharmakotherapie
Menschen mit geistiger Behinderung
bei
Es gibt keinen Grund anzunehmen, daß Psychopharmaka bei
Menschen mit geistiger Behinderung generell andere
pharmakologische Wirkungen haben, als es die Erfahrung aus
der allgemeinen Psychiatrie erwarten lassen. Sicherlich sind
aufgrund spezifischer Vorschädigungen oder genetisch
bedingter
funktioneller
Abweichungen
des
Zentralnervensystems besondere Reaktionen auf spezielle
Psychopharmaka denkbar. Sie sind dann jedoch entweder
individuelle oder syndrombezogene Besonderheiten, die sich
nicht generalisieren lassen. Außerdem sind sie noch zu wenig
erforscht, um für die Praxis relevant zu sein.
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Psychopharnakotherapie
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Es gibt also keine spezielle Pharmakologie für Menschen mit
geistiger Behinderung. Die Psychopharmakotherapie kann
jedoch nicht auf ihre pharmakologischen Grundlagen reduziert
werden. Indikation, Erfolg und die Rate der Nebenwirkungen
hängen in starkem Maße von den soziopsychologischen
Rahmenbedingungen ab, unter denen die medikamentöse
Therapie durchgeführt wird (vgl. Sand, 1986 u.1994). Ähnliche
Besonderheiten kennzeichnen die psychiatrische Praxis im
Umgang mit Kindern oder alten Menschen. Bei psychisch
auffälligen geistig behinderten Personen haben diese
Rahmenbedingungen jedoch ein besonderes Gewicht, so daß
man zwar nicht von einer speziellen Pharmakologie, aber mit
Recht von einer speziellen Psychopharmakotherapie sprechen
kann.
Die wichtigsten Besonderheiten sind:
1. Die diagnostische Unschärfe ist noch größer, als es bei
psychiatrischen
Erkrankungen
allgemein
üblich
ist.
Entsprechend unsicher ist die Indikationsstellung. Das liegt
insbesondere daran, daß die Betroffenen oft andere und
ungewohnte Möglichkeiten nutzen müssen, um ihre
Symptome mitzuteilen. Oft bleibt ihnen nur die Kommunikation
über das Verhalten. Es kommt hinzu, daß psychiatrische
Krankheitsbilder sich in Abhängigkeit von der Ausprägung der
geistigen
Behinderung
auf
unterschiedliche
Weise
manifestieren, also eine völlig andere Symptomatik entstehen
kann. Eine bedeutsame Folge davon ist, daß die Abgrenzung
von nicht krankheitsbedingten Verhaltensstörungen unsicher
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Psychopharnakotherapie
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ist. Oft finden sich klinische Mischbilder, in denen sich die
Symptome
einer
psychiatrischen
Erkrankung,
entwicklungsbedingte
Auffälligkeiten
und
gelernte
Verhaltensweisen in einer schwer durchschaubaren Weise
verbinden.
2. Die Indikationsliste wird bei geistig behinderten Menschen
auf
nicht krankheitsbedingte störende Verhaltensweisen
ausgedehnt. Dabei handelt es sich in der Regel um gelerntes
Verhalten, das der Anpassung oder der Durchsetzung dient.
Oft ist es in die Persönlichkeit integriert und somit ein Teil der
erlebten Identität. Die Ausweitung der Indikation auf diese
Störungen wird kontrovers diskutiert, ist aber üblich.
3. Bei geistig behinderten Menschen liegt oft eine Unreife der
psychischen Strukturen und Funktionen vor. Es ist strittig, ob
die resultierenden Verhaltensauffälligkeiten als krankhafte
Störungen zu werten sind. Ein häufiges Anzeichen für eine
gestörte oder nicht vollendete Entwicklung sind zum Beispiel
unzureichend ausgebildete oder instabile Ich-Funktionen.
Diese Ich-Funktionen dienen der Anpassung an die soziale
Umwelt. Gemeint sind etwa Funktionen wie Impulskontrolle,
Aufschub von Bedürfnisbefriedigungen, Frustrationstoleranz,
Reizabschirmung usw. Ich-Funktionsschwächen sind oft die
Ursache von Verhaltensstörungen, die nicht auf Lernprozesse
zurückgeführt werden können. Zu den Ich-Funktionen gehören
auch die sogenannten Abwehrmechanismen, die der
Unterdrückung
störender
und
angstauslösender
Erlebnisinhalte dienen. Unreife Ich-Funktionen führen oft zu
Schwierigkeiten, sich sozialen Normen anzupassen. Unreife
psychische Funktionen führen auch zu einer eingeschränkten
Fähigkeit, Veränderungen des Erlebens, z.B. infolge der
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Psychopharnakotherapie
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Wirkungen und Nebenwirkungen von Psychopharmaka,
einzuordnen und zu verarbeiten. Die Folge dieser Unsicherheit
ist Angst, die, wie die anderen Befindlichkeitsstörungen auch,
nur interaktionell als Verhaltensstörung zum Ausdruck
gebracht werden kann.
4. Eine weitere Konsequenz der Unreife der psychischen
Strukturen und Funktionen ist, daß sich geistig behinderte
Menschen oft nur unzureichend von Spannungen und
Stimmungen in ihren Bezugsgruppen abgrenzen können. Sie
werden so zum Symptomträger und bringen über ihr Verhalten
chronische Konflikte innerhalb ihrer Bezugsgruppe zum
Ausdruck. Eine Behandlung mit Psychopharmaka könnte zwar
möglicherweise störende Symptome beseitigen, hätte dann
aber den falschen Ansatzpunkt.
5. Die Lebensbedingungen von Menschen mit geistiger
Behinderung enthalten häufig unzumutbare Belastungen. Oft
wird ihnen ein Lebensstil aufgezwungen, der ihren
Bedürfnissen
und
Fähigkeiten
nicht
entspricht.
Verhaltensauffälligkeiten sind dann als Reaktion auf diese
Lebensbedingungen zu sehen. Die Anwendung von
Psychopharmaka müßte unter diesen Umständen als
Mißbrauch angesehen werden.
6. Bei vielen geistig Behinderten liegen neben den
psychischen Auffälligkeiten auch andere gesundheitliche
Probleme vor. Besonders häufig
ist zum Beispiel eine
Kombination mit epileptischen Anfällen. Der Arzt sieht sich
dann gezwungen, mehrere Medikamente mit unterschiedlicher
Indikation gleichzeitig zu verordnen. Weil Psychopharmaka
auch körperliche Auswirkungen haben und auf der anderen
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Psychopharnakotherapie
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Seite zum Beispiel Antiepileptika auch psychotrope Wirkungen
aufweisen, entstehen leicht unübersichtliche Verhältnisse.
Diese Nebenwirkungen und Wechselwirkungen müssen bei
der Indikationstellung und der Wahl des Medikamentes
beachtet werden.
7. Hirnorganische Störungen beeinflussen die Wirkungen von
Psychopharmaka in einer nicht vorhersehbaren Weise. Das
betrifft sowohl die erwünschten, als auch die unerwünschten
Wirkungen. Alle diese Wirkungen kann man nicht
generalisieren. Manchmal findet man eine erhöhte
Ansprechbarkeit,
manchmal
eine
überraschende
Therapieresistenz. Wichtig ist, daß man in der Regel von einer
höheren Empfindlichkeit für Nebenwirkungen ausgehen kann.
Es spricht viel dafür, daß ein vorgeschädigtes zentrales
Nervensystem weniger gut in der Lage ist, Störfaktoren
auszugleichen. Man muß also nicht eine spezifische
Überempfindlichkeit für einzelne Nebenwirkungen annehmen.
Dabei können auch komplexere psychische Funktionen eine
Rolle spielen. Wenn zum Beispiel die Gewichtszunahme unter
Neuroleptikagabe bei Menschen mit geistiger Behinderung ein
größeres Problem darstellt als bei anderen Patienten, so muß
das nicht auf eine stärkere direkte Einwirkung der
Neuroleptika zurückgeführt werden. Um diesen Effekt zu
erklären, genügt der Hinweis auf eine verminderte Fähigkeit
zum Gegensteuern, etwa über eine bewußte Kontrolle der
Nahrungsaufnahme oder über eine Verstärkung körperlicher
Aktivität.
8. An diesem Beispiel kann ein weiterer Faktor verdeutlicht
werden, der zur Erklärung besonderer, nicht pharmakologisch
erklärbarer Wirkungen psychotroper Medikamente beiträgt. Es
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Psychopharnakotherapie
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ist der geistig behinderten Menschen oft aufgezwungene
Lebensstil und die damit zusammenhängende Betonung
einzelner Bedürfnisbereiche. Bei Menschen mit geistiger
Behinderung hat Essen und Trinken aus verständlichen
Gründen eine oft überwertige Bedeutung (Gärtner, 1988).
Entsprechend schwerer ist es für diese Personen, unter dem
Einfluß von Neuroleptika ihr Körpergewicht konstant zu halten.
9. Der psychopathologische Befund und das objektiv
beschreibbare Verhalten sind meist nicht die entscheidenden
Faktoren für die Durchführung einer Psychopharmakotherapie.
Das gilt prinzipiell für die allgemeine Psychiatrie, bei geistig
behinderten Menschen ist jedoch der Einfluß anderer Faktoren
noch deutlicher. Entscheidend ist in der Regel die
Einschätzung der Belastung der betreuenden Mitarbeiter bzw.
der Angehörigen sowie der Personen, die mit dem
Symptomträger zusammenleben müssen. Als subjektives
Phänomen ist diese Belastung von vielen objektiven
Gegebenheiten und sogenannten Sachzwängen abhängig,
wie zum Beispiel Gruppenzusammensetzung, Stellenplan,
Qualifikation des Personals und Toleranz des sozialen
Umfeldes. Hinter dem Wunsch nach einer medikamentösen
Intervention verbergen sich also häufig Zielsetzungen und
Interessen, die primär mit dem Wohlergehen des Betroffenen
nicht unbedingt etwas zu tun haben. Entsprechende
interessenbezogene Verzerrungen werden bereits bei der
Befunderhebung und bei Festlegung der Diagnose wirksam.
Besonders bedeutsam sind in diesem Zusammenhang
unbewußte negative Affekte auf Seiten des Personals, mit
denen man bei den oft schweren psychischen Belastungen
rechnen muß.
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Psychopharnakotherapie
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10. Die oft außerordentlich intensiven und meist
widersprüchlichen
emotionalen
Reaktionen
der
Bezugspersonen sind eine weitere Besonderheit. Sie
resultieren aus der Kombination von provozierenden,
destruktiven,
gefährlichen
oder
abstoßenden
Verhaltensweisen und der unübersehbaren Hilfebedürftigkeit
der Betroffenen. Auf dem Hintergrund von hohen moralischen
und fachlichen Ansprüchen an sich selbst entsteht eine
Mischung von Hilflosigkeit, Mitleid, Angst, Wut, Abscheu und
entsprechenden Schuldgefühlen. Unter diesen Bedingungen
werden die Erwartungen an die Psychopharmaka zunehmend
irrational. Es vermischen sich dabei der Wunsch nach Hilfe für
den Betroffenen und nach eigener Entlastung mit unbewußten
Entwertungs- und Bestrafungstendenzen. Es kann aber auch
sein, daß bei den Bezugspersonen Schuldgefühle gepaart mit
einer übermäßigen Leidensbereitschaft im Vordergrund
stehen
und
eine
ablehnende
Haltung
gegenüber
Psychopharmaka bewirken. In jedem Fall wird es schwer sein,
eine konsensfähige und dem Wohl des Betroffenen
angemessene Entscheidung zu treffen. Das Pharmakon bleibt
in seiner Wirksamkeit nicht auf seine Funktion als
"Neurotransmitter" beschränkt. Indem es zum Medium für
unbewußte Ängste, Hoffnungen und Absichten wird,
übernimmt es zusätzlich die Funktion eines "psychosozialen
Transmitters". Der Erfolg der Therapie und das Ausmaß von
Nebenwirkungen hängen in gleicher Weise davon ab, ob eine
Klärung der beteiligten Emotionen und Interessen gelingt
(Sand, 1986, 1994).
Was sind "nicht krankheitsbedingte" psychische
Störungen?
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
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Die Kritik an der Psychopharmakotherapie bei Menschen mit
geistiger Behinderung richtet sich nicht gegen die Anwendung
bei psychiatrischen Erkrankungen. Hier gelten die üblichen
Einschränkungen und Bedenken, die seit Beginn der
Psychopharmaka-Ära immer wieder formuliert wurden und die
sich hauptsächlich auf die Wirkung der Neuroleptika beziehen
(vgl. Finzen, 1993, S.230). Umstritten ist dagegen der Einsatz
dieser Medikamente bei Verhaltensstörungen, die als nicht
krankheitsbedingt gelten. Das damit zusammenhängende
Problem des Mißbrauchs wird auch heute noch nicht in der
notwendigen Klarheit erkannt. Der Grund hierfür ist die noch
immer ungebrochene psychiatrische Tradition, die Ursachen
störender Verhaltensweisen bei geistig behinderten Menschen
auf organische Faktoren zu reduzieren und sie damit dem
psychiatrischen Krankheitsbegriff unterzuordnen. Aus diesem
Grund hält man auch heute noch eine medikamentöse
Behandlung von psychischen Auffälligkeiten bei dieser
Personengruppe häufig nicht nur für indiziert, sondern auch für
ausreichend. Nur langsam setzt sich in Deutschland insbesondere auch unter dem Einfluß der Arbeiten von Anton
Dosen - ein vertieftes Verständnis von psychischen Störungen
und Verhaltensauffälligkeiten durch, das sich nicht nur auf die
biologischen
Grundlagen
beschränkt,
sondern
entwicklungspsychologische,
sozialpsychologische
und
psychodynamische
Faktoren
einbezieht.
Auch
die
sozialpsychiatrische Bewegung hat viel dazu beigetragen, das
Dogma der organischen Verursachung von psychischen
Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung
aufzulockern. Heute gilt es als selbstverständlich, daß viele
Verhaltensauffälligkeiten bei diesem Personenkreis nicht
durch hirnorganische Prozesse oder andere psychiatrische
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Psychopharnakotherapie
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Erkrankungen zu erklären sind, sondern zum Beispiel als
Protest- oder Anpassungsreaktionen oder als das Resultat
verweigerter Entwicklungsmöglichkeiten.
Die Unterscheidung zwischen krankheitsbedingten und nicht
krankheitsbedingten Störungen ist vordergründig gesehen
unnötig, weil es keine befriedigende Definition psychiatrischer
Krankheiten gibt. Auch die psychiatrische Forschung orientiert
sich nicht mehr an einem umfassenden Krankheitsbegriff. So
wird
in
dem
Klassifikationssystem
der
Weltgesundheitsorganisation (ICD 10) der Ausdruck
"Krankheit" vermieden. Stattdessen spricht man jetzt
unverbindlich von "Störungen". Auch wenn also auf der
theoretischen
Ebene
die
Unterscheidung
zwischen
"krankheitsbedingten"
und
"nicht
krankheitsbedingten
Störungen" belanglos geworden ist, wirkt in der Praxis der
Psychiatrie das Etikett "Krankheit" jedoch nach wie vor, indem
es alle Störungen kennzeichnet, für die das traditionelle
psychiatrische
Hilfsangebot,
einschließlich
der
Psychopharmakotherapie, zuständig ist. Das Etikett "nicht
krankheitsbedingt" gewinnt seine Bedeutung dadurch, daß es
die Grenzen der traditionellen Psychiatrie aufzeigt und
verhindert, daß zum Nachteil der Betroffenen falsche
Zuweisungen gemacht werden.
Die im Vergleich zur übrigen Bevölkerung auffallend hohe
Häufigkeit1 der Anwendung von Psychopharmaka bei
Menschen mit geistiger Behinderung erklärt sich nicht durch
1
Deb und Fraser (1994, S.261) fanden in der Literatur Häufigkeitsangaben, die bis zu fünfmal
höher lagen als die für die Normalbevölkerung. Sie fanden außerdem eine Tendenz zu
höheren Dosen und zur Polyphamazie.
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Psychopharnakotherapie
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eine entsprechende Häufigkeit psychiatrischer Erkrankungen
(Deb u. Fraser, 1994, S.262, Schaal u., Hackenberg , 1995).
Es
liegt
der
Verdacht
nahe,
daß
hier
eine
Grenzüberschreitung der Psychiatrie vorliegt und die
Medikamente nicht im Sinne von Heilmitteln sondern als
"Disziplinierungsmittel" (Gaedt, 1986, S.20) oder als
"chemischer Zwang" (Crabbe, 1994, S.184) eingesetzt
werden; Boehlke (1992, S.82) spricht von "fragwürdigen
Indikationen". Die Erfolge und damit die Berechtigung dieser
Praxis werden in der wissenschaftlichen Diskussion bezweifelt
(Harvey u.Cooray, 1993, Schaal u. Hackenberg, 1995 ).
Untersuchungen der letzten Jahre (Lit. bei Branford, 1994)
sprechen eher dafür, daß die Häufigkeit der Anwendung und
die Höhe der Dosierung nicht in einem vertretbaren Verhältnis
zu dem erreichten Erfolg stehen. Darauf hat auch Dosen
hingewiesen. In vielen Ländern wächst daher das Mißtrauen
gegen diese Praxis. Es richtet sich vor allem gegen den
unkritischen Gebrauch von Neuroleptika als den am
häufigsten eingesetzten Psychopharmaka.
Psychopharmaka sind, weil sie mit dem Ziel der
"Disziplinierung" angewandt werden können, eine Bedrohung
der Menschenrechte gerade derjenigen Menschen, die auf
Grund ihrer Behinderung und der ihnen dadurch
aufgezwungenen
Lebensweise
einem
hohen
Risiko
ausgesetzt
sind,
abweichende
Verhaltensweisen
zu
entwickeln. Es ist schwierig, die Möglichkeit des Mißbrauches
auszuschließen.
Ein
generelles
Verbot
der
Psychopharmakotherapie in allen Fällen, in denen keine klare
psychiatrische Erkrankung nachgewiesen werden kann, wäre
kein Ausweg. Zum einen ist eine sichere und eindeutige
Diagnose bei Menschen mit geistiger Behinderung zum
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Psychopharnakotherapie
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Zeitpunkt des Behandlungsbeginns nicht immer möglich. Oft
muß der Arzt in einer sich gefährlich zuspitzenden Krise
handeln, obwohl das klinische Bild noch mehrdeutig ist und für
lange Zeit auch bleibt. Eine prinzipielle Verweigerung der
Psycho- pharmaka würde sich oft nachteilig für die
Betroffenen auswirken. Zum anderen ist die Nutzung der
unspezifischen Wirkungen dieser Medikamente oft die einzige
Möglichkeit, den Erfolg pädagogischer Maßnahmen zu
bahnen und langfristig abzusichern. Wenn erreicht werden
kann, daß einem schwer verhaltensgestörten geistig
behinderten Menschen ein Leben in der Gemeinschaft
ermöglicht wird und ihm langwierige Zwangsmaßnahmen
erspart werden, ist es nicht sinnvoll, von einer
Menschenrechtsverletzung zu sprechen. Besser als ein
generelles Verbot der Anwendung von Psychopharmaka in
solchen Fällen ist eine verstärkte öffentliche Kontrolle der
Indikationsstellung, des Behandlungsplans und des Verlaufs.
Anwendungsgebiete, Wirkungen und Nebenwirkungen der
wichtigsten Medikamentengruppen
1. Neuroleptika
Erwünschte Wirkungen
Nach Einnahme eines Neuroleptikums treten mit einer oft
tagelangen Verzögerung Veränderungen auf, die als
"emotionale Indifferenz" und "intentionale Verarmung"
beschrieben wurden. Positiv und gleichzeitig etwas
verharmlosend, spricht man heute von affektiver Dämpfung,
Verminderung von Angst und Reduktion von aggressiven
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Psychopharnakotherapie
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Tendenzen. Aus psychodynamischer Sicht - und diese
Sichtweise ist, wenn es um psychische Prozesse geht, immer
angebracht - kann man annehmen, daß durch diese
Wirkungen interne Anpassungsfunktionen ("Ich-Funktionen")
entlastet
und
stabilisiert
werden.
Die
eigentliche
"antipsychotische" Wirkung kann erst nach ein bis vier
Wochen beurteilt werden (bei chronischen Syndromen noch
später!). Der späte Eintritt der "antipsychotischen" Wirkung
spricht dafür, daß die Neuroleptika nicht direkt auf die
psychotischen Symptome bzw. deren Ursachen einwirken.
Vielmehr nimmt man an (Rüther, zit nach Dose, 1993, S.26),
daß die Neuroleptika das affektive Erleben unspezifisch
verändern, wodurch Prozesse ermöglicht werden, die sich am
Ende antipsychotisch auswirken. Das würde auch die
Beobachtung erklären, daß akute Syndrome mit starker
affektiver Beteiligung (und akut überforderten Ich-Funktionen)
besonders gut auf Neuroleptika ansprechen (Janzarik, zit.
nach Dose, 1993, S.26). Die Wirkungen der Neuroleptika
zeigen keine Gewöhnung (Abnahme der Wirkung bei gleicher
Dosierung) und provozieren keine Suchtentwicklung.
Allerdings gilt dies nur für die charakteristische, neuroleptische
Wirkung. Bei den Begleitwirkungen (z.B. Sedierung) tritt in den
ersten Wochen eine Abnahme ein, was nicht unbedingt ein
pharmakologisches Phänomen sein muß, sondern auch auf
einer psychischen Gegenregulation beruhen kann. Außerdem
ist die individuelle Ansprechbarkeit, gerade in Bezug auf die
begleitende sedierende Wirkung sehr unterschiedlich.
Manchmal kann man auch mit hohen Dosen keine
befriedigende Sedierung erzwingen, während die geringste
Dosis des gleichen Medikamentes bei einer anderen Person
eine tagelange Schläfrigkeit erzeugt.
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
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Auswahlkriterien;
Beispiele für häufig angewandte Medikamente
Es gibt eine Vielzahl von Medikamenten, die die oben
beschriebene "antipsychotische" Wirkung haben. Diese
charakteristische Wirkung ist bei den verschiedenen
Medikamenten unterschiedlich stark ausgeprägt. Man spricht
von "hoch-", "mittel-" und "schwachpotenten" Neuroleptika.
Außerdem haben die einzelnen Medikamente ein
unterschiedliches
Spektrum
von
erwünschten
und
unerwünschten Wirkungen (s.u.). Das erklärt die Vielfalt.
Die Übersicht wird durch eine Faustregel etwas erleichtert.
Danach
haben
hochpotente
Neuroleptika
folgende
Eigenschaften: starke antipsychotische Wirkung, stark
antriebsdämpfend, wenig sedierend, starke extrapyramidalmotorische
Nebenwirkungen,
geringe
anticholinerge/vegetative Nebenwirkungen. Dagegen erwartet
man bei mittel- und schwachpotenten Neuroleptika eine
schwächere antipsychotische Wirkung, eine stärkere
Sedierung, weniger extrapyramidal-motorische Wirkungen und
ausgeprägte vegetative Nebenwirkungen. Die Auswahl wird
wieder schwieriger, weil vielen dieser Medikamente besondere
Eigenschaften und Wirkungen zugeschrieben werden, die sie
von den anderen im positiven oder negativen Sinne abheben.
Sucht man zum Beispiel ein Neuroleptikum bei einem
depressiven Patienten, so wird man eher Thioridazin nehmen,
weil es eine leichte stimmungshebende Komponente haben
kann, und nicht Haloperidol, weil dies eher die Stimmung
senkt. Umgekehrt wird man bei jemandem, der übergewichtig
ist, ungern zum Beispiel Thioridazin oder Clozapin wählen,
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Psychopharnakotherapie
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weil durch diese Medikamente die Tendenz zum Übergewicht
verschärft wird, während Haloperidol darauf kaum Einfluß hat.
So gibt es eine Fülle von praxisrelevanten Tips, die sich
allerdings nicht immer als richtig erweisen. Trotzdem wird die
einfache Faustregel nicht ganz ausreichen, um in allen Fällen
eine differenzierte neuroleptische Medikation auswählen zu
können. Man ist dann auf ein Nachschlagewerk angewiesen (
z.B. Riederer, Laux u. Pöldinger, 1992; Benkert u. Hippius,
1986).
Der Rat von Finzen (1993, S.183), man solle sich auf einige
wenige Psychopharmaka beschränken, um mit deren
Eigenschaften vertraut zu werden, ist trotzdem richtig. Ein
weiterer
Vorteil
wäre,
daß
auf
diese
Weise
Verordnungstraditionen
entstehen
können,
die
den
verantwortlichen Ärzten eine sichere Basis für ihre
Empfehlungen geben; diese Sicherheit wirkt sich in den oft
stark emotionalisierten Krisensituationen günstig auf den
Verlauf der Pharmakotherapie aus. Allerdings ist man in der
Wahl der Medikamente nur frei, wenn man sie als Erster
verordnen kann. Im Laufe der Zeit wird das eigene
Medikamentenspektrum durch vorbehandelte Patienten
erweitert, so daß man sich doch mit vielen verschieden
Medikamenten auseinandersetzen muß. Dabei macht man die
Erfahrung, daß es sich nicht lohnt, einer einheitlichen
Verordnungspraxis zuliebe, befriedigend wirkende, aber nicht
vertraute Medikamente durch bekannte zu ersetzen. Oft
erreicht man bei solchen Versuchen keine gleichwertige
Wirkung, wobei es unklar bleibt, ob es sich dabei um einen
pharmakologischen oder einen psychologischen Effekt
handelt.
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
20
Für die Standardbehandlung haben sich in
Erfahrungsbereich folgende Medikamente bewährt:
meinem
Schwachpotente Neuroleptika:
Perazin
ÄD2 = 400 mg, schwache antipsychotische Wirksamkeit bei mäßiger Sedierung und deutlichen vegetativen
Nebenwirkungen;
Thioridazin
antipsycho-
ÄD = 400 mg, schwache
tische Wirksamkeit bei starker Sedierung und mäßigen vegetativen Nebenwirkungen, wenig extrapyramidalmotorische Nebenwirkungen
Levomepromazin
ÄD = 350 mg, schwache neuroleptische Potenz bei starker Sedierung
und ausgeprägten vegetativen Ne
benwirkungen, wenig extrapyra mdale
Nebenwirkungen
Mittelpotente Neuroleptika:
Perphenazin
AD = 32 mg, starke antipsychotische
Wirksamkeit bei mäßiger Sedierung,
wenig vegetative Nebenwirkungen,
häufige extrapyramidal-motorische
Nebenwirkungen
2
Die klinisch-empirische Äquivalentdosis bezieht sich auf die "neuroleptische
Schwellendosis". Die Werte sind einer tabellarischen Auflistung von Dietmaier und
Laux entnommen.
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
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Zuclopentixol
ÄD = 60 mg, mittelstarke antipsychotische Wirkung bei deutlicher Sedierung, relativ wenig vegetative und extrapyramidal-motorische Nebenwirkungen; auch als Depotpräparat er
hältlich
Hochpotente Neuroleptika:
Haloperidol
ÄD = 5 mg, stark antipsychotisch bei
geringer Sedierung, gute antimanische Wirksamkeit,wenig vegetative
Nebenwirkungen, häufig extra- pyra
midale Nebenwirkungen; auch als
Depotpräparat erhältlich
Fluphenazin
ÄD = 5 mg, stark antipsychotisch, wenig sedierend, häufig extrapyramidal
motorische Nebenwirkungen; auch
Depotpräparat erhältlich
als
Flupentixol
ÄD = 6 mg, stark antipsychotisch, wenig sedierend, weniger extrapyramidal-motorische Nebenwirkungen;
auch als Depotpräparat erhältlich
"Atypische" Neuroleptika:
Clozapin
ÄD = 100 mg, mittelstarke antipsycho
tische Wirksamkeit, starke sedierende
Wirkung, gute aggressionsdämpfende
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Wirkung, keine extrapyramidalen Nebenwirkungen; starke vegetative Nebenwirkungen; delirogen; iktogen;
Agranulocytose-Gefahr, daher ist die
Verordnung an bestimmte Auflagen
gebunden (siehe Finzen, 1993)
Sulpirid
ÄD = 600 mg, schwache antipsychotische Wirksamkeit, in niedriger Dosie
rung aktivierend und antidepressiv,
kaum extrapyramidalmotorische
Nebenwirkungen
Dosierung, Änderung der Dosierung, Medikamentenwechsel
und Dauer der Behandlung
Die Frage nach der richtigen Dosierung ist nur individuell zu
beantworten. Trotzdem gibt es einige allgemeine Regeln.
Unter Bezug auf eine Veröffentlichung von Rifkin und Siris
verweist Finzen (1993, S.186) auf einen Standarddosisbereich
für Neuroleptika. Innerhalb dieses Bereiches ist mit einer
antipsychotischen Wirkung zu rechnen. Dosierungen jenseits
dieser Grenze sind sinnlos und verstärken nur die
Nebenwirkungen. Der Standarddosisbereich liegt bei 400 bis
1200 mg/Tag Chlorpromazin, was nach Finzen für Haloperidol
einem Dosisbereich von 6-18 mg entspricht. Klieser und
Lehmann (1992) konnten zeigen, daß mit einer
Standardtherapie von 10 mg Haloperidol pro Tag bessere
Ergebnisse erzielt werden konnten als zum Beispiel mit einer
Tagesdosis von 20 mg. Mit einer darüber hinausgehenden
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
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Dosierung kann man möglicherweise eine verstärkte
Sedierung erreichen, was zur Behandlung manischer
Syndrome und schwerer Verhaltensstörungen nützlich sein
kann. Man gewinnt aber keinen zusätzlichen Einfluß auf die
psychotische Symptomatik. Neuere Untersuchungen zeigen,
daß dieser Standarddosisbereich noch zu hoch ist und man
mit noch geringeren Dosierungen auskommt. Die Frage, wann
man ein Medikament oder eine bestimmte Dosierung als
wirkungslos betrachten muß, ist nicht leicht zu beantworten.
Was den antipsychotischen Effekt betrifft, so tritt er erst nach
ein bis drei Wochen ein. Untersuchungen von Quitkin und
Mitarbeitern (zit. nach Finzen, 1993, S.188) zeigen, daß selbst
ein Zeitraum von 6 Wochen für eine endgültige Beurteilung
noch zu kurz ist. Aus pragmatischen Gründen wird man sich
jedoch, in Abhängigkeit vom aktuellen Problemdruck, nach 4-6
Wochen für ein anderes Medikament entscheiden können.
Bei der Behandlung psychotischer Syndrome kann man relativ
frühzeitig versuchen, die Dosis zu reduzieren. Dose (1993,
S.27) empfiehlt, den ersten Reduktionsversuch eine Woche
nach Erreichen eines befriedigenden Therapieerfolgs zu
beginnen und in wöchentlichen Abständen fortzusetzen. Es
gibt keinen Grund, dies nicht auch als Richtschnur bei der
Behandlung von psychotischen Störungen von Menschen mit
geistiger Behinderung zu nehmen. Eine Frist von 10 bis 14
Tagen muß abgewartet werden, bevor man einen
Reduktionsversuch als gescheitert ansehen kann und die
Dosis erneut erhöhen muß. Der Grund für diese Frist ist, daß
es wie beim Beginn einer Therapie (siehe weiter unten) zu
einem dopaminerg-cholinergen Ungleichgewicht kommen
kann. Die damit verbundenen psychischen Störungen können
leicht als Rezidiv fehlinterpretiert werden. Dose empfiehlt in
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
24
diesen Fällen zur Klärung i.v. Gaben von Anticholinergika (z.B.
Biperiden).
Eine Erhaltungsdosis wird sich nur durch vorsichtiges
Herantasten finden lassen. Auch bei Menschen mit geistiger
Behinderung ist es oft möglich, ihre Selbsteinschätzung zur
Früherkennung eines nahenden Rezidivs zu nutzen und die
Dosierung mit ihnen abzustimmen. Erhaltungsdosen in Höhe
der Hälfte bis zu einem Fünftel der Anfangsdosis können
erreicht werden. Bei der Behandlung von Verhaltensstörungen
sind diese Regeln oft wenig hilfreich. Meist muß hier über
längere Zeit eine höhere Dosierung gewählt werden, um eine
Stabilisierung abzusichern.
Für die Beendigung der Therapie von psychotischen
Störungen gelten die in der Psychiatrie üblichen Richtlinien
(siehe Finzen, 1993). Danach sollte man bei einer
Ersterkrankung spätestens sechs Monate nach Erreichen der
Symptomfreiheit einen Absetzversuch machen. Bei Menschen
mit geistiger Behinderung findet man selten solche Verläufe.
Häufiger findet man lediglich eine Symptomminderung. Das
gilt besonders bei der Behandlung von Verhaltensstörungen.
Die Beendigung der Therapie stößt dann oft auf starke
Widerstände bei den Angehörigen und bei den pädagogischen
Mitarbeitern, was oft zu halbherzigen und erfolglosen
Absetzversuchen führt. Es droht dann die "unendliche
Behandlung", auch wenn die Erfolge der Medikamente
keineswegs überzeugend sind. Die Empfehlung von Boehlke
(1992), spätestens nach fünf Jahren einen Absetzversuch
durchzuführen, ist sicherlich schon ein Kompromiß und sollte
auf jeden Fall beachtet werden.
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
25
Depotpräparate
Die Verabreichung einer neuroleptischen Medikation in
Depotform ist in der Regel nur bei einer geplanten
Langzeittherapie sinnvoll. Der Vorteil besteht darin, daß auf
diese Weise, die Medikamenteneinahme sicherer ist, als bei
der täglichen oralen Einnahme. Vorteilhaft ist außerdem, daß
die Resorption der Medikamente nicht von schwer
kontrollierbaren Faktoren abhängt. Hier spielt zum Beispiel
erhöhter Kaffeegenuß eine nicht unbedeutende Rolle.
Übermäßiger Kaffee- oder Teegenuß, aber auch Fruchtsäfte
und Milch (Hinterhuber u. Haring, 1992, S.123) können zum
Beispiel die Resorption von Neuroleptika erschweren und
damit eine Therapieresistenz vortäuschen. Schließlich
vermeidet man auch bei dazu neigenden Patienten und
Patientinnen unnötige Machtkämpfe um die tägliche
Medikamenteneinnahme. Ein Nachteil ist, daß gerade
Menschen
mit
geistiger
Behinderung
bei
dieser
Darreichungsform noch weniger Gelegenheit bekommen, sich
in einer aktiven Rolle in der Behandlung zu erleben, was zum
Beispiel bei der eigenverantwortlich geregelten oralen
Einnahme möglich wäre.
Schwierigkeiten sind vor allem in der Umstellungsphase von
der oralen Form auf die Depotform zu erwarten. Die
Umrechnungstabellen geben nur grobe Anhaltspunkte; in der
Regel muß man die Umstellung sorgfältig vorbereiten und auf
mögliche unangenehme Begleiterscheinungen einer Unteroder Überdosierung gefaßt sein.
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
26
Bezüglich der Dosierung besteht auch hier der Trend, mit
geringeren Dosen, als es früher empfohlen wurde,
auszukommen. Bisher galt als Standard-Dosis zum Beispiel
für Haloperidol-Decanoat eine Dosis von 50 mg alle vier
Wochen, für Flupentixol-Decanoat 20 mg alle 14 Tage,
Zuclopentixol-Decanoat 200 mg alle 2-3 Wochen und
Fluphenazin-Decanoat 25 mg alle drei Wochen. Wiederum
muß bemerkt werden, daß diese Empfehlungen für die
Behandlung von psychotischen Syndromen gelten und nicht
für Behandlung von Verhaltensstörungen. Um die Dosis zu
reduzieren, kann man sowohl die Injektionsmenge reduzieren
als auch das Intervall verlängern.
Begleitmedikationen
Das Prinzip, möglichst mit einem Medikament bei einer
Behandlung auszukommen, kann oft nicht eingehalten
werden, weil durch die Medikation störende Nebeneffekte
auftreten. Wenn es nicht möglich ist, durch ein anderes
Medikament die störenden Begleiterscheinungen zu
vermeiden, ist man oft gezwungen, diese gezielt
medikamentös zu behandeln. Da es sich dabei meistens
ebenfalls um psychotrope Medikamente handelt, können
unübersichtliche Situationen entstehen. Im folgenden sind die
wichtigsten Begleitmedikationen aufgeführt.
Extrapyramidal-motorische Störungen: Zur Behandlung der
sogenannten Frühdykinesien (siehe unten) haben sich
Anticholinergika, z.B. Biperiden, bewährt, das in akuten Fällen
auch i.v. injiziert werden kann. Das Parkinsonoid wird mit dem
gleichen Mittel ebenfalls günstig beeinflußt. Biperiden wirkt
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
27
leicht euphorisierend und kann potentiell suchtauslösend sein.
Bei Menschen mit geistiger Behinderung und bei Patienten mit
einer Schizophrenie wird diese Gefahr oft ausgeschlossen. Es
gibt in meinem eigenen Erfahrungsbereich jedoch Hinweise
darauf, daß Blickkrämpfe auch vorgetäuscht werden, um
Biperiden
verabreicht
zu
bekommen.
Wegen
der
anticholiergen Wirksamkeit ist Biperiden potentiell auch
delirogen. Dies ist besonders zu beachten, wenn dieses Mittel
zusätzlich zu schwachpotenten Neuroleptika gegeben wird
(z.B. Perazin, Levomepromazin, Clozapin). Biperiden verstärkt
im Übrigen nicht das Risiko des Auftretens von tardiven
Hyperkinesen (Dose, 1993, S.34), wie es früher befürchtet
wurde. Zur Behandlung der Akathisie ist Biperiden nicht
geeignet. Wenn ein Wechsel zu einem anderen
Neuroleptikum nicht in Frage kommt, kann man zusätzlich ein
schwachpotentes Neuroleptikum verordnen (z.B. Thioridazin).
Wirksam sind auch Beta-Blocker (Vorsicht: Gefahr von
hypotonen Krisen) oder Benzodiazepine (vgl. Hinterhuber u.
Haring, 1992, S. 108; Seidel,1994,S.244)
Schlafstörungen: Bei der Verabreichung von hochpotenten
Neuroleptika kann es zu Schwierigkeiten in der
Einschlafphase kommen. Niedrigdosierte Gaben eines
schwachpotenten Neuroleptikums, z.B. Thioridazin, haben
sich in diesen Situationen bewährt.
Angst: Gelegentlich werden die im Rahmen einer
psychotischen Symptomatik auftretenden Ängste nicht
ausreichend gut von dem jeweils angewandten Neuroleptikum
erreicht. In diesen Fällen ist vorübergehend eine
Zusatzmedikation mit einem Benzodiazepin (z.B. Diazepam)
ratsam. Auch hier ist an die Möglichkeit einer "paradoxen
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
28
Reaktion" zu denken, die von einer Verschlechterung der
Grundsymptomatik kaum zu unterscheiden ist.
Pharmakogene Depression, akinetische Depression: Die im
Rahmen der neuroleptischen Therapie auftretenden
akinetischen und depressiven Syndrome (s.u.) erfordern,
wenn die Medikation nicht beendet werden kann, eine
zusätzliche Gabe eines Antidepressivum oder von Biperiden.
Epileptische Anfälle: Das Auftreten von cerebralen Anfällen ist
in der Regel ein Grund, die neuroleptische Therapie nochmals
zu überdenken. Stellt es sich heraus, daß die neuroleptische
Medikation
unabdingbar
ist,
muß
zusätzlich
ein
antikonvulsives Mittel verordnet werden. Wegen des positiven
psychotropen Effektes ist die Anwendung von Valproat oder
Carbamazepin zu empfehlen.
Orthostatische Dysregulation, arterielle Hypotonie: Plötzlicher
Blutdruckabfall beim Aufstehen tritt vor allem bei der Gabe von
schwachpotenten Neuroleptika auf. Die Behandlung ist
schwierig;
einen
mäßigen
Erfolg kann man mit
Dihydroergotamin
erzielen.
Anwendung
von
Adrenalinabkömmlingen zur Behandlung der gleichzeitig
bestehenden arteriellen Hypotonie kann zu einem weiteren
Blutdruckabfall führen.
Verstärkter Speichelfluß: Vor allem bei Clozapin, aber auch
unter der Anwendung anderer Neuroleptika kommt es häufig
zu sehr störendem Speichelfluß, der in der Regel gut auf
peripher wirkende Anticholinergika anspricht.
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
29
Unerwünschte Wirkungen
Angaben zur Häufigkeit
Neuroleptika sind nicht so harmlos, wie sie oft hingestellt
werden. Es ist zwar richtig, daß bei sorgfältiger Anwendung
lebensgefährliche Komplikationen und langwierige ernsthafte
gesundheitliche Schädigungen seltene Ausnahmen sind.
Unterhalb dieser Schwelle sind ernsthafte Nebenwirkungen
jedoch keineswegs selten. Das zeigen die Auswertungen des
Projekts "Arzneimittelüberwachungssystem" (AMÜP), aus dem
die Werte in Tabelle 1 stammen (Schmidt u. Grohmann,
1990). Es ist wegen der methodischen Unterschiede kaum
möglich, vergleichbare Werte für die Nebenwirkungsrate bei
Menschen mit geistiger Behinderung zu finden, tendenziell
spricht der Vergleich jedoch für eine höhere Anfälligkeit dieses
Personenkreises (Lit. bei Deb u. Fraser, 1994; Schaal u.,
Hackenberg , 1995). Die Ergebnisse der Auswertung eigener
Erfahrungen stützt diese Annahme (Gärtner-Peterhoff, 1986).
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
30
Hochpotente
Neuroleptika1
0
Mittelpotente
Neuroleptika2
1,5
Psychische Störungen
11,8
10
Extrapyramidalmot.Störungen
43,5
8,3
And. neurol. Störungen
4,4
2,5
Gastrointestinale Störungen
2,1
4
Leberwerterhöhung
1,1
2,2
Hautveränderungen
0,4
1,3
Herz-Kreislauf-Störungen
4,8
7,3
Urologische Störungen
0,8
0,7
0
0,2
0,8
2,4
Delir
Blutbildveränderungen
Sonstige
Tab. 1 : Therapeutisch relevante unerwünschte Arzneimittelwirkungen
hoch-u. mittelpotenter Neuroleptika in verschiedenen Organbereichen (alle
"wahrscheinlichen" und "sicheren" Fälle; N= 1107 Patienten)
1 Haloperidol, Benperidol, Pimozid, Flupentixol, Fluphenazin, Fluspirilene
2Perazin, Levomepromazin, Thioridazin, Clozapin
Nach: Schmidt u.Grohmann, 1990, leicht verändert
Problematisch ist jedoch vor allem auch die spezifische
Wirkung der Neuroleptika, deren Resultat von Tölle (zit. nach
Finzen, 1993, S.160) als "hirnlokales Psychosyndrom"
bezeichnet wurde, das sich hauptsächlich in einer
psychomotorischen Dämpfung und in einer affektiven
Indifferenz zeigt. Unter den Bedingungen psychotischen
Erlebens kann diese Wirkung von den Betroffenen als
"normalisierend" empfunden werden. Anders ist es bei
Personen, die nicht unter dem Druck psychotischen Erlebens
stehen, also zum Beispiel geistig behinderte Personen mit
nicht krankheitsbedingten Verhaltensstörungen. Dabei handelt
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
31
es sich um Personen, die auch ohne pharmakologische
Beeinträchtigung oft große Schwierigkeiten haben, sich in ihrer
inneren und äußeren Welt zu orientieren. Die sogenannten
Eigenwirkungen
der
Neuroleptika
müssen
als ein
schwerwiegender Eingriff in das persönliche Erleben und die
Persönlichkeitsentwicklung gesehen werden.
Bemerkungen zu einigen wichtigen unerwünschten Wirkungen
Die vielfältigen unerwünschten Wirkungen können nicht im
einzelnen dargestellt werden. Einen zusammenfassenden
Überblick gibt Tabelle 2. Detaillierte Ausführungen hierzu
finden sich zum Beispiel bei Finzen (1993), Hinterhuber und
Haring (1992) und Dose (1993) oder in entsprechenden
Handbüchern. Hier finden sich auch die Richtlinien über die
notwendigen Laborkontrollen. Im Folgenden sollen einige
Nebenwirkungen etwas ausführlicher behandelt werden, weil
sie bei der Behandlung von Menschen mit geistiger
Behinderung eine besondere Bedeutung haben.
Wegen ihrer besonderen Lebensbedingungen können einige
Nebeneffekte der Neuroleptika bei Menschen mit geistiger
Behinderung eine stärker störende Wirkung entfalten als bei
Anderen Personen. Gesteigerter Speichelflu0 zum Beispiel,
die Häufigkeit wird immerhin mit 6% angeben (Schmidt u.
Grohmann, 1990), wird leicht wegen des Anblicks und des
unvermeidlichen Geruchs zu einem ästhetischen Problem, das
die Beziehung zu den Kontaktpersonen oft zusätzlich belastet.
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
32
Häufig ist es dann notwendig, ein peripher wirkendes
Anticholinergikum zu verordnen.
Störung des Erlebens und des
Verhaltens
dysphorische Reaktionen,
Hirnleistungschwäche,
pharmakogene Depression,
neuroleptische Turbulenzen,
Supersensitivitäts- psychose
Neurologische Neben wirkungen
akute Dyskinesien u. Dsytonien,
Akathisie, Parkinsonoid,
Spätdyskinesien, malignes
Neuroleptika-Syndrom, Störungen
der Thermoregula- tion, zerebrale
Anfälle
Störungen des autonomen
Nervensystems und kardiovaskuläre
Störungen
arterielle Hypotonie,
Orthostasesyndrom, EKGVeränderungen,
Herzrhythmusstörungen,
Mundtrockenheit, verstärkter
Speichelfluß, Obstipation,
Harnretention,
Akkommodationsstörungen, Delirien
Leberfunktionsstörungen
(passagere) Erhöhungen der
Transaminasen, cholestatischer
Ikterus, toxische Hepatose
Blutbildveränderungen
passagere Leukozytose,
Eosinophilie, Lymphozytose,
Leukopenie, Agranulozytose
Stoffwechselstörungen
Störungen des
Glukosestoffwechsels, Steigerung
des Appetits
Endokrine und sexuelle Störungen
Galaktorrhoe, Gynäkomastie,
Menstruationsstörungen, Störungen
des Sexualverhaltens
Hautstörungen
Hautallergie, Fotosensibilisierung
Augenstörungen
Linsentrübung, Hornhauttrübungen,
Pigmentablagerungen in der Retina
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
33
Tab. 2: Nebenwirkungen der Neuroleptika (diese Aufstellung ist der Arbeit von
Hinterhuber und Haring, (1882) entnommen; leicht verändert)
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
34
Die unter Neuroleptika gesteigerte Fotosensibilität der Haut
erfordert im Sommer eine erhöhte Fürsorge (Sonnenschutz),
weil es sonst zu schweren und schmerzhaften Hautirritationen
kommen kann. Juckreiz, eine relativ seltene Nebenwirkung,
führt wegen der oft mangelhaften Selbstbeherrschung zu
ständigem Kratzen und entsprechenden chronifizierten
Hautveränderungen. An den Zusammenhang mit der
neuroleptischen Medikation wird meist nicht gedacht
Antihistaminika helfen nur vorübergehend. Die Störung der
Thermoregulation hat bei nicht geistig Behinderten kaum
Bedeutung. Bei Menschen mit geistiger Behinderung dagegen
wird diese Nebenwirkung leicht zu einem Problem, wenn sie
zum Beispiel im Winter ungenügend bekleidet unterwegs sind
und sich möglicherweise verirren können. Ein bei geistig
behinderten Menschen erhöhtes Thromboserisiko kann mit
Bewegungsmangel in Verbindung gebracht werden. Einige
Neuroleptika vermindern die Schmerzempfindlichkeit. Dies ist
von Bedeutung, weil insbesondere schwerer geistig behinderte
Personen oft überraschend wenig auf Schmerzreize reagieren
und daher unter Neuroleptika noch weniger durch
entsprechende Reflexe geschützt sind (z.B. heißes Wasser).
Außerdem könnte dieses Phänomen bei selbstverletzendem
Verhalten eine Rolle spielen. Häufig kann unter Neuroleptika
eine übermäßige Angst beobachtet werden, Treppen
hinunterzugehen. Dieses Verhalten wird oft als "Bockigkeit"
oder als "hysterische Angst" fehlinterpretiert. Pharmakologisch
ist diese Nebenwirkung nicht zu beeinflussen.
Ein besonderes Problem ist die Provokation von cerebralen
Anfällen. Da geistig behinderte Menschen oft zusätzlich
anfallskrank sind (ca.15%), ist auch die Erhöhung der
Anfallsfrequenz eine gefürchtete Komplikation. Abrupte
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
35
Dosisveränderungen
erhöhen
das
Risiko.
Genaue
Untersuchungen über die anfallsauslösende Potenz der
einzelnen Neuroleptika liegen nicht vor. Wahrscheinlich bringt
Clozapin das größte Risiko mit sich (bis zu ca 5%; siehe Dose,
S.31). Piperizin-substituierte Phenothia derzine (z.B.Perazin)
und Thioxantene (z.B. Flupentixol) sollen eine geringeres
Risiko haben (Hinterhuber u. Haring, 1992, S.111).
Bei Menschen mit geistiger Behinderung wird oft zu Unrecht
kein Wert auf Kooperation gelegt. Man unterschätzt die
Möglichkeiten, die sich für aufklärende Gespräche bieten. Es
gibt jedoch auch Situationen, in denen man nicht auf
Kooperation hoffen kann. Das Medikament wird dann gegen
den Willen der Betroffenen oder zumindest ohne ihr
Einverständnis gegeben. In solchen Situationen ist damit zu
rechnen, daß die Betreffenden sich gegen die eintretende
Wirkung stemmen und zunächst erfolgreich die Wirkung
hinauszögern. In diesen Fällen darf nicht vorzeitig auf eine
Therapieresistenz geschlossen werden. Besteht dagegen eine
vertrauensvolle Beziehung zum Arzt, so kann durch
aufklärende Gespräche, auch wenn sie nicht im vollen Umfang
verstanden werden, die Gegenwehr und damit die notwendige
Dosis auf ein Minimum reduziert werden.
Bei ca. 50% nicht geistig behinderten Personen lösen
Neuroleptika dysphorische Affekte aus (Dose, 1993, S.17), die
man
als
emotionale
Reaktion
auf
die
erlebte
Medikamentenwirkung
auffassen
kann.
Bei
geistig
Behinderten liegt oft eine Differenzierungsschwäche der
inneren Wahrnehmungsfähigkeit vor, so daß sie ihre Gefühle
nicht
einordnen
und
aussprechen
können.
Als
Ausdrucksmöglichkeit bleibt ihnen nur das Verhalten. Eine
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
36
mögliche Konsequenz ist die Verstärkung bereits bestehender
Verhaltensstörungen, was falsch interpretiert werden und zu
einer Erhöhung der neuroleptischen Dosis führen kann.
Schwerer zu erkennen ist die pharmakogene oder akinetische
Depression bei Menschen mit geistiger Behinderung, weil die
Symptomatik oft mit dem gewünschten Effekt zusammenfällt.
Die diagnostische Zuordnung dieser Phänomene ist auch in
der allgemeinen Psychiatrie noch umstritten (vgl. Finzen,
1993, S 175). Es wird empfohlen, das Medikament zu
ersetzen (z.B. durch Melleril oder Sulpirid) oder, wenn dies
nicht ratsam, ist Anticholinergika oder Antidepressiva zu
versuchen.
Eine ähnliche Konsequenz können die sogenannten
"paradoxen Reaktionen" haben. Darunter versteht Dose
(1993, S.18) die zu der Beginn der Behandlung, bei
Dosisänderungen, aber auch bei gleich bleibender Dosierung
unter zusätzlichem Streß zu beobachtende Verschlechterung
der Symptomatik bzw. das Auftreten zusätzlicher Symptome.
Dieses Phänomen ähnelt sehr den "Turbulenzphasen", wie sie
von Hinterhuber und Hackenberg (1986) beschrieben wurden.
Dose sieht sie als Ausdruck eines akuten Ungleichgewichts in
dem
cholinergen/dopaminergen
System.
Bei
geistig
behinderten Menschen können diese Störungen u.a. auch als
Versuche
aufgefaßt
werden,
die
Änderungen
der
Befindlichkeit abzuwehren oder zu verarbeiten, die im Vorfeld
extrapyramidal-motorischer
Störungen
wahrgenommen
werden können (Dose, 1993, S.17). Derartige Empfindungen
sind zum Beispiel ein pelziges Gefühl der Wangen und der
Lippen (was zu einem zwanghaften Massieren dieser Stellen
führen kann), eine angstbesetzte Wahrnehmung einer
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
37
"geschwollene" Zunge, Schmerzen in der Kau- und
Rückenmuskulatur, veränderte Wahrnehmung der eigenen
Stimme, stotternde Sprache und Druck auf den Augen. Man
kann sich kaum in die Situation eines geistig behinderten
Menschen einfühlen, der diese Veränderungen an sich
verspürt, und sie weder richtig einordnen, noch über sie
sprechen kann. Oft bleibt ihnen nur das Ausagieren über
Verhaltensauffälligkeiten. Therapeutisch ist in solchen Fällen
die Gabe eines Anticholinergikums indiziert (z.B. Biperiden).
Bei Patienten, die mit einem hochpotenten Neuroleptikum
behandelt werden, kann nicht selten ein überraschender
Effekt beobachtet werden. Statt der erhofften besseren
Anpassungsfähigkeit findet man eine Verminderung der
Steuerungs- und Kontrollfähigkeit. Offensichtlich werden
Selbstkontrollfunktionen durch Neuroleptika
nicht nur
verbessert, sondern in Abhängigkeit von der Dosis auch
vermindert. In diesen Fällen hilft nur die Reduktion der
Dosierung.
Die voll ausgeprägten "Frühdyskinesien" sind meistens leicht
zu erkennen. Sie zeigen sich zum Beispiel in einem
zwanghaften Herauspressen der Zunge, in Verkrampfungen
der Kaumuskulatur, in einem Vorstülpen der Lippen, in
krampfhaften Blickabweichungen (meist nach oben) und vor
allem in einer asymmetrischen Innervierung der Halsmuskeln
("Tortikollis"),
aber
auch
der
Rumpfund
Extremitätenmuskulatur. Oft treten die Veränderungen in der
Zungen-Schlundmuskulatur als Eßschwierigkeiten auf, weil
der Kau- und Schluckvorgang gestört ist. Es muß nochmals
betont werden, daß diese "Frühdyskinesien" auch im späteren
Verlauf (auch bei gleichbleibender Dosis!) und nach
Beendigung der Therapie auftreten können.
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
38
Ebenfalls leicht zu erkennen ist das pharmakogene ParkinsonSyndrom (Ruhetremor der Hände, Bewegungsarmut,
gesteigerter Muskeltonus in Form eines Rigor, "gebundene
Haltung" mit leicht gebeugten Armen und nach vorne
geneigtem Oberkörper, kleinschrittiger Gang, verstärkter
Speichelfluß, "Salbengesicht" (infolge einer vermehrten
Talgdrüsensekretion). Auch hier liegen die diagnostischen
Schwierigkeiten mehr darin, die subjektiv unangenehmen
Vorboten zu erkennen (Mißempfindungen in den betroffenen
Muskelgebieten, Verspannung im Schulter-Nackenbereich,
Störungen der Feinmotorik, oft asymmetrisch beginnend). Das
Parkinson-Syndrom tritt keineswegs immer auf; eine
prophylaktische Gabe von Anticholinergika ist daher nicht
nötig.
Ein besonderes Problem stellt die Akathisie dar. Nach außen
wird diese Störung an der Unfähigkeit erkennbar, über längere
Zeit ruhig zu sitzen oder auf einer Stelle zu stehen. Innerlich
erleben die Betroffenen eine schwer zu beschreibende Unruhe
und Getriebenheit. Auch hier muß darauf hingewiesen
werden, daß ein Mensch mit geistiger Behinderung wenig
Möglichkeiten
hat,
dieses
veränderte
Selbsterleben
einzuordnen. Er wird daher mit Angst, Verstimmung und
zunehmenden Verhaltensauffälligkeiten reagieren. Um so
wichtiger ist es, die Diagnose zu stellen und durch
Dosisänderung bzw. durch Wechsel auf ein anderes, weniger
mit dieser Nebenwirkung belastetes Medikament Abhilfe zu
schaffen. Eventuell ist die Gabe eines Beta-Blockers oder
eines Benzodiazepins erforderlich.
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
39
Bei längerfristiger Behandlung vor allem mit hochpotenten
Neuroleptika treten bei einem hohen Prozentsatz der
Behandelten
(mehr
als
25%)
verschiedene
Bewegungsanomalien auf. Dabei handelt es sich zum Beispiel
um Vorschieben der Zunge, Kauen, Schmatzen oder
tremorartige Bewegungen des Rumpfes. Diese Störungen hat
man als tardive Dyskinesien oder Spätdyskinesien
zusammengefaßt. Sie laufen unwillkürlich ab und werden von
den Betroffenen selbst meist nicht als störend erlebt. Im
Schlaf bilden sie sich zurück, bei psychischer Anspannung
werden sie stärker. Wichtig ist, daß sich die Spätdyskinesien
nach Absetzen des auslösenden Medikamentes (Reduktion
lohnt sich meist nicht) zunächst verstärken und monatelang
weiterbestehen bleiben können. Nach dem Absetzen besteht
die Gefahr eines Rezidivs oder des Auftretens einer
Hypersensitivitätspsychose. Die Hypersensitivitätspsychose
wird als Konsequenz einer langdauernden Blockierung
bestimmter Rezeptoren durch Neuroleptika und einer dadurch
sich entwickelnden Überempfindlichkeit erklärt. In der Regel
bilden sich die psychotischen Störungen nach kurzer Zeit
zurück. Man sollte mindestens 14 Tage warten, bevor man
sich entscheidet, die Behandlung mit einem schwachpotenten
Neuroleptikum wieder zu beginnen oder, falls dies schon
probiert wurde bzw. aus anderen Gründen ausscheidet, einen
Versuch mit Clozapin oder mit Sulpirid zu unternehmen. Zur
vorübergehenden Abmilderung der tardiven Dyskinesien in der
Absetzphase kann auch Tiaprid verordnet werden. Finzen
bezweifelt einen guten Effekt und verweist auf gute Erfolge mit
Clozapin. Die Suche nach Faktoren, die das Auftreten der
tardiven
Dyskinesien
beeinflussen,
ist
noch
nicht
abgeschlossen. Die Vermutung, daß die Depotform das
Auftreten
von
tardiven
Dyskinesien
begünstig,
ist
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
40
wissenschaftlich noch nicht untermauert worden. Mit großer
Wahrscheinlichkeit kann man davon ausgehen, daß Anticholinergika keinen negativen Einfluß
haben.
Eine weitere Komplikation unter Neuroleptika ist das Auftreten
des pharmakogenen Delirs. Es kann bei schwachpotenten
Neuroleptika bei zu schnellem Ansetzen oder schneller
Dosiserhöhung auftreten, wobei die gleichzeitige Gabe von
Anticholinergika oder Antidepressiva das Risiko erhöht. Auch
unter der Behandlung mit hochdosierten hochpotenten
Neuroleptika können solche Zustände auftreten. In der Regel
fehlen die klassischen vegetativen Begleiterscheinungen. Bei
Menschen mit geistiger Behinderung kann sich die
Symptomatik auf eine plötzlich auftretende Desorientiertheit
und auf ein Verhalten reduzieren, das an ein
Beschäftigungsdelir erinnert. Therapeutisch kommt meist nur
eine drastische Reduktion der Dosis in Frage, eventuell
unterstützt durch die vorübergehende Gabe von Clomethiazol.
Anwendungsgebiete
I. Psychotische Syndrome (bei Schizophrenien und
anderen Störungen)
Hypothetische Wirkungsweise: "Antipsychotischer" Effekt,
durch den eine innere (psychische) Re-Organisation möglich wird.
Klinische Bilder: Dabei handelt es sich meist um paranoid
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
41
oder paranoid-halluzinatorische Bilder; selten werden
katatone Verläufe diagnostiziert. Andere psychotische
Syndrome sind offensichtlich bei Menschen mit geistiger
Behinderung schwerer zu diagnostizieren. Es ist damit zu
rechnen, daß viele (vor allem schwerer geistig behinderte)
Personen mit einer psychotischen Symptomatik ohne
weitere Differenzierung als "verhaltensgestört" eingeordnet
werden.
Wahl der Medikamente, Dosierung: Bewährt haben sich
hochpotente Neuroleptika in einer mittleren bis hohen
Anfangsdosierung und einer mittleren bis niedrigen
Erhaltungsdosis.
Verlauf und Prognose: Je besser die Lebensbedingungen
vor dem Beginn der Erkrankung waren, desto mehr treten
zusätzliche sozialpsychiatrische und pädagogische
Maßnahmen in den Hintergrund. Unentbehrlich ist meist
eine Beratung der Bezugsgruppe. Die Prognose entspricht
den Erwartungen aus der Pychiatrie. Da die
Rahmenbedingungen in der Regel jedoch nicht optimal
sind und Mischbilder (mit gelernten Verhaltensweisen)
üblich sind, muß man mit einem komplizierteren Verlauf
rechnen. Insofern ist meist auch eine sozialpsychiatrische
Betreuung erforderlich.
II.
"Präpsychotische Syndrome":
Hypothetische
Wirkungsweise:
Entlastung der Ich-Funktionen.
Stabilisierung
oder
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
42
Klinische Bilder: Mit der Bezeichnung "präpsychotisches
Syndrom" wird ein Muster von Auffälligkeiten beschrieben,
wie es bei Schizophrenen für die Latenzphase gefunden
wurde (Süllwold, 1977). Ähnliche Symptome treten bei
geistig behinderten Personen oft Monate nach Beendigung
einer langjährigen Behandlung mit Neuroleptika auf
(Gaedt, 1986). Derartige Symptome wurden auch bei
geistig behinderten Menschen unter chronischem Streß
beobachtet. Zu diesen Symptomen zählen u.a.
Handlungsabbrüche, Verlust der Alltagsroutine, plötzliches
"Stimmungskippen",
diffuse
Ängste,
gesteigerte
Geräuschempfindlichkeit, neu- oder wiederauftretende
Zwänge.
Wahl der Medikamente und Dosierung: Bewährt haben
sich mittelpotente Neuroleptika in niedriger Dosierung.
Verlauf und Prognose: In der Regel kann sich die
begleitende Behandlung auf eine Beratung der
Wohngruppe beschränken; die Symptome bilden sich
meist innerhalb von 10 bis 14 Tagen zurück, die
Medikation kann dann reduziert werden, muß allerdings
über eine längere Zeit (1-2 Jahre) gegeben werden.
III. Anpassungsstörungen infolge mangelnder Impulskontrolle:
Hypothetische
Wirkungsweise:Stabilisierung
Entlastung der Ich-Funktionen
oder
Klinische Bilder: Dabei handelt es sich um Personen, die
sozial relativ gut integriert sind, aber in Konflikt- und
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
43
Enttäuschungssituationen
autoaggressiv reagieren.
übermäßig
aggressiv
oder
Wahl der Medikamente und Dosierung: Zu empfehlen
sind mittelpotente Neuroleptika in einer mittleren bis
niedrigen Dosierung.
Verlauf und Prognose: Die medikamentöse Behandlung
muß
durch
pädagogische
und
therapeutische
Maßnahmen ergänzt werden. Es ist mit einer
mehrjährigen Behandlung zu rechnen.
IV. Manische Syndrome
Hypothetische Wirkungsweise: Sedierender Effekt sowie
Stabilisierung oder Entlastung der Ich-Funktionen
Klinische Bilder: Die Symptomatik entspricht manischen
Syndromen bei nicht geistig behinderten Personen.
Allerdings stehen oft diffuse Antriebssteigerung und
Schlafstörungen im Vordergrund; der euphorische Affekt
fehlt oft.
Wahl der Medikamente und Dosierung: Meist wirken
hochpotente Neuroleptika in mittlerer bis hoher Dosierung.
Alternativ sind Lithium, Valproat und Carbamazepin
einzusetzen.
Verlauf und Prognose: Meist läßt sich die Symptomatik
innerhalb weniger Wochen zur Rückbildung bringen. Das
Risiko bei der Anwendung von Neuroleptika ist
insbesondere die Provokation oder Verstärkung einer
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
44
depressiven
Symptomatik.
Oft
sind
intensive
Beratungsgespräche mit der Bezugsgruppe und eine
therapeutische Begleitung der Betroffenen notwendig.
V. Verhaltensstörungen in Zusammenhang mit Schlafstörungen:
Hypothetische
Wirkungsweise:
schlafanstoßender Effekt
Sedierender,
Klinische Bilder: Gemeint sind Störungen des Familienoder Gruppenlebens, weil die betreffende Person nicht
schlafen kann oder will und durch ihr Verhalten die
Nachtruhe ständig und erheblich stört. Wegen
chronischen Schlafdefizits setzen sich die Störungen in
Form von ständiger Gereiztheit und Müdigkeit auch
tagsüber fort.
Wahl der Medikamente und Dosierung: Bewährt haben
sich
schwachpotente
Neuroleptika
in
niedriger,
abendlicher Dosierung. Oft ist eine Nachwirkung am
Morgen durch eine Dosisreduktion zu vermeiden.
Vorteilhaft ist, daß keine Gewöhnung eintritt. Manchmal ist
die Wirkung nicht ausreichend. Dann muß auf ein
Hypnotikum zurückgegriffen werden.
Verlauf und Prognose: Die medikamentöse Therapie
unterstützt
oft
wirkungsvoll
die
notwendigen
pädagogischen Maßnahmen, die für den überdauernden
Therapieerfolg verantwortlich sind.
VI. Andere Verhaltensstörungen
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
45
Hypothetische Wirkungsweise: Genutzt wird der
sedierende Effekt; bei höherer Dosierung auch die
"intentionale Verarmung" und die "emotionale Indifferenz".
Unter diesen Wirkungen sollen Möglichkeiten für eine
soziale Integration als Voraussetzung für weitere
Persönlichkeitsentwicklungen geschaffen werden. Wie bei
der "antipsychotischen" Wirkung ist dies keine direkte
Wirkung der Medikamente. Im Unterschied zum
"antipsychotischen" Effekt, bei dem die Neuroleptika die
Bedingungen für eine innere (psychische) ReOrganisation schaffen, muß die Re-Organisation hier über
pädagogisch-therapeutische Maßnahmen vom sozialen
Umfeld ausgehen.
Klinische Bilder: Im Prinzip geht man davon aus, daß es
sich bei diesen Verhaltensauffälligkeiten um "nicht
krankheitsbedingte" Störungen handelt. Unter dieser
Kategorie findet sich eine Vielfalt von gelernten
Verhaltensweisen, die für die Betroffenen das Risiko
sozialer Isolation und Einschränkungen ihrer persönlichen
Freiheit bringen. In der Regel handelt es sich um
Verhaltensweisen
mit
aggressiven
und/oder
autoaggressiven Tendenzen, die eine schwerwiegende
Belastung für das Umfeld darstellen. Ohne Zweifel finden
sich unter den "Verhaltensstörungen" aber auch nicht
erkannte "krankheitsbedingte" psychische Störungen.
Wahl der Medikamente, Dosierung: In der Regel wird man
die sedierende Wirkung schwachpotenter Neuroleptika in
mittlerer oder hoher Dosierung nutzen; eventuell ist der
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
46
Versuch einer Kombination mit einem hochpotenten Mittel
angezeigt
Verlauf und Prognose: Die Berechtigung für eine
Pharmakotherapie ist erst gegeben, wenn andere
Versuche nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt haben
und die Gefahr besteht, daß durch Verfestigung der
jeweiligen sozialen Rolle, z.B. als "Störer", die
Möglichkeiten einer positiven Veränderung immer
schlechter werden. Neuroleptika können in diesen Fällen
unterhalb der Schwelle für unerwünschte Wirkungen nicht
effektiv eingesetzt werden. Man wird also zumindest die
sedierende Wirkung in Kauf nehmen müssen. Bei höherer
Dosierung und der Anwendung von hochpotenten
Neuroleptika ist auch die spezifische neuroleptische
Wirkung
nicht
zu
vermeiden.
Die
erreichbare
Entspannung der sozialen Situation kann zum Umlernen
genutzt werden. Auf der Seite der Bezugsgruppe
einschließlich der pädagogischen Mitarbeiter kann zum
Beispiel Entängstigung eintreten, und es können sich so
neue Erwartungen an den Betroffenen herausbilden. Auf
der Seite des Betroffenen ergeben sich Möglichkeiten,
sich in anderen, weniger störenden Interaktionsmustern
zu erleben. Dies sind die Voraussetzungen für eine
Aufgabe gewohnter Verhaltensweisen. Diese Zielsetzung
ist nur erreichbar, wenn die medikamentöse Behandlung
in einen pädagogisch-therapeutischen Gesamtplan
eingebettet ist.
Erfolge sind schwer zu erreichen und hängen weniger von
der Pharmakotherapie als von den anderen Maßnahmen
ab. Von vornherein ist eine langwierige Behandlung
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
47
einzuplanen. Vor Ablauf eines halben Jahres wird sich
kein Erfolg erreichen lassen. Ein- bis zweijährige
Behandlungen sind die Regel. Es besteht die Gefahr, daß
bei unklarer Erfolgseinschätzung für eine Beendigung
keine aus- reichenden Gründe vorliegen und die
Medikamente auch dann weitergegeben werden, wenn sie
nicht erfolgreich waren. Dies ist eine spezifische Gefahr
bei der Anwendung von Neuroleptika. Sie vermitteln über
die sedierenden Effekte auch dann den Eindruck, daß sie
wirksam sind, wenn die angestrebten Veränderungen
nicht erreicht werden, also zum Beispiel aggressive
Tendenzen weiter bestehen. In Hinblick auf die oft
ungünstigen Voraussetzungen für eine Weiterbehandlung
ohne Medikamente, ist dieser inkorrekte Umgang mit den
Neuroleptika kaum zu verhindern.
2. Antidepressiva
Da die Antidepressiva bei Menschen mit geistiger
Behinderung wesentlich seltener angewandt werden als die
Neuroleptika, liegen auch weniger Erfahrungen mit diesen
Mitteln vor. Die klassische Indikation ist die endogene
Depression bzw., im modernen Sprachgebrauch, die "major
depression". Soweit die diagnostischen Kriterien zur
Erfassung depressiver Störungen bei geistig Behinderten
anwendbar sind, kann man davon ausgehen, daß man mit
ihnen die gleichen Erfolge erzielen kann, wie in der
allgemeinen Psychiatrie. Das Problem ist, daß die üblichen
Symptomlisten zumindest bei schwerer geistig Behinderten
modifiziert werden müssen (Sovner, 1986; Sovner u. Hurley,
1990; Meins, 1995). Da allgemein anerkannte diagnostische
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
48
Kriterien noch fehlen, gibt es keine abgesicherte
Verordnungspraxis. Sovner und Hurley (1983) betonen, daß
die depressive Symptomatik bei diesem Personenkreis sich
hauptsächlich in aggressivem Verhalten, Rückzug und
körperlichen Beschwerden zeigen kann. Kastner und
Mitarbeiter (1993) nutzten zur Diagnose vier Symptome,
nämlich Reizbarkeit, Schlafstörungen, aggressives oder
autoaggressives Verhalten und periodenhaft auftretende
Verhaltensstörungen. Meins (1995) empfiehlt, daß neben den
klassischen
depressiven
Symptomen
auch
reizbare
Stimmung, aggressives und autoaggressives Verhalten,
Stereotypien, Schreien und unvermittelt auftretendes Weinen
berücksichtigt werden sollten. Mit dieser notwendigen
Erweiterung der Symptomlisten geht viel an diagnostischer
Sicherheit verloren, um die man sich in der allgemeinen
Psychiatrie erfolgreich bemüht hat. Damit wird die Grenze zu
Verhaltensstörungen mit anderer Ursache wieder unscharf.
Die Hoffnungen, mit Antidepressiva Verhaltensstörungen in
einem allgemeinen Sinne positiv beeinflussen zu können,
haben sich nicht erfüllt. Diese Hoffnung bezog sich
insbesondere auf aggressives und selbstverletzendes
Verhalten bei schwerer geistig behinderten Menschen, weil
man dieses als möglichen Ausdruck einer depressiven
Störung ansah. Die Literatur zu diesem Thema verweist auf
widersprüchliche Tendenzen, ist im Ganzen jedoch nicht
ermutigend, zumal auch Hinweise auf Verschlechterung des
Verhaltens unter Behandlung mit Antidepressiva vorliegen (Lit.
bei Gadow u. Poling, 1988, S216 f, Schaal u. Hackenberg,
1994, S.128). Diese Untersuchungen beziehen sich
vorwiegend auf Imipramin, einen klassischen Vertreter der
trizyklischen Antidepressiva. Allerdings gibt es in der
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
49
Forschung ein wachsendes Interesse an Dysfunktionen im
Serotoninstoffwechsel, denen man eine bedeutsame Rolle bei
der Entstehung von Aggression und Depression zuschreibt
(Deb u. Fraser,1994). Man erhofft sich einen positven Effekt
von bestimmten Antidepressiva, die als spezifische Serotonin
Re-uptake-Hemmer gelten (z.B. Fluoxetin). Dies würde der
Hoffnung wieder Auftrieb geben, Antidepressiva gezielt gegen
Aggression und selbstverletzendes Verhalten (SIB) einsetzen
zu können.
Imipramin als trizyklisches Antidepressivum wurde auch zur
Behandlung von nächtlichem Einnässen bei geistig
behinderten Personen eingesetzt. Die bei nicht geistig
behinderten Kindern und Jugendlichen unbestrittenen Erfolge
konnten hier nicht beobachtet werden (Lit. siehe Gadow u.
Poling, 1988, S.220). Enttäuschend sind auch die Erfahrungen
bei
der
Behandlung
von
Verhaltensstörungen
in
Zusammenhang mit autistischem Syndrom (Gadow u. Poling,
S.216). Über den Einsatz dieser Mittel bei Zwangsstörungen
(z.B. mit Clomipramin) liegen keine Erfahrungen vor. Auch die
Anwendung als angstlösendes Mittel (z.B. Doxepin) spielt
keine nennenswerte Rolle.
Es bleibt also die Indikation bei depressiven Verstimmungen.
Hier sollte man sich auf die klinischen Bilder beschränken, die
mit einiger Sicherheit als "major depression" oder als
somatogene Depressionen identifiziert werden können.
Eventuell ist ein Versuch bei schweren chronischen
depressiven Syndromen gerechtfertigt, die nicht in das
Schema der "major depression" passen, sondern eher als
Dysthymia (vgl. ICD 10) eingeordnet werden könnten.
Abzuraten ist der Einsatz bei schwer geistig behinderten
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
50
Personen, bei denen der Zusammenhang mit einer
depressiven Störung nicht mit genügender Sicherheit
hergestellt werden kann.
Die Auswahl unter den verwirrend vielfältigen antidepressiven
Medikamenten
wird
dadurch
erleichtert,
daß
pharmakospezifische Eigenschaften, die unter verschiedenen
Bedingungen
einen
Therapieerfolg
oder
Mißerfolg
voraussagen lassen, bisher nicht gefunden werden konnten
(Schmidt, Grohmann u. Rüther, 1994, S.13). Außerdem zeigt
die spezifische antidepressive Wirksamkeit der einzelnen
Antidepressiva überraschenderweise keine überzeugenden
Unterschiede (z.B. Berger u. Emrich, 1989; zit. n. Dose, S.39).
Die antidepressiven Mittel können daher nach ihrem
Begleitwirkungsspektrum ausgesucht werden. Wegen der
sedierenden
Wirkung
bietet
sich
Amitriptylin
an.
Erfahrungsgemäß
haben
sedierende
trizyklische
Antidepressiva weniger ernsthaft störende Nebenwirkungen
als die Mittel mit aktivierender Wirkung (Schmidt, Grohmann u.
Rüther, 1994, S.10). Dies betrifft insbesondere das Symptom
"innere Unruhe". In Hinblick auf die eingeschränkte Fähigkeit
geistig Behinderter, Veränderungen des inneren Erlebens
richtig einzuordnen und zu verarbeiten, ist diese
Nebenwirkung ernst zu nehmen. Aber auch andere
Nebenwirkungen sind geringer, wie zum Beispiel Hypotonie,
Übelkeit, Schwitzen. In der zusammenfassenden Übersicht
(Tabelle 3) sind die Nebenwirkungen von Amitriptylin und
Clomipramin gegenübergestellt (Schmidt, Grohmann u.
Rüther, 1994, S.10). Sollen die vegetativen Nebenwirkungen
minimiert werden, so sollte Desipramin bevorzugt werden oder
auf ein neueres Mittel übergegangen werden (z.B.
Fluvoxamin)
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
51
Wie bei den Neuroleptika ist auch hier der Eintritt der
spezifischen Wirkung verzögert. Er ist erst nach 10 bis 14
Tagen zu erwarten. Schneller - meist schon am ersten Tag tritt die dämpfende Wirkung ein. Die Nebenwirkungen der
trizyklischen Antidepressiva sind vielfältig, führen aber selten
zu
einem
Abbruch
der
Behandlung.
Trizyklische
Antidepressiva können delirante Zustände auslösen, z. B. in
Zusammenhang mit einem schwachpotenten Neuroleptikum
oder mit einem Anticholinergikum. Das ist bedeutsam, weil die
Kombination von Neuroleptika und Antidepressiva wegen der
begleitenden Depression bei psychotischen Erkrankungen
häufig ist und Stoffwechselinteraktionen zu einem gesteigerten
Plasmaspiegel führen können. Bei Menschen mit geistiger
Behinderung besteht die Gefahr, daß sie durch eine durch das
Antidepressivum hervorgerufene gesteigerte Schweißneigung
in
Verbindung
mit
einer
reduzierten
Trinkmenge
(Appetitmangel) in einen chronischen Flüssigkeitsmangel
geraten, der ebenfalls das Risiko für die Auslösung eines
Delirs erhöht. Wie die meisten Neuroleptika senken auch die
trizyklischen Antidepressiva die Schwelle für das Auftreten
cerebraler
Anfälle;
hier
gelten
die
gleichen
Vorsichtsmaßnahmen wie bei der Anwendung von
Neuroleptika. Bei älteren und gehbehinderten Personen ist zu
beachten, daß diese Medikamente auch Schwindel
hervorrufen können, so daß Sturzgefahr bestehen kann. Dies
ist besonders wichtig, weil hypotone Kreislaufstörungen mit
Kollapsgefahr als Nebenwirkungen häufig sind und das
Sturzrisiko
verstärken.
Die
Häufigkeit
cardialer
Nebenwirkungen wird gewöhnlich - auch im Vergleich mit den
neueren Antidepressiva - überschätzt. Sie wird aber immerhin
mit
0,4%
angegeben,
wobei
Rhythmusund
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
52
Reizleitungsstörungen am häufigsten genannt
(Schmidt, Grohmann u. Rüther, 1994, S.12).
Amitriptylin
Clomipramin
1,6
0,7
0,2
0,3
0,8
1,6
Müdigkeit
0,7
0,3
Tremor
0,8
1,3
Hypotonie
0,5
1,7
Übelkeit
0,1
1,0
Schwitzen
0,5
1,6
Miktionstörungen
0,9
0,7
Allergie
0,3
0,7
Leberwerterhöhung
0,8
0,8
Delirante Syndrome
Psychotische Syndrome
Unruhe
werden
Tab. 3: Vergleich der Häufigkeiten von unerwünschten
Arznemittelwirkungen, die zum Absetzen des Medikamentes geführt
haben, von Amitriptylin und Clomipramin in ihrer Anwendung bei
endogenen Depressionen (die angebenen Zahlen sind Prozentangaben)
Aus Schmidt, Grohmann u. Rüther (1994), verändert.
Insbesondere bei Risikopatienten sind daher EKG-Kontrollen
notwendig. Wichtig ist auf regelmäßigen Stuhlgang zu achten,
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
53
da eine häufig bereits bestehende Obstipationstendenz durch
trizyklische Antidepressiva - bis hin zum Ileus - verstärkt
werden
kann.
Schwer
zu
erkennen
sind
auch
Blasenentleerungsstörungen. Bei Patienten, die nicht
sprechen können, muß man auf Verhaltensauffälligkeiten
achten, um auf diese Störung aufmerksam zu werden. Eine
häufige Nebenwirkung ist die Mundtrockenheit. Manchmal ist
es nötig, zur Vermeidung von Speichelsteinen und
Soorbesiedelung eine spezielle Mundhygiene zu betreiben.
3. Stimmungsstabilisierende Medikamente
In der Behandlung von depressiven und manischen
Syndromen findet zur Zeit ein tiefgreifendes Umdenken statt.
Neben Lithiumsalzen gewinnen Valproat und Carbamazepin,
beides bewährte Antiepileptika, eine zunehmende Bedeutung.
In der Therapie akuter manischer Phasen und als
prophylaktisch wirkende Medikamente in der Latenzphase bei
unipolaren und bipolaren affektiven Störungen sollen sie eine
bessere Wirksamkeit haben als Lithiumsalze. Außerdem wird
ihre Anwendung bei Verhaltensstörungen bei dementen
Patienten und bei geistig behinderten Menschen geprüft.
Die Hoffnung auf Wirksamkeit dieser Medikamente bei
verhaltensgestörten Menschen mit geistiger Behinderung
beruhen auf der Annahme, daß viele affektive Störungen sich
bei diesem Personenkreis in einer anderen Weise
manifestieren und deshalb nicht diagnostiziert werden. Mit
einer verbesserten Diagnostik könnte man die Erkrankung
besser erkennen und behandeln. Kastner u. Mitarbeiter (1993)
gehen zum Beispiel unter Berufung auf Sovner von diesem
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
54
Konzept aus. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß diese
Mittel unabhängig von dem Vorliegen einer definierten
affektiven Störung über den stimmungsstabilisierenden Effekt
wirksam werden und so eine breitere Anwendung finden
könnten. Die Behandlung von unruhigen Patienten mit einem
Demenz-Syndrom (Mellow, 1993) ist ein Beispiel hierfür. Die
bisherigen Ergebnisse sind erfolgsversprechend. Allerdings
wurde Carbamazepin schon seit seiner Einführung als
Antiepileptikum
auch
zur
Behandlung
von
Verhaltensstörungen empfohlen. Die Erfolge bei geistig
behinderten Menschen waren nicht so überzeugend, daß
Carbamazepin den Verbrauch von Neuroleptika wesentlich
hätte einschränken können. Das spricht allerdings nicht
unbedingt für eine schlechtere Wirksamkeit, zumal die
Wirkung von Neuroleptika bei dieser diffusen Indikation auch
nicht überzeugend ist. Möglicherweise sind hier irrationale
Faktoren bedeutsam und neuere kontrollierte Studien können
das Verordnungsverhalten verändern, was in Hinblick auf die
Wirkung
und
Nebenwirkungen
der
Neuroleptika
wünschenswert wäre. Es fehlen jedoch noch Kriterien, die
eine rationale Anwendung dieser Medikamente ermöglichen.
Bei der Anwendung der Antikonvulsiva zur Behandlung von
affektiven Störungen gibt es auch ein juristisches Problem.
Weder Carbamazepin noch Valproat sind in Deutschland für
diese Indikationen uneingeschränkt zugelassen. Finzen (1993,
S. 146) verweist darauf, daß es sich hier um schon lange
eingeführte Medikamente handelt, deren Nebenwirkungen gut
bekannt sind; nach seiner Ansicht unterliegt die Anwendung in
diesen Fällen dem "kritischen Urteil des Arztes" ("ärztliche
Kurierfreiheit"). Allerdings müssen in diesen Fällen die
Betroffenen bzw. die gesetzlichen Vertreter darauf
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
55
aufmerksam gemacht werden, daß es sich um eine noch nicht
vom Bundesgesundheitsamt zugelassene Indikation handelt.
Valproat
Valproat ist zur Zeit als Psychopharmakon in Deutschland
noch nicht gebräuchlich. Die Wirksamkeit bei der Behandlung
akuter Manien, insbesondere bei manischen Syndromen bei
bipolaren Psychosen vom "rapid cycling"-Typ ist bewiesen (Lit.
bei Van Calker u. Walden, 1994). Ebenso abgesichert ist die
prophylaktische Wirksamkeit in der Latenzphase von
affektiven Psychosen. Auch zur Akutbehandlung eignet sich
Valproat, ist jedoch hier den traditionellen Antidepressiva
unterlegen. Es gibt Untersuchungen, die auf eine Wirksamkeit
bei geistig behinderten Menschen mit depressiver
Symptomatik und Verhaltensstörungen hinweisen (Sovner u.
Hurley, 1988; Kastner u. Miarbeiter,1993).
Ein Vorteil von Valproat bei der Behandlung manischer
Symptome ist die Möglichkeit des schnellen Aufdosierens. Im
Vergleich zu Lithium und Carbamazepin hat es weniger
Nebenwirkungen. Ernstzunehmen ist eine selten auftretende
toxische Schädigung der Leber, die nicht dosisabhängig ist
und sich nicht immer an veränderten Laborwerten erkennen
läßt. Wichtig sind daher Verhaltensbeobachtungen in den
ersten sechs Wochen (Schwäche, Teilnahmslosigkeit,
Appetitlosigkeit, Erbrechen, Unruhe u. a.). Patienten mit
mehreren Medikamenten haben offenbar ein höheres Risiko.
Noch seltener ist eine Pankreasaffektion. Bei anhaltender
Übelkeit und Abdominalbeschwerden sollte daher die
Serumamylase kontrolliert werden. Valproat kann auch zu
einem erhöhten Ammoniumspiegel führen. Für diese
Nebenwirkungen werden Medikamenteninteraktionen (z.B. mit
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
56
Diphenyhydantoin)
verantwortlich
gemacht.
Die
Hyperammonämie manifestiert sich u. a. durch apathisches
Verhalten, Brechreiz und Nahrungsverweigerung (Gadow u.
Poling,
1988,
175).
Beobachtet
werden
auch
Gewichtsprobleme, Müdigkeit, vorübergehender Haarausfall,
Tremor, Parästhesien und Blutungsneigung. Valproat verstärkt
die dämpfende Wirkung von Neuroleptika und Barbituraten.
Weitere Nebenwirkungen sowie die vorgeschriebenen
Laboruntersuchungen sind den entsprechenden Handbüchern
über antikonvulsive Medikamente zu entnehmen.
Carbamazepin
Ebenso wie Valproat ist auch Carbamazepin bei Manien
therapeutisch wirksam und wird erfolgreich prophylaktisch bei
affektiven und schizoaffektiven Psychosen eingesetzt.
Außerdem ist eine antidepressive Wirksamkeit nachgewiesen
(Lit. siehe Wunderlich, 1990). In der Behandlung von
hypomanischen Zuständen und als Prophylaxe bei bipolaren
affektiven Störungen hat sich Carbamazepin auch bei
Menschen mit geistiger Behinderung bewährt (Lit. siehe Deb
u. Fraser, 1974, S.263). Überwiegend positiv sind auch die
Berichte über Behandlungsversuche bei verhaltensgestörten
Menschen mit geistiger Behinderung. Unter den behandelten
Störungen finden sich unter anderem folgende Auffälligkeiten:
Überaktivität,
Stimmungsschwankungen,
Aufmerksamkeitsstörungen, Reizbarkeit und Aggressivität (Lit.
siehe Deb u.Fraser, S.264; Schaal u. Hackenberg, 1994,
S.130). Auffallenderweise wurden in ca. 6% paradoxe Effekte
beobachtet (erhöhte Impulsivität, Aggression, Reizbarkeit,
emotionale Labilität).
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
57
Eine wichtige Nebenwirkung der Carbamazepinbehandlung ist
ein Abfall der Leukozyten. Wenn die Leukozytenzahl unter
3000/mm3 bzw. die Zahl der Granulozyten unter 1000/mm3
fällt, muß die Therapie abgebrochen werden (Dose, 1993).
Das gleiche gilt, wenn die Zahl der Erythrozyten oder der
Thrombozyten einen kritischen Wert unterschreiten. Häufig
sind allergische Hautreaktionen (Rötung, Juckreiz; vorwiegend
an den lichtexponierten Stellen). Für diese Hautreaktion wird
eine Häufigkeit von 2,17% angegeben (Sillanpää, zit.n. Dose,
S.49). Tritt die Reaktion kurz nach Behandlungsbeginn auf
("Soforttyp") so muß die Behandlung abgebrochen werden, da
sich sonst schwerste Hautveränderungen entwickeln können
(Dermatitis exfoliativa). Bei einem späteren Auftreten kann
man versuchen, durch vorübergehende Dosisreduktion Abhilfe
zu schaffen. Durch seine enzyminduzierende Wirkung senkt
Carbamazepin den Blutspiegel vieler Pharmaka. Praktische
Bedeutung kann dies zum Beispiel bei der oralen
Kontrazeption haben. Weitere unerwünschte Nebenwirkungen
sind zum Beispiel Appetitlosigkeit, Übelkeit, Verstopfung oder
Durchfall. Bezüglich der notwendigen Laborkontrollen muß auf
die einschlägigen Handbücher verwiesen werden.
Lithium
Die klassische Anwendung von Lithium ist die Prophylaxe bei
uni- und bipolaren affektiven Psychosen und schizoaffektiven
Psychosen sowie zur Behandlung akuter manischer Zustände.
Als Zweitmedikament wird es neben Antidepressiva auch bei
der Behandlung von depressiven Zuständen verabreicht.
Lithium ist nicht zu empfehlen, wenn die Symptomatik mit
einem "rapid cycling" verbunden ist, da es in diesen Fällen zu
einer Verkürzung der Phasen kommen kann (Dose, S.41). Zu
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
58
der Gruppe der "rapid cycler" gehören Patienten, die
mindestens vier Krankheitsphasen bzw. zwei vollständige
bipolare Zyklen pro Jahr angeben (siehe Finzen, S.134). In bis
zu 30% soll die Lithium-Therapie ohne befriedigenden Erfolg
bleiben (Woggon, 1988, zit. n. Finzen, S.133).
Bipolare affektive Störungen und manische Syndrome sind
auch eine anerkannte Indikation für Lithium bei Menschen mit
geistiger Behinderung (Lit. bei Gadow u. Poling, 1988, S. 212).
Die Erfolge sind befriedigend. Dabei werden allerdings
Blutspiegel von bis zu 1,5 mÄqval/l in Kauf genommen, was
die Gefahr einer Intoxikation erhöht (s.u.).
In seiner Anwendung bei Verhaltensstörungen bei Menschen
mit geistiger Behinderung ist Lithium eines der am meisten
untersuchten Medikamenten. Befriedigende Ergebnisse
erzielte
Lithium
bei
aggressivem
Verhalten,
selbstverletzendem Verhalten, Hyperaktivität, antisozialem
Verhalten (Lit. bei Deb u.Fraser, 1994, S. 263; Gadow
u.Poling, 1988, S. 212; Schaal u. Hackenberg, 1994, S. 128).
Es verwundert, daß bei der langjährigen Erfahrung mit Lithium
und den guten Ergebnissen von wissenschaftlichen
Untersuchungen die Verbreitung dieses Medikamentes nicht
größer ist. Schaal und Hackenberg weisen darauf hin, daß auf
Grund
der
schwierigen
Methodik
die
Untersuchungsergebnisse möglicherweise einen zu positiven
Eindruck vermitteln. Ein anderer
Grund
könnte
sein,
daß
Lithium
wegen
Nebenwirkungen zu schwer zu kontrollieren ist.
seiner
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
59
Zunächst muß betont werden, daß Lithium keine
Nebenwirkungen hat, die die kognitiven Funktionen
herabsetzen. Problematisch ist jedoch die Gefahr einer
Intoxikation und die relativ enge therapeutische Breite. Aus
diesem Grund muß der Blutspiegel regelmäßig - mindestens
einmal im Monat - kontrolliert werden. In der allgemeinen
Psychiatrie hält man heute einen Serumspiegel zwischen 0,81,0 mmol/l auch für die therapeutische Phase für ausreichend.
Zur Prophylaxe reichen wesentlich niedrigere Werte aus; auch
Werte von 0,4 mmol/l werden als prophylaktisch wirksam
angesehen. Bei diesen im Vergleich zu früher niedrigen
Serumspiegelwerten ist das Risiko der Entwicklung einer
Intoxikation (>1,5 mmol/l) gering. Dies gilt auch für die
Intoxikationsgefahr bei der Kombination mit Neuroleptika.
Finzen (S.132) mahnt allerdings noch zur Vorsicht bei der
Kombination mit Haloperidol. Wichtig zur Vermeidung von
Intoxikationen ist eine ausreichende Zufuhr von Flüssigkeit
und Elektrolyten, was bei Menschen mit geistiger Behinderung
bei fieberhaften Erkrankungen oder bei warmem Wetter
besonders zu beachten ist. Durchfall ist ein weiterer Faktor,
der das Risiko erhöht. Auch eine Kontrolle der Nierenfunktion
ist in diesem Zusammenhang wichtig. Klinisch kündigt sich
eine Intoxikation durch Übelkeit, Erbrechen und Durchfall an.
Später entwickeln sich ein grobschlägiger Tremor,
verwaschene Sprache und ataktische Gangstörungen. Auch
Muskelzuckungen, Steigerung des Muskeltonus und cerebrale
Anfälle kommen vor. Schließlich kann sich über eine Phase
der Verwirrtheit und Somnolenz ein Koma entwickeln. Eine
Intoxikation muß immer stationär intensiv-medizinisch
behandelt werden.
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
60
Wichtige andere Nebenwirkungen sind Übelkeit, Völlegefühl,
vermehrte Flüssigkeitsaufnahme und -ausscheidung (Diabetes
insipidus),
Schilddrüsenfunktionsstörungen,
Ödeme,
verstärkte Akne und Psoriasis, cardiale Arrhythmien und
Gewichtsabnahme. Nähere Hinweise auf die Nebenwirkungen,
auf Kontraindikationen und die notwendigen Vor- und
Kontrolluntersuchungen finden sich in den entsprechenden
Handbüchern.
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
61
4. Tranquilizer
Als Tranquilizer werden heute praktisch nur noch
Benzodiazepine verordnet. Bei besonderen Indikationen
werden auch Beta-Blocker, sowie dämpfende Neuroleptika
oder
Antidepressiva
als
Tranquilizer
angewandt.
Benzodiazepine
wirken
entspannend,
angstlösend,
schlafanstoßend und antiaggressiv. Außerdem haben sie noch
eine muskelentspannende und eine antikonvulsive Wirkung.
Auf Grund des weiten Spektrums positiver psychischer Effekte
ist es nicht verwunderlich, daß Tranquilizer in der
Normalbevölkerung - im Gegensatz zu dem Personenkreis
geistig behinderter Menschen - zu den am häufigsten
verordneten Medikamenten gehören. Dabei verschwimmt bei
der Indikation oft die Grenze zwischen "krankhaften" und
"nicht krankhaften Störungen" . Die Vermutung liegt nahe, daß
die Funktion, die die Neuroleptika bei Menschen mit geistiger
Behinderung haben, in der übrigen Bevölkerung von den
Benzodiazepinen übernommen wird.
Bei der Auswahl der Medikamente wird man konfrontiert mit
den Hinweisen auf mittelspezifische Wirkungsspektren von
Seiten der Hersteller und den nüchternen Einschätzungen von
Praktikern. So meint zum Beispiel Finzen aus der klinischen
Perspektive, daß alle Benzodiazepine prinzipiell die gleichen
Wirkungen haben und das Erreichen einer spezifischen
Wirkung nur von der gewählten Dosis abhängt. Diese Ansicht
wird von Experten weitgehend gestützt (vgl. Rickels, 1986,
S.85). Unterschiede gibt es bezüglich der Wirkdauer, in der
Zeit bis zum Wirkungsbeginn und in der Wirkungsintensität.
Die Wirkdauer hängt von der Halbwertszeit ab (Diazepam z. B
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
62
über 50 Stunden; Bromazepam ca. 20 Stunden, Midazolam
ca. 3 Stunden) und von der Frage, ob das Mittel in einen
aktiven Metaboliten verwandelt wird, der dann wieder seine
eigene Halbwertszeit hat (wie zum Beispiel Diazepam). Mittel
mit raschem Wirkungseintritt sind zum Beispiel Lorazepam
und Bromazepam. Mittel mit raschem Wirkungseintritt und
kurzer Halbwertszeit stehen unter dem Verdacht, eher eine
Abhängigkeit zu erzeugen als andere. Für alle Benzodiazepine
gilt, daß ihre Wirkungen innerhalb von Monaten abnehmen.
Für die anxiolytische Wirkung allerdings behauptet Rickels
(S.85), daß kein Wirkungsverlust auftritt.
Die Abhängigkeit zeigt sich nicht unbedingt in einer Steigerung
der Dosis. Bei der sogenannten "low dosis dependency"
nehmen die Betroffenen über lange Zeiträume unabhängig
vom Weiterbestehen der zugrundeliegenden Störung
gleichbleibende relativ niedrige Dosen zur Absicherung ihres
Wohlbefindens. Auf Absetzversuche reagieren sie mit
Schlaflosigkeit, Angst und Unruhe. Da diese Form der
Abhängigkeit schon nach wenigen Wochen auftreten kann,
müssen Benzodiazepine grundsätzlich langsam abgesetzt
werden. Das gilt insbesondere für Menschen mit geistiger
Behinderung, bei denen die Form der Abhängigkeit noch nicht
erforscht ist und bei denen man die Symptome schwerer
erkennen kann. Neben dem Wirkungsverlust ist die
Entwicklung einer Abhängigkeit ein zweiter Grund, die
Anwendung von Benzodiazepinen zeitlich zu beschränken.
Bei der Anwendung von Benzodiazepinen können - als
Sofortreaktion oder um Wochen verzögert - "paradoxe
Reaktionen" auftreten. Diese sind in der Regel durch
aggressive Erregtheit und Schlaflosigkeit gekennzeichnet. Wie
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
63
bei älteren Menschen, so kann man auch bei Menschen mit
geistiger Behinderung von einem erhöhten Risiko für diese
Reaktion ausgehen. Bei langzeitiger Anwendung, zum Beispiel
im Rahmen einer antiepileptischen Behandlung mit
Clonazepam, sind häufig Verhaltensstörungen mit aggressiven
Tendenzen beobachtet worden, die auch als "paradoxe
Reaktion" oder als Wirkungswandel von Benzodiazepinen
aufgefaßt werden können. Ein weiteres Risiko, das allerdings
nur bei i.v. Applikation besteht (z.B. zur Sedierung oder zur
Unterbrechung eines Anfalls) ist eine Funktionsstörung des
Atemzentrums. Insbesondere bei hirngeschädigten Kindern
sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Eine
Sedierung zur Erzielung einer "Kurznarkose"
z.B. mit
Midazolam) ist prinzipiell wie eine Anästhesie vorzubereiten
und abzusichern.
Benzodiazepine gelten als nebenwirkungsarme Medikamente.
Trotzdem können unerwünschte Wirkungen auftreten. Neben
Müdigkeit finden sich Appetitsteigerung, Obstipation, und
neurologische Störungen wie Ataxie und Schwindel.
Intoxikationen sind, wenn nicht andere Komplikationen
hinzukommen, nicht lebensgefährlich. Sie manifestieren sich
durch eine allgemeine Apathie, delirartige Symptome,
muskuläre Schwäche, Gangstörungen und Schwindel.
Benzodiazepine werden bei Menschen mit geistiger
Behinderung eher selten angewandt. Im Rahmen einer
Psychopharmakotherapie werden sie bei folgenden Störungen
verordnet: reaktive Erregungszustände , Akathisie unter
neuroleptischer
Behandlung,
Angstzustände
bei
psychotischen Störungen (als unterstützende Medikation) und
bei Schlafstörungen. Außerhalb der Psychopharmakotherapie
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
64
werden Benzodiazepine zur starken Sedierung vor
schwierigen Untersuchungen und Behandlungen sowie zur
Anfallsunterbrechung angewandt. Die Auswahl bestimmt sich
nach den speziellen Erfordernissen. Für eine Sedierung vor
einer Untersuchung wird man ein sehr schnell und sehr kurz
wirkendes Mittel (z. B. Midazolam) und zur Regulierung des
Schlafes ist ein Mittel mit geringem "hang-over" wählen (z. B.
Lormetazepam), wobei die Nachwirkungen prinzipiell auch
über die Dosierung zu regeln sind. Zur Unterbrechung eines
epileptischen Anfalls haben sich Diazepam und Clonazepam
bewährt, wobei Clonazepam stärker wirkt und Diazepam den
Vorteil hat, als Rectiole verabreicht werden zu können.
Diazepam ist zum Beispiel auch für eine zeitlich befristete
Gabe zum Zweck einer länger dauernden Sedierung geeignet.
Für den oft notwendigen langfristigen Gebrauch zur
Behandlung einer Akathisie oder einer Angstsymptomatik ist
im Prinzip kein Mittel besonders gut geeignet.In der Praxis
sind neben Diazepam oft Bromazepam und Clotiazepam
üblich. Die undifferenzierte Anwendung von Benzodiazepinen
bei "Verhaltensstörungen" wird in der Literatur als nicht
erfolgreich dargestellt (Lit. siehe Gadow u. Poling, 1988,
S.208)
5. Stimulantien
Stimulantien - in Deutschland wird meist Methylphenidat
angewandt - haben in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
einen festen Platz im Rahmen der Therapie des
Aufmerksamkeit-Defizit-Syndroms und es gibt Tendenzen, die
Anwendung auf Erwachsene auszuweiten. Bei Menschen mit
geistiger Behinderung ist die Behandlung mit Stimulantien
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
65
umstritten. Das betrifft sowohl ihre Anwendung beim
Aufmerksamkeit-Defizit-Syndrom als auch bei nicht näher
definierten Verhaltensstörungen (Lit. siehe Deb u. Fraser,
1994, S. 266). Die ablehnende Haltung wird am schärfsten
durch Aman (1982, S. 485) ausgedrückt, wenn er sagt, "daß
gegenwärtig kein zwingender Beweis vorliegt, daß
Stimulantien eine bedeutsame Rolle bei der Behandlung
geistig behinderter Personen spielen sollten." Eine etwas
positivere Bewertung finden dagegen, gestützt auf eine
umfangreiche Literaturauswertung, Gadow und Poling (1988,
S. 59).
In Deutschland hat sich die Stimulantienbehandlung bei
geistig behinderten Menschen nicht durchgesetzt. Eine
Schwierigkeit ist sicherlich, daß Methylphenidat den
Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes unterliegt. Zum
anderen sind die Nebenwirkungen im Verhältnis zu den
Erfolgsraten zu schwerwiegend. Gadow und Poling (S.75f)
schätzen Stimulantien als "sichere" Medikamente ein, weisen
aber auf folgende Nebenwirkungen hin: Schlafstörungen,
Appetitverlust, negatives Aussehen ("amphetamine look"),
starres Verhalten, (wie "Zombies"), Apathie, sozialer Rückzug,
Schwindelgefühl,
unwillkürliche
Muskelbewegungen,,
Stereotypien, Anfallsprovokation, Provokation psychotischer
Symptome, cardiovaskuläre Störungen (z.B. arterieller
Bluthochdruck) und Wachstums- störungen.
7. Andere Medikamente
Neben den aufgeführten Medikamentengruppen gibt es eine
Fülle von verschiedenen Pharmaka, bei denen man einen
psychotropen Effekt nachgewiesen hat und deren Wirksamkeit
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
66
bei Verhaltensstörungen oder bestimmten definierten
Syndromen überprüft werden. Hierzu gehören zum Beispiel
Opiatantagonisten (gegen selbstverletzendes Verhalten),
Phenytoin (gegen aggressive Tendenzen), Beta-Blocker
(gegen aggressive Tendenzen), Serotoninantagonisten (bei
aggressiven Verhaltensstörungen) und Amantadine (gegen
aggressive Verhaltensstö
rungen). Diese Medikamente spielen zur Zeit in Deutschland
mit der angegebenen Indikation keine Rolle.
Gesetzliche
Grundlagen
zur
Anwendung
von
Psychopharmaka
Absicherung
einer
humanen
Verordnungspraxis
In Hinblick auf die häufige Anwendung von Psychopharmaka
bei Menschen mit geistiger Behinderung ohne eindeutige
psychiatrische
Indikation
besteht
ein
besonderes
Schutzbedürfnis für diesen Personenkreis. Das 1992 in Kraft
getretene Betreuungsgesetz (Bundesgesetzblatt, 1990) hat in
diesem Bereich eine höhere Sensibilität geschaffen. Die
Probleme werden besser erkannt und Nachlässigkeiten sind
kontrollierbar geworden.
Die durch das Betreuungsgesetz bewußt gestärkte
emanzipatorisch wirkende Tendenz hat allerdings in diesem
Zusammenhang eine fragwürdige Konsequenz. Bei der
Abschätzung gesundheitlicher Risiken eines psychotropen
Medikaments und des erreichbaren Erfolgs ist ein Mensch mit
geistiger
Behinderung
prinzipiell
überfordert.
Die
Einwilligungsfähigkeit
ist
mehr
als
"natürliche
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
67
Handlungsfähigkeit" (Münchner Kommentar, Familienrecht)
und darf nicht überstrapaziert werden. Insofern ist die zu
beobachtende Tendenz bedenklich, unter Berufung auf die zu
respektierende Eigenverantwortlichkeit die Gabe von
Psychopharmaka durch die Zustimmung der Betroffenen
juristisch abzusichern. Wenn derartig schwierige Fragen zur
Entscheidung anstehen, muß eine Betreuung eingerichtet
werden (vgl. hierzu Stolz, 1995).
Im Betreuungsgesetz finden sich zwei Paragraphen, die die
Anwendung von Psychopharmaka bei Erwachsenen in zwei
ganz unterschiedlichen Zielsetzungen regeln. Durch den
Paragraphen 1904 BGB wird festgelegt, unter welchen
Bedingungen die Verabreichung eines Medikaments als
Heilmittel einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung
bedarf. Durch den Paragraphen 1906, 4 BGB werden
Medikamente
freiheitsentziehenden
Maßnahmen
(z.B.
Fixieren) gleichgestellt, wenn sie diesem Zweck dienen. In
dieser Zweiteilung findet sich die weiter oben angesprochene
Unterscheidung zwischen "krankheitsbedingten" und "nichtkrankheitsbedingten" Indikationen wieder. Daß die Gabe eines
Medikamentes unter Umständen als "freiheitsentziehende
Maßnahme" einzuschätzen ist, muß als ein bedeutsamer
Schritt zum Schutz der Betroffenen angesehen werden. Denn
mit dieser Gleichstellung sind entsprechende gerichtliche
Kontrollen verbunden, die tendenziell mehr Transparenz und
Sicherheit bringen als die Regelungen durch Paragraph 1904
BGB. Die Prüfung der gesundheitlichen Konsequenzen nach
Paragraph 1904 BGB ist übrigens dadurch nicht unnötig
geworden (vgl.Münchner Kommentar). Leider kann diese
Bestimmung leicht umgangen werden. Bei enger Auslegung
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
68
des Betreuungsgesetzes ergibt sich dafür sogar unter
Umständen ein gewisser "Sachzwang" (Gaedt u. Lang, 1992).
Die Regelungen des Paragraphen 1904 BGB beziehen sich
auf Maßnahmen, die zum Tode oder zu einem schweren und
länger dauernden gesundheitlichen Schaden führen können.
In der Rechtspraxis wird diesen Regelungen ein sehr
eingeengter Gesundheitsbegriff zugrunde gelegt. Die
angestrebten, in die Persönlichkeit eingreifenden Wirkungen
der Neuroleptika zum Beispiel werden dabei nicht
berücksichtigt.
Man
überprüft
gewöhnlich
nur
die
Nebenwirkungen und kommt zu dem Schluß, daß
Psychopharmaka,
wenn
nicht
zusätzliche
Risiken
hinzukommen, nicht genehmigungspflichtig sind. Damit wird
gleichzeitig die bei Neuroleptikabehandlung so wichtige Frage
nach dem langfristigen Nutzen für die Betroffenen einer
gerichtlichen Überprüfung entzogen. Vor allem aber wird
dadurch die Verantwortung auf die Betreuer abgewälzt, die insbesondere wenn es sich um nicht-professionelle Betreuer
handelt - mit diesen Fragen überfordert sind. Es gibt sicherlich
Richter, die eine andere Auffassung vertreten, die geschilderte
Praxis ist jedoch weit verbreitet (vgl. hierzu auch Stolz, 1994).
Das Risiko ist groß, daß der erhoffte Kontrollaspekt in den
Hintergrund tritt. Im Falle von Psychopharmaka, die mit einer
medizinischen Indikation verabreicht werden, bedeutet das
allerdings keine Benachteiligung geistig behinderter Menschen
im Vergleich zu anderen psychiatrischen Patienten.
Anders ist es zu beurteilen, wenn es sich bei der
Verabreichung des Psychopharmakons um eine angestrebte
freiheitsentziehende Maßnahme im Sinne des Paragraphen
1906, 4 BGB handelt. Hier sind die durch das Gesetz
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
69
vorgegebenen gerichtlichen Kontrollen unentbehrlich, weil es
um Disziplinierungsmaßnahmen oder möglicherweise um
Anpassungsstrategien
an
unangemessene
Lebensbedingungen geht, also um prinzipiell schwere Eingriffe
in die Grundrechte geistig behinderter Menschen. Mit diesen
Zielsetzungen werden Psychopharmaka nicht geistig
behinderten Menschen, zumindest im Erwachsenenalter, nicht
verabreicht. Um so kritischer ist es zu bewerten, wenn die
Regelungen des Paragraphen 1906, 4 BGB umgangen
werden und so eine vom Betreuungsgesetz eingeführte
Kontrolle unwirksam gemacht wird. Das aber ist, wie nicht
anders zu erwarten, die Regel. Es widerspricht dem
Selbstverständnis der Ärzte, Medikamente zum Zweck einer
Freiheitsentziehung zu verordnen. Verständlicherweise
werden
sie
versuchen,
in
den
gewohnten
Begründungszusammenhängen zu bleiben und auch in diesen
Fällen eine krankhafte Störung diagnostizieren. Damit sind die
nach Paragraph 1906 BGB für freiheitsentziehende
Maßnahmen vorgesehenen Kontrollen nicht notwendig und als
Heilmittel sind Pychopharmaka in der Regel nach Paragraph
1904 BGB nicht genehmigungspflichtig. Die angestrebte
freiheitsentziehende Maßnahme kann trotzdem durchgeführt
werden, weil sie als nicht intendierter Nebeneffekt einer
therapeutischen Maßnahme aufgefaßt werden kann (vgl.
Münchner Kommentar).
Es
kommt
hinzu,
daß
nach
der
herrschenden
Rechtsauffassung
das
Betreuungsgesetz
nicht
für
Maßnahmen zum Schutze Dritter oder von Sachwerten
herangezogen werden kann (vgl. Münchner Kommentar). Nur
wenige Richter vertreten offensiv die Rechtsauffassung, daß
das Betreuungsgesetz flexibel angewandt werden muß, wenn
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
70
es seine Zielsetzung erreichen will. Nach dieser
Außenseiterposition
ist
die
Genehmigung
solcher
drittschützender
Maßnahmen
auch
nach
dem
Betreuungsgesetz zulässig (Pardey, 1995, a u. b). Nach der
herrschenden Rechtssprechung kann jedoch zur Zeit eine
medikamentöse Beeinflussung nicht krankheitsbedingter
aggressiver
Verhaltensweisen,
um
die
es
bei
freiheitsentziehenden Maßnahmen häufig geht, nicht über das
Betreuungsgesetz genehmigt werden, selbst wenn man sie
beantragen würde. Dies wäre nur im Rahmen einer öffentlichrechtlichen
Unterbringung
nach
dem
jeweiligen
Landesunterbringungsgesetz ("PsychKG") möglich. In einigen
Bundesländern, so zum Beispiel in Niedersachsen, können
diese Maßnahmen nur in psychiatrischen Kliniken
durchgeführt werden. Zwangsläufig entstünde dann die
paradoxe Situation, daß man einen geistig behinderten
Menschen
mit
einer
nicht-krankheitsbedingten
Verhaltensstörung in die Psychiatrie einweisen müßte. Das ist
unzumutbar und wird deshalb umgangen, indem man die
Verabreichung des Psychopharmakons in den Rahmen einer
Heilbehandlung stellt.
Es ist jedoch auch fraglich, ob eine Absicherung der Rechte
behinderter Menschen durch die Gerichte ausreicht. Vielmehr
erscheint es notwendig, neben der gerichtlichen Absicherung
eine humane Praxis im Umgang mit Psychopharmaka
aufzubauen und zu pflegen (vgl. Gaedt u. Lang, 1992 u.
Gaedt, 1993). Zu dieser Praxis gehört als ein erster und
wichtigster Schritt der Verzicht auf das ärztliche
Entscheidungsmonopol. Der Arzt ist sicherlich der Experte, der
die gesundheitlichen Risiken der Psychopharmaka, aber auch
ihren möglichen Nutzen am besten kennt. Die Anwendung
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
71
eines psychotropen Medikaments ist jedoch nur selten eine
rein gesundheitliche Maßnahme. Bei der Verstrickung von
Interessen,
die
immer
bei
der
Verordnung
von
Psychopharmaka zu beachten ist, ergibt sich die
Notwendigkeit, alle von der Entscheidung Betroffenen in die
Diskussion und die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Das
betrifft die Person, die das Medikament erhalten soll, die
pädagogischen Mitarbeiter, die Angehörigen und die
gesetzlichen Betreuer. Entscheidungen sollten nur auf
Konsensbasis gefällt werden. Das Expertenwissen des Arztes
muß in einem kontinuierlichen Prozeß an die anderen
Beteiligten weitergegeben werden. Aus diesem Grunde sind
Fortbildungsveranstaltungen
anzubieten,
an
denen
insbesondere auch die Betreuer und Betreuerinnen sowie die
Angehörigen teilnehmen können. Schließlich ist es notwendig,
alle Medikamentengaben, die in ihrer Zielsetzung
freiheitsentziehende Maßnahmen sind, also den Regelungen
des Paragraphen 1906, 4 BGB unterworfen sind, öffentlich zur
Diskussion zu stellen. Öffentlich heißt hier, daß diese
Maßnahmen in einem Gremium besprochen werden, in dem
neben den verordnenden Ärzten und pädagogischen
Mitarbeitern auch Vertreter der Angehörigen und der
gesetzlichen Vertreter mitarbeiten.
Empfehlungen zum Umgang mit Psychopharmaka
Wegen der vielen Risiken, des oft fraglichen Nutzens und der
juristischen
Implikationen
sind
beim
Umgang
mit
Psychopharmaka
besondere
Regeln
zu
beachten.
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
72
Wünschenswert wären hierbei Richtlinien, die dem Praktiker
eine Orientierung geben können. Seidel (1994, S. 244) hat auf
diese
Notwendigkeit
hingewiesen
und
in
diesem
Zusammenhang Einfeld (1990) zitiert, der ähnlich wie Sovner
und Hurley (1985) für den englischen Sprachraum
entsprechende Vorschläge gemacht hat.
Eine solche Orientierung sollte folgende Punkte berücksichtigen:
1. Bevor es zur Diskussion über möglichen Einsatz eines
psychotropen Medikamentes kommt, muß geprüft werden, ob
das angestrebte Ziel nicht über andere Maßnahmen
erreichbar ist. Zu diesen Diskussionen ist der Arzt in seiner
Rolle als Experte für Möglichkeiten, Risiken und Grenzen einer
Pharmakotherapie hinzuzuziehen.
2. Offene Diskussion aller unterschiedlichen Interessen. Diese
Klärung ist notwendig, damit nicht der falsche Eindruck
entsteht, es würde sich um eine rein medizinische Maßnahme
handeln. Nur auf diese Weise ist die Mitverantwortung der
Beteiligten an der Verordnung deutlich zu machen. Auf diesem
Wege entsteht ein gemeinsames Interesse, die Maßnahme
erfolgreich zu gestalten und negative Auswirkungen zu
minimieren. Die Betroffenen sollen in diese Gespräche soweit
als möglich einbezogen werden.
3. Es ist darauf zu achten, daß Entscheidungen nur auf
Konsensbasis sinnvoll sind. Anderenfalls ist das Risiko eines
Mißerfolgs zu groß. Der angestrebte Konsens sollte auch die
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
73
Betroffenen mit einbeziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob
man sie als "einwilligungsfähig" ansieht oder nicht.
4. Vor Beginn der Psychopharmakotherapie muß ein
umfassender Gesamtplan erstellt werden. Je nach aktueller
Situation können zusätzliche Maßnahmen eher in den
Hintergrund treten oder aber zur Vorbedingung der geplanten
Therapie werden. Im Falle einer Verordnung im Sinne einer
freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 1906, 4 BGB) sind
zusätzliche Maßnahmen unverzichtbar. Hier muß deutlich
werden, wie man die medikamentöse Wirkung im Interesse
der Betroffenen nutzen will.
5. Verordnungen von Psychopharmaka müssen zeitlich
befristet sein. Schon bei Behandlungsbeginn muß ein Zeitplan
für Kontrollen sowie für Reduktions- und Absetzversuche
festgelegt werden. Vor der geplanten Beendigung sind erneut
Gespräche mit allen Beteiligten zu führen.
6. Zur Kontrolle des Erfolgs der Pharmakotherapie ist eine
sorgfältige Dokumentation durchzuführen. Diese Dokumentation muß neben einer Diagnose auch eine Beschreibung der
Zielsymptome enthalten. In regelmäßigen Abständen muß die
Wirkung
einschließlich
der
unerwünschten
Wirkung
eingeschätzt werden. In der Anfangsphase oder nach
Änderung der Dosis bzw. des Medikaments muß diese
Einschätzung wöchentlich durchgeführt werden. Nach vier
Wochen sind größere Abstände möglich. Entsprechend einem
festgelegten Schema müssen auch die notwendigen
klinischen und Laboruntersuchungen durchgeführt werden.
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
74
7. Eine Pharmakotherapie muß beendet werden, wenn sie
nicht innerhalb von einem Jahr den angestrebten Erfolg erzielt
hat bzw. wenn die Nebenwirkungen in einem ungünstigen
Verhältnis zum erreichten Erfolg stehen.
8. Soweit es sich um eine Behandlung im Sinne von §1906, 4
BGB handelt, ist der Verlauf in einem übergeordneten
Gremium zu diskutieren, in dem neben Ärzten und
pädagogischen Mitarbeitern auch Vertreter von Angehörigen
und der gesetzlichen Betreuer mitarbeiten.
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
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Kurzbezeichnung
Indikationsgruppe
Präparatename
Amitriptylin
Antidepressivum
Novoprotect, Saroten,
Amitryptilin, Laroxyl,
Syneudon
Bromazepam
Tranquilizer
Lexotanil 6,neo OPT,
durazanil 6, Gytil 6,
Normoc
Biperiden
Anticholinergikum
Akineton
Carbamazepin
Antikonvulsivum
sin, Sirtal,Fokalepsin,
Carbagamma, FinlepTegretal, Timonil
Chloralhydrat
Hypnotikum
Chloraldurat
Chlorpromazin
Neuroleptikum
Propaphenin
Clomethiazol
Hypnotikum
Antikonvulsivum
Distraneurin
Clomipramin
Antidepressivum
Anafranil, Hydiphen
Clonazepam
Antikonvulsivum
Rivotril
Clonidin
Antihypertonikum
Isoglaucon, Mirfat,
Catapresan, Dispaclonidin Dixarit, Haemiton,
Paracefan
Clotiazepam
Tranquilizer
Trecalmo
Desipramin
Antidepressivum
Pertofran
Diazepam
Tranquilizer
duradiazepam, Faustan
Lamra, Stesolid, Valiquid, Valium
Clozapin
atyp. Neuroleptikum
Leponex
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
81
Doxepin
Antidepressivum
Aponal, Doxepin, Doxepin dura, Mareen 50,
Sinquan
Kurzbezeichnung
Indikationsgruppe
Präparatename
Flunitrazepam
Hypnotikum
Rohypnol
Fluoxetin
Antidepressivum
Fluctin
Flupentixol
Neurroleptikum
Fluanxol
Fluphenazin
Neuroleptikum
Dapotum, Lyogen, Omca, Lyorodin
Fluvoxamin
Antidepressivum
Fevarin
Haloperidol
Neuroleptikum
Buteridol, duraperidol,
Haldol,HaloperidolGRY, Sigaperidol
Imipramin
Antidepressivum
Pryleugan, Tofranil
Levodopa
Parkinsonmittel
Dopaflex, Dopamin
Levomepromazin
Neuroleptikum
Neurocil, Tisercin
Lithium
Stimmungsstabilisator
Hypnorex, leukomineRase Li 450, Quilonum
Lorazepam
Tranquilizer
duralozam, Laubeel
Lormetazepam
Hypnotikum
Lormeta, Noctamid
Repocal,
Ergocalm, Loretam,
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
82
Kurzbezeichnung
Indikationsgruppe
Präparatename
Maprotilin
Antidepressivum
-
neural, Deprilept, Kanopan, Ludiomil, Mapro
GRY, Mirpan,
Methylphenidat
Psychoanaleptikum
Ritalin
Periciazin
Neuroleptikum
Neuleptil (in Deutschland nicht registriert)
Perphenazin
Neuroleptikum
Decentan
Pimozid
Neuroleptikum
Antalon, Orap
Pipamperon
Neuroleptikum
Dipiperon
Propranolol
Rezeptorenblocker
Beta-Timelets, Dociton,
EfektololIndobloc, Ob siddan, Prophylux, Pro
pranolol-GRY, Propra
nur
Sulpirid
atyp. Neuroleptikum
Arminol. Dogmatil, Meresa, Neogamma
Temazepam
Hypnotikum
Neodorm SP, Norkotral
Tema, Planum, Reme
stan
Thioridazin
Neuroleptikum
Melleretten, Melleril
Tiaprid
Antihyperkinetikum
Tiapridex
Valproat (Vaproinsäure)
Antiepileptikum
Convulex, Convulsofin
Ergenyl,Leptilan, Mylproin, Orfiril
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Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
83
Zuclopenthixol
Neuroleptikum
Ciatyl Z
Christian Gaedt
Psychopharnakotherapie
84
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