09.10.2015 DB AG GDL Mitglieder können Abfrage zum EVG - Auszahlungsmodell ignorieren Der Arbeitgeber hat alle Mitarbeiter im ehemaligen Tarifbereich der Funktionsgruppentarifverträge der EVG per Flyer und Anschreiben zur Wahlmöglichkeit des Auszahlungsmodell (12, 12,5, 13) angeschrieben. Frage: Müssen GDL Mitglieder darauf antworten? Antwort: Nein GDL Mitglieder können das Schreiben komplett ignorieren. Im GDL Tarifvertrag gilt automatisch das Auszahlungsmodell „12,5“ inkl. Urlaubsgeld und 50 % des Weihnachtsgeldes pro Monat. Im November kommt dann der Rest des Weihnachtsgeldes (50%) zur Auszahlung. Auch andere Kolleginnen und Kollegen können das Schreiben durchaus ignorieren, denn das GDL Auszahlungsmodell (siehe oben) ist das neue Standardsystem für alle DB Kolleginnen und Kollegen. Bei Lokomotivführern hat sich das System, welches die GDL 2008 im LfTV zum ersten Mal eingeführt hat, absolut bewährt. Für GDL Mitglieder ist nur zu beachten, dass die Tarifbindungserklärung zur Anwendung der GDL Tarifverträge beim Arbeitgeber abgegeben werden muss. Damit ist klar, wie man tarifvertraglich zu behandeln ist. Warum die DB AG einseitig Werbung für die EVG Tarifverträge macht und dabei in keiner Silbe erwähnt, dass es auch GDL Tarifverträge als Wahlmöglichkeit gibt, könnt ihr euch sicher selbst ausmalen.