Gestaltungsleitfaden Schleusengraben

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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
Gestaltungsleitfaden Schleusengraben
B/SL 1 und 3 unter Mitarbeit von
B/WBZ und B/MR
Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
Inhalt
Inhalt
1.
Anlass der Arbeit
2.
Grundlagen – Gestaltungsrelevante Festsetzungen
Allgemeine Grundlagen


2.1
Festsetzungen B 104/Cu 19 (Entwurf, Stand September 2012)

2.1.1 Gestaltung baulicher Anlagen

2.1.2 Grün- und Freiflächengestaltung
2.2
Festsetzungen B 100 (festgestellt Dez. 2009, Einleitung Änderungsverfahren Mai 2012)
 2.2.1 Gestaltung baulicher Anlagen
 2.2.2 Grün- und Freiflächengestaltung

2.3
Festsetzungen B 110 (festgestellt März 2012)

2.3.1 Gestaltung baulicher Anlagen

2.3.2 Grün- und Freiflächengestaltung
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
2
Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
Inhalt
3. Gestaltungsleitlinien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
3.1
Allgemeine Leitlinien für Grün- und Freiflächen
3.2
Übergeordnete Ziele
3.3
‚Leitmaterialien‘
 3.3.1 Leitmaterialien ‚Schleusengärten‘
 3.3.2 Leitmaterialien ‚Am Weidensteg‘
 3.3.3 Leitmaterialien ‚Glasbläserhöfe‘
4. Gestaltungsleitlinien für den Wohnungsbau
4.1
Allgemeine Leitlinien für den Wohnungsbau
4.2
‚Leitmaterialien‘ für den Wohnungsbau
4.3
Dachformen
5. Impressionen Wohnungsbau
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
3
Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
Inhalt
6. Gestaltungsleitlinien für Gebäude auf gewerblichen Bauflächen
6.1 Allgemeine Leitlinien für gewerbliche Bauflächen
6.2 Anordnung / Gebäudestellung
6.3 Fassadengestaltung
6.4 Dächer
6.5 Außenanlagen
6.6 Werbung/Beleuchtung
6.7 Stellplätze
7.
Stuhlrohrquartier
8.
Lichtwarkquartier
9.
Neues Lichtwarkhaus
10. Impressionen Gewerbebauten
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
1 . Anlass der Arbeit
Die langjährigen Bemühungen von Politik und Verwaltung, den
Bergedorfer Schleusengraben aus seinem „Dornröschenschlaf“
zu erwecken und langfristig in ein lebendiges Quartier zum Leben,
Wohnen und Arbeiten zu entwickeln, haben sich gelohnt.
Im derzeit wichtigsten Stadtentwicklungsgebiet Bergedorfs - den
ehemals industriell geprägten und in vielen Teilen über Jahrzehnte
brachliegenden Flächen in Zentrumsnähe - soll ein gemischt
genutztes Quartier entstehen, in dem auch die Komponenten
Freizeit und Erholung einen wichtigen Platz einnehmen.
Der Masterplan des niederländischen Architekturbüros Mecanoo
sieht für die Schleusengärten eine Art Science Park mit einem nicht
unwesentlichen Wohnbauanteil in Wasserlage in Kombination mit
Gewerbebauten für Büros und Labore beidseitig des Kanals vor.
Eine neue Fußgängerbrücke über den Schleusengraben wird die
Quartiere untereinander verbinden.
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
1. Anlass der Arbeit
Für die drei ‚Bausteine‘ Glasbläserhöfe, ‚Weidensteg‘ und
‚Schleusengärten‘ sind die Zielsetzungen klar definiert, das
Planrecht regulierende Bebauungspläne in Aufstellung oder bereits
festgestellt. Garant für eine repräsentative Adresse und eine
urbane, kreative Arbeits- und Wohnatmosphäre ist eine
gestalterisch hochwertige und innovative Architektur.
Mit dieser Arbeit soll eine Handreichung für private und öffentliche
Bauträger gegeben werden, die Ideen zur Gestaltung von
Gebäuden und Freiraum präsentiert. In Anlehnung an den
jeweiligen ‚genius loci‘ werden Materialvorschläge angeboten,
die den spezifischen Ort hervorheben sowie Gemeinsamkeiten
aufzeigen. Es soll eine „gute Adresse“ entstehen, die letztendlich
auch in der Namensgebung deutlich wird.
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
2. Grundlagen - Luftbild
Glasbläserhöfe
Am Weidensteg
Schleusengärten
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
2. Grundlagen - Lageplan
Die drei das künftige Gesicht des Schleusengrabens prägenden Projekte
Glasbläserhöfe
(B110)
Schleusengärten
(B104/Cu19)
Weidensteg
(B100)
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
2.1 Festsetzungen B104 / Cu19
2.1.1 Festsetzungen zur Gestaltung baulicher
Anlagen
Innerhalb der mit „(C)“ bezeichneten
Gewerbegebiete sind bauliche Anlagen nur bis zu
einer Höhe von 13 m und innerhalb der mit „(D)“
bezeichneten Gewerbegebiete nur bis zu einer
Höhe von 28 m über Straßenverkehrsfläche
zulässig.
 Eine Überschreitung der Baugrenzen durch
Balkone und Zugangstreppen zu den
Erdgeschosswohnungen bis zu 2,5 m ist zulässig.
Tiefgaragen, Fluchttreppen und Terrassen sind
außerhalb der Baugrenzen zulässig. In den mit
„Z“ bezeichneten Wohn-, Misch-, Gewerbe und
Industriegebieten sind nur Flachdächer zulässig.
Stellplätze in Vorgärten sind unzulässig.
Werbeanlagen dürfen die Höhen der auf den
jeweiligen Grundstücken vorhandenen Gebäude
nicht überragen
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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2.1 Festsetzungen B104 / Cu19
2.1.2 Festsetzungen zur Grün- und Freiflächengestaltung
 In den Gewerbe- und Industriegebieten sind Außenwände von Gebäuden, deren
Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder
Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu
verwenden. Alternativ ist eine Eingrünung mit dicht wachsenden Sträuchern und
großkronigen Bäumen in Außenwandnähe zulässig.
 Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger
Laubbaum zu pflanzen
 Dächer von Nebengebäuden und Dächer außerhalb der mit „Z“ bezeichneten
Flächen mit Neigungen von weniger als 20 Grad sind extensiv zu begrünen.
 Tiefgaragen sind zu begrünen.
 Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische,
standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen
Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen,
aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von
mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten.
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
2.1 Festsetzungen B104 / Cu19
2.1.2 Festsetzungen zur Grün- und Freiflächengestaltung
 Das von den privaten Grundstücksflächen abfließende Niederschlagswasser ist über
offene Gräben abzuleiten.
 Innerhalb der festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind Ufer von Gewässern naturnah zu
erhalten beziehungsweise auszugestalten. Ausnahmsweise können Anlagen, die der
Benutzung des Wassers dienen zugelassen werden.
 In den mit „Z“ bezeichneten Wohn,- Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten ist je
Gebäude auf mindestens 50 vom Hundert der jeweiligen Dachfläche ein Kiesdach
anzulegen. (Ersatzlebensräume Flussregenpfeifer)
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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2.2 Festsetzungen B 100 (vor Änderung)
2.2.1 Festsetzungen zur Gestaltung
baulicher Anlagen
Die festgesetzten Gebäudehöhen dürfen
durch ein Nichtvollgeschoss bis zu 4 m
überschritten werden.
In den mit D bezeichneten MI-Gebieten
sind schutzbedürftige Außenwohnbereiche
auf der dem Weidenbaumsweg abgewandten Gebäudeseite anzuordnen.
Städtebaulicher Erhaltungsbereich:
Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung
und Errichtung baulicher Anlagen bedürfen
einer Genehmigung und zwar auch dann,
wenn nach bauordnungsrechtlichen
Vorschriften eine Genehmigung nicht
erforderlich ist.
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
2.2 Festsetzungen B 100 (vor Änderung)
2.2.2 Festsetzungen zur Grün- und Freiflächengestaltung
 Auf den privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung ”Gärten” sind bauliche
Anlagen nur zulässig, sofern sie der Nutzung des Gartens dienen (z.B. überdachte
Terrassen und Gartenhäuser). Auf in Satz 1 genannten Grünflächen bis 200 m2 darf
die Grundfläche der baulichen Anlage maximal 20 m2 je Grundstück betragen. Auf in
Satz 1 genannten Grünflächen mit einer Größe von mindestens 200 m2 darf die
Grundfläche der baulichen Anlage 10 vom Hundert der Grünfläche auf dem
jeweiligen Grundstück nicht überschreiten.
 Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft sind die Uferrandstreifen naturnah zu entwickeln, soweit hydraulische
Belange dem nicht entgegenstehen. Zulässig sind nur einheimische und
standortgerechte Bepflanzungen.
 Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger
Laubbaum zu pflanzen. Für die Baumpflanzungen sind standortgerechte
einheimische Arten zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von
mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im
Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m²
anzulegen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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2.3 Festsetzungen B 110
2.3.1 Festsetzungen
zur Gestaltung
baulicher Anlagen
Entlang der mit „(F)“
bezeichneten
Baugrenze am
Weidenbaumsweg ist
durch geeignete
Fassadengestaltung wie
z.B. absorbierende
Oberflächen, Strukturierung durch Balkone und
Erker, Verkleidung,
besondere
Fensterstürze oder
gegliedertes Mauerwerk sicherzustellen,
dass eine Schallabsorption erreicht wird, die eine Zunahme der Lärmbelastung an den
westlich gegenüberliegenden Wohngebäuden auf maximal 0,5 dB(A) begrenzt. Die
Maßnahmen müssen bis zu einer Fassadenhöhe von 3 m über Straßenniveau durchgeführt
werden.
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
2.3 Festsetzungen B 110
2.3.2 Festsetzungen zur Gestaltung baulicher Anlagen
 Innerhalb der mit „(E)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche sind die
Dächer in einem Umfang von mindestens 1000 m² Dachfläche mit einem mindestens
8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.
Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.
 In den Mischgebieten dürfen die Baugrenzen durch Terrassen um bis zu 3 m und
durch Balkone um bis zu 2 m überschritten werden. Die Länge der Terrassen und
Balkone darf 50 von Hundert der dazugehörigen Fassadenseite nicht überschreiten.
 In den Mischgebieten darf die festgesetzte Gebäudehöhe für technische Anlagen
(z.B. Dachaufbauten, Zu- und Abluftanlagen) um bis zu 2 m überschritten werden;
in den Gewerbegebieten um bis zu 5 m.
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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2.3 Festsetzungen B 110
2.3.2 Festsetzungen zur Grün- und Freiflächengestaltung
 In den Misch- und Gewerbegebieten sind je vollendeter 2000 m² Grundstücksfläche
mindestens ein großkroniger oder zwei kleinkronige Laubbäume zu pflanzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, kleinkronige
Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm in jeweils 1 m Höhe über dem
Erdboden aufweisen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu
ersetzen.
 Auf der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft ist der Uferrandstreifen naturnah zu entwickeln, soweit hydraulische
Belange dem nicht entgegenstehen. Zulässig sind nur einheimische und
standortgerechte Bepflanzungen.
 Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind erforderliche Flächen für Gebäude, Wege, Terrassen, Freitreppen und Kinderspielflächen.
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
2.3 Festsetzungen B 110
2.3.2 Festsetzungen zur Grün- und Freiflächengestaltung
 Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Für die Baumpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Arten zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm,
in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser
Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Die
Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.
 Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie
fensterlose Fassaden sind mit Schling- und Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m
Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten.
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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3. Gestaltungsleitlinien Grün- u. Freiflächen, Wege, Ufer
3.1 Allgemeine Leitlinien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
Das wichtigste Element, das freiraumplanerische Qualitäten bildet, alle drei Quartiere
verbindet und doch gleichzeitig trennt ist der Schleusengraben. Der Bewuchs bildet
eine grüne Kante, schafft Identität und eine in dieser Art einmalige Situation dicht am
Bergedorfer Zentrum. Eine Brücke wird die beiden Uferseiten künftig verbinden.
Ein wichtiges freiraumplanerisches Ziel ist der Erhalt der Grünstruktur sowie die
Entwicklung einzelner Quartierszugänge mit Blickbeziehung zum Wasser. In den
Quartieren kehren Pflanzmotive wieder. Durch ‚prägende Baumarten‘ und
unterschiedliche Pflanzthemen erhalten sie dennoch ihre ‚Eigenheit‘.
Wegematerialien (Grand), Bänke, Lampen und Fahrradbügel können ähnlich oder
gleich gewählt werden, während sich die Einfassungen der Wege unterscheiden.
Es gibt Elemente der Wiedererkennung (Gabionen, Bäume), die jedoch
quartiersweise einen eigenen Charakter haben.
Leitlinien für die Freiraumgestaltung:
+ Grand (wassergebundene Wegedecke) als verbindendes Wegematerial, jedoch
mit eigener Quartiersprägung (z.B. verschiedene Farben oder Einfassungen)
+ zwei prägende Hauptmaterialien pro Quartier (Beton/Holz; Stein/Stahl;
Klinker/Glas)
+ unterschiedliche ‚prägende Baumarten‘
+ eine ‚herausragende‘ Besonderheit pro Quartier
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
3.2 Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
3.2 Übergeordnete Ziele für die Gestaltung der Grün- u. Freiflächen, Wege und Ufer
+
Schaffung barrierefreier Freiräume
(Verwendung DIN-gerechter Rampen, Vermeidung von Stufenanlagen etc.)
+
Schaffung punktueller Sichtbeziehungen
+
Erlebbar machen des Wasser insbesondere an den Kontenpunkten/Einmündungen
durch Ausbildung der Wegekreuze zu Plätzen und/oder Öffnung der Plätze zum
Wasser
+
Verbindung schaffen zwischen gewässerbegleitenden und sonstigen Grünflächen
(Bsp. Glasbläserhöfe: Verknüpfung Schleusengrabenweg mit innerer Erschließung)
+
Erhalt der naturnahen Ufer auf beiden Seiten, ggf. ergänzende Neupflanzungen
+
Durchgehende Gestaltung der Wegeverbindungen (Grand mindestens 3 m breit) bei
möglichst differenzierter Ausgestaltung der beiden Uferseiten
+
Erhalt der vorhandenen Gleisanlagen (‚Weg zwischen den Schienen‘)
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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3.2 Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
3.2 Übergeordnete Ziele für die Gestaltung der Grün- und Freiflächen, Wege und
Ufer
+
Identität stiften durch unterschiedliche Straßen oder Weg begleitende Bäume in den
jeweiligen Quartieren (vgl. GALK-Liste = Liste der Gartenamtsleiterkonferenz vom
14.9.2012; in Anlehnung an Bestand in Abstimmung mit Experten, pro Quartier wird
auch eine Baumart mit etwas auffallenderem Blütenschmuck vorgeschlagen)
+
Identität stiften durch ortstypische
- Farbgebung (Möblierung, kleine differenzierte Details in den Wegeflächen u.ä.)
- Bepflanzung (Baum- und Straucharten, Stauden, Gräser etc.)
+
Ausarbeitung eines einheitlichen Beleuchtungskonzeptes (Schulweg; private Träger)
+
Entwicklung einer einheitlichen ‚Beschilderung‘
(z.B. Emailleschilder mit alten Karten, Bildern, Texten)
+
Schaffung punktueller Spielangebote auch außerhalb der Spielplatzflächen
+
Installierung von Kunst im Öffentlichen Raum, z. B. Skulpturen (auch temporär)
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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3.2 Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
3.2.1 Übergeordnete Gestaltungselemente Grand, Bänke, Lampe und
Fahrradbügel für alle drei Quartiere
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
21
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3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
3.3.1 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
für die Schleusengärten (Ostseite Schleusengraben B 104/Cu 19)
 Grand für alle (halb-)öffentlichen Wege
und Plätze
 Beton (z.B. als Wegeeinfassung, Mauern)
 Holz (Stege, Bohlen)
 Gabionen
(Kombination Stein/Holz)
 Stahl/Rost/Farbe
(eine Farbe bei der Möblierung: Bänke,
Papierkörbe)
 prägende Baumart: Traubeneiche;
Hainbuche (nur als Hochstamm!);
Holz-,/Zier-Apfelformen
 Besonderheit: „Schilfgürtel“
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
3.3.1 Leitmaterialien für Schleusengärten im Bild
Betonsteine als Sitzmauer
Traubeneiche
Holzsteg
Hainbuche
Gabionen Stein/Holz
Zierapfel
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
Spielplastik
Schilfgürtel
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
3.3.2 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
für das Quartier ‚Am Weidensteg‘ (Westseite Schleusengraben B 100)
 Grand für alle (halb-)öffentlichen Wege
und Plätze
 Natursteinpflaster (z.B. als
Wegeeinfassung)
 vorh. Schienen als „genius loci“ im Weg
 Stahl/Rost /Farbe
(eine Farbe bei der Möblierung: Bänke,
Papierkörbe)
 Gabionen
(Kombination Stein/Stahl)
 prägende Baumart: Silberlinde (nur als
Solitär!); Zierkirsche in Arten; Alte
Streuobstsorten; resistente Ulmen
(Hybriden)
 Besonderheit ggf.: Anleger
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
3.3.2 Leitmaterialien für das Quartier ‚Am Weidensteg‘ im Bild
Natursteinpflaster
Schienen
Gabionen Stahl/Stein
Kunstobjekt
Kugellager
Silberlinde
Zierkirsche (in Arten)
Obstbaum alte Sorte
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
Bootsanleger
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
3.3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
für das Quartier ‚Glasbläserhöfe‘ (Westseite Schleusengraben B 110)
 Grand für alle (halb-)öffentlichen Wege
und Plätze
 Klinker (z.B. als Einfassungen, Mauern)
 Glas (z.B. Traufstreifen von Gebäuden)
 Gabionen
(evtl. als Verblendung von Betonmauern
am öffentlichen Weg, Füllung mit
vorhandenen Abbruchsteinen, anteilig mit
Brechglas)
 Stahl/Rost /Farbe
(eine Farbe bei der Möblierung: Bänke,
Papierkörbe)
 prägende Baumart: resistente Ulmen
(Hybriden); Feldahorn; Apfeldorn
 Besonderheit: Handwerkerhöfe
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
3.3 Leitmaterialien Grün- und Freiflächen, Wege, Ufer
3.3.3 Leitmaterialien für die Glasbläserhöfe im Bild
Klinkermauer
Ulme (resistente Hybriden)
Weg Glassplitter/Traufstreifen
Feldahorn
Gabionen (Abbruch-)Steine/Glas
Kunstobjekt
Apfeldorn
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
4. Gestaltungsleitlinien für den Wohnungsbau
4.1 Allgemeine Leitlinien für den Wohnungsbau
Die drei bzw. sechs zu entwickelnden Bereiche sollen als eigenständige Quartiere
wahrgenommen werden können, die durch wiederkehrende gemeinsame
(Gestaltungs-) Elemente verbunden werden.
Die Schaffung einer identitätsstiftenden Architektur setzt die intensive
Auseinandersetzung mit der Historie der Quartiere voraus, die Anhaltspunkte auch
zur Wahl von Materialien und Formensprache liefert.
Leitlinien für den Wohnungsbau:
+ Schaffung moderner, zeitgenössischer Architektur
+ Zurücktreten der Neubauten hinter prägenden historischen
Bestandsgebäuden
+ Vermeidung jeglicher historisierender Formensprache
+ Vermeidung von ‚Anbiederung‘
+ Orientierung an den aus der Historie erkenn- und ableitbaren Materialien
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
4.2 Materialien für den Wohnungsbau
4.2 Leitmaterialien für den Wohnungsbau
Klinker als verbindendes (Fassaden-) Element für alle Quartiere
 Glas
Putz / Beton
Klinker
 Klinker
Stahl
Klinker
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
29
Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
4.3 Dachformen für Gebäude auf Wohnbauflächen
4.3 Dachformen für Gebäude auf Wohnbauflächen
Vorzugsweise zu verwenden sind
+
Flachdächer / Gründächer
+
Pultdächer
Nicht zu verwenden sind
+
Satteldächer
+
Krüppelwalmdächer
+
Mansarddächer
+
Tonnendächer
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
30
Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
5. Impressionen Wohnungsbau
Impressionen
Erste Entwürfe …
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
31
Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
Impressionen
5. Impressionen
‚Am Weidensteg‘
Blick auf die HMG-Hallen heute…
und morgen
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
Erste Entwürfe…
5. Impressionen Wohnungsbau
‚Glasbläserhöfe‘
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
‚landmark‘ ‘Turning
torso
Santiago Calatrava, Malmö
Cherokee lofts, LA
Pugh + Scarpa Location
,
5. Impressionen - Wohnungsbau
Holzwerkhaus
Gesundheitszentrum
Projekt ‚c 13‘
Kaden+Klingbein, Berlin
Kaden+Klingbein, Berlin
Kaden+Klingbein, Berlin
Othmarscher Höfe
LRW-Architekten
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
Samedan, Schweiz
Lazzarini-Architekten
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
5. Impressionen - Brücke über den Schleusengraben
Gestaltungsvorschlag Büro Grassl (2011 bezirksintern vorabgestimmt)
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
6. Gestaltungsleitlinien für gewerbliche Bauflächen
6.1 Allgemeine Leitlinien für Gebäude auf gewerblichen Bauflächen
Die hauptsächlich auf der Ostseite des Schleusengrabens – den
Schleusengärten - ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen liegen auf
historischen Industrieflächen in der tiefliegenden Marschlandschaft mit
hoch anstehendem Grundwasserspiegel. Eine nennenswerte bauliche
Vorprägung im Gebiet liegt nicht vor.
Die Lagegunst am Wasser soll sich in Gebäudestellung und Architektur
widerspiegeln. Ausgehend vom ‚genius loci‘ der künftigen Betriebe gilt es
eine ‚gebaute Idee‘ zu entwerfen und eine gemeinsame Architektursprache
für die Gewerbebauten im Quartier zu finden.
Leitlinien für den Gewerbebau:
+ Moderne, zeitgenössische Formensprache
+ Ausbildung eines Sockelgeschosses (Diskussionsbedarf!)
+ Nutzung des Gebäudes in der Architektur ablesbar
+ Nutzung alternativer Energiesysteme als gestalterische Elemente
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
6.2 Gebäudestellung, 6.3 Fassaden im Gewerbegebiet
6.2 Gebäude im Gewerbegebiet - Anordnung, Stellung der Baukörper
+
Orientierung von Verwaltung/Büros zum Straßenraum (mögl. mind. zweigeschossig)
+
Anordnung von Gewerbehallen und Lagerflächen möglichst in straßenabgewandten
Bereichen
+
Sonderfall Lage zwischen Schleusengraben und Straße Am Schleusengraben: zwei
exponierte Seiten, die unterschiedlich gestaltet werden können
6.3 Gebäude im Gewerbegebiet - Fassadengestaltung
+
Materialien: Fassadenmaterialien im Sockel bzw. EG schwer und robust (Backstein),
in den oberen Geschossen leicht
+
Differenzierung zwischen Sockel und Obergeschossen z.B. über Geschosshöhen,
Materialien, Fenstergliederungen
+
Innovative Energieerzeugung an der Fassade
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
37
Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
6.4 Dachformen, 6.5 Außenanlagen gewerbliche Bauflächen
6.4 Dachformen für Gebäude auf den gewerblichen Bauflächen
Vorzugsweise zu verwenden sind
+ Flachdächer / Kies- oder
Gründächer
+ Pultdächer
+ Sheddächer
+ Tonnendächer
Nicht zu verwenden sind
+ Satteldächer (Ausnahme
Bestandsgebäude)
+ Krüppelwalmdächer
+ Mansarddächer
Für einige Bereiche gibt es hierzu detaillierte Festsetzungen in den jeweiligen B-Plänen.
6.5 Gewerbebauten Außenanlagen
+Umfangreiche Festsetzungen Grün- u. Freiflächen, Wege und Ufern in den jeweiligen
Bebauungsplänen
B 104/Cu 19
B 100
B 110
(siehe Punkt 2.1)
(siehe Punkt 2.2)
(siehe Punkt 2.3)
+ Nach Teilbereichen differenzierte Pflanzenvorschlagslisten liegen den B-Plänen bei
Weiterhin:
+Schaffung von transparenter Eingrünung (keine durchgehenden Hecken)
+Schaffung von ausreichendem Sichtschutz
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
38
Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
6.6 Werbung/Beleuchtung, 6.7 Stellplätze Gewerbe
6.6 Werbung/Beleuchtung
+ Deutliche gestalterische Unterordnung von Werbeanlagen gegenüber der Fassade
(siehe hierzu auch entsprechende Festsetzungen in den jeweiligen B-Plänen)
+ Zurückhaltende Beleuchtung (Festsetzungen zum Insektenschutz siehe B-Pläne)
6.7 Stellplätze
+ Unterbringung von Stellplätzen möglichst in halb versenkten Geschossen oder auf dem
Dach
+ Vermeidung von Stellplätzen im Vorgarten
+ Vermeidung von Stellplätzen am Schleusengraben
+ Stellplatzdoppelnutzung KFZ/ LKW tags/nachts
+ Eingrünung von LKW-Stellplätzen mit großformatigen Sträuchern
+ Eingrünung von PKW-Stellplatzanlagen zum Teil mit immergrünen Sträuchern
(Stechpalme, Liguster, Heckenkirsche, keine Koniferen)
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
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Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
7. Stuhlrohrquartier
7.1 Allgemeine Leitmaterialien
Gebäude
Rattan = HOLZ
Draht = STAHL
in Kombination mit KLINKER
7.2 Grün- und Freiflächen
Holz und Stahl ggfls. Betonsteine, ‚harte Uferkante‘ mit Wegeverbindung
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
40
Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
8. Lichtwarkquartier
8.1 Allgemeine Leitlinien Wohnungsbau
V Vollgeschosse + Staffel (max. Gebäudehöhe 20m)
Leitmaterialien
Sockel = Klinker
Fassade = Putz und Holz
8.2 Grün- und Freiflächen
Holz und Stahl ggfls. Betonsteine, ‚harte Uferkante‘
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
41
Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
9. Neues Lichtwarkhaus
9.1 Allgemeine Leitlinien
Baukörper
Bau muss sich in Kubatur, Struktur, Material und Farbe deutlich von den
„Konsumtempeln“ abheben.
Die öffentliche Nutzung muss in der Fassade ablesbar sein.
möglichst 6-7 Geschosse
Gebäudehöhe muss dem Standort gerecht werden (Alleinstellung!)
Leitmaterialien
STAHL/GLAS/HOLZ
keine Wiederverwendung der CCB-Materialien, Ausnahme STAHL
9.2 Grün- und Freiflächen
Urbane, gut nutzbare Gestaltung, harte Uferkante
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
42
Wo in Hamburg die Sonne aufgeht!
Elsass-Pavillon
Expo Shanghai
Büros in Malmö
10. Impressionen Gewerbebauten
Kompetenzzentrum
Warema Markheidenfeld
Forschungszentrum
Dust AG, Lienz
Stand 05.03.2015 B/SL 1+3
Buszentrale
Oberhausen
Werner-von-Siemens-Schule
Bochum
43
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